Besondere Lernleistung auf der gymnasialen Oberstufe an ... - Kursnet
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<strong>Beson<strong>der</strong>e</strong> <strong>Lernleistung</strong> <strong>auf</strong> <strong>der</strong> <strong>gymnasialen</strong> <strong>Oberstufe</strong> <strong>an</strong> Gymnasien <strong>der</strong> Normalform und Aufb<strong>auf</strong>orm mit Heim<br />
Bek<strong>an</strong>ntmachung vom 13. Mai 2002 (K. u. U. S. 193)<br />
Im Kurssystem <strong>der</strong> <strong>gymnasialen</strong> <strong>Oberstufe</strong> werden neben fachbezogenen Kursen auch fächerübergreifende,<br />
projektorientierte Seminarkurse <strong>an</strong>geboten. Mit Beginn des Schuljahres 2002/2003 wird die bisherige Erprobungsphase<br />
abgeschlossen und <strong>der</strong> Seminarkurs ein Bildungs<strong>an</strong>gebot in Regelform sein.<br />
I. Gesetzlicher Rahmen<br />
In <strong>der</strong> Abiturverordnung Gymnasien <strong>der</strong> Normalform vom 23. Juli 2001 (NGVO, vgl. K. u. U. Seite 295) sind die<br />
rechtlichen Fragen zur beson<strong>der</strong>en <strong>Lernleistung</strong> wie folgt geregelt. Mit diesem rechtlichen Rahmen wird die Vereinbarung<br />
<strong>der</strong> Kultusministerkonferenz zur Gestaltung <strong>der</strong> <strong>gymnasialen</strong> <strong>Oberstufe</strong> vom 28. Februar 1997 umgesetzt (vgl. Anlage 1).<br />
1. Definition (§ 2 Abs. 7):<br />
"Nach Wahl ist im Rahmen des schulischen Unterrichts<strong>an</strong>gebotes eine beson<strong>der</strong>e <strong>Lernleistung</strong> möglich, die aus <strong>der</strong><br />
Teilnahme <strong>an</strong> zwei halbjährigen, in <strong>der</strong> Regel dreistündigen Kursen mit fächerübergreifen<strong>der</strong> Themenstellung, einem<br />
Kolloquium und einer Dokumentation besteht (Seminarkurs). Statt <strong>der</strong> Teilnahme <strong>an</strong> den Kursen k<strong>an</strong>n auch eine dem<br />
oberstufen- und abiturgerechten Anfor<strong>der</strong>ungsprofil entsprechende, geeignete Arbeit aus einem Wettbewerb eingebracht<br />
werden."<br />
2. Gesamtnote (§ 5 Abs. 4):<br />
"Für die beson<strong>der</strong>e <strong>Lernleistung</strong> (§ 2 Abs. 7) wird eine Gesamtnote erteilt."<br />
3. Zeugnis (§ 7 Abs. 1):<br />
"Für jedes Schulhalbjahr wird ein Zeugnis über die in den einzelnen Kursen und gegebenenfalls über die in <strong>der</strong><br />
beson<strong>der</strong>en <strong>Lernleistung</strong> (§ 2 Abs. 7) erreichten Bewertungen, im ersten und zweiten Schulhalbjahr auch über Verhalten<br />
und Mitarbeit erteilt."<br />
4. Aufgabenfel<strong>der</strong> (§ 8 Abs. 4):<br />
"Die Leistungen des Schülers im Rahmen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en <strong>Lernleistung</strong> (§ 2 Abs. 7) werden entsprechend ihrem<br />
inhaltlichen Schwerpunkt nach Entscheidung <strong>der</strong> beteiligten Fachlehrkräfte einem Aufgabenfeld zugeordnet. Die<br />
Zuordnung zu einem bestimmten Aufgabenfeld setzt voraus, dass eine hierfür qualifizierte Fachlehrkraft beteiligt war."<br />
5. Ersatz einer Naturwissenschaft (§ 12 Abs. 2 Satz 3):<br />
"Hat <strong>der</strong> Schüler eines <strong>der</strong> Fächer Physik, Chemie o<strong>der</strong> Biologie als Profil o<strong>der</strong> Neigungsfach belegt, so k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> Besuch<br />
einer zweiten Naturwissenschaft nach Abs. 1 Nr. 4 durch eine beson<strong>der</strong>e <strong>Lernleistung</strong>, die dem naturwissenschaftlichen<br />
Bereich zugeordnet ist, ersetzt werden; § 8 Abs. 4 gilt entsprechend."<br />
6. Ersatz des mündlichen Prüfungsfaches (§ 15 Abs. 3 Satz 4):<br />
"Die beson<strong>der</strong>e <strong>Lernleistung</strong> (§ 2 Abs. 7) wird nach Wahl <strong>an</strong>gerechnet, gilt insoweit als mündliches Prüfungsfach (§ 19<br />
Abs. 1) und wird vierfach gewertet."<br />
7. Zeitpunkt <strong>der</strong> Entscheidung über die Anrechnung (§ 23 Abs. 2 Satz 1):<br />
"Spätestens am nächsten nach <strong>der</strong> Bek<strong>an</strong>ntgabe <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> schriftlichen Prüfung folgenden Schultag<br />
entscheiden die Schüler, ob sie statt <strong>der</strong> Teilnahme <strong>an</strong> <strong>der</strong> Prüfung im mündlichen Prüfungsfach ihre beson<strong>der</strong>e<br />
<strong>Lernleistung</strong> <strong>an</strong>rechnen (§ 15 Abs. 3 Satz 4)."<br />
8. Befreiung von <strong>der</strong> mündlichen Prüfung in einem <strong>der</strong> schriftlichen Prüfungsfächer (§ 23 Abs. 2 Satz 2):<br />
"Wer in <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en <strong>Lernleistung</strong> mindestens fünf Punkte (einfache Wertung) erreicht hat und sie nicht gemäß § 15<br />
Abs. 3 Satz 4 <strong>an</strong>rechnet, ist von <strong>der</strong> Pflicht nach Abs. 1 Satz 1 zur mündlichen Prüfung in einem <strong>der</strong> schriftlichen<br />
Prüfungsfächer befreit."<br />
II. <strong>Beson<strong>der</strong>e</strong> <strong>Lernleistung</strong> in Form eines Seminarkurses<br />
1. Best<strong>an</strong>dteile und Org<strong>an</strong>isation
a) Angebot und Einrichtung<br />
Der Seminarkurs wird als zweisemestriger Kurs <strong>an</strong>geboten. Er ist in den beiden Halbjahren <strong>der</strong> ersten Jahrg<strong>an</strong>gsstufe in<br />
einem Umf<strong>an</strong>g in <strong>der</strong> Regel von je drei Unterrichtsstunden pro Woche vorzusehen. Die Schule soll mindestens einen<br />
Seminarkurs <strong>an</strong>bieten. Die stundenpl<strong>an</strong>mäßige Verteilung <strong>der</strong> Unterrichtsstunden innerhalb des Schuljahres ist in das<br />
pädagogische Ermessen <strong>der</strong> Schule gestellt, wobei <strong>der</strong> Schulleiter nach Beratung mit den beteiligten Fachlehrern gemäß<br />
§ 41 Abs. 1 Satz 3 Schulgesetz die Entscheidung trifft. Über die Teilnahme <strong>an</strong> dem Kurs entscheiden die Schüler.<br />
Schüler, die sich für die Teilnahme entscheiden, müssen die Kurse regelmäßig besuchen.<br />
Hinsichtlich Kursgröße und Berechnung <strong>der</strong> Lehrerwochenstunden gilt das Kurs<strong>an</strong>gebot als fachbezogener Kurs, so dass<br />
die für das jeweilige Schuljahr gültige Verwaltungsvorschrift über die Unterrichtsorg<strong>an</strong>isation (Org<strong>an</strong>isationserlass) in <strong>der</strong><br />
jeweils geltenden Fassung Anwendung findet. Über die Einrichtung des Seminarkurses entscheidet <strong>der</strong> Schulleiter.<br />
b) Dokumentation/Präsentation<br />
Die Schüler des Seminarkurses fertigen einzeln o<strong>der</strong> in Gruppen bis zum Ende <strong>der</strong> ersten Jahrg<strong>an</strong>gsstufe über ihre<br />
Beiträge zum Seminarkurs, über ihr methodisches Vorgehen und ihre Ergebnisse sowie über das Gesamtergebnis des<br />
Seminarkurses eine schriftliche Dokumentation <strong>an</strong>. Bei Gruppenarbeiten müssen die jeweils individuellen<br />
Schülerleistungen erkennbar sein. Zusätzlich k<strong>an</strong>n die schriftliche Dokumentation durch Präsentationen ergänzt werden.<br />
c) Kolloquium<br />
Der Seminarkurs wird am Ende <strong>der</strong> ersten Jahrg<strong>an</strong>gsstufe mit einem Kolloquium abgeschlossen. Hierzu können auch<br />
Gruppen von Schülern gebildet werden. Gegenst<strong>an</strong>d des Kolloquiums sind Arbeitsprozesse und Ergebnisse des<br />
Seminarkurses. Dabei geht das Kolloquium von <strong>der</strong> schriftlichen Dokumentation <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler aus. Das<br />
Kolloquium dauert pro Schüler etwa 20 bis 30 Minuten. Über das Kolloquium wird ein Protokoll geführt. Die Schulleitung<br />
k<strong>an</strong>n im Benehmen mit <strong>der</strong> Fachlehrkraft und mit Zustimmung <strong>der</strong> betroffenen Schüler Lehrkräfte <strong>der</strong> Schule als Zuhörer<br />
zulassen.<br />
2. Methoden und Inhalte<br />
Der Seminarkurs wird fächerübergreifend und projektorientiert gestaltet. Im Mittelpunkt stehen hochschulnahe,<br />
erwachsenengerechte, die Selbstständigkeit för<strong>der</strong>nde Arbeitsformen, das Arbeiten im Team und die Schulung <strong>der</strong><br />
Präsentationsfertigkeit. Studien- bzw. berufsvorbereitende Arbeitsmethoden, vor allem selbstgesteuertes Lernen werden<br />
eingeübt (vgl. Anlage 2).<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> generellen Zielsetzungen für die gymnasiale <strong>Oberstufe</strong> und die Abiturprüfung steht die inhaltliche<br />
Gestaltung <strong>der</strong> Seminarkurse im Ermessen <strong>der</strong> Schule. Sie k<strong>an</strong>n in den Kursen neue, bisher nicht im Lehrpl<strong>an</strong> enthaltene<br />
Themenkreise erschließen.<br />
Die Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Klassen 10 (G 8) bzw. 11 (G 9) erhalten differenzierte Informationen und werden auch<br />
bei <strong>der</strong> inhaltlichen Gestaltung frühzeitig beteiligt.<br />
3. Beurteilung, Bewertung und Anrechnung <strong>der</strong> Leistungen im Seminarkurs<br />
Für die Beurteilung, Bewertung und Anrechnung <strong>der</strong> Leistungen im Seminarkurs gilt die Verordnung des<br />
Kultusministeriums über die Notenbildung vom 5. Mai 1983 (K. u. U. S. 449) in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung und die<br />
Verordnung des Kultusministeriums über die Jahrg<strong>an</strong>gsstufen sowie über die Abiturprüfung am Gymnasium <strong>der</strong><br />
Normalform und Gymnasien in Aufb<strong>auf</strong>orm mit Heim (Abiturverordnung Gymnasien <strong>der</strong> Normalform, NGVO), vom 23. Juli<br />
2001 (K. u. U. S. 295) in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung.<br />
a) Grundsätze <strong>der</strong> Leistungsbeurteilung<br />
Im Hinblick <strong>auf</strong> die generelle Zielsetzung des Seminarkurses sind beson<strong>der</strong>s Pl<strong>an</strong>ungsfähigkeit, Eigeninitiative,<br />
Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie. Formen <strong>der</strong> Präsentation Kriterien <strong>der</strong> Leistungsbeurteilung (vgl. Anlage 3).<br />
Klassenarbeiten nach § 6 NGVO werden in <strong>der</strong> Regel nicht <strong>an</strong>gefertigt.<br />
b) Bewertung<br />
Bei <strong>der</strong> Bewertung des Seminarkurses werden <strong>der</strong> Unterricht in den ersten beiden Halbjahren <strong>der</strong> Kursstufe, die<br />
Dokumentation und das Kolloquium einbezogen.<br />
Die beiden halbjährigen Kurse werden zusammen zur Hälfte, das Kolloquium und die Dokumentation zu je einem Viertel<br />
gewichtet. Die daraus sieh ergebende Punktzahl wird vierfach gewertet.
Es sind damit insgesamt bis zu 60 Punkte erreichbar. Wenn mehrere Fachlehrkräfte beteiligt sind, einigen sie sich jeweils<br />
<strong>auf</strong> die Punktzahl, die <strong>der</strong> Leistung des Schülers entspricht. Bei Arbeiten, <strong>an</strong> denen mehrere Schüler beteiligt waren, ist<br />
die Bewertung <strong>der</strong> individuellen Schülerleistung erfor<strong>der</strong>lich.<br />
c) Anrechnung im Rahmen <strong>der</strong> Gesamtqualifikation<br />
Einen Tag nach Bek<strong>an</strong>ntgabe <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> schriftlichen Abiturprüfung entscheidet <strong>der</strong> Schüler, ob er die in dem<br />
Seminarkurs einschließlich des Kolloquiums und <strong>der</strong> Dokumentation erreichte Punktzahl in die Gesamtqualifikation<br />
einbringt und dafür <strong>auf</strong> die Teilnahme <strong>an</strong> <strong>der</strong> Prüfung im mündlichen Prüfungsfach verzichtet.<br />
4. Zeugnisse<br />
In die Verwaltungsvorschrift Zeugnisse, Halbjahresinformation und Schulbericht werden neue Formulare <strong>auf</strong>genommen,<br />
in denen die beson<strong>der</strong>e <strong>Lernleistung</strong> wie folgt berücksichtigt wird:<br />
a) Die Schülerleistungen im Seminarkurs werden im Zeugnis des zweiten Halbjahres ausgewiesen. Angegeben<br />
werden die Leistungen in den beiden Halbjahren, in <strong>der</strong> Dokumentation (vgl. Nr. 1 b) und im Kolloquium (vgl.<br />
Nr. 1 c).<br />
b) Unabhängig von <strong>der</strong> Anrechnung im Rahmen <strong>der</strong> Gesamtqualifikation (vgl. Nr. 3 c) wird die Teilnahme <strong>an</strong> einem<br />
Seminarkurs im Abiturzeugnis zusammen mit dem beh<strong>an</strong>delten Thema und den erreichten Punkten vermerkt. Bei<br />
Schülern, welche den belegten Seminarkurs nicht <strong>an</strong>rechnen, wird das erreichte Punkteergebnis im Zeugnis<br />
geklammert.<br />
c) Neben den vom Kultusministerium vorgegebenen Zeugnissen stellt die Schule <strong>auf</strong> Wunsch eine Bescheinigung<br />
über das Thema des Seminarkurses, die Arbeitsmethoden und die Zielsetzung <strong>der</strong> Arbeit des einzelnen Schülers<br />
aus. (siehe Beispiel in <strong>der</strong> Anlage 4).<br />
III. <strong>Beson<strong>der</strong>e</strong> <strong>Lernleistung</strong>en im Rahmen eines Wettbewerbs<br />
Die Schüler haben die Möglichkeit, geeignete Arbeiten aus einem Wettbewerb als beson<strong>der</strong>e <strong>Lernleistung</strong> einzubringen;<br />
das Gesamtergebnis dieser beson<strong>der</strong>en <strong>Lernleistung</strong> muss spätestens vor <strong>der</strong> schriftlichen Abiturprüfung vorliegen.<br />
Hierfür gelten die nachfolgenden Regelungen.<br />
1. Best<strong>an</strong>dteile und Org<strong>an</strong>isation<br />
a) Die Schüler können statt <strong>der</strong> Teilnahme <strong>an</strong> dem zweisemestrigen Seminarkurs geeignete, umfassende Arbeiten<br />
aus einem vom Bund o<strong>der</strong> L<strong>an</strong>d geför<strong>der</strong>ten Wettbewerb als beson<strong>der</strong>e <strong>Lernleistung</strong> einbringen. Der zeitliche<br />
Aufw<strong>an</strong>d und die methodischen Ansätze für diese <strong>Lernleistung</strong> müssen in etwa dem Seminarkurs (siehe<br />
Abschnitt II. Nr. 1 a und Nr. 2) entsprechen. Es können nur Wettbewerbsarbeiten eingebracht werden, die <strong>der</strong><br />
Schüler im zeitlichen Rahmen <strong>der</strong> <strong>gymnasialen</strong> <strong>Oberstufe</strong> <strong>an</strong>gefertigt hat.<br />
b) Falls die Wettbewerbsarbeit keine <strong>an</strong>gemessene Dokumentation über das methodische Vorgehen enthält, ist<br />
diese in einer geson<strong>der</strong>t <strong>an</strong>zufertigenden schriftlichen Dokumentation auszuweisen. Diese Dokumentation muss in<br />
ihren Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Dokumentation eines Seminarkurses (siehe Abschnitt II. Nr. 1 c) entsprechen.<br />
2. Methoden und Inhalte<br />
Für die Methoden und Inhalte gilt Abschnitt II. Nr. 2 entsprechend. Insbeson<strong>der</strong>e muss die beson<strong>der</strong>e <strong>Lernleistung</strong> dem<br />
oberstufen- und abiturgerechten Anfor<strong>der</strong>ungsprofil entsprechen, studienvorbereitende Arbeitsformen und<br />
fächerübergreifende Ansätze <strong>auf</strong>weisen sowie die schriftliche Dokumentation des methodischen Vorgehens und <strong>der</strong><br />
Präsentation im Rahmen eines Kolloquiums ermöglichen. Ob diese Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllt sind, stellt <strong>der</strong> Schulleiter im<br />
Benehmen mit Fachlehrern fest.<br />
3. Beurteilung, Bewertung und Anrechnung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en <strong>Lernleistung</strong><br />
Abschnitt II. Nr. 3 gilt entsprechend. Teamarbeiten können als beson<strong>der</strong>e <strong>Lernleistung</strong> nur eingebracht werden, wenn<br />
jeweils die individuelle Schülerleistung bewertet werden k<strong>an</strong>n. Für die Bewertung sind ausschließlich die Fachlehrer <strong>der</strong><br />
Schule ver<strong>an</strong>twortlich, eine frühere außerschulische Bewertung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en <strong>Lernleistung</strong> bleibt außer Betracht.<br />
4. Zeugnis<br />
Abschnitt II. Nr. 4 gilt entsprechend.<br />
5.<br />
Dem zuständigen Oberschulamt wird über die beson<strong>der</strong>e <strong>Lernleistung</strong> im Rahmen eines Wettbewerbs ein<br />
Erfahrungsbericht vorgelegt.
Anlage 1<br />
Aus <strong>der</strong> Bonner Vereinbarung zur Gestaltung <strong>der</strong> <strong>gymnasialen</strong> <strong>Oberstufe</strong> vom 28. Februar 1997 (Ziff. 9.3.10)<br />
"Im Rahmen <strong>der</strong> für die Abiturprüfung vorgesehenen Gesamtpunktzahl können die Län<strong>der</strong> vorsehen, dass Schülerinnen<br />
und Schüler wahlweise eine beson<strong>der</strong>e <strong>Lernleistung</strong>, die im Rahmen bzw. im Umf<strong>an</strong>g eines mindestens zweisemestrigen<br />
Kurses erbracht wird, in die Abiturprüfung einbringen können. <strong>Beson<strong>der</strong>e</strong> <strong>Lernleistung</strong>en können z. B. sein: ein<br />
umfassen<strong>der</strong> Beitrag aus einem von den Län<strong>der</strong>n geför<strong>der</strong>ten Wettbewerb, eine Jahres- o<strong>der</strong> Seminararbeit, die<br />
Ergebnisse eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projektes o<strong>der</strong> Praktikums in Bereichen, die schulischen<br />
Referenzfächern zugeordnet werden können. Die beson<strong>der</strong>e <strong>Lernleistung</strong> ist schriftlich zu dokumentieren. Voraussetzung<br />
für die Einbringung ist, dass die beson<strong>der</strong>e <strong>Lernleistung</strong> o<strong>der</strong> wesentliche Best<strong>an</strong>dteile noch nicht <strong>an</strong><strong>der</strong>weitig im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Schule <strong>an</strong>gerechnet wurden. In einem Kolloquium stellt die Schülerin bzw. <strong>der</strong> Schüler die Ergebnisse <strong>der</strong><br />
beson<strong>der</strong>en <strong>Lernleistung</strong> dar, erläutert sie und <strong>an</strong>twortet <strong>auf</strong> Fragen. Bei Arbeiten, <strong>an</strong> denen mehrere Schülerinnen und<br />
Schüler beteiligt waren, ist die Bewertung <strong>der</strong> individuellen Schülerleistung erfor<strong>der</strong>lich. In <strong>der</strong> Abiturprüfung sind in<br />
diesem Fall in den vier obligatorischen Prüfungsfächern maximal jeweils 60 Punkte erreichbar. Dabei sind die Leistungen<br />
im letzten Schulhalbjahr jeweils einfach, die in <strong>der</strong> Abiturprüfung erbrachten Leistungen jeweils dreifach zu werten. In <strong>der</strong><br />
beson<strong>der</strong>en <strong>Lernleistung</strong> sind maximal 15 Punkte in vierfacher Wertung erreichbar."<br />
Anlage 2<br />
(zu Abschnitt II. Nr. 2)<br />
Methodik des Seminarkurs<br />
Die nachfolgende Tabelle ver<strong>an</strong>schaulicht die Methoden des Seminarkurses. Sie k<strong>an</strong>n je nach Themenkreis und Projekt<br />
erweitert und muss vor allen Dingen durch methodische Hinweise und Übungen im Bereich Teamarbeit ergänzt werden.<br />
Die Schulen erhalten hierzu Fortbildungs<strong>an</strong>gebote und Materialien des L<strong>an</strong>desinstituts für Erziehung und Unterricht.<br />
Wissenm<strong>an</strong>agement Projektm<strong>an</strong>agement Medieneinsatz Präsentation<br />
Sammeln und Ordnen Auswählen und<br />
strukturieren<br />
Brainstorming Oberbegriffe<br />
finden<br />
Org<strong>an</strong>isationstechniken Strukturschema<br />
zeichnen<br />
Interviews,<br />
Recherchieren<br />
Anlage 3<br />
(zu Abschnitt II. Nr. 3 a)<br />
Glie<strong>der</strong>ung<br />
<strong>an</strong>fertigen<br />
Meinungsumfragen<br />
"W-Fragen" stellen Kategorien<br />
festlegen<br />
Argumente<br />
<strong>an</strong>passen<br />
Themenzentrierte<br />
Fragen stellen<br />
Mindmapping<br />
<strong>an</strong>wenden<br />
Leistungsbeurteilung im Seminarkurs<br />
Arbeits- und Zeitpl<strong>an</strong><br />
<strong>auf</strong>stellen<br />
Arbeitsschritte<br />
festlegen<br />
Zwischenziele<br />
festlegen<br />
Medieneinsetzen Präsentieren<br />
und Vermitteln<br />
Karteikasten/<br />
Dateien <strong>an</strong>legen<br />
Wörterbücher,<br />
Lexika benutzen<br />
Netzpläne erstellen Suchdienste<br />
finden und<br />
nutzen<br />
Arbeitstempo<br />
einschätzen<br />
Zeitpl<strong>an</strong> neu<br />
gestalten<br />
Methoden des<br />
Projektm<strong>an</strong>agements<br />
Bibliographien<br />
auswerten<br />
neue Medien<br />
(PC) einsetzen<br />
Internet<br />
auswerten<br />
Präsentation<br />
vorbereiten und<br />
durchführen<br />
Visualisierungen<br />
erstellen<br />
Referate,<br />
Protokolle<br />
vortragen<br />
Szenarios<br />
entwickeln<br />
Thesenpapier,<br />
Exposé<br />
erstellen<br />
Mit <strong>der</strong> folgenden Tabelle werden wichtige Beobachtungsfel<strong>der</strong> von Leistungsbeurteilung und Beurteilungskriterien im<br />
Seminarkurs definiert und strukturiert. Die Tabelle ist nicht abschließend und k<strong>an</strong>n durch entsprechende weitere Kriterien<br />
ergänzt werden.
Anlage 4<br />
(zu Abschnitt II. Nr. 4 c)<br />
Der Seminarkurs in <strong>der</strong> <strong>gymnasialen</strong> <strong>Oberstufe</strong><br />
Der Seminarkurs wird in Baden-Württemberg als zweisemestriger Kurs in den ersten beiden Halbjahren <strong>der</strong> Kursstufe mit<br />
drei Wochenstunden <strong>an</strong>geboten. Im Rahmen <strong>der</strong> generellen Zielsetzungen für die gymnasiale <strong>Oberstufe</strong> und die<br />
Abiturprüfung steht die inhaltliche Gestaltung <strong>der</strong> Seminarkurse im Ermessen <strong>der</strong> Schule. Sie k<strong>an</strong>n in den Kursen neue,<br />
bisher nicht im Lehrpl<strong>an</strong> enthaltene Themenkreise erschließen.<br />
Der Seminarkurs wird fächerübergreifend und projektorientiert <strong>an</strong>gelegt. Im Mittelpunkt stehen hochschulnahe,<br />
erwachsenengerechte, die Selbstständigkeit för<strong>der</strong>nde Arbeitsformen, das Arbeiten im Team und die Schulung <strong>der</strong><br />
Präsentationsfertigkeit. Studien- bzw. berufsvorbereitende Arbeitsmethoden, vor allem selbstgesteuertes Lernen werden<br />
eingeübt: Arbeits- und Sozialformen wie Rollenspiel, Gruppenpuzzle, Pl<strong>an</strong>spiele und Projektm<strong>an</strong>agement,<br />
Szenariotechniken, Zukunftswerkstätten und Übungen in Mo<strong>der</strong>ationstechniken.<br />
Die Schülerinnen und Schüler des Seminarkurses pl<strong>an</strong>en Ihre Arbeit inhaltlich und methodisch selbstständig und fertigen<br />
einzeln o<strong>der</strong> in kleinen Gruppen bis zum Schuljahresende über ihre Beiträge zum Seminarkurs, über ihr methodisches<br />
Vorgehen und ihre Ergebnisse sowie über das Gesamtergebnis des Seminarkurses eine schriftliche Dokumentation <strong>an</strong>.<br />
Bei Gruppenarbeiten müssen die jeweils individuellen Schülerleistungen erkennbar sein. Zusätzlich soll die schriftliche<br />
Dokumentation durch Präsentationen ergänzt werden. Der Seminarkurs wird am Ende <strong>der</strong> ersten beiden Halbjahre <strong>der</strong><br />
Kursstufe mit einem Kolloquium abgeschlossen. Gegenst<strong>an</strong>d des Kolloquiums sind Arbeitsprozesse und Ergebnisse des<br />
Seminarkurses.<br />
Im Hinblick <strong>auf</strong> die generelle Zielsetzung des Seminarkurses sind beson<strong>der</strong>s Pl<strong>an</strong>ungsfähigkeit, Eigeninitiative,<br />
Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Formen <strong>der</strong> Präsentation Kriterien <strong>der</strong> Leistungsbeurteilung. Der Seminarkurs<br />
k<strong>an</strong>n in die Abiturprüfung eingebracht werden und das mündliche Prüfungsfach ersetzen. Über dessen Anrechnung im<br />
Abitur (insgesamt bis zu 60 Notenpunkten) entscheidet die Schülerin bzw. <strong>der</strong> Schüler nach Bek<strong>an</strong>ntgabe <strong>der</strong> Ergebnisse<br />
<strong>der</strong> schriftlichen Abiturprüfungen.