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Frankfurter Aufmerksamkeits-Inventar; Moosbrugger ... - Kognition

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FAIR<br />

<strong>Frankfurter</strong> <strong>Aufmerksamkeits</strong>-<strong>Inventar</strong>; <strong>Moosbrugger</strong> & Oehlschlägel, 96)<br />

ist ein <strong>Aufmerksamkeits</strong>-<strong>Inventar</strong> zur Untersuchung des individuellen<br />

<strong>Aufmerksamkeits</strong>verhaltens<br />

Entstehend aus der Kritik am d2, wobei der FAIR die Problematik des d2 dadurch hebt, indem<br />

er bei allen Items die Forderung nach mentaler Koordination realisiert, indem er mit zwei<br />

Zielitems arbeitete, sowie mit einer kontrollierten Itemverteilung, welche eine Ratekorrektur<br />

ermöglicht und in Verbindung mit dem "vollständigen Markierungsprinzip", welches die<br />

Bearbeitung von Zielitems und Distraktoren überprüfbar macht, die Konstruktvalidität<br />

sicherstellt<br />

Aufbau des Meßverfahrens<br />

Testhefte in Form A + B erhältlich<br />

bestehen aus acht DIN A4. Seiten<br />

Auswertungskriterien<br />

"Markierungswert M":<br />

stellt das Maß für das Instruktionsverständnis das<br />

"Leistungswert L":<br />

informiert unter Berücksichtigung des Rateverhaltens über die Menge der konzentriert<br />

bearbeiteten Testitems während der definierten Testdauer<br />

"Qualitätswert Q":<br />

weist den Anteil der konzentrierten Urteile an allen abgegebenen Urteilen aus<br />

"Kontinuitätswert K":<br />

informiert über das Ausmaß der kontinuierlich aufrechterhaltenden Konzentration<br />

Gütekriterien und Gültigkeitsuntersuchungen<br />

Objektivität<br />

Reliabilitäten<br />

Validität<br />

kann als gesichert gelten, da die Durchführung, Auswertung und Interpretation vollständig<br />

standardisiert ist<br />

Split-Half: L- und K-Wert r= .90 / M-Wert r = .65 / Q-Wert r = .77 - .80<br />

Retest: L-Wert: Form A r = .85; Form B r = .91<br />

Paralleltest: beide essentiell tau-äquivalent<br />

L-Wert r = .76 (1 Woche) r = .83<br />

Q-Wert r = .80 / K-Wert r = .82<br />

Inhalts- und Konstruktvalidität:<br />

können als gesichert gelten, da die Items geläufig und lebensnah sowie sämtlich nach<br />

demselben Prinzip konstruiert und zufallsverteilt sind<br />

konvergente Validität:<br />

zwischen FAIR und dem d2-Test konnte gezeigt werden, das fast alle Korrelationen der<br />

jeweiligen Kennwerte hochsignifikant sind<br />

Diskriminante Validität:<br />

zwischen FAIR und IST-70 werden signifikante Korrelationen zu den Intelligenzvariablen<br />

gefunden, was gegen eine diskriminante Validität spricht


ab einer gewissen Mindestintelligenz werden diese Werte kleiner, was für diskriminante<br />

Validität spricht<br />

Durchführungszeitraum<br />

definierte Bearbeitungsdauer drei Minuten für jeden der beiden im Testheft enthaltenen<br />

Itemsätze, die unmittelbar hintereinander bearbeitet werden<br />

für eine inklusive Instruktion werden ca. 10 - 15 Minuten benötigt<br />

Auswertungsmodalitäten und Auswertungszeitraum<br />

Normtabellen<br />

Einsatzgebiet<br />

Kritik<br />

Auswertung erfolgt mittels Schablonen und Imtestheft abgedruckten Auswertungstabellen und<br />

-formeln und dauert ca. 10 - 15 Minuten<br />

Bildung der Prozentrangs- und Standard-Nine (Stanine-) Normen aufgrund einer Stichprobe<br />

von N=1.553<br />

als Einzel- oder Gruppentest durchführbar (d.h. universell)<br />

Vermeidung der Schwächen herkömmlicher <strong>Aufmerksamkeits</strong>tests scheint im hohem Maße gelungen<br />

Datenlage zur konvergenten- und diskriminanten Validität dünn<br />

Postulate an eine konstruktgetreuen <strong>Aufmerksamkeits</strong>diagnostik<br />

1. um Konzentrationsleistung im Sinne der physikalischen Definition von Leistung als Arbeit pro Zeit mit Hilfe psychologischer<br />

Testverfahren erfassen zu können, sind von Pbn i.d.R. Diskriminationsurteile zu bestimmten Reizgegebenheiten unter<br />

zeitlicher Limitierung zu erbringen FAIR: 2 x 3 Minuten)<br />

2. die Reizgegebenheiten sollen für alle Pbn leicht erfaßbar und gleichermaßen geläufig sein; sonst würden die Reize<br />

interindividuell verschiedene Schwierigkeiten aufweisen, und die Konzentratinsleistung wäre mit dem Bekanntheitsgrad der<br />

Reize konfundiert. Aus demselben Grund ist auch bei den von den Pbn geforderten Reaktionen auf eine entsprechende hohe<br />

Geläufigkeit zu achten (Kreise, Rechtecke und Punkte als geläufige Reize, Reaktion ähnelt dem Schreiben)<br />

3. zur Sicherstellung eines Mindestmaßes an <strong>Aufmerksamkeits</strong>umfan sollen sich die Reizgegebenheiten in mehreren,<br />

zumindest aber in zwei Dimensionen voneinander unterschieden, damit ihre angemessene Bearbeitung die mental<br />

koordinierte Beachtung mehrerer Dimensionen erfordert und sich nicht nur auf eine eindimensionale Ja / Nein-Entscheidung<br />

reduziert (Verwendung der Dimensionen Kreis vs Quadrat und zwei vs drei Punkte)<br />

4. um die geforderte Abschirmungsfähigkeit gegenüber irrelevanten Stimuli zu sichern sollen die Reizgegebenheiten nicht nur<br />

nach entscheidungsrelevanten Dimensionen differieren, sondern auch eine entscheidungsirrelevante Reizdimension<br />

aufweisen, welche von den Pbn bei den Diskriminationsurteilen auszublenden ist (Anordnung der Punkte)<br />

5. die Verteilung der Stimuli muß strengen wahrscheinlichkeitstheoretischen Überlegungen genügen, um beurteilen zu können,<br />

welcher Anteil der richtig erscheinenden Reaktion tatsächlich durch Konzentration zustandegekommen ist und nicht nur durch<br />

scheinkonzentriertes, in Wahrheit aber unkonzentriertes, z.B. zufälliges Verhalten (Zufallsverteilung der Items)<br />

6. die Bearbeitungsanforderung an die Pbn soll sicherstellen, daß bei jeder einzelnen diskriminatorischen Entscheidung unter<br />

Ausblendung der irrelevanten Information alle relevanten Reizdimensionen simultan beachtet werden müssen, was z.B. durch<br />

mehrere - zumindest aber durch zwei - Zielitems, welche sich jeweils in allen relevanten Reizdimensionen voneinander<br />

unterscheiden, erzielt werden kann<br />

7. die Testprozedur hat sichergestellt, daß das Arbeitsverhalten des Pb während der Textbearbeitung vollständig und eindeutig<br />

protokolliert wird. Ist das Protokoll nämlich unvollständig, z.B. dadurch, daß nur bestimmte Reaktionen protololliert werden,<br />

andere hingegen nicht, so bleibt es unentscheidbar, ob der Pb die unprotokollierten Abschnitte überhaupt bearbeitet hat, da<br />

uneindeutige Protokolle keinen eindeutigen Rückschluß auf das Arbeitsverhalten der Pbn ermglichen und deshalb zur<br />

Konzentrationsdiagnostik ungeeignet sind (Vollständiges Markierungsprinzip)<br />

8. wichtig ist, daß die instruktionsgemäß vorgegebene Reihenfolge für die Bearbeitung der Stimuli eingehalten und kontrolliert<br />

werden muß. Andernfalls könnten Pbn durch bestimmte Strategien, z.B. in einem ersten Bearbeitungsgang die<br />

Aufmerksamkeit nur auf das eine Zielitem, sodann in einem zweiten Bearbeitungsgang nur auf das andere Zielitem richten,<br />

scheinbare Konzentratinsleistungen vortäuschen, weil für eine solche sukzessive Beurteilung nur eine wesentlich geringere<br />

Konzentrationsfähigkeit notwendig wäre als für die geforderte simultane Bearbeitungsart. Wenn instruktionswidrige<br />

Beurteilungen nicht unterbunden bzw. auffällig gemacht werden (z.B. durch einen entsprechenden Index), können solche Pbn<br />

ein genauso fehlerfreies Testprotokoll abliefern, wie instruktionsgemäß´arbeitende Pbn, ohne je die geforderte mentale<br />

Konzentration erbracht zu haben (Vollständiges Markierungsprinzip; Linienfehler)<br />

9. die Verrechnung der Pbn-Reaktion zu einem Testwert muß sicherstellen, daß der Testwert eine Mindestschätzung der<br />

Konzentrationsleistung darstellt. Ohne Konzentration darf auch keine Konzentrationsleistung resultieren. Da auch<br />

unkonzentrierte Bearbeitungen zu scheinbar "richtigen" Beurteilungen führen können, ist als Leistungswert die Anzahl Items


zu schätzen, welche der Pb in der vorgegebenen Zeit "konzentriert und deshalb fehlerfrei" bearbeiten kann. Um<br />

Leistungsüberschätzungen durch unkonzentrierte Bearbeitungsarten (z.B. Nachbessern, Raten, Strategien) zu vermeiden,<br />

müssen bei der Testwertbestimmung Korrekturformeln Anwendung finden (Zusatz-Auswertung)<br />

10. da die <strong>Aufmerksamkeits</strong>ressourcen auf die konkrete Arbeit selbst, und auch auf die Qualitätskontrollfunktion für diese Arbeit<br />

verteilt werden müssen, soll jeder dieser Anteile durch geeignete Testwerte repräsentiert und zu einem gemeinsamen<br />

Testwert integriert werden, welcher eine Schätzung der gesamten <strong>Aufmerksamkeits</strong>ressourcen ermöglicht (Bildung des<br />

Kontinuitätswertes durch die Multiplikation von Qualitätswert (Q) und Leistungswert (L))

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