Besondere Lernleistung auf der gymnasialen Oberstufe an ... - Kursnet
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a) Angebot und Einrichtung<br />
Der Seminarkurs wird als zweisemestriger Kurs <strong>an</strong>geboten. Er ist in den beiden Halbjahren <strong>der</strong> ersten Jahrg<strong>an</strong>gsstufe in<br />
einem Umf<strong>an</strong>g in <strong>der</strong> Regel von je drei Unterrichtsstunden pro Woche vorzusehen. Die Schule soll mindestens einen<br />
Seminarkurs <strong>an</strong>bieten. Die stundenpl<strong>an</strong>mäßige Verteilung <strong>der</strong> Unterrichtsstunden innerhalb des Schuljahres ist in das<br />
pädagogische Ermessen <strong>der</strong> Schule gestellt, wobei <strong>der</strong> Schulleiter nach Beratung mit den beteiligten Fachlehrern gemäß<br />
§ 41 Abs. 1 Satz 3 Schulgesetz die Entscheidung trifft. Über die Teilnahme <strong>an</strong> dem Kurs entscheiden die Schüler.<br />
Schüler, die sich für die Teilnahme entscheiden, müssen die Kurse regelmäßig besuchen.<br />
Hinsichtlich Kursgröße und Berechnung <strong>der</strong> Lehrerwochenstunden gilt das Kurs<strong>an</strong>gebot als fachbezogener Kurs, so dass<br />
die für das jeweilige Schuljahr gültige Verwaltungsvorschrift über die Unterrichtsorg<strong>an</strong>isation (Org<strong>an</strong>isationserlass) in <strong>der</strong><br />
jeweils geltenden Fassung Anwendung findet. Über die Einrichtung des Seminarkurses entscheidet <strong>der</strong> Schulleiter.<br />
b) Dokumentation/Präsentation<br />
Die Schüler des Seminarkurses fertigen einzeln o<strong>der</strong> in Gruppen bis zum Ende <strong>der</strong> ersten Jahrg<strong>an</strong>gsstufe über ihre<br />
Beiträge zum Seminarkurs, über ihr methodisches Vorgehen und ihre Ergebnisse sowie über das Gesamtergebnis des<br />
Seminarkurses eine schriftliche Dokumentation <strong>an</strong>. Bei Gruppenarbeiten müssen die jeweils individuellen<br />
Schülerleistungen erkennbar sein. Zusätzlich k<strong>an</strong>n die schriftliche Dokumentation durch Präsentationen ergänzt werden.<br />
c) Kolloquium<br />
Der Seminarkurs wird am Ende <strong>der</strong> ersten Jahrg<strong>an</strong>gsstufe mit einem Kolloquium abgeschlossen. Hierzu können auch<br />
Gruppen von Schülern gebildet werden. Gegenst<strong>an</strong>d des Kolloquiums sind Arbeitsprozesse und Ergebnisse des<br />
Seminarkurses. Dabei geht das Kolloquium von <strong>der</strong> schriftlichen Dokumentation <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler aus. Das<br />
Kolloquium dauert pro Schüler etwa 20 bis 30 Minuten. Über das Kolloquium wird ein Protokoll geführt. Die Schulleitung<br />
k<strong>an</strong>n im Benehmen mit <strong>der</strong> Fachlehrkraft und mit Zustimmung <strong>der</strong> betroffenen Schüler Lehrkräfte <strong>der</strong> Schule als Zuhörer<br />
zulassen.<br />
2. Methoden und Inhalte<br />
Der Seminarkurs wird fächerübergreifend und projektorientiert gestaltet. Im Mittelpunkt stehen hochschulnahe,<br />
erwachsenengerechte, die Selbstständigkeit för<strong>der</strong>nde Arbeitsformen, das Arbeiten im Team und die Schulung <strong>der</strong><br />
Präsentationsfertigkeit. Studien- bzw. berufsvorbereitende Arbeitsmethoden, vor allem selbstgesteuertes Lernen werden<br />
eingeübt (vgl. Anlage 2).<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> generellen Zielsetzungen für die gymnasiale <strong>Oberstufe</strong> und die Abiturprüfung steht die inhaltliche<br />
Gestaltung <strong>der</strong> Seminarkurse im Ermessen <strong>der</strong> Schule. Sie k<strong>an</strong>n in den Kursen neue, bisher nicht im Lehrpl<strong>an</strong> enthaltene<br />
Themenkreise erschließen.<br />
Die Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Klassen 10 (G 8) bzw. 11 (G 9) erhalten differenzierte Informationen und werden auch<br />
bei <strong>der</strong> inhaltlichen Gestaltung frühzeitig beteiligt.<br />
3. Beurteilung, Bewertung und Anrechnung <strong>der</strong> Leistungen im Seminarkurs<br />
Für die Beurteilung, Bewertung und Anrechnung <strong>der</strong> Leistungen im Seminarkurs gilt die Verordnung des<br />
Kultusministeriums über die Notenbildung vom 5. Mai 1983 (K. u. U. S. 449) in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung und die<br />
Verordnung des Kultusministeriums über die Jahrg<strong>an</strong>gsstufen sowie über die Abiturprüfung am Gymnasium <strong>der</strong><br />
Normalform und Gymnasien in Aufb<strong>auf</strong>orm mit Heim (Abiturverordnung Gymnasien <strong>der</strong> Normalform, NGVO), vom 23. Juli<br />
2001 (K. u. U. S. 295) in <strong>der</strong> jeweils geltenden Fassung.<br />
a) Grundsätze <strong>der</strong> Leistungsbeurteilung<br />
Im Hinblick <strong>auf</strong> die generelle Zielsetzung des Seminarkurses sind beson<strong>der</strong>s Pl<strong>an</strong>ungsfähigkeit, Eigeninitiative,<br />
Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie. Formen <strong>der</strong> Präsentation Kriterien <strong>der</strong> Leistungsbeurteilung (vgl. Anlage 3).<br />
Klassenarbeiten nach § 6 NGVO werden in <strong>der</strong> Regel nicht <strong>an</strong>gefertigt.<br />
b) Bewertung<br />
Bei <strong>der</strong> Bewertung des Seminarkurses werden <strong>der</strong> Unterricht in den ersten beiden Halbjahren <strong>der</strong> Kursstufe, die<br />
Dokumentation und das Kolloquium einbezogen.<br />
Die beiden halbjährigen Kurse werden zusammen zur Hälfte, das Kolloquium und die Dokumentation zu je einem Viertel<br />
gewichtet. Die daraus sieh ergebende Punktzahl wird vierfach gewertet.