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LEITFADEN FÜR DIE INNENRAUMHYGIENE IN SCHULGEBÄUDEN

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Wie hoch darf die Raumlufttemperatur in Schulräumen im Sommer sein?<br />

C-2.3 Lüftungstechnik<br />

Freie Lüftung:<br />

94<br />

Wegen der im Sommer zulässigen Raumlufttemperaturen in Schulen und Büros<br />

gibt es regelmäßig Auseinandersetzungen zwischen Gebäudebetreibern und Betroffenen.<br />

Nach der Arbeitsstätten-Verordnung gibt es zwar eine Soll-Empfehlung<br />

(nicht aber eine Muss-Vorschrift!), dass die Raumlufttemperatur an Arbeitsstätten<br />

den Wert von 26 o C nicht übersteigen sollte. Für die sommerliche Raumerwärmung<br />

gilt aber der allgemeine bauphysikalische Grundsatz, dass es in hiesigen<br />

geografischen Breiten tagsüber im Sommer in Innenräumen vorübergehend heißer<br />

sein kann. Der bauphysikalische Grundsatz kann in fast allen Fällen eingehalten<br />

werden, wenn von Beginn der Bauplanung an den in diesem Abschnitt (C-2.2)<br />

genannten Einflussparametern konsequent Rechnung getragen wird. Die strikte<br />

Einhaltung einer 26 o C-Empfehlung würde auch in Schulen den Einsatz von raumlufttechnischen<br />

Anlagen mit Kühlung voraussetzen<br />

Dies ist die Fensterlüftung oder auch „freie“ oder „natürliche“ Lüftung<br />

genannt bei der keine Lüftungsanlagen oder sonstige Lüftungstechniken<br />

verwendet werden.<br />

Die Bevorzugung freier Lüftung stellt – in Schulen – häufig einen Kompromiss<br />

dar zwischen Aufwand und Erfolg. Klassenräume lassen sich nicht<br />

ganzjährig durch Fensterlüftung so belüften, dass die gewünschten Grenzen<br />

der thermischen Behaglichkeit und der Luftqualität zu jedem Zeitpunkt<br />

eingehalten werden können (vgl. Abschnitt C-2.1). Besonders im Winter<br />

kann es dazu kommen, dass die in Fensternähe Sitzenden über Kälteempfinden<br />

klagen, wenn über die Fenster längere Zeit gelüftet wird. Andererseits<br />

muss nach Möglichkeit dafür gesorgt werden, dass während und am<br />

Ende der Unterrichtsstunde die hygienischen Erfordernisse für Kohlendioxid<br />

eingehalten werden (vgl. Abschnitt B-1). Es ist deshalb auch im Winter<br />

unerlässlich, dass während der Pausen konsequent gelüftet wird, bei langen<br />

Unterrichtsstunden und sehr hoher Raumbelegung auch zwischendurch.<br />

Bei Warmwetterperioden sollten Oberlichter oder Kippfenster nachts geöffnet<br />

bleiben (wenn aus Einbruchschutzgründen möglich), damit eine bessere<br />

Auskühlung der Räume erreicht wird.

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