Lasi Feuerwehr.pdf - Kreisausbildung-RTK
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Zu § 31 (2) StVZO<br />
§ 31 lässt den Rückschluss zu, dass der Fahrzeughalter zur<br />
Mitgabe von Ladungssicherungsmaterialien verpflichtet ist,<br />
d.h., er muss den Fahrzeugführer in die Lage versetzen, eine<br />
ordnungsgemäße Ladungssicherung überhaupt durchzuführen.<br />
Darüber hinaus ist der Fahrzeughalter verpflichtet, sowohl<br />
geeignete Fahrzeuge als auch geeignetes Fahrpersonal zu stellen.<br />
Ein Unternehmer handelt grob fahrlässig, wenn er z.B. trotz<br />
berechtigter Einwände des Fahrers unzulässig beladen lässt.<br />
Rudolf Hagenbücher<br />
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