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Besondere Lernleistung auf der gymnasialen Oberstufe an ... - Kursnet

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Es sind damit insgesamt bis zu 60 Punkte erreichbar. Wenn mehrere Fachlehrkräfte beteiligt sind, einigen sie sich jeweils<br />

<strong>auf</strong> die Punktzahl, die <strong>der</strong> Leistung des Schülers entspricht. Bei Arbeiten, <strong>an</strong> denen mehrere Schüler beteiligt waren, ist<br />

die Bewertung <strong>der</strong> individuellen Schülerleistung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

c) Anrechnung im Rahmen <strong>der</strong> Gesamtqualifikation<br />

Einen Tag nach Bek<strong>an</strong>ntgabe <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> schriftlichen Abiturprüfung entscheidet <strong>der</strong> Schüler, ob er die in dem<br />

Seminarkurs einschließlich des Kolloquiums und <strong>der</strong> Dokumentation erreichte Punktzahl in die Gesamtqualifikation<br />

einbringt und dafür <strong>auf</strong> die Teilnahme <strong>an</strong> <strong>der</strong> Prüfung im mündlichen Prüfungsfach verzichtet.<br />

4. Zeugnisse<br />

In die Verwaltungsvorschrift Zeugnisse, Halbjahresinformation und Schulbericht werden neue Formulare <strong>auf</strong>genommen,<br />

in denen die beson<strong>der</strong>e <strong>Lernleistung</strong> wie folgt berücksichtigt wird:<br />

a) Die Schülerleistungen im Seminarkurs werden im Zeugnis des zweiten Halbjahres ausgewiesen. Angegeben<br />

werden die Leistungen in den beiden Halbjahren, in <strong>der</strong> Dokumentation (vgl. Nr. 1 b) und im Kolloquium (vgl.<br />

Nr. 1 c).<br />

b) Unabhängig von <strong>der</strong> Anrechnung im Rahmen <strong>der</strong> Gesamtqualifikation (vgl. Nr. 3 c) wird die Teilnahme <strong>an</strong> einem<br />

Seminarkurs im Abiturzeugnis zusammen mit dem beh<strong>an</strong>delten Thema und den erreichten Punkten vermerkt. Bei<br />

Schülern, welche den belegten Seminarkurs nicht <strong>an</strong>rechnen, wird das erreichte Punkteergebnis im Zeugnis<br />

geklammert.<br />

c) Neben den vom Kultusministerium vorgegebenen Zeugnissen stellt die Schule <strong>auf</strong> Wunsch eine Bescheinigung<br />

über das Thema des Seminarkurses, die Arbeitsmethoden und die Zielsetzung <strong>der</strong> Arbeit des einzelnen Schülers<br />

aus. (siehe Beispiel in <strong>der</strong> Anlage 4).<br />

III. <strong>Beson<strong>der</strong>e</strong> <strong>Lernleistung</strong>en im Rahmen eines Wettbewerbs<br />

Die Schüler haben die Möglichkeit, geeignete Arbeiten aus einem Wettbewerb als beson<strong>der</strong>e <strong>Lernleistung</strong> einzubringen;<br />

das Gesamtergebnis dieser beson<strong>der</strong>en <strong>Lernleistung</strong> muss spätestens vor <strong>der</strong> schriftlichen Abiturprüfung vorliegen.<br />

Hierfür gelten die nachfolgenden Regelungen.<br />

1. Best<strong>an</strong>dteile und Org<strong>an</strong>isation<br />

a) Die Schüler können statt <strong>der</strong> Teilnahme <strong>an</strong> dem zweisemestrigen Seminarkurs geeignete, umfassende Arbeiten<br />

aus einem vom Bund o<strong>der</strong> L<strong>an</strong>d geför<strong>der</strong>ten Wettbewerb als beson<strong>der</strong>e <strong>Lernleistung</strong> einbringen. Der zeitliche<br />

Aufw<strong>an</strong>d und die methodischen Ansätze für diese <strong>Lernleistung</strong> müssen in etwa dem Seminarkurs (siehe<br />

Abschnitt II. Nr. 1 a und Nr. 2) entsprechen. Es können nur Wettbewerbsarbeiten eingebracht werden, die <strong>der</strong><br />

Schüler im zeitlichen Rahmen <strong>der</strong> <strong>gymnasialen</strong> <strong>Oberstufe</strong> <strong>an</strong>gefertigt hat.<br />

b) Falls die Wettbewerbsarbeit keine <strong>an</strong>gemessene Dokumentation über das methodische Vorgehen enthält, ist<br />

diese in einer geson<strong>der</strong>t <strong>an</strong>zufertigenden schriftlichen Dokumentation auszuweisen. Diese Dokumentation muss in<br />

ihren Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Dokumentation eines Seminarkurses (siehe Abschnitt II. Nr. 1 c) entsprechen.<br />

2. Methoden und Inhalte<br />

Für die Methoden und Inhalte gilt Abschnitt II. Nr. 2 entsprechend. Insbeson<strong>der</strong>e muss die beson<strong>der</strong>e <strong>Lernleistung</strong> dem<br />

oberstufen- und abiturgerechten Anfor<strong>der</strong>ungsprofil entsprechen, studienvorbereitende Arbeitsformen und<br />

fächerübergreifende Ansätze <strong>auf</strong>weisen sowie die schriftliche Dokumentation des methodischen Vorgehens und <strong>der</strong><br />

Präsentation im Rahmen eines Kolloquiums ermöglichen. Ob diese Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllt sind, stellt <strong>der</strong> Schulleiter im<br />

Benehmen mit Fachlehrern fest.<br />

3. Beurteilung, Bewertung und Anrechnung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en <strong>Lernleistung</strong><br />

Abschnitt II. Nr. 3 gilt entsprechend. Teamarbeiten können als beson<strong>der</strong>e <strong>Lernleistung</strong> nur eingebracht werden, wenn<br />

jeweils die individuelle Schülerleistung bewertet werden k<strong>an</strong>n. Für die Bewertung sind ausschließlich die Fachlehrer <strong>der</strong><br />

Schule ver<strong>an</strong>twortlich, eine frühere außerschulische Bewertung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en <strong>Lernleistung</strong> bleibt außer Betracht.<br />

4. Zeugnis<br />

Abschnitt II. Nr. 4 gilt entsprechend.<br />

5.<br />

Dem zuständigen Oberschulamt wird über die beson<strong>der</strong>e <strong>Lernleistung</strong> im Rahmen eines Wettbewerbs ein<br />

Erfahrungsbericht vorgelegt.

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