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Lasi Feuerwehr.pdf - Kreisausbildung-RTK

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Zu § 31 (2) StVZO<br />

§ 31 lässt den Rückschluss zu, dass der Fahrzeughalter zur<br />

Mitgabe von Ladungssicherungsmaterialien verpflichtet ist,<br />

d.h., er muss den Fahrzeugführer in die Lage versetzen, eine<br />

ordnungsgemäße Ladungssicherung überhaupt durchzuführen.<br />

Darüber hinaus ist der Fahrzeughalter verpflichtet, sowohl<br />

geeignete Fahrzeuge als auch geeignetes Fahrpersonal zu stellen.<br />

Ein Unternehmer handelt grob fahrlässig, wenn er z.B. trotz<br />

berechtigter Einwände des Fahrers unzulässig beladen lässt.<br />

Rudolf Hagenbücher<br />

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