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IZitat des Monats - Keuler + Partner

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Inhalt<br />

· Mit der E-Bilanz ins 21. Jahrhundert ................................................. Seite 2<br />

· Drei Tage Büro, zwei Tage Arbeitszimmer, Werbungskosten immer . Seite 3<br />

· Ein Bordell ist kein Hotel<br />

Strafverfolgung unpünktlicher Abgabe von Steueranmeldungen ..... Seite 4<br />

· Newsticker/Steuerkalender/ Impressum ........................................... Seite 5<br />

Newsletter 08.12<br />

I Zitat <strong>des</strong> <strong>Monats</strong><br />

„ Erst beim Abfassen der Steuererklärung<br />

kommt man dahinter,<br />

wie viel Geld man sparen würde,<br />

wenn man gar keines hätte.“


IMit der E-Bilanz ins 21. Jahrhundert !<br />

Nach der Einführung <strong>des</strong> BilMoG‘s<br />

steht die nächste große Veränderung<br />

vor der Tür. Zukünftig sind<br />

Unternehmen dazu verpflichtet,<br />

ihre Jahresabschlüsse elektronisch<br />

an das Finanzamt zu übermitteln.<br />

Hintergrund ist die deutsche E-<br />

Government-Strategie. Danach<br />

sollen Arbeitsabläufe zwischen<br />

Unternehmen und Finanzverwaltung<br />

möglichst vollständig elektronisch<br />

umgesetzt werden.<br />

Die bisherigen Bestandteile <strong>des</strong> E-<br />

Governments umfassen elektronische<br />

Steuervoranmeldungen (USt/<br />

LSt), elektronische Steuererklärungen<br />

(ESt/GewSt/KöSt) oder auch<br />

die elektronische Betriebsprüfung.<br />

Für das Geschäftsjahr 2012 wird es<br />

nicht beanstandet, wenn der Jahresabschluss<br />

noch auf Papier eingereicht<br />

wird. Spätestens jedoch für<br />

das Geschäftsjahr 2013 ist die elektronische<br />

Übermittlung verpflichtend.<br />

Schon in der Buchführung 2012 werden<br />

die Grundlagen für eine erfolgreiche<br />

Übermittlung der E-Bilanz in 2013<br />

gelegt. Hier ergeben sich einige Änderungen<br />

aufgrund der stärkeren Untergliederungen<br />

von Bilanzpositionen,<br />

die zu einem Mehraufwand führen<br />

werden. Aber auch die Empfehlung<br />

von Datev, Steuerbilanz und Handelsbilanz<br />

als zwei unabhängige Jahresabschlüsse<br />

zu behandeln, wird den<br />

Zeitaufwand für die Erstellung von<br />

Jahresabschlüssen nicht verringern.<br />

Betroffen sind alle Steuerpflichtige,<br />

die gesetzlich verpflichet sind Bücher<br />

zu führen oder dies freiwillig tun. Die<br />

E-Bilanz ist von allen Unternehmen im<br />

gleichem Umfang zu übermitteln. Erleichterungen<br />

für kleine, mittelgroße<br />

oder große Unternehmen gibt es nicht.<br />

Kleine und mittelgroße Unternehmen<br />

werden verstärkt in den Fokus von<br />

Betriebsprüfungen treten. Durch die<br />

Anwendung von elektronischen Analyseprogrammen<br />

wird es der Finanzverwaltung<br />

ermöglicht, Ungereimthei-<br />

ten per Knopfdruck aufzudecken und<br />

eine Vorauswahl von zu prüfenden<br />

Unternehmen zu treffen.<br />

Gemeinsam werden wir auch diese<br />

Herausforderung meistern. Unsere<br />

bestens fortgebildeten Mitarbeiter<br />

garantieren eine reibungslose Umsetzung<br />

<strong>des</strong> Projektes „E-Bilanz“.<br />

Newsletter 08.12<br />

Seite 2


lDrei Tage Büro, zwei Tage Arbeitszimmer und Werbungskosten<br />

für immer<br />

Wer sich vertraglich gegenüber<br />

seinem Arbeitgeber verpflichtet,<br />

an zwei Tagen pro Woche zuhause<br />

am Telearbeitsplatz zu arbeiten,<br />

darf für das Arbeitszimmer<br />

Werbungkosten geltend machen.<br />

Laut Urteil <strong>des</strong> FG Rheinland.Pfalz<br />

steht für die im häuslichen Arbeitszimmer<br />

verbrachte Zeit kein anderer<br />

Arbeitsplatz zur Verfügung.<br />

Kosten für ein Arbeitszimemr sind nur<br />

als Werbungskosten abzugsfähig,<br />

wenn im Arbeitszimmer der Mittelpunkt<br />

der beruflichichen und betrieblichen<br />

Tätigkeit liegt. Ist dies nicht der<br />

Fall, können immer noch 1.250 Euro<br />

anerkannt werden, wenn kein anderer<br />

Arbeitsplatz zur Verfügung steht.<br />

Im entschieden Fall hatte sich ein Arbeitnehmer<br />

vertraglich verpflichtet,<br />

an drei Tagen pro Woche im Büro zu<br />

arbeiten und an den übrigen zwei Tagen<br />

zuhause. Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

hatten vereinbart, dass der<br />

Arbeitnehmer dafür in seiner Woh-<br />

nung ein Arbeitszimmer vorbehält.<br />

Der Arbeitgeber zahlte die technische<br />

Ausstattung <strong>des</strong> Telearbeitsplatzes.<br />

Für die Richter <strong>des</strong> FG Rheinland-<br />

Pflaz sind die Kosten für das Arbeitzimmer<br />

in vollem Umfang als Werbungskosten<br />

abzugsfähig. Es wurde<br />

zwar Revision eingelegt, doch selbst<br />

wenn die Kosten nicht in vollem Umfang<br />

abzugsfähig wären, sind immer<br />

noch bis zu 1.250 Euro abzugsfähig.<br />

Wollen auch Sie Kosten für ein Arbeitszimmer<br />

geltend machen oder<br />

fragen Sie sich was alles überhaupt<br />

ein Arbeitszimmer ist, dann kommen<br />

Sie doch einfach auf uns zu.<br />

Newsletter 08.12<br />

Seite 3


IEin Bordell ist kein<br />

Hotel......<br />

Beim Beischlaf wird nicht geruht.<br />

Darum muss ein Bordellbetreiber<br />

19 % Umsatzsteuer<br />

abführen und nicht nur 7 %,<br />

wie es bei Hoteliers der Fall ist.<br />

Geklagt hattte ein Betreiber eines<br />

Laufhauses vor dem FG Düsseldorf.<br />

Er vermietete an Prostituierte<br />

insgesamt 57 Zimmer<br />

zum Preis von 110 bis 170 Euro<br />

pro Nacht. Für die Einkünfte aus<br />

der Zimmervermietung forderte<br />

das Finanzamt 87.247 Euro Umsatzsteuer.<br />

Der Bordellbetreiber<br />

wollte aber nur 37.654 zahlen.<br />

Das FG gab dem Finanzamt<br />

recht. Anders als in einem Hotel,<br />

in dem das Schlafen und Wohnen<br />

im Vordergrund steht, geht<br />

es in einem Bordell nur um reine<br />

sexuelle Dienstlseistungen<br />

I Strafverfolgung bei unpünktlicher<br />

Abgabe von<br />

Steueranmeldungen<br />

In einer neuen Verwaltungsrichtlinie<br />

ist festgelegt worden,<br />

dass die verzögerte Abgabe<br />

von Steueranmeldungen<br />

(Lohn- und Umsatzsteuer sowie<br />

Kapitalertragsteuer) eine Steuerhinterziehung<br />

auf Zeit darstellt<br />

und verspätete Anmeldungen<br />

direkt an die Buß- und Strafgeldstelle<br />

übergeben werden.<br />

Dem Steuerpflichtigen drohen<br />

Bußgelder oder sogar härtere<br />

Strafe. Auch bei geringfügigen<br />

Fristversäumnissen läuft man<br />

Gefahr dass die Nichteinhaltung<br />

der Abgabefrsit als vorsätzliche<br />

Tat gewertet.wird.<br />

<strong>Keuler</strong> + <strong>Partner</strong> achten für Sie darauf<br />

das keine Abgabefrist versäumt<br />

wird.<br />

Newsletter 08.12<br />

Seite 4


ISteuerkalender 2012<br />

• Lohnsteuer<br />

Dienstag<br />

10.08.<br />

• Solidaritätszuschlag<br />

• Kirchensteuer*<br />

INewsticker<br />

Dienstag<br />

10.08.<br />

• Umsatzsteuer für<br />

<strong>Monats</strong>- und Vierteljahreszahler*<br />

Mittwoch<br />

25.08.<br />

• Zusammenfassende<br />

Meldung [bei monatlicher<br />

Abführung für<br />

Juni 2012]<br />

* Hinweis: Zahlungsschonfrist bis zum 13.08.2012 (gilt nicht für Barzahlungen und Zahlungen per Scheck)<br />

Weitere Steuernews finden Sie hier<br />

» Bei uns sind Sie<br />

gut aufgehoben«<br />

Mittwoch<br />

25.08.<br />

• Sozialversicherung<br />

Newsletter 08.12<br />

Seite 5<br />

Impressum<br />

Herausgeber<br />

KANZLEI<br />

KEULER + PARTNER<br />

Dekan-Laist-Str. 15<br />

55129 Mainz<br />

Redaktion<br />

· Heribert <strong>Keuler</strong><br />

Dipl.-Volkswirt, Dipl.-Hdl.,<br />

Steuerberater<br />

· Florian Velden<br />

Dipl.-Bw. (FH) Steuerwesen<br />

Gerne stehen wir Ihnen<br />

für Fragen zur Verfügung.<br />

Kontakt<br />

· info@keuler-partner.de<br />

· f.velden@keuler-partner.de<br />

Telefon: 06131/27070-0<br />

Telefax: 06131/27070-20

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