IZitat des Monats - Keuler + Partner
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Inhalt<br />
· Mit der E-Bilanz ins 21. Jahrhundert ................................................. Seite 2<br />
· Drei Tage Büro, zwei Tage Arbeitszimmer, Werbungskosten immer . Seite 3<br />
· Ein Bordell ist kein Hotel<br />
Strafverfolgung unpünktlicher Abgabe von Steueranmeldungen ..... Seite 4<br />
· Newsticker/Steuerkalender/ Impressum ........................................... Seite 5<br />
Newsletter 08.12<br />
I Zitat <strong>des</strong> <strong>Monats</strong><br />
„ Erst beim Abfassen der Steuererklärung<br />
kommt man dahinter,<br />
wie viel Geld man sparen würde,<br />
wenn man gar keines hätte.“
IMit der E-Bilanz ins 21. Jahrhundert !<br />
Nach der Einführung <strong>des</strong> BilMoG‘s<br />
steht die nächste große Veränderung<br />
vor der Tür. Zukünftig sind<br />
Unternehmen dazu verpflichtet,<br />
ihre Jahresabschlüsse elektronisch<br />
an das Finanzamt zu übermitteln.<br />
Hintergrund ist die deutsche E-<br />
Government-Strategie. Danach<br />
sollen Arbeitsabläufe zwischen<br />
Unternehmen und Finanzverwaltung<br />
möglichst vollständig elektronisch<br />
umgesetzt werden.<br />
Die bisherigen Bestandteile <strong>des</strong> E-<br />
Governments umfassen elektronische<br />
Steuervoranmeldungen (USt/<br />
LSt), elektronische Steuererklärungen<br />
(ESt/GewSt/KöSt) oder auch<br />
die elektronische Betriebsprüfung.<br />
Für das Geschäftsjahr 2012 wird es<br />
nicht beanstandet, wenn der Jahresabschluss<br />
noch auf Papier eingereicht<br />
wird. Spätestens jedoch für<br />
das Geschäftsjahr 2013 ist die elektronische<br />
Übermittlung verpflichtend.<br />
Schon in der Buchführung 2012 werden<br />
die Grundlagen für eine erfolgreiche<br />
Übermittlung der E-Bilanz in 2013<br />
gelegt. Hier ergeben sich einige Änderungen<br />
aufgrund der stärkeren Untergliederungen<br />
von Bilanzpositionen,<br />
die zu einem Mehraufwand führen<br />
werden. Aber auch die Empfehlung<br />
von Datev, Steuerbilanz und Handelsbilanz<br />
als zwei unabhängige Jahresabschlüsse<br />
zu behandeln, wird den<br />
Zeitaufwand für die Erstellung von<br />
Jahresabschlüssen nicht verringern.<br />
Betroffen sind alle Steuerpflichtige,<br />
die gesetzlich verpflichet sind Bücher<br />
zu führen oder dies freiwillig tun. Die<br />
E-Bilanz ist von allen Unternehmen im<br />
gleichem Umfang zu übermitteln. Erleichterungen<br />
für kleine, mittelgroße<br />
oder große Unternehmen gibt es nicht.<br />
Kleine und mittelgroße Unternehmen<br />
werden verstärkt in den Fokus von<br />
Betriebsprüfungen treten. Durch die<br />
Anwendung von elektronischen Analyseprogrammen<br />
wird es der Finanzverwaltung<br />
ermöglicht, Ungereimthei-<br />
ten per Knopfdruck aufzudecken und<br />
eine Vorauswahl von zu prüfenden<br />
Unternehmen zu treffen.<br />
Gemeinsam werden wir auch diese<br />
Herausforderung meistern. Unsere<br />
bestens fortgebildeten Mitarbeiter<br />
garantieren eine reibungslose Umsetzung<br />
<strong>des</strong> Projektes „E-Bilanz“.<br />
Newsletter 08.12<br />
Seite 2
lDrei Tage Büro, zwei Tage Arbeitszimmer und Werbungskosten<br />
für immer<br />
Wer sich vertraglich gegenüber<br />
seinem Arbeitgeber verpflichtet,<br />
an zwei Tagen pro Woche zuhause<br />
am Telearbeitsplatz zu arbeiten,<br />
darf für das Arbeitszimmer<br />
Werbungkosten geltend machen.<br />
Laut Urteil <strong>des</strong> FG Rheinland.Pfalz<br />
steht für die im häuslichen Arbeitszimmer<br />
verbrachte Zeit kein anderer<br />
Arbeitsplatz zur Verfügung.<br />
Kosten für ein Arbeitszimemr sind nur<br />
als Werbungskosten abzugsfähig,<br />
wenn im Arbeitszimmer der Mittelpunkt<br />
der beruflichichen und betrieblichen<br />
Tätigkeit liegt. Ist dies nicht der<br />
Fall, können immer noch 1.250 Euro<br />
anerkannt werden, wenn kein anderer<br />
Arbeitsplatz zur Verfügung steht.<br />
Im entschieden Fall hatte sich ein Arbeitnehmer<br />
vertraglich verpflichtet,<br />
an drei Tagen pro Woche im Büro zu<br />
arbeiten und an den übrigen zwei Tagen<br />
zuhause. Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
hatten vereinbart, dass der<br />
Arbeitnehmer dafür in seiner Woh-<br />
nung ein Arbeitszimmer vorbehält.<br />
Der Arbeitgeber zahlte die technische<br />
Ausstattung <strong>des</strong> Telearbeitsplatzes.<br />
Für die Richter <strong>des</strong> FG Rheinland-<br />
Pflaz sind die Kosten für das Arbeitzimmer<br />
in vollem Umfang als Werbungskosten<br />
abzugsfähig. Es wurde<br />
zwar Revision eingelegt, doch selbst<br />
wenn die Kosten nicht in vollem Umfang<br />
abzugsfähig wären, sind immer<br />
noch bis zu 1.250 Euro abzugsfähig.<br />
Wollen auch Sie Kosten für ein Arbeitszimmer<br />
geltend machen oder<br />
fragen Sie sich was alles überhaupt<br />
ein Arbeitszimmer ist, dann kommen<br />
Sie doch einfach auf uns zu.<br />
Newsletter 08.12<br />
Seite 3
IEin Bordell ist kein<br />
Hotel......<br />
Beim Beischlaf wird nicht geruht.<br />
Darum muss ein Bordellbetreiber<br />
19 % Umsatzsteuer<br />
abführen und nicht nur 7 %,<br />
wie es bei Hoteliers der Fall ist.<br />
Geklagt hattte ein Betreiber eines<br />
Laufhauses vor dem FG Düsseldorf.<br />
Er vermietete an Prostituierte<br />
insgesamt 57 Zimmer<br />
zum Preis von 110 bis 170 Euro<br />
pro Nacht. Für die Einkünfte aus<br />
der Zimmervermietung forderte<br />
das Finanzamt 87.247 Euro Umsatzsteuer.<br />
Der Bordellbetreiber<br />
wollte aber nur 37.654 zahlen.<br />
Das FG gab dem Finanzamt<br />
recht. Anders als in einem Hotel,<br />
in dem das Schlafen und Wohnen<br />
im Vordergrund steht, geht<br />
es in einem Bordell nur um reine<br />
sexuelle Dienstlseistungen<br />
I Strafverfolgung bei unpünktlicher<br />
Abgabe von<br />
Steueranmeldungen<br />
In einer neuen Verwaltungsrichtlinie<br />
ist festgelegt worden,<br />
dass die verzögerte Abgabe<br />
von Steueranmeldungen<br />
(Lohn- und Umsatzsteuer sowie<br />
Kapitalertragsteuer) eine Steuerhinterziehung<br />
auf Zeit darstellt<br />
und verspätete Anmeldungen<br />
direkt an die Buß- und Strafgeldstelle<br />
übergeben werden.<br />
Dem Steuerpflichtigen drohen<br />
Bußgelder oder sogar härtere<br />
Strafe. Auch bei geringfügigen<br />
Fristversäumnissen läuft man<br />
Gefahr dass die Nichteinhaltung<br />
der Abgabefrsit als vorsätzliche<br />
Tat gewertet.wird.<br />
<strong>Keuler</strong> + <strong>Partner</strong> achten für Sie darauf<br />
das keine Abgabefrist versäumt<br />
wird.<br />
Newsletter 08.12<br />
Seite 4
ISteuerkalender 2012<br />
• Lohnsteuer<br />
Dienstag<br />
10.08.<br />
• Solidaritätszuschlag<br />
• Kirchensteuer*<br />
INewsticker<br />
Dienstag<br />
10.08.<br />
• Umsatzsteuer für<br />
<strong>Monats</strong>- und Vierteljahreszahler*<br />
Mittwoch<br />
25.08.<br />
• Zusammenfassende<br />
Meldung [bei monatlicher<br />
Abführung für<br />
Juni 2012]<br />
* Hinweis: Zahlungsschonfrist bis zum 13.08.2012 (gilt nicht für Barzahlungen und Zahlungen per Scheck)<br />
Weitere Steuernews finden Sie hier<br />
» Bei uns sind Sie<br />
gut aufgehoben«<br />
Mittwoch<br />
25.08.<br />
• Sozialversicherung<br />
Newsletter 08.12<br />
Seite 5<br />
Impressum<br />
Herausgeber<br />
KANZLEI<br />
KEULER + PARTNER<br />
Dekan-Laist-Str. 15<br />
55129 Mainz<br />
Redaktion<br />
· Heribert <strong>Keuler</strong><br />
Dipl.-Volkswirt, Dipl.-Hdl.,<br />
Steuerberater<br />
· Florian Velden<br />
Dipl.-Bw. (FH) Steuerwesen<br />
Gerne stehen wir Ihnen<br />
für Fragen zur Verfügung.<br />
Kontakt<br />
· info@keuler-partner.de<br />
· f.velden@keuler-partner.de<br />
Telefon: 06131/27070-0<br />
Telefax: 06131/27070-20