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Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel ... - vTI - Bund.de

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Institut für Ländliche Räume<br />

<strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

Zielerreichung und mögliche Folgen einer Abschaffung<br />

dieser Leistungsvoraussetzung in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte<br />

Dr. Peter Mehl<br />

Studie im Auftrag <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums für<br />

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

Braunschweig, im Dezember 2012


Adresse: Institut für Ländliche Räume<br />

Johann Heinrich von Thünen-Institut (TI)<br />

<strong>Bund</strong>esforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei<br />

<strong>Bund</strong>esallee 50<br />

38116 Braunschweig<br />

Telefon: +49 531 596-5243<br />

E-Mail: peter.mehl@ti.bund.<strong>de</strong>


Abstract/Zusammenfassung i<br />

Abstract<br />

Diese Untersuchung analysiert die agrarstrukturellen <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

(HAK) sowie die möglichen Folgen einer Abschaffung dieser Leistungsvoraussetzung für<br />

<strong>de</strong>n Rentenbezug in <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte (AdL). Dazu wer<strong>de</strong>n die Altersstrukturen<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft EU-weit verglichen, das Abgabeverhalten <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL-<br />

Rentenzugänge 2011 ausgewertet, <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreis <strong><strong>de</strong>r</strong> trotz HAK weiterwirtschaften<strong>de</strong>n Landwirte<br />

im Rentenalter genauer bestimmt, sowie verschie<strong>de</strong>ne Aspekte, anhand <strong><strong>de</strong>r</strong>er sich<br />

die agrarstrukturellen <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> genauer bestimmen lassen, mithilfe<br />

einer Expertenbefragung analysiert. Dabei zeigt sich, wie vielfältig und individuell unterschiedlich<br />

Hofabgabe- und Aufgabeentscheidungen motiviert sind: Dies macht es<br />

schwierig, <strong>de</strong>n Beitrag <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK zu isolieren o<strong><strong>de</strong>r</strong> gar die Folgen einer etwaigen Abschaffung<br />

zu bestimmen. In <strong>de</strong>n einzelnen Kapiteln <strong><strong>de</strong>r</strong> Untersuchung gibt es verschie<strong>de</strong>ne Belege<br />

dafür, dass die HAK positiv in Richtung <strong><strong>de</strong>r</strong> angestrebten agrarstrukturellen Ziele<br />

wirkt. Die Analyse zeigt aber auch, dass die agrarstrukturelle Steuerungsintention <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

HAK in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL <strong><strong>de</strong>r</strong>en soziale Absicherungsfunktion beeinträchtigt. Daher wird die Einführung<br />

einer Rente mit Abschlag für Landwirte befürwortet, die mit Ausnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK<br />

alle weiteren Voraussetzungen für <strong>de</strong>n AdL-Rentenbezug erfüllen. Ihr zentraler Vorteil<br />

bestün<strong>de</strong> darin, die Rigidität <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses zu mil<strong><strong>de</strong>r</strong>n, ohne dabei die agrarstrukturelle<br />

Zielsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL aufgeben zu müssen.


ii Abstract/Zusammenfassung<br />

Zusammenfassung<br />

Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n, im Auftrag <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums für Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz durchgeführten Untersuchung ist es, die agrarstrukturellen <strong>Wirkungen</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> (HAK) zu analysieren sowie die Folgen einer Abschaffung<br />

dieser Leistungsvoraussetzung für <strong>de</strong>n Rentenbezug in <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte<br />

zu bewerten, um die empirischen Grundlagen für die politischen Diskussionen um die<br />

HAK zu verbessern. Als agrarstrukturpolitische Argumente für die HAK wer<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

politischen Diskussion vielfach die positive Beeinflussung <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter<br />

sowie die Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wachstumschancen für alle Betriebe mit Hofnachfolgern<br />

(Zukunftsbetriebe) angeführt 1<br />

.<br />

In Kapitel 2 wird durch einen Vergleich mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Mitgliedstaaten <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen<br />

Union (EU) untersucht, ob sich Anhaltspunkte für eine günstige Beeinflussung <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersstruktur<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Landwirtschaft durch die HAK fin<strong>de</strong>n lassen.<br />

Der Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Unternehmer in <strong><strong>de</strong>r</strong> EU zeigt,<br />

dass die EU-Län<strong><strong>de</strong>r</strong> mit agrarsozialen Son<strong><strong>de</strong>r</strong>sicherungssystemen (ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong>;<br />

ENASP = European Network of Agricultural Social Protection Systems) Finnland, Frankreich,<br />

Deutschland, Österreich und Polen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausnahme Griechenland <strong>de</strong>n geringsten<br />

Anteil älterer Betriebsinhaber an allen Betriebsinhabern in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft aufweisen.<br />

Deutschland hat in Bezug auf die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter ab 65 Jahren mit 6,6 % <strong>de</strong>n<br />

zweitgeringsten Anteil und liegt in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche mit<br />

4,7 % lediglich hinter Frankreich und Finnland und knapp vor Polen und Österreich. Der<br />

Durchschnitt aller EU-Mitgliedstaaten beträgt 27,4 % bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl und 13,2 % bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

landwirtschaftlich genutzten Fläche. Bei <strong>de</strong>n Anteilen jüngerer Betriebsinhaber unter 35<br />

Jahren an <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe liegen die ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong> ebenfalls vorne, wobei<br />

Deutschland (7,9 %) hier nur knapp über <strong>de</strong>m EU-Durchschnitt (7,6 %) und bezogen auf<br />

die landwirtschaftlich genutzte Fläche (D: 6,8 %) sogar unter <strong>de</strong>m EU-Durchschnitt<br />

(8.7 %) liegt. Der Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabevorschriften ergab, dass unter <strong>de</strong>n ENASP-<br />

Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n nur Deutschland und Frankreich die Hofabgabe für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug voraussetzen,<br />

Österreich und Finnland dagegen nicht und Polen nur bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Zusatzrente.<br />

Trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> im Vergleich zu Deutschland recht ähnlichen gesetzlichen Vorgaben belassen<br />

die französischen Regelungen <strong>de</strong>n Landwirten dort größere Handlungsspielräume, so dass<br />

in Deutschland die rigi<strong>de</strong>sten Vorgaben bestehen.<br />

1<br />

Als Zukunftsbetriebe wer<strong>de</strong>n hier Betriebe bezeichnet, bei <strong>de</strong>nen ein zumeist aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie sta mmen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hofnachfolger bereit steht, <strong><strong>de</strong>r</strong> beabsichtigt, <strong>de</strong>n Betrieb nach <strong>de</strong>m Generationenwechsel we iterzuführen<br />

und weiter zu entwickeln. Diesem Typus gegenübergestellt wer<strong>de</strong>n auslaufen<strong>de</strong> Betriebe,<br />

in <strong>de</strong>nen kein Hofnachfolger vorhan<strong>de</strong>n ist und die daher mit <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s gegenwärtigen B etriebsleiters<br />

nicht weitergeführt wer<strong>de</strong>n.


Abstract/Zusammenfassung iii<br />

Die Ausgangsfrage nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Rolle <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK für die vergleichsweise günstige Altersstruktur<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Landwirtschaft ist nicht ein<strong>de</strong>utig zu beantworten. Deutschland hat<br />

einen <strong>de</strong>utlich geringeren Anteil von Betriebsleitern ab 65 Jahre als beispielweise Italien,<br />

Spanien o<strong><strong>de</strong>r</strong> das Vereinigte Königreich. Die Beispiele Polen, Finnland und Österreich<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> im Vergleich zu Deutschland <strong>de</strong>utlich höhere Anteil jüngerer Betriebsinhaber in<br />

diesen Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n ver<strong>de</strong>utlichen jedoch, dass eine günstige Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft auch ohne rigi<strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis erreicht wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Der Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> unterschiedlichen rentenrechtlichen Rahmenbedingungen zwischen<br />

Deutschland und Österreich ergab, dass die österreichischen Konditionen eine frühzeitige<br />

Abgabe <strong>de</strong>s Betriebs noch vor Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze sehr attraktiv machen. Dabei<br />

sind die Unterschie<strong>de</strong> zur <strong>de</strong>utschen Situation so gravierend, dass aus <strong>de</strong>n österreichischen<br />

Erfahrungen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK nach 1993 keine Rückschlüsse auf die<br />

Folgen eines vergleichbaren Schritts in Deutschland gezogen wer<strong>de</strong>n können. Möglicherweise<br />

liegt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicherstellung von Alterseinkünften durch Sozialversicherungssysteme,<br />

d. h. durch Institutionen zur Sicherung von Alterseinkünften außerhalb <strong>de</strong>s landwirtschaftlichen<br />

Betriebs, ein wichtiger, die frühzeitige Betriebsabgabe insgesamt unterstützen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Faktor. Das <strong>de</strong>utsche System nimmt unter allen untersuchten ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n eine Son<strong><strong>de</strong>r</strong>rolle<br />

ein, weil die AdL als einziges Sicherungssystem lediglich als Teilsicherung konzipiert<br />

ist.<br />

In Kapitel 3 wird das Abgabeverhalten und die Flächenmobilisierung bei Landwirten in<br />

Deutschland auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Basis einer Stichprobe von 15 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenzugänge 2011 ausgewertet.<br />

Insgesamt konnten 1.166 Rentenzugänge <strong>de</strong>s Jahres 2011 auf ihr Abgabeverhalten hin<br />

untersucht wer<strong>de</strong>n. Unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Annahme, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe erfassten Fälle seien repräsentativ<br />

für die Gesamtheit <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL-Rentenzugänge im Jahr 2011, ist mit <strong>de</strong>m Rentenzugang<br />

2011 eine Eigentumsfläche von insgesamt 172.106 ha LF o<strong><strong>de</strong>r</strong> 2,6 % <strong><strong>de</strong>r</strong> in Deutschland<br />

landwirtschaftlich genutzten Eigentumsfläche mobilisiert wor<strong>de</strong>n. Ausgehend von<br />

<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe erfassten Pachtflächen wären hochgerechnet 113.598 ha LF o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

1,1 % <strong><strong>de</strong>r</strong> gepachteten LF mobilisiert wor<strong>de</strong>n. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückgabe von Pachtflächen<br />

bereits im Vorfeld <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenantragsstellung dürften die durch die HAK mobilisierten<br />

Flächen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe aber nur teilweise erfasst wor<strong>de</strong>n sein. Für die hier interessieren<strong>de</strong>n<br />

Zusammenhänge erscheint beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s wichtig, dass die agrarstrukturell beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s<br />

positiv bewerteten Abgabeformen wie Eigentumsübertragungen (in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie und an<br />

Dritte) und Verpachtungen an Dritte mit zusammengenommen 61 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabefälle bzw.<br />

68 % <strong><strong>de</strong>r</strong> mobilisierten Eigentumsfläche einen hohen Anteil an <strong>de</strong>n im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenbeantragung<br />

genutzten Abgabeformen aufweisen. Insofern wird die Aussage, die HAK<br />

erbringe positive agrarstrukturelle Effekte, unterstützt.<br />

In Kapitel 4 wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreis <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte im Rentenalter, die unter Verzicht auf Altersrente<br />

aus <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL weiterwirtschaften, genauer bestimmt. Grundlage hierfür war eine Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erhebung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskassen Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen-Bremen, Franken und<br />

Oberbayern, Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>bayern/Oberpfalz und Schwaben, Ba<strong>de</strong>n-Württemberg sowie Nord-


iv Abstract/Zusammenfassung<br />

rhein-Westfalen. Diese ergab, dass in diesen Alterskassen insgesamt 4.561 landwirtschaftliche<br />

Unternehmer trotz Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiterwirtschaften. Von diesen<br />

Betrieben konnte eine Zufallsstichprobe von 10 % genauer analysiert wer<strong>de</strong>n. Dabei zeigte<br />

sich, dass knapp drei Viertel (341) dieser 456 landwirtschaftlichen Unternehmer die<br />

Wartezeit von 180 Beitragsmonaten erfüllen, im Durchschnitt 402 Beitragsmonate aufweisen<br />

und damit ohne HAK für 2012 einen monatlichen Rentenanspruch von 434,61 Euro<br />

gehabt hätten. Von <strong>de</strong>n 301 Ehegatten dieser 456 Landwirte wiesen etwa mehr als die<br />

Hälfte wartezeitrelevante Beitragsmonate auf, die sich durchschnittlich auf 381 beliefen.<br />

Diese 341 Betriebsleiter ab 65 Jahren, die die Wartezeit von 180 Beitragsmonaten erfüllten,<br />

bewirtschaften im Durchschnitt 51,1 ha LF. Die Betriebsgrößenstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe<br />

weist ein hohes Maß an Übereinstimmung mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsgrößenstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaftszählung<br />

2010 auf und zeigt we<strong><strong>de</strong>r</strong> eine Dominanz kleiner o<strong><strong>de</strong>r</strong> großer Betriebe,<br />

noch eine bipolare Verteilung zwischen diesen bei<strong>de</strong>n Gruppen.<br />

Kapitel 5 thematisiert die agrarstrukturellen <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> auf <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Grundlage einer Befragung von insgesamt 22 sozioökonomischen Beratern und Sozialreferenten<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bauernverbän<strong>de</strong> in Nordrhein-Westfalen, Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen, Bayern und Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg. Thematisiert wur<strong>de</strong>n u. a. <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellenwert <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL für die Alterseinkünfte<br />

insgesamt, Übergabealter und Abgabezeitpunkt, Rolle und Stellenwert <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK als Entscheidungsfaktor<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong>en steuern<strong>de</strong> Wirkung sowie die sogenannten „Scheinabgaben“.<br />

Die Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK hängt von <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL-Rente für die Alterseinkünfte<br />

insgesamt ab: Je größer <strong><strong>de</strong>r</strong> Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL-Rente ist, umso stärker wird die <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

als sanktionierend und daher als verhaltensrelevant bzw. -steuernd wahrgenommen.<br />

Eine größere finanzielle Abhängigkeit vom Betrieb bzw. möglichen Pachteinnahmen<br />

korrespondiert mit einer geringeren Bereitschaft, <strong>de</strong>n Hof frühzeitig o<strong><strong>de</strong>r</strong> mit Erreichen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze abzugeben als bei einer Konstellation, in <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitige Alterseinkünfte<br />

zur Verfügung stehen. Der Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Altersrente an <strong>de</strong>n<br />

Alterseinkünften <strong><strong>de</strong>r</strong> (ehemaligen) Landwirte beläuft sich nach Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Befragten<br />

im Durchschnitt auf ein Viertel <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterseinkünfte, kann für Landwirte mit kleinen<br />

Betrieben ohne Nachfolger, die ihre Alterseinkünfte auf <strong>de</strong>m Pachtmarkt zu realisieren<br />

haben, o<strong><strong>de</strong>r</strong> für Betriebe mit geringen Eigentumsflächen auch die Hälfte ausmachen. Die<br />

Bandbreite zwischen <strong>de</strong>n (potentiellen) Altersrentenbeziehern ist sehr groß, die Alterssicherungssituation<br />

von Landwirten mit Zukunftsbetrieben stellt sich im Regelfall <strong>de</strong>utlich<br />

positiver dar als für diejenigen mit auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben.<br />

Beim Eintrittsalter von jungen landwirtschaftlichen Unternehmern und Übergabealter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Betriebsleitergeneration dominiert die Einschätzung, dass in <strong><strong>de</strong>r</strong> überwiegen<strong>de</strong>n<br />

Mehrzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle das Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Übergabezeitpunkt<br />

im rentenrechtlichen Sinne ist. Nur wenige Betriebsinhaber schei<strong>de</strong>n vorzeitig aus<br />

und überbrücken dann die Zeit dann bis zur Rente. Dabei wird zwischen Zukunftsbetrieben<br />

auf <strong><strong>de</strong>r</strong> einen Seite und auslaufen<strong>de</strong> Betrieben auf <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Seite differenziert. Zu-


Abstract/Zusammenfassung v<br />

kunftsbetriebe wählen häufig die Variante <strong><strong>de</strong>r</strong> gleiten<strong>de</strong>n Übergabe, bei <strong><strong>de</strong>r</strong> die Hofnachfolger<br />

schrittweise in die unternehmerische Verantwortung mit eingebun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Bei<br />

auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben ohne Nachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie besteht dagegen die Neigung, <strong>de</strong>n<br />

Betrieb solange wie möglich weiter zu bewirtschaften. Auch ökonomische Grün<strong>de</strong> sind<br />

hier maßgeblich, weil <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitraum bis zum Bezug <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente ansonsten nicht überbrückt<br />

wer<strong>de</strong>n könnte. Die Entscheidung über <strong>de</strong>n Übergabezeitpunkt ist nicht allein von<br />

betrieblichen Gegebenheiten abhängig, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n hängt auch sehr stark mit persönlichen<br />

Faktoren zusammen.<br />

Den Regelungen <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung kommt nach Überzeugung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

überwiegen<strong>de</strong>n Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> befragten Experten eine wichtige Rolle bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Entscheidung<br />

über <strong>de</strong>n Zeitpunkt zur Abgabe <strong>de</strong>s Betriebs o<strong><strong>de</strong>r</strong> zur Einstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewirtschaftung zu.<br />

Hervorgehoben wird überwiegend die durch das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis ausgelöste Notwendigkeit,<br />

sich mit <strong>de</strong>m Thema Ruhestand und Betriebsweitergabe bzw. –aufgabe auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>zusetzen.<br />

Die HAK dient als Orientierungspunkt für die Generationen und unterstützt<br />

die Beratung von außen. Von einer <strong>de</strong>utlich geringeren Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten wird<br />

die strukturpolitische Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK bestritten und <strong><strong>de</strong>r</strong>en nachteilige Folgen für einen<br />

Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> auslaufen<strong>de</strong>n Betriebe betont. In auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben und bei Betrieben, in<br />

<strong>de</strong>nen diese Frage noch offen ist, wird <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK als verhaltenssteuern<strong>de</strong>s bzw. –einschränken<strong>de</strong>s<br />

Moment eine größere Wirkung zugeschrieben als bei wachstumsorientierten<br />

Zukunftsbetrieben. Das Phänomen <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabe an ein Kind, ohne dass dieses im Betrieb<br />

mitarbeitet und sich an <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Betriebes etwas än<strong><strong>de</strong>r</strong>t (sogenannte<br />

„Scheinabgaben“, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Existenz allerdings aus juristischer Perspektive bestritten wird),<br />

wird von nahezu allen Experten bestätigt, aber vom Umfang her sehr unterschiedlich eingeschätzt.<br />

Die Bandbreite <strong><strong>de</strong>r</strong> Schätzungen ist enorm groß und reicht von „es gibt keine<br />

Scheinverpachtungen“ bis zu „80 % aller Betriebe ohne Nachfolger“.<br />

In Kapitel 6 wer<strong>de</strong>n Überlegungen zu <strong>de</strong>n möglichen Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />

angestellt. Die Vielfalt entscheidungsrelevanter Faktoren lässt fundierte<br />

Voraussagen über die Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses auf<br />

die Agrarstruktur, <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nmarkt o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Wettbewerbsfähigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Landwirtschaft<br />

nicht zu. Schon die Einschätzungen darüber, wie viele Betriebsleiter bei Abschaffung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> weiter wirtschaften wür<strong>de</strong>n, gehen weit auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>. Die<br />

überwiegend geäußerte Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Befragten ist, dass bei Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK<br />

zwischen einem Fünftel bis zu ungefähr einem Drittel <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe weiter wirtschaften<br />

wür<strong>de</strong>n. Große Einigkeit bestand dagegen darin, dass dies in erster Linie auslaufen<strong>de</strong> Betriebe<br />

seien, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Lebensdauer noch etwas verlängert wür<strong>de</strong>. Bei <strong>de</strong>n Zukunftsbetrieben<br />

seien dagegen im Unterschied zu <strong>de</strong>n auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben kaum Auswirkungen zu erwarten,<br />

weil in diesen Betrieben eine ganze Reihe an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Faktoren und Überlegungen<br />

be<strong>de</strong>utsamer sind als die <strong>Hofabgabeklausel</strong>. Hier bieten auch Gemeinschaftsunternehmen<br />

und die Option <strong>de</strong>s § 21 Abs. 8 ALG eine Option, die Interessen <strong><strong>de</strong>r</strong> ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> übernehmen<strong>de</strong>n Betriebsleitergeneration zu vereinbaren.


vi Abstract/Zusammenfassung<br />

Bei einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK ist mithin zu erwarten, dass ein bestimmter Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

auslaufen<strong>de</strong>n Betriebe nicht mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze verpachtet o<strong><strong>de</strong>r</strong> verkauft,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n weiterbewirtschaftet wird. Mit einiger Sicherheit wird dies bei <strong>de</strong>n Betrieben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fall sein, in <strong>de</strong>nen schon bisher nur wegen <strong>de</strong>s Rentenbezugs abgegeben wur<strong>de</strong>, ohne dass<br />

sich an <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Betriebs etwas geän<strong><strong>de</strong>r</strong>t hat. Der begrenzen<strong>de</strong> Faktor für<br />

die Dauer <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterbewirtschaftung ist die nachlassen<strong>de</strong> Gesundheit bzw. Leistungsfähigkeit<br />

im Alter. Durch die Erhöhung <strong>de</strong>s Aufgabealters <strong><strong>de</strong>r</strong> oben genannten Gruppe wird<br />

sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Strukturwan<strong>de</strong>l auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsebene verlangsamen. Die Flächen dieser Betriebe<br />

sind für die Wachstumsbetriebe nicht auf Dauer verloren, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n kommen verzögert auf<br />

<strong>de</strong>n Pachtmarkt. Nach einer einmaligen Moratoriumsphase im Gefolge <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschaffung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> HAK wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Pachtmarkt wie<strong><strong>de</strong>r</strong> kontinuierlich beliefert. Die regionalen Folgen hängen<br />

in erster Linie vom Pachtpreisniveau ab.<br />

Bislang wenig beachtet in <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Diskussion wird die abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong> Wirkung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Versicherungspflicht als landwirtschaftlicher Unternehmer in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Krankenversicherung (LKV) und landwirtschaftlichen Pflegeversicherung (LPV), die auch<br />

bei einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK weiterbestehen wür<strong>de</strong>. Diese abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong> Wirkung<br />

entsteht aus <strong>de</strong>n Mehrkosten bei LKV und LPV im Falle einer Weiterbewirtschaftung gegenüber<br />

einer Betriebsabgabe o<strong><strong>de</strong>r</strong> -aufgabe. Je größer <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftswert eines Betriebes<br />

ist, umso höher sind die Mehrkosten bei LKV und LPV, die beträchtliche Ausmaße<br />

einnehmen können. In Beitragsklasse 10 (von insgesamt 20) liegen sie zusammen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Größenordnung von 50 % einer durchschnittlichen Altersrente.<br />

Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> großen Unsicherheit darüber, wie viele Landwirte bei Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

HAK ihren Betrieb trotz Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiterbewirtschaften wür<strong>de</strong>n,<br />

sind auch die möglichen finanziellen Folgen einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK nicht präzise<br />

abzuschätzen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n können lediglich in ihrer Größenordnung umrissen wer<strong>de</strong>n. Die<br />

finanziellen Folgen für die AdL lassen sich in Mehrausgaben für zusätzliche Renten, die<br />

bislang wegen fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe nicht bewilligt wur<strong>de</strong>n, und in Min<strong><strong>de</strong>r</strong>einnahmen<br />

durch einen Rückgang an Beitragszahlern differenzieren. Mehrausgaben in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL, die<br />

durch eine neu gegebene Rentenberechtigung von Altfällen, entstehen, wur<strong>de</strong>n in Kapitel<br />

4 thematisiert. Die Hochrechnung <strong><strong>de</strong>r</strong> untersuchten Stichprobenfälle ergab für Deutschland<br />

zusätzliche Rentenaufwendungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Größenordnung von ca. 25 Mio. Euro pro<br />

Jahr. Min<strong><strong>de</strong>r</strong>einnahmen durch einen Rückgang an Beitragszahlern sind <strong>de</strong>nkbar, wenn<br />

eigentlich vorgesehene Hofnachfolger sich bei Wegfall <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK und Weiterbewirtschaftung<br />

durch <strong>de</strong>n bisherigen Betriebsleiter gegen eine spätere und vom Zeitpunkt her ungewisse<br />

Hofübernahme entschei<strong>de</strong>n und damit auch mittel- langfristig als neue Beitragszahler<br />

ausfallen. Ein abschaffungsbedingter zusätzlicher Wegfall von Beitragszahlern ist hingegen<br />

bei Betrieben ohne Nachfolger nicht zu erwarten. Wie groß <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückgang sein<br />

könnte, lässt sich nicht voraussagen. Durch <strong>de</strong>n Ausfall von 1.000 Beitragszahlern entstün<strong>de</strong>n<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> LAK Min<strong><strong>de</strong>r</strong>einnahmen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe von 2,688 Mio. Euro pro Jahr (Werte für


Abstract/Zusammenfassung vii<br />

2012, alte <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>). Allerdings entstehen in diesen Fällen auch keine zukünftigen<br />

Rentenansprüche.<br />

Kapitel 7 fasst die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> empirischen Kapitel zusammen und zieht Schlussfolgerungen<br />

für die Ausgangsfragestellung. Insgesamt hat sich gezeigt, wie komplex die Hofabgabe-<br />

und Aufgabeentscheidungen sind und wie schwierig es daher ist, <strong>de</strong>n isolierten<br />

Beitrag <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK zu bestimmen. Die Analysen in <strong>de</strong>n Kapiteln 3, 4 und 5 ver<strong>de</strong>utlichen<br />

die Komplexität, enthalten aber durchaus empirisch gestützte Belege für die Auffassung,<br />

dass die HAK positiv in Richtung <strong><strong>de</strong>r</strong> angestrebten agrarstrukturellen Ziele wirkt.<br />

Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Auswertung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe <strong>de</strong>s AdL-Rentenzugangs 2011 in Kapitel 3<br />

und dabei <strong><strong>de</strong>r</strong> hohe Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabearten Eigentumsübertragung und Verpachtung an<br />

Dritte belegen, dass wachstumswillige Betriebe die Flächen <strong><strong>de</strong>r</strong> abgeben<strong>de</strong>n Landwirte<br />

früher übernehmen konnten als dies ohne HAK <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall gewesen wäre. Agrarstrukturell<br />

positiv bewertet wer<strong>de</strong>n auch die Fälle <strong><strong>de</strong>r</strong> Eigentumsübertragung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie, bei <strong>de</strong>nen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n Betriebsleitergeneration die volle unternehmerische Verantwortung<br />

übertragen wur<strong>de</strong>. Die Auffassung, dass diese Effekte zumin<strong>de</strong>st teilweise <strong><strong>de</strong>r</strong> Leistungsvoraussetzung<br />

Hofabgabe zugeschrieben wer<strong>de</strong>n können, wird indirekt durch die Analyse<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> trotz HAK weiterwirtschaften<strong>de</strong>n Landwirte in Kapitel 4 und direkt durch die Aussagen<br />

einer Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten zu <strong>de</strong>n Steuerungswirkungen <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK in Kapitel 5 unterstützt.<br />

Dem Auftrag folgend, ist diese Untersuchung auf eine Analyse <strong><strong>de</strong>r</strong> agrarstrukturellen<br />

<strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK und auf die Frage nach <strong>de</strong>n möglichen Folgen einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

HAK fokussiert. Allerdings wäre eine Betrachtung unvollständig, die <strong>de</strong>n Blick allein auf<br />

die agrarstrukturelle Zielerreichung <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL fokussiert und nicht auch nach <strong>de</strong>n Konsequenzen<br />

und Nebenwirkungen dieser Regelung auf die soziale Absicherungsfunktion <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

AdL fragt. Daher wird abschließend die Frage gestellt, ob die agrarstrukturelle Steuerungsintention<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> HAK in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL <strong><strong>de</strong>r</strong>en soziale Absicherungsfunktion beeinträchtigt<br />

und welche Ansätze es ggf. geben könnte, bei<strong>de</strong> Ziele besser vereinbar zu machen.<br />

Bereits aus Kapitel 4 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>utlich, dass die HAK die soziale Sicherungsfunktion <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

AdL tangiert. Dort hat sich gezeigt, dass eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Landwirten<br />

(und in ca. <strong><strong>de</strong>r</strong> Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegatten) wegen <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />

keine AdL-Altersrente bezieht, obwohl hierfür im Durchschnitt über 35 Jahre Pflichtbeiträge<br />

entrichtet wur<strong>de</strong>n. Ein Vergleich zwischen <strong>de</strong>n Alterseinkünfte verschie<strong>de</strong>ner<br />

Gruppen von Selbstständigen in Kapitel 5.1 belegt, dass (ehemalige) Landwirte im Rentenalter<br />

auch <strong>de</strong>shalb die geringsten Einkünfte unter allen Selbstständigen aufweisen, weil<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Selbstständige neben <strong>de</strong>m Rentenbezug häufig auch nach Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze<br />

erwerbstätig bleiben. Schließlich hat sich in verschie<strong>de</strong>nen Abschnitten in Kapitel<br />

5 gezeigt, dass sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Steuerungsdruck <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK asymmetrisch verteilt und dadurch<br />

soziale Absicherungsfunktion und strukturpolitische Steuerungseffekte in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL gegen-


viii Abstract/Zusammenfassung<br />

läufig wirken: Diejenigen Landwirte, bei <strong>de</strong>nen aufgrund einer überdurchschnittlichen<br />

Betriebsgröße <strong><strong>de</strong>r</strong> strukturpolitische Effekt <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK am größten wäre, sind am wenigsten<br />

von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einbuße <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente betroffen. Dieser Gruppe fällt auch die Abgabe aufgrund<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> proportional zur Betriebsgröße ansteigen<strong>de</strong>n Wahrscheinlichkeit, einen Nachfolger in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Familie zu fin<strong>de</strong>n, leichter. Für Betriebsleiter mit kleineren Betriebsgrößen o<strong><strong>de</strong>r</strong> wenig<br />

Eigentumsflächen ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Effekt genau entgegengesetzt: Der drohen<strong>de</strong> Verlust <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL-<br />

Rente wiegt hier schwerer, weil diese einen vergleichsweise großen Anteil an <strong>de</strong>n Einkünften<br />

ausmacht und <strong><strong>de</strong>r</strong> Druck zur Abgabe ist dadurch relativ größer. Gleichzeitig fällt<br />

die Abgabe aufgrund <strong>de</strong>s überproportional häufiger fehlen<strong>de</strong>n Nachfolgers <strong>de</strong>utlich<br />

schwerer, weil dann einer weiteren Verwendung vorhan<strong>de</strong>ner Gebäu<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsmittel,<br />

die an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitig nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur schlechter verwertet wer<strong>de</strong>n können, durch die Abgabevorschriften<br />

enge Grenzen gesetzt wer<strong>de</strong>n. Der Abgabedruck und die ökonomischen<br />

Folgen <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK sind für diese Gruppe <strong>de</strong>mnach größer, <strong><strong>de</strong>r</strong> strukturpolitische Effekt einer<br />

Abgabe bei diesen Betrieben aber aufgrund <strong>de</strong>s geringeren Umfangs an mobilisierter Fläche<br />

dagegen geringer als bei Zukunftsbetrieben mit Hofnachfolgern.<br />

Die HAK macht die AdL für Betriebsinhaber ohne Hofnachfolger zu einer Produktionsaufgaberente<br />

(PAR), die wie die frühere PAR (1989-1986) strukturpolitische Zielsetzungen<br />

verfolgt. Im Unterschied zur früheren PAR ist aber die Teilnahme an <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL nicht<br />

freiwillig und die Finanzierung erfolgt nicht ausschließlich aus <strong>Bund</strong>esmitteln, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

basiert auch auf <strong>de</strong>n Pflichtversicherungsbeiträgen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte, die damit Rentenanwartschaften<br />

erworben haben. Trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> verschie<strong>de</strong>nen Erweiterungen <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK seit 1994<br />

konnte das Problem <strong><strong>de</strong>r</strong> völligen Versagung von Rentenansprüchen bei Nichtabgabe nicht<br />

gelöst wer<strong>de</strong>n. Es ist daher zu erwarten, dass Kritik und Proteste <strong><strong>de</strong>r</strong> Betroffenen anhalten<br />

wer<strong>de</strong>n. Dies umso mehr, als in naher Zukunft die größer wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Nachkriegsjahrgänge<br />

die Regelaltersgrenze erreichen, und diese Landwirte in mehr als 50 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle keinen<br />

sicheren Hofnachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie haben. Daher wer<strong>de</strong>n weitere Maßnahmen zur<br />

Flankierung <strong>de</strong>s Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses für erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich gehalten.<br />

Am zweckmäßigsten erscheint die Einführung einer Rente mit Abschlag für Landwirte,<br />

die mit Ausnahme <strong>de</strong>s Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses alle weiteren Voraussetzungen für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug<br />

erfüllen. Ihr zentraler Vorteil bestün<strong>de</strong> darin, agrarstrukturpolitische Zielsetzung<br />

und soziale Absicherungsfunktion <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL stärker zu trennen. Die Rigidität <strong>de</strong>s<br />

Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses wür<strong>de</strong> abgeschwächt, ohne die agrarstrukturelle Anreizwirkung<br />

<strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses aufzugeben. Weiterhin wür<strong>de</strong> eine klarere Trennung zwischen<br />

sozialer Absicherungskomponente (Rente bei Erreichung <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersgrenze bzw.<br />

vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>ter Erwerbsfähigkeit) und agrarstruktureller Anreizkomponente (höhere Rente<br />

bei Hofabgabe als bei Weiterbewirtschaftung) geschaffen wer<strong>de</strong>n. Dieser Rentenabschlag<br />

und vor allem die weiter bestehen<strong>de</strong>n höheren LKV-/LPV-Beiträge gegenüber einer Aufgabe<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bewirtschaftung führen dazu, dass ein Anreiz zur Hofabgabe bestehen bleibt.


Abstract/Zusammenfassung ix<br />

Dabei kann an einen Vorschlag aus <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>eslandwirtschaftsministerium von 1981 angeknüpft<br />

wer<strong>de</strong>n. Dieser sah vor, Landwirten ohne Hofabgabe eine um 50 % vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>te<br />

Altersrente bei Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> sozialrechtlich bedingten Leistungsvoraussetzungen zukommen<br />

zu lassen. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe <strong>de</strong>s Abschlags muss allerdings berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, dass<br />

sich die Funktion <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong>eszuschüsse zur Finanzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL seit <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarsozialreform<br />

1994 grundlegend verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t hat. Diese sind nur noch zu einem sehr geringen Teil die<br />

Gegenleistung <strong>de</strong>s Staates zur Erreichung agrarpolitischer Ziele, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n dienen weit<br />

überwiegend <strong>de</strong>m Zweck, die schlechte Relation von Beitragszahlern und Rentenbeziehern<br />

und das daraus resultieren<strong>de</strong> strukturpolitische Defizit auszugleichen. Sichtbarster<br />

Ausdruck dieser Entwicklung ist die Anlehnung <strong>de</strong>s AdL-Beitrags an die Beitrags-/ Leistungsrelation<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Rentenversicherung in § 68 ALG mit einem 10 %igen Abstand,<br />

nach<strong>de</strong>m diese Relation vorher aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte weit vorteilhafter war.<br />

In Folge <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarsozialreform wer<strong>de</strong>n seit<strong>de</strong>m Leistungseinschränkungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung systembedingt auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL übernommen, weil an<strong><strong>de</strong>r</strong>enfalls<br />

zur Aufrechterhaltung eines gleichen Beitrags-/Leistungsverhältnisses in bei<strong>de</strong>n Systemen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Einheitsbeitrag in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL angehoben wer<strong>de</strong>n müsste. Umgekehrt erscheint es aber<br />

auch nicht gerechtfertigt, die Leistungsvoraussetzungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL weiterhin <strong>de</strong>utlich<br />

rigi<strong><strong>de</strong>r</strong> zu gestalten als in <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenversicherung bzw. Landwirte, die <strong>de</strong>m Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis<br />

nicht nachkommen können o<strong><strong>de</strong>r</strong> wollen, selbst nach langjähriger Beitragsentrichtung<br />

vollständig vom Leistungsbezug auszuschließen.<br />

Mit Blick auf die Anlehnung <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL an die Beitrags-/Leistungsrelation <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung mit <strong>de</strong>m 10 %igen Abschlag für die AdL wäre <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschlag für eine<br />

Rente ohne Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabeverpflichtung auf 10 % festzulegen. Will <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesetzgeber<br />

die strukturpolitische Zielsetzung stärker gewichten, kann er <strong>de</strong>n Beitrags- und Rentenabschlag<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL variieren, also beispielsweise einen 20 %igen Abschlag beim<br />

AdL-Beitrag gegenüber <strong>de</strong>m GRV-Beitrag in Verbindung mit einem 20 %igen Rentenabschlag<br />

bei nicht erfolgter Hofabgabe einführen, o<strong><strong>de</strong>r</strong> in umgekehrter Richtung bei<strong>de</strong> Abschläge<br />

aussetzen.


x Abstract/Zusammenfassung


Inhaltsverzeichnis I<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Abstract i<br />

Zusammenfassung ii<br />

Tabellenverzeichnis III<br />

Abbildungsverzeichnis V<br />

1 Einleitung 1<br />

1.1 Abgabe <strong>de</strong>s Unternehmens nach § 21 <strong>de</strong>s Gesetzes über die<br />

Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte (ALG) 1<br />

1.2 Forschungsstand und Wissenslücken 5<br />

1.3 Hauptargumente von Befürwortern und Gegnern in <strong><strong>de</strong>r</strong> politischen<br />

Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzung 7<br />

1.4 Datenverfügbarkeit und Organisation <strong><strong>de</strong>r</strong> Informationsbeschaffung 10<br />

1.5 Vorgehensweise 12<br />

2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im<br />

EU-Vergleich 14<br />

2.1 Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Unternehmer in <strong>de</strong>n<br />

Mitgliedstaaten <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen Union 15<br />

2.1.1 Anteile <strong><strong>de</strong>r</strong> 65-jährigen und älteren Betriebsinhaber 18<br />

2.1.2 Anteile <strong><strong>de</strong>r</strong> unter 35-jährigen Betriebsinhaber 19<br />

2.2 Regelungen zur Hofabgabe im Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Län<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s ENASP-<br />

Netzwerkes 21<br />

2.2.1 Frankreich: Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis mit weiteren Spielräumen als<br />

in Deutschland 21<br />

2.2.2 Polen: Hofabgabe als Anreizsystem 24<br />

2.2.3 Finnland: Kein Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis und För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Weiterbewirtschaftung über das 63. Lebensjahr hinaus 25<br />

2.2.4 Österreich: Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses 1993 und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>en Folgen 27<br />

2.2.5 Exkurs: Altersstruktur und Wettbewerbsfähigkeit im Vereinigten<br />

Königreich 33<br />

2.3 Ergebnisse <strong>de</strong>s Vergleichs 34<br />

3 Abgabeverhalten und Flächenmobilisierung bei Landwirten mit<br />

erstmaligen Alters- und Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrentenbezug 2011 37<br />

3.1 Datengrundlage und Vorgehensweise 38<br />

3.2 Verteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabearten bei <strong>de</strong>n Eigentumsflächen 39<br />

3.3 Mobilisierte Eigentumsfläche pro Abgabe 42<br />

3.4 Verwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Pachtflächen 43


II Inhaltsverzeichnis<br />

3.5 Zur Repräsentativität <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe und zum Umfang <strong><strong>de</strong>r</strong> mobilisierten<br />

Eigentumsfläche 44<br />

3.6 Fazit 46<br />

4 Landwirte, die nach Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze unter Verzicht auf<br />

AdL-Rentenleistungen ihren Betrieb weiter bewirtschaften 48<br />

4.1 Datengrundlage 48<br />

4.2 Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe 50<br />

4.3 Zur Validität <strong><strong>de</strong>r</strong> Daten 56<br />

4.4 Bewertung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ergebnisse und Schlussfolgerungen 57<br />

5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> 59<br />

5.1 Organisation <strong><strong>de</strong>r</strong> Expertengespräche 60<br />

5.2 Übersicht über Themenblöcke und verwen<strong>de</strong>te Vorlagen bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Expertenbefragung 61<br />

5.3 Zentrale Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Expertengespräche 65<br />

5.3.1 Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenleistung aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirte für die Alterseinkünfte insgesamt 65<br />

5.3.2 Übergabealter und Abgabezeitpunkt 70<br />

5.3.3 Präferierte Abgabeoptionen und Betriebstyp 73<br />

5.3.4 Stellenwert <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK als Entscheidungsfaktor 75<br />

5.3.5 Beschreibung <strong><strong>de</strong>r</strong> steuern<strong>de</strong>n Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK 80<br />

5.3.6 „Scheinabgaben“ und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Überprüfung 82<br />

5.3.7 Kontrolle <strong><strong>de</strong>r</strong> Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabevorschriften 86<br />

6 Mögliche Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses 87<br />

6.1 Von <strong>de</strong>n Experten erwartete Folgen 87<br />

6.2 Überlegungen zu <strong>de</strong>n finanziellen Folgen einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Hofabgabeklausel</strong> 91<br />

6.3 Mehrkosten <strong><strong>de</strong>r</strong> Versicherungspflicht in landwirtschaftlicher Kranken-<br />

und Pflegeversicherung bei einer Weiterbewirtschaftung <strong>de</strong>s Betriebs als<br />

abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong>s Moment 94<br />

7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen 97<br />

7.1 Wesentliche Erkenntnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n Studie 97<br />

7.2 Zielkonflikte zwischen agrarstruktureller Steuerungs- und sozialer<br />

Absicherungsfunktion <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL 110<br />

Liste <strong><strong>de</strong>r</strong> befragten Experten 117<br />

Literatur 119<br />

Anhang


Tabellen- und Abbildungsverzeichnis III<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tabelle 2.1: Anteile von Landwirten ab 65 Jahren und Landwirten unter 35<br />

Jahren an <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl, Fläche, beschäftigten Personen, Tierhaltung<br />

und Standardoutput aller landwirtschaftlichen Betriebe nach<br />

Mitgliedstaaten <strong><strong>de</strong>r</strong> EU 2007 16<br />

Tabelle 2.2: Versicherte Landwirte in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung<br />

in Finnland (MELA) nach Altersgruppen(Stand 30.9.2011) 26<br />

Tabelle 2.3: Altersstatistik <strong><strong>de</strong>r</strong> pflichtversicherten selbstständigen Landwirte in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Pensionsversicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialversicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauern<br />

(SBVB) in Österreich (Stand 31.12.2010) 29<br />

Tabelle 2.4: Anzahl und Ausgaben bei Regelaltersrenten und Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrenten<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung in<br />

Deutschland (LSV) und Österreich (SVB) (2010) 31<br />

Tabelle 2.5: Durchschnittliche Leistungshöhe bei Regelaltersrenten und<br />

Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrenten in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung<br />

in Deutschland (LSV) und Österreich (SVB) (2010) 32<br />

Tabelle 3.1: Genutzte Abgabeoptionen bei Eigentumsflächen <strong>de</strong>s<br />

Rentenzugangs 2011 in <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte (Anzahl<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe und Umfang <strong><strong>de</strong>r</strong> mobilisierten Fläche in %) 40<br />

Tabelle 3.2: Summe agrarstrukturell positiv bewerteter Abgabearten bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Abgabe von Eigentumsflächen beim Rentenjahrgang 2011 in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte (Anteil an <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe<br />

und an <strong><strong>de</strong>r</strong> mobilisierten Fläche in %) 42<br />

Tabelle 3.3: Fläche pro Unternehmensabgabe bei <strong>de</strong>n häufigsten Abgabeformen<br />

(pro Abgabe in ha) 43<br />

Tabelle 3.4: Pachtflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobenbetriebe und ihre überwiegen<strong>de</strong><br />

Handhabung bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenbeantragung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirte 44<br />

Tabelle 3.5: Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausstattung mit Eigentumsflächen von Alterskassenstichprobe<br />

und Landwirtschaftszählung 2010 (in ha LF) 45


IV Tabellen- und Abbildungsverzeichnis<br />

Tabelle 3.6: Hochrechnung <strong><strong>de</strong>r</strong> im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenbewilligungen 2011 bei <strong>de</strong>n<br />

Stichprobenbetrieben mobilisierte Flächen und ihr Anteil an <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

landwirtschaftlich genutzten Fläche nach Landwirtschaftszählung<br />

2010 46<br />

Tabelle 4.1: Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaftlichen Krankenversicherung<br />

ab 65 Jahren 49<br />

Tabelle 4.2: Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Beitragsmonate zur landwirtschaftlichen Alterssicherung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobenlandwirte 51<br />

Tabelle 4.3: AdL-Beitragsmonate <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegatten <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobenlandwirte 52<br />

Tabelle 4.4: Alter <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobenlandwirte mit erfüllter Wartezeit 53<br />

Tabelle 4.5: Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersverteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobenlandwirte und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaftlichen Krankenversicherung ab 65<br />

Jahren 53<br />

Tabelle 4.6: Betriebsgrößenstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobenlandwirte 55<br />

Tabelle 4.7: Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsgrößenstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobenlandwirte und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaftszählung 2010 aus <strong>de</strong>m früheren<br />

<strong>Bund</strong>esgebiet 56<br />

Tabelle 5.1: Einkommenssituation von selbstständigen Männern ab 65 Jahren in<br />

<strong>de</strong>n alten <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n nach ASID-Studie 2007 66<br />

Tabelle 5.2: Verfügbarkeit von Einkommensquellen im Ruhestand und ihre<br />

Anteile am Lebensunterhalt bei Landwirten in Schleswig-Holstein 67<br />

Tabelle 5.3: Wie setzen sich nach Ihrer Kenntnis die Alterseinkünfte <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hofabgeber im Durchschnitt prozentual zusammen? 68<br />

Tabelle 5.4: Kriterien für <strong>de</strong>n Ruhestandszeitpunkt bei Landwirten in<br />

Schleswig-Holstein 76<br />

Tabelle 5.5: Be<strong>de</strong>utung persönlicher und familiärer Umstän<strong>de</strong> sowie<br />

gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Übergabeentscheidung<br />

(1= sehr wichtig; 5= unwichtig) 77


Tabellen- und Abbildungsverzeichnis V<br />

Tabelle 6.1: Mehrbelastung mit LKV- und LPV-Beiträgen in Abhängigkeit von<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Beitragsklasse bei Weiterbewirtschaftung eines<br />

landwirtschaftlichen Betriebes im Vergleich zur Hofabgabe in <strong>de</strong>n<br />

landwirtschaftlichen Alterskassen Ba<strong>de</strong>n-Württemberg (BW) und<br />

Nordrhein-Westfalen (NRW) für landwirtschaftliche Unternehmer 95<br />

Tabelle 7.1: Anteil sicherer Hofnachfolger von Betriebsinhabern in<br />

Einzelbetrieben im Haupterwerb ab 55 Jahren (LZ 2010) 113<br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: Abgabemöglichkeiten nach § 21 ALG 3<br />

Abbildung 2.1: Anteile von Betriebsinhabern ab 65 Jahre an <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen (in ha LF) und am<br />

Tierbestand (in GVE) in ausgewählten Mitgliedstaaten <strong><strong>de</strong>r</strong> EU 18<br />

Abbildung 2.2: Anteile von Betriebsinhabern unter 35 Jahren an <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen (in ha LF) und am<br />

Tierbestand (in GVE) in ausgewählten Mitgliedstaaten <strong><strong>de</strong>r</strong> EU 20<br />

Abbildung 5.1 Co<strong>de</strong>-System zur Auswertung <strong><strong>de</strong>r</strong> Expertengespräche und<br />

Häufigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Kodierungen 64


VI Tabellen- und Abbildungsverzeichnis


Kapitel 1 Einleitung 1<br />

1 Einleitung<br />

Das Institut für Ländliche Räume <strong>de</strong>s Johann Heinrich von Thünen-Instituts, <strong>Bund</strong>esforschungsinstitut<br />

für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (TI) wur<strong>de</strong> mit Schreiben <strong>de</strong>s<br />

BMELV vom 18.10.2011 (AZ 124-57500) gebeten, eine aktuelle Bestandsaufnahme und<br />

Bewertung <strong><strong>de</strong>r</strong> agrarstrukturellen <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabeverpflichtung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte zu erstellen sowie zu untersuchen, welche Folgen aus einer etwaigen<br />

Streichung dieser Regelung auf <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nmarkt, auf die Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wettbewerbsfähigkeit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft sowie auf das eigenständige Alterssicherungssystem<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auf <strong>de</strong>ssen Finanzierung entstehen könnten.<br />

Die Abgabe <strong>de</strong>s landwirtschaftlichen Unternehmens (Hofabgabe) ist eine <strong><strong>de</strong>r</strong> Anspruchsvoraussetzungen<br />

für <strong>de</strong>n Bezug einer Rente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte (AdL).<br />

Für die Gründung einer eigenständigen Alterssicherung für Landwirte 1957 spielte die<br />

Hofabgabeverpflichtung, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Diskussion häufig auch als <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

(HAK) bezeichnet wird, eine wichtige Rolle. Sie war in <strong><strong>de</strong>r</strong> politischen Diskussion<br />

viele Jahre lang unumstritten und wur<strong>de</strong> auch bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarsozialreform 1995 bestätigt. In<br />

jüngster Zeit ist das Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmensabgabe aber sowohl im Berufsstand als<br />

auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> sozial- und agrarpolitischen Diskussion zunehmend problematisiert wor<strong>de</strong>n.<br />

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucksache 17/1203) hat im <strong>Bund</strong>estag eine<br />

Entschließung beantragt, mit <strong><strong>de</strong>r</strong> die <strong>Bund</strong>esregierung aufgefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t wer<strong>de</strong>n sollte, einen<br />

Gesetzentwurf zur Abschaffung dieser Leistungsvoraussetzung vorzulegen. Der Deutsche<br />

<strong>Bund</strong>estag hat im Juli 2010 diesen Antrag mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Koalitionsfraktionen abgelehnt<br />

(siehe Bericht <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>estagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

vom 15. Juni 2010 – BT-Drucksache 17/2266). Gleichzeitig wur<strong>de</strong> die<br />

Schaffung von Lösungen in bestimmten Ausnahmefällen angekündigt und mit <strong>de</strong>m Gesetz<br />

zur Neuordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Organisation <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-<br />

NOG), das 2012 in Kraft getreten ist, auch beschlossen.<br />

1.1 Abgabe <strong>de</strong>s Unternehmens nach § 21 <strong>de</strong>s Gesetzes über die Alterssicherung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte (ALG)<br />

Der Bezug einer Regelaltersrente o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer Rente wegen Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung ist grundsätzlich<br />

nur möglich, wenn das Unternehmen abgegeben wor<strong>de</strong>n ist. § 21 Abs. 1 <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

über die Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte (ALG) <strong>de</strong>finiert die Abgabe <strong>de</strong>s Unternehmens.<br />

Danach ist ein Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft abgegeben, wenn das Eigentum an<br />

<strong>de</strong>n landwirtschaftlich genutzten Flächen an einen Dritten übergegangen ist.<br />

Dies entspricht auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Ursprungsbestimmung bei Gründung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Alterssicherung 1957. Seit 1957 sind aber eine ganze Reihe von Bestimmungen hinzugekommen,<br />

bei <strong>de</strong>nen ein Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft als abgegeben gilt (vgl. ausführ-


2 Kapitel 1 Einleitung<br />

lich BMELV, 2012). So wur<strong>de</strong> zunächst im Jahr 1961 <strong><strong>de</strong>r</strong> Begriff <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe um verschie<strong>de</strong>ne<br />

Möglichkeiten <strong>de</strong>s Wegfalls <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmereigenschaft wie Verpachtung,<br />

Rückgabe <strong>de</strong>s Hofes an <strong>de</strong>n Verpächter o<strong><strong>de</strong>r</strong> Einräumung eines Nießbrauches erweitert. In<br />

<strong>de</strong>n 1970er Jahren kamen als Abgabemöglichkeit die Erstaufforstung landwirtschaftlich<br />

genutzter Flächen sowie die Ermächtigung zur Landveräußerung und Landverpachtung<br />

hinzu. Schließlich kamen im Gesetz zur Reform <strong><strong>de</strong>r</strong> agrarsozialen Sicherung 1995 (ASRG<br />

1995) die Stilllegung landwirtschaftlich genutzter Flächen und erstmalig auch die Möglichkeit<br />

einer Hofabgabe unter Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen hinzu. Mit<br />

<strong>de</strong>m Gesetz zur Neuordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Organisation <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Sozialversicherung<br />

(LSV-NOG) wur<strong>de</strong> schließlich die Einschränkung gestrichen, dass auf Rückbehaltsflächen<br />

keine gewerbliche Tierhaltung betrieben wer<strong>de</strong>n darf, die Abgabemöglichkeiten bei Gemeinschaftsunternehmen<br />

und auch die Zulässigkeit einer Abgabe unter Ehegatten erweitert.<br />

Der heutige Rechtsstand (August 2012) bei <strong>de</strong>n Abgabemöglichkeiten außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> eigentumsrechtlichen<br />

Übergabe, die in § 21 Abs. 1 ALG geregelt wird, stellt sich wie folgt<br />

dar (vgl. Abbildung 1).<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich um eine komplexe Regelung, <strong><strong>de</strong>r</strong>en 9 Absätze allein 2,5 Seiten Gesetzestext<br />

füllen und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Kommentierung im vom LSV-Spitzenverband herausgegebenen<br />

Kommentar <strong>de</strong>s ALG gegenwärtig 22 Seiten beansprucht.


Kapitel 1 Einleitung 3<br />

Abbildung 1: Abgabemöglichkeiten nach § 21 ALG<br />

Quelle: Vom Autor auf Stand nach Inkrafttreten LSV-NOG aktualisierte Fassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abbildung in Anlage<br />

1 von BMELV, 2012.<br />

§ 21 Abs. 2 ALG regelt, dass es als Abgabe gilt, wenn die landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen verpachtet sind, diese mit einem Nießbrauch zugunsten Dritter belastet sind o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

in ähnlicher Weise die landwirtschaftliche Nutzung auf eigenes Risiko auf längere Dauer<br />

unmöglich gemacht ist. Der Vertrag (Verpachtung) o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Unmöglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzung<br />

muss sich auf einen Zeitraum von min<strong>de</strong>stens neun Jahren erstrecken.


4 Kapitel 1 Einleitung<br />

§ 21 Abs. 3 ALG regelt die Abgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht bo<strong>de</strong>nbewirtschaften<strong>de</strong>n Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Binnenfischerei, Imkerei und Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>schäferei. Auch von diesen Unternehmern wird die<br />

Abgabe <strong>de</strong>s Betriebes und <strong><strong>de</strong>r</strong> Tiere gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />

§ 21 Abs. 4 ALG bestimmt, dass es <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabe gleichsteht, wenn die landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen stillgelegt sind.<br />

§ 21 Abs. 5 ALG beinhaltet Regelungen für die Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabevoraussetzungen bei<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> vollständigen o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweisen Aufforstung einer zuvor landwirtschaftlich genutzten<br />

Fläche.<br />

Nach § 21 Abs. 6 ALG gilt eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, die Eigentum <strong>de</strong>s<br />

Landwirts ist, als abgegeben, wenn eine Ermächtigung zur Landveräußerung und Landverpachtung<br />

aufgrund bestimmter Voraussetzungen zum ortsüblichen, angemessenen Preis<br />

erteilt ist. In diesen Fällen wer<strong>de</strong>n die Rentenzahlungen um die Hälfte reduziert, wenn<br />

eine Weiterbewirtschaftung durch <strong>de</strong>n Leistungsberechtigten gegeben ist.<br />

§ 21 Abs. 8 ALG regelt die Fälle, in <strong>de</strong>nen ein Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft von mehreren<br />

Unternehmern gemeinsam betrieben wird. Grundsätzlich gilt auch hier, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmer<br />

aus <strong>de</strong>m Gemeinschaftsunternehmen ausschei<strong>de</strong>n muss, damit das Unternehmen<br />

als abgegeben gilt (Satz 1). In Satz 2 ist zusätzlich geregelt, dass das Unternehmen<br />

auch dann als abgegeben gilt, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmer aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmensführung ausgeschie<strong>de</strong>n<br />

ist, er keine Vertretungsvollmacht für das Unternehmen mehr hat und er nicht<br />

versicherungspflichtig ist, weil er seine berufliche Tätigkeit nach § 1 Abs. 2 Satz 2 ALG<br />

selbstständig ausübt. Diese Son<strong><strong>de</strong>r</strong>regelung galt zunächst nur für Unternehmen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wur<strong>de</strong> durch das LSV-NOG aber nun auf<br />

alle Gesellschaftsformen erweitert.<br />

§ 21 Abs. 9 ALG regelt die Abgabe <strong>de</strong>s Unternehmens unter Ehegatten. Ursprünglich war<br />

eine Abgabe unter Ehegatten in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung nicht zulässig.<br />

Mit <strong>de</strong>m ASRG 1995 wur<strong>de</strong> dieser Grundsatz zunächst gelockert (Abgabe an Ehegatten ab<br />

<strong>de</strong>m 62. Lebensjahr unter bestimmten Vorrausetzungen möglich), seit 2008 wur<strong>de</strong> diese<br />

Altersgrenze auf 55 Jahre gesenkt und mit <strong>de</strong>m LSV-NOG ist die Altersgrenze nun ganz<br />

entfallen. Dabei gelten die Voraussetzungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabe <strong>de</strong>s Unternehmens nur so lange<br />

als erfüllt, bis auch <strong><strong>de</strong>r</strong> übernehmen<strong>de</strong> Ehegatte die Regelaltersgrenze erreicht hat o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

erwerbsgemin<strong><strong>de</strong>r</strong>t nach SGB VI ist (Abhängigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegatten untereinan<strong><strong>de</strong>r</strong>).<br />

Bei Landwirten nach § 1 Abs. 3 ALG, das sind die Ehegatten <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Unternehmer nach § 1 Abs. 2 ALG, wird eine Abgabe nicht gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Für diese Ehegatten<br />

gilt die Abgabe als erfolgt, wenn diese unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Arbeitsmarktlage<br />

voll erwerbsgemin<strong><strong>de</strong>r</strong>t nach § 43 Abs. 2 SGB VI (weniger als drei Stun<strong>de</strong>n) sind o<strong><strong>de</strong>r</strong> die<br />

Regelaltersgrenze (65 bis 67 Jahre) erreicht haben. Allerdings ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenbezug auch


Kapitel 1 Einleitung 5<br />

abhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe <strong>de</strong>s - im Regelfall – Ehemannes. Ist dieser älter und wirtschaftet<br />

als landwirtschaftlicher Unternehmer weiter ohne abzugeben, so bekommt seine<br />

jüngere Ehefrau bei Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze ebenfalls keine Altersrente. War die<br />

Ehefrau älter und bezieht nach <strong>de</strong>n o. g. Regelungen zunächst eine Rente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL, so<br />

en<strong>de</strong>t dieser Rentenbezug, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehemann bei Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze nicht<br />

abgibt<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe ist ein gewisser Rückbehalt an Flächen zulässig. Nach § 21 Abs. 7<br />

ALG gilt ein Unternehmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft grundsätzlich auch dann als abgegeben,<br />

wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirtschaftswert <strong>de</strong>s nicht abgegebenen Teils <strong>de</strong>s Unternehmens 25 % <strong><strong>de</strong>r</strong> nach<br />

§ 1 Abs. 5 ALG festgelegten Min<strong>de</strong>stgröße, das sind im Regelfall ca. 2 ha landwirtschaftlich<br />

genutzter Fläche (LF) o<strong><strong>de</strong>r</strong> zwischen 20 und 25 ha forstwirtschaftlicher genutzter Fläche<br />

(FF), nicht überschreitet.<br />

1.2 Forschungsstand und Wissenslücken<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> politischen Diskussion um die HAK fällt auf, dass diese mit Argumenten geführt<br />

wird, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Untermauerung nicht selten schwach, unklar o<strong><strong>de</strong>r</strong> völlig offen bleibt. Dies ist<br />

weniger die Verantwortlichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Diskutanten, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n in erster Linie dadurch verursacht,<br />

dass entsprechen<strong>de</strong> empiriegestützte Arbeiten in <strong><strong>de</strong>r</strong> Wissenschaft bislang fehlen.<br />

Es gibt zwar eine ganze Reihe empirischer Arbeiten zum Hofabgabeverhalten (z. B. Tietje,<br />

2005; Fastenmeyer, 2009; Errington, 1998). Diese sind auch insoweit hilfreich, als sie<br />

belegen, dass die Weitergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen Nachfolger<br />

von einer ganzen Fülle von Bestimmungsfaktoren abhängig ist. Diese Arbeiten konzentrieren<br />

sich aber in erster Linie auf die Hofnachfolgesituation. Untersucht wer<strong>de</strong>n familiäre<br />

und betriebsbezogene Faktoren, die bestimmend dafür sind, ob sich ein Nachfolger fin<strong>de</strong>t,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen Familienbetrieb zukünftig weiterführen wird. Die Frage,<br />

welche Rolle dabei die regulativen Vorgaben gesetzlicher Alterssicherungssysteme spielen,<br />

wird in diesen Arbeiten nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> allenfalls ganz am Ran<strong>de</strong> thematisiert.<br />

Vorhan<strong>de</strong>ne ältere Diskussionsbeiträge zum Thema HAK in Deutschland (Hagedorn,<br />

1981; wissenschaftlicher Beirat, 1979; Pflei<strong><strong>de</strong>r</strong>er et al., 1981; May<strong>de</strong>ll und Boecken,<br />

1988), die sich explizit und kontrovers mit diesem Gegenstand befassen, sind zwar häufig<br />

meinungsstark aber gleichzeitig empirisch gar nicht bis nur schwach unterfüttert. Für die<br />

aktuelle Diskussion sind Beiträge vom wissenschaftlichen Dienst <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Bund</strong>estags<br />

(Goeser et al., 2011) und von Autorinnen aus <strong>de</strong>m Referat 124 <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>esministeriums<br />

für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Fleuth und Liebscher, 2012)<br />

zu nennen, auf die im Einzelnen noch einzugehen sein wird. Aber auch diese Diskussionsbeiträge<br />

können ihre Argumente nur in Teilen auf empirische Belege stützen und sind insoweit<br />

in ihrer Aussagekraft eingeschränkt. Dies ist keineswegs <strong>de</strong>n Autoren anzulasten,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n ganz einfach Ausdruck <strong>de</strong>s unzureichen<strong>de</strong>n Stan<strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong> Forschung, <strong><strong>de</strong>r</strong> sich u. a.


6 Kapitel 1 Einleitung<br />

daraus erklären lässt, dass die Frage nach <strong>de</strong>n agrarstrukturellen <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK lange<br />

Zeit agrarpolitisch nicht virulent war. Die grundsätzlichen Diskussionen um die HAK<br />

in <strong>de</strong>n 1970er und frühen 1980er erschienen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> grundlegen<strong>de</strong>n Reform <strong>de</strong>s agrarsozialen<br />

Sicherungssystems durch das Agrarsozialreformgesetz 1995 been<strong>de</strong>t, trotz diverser<br />

Nachbesserungen bei <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK im Detail in <strong>de</strong>n Folgejahren.<br />

Zu<strong>de</strong>m ist die Aufgabe, die Auswirkungen einer einzelnen, regulativen Vorgabe im Agrarsozialrecht<br />

auf die Agrarstruktur in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland nachzuweisen, zweifellos<br />

schwierig. Die Agrarstruktur in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland ist das Ergebnis<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Summe individueller Entscheidungen zur Führung und Weiterentwicklung, aber auch<br />

Aufgabe und Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft. Diese wer<strong>de</strong>n in<br />

erster Linie von ökonomischen, technologischen und sozialen Faktoren bestimmt, daneben<br />

aber auch von einer Fülle agrarpolitischer Instrumente und regulativer Vorgaben beeinflusst.<br />

Als agrarstrukturell beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s relevante Instrumente können gelten: Direktzahlungen<br />

an landwirtschaftliche Betriebe aus <strong><strong>de</strong>r</strong> ersten Säule <strong><strong>de</strong>r</strong> gemeinsamen Agrarpolitik,<br />

Instrumente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> zweiten Säule <strong><strong>de</strong>r</strong> gemeinsamen Agrarpolitik wie zum Beispiel die<br />

einzelbetriebliche Investitionsför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, die Ausgleichszulage für Betriebe in benachteiligte<br />

Gebieten, Agrarumweltprogramme o<strong><strong>de</strong>r</strong> Junglandwirte-För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung, sowie auf nationaler<br />

politischer Ebene das erneuerbare Energiegesetz o<strong><strong>de</strong>r</strong> auch auf die Landwirtschaft<br />

bezogene Son<strong><strong>de</strong>r</strong>bestimmungen zum Bo<strong>de</strong>n- und Pachtmarkt o<strong><strong>de</strong>r</strong> zum Erbrecht. Eine<br />

Vielzahl gesetzlicher Vorgaben wirken mithin ebenso wie die Bestimmungen <strong>de</strong>s landwirtschaftlichen<br />

Sozialrechts als Rahmenbedingungen für die individuellen Entscheidungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmer o<strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Haushalte und es dürfte daher außeror<strong>de</strong>ntlich<br />

schwierig sein, die Wirkung einzelner Instrumente und Regelungen auf diese Entscheidungen<br />

genauer bestimmen zu können. Zu dieser allgemein für je<strong>de</strong> agrarpolitischen<br />

Wirkungsanalyse gültigen Problematik kommt in Bezug auf die <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK die<br />

praktische Schwierigkeit hinzu, dass relevante Daten nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur in begrenztem Ausmaß<br />

bei <strong>de</strong>n LSV-Trägern vorliegen (vgl. hierzu unten Abschnitt 1.4).<br />

Die neu entstan<strong>de</strong>ne intensive politische und öffentliche Diskussion zur HAK im Verbund<br />

mit als unzureichend anzusehen<strong>de</strong>n empirischen Grundlagen haben zum o. g. Auftrag an<br />

das Thünen-Institut für Ländliche Räume geführt. Bevor Datengrundlage sowie methodische<br />

Vorgehensweise <strong><strong>de</strong>r</strong> Aufbau <strong><strong>de</strong>r</strong> Untersuchung näher erläutert wer<strong>de</strong>n, erscheint es<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, zunächst die Hauptargumente von Befürwortern und Gegnern <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgaberegelung<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte zu skizzieren. Dies geschieht in <strong><strong>de</strong>r</strong> Absicht,<br />

<strong>de</strong>n Auftrag besser einordnen zu können und um mögliche Ansatzpunkte für die<br />

Analyse <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgegebenen Fragestellungen zu thematisieren.


Kapitel 1 Einleitung 7<br />

1.3 Hauptargumente von Befürwortern und Gegnern in <strong><strong>de</strong>r</strong> politischen<br />

Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzung<br />

Bei <strong>de</strong>n kontroversen Diskussionen um das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis können agrarstrukturpolitische,<br />

sozialpolitische, finanzpolitische und systembezogene Argumente unterschie<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n. Diese wer<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> politischen Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzung häufig vermischt. Es erscheint<br />

jedoch aus analytischen Grün<strong>de</strong>n zielführend, sie hier differenziert darzustellen.<br />

Agrarstrukturpolitische Argumente<br />

Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter: Ohne <strong>Hofabgabeklausel</strong> wür<strong>de</strong>n Betriebsleiter bis ins<br />

hohe Alter weiter bewirtschaften und beruflichen Perspektiven für die Junglandwirte weitaus<br />

schwieriger. Es sei agrarstrukturpolitisch aber wünschenswert, Hofnachfolgern bereits<br />

in jungen Jahren Verantwortung zu übertragen, weil dies dazu beitrage, die Wettbewerbsfähigkeit<br />

und damit die Einkommenssituation <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft in Betrieben zu erhalten<br />

und zu verbessern (Fleuth und Liebscher, 2012, S. 77), so lauten die Argumente <strong><strong>de</strong>r</strong> Befürworter<br />

2<br />

. Als Beleg für die günstige Beeinflussung <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Landwirtschaft durch die <strong>Hofabgabeklausel</strong> wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergleich mit <strong>de</strong>n<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Mitgliedstaaten <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen Union angeführt.<br />

Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsstruktur: Die <strong>Hofabgabeklausel</strong> trage dazu bei, die Entwicklungschancen<br />

von Zukunftsbetrieben insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e dadurch zu verbessern, „dass die Aufgabe<br />

wirtschaftlich nicht mehr überlebensfähiger Betriebe nicht so lange wie möglich hinausgezögert<br />

wird. Auf diese Weise können prosperieren<strong>de</strong> Betriebe ihren Aufstockungsbedarf<br />

mit Pacht o<strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerb frei wer<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzflächen früher befriedigen. Die Abgabevoraussetzung<br />

wirkt also wie ein Katalysator <strong>de</strong>s Strukturwan<strong>de</strong>ls, in<strong>de</strong>m sie nicht nur<br />

<strong>de</strong>n Generationswechsel, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch eine weitere Unternehmenskonzentration för<strong><strong>de</strong>r</strong>t.<br />

Das Ergebnis sind weniger, aber größere Betriebe, die auch unter <strong>de</strong>n neuen Rahmenbedingungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> gemeinsamen Agrarpolitik dauerhaft überlebensfähig sind.“ (Blum, 2007,<br />

S. 94 f). Die <strong>Hofabgabeklausel</strong> verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>e ferner eine unerwünschte Zersplitterung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bo<strong>de</strong>nbewirtschaftung, die bei Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> zu erwarten sei.<br />

Die Kritik an dieser strukturpolitischen Argumentation entzün<strong>de</strong>t sich sowohl an <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Zielsetzung wie an <strong><strong>de</strong>r</strong> Zielerreichung. Einmal wird das Ziel einer durch die Abgabeklausel<br />

forcierten Verjüngung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Unternehmerschaft in Zeiten erhöhter<br />

Lebenserwartung und <strong>de</strong>m Bestreben, die Phase <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerbstätigkeit zu verlängern, als<br />

nicht mehr zeitgemäß angesehen. Auch das Ziel, <strong>de</strong>n Strukturwan<strong>de</strong>l in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirt-<br />

2<br />

In einem Papier <strong>de</strong>s BMELV (2012) zur Modifizierung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK im Rahmen <strong>de</strong>s LSV-NOG wird<br />

argumentiert: „Nur wer das unternehmerische Risiko trägt, kann Entscheidungen über die Zukunft <strong>de</strong>s<br />

Betriebes treffen. Eine Investition in neue technische Anlagen o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine vollständige Neuausrichtung<br />

<strong>de</strong>s Betriebes auf an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Marktsegmente wird von einem jungen Unternehmer, <strong><strong>de</strong>r</strong> in frühen Jahren<br />

<strong>de</strong>n Betrieb übernommen hat, eher vorgenommen.“


8 Kapitel 1 Einleitung<br />

schaft von staatlicher Seite aus zu unterstützen, wird unter Verweis auf <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Strukturwan<strong>de</strong>l in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft in Gestalt abnehmen<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebszahlen und wachsen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Betriebsgrößen von Kritikerseite <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK für obsolet gehalten.<br />

In Bezug auf die Zielerreichung wer<strong>de</strong>n die strukturpolitischen <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

angezweifelt: Der zunehmen<strong>de</strong> Mangel an Hofnachfolgern führe zu einer völlig<br />

verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Situation im Vergleich zur Situation bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Gründung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Alterssicherung 1957. Diese neue Situation stelle die strukturpolitischen Effekte <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Hofabgabeklausel</strong> zunehmend infrage und för<strong><strong>de</strong>r</strong>e ten<strong>de</strong>nziell das Phänomen <strong><strong>de</strong>r</strong> Scheinabgaben.<br />

Hierfür maßgeblich seien auch ökonomische Zwänge. Weiterhin wird argumentiert,<br />

das Beispiel Österreich, in <strong>de</strong>m bis 1993 eine <strong>Hofabgabeklausel</strong> bestan<strong>de</strong>n hat, die<br />

dann abgeschafft wur<strong>de</strong>, belege, dass die <strong>Wirkungen</strong> auf die Agrarstruktur gering seien<br />

und insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die befürchteten negativen Folgen bei einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

in Deutschland unbegrün<strong>de</strong>t seien. Goeser et al. (2011) argumentieren schließlich,<br />

dass Betriebe, bei <strong>de</strong>nen kein Hofnachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie vorhan<strong>de</strong>n ist, trotz <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

nicht abgegeben wer<strong>de</strong>n, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n weiter bewirtschaftet und gegebenenfalls<br />

außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie weitergegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Sozialpolitische Argumente<br />

Die Kritiker <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK argumentieren in erster Linie sozialpolitisch und nicht strukturpolitisch<br />

(vgl. Homepage <strong>de</strong>s Arbeitskreises für die Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong>:<br />

www.hofabgabeklausel.<strong>de</strong>).<br />

Die hohe Anzahl von Betrieben ohne Nachfolger führe zu einer völlig verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Situation<br />

gegenüber <strong>de</strong>n Gründungs- und Aufbaujahren <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL. Viele ältere Betriebsleiter ohne<br />

Hofnachfolger wollten daher weiterwirtschaften. Dies sei zum einen ökonomisch bedingt,<br />

weil die Weiterbewirtschaftung <strong>de</strong>s Betriebes mit vorhan<strong>de</strong>nen, häufig bereits abgeschriebenen<br />

Maschinen und Betriebsgebäu<strong>de</strong>n gegenüber einer Verpachtung ökonomisch lukrativer<br />

sei. Für diese Landwirte, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel kleinere Betriebe und geringe Ansprüche<br />

in Alterssicherungssystemen außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL aufweisen, stelle die HAK daher, so die<br />

Argumentation, eine beträchtliche soziale Härte dar. Die Absicht, aus Traditions- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Einkommenserwägungen heraus nicht abgeben zu wollen, sei nachvollziehbar; Gleichzeitig<br />

sei <strong><strong>de</strong>r</strong> damit verbun<strong>de</strong>ne Verzicht auf die Altersrente <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL für diese Landwirte in<br />

Ermangelung weiterer größerer Einkommensquellen eine soziale Härte, auch <strong>de</strong>shalb, weil<br />

ja dafür häufig jahrzehntelang Pflichtversicherungsbeiträge entrichtet wor<strong>de</strong>n seien.<br />

Auch Hagedorn (1981) argumentiert sozialpolitisch, in<strong>de</strong>m er for<strong><strong>de</strong>r</strong>t, die gewünschte<br />

Ten<strong>de</strong>nz frühzeitiger Hofabgaben solle eher durch eine verbesserte Alterssicherung geför<strong><strong>de</strong>r</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n und nicht ohne Rücksicht auf die individuelle Situation <strong>de</strong>s Landwirts erzwungen<br />

wer<strong>de</strong>n. Mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK wer<strong>de</strong> lediglich versucht, die Symptome einer<br />

Situation zu bekämpfen, nicht aber, diese selbst zu mil<strong><strong>de</strong>r</strong>n.


Kapitel 1 Einleitung 9<br />

Von Befürworterseite wird dieser sozialpolitisch motivierten Kritik an <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK entgegengehalten,<br />

dass das Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis ja schon seit Gründung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Alterssicherung bestan<strong>de</strong>n habe und sich daher je<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirt frühzeitig und rechtzeitig<br />

darauf einstellen könne – auch auf <strong>de</strong>n Umstand, dass die AdL lediglich Teilsicherungscharakter<br />

hat und <strong><strong>de</strong>r</strong> ergänzen<strong>de</strong>n privaten Vorsorge bedarf. Weiterhin sei das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis<br />

nicht unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t geblieben, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n in vielen Modifizierungen und Erweiterungen<br />

an die sich än<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong> angepasst wor<strong>de</strong>n. Gera<strong>de</strong> die vielfältigen Modifizierungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabemöglichkeiten in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergangenheit hätten dazu geführt, dass<br />

je<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirt, <strong><strong>de</strong>r</strong> abgeben wolle, auch abgeben könne (BMELV, 2012).<br />

Finanzpolitische und systembezogene Argumente<br />

Neben diesen agrarstruktur- und sozialpolitischen Argumentationen wird vereinzelt auch<br />

finanzpolitisch und systembezogen argumentiert.<br />

Die Leistungen <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL seien zu mehr als 70 % aus <strong>Bund</strong>esmitteln finanziert. Die <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

rechtfertige und begrün<strong>de</strong> diesen hohen <strong>Bund</strong>esmitteleinsatz. Durch <strong>de</strong>n hohen<br />

<strong>Bund</strong>esmitteleinsatz seien daher in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL an<strong><strong>de</strong>r</strong>e und höhere Voraussetzungen an<br />

<strong>de</strong>n Rentenanspruch zu stellen als etwa in <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Rentenversicherung (Fleuth<br />

und Liebscher. 2012, S. 84). Vom <strong>de</strong>utschen Bauernverband (DBV) wird dazu angemerkt,<br />

dass es eine <strong><strong>de</strong>r</strong>art einschnei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Regelung wie die <strong>Hofabgabeklausel</strong> im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gesetzlichen Rentenversicherung nicht gebe und dass daher die Beiträge zur Alterssicherung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Rentenversicherung folgerichtig eine bessere<br />

Rentabilität aufweise. Das wer<strong>de</strong> allerdings nicht in ausreichen<strong>de</strong>m Maße durch <strong>Bund</strong>esmittel<br />

gewürdigt (Deutscher Bauernverband, 2010). Damit ist gemeint, dass die höhere<br />

Hür<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> durch <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n zehnprozentigen Beitragsvorteil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

AdL gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> GRV nach Meinung <strong>de</strong>s DBV nicht hinreichend abgegolten wer<strong>de</strong>. In<br />

einer Antwort <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong>esregierung auf eine Kleine Anfrage <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong>estagsfraktion von<br />

Bündnis 90/Die Grünen (<strong>Bund</strong>estags-Drucksache 17/5691) wird argumentiert, dass die<br />

finanziellen Folgen einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> nicht vorhersehbar seien,<br />

aber je<strong>de</strong>nfalls (…) als erheblich einzuschätzen seien. Maßgeblich hierfür sei neben zusätzlichen<br />

Rentenzahlungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Umstand, dass dann <strong>de</strong>m Zugang an Rentenbeziehern im<br />

Unterschied zum gegenwärtigen Recht kein gleichzeitiger Zugang an Beitragszahlern gegenüberstün<strong>de</strong>.<br />

(Ebenda, S. 3).<br />

Vereinzelt wird auch das systembezogene Argument geäußert, die Eigenständigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

landwirtschaftlichen Alterssicherung als Son<strong><strong>de</strong>r</strong>sicherungssystem hänge vom Fortbestehen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> HAK ab. So argumentierte <strong><strong>de</strong>r</strong> agrarsozialpolitische Sprecher <strong><strong>de</strong>r</strong> FDP-<br />

<strong>Bund</strong>estagsfraktion, Dr. Geisen, anlässlich <strong><strong>de</strong>r</strong> parlamentarischen Debatte bei Verabschiedung<br />

<strong>de</strong>s LSV-NOG, dass eine Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> zwangsläufig das En<strong>de</strong><br />

einer eigenständigen Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte be<strong>de</strong>uten wür<strong>de</strong>.


10 Kapitel 1 Einleitung<br />

Dem o. g. Auftrag <strong>de</strong>s BMELV folgend, ist diese Untersuchung auf eine Analyse <strong><strong>de</strong>r</strong> agrarstrukturellen<br />

<strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK und auf die Frage nach <strong>de</strong>n möglichen Folgen einer<br />

Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK, bei <strong>de</strong>nen finanzpolitische Fragestellungen hinzukommen, fokussiert.<br />

Aspekte <strong><strong>de</strong>r</strong> übrigen Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL wer<strong>de</strong>n daher lediglich in Kapitel 7 aufgegriffen.<br />

Bevor die Vorgehensweise erläutert wird, sollen zunächst Datenverfügbarkeit und Datengrundlagen<br />

sowie die Organisation <strong><strong>de</strong>r</strong> Informationsbeschaffung beschrieben wer<strong>de</strong>n.<br />

1.4 Datenverfügbarkeit und Organisation <strong><strong>de</strong>r</strong> Informationsbeschaffung<br />

Im Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Untersuchung haben sich große Schwierigkeiten gezeigt, aussagekräftige<br />

Daten zur Auf- und Abgabe landwirtschaftlicher Betriebe und <strong>de</strong>n diesen zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n<br />

familiären Entscheidungsprozessen zu fin<strong>de</strong>n. Bedauerlicherweise ist die durchaus<br />

vorhan<strong>de</strong>ne agrarwissenschaftliche Forschung zur Hofnachfolge für die hier interessieren<strong>de</strong>n<br />

Fragestellungen nur begrenzt von Nutzen. Eine Hauptschwierigkeit besteht darin, dass<br />

die landwirtschaftlichen Alterskassen nicht über die notwendigen Daten verfügen bzw.<br />

diese lediglich durch aufwendige Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erhebungen aus <strong>de</strong>m Datenbestand <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Alterskassen (LAKen) zu extrahieren sind. Von beson<strong><strong>de</strong>r</strong>em Interesse waren<br />

beispielsweise Daten zu über die Regelaltersgrenze hinaus weiterwirtschaften<strong>de</strong>n Landwirten,<br />

zum Abgabe- und Aufgabealter ausschei<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte, zum Übernahmealter<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Nachfolger, o<strong><strong>de</strong>r</strong> auch Angaben darüber, wie die verschie<strong>de</strong>nen Abgabemöglichkeiten,<br />

die <strong><strong>de</strong>r</strong> § 21 ALG bietet, genutzt wer<strong>de</strong>n. Entsprechen<strong>de</strong> Anfragen beim LSV-<br />

Spitzenverband konnten, trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> zeitgleichen erheblichen Arbeitsbelastung, die <strong>de</strong>n Trägern<br />

aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Errichtung <strong>de</strong>s neuen <strong>Bund</strong>esträgers Sozialversicherung für Landwirtschaft,<br />

Forsten, Gartenbau zum 1.1.2013 entstan<strong>de</strong>n ist, zum Teil erfüllt wer<strong>de</strong>n. Hierzu gehören<br />

zwei vom Autor initiierte Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erhebungen <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskassen, mit<br />

Hilfe <strong><strong>de</strong>r</strong>er die geschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Probleme zumin<strong>de</strong>st teilweise gelöst wer<strong>de</strong>n konnten.<br />

Bei einer ersten Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erhebung wur<strong>de</strong>n Daten bei <strong>de</strong>n Alterskassen <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Alterskassen Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen-Bremen (NB), Franken und Oberbayern (FOB), Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>bayern/Oberpfalz<br />

und Schwaben (NOS), Ba<strong>de</strong>n-Württemberg (BW) sowie Nordrhein-<br />

Westfalen (NRW) zur Frage erhoben, wie viele Landwirte unter Verzicht auf Rentenansprüche<br />

auch nach Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiterwirtschaften. Aus dieser Grundgesamtheit<br />

wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>n vorgenannten LAKen eine Stichprobe im Umfang von jeweils<br />

10 % nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip selektiert und nach einheitlichen Kriterien (Geburtsdatum,<br />

Familienstand, Anzahl Beitragsmonate, Betriebsgröße etc.) einzelfallbezogen näher erhoben,<br />

um die entsprechen<strong>de</strong>n Betriebsleiter und Betriebe besser kennzeichnen zu können.<br />

Weiterhin liegen Daten vor, die Auskunft über die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> verschie<strong>de</strong>nen Abgabemöglichkeiten<br />

nach § 21 ALG geben. Die Alterskassen haben dankenswerterweise einer<br />

Anfrage <strong>de</strong>s LSV-Spitzenverban<strong>de</strong>s zugestimmt, die Inanspruchnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> verschie<strong>de</strong>nen<br />

Abgabearten nach § 21 ALG bei 15 % <strong><strong>de</strong>r</strong> im Jahr 2011 bewilligten Renten an Landwirte


Kapitel 1 Einleitung 11<br />

nach § 1 Abs. 2 ALG wegen Alters und wegen voller o<strong><strong>de</strong>r</strong> teilweiser Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

mit einem von mir entwickelten Erfassungsbogen zu erheben, um differenzierte Einsichten<br />

in die Abgabepraxis zu ermöglichen.<br />

Nicht gelöst wer<strong>de</strong>n konnten dagegen die Schwierigkeiten bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Verfügbarmachung von<br />

Daten, die eine Bestimmung von Abgabealter und Übernahmealter ermöglichen. Eine<br />

exemplarische Auswertung <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterskohorte 12/1947 beim LSV-Spitzenverband hat sich<br />

zwar als vielversprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Ansatz erwiesen, die erwünschte entsprechen<strong>de</strong> Auswertung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Tab. A 306 bis einschl. Jahrgang 1955 wäre aber nach Angaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Verantwortlichen<br />

gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten exemplarischen Auswertung für <strong>de</strong>n Jahrgang 1946 nicht<br />

mehr mit „Bordmitteln“ <strong>de</strong>s LSV-Spitzenverban<strong>de</strong>s zu erstellen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n wür<strong>de</strong> einen erheblichen<br />

Programmieraufwand erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>n, <strong><strong>de</strong>r</strong> die ohnehin begrenzten Ressourcen für die<br />

Terminarbeiten zum LSV-NOG <strong>de</strong>utlich belasten wür<strong>de</strong>. Gleiches gilt für die Auswertung<br />

<strong>de</strong>s Bestands an „Latent-Versicherten“, <strong><strong>de</strong>r</strong> zwar in Summe erfasst (vgl. Spalte 12 <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Tab. A302 <strong><strong>de</strong>r</strong> Quartalsstatistik AdL) bis dato mangels entsprechen<strong><strong>de</strong>r</strong> Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen<br />

aber statistisch nicht weiter unterglie<strong><strong>de</strong>r</strong>t wird.<br />

Der Ansatz, sich hierbei mit <strong>de</strong>n Daten <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaftszählung 2010 (LZ 2010) und<br />

<strong>de</strong>n Vorgängererhebungen zu behelfen und aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Analyse i<strong>de</strong>ntischer Betriebe <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarstrukturerhebungen<br />

2003, 2005 und 2007 sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaftszählungen 1999<br />

und 2010 , zusätzliche Erkenntnisse zum Abgabeverhalten zu generieren, erwies sich als<br />

sehr zeitaufwendig bei unsicheren Erfolgsaussichten und wur<strong>de</strong> daher aus Zeitgrün<strong>de</strong>n<br />

zunächst zurückgestellt. Allerdings kann mit <strong>de</strong>n Daten <strong><strong>de</strong>r</strong> LZ 2010 die Hofnachfolgesituation<br />

differenzierter analysiert wer<strong>de</strong>n als dies aus <strong>de</strong>n bisherigen Publikationen <strong>de</strong>s<br />

statistischen <strong>Bund</strong>esamtes <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall war. Fleuth und Liebscher (2012) weisen zu Recht auf<br />

die Notwendigkeit hin, die Analyse <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofnachfolgesituation auf rentennahe Jahrgänge<br />

zu konzentrieren.<br />

Den geschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Datenproblemen wur<strong>de</strong> u. a. dadurch Rechnung getragen, dass vom<br />

Autor in <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n Ba<strong>de</strong>n-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen<br />

mit insgesamt 22 Personen Expertengespräche geführt wur<strong>de</strong>n, die sich in einer<br />

Art „Flaschenhalsposition“ in Bezug auf Hofübergaben und -aufgaben in Landwirtsfamilien<br />

befin<strong>de</strong>n und daher über die Praxis im jeweiligen <strong>Bund</strong>esland/<strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Region<br />

Auskunft geben können. Dieser Vorgehensweise wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>shalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorzug vor einer<br />

quantitativen großen Befragung von Landwirten gegeben, weil die Rücklaufquote einer<br />

solchen Befragung erfahrungsgemäß zu gering ist, um belastbare Ergebnisse daraus ableiten<br />

zu können und daher <strong><strong>de</strong>r</strong> erhebliche Aufwand nicht zu begrün<strong>de</strong>n ist (vgl. dabei die<br />

Erfahrungen bei Tietje, 2005).<br />

Zielgruppen <strong><strong>de</strong>r</strong> Expertengespräche waren in erster Linie sozio-ökonomische Berater sowie<br />

Sozialreferenten <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Lan<strong>de</strong>sbauernverbän<strong>de</strong> auf Lan<strong>de</strong>s- und Kreisebene.<br />

Anhand eines Gesprächsleitfa<strong>de</strong>ns wur<strong>de</strong>n bei diesen Expertengesprächen folgen<strong>de</strong> The-


12 Kapitel 1 Einleitung<br />

men angesprochen: regionale Agrarstruktur und Erwartungen <strong><strong>de</strong>r</strong> zukünftigen agrarstrukturellen<br />

Entwicklung, Hofnachfolgesituation, Hofübergaben in Betrieben mit Hofnachfolger<br />

(Entscheidungsprozess zur Nachfolge und Übergabe; Alter Abgabe und Übernahme;<br />

gleiten<strong>de</strong> Übergabe) Ausschei<strong>de</strong>n aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmertätigkeit in Betrieben ohne Hofnachfolger<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie, Verteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> genutzten Abgabearten nach § 21 ALG, Alterssicherung<br />

Übergeberfamilie (Zusammensetzung, Anteile <strong><strong>de</strong>r</strong> verschie<strong>de</strong>nen Elemente),<br />

<strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> und an<strong><strong>de</strong>r</strong>er gesetzlicher Rahmenbedingungen.<br />

Diese Expertengespräche haben sich als sehr hilfreich erwiesen, um das komplexe Themenfeld<br />

exakter abzustecken und um Hypothesen zu generieren. Zusammen mit <strong>de</strong>n Daten<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erhebungen bil<strong>de</strong>n sie die empirische Grundlage für die gewünschte Einschätzung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> agrarstrukturellen <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabevoraussetzung sowie die Abschätzung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Folgen einer etwaigen Abschaffung dieser Regelung.<br />

Auch beim erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen internationalen Vergleich von Abgabevorschriften im Rentenrecht<br />

und Altersstruktur, <strong><strong>de</strong>r</strong> zumin<strong>de</strong>st für die ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong> (ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong>; ENASP<br />

= European Network of Agricultural Social Protection Systems) durchgeführt wer<strong>de</strong>n sollte,<br />

erwies sich die Informationsbeschaffung als recht zeitaufwendig. Für Finnland, Frankreich,<br />

Österreich und Polen liegen belastbare Informationen vor, für Griechenland waren<br />

Bemühungen, Auskünfte auf Englisch zu erhalten lei<strong><strong>de</strong>r</strong> vergeblich 3<br />

. Bedauerlicherweise<br />

sind auch die Vergleichsdaten <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarstrukturerhebung 2010 bislang nur für ein Teil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Mitgliedstaaten <strong><strong>de</strong>r</strong> EU verfügbar, sodass auf Daten von 2007 zurückgegriffen wird.<br />

1.5 Vorgehensweise<br />

Um die vorgegebenen Fragestellungen zu beantworten, wird im weiteren Verlauf <strong><strong>de</strong>r</strong> Darstellung<br />

wie folgt vorgegangen:<br />

Zunächst wird in Kapitel 2 die Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber in <strong><strong>de</strong>r</strong> EU, zum einen<br />

bezogen auf Landwirte, die das 65. Lebensjahr erreicht haben und zum an<strong><strong>de</strong>r</strong>en bezogen<br />

auf Landwirte unter 35 Jahren, verglichen. Anschließend wer<strong>de</strong>n dann die zur Hofabgabe-<br />

Bestimmungen in <strong>de</strong>n übrigen ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n vergleichend auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Folie <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen<br />

Regelung untersucht. Dieser Schritt ist die Voraussetzung dafür, um anschließend prüfen<br />

zu können, ob bzw. inwieweit ein Zusammenhang zwischen <strong>de</strong>n Altersstrukturen und <strong>de</strong>n<br />

jeweiligen regulativen Vorgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherungssysteme zu erkennen ist. In einem<br />

Exkurs wird zusätzlich auf die Situation im Vereinigten Königreich, das ein vergleichs-<br />

3<br />

Die Unterstützung <strong>de</strong>s Beauftragten <strong>de</strong>s LSV-Spitzenverban<strong>de</strong>s für das ENASP-Netzwerk, Herrn Dr.<br />

Koch, erwies sich dabei als sehr hilfreich.


Kapitel 1 Einleitung 13<br />

weise hohes Alter <strong><strong>de</strong>r</strong> Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe aufweist, eingegangen und<br />

erörtert, wie dort mit diesem Umstand umgegangen wird.<br />

Kapitel 3 untersucht das Abgabeverhalten und die Flächenmobilisierung bei Landwirten,<br />

die zum ersten Mal im Jahr 2011 Alters- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrente beziehen. Grundlage<br />

hierfür ist eine Stichprobe von 15 % dieser Fälle, die durch die landwirtschaftlichen<br />

Alterskassen nach Vorgaben <strong>de</strong>s Autors vorgenommen wur<strong>de</strong>. Dabei wird zum einen die<br />

Flächenmobilisierung dieser Abgaben erfasst. Zum an<strong><strong>de</strong>r</strong>en wird ausgewertet, wie die Abgabeverpflichtung<br />

nach <strong>de</strong>n Möglichkeiten, die § 21 ALG bietet, erfüllt wird. Eine solche<br />

Differenzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Analyse ist erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, um bewerten zu können, inwieweit die Hofabgabeverpflichtung<br />

die Agrarstruktur in Deutschland positiv beeinflusst.<br />

Kapitel 4 versucht <strong>de</strong>n Kreis <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte ab 65 Jahre, die schon gegenwärtig unter Verzicht<br />

auf Altersrente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL weiterwirtschaften, genauer zu bestimmen. Dies ist vor<br />

allem wichtig, um diese Gruppe von Landwirten in ihrem Umfang genauer bestimmen und<br />

in zentralen Merkmalen genauer kennzeichnen zu können. Grundlage hierfür ist die beschriebene<br />

Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erhebung in <strong>de</strong>n fünf landwirtschaftlichen Alterskassen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ba<strong>de</strong>n-Württemberg, Bayern, Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen und Nordrhein-Westfalen.<br />

Kapitel 5 thematisiert die agrarstrukturellen <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong>. Die wesentliche<br />

Grundlage für die getroffenen Aussagen bil<strong>de</strong>t eine qualitative Befragung von<br />

sozioökonomischen Beratern und Sozialreferenten <strong>de</strong>s Bauernverbands ebenfalls in Ba<strong>de</strong>n-Württemberg,<br />

Bayern, Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen und Nordrhein-Westfalen, die sich mit <strong>de</strong>m Ab-<br />

und Aufgabeverhalten in landwirtschaftlichen Unternehmen, <strong><strong>de</strong>r</strong> Zusammensetzung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtsfamilien, <strong>de</strong>n Kriterien für Hofübergaben usw. befasst.<br />

In Kapitel 6 wer<strong>de</strong>n Überlegungen zu <strong>de</strong>n möglichen Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />

angestellt, die sich auf die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> möglicherweise weiterwirtschaften<strong>de</strong>n<br />

Landwirte, die Dauer <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterbewirtschaftung und die finanziellen Folgen<br />

einer solchen Gesetzesän<strong><strong>de</strong>r</strong>ung beziehen.<br />

In Kapitel 7 wer<strong>de</strong>n schließlich die Ergebnisse zusammengefasst die gewonnenen Erkenntnisse<br />

eingeordnet und Schlussfolgerungen für die Ausgangsfragestellung angestellt.


14 Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich<br />

2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug<br />

im EU-Vergleich<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Diskussion über die Hofabgaberegelung in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen AdL wird häufig argumentiert,<br />

diese sei für die im EU-Vergleich günstige Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Landwirtschaft maßgeblich verantwortlich.<br />

„In <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen Union wer<strong>de</strong>n die Betriebe häufig erst<br />

spät an die Nachfolgegeneration übergeben. 34 Prozent <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

EU sind 65 Jahre und älter. Nur 6 Prozent sind jünger als 35 Jahre. Spitzenreiter<br />

bei <strong>de</strong>n Junglandwirten ist Polen, wo 13 Prozent <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber jünger als 35<br />

Jahre sind. Die relativ günstige Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber in Deutschland<br />

ist unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em Folge <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Altershilfereglung für Landwirte, die an die<br />

Betriebsaufgabe geknüpft ist.“ (DBV-Situationsbericht, 2012, S. 121)<br />

Auch eine Informationsbroschüre aus <strong>de</strong>m BMELV (2012) zu Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen bei <strong>de</strong>n Regelungen<br />

zur Hofabgabe im Rahmen <strong>de</strong>s LSV-NOG argumentiert ähnlich:<br />

„Hintergrund <strong><strong>de</strong>r</strong> seit Einführung <strong><strong>de</strong>r</strong> Altershilfe für Landwirte im Jahr 1957 für einen<br />

Rentenanspruch gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Hofabgabe war und ist es, dass das landwirtschaftliche Unternehmen<br />

möglichst frühzeitig an jüngere Nachfolger übergeben wird. Nach <strong>de</strong>m EU-<br />

Strukturvergleich sind 6 Prozent <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter <strong><strong>de</strong>r</strong> EU jünger als 35 Jahre. Auf die<br />

Gruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> über 65-Jährigen entfallen im Durchschnitt aller EU-Mitgliedstaaten 34 Prozent.<br />

In Deutschland sind dagegen 7,7 Prozent <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter jünger als 35 Jahre,<br />

aber nur 7,5 Prozent sind über 65 Jahre. Dies ist auch auf die Hofabgabeverpflichtung<br />

zurückzuführen.“<br />

Zum Beleg druckt das BMELV-Papier eine Grafik aus <strong>de</strong>m Situationsbericht <strong>de</strong>s Deutschen<br />

Bauernverbands 2012 ab, in <strong><strong>de</strong>r</strong> für 15 Mitgliedstaaten <strong><strong>de</strong>r</strong> EU <strong><strong>de</strong>r</strong> Anteil an Betriebsinhabern<br />

landwirtschaftlicher Betriebe dargestellt wird, zum einen für die Gruppe<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte, die 65 Jahre und älter sind und zum an<strong><strong>de</strong>r</strong>en für die Gruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte,<br />

die unter 35 Jahre alt sind (BMELV, 2012).<br />

Wir wollen daher in Kapitel 2 in einem ersten Schritt die Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> EU für diese bei<strong>de</strong>n Gruppen etwas differenzierter vergleichen. In einem zweiten<br />

Schritt sollen dann die dortigen Bestimmungen zur Hofabgabe in <strong>de</strong>n ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Folie <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Regelung untersucht wer<strong>de</strong>n, um anschließend in einem dritten<br />

Schritt prüfen zu können, ob bzw. inwieweit ein Zusammenhang zwischen <strong>de</strong>n Altersstrukturen<br />

und <strong>de</strong>n jeweiligen regulativen Vorgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherungssysteme zu erkennen<br />

ist.


Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich 15<br />

2.1 Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Unternehmer in <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen Union<br />

Der Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Unternehmer in <strong>de</strong>n Mitgliedstaaten<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen Union soll differenzierter als im DBV-Situationsbericht 2012<br />

erfolgen, da nicht nur die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch die von <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen<br />

Altersgruppe bewirtschafteten Produktionsfaktoren untersucht wer<strong>de</strong>n Weiterhin wird<br />

berücksichtigt, dass bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Erhebung in <strong>de</strong>n Mitgliedstaten keine einheitlichen Erfassungsuntergrenzen<br />

bestehen. So lag beispielsweise die Erhebungsschwelle in Österreich<br />

bei 1 ha LF, in Deutschland bei 2 ha und im Vereinigten Königreich bei 6 ha LF. In <strong>de</strong>n<br />

neuen Mitgliedslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> EU wur<strong>de</strong>n dagegen teilweise Einheiten einbezogen, die ausschließlich<br />

für die Selbstversorgung produzieren.<br />

Um eine möglichst gute Vergleichbarkeit zu bekommen, wer<strong>de</strong>n bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Analyse nur Betriebe<br />

einbezogen, die die im Jahr 2007 gelten<strong>de</strong> <strong>de</strong>utsche Erfassungsschwelle von 2 ha<br />

erreichen 4<br />

. Da die Europäischen Vergleichszahlen <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarstrukturerhebung 2010 noch<br />

nicht vollständig vorliegen und zu<strong>de</strong>m die <strong>de</strong>utsche Erfassungsschwelle bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaftszählung<br />

2010 auf 5 ha LF angehoben wur<strong>de</strong>, wird auf die Zahlen <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarstrukturerhebungen<br />

von 2007 zurückgegriffen. Diese liegen vollständig und differenziert für<br />

alle Mitgliedstaaten in <strong><strong>de</strong>r</strong> EU bei Eurostat vor, sodass verschie<strong>de</strong>ne agrarstrukturelle Parameter<br />

auf die Altersgruppen bezogen und verglichen wer<strong>de</strong>n können 5<br />

..<br />

In Tabelle 2.1 fin<strong>de</strong>t sich eine vollständige Ausweisung aller EU-Mitgliedstaaten für die<br />

Gruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> 65-jährigen und älteren Betriebsinhaber und für die Gruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber<br />

unter 35 Jahren in Bezug auf die Anteile dieser Betriebe a) an <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl, b) an <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

landwirtschaftlich genutzten Fläche in ha, c) an <strong>de</strong>n beschäftigten Personen in Jahresarbeitseinheiten,<br />

c) an <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierhaltung in Großvieheinheiten (GVE), sowie d) am Standardoutput<br />

als monetärer Größe 6<br />

.<br />

4<br />

5<br />

6<br />

Auch in Deutschland wird ein nicht unerheblicher Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Unfallversich erung<br />

versicherten landwirtschaftlichen Kleinunternehmer mit allerdings sehr geringen Flächen nicht<br />

erfasst. Mit einer Erfassungsuntergrenze von 2 ha waren bei <strong><strong>de</strong>r</strong> LZ 2007 in Deutschland ca. 375.000<br />

landwirtschaftliche Unternehmen erfasst wor<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften<br />

sind dagegen über 1,6 Mio. Unternehmer versichert.<br />

Dipl.-Ing. Helge Meyer-Borstel vom Thünen-Institut für Ländliche Räume hat die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Daten aus <strong>de</strong>n Datenbestän<strong>de</strong>n von Eurostat extrahiert und aufbereitet.<br />

Beim Standardoutput (SO) han<strong>de</strong>lt es sich um eine standardisierte Rechengröße, welche <strong>de</strong>n durc hschnittlichen<br />

Geldwert <strong><strong>de</strong>r</strong> Brutto-Agrarerzeugnisse eines landwirtschaftlichen Betriebes (in Euro) beschreibt.<br />

Grundsätzlich berechnet er sich je Flächeneinheit einer Fruchtart o<strong><strong>de</strong>r</strong> je Tiereinheit einer b estimmten<br />

Viehart aus <strong><strong>de</strong>r</strong> erzeugten Menge, multipliziert mit <strong>de</strong>m dazugehörigen „Ab-Hof-Preis“. Die<br />

Summe <strong><strong>de</strong>r</strong> Standardoutputs pro Betrieb beschreibt die Marktleistung <strong>de</strong>s gesamten landwirtschaftl ichen<br />

Betriebes.


16 Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich<br />

Tabelle 2.1: Anteile von Landwirten ab 65 Jahren und Landwirten unter 35 Jahren an<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl, Fläche, beschäftigten Personen, Tierhaltung und Standardoutput<br />

aller landwirtschaftlichen Betriebe nach Mitgliedstaaten <strong><strong>de</strong>r</strong> EU<br />

2007<br />

Anzahl Betriebe Landwirtschaftliche Arbeitskräfte vom<br />

Fläche (ha) Betrieb beschäftigt<br />

65 Jahre<br />

Weniger als<br />

und mehr 35 Jahre<br />

65 Jahre Weniger als<br />

und mehr 35 Jahre<br />

Belgien 19 % 6 % 9 % 7 % 12 % 7 % 5 % 9 % 5 % 9 %<br />

Bulgarien 29 % 5 % 11 % 9 % 20 % 7 % 15 % 12 % 12 % 8 %<br />

Tschechische Republik 14 % 11 % 6 % 7 % 7 % 5 % 5 % 5 % 5 % 6 %<br />

Dänemark 20 % 6 % 15 % 8 % 16 % 8 % 12 % 12 % 12 % 10 %<br />

Deutschland 7 % 8 % 5 % 7 % 5 % 7 % 3 % 8 % 4 % 7 %<br />

Estland 30 % 6 % 10 % 11 % 23 % 7 % 9 % 9 % 9 % 10 %<br />

Irland 23 % 8 % 20 % 9 % 24 % 7 % 17 % 10 % 15 % 11 %<br />

Griechenland 30 % 9 % 22 % 12 % 22 % 12 % 13 % 17 % 18 % 13 %<br />

Spanien 29 % 6 % 18 % 8 % 20 % 8 % 9 % 9 % 12 % 9 %<br />

Frankreich 9 % 9 % 3 % 12 % 4 % 10 % 1 % 12 % 2 % 11 %<br />

Italien 38 % 4 % 26 % 7 % 30 % 6 % 15 % 9 % 22 % 8 %<br />

Zypern 28 % 3 % 21 % 5 % 21 % 4 % 10 % 5 % 14 % 5 %<br />

Lettland 28 % 7 % 16 % 10 % 23 % 7 % 14 % 8 % 13 % 10 %<br />

Litauen 38 % 5 % 21 % 8 % 30 % 5 % 17 % 5 % 18 % 7 %<br />

Luxemburg 13 % 8 % 4 % 9 % 7 % 8 % 3 % 10 % 3 % 10 %<br />

Ungarn 20 % 7 % 9 % 8 % 13 % 7 % 8 % 7 % 8 % 7 %<br />

Malta 15 % 8 % 15 % 8 % 9 % 9 % 4 % 12 % 7 % 10 %<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong> 18 % 4 % 12 % 4 % 11 % 4 % 9 % 5 % 7 % 5 %<br />

Österreich 7 % 12 % 5 % 11 % 3 % 11 % 2 % 14 % 2 % 12 %<br />

Polen 9 % 16 % 5 % 17 % 7 % 17 % 3 % 18 % 4 % 17 %<br />

Portugal 43 % 3 % 30 % 6 % 38 % 5 % 21 % 7 % 23 % 7 %<br />

Rumänien 51 % 3 % 29 % 5 % 45 % 3 % 35 % 4 % 33 % 4 %<br />

Slowenien 33 % 5 % 25 % 7 % 29 % 5 % 22 % 7 %<br />

Slowakei 21 % 8 % 4 % 7 % 7 % 6 % 3 % 10 % 4 % 9 %<br />

Finnland 6 % 9 % 4 % 12 % 5 % 10 % 2 % 13 % 3 % 12 %<br />

Schwe<strong>de</strong>n 21 % 6 % 12 % 7 % 16 % 7 % 8 % 8 % 9 % 8 %<br />

Vereinigtes Königreich 27 % 4 % 18 % 5 % 22 % 5 % 17 % 5 % 15 % 5 %<br />

Quelle. Eigene Zusammenstellung von Eurostat-Daten.<br />

65 Jahre Weniger als<br />

und mehr 35 Jahre<br />

Viehbestand Standardoutput<br />

65 Jahre Weniger als<br />

und mehr 35 Jahre<br />

65 Jahre Weniger als<br />

und mehr 35 Jahre<br />

Die ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong> Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Österreich und<br />

Polen weisen, mit Ausnahme von Griechenland, niedrigere Anteile bei 65plus-Landwirten<br />

und hohe bei <strong>de</strong>n unter 35-jährigen Landwirten aus. Griechenland gehört zusammen mit<br />

Spanien, Portugal und Italien zur Gruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> sü<strong>de</strong>uropäischen Län<strong><strong>de</strong>r</strong> mit hohen Anteilen<br />

bei 65plus-Landwirten. Ebenfalls hohe Anteile fin<strong>de</strong>n sich bei vielen mittel- und osteuropäischen<br />

Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n, beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s Rumänien und Bulgarien. Das Vereinigte Königreich und<br />

Irland fallen unter <strong>de</strong>n nor<strong>de</strong>uropäischen Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n auf. Sie haben auffallend hohe Anteile<br />

bei <strong>de</strong>n 65plus-Landwirten und eher geringe Anteilen bei <strong>de</strong>n unter 35-jährigen Landwirten,<br />

wobei auch die Anteile in Dänemark, Belgien, Schwe<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>n Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong>n über<br />

<strong>de</strong>nen <strong><strong>de</strong>r</strong> ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong> liegen. Die Annahme, ein hoher Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> 65plus-Landwirte<br />

sei kennzeichnend für im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft eher unterdurchschnittlich wettbe-


Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich 17<br />

werbsfähige Mitgliedstaaten, erscheint einerseits für die süd- und südosteuropäischen<br />

Staaten durchaus zutreffend, an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits ist sie im Hinblick auf die nor<strong>de</strong>uropäischen<br />

Staaten wie UK, Dänemark, Irland o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong> weniger plausibel.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Folge genauer analysiert wer<strong>de</strong>n eine Gruppe von 9 Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n und die durchschnittlichen<br />

Werte für die EU insgesamt. Neben <strong>de</strong>n ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n Finnland, Frankreich,<br />

Deutschland, Griechenland 7<br />

, Österreich und Polen wer<strong>de</strong>n Spanien, das Vereinigte Königreich<br />

und Italien mit einbezogen, da diese Län<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> EU in Bezug auf die landwirtschaftlich<br />

genutzte Fläche mit an <strong><strong>de</strong>r</strong> Spitze liegen.<br />

7<br />

Eine genauere Analyse <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung für selbstständige Landwirte in Griechenland in Kapitel<br />

2.2 konnte lei<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht durchgeführt wer<strong>de</strong>n, weil <strong><strong>de</strong>r</strong> Verfasser <strong>de</strong>s Griechischen nicht mächtig ist und<br />

es sich lei<strong><strong>de</strong>r</strong> als unmöglich erwies, Informationen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Daten in Deutsch, Englisch o<strong><strong>de</strong>r</strong> Französisch<br />

zu bekommen.


18 Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich<br />

2.1.1 Anteile <strong><strong>de</strong>r</strong> 65-jährigen und älteren Betriebsinhaber<br />

Abbildung 2.1: Anteile von Betriebsinhabern ab 65 Jahre an <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl, <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen (in ha LF) und am Tierbestand (in GVE)<br />

in ausgewählten Mitgliedstaaten <strong><strong>de</strong>r</strong> EU<br />

45 %<br />

40 %<br />

35 %<br />

30 %<br />

25 %<br />

20 %<br />

15 %<br />

10 %<br />

5 %<br />

0 %<br />

6,1<br />

3,8<br />

1,7<br />

6,6<br />

7,2<br />

9,1<br />

4,7 4,8 4,9<br />

3,4<br />

2,5<br />

3,4<br />

9,3<br />

2,8<br />

1,4<br />

Quelle. Eigene Berechnungen auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage von Eurostat-Daten. Einheitliche Erfassungsuntergrenze<br />

von 2ha.<br />

Abbildung 2.1 ver<strong>de</strong>utlicht, dass die Gruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> 65-jährigen und älteren landwirtschaftlichen<br />

Betriebsinhaber in Bezug auf die Parameter Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe, Flächennutzung<br />

und Tierhaltung in <strong>de</strong>n analysierten Mitgliedstaaten <strong><strong>de</strong>r</strong> EU ganz unterschiedliche Anteile<br />

aufweisen. Folgen<strong>de</strong> Aspekte sind beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s hervorzuheben:<br />

– Die ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong> Finnland, Frankreich, Deutschland, Österreich und Polen haben<br />

mit Ausnahme Griechenlands die geringsten Anteile älterer Betriebsinhaber, <strong>de</strong>utlich<br />

vor <strong>de</strong>m Vereinigten Königreich, Spanien und Italien und sind auch weit besser als<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Durchschnitt <strong><strong>de</strong>r</strong> EU.<br />

– In Finnland ist die Gruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> über 65-jährigen Betriebsleiter mit 6,1 % anteilsmäßig<br />

am kleinsten, zu<strong>de</strong>m bewirtschaftet diese Gruppe lediglich 3,8 % <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche und weist 1,7 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierbestän<strong>de</strong> auf.<br />

– Frankreich hat unter <strong>de</strong>n ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n mit Ausnahme von Griechenland mit 9,3 %<br />

<strong>de</strong>n höchsten Anteil bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe, hat aber in Bezug auf die landwirt-<br />

27,3<br />

17,8<br />

17,3<br />

Finnland Deutschland Österreich Polen Frankreich Vereinigtes<br />

Königreich<br />

28,9<br />

18,1<br />

9,4<br />

30,1<br />

22,1<br />

13,2<br />

38,2<br />

25,9<br />

15,3<br />

Anzahl Betriebe<br />

ha LF<br />

GVE<br />

27,4<br />

13,2<br />

Spanien Griechenland Italien EU<br />

9,1


Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich 19<br />

schaftlich genutzte Fläche mit lediglich 2,8 % und in Bezug auf die Tierhaltung mit<br />

1,4 % <strong>de</strong>n geringsten Anteil aller EU-Mitgliedstaaten.<br />

– Deutschland hat bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe 6,6 % <strong>de</strong>n zweitgeringsten Anteil. In<br />

Bezug auf die landwirtschaftlich benutzte Fläche liegt Deutschland mit 4,7 % an dritter<br />

Position hinter Frankreich und Finnland und knapp vor Polen und Österreich.<br />

– Griechenland bil<strong>de</strong>t die Ausnahme unter <strong>de</strong>n ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n: Mit einem Anteil von<br />

30,1 % an <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe, 22,1 % an <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlich genutzten Fläche<br />

und 13,1 % an <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierhaltung liegen sie <strong>de</strong>utlich über <strong>de</strong>m Durchschnitt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen Union (27,4 % Anzahl; 13,2 % landwirtschaftlich genutzte Fläche;<br />

9,1 % Großvieheinheiten).<br />

– In <strong>de</strong>n bei<strong>de</strong>n großen sü<strong>de</strong>uropäischen Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n Italien und Spanien sind die Anteile<br />

ähnlich hoch wie in Griechenland. Italien liegt mit 30,2 % Anteil an <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Betriebe, 25,5 % Anteil an <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlich genutzten Fläche und 15,3 % Anteil<br />

an <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierhaltung in allen Bereichen mit in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> Län<strong><strong>de</strong>r</strong> mit <strong>de</strong>n höchsten<br />

Anteilen, noch vor Spanien, das 28,9 % Anteil an <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe, 18,1 %<br />

Anteil an <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlich genutzten Fläche und 9,4 % Anteil an <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierhaltung<br />

aufweist.<br />

– Im Vereinigten Königreich liegen die Anteile in Bezug auf Anzahl (20,3 %), landwirtschaftlich<br />

genutzte Fläche (17,8 %) und Tierhaltung (17,3 %) ganz erheblich über<br />

<strong>de</strong>n ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n und in Bezug auf LF und Tierhaltung auch über <strong>de</strong>m EU-<br />

Durchschnitt.<br />

2.1.2 Anteile <strong><strong>de</strong>r</strong> unter 35-jährigen Betriebsinhaber<br />

Im Unterschied zur Gruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> älteren Betriebsinhaber wird bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Gruppe junger Betriebsinhaber<br />

unter 35 Jahren ein hoher Anteil positiv bewertet. Hier ergibt sich ein teilweise<br />

unterschiedliches Bild zu <strong>de</strong>n Anteilen <strong><strong>de</strong>r</strong> älteren Landwirte ab 65 Jahren (vgl.<br />

Abb. 2.2). Folgen<strong>de</strong> Aspekte sind hervorzuheben:


20 Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich<br />

Abbildung 2.2: Anteile von Betriebsinhabern unter 35 Jahren an <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen (in ha LF) und am Tierbestand<br />

(in GVE) in ausgewählten Mitgliedstaaten <strong><strong>de</strong>r</strong> EU<br />

20 %<br />

18 %<br />

16 %<br />

14 %<br />

12 %<br />

10 %<br />

8 %<br />

6 %<br />

4 %<br />

2 %<br />

0 %<br />

16,0<br />

16,9<br />

17,6<br />

11,7<br />

11,1<br />

13,7<br />

9,3<br />

11,5<br />

12,8<br />

9,0<br />

12,3<br />

16,6<br />

8,7<br />

11,7<br />

12,5<br />

Quelle. Eigene Berechnungen auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage von Eurostat-Daten. Einheitliche Erfassungsuntergrenze<br />

von 2ha.<br />

– Auch bei dieser Altersgruppe liegen die ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong> vorne, wobei Deutschland<br />

unter diesen Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n nicht mit an <strong><strong>de</strong>r</strong> Spitze, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eher am En<strong>de</strong> dieser Gruppe<br />

liegt.<br />

– Polen ist das Land mit <strong>de</strong>m höchsten Anteil jüngerer Betriebsinhaber in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft:<br />

Diese haben einen Anteil von 16 % aller Betriebe, von 16,9 % <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche und von 17 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierhaltung. Sie liegen damit klar vor<br />

Österreich (ein Anteil von 11,7 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe, 11,1 % <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlich genutzten<br />

Fläche und 13,7 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierhaltung) und Finnland (ein Anteil von 9,3 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe,<br />

11,5 % <strong><strong>de</strong>r</strong> wirtschaftlich genutzten Fläche und 12,8 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierhaltung).<br />

– Auch Griechenland (ein Anteil von 9 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe, 12,3 % <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche und 16,6 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierhaltung) und Frankreich (ein Anteil von 8,7 %<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe 11,7 % <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlich genutzten Fläche und 12,5 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierhaltung)<br />

liegen mit ihren Anteilen besser als Deutschland.<br />

– In Deutschland haben die unter 35-jährigen Betriebsleiter lediglich einen Anteil von<br />

7,9 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe, 6,8 % <strong><strong>de</strong>r</strong> wirtschaftlich genutzten Fläche und 8,2 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierhal-<br />

7,9<br />

6,8<br />

8,2<br />

7,6<br />

8,7<br />

9,8<br />

5,6<br />

7,6<br />

9,3<br />

4,3<br />

7,1<br />

9,5<br />

Anzahl Betriebe<br />

Polen Österreich Finnland Griechenland Frankreich Deutschland EU Spanien Italien Vereinigtes<br />

Königreich<br />

ha LF<br />

GVE<br />

3,9<br />

5,1<br />

4,7


Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich 21<br />

tung. Deutschland ist damit unter <strong>de</strong>n ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n das Land, in <strong>de</strong>m Betriebsinhaber<br />

unter 35 Jahren vergleichsweise die geringsten Anteile aufweisen.<br />

– Mit einem Anteil von 7,9 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe liegt Deutschland nur knapp über <strong>de</strong>m EU-<br />

Durchschnitt (7,6 %). Bezogen auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche (6,8 %<br />

Deutschland, 8,7 % EU-Durchschnitt) und Tierhaltung (8,2 % in Deutschland und<br />

9,8 % im EU-Durchschnitt) bleibt Deutschland hinter <strong>de</strong>m EU-Durchschnitt zurück.<br />

Selbst Spanien und Italien liegen in Bezug auf landwirtschaftlich genutzte Fläche und<br />

Tierhaltung vor Deutschland.<br />

– Lediglich das Vereinigte Königreich liegt in allen drei Kategorien (3,9 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe,<br />

4,7 % <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlich genutzten Fläche und 5,1 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Tierhaltung) noch<br />

hinter <strong>de</strong>n Anteilen, die Betriebsleiter unter 35 Jahren in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Landwirtschaft<br />

aufweisen, zurück.<br />

2.2 Regelungen zur Hofabgabe im Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Län<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s ENASP-<br />

Netzwerkes<br />

Die wichtigsten Bestimmungen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Hofabgaberegelung sind im vorigen Kapitel<br />

dargestellt wor<strong>de</strong>n. Im Folgen<strong>de</strong>n wird nun versucht, die Regelungen <strong><strong>de</strong>r</strong> übrigen ENASP-<br />

Län<strong><strong>de</strong>r</strong> in Bezug auf ein Betriebsabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Bezug einer Regelaltersrente<br />

vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Regelungen zu beschreiben. Bedauerlicherweise war<br />

es nicht möglich, die hierfür erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lichen Informationen auch für das griechische System<br />

zu erhalten. Daher beschränkt sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergleich auf Frankreich, Polen, Finnland und Österreich.<br />

Zusätzlich wird in einem Exkurs auf die Situation im Vereinigten Königreich<br />

eingegangen. Das Vereinigte Königreich wies bei <strong>de</strong>m obigen Vergleich im Unterschied<br />

zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en nördlichen Mitgliedstaaten <strong><strong>de</strong>r</strong> EU einen überdurchschnittlich hohen Anteil<br />

von landwirtschaftlichen Betriebsinhabern mit 65 Jahren und älter und einen unterdurchschnittlichen<br />

Anteil von Betriebsleitern unter 35 Jahren auf.<br />

2.2.1 Frankreich: Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis mit weiteren Spielräumen als<br />

in Deutschland<br />

Zwischen <strong>de</strong>m Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL und <strong>de</strong>n Regelungen im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung<br />

für Landwirte in Frankreich (vgl. zum französischen System <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Sozialversicherung ausführlich Mehl, 2011b) gibt es einige Parallelen:<br />

Wie in Deutschland, so besteht auch in Frankreich im Regime <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Alterssicherung die Verpflichtung, die Tätigkeit als landwirtschaftlicher Unternehmer zu<br />

been<strong>de</strong>n, um eine Altersrente zu erhalten. Wie in Deutschland kann dies durch Verkauf,<br />

eigentumsrechtliche Übergabe im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge o<strong><strong>de</strong>r</strong> Verpachtung<br />

geschehen. Im Unterschied zu Deutschland wur<strong>de</strong> diese Regelung allerdings erst


22 Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich<br />

1986 eingeführt und zwar im Zuge einer Senkung <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze für Landwirte auf<br />

60 Jahre in Angleichung an die Regelung für Arbeitnehmer.<br />

Wie in Deutschland, so können auch landwirtschaftliche Unternehmer in Frankreich einen<br />

Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen zur Weiterbewirtschaftung Renten unschädlich zurückbehalten. Diese<br />

zulässige Rückbehaltsfläche beträgt in Frankreich bis zu einem Fünftel <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong>de</strong>stgröße<br />

(Surface Minimum d‘ Installation - SMI), die in Frankreich auf Ebene <strong><strong>de</strong>r</strong> Departements<br />

festgelegt wird. Der ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer darf auf seinem ehemaligen<br />

Betrieb bis zu 15 h pro Woche arbeiten, ansonsten wird er als mitarbeiten<strong><strong>de</strong>r</strong> Familienangehöriger<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Angestellter sozialversicherungspflichtig. (Mutualité Sociale Agricole,<br />

2009). Weiterhin ist festgelegt, dass, falls ein Unternehmer aus Grün<strong>de</strong>n, die nicht<br />

seinem eigenen Willen unterliegen, daran gehin<strong><strong>de</strong>r</strong>t ist, seinen Betrieb abzugeben, er dann<br />

durch eine Entscheidung <strong>de</strong>s Präfekten ermächtigt wer<strong>de</strong>n kann, seine landwirtschaftliche<br />

Aktivität als Unternehmer trotz Rentenbezugs fortzusetzen.<br />

Auch in Frankreich gibt es eine Erweiterung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabemöglichkeiten, vergleichbar <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

im <strong>de</strong>utschen Recht mit <strong>de</strong>m LSV-NOG seit 2012 eingeräumten Möglichkeit, gewerbliche<br />

Tierhaltung rentenunschädlich auch auf Rückbehaltsflächen betreiben zu können. Mit <strong>de</strong>m<br />

Loi <strong>de</strong> Financement <strong>de</strong> la Sécurité Sociale (LFSS 2009) sollte eine bessere Vereinbarkeit<br />

von Rentenbezug und Erwerbstätigkeit in allen französischen Alterssicherungssystemen<br />

ermöglicht wer<strong>de</strong>n. In diesem Zuge wur<strong>de</strong>n auch die Ausnahmen im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Alterssicherung erweitert. Unter bestimmten Voraussetzungen (Bezug aller<br />

Altersrenten; Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wartezeit und Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze) sind seit<strong>de</strong>m<br />

landwirtschaftliche Unternehmertätigkeit und Altersrentenbezug vereinbar, sofern sie<br />

nicht auf landwirtschaftliche Flächen stattfin<strong>de</strong>t (production hors sol).<br />

Allerdings gibt es im französischen Recht und <strong>de</strong>ssen Umsetzung auch Unterschie<strong>de</strong> zur<br />

<strong>de</strong>utschen Regelung, die dazu führen, dass französische Landwirte gegenüber ihren <strong>de</strong>utschen<br />

Kollegen insgesamt einen größeren Handlungsspielraum haben, die Weiterbewirtschaftung<br />

<strong>de</strong>s Betriebes und Altersrentenbezug zu vereinbaren:<br />

Im Unterschied zum <strong>de</strong>utschen Recht war die Abgabe an <strong>de</strong>n Ehegatten in Frankreich<br />

schon immer möglich. Dies hat dazu geführt, dass die Ehegattenübernahme in Frankreich<br />

ein sehr verbreitetes Phänomen ist. Eine Studie <strong><strong>de</strong>r</strong> Direction <strong>de</strong>s Etu<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Répertoires<br />

et <strong>de</strong>s Statistiques zum Thema Frauen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft von 2010 belegt dies sehr<br />

<strong>de</strong>utlich. Sie ergab, dass zwar 41 % <strong><strong>de</strong>r</strong> neuen Betriebsleiter im Jahr 2010 weiblich sind,<br />

aber dass die weiblichen Betriebsleiter in <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersgruppe unter 40 Jahren lediglich einen<br />

Anteil von 29 % aufweisen. 39 % <strong><strong>de</strong>r</strong> weiblichen landwirtschaftlichen Unternehmer sind<br />

bereits über 55 Jahre alt, bei <strong>de</strong>n Männern sind es lediglich 24 % in dieser Altersgruppe.<br />

Insgesamt liegt das Durchschnittsalter <strong><strong>de</strong>r</strong> weiblichen Betriebsleiter Anfang 2009 bei 51<br />

Jahren und liegt damit fünf Jahre höher als das <strong><strong>de</strong>r</strong> männlichen Betriebsleiter. Diese Verteilung<br />

erklärt sich daraus, dass 17 % <strong><strong>de</strong>r</strong> weiblichen Betriebsleiter diesen Status durch


Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich 23<br />

eine Betriebsübergabe <strong>de</strong>s Ehegatten bekommen, die aus Anlass <strong>de</strong>s Renteneintritts erfolgt<br />

(vgl. Direction <strong>de</strong>s Etu<strong>de</strong>s <strong>de</strong>s Répertoires et <strong>de</strong>s Statistiques, 2010, S. 10) 8<br />

.<br />

Ein wichtiger Unterschied zum <strong>de</strong>utschen Recht liegt ferner darin, dass in Frankreich die<br />

Rente <strong>de</strong>s ursprünglichen Betriebsleiters bei Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze durch <strong>de</strong>n<br />

Ehegatten bei Nichtabgabe nicht ruht wie in Deutschland. Erreicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegatte, <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n<br />

Betrieb übernommen hat, die Regelaltersgrenze, so wird davon <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrentenbezug <strong>de</strong>s<br />

vorigen Betriebsleiters nicht beeinträchtigt, auch wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb nicht abgegeben, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

weiter bewirtschaftet wird. Da in Frankreich die Rentenansprüche <strong>de</strong>s Ehegatten<br />

auch wegen einer sehr viel geringeren Inanspruchnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Versicherungsmöglichkeit 9<br />

<strong>de</strong>utlich weniger verbreitet sind als in Deutschland, wird dort die Weiterbewirtschaftung<br />

weniger stark sanktioniert als in Deutschland.<br />

Als weiterer wichtiger Unterschied liegt die maximale Rückbehaltsfläche in Frankreich<br />

<strong>de</strong>utlich über <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Obergrenzen. Die Min<strong>de</strong>stbetriebsgröße SMI, die durch die<br />

Departements festgelegt wird und sich daher von Departement zu Departement unterschei<strong>de</strong>t,<br />

liegt in Frankreich bei <strong>de</strong>n „gran<strong>de</strong>s cultures“ (Marktfruchtproduktion) im Regelfall<br />

zwischen 25 und 40 ha, in Deutschland beträgt die Min<strong>de</strong>stgröße für die Versicherungspflicht<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung im Regelfall 8 ha. Daher ist die<br />

bei Hofabgabe zulässige Rückbehaltsfläche bezogen auf die eben genannten Werte in<br />

Frankreich mit 5-8 ha (20 % von 25-40 ha) <strong>de</strong>utlich größer als die 2 ha in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen<br />

LSV (25 % von 8 ha) 10<br />

.<br />

Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> o. g. Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Vereinbarkeit von Rentenbezug und Erwerbstätigkeit<br />

in Frankreich hat sich auch in Frankreich eine kritische Diskussion um die Son<strong><strong>de</strong>r</strong>regelungen<br />

für die landwirtschaftlichen Unternehmer ergeben, da die Bestimmungen im landwirtschaftlichen<br />

Son<strong><strong>de</strong>r</strong>system weiterhin rigi<strong><strong>de</strong>r</strong> sind als in <strong>de</strong>n Alterssicherungssystemen für<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Erwerbsgruppen. Die For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung nach einer Angleichung an die Regelungen in <strong>de</strong>n<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Alterssicherungssystemen treffen allerdings auf Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>stand in Teilen <strong>de</strong>s Berufs-<br />

8<br />

9<br />

10<br />

„Ces installations <strong>de</strong>coulent essentiellement <strong>de</strong> reprises temporaires d’exploitations par les conjointes<br />

d’exploitants qui partent en retraite.“ [Diese Neueinrichtungen ergeben sich im Wesentlichen aus<br />

zeitweiligen Übernahmen <strong>de</strong>s Betriebs <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegatten <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmer, die in Rente gehen. Überse tzung<br />

P.M]<br />

In Frankreich sind lediglich knapp 10 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegatten <strong>de</strong>s landwirtschaftlichen Unternehmers als<br />

mitarbeiten<strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegatte (conjoint collaborateur) versichert. Die Stellung als mitarbeiten<strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegatte<br />

wird durch Erklärung gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> MSA erlangt (vgl. Winkler, 2012, S. 326). In Deutschland betrug<br />

dagegen <strong><strong>de</strong>r</strong> Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> nach § 1 Abs. 3 versicherten Ehegatten 2011 knapp 54 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> nach<br />

§ 2 Abs. 2 versicherten landwirtschaftlichen Unternehmer.<br />

Die Be<strong>de</strong>utung dieser Gruppe zeigt sich darin, dass von <strong>de</strong>n 94.464 cotisants <strong>de</strong> solidarité, die im Jahr<br />

2010 einen Betrieb unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Hälfte <strong>de</strong>s SMI bewirtschafteten, ein Großteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Gruppe ehemaliger<br />

landwirtschaftlicher Unternehmer im Rentenalter zugeordnet wer<strong>de</strong>n können. (Vgl. Inspection génér ale<br />

<strong>de</strong>s affaires sociale, 2012).


24 Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich<br />

stands, die dadurch die Möglichkeiten für wachstumswillige Betriebe potenziellen beeinträchtigt<br />

sehen (vgl. Agra Presse, 2012).<br />

Insgesamt zeigen sich im französischen Alterssicherungsrecht für Landwirte durchaus<br />

Parallelen zur <strong>de</strong>utschen Hofabgaberegelung. Allerdings zeigen sich auch größere Handlungsspielräume<br />

für französische Landwirte, Weiterbewirtschaftung <strong>de</strong>s Betriebes und<br />

Rentenbezug zu vereinbaren. Die genannten Möglichkeiten <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegattenabgabe und die<br />

größere zulässige Rückbehaltsfläche, die bei<strong>de</strong> intensiv genutzt wer<strong>de</strong>n, lassen insgesamt<br />

die <strong>de</strong>utsche Regelung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis rigi<strong><strong>de</strong>r</strong> erscheinen als die französische.<br />

2.2.2 Polen: Hofabgabe als Anreizsystem<br />

In Polen wird eine landwirtschaftliche Regelaltersrente ausbezahlt, wenn die Regelaltersgrenze<br />

erreicht wur<strong>de</strong> (Frauen mit 60 Jahren, Männer mit 65 Jahren) und eine Wartezeit<br />

von min<strong>de</strong>stens 25 Jahren vorliegt 11<br />

. Die Abgabe <strong>de</strong>s landwirtschaftlichen Unternehmens<br />

ist für <strong>de</strong>n Bezug einer Regelaltersrente nicht erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Ein Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis besteht<br />

lediglich bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorruhestandsregelung für Landwirte 12<br />

.<br />

Die landschaftliche Altersrente besteht aus zwei Teilen, <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersrente und einer<br />

Zusatzkomponente. Die Zusatzrente dient in erster Linie <strong><strong>de</strong>r</strong> Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersbezüge<br />

bei vorzeitigem Altersrentenbezug und wird mit je<strong>de</strong>m Jahr um 5 % reduziert, weil<br />

gleichzeitig <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrag <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersrente mit abnehmen<strong>de</strong>m Abstand zur Regelaltersgrenze<br />

ansteigt. Bei Fortführung bzw. Wie<strong><strong>de</strong>r</strong>aufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Aktivität<br />

wird die Zusatzkomponente entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> ganz, zu 50 % o<strong><strong>de</strong>r</strong> zu 25 % gestrichen. Die Streichung<br />

gilt auch bei Betriebsübergabe, solange die übernehmen<strong>de</strong> Person das 18. Lebensjahr<br />

noch nicht vollen<strong>de</strong>t hat.<br />

Nach Angaben <strong><strong>de</strong>r</strong> polnischen Sozialversicherung für Landwirte (KRUS) führen im Jahr<br />

2011 ungefähr 2 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte im Rentenalter ihre betrieblichen Aktivitäten fort. Dabei<br />

han<strong>de</strong>lt es sich nach Angaben von KRUS in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel um Betriebe ohne Hofnachfolger,<br />

die auch wegen <strong>de</strong>s niedrigen Rentenniveaus weiterwirtschaften.<br />

11<br />

. Auskünfte per E-Mail vom 25.7., 25.9. und 24.12. 2012 von Agnieszka Smyk, KRUS.<br />

12<br />

Diese wird bei einem erreichten Alter von 55 Jahren für Frauen und von 60 Jahren für Männer ausb ezahlt,<br />

sofern eine Wartezeit von min<strong>de</strong>stens 30 Jahren erfüllt wur<strong>de</strong> und die landwirtschaftliche Aktivität<br />

eingestellt wur<strong>de</strong>. D. h., <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb muss entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> verkauft, an einen Nachfolger übergeben o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

für min<strong>de</strong>stens zehn Jahre verpachtet wer<strong>de</strong>n, wobei we<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegatte <strong>de</strong>s Landwirts noch ein Ki nd<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> ein sonstiger Abkömmling o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Person, die im gemeinsamen Haushalt lebt, hierfür<br />

berechtigt ist. In <strong><strong>de</strong>r</strong> ersten Jahreshälfte 2012 waren von 1.029.958 Rentnern 49.749 Rentner mit vo rzeitigem<br />

Altersrentenbezug.


Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich 25<br />

Das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung Polens ist also<br />

teilweise als Anreizsystem ausgestaltet und wird ergänzt durch eine Vorruhestandsregelung,<br />

die insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e auch auf Landwirte ohne Hofnachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie abzielt.<br />

2.2.3 Finnland: Kein Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis und För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterbewirtschaftung<br />

über das 63. Lebensjahr hinaus<br />

Das finnische Rentensystem für Landwirte 13<br />

setzt sich aus <strong>de</strong>m einkommensbezogenen<br />

Son<strong><strong>de</strong>r</strong>sicherungssystem für Landwirte und <strong>de</strong>m nationalen Rentensystem zusammen. Das<br />

nationale Rentensystem ergänzt das einkommensbezogene Son<strong><strong>de</strong>r</strong>system, dass durch das<br />

landwirtschaftliche Rentengesetz (MYEL) festgelegt wird und von MELA, <strong>de</strong>m landwirtschaftlichen<br />

Sozialversicherungsträger in Finnland, administriert wird. Landwirte haben<br />

darin das gleiche Beitragsleistungsverhältnis wie an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Erwerbstätige in Finnland. Das<br />

Regelrentenalter liegt zwischen 63 und 68 Jahren. Auch bei Bezug <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente kann<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftliche Betrieb weiter bewirtschaftet wer<strong>de</strong>n. Eine Hofabgabe ist nicht<br />

erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich. Das nationale Rentensystem kann ab 65 in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n,<br />

sofern die einkommensbezogene Rente unter 1.100 Euro im Monat beträgt. Auch um die<br />

nationale Rente zu bekommen, muss die landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit nicht been<strong>de</strong>t<br />

wer<strong>de</strong>n. Lediglich beim landwirtschaftlichen Vorstandsprogramm als Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Agrarstrukturpolitik in Finnland muss <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb an die jüngere Generation<br />

übergeben wer<strong>de</strong>n 14<br />

.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> regulären Altersrente können bei<strong>de</strong> Eheleute unabhängig voneinan<strong><strong>de</strong>r</strong> in Ruhestand<br />

gehen, sobald sie das 63. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben. Daher gibt es normalerweise<br />

keine Abgabe zwischen Ehegatten, wenn einer <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegatten in Ruhestand geht. Da die<br />

Rente jährlich kalkuliert wird auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebseinkommens kann <strong><strong>de</strong>r</strong> verbleiben<strong>de</strong><br />

Landwirt seinen Anteil am MYEL-Einkommen nach Ausschei<strong>de</strong>n seines Ehegatten<br />

vergrößern und somit für die verbleiben<strong>de</strong> Jahre seine Rentenansprüche aufbessern.<br />

13<br />

14<br />

Auskünfte per E-Mail von Antti Huhtamäki, MELA, 26. 10.2011.<br />

Vorruhestandsprogramme haben in Finnland eine lange Tradition und wur<strong>de</strong>n bereits vor <strong>de</strong>m EU -<br />

Beitritt seit <strong>de</strong>n frühen 1970er Jahren angeboten. Hauptziel dieser Maßnahme ist es, Landwirte zum<br />

Generationenwechsel zu ermutigen und junge Betriebsleiter zu installieren, um die Kontinuität <strong>de</strong>s Betriebes<br />

sicherzustellen. Eine Abgabe an <strong>de</strong>n Ehegatten ist nicht zulässig. Das mögliche Eintrittsalter<br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorruhestandsregelung liegt zwischen 56 und 60 Jahren und die Wartezeit beträgt zehn Jahre.<br />

Die Vorruhestandsrente wird bezahlt bis zum Bezug <strong><strong>de</strong>r</strong> regulären Altersrente. Allerdings nutzen nur<br />

2-5 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte zwischen 56 und 60 Jahren diese Möglichkeit. Eine <strong><strong>de</strong>r</strong> Ursachen hierfür dürfte<br />

an <strong><strong>de</strong>r</strong> geringen Rentenhöhe liegen, sowie daran, dass die Möglichkeiten zusätzliches Einkommen zu<br />

generieren stark eingeschränkt sind. Das Durchschnittsalter <strong><strong>de</strong>r</strong> abgeben<strong>de</strong>n Landwirte im Vorruh estandsprogramm<br />

liegt bei 58,5 Jahren, das Durchschnittsalter <strong><strong>de</strong>r</strong> übernehmen<strong>de</strong>n Generation bei 29,4<br />

Jahren.


26 Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich<br />

In Finnland wird versucht, Menschen zu ermutigen, so lange wie möglich zu arbeiten.<br />

Daher besteht im landwirtschaftlichen Alterssicherungssystem die Vorgabe, dass die Rentenanwartschaft<br />

bei Bewirtschaftung nach Vollendung <strong>de</strong>s 63. Lebensjahres um 4,3 % <strong>de</strong>s<br />

jährlichen MYEL-Einkommens vergrößert wird, während zwischen <strong>de</strong>m 53. und 63. Lebensjahr<br />

lediglich 1,9 % angesetzt wird. Auch das dürfte einen positiven Anreiz bil<strong>de</strong>n,<br />

die landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit über das 63. Lebensjahr hinaus fortzusetzen. Weiterhin<br />

dürfte auch eine Rolle spielen, dass sich Landwirte in Finnland, die keinen Hofnachfolger<br />

haben, dagegen sperren, <strong>de</strong>n Betrieb abzugeben. Grund hierfür sind häufig lange<br />

Familientraditionen, die die Entscheidung erschweren, diese Tradition aufzugeben, die<br />

Landwirtschaft zu been<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>n Betrieb zu transferieren. Ein Hauptanreiz zur Fortsetzung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit nach <strong>de</strong>m 63. Lebensjahr dürfte das sehr<br />

geringe Rentenniveau von Landwirten in Finnland sein. Im September 2011 lag die durchschnittliche<br />

Altersrente von Landwirten in Finnland bei 310 Euro pro Monat, wobei das<br />

Niveau bei Zugangsrenten 2011 <strong>de</strong>utlich höher, nämlich bei 670 Euro monatlich lag: Vom<br />

65. Lebensjahr an ist es möglich die einkommensbezogene Rente aus <strong>de</strong>m landwirtschaftlichen<br />

Son<strong><strong>de</strong>r</strong>system durch die nationale Rente zu ergänzen. Ab 2011 gibt es auch eine<br />

garantierte Min<strong>de</strong>strente die sicherstellt, dass zumin<strong>de</strong>st eine Pension in Höhe von<br />

690 Euro pro Monat erreicht wird.<br />

Die Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> versicherten Landwirte in MELA zeigt die folgen<strong>de</strong> Tabelle.<br />

Tabelle 2.2: Versicherte Landwirte in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung in<br />

Finnland (MELA) nach Altersgruppen(Stand 30.9.2011)<br />

Altersgruppe<br />

Anzahl Landwirte Anteil<br />

18 - 24 1.107 1,4 %<br />

25 - 29 2.568 3,4 %<br />

30 - 34 4.660 6,1 %<br />

35 - 39 6.609 8,6 %<br />

40 - 44 9.899 12,9 %<br />

45 - 49 13.895 18,1 %<br />

50 - 54 14.334 18,7 %<br />

55 - 59 13.328 17,4 %<br />

60 - 64 9.163 12,0 %<br />

65 - 68 1.017 1,3 %<br />

Quelle: Quelle: Schriftliche Auskunft von Antti Huhtamäki, MELA, 26.10.2011.<br />

Sie ver<strong>de</strong>utlicht, dass trotz fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> und <strong>de</strong>n beschriebenen positiven<br />

Anreizen, eine landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit auch über das 63. Lebensjahr hinaus<br />

fortzusetzen, <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenbezug aus <strong>de</strong>m nationalen Rentensystem ab <strong>de</strong>m 65. Lebensjahr<br />

ein wichtiges Datum darstellt. Während die Alterskohorte von 60-64 Jahren noch einen


Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich 27<br />

Anteil von 12 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Versicherten enthält, fällt <strong><strong>de</strong>r</strong> Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> folgen<strong>de</strong>n Alterskohorte<br />

65-68 steil ab auf lediglich 1,3 %. Daraus kann geschlossen wer<strong>de</strong>n, dass Ausmaß und<br />

Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> pekuniären Alterssicherung, die durch die landwirtschaftliche und die nationale<br />

Alterssicherung unabhängig vom Betrieb gewährleistet wer<strong>de</strong>n, eine zentrale Rolle<br />

für das Ab- bzw. Aufgabeverhalten <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte in Finnland spielen.<br />

2.2.4 Österreich: Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses 1993 und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>en Folgen<br />

Die Regelung in Österreich erscheint <strong>de</strong>shalb beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s interessant, weil es seit Gründung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung 1958 zunächst eine Hofabgabeverpflichtung gab,<br />

welche dann 1993 bzw. 2000 für die Regelaltersrente vollständig abgeschafft wur<strong>de</strong>. Das<br />

österreichische Beispiel weist zu<strong>de</strong>m unter allen agrarsozialen Son<strong><strong>de</strong>r</strong>sicherungssystemen<br />

die größten Parallelen zur <strong>de</strong>utschen LSV auf (vgl. ausführlich Mehl, 2005; 2011a). Deshalb<br />

wur<strong>de</strong> dieses System am intensivsten vergleichend untersucht. Als sehr hilfreich hierfür<br />

erwiesen sich Expertengespräche in Wien mit Vertretern <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialversicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bauern (SVB), <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaftskammer, <strong>de</strong>s zuständigen Landwirtschaftsministeriums<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> Wissenschaft 15<br />

.<br />

In Österreich hat die Ausübung einer selbstständigen landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit<br />

bis 1993 zum Ausschluss einer Rentenberechtigung geführt. Im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Pensionsreform<br />

1993 wur<strong>de</strong> diese Regelung novelliert. Ursächlich hierfür war die Absicht, das Versicherungsprinzip<br />

zu stärken und <strong><strong>de</strong>r</strong> Überlegung mehr Raum zu geben, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> erbrachten<br />

Beitragsleistung auch ein Äquivalent in Gestalt einer Versicherungsleistung gegenüberstehen<br />

sollte. Der Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente, <strong><strong>de</strong>r</strong> sich nach <strong>de</strong>m Äquivalenzprinzip aufgrund<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> eingezahlten Beiträge ergibt, sollte auf je<strong>de</strong>n Fall auch bei weiterer Erwerbstätigkeit<br />

mit einem entsprechen<strong>de</strong>n Einkommen ausgezahlt wer<strong>de</strong>n. Dagegen sollte bei vorzeitigen<br />

Altersrenten o<strong><strong>de</strong>r</strong> Renten wegen Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung weiterhin je<strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenanspruch entfallen,<br />

solange eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Daher wur<strong>de</strong> ab 1993 bei Altersrenten<br />

eine Teilpension im Ausmaß von 85 % <strong><strong>de</strong>r</strong> ermittelten Pensionsansprüche ausgezahlt, solange<br />

eine landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit fortgeführt wur<strong>de</strong>. Die Kürzung entfiel,<br />

solange das land- und forstwirtschaftliche Erwerbseinkommen <strong>de</strong>n Satz für Alleinstehen<strong>de</strong><br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausgleichszulage nicht überstieg. Mit <strong>de</strong>m Sozialrechtsän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsgesetz 2000<br />

wur<strong>de</strong> die Bestimmung, die Alterspensionen bei fortdauern<strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlicher Erwerbstätigkeit<br />

lediglich als Teilpension zu 85 % auszubezahlen, aufgehoben. Seit<br />

1.10.2000 wer<strong>de</strong>n daher die Alterspensionen in <strong><strong>de</strong>r</strong> SVB auch bei Fortführung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Unternehmertätigkeit in voller Höhe ausbezahlt.<br />

15<br />

Eine Liste <strong><strong>de</strong>r</strong> Interviewpartner in Österreich befin<strong>de</strong>t sich im Anhang.


28 Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich<br />

Welche Folgen hatte die Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofaufgabeverpflichtung in Österreich<br />

nun für die Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter?<br />

Wie in Kapitel 2.1 gezeigt, ist in Österreich <strong><strong>de</strong>r</strong> Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Unternehmer,<br />

die das 65. Lebensjahr bereits vollen<strong>de</strong>t haben we<strong><strong>de</strong>r</strong> bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl noch, was<br />

die landwirtschaftlich genutzten Flächen angeht, vergleichsweise gering und bewegt sich<br />

ungefähr auf <strong>de</strong>utschem Niveau. In Bezug auf jüngere landwirtschaftliche Unternehmer<br />

unter 35 liegen die Anteile dieser Altersgruppe sogar höher als in Deutschland. Zwar ist<br />

seit 1993 ein stetiger Anstieg <strong>de</strong>s durchschnittlichen Alters <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> SVB pflichtversicherten<br />

landwirtschaftlichen Unternehmer und Ehegatten festzustellen. Dieser Anstieg <strong>de</strong>s<br />

durchschnittlichen Alters <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber in Österreich seit 1993 ist aber nach Aussage<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Experten nicht auf die Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabeverpflichtung zurückzuführen,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n sei in erster Linie Folge <strong>de</strong>s Strukturwan<strong>de</strong>ls in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft. Die Zahl <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nachrücken<strong>de</strong>n jüngeren Unternehmer sei ganz einfach strukturwan<strong>de</strong>lbedingt im Vergleich<br />

zur Vorgängergeneration kleiner. Weiterhin zeigt die Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> SVB<br />

Pflichtversicherten, dass die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> über 65-jährigen landwirtschaftlichen Unternehmer<br />

nach wie vor sehr gering ist. Insofern hat die Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabeverpflichtung<br />

in Österreich nach einhelliger Ansicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten keine nachteiligen agrarstrukturellen<br />

Folgen gehabt.


Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich 29<br />

Tabelle 2.3: Altersstatistik <strong><strong>de</strong>r</strong> pflichtversicherten selbstständigen Landwirte in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Pensionsversicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialversicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauern (SBVB) in Österreich<br />

(Stand 31.12.2010)<br />

Alters- SVB<br />

gruppen Anzahl in %<br />

(Jahre)<br />

unter 20 194 0,1%<br />

20 - 24 1.790 1,3%<br />

25 - 29 4.840 3,4%<br />

30 - 34 9.757 7,0%<br />

35 - 39 17.317 12,3%<br />

40 - 44 24.546 17,5%<br />

45 - 49 29.073 20,7%<br />

50 - 54 27.939 19,9%<br />

55 - 59 17.139 12,2%<br />

60 - 64 3.607 2,6%<br />

65 - 69 1.624 1,2%<br />

70 - 74 1.396 1,0%<br />

75 - 79 647 0,5%<br />

80 und mehr 431 0,3%<br />

Summe 140.300<br />

Quellen: Jahresbericht <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialversicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauern, Wien 2010.<br />

Inwiefern sind nun diese österreichischen Erfahrungen auf Deutschland übertragbar?<br />

Von Gegnern <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK wird das Beispiel Österreich häufig angeführt, um die eigene kritische<br />

Position zu untermauern. Von Befürwortern einer Beibehaltung wird dagegen argumentiert,<br />

ein solcher Vergleich sei nicht tragfähig. Eine Übertragbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Erfahrungen<br />

von Österreich sei schon aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> agrarstrukturellen Unterschie<strong>de</strong> zwischen Deutschland<br />

und Österreich unmöglich. Zwar habe sich die Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> österreichischen<br />

Landwirte nach Entfall <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelung nicht wesentlich verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t, allerdings seien „die agrarstrukturellen<br />

Bedingungen in bei<strong>de</strong>n Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n vollkommen unterschiedlich und somit<br />

nicht vergleichbar“ (Fleuth und Liebscher 2012, S. 80). Daher könne „unter Bezugnahme<br />

auf die Entwicklung in Österreich keine Aussage über die Folgen <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hofabgabeverpflichtung in Deutschland getroffen wer<strong>de</strong>n“ (ebenda).<br />

Die Argumentation einer fehlen<strong>de</strong>n Vergleichbarkeit aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> agrarstrukturellen Unterschie<strong>de</strong><br />

zwischen Deutschland und Österreich erscheint nur teilweise berechtigt. Nimmt<br />

man die agrarstrukturellen Gegebenheiten in Deutschland als Ganzes zum Vergleich, so


30 Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich<br />

unterschei<strong>de</strong>t sich die Agrarstruktur in Österreich zweifellos sehr von <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Agrarstruktur<br />

insgesamt. Allerdings sind die Agrarstrukturen in Deutschland selbst sehr heterogen.<br />

Die südlichen und südwestlichen <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n Deutschlands weisen unterdurchschnittliche<br />

Betriebsgrößen, einen großen Anteil benachteiligter Gebiete und viele Landwirten<br />

im Nebenerwerb auf und zeigen daher durchaus Parallelen zur agrarstrukturellen<br />

Situation in Österreich, was auch von verantwortlichen Agrarpolitikern in Bayern und<br />

Österreich so gesehen wird 16<br />

. Da <strong>de</strong>n süd- und südwest<strong>de</strong>utschen LAKen Franken und<br />

Oberbayern (FOB), Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>bayern/Oberpfalz und Schwaben (NOS), Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />

(BW) sowie Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland (HRS), etwas mehr als die Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

aktiv Versicherten <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL angehören, erscheint ein Vergleich grundsätzlich zulässig.<br />

Aufschlussreicher als die Diskussion agrarstruktureller Unterschie<strong>de</strong> ist jedoch eine genauere<br />

Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen und österreichischen sozialrechtlichen<br />

Sicherungskonzeptionen und -gegebenheiten sowie <strong>de</strong>n jeweiligen Übergabepraktiken.<br />

Hier zeigt sich folgen<strong>de</strong>s Bild (vgl. Tabelle 2.4).In wesentlichem Unterschied<br />

zur <strong>de</strong>utschen Praxis ist in Österreich die Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrente, bei <strong><strong>de</strong>r</strong> ein Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis<br />

besteht, bei männlichen landwirtschaftlichen Unternehmern <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelrentenfall.<br />

Diese geben dann ihre Betriebe entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> an ihre – zumeist jüngeren – Ehegatten<br />

ab o<strong><strong>de</strong>r</strong>, falls ein Hofnachfolger bereitsteht, an diesen ab und arbeiten neben <strong>de</strong>m Bezug<br />

ihrer Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrente weiter im Betrieb mit. Gera<strong>de</strong> bei Ehegattenabgaben ist<br />

dabei nach Ansicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten davon auszugehen, dass sich trotz Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrente<br />

an <strong>de</strong>n realen Verhältnissen nur wenig än<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Maßgeblich für diese Praxis sind zum<br />

einen eine sehr viel geringere Anfor<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsschwelle einer Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrente als im<br />

<strong>de</strong>utschen Agrarsozialrecht und die attraktive Leistungshöhe.<br />

Tabelle 2.4 zeigt signifikante Unterschie<strong>de</strong> zwischen Deutschland und Österreich bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenarten <strong><strong>de</strong>r</strong> Neuzugänge zwischen <strong>de</strong>n Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Während sich in Österreich<br />

die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> neuen Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrenten mit 2.825 nur leicht über <strong>de</strong>n<br />

Neuzugängen bei <strong>de</strong>n Altersrenten mit 2.791 bewegt, stan<strong>de</strong>n in Deutschland 2010 12.086<br />

neuen Altersrenten (82 %) lediglich 2.586 neuen Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrenten (18 %) gegenüber.<br />

Diese Unterschie<strong>de</strong> spiegeln sich im Ausgabevolumen von SVB und LSV für die<br />

jeweiligen Rentenarten wi<strong><strong>de</strong>r</strong>: Das Ausgabevolumen von Alterspensionen (748 Millionen)<br />

und Pensionen für gemin<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Erwerbsfähigkeit (553 Millionen) in <strong><strong>de</strong>r</strong> SVB differiert<br />

sehr viel weniger als die vergleichbaren Werte in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung.<br />

Dort wur<strong>de</strong>n 2010 insgesamt 1,7 Milliar<strong>de</strong>n Euro für Altersrenten und lediglich 293<br />

16<br />

Bei einem Treffen im September 2012 haben <strong><strong>de</strong>r</strong> bayerische Landwirtschaftsminister Helmut Brunner<br />

und sein österreichischer Kollege, <strong>Bund</strong>esminister Niki Berlakovich, vereinbart, künftig verstärkt gemeinsame<br />

Impulse für Weiterentwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen Agrarpolitik zu setzen. „Unsere bei<strong>de</strong>n<br />

Län<strong><strong>de</strong>r</strong> haben ähnliche strukturelle Voraussetzungen und Interessen“, sagten die bei<strong>de</strong>n Politiker (vgl.<br />

EU-Agrarreform: Bayern und Österreich Hand in Hand. Pressemitteilung <strong>de</strong>s Bayerischen Staatsministerium<br />

für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 5.9.2012).<br />

http://www.stmelf.bayern.<strong>de</strong>/service/presse/pm/2012/015093/in<strong>de</strong>x.php


Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich 31<br />

Millionen Euro für Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrenten aufgewen<strong>de</strong>t. Während also in Deutschland<br />

die Altersrenten 85 % und die Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrenten 15 % <strong>de</strong>s Ausgabenvolumens für<br />

Leistungen erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>n, wer<strong>de</strong>n in Österreich für Altersrenten 58 % und für Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrenten<br />

42 % <strong>de</strong>s Ausgabevolumens aufgewen<strong>de</strong>t.<br />

Tabelle 2.4: Anzahl und Ausgaben bei Regelaltersrenten und Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrenten<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung in Deutschland (LSV)<br />

und Österreich (SVB) (2010)<br />

Bestandsrenten Zugangsrenten 2010 Ausgabevolumen<br />

(Mio. Euro)<br />

SVB LSV SVB LSV SVB LSV<br />

Männer Frauen insgesamt<br />

Altersrenten 77.183 367.065 675 2.116 2.791 50% 12.086 82% 747 58% 1.713 85%<br />

Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrenten<br />

62.684 56.316 1.406 1.419 2.825 50% 2.586 18% 533 42% 293 15%<br />

Quellen: Jahresbericht <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialversicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauern, Wien 2010. Geschäfts- und Rechnungsergebnisse<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaftlichen Alterskassen, Kassel 2010.<br />

Die oben dargestellte spezifische Übergabepraxis in Österreich zeigt sich an <strong><strong>de</strong>r</strong> ungleichen<br />

Verteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenarten nach Geschlechtern: Während bei <strong>de</strong>n Männern 1.406<br />

neue Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrenten 675 neuen Altersrenten gegenüberstehen, sind es bei <strong>de</strong>n<br />

Frauen 1.419 neue Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrenten gegenüber 2.116 neuen Altersrenten. Für die<br />

Bäuerinnen ist diese Übergabepraxis offenbar auch <strong>de</strong>shalb attraktiv, weil sie dann ihre<br />

Rentenanwartschaften in <strong>de</strong>n verbleiben<strong>de</strong>n Jahren weiter aufstocken können, während die<br />

Ehemänner parallel Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrente beziehen. Mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze<br />

und Umwandlung <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungs- in eine Alterspension beim Ehemann<br />

erfolgt dann bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegattenübergabe, so die Einschätzung durch die Experten, wie<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

die Rückkehr zu <strong>de</strong>n alten Verhältnissen.<br />

Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen <strong>de</strong>n Systemen liegt in <strong>de</strong>n durchschnittlichen<br />

Höhen von Alters- und Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrenten (Tabelle 2.5). Bei männlichen<br />

Landwirten in <strong><strong>de</strong>r</strong> SVB liegen die durchschnittlichen Altersrenten (in Klammern Werte für<br />

Neuzugänge 2010) bei 1.047,94 Euro (1.121,66) und die Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrenten bei<br />

979,05 Euro (1.054,30), bei Frauen liegen die Altersrenten bei 562,33 Euro (810,30) und<br />

die durchschnittlichen Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrenten bei 478,91 Euro (653,82). Die durchschnittlichen<br />

Altersrenten für <strong>de</strong>utsche Landwirte nach § 1 Abs. 2 ALG lagen 2010 bei<br />

469,99 Euro, bei Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrenten bei 446,17 Euro. Beim Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Leistungshöhen<br />

ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Renten in Österreich im Unterschied<br />

zu Deutschland nicht nur monatlich, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n 14 mal pro Jahr ausbezahlt wer<strong>de</strong>n.


32 Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich<br />

Tabelle 2.5: Durchschnittliche Leistungshöhe bei Regelaltersrenten und Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrenten<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung in Deutschland<br />

(LSV) und Österreich (SVB) (2010)<br />

SVB LSV<br />

Alle Renten Neuzugang 2010 Alle Renten<br />

Männer Frauen Männer Frauen Landwirt Ehegatte<br />

Mann Frau<br />

Altersrenten 1.047,94 562,23 1.121,66 810,30 469,99 236,68<br />

Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrenten 979,05 478,91 1.054,30 653,82 446,17 295,16<br />

Quellen: Jahresbericht <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialversicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauern, Wien 2010. Geschäfts- und Rechnungsergebnisse<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaftlichen Alterskassen, Kassel 2010.<br />

Die Abgabe an Nachfolger wird bei Betrieben mit Nachfolgern durch Anreize <strong><strong>de</strong>r</strong> Junglandwirteför<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

unterstützt. Von Experten wird auch die „gute Passfähigkeit“ <strong>de</strong>s Abgabealters<br />

mit <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbildung <strong>de</strong>s Hofnachfolgers, Mitte/En<strong>de</strong> 20 beim Nachfolger,<br />

Mitte/En<strong>de</strong> 50 beim Übergeber, angeführt. Deshalb spielten nach Aussage <strong><strong>de</strong>r</strong> österreichischen<br />

Experten auch Vater/Sohn-Gesellschaften eine sehr viel geringere Rolle als<br />

in Deutschland.<br />

Insgesamt ist unstrittig, dass die Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabeverpflichtung in Österreich<br />

1993/2000 keine <strong><strong>de</strong>r</strong> für Deutschland erwarteten o<strong><strong>de</strong>r</strong> befürchteten Entwicklungen ausgelöst<br />

hat. We<strong><strong>de</strong>r</strong> ist eine Überalterung <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter eingetreten, noch wer<strong>de</strong>n Schwierigkeiten<br />

auf <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>nmarkt o<strong><strong>de</strong>r</strong> ein Verlust an Wettbewerbsfähigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> österreichischen<br />

Landwirtschaft von österreichischen Experten als Folge dieser Maßnahme gesehen.<br />

Eine fehlen<strong>de</strong> Übertragbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Erfahrungen aufgrund grundlegend unterschiedlicher<br />

Agrarstrukturen kann im Hinblick auf durchaus vorhan<strong>de</strong>ne Parallelen <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarstruktur<br />

zumin<strong>de</strong>st in Teilen Deutschlands nicht bestätigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Allerdings bestehen große Unterschie<strong>de</strong> bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicherungskonzeption und <strong>de</strong>n Abgabeanreizen<br />

zwischen Deutschland und Österreich. Diese führen dazu, dass sich die Rahmenbedingungen<br />

für das Ab- und Übergabeverhalten <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte in Österreich <strong>de</strong>utlich von<br />

<strong>de</strong>nen für <strong>de</strong>utsche Landwirte unterschei<strong>de</strong>n. Aus <strong>de</strong>n Erfahrungen in Österreich mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsabgabeverpflichtung Rückschlüsse für die Folgen eines ähnlichen<br />

Schrittes in Deutschland abzuleiten, erschiene jedoch nur möglich bzw. statthaft,<br />

wenn in Deutschland ähnlich günstige Bedingungen für Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrenten, sowohl<br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Zugangsberechtigung als auch bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenhöhe bestün<strong>de</strong>n. Dies ist aber<br />

erkennbar nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall. Ähnlich <strong>de</strong>n Erfahrungen in Finnland, so scheint auch in Österreich<br />

das hohe Niveau <strong><strong>de</strong>r</strong> durch die gesetzlichen Einrichtungen außerbetrieblich gewährleistete<br />

Einkommenssicherung im Alter ein wichtiger Faktor für eine frühzeitige Abgabe<br />

und eine günstige Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber zu sein.


Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich 33<br />

2.2.5 Exkurs: Altersstruktur und Wettbewerbsfähigkeit im Vereinigten<br />

Königreich<br />

Der folgen<strong>de</strong> Exkurs gibt die Ergebnisse einer Studie von 2004 für das britische Agrarministerium<br />

„Entry to and Exit from Farming in the United Kingdom“, wie<strong><strong>de</strong>r</strong> (Errington et<br />

al., 2004). Verfasst wur<strong>de</strong> die Studie von einer Forschergruppe unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Leitung von<br />

Andrew Errington, <strong><strong>de</strong>r</strong> sich zuvor schon durch zahlreiche Studien zum Themenkreis Hofnachfolge<br />

hervorgetan hat. Die Studie wur<strong>de</strong> veranlasst durch die oben bereits skizzierte<br />

Altersstruktur in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft im Vereinigten Königreich. Die Studie geht <strong><strong>de</strong>r</strong> Frage<br />

nach, auf welche Ursachen diese Altersstruktur zurückgeht und ob <strong><strong>de</strong>r</strong> Einstieg in die<br />

Landwirtschaft für junge Unternehmer bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> Eintritt in <strong>de</strong>n Ruhestand für ältere Unternehmer<br />

durch staatliche Maßnahmen unterstützt wer<strong>de</strong>n sollte.<br />

Ausgangspunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Studie ist die Feststellung, dass das Durchschnittsalter höher und die<br />

Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft in Großbritannien ungünstiger ist als in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Bereichen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ländlichen Ökonomie bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> Ökonomie insgesamt. Über 50 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte<br />

haben das 50. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t, verglichen mit 27 % bei an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Selbstständigen im<br />

ländlichen Raum bzw. 22 % bei Selbstständigen im städtischen Bereich. 23 % aller landwirtschaftlichen<br />

Betriebe in Großbritannien haben einen Betriebsinhaber, <strong><strong>de</strong>r</strong> 65 Jahre<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> älter ist, während lediglich 5 % jünger als 35 Jahre alt sind. Im Vergleich dazu sind<br />

lediglich 3 % <strong><strong>de</strong>r</strong> gesamten arbeiten<strong>de</strong>n Bevölkerung in Großbritannien im Rentenalter (60<br />

Frauen, 65 für Männer) und 38 % sind unter 35 Jahre alt. Die Landwirte in Großbritannien<br />

seien auch älter als in an<strong><strong>de</strong>r</strong>en nördlichen Europäischen Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n und <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterungsprozess<br />

nehme weiter zu.<br />

Ursächlich für diese Entwicklung sei u. a. die abnehmen<strong>de</strong> Bereitschaft o<strong><strong>de</strong>r</strong> zunehmen<strong>de</strong><br />

Schwierigkeit, die landwirtschaftliche Unternehmertätigkeit im Alter aufzugeben und in<br />

<strong>de</strong>n Ruhestand zu gehen. Der Teilzeitruhestand sei zunehmend wichtig: nur ein Viertel bis<br />

zu einem Drittel <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte habe die Absicht, sich vollständig zurückzuziehen. Der<br />

Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte, die aussagen, sich nie in Ruhestand begeben zu wollen, habe sich<br />

seit 1990 verdoppelt.<br />

Aber die Studie kommt auch gleichzeitig zu <strong><strong>de</strong>r</strong> Auffassung, dieser Trend zur verlängerten<br />

Tätigkeit als Unternehmer habe <strong>de</strong>n Neueintritt von jungen Landwirten als Nachfolger in<br />

Familienbetrieben („Joiner“) nicht ernsthaft verzögert. Bei dieser Gruppe von Landwirten<br />

sei es letztlich lediglich eine Frage <strong><strong>de</strong>r</strong> Geschwindigkeit, wann verschie<strong>de</strong>ne Bestandteile<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> unternehmerischen Verantwortung übertragen wer<strong>de</strong>n. Bei einer zweiten Gruppe von<br />

neu beginnen<strong>de</strong>n Landwirten ohne Familienhintergrund („Starter“) sei <strong><strong>de</strong>r</strong> Eintritt stärker<br />

abhängig vom Ausschei<strong>de</strong>n älterer Landwirte. Aber auch in dieser Gruppe hat mehr als<br />

die Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> Befragten ausgesagt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> vorige Besitzer bei Betriebsübergabe jünger<br />

als 60 Jahre alt war. Es gebe daher, kaum Hinweise darauf, dass Verzögerungen beim<br />

Renteneintritt Verzögerungen beim Neustart <strong>de</strong>s Betriebes verursacht haben. Auch die


34 Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich<br />

Befragung ehemaliger Stu<strong>de</strong>nten ergab, dass nicht interne Hin<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse maßgeblich waren<br />

für die Entscheidung gegen eine berufliche Zukunft in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n in erster<br />

Linie die unzureichen<strong>de</strong>n wirtschaftlichen Aussichten (von zwei Dritteln <strong><strong>de</strong>r</strong> Befragten<br />

genannt), sowie das unzureichen<strong>de</strong> Potenzial <strong>de</strong>s Betriebes, zwei Familien zu ernähren<br />

(von <strong><strong>de</strong>r</strong> Hälfte genannt). Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Gruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> Befragten, die nicht aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft<br />

stammt, wur<strong>de</strong> in erster Linie fehlen<strong>de</strong>s Kapital (drei Viertel <strong><strong>de</strong>r</strong> Befragten), die geringe<br />

Profitabilität (Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> Befragten) und erst dann die fehlen<strong>de</strong> Verfügbarkeit von Land<br />

genannt. Das generelle Bild <strong><strong>de</strong>r</strong> Eintritts und Austrittsituation in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft im<br />

Vereinigten Königreich sei somit eines <strong><strong>de</strong>r</strong> relativen Stabilität, wobei das typische Muster<br />

ein komplexer und schrittweiser Prozess <strong>de</strong>s Intergenerationentransfers im Familienbetrieb<br />

sei, <strong><strong>de</strong>r</strong> auch eine Phase <strong><strong>de</strong>r</strong> außerlandwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit <strong>de</strong>s Nachfolgers<br />

beinhalten kann. Die langfristigen strukturellen Ten<strong>de</strong>nzen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft und<br />

die begrenzten Möglichkeiten für neue Unternehmer seien letztlich Ausdruck <strong><strong>de</strong>r</strong> normalen<br />

Marktkräfte.<br />

Das Forschungsprojekt habe insgesamt keine Hinweise auf größere Hin<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse für <strong>de</strong>n<br />

Eintritt neuer landwirtschaftliche Unternehmer gefun<strong>de</strong>n, die politische Interventionen<br />

rechtfertigen wür<strong>de</strong>n, eben da es keine Hinweise auf Marktversagen in <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen<br />

Faktormärkten gebe. Die Forschungsergebnisse legen vielmehr nahe, dass Eintritts-<br />

und Austrittentscheidungen generell auf rationale Weise getroffen wer<strong>de</strong>n, vorangetrieben<br />

von Marktkräften und persönlichen Motivationen. Staatliche Eingriffe, die Eintritts- o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Austrittsquoten über finanzielle Instrumente beeinflussen zu wollen, seien daher nicht nur<br />

teuer, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n langfristig auch ineffektiv und daher nicht zu befürworten.<br />

Verbesserte Gesundheit, steigen<strong>de</strong> Lebenserwartung, fallen<strong>de</strong> Geburtenraten und steigen<strong>de</strong><br />

Kosten für die Finanzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung sollten vielmehr Anlass für Überlegungen<br />

geben, das traditionelle Konzept, sich mit 65 Jahren, völlig aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerbstätigkeit<br />

zurückzuziehen, zu über<strong>de</strong>nken. Unter diesen Umstän<strong>de</strong>n erscheine es gera<strong>de</strong>zu wi<strong><strong>de</strong>r</strong>sinnig,<br />

vorzeitigen Ruhestand o<strong><strong>de</strong>r</strong> Maßnahmen, wie z. B. die von einigen Mitgliedstaaten<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> EU massiv betriebene För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung von Junglandwirten, zu unterstützen. Ganz<br />

im Gegenteil wür<strong>de</strong>n die flexiblen Muster <strong>de</strong>s Eintritts und Austritts im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft <strong>de</strong>s Vereinigten Königsreichs, beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s was die berufliche Umorientierung<br />

potenzieller Landwirte in an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Sektoren <strong><strong>de</strong>r</strong> Volkswirtschaft o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Teilzeitruhestand<br />

älterer Landwirte angeht, lehrreiche Beispiele für an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Sektoren bereithalten.<br />

2.3 Ergebnisse <strong>de</strong>s Vergleichs<br />

Der EU-weite Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Betriebsleiter hat ergeben,<br />

dass Deutschland und die ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong> eine relativ günstige Altersstruktur aufweisen.<br />

Bei Betriebsinhabern ab 65 Jahre hat Deutschland, was die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe<br />

angeht, <strong>de</strong>n zweitgeringsten Anteil und was die landwirtschaftlich genutzte Fläche angeht,


Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich 35<br />

<strong>de</strong>n drittgeringsten Anteil in <strong><strong>de</strong>r</strong> EU. In Bezug auf <strong>de</strong>n ebenfalls für wünschenswert gehaltenen<br />

Anteil jüngerer landwirtschaftlicher Unternehmer unter 35 Jahren ist die <strong>de</strong>utsche<br />

Position im EU-Vergleich dagegen weniger günstig. Hier liegt Deutschland lediglich im<br />

EU-Mittelfeld, und weist einen geringeren Anteil jüngerer Betriebsinhaber auf als alle<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Mitgliedstaaten mit agrarsozialen Son<strong><strong>de</strong>r</strong>systemen.<br />

Der in Abschnitt 2.2 durchgeführte Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> agrarsozialen Son<strong><strong>de</strong>r</strong>systeme in <strong><strong>de</strong>r</strong> EU<br />

hat gezeigt, dass Deutschland und Frankreich die Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmertätigkeit für<br />

<strong>de</strong>n Rentenbezug voraussetzen, Österreich und Finnland dagegen nicht. Polen setzt für die<br />

Grundrente keine Abgabe voraus, die Zusatzrente wird dagegen bei Weiterbewirtschaftung<br />

gekürzt o<strong><strong>de</strong>r</strong> ganz gestrichen. Insgesamt bestehen in Deutschland die rigi<strong>de</strong>sten Vorgaben.<br />

Trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> im Vergleich zu Deutschland recht ähnlichen gesetzlichen Vorgaben belassen<br />

die französischen Regelungen <strong>de</strong>n Landwirten dort größere Handlungsspielräume.<br />

Zum einen über die häufig genutzte Möglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegattenabgabe, bei <strong><strong>de</strong>r</strong> es keine<br />

Ruhensregelung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Rente beim früheren Betriebsinhaber gibt, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegatte die<br />

Regelaltersgrenze erreicht und nicht abgeben will, und zum zweiten über <strong>de</strong>n größeren<br />

Umfang an Rückbehaltsflächen. In Polen wird lediglich die Zusatzrente bei Nichtabgabe<br />

<strong>de</strong>s Betriebes einbehalten, die beitragsbezogene Rente aber ausbezahlt.<br />

In Finnland und Österreich gibt es keine <strong>Hofabgabeklausel</strong> für die Regelaltersrente. In<br />

Finnland gibt es sogar Anreize im Rentenrecht <strong>de</strong>n Betrieb auch über die Regelaltersgrenze<br />

hinaus weiter zu bewirtschaften. Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s interessant ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergleich zu unserem<br />

Nachbarland Österreich, weil dort bis 1993 eine Hofabgabeverpflichtung als Leistungsvoraussetzung<br />

für <strong>de</strong>n Rentenbezug bestand, die schrittweise abgeschafft wur<strong>de</strong>. Eine Vergleichbarkeit<br />

und Übertragbarkeit ist aber nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur sehr bedingt gegeben. Dafür sind<br />

weniger agrarstrukturelle Unterschie<strong>de</strong> in bei<strong>de</strong>n Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n verantwortlich zu machen, als<br />

vielmehr die Unterschie<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> sozialrechtlichen Absicherung und vor allem die zentrale<br />

Rolle, die die Erwerbsunfähigkeitspension im System <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung<br />

in Österreich einnimmt.<br />

Die Ausgangsfrage, ob die insgesamt günstige Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Landwirtschaft<br />

maßgeblich auf das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung<br />

zurückgeführt wer<strong>de</strong>n kann, ist nicht ein<strong>de</strong>utig zu beantworten. Bei einem Vergleich<br />

zwischen Deutschland und Frankreich auf <strong><strong>de</strong>r</strong> einen Seite und <strong>de</strong>m Vereinigten Königreich,<br />

Spanien und Italien auf <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Seite, wäre eine solche Auffassung zweifellos<br />

naheliegend. Die Beispiele Polen, Finnland und Österreich ver<strong>de</strong>utlichen jedoch auch,<br />

dass eine günstige Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft auch ohne<br />

rigi<strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis erreicht wer<strong>de</strong>n kann. Auffällig erscheint die mit Ausnahme<br />

von Griechenland sehr positive Position <strong><strong>de</strong>r</strong> Län<strong><strong>de</strong>r</strong> mit agrarsozialen Son<strong><strong>de</strong>r</strong>sicherungssystemen.<br />

Möglicherweise ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicherstellung von Alterseinkünften durch Institutionen<br />

außerhalb <strong>de</strong>s landwirtschaftlichen Betriebes ein wichtiger Faktor zu sehen, <strong><strong>de</strong>r</strong> die<br />

frühzeitige Betriebsabgabe insgesamt unterstützt. Unter <strong>de</strong>n untersuchten ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n


36 Kapitel 2 Altersstruktur und Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug im EU-Vergleich<br />

nimmt das <strong>de</strong>utsche System insofern eine Son<strong><strong>de</strong>r</strong>rolle ein, als die AdL lediglich als Teil-<br />

und nicht als Vollsicherung konzipiert ist.<br />

Auch in Bezug auf diesen EU-Vergleich ist zu betonen, dass die Vielzahl regulativer Vorgaben<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft es ausgesprochen schwierig macht, spezifische Ausprägungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarstruktur wie beispielsweise die Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber direkt auf regulative<br />

Vorgaben o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e agrarpolitische Instrumente zurückzuführen. Beispielsweise<br />

wäre zu berücksichtigen, dass es in allen ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n außer Deutschland Vorruhestan<strong>de</strong>sprogramme<br />

für die Landwirtschaft gibt, die auf eine Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarstruktur<br />

abzielen. Inwiefern die Altersstruktur einzelner EU-Mitgliedstaaten mit <strong>de</strong>n dort umgesetzten<br />

Vorruhestandsprogrammen für die Landwirtschaft in Zusammenhang stehen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> ob an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Programme, wie die innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> EU ebenfalls stark verbreitete Junglandwirte-För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

maßgeblich waren bzw. ob und inwiefern unterschiedliche nationale<br />

Vorgaben im Erbrecht o<strong><strong>de</strong>r</strong> Steuerrecht eine Rolle gespielt haben, kann hier letztlich nicht<br />

beurteilt wer<strong>de</strong>n.


Kapitel 3 Abgabeverhalten und Flächenmobilisierung bei Landwirten … 37<br />

3 Abgabeverhalten und Flächenmobilisierung bei Landwirten mit<br />

erstmaligen Alters- und Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrentenbezug 2011<br />

Differenzierte Angaben über das Abgabeverhalten <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Betriebsleiter<br />

können aus <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n Statistiken <strong><strong>de</strong>r</strong> LAKen nicht gewonnen wer<strong>de</strong>n, da entsprechen<strong>de</strong><br />

Daten darüber nicht erhoben wer<strong>de</strong>n dürfen. Um analysieren zu können, inwieweit<br />

die Hofabgabeverpflichtung die Agrarstruktur in Deutschland positiv beeinflusst (Verjüngung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiterschaft, För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Schaffung wettbewerbsfähiger Betriebsgrößen)<br />

ist es jedoch für die hier untersuchten Fragestellungen wichtig, wie die Abgabeverpflichtung<br />

nach § 11 bzw. § 21 ALG erfüllt wird. Das liegt daran, dass in § 21 ALG eine<br />

ganze Reihe von Möglichkeiten genannt sind, wie <strong>de</strong>m Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis entsprochen<br />

wer<strong>de</strong>n kann (vgl. Kapitel 1, Abbildung 1.1). Diese verschie<strong>de</strong>nen Möglichkeiten sind im<br />

Hinblick auf ihre agrarstrukturellen <strong>Wirkungen</strong> unterschiedlich zu beurteilen.<br />

Agrarstrukturell positiv beurteilt wer<strong>de</strong>n Eigentumsübertragungen in- und außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Familie sowie Verpachtung an Dritte. Bei Eigentumsübertragungen ist im Unterschied zur<br />

Verpachtungslösung die volle unternehmerische Handlungsfreiheit für <strong>de</strong>n übernehmen<strong>de</strong>n<br />

Landwirte gewährleistet, Verpachtungen an Dritte versetzen Zukunftsbetriebe in <strong>de</strong>n<br />

Stand, geplante Wachstumsschritte umzusetzen. Agrarstrukturell weniger positiv beurteilt<br />

wer<strong>de</strong>n dagegen die Übergabe an <strong>de</strong>n Ehegatten und die Abgabe nach § 21 Abs. 8. ALG.<br />

Bei diesen bei<strong>de</strong>n Abgabearten wird die Problematik gesehen, dass sich an <strong>de</strong>n realen Betriebsleitergegebenheiten<br />

nur wenig än<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Bei Verpachtungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie ist die Beurteilung<br />

ambivalent. Auf <strong><strong>de</strong>r</strong> einen Seite wird die Übergabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleitereigenschaft<br />

in die unternehmerische Verantwortung <strong><strong>de</strong>r</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n Generation grundsätzlich positiv<br />

beurteilt. Auf <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Seite führt aber die fehlen<strong>de</strong> Verfügbarkeit über das Eigentum<br />

und die insofern eingeschränkte unternehmerische Handlungsfreiheit einer Verpachtungslösung<br />

dazu, dass diese im Vergleich zu einer eigentumsrechtlichen Übergabe weniger<br />

positiv beurteilt wird. So können z. . größere Investitionen in neue Anlagen o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine<br />

völlige Neuausrichtung <strong>de</strong>s Betriebes nicht ohne die Zustimmung <strong>de</strong>s Eigentümers und<br />

früheren Betriebsleiters durchgeführt wer<strong>de</strong>n, weil ansonsten keine Möglichkeit bestehen<br />

dürfte, an die notwendigen Finanzmittel zu kommen.<br />

Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> folgen<strong>de</strong>n Untersuchung von Abgabeverhalten und Flächenmobilisierung<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Rentenbezugs in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL ist eine von <strong>de</strong>n acht landwirtschaftlichen Alterskassen<br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterskasse <strong>de</strong>s Gartenbaus durchgeführte Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erhebung im Umfang<br />

von 15 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenbewilligungen an landwirtschaftliche Unternehmer im Sinne <strong>de</strong>s § 1<br />

Abs. 2 ALG im Jahr 2011. Aus dieser Stichprobe können Erkenntnisse darüber gewonnen<br />

wer<strong>de</strong>n, wie die verschie<strong>de</strong>nen Abgabemöglichkeiten genutzt wer<strong>de</strong>n. Des Weiteren kann<br />

auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Umfang <strong><strong>de</strong>r</strong> durch die Rentenbeantragung mobilisierten Flächen abgeschätzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Zunächst wird die Erhebung <strong><strong>de</strong>r</strong> Datengrundlage vorgestellt, und dann anschließend<br />

auf die Verteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabearten bei Eigentumsflächen eingegangen. Danach wird<br />

auf mögliche Zusammenhänge zwischen Abgabeart und mobilisierter Fläche pro Abgabe-


38 Kapitel 3 Abgabeverhalten und Flächenmobilisierung bei Landwirten …<br />

fall eingegangen und die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe zur Verwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Pachtflächen<br />

vorgestellt, bevor die Ergebnisse zusammengefasst und erste Schlussfolgerungen gezogen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

3.1 Datengrundlage und Vorgehensweise<br />

Wie bereits ausgeführt, wur<strong>de</strong> eine Stichprobe von 15 % aller Rentenbewilligungen <strong>de</strong>s<br />

Kalen<strong><strong>de</strong>r</strong>jahrs 2011 für Unternehmer nach § 1, Abs. 2 ALG bei <strong>de</strong>n Rentenarten Regelaltersrente<br />

(0180), sowie Rente wegen voller Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung (0385), Rente wegen teilweiser<br />

Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung (0387) und vorzeitiger Altersrente genauer erhoben. Dabei<br />

wur<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Umfang <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen <strong>de</strong>s Antragsstellers nach Eigentumsflächen/Nießbrauchflächen<br />

und die Zupachtflächen, das Geburtsdatum <strong>de</strong>s Antragstellers<br />

sowie <strong><strong>de</strong>r</strong> Ortsschlüssel <strong>de</strong>s Betriebssitzes ermittelt. Weiterhin wur<strong>de</strong> erfasst, wie die Abgabe<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Eigentumsflächen <strong>de</strong>s Unternehmers o<strong><strong>de</strong>r</strong> seines Ehegatten erfolgt. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabe<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Eigentumsfläche wur<strong>de</strong> unterschie<strong>de</strong>n nach:<br />

Eigentumsübertragung innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie (Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>, Enkel, wenn erkennbar,<br />

Schwiegerkin<strong><strong>de</strong>r</strong>, etwa über gleiche Adresse),<br />

Eigentumsübertragung an Familienfrem<strong>de</strong>,<br />

Verpachtung an Familienangehörige (nicht an Ehegatten),<br />

Verpachtung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzungsüberlassung an Ehegatten,<br />

Verpachtung an Dritte,<br />

Abgabe nach § 21 Abs. 8 ALG,<br />

Sonstiges (Flächenstilllegung, Erstaufforstung, Ermächtigung nach § 21 Abs. 6 ALG),<br />

Mischabgaben (keine <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten Abgabeformen übersteigt 50 %).<br />

Die jeweilige Abgabeform sollte vermerkt wer<strong>de</strong>n, wenn mehr als 50 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Eigentumsflächen<br />

auf diese Weise abgegeben wur<strong>de</strong>n. Wenn bei keiner <strong><strong>de</strong>r</strong> angegebenen Abgabeformen<br />

50 % erreicht wur<strong>de</strong>, so war Mischabgabe einzutragen. Diese Vorgehensweise erwies<br />

sich als erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, da die verschie<strong>de</strong>nen, in § 21 ALG eröffneten Möglichkeiten, <strong>de</strong>m<br />

Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis zu entsprechen, vom antragstellen<strong>de</strong>n landwirtschaftlichen Unternehmer<br />

beliebig kombiniert wer<strong>de</strong>n können. Eine solche parzellengenaue Erfassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabearten<br />

erwies sich aber als nicht umsetzbar, weil eine solche Vorgehensweise einen<br />

erheblichen zusätzlichen Aufwand be<strong>de</strong>utet hätte. Das oben skizzierte Vorgehen ist also<br />

<strong>de</strong>m Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis geschul<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>n Erhebungsaufwand in einem vertretbaren Umfang zu<br />

halten und scheint letztlich durch die sehr geringe Zahl <strong><strong>de</strong>r</strong> erhobenen Mischabgaben, bei<br />

<strong>de</strong>m keiner <strong><strong>de</strong>r</strong> möglichen Abgabeformen mehr als 50 % <strong><strong>de</strong>r</strong> abzugeben<strong>de</strong>n Eigentumsflächen<br />

betrifft (lediglich 1 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle, 0,3 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Eigentumsfläche) bestätigt. Auch bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Erfassung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabeart <strong><strong>de</strong>r</strong> Pachtflächen wur<strong>de</strong> vereinfacht. Hier sollte lediglich unterschie<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n, ob überwiegend eine Rückgabe <strong>de</strong>s gepachteten Lan<strong>de</strong>s an <strong>de</strong>n Eigen-


Kapitel 3 Abgabeverhalten und Flächenmobilisierung bei Landwirten … 39<br />

tümer (mehr als 50 % <strong><strong>de</strong>r</strong> insgesamt gepachteten Fläche) erfolgte o<strong><strong>de</strong>r</strong> überwiegend eine<br />

Unterverpachtung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Pachtlandweitergabe (zusammengenommen mehr als 50 % <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gepachteten Fläche) praktiziert wur<strong>de</strong>.<br />

3.2 Verteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabearten bei <strong>de</strong>n Eigentumsflächen<br />

Insgesamt konnten 1.166 o<strong><strong>de</strong>r</strong> 15 % Rentenzugänge <strong>de</strong>s Jahres 2011 auf ihr Abgabeverhalten<br />

hin untersucht wer<strong>de</strong>n, wobei 25.987 ha LF Eigentumsflächen mobilisiert wur<strong>de</strong>n.<br />

Die meisten Fälle <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe entfielen auf Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen-Bremen (NB – 219 Fälle)<br />

sowie Franken und Oberbayern (FOB – 204 Fälle), die geringsten Fallzahlen wiesen die<br />

LAK Mittel- und Ost<strong>de</strong>utschland (MOD – 38 Fälle) sowie die LAK Schleswig-Holstein<br />

(SH – 59 Fälle) auf. Die Tabelle 3.1 zeigt die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswertungen nach <strong>de</strong>n oben<br />

genannten Kategorien zunächst in <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle sowie in prozentualer Verteilung<br />

und dann im Umfang <strong><strong>de</strong>r</strong> mobilisierten Eigentumsfläche nach ha LF sowie in <strong><strong>de</strong>r</strong> prozentualen<br />

Verteilung.<br />

Bezogen auf die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle war Verpachtung an Dritte mit 31 % die am häufigsten<br />

genutzte Abgabeart, gefolgt von Eigentumsübertragungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie (25 %) und Verpachtungen<br />

innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie (24 %). In Bezug auf die mobilisierte Fläche in ha LF<br />

waren dagegen Eigentumsübertragungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie mit 38 % am wichtigsten, gefolgt<br />

von Verpachtungen an Dritte und Verpachtungen innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie mit jeweils<br />

(24 %). Diese drei genannten Abgabeoptionen nehmen zusammen genommen mit 80 %<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl und 86 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche eine dominieren<strong>de</strong> Stellung unter <strong>de</strong>n Abgabearten ein.<br />

Dagegen erwiesen sich die Abgaben nach § 21 Abs. 6 ALG Stilllegung und Erstaufforstung<br />

und die Mischabgaben als völlig unbe<strong>de</strong>utend. Lediglich bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterskasse für <strong>de</strong>n<br />

Gartenbau (GB) sind die sonstigen Abgaben und dabei aller Voraussicht nach die Stilllegungen<br />

mit 19 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle und 9 % <strong><strong>de</strong>r</strong> genutzten Fläche eine wichtige Abgabeart.<br />

Im Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen Alterskassen zeigte sich auch, dass GB und MOD Son<strong><strong>de</strong>r</strong>fälle<br />

darstellen, die nur bedingt mit <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en LAKen <strong><strong>de</strong>r</strong> alten <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong> vergleichbar<br />

sind. Bei GB erfasst die Stichprobe lediglich 171 ha Eigentumsfläche. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> LAK MOD<br />

ist die Stichprobe mit lediglich 38 Fällen sehr klein. Auffällig bei MOD ist <strong><strong>de</strong>r</strong> hohe<br />

Pachtflächenanteil, <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n spezifischen Bedingungen <strong><strong>de</strong>r</strong> neuen <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong> geschul<strong>de</strong>t<br />

ist und bei <strong>de</strong>n Abgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> hohe Anteil (35 %) von Eigentumsübertragung an Familienfrem<strong>de</strong><br />

und <strong><strong>de</strong>r</strong> sehr geringe Anteil (3 %) <strong><strong>de</strong>r</strong> Verpachtung an Dritte. GB und MOD weisen<br />

zweifellos beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Bedingungen auf, die eine Vergleichbarkeit mit <strong>de</strong>n übrigen<br />

LAKen in Frage stellen. Auch bei Ausklammerung <strong><strong>de</strong>r</strong> bei<strong>de</strong>n Son<strong><strong>de</strong>r</strong>fälle Gartenbau und<br />

MOD zeigt <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> übrigen landwirtschaftlichen Alterskassen <strong>de</strong>utliche Unterschie<strong>de</strong><br />

im Abgabeverhalten.


40 Kapitel 3 Abgabeverhalten und Flächenmobilisierung bei Landwirten …<br />

Tabelle 3.1: Genutzte Abgabeoptionen bei Eigentumsflächen <strong>de</strong>s Rentenzugangs 2011<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte (Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe und Umfang<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> mobilisierten Fläche in %)<br />

LAK<br />

Schleswig- Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>- Nordrhein- Hessen, Franken Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>bayern Ba<strong>de</strong>n- AK für Mittel- Insge-<br />

Holstein sachsen- Westfalen Rheinland- und Oberpfalz Württem- Gartenbau und Ost- samt<br />

und Bremen Pfalz und Ober-<br />

und Schwabenberg <strong>de</strong>utsch-<br />

Hamburg Saarland bayern land<br />

Anzahl Abgaben 59 219 138 143 204 159 127 79 38 1.166<br />

Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabearten in %<br />

Verpachtung an Dritte % 27 41 33 31 32 26 37 4 13 31<br />

Verpachtung innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Familie (nicht an Ehegatte) % 29 24 31 29 23 20 27 18 13 24<br />

Eigentumsübertragung<br />

innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie % 25 19 18 13 34 43 19 29 26 25<br />

Betrieb hatte keine<br />

Eigentumsflächen % 2 4 9 6 2 3 8 11 24 6<br />

Eigentumsübertragung an<br />

Familienfrem<strong>de</strong> % 7 8 3 6 1 4 2 13 8 5<br />

Abgabe nach § 21, 8 % 3 0 3 6 1 0 1 4 11 2<br />

Verpachtung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzungsüberlassung<br />

an Ehegatten % 3 4 2 8 4 4 6 3 5 4<br />

Sonstiges (21,6; Erstaufforstung,<br />

Stilllegung) % 0 1 1 1 1 1 1 19 0 2<br />

Mischabgaben % 3 0 0 1 1 0 1 0 0 1<br />

Umfang Eigentumsfläche ha 2.528 6.510 2.485 2.534 4.839 3.423 2.195 171 1.304 25.987<br />

ha Eigentumsfläche in %<br />

Eigentumsübertragung<br />

innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie % 39 32 29 17 45 56 34 44 49 38<br />

Verpachtung innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Familie (nicht an Ehegatte) % 22 23 35 34 18 24 29 17 12 24<br />

Verpachtung an Dritte % 19 30 28 22 28 16 28 3 3 24<br />

Eigentumsübertragung an<br />

Familienfrem<strong>de</strong> % 12 7 4 6 0 2 1 12 35 6<br />

Verpachtung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzungsüberlassung<br />

an Ehegatten % 2 7 1 12 5 2 7 8 1 5<br />

Abgabe nach § 21, 8 % 6 0 2 9 2 0 0 7 0 2<br />

Sonstiges (21,6; Erstaufforstung,<br />

Stilllegung) % 0 2 0 0 0 0 0 9 0 1<br />

Mischabgaben % 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0<br />

Quelle: Eigene Analyse, basierend auf einer Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erhebung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskassen zur<br />

Unternehmensabgabe nach § 21 ALG von 15 % <strong><strong>de</strong>r</strong> im Jahr 2011 bewilligten Fälle für landwirtschaftliche<br />

Unternehmer nach § 1 Abs. 2 ALG für die Leistungsarten Altersrente, vorzeitiges Altersrente<br />

und volle Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrente, Juni/Juli 2012.<br />

Auf die eigentumsrechtliche Übergabe in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie entfallen im <strong>Bund</strong>esdurchschnitt<br />

25 % aller Abgaben (38 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche). Hierbei bewegen sich die Anteile zwischen lediglich<br />

13 % in HRS (17 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche) und 43 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle in NOS (56 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche). Auch<br />

beim an<strong><strong>de</strong>r</strong>en bayerischen Träger FOB ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Anteil mit 34 % (45 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen) überdurchschnittlich<br />

hoch. Eine Erklärung könnte möglicherweise <strong><strong>de</strong>r</strong> große Unterschied si-


Kapitel 3 Abgabeverhalten und Flächenmobilisierung bei Landwirten … 41<br />

cherer Hofnachfolger in Bayern auf <strong><strong>de</strong>r</strong> einen und Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland<br />

auf <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Seite liefern. Der Freistaat Bayern hat laut LZ 2010 <strong>de</strong>n höchsten Anteil<br />

sicherer Hofnachfolger, <strong><strong>de</strong>r</strong> sich <strong>de</strong>utlich vom vergleichsweise geringen Anteil in Hessen,<br />

Rheinland-Pfalz und Saarland abhebt. Allerdings erklärt die Anzahl sicherer Hofnachfolger<br />

nicht <strong>de</strong>n durchaus vergleichbaren Anteile dieser Abgabeart in NB (19 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe,<br />

32 % <strong><strong>de</strong>r</strong> LF), NRW (18 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe, 29 % <strong><strong>de</strong>r</strong> LF) und BW (19 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe, 34 %<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> LF). Bezogen auf Haupterwerbsbetriebe liegt <strong><strong>de</strong>r</strong> Anteil sicherer Hofnachfolger in<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen (38,3 %) und Nordrhein-Westfalen (37,0 %) <strong>de</strong>utlich über <strong>de</strong>m in Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg (29,7 %).<br />

Erhebliche Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>n LAKen liegen auch bei <strong>de</strong>n Anteilen <strong><strong>de</strong>r</strong> Verpachtung<br />

an Dritte vor. Im Schnitt sind es 31 % aller Abgaben (24 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen), wobei<br />

NB mit 41 % (30 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen) aller Abgaben an <strong><strong>de</strong>r</strong> Spitze <strong><strong>de</strong>r</strong> LAKen, NOS mit<br />

26 % (16 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen) aller Abgaben am En<strong>de</strong> liegt. Dies erscheint <strong>de</strong>shalb bemerkenswert,<br />

als gera<strong>de</strong> in Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>bayern/Oberpfalz und Schwaben eine Vergrößerung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

durchschnittlichen Betriebsgrößen <strong><strong>de</strong>r</strong> bestehen<strong>de</strong>n Betriebe durch Flächenkauf o<strong><strong>de</strong>r</strong> Zupachtung<br />

von Dritten agrarstrukturell dringlicher erscheinen wür<strong>de</strong> als in Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen.<br />

Nimmt man die Eigentumsübertragung an Familienfrem<strong>de</strong> hinzu, so fällt auf, dass die<br />

nord- und west<strong>de</strong>utschen LAKen Schleswig-Holstein, Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen-Bremen und Nordrhein-Westfalen<br />

beim AdL-Rentenzugang 2011 mit 31 %, 37 % und 32 % <strong><strong>de</strong>r</strong> LF anteilig<br />

mehr Möglichkeiten für aufstockungswillige Betriebe geschaffen haben als die süd<strong>de</strong>utschen<br />

LAKen HRS (28 %), FOB (28 %), NOS (18 %) und BW (29 %).<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Summe <strong><strong>de</strong>r</strong> agrarstrukturell positiv bewerteten Abgabearten Verpachtung an<br />

Dritte und eigentumsrechtliche Übergabe in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie und an Dritte in Tabellen 3.2<br />

ergibt sich ein homogeneres Bild, weil hier die relativ hohen Anteile <strong><strong>de</strong>r</strong> Eigentumsübertragung<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie in <strong>de</strong>n bayerischen LAKen ausgleichend wirken. Der agrarstrukturell<br />

positiv bewertete Effekt <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabeart Eigentumsübertragung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie liegt in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> vollständigen Übertragung <strong><strong>de</strong>r</strong> unternehmerischen Verantwortung auf <strong>de</strong>n Nachfolger,<br />

im Unterschied etwa zu einer Verpachtungslösung. Bezogen auf die mobilisierte LF liegen<br />

hier die bayerischen LAKen mit jeweils 74 % vorn, SH (70 %), NB (68 %), BW (63 %)<br />

und NRW (62 %) dahinter. Bei HRS verteilen sich dagegen lediglich 44 % <strong><strong>de</strong>r</strong> LF auf die<br />

angeführten agrarstrukturell beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s positiv bewerteten Abgabearten.


42 Kapitel 3 Abgabeverhalten und Flächenmobilisierung bei Landwirten …<br />

Tabelle 3.2: Summe agrarstrukturell positiv bewerteter Abgabearten bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabe<br />

von Eigentumsflächen beim Rentenjahrgang 2011 in <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte (Anteil an <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe und an <strong><strong>de</strong>r</strong> mobilisierten<br />

Fläche in %)<br />

LAK Schleswig- Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>- Nordrhein- Hessen, Franken Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>bayern/ Ba<strong>de</strong>n- AK für Mittel- Insge-<br />

Holstein sachsen- Westfalen Rheinland- und Oberpfalz<br />

Württem- Gartenbau und Ost- samt<br />

und Bremen Pfalz und Ober- und Schwaben berg<br />

<strong>de</strong>utsch-<br />

Hamburg Saarland bayern land<br />

Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabearten in %<br />

Verpachtung an Dritte % 27 41 33 31 32 26 37 4 13 31<br />

Eigentumsübertragung<br />

innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie % 25 19 18 13 34 43 19 29 26 25<br />

Eigentumsübertragung an<br />

Familienfrem<strong>de</strong> % 7 8 3 6 1 4 2 13 8 5<br />

Summe % 59 68 54 50 68 73 57 46 47 61<br />

ha Eigentumsfläche in %<br />

Eigentumsübertragung<br />

innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie % 39 32 29 17 45 56 34 44 49 38<br />

Verpachtung an Dritte % 19 30 28 22 28 16 28 3 3 24<br />

Eigentumsübertragung an<br />

Familienfrem<strong>de</strong> % 12 7 4 6 0 2 1 12 35 6<br />

Summe % 70 68 62 44 74 74 63 59 88 68<br />

Quelle: Eigene Analyse, basierend auf einer Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erhebung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskassen zur<br />

Unternehmensabgabe nach § 21 ALG von 15 % <strong><strong>de</strong>r</strong> im Jahr 2011 bewilligten Fälle für landwirtschaftliche<br />

Unternehmer nach § 1 Abs. 2 ALG für die Leistungsarten Altersrente, vorzeitige Altersrente<br />

und volle Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrente, Juni/Juli 2012.<br />

3.3 Mobilisierte Eigentumsfläche pro Abgabe<br />

Tabelle 3.3 zeigt, wie viel Eigentumsfläche bezogen auf je<strong>de</strong>n Abgabefall mobilisiert<br />

wur<strong>de</strong> und differenziert dies nach Abgabearten. Aus Unterschie<strong>de</strong>n zwischen <strong>de</strong>n Abgabearten<br />

lassen sich möglicherweise Hinweise darauf ableiten, ob es Zusammenhänge zwischen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Größe <strong>de</strong>s abgeben<strong>de</strong>n Betriebes und <strong><strong>de</strong>r</strong> präferierten Abgabeart gibt.<br />

Die pro Rentenantrag mobilisierten Flächen unterschei<strong>de</strong>n sich tatsächlich <strong>de</strong>utlich voneinan<strong><strong>de</strong>r</strong>.<br />

Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s stark ist die Differenz <strong><strong>de</strong>r</strong> mobilisierten Eigentumsfläche pro Abgabe<br />

zwischen <strong>de</strong>n Abgabearten eigentumsrechtliche Übergabe in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie und Verpachtung<br />

an Dritte. Eigentumsrechtliche Übergabe mobilisieren im Durchschnitt 33,2 ha, in SH<br />

66 ha, in NOS 28,2 ha. Verpachtung an Dritte mobilisiert im Durchschnitt aller Alterskassen<br />

17,4 ha pro Fall, in SH 30,1 ha, in HRS 12,4 ha. Den größten relativen Abstand zwischen<br />

bei<strong>de</strong>n Abgabearten gibt es in BW (30,8 zu 13,2 ha), <strong>de</strong>n kleinsten Abstand in FOB<br />

(31,2 ha zu 20,7 ha).


Kapitel 3 Abgabeverhalten und Flächenmobilisierung bei Landwirten … 43<br />

Tabelle 3.3: Fläche pro Unternehmensabgabe bei <strong>de</strong>n häufigsten Abgabeformen (pro<br />

Abgabe in ha)<br />

LAK<br />

Schleswig- Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>- Nordrhein-<br />

Hessen, Franken Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>bayern/ Ba<strong>de</strong>n- AK für <strong>de</strong>n Mittel-<br />

Holstein sachsen- Westfalen Rheinland- und Oberpfalz Württem- Gartenbau und Ostund<br />

Bremen<br />

Pfalz und Ober- und Schwaben berg<br />

<strong>de</strong>utsch-<br />

Hamburg Saarland bayern<br />

land<br />

Eigentumsübertragung<br />

innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie 66,0 50,1 29,3 23,6 31,2 28,2 30,8 3,3 64,3 33,2<br />

Verpachtung an Dritte 30,1 21,4 15,7 12,4 20,7 13,0 13,2 1,4 8,8 17,4<br />

Verpachtung innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Familie (nicht an Ehegatte) 32,7 29,0 20,0 20,5 19,2 25,3 19,0 2,1 30,1 22,1<br />

Insgesamt 42,8 29,7 18,0 17,7 23,7 21,5 17,3 2,2 34,3 22,3<br />

Quelle: Eigene Analyse, basierend auf einer Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erhebung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskassen zur<br />

Unternehmensabgabe nach § 21 ALG von 15 % <strong><strong>de</strong>r</strong> im Jahr 2011 bewilligten Fälle für landwirtschaftliche<br />

Unternehmer nach § 1 Abs. 2 ALG für die Leistungsarten Altersrente, vorzeitige Altersrente<br />

und volle Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrente, Juni/Juli 2012.<br />

Die absoluten Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>n LAKen erklären sich aus <strong>de</strong>n regional unterschiedlichen<br />

Betriebsgrößenstrukturen. Die Unterschie<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n einzelnen LAKen zwischen<br />

<strong>de</strong>n Abgabearten legen die Vermutung nahe, dass es innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Regionen für<br />

größere Betriebe leichter ist, einen Nachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie zu fin<strong>de</strong>n und dass größere<br />

Betriebe eher eigentumsrechtlich übergeben wer<strong>de</strong>n als kleinere. Bei im Durchschnitt<br />

kleineren Betrieben dürfte sich eine Hofnachfolge innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie häufiger als<br />

schwierig o<strong><strong>de</strong>r</strong> unmöglich erweisen als bei größeren Betrieben, sodass diese Betriebe bei<br />

Rentenantritt eher an Dritte verpachtet wer<strong>de</strong>n. Am größten ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterschied in <strong>de</strong>n<br />

LAKen NB, BW und SH, am geringsten in <strong>de</strong>n LAKen FOB, HRS und NRW. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabeoption<br />

Verpachtung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie liegt die durchschnittlich mobilisierte Eigentumsfläche<br />

nahe beim Gesamtdurchschnitt. Die durchschnittlich mobilisierte Eigentumsfläche<br />

pro Abgabe bei Verpachtungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie ist etwas größer als bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabeoption<br />

Verpachtung an Dritte und um ca. 50 % kleiner als die Abgabeoption Eigentumsübertragung<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie.<br />

3.4 Verwendung <strong><strong>de</strong>r</strong> Pachtflächen<br />

pro Abgabe in ha<br />

Im Unterschied zur Abgabe von Eigentumsflächen im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenbewilligung sind<br />

die erhobenen Daten zum Umgang mit Pachtflächen <strong>de</strong>utlich weniger aussagekräftig, da<br />

die Betriebe <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe in lediglich 50 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe Pachtfläche ausweisen (vgl.<br />

Tabelle 3.4).<br />

Insgesamt


44 Kapitel 3 Abgabeverhalten und Flächenmobilisierung bei Landwirten …<br />

Tabelle 3.4: Pachtflächen <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobenbetriebe und ihre überwiegen<strong>de</strong> Handhabung<br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenbeantragung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte<br />

keine Pachtflächen<br />

überwiegend Rückgabe<br />

überwiegend Unterverpachtung/<br />

Weitergabe<br />

Insgesamt<br />

Bezogen nur auf Betrieb mit Pachtflächen<br />

überwiegend Rückgabe<br />

überwiegend Unterverpachtung/<br />

Weitergabe<br />

Schleswig- Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>-<br />

Holstein sachsen-<br />

und<br />

Hamburg<br />

Bremen<br />

Nordrhein- Hessen, Franken Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>bayern/ Ba<strong>de</strong>n- Gartenbau Mittel- und Ins-<br />

Westfalen Rheinland- und Oberpfalz Württem-<br />

Ost<strong>de</strong>utsch- gesamt<br />

Pfalz und Ober- und Schwaben berg<br />

land<br />

Saarland bayern<br />

% 31 42 56 45 60 45 50 72 29 50<br />

% 27 17 13 13 9 13 8 16 18 14<br />

% 42 41 31 41 31 42 42 11 53 37<br />

% 100 100 100 100 100 100 100 100 100 100<br />

% 39 30 30 24 22 24 16 59 26 27<br />

% 61 70 70 76 78 76 84 41 74 73<br />

Quelle: Eigene Analyse, basierend auf einer Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erhebung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskassen zur<br />

Unternehmensabgabe nach § 21 ALG von 15 % <strong><strong>de</strong>r</strong> im Jahr 2011 bewilligten Fälle für landwirtschaftliche<br />

Unternehmer nach § 1 Abs. 2 ALG für die Leistungsarten Altersrente, vorzeitige Altersrente<br />

und volle Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrente, Juni/Juli 2012.<br />

Erklärung für <strong>de</strong>n geringen Anteil von Betrieben mit Pachtflächen könnte sein, dass Betriebe<br />

ohne Nachfolger ihre Pachtflächen bereits vor Rentenantragstellung an <strong>de</strong>n Verpächter<br />

zurückgeben, um vertragliche Fristen einzuhalten und zu verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n, dass durch<br />

Nicht- o<strong><strong>de</strong>r</strong> verspätete Abgabe die Rentenzahlung verzögert o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Antrag abgelehnt<br />

wer<strong>de</strong>n könnte.<br />

Bei Betrieben mit Nachfolgern ist dagegen davon auszugehen, dass Pachtflächen weitergegeben<br />

wer<strong>de</strong>n und vom Nachfolger weiter bewirtschaftet wer<strong>de</strong>n. Von <strong>de</strong>n Betrieben<br />

mit Pachtflächen haben 27 % diese überwiegend zurückgegeben und 73 % diese überwiegend<br />

unterverpachtet o<strong><strong>de</strong>r</strong> weitergegeben. Am wenigsten überwiegen<strong>de</strong> Rückgaben gab es<br />

mit 16 % in BW am meisten mit 39 % in SH, bei <strong>de</strong>n Unterverpachtungen/Weitergaben ist<br />

es umgekehrt (SH 61 %, BW 84 %). Insgesamt dürfte davon auszugehen sein, dass die<br />

vorzeitige Rückgabe von Pachtflächen dazu führt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> überwiegend zurückgegebenen<br />

Pachtflächen durch <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe (Rentenantragstellung)<br />

systematisch unterschätzt wird, weil diese von <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe nicht erfasst wer<strong>de</strong>n. Insofern<br />

sind Aussagen in Bezug auf <strong>de</strong>n Umfang <strong><strong>de</strong>r</strong> durch das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis mobilisierten<br />

Pachtflächen und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Verwendung auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe nur begrenzt<br />

möglich.<br />

3.5 Zur Repräsentativität <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe und zum Umfang <strong><strong>de</strong>r</strong> mobilisierten<br />

Eigentumsfläche<br />

Inwieweit die durch die Stichprobe im ihrem Abgabeverhalten erfassten Betriebsinhaber<br />

und Betriebe in ihrem Abgabeverhalten als repräsentativ eingeschätzt wer<strong>de</strong>n können,


Kapitel 3 Abgabeverhalten und Flächenmobilisierung bei Landwirten … 45<br />

muss offenbleiben. Der in Tabelle 3.5 gezogene Vergleich zur Eigentumsfläche <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

LZ 2010 erfassten Betriebe zeigt, dass die durchschnittliche Ausstattung <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe mit<br />

Eigentumsflächen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe und <strong><strong>de</strong>r</strong> LZ 2010 vergleichbar sind. Die Abweichungen<br />

sind gering bzw. wie folgt erklärbar: Die höheren Durchschnittsgrößen <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> LSV-Stichprobe in Bayern (FOB, NOS), Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland (HRS)<br />

und Ba<strong>de</strong>n-Württemberg (BW) im Vergleich zum Durchschnitt <strong><strong>de</strong>r</strong> LZ dürften darauf zurückzuführen<br />

sein, dass sich vor allem Nebenerwerbsbetriebe in diesen <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

frühzeitig von <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL haben befreien lassen und daher keine Rentenanwartschaften haben.<br />

Die geringere Durchschnittsgröße <strong><strong>de</strong>r</strong> LAK Mittel- und Ost<strong>de</strong>utschland (MOD) könnte<br />

sich daraus erklären lassen, dass etliche Betriebsleiter in <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen Betrieben<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> neuen <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> LSV versichert sind, weil sie nicht als landwirtschaftliche<br />

Unternehmer im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL fungieren.<br />

Tabelle 3.5: Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausstattung mit Eigentumsflächen von Alterskassenstichprobe<br />

und Landwirtschaftszählung 2010 (in ha LF)<br />

Deutschland Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen- Nordrhein- Schleswig- Mittel- und Hessen, Franken<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>bayern/<br />

Bremen Westfalen Holstein Ost<strong>de</strong>utsch- Rheinland- und Oberpfalz<br />

und land Pfalz und Ober- und Schwaben<br />

Hamburg Saarland bayern<br />

LZ 2010 22,4 12,8 30 18,6 35,7 58,6 13,8 17,8 17,8<br />

LSV-Stichprobe 22,3 17,3 29,7 18 42,8 34,3 17,7 23,7 21,5<br />

Quelle: Eigene Analyse, basierend auf einer Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erhebung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskassen zur<br />

Unternehmensabgabe nach § 21 ALG von 15 % <strong><strong>de</strong>r</strong> im Jahr 2011 bewilligten Fälle für landwirtschaftliche<br />

Unternehmer nach § 1 Abs. 2 ALG für die Leistungsarten Altersrente, vorzeitige Altersrente<br />

und volle Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrente, Juni/Juli 2012.<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Hochrechnungen (vgl. Tabelle 3.6) zum Umfang <strong><strong>de</strong>r</strong> im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenbeantragung<br />

durch die Hofabgabeverpflichtung mobilisierten Flächen sind aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorbehalte zur Repräsentativität <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe und <strong><strong>de</strong>r</strong> dadurch verursachten Einschränkungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> allgemeinen Übertragbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ergebnisse nur als Hinweis auf die Größenordnung<br />

einzuordnen. Unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Annahme, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe erfassten Fälle seien repräsentativ<br />

für die Gesamtheit <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL-Rentenzugänge im Jahr 2011, wäre mit <strong>de</strong>m Rentenzugang<br />

2011 eine Eigentumsfläche von insgesamt 172.106 ha LF o<strong><strong>de</strong>r</strong> 2,6 % <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland landwirtschaftlich genutzten Eigentumsfläche mobilisiert<br />

wor<strong>de</strong>n.


46 Kapitel 3 Abgabeverhalten und Flächenmobilisierung bei Landwirten …<br />

Tabelle 3.6: Hochrechnung <strong><strong>de</strong>r</strong> im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenbewilligungen 2011 bei <strong>de</strong>n Stichprobenbetrieben<br />

mobilisierte Flächen und ihr Anteil an <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche nach Landwirtschaftszählung 2010<br />

LAK Schleswig- Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>- Nordrhein- Hessen, Franken Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>bayern/ Ba<strong>de</strong>n- Mittel- Insgesamt<br />

Holstein sachsen- Westfalen Rheinland- und Oberpfalz Württem- und Ost-<br />

und Bremen<br />

Pfalz und Ober- und Schwaben berg <strong>de</strong>utsch-<br />

Hamburg Saarland bayern land<br />

durch ADL_Rentenbewilligungen<br />

mobilisierte Eigentumsflächen<br />

(multipliziert mit 6,66666)<br />

zum Vergleich LF nach LZ 2010<br />

Pachtquote<br />

davon Eigentumsfläche<br />

hochgerechnete Stichprobenfläche<br />

in % LF LZ 2010<br />

durch ADL_Rentenbewilligungen<br />

mobilisierte Pachtflächen<br />

hochgerechnet (x 6,66666)<br />

Pachtfläche LZ<br />

hochgerechnete Stichprobenfläche<br />

in % LF LZ 2010<br />

Quelle: Eigene Analyse, basierend auf einer Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erhebung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskassen zur<br />

Unternehmensabgabe nach § 21 ALG von 15 % <strong><strong>de</strong>r</strong> im Jahr 2011 bewilligten Fälle für landwirtschaftliche<br />

Unternehmer nach § 1 Abs. 2 ALG für die Leistungsarten Altersrente, vorzeitige Altersrente<br />

und volle Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrente, Juni/Juli 2012.<br />

Ausgehend von <strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe erfassten Pachtflächen wären hochgerechnet<br />

113.598 ha LF o<strong><strong>de</strong>r</strong> 1,1 % <strong><strong>de</strong>r</strong> gepachteten LF mobilisiert wor<strong>de</strong>n. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> oben bereits<br />

erläuterten Rückgabe von Pachtflächen bereits im Vorfeld <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenantragsstellung<br />

dürften die durch die HAK mobilisierten Flächen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe nur teilweise erfasst<br />

wor<strong>de</strong>n sein.<br />

3.6 Fazit<br />

16.851 43.397 16.565 16.891 32.259 22.818 14.634 8.693 172.106<br />

1.187.419 2.585.269 1.463.087 1.549.541 1.732.123 1.404.720 1.409.988 5.549.344 16.704.044<br />

% 49 52 55 65 46 43 60 74 60<br />

602.021 1.253.855 664.241 548.538 942.275 797.881 568.225 1.437.280 6.715.026<br />

% 2,8 3,5 2,5 3,1 3,4 2,9 2,6 0,6 2,6<br />

1.727 3.279 1.274 2.629 1.587 1.326 1.597 2.863 17.040<br />

11.512 21.862 8.494 17.527 10.583 8.841 10.649 19.087 113.598<br />

585.398 1.331.414 798.846 1.001.003 789.848 606.839 841.763 4.112.064 9.989.018<br />

% 2,0 1,6 1,1 1,8 1,3 1,5 1,3 0,5 1,1<br />

Welche Aussagen lassen sich aus <strong>de</strong>n Stichprobenergebnissen im Hinblick auf eine Einschätzung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> agrarstrukturellen Wirksamkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> treffen?<br />

Die hier erhobenen und vorgestellten Ergebnisse sind aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> dargestellten Bedingungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Datenerhebung in ihrer Aussagekraft begrenzt, da keine Angaben darüber gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n können, wie repräsentativ die gezogene Stichprobe von 15 % <strong>de</strong>s Neurentenzugangs<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> AdL im Jahr 2011 für die Nutzung <strong>de</strong>s § 21 ALG ist. Dennoch sind die<br />

ermittelten Ergebnisse interessant und weiterführend, weil hier erstmals Aussagen über<br />

die Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> verschie<strong>de</strong>nen Abgabearten <strong>de</strong>s § 21 ALG vorliegen. Diese können die in<br />

Kapitel 5 wie<strong><strong>de</strong>r</strong>gegebenen Aussagen aus Expertengesprächen sinnvoll ergänzen.


Kapitel 3 Abgabeverhalten und Flächenmobilisierung bei Landwirten … 47<br />

Für die hier interessieren<strong>de</strong>n Zusammenhänge erscheint beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s wichtig, dass die agrarstrukturell<br />

positiv bewerteten Abgabeformen wie Eigentumsübertragungen (in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie<br />

und an Dritte) und Verpachtungen an Dritte mit zusammengenommen 61 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabefälle<br />

bzw. 68 % <strong><strong>de</strong>r</strong> mobilisierten Eigentumsfläche einen hohen Anteil an <strong>de</strong>n im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rentenbeantragung genutzten Abgabeformen aufweisen. Demgegenüber sind die agrarstrukturell<br />

weniger positiv bewerteten Möglichkeiten Abgabe an <strong>de</strong>n Ehegatten und Abgabe<br />

nach § 21 Abs. 8 ALG mit 6 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle und 7 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche <strong>de</strong>utlich weniger wichtig.<br />

Auch die ambivalent betrachtete Abgabeform Verpachtung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie erweist sich<br />

mit 24 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe und landwirtschaftlich genutzten Fläche als weit weniger dominant,<br />

als die Einschätzungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten zu <strong>de</strong>n von ihnen erwarteten Verteilungen erwarten<br />

ließen.<br />

Insofern wird die Aussage, die HAK erbringe positive agrarstrukturelle Effekte durch die<br />

Auswertung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe <strong>de</strong>s AdL-Rentenzugangs 2011 unterstützt. Bei <strong>de</strong>n Abgabearten<br />

Eigentumsübertragung und Verpachtung an Dritte ist mit Rentenantrag und Rentenbezug<br />

<strong>de</strong>s Altenteilers <strong><strong>de</strong>r</strong> Effekt eingetreten, dass wachstumswillige Betriebe die Flächen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> abgeben<strong>de</strong>n Landwirte übernehmen konnten. In <strong>de</strong>n Fällen <strong><strong>de</strong>r</strong> Eigentumsübertragung<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n Betriebsleitergeneration die volle unternehmerische<br />

Verantwortung übertragen. Ob und inwieweit diese Effekte direkt o<strong><strong>de</strong>r</strong> indirekt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Leistungsvoraussetzung Hofabgabe zugeschrieben wer<strong>de</strong>n können, o<strong><strong>de</strong>r</strong> ob sie möglicherweise<br />

auch ohne Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis, allein aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> dann einsetzen<strong>de</strong>n Rentenzahlung<br />

eingetreten wären, kann nicht anhand dieser Zahlen entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Erkenntnisse<br />

hierzu versprechen die nachfolgen<strong>de</strong>n Kapitel 4 und 5.


48 Kapitel 4 Landwirte im Regelrentenalter …<br />

4 Landwirte, die nach Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze unter Verzicht<br />

auf AdL-Rentenleistungen ihren Betrieb weiter bewirtschaften<br />

4.1 Datengrundlage<br />

Im Regelfall sind Landwirte mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersrente gemäß § 2 Abs. 1<br />

Buchst. a ALG versicherungsfrei. Landwirte, die nach Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze<br />

weiterwirtschaften und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Altersrenten wegen Nichterfüllung <strong>de</strong>s Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />

entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht beantragt o<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht bewilligt wur<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n daher in <strong>de</strong>n regelmäßigen<br />

Statistiken <strong><strong>de</strong>r</strong> LAKen nicht erfasst. Die Statistik Tab. A 306, die <strong>de</strong>n Versichertenbestand<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> AdL nach Versichertengruppen, Alter und Beitragsjahren differenziert, enthält<br />

zwar auch über 65-jährige Landwirte. Dabei han<strong>de</strong>lt es jedoch um Landwirte, die wegen<br />

Erreichens <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze zwar versicherungsfrei wären, bis zur Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> 15jährigen<br />

Wartezeit für eine Regelaltersrente allerdings gem. § 84 ALG weiter in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL<br />

versicherungspflichtig bleiben. Dies ist eine zahlenmäßig sehr kleine Gruppe.<br />

Auch die Landwirtschaftszählung 2010 (LZ 2010) o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Statistik <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterskassen über<br />

abgelehnte Anträge auf Altersrente bzw. Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung E 307 geben keinen Aufschluss:<br />

– Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> LZ 2010 ist zwar das Lebensalter <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber erfasst, es wird jedoch<br />

nicht ermittelt, ob Landwirte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, Beitragszeiten<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL aufweisen.<br />

– Die Statistik E 307 zeigt zwar die Anzahl abgelehnter Rentenanträge, nicht aber die<br />

jeweiligen Ablehnungsgrün<strong>de</strong>. Vermutlich dürfte eine nicht geringe Anzahl von<br />

Landwirten, die nicht abgeben wollen o<strong><strong>de</strong>r</strong> können, und die aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> gelten<strong>de</strong>n<br />

Abgabevoraussetzungen keine Chance auf einen positiven Rentenantrag sehen, von<br />

vorneherein auf eine Antragstellung verzichten.<br />

Eine weiterer möglicher Ansatzpunkt wäre, die Gruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Unternehmer,<br />

die nach <strong>de</strong>m Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiterwirtschaften, über die Statistik<br />

KM 6 <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV zu erschließen. In dieser Statistik sind die Gruppen landwirtschaftliche<br />

Unternehmer, Rentner und freiwillige Versicherte nach Alter erfasst. Allerdings sind auch<br />

hier die landwirtschaftlichen Unternehmer, die trotz Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Altersgrenze<br />

keine Altersrente beantragt haben, nicht explizit ausgewiesen. Versichert sind hier<br />

auch aus <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL befreite Nebenerwerbslandwirte ohne Ansprüche auf Altersrente, die<br />

neben <strong>de</strong>m Bezug <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Rentenversicherung ihren Betrieb<br />

weiter bewirtschaften und dadurch in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV gemäß <strong>de</strong>m Grundsatz „aktiv vor passiv“<br />

versicherungspflichtig gewor<strong>de</strong>n sind. Weiterhin wer<strong>de</strong>n hier auch Landwirte erfasst, die<br />

<strong>de</strong>m Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis nach § 21 Abs. 8 ALG entsprochen haben und Altersrente <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

AdL beziehen, aber in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV weiter als landwirtschaftliche Unternehmer versichert<br />

bleiben. Nach Ansicht von Experten dürften aber bei<strong>de</strong> Gruppen eher von untergeordneter


Kapitel 4 Landwirte im Regelrentenalter … 49<br />

Be<strong>de</strong>utung sein. Tabelle 4.1 zeigt, dass 2011 insgesamt 8.631 in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV pflichtversicherte<br />

Männer und Frauen das 65. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben.<br />

Tabelle 4.1: Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaftlichen Krankenversicherung ab<br />

65 Jahren<br />

Quelle: Statistik <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaftlichen Krankenkassen nach Versicherten, Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong>- und Altersgruppen<br />

und KV-Bereichen (KM 6); (Auszug; Stand 1.7.2011), Spitzenverband <strong><strong>de</strong>r</strong> LSV.<br />

Die bloße Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Gruppe ist jedoch nicht hinreichend. Darüber hinaus wäre es wünschenswert,<br />

regional differenziert weitere Aufschlüsse über <strong>de</strong>n Umfang und die Zusammensetzung<br />

dieser Gruppe von Landwirten zu erhalten, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e über die Erfüllung<br />

von Wartezeiten und die Höhe <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenanwartschaften sowie weitere betriebliche<br />

Kennzeichen dieser weiterwirtschaften<strong>de</strong>n Betriebsinhaber. Diese Kenntnisse sind nicht<br />

zuletzt auch erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, um die finanziellen Folgen einer etwaigen Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

HAK abschätzen zu können.<br />

Um für diese wichtigen Anliegen Lösungen zu fin<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong> für dieses und weitere Datenprobleme<br />

mit einer Gruppe von Experten <strong><strong>de</strong>r</strong> LAK und <strong>de</strong>s LSV-Spitzenverban<strong>de</strong>s bei<br />

einer Sitzung am 29. 5. 2012 in Kassel diskutiert 17<br />

.<br />

Unter <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen erörterten Ansatzpunkten erwies sich schließlich ein von Frau<br />

Dieckhoff, LAK NRW, stammen<strong><strong>de</strong>r</strong> Vorschlag als umsetzbar. Frau Dieckhoff hatte vorgeschlagen,<br />

ein Programm <strong><strong>de</strong>r</strong> Innenrevision einzusetzen, mit <strong>de</strong>m man sich alle Landwirte<br />

anzeigen lassen kann, die Unternehmer nach § 1 Abs. 2 ALG und versicherungsfrei wegen<br />

Alters sind, d. h. unter 18 o<strong><strong>de</strong>r</strong> 65 Jahre und älter sind. Eine entsprechen<strong>de</strong> Abfrage für die<br />

LAK NRW ergab 1.027 Fälle von Betriebsleitern, die versicherungsfrei waren, weil sie<br />

17<br />

Männer<br />

Frauen Insgesamt<br />

65 bis unter 70 4.146 612 4.758<br />

70 bis unter 75 1.908 449 2.357<br />

75 bis unter 80 765 228 993<br />

80 bis unter 85 282 102 384<br />

85 bis unter 90 66 73 139<br />

Insgesamt 7.167 1.464 8.631<br />

Daran beteiligt waren die Herren Zin<strong>de</strong>l und Höhn vom LSV-Spitzenverband, Herr Selter von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

LAK Ba<strong>de</strong>n-Württemberg, Frau Dieckhoff von <strong><strong>de</strong>r</strong> LAK Nordrhein-Westfalen sowie Herr Hoffmann<br />

von <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterskasse <strong>de</strong>s Gartenbaus.


50 Kapitel 4 Landwirte im Regelrentenalter …<br />

das 65. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t hatten. Von diesen 1.027 Fällen wur<strong>de</strong> dann eine Stichprobe<br />

von 103 Fällen o<strong><strong>de</strong>r</strong> 10 % nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip genauer ausgewertet. Hierbei wur<strong>de</strong><br />

lediglich auf eine ausreichen<strong>de</strong> regionale Streuung geachtet. Zu diesem Zweck wur<strong>de</strong>n<br />

von <strong>de</strong>n 20 Ergebnisseiten <strong>de</strong>s Programmlaufes drei Ergebnisseiten nach bestimmten Ordnungsnummern<br />

ausgewählt, um sicherzustellen, dass westfälische und rheinische Betriebe<br />

gleichermaßen berücksichtigt wur<strong>de</strong>n und diese genauer ausgewertet. Das Verfahren erwies<br />

sich als sehr zeitaufwendig, weil für je<strong>de</strong>n Einzelfall manuell mehrere Dialoge im<br />

Datenbestand <strong><strong>de</strong>r</strong> LAK durchzugehen waren 18<br />

.<br />

Auf Anfrage <strong>de</strong>s Verfassers und Veranlassung <strong>de</strong>s LSV-Spitzenverbands wur<strong>de</strong> das von<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> LAK NRW praktizierte Verfahren im Juni/Juli 2012 im Rahmen einer Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erhebung<br />

auf die LAKen Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen-Bremen, Franken und Oberbayern, Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>bayern/Oberpfalz<br />

und Schwaben sowie Ba<strong>de</strong>n-Württemberg ausgeweitet und die ermittelten Daten <strong>de</strong>m Verfasser<br />

übersandt. Von diesen Alterskassen wer<strong>de</strong>n 76 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrenten in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL verantwortet<br />

und mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswahl wird auch <strong>de</strong>n agrarstrukturellen Unterschie<strong>de</strong>n in<br />

Deutschland zumin<strong>de</strong>st bezogen auf die alten <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong> Rechnung getragen. Die Konzentration<br />

auf die alten <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong> erklärt sich aus <strong>de</strong>m geringen Anteil an <strong>de</strong>n Altersrenten<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> AdL in <strong>de</strong>n neuen <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Die für die neuen <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong> zuständige<br />

LAK MOD hatte im Jahr 2011 lediglich 2.215 Regelaltersrenten, was einem Anteil von<br />

0,7 % aller Altersrenten <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL entsprach.<br />

4.2 Ergebnis <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe<br />

Die Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erhebung in <strong>de</strong>n fünf genannten LAKen ergab, dass insgesamt 4.561 landwirtschaftliche<br />

Unternehmer die <strong>de</strong>finierten Kriterien erfüllten. Aus dieser Grundgesamtheit<br />

wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>n vorgenannten LAKen eine Stichprobe im Umfang von jeweils 10 % nach<br />

<strong>de</strong>m Zufallsprinzip selektiert und die einzelnen Fälle nach einheitlichen Kriterien (Geburtsdatum,<br />

Familienstand, Anzahl Beitragsmonate, Betriebsgröße, Anzahl Beitragsmonate<br />

<strong>de</strong>s Ehegatten) aufgelistet und <strong>de</strong>m Verfasser zur Verfügung gestellt. Diese Daten wur<strong>de</strong>n<br />

dann u. a. auf Rentenansprüche, Familienstand und Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter<br />

sowie auf <strong>de</strong>n Rentenanspruch <strong>de</strong>s Ehegatten ausgewertet. Die wichtigsten Ergebnisse<br />

wer<strong>de</strong>n im Folgen<strong>de</strong>n vorgestellt und erörtert.<br />

18<br />

In verschie<strong>de</strong>nen Dialogen zu erfragen waren beispielsweise das Geburtsjahr, <strong><strong>de</strong>r</strong> Umfang entrichteter<br />

Beiträge, ein evtl. laufen<strong>de</strong>s Rentenantragsverfahren o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine etwaige frische Bewilligung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit<br />

nach <strong>de</strong>m Programmlauf.


Kapitel 4 Landwirte im Regelrentenalter … 51<br />

Rentenansprüche<br />

Von <strong>de</strong>n 456 ausgewerteten Fällen<br />

– haben 341 Unternehmer (74,8 %) 180 und mehr Beitragsmonate zur AdL. Der Prozentsatz<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte, die die Wartezeit erfüllen, liegt zwischen 69 % in <strong><strong>de</strong>r</strong> LAK<br />

BW und 83 % in <strong><strong>de</strong>r</strong> LAK NRW;<br />

– weisen 26 Unternehmer weniger als 180 Beitragsmonate auf und erfüllen damit nicht<br />

die Anspruchsvoraussetzungen für eine Regelaltersrente; ob sie bei an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Alterskassen<br />

Ansprüche aufweisen, ist unbekannt;<br />

– haben 81 Unternehmer (18 %) keine Beitragsmonate;<br />

– weisen die 341 landwirtschaftlichen Unternehmer, die mehr als 180 Beitragsmonate<br />

haben, im Schnitt 402 Beitragsmonate auf. Dabei han<strong>de</strong>lt es sich um reine Unternehmerzeiten,<br />

nicht um Zeiten als mitarbeiten<strong><strong>de</strong>r</strong> Familienangehöriger;<br />

– wür<strong>de</strong>n diese 341 Landwirte 2012 im Durchschnitt einen monatlichen Rentenanspruch<br />

von 434,16 Euro haben, wenn sie ihr Unternehmen abgegeben hätten (vgl. Tabelle<br />

4.2).<br />

Tabelle 4.2: Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Beitragsmonate zur landwirtschaftlichen Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stichprobenlandwirte<br />

Anzahl Fälle 88 90 104 71 103 456<br />

Wartezeit 180 Beitragsmonate<br />

erfüllt<br />

Quelle: Stichprobe von Landwirten <strong><strong>de</strong>r</strong> LAKen BW, FOB, NB, NOS und NRW, die das 65. Lebensjahr<br />

vollen<strong>de</strong>t haben und ihren Betrieb weiter bewirtschaften.<br />

Familienstand und Rentenanspruch <strong>de</strong>s Ehegatten<br />

60 63 77 56 85 341<br />

Wartezeit nicht erfüllt 28 27 27 15 10 107<br />

davon keine Beitragsmonate 25 19 23 8 6 81<br />

davon 1 bis 179 Beitragsmonate 3 8 4 7 4 26<br />

Durchschnittliche Beitrags- 406 389 421 370 415 402<br />

monate bei Wartezeiterfüllung<br />

Ba<strong>de</strong>n-<br />

Franken und Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachse Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>bayern Nordrhein- Insgesamt<br />

Württember Oberbayern Bremen Oberpfalz<br />

und Schwaben<br />

Westfalen<br />

301 <strong><strong>de</strong>r</strong> 456 Unternehmer sind verheiratet. Von <strong>de</strong>n 301 Ehegatten weisen 161 (53 %)<br />

mehr als 180 geklärte, wartezeitrelevante Beitragsmonate auf, 36 zwischen 1 und 180 Beitragsmonaten<br />

und 104 keine Beitragsmonate. Im Schnitt weisen die 161 Ehegatten, die die<br />

Wartezeit erfüllen 381 wartezeitrelevante Beitragsmonate auf. Den höchsten Anteil an<br />

Ehegatten mit erfüllter Wartezeit hat die LAK NB (61 %); dort liegt mit 426 Monaten


52 Kapitel 4 Landwirte im Regelrentenalter …<br />

auch die höchste Zahl <strong><strong>de</strong>r</strong> durchschnittlich zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Beitragsmonate vor. Die<br />

geringsten durchschnittlichen Beitragszeiten hat die LAK FOB (225 Monate); dort erreichen<br />

auch lediglich 45 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegatten die Wartezeit (vgl. Tabelle 4.3). Durch die komplizierte<br />

Zusplittungsregelung ist die Höhe <strong>de</strong>s Anspruchs nicht zu bestimmen.<br />

Tabelle 4.3: AdL-Beitragsmonate <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegatten <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobenlandwirte<br />

Quelle: Stichprobe von Landwirten <strong><strong>de</strong>r</strong> LAKen BW, FOB, NB, NOS und NRW, die das 65. Lebensjahr<br />

vollen<strong>de</strong>t haben und ihren Betrieb weiter bewirtschaften. Eigene Auswertung.<br />

Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe<br />

Im Durchschnitt sind die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe erfassten Betriebsleiter mit mehr als 180 AdL-<br />

Beitragsmonaten 70,4 Jahre alt. Etwas mehr als die Hälfte aller Landwirte sind zwischen<br />

65 und 70 Jahre alt, wobei 20 % (11 % NRW; 25 % NB) das 66. Lebensjahr noch nicht<br />

vollen<strong>de</strong>t haben. Bei dieser Gruppe dürfte es durchaus noch im Bereich <strong>de</strong>s Möglichen<br />

liegen, dass sich die eigentlich intendierte Hofabgabe und <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenbezug nur kurze Zeit<br />

verzögert haben. Die Gruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> 66 bis 70-Jährigen ist mit knapp einem Drittel gleich<br />

groß wie die Gruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> 70 bis 75-Jährigen. Die Gruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> 75 bis 80- und <strong><strong>de</strong>r</strong> über 80-<br />

Jährigen sind mit 12 % bzw. 4 % <strong>de</strong>utlich kleiner. Hier zeigt sich, dass mit zunehmen<strong>de</strong>m<br />

Lebensalter und vermutlich nachlassen<strong><strong>de</strong>r</strong> körperlicher und geistiger Leistungsfähigkeit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb ab- bzw. aufgegeben bzw. unter die Min<strong>de</strong>stgröße verkleinert wird.


Kapitel 4 Landwirte im Regelrentenalter … 53<br />

Tabelle 4.4: Alter <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobenlandwirte mit erfüllter Wartezeit<br />

Alter Betriebsleiter mit Ba<strong>de</strong>n- Franken und Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen- Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>bayern/ Nordrhein- Insgesamt<br />

Rentenanspruch Württemberg Oberbayern Bremen Oberpfalz<br />

und Schwaben<br />

Westfalen<br />

65 bis unter 70 28 35 42 36 44 185<br />

(davon bis 66 13 9 19 14 13 68)<br />

70 bis unter 75 25 16 26 14 25 106<br />

75 bis unter 80 6 9 7 5 13 40<br />

über 80 1 3 2 1 3 10<br />

Insgesamt 73 72 96 70 98 341<br />

Alter im Durchschnitt 70,7 70,6 70,1 69,9 71 70,4<br />

Quelle: Stichprobe von Landwirten <strong><strong>de</strong>r</strong> LAKen BW, FOB, NB, NOS und NRW, die das 65. Lebensjahr<br />

vollen<strong>de</strong>t haben und ihren Betrieb weiter bewirtschaften. Eigene Auswertung,<br />

Tabelle 4.5 zeigt, dass die Verteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe nach Altersgruppen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Verteilung<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> oben dargestellten Statistik KM 6 vergleichbar ist, was zumin<strong>de</strong>st in Hinblick<br />

auf die Altersstruktur als Beleg für die Validität <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe herangezogen wer<strong>de</strong>n<br />

kann.<br />

Tabelle 4.5: Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersverteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobenlandwirte und <strong><strong>de</strong>r</strong> Mitglie<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaftlichen Krankenversicherung ab 65 Jahren<br />

KM 6 Stichprobenbetriebe 5 LAKen<br />

65 bis unter 70 % 55 50<br />

70 bis unter 75 % 27 30<br />

75 bis unter 80 % 12 13<br />

über 80 % 6 7<br />

Quelle: Statistik KM 6 <strong>de</strong>s LKV-Spitzenverbands; Stichprobe von Landwirten <strong><strong>de</strong>r</strong> LAKen BW, FOB,<br />

NB, NOS und NRW, die das 65. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben und ihren Betrieb weiter bewirtschaften.<br />

Eigene Auswertung.<br />

Größenstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe von Landwirten mit Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wartezeit<br />

Die Größenstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> 341 Stichprobenbetriebe, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Leiter mehr als 180 Beitragsmonate<br />

zur AdL aufweisen, ist wie folgt:<br />

– 15 Landwirte bewirtschaften keine landwirtschaftlichen Flächen. 10 davon sind reine<br />

Forstbetriebe (zwischen 96 und 2.000 ha Forstflächen), jeweils ein Unternehmer betreibt<br />

Weinbau, Fischwirtschaft und Imkerei, zwei <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte haben Beteiligungen<br />

an mehreren landwirtschaftlichen Unternehmen. In <strong><strong>de</strong>r</strong> LAK NB haben 4 Landwirte<br />

neben ihren Einzelbetrieben noch Beteiligungen an weiteren Betrieben.


54 Kapitel 4 Landwirte im Regelrentenalter …<br />

– Die durchschnittlich landwirtschaftlich genutzte Fläche <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobenbetriebe liegt<br />

bei 51,9 ha und bewegt sich bezogen auf die untersuchten LAKen zwischen 36 ha<br />

(NOS) und 70,8 ha (NB).<br />

– 12 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe bewirtschaften weniger als 10 ha LF, wobei die Anteile dieser<br />

Gruppe zwischen 4 % in NRW und 20 % in NOS liegen.<br />

– 19 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe haben eine landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen 10 und<br />

20 ha (16 % NRW, 29 % NOS).<br />

– Bei 32 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe beträgt die LF zwischen 20 und 50 ha (25 % NOS; 41 % FOB)<br />

und bei 26 % zwischen 50 und 100 ha (18 % NOS; 33 % NRW).<br />

– 9 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe bewirtschaften mehr als 100 ha LF (6 % FOB; 18 % NB).<br />

Insgesamt variieren die Betriebsgrößen <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichproben erheblich (vgl. Tabelle 4.6). Es ist<br />

keine klare Dominanz etwa beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s kleiner o<strong><strong>de</strong>r</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s großer Betriebe und auch<br />

keine bipolare Verteilung zwischen diesen bei<strong>de</strong>n Gruppen zu erkennen. Damit wird auch<br />

die gängige Annahme von Experten nicht bestätigt, die angenommen haben, dass diese<br />

bei<strong>de</strong>n Gruppen beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s stark vertreten sind. Diese Vermutung <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten stützt sich<br />

auf folgen<strong>de</strong> Überlegungen:<br />

– Unternehmer mit eher kleinen Betrieben könnten überproportional vertreten sein, weil<br />

sie weniger leicht einen Nachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie fin<strong>de</strong>n, wegen häufiger Befreiungen<br />

keine o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur geringe Ansprüche aus <strong><strong>de</strong>r</strong> LAK aufweisen und vom Fortbestand<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Beitragspflicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV weniger stark als größere Betriebe betroffen sind.<br />

– Für einen überproportional großen Anteil von Unternehmern mit beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s großen<br />

Betrieben sprechen die geringere Sanktionswirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> entgangenen AdL-Rente sowie<br />

steuerliche Vorteile einer Weiterbewirtschaftung.


Kapitel 4 Landwirte im Regelrentenalter … 55<br />

Tabelle 4.6: Betriebsgrößenstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobenlandwirte<br />

Betriebsgröße Ba<strong>de</strong>n- Franken und Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen- Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>bayern/ Nordrhein- Insgesamt<br />

(in ha LF) Württemberg Oberbayern Bremen Oberpfalz<br />

und Schwaben<br />

Westfalen<br />

0 ha 1 3 4 2 5 15<br />

1 bis unter 10 ha 10 3 4 10 0 27<br />

10 bis unter 20 ha 13 10 10 17 17 67<br />

20 bis unter 50 ha 18 26 21 14 27 106<br />

50 bis unter 100 ha 12 17 19 10 26 84<br />

über 100 ha 6 4 13 4 10 37<br />

Insgesamt 60 63 71 57 85 336<br />

im Durchschnitt 51,1 44,3 70,8 36,0 52,8 51,9<br />

LF insgesamt 3.066,0 2.791,5 5.028,2 2.052,0 4.488,0 17.425,8<br />

Quelle: Stichprobe von Landwirten <strong><strong>de</strong>r</strong> LAKen BW, FOB, NB, NOS und NRW, die das 65. Lebensjahr<br />

vollen<strong>de</strong>t haben und ihren Betrieb weiter bewirtschaften. Eigene Auswertung.<br />

Der in Tabelle 4.7 gezogene Vergleich zu <strong><strong>de</strong>r</strong> Größenverteilung landwirtschaftlicher Betriebe<br />

im früheren <strong>Bund</strong>esgebiet laut Landwirtschaftszählung 2010 zeigt, dass die Betriebe<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe etwas größer als die landwirtschaftlichen Betriebe in <strong>de</strong>n untersuchten<br />

<strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n sind. Insgesamt zeigt die Gegenüberstellung aber eine gute Übereinstimmung<br />

zwischen <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe und <strong>de</strong>n Betrieben <strong><strong>de</strong>r</strong> LZ 2010. Lediglich im Größenbereich<br />

zwischen 0 und 10 ha weichen die Zahlen stärker ab. Diese Abweichung dürfte sich<br />

aus <strong>de</strong>n unterschiedlichen Erfassungsgrenzen <strong><strong>de</strong>r</strong> LZ 2010 (5 ha) einerseits und <strong>de</strong>n etwas<br />

höheren Min<strong>de</strong>stgrößen <strong><strong>de</strong>r</strong> LAK (zumeist 8 ha) erklären lassen.


56 Kapitel 4 Landwirte im Regelrentenalter …<br />

Tabelle 4.7: Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsgrößenstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobenlandwirte und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirte <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaftszählung 2010 aus <strong>de</strong>m früheren <strong>Bund</strong>esgebiet<br />

Quelle: Landwirtschaftszählung 2010; Stichprobe von Landwirten <strong><strong>de</strong>r</strong> LAKen BW, FOB, NB, NOS und<br />

NRW, die das 65. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben und ihren Betrieb weiter bewirtschaften. Eigene<br />

Auswertung.<br />

Geschätzter Kostenaufwand bei einer Rentenberechtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> untersuchten Gruppe:<br />

Die durchschnittlichen Rentenansprüche für die Landwirte, die die Wartezeit erfüllen,<br />

wür<strong>de</strong> ohne HAK 2012 monatlich 434,16 Euro betragen. Bei Hochrechnung auf die 3.410<br />

Fälle sind dies zusätzliche Rentenaufwendungen von ca. 17,8 Mio. Euro jährlich für die<br />

fünf einbezogenen LAKen. Da diese LAKen 76 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentner wegen Alters in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL<br />

betreuen, wür<strong>de</strong>n unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Annahme, die Verhältnisse in <strong>de</strong>n übrigen LAKen entsprechen<br />

<strong>de</strong>nen in <strong>de</strong>n untersuchten LAKen, bei <strong>de</strong>n über das 65. Lebensjahr weiterwirtschaften<strong>de</strong>n<br />

Landwirte Rentenanwartschaften in Höhe von 23,4 Mio. Euro im Jahr entstehen. Dies bezieht<br />

sich allein auf die Landwirte nach § 1 Abs. 2 ALG. Die Rentenanwartschaften <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ehegatten sind, wie bereits oben erwähnt, aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> komplizierten Zusplittungsregelungen<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL nicht quantifizierbar.<br />

Die Auswahl <strong><strong>de</strong>r</strong> untersuchten Stichprobe erfolgte nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip, sodass keine<br />

Angaben darüber möglich sind, wie repräsentativ die Stichprobe für die Grundgesamtheit<br />

ist. Dadurch sind auch Hochrechnungen aus <strong>de</strong>n Stichproben <strong><strong>de</strong>r</strong> fünf untersuchten LA-<br />

Ken auf das gesamte <strong>Bund</strong>esgebiet nur von begrenzter Aussagekraft. Sie können daher<br />

lediglich als Hinweis auf mögliche Größenordnungen <strong><strong>de</strong>r</strong> finanziellen Folgen einer Abschaffung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> HAK in Bezug auf Ansprüche von Landwirten verstan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n, die bereits<br />

die Regelaltersgrenze erreicht haben.<br />

4.3 Zur Validität <strong><strong>de</strong>r</strong> Daten<br />

LZ 2010 (alte <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>) Stichproben-Betriebe<br />

0 bis unter 10 ha % 25 13<br />

10 bis unter 20 ha % 22 20<br />

20 bis unter 50 ha % 26 32<br />

50 bis unter 100 ha % 18 25<br />

über 100 ha % 9 11<br />

Die ermittelten Zahlen stehen unter <strong>de</strong>m Vorbehalt, dass die anvisierten Fallgestaltungen<br />

konsequent von <strong><strong>de</strong>r</strong> Beitragsabteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> LAKen eingestellt wur<strong>de</strong>n. Es wird durchaus<br />

für möglich gehalten, dass bei <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Fällen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze die<br />

Versicherungspflicht einfach been<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>, ohne <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Schlüssel zu ver-


Kapitel 4 Landwirte im Regelrentenalter … 57<br />

geben. Ein solches „Versäumnis“ erscheint auch <strong>de</strong>shalb plausibel, weil es für <strong>de</strong>n einzelnen<br />

Versicherten völlig unbe<strong>de</strong>utend ist, warum er keinen Beitrag bezahlen muss. Möglicherweise<br />

sind die Fälle <strong>de</strong>mnach nur unvollständig erfasst. Die Zahl <strong><strong>de</strong>r</strong> auch nach Erreichen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiter wirtschaften<strong>de</strong>n Betriebe könnte <strong>de</strong>mnach höher liegen<br />

als hier ermittelt. Rechnet man die 4.561 bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe ermittelten Fälle mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Bezugsgröße Anteil an Regelaltersrenten auf alle LAKen hoch, so wären bun<strong>de</strong>sweit<br />

6.002 Fälle zu erwarten. Wie bereits oben erwähnt, sind in <strong><strong>de</strong>r</strong> Statistik KM 6 insgesamt<br />

8.631 Pflichtversicherte <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV registriert (7.167 Männer und 1.464 Frauen), die das 65.<br />

Lebensjahr bereits vollen<strong>de</strong>t haben.<br />

4.4 Bewertung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ergebnisse und Schlussfolgerungen<br />

Erkenntnisse zur Gruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> nach Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenaltersgrenze weiterwirtschaften<strong>de</strong>n<br />

Landwirte konnte über eine Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erhebung <strong><strong>de</strong>r</strong> LAKen Nordrhein-Westfalen, Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen/Bremen,<br />

Franken/Oberbayern, Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>bayern/Oberpfalz/Schwaben sowie Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg gewonnen wer<strong>de</strong>n. Diese Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erhebung ergab, dass in diesen fünf LAKen<br />

insgesamt 4.561 landwirtschaftliche Unternehmer dieser Gruppe angehören. Die Analyse<br />

einer 10 %igen Stichprobe im Umfang ergab, dass knapp drei Viertel davon die Wartezeit<br />

erfüllen, im Durchschnitt 402 Beitragsmonate aufweisen und damit ohne HAK für 2012<br />

einen monatlichen Rentenanspruch von 434,61 Euro hätten. Von <strong>de</strong>n 301 Ehegatten dieser<br />

Landwirte wiesen etwa mehr als die Hälfte wartezeitrelevante Beitragsmonate auf, die<br />

sich durchschnittlich auf 381 beliefen. Die Höhe <strong>de</strong>s Anspruchs war aber aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

komplizierten Zusplittungsregelung nicht zu bestimmen. Bei <strong>de</strong>n Betriebsgrößen war we<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

eine klare Dominanz kleiner o<strong><strong>de</strong>r</strong> beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s großer Betriebe noch eine bipolare Verteilung<br />

zwischen diesen bei<strong>de</strong>n Gruppen zu erkennen. Die durchschnittliche LF <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobenbetriebe<br />

lag bei 51,9 ha und bewegte sich zwischen 36 ha (NOS) und 70,8 ha (NB).<br />

Bei Hochrechnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenansprüche, unter <strong><strong>de</strong>r</strong> Annahme, die Stichprobe sei repräsentativ<br />

und die Verhältnisse in <strong>de</strong>n übrigen LAKen entsprächen <strong>de</strong>nen in <strong>de</strong>n untersuchten<br />

LAKen, wür<strong>de</strong>n ohne HAK jährlich zusätzliche Rentenaufwendungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe von ca.<br />

17,8 Mio. Euro bezogen auf die fünf untersuchten LAKen und in <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe von<br />

23,4 Mio. Euro bezogen auf <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong> entstehen.<br />

Insgesamt haben die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe auch Experten überrascht. Vor <strong>de</strong>m Vorliegen<br />

dieser Stichprobe war eine geringere Fallzahl erwartet wor<strong>de</strong>n, bzw. angenommen<br />

wor<strong>de</strong>n, dass bei <strong>de</strong>n nach Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiterwirtschaften<strong>de</strong>n Landwirten<br />

keine o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur sehr wenige Beitragszeiten bei <strong>de</strong>n LAKen bestehen. Die Anzahl<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> gegenwärtig unter Verzicht auf Altersrentenbezug aus <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL nach Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regelaltersgrenze weiterwirtschaften<strong>de</strong>n Landwirte erscheint daher unerwartet hoch. Das<br />

bestätigen auch die Experten <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterskassen.<br />

Aus dieser Erkenntnis können unterschiedliche Schlüsse abgeleitet wer<strong>de</strong>n:


58 Kapitel 4 Landwirte im Regelrentenalter …<br />

Zum einen ist klar, dass die erfassten Betriebsleiter durch die <strong>Hofabgabeklausel</strong> nicht von<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterbewirtschaftung abgehalten wur<strong>de</strong>n. Offensichtlich scheint das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis<br />

für diese Landwirte eine Hür<strong>de</strong> zu bil<strong>de</strong>n, an <strong><strong>de</strong>r</strong> manche scheitern bzw. die sie<br />

nicht nehmen wollen. Entgegen teilweise geäußerter Expertenansichten hat eine nicht geringe<br />

Anzahl von Landwirten keine Möglichkeit gefun<strong>de</strong>n (o<strong><strong>de</strong>r</strong> diese auch nicht gesucht),<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabevorschrift irgendwie zu entsprechen und <strong>de</strong>n Rentenbezug zu sichern. Im<br />

Hinblick auf die agrarstrukturelle Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK können daraus keine direkten<br />

Schlussfolgerungen gezogen wer<strong>de</strong>n, weil aus <strong>de</strong>n Zahlen nicht abgeleitet wer<strong>de</strong>n kann,<br />

wie viele Betriebe vom Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis davon abgehalten wur<strong>de</strong>n, es diesen Betriebsleitern<br />

gleichzutun und ebenfalls bei Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiter zu wirtschaften.<br />

Dass die Anzahl weiterwirtschaften<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter aber ohne HAK höher liegen<br />

dürfte, erscheint naheliegend. In je<strong>de</strong>m Fall belegen die Zahlen, dass Landwirte in<br />

nicht zu vernachlässigen<strong><strong>de</strong>r</strong> Größenordnung gewillt sind, ihren Betrieb trotz offenkundig<br />

daraus erwachsen<strong><strong>de</strong>r</strong> Nachteile (Verzicht auf AdL-Altersrente; höherer LKV-Beitrag)<br />

auch mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiter zu bewirtschaften.<br />

Aus sozialpolitischer Sicht könnte man argumentieren, dass die Fallzahlen belegen, dass<br />

einer nicht unbeträchtlichen Anzahl von Landwirten (und in ca. <strong><strong>de</strong>r</strong> Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle auch<br />

<strong>de</strong>n Ehegatten) aus strukturpolitischen Erwägungen heraus eine Altersrente vorenthalten<br />

wird, obwohl diese Gruppe im Schnitt 35 Jahre und 7 Monate dafür Beiträge bezahlt hat.<br />

Dies tangiert die soziale Absicherungsfunktion <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL, die gegenläufig zu <strong>de</strong>n strukturpolitischen<br />

Steuerungseffekte wirkt: Diejenigen Landwirte, bei <strong>de</strong>nen aufgrund einer<br />

überdurchschnittlichen Betriebsgröße <strong><strong>de</strong>r</strong> strukturpolitische Effekt am größten wäre, sind<br />

gemessen an ihren Einkünften am wenigsten von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einbuße <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente betroffen<br />

bzw. für diese Gruppe ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Druck <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK zur Betriebsabgabe am geringsten. Für Betriebsleiter<br />

mit wenig Eigentumsfläche ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Effekt dagegen genau entgegengesetzt: Der<br />

Verlust <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente wiegt am schwersten, weil es einen vergleichsweise großen Anteil<br />

an <strong>de</strong>n Einkünften ausmacht und <strong><strong>de</strong>r</strong> Anreiz zur Abgabe ist dadurch relativ größer. Der<br />

strukturpolitische Effekt ist dagegen aufgrund <strong>de</strong>s geringeren Umfangs an mobilisierter<br />

Fläche kleiner als bei <strong><strong>de</strong>r</strong> zuerst genannten Gruppe von Betriebsleitern.<br />

Bei einer Abschaffung <strong>de</strong>s Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses für die Altfälle <strong><strong>de</strong>r</strong> fünf LAKen, in <strong>de</strong>nen<br />

Stichproben erfasst wur<strong>de</strong>n, wür<strong>de</strong>n sich Mehrkosten für <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eshaushalt in einer<br />

Größenordnung von ungefähr 20 Mio. Euro (berechnet wur<strong>de</strong>n 17,8 Mio. Euro) ergeben<br />

wür<strong>de</strong>n. Hochgerechnet auf <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong> wären es ca. 25 Mio. Euro (berechnet wur<strong>de</strong>n<br />

23,4 Mio. Euro). Allerdings ist ausdrücklich zu betonen, dass dies lediglich eine grobe<br />

Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Größenordnung sein kann, weil diese Rechnung auf einer Stichprobe<br />

beruht, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Repräsentativität nicht eingeschätzt wer<strong>de</strong>n kann.


Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> 59<br />

5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

Kapitel fünf thematisiert die agrarstrukturellen <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong>. Aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

in <strong>de</strong>n vorausgehen<strong>de</strong>n Kapiteln erläuterten unzureichen<strong>de</strong>n Verfügbarkeit aussagekräftiger<br />

Daten und aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Einschätzung heraus, <strong><strong>de</strong>r</strong> geringe Rücklauf einer standardisierten<br />

Befragung von Landwirten rechtfertige nicht <strong>de</strong>n großen Aufwand 19<br />

, wur<strong>de</strong> die Konsequenz<br />

gezogen, eine nicht standardisierte, leitfa<strong>de</strong>ngestützte Befragung von sozioökonomischen<br />

Beratern und Sozialreferenten von Bauernverbän<strong>de</strong>n in Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen, Nordrhein-Westfalen,<br />

Bayern und Ba<strong>de</strong>n-Württemberg durchzuführen. Diese sollten sich an<br />

Experten richten, die in ihrer täglichen Arbeit in einer „Flaschenhalsposition“ mit <strong>de</strong>m<br />

Ab- und Aufgabeverhalten in landwirtschaftlichen Unternehmen, <strong><strong>de</strong>r</strong> Zusammensetzung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtsfamilien, <strong>de</strong>n Kriterien für Hofübergaben usw. befasst<br />

sind. Für leitfa<strong>de</strong>ngestützte Experteninterviews sprach auch die Möglichkeit, komplexe<br />

Zusammenhänge differenzierter erfassen und im Gespräch auch direkte Nachfragen stellen<br />

zu können.<br />

Hier wer<strong>de</strong>n zunächst Organisation, Konzeption, Durchführung und Auswertung <strong><strong>de</strong>r</strong> Expertengespräche<br />

erläutert und dann zentrale Ergebnisse vorgestellt. Zusätzlich zu <strong>de</strong>n Expertengesprächen<br />

waren empirische Informationen von 63 Geschäftsstellen von Kreisbauernverbän<strong>de</strong>n<br />

in Westfalen-Lippe (18), Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen (10), Bayern (20) und Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg (15) verfügbar. Die Antworten aus Westfalen-Lippe basieren auf einem kurzen<br />

schriftlichen Fragebogen, <strong><strong>de</strong>r</strong> vom stellvertreten<strong>de</strong>n Geschäftsführer <strong>de</strong>s Bauernverbands<br />

Westfalen-Lippe, Ulrich Kock, zur Vorbereitung <strong>de</strong>s Expertengesprächs an die<br />

Kreisgeschäftsstellen versandt wur<strong>de</strong>. Es han<strong>de</strong>lt sich um eine Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> verantwortlichen<br />

Mitarbeiter/innen in <strong>de</strong>n Kreisverbän<strong>de</strong>n. Übermittelt wur<strong>de</strong>n nur die Ergebnisse,<br />

die einzelnen Antwortbögen wur<strong>de</strong>n vom WLV nicht zur Verfügung gestellt. Bei<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Auswertung wur<strong>de</strong>n die Nennungen <strong><strong>de</strong>r</strong> 18 Kreisgeschäftsstellen lediglich addiert ohne<br />

Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Größe <strong>de</strong>s entsprechen<strong>de</strong>n Kreisverban<strong>de</strong>s. Da bei <strong>de</strong>n Antworten<br />

große regionale Unterschie<strong>de</strong> festzustellen waren, wur<strong>de</strong> auch <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweils niedrigste und<br />

höchste Prozentsatz aus <strong>de</strong>n Meldungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisverbän<strong>de</strong> vermerkt.<br />

Dieser Fragebogen wur<strong>de</strong> dann durch <strong>de</strong>n Verfasser <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n Studie erweitert und<br />

leicht modifiziert und konnte zur Befragung von Geschäftsstellen <strong>de</strong>s bayerischen Bauernverbands,<br />

<strong>de</strong>s nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsischen Landvolks und <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbauernverbands in Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg eingesetzt wer<strong>de</strong>n. Die Rücklaufquote <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>sbauernverbän<strong>de</strong> unterschied<br />

sich erheblich. Während beim Lan<strong>de</strong>sbauernverband in Ba<strong>de</strong>n-Württemberg (15<br />

19<br />

Die Befragung von Landwirten in Schleswig-Holstein im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Dissertation von Tietje 2005<br />

erfolgte mit Unterstützung <strong>de</strong>s Landwirtschaftlichen Buchführungsverbands Schleswig-Holstein. Dabei<br />

wur<strong>de</strong>n 1.198 Fragebogen verschickt und ein Rücklauf von 348 Fragebögen erreicht. Die erreichte<br />

Rücklaufquote von 29 % ist als überdurchschnittlich hoch einzuschätzen, die Ergebnisse sind aber<br />

<strong>de</strong>nnoch nicht repräsentativ.


60 Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

Fragebögen) nahezu alle Kreisgeschäftsstellen geantwortet haben, waren es in Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen<br />

lediglich 10 von 30 und in Bayern 20 von 55 Kreisgeschäftsstellen. Diese Rücklaufquote<br />

im Verbund mit <strong>de</strong>n erheblichen agrarstrukturellen Unterschie<strong>de</strong>n in Bayern und<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen, die auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> Heterogenität <strong><strong>de</strong>r</strong> Antworten <strong>de</strong>utlich wird, begrenzt die<br />

Aussagefähigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ergebnisse. Weiterhin wird die Vergleichbarkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ergebnisse<br />

dadurch beeinträchtigt, da offensichtlich einige Fragen unterschiedlich aufgefasst wur<strong>de</strong>n.<br />

Von daher sind die Ergebnisse aus Westfalen-Lippe und Ba<strong>de</strong>n-Württemberg aussagekräftiger<br />

als die aus Bayern und Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen. Eine ausführlichere Darstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ergebnisse<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Befragungen befin<strong>de</strong>t sich differenziert nach Lan<strong>de</strong>sbauernverbän<strong>de</strong>n im Anhang.<br />

5.1 Organisation <strong><strong>de</strong>r</strong> Expertengespräche<br />

Für die Auswahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten leitend war die Absicht, Personen mit einer Flaschenhalsfunktion,<br />

also mit großem Erfahrungswissen in <strong>de</strong>n für die Studie relevanten Bereichen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe und Hofübergabe, befragen zu können. Dabei wur<strong>de</strong> positionell (Sozialreferenten<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Lan<strong>de</strong>sbauernverbän<strong>de</strong>) und reputationell (wer ist im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Beratung<br />

etwa bei Seminaren zu Hofübergabe und Hofabgabe als Referent häufig gefragt) vorgegangen.<br />

Die Auswahl <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong> Ba<strong>de</strong>n-Württemberg, Bayern, Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen und Nordrhein-Westfalen<br />

begrün<strong>de</strong>t sich zunächst aus <strong><strong>de</strong>r</strong>en agrarischer Be<strong>de</strong>utung. In Bezug auf<br />

die Kriterien „Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe“ und „Umfang <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlich genutzten Fläche<br />

(LF)“ stehen diese <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong> an erster bis vierter Stelle im Län<strong><strong>de</strong>r</strong>vergleich. Zusammen<br />

sind in diesen <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n 74 % <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Betriebe angesie<strong>de</strong>lt und<br />

es wer<strong>de</strong>n dort 51 % <strong><strong>de</strong>r</strong> LF <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland bewirtschaftet. Weiterhin<br />

waren die bekannten Unterschie<strong>de</strong> zwischen Nord- und Süd<strong>de</strong>utschland in <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarstruktur<br />

im Hinblick auf durchschnittliche Betriebsgröße, Betriebsform und sozio-ökonomische<br />

Ausrichtung und beim landwirtschaftlichen Erbrecht für die Auswahl maßgeblich. In Bayern<br />

gelten die Bestimmungen <strong>de</strong>s Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), in Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg gibt es Regionen mit erbrechtlichen Son<strong><strong>de</strong>r</strong>bestimmungen und Regionen, in<br />

<strong>de</strong>nen das BGB gilt und in <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen und Nordrhein-Westfalen<br />

gilt das landwirtschaftliche Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erbrecht <strong><strong>de</strong>r</strong> Höfeordnung. Der Verzicht darauf, eines<br />

(o<strong><strong>de</strong>r</strong> alle) <strong><strong>de</strong>r</strong> neuen <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong> genauer zu untersuchen, resultiert aus <strong><strong>de</strong>r</strong> geringen<br />

Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung in <strong>de</strong>n neuen <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n, gemessen<br />

an <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Versicherten und <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentner und am Ausgabenvolumen. Nicht<br />

zuletzt hatte die regionale Konzentration auf die <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong> Ba<strong>de</strong>n-Württemberg, Bayern,<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen und Nordrhein-Westfalen <strong>de</strong>n Vorteil, <strong>de</strong>n mit dieser Metho<strong>de</strong> verbun<strong>de</strong>nen<br />

erheblichen Aufwand zu begrenzen.<br />

Zusätzlich sollte auch die Perspektive lokaler Personen berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, die die<br />

Landwirte vor Ort beraten und daher unmittelbarer als etwa die Sozialreferenten <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan-


Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> 61<br />

<strong>de</strong>sbauernverbän<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>n Landwirten in Kontakt stehen. Umgesetzt wur<strong>de</strong> diese Absicht<br />

über Befragung <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialberater bzw. Geschäftsführer <strong>de</strong>s Landvolkverbands Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen<br />

aus sieben Landkreisen, die die regionale Vielfalt <strong><strong>de</strong>r</strong> agrarstrukturellen Gegebenheiten<br />

in diesem <strong>Bund</strong>esland wie<strong><strong>de</strong>r</strong>geben. Daher wur<strong>de</strong>n Gespräche in <strong>de</strong>n Kreisen<br />

Aurich, Grafschaft Bentheim, Gifhorn, Northeim, Sta<strong>de</strong>, Osterholz, Ol<strong>de</strong>nburg und Vechta<br />

geführt, um Ackerbauregionen (Gifhorn und Northeim), Futterbauregionen (Aurich und<br />

Osterholz), Son<strong><strong>de</strong>r</strong>kulturen (Sta<strong>de</strong>) und Vere<strong>de</strong>lungsregionen (Bentheim und Vechta) erfassen<br />

zu können. Diese Kreise wur<strong>de</strong>n auch auf Empfehlungen <strong>de</strong>s Sozialreferenten <strong>de</strong>s<br />

nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsischen Landvolkverban<strong>de</strong>s hin ausgewählt, weil dort Gesprächspartner mit<br />

langjähriger Beratungserfahrung im Sozialbereich zur Verfügung stan<strong>de</strong>n.<br />

Außer<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong> auch mit Experten <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaftlichen Alterskassen in Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg und Nordrhein-Westfalen gesprochen, um die Verwaltungspraxis bei Fragen<br />

zur Umsetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK bei <strong>de</strong>n Alterskassen zu erfragen und Fragen <strong><strong>de</strong>r</strong> Datenverfügbarkeit<br />

zu erörtern. Für <strong>de</strong>n zuletzt genannten Punkt wur<strong>de</strong> auch ein zusätzliches Gespräch<br />

beim LSV-Spitzenverband in Kassel mit <strong>de</strong>n Fachleuten dort und unter Hinzuziehung von<br />

Experten <strong><strong>de</strong>r</strong> LAKen NRW, BW und Gartenbau geführt.<br />

5.2 Übersicht über Themenblöcke und verwen<strong>de</strong>te Vorlagen bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Expertenbefragung<br />

Die Expertenbefragung wur<strong>de</strong> auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage eines Interviewleitfa<strong>de</strong>ns und unter Zuhilfenahme<br />

von im Gesprächsverlauf eingesetzter Materialien durchgeführt (siehe Abdruck<br />

<strong>de</strong>s Leitfa<strong>de</strong>ns und <strong><strong>de</strong>r</strong> verwen<strong>de</strong>ten Vorlagen im Anhang). Der Leitfa<strong>de</strong>n ist wie<br />

folgt aufgebaut.<br />

Zunächst wird die Zielsetzung <strong>de</strong>s Gesprächs durch <strong>de</strong>n Interviewer ver<strong>de</strong>utlicht und in<br />

Abschnitt eins nach <strong>de</strong>n Funktionen, in <strong>de</strong>nen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesprächspartner beruflich mit Hofübergaben<br />

bzw. auch Hofaufgaben zu tun hat gefragt und mit welchen Landwirtsfamilien<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gesprächspartner dabei regelmäßig in Kontakt kommt.<br />

Abschnitt zwei bietet einen thematischen Einstieg mit <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemeinen Frage nach <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Entwicklung <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarstruktur im jeweiligen <strong>Bund</strong>esland (bzw. bei Kreisgeschäftsführern<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Region) und zentralen Entwicklungstrends <strong>de</strong>s agrarstrukturellen Wan<strong>de</strong>ls.<br />

Daran anschließend wird die Hofnachfolgesituation im jeweiligen <strong>Bund</strong>esland bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

jeweiligen Region <strong>de</strong>s Gesprächspartners thematisiert, wobei eine Tabelle mit <strong>de</strong>m Anteil<br />

sicherer Hofnachfolger auf Kreisebene nach LZ 2010 vorgelegt wird und danach gefragt<br />

wird, wie sich die regionalen Unterschie<strong>de</strong> im <strong>Bund</strong>esland und zwischen <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

erklären lassen.


62 Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

Abschnitt drei widmet sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofübergabe in Betrieben mit sicheren Hofnachfolgen<br />

(Zukunftsbetrieben), wobei nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Entscheidung über eine<br />

Hofnachfolge, nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Phase <strong><strong>de</strong>r</strong> Zusammenarbeit, nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Beendigung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbildung<br />

<strong>de</strong>s Hofnachfolgers und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Dauer bis zur Übertragung unternehmerischer Verantwortung,<br />

nach <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Übergabe und <strong>de</strong>m Entscheidungsprozess hierfür und <strong>de</strong>n<br />

Entscheidungskriterien, nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis <strong><strong>de</strong>r</strong> gleiten<strong>de</strong>n Übergabe sowie nach <strong>de</strong>m durchschnittlichen<br />

Alter von Übergeber und Hofnachfolger gefragt wird. Bei Letzterem wer<strong>de</strong>n<br />

die Befragten gebeten, eine Vorlage zu kommentieren, die eine Berechnung <strong>de</strong>s durchschnittlichen<br />

Eintrittsalters in die AdL als Unternehmer auf Grundlage einer Rückrechnung<br />

aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Subtraktion von Lebensalter und erreichtem Rentenanspruch enthält.<br />

Abschnitt vier widmet sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis in auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben, wobei Grün<strong>de</strong> für das<br />

Auslaufenlassen und <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Entscheidung, das jeweilige Abgabe- und Aufgabeverhalten,<br />

Schwierigkeiten mit <strong>de</strong>m Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis und die Ursachen und Motive<br />

hierfür sowie die Dauer <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterbewirtschaftung und die Rolle <strong>de</strong>s regionalen Pachtpreisniveaus<br />

angesprochen wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Abschnitt fünf geht es um die Alterssicherungs-Situation <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL versicherten<br />

Landwirte, die Zusammensetzung <strong>de</strong>s Alterseinkommens und <strong><strong>de</strong>r</strong> Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL-Rente<br />

dabei. Dabei wer<strong>de</strong>n die Experten gebeten eine Vorlage aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Untersuchung von Tietje,<br />

2005 zu kommentieren, in <strong><strong>de</strong>r</strong> die Antworten auf die Frage „aus welchen Quellen wer<strong>de</strong>n<br />

sie vermutlich im Ruhestand ihren Lebensunterhalt bestreiten“ dargestellt wird.<br />

Abschnitt sechs widmet sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe im Sinne <strong>de</strong>s § 21 ALG. Dabei geht es um die<br />

Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Möglichkeiten <strong>de</strong>s § 21 ALG, Verpachtung o<strong><strong>de</strong>r</strong> eigentumsrechtliche Übergabe,<br />

um Schwierigkeiten, <strong>de</strong>m Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis zu entsprechen und die Grün<strong>de</strong> und<br />

Motive hierfür, um die Dauer <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterbewirtschaftung dieser Betriebe nach Erreichen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze, um die Praxis <strong><strong>de</strong>r</strong> sogenannten Scheinabgaben und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Verbreitung,<br />

sowie um die erwarteten Folgen <strong><strong>de</strong>r</strong> schrittweisen Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze<br />

ab 2012 und die vorgesehenen Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong>de</strong>s § 21 ALG im LSV-Neuordnungsgesetz.<br />

Im Abschnitt sieben geht es um die <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> bei Abgabe- bzw.<br />

Aufgabeentscheidungen im Kontext und im Vergleich mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en institutionellen Rahmenbedingungen<br />

und persönlichen und familiären Faktoren sowie um <strong>de</strong>n Einfluss <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

HAK auf Zeitpunkt und Art <strong><strong>de</strong>r</strong> Entscheidung. Weiterhin wird nach einer präzisen Beschreibung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> gefragt sowie danach, ob diese <strong>Wirkungen</strong><br />

von <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachfolgesituation abhängen. Dabei wer<strong>de</strong>n die Experten gebeten, eine Vorlage<br />

aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Untersuchung von Tietje, 2005 zu kommentieren, mit <strong>de</strong>n dortigen Antworten<br />

auf die Frage „nach welchen Kriterien entschei<strong>de</strong>n sie, wann sie die Bewirtschaftung <strong>de</strong>s<br />

Hofes abgeben wer<strong>de</strong>n?“ Weiterhin wer<strong>de</strong>n die Experten in diesem Abschnitt <strong>de</strong>s Gesprächs<br />

gebeten, eine Passage aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Entschließung <strong>de</strong>s DBV-Präsidiums von 2010 zu<br />

kommentieren, in <strong>de</strong>m die strukturpolitischen <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK aus DBV-Sicht ge-


Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> 63<br />

kennzeichnet sind. Dabei wird um eine Bewertung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> durch <strong>de</strong>n Befragten<br />

gebeten, auch im Hinblick auf mögliche Erweiterungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Einschränkungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Abgabeoptionen.<br />

Abschnitt acht thematisiert schließlich die Einschätzungen zu <strong>de</strong>n Auswirkungen einer<br />

Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses im Hinblick auf die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> in diesem Fall<br />

nach Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiterwirtschaften<strong>de</strong>n Landwirte und die erwarteten<br />

Auswirkungen auf das Abgabeverhalten, auf die Altersstruktur, auf <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nmarkt und<br />

auf die Wettbewerbsfähigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Landwirtschaft.<br />

Die Gespräche mit insgesamt 22 Gesprächspartnern an 19 Gesprächsterminen wur<strong>de</strong>n<br />

aufgezeichnet, anschließend im Wortlaut transkribiert und danach mit Hilfe <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswertungssoftware<br />

MAXQDA codiert und anschließend ausgewertet. Der dabei verwen<strong>de</strong>te<br />

Kategorienkatalog ist in Abbildung 5.1 dargestellt.


64 Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

Abbildung 5.1 Co<strong>de</strong>-System zur Auswertung <strong><strong>de</strong>r</strong> Expertengespräche und Häufigkeit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Kodierungen<br />

Co<strong>de</strong>system<br />

Funktion_Gesprächspartner 22<br />

Daten 14<br />

DA_wie_abgeben 2<br />

DA_Probleme_Statischer_Betrachtung 3<br />

DA_Ein_Alter 3<br />

DA_Compliance_Prüfung 2<br />

DA_LW_65plus 4<br />

DA_ABGABE_Alter 4<br />

AGSTR-Agrarstruktur 26<br />

HNSIT-Hofnachfolgesituation 9<br />

AGSTR10-Agrarstruktur_in _10_Jahren 15<br />

ASALLG_ALLGEMEIN 17<br />

Übernahmealter 21<br />

Übergabealter 27<br />

AS-Alterssicherung_Stellenwert_AdL 14<br />

Verwaltung 11<br />

VW_Antragsverfahren 2<br />

VW_zu_21_8 2<br />

VW_ZUS_Bauernverband 3<br />

<strong>Hofabgabeklausel</strong> (HAK) 35<br />

HAK_Stellenwert-für_Übergabe 19<br />

HAK_Wann_Wirksam 11<br />

HAK_Steuerungswirkung 12<br />

HAK_Wie_wird_abgegeben 52<br />

HAK_Position 42<br />

HAK_Folgen_Abschaffung HAVW_Verweigerer 13<br />

HAVW_ANPASSUNG_ScheinAbgaben 17<br />

HAWV_wer 4<br />

HAVW_warum 18<br />

HAK_Abschaffung_Folgen 20<br />

HA_ABSCHFF_Wie_lange_weiterwi 7<br />

HA_ABSCHFF_Welche_LW 9<br />

HAK_ABSCHFF_Anteil 3<br />

Insgesamt 463<br />

Quelle: Eigene Darstellung.


Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> 65<br />

5.3 Zentrale Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Expertengespräche<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n zentrale Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Expertenbefragung vorgestellt. In <strong>de</strong>n einzelnen<br />

Abschnitten wer<strong>de</strong>n die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenleistung aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirte für die Alterseinkünfte insgesamt, das Übergabealter und <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabezeitpunkt,<br />

die präferierte Abgabeoption unter <strong>de</strong>n Möglichkeiten, die § 21 ALG bietet, <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellenwert<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> HAK als Entscheidungsfaktor und <strong><strong>de</strong>r</strong>en steuern<strong>de</strong> Wirkung sowie die sogenannten<br />

„Scheinabgaben“ angesprochen. Die Auswahl dieser Aspekte begrün<strong>de</strong>t sich aus ihrer<br />

Relevanz für die hier verfolgte zentrale Fragestellung nach <strong>de</strong>n agrarstrukturellen <strong>Wirkungen</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> HAK.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswertung <strong><strong>de</strong>r</strong> Expertenaussagen und ihrer Gesamtinterpretation ist zu berücksichtigen,<br />

dass die Aussagen <strong><strong>de</strong>r</strong> befragten Experten keineswegs homogen waren und dass<br />

sich die Experten häufig nur zu einem Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> hier ausgewerteten Kategorien geäußert<br />

haben. Die wie<strong><strong>de</strong>r</strong>gegebenen Äußerungen wer<strong>de</strong>n nicht mit Namen benannt, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n mit<br />

Ziffern codiert, weil <strong>de</strong>n befragten Experten zugesichert wor<strong>de</strong>n war, dass ihre Aussagen<br />

nicht namentlich zugeordnet wer<strong>de</strong>n können. Eine Gesamtliste <strong><strong>de</strong>r</strong> befragten Experten<br />

befin<strong>de</strong>t sich im Anhang. In <strong>de</strong>n einzelnen Abschnitten wird jeweils so vorgegangen, dass<br />

zunächst <strong><strong>de</strong>r</strong> Bezug zur Gesamtfragestellung erläutert wird, dann auf hierzu verfügbare<br />

empirische o<strong><strong>de</strong>r</strong> statistische Informationen und die bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Befragung eingesetzten Materialien<br />

hingewiesen wird und dann schließlich die Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten dargestellt<br />

wird.<br />

5.3.1 Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenleistung aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirte für die Alterseinkünfte insgesamt<br />

Die Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte ist lediglich eine Teilsicherung. Dadurch wird die Anreizwirkung<br />

bzw. Steuerungswirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> auch bestimmt durch <strong>de</strong>n Anteil,<br />

<strong>de</strong>n die AdL an <strong><strong>de</strong>r</strong> Lebensstandardsicherung im Alter einnimmt. Je größer dieser<br />

Anteil ist, umso stärker wird die <strong>Hofabgabeklausel</strong> als sanktionierend und daher verhaltensrelevant<br />

bzw. -steuernd wahrgenommen. Bedauerlicherweise ist die Datengrundlage<br />

über die Zusammensetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung von Landwirten lückenhaft.<br />

Die in regelmäßigen Abstän<strong>de</strong>n wie<strong><strong>de</strong>r</strong>holte Studie zur Alterssicherung in Deutschland<br />

(ASID-Studie; 2007a; 2007b) zeigt für Landwirte im Vergleich zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Selbstständigen<br />

eine eher ungünstige Einkommenssituation (vgl. Tabelle 5.1). Das durchschnittliche<br />

Nettoeinkommen von (ehemals) selbstständigen Landwirten ab 65 liegt bei 871 Euro/Monat,<br />

wobei Altersrenten insgesamt mit 693 Euro und einer Verfügbarkeit von 98 %<br />

(97 % für die AdL mit durchschnittlich 461 Euro, 40 % für die GRV mit durchschnittlich<br />

412 Euro) <strong>de</strong>n Hauptanteil ausmachen. Lediglich 22 % <strong><strong>de</strong>r</strong> bei <strong><strong>de</strong>r</strong> ASID erfassten Landwirte<br />

verfügen über Altenteil, das im Durchschnitt 263 Euro/Monat betrug. Die Einnah-


66 Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

men aus Vermietung und Verpachtung mit einer Verfügbarkeit von 35 % und einem<br />

Durchschnittsbetrag von 461 Euro sind hier wichtiger. Zinseinkünfte spielen mit einer<br />

Verfügbarkeit von 28 % und einem Durchschnittsbetrag von 89 Euro nur eine untergeordnete<br />

Rolle. Beim Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Selbstständigen fällt auf, dass die<br />

Landwirte im Rentenalter im Vergleich zu an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Selbstständigengruppen das mit Abstand<br />

geringste Einkommen aufweisen.<br />

Tabelle 5.1: Einkommenssituation von selbstständigen Männern ab 65 Jahren in <strong>de</strong>n<br />

alten <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n nach ASID-Studie 2007<br />

Landwirte 871 98 693 1) 40 412 22 264 7 k.A. 28 89 35 461<br />

Handwerker 1.339 97 935 97 774 4 k.A. 16 1.113 34 185 41 996<br />

Verkammerte Freiberufler 3.779 88 2.148 59 864 k.A. 2) k.A. 39 3.318 42 267 59 3.528<br />

Sonstige Freiberufler 1.957 98 1.372 93 903 k.A. k.A. 34 2.092 36 (385) 32 (675)<br />

Gewerbetreiben<strong>de</strong> 1.789 93 1.024 89 766 k.A. k.A. 22 2.279 37 400 35 1.884<br />

1) AdL verfügbar bei 97 %; durchschnittl. Höhe 461 Euro/Monat.<br />

2) k.A.: keine Angaben.<br />

Quelle: ASID (2007b) Tabellen 1285, 1286, 1287,1288, eigene Zusammenstellung.<br />

Weiterhin fällt bei <strong>de</strong>n Selbstständigen außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft <strong><strong>de</strong>r</strong> hohe Stellenwert<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerbstätigkeit als Einkommensquelle auf. Beim Vergleich ist zu berücksichtigen,<br />

dass das Naturalaltenteil 20<br />

, das in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft traditionell von Be<strong>de</strong>utung ist, bei<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ASID-Erhebung nicht erfasst wird. Insgesamt vermitteln die ASID-Ergebnisse <strong>de</strong>n<br />

Eindruck, dass die AdL-Rente sowohl bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Verfügbarkeit wie beim Umfang eine wesentliche<br />

Rolle für die Lebensstandardsicherung im Alter hat.<br />

Zur Verfügung stehen weiterhin eine Studie von Tietje, 2005, <strong><strong>de</strong>r</strong> in seinem Fragebogen<br />

zu Hofnachfolge in Schleswig-Holstein auch die Frage enthalten hatte: „aus welchen<br />

Quellen wer<strong>de</strong>n sie vermutlich in Ruhestand ihren Lebensunterhalt bestreiten?“ Dabei<br />

wur<strong>de</strong> zum einen nach <strong>de</strong>m Vorhan<strong>de</strong>nsein <strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen Einkommensquelle gefragt wie<br />

auch danach, welchen Prozentanteil die jeweilige Einkommensquelle ausmacht. Das Ergebnis<br />

von Tietje, 2005 ist in <strong><strong>de</strong>r</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n Tabelle 5.2 wie<strong><strong>de</strong>r</strong>gegeben. Es zeigt sich,<br />

dass die AdL mit 84 % die Einkommensquelle mit <strong><strong>de</strong>r</strong> größten Verbreitung und dass sie<br />

einen Anteil von durchschnittlich 26,2 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterseinkünfte ausmacht.<br />

20<br />

Nettoalterseinkommen<br />

ingesamt<br />

Euro/<br />

Monat<br />

Renten<br />

insgesamt<br />

verfügbar<br />

bei …<br />

in %<br />

Euro/<br />

Monat<br />

darunter:<br />

GRV-Rente<br />

verfügbar<br />

bei …<br />

in %<br />

Euro/<br />

Monat<br />

Altenteil<br />

verfügbar<br />

bei …<br />

in %<br />

Euro/<br />

Monat<br />

durchschnittliches<br />

Bruttoerwerbseinkommen<br />

verfügbar<br />

bei …<br />

in %<br />

Euro/<br />

Monat<br />

Zinseinkünfte<br />

verfügbar<br />

bei …<br />

in %<br />

Euro/<br />

Monat<br />

Vermietung und<br />

Verpachtung<br />

verfügbar<br />

bei …<br />

in %<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> ASID-Studie wer<strong>de</strong>n Wohnrecht sowie Sach- und Dienstleistungen nicht erfasst. Barleistungen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> auch Pachteinahmen sind dagegen einbezogen.<br />

Euro/<br />

Monat


Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> 67<br />

Tabelle 5.2: Verfügbarkeit von Einkommensquellen im Ruhestand und ihre Anteile<br />

am Lebensunterhalt bei Landwirten in Schleswig-Holstein<br />

Quelle: Nach Tietje, 2005, S. 194.<br />

Verfügbarkeit im Ruhestand<br />

in % (n=348)<br />

Anteile im Ruhestand<br />

in % (n=190)<br />

Altenteil (Baraltenteil und freie Wohnung) 63,2 24,7<br />

Landwirtschaftliche Alterskasse 84,2 26,2<br />

Sonstige Rentenkassen 37,6 6<br />

Private Altersvorsorge 68,1 19,9<br />

Kapitalvermögen 28,7 5,9<br />

Teilzeitarbeit 15,2 2,2<br />

Vermietung/ Verpachtung 37,4 13,4<br />

Verkauf <strong>de</strong>s Hofes 4 0,8<br />

Sonstiges 2 0,9<br />

Tietjes Auswertung kann sich auf 348 Betriebe stützen, von <strong>de</strong>nen 91,3 % im Vollerwerb<br />

wirtschaften und eine durchschnittliche Betriebsgröße von 112,7 ha aufweisen. Die Frage<br />

nach <strong>de</strong>m jeweiligen Prozentanteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Einkommensquellen konnte von 190 Befragten<br />

beantwortet wer<strong>de</strong>n.<br />

Weiterhin steht eine Umfrage zur Verfügung, die von Ulrich Kock, <strong>de</strong>m stellvertreten<strong>de</strong>n<br />

Geschäftsführer <strong>de</strong>s westfälisch-lippischen Landwirtschaftsverban<strong>de</strong>s, im Vorfeld <strong>de</strong>s<br />

Expertengesprächs bei seinen Kreisverbän<strong>de</strong>n durchgeführt wur<strong>de</strong> (im Weiteren als WLV-<br />

Umfrage bezeichnet). Von Herrn Kock wur<strong>de</strong>n die entsprechen<strong>de</strong>n Informationen über<br />

fünf Versicherungsberater abgefragt, die beim WLV ausschließlich Landwirte beraten und<br />

dadurch die Gegebenheiten beurteilen können. Ergänzend wur<strong>de</strong> noch bei <strong>de</strong>n Sozialrechtsberatern<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Geschäftsstellen nachgefragt. Die Ergebnisse bei<strong><strong>de</strong>r</strong> befragter Expertengruppen<br />

waren nach Angaben von Kock i<strong>de</strong>ntisch, Unterschiedliche Einschätzungen<br />

kamen lediglich zwischen <strong>de</strong>n Kreisverbän<strong>de</strong>n vor, aber nicht zwischen <strong>de</strong>n Beratergruppen.<br />

Die WLV-Umfrage („Wie setzt sich nach Ihrer Kenntnis die Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgeber<br />

zusammen“) kam zu folgen<strong>de</strong>n Ergebnissen: Altersrente 40 %, Lebens-/ Rentenversicherung<br />

11 %, Altenteil/Pacht (30 %) und Sonstige 19 %. Unter Lebens-/ Rentenversicherung<br />

sind private Versicherungsverträge gemeint, die gesetzliche Rentenversicherung<br />

wird zusammen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte unter Altersrente erfasst.<br />

Die Befragung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisbauernverbän<strong>de</strong> (Tabelle 5.3.) ergab, dass die Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirte im Durchschnitt zwischen 24 % und 29 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterseinkünfte <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgeber<br />

ausmacht, wobei die Spannbreite innerhalb aller <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong> sehr groß ist. In Bayern


68 Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

und Ba<strong>de</strong>n-Württemberg liegt sie noch vor <strong>de</strong>n Einnahmen aus Altenteil o<strong><strong>de</strong>r</strong> Pacht, in<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen liegt sie hinter diesen an zweiter Stelle.<br />

Tabelle 5.3: Wie setzen sich nach Ihrer Kenntnis die Alterseinkünfte <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgeber<br />

im Durchschnitt prozentual zusammen?<br />

Bayern<br />

Durchschnitt von - bis<br />

Ba<strong>de</strong>n-Württemberg Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen<br />

Durchschnitt von - bis Durchschnitt von - bis<br />

Altenteil (incl. freies Wohnen)/<br />

Pachteinnahmen (bei Betrieben<br />

ohne Nachfolger) 27 9-46 24 15-36 49 35-78<br />

Altersrente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL 28 19-40 29 13-45 24 3-35<br />

Altersrente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Deutschen<br />

Rentenversicherung 23 5-60 19 8-35 9 5-15<br />

Private Vorsorge (z.B. Lebensversicherung<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Kapitaleinkünfte) 14 8-36 16 5-30 11 5-20<br />

Sonstige Einkünfte 13 0-20 11 5-20 6 0-15<br />

Welcher Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgeber verfügt im<br />

Alter lediglich über Einkünfte aus landwirtschaftlichem<br />

Altersgeld und Altenteil bzw.<br />

Pachteinnahmen? 35 5-70 30 7,5-65 47 5-70<br />

Quelle: Befragung von Verantwortlichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Geschäftsstellen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisbauernverbän<strong>de</strong> in Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg, Bayern und Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen.<br />

Bei <strong>de</strong>n Expertenbefragungen lagen die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> WLV-Umfrage und <strong><strong>de</strong>r</strong> Befragung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Kreisbauernverbän<strong>de</strong> noch nicht vor. Daher wur<strong>de</strong>n die Experten gebeten, die<br />

Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Befragung von Tietje im Hinblick auf die Situation in ihrem Verantwortungsbereich<br />

zu kommentieren und zu ergänzen.<br />

Die Mehrzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten gab an, dass die Schätzung von Tietje, die landwirtschaftliche<br />

Alterskasse mache ungefähr ein starkes Viertel <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterseinkünfte aus, so ungefähr die<br />

Verhältnisse wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spiegele, wenn man <strong>de</strong>n Durchschnitt <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe betrachte (Experten<br />

5, 14, 20). Experte 5: „wenn man die guten Betriebe mit <strong>de</strong>n schlechten Betrieben zusammenwirft<br />

dann könnte die Schätzung eines Anteils von ca. einem Viertel so hinkommen“.<br />

„Die Zusammensetzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Einkünfte bei uns wird sich nicht wesentlich unterschei<strong>de</strong>n<br />

von <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong><strong>de</strong>r</strong> Studie von Tietje“ (Experte 12). „Für das Altenteiler-Ehepaar<br />

wür<strong>de</strong> ich das Viertel von Tietje bestätigen“ (Experte 17). Eine geringere Anzahl von Experten<br />

schätzt <strong>de</strong>n Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL-Rente an <strong>de</strong>n Alterseinkünften auf ungefähr ein Drittel<br />

(Experte 14 a und Experte 21). Ein weiterer Experte schätzt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Altersrente eher in Richtung 35-40 % gehe (Experte 12). Allerdings geben<br />

nahezu alle Experten an, dass die diesbezügliche Bandbreite zwischen <strong>de</strong>n Betrieben, wie<br />

auch schon in <strong><strong>de</strong>r</strong> Studie von Tietje bestätigt, sehr groß sei: für Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen wer<strong>de</strong>n die


Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> 69<br />

Kreise Ostero<strong>de</strong> und Hil<strong>de</strong>sheim als Beispiele für die bei<strong>de</strong>n Extrempositionen benannt. In<br />

Ostero<strong>de</strong> seien die Übergaben wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> kärglichen Wirtschaftssituation häufig sehr<br />

schwierig, in Hil<strong>de</strong>sheim sei die Alterssicherungs-Situation in aller Regel unproblematisch.<br />

Der Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Altersrente belaufe sich im Durchschnitt auf ein<br />

Viertel, aber in kleineren Betrieben könne dieser Anteil manchmal sogar die Hälfte ausmachen<br />

(Experte 12). Das seien dann die Betriebe, die keinen Nachfolger haben und damit<br />

auch vom Hofnachfolger kein Baraltenteil beziehen können, so diese darauf auf angewiesen<br />

seien, einen Großteil ihrer Alterseinkünfte auf <strong>de</strong>n Pachtmarkt zu realisieren. Dann<br />

gebe es natürlich eine direkte Abhängigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Einnahmen von <strong><strong>de</strong>r</strong> Größe <strong><strong>de</strong>r</strong> Eigentumsflächen,<br />

die eben in Regionen mit einer historisch begrün<strong>de</strong>ten, kleinbetrieblichen Agrarstruktur<br />

häufig eher gering ausfallen. Auch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Experten bestätigen, dass sich die Alterssicherungs-Situation<br />

von Zukunftsbetrieben im Regelfall <strong>de</strong>utlich positiver darstelle<br />

als die von auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben, weil Erstere dafür <strong>de</strong>utlich mehr ergänzend getan hätten<br />

als Letztere. Bei Zukunftsbetrieben seien die Zahlungen <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskasse<br />

häufig eher „Taschengeld o<strong><strong>de</strong>r</strong> Zubrot“ (Experte 7).<br />

Bei <strong>de</strong>n Betrieben, bei <strong>de</strong>nen Altersrente und Altenteil o<strong><strong>de</strong>r</strong> Pacht die einzigen verfügbaren<br />

Bestandteile <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung seien, sei die finanzielle Abhängigkeit vom Betrieb<br />

stärker, als bei Betrieben, die privat vorgesorgt hätten o<strong><strong>de</strong>r</strong> über an<strong><strong>de</strong>r</strong>e gewerbliche Einkommensquellen<br />

verfügten. Bei diesen Betrieben sei nicht selten die Sorge vorhan<strong>de</strong>n,<br />

dass das Einkommen im Alter und die finanzielle Absicherung nicht ausreichen könnten,<br />

wenn abgegeben wer<strong>de</strong>. Daraus resultiert dann eine geringere Bereitschaft, <strong>de</strong>n Hof<br />

frühzeitig o<strong><strong>de</strong>r</strong> mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze abzugeben als bei einer Konstellation,<br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitige Alterseinkünfte zur Verfügung stehen (Experte 19). Den Betriebsleitern<br />

die sich in ihren Alterseinkünften vom Betrieb abhängig gemacht haben und<br />

nicht an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitig vorgesorgt hätten, wür<strong>de</strong> das Abgeben <strong>de</strong>utlich schwerer fallen. Dies sei<br />

auch eine Folge <strong>de</strong>s Umstands, dass die Einkommen aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft <strong>de</strong>utlich volatiler<br />

gewor<strong>de</strong>n seien. Auf die Frage, wie häufig Altenteil und Altersrente die einzigen verfügbaren<br />

Bestandteile <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung seien, wagte nur ein Experte die subjektive<br />

Einschätzung, dass dies bei ungefähr <strong><strong>de</strong>r</strong> Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiterfamilien im Ruhestand<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Fall sei.<br />

Allerdings sehe <strong><strong>de</strong>r</strong> Trend in Zukunft an<strong><strong>de</strong>r</strong>s aus, zum einen aufgrund einer stärkeren<br />

privaten Vorsorge und zum zweiten aufgrund <strong>de</strong>s Tatbestands, dass eine wachsen<strong>de</strong> Zahl<br />

von Hofübergebern auf Einkünfte aus Win<strong>de</strong>nergie, Biogasanlagen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Solaranlagen zurückgreifen<br />

können, die dann als Einkünfte weiterhin <strong>de</strong>m Altenteiler zufließen (Experten<br />

12 und 8).<br />

Insgesamt vermittelten die Aussagen <strong>de</strong>n Eindruck, dass die landwirtschaftliche Altersrente<br />

im Durchschnitt wohl zwischen ein Viertel und ein Drittel <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterseinkünfte ab<strong>de</strong>ckt.<br />

Die Bandbreite zwischen <strong>de</strong>n Landwirten ist dabei aber sehr groß. Als Konsequenz dieser


70 Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

Unterschie<strong>de</strong> dürfte auch die sanktionieren<strong>de</strong> Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK in Abhängigkeit von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL-Rente sehr unterschiedlich ausfallen.<br />

5.3.2 Übergabealter und Abgabezeitpunkt<br />

Das Eintrittsalter von jungen landwirtschaftlichen Unternehmern und das Übergabealter<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Betriebsleitergeneration sind insofern von Relevanz für die hier interessieren<strong>de</strong>n<br />

Zusammenhänge, als vorzeitige, vor Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze getätigte<br />

Abgaben, belegen könnten, dass das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis als steuern<strong>de</strong>s Moment <strong>de</strong>s<br />

Generationenwechsels nur bedingt greift. Umgekehrt können Übergaben mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regelaltersgrenze als Beleg für eine Wirksamkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> verstan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

In diesem Zusammenhang interessiert auch die Frage, wie <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitraum zwischen<br />

<strong>de</strong>m Abschluss <strong><strong>de</strong>r</strong> Berufsausbildung <strong>de</strong>s Hofnachfolgers (im Regelfall mit ca. 25 Jahren)<br />

und <strong>de</strong>m Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze durch <strong>de</strong>n jetzigen Betriebsinhaber (bei einem<br />

Altersabstand von 30 Jahren im Regelfall ein Zeitraum von ungefähr zehn Jahren) überbrückt<br />

wird. Gleiten<strong>de</strong> Übergaben noch vor Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze können als<br />

Hinweis auf eine geringere Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK in solchen Fällen interpretiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die WLV-Umfrage ergab hier folgen<strong>de</strong>s Ergebnis:<br />

– In 8 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle wer<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb insgesamt schon vor Rentenbeginn übergeben<br />

(Streuung <strong><strong>de</strong>r</strong> Antworten <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisverbän<strong>de</strong> zwischen 0 und 15 %)<br />

– In 12 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle grün<strong>de</strong>n Hofbewirtschafter und Hofübernehmer vor Rentenbeginn<br />

eine GbR (Streuung 0 bis 25 %)<br />

– In 80 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze bzw. Eintritt<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung abgegeben (Streuung 70 bis 98 %).<br />

Die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Befragungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisbauernverbän<strong>de</strong> in Bayern, Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />

und Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen sind lei<strong><strong>de</strong>r</strong> nur bedingt vergleichbar, weil die Fragen offenbar zum Teil<br />

unterschiedlich aufgefasst und dadurch auch beantwortet wur<strong>de</strong>n 21<br />

. Daher konnte dieser<br />

Teile <strong><strong>de</strong>r</strong> Antworten <strong><strong>de</strong>r</strong> Fragebögen nicht verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Die Antworten vermitteln<br />

aber <strong>de</strong>n Eindruck, dass die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle, in <strong>de</strong>nen vorzeitig abgegeben o<strong><strong>de</strong>r</strong> vor Ren-<br />

21<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorlage <strong>de</strong>s WLV war die rentenrechtliche Abgabe gemeint und die drei Antwortmöglichkeiten<br />

summierten sich auf 100 %. Einige Kreisbauernverbän<strong>de</strong> in Bayern, Ba<strong>de</strong>n-Württemberg und Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen<br />

haben nur die Antwortmöglichkeiten a) und c) auf 100 % summiert, weil sie <strong><strong>de</strong>r</strong> Ansicht waren,<br />

die Antwort b) habe nur indirekt mit <strong>de</strong>m Abgabeverhalten zu tun, bzw. komme nur dann direkt<br />

zum Tragen, wenn die Abgabeoption <strong>de</strong>s § 21 Abs. 8 ALG, die eine Abgabe in Gemeinschaftsunternehmen<br />

unter bestimmten Bedingungen, zulässt, wahrgenommen wird. An<strong><strong>de</strong>r</strong>e Verantwortliche <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kreisbauernverbän<strong>de</strong> beschränkten ihre Antwort auf die Fälle eigentumsrechtlicher Übergaben, so<br />

dass die Summe <strong><strong>de</strong>r</strong> Antworten weniger als 100 % ergab. Weiterhin kann auch nicht ausgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n, dass bei<strong>de</strong> Optionen, Antwort b) als Son<strong><strong>de</strong>r</strong>fall zu behan<strong>de</strong>ln und Angaben nur zu <strong>de</strong>n eige ntumsrechtlichen<br />

Abgaben zu machen, kombiniert wur<strong>de</strong>n.


Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> 71<br />

tenbeginn eine GbR gegrün<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>, in diesen Län<strong><strong>de</strong>r</strong> etwas höher und <strong><strong>de</strong>r</strong> Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Betriebe, an <strong>de</strong>m mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze abgegeben wird, niedriger liegt.<br />

Die Einschätzungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Expertengespräche ergaben folgen<strong>de</strong> Ergebnisse.<br />

Die Mehrzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Ansicht, dass in <strong><strong>de</strong>r</strong> überwiegen<strong>de</strong>n Mehrzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle<br />

das Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze <strong><strong>de</strong>r</strong> Übergabezeitpunkt im rentenrechtlichen Sinne sei<br />

(Experten 8, 11, 17). Es gebe nur wenige (weniger als 5 %) Betriebsinhaber, die vorzeitig<br />

ausschei<strong>de</strong>n und die Zeit dann bis zur Rente überbrücken. Voraussetzung hierfür sei, dass<br />

eine an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Einkommenssicherung vorhan<strong>de</strong>n ist, zum Beispiel eine Lebensversicherung,<br />

die vielleicht schon mit 60 in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n kann (Experte 8).<br />

Nur ein Experte vertrat die Ansicht, das Übergabealter liege eher im Bereich zwischen 55<br />

und 60 und es verschiebe sich weiter nach vorn. Das Alter 60 sei keine Hür<strong>de</strong> mehr und<br />

die Ehefrau, die im Regelfall drei Jahre jünger sei, beziehe dann eine vorzeitige Altersrente.<br />

Die Ursache sieht dieser Experte vor allem darin, dass junge, gut ausgebil<strong>de</strong>te Hofnachfolger<br />

„mit <strong>de</strong>n Hufen scharren“ und spätestens mit 30 Jahren <strong>de</strong>n Wunsch bzw. die<br />

For<strong><strong>de</strong>r</strong>ung artikulieren, <strong>de</strong>n Hof übergeben zu bekommen (Experte 20).<br />

Der Druck, <strong><strong>de</strong>r</strong> von jungen, gut ausgebil<strong>de</strong>ten Hofnachfolgern ausgeübt wird, wird von<br />

sehr vielen Experten als Faktor benannt: „Länger als fünf Jahre nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbildung halten<br />

das die potenziellen Nachfolger nicht durch, die wollen dann ran“ (Experte 10). „Die<br />

jüngere Generation lässt sich nicht mehr mit einem Status als Knecht abspeisen.“<br />

Dabei wird von <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten zwischen Zukunftsbetrieben auf <strong><strong>de</strong>r</strong> einen Seite<br />

und auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben auf <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Seite differenziert. Zukunftsbetriebe wählen<br />

häufig die Variante <strong><strong>de</strong>r</strong> gleiten<strong>de</strong>n Übergabe, bei <strong><strong>de</strong>r</strong> die Hofnachfolger schrittweise in<br />

die unternehmerische Verantwortung mit eingebun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Teilweise geschieht das<br />

durch die Übertragung von Verantwortung für Betriebsteile, häufig auch über die Gründung<br />

einer GbR (Experte 9). Eine Rolle spielt auch, dass in <strong><strong>de</strong>r</strong> Phase nach Abschluss <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ausbildung <strong>de</strong>s potenziellen Hofnachfolgers und <strong>de</strong>ssen Eintritt in das Familienunternehmen<br />

größere Investitionen getätigt wer<strong>de</strong>n, um die Zukunftsfähigkeit <strong>de</strong>s Betriebes zu<br />

sichern. Dabei bestehen dann die Banken darauf, dass bei<strong>de</strong>, jetziger und zukünftiger Betriebsleiter,<br />

in diese Entscheidung mit eingebun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Familien, in <strong>de</strong>nen <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofnachfolger<br />

bis Mitte 40 darauf warten müsse, unternehmerische Verantwortung übertragen<br />

zu bekommen, gebe es nur noch in Einzelfällen und in sehr konservativ ausgerichteten<br />

Familien, aber mit <strong>de</strong>utlich abnehmen<strong><strong>de</strong>r</strong> Ten<strong>de</strong>nz. Die jungen Landwirte wür<strong>de</strong>n heute in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbildung richtig fit gemacht und wollten ihre innovativen I<strong>de</strong>en auch umsetzen<br />

(Experten 12, 14, 20).<br />

Ein Experte vertritt <strong>de</strong>mgegenüber die Ansicht, dass die Bereitschaft <strong>de</strong>n Hof eigentumsrechtlich<br />

früher zu übergeben, ten<strong>de</strong>nziell zurückgehe und das Übernahmealter <strong>de</strong>s Hof-


72 Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

übernehmers ansteige. Es sei nicht selten so, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofnachfolger erst mit 50 Jahren<br />

<strong>de</strong>n vollen eigentumsrechtlichen Unternehmerstatus erhalte. Das liege daran, dass die Altersrente<br />

kein Druckmittel sei, um die eigentumsrechtliche Übertragung stattfin<strong>de</strong>n zu<br />

lassen, da die Verpachtung als Erfüllung <strong>de</strong>s Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses völlig ausreicht (Experte<br />

19). Die jungen Landwirte wür<strong>de</strong>n zwar mit 30 Jahren Unternehmer und alterskassenpflichtig,<br />

hätten aber im Grun<strong>de</strong> nichts zu sagen. Es gebe viele gut laufen<strong>de</strong> Betriebe,<br />

die als Vater-Sohn-GbR organisiert sind, wo <strong><strong>de</strong>r</strong> Vater aber in je<strong>de</strong>m Gespräch darauf bestehe,<br />

51 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Anteile und damit die Mehrheit und das Sagen zu haben (Experte 18).<br />

Bei auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben ohne Nachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie hingegen besteht die Neigung,<br />

<strong>de</strong>n Betrieb solange wie möglich weiter zu bewirtschaften: unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em <strong>de</strong>shalb,<br />

um sich dadurch auch um schwierige Verteilungsfragen zu drücken. Als ein weiteres<br />

wichtiges Motiv für auslaufen<strong>de</strong> Betriebe, die Aufgabe so lange als möglich hinauszuzögern,<br />

wer<strong>de</strong>n ökonomische Grün<strong>de</strong> genannt, weil <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitraum bis zum Bezug <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente<br />

ansonsten nicht überbrückt wer<strong>de</strong>n könnte (Experte 7) Ein vorzeitiger Ausstieg sei<br />

<strong>de</strong>shalb selten, weil die Betriebsleiter die landwirtschaftlichen Einkünfte benötigten (Experte<br />

14). Eine vorzeitige Übergabe fin<strong>de</strong> aber häufig auch <strong>de</strong>shalb nicht statt, weil man<br />

dann nämlich schon eine Vorentscheidung treffen müsste über die Weitergabe <strong>de</strong>s Betriebes<br />

und diese gerne vermei<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong> (Experte 1). Die Abgabe erfolge in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel frühestens<br />

dann, wenn die Altersrente bezogen wer<strong>de</strong>n kann. Ausnahmen bestün<strong>de</strong>n lediglich,<br />

wenn körperliche Einschränkungen da sind, die auch ohne ausreichen<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong> für<br />

<strong>de</strong>n Bezug einer Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrente zu einer vorzeitigen Übergabe führen (Experte<br />

5).<br />

Ein verzögertes Agieren sei auch beim Wechsel vom Haupterwerb in <strong>de</strong>n Nebenerwerb<br />

im Zuge <strong>de</strong>s Generationenwechsels häufiger zu beobachten. Das Abfin<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> weichen<strong>de</strong>n<br />

Erben sei in solchen Fällen <strong>de</strong>shalb schwierig, weil diese nicht akzeptieren wür<strong>de</strong>n, dass<br />

einer <strong><strong>de</strong>r</strong> Erben <strong>de</strong>n Löwenanteil bekommt und die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en nur mit relativ geringen Anteilen<br />

abgefun<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Da dies aus steuerlicher und familiärer Sicht keine einfache Situation<br />

sei, wer<strong>de</strong> in diesen Fällen die Entscheidung gerne so lange als möglich hinausgeschoben<br />

(Experte 16).<br />

Die Entscheidung über <strong>de</strong>n Übergabezeitpunkt sei aber nicht allein von betrieblichen<br />

Gegebenheiten abhängig, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n hänge auch sehr stark mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Mentalität <strong><strong>de</strong>r</strong> beteiligten<br />

Menschen zusammen. Es gebe Abgeber, die <strong>de</strong>n Betrieb mit Anfang 20 bekommen haben<br />

und diesen schon mit En<strong>de</strong> 50 abgeben wollen. Auf <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Seite gebe es aber auch<br />

sehr dominante Betriebsinhaber, die aussagen, vor <strong>de</strong>m 80. Lebensjahr sei nichts zu machen.<br />

Auch bei <strong>de</strong>n potenziellen Nachfolgern gebe es sowohl schüchterne wie dominante<br />

Persönlichkeiten, die zurückhaltend agieren o<strong><strong>de</strong>r</strong> mit Brachialgewalt auf eine rasche<br />

Übergabe drängten. Es sei dies also ein Aushandlungsprozess zwischen Abgeber und<br />

Übernehmer, <strong><strong>de</strong>r</strong> nicht allein von <strong>de</strong>n betrieblichen Gegebenheiten, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch zentral


Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> 73<br />

vom Entscheidungsgefüge <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie und <strong><strong>de</strong>r</strong> Mentalität <strong><strong>de</strong>r</strong> betroffenen Persönlichkeiten<br />

abhänge (Experte 3).<br />

5.3.3 Präferierte Abgabeoptionen und Betriebstyp<br />

Ergänzend zur Analyse <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe <strong>de</strong>s Rentenzugangsjahres 2011 in Kapitel 3 wer<strong>de</strong>n<br />

hier die Expertenaussagen bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Wahl <strong><strong>de</strong>r</strong> verschie<strong>de</strong>nen Abgabeoptionen nach<br />

§ 21 ALG auf unterschiedliche betriebliche und familiäre Konstellationen hin untersucht.<br />

Leitend ist die Fragestellung, aus welchen familiären Grün<strong>de</strong>n bzw. betrieblichen Konstellationen<br />

welche Abgabeoption gewählt wird sowie die jeweiligen Grün<strong>de</strong> für diese Entscheidung.<br />

Die WLV-Umfrage differenziert nicht nach Abgabearten, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n nur nach tatsächlicher<br />

Übernahme durch Sohn/Tochter (55 %; Nennungen zwischen 20 und 95 % durch die<br />

Kreisverbän<strong>de</strong>), Übernahme durch Sohn/Tochter, die <strong>de</strong>n Betrieb selbst nicht bewirtschaften<br />

(15 %, Nennungen zwischen 2 und 40 %), Übernahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Betriebe<br />

(25 %; Nennungen zwischen 2 und 40 %) und Übernahme <strong>de</strong>s Gesamtbetriebes<br />

durch einen Dritten (5 %, Nennungen zwischen 0,5 und 10 %).<br />

Nahezu übereinstimmend waren alle Experten <strong><strong>de</strong>r</strong> Ansicht, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> überwiegen<strong>de</strong> Teil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Betriebe zunächst verpachtet wer<strong>de</strong>, schätzungsweise zu einem Anteil von 70 %, an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Experten sprechen gar von einem Anteil bis zu 90 %. Das gelte in erster Linie für auslaufen<strong>de</strong><br />

Betriebe, aber auch durchaus für Zukunftsbetriebe. Wenn sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachfolger dabei<br />

bewährt hat, wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb auch eigentumsrechtlich übergeben. Diese „Probezeit“ dauere<br />

zwischen fünf und zwölf Jahren. Wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Altenteiler dann zwischen 70 und 75 Jahre<br />

alt ist, bestün<strong>de</strong> eine realistischere Chance, eine eigentumsrechtliche Übergabe durchsetzen<br />

zu können (Experten 17, 18, 8, 21, 6).<br />

Grund für diese Herangehensweise sei, dass sich die Altenteiler schwertun, sich von ihrem<br />

über Generationen ererbten Eigentum zu lösen und sich gerne eine Hintertür offen halten.<br />

Hierbei spielen auch weitere Faktoren neben <strong><strong>de</strong>r</strong> fachlichen Eignung <strong>de</strong>s Hofnachfolgers<br />

eine Rolle: zum einen das Sicherheitsbedürfnis <strong><strong>de</strong>r</strong> abgeben<strong>de</strong>n Generation, zum an<strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

auch die Unsicherheit, ob das menschliche Miteinan<strong><strong>de</strong>r</strong> auf <strong>de</strong>m Hof zwischen abgeben<strong>de</strong><br />

Betriebsleiterfamilien und übernehmen<strong>de</strong> Betriebsleiterfamilien zukünftig funktioniert<br />

(Experte 18). Dabei spiele auch die familiäre Situation <strong>de</strong>s Hofnachfolgers und seine Partnerwahl<br />

eine nicht zu unterschätzen<strong>de</strong> Rolle. „Mit <strong>de</strong>m ersten Enkelkind steigt die Übergabebereitschaft<br />

signifikant an“ (Experte 10). Von einer ganzen Reihe von Experten wird<br />

für Zukunftsbetriebe erwartet, dass in Zukunft die Verpachtung zugunsten <strong>de</strong>s GbR-<br />

Mo<strong>de</strong>lls zurückgehen wer<strong>de</strong>. Dabei spiele auch die erhebliche Zunahme von neuen Betriebsteilen<br />

in Gestalt von Biogas-, Win<strong>de</strong>nergie- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Fotovoltaikanlagen eine Rolle, die<br />

ebenfalls in verschie<strong>de</strong>nen Gesellschaftsformen realisiert sind (Experte 9).


74 Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

Fälle, in <strong>de</strong>nen ein Betriebsleiter sich trotz sicherer Hofnachfolge schwertut mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofübergabe,<br />

können teilweise über § 21 Abs. 8 ALG gelöst wer<strong>de</strong>n. In diese Richtung wer<strong>de</strong><br />

auch zunehmend beraten, um die Interessen von Hofübernehmer und Hofabgeber in Übereinstimmung<br />

bringen zu können. Zum einen, um <strong>de</strong>m jetzigen Betriebsleiter <strong>de</strong>n Unternehmerstatus<br />

zu erhalten und zum zweiten, um <strong>de</strong>n Nachfolger dauerhaft ins Boot zu holen<br />

und die Nachfolge abzusichern. Dabei könne auch eine Rolle spielen, dass man sich<br />

bei <strong>de</strong>n Übergabegesprächen über die Höhe <strong>de</strong>s Altenteils nicht einigen könne und daher<br />

beschließe, eine GbR zu bil<strong>de</strong>n, sodass die Übergebergeneration weiter am Unternehmenserfolg<br />

beteiligt sei. Dies sei <strong><strong>de</strong>r</strong> Grund dafür, warum in letzter Zeit nur sehr wenige<br />

Schwierigkeiten mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabevoraussetzung aufgetaucht seien. Durch die GbR- Konstruktion<br />

ließen sich sehr viele Fälle lösen (Experten 9, 11).<br />

Von an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Seite aus wird dieses konsensstiften<strong>de</strong> Mo<strong>de</strong>ll kritischer gesehen, weil viele<br />

Unternehmer <strong><strong>de</strong>r</strong> Ansicht seien, sie kommen auf diese Weise um die Abgabe herum.<br />

„Schreiben sie mir drei Sätze auf und dann kann es weiterlaufen wie bisher“ (Expert 17).<br />

Auch von an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Expertenseite wird die Ansicht vertreten, dass eine solche Regelung<br />

formal relativ einfach umzusetzen sei. Nach Ansicht von zwei Experten ist die Konstruktion<br />

<strong>de</strong>s § 21 Absatz 8 ALG eigentlich die Konstruktion zur Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong>.<br />

Hier könne wirklich keiner mehr kontrollieren, ob jetzt auf eigenes Risiko gewirtschaftet<br />

wer<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht und im Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> übrigen Abgabetatbestän<strong>de</strong> sei es aus<br />

Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> kleinen Betriebe ohne Nachfolger und ohne Ehegatten sehr ungerecht (Experten<br />

6, 15).<br />

Verpachtungen an <strong>de</strong>n Ehegatten seien vor allem Fälle ohne Hofnachfolger, wobei hier<br />

im En<strong>de</strong>ffekt nur die Fremdverpachtung hinausgeschoben wer<strong>de</strong>. Bei Zukunftsbetrieben<br />

sei diese Form die absolute Ausnahme, es sei <strong>de</strong>nn <strong><strong>de</strong>r</strong> potenzielle Hofnachfolger ist noch<br />

min<strong><strong>de</strong>r</strong>jährig o<strong><strong>de</strong>r</strong> befin<strong>de</strong>t sich noch in <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausbildung, was aber nur bei einem sehr großen<br />

Altersunterschied <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter-Ehegatten <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall sei. Die Ehegattenabgabe trete<br />

auch teilweise an die Stelle <strong><strong>de</strong>r</strong> Verpachtung an die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>, die teilweise bei diesen Gegebenheiten<br />

nicht mehr gerne mitspielen wollen. Aber insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> entstehen<strong>de</strong>n<br />

Nachteile bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Krankenversicherung, wird die Ehegattenabgabe als Lösung in vielen<br />

Fällen nicht bevorzugt. Die Abgabe o<strong><strong>de</strong>r</strong> Verpachtung an die nachfolgen<strong>de</strong> Generation<br />

sei hier im Regelfall die <strong>de</strong>utlich vorteilhaftere Lösung, weil eben dort unter an<strong><strong>de</strong>r</strong>em <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Krankenversicherungsbeitrag bei einem Status als Altenteiler o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>ssen Ehegatte <strong>de</strong>utlich<br />

geringer ausfällt als bei einer formalen Fortgeltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmereigenschaft (Experte<br />

7).<br />

Kennzeichen für viele Fälle bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabeform Verpachtung sei, dass diese in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel<br />

nicht das Produkt einer vorausschauen<strong>de</strong>n Strategie sei, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n dann vollzogen wer<strong>de</strong>,<br />

wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Vater die Regelaltersgrenze erreicht hat und die Abgabeklausel zu erfüllen<br />

hat. Obwohl im Regelfall bereits mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Entscheidung über die Berufswahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

klar sei, dass die Bewirtschaftung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie auslaufe, wer<strong>de</strong> in solchen Familien nicht


Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> 75<br />

selten nach <strong><strong>de</strong>r</strong> Vogelstrauß Taktik agiert – „also erst einmal ignorieren und abwarten, ob<br />

sich nicht doch etwas än<strong><strong>de</strong>r</strong>t“ (Experte 5). Dann komme das böse Erwachen mit 65, wenn<br />

dann tatsächlich niemand da ist. Nach Ansicht eines Experten ist Verpachtung „das süße<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> auch schleichen<strong>de</strong> Gift“ ( Experte 17).<br />

Auch bei Betrieben, in <strong>de</strong>nen <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofnachfolger die Bewirtschaftung im Nebenerwerb<br />

fortsetzt, gibt es bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Übergabe in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel einen Pachtvertrag. Das sind dann auch die<br />

Fälle, in <strong>de</strong>nen <strong><strong>de</strong>r</strong> Sohn manchmal nur seinen Namen her gibt und die Bewirtschaftung<br />

<strong>de</strong>s Betriebes <strong>de</strong> facto weiterhin <strong>de</strong>m Altenteilerehepaar obliegt (Experte 8).<br />

Zu <strong>de</strong>n Übergaben, bei <strong>de</strong>nen eine Übernahme auf <strong>de</strong>m Verpachtungsweg durch Sohn o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Tochter erfolgt, die aber selbst <strong>de</strong>n Betrieb nicht bewirtschaften, wird ausgeführt: dieser<br />

Anteil sinke aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> hohen Pachtpreise, weil es wirtschaftlich ganz einfach attraktiver<br />

sei auszusteigen und <strong>de</strong>n Betrieb an Dritte zu verpachten. Dies wer<strong>de</strong> vom Bauernverband<br />

auch positiv beurteilt, weil diese Flächen dazu beitragen, dass an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Betriebe<br />

sich entsprechend entwickeln können. Dies wer<strong>de</strong> vom Bauernverband auch als zentrale<br />

Begründung für die breite Unterstützung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> gesehen. Hier zeige sich<br />

die agrarstrukturell positive Auswirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> (Experten 9, 11).<br />

Die Verpachtung sei stark rückläufig bei <strong>de</strong>n größeren Betrieben, bei <strong>de</strong>n kleineren Betrieben<br />

komme sie dagegen häufig vor. Das be<strong>de</strong>utet, in <strong>de</strong>n Fällen in <strong>de</strong>nen klar ist, dass<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb fortgeführt wird, wird die eigentumsrechtliche Hofübergabe eher vorgezogen<br />

bzw. o<strong><strong>de</strong>r</strong> bei Gemeinschaftsunternehmen <strong>de</strong>m Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis über <strong>de</strong>n § 21 Abs. 8<br />

entsprochen, auslaufen<strong>de</strong> Betriebe wählen dagegen eher die Verpachtungslösung (Experten<br />

9, 11).<br />

Die Experten waren sich darin einig, dass die in § 21 Abs. 6 ALG eröffnete Abgabemöglichkeit<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Praxis überhaupt keine Rolle spielt. Dies sei möglicherweise an<strong><strong>de</strong>r</strong>s, wenn<br />

man die Ermächtigung auf die Verpachtungslösung einschränken wür<strong>de</strong>.<br />

5.3.4 Stellenwert <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK als Entscheidungsfaktor<br />

Die Experten wur<strong>de</strong>n auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Folie <strong><strong>de</strong>r</strong> Umfrageergebnisse von Tietje, 2005 nach Ihren<br />

Einschätzungen gefragt, welche Faktoren die Abgabe-/Übergabeentscheidung und <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Zeitpunkt maßgeblich beeinflussen und welcher Stellenwert dabei insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>de</strong>n Regelungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung zugemessen wird bzw., wovon dieser<br />

Stellenwert <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung abhängt.<br />

Tietje hat bei seiner Befragung von Landwirten auf die Frage: „Nach welchen Kriterien<br />

entschei<strong>de</strong>n Sie, wann Sie die Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Hofes abgeben wer<strong>de</strong>n? Bitte bewerten


76 Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

Sie die Kriterien mit Zahlen von 1-5. Eine 1 be<strong>de</strong>utet“ wichtig“, eine 5 be<strong>de</strong>utet „ganz<br />

unwichtig“, das in Tabelle 5.4 dargestellte Ergebnis erhalten:<br />

Tabelle 5.4: Kriterien für <strong>de</strong>n Ruhestandszeitpunkt bei Landwirten in Schleswig-<br />

Holstein<br />

Kriterien % <strong><strong>de</strong>r</strong> Antworten<br />

ganz eher wichtig teils/teils eher ganz unwichtig<br />

wichtig wichtig<br />

unwichtig unwichtig<br />

zusammen zusammen<br />

1 Gesundheit 40,2 29,3 69,5 23,6 4,3 2,6 6,9<br />

2 Eigenes Alter 34,2 27,3 61,5 26,7 9,8 2,0 11,8<br />

3 En<strong>de</strong> Ausbildung 33,9 23,6 57,5 10,1 9,5 23,0 32,5<br />

4 Alter Hofnachfolger 21,8 31,3 53,1 12,1 12,4 22,4 34,8<br />

5 Regelungen lw. Alterskasse 17,5 19,8 37,3 21,6 18,7 22,4 41,1<br />

6 Familiäre Situation 14,7 24,4 39,1 20,4 12,9 27,6 40,5<br />

7 För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung 12,1 18,7 30,8 19,8 15,8 33,6 49,4<br />

8 Drängen auf Übergabe 11,8 21,0 32,8 23,3 14,7 29,3 44,0<br />

9 Verlust an Freu<strong>de</strong> 10,3 15,5 25,8 21,0 20,7 32,5 53,2<br />

10 Einkommenssteuer 9,8 15,2 25,0 21,3 23,3 30,5 53,8<br />

11 Schenkungs-/ Erbschaftssteuer 9,5 18,4 27,9 21,8 14,9 35,3 50,2<br />

Quelle: Tietje, 2005, S. 195.<br />

Bei von Tietje befragten Landwirten in Schleswig-Holstein liegen die Regelungen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

HAK mit 37,3 % Nennungen bei „ganz wichtig“ und „eher wichtig“ lediglich in einer<br />

mittleren Position hinter <strong>de</strong>n Kategorien Gesundheit, eigenes Alter, En<strong>de</strong> Ausbildung und<br />

Alter Nachfolger.<br />

Die Befragung <strong><strong>de</strong>r</strong> 20 Kreisverbän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s westfälisch-lippischen Landwirtschaftsverban<strong>de</strong>s<br />

beschränkt sich auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen, berücksichtigt also nicht die in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeit von Tietje ebenfalls abgefragten persönlichen und familiären Kriterien. Die<br />

Frage lautete: „inwieweit beeinflussen die <strong>Hofabgabeklausel</strong> (ALG) o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e gesetzliche<br />

Rahmenbedingungen nach ihrer Einschätzung die Übergabeentscheidung? Als Antwortmöglichkeiten<br />

wur<strong>de</strong>n <strong>Hofabgabeklausel</strong>, Steuerrecht, Erbrecht und För<strong><strong>de</strong>r</strong>errecht<br />

angegeben. Im Durchschnitt aller Kreisverbän<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> die <strong>Hofabgabeklausel</strong> von 75 %<br />

(Nennungen bei <strong>de</strong>n Kreisverbän<strong>de</strong>n liegt zwischen 50 und 98 %), das Steuerrecht von<br />

13 % (Nennungen von 0-50 %), das Erbrecht von 17 % (Nennungen von 0-40 % und das<br />

För<strong><strong>de</strong>r</strong>errecht von 5 % (Nennung von 0-10 %) angegeben.


Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> 77<br />

Bei <strong>de</strong>n Befragungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisbauernverbandsverantwortlichen in Bayern, Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg und Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen wur<strong>de</strong>n wie bei Tietje (2005) auch familiäre und persönliche<br />

Kriterien berücksichtigt. Die Ergebnisse zeigen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK sowohl in Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen<br />

wie in Ba<strong>de</strong>n-Württemberg eine wichtigere Rolle zugesprochen wird als bei Tietje,<br />

2005 (vgl. Tabelle 5.5)<br />

Tabelle 5.5: Be<strong>de</strong>utung persönlicher und familiärer Umstän<strong>de</strong> sowie gesetzlicher<br />

Rahmenbedingungen für die Übergabeentscheidung<br />

(1= sehr wichtig; 5= unwichtig)<br />

Inwieweit beeinflussen persönliche und familiäre Umstän<strong>de</strong> sowie gesetzliche Rahmenbedingungen nach Ihrer<br />

Einschätzung die Übergabe-Entscheidung? Bitte jeweils mit 1 (sehr wichtig) bis 5 (völlig unwichtig) bewerten.<br />

Alter <strong>de</strong>s Hofnachfolgers 2,01 1-4 2,36 1-4 2,67 2-5<br />

Drängen <strong>de</strong>s Hofnachfolgers 2,48 1-4 3,36 2-5 2,22 1-4<br />

Erbrecht 2,88 1-4 2,57 1-5 2,5 1-4<br />

För<strong><strong>de</strong>r</strong>recht 3,87 2-5 3,29 2-4 3,5 2-5<br />

Familiäre Situation <strong>de</strong>s<br />

Nachfolgers<br />

Bayern Ba<strong>de</strong>n-Württemberg Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen<br />

Durchschnitt von - bis Durchschnitt von - bis Durchschnitt<br />

von - bis<br />

2,48 1-4 2,71 2-4 1,78 1-3<br />

Gesundheit <strong>de</strong>s Abgeben<strong>de</strong>n 2,04 1-4 2,43 1-5 1,56 1-3<br />

Hofübergabeklausel <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Alterssicherung 2,53 1-5 2,14 1-4 1,75 1-3<br />

Steuerrecht 2,76 2-4 2,86 2-5 2,63 1-5<br />

Quelle: Befragung von Verantwortlichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Geschäftsstellen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisbauernverbän<strong>de</strong> in Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg, Bayern und Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen.<br />

In Ba<strong>de</strong>n-Württemberg bil<strong>de</strong>t die HAK mit einem Durchschnittswert von 2,14 das wichtigste<br />

Kriterium, in Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen befin<strong>de</strong>t sich die HAK mit 1,75 an zweiter Stelle hinter<br />

<strong>de</strong>m Kriterium Gesundheit. In Bayern liegt die HAK dagegen lediglich an fünfter Position,<br />

wobei es in Bayern ein bipolares Meinungsbild gibt. Es gibt sowohl eine Mehrzahl<br />

von Kreisbauernverbän<strong>de</strong>n, die die HAK sehr wichtig fin<strong>de</strong>n als auch einige Reihen von<br />

Kreisbauernverbän<strong>de</strong>n, die genau gegenteiliger Ansicht sind. Die bei Tietje betonte Wichtigkeit<br />

persönlicher o<strong><strong>de</strong>r</strong> familiärer Kriterien bestätigt sich bei allen befragten Lan<strong>de</strong>sbauernverbän<strong>de</strong>n.<br />

Unter <strong>de</strong>n gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die HAK in allen <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

am wichtigsten.


78 Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

Bedauerlicherweise hat sich bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Formulierung dieser Frage für die Kreisbauernverbandsbefragung<br />

eine begriffliche Unschärfe eingeschliffen, die die Vergleichbarkeit mit<br />

<strong>de</strong>n Ergebnisse von Tietje 2005 beeinträchtigt. Während bei Tietje nach <strong>de</strong>n Kriterien für<br />

<strong>de</strong>n Ruhestandszeitpunkt gefragt wur<strong>de</strong>, wird in <strong><strong>de</strong>r</strong> Befragung <strong><strong>de</strong>r</strong> Verantwortlichen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Kreisbauernverbän<strong>de</strong> nach <strong>de</strong>m Übergabezeitpunkt gefragt, <strong><strong>de</strong>r</strong> sowohl eigentumsrechtlich<br />

wie abgaberechtlich im Sinne <strong>de</strong>s ALG interpretiert wur<strong>de</strong>. Dies beeinträchtigt aber nicht<br />

die Aussage, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK von <strong>de</strong>n Kreisbauernverbandverantwortlichen insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e in<br />

Ba<strong>de</strong>n-Württemberg und Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen eine wichtigere Rolle zugesprochen wird als dies<br />

die befragten Landwirte von Tietje getan haben. Die Expertengespräche bestätigen diese<br />

Ten<strong>de</strong>nz <strong><strong>de</strong>r</strong> Befragungen.<br />

Die von Tietje abgefragten Kriterien für <strong>de</strong>n Ruhestandszeitpunkt wer<strong>de</strong>n nahezu von allen<br />

befragten Experten als gute und vollständige Liste <strong><strong>de</strong>r</strong> bestimmen<strong>de</strong>n Faktoren für <strong>de</strong>n<br />

Ruhestandszeitpunkt eingeschätzt. In Bezug auf die Kategorie landwirtschaftliche Alterssicherung<br />

wird allerdings von einer ganzen Reihe von Experten argumentiert, dieses<br />

Kriterium sei aus ihrer Sicht höher zu gewichten als in <strong>de</strong>n Befragungsergebnissen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

schleswig-holsteinischen Landwirte von Tietje. Sozialrechtliche Vorgaben spielen eine<br />

wichtige, nicht zu unterschätzen<strong>de</strong> Rolle (Experten 8, 9, 11, 17). „ Das 65. Lebensjahr war<br />

immer das Entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> und das ist nach wie vor im Bewusstsein. Von daher wür<strong>de</strong> ich<br />

die Frage <strong>de</strong>s Sozialrechts schon ziemlich hoch ansie<strong>de</strong>ln“ (Experte 8). „Fin<strong>de</strong> ich viel<br />

wichtiger als hier angegeben, „ganz wichtig wür<strong>de</strong>n wir eher 30 % einschätzen und eher<br />

wichtig auch auf 30 %, zusammengenommen also eher 60 %. „Wenn wir das nicht hätten,<br />

wür<strong>de</strong>n einige nie abgegeben“ (Experten 4, 16). „Die Hofabgaberegelung steht im Vor<strong><strong>de</strong>r</strong>grund,<br />

steuerrechtliche Grün<strong>de</strong> für <strong>de</strong>m Zeitpunkt gibt’s eher selten (Ausnahme war<br />

ein Zeitraum vor wenigen Jahren als Diskussionen über Verän<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen im Erbrecht eine<br />

ganze Reihe vorgezogener Betriebsabgaben ausgelöst hätten), da wür<strong>de</strong> ich primär das<br />

Sozialrecht sehen (Experten 5, 10).<br />

Von zwei Experten wird außer<strong>de</strong>m auch <strong>de</strong>n erbrechtlichen Fragen ein höheres Gewicht<br />

beigemessen als dies bei <strong>de</strong>n Befragungsergebnissen von Tietje zum Ausdruck kommt. In<br />

<strong>de</strong>n Köpfen vieler sei die erbrechtliche Frage, was wird aus <strong>de</strong>m Hof (westfälische Betrachtung)<br />

bzw. was wird aus <strong>de</strong>m Vermögen (rheinische Betrachtung) von zentraler Be<strong>de</strong>utung.<br />

In <strong>de</strong>m Kontext <strong><strong>de</strong>r</strong> Klärung dieser Frage wür<strong>de</strong>n dann auch die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Fragen<br />

mit abgeklärt. Als generelle Linie könne man festhalten, dass heute zunehmend von <strong>de</strong>n<br />

Personen her gedacht wür<strong>de</strong> und weniger, wie in <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergangenheit vorherrschend, vom<br />

Betrieb. Als Beleg hierfür wer<strong>de</strong>n die erhebliche Anzahl wirtschaftlich gut dastehen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Betriebe angeführt, die keinen Hofnachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie aufweisen, weil die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

ihren individuellen Neigungen folgen wollen und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Entscheidung auch akzeptiert<br />

wer<strong>de</strong> (Experte 3).<br />

Als Erklärung für die <strong>de</strong>utlich höhere Be<strong>de</strong>utung im Vergleich zu <strong>de</strong>n von Tietje befragten<br />

Landwirten wird von einigen Experten wie folgt argumentiert: Die HAK wer<strong>de</strong> als


Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> 79<br />

„selbstverständliche Notwendigkeit“ angesehen, „die ist einfach da“. Die familiären und<br />

persönlichen Faktoren seien dagegen individuell unterschiedlich und wür<strong>de</strong>n möglicherweise<br />

aus diesem Grund subjektiv höher bewertet (Experte 8). Als weiteres Argument<br />

wird angeführt, es erscheine zweifelhaft, ob sich die Befragten bei solchen Erhebungen<br />

wahrheitsgemäß äußern o<strong><strong>de</strong>r</strong> ob sie sich selbst etwas vormachen. Es sei ja möglicherweise<br />

unangenehm, zuzugeben, dass es mir in erster Linie um die Alterskasse gehe und ich mir<br />

nur <strong>de</strong>swegen Gedanken mache“ (Experte 11).<br />

Einschränkend wird angeführt, die HAK könne aufgrund <strong>de</strong>s Teilsicherungscharakters <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

AdL, die dadurch ja nur begrenzt zur Lebenssicherung im Alter beitrage, „nicht die alleinige<br />

Motivation“ sein. In diesem Zusammenhang wer<strong>de</strong>n in erster Linie gesundheitliche<br />

Aspekte, auch die mitunter als starke psychische Last empfun<strong>de</strong>ne Betriebsführung angeführt,<br />

sowie die Intention, <strong>de</strong>m jungen, motivierten Sohn <strong>de</strong>n Weg freizumachen (Experte<br />

7).<br />

Auf die Frage, in welchen Fällen eine stärkere, in welchen eine geringere Verhaltenssteuerung<br />

erfolge, wur<strong>de</strong> wie folgt argumentiert: Das Kriterium Regelung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Alterskasse verliere bei zusätzlicher gesetzlicher o<strong><strong>de</strong>r</strong> privater Absicherung an Be<strong>de</strong>utung:<br />

Je besser man an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitig abgesichert ist, umso mehr verliert das Argument <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Alterskasse an Be<strong>de</strong>utung, bzw. in Betrieben, bei <strong>de</strong>nen die AdL eine zentrale Rolle als<br />

Sicherungsinstrument im Alter spielt, spielt die Regelung eine größere Rolle. Bei Zukunftsbetrieben,<br />

die wachsen wollen, verliere die HAK als Argument an Gewicht, weil<br />

Nachfolgeentscheidungen für Investitionen gemeinsam und früher getroffen wer<strong>de</strong>n müssen<br />

und hierfür bereits ein Erbvertrag geschlossen wur<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Gründung einer GbR<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> eines Gemeinschaftsunternehmens in einer an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Rechtsform erfolgt ist. Durch die<br />

Regelungen <strong>de</strong>s § 21 Abs. 8 ALG sei es ja seit 2007 unter bestimmten Voraussetzungen<br />

möglich, <strong>de</strong>n Rechtsstatus als Unternehmer zu behalten, ohne auf die Altersrente aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

AdL verzichten zu müssen (Experten 7, 10, 11, 22).<br />

Insgesamt wird von <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten, die Festlegung von Übergabezeitpunkt<br />

und Übergabemodalitäten als ein oftmals schwieriger Aushandlungsprozess in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie<br />

verstan<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>nen das Gestaltungs- und Absicherungsinteresse <strong><strong>de</strong>r</strong> nachwachsen<strong>de</strong>n<br />

Generation und das Sicherheitsbedürfnis <strong><strong>de</strong>r</strong> abgeben<strong>de</strong>n Generation in Ausgleich gebracht<br />

wer<strong>de</strong>n müssen. Bei diesem Prozess nehmen, je nach betrieblicher und persönlicher<br />

Disposition und familiärer Konstellation, die genannten Rahmenbedingungen in jeweils<br />

unterschiedlicher Zusammensetzung und Gewichtung auf die Entscheidung Einfluss. Insofern<br />

versperrt die pauschalieren<strong>de</strong> Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wichtigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen Kriterien<br />

<strong>de</strong>n Blick auf die Differenziertheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgänge. Nach Überzeugung <strong><strong>de</strong>r</strong> überwiegen<strong>de</strong>n<br />

Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> befragten Experten spielt das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis für <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Übergabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewirtschaftungskompetenz an <strong>de</strong>n Nachfolger „als ein nicht unwesentliches<br />

Motiv“ (Experte 10) eine wichtigere Rolle, als dies in <strong><strong>de</strong>r</strong> Befragung <strong><strong>de</strong>r</strong> schleswigholsteinischen<br />

Landwirte von Tietje zum Ausdruck kommt.


80 Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

5.3.5 Beschreibung <strong><strong>de</strong>r</strong> steuern<strong>de</strong>n Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK<br />

Wie wer<strong>de</strong>n die steuern<strong>de</strong>n <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK auf die Abgabeentscheidung nun von <strong>de</strong>n<br />

Experten beschrieben? Wie wirkt die HAK tatsächlich?<br />

Die Rolle <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK als Institution wur<strong>de</strong> von <strong>de</strong>n Experten häufig angeführt. Die HAK<br />

diene als Orientierungspunkt für die Generationen, für die ältere Generation als festgelegter<br />

Zeitpunkt, an <strong>de</strong>m man sich von <strong><strong>de</strong>r</strong> Verantwortung für die Bewirtschaftung zu lösen<br />

habe, für die nachfolgen<strong>de</strong> Generation als Fixpunkt für <strong>de</strong>n quasi letztmöglichen Einstieg<br />

in die Verantwortung (Experte 22). Die HAK sei insofern eine feste Institution, die<br />

die Erwartungen und das Verhalten steuert. Sie för<strong><strong>de</strong>r</strong>e aber <strong>de</strong>n Generationenwechsel<br />

aber eben in erster Linie nur in Bezug auf die Bewirtschaftung, nicht auf <strong>de</strong>n Eigentümerstatus<br />

(Experte 18). Hervorgehoben wird von mehreren Experten die durch das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis<br />

ausgelöste Notwendigkeit, sich mit <strong>de</strong>m Thema Ruhestand und Betriebsweitergabe<br />

bzw. -aufgabe auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>zusetzen. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel wer<strong>de</strong> dieses Thema in <strong>de</strong>n<br />

meisten Familien viel zu spät angesprochen, um <strong>de</strong>n mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe häufig verbun<strong>de</strong>nen<br />

Generationenkonflikt zu umgehen. Die <strong>Hofabgabeklausel</strong> trage dazu bei, dass die<br />

Leute quasi mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Nase auf Notwendigkeiten gestoßen wer<strong>de</strong>n, sich mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Thematik zu<br />

befassen. Die Haupttriebfe<strong><strong>de</strong>r</strong> sei dabei <strong><strong>de</strong>r</strong> finanzielle Anreiz bzw. umgekehrt die Sanktionierung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Nichtabgabe, d. h. auf die Altersrente, für die man viele Jahre Pflichtbeiträge<br />

entrichtet hat, nicht verzichten zu wollen (Experte 12).<br />

Die <strong>Hofabgabeklausel</strong> habe eine wichtige Funktion als Beratungshilfe von außen.<br />

Auch in <strong><strong>de</strong>r</strong> Beratung helfe die HAK als Diskussionsanstoß sehr, weil sich die Menschen<br />

lei<strong><strong>de</strong>r</strong> viel zu spät mit diesem Thema beschäftigen. Die HAK hat aus Sicht einiger Experten<br />

die Hauptfunktion, die Leute anzuhalten, sich mit <strong>de</strong>m Thema zu beschäftigen und<br />

eine Entscheidung zu treffen. Bei <strong>de</strong>n meisten wer<strong>de</strong> mit 65 Jahren und <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

die Entscheidung angestoßen o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine neue Diskussion ausgelöst. Hofabgabe im<br />

Alterskassensinn sei aber eben nicht Hofübergabe im eigentumsrechtlichen Sinne, die <strong>de</strong>n<br />

Nachfolger erst zu vollem eigenen unternehmerischen Han<strong>de</strong>ln befähige. Es gebe ja die<br />

Möglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Verpachtung, <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabe an die Ehefrau o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Regelung <strong>de</strong>s § 21 Abs.<br />

8 ALG, die alle rege genutzt wer<strong>de</strong>n und die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle <strong><strong>de</strong>r</strong> eigentumsrechtlichen<br />

Übergabe vorgeschaltet wer<strong>de</strong>n (Experte 18). Die Abgabeklausel erzeuge relativ<br />

wenig Druck, eben weil man auch verpachten könne. Nur in <strong>de</strong>m Sinne, dass sich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

eine o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>e überlegt, wenn ich eh was verän<strong><strong>de</strong>r</strong>n muss, dann kann ich ja gleich übergeben.<br />

Die Bandbreite <strong><strong>de</strong>r</strong> Möglichkeiten (Verpachtung, Abgabe an <strong>de</strong>n Ehegatten usw.)<br />

sei so, dass die Latte nicht sehr hoch gelegt sei und es im Grun<strong>de</strong> nur geringe Anstrengungen<br />

bedürfe, diese Latte nicht zu reißen und so rentenberechtigt zu wer<strong>de</strong>n. Insofern dürfe<br />

die Steuerungswirkung dieser Vorschrift nicht überschätzt wer<strong>de</strong>n. Die Phase, ab <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Nachfolger die volle unternehmerische Verantwortung übertragen bekommt, dauere bei<br />

manchen bis 50. Zuvor gebe es häufig ein „Nebeneinan<strong><strong>de</strong>r</strong>herwursteln“, bei <strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofnachfolger<br />

davon ausgeht, dass er irgendwann <strong>de</strong>n Betrieb bekommt, sich aber nicht traut


Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> 81<br />

zu fragen, wann <strong>de</strong>nn das <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall sei. Die externe Beratungshilfe HAK sei aber notwendig.<br />

Wenn die familiären Gegebenheiten stärker im Fokus stün<strong>de</strong>n, dann spielte die <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

auch überhaupt nicht die Rolle, dann wäre das völlig nachrangig.<br />

An<strong><strong>de</strong>r</strong>e Experten sehen die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK eher in ihrer unterstützen<strong>de</strong>n Funktion<br />

im Aushandlungsprozess zwischen abgeben<strong><strong>de</strong>r</strong> und nachfolgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Generation um<br />

Übergabezeitpunkt und Konditionen (Verpachtung o<strong><strong>de</strong>r</strong> eigentumsrechtlicher Übergang;<br />

Höhe <strong>de</strong>s Altenteils; Abfindung <strong><strong>de</strong>r</strong> weichen<strong>de</strong>n Erben) auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Seite <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachfolgegeneration.<br />

In diesem, schwierigen Umfeld gebe „die <strong>Hofabgabeklausel</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Generation einen kleinen Hebel an die Hand, die Hofabgabe durchzusetzen. Es han<strong>de</strong>lt<br />

sich dabei zwar nicht um einen Riesenbetrag, aber wenn ich nicht abgebe, bekomme ich<br />

keine Altersrente und muss auch <strong>de</strong>n Krankenkassenbeitrag weiter bezahlen. (…). In kritischen<br />

Situationen erlebt man dann auch, dass diese Karte ausgespielt wird. Dann wird<br />

gesagt, ich unterschreibe keinen Pachtvertrag, weil ich in zehn Jahren dann nichts in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hand habe und die Übergabe nicht stattfin<strong>de</strong>n wird. Entwe<strong><strong>de</strong>r</strong>, wir kommen jetzt zur<br />

Übergabe o<strong><strong>de</strong>r</strong> du machst <strong>de</strong>inen Betrieb weiter“ (Experte 10).<br />

Von einer <strong>de</strong>utlich geringeren Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten wird die strukturpolitische Wirkung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> HAK bestritten und <strong><strong>de</strong>r</strong>en nachteilige Folgen für einen Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> auslaufen<strong>de</strong>n Betriebe<br />

betont:<br />

Der Einfluss auf die Nachfolgeregelung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> sei sehr gering gewor<strong>de</strong>n,<br />

weil für die Zukunftsbetriebe an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Belange vorrangig für <strong>de</strong>n Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabe<br />

seien. Dort dränge automatisch die Nachfolgegeneration und die betrieblichen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse<br />

zu einer früheren Regelung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofübergabe, als dies durch die <strong>Hofabgabeklausel</strong> zu<br />

einem späteren Zeitpunkt erzwungen wer<strong>de</strong>. Die Gruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe ohne Hofnachfolger<br />

sei dagegen gespalten. Eine erste Gruppe fin<strong>de</strong> eine Lösung und mache hierfür „Klimmzüge“.<br />

Die gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>te Lösung bestehe aber nur auf <strong>de</strong>m Papier und wer<strong>de</strong> auch stillschweigend<br />

von Bauernverband und Sozialversicherungsträgern akzeptiert, habe aber<br />

nichts mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirklichkeit und auch nichts mit <strong><strong>de</strong>r</strong> ursprünglich intendierten agrarstrukturpolitischen<br />

Zielsetzung zu tun. Daneben gebe es aber noch eine zweite Gruppe von Betrieben<br />

ohne Hofnachfolger, die keine Lösung fin<strong>de</strong>n und die darunter lei<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>n. Die<br />

Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> wür<strong>de</strong> dieser zweiten Gruppe auslaufen<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe<br />

einfach mehr Möglichkeiten belassen, gewisse Produktionsbereiche o<strong><strong>de</strong>r</strong> Standbeine in<br />

geringerem, <strong>de</strong>m nachlassen<strong>de</strong>n Leistungsvermögen angepassten Umfang weiter zu betreiben,<br />

die aus irgen<strong>de</strong>inem Grun<strong>de</strong> wirtschaftlich interessant seien. Allein das Fortbestehen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Krankenversicherungspflicht wür<strong>de</strong> bei diesen Betrieben dazu führen, dass sie<br />

auch ohne Abgabeverpflichtung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung über eine Abgabe nach<strong>de</strong>nken,<br />

weil schon bei einer mittleren Betriebsgröße hohe Krankenversicherungsbeiträge erreicht<br />

wer<strong>de</strong>n. Schon <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächendruck führe dazu, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Strukturwan<strong>de</strong>l weitergeführt wer<strong>de</strong>,<br />

weil in nicht wenigen Regionen die Verpachtung lukrativer sei als die Einkünfte aus<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterbewirtschaftung abzüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehraufwendungen für <strong>de</strong>n Krankenversiche-


82 Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

rungsbeitrag. In <strong>de</strong>n Regionen dagegen, in <strong>de</strong>nen dies nicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall sei, bestehe auch wenig<br />

Anlass, Flächen für weiterwirtschaften<strong>de</strong> Betriebe über die <strong>Hofabgabeklausel</strong> frei zu<br />

machen. Insofern regele <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen- und <strong><strong>de</strong>r</strong> Pachtmarkt vieles sinnvoller und besser als<br />

die regulative Vorgabe Hofabgabe (Experten 2, 7).<br />

Zur Frage, ob die HAK auf unterschiedliche Betriebstypen auch unterschiedlich wirke,<br />

gab es folgen<strong>de</strong>s Meinungsbild:<br />

In auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben und Grenzbetrieben wird die HAK als verhaltenssteuern<strong>de</strong>s<br />

bzw. -einschränken<strong>de</strong>s Moment eine größere Wirkung zugeschrieben als bei wachstumsorientierten<br />

Zukunftsbetrieben. In expandieren<strong>de</strong>n Zukunftsbetrieben falle die Entscheidung<br />

zur Hofnachfolge im Regelfall dagegen vor Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze. Für<br />

diese Betriebe sei die Diskussion um die HAK eher wichtig im Hinblick auf die daraus<br />

erwachsen<strong>de</strong>n Folgen für die (Nicht-)Verfügbarkeit von Flächen für zukünftig geplante<br />

Wachstumsschritte <strong>de</strong>s Betriebes (Experten 7, 22). Auf <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Seite sei die zu erwarten<strong>de</strong><br />

Strukturverbesserung durch die <strong>Hofabgabeklausel</strong> bei auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben nicht<br />

selten dadurch nur begrenzt gegeben, weil die Betriebe, an <strong><strong>de</strong>r</strong> Scholle festhalten und weiterwirtschaften,<br />

in<strong>de</strong>m sie Auswege fin<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>nen sie die Altersrente beziehen können,<br />

ohne tatsächlich die Bewirtschaftung aufgeben zu müssen (Experte 8).<br />

Bei Nebenerwerbsbetrieben, die sich von <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL haben befreien lassen und auch keine<br />

Rentenanwartschaften haben, wirkt dagegen die Versicherungspflicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Krankenversicherung abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>nd. Diese Landwirte entschei<strong>de</strong>n sich häufig<br />

dafür, ihre Flächen zu verpachten o<strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitig abzugeben, weil sie mit Rentenbezug<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemeinen Rentenversicherung nach <strong>de</strong>m Grundsatz aktiv vor passiv neu in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Krankenversicherung beitragspflichtig wer<strong>de</strong>n (Experten 8, 21).<br />

Die Mehrzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten misst <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> einen wichtigen Stellenwert bei<br />

und äußert die Befürchtung, dass ohne diese Vorgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitraum <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe sich<br />

nach hinten verschieben wür<strong>de</strong>. Eine solche Wirkung wird etwa bei Betrieben erwartet,<br />

die eigentlich weiterbestehen könnten, wo aber ein Patriarch sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofübergabe an einen<br />

durchaus vorhan<strong>de</strong>nen Hofnachfolger verweigert und weiter die Zügel in <strong><strong>de</strong>r</strong> Hand<br />

behalten möchte. Von einer Min<strong><strong>de</strong>r</strong>heit <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten wird die strukturpolitische Wirkung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> dagegen eher gering eingeschätzt und die damit verbun<strong>de</strong>nen eingeschränkten<br />

Möglichkeiten <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe ohne Nachfolger aus einer eher sozialpolitischen<br />

Perspektive kritisch beleuchtet (Experten 2, 7, 19, 22).<br />

5.3.6 „Scheinabgaben“ und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Überprüfung<br />

Die sogenannten Scheinabgaben wer<strong>de</strong>n im Diskurs um das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis häufig<br />

thematisiert. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Kritiker <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK führen sie als Argument gegen die struk-


Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> 83<br />

turpolitische Wirksamkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK an, weil nur scheinbar und auf <strong>de</strong>m Papier eine Verbesserung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Altersstruktur stattfin<strong>de</strong>.<br />

Aus juristischer Sicht wird dagegen argumentiert, es gebe keine Scheinabgaben. Unternehmer<br />

sei, auf wessen Rechnung die Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Unternehmens laufe und wer<br />

die unternehmerischen Entscheidungen treffe und die Verantwortung trage, eine aktive<br />

Mitarbeit bei <strong>de</strong>n betrieblichen Arbeitsabläufen sei nicht gefor<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Umgekehrt stehe die<br />

weitere Mitarbeit <strong>de</strong>s Altenteilers im Betrieb mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabeverpflichtung im Einklang.<br />

Das gelte auch für Fälle, bei <strong>de</strong>nen sich nach Abgaben in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie an <strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitsverteilung<br />

wenig än<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Entschei<strong>de</strong>nd sei vielmehr, „dass im Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmensabgabe<br />

das unternehmerische Risiko vollständig auf <strong>de</strong>n Nachfolger übergeht.“ (BMELV,<br />

2012, S. 5).<br />

Dieser juristisch geprägten Perspektive wird von <strong>de</strong>n Kritikern <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK entgegengehalten,<br />

dass es sich hier überwiegend um Abgaben handle, die in erster Linie getätigt wür<strong>de</strong>n,<br />

um <strong>de</strong>m Altenteiler(ehepaar) <strong>de</strong>n Rentenbezug wegen Alter- o<strong><strong>de</strong>r</strong> vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>ter Erwerbstätigkeit<br />

zu ermöglichen. Es seien Lösungen, bei <strong>de</strong>nen die Bewirtschaftung wie zuvor fortgeführt<br />

wer<strong>de</strong> und die unternehmerische Verantwortung nur auf <strong>de</strong>m Papier gewechselt<br />

wer<strong>de</strong>. Diese wer<strong>de</strong> dabei nicht selten formal auf Personen übertragen, <strong>de</strong>nen die nötigen<br />

fachlichen Voraussetzungen fehlten. Pointiert formuliert lautet die Kritik wie folgt: Es<br />

könne doch nicht sein, „dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Sohn, <strong><strong>de</strong>r</strong> als Pilot bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Lufthansa beschäftigt ist, als<br />

Hofpächter auftritt“ (Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen, 2011, 20. S. 16). In<br />

einem im Landtag von Nordrhein-Westfalen eingebrachten Entschließungsantrag <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Fraktion <strong><strong>de</strong>r</strong> SPD, <strong><strong>de</strong>r</strong> Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und <strong><strong>de</strong>r</strong> Fraktion DIE<br />

LINKE wird angeführt: „Die gedul<strong>de</strong>ten Scheinpachtverhältnisse betreffen schätzungsweise<br />

ungefähr 25-40 Prozent aller Hofabgaben.“ 22<br />

Für bei<strong>de</strong> Sichtweisen erscheint die Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten relevant, für wie häufig<br />

solche Abgaben geschätzt wer<strong>de</strong>n, in welchen Betrieben und aus welchen Motiven heraus<br />

sie erfolgen, und was mit diesen Betrieben geschieht, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Altenteiler bzw. das Altenteilerehepaar<br />

die aktive Mitarbeit bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewirtschaftung einstellt o<strong><strong>de</strong>r</strong> einstellen<br />

muss.<br />

22<br />

Die angegebene Zahl geht möglicherweise auf <strong>de</strong>n Beitrag von Goeser et al. (2011) zurück, <strong><strong>de</strong>r</strong> sich<br />

seinerseits in einem Abschnitt zu <strong>de</strong>n agrarstrukturellen Steuerungswirkungen auf einen Beitrag von<br />

Bergmann aus <strong>de</strong>m Jahr 1978 bezieht. Dort heißt es in Fußnote 27: „Der Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> unberechtigten<br />

Rentenempfänger wird von manchen Eingeweihten mit 30-40 % geschätzt. Genaue Untersuchungen<br />

liegen nicht vor. Daher sind auch Untersuchungen von van Dehnen und Mrohs (1965) mit Fragezeichen<br />

zu versehen. Sie habe schon sehr frühzeitig geglaubt, <strong>de</strong>n strukturpolitischen Erfolg <strong><strong>de</strong>r</strong> Alter shilfe<br />

nachweisen zu können, nämlich die frühere Betriebsabgabe. Es ist allgemein bekannt, dass in<br />

vielen Fällen die Übergabe rein formal war und häufig <strong><strong>de</strong>r</strong> Übernehmer nicht auf <strong>de</strong>n Betrieb arbeitet<br />

und lebt.“ (Bergmann 1978, S. 186.)


84 Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Umfrage <strong>de</strong>s WLV bei <strong>de</strong>n Kreisverbän<strong>de</strong>n wird dieses Phänomen wie folgt erfasst.<br />

Auf die Frage „Allgemeine Beurteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofnachfolgesituation: In welchen Anteilen<br />

(in Prozent aller Hofabgaben) erfolgt folgen<strong>de</strong> Variante <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe“ wird auch die<br />

Variante angeboten: „Übernahme durch Sohn/Tochter, die selbst <strong>de</strong>n Betrieb nicht bewirtschaften“<br />

23<br />

(Hervorhebung im Original). Nach Aussagen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisverbän<strong>de</strong> trifft diese<br />

Option auf 15 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgaben in Westfalen-Lippe zu, wobei die Werte zwischen 2 %<br />

und 40 % differieren. In Bayern sind es auf die gleiche Frage im Durchschnitt 29 %<br />

(Schwankung zwischen 5 und 68 %), in Ba<strong>de</strong>n-Württemberg 24 % (Schwankung zwischen<br />

10 und 75 %) und in Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen 16 % (Schwankung zwischen 0 und 50 %).<br />

Das Phänomen dieser Abgaben wird auch von nahezu allen Experten bestätigt, aber wie<br />

bei <strong>de</strong>n o. g. Ergebnissen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisbauerverbandsbefragung vom Umfang her sehr unterschiedlich<br />

eingeschätzt. Die Bandbreite <strong><strong>de</strong>r</strong> Schätzungen reicht von „es gibt keine Scheinverpachtungen,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n nur Unternehmer mit allen Rechten und Pflichten“ (Experte 5),<br />

über „eher wenige Fälle“ (Experte 20 ), bis zu präzisen Einschätzungen wie „ungefähr<br />

10 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle“ (Experte 4), „2/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle ohne Nachfolger“ (Experte 8) „bis zu „80 %<br />

aller Betriebe ohne Nachfolger“ (Experte 21).<br />

Diese sehr unterschiedlichen Einschätzungen resultieren sicherlich zum einen aus unterschiedlichen<br />

agrarstrukturellen Gegebenheiten, sind aber auch <strong>de</strong>m Umstand geschul<strong>de</strong>t,<br />

dass die Übergänge fließend seien, etwa, wenn Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>, die die unternehmerische Verantwortung<br />

übernommen haben und im Hauptberuf außerlandwirtschaftlich tätig sind, am<br />

Wochenen<strong>de</strong> im Betrieb mitarbeiten. Das Phänomen wird von keinem <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten bestritten,<br />

es sei aber kaum o<strong><strong>de</strong>r</strong> überhaupt nicht quantifizierbar. Von Befragten in NRW<br />

wird gesagt, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landtagsentschließung geäußerte Zahl von 20-40 % sei gegriffen<br />

und erscheine „weit überhöht“, weil es in NRW überhaupt kein Problem sei, Flächen lukrativ<br />

zu verpachten (Experte 3).<br />

Auch die Einschätzungen darüber, wie schwierig es sei, eine solche Abgabe zu bewerkstelligen,<br />

gehen weit auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>. Eine Gruppe von Experten argumentiert „es gibt immer<br />

einen Weg, die Abgabe zu bewerkstelligen“ (Experte 8) o<strong><strong>de</strong>r</strong>, „das ist doch innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Familie kein Problem, dann mache ich einen Pachtvertrag miteinan<strong><strong>de</strong>r</strong> und anschließend<br />

übertrage ich die Bewirtschaftungsbefugnisse, wenn's <strong>de</strong>nn formal sein muss, wie<strong><strong>de</strong>r</strong> an<br />

<strong>de</strong>n bisherigen Bewirtschafteter, wovon die Alterskasse nichts erfährt“ (Experte 3). Die<br />

Abgabe erfolge zumeist an Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>, die mithelfen wollen, die Altersrente zu sichern. (Experte<br />

15, Experte 7). An<strong><strong>de</strong>r</strong>e Experten verweisen dagegen auf die ten<strong>de</strong>nziell zurückge-<br />

23<br />

Daneben wer<strong>de</strong>n die Varianten „Tatsächliche Übernahme durch Sohn/ Tochter“ (55 % aller Nennungen;<br />

Bandbreite bei <strong>de</strong>n Kreisverbän<strong>de</strong>n zwischen 20 % und 95 %), „Übernahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen durch<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Betrieb“ (25 % aller Nennungen; Bandbreite bei <strong>de</strong>n Kreisverbän<strong>de</strong>n zwischen 2 % und<br />

40 %), sowie „Übernahme <strong>de</strong>s Gesamtbetriebes durch einen Dritten“ (5 % aller Nennungen; Bandbreite<br />

bei <strong>de</strong>n Kreisverbän<strong>de</strong>n zwischen 0,5 % und 10 %) angeboten.


Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> 85<br />

hen<strong>de</strong> Bereitschaft von Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>n, bei einer solchen Konstruktion mitzuwirken. Ursächlich<br />

hierfür seien einmal <strong><strong>de</strong>r</strong> steuerliche Hintergrund und daneben die Sorge, durch INVEKOS<br />

mit einem Bein im Gefängnis zu stehen, wenn irgendwelche Dinge falsch laufen und sie<br />

bei Fehlverhalten haftbar gemacht wer<strong>de</strong>n können. Als Argument angeführt wird auch das<br />

Risiko, dass steuerliche Konstruktionen zusammenbrechen, stille Reserven aufge<strong>de</strong>ckt<br />

wer<strong>de</strong>n und daraus dann hohe Belastungen entstehen könnten (Experte 8).<br />

Über die Art <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe, in <strong>de</strong>nen solche Abgaben stattfin<strong>de</strong>n, besteht sehr weitgehen<strong>de</strong><br />

Einigkeit unter <strong>de</strong>n Experten. Es seien dies „Fälle, in <strong>de</strong>nen die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> kein Interesse an<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft haben, die Alten aber noch ihre Spielwiese brauchen.“ Die Weiterbewirtschaftung<br />

folgt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Mehrzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle keine ökonomische Logik, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n habe mit<br />

einer starken emotionalen Bindung an <strong>de</strong>n Hof und die landwirtschaftliche Tätigkeit zu<br />

tun, beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s häufig bei Tierhaltung (Experten 5, 18). Beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s in Nebenerwerbsbetrieben<br />

sei die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle nicht zu unterschätzen. Hier spielen weniger entgangene Rentenansprüche<br />

aus <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung eine Rolle als vielmehr auch<br />

das Motiv, ansonsten neu entstehen<strong>de</strong> Beitragszahlungen an die landwirtschaftliche Krankenversicherung<br />

zu vermei<strong>de</strong>n (Experten 8, 18).<br />

In Regionen mit hohem Pachtpreisniveau gebe es aber auch Formen, bei <strong>de</strong>nen <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb<br />

als Ganzes an <strong>de</strong>n Nachbarn verpachtet wer<strong>de</strong> bei gleichzeitiger Anstellung als Fremdarbeitskraft<br />

auf <strong>de</strong>m ehemaligen eigenen Betrieb. Weiterhin gebe es Fälle, bei <strong>de</strong>nen an die<br />

Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> alterskassengerecht für neun Jahre verpachtet wer<strong>de</strong> und diese wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um für <strong>de</strong>utlich<br />

kürzere Zeiträume wie ein o<strong><strong>de</strong>r</strong> zwei Jahre unterverpachten wür<strong>de</strong>n, um am ten<strong>de</strong>nziell<br />

stark wachsen<strong>de</strong>n Pachtpreisniveau partizipieren zu können (Experte 4).<br />

Auf die Frage, wie lange auf diese Weise weitergewirtschaftet wer<strong>de</strong> und was passiert,<br />

wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Altenteiler bzw. das Altenteilerehepaar die aktive Mitarbeit bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewirtschaftung<br />

einstellt o<strong><strong>de</strong>r</strong> einstellen muss, gibt es folgen<strong>de</strong> Einschätzungen: Die Zeiträume liegen<br />

zum größten Teil bei zwei bis drei Jahren und dann wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Großteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen im Regelfall<br />

fremd verpachtet (Experte 2). Experte 7 erwartet, dass sich die tatsächliche Übernahme<br />

<strong>de</strong>s Betriebes durch Sohn/Tochter, die Übernahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Betriebe o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s Gesamtbetriebes durch Dritte um etwa fünf bis sechs Jahre verschiebt.<br />

Experte 4 schätzt die Dauer <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterbewirtschaftung ebenfalls auf fünf bis acht Jahre:<br />

„wenn sich dann keiner fin<strong>de</strong>t, ein Neffe zum Beispiel o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ähnliches, dann ist es zu En<strong>de</strong>.<br />

Das hat sich in <strong><strong>de</strong>r</strong> letzten Zeit verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Vor zehn Jahren hätte man noch gesagt,<br />

o. k., das geht noch über einen Zeitraum von min<strong>de</strong>stens zehn Jahren, das ist aber jetzt<br />

nicht mehr so. Das liegt daran, dass das Pachtpreisniveau zu hoch ist und das Geld lockt.<br />

Im Unterschied zu früher ist man heute auch eher bereit, mal als Senior zu verreisen, etwas,<br />

was es früher in dieser Form überhaupt nicht gab. Früher waren die alle so in diesen<br />

Zwängen drin, furchtbar. Aber, dafür brauchen sie natürlich auch mehr Geld. Das ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Punkt.“


86 Kapitel 5 <strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

5.3.7 Kontrolle <strong><strong>de</strong>r</strong> Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabevorschriften<br />

Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gespräche mit Experten <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskassen wur<strong>de</strong> auch<br />

die Frage thematisiert, wie die Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestimmungen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

durch die landwirtschaftlichen Alterskassen überwacht und gegebenenfalls sanktioniert<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Vertreter <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskasse Ba<strong>de</strong>n-Württemberg erklärten,<br />

dass sie im Regelfall Hinweise von anonymer Seite, vom Landwirtschaftsamt o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

auch von Seiten <strong>de</strong>s Finanzamtes nachgingen. Solche Fälle kämen etwa zehn Mal pro Jahr<br />

vor. Die LAK verfahre in solchen Fällen so, dass sie sich von <strong>de</strong>n Betroffenen <strong>de</strong>n Einkommenssteuerbescheid,<br />

Überweisungsbelege o<strong><strong>de</strong>r</strong> Rechnungen über <strong>de</strong>n Ankauf von<br />

Saatgut- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Düngemitteln o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ähnliches, Nachweise über Mitgliedschaften in Genossenschaften<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Bescheinigungen darüber, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Pächter ein Betriebskonto eröffnet<br />

hat und weitere, ähnliche Nachweise vorlegen lassen und anhand dieser Unterlagen dann<br />

prüfe, auf wessen Rechnung das Unternehmen geht.<br />

Der Aufwand hierbei sei verhältnismäßig hoch und die Erfolgsaussichten gering. Das liege<br />

einmal daran, dass die landwirtschaftliche Alterskasse kein Recht auf eine Betriebsprüfung<br />

habe wie etwa das Finanzamt. Wenn jemand geschickt sei und einfach entsprechen<strong>de</strong><br />

Nachweise o<strong><strong>de</strong>r</strong> Rechnungen auf <strong>de</strong>n Sohn laufen lasse und diese vorlege, sei es also<br />

schwer einen entsprechen<strong>de</strong>n Nachweis auf Nichteinhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabebestimmungen<br />

führen zu können. Dies umso mehr, als sich herumgesprochen habe, dass die Alterskasse<br />

teilweise prüfe und was dabei an Unterlagen verlangt wer<strong>de</strong>, sodass sich die Betreffen<strong>de</strong>n<br />

gut auf eine Prüfung einstellen könnten. Ein diesbezüglich erhöhter Aufwand <strong><strong>de</strong>r</strong> LAKen<br />

sei auch <strong>de</strong>shalb nur schwer zu rechtfertigen, da je<strong><strong>de</strong>r</strong> dieser Fälle in <strong>de</strong>n Wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spruch<br />

gehe und dann vor <strong>de</strong>m Sozialgericht verhan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>. Die Erfahrungen zeigten, dass<br />

hier von geringen Erfolgsaussichten für die Alterskassen auszugehen sei, sofern die Generationen<br />

übereinstimmend aussagten. Der zuständige Sachgebietsleiter <strong><strong>de</strong>r</strong> LAK Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg kann sich aus <strong>de</strong>n letzten 20 Jahren lediglich an einen Fall erinnern, bei <strong>de</strong>m<br />

die Altersrentenzahlung aufgrund eines Verstoßes gegen die Abgabeverpflichtung eingestellt<br />

wur<strong>de</strong>.


Kapitel 6 Mögliche Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses 87<br />

6 Mögliche Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />

In Kapitel 6 wer<strong>de</strong>n die Einschätzungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten zu <strong>de</strong>n zu erwarten<strong>de</strong>n Folgen einer<br />

Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses ausgewertet. Weiterhin wer<strong>de</strong>n die möglichen<br />

finanziellen Folgen einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK und die dabei zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Aspekte<br />

systematisch dargestellt, um auf diese Weise die Voraussetzungen für <strong><strong>de</strong>r</strong>en Abschätzung<br />

zu verbessern. Schließlich wird analysiert, welche <strong>Wirkungen</strong> die Fortdauer <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Versicherungspflicht für weiterwirtschaften<strong>de</strong> Landwirte in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV gegenüber einer Betriebsabgabe<br />

hat, und inwiefern dies abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>nd wirkt. Diese Regelung und ihre <strong>Wirkungen</strong><br />

sind unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> Weitergeltung o<strong><strong>de</strong>r</strong> einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK.<br />

6.1 Von <strong>de</strong>n Experten erwartete Folgen<br />

Die oben in <strong>de</strong>n Abschnitten 5.3.4 und 5.3.5 bereits dargestellte Bewertung <strong><strong>de</strong>r</strong> Einschätzung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Experten zum Stellenwert <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK für die Abgabeentscheidung steht in einem<br />

unmittelbaren Zusammenhang zu <strong>de</strong>n erwarteten Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses.<br />

Experten, die eine Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK befürworten, schätzen <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

Folgen als weitaus weniger gravierend ein wie Experten, die einen <strong>de</strong>zidiert positiven<br />

Standpunkt zur HAK einnehmen.<br />

Gefragt wur<strong>de</strong>n die Experten nach Ihrer Einschätzung, wie viele Landwirte auf welchen<br />

Betrieben bei Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses weiterwirtschaften wür<strong>de</strong>n, wie<br />

lange diese Weiterbewirtschaftungen andauern wür<strong>de</strong>n, und welche Folgen sie hieraus für<br />

die Betriebe und für die Agrarstruktur insgesamt erwarten wür<strong>de</strong>n.<br />

Genereller Tenor aller Aussage war, dieses sei zu nur sehr schwer zu prognostizieren<br />

(„keiner von uns hat eine Glaskugel“). Eine beson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Schwierigkeit resultiere daraus,<br />

dass man erstens wisse, dass die <strong>Hofabgabeklausel</strong> im Rahmen <strong>de</strong>ssen, was man seit Mitte<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> fünfziger Jahre angestrebt habe, gewirkt habe; zweitens können man auch ziemlich<br />

sicher sei, dass man ohne HAK heute einen <strong>de</strong>utlich später liegen<strong>de</strong>n Abgabezeitpunkt<br />

hätte; was man allerdings drittens nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur schwer wissen könne, sei, wie es wäre,<br />

wenn man die <strong>Hofabgabeklausel</strong> 40 Jahre lang gehabt hat und dann wie<strong><strong>de</strong>r</strong> darauf verzichten<br />

wür<strong>de</strong> (Experte 11). Trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> durchweg von allen Sachverständigen geäußerten Vorbehalte,<br />

Voraussagen zu treffen, haben sich einige zu <strong>de</strong>n von ihnen erwarteten Folgen<br />

einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses geäußert.<br />

Die Einschätzungen darüber, wie viele Betriebsleiter bei Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

weiterwirtschaften wür<strong>de</strong>n, gehen weit auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>. Sie reicht von „ich glaube schon,<br />

dass eine Mehrheit (70 %) weiterwirtschaften wür<strong>de</strong>“ (Experte 8) bis hin zu „<strong><strong>de</strong>r</strong> Anteil<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>jenigen, <strong><strong>de</strong>r</strong> dann weiterwirtschaften wür<strong>de</strong>, wird zunächst sicherlich nicht signifikant<br />

steigen, weil eben auch sehr viele an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Aspekte bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofübergabe bzw. Aufgabe eine


88 Kapitel 6 Mögliche Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />

Rolle spielen“ (Experte 11). Die mehrfach geäußerten Einschätzungen lauteten, dass bei<br />

Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK zwischen 20 % und ungefähr einem Drittel <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe weiterwirtschaften<br />

könnte (Experten 2, 3, 12, 20).<br />

Große Einigkeit bestand dagegen darin, in welchen Betrieben Betriebsleiter bei Abschaffung<br />

<strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses und Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiterwirtschaften<br />

wür<strong>de</strong>n. Es sind dies in erster Linie auslaufen<strong>de</strong> Betriebe, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Lebensdauer noch etwas<br />

verlängert wür<strong>de</strong>. Es sei zu erwarten, dass „bei einem Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> auslaufen<strong>de</strong>n Betriebe diese<br />

dann nicht mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze abgegeben wer<strong>de</strong>, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n dass sich die<br />

Betriebsabgabe o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Einstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landbewirtschaftung um drei, fünf o<strong><strong>de</strong>r</strong> auch acht<br />

Jahre im Schnitt nach oben verschieben“ (Experte 3).<br />

Auch bei <strong>de</strong>n Zukunftsbetrieben bestand weitgehen<strong>de</strong> Übereinstimmung dahingehend,<br />

dass hier im Unterschied zu <strong>de</strong>n auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben kaum Auswirkungen zu erwarten<br />

seien, weil in diesen Betrieben eine ganze Reihe an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Faktoren und Überlegungen be<strong>de</strong>utsamer<br />

seien als die <strong>Hofabgabeklausel</strong> (Experten 7, 9, 2. 3). Bei zukunftsfähigen Betrieben<br />

liege dies vor allem am Drängen <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachfolger einerseits und an <strong><strong>de</strong>r</strong> Notwendigkeit<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits, die Zukunftsfähigkeit <strong>de</strong>s Betriebes durch Investitionen schon vorher zu<br />

sichern. Ausnahmefälle könne es hier lediglich bei <strong>de</strong>n „Sturköpfen“ geben o<strong><strong>de</strong>r</strong>, wo es<br />

menschlich gesehen nicht passt. Allerdings sei es <strong>de</strong>nkbar, dass sich potenziell die Konflikte<br />

zwischen <strong>de</strong>n weichen<strong>de</strong>n Betriebsleitern und <strong>de</strong>n Nachfolgern im Wartestand über<br />

<strong>de</strong>n Abgabezeitpunkt verschärfen könnten (Experten 2, 7). Eben weil mit Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

HAK <strong>de</strong>n Hofnachfolgern ein Instrument, <strong>de</strong>n weichen<strong>de</strong>n Betriebsinhaber zur Abgabe zu<br />

bewegen, aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Hand genommen wer<strong>de</strong>. Allerdings böten ja gera<strong>de</strong> Gemeinschaftsunternehmen,<br />

die ja vornehmlich auch aus steuerlichen Grün<strong>de</strong>n gegrün<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n sein, und<br />

<strong>de</strong>swegen nicht an<strong><strong>de</strong>r</strong>s verfahren wür<strong>de</strong>n (Experten 6, 8), hier eine Option zum Interessenausgleich<br />

zwischen <strong>de</strong>n Generationen.<br />

Mehrfach geäußert wur<strong>de</strong> allerdings auch die Ansicht, dass es in Betrieben, bei <strong>de</strong>nen bei<strong>de</strong><br />

Optionen, noch möglich seien, Weiterbewirtschaftung durch einen Nachfolger o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Aufgabe mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze durch <strong>de</strong>n aktuellen Bewirtschafter, bei<br />

Wegfall <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK zu einer verzögerten Abgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> betrieblichen Verantwortung komme<br />

könne, wodurch wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um eine Umorientierung <strong>de</strong>s potenziellen Nachfolgers weg von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirtschaft wahrscheinlicher wer<strong>de</strong> (Experte 11).<br />

Als zentrale Gruppe ausgemacht wur<strong>de</strong>n in erster Linie auslaufen<strong>de</strong> Betriebe ohne Nachfolger,<br />

bei <strong>de</strong>nen sich die Betriebsleiter noch leistungsfähig fühlen und eine emotional<br />

starke Bindung zum Hof haben, was beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s bei Betrieben mit Tierhaltung und langer<br />

Familientradition aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewirtschaftung <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall sei. Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e dann, wenn diese die<br />

Hoffnung noch nicht aufgegeben haben, dass vielleicht ein Enkel die Tradition doch weiterführen<br />

könnte bzw. wenn die Betriebsleiter ökonomische Vorteile gegenüber einer Betriebsaufgabe<br />

mit Fremdverpachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen zu erkennen glauben, sei eine Weiter-


Kapitel 6 Mögliche Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses 89<br />

bewirtschaftung auch nach Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze möglich und wer<strong>de</strong> durch <strong>de</strong>n<br />

bei Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK möglichen Altersrentenbezug wahrscheinlicher (Experten 18,<br />

20, 12).<br />

Die Dauer <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterbewirtschaftung wird zumeist im Regelfall auf zwischen 3 und maximal<br />

10 Jahren geschätzt, die häufigste Einschätzung war eine Dauer von ca. fünf Jahren:<br />

Der zentrale limitieren<strong>de</strong> Faktor sei die nachlassen<strong>de</strong> Gesundheit bzw. Leistungsfähigkeit<br />

im Alter, in einem Fall wur<strong>de</strong> auch „Überdruss an <strong><strong>de</strong>r</strong> Bürokratie“ als Faktor genannt (Experte<br />

18).<br />

Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Verteilung dieser Gruppe seien auch die regionalen Folgen einer Abschaffung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> HAK sehr unterschiedlich. In Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen seien die kleinstrukturierten<br />

Regionen wie Grafschaft Bentheim o<strong><strong>de</strong>r</strong> südlichere Regionen wie Hameln, Holzmin<strong>de</strong>n,<br />

Northeim o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ostero<strong>de</strong> möglicherweise beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s betroffen, Betriebe in <strong><strong>de</strong>r</strong> Hil<strong>de</strong>sheimer<br />

Bör<strong>de</strong> dagegen weniger. Dort seien die wirtschaftlichen Voraussetzungen so positiv,<br />

dass keine Auswirkungen zu erwarten seien. Folge davon sei allerdings, dass sich Strukturunterschie<strong>de</strong><br />

dadurch weiter vergrößern, weil ohnehin agrarstrukturell benachteiligte<br />

Regionen weiter zurückfallen könnten (Experten 8, 9).<br />

Auch für Nordrhein-Westfalen wer<strong>de</strong>n regional sehr unterschiedliche Folgen erwartet. In<br />

<strong>de</strong>n Vere<strong>de</strong>lungsgebieten gäbe es vermutlich kaum Auswirkungen. Dagegen wer<strong>de</strong>n potenziell<br />

erheblich größere Ten<strong>de</strong>nzen zur Weiterbewirtschaftung in Regionen mit einem<br />

hohem Anteil an Nebenerwerbslandwirtschaft, unterdurchschnittlichen Betriebsgrößen<br />

und hohen Forstanteilen wie beispielsweise Olpe o<strong><strong>de</strong>r</strong> Siegen erwartet. Als negative Folgen<br />

bei <strong><strong>de</strong>r</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n Generation in Betrieben mit unsicheren Zukunftsperspektiven<br />

wird Demotivation und Abwan<strong><strong>de</strong>r</strong>ung genannt, weil dort die Gefahr gesehen wer<strong>de</strong>, nicht<br />

zum Zuge zu kommen. Schon heute gebe es Betriebe mit drei Generationen auf <strong>de</strong>m Hof,<br />

bei <strong>de</strong>m die mittlere Generation nur als Pächter, aber möglicherweise nie als Hofeigentümer<br />

zum Zuge kommen wer<strong>de</strong>. Solche Konstellationen könnten sich möglicherweise beim<br />

Wegfall <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK häufen und verschärfen (Experte 11) und zur Umorientierung <strong><strong>de</strong>r</strong> potenziellen<br />

Nachfolgergeneration führen, was negativ bewertet wird.<br />

Eine weitere, mehrfach angeführte Konsequenz eines Wegfalls <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK ist die Beschränkung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Wachstumsoptionen von Zukunftsbetrieben, die gerne die Flächen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte<br />

ohne Nachfolger bei <strong><strong>de</strong>r</strong>en Renteneintritt übernehmen wür<strong>de</strong>n. Eine Weiterbewirtschaftung<br />

durch nicht abgabewillige Landwirte schränke die Möglichkeiten dieser Betriebe ein.<br />

Bei einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabeklausel wer<strong>de</strong> sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Strukturwan<strong>de</strong>l auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsebene<br />

dadurch verlangsamen, dass sich das Abgabealter für die oben genannte Gruppe<br />

systematisch um fünf bis sieben Jahre erhöhen wür<strong>de</strong>. Diese Entwicklung wür<strong>de</strong> sich am<br />

Bo<strong>de</strong>nmarkt in dieser Zeit wi<strong><strong>de</strong>r</strong>spiegeln, im Sinne von Knappheit und im Sinne von dann<br />

sicherlich steigen<strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>npreisen, was Frust bei <strong>de</strong>n wachstumswilligen Landwirten<br />

auslösen wür<strong>de</strong>, weil diese Entwicklungsschritte im Sinne von Bo<strong>de</strong>nbindung nicht ma-


90 Kapitel 6 Mögliche Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />

chen könnten. Folge seien die Suche nach an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Möglichkeiten für diese Zeit und Konstruktionen<br />

im Bereich Tierhaltung in Richtung gewerbliche Tierhaltung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Ausgründung<br />

von Teilbetrieben. Nach fünf bis sieben Jahren sei dann wie<strong><strong>de</strong>r</strong>um <strong><strong>de</strong>r</strong> gleiche Effekt<br />

da im Strukturwan<strong>de</strong>l, wie wir ihn gegenwärtig haben. Die Flächen seien nicht verloren<br />

für die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Betriebe, kämen allerdings etwas später auf <strong>de</strong>n Pachtmarkt. Nach einer<br />

gewissen Moratoriumsphase wer<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Pachtmarkt wie<strong><strong>de</strong>r</strong> kontinuierlich beliefert wer<strong>de</strong>n<br />

(Experten 2, 7).<br />

Von Experten, die <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK eher kritisch begegnen, wird eingewandt, die Frage einer<br />

Weiterbewirtschaftung bei Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK sei primär ökonomisch und dabei in<br />

erster Linie durch das Pachtpreisniveau bedingt. Dort wo <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>n bzw. Pachtmarkt sehr<br />

attraktiv sei, sei es auch attraktiv abzugeben, weil mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Verpachtung Erlöse erzielt wer<strong>de</strong>n<br />

könnten, die über <strong><strong>de</strong>r</strong> einer Weiterbewirtschaftung <strong>de</strong>s Betriebes liegen. In Regionen,<br />

wo das Pachtpreisniveau hoch liegt, wer<strong>de</strong> gerne abgegeben, weil es wirtschaftlich interessant<br />

sei, gera<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Betrieben, in <strong>de</strong>nen das Geld eine wichtige Rolle spielt. Umgekehrt<br />

sei in <strong>de</strong>n Regionen, in <strong>de</strong>nen das Pachtpreisniveau niedrig liege bzw. keine Nachfrage<br />

nach freiwer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Flächen bestün<strong>de</strong>, eine Weiterbewirtschaftung wirtschaftlich<br />

attraktiver. In diesen Regionen sei aber auch im Regelfall keine Flächen-Knappheit vorhan<strong>de</strong>n,<br />

die die Weiterbewirtschaftung von Flächen durch Landwirte, die die Regelaltersgrenze<br />

erreicht haben, zu einem Hin<strong><strong>de</strong>r</strong>nis <strong><strong>de</strong>r</strong> weiteren agrarstrukturellen Entwicklung<br />

machen wür<strong>de</strong>n (Experten 7, 19).<br />

Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> Vielfalt von agrarstrukturellen Ausgangsbedingungen, relevanten Entscheidungsfaktoren<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> familiären und betrieblichen Situation und <strong><strong>de</strong>r</strong> institutionellen<br />

Rahmenbedingungen erscheint es nachvollziehbar, dass sich keiner <strong><strong>de</strong>r</strong> befragten Experten<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Lage sah, konkretere Aussagen über die Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />

auf die Agrarstruktur, <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nmarkt, o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Wettbewerbsfähigkeit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Landwirtschaft zu machen.<br />

Überwiegend einig waren sich die befragten Experten aber im Hinblick auf die Einschätzung,<br />

die zukünftige Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> bzw. <strong>de</strong>n Bedarf an einer externen<br />

Steuerung <strong>de</strong>s Abgabeverhaltens als ten<strong>de</strong>nziell abnehmend einzuschätzen. Maßgeblich<br />

hierfür seien ein Wan<strong>de</strong>l <strong><strong>de</strong>r</strong> Mentalität <strong><strong>de</strong>r</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n Generationen weg von einer<br />

Fokussierung auf <strong>de</strong>n Hof auf an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Möglichkeiten, das Leben im Rentenalter zu gestalten,<br />

sowie die Notwendigkeit, zukünftig noch stärker als gegenwärtig, Entscheidungen<br />

über größere Investitionen rechtzeitig, und das hieße <strong>de</strong>utlich vor <strong>de</strong>m Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze<br />

durch <strong>de</strong>n Betriebsinhaber zu treffen, um <strong>de</strong>n Fortbestand <strong>de</strong>s Unternehmens<br />

zu sichern.


Kapitel 6 Mögliche Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses 91<br />

6.2 Überlegungen zu <strong>de</strong>n finanziellen Folgen einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

Im Rahmen einer kleinen Anfrage <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong>estagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat<br />

die <strong>Bund</strong>esregierung die Frage, „welche zusätzlichen Kosten wür<strong>de</strong>n durch eine vollständige<br />

und ersatzlose Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> entstehen, und wie leitet die <strong>Bund</strong>esregierung<br />

diese Kosten ab?“ (<strong>Bund</strong>estags-Drs. 17/5691) mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Aussage beantwortet,<br />

„dass die finanziellen Folgen einer <strong><strong>de</strong>r</strong>artigen Maßnahme nicht vorhersehbar sind.<br />

Selbst wenn nur ein Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte bei Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersgrenze für die Regelaltersgrenze<br />

davon Gebrauch machen wür<strong>de</strong>, wären sie je<strong>de</strong>nfalls erheblich.“<br />

Ergänzend wur<strong>de</strong> dann in <strong><strong>de</strong>r</strong> Antwort ausgeführt:<br />

„Es müssten dann nicht nur Renten bewilligt wer<strong>de</strong>n, für die nach gegenwärtigem<br />

Recht die Voraussetzungen wegen fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe nicht erfüllt sind. Weitaus<br />

gravieren<strong><strong>de</strong>r</strong> wäre für das vom <strong>Bund</strong> zu tragen<strong>de</strong> Defizit <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirte, da mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentengewährung die Beitragspflicht <strong><strong>de</strong>r</strong> betreffen<strong>de</strong>n<br />

Landwirte en<strong>de</strong>t. Dem Zugang an Rentenbeziehern stün<strong>de</strong> – an<strong><strong>de</strong>r</strong>s als im gegenwärtigen<br />

Recht – nicht in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel gleichzeitig ein Zugang an Beitragszahlern gegenüber.<br />

Damit wür<strong>de</strong> sich das ohnehin sehr ungünstige Verhältnis von Beitragszahlern<br />

zu Rentnern in <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte weiter verschlechtern“<br />

(ebenda).<br />

Die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Antwort zum Ausdruck gebrachte Auffassung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong>esregierung, dass die<br />

finanziellen Auswirkungen einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK schwierig abzuschätzen seien,<br />

wird geteilt. Im Folgen<strong>de</strong>n wird aber versucht, die möglichen Folgen und die dabei zu<br />

berücksichtigen<strong>de</strong>n Aspekte systematisch darzustellen, um auf diese Weise die Voraussetzungen<br />

für eine Abschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> finanziellen Folgen zu verbessern.<br />

Finanzielle Folgen einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK können für AdL und LKV entstehen. Bei<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> LKV bleiben die Gesamtausgaben unverän<strong><strong>de</strong>r</strong>t, verän<strong><strong>de</strong>r</strong>n kann sich lediglich die Verteilung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Lasten <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV zwischen aktiven Landwirten und <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong> einerseits und<br />

zwischen LKV und übriger GKV an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits. Da eine erhöhte Belastung <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es<br />

nicht zu erwarten ist 24<br />

, können diese Fragen hier ausgeklammert bleiben.<br />

24<br />

Landwirte, die ihren Betrieb bei einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK trotz Rentenzahlung weiter bewirtschaften,<br />

bleiben beitragspflichtig in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV und zählen weiterhin zu <strong>de</strong>n aktiven Landwirten. Die Ausgaben<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Krankenversicherung für die aktiven Landwirte wer<strong>de</strong>n alleine von dieser Gruppe über Beitr äge<br />

finanziert, ohne <strong>Bund</strong>esmittelbeteiligung. Nicht durch Beiträge ge<strong>de</strong>ckte Leistungsausgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Altenteiler-Krankenversicherung<br />

wer<strong>de</strong>n dagegen ganz überwiegend aus <strong>Bund</strong>esmitteln finanziert. Infolge<strong>de</strong>ssen<br />

ist bei Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK eine umso stärkere Entlastung <strong>de</strong>s <strong>Bund</strong>es im Bereich <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV<br />

zu erwarten je mehr Landwirte im Rentenalter weiterwirtschaften.


92 Kapitel 6 Mögliche Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />

Finanzielle Folgen für die AdL<br />

Die finanziellen Folgen für die AdL lassen sich in Mehrausgaben für zusätzliche Renten,<br />

die bislang wegen fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe nicht bewilligt wur<strong>de</strong>n und in Min<strong><strong>de</strong>r</strong>einnahmen<br />

durch einen Rückgang an Beitragszahlern differenzieren. In Folge <strong><strong>de</strong>r</strong> Defizit<strong>de</strong>ckung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> AdL-Ausgaben durch <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong> sind bei<strong>de</strong> Effekte von diesem zu tragen.<br />

Mehrausgaben für zusätzliche Renten<br />

1. Kosten für Altfälle<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich um Mehrausgaben in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL, die durch eine neu gegebene Rentenberechtigung<br />

von Altfällen, also Landwirten, die sich bereits im Rentenalter befin<strong>de</strong>n und nur<br />

wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK nicht leistungsberechtigt waren, entstehen. Die Abschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Folgen,<br />

die aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenberechtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> bisher aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK nicht rentenberechtigten<br />

Landwirte entstehen wür<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong>n bereits in Kapitel 4 thematisiert. Die Hochrechnung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> untersuchten Stichprobenfälle ergab dabei zusätzliche Rentenaufwendungen von ca.<br />

17,8 Mio. Euro bezogen auf die fünf untersuchten LAKen und 23,4 Mio. Euro auf das<br />

<strong>Bund</strong>esgebiet für die Landwirte nach § 1 Abs. 2 ALG. Die Rentenanwartschaften <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Ehegatten waren aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> komplizierten Zusplittungsregelungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL nicht<br />

quantifizierbar. Der Betrag dürfte aber aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> geringeren Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle und <strong>de</strong>m<br />

geringeren durchschnittlichen Rentenanspruch dieser Gruppe <strong>de</strong>utlich niedriger ausfallen.<br />

2. Kosten für ausbleiben<strong>de</strong> Neufälle<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich um Mehrausgaben für Fälle, die sich bei Fortbestehen <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabeverpflichtung<br />

künftig geweigert hätten, abzugeben und <strong>de</strong>shalb keine Rente erhalten hätten,<br />

nunmehr aber nach Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK leistungsberechtigt sind. Das be<strong>de</strong>utet, dass<br />

bisherige Min<strong><strong>de</strong>r</strong>ausgaben, die aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabeverweigerung und <strong><strong>de</strong>r</strong> daraus folgen<strong>de</strong>n<br />

fehlen<strong>de</strong>n Rentenberechtigung entstan<strong>de</strong>n sind, künftig wegfallen. Um <strong><strong>de</strong>r</strong>en Kosten abzuschätzen,<br />

kann die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen Verweigerer (und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Kosten) fortgeschrieben<br />

wer<strong>de</strong>n 25<br />

.<br />

Min<strong><strong>de</strong>r</strong>einnahmen durch weniger Beitragszahler<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Antwort auf die o. g. Anfrage im Deutschen <strong>Bund</strong>estag, wird argumentiert, im gegenwärtigen<br />

Recht stün<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Zugang an Rentenbeziehern in <strong><strong>de</strong>r</strong> Regel gleichzeitig ein<br />

Zugang an Beitragszahlern gegenüber; dies sei bei Wegfall <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK nicht mehr <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall<br />

25<br />

Es sei <strong>de</strong>nn, man unterstellt, dass bei Fortgeltung <strong><strong>de</strong>r</strong> jetzigen Regelung, sich die Anzahl verweiger n<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirte gegenüber <strong>de</strong>m jetzigen Status quo vergrößern hätte. Dafür könnte sprechen, dass sich<br />

die Zahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Verweigerer vergrößern könnte (größere Alterskohorten im Regelrentenalter; geringere<br />

Anzahl sicherer Nachfolger). Dagegen sprechen die verschie<strong>de</strong>nen, im LSV-NOG erneut erweiterten<br />

Möglichkeiten, <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK Genüge zu tun sowie die weiterhin gelten<strong>de</strong> abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong> Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Beitragspflicht als landwirtschaftlicher Unternehmer in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV (siehe unten Abschnitt 6.3).


Kapitel 6 Mögliche Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses 93<br />

und das ohnehin sehr ungünstige Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern in <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte wür<strong>de</strong> sich daher weiter verschlechtern. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschätzung<br />

dieser Effekte ist zwischen <strong>de</strong>m Ausfall aktiver Beitragszahler und <strong>de</strong>m Rückgang neu<br />

eintreten<strong><strong>de</strong>r</strong> Beitragszahler bei Wegfall <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK zu unterschei<strong>de</strong>n.<br />

1. Ausfall aktiver beitragszahlen<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte<br />

Für ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> wie weiterwirtschaften<strong>de</strong> Landwirte en<strong>de</strong>t die Beitragspflicht mit Erreichen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze. Insofern macht die Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK hier keinen Unterschied.<br />

Lediglich bei Fällen, in <strong>de</strong>nen bisher ein Anspruch auf Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrente<br />

wegen nicht erfolgter Hofabgabe verweigert wur<strong>de</strong>, wür<strong>de</strong> bei Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK die<br />

Anzahl aktiver Beitragszahler verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t, weil dann eine Rentenberechtigung entstün<strong>de</strong><br />

und die Beitragspflicht entfällt. Die Anzahl dieser Fälle ist nicht bekannt, wird aber als<br />

gering eingeschätzt.<br />

2. Ausfall potenzieller Beitragszahler<br />

Um abschätzen zu können, wie viele Beitragszahler in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL als Folge einer Abschaffung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> HAK ausfallen könnten, ist es sinnvoll, zwei Gruppen zu unterschei<strong>de</strong>n.<br />

Die erste Gruppe besteht aus Landwirten ohne Hofnachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie bzw. mit<br />

Nachfolgern, die die Erwerbsform wechseln und <strong>de</strong>n Betrieb im Nebenerwerb weiterbewirtschaften.<br />

Bisher haben diese Landwirte<br />

unter Verzicht auf Altersrente weitergewirtschaftet; sie sind mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze<br />

beitragsfrei in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL, in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV aber weiter beitragspflichtig,<br />

ihren Betrieb an Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> abgegeben o<strong><strong>de</strong>r</strong> an an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Landwirte verpachtet; diese sind<br />

entwe<strong><strong>de</strong>r</strong> schon Mitglied in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL (an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Landwirt) o<strong><strong>de</strong>r</strong> wer<strong>de</strong>n nicht Mitglied in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> AdL, weil sie im Hauptberuf außerlandwirtschaftlich erwerbstätig bleiben und<br />

sich von <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL befreien lassen (Abgabe an Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>).<br />

Nur in Ausnahmefällen wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Hof an „Neulandwirte“ fremdvergeben und nur in<br />

diesen seltenen Fällen ist es auch bei gelten<strong><strong>de</strong>r</strong> HAK dazu gekommen, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL<br />

ein neuer Beitragszahler zugeführt wur<strong>de</strong> (falls dieser sich nicht von <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL befreien<br />

lassen kann).<br />

Einbußen an Beitragszahlern bei Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK sind bei dieser ersten Gruppe also<br />

kaum zu erwarten.<br />

Die zweite Gruppe sind Landwirte mit Hofnachfolgern in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie, die <strong>de</strong>n Betrieb im<br />

Haupterwerb weiterbewirtschaften wollen. Bei Wegfall <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK wäre es <strong>de</strong>nkbar, dass<br />

sich diese Landwirte trotz Hofnachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie nun weigern, abzugeben und <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

eigentlich vorgesehene Hofnachfolger daraufhin von einer Nachfolge absieht und außerlandwirtschaftlich<br />

erwerbstätig wird. Sofern die Hofnachfolge im Haupterwerb erfolgt


94 Kapitel 6 Mögliche Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />

wäre, wür<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> LAK dann ein Beitragszahler verloren gehen. Wie zahlreich solche Fälle<br />

sein könnten, lässt sich kaum voraussagen. Die folgen<strong>de</strong>n Aussagen können daher lediglich<br />

als Orientierungspunkte zur Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Größenordnung möglicher finanzieller<br />

Folgen dienen.<br />

– Durch <strong>de</strong>n Ausfall von 1.000 Beitragszahlern entstün<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> LAK Min<strong><strong>de</strong>r</strong>einnahmen in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe von 2,688 Mio. Euro pro Jahr (Werte für 2012, alte <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>). Allerdings<br />

entstehen in diesen Fällen auch keine zukünftigen Rentenansprüche.<br />

– In <strong><strong>de</strong>r</strong> LZ 2010 haben 19.345 Betriebsleiter in Einzelbetrieben im Haupterwerb im<br />

Alter über 55 Jahre angegeben, über einen sicheren Hofnachfolger zu verfügen (davon<br />

haben o<strong><strong>de</strong>r</strong> planen 13.151 Hofnachfolger eine landwirtschaftliche Ausbildung). Unter<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> - willkürlich gegriffenen - Annahmen, dass 10 % dieser sicheren Hofnachfolger<br />

auf die oben beschriebene Weise im Gefolge einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK „verloren<br />

gingen“, wür<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n LAKen Min<strong><strong>de</strong>r</strong>einnahmen von ca. 5,2 Mio. Euro entstehen, die<br />

dann <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong> zu tragen hätte.<br />

6.3 Mehrkosten <strong><strong>de</strong>r</strong> Versicherungspflicht in landwirtschaftlicher<br />

Kranken- und Pflegeversicherung bei einer Weiterbewirtschaftung<br />

<strong>de</strong>s Betriebs als abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong>s Moment<br />

Ein Aspekt, <strong><strong>de</strong>r</strong> bei <strong>de</strong>n Expertengesprächen häufiger thematisiert wur<strong>de</strong>, in <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen<br />

Diskussion um das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis bislang jedoch kaum berücksichtigt wur<strong>de</strong>,<br />

ist die abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong> Wirkung, die aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Versicherungspflicht als landwirtschaftlicher<br />

Unternehmer in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV) und landwirtschaftlichen<br />

Pflegeversicherung (LPV) ganz unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK entsteht 26<br />

.<br />

Maßgeblich hierfür sind die teilweise <strong>de</strong>utlich höheren Beitragsbelastung in LKV und<br />

LPV, die bei einer Weiterbewirtschaftung <strong>de</strong>s landwirtschaftlichen Unternehmens gegenüber<br />

einer Aufgabe <strong>de</strong>s Unternehmerstatus mit Übernahme eines Status als Altenteiler<br />

entstehen (vgl. Tabelle 6.1). Die höhere Beitragsbelastung <strong><strong>de</strong>r</strong> weiterwirtschaften<strong>de</strong>n<br />

Landwirte hat folgen<strong>de</strong> Ursache:<br />

– Ein Altenteiler hat lediglich einen Krankenversicherungsbeitrag von 8,2 % und einen<br />

Beitrag zur Pflegeversicherung von 1,95 % (Beitrag für Eltern) auf seine AdL-Rente<br />

zu entrichten. Bezogen auf die durchschnittliche Altersrente eines landwirtschaftlichen<br />

Unternehmers nach § 1 Abs. 2 ALG in Höhe von 460,56 Euro (2012) ist dies ein<br />

monatlicher Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag von 46,75 Euro.<br />

26<br />

Auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Beitrag zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist bei einer Weiterbewirtschaftung <strong>de</strong>s<br />

Betriebs <strong>de</strong>utlich höher als bei einer Betriebsabgabe.


Kapitel 6 Mögliche Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses 95<br />

– Beim landwirtschaftlichen Unternehmer bemisst sich dagegen sein LKV/LPV-Beitrag<br />

weiterhin nach <strong>de</strong>m Solidarprinzip und <strong><strong>de</strong>r</strong> wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>s<br />

von ihm geführten landwirtschaftlichen Betriebes. Je größer also das Einkommenspotenzial<br />

<strong>de</strong>s landwirtschaftlichen Unternehmens ist, umso größer sind die Mehrkosten<br />

für LKV und LPV bei Weiterbewirtschaftung <strong>de</strong>s Betriebes gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsabgabe<br />

und <strong>de</strong>m Status als Altenteiler.<br />

Die folgen<strong>de</strong> Tabelle 6.1 ver<strong>de</strong>utlicht diese Mehrbelastung für Landwirte in <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen<br />

Krankenkassen/Pflegekassen Ba<strong>de</strong>n-Württemberg und Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen/Bremen<br />

und dort für die Beitragsklassen 2, 5, 10, 15 sowie die höchste Beitragsklasse 20. Die Beispiele<br />

ver<strong>de</strong>utlichen, dass insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Weiterbewirtschaftung bei großen Betrieben<br />

dazu führt, dass die Mehrkosten bei <strong>de</strong>n LKV/LPV-Beiträgen gemessen an einer durchschnittlichen<br />

AdL-Rente erheblich sind.<br />

Tabelle 6.1: Mehrbelastung mit LKV- und LPV-Beiträgen in Abhängigkeit von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Beitragsklasse bei Weiterbewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes<br />

im Vergleich zur Hofabgabe in <strong>de</strong>n landwirtschaftlichen Alterskassen<br />

Ba<strong>de</strong>n-Württemberg (BW) und Nordrhein-Westfalen (NRW) für<br />

landwirtschaftliche Unternehmer (in Euro pro Monat)<br />

Beitrags<br />

klasse<br />

LKV- und LPV-Beitrag bei<br />

Weiterbewirtschaftung<br />

LSV<br />

Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg<br />

LSV<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen-<br />

Bremen<br />

LKV- und LPV-<br />

Beitrag bei<br />

Hofabgabe<br />

bei durchschnittlicher<br />

Regelaltersrente<br />

für Lw § 1, Abs. 2<br />

Differenz Beitrag Differenz Beitrag<br />

Weiterbewirtschaftung Weiterbewirtschaftung<br />

und Hofabgabe für BW und Hofabgabe für NB<br />

für Lw § 1, Abs. 2<br />

für Lw § 1, Abs. 2<br />

2 86,22 68,43 46,75 39,47 21,68<br />

5 193,45 140,75 46,75 146,70 94,00<br />

10 287,40 263,93 46,75 240,65 217,18<br />

15 370,31 367,53 46,75 323,56 320,78<br />

20 539,44 540,32 46,75 492,69 493,57<br />

Quelle: Eigene Berechnungen auf Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Quartalsstatistik IV/2011 <strong>de</strong>s LSV-Spitzenverbands und<br />

Angaben <strong><strong>de</strong>r</strong> LAKen BW und NB.<br />

Je größer also das Einkommenspotenzial eines Betriebes ist, umso höher sind die Mehrkosten<br />

auch für die landwirtschaftliche Krankenversicherung. Insgesamt verstärken die<br />

Mehrkosten für die LKV bei einer Weiterbewirtschaftung eines Betriebes damit die Sanktionswirkung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong>. Diese Anreizwirkung bleibt aber auch bei einer Abschaffung<br />

<strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses bestehen. In <strong><strong>de</strong>r</strong> Beitragsklasse 2 sind die Unterschie<strong>de</strong><br />

noch sehr gering, sie steigen aber in höheren Beitragsklassen <strong>de</strong>utlich an. In Bei-


96 Kapitel 6 Mögliche Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />

tragsklasse 10 erreicht die Mehrbelastung für einen landwirtschaftlichen Unternehmer<br />

nach § 1 Abs. 2 ALG eine Größenordnung von knapp 50 % (LAK NB) bzw. etwas mehr<br />

als 50 % (LAK BW) einer durchschnittlichen AdL-Altersrente.<br />

Die fortbestehen<strong>de</strong> Versicherungs- und Beitragspflicht als Unternehmer in LKV und LPV<br />

wirkt so zweifellos und zwar unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>nd. Dies gilt auch für<br />

Landwirte, die im Nebenerwerb wirtschaften und we<strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL noch in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV/LPV<br />

versichert sind, nun aber in ihrem Hauptberuf in Rente gehen. Diese Landwirte wer<strong>de</strong>n,<br />

sofern sie einen Betrieb in Min<strong>de</strong>stgröße bewirtschaften, nach <strong>de</strong>m Grundsatz aktiv vor<br />

passiv versicherungspflichtig in LKV und LPV und haben dort selbst dann Beiträge zu<br />

entrichten, wenn sie zuvor nie in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV/LPV versichert waren.<br />

Bei einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK wür<strong>de</strong> sich diese Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> Beitragspflicht als Unternehmer<br />

noch vergrößern, weil dann sowohl Beiträge auf die AdL-Rente als auch Beiträge<br />

als landwirtschaftlicher Unternehmer zu entrichten sind.<br />

Insgesamt könnte man argumentieren, dass bei einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK für die weiterwirtschaften<strong>de</strong>n<br />

Landwirte nichts gewonnen wäre, weil die Altersrente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL von<br />

<strong>de</strong>n weiter bestehen<strong>de</strong>n, gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsabgabe höheren Kosten für LKV, LPV und<br />

LUV aufgezehrt wür<strong>de</strong>n. Dieser Sichtweise könnte entgegengehalten wer<strong>de</strong>n, dass sich<br />

<strong>de</strong>nnoch bei Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK einerseits die finanzielle Situation für die Landwirte,<br />

die bisher unter Verzicht auf Altersrente und bei fortdauern<strong>de</strong>n Beitragspflichten als<br />

landwirtschaftlicher Unternehmer weiterwirtschaften, durch die dann einsetzen<strong>de</strong> Rentenzahlung<br />

gegenüber <strong>de</strong>m Status quo ante verbessert und dass an<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits durch die beschriebenen<br />

Mehrbelastungen in LKV, LPV und LUV bei einer Weiterbewirtschaftung<br />

auch ohne HAK ein finanzieller Anreiz zur Hofabgabe bestehen bleibt.


Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen 97<br />

7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen<br />

Ausgangspunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n Untersuchung ist die politische Kontroverse um das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaftlichen Alterssicherung als Voraussetzung für <strong>de</strong>n<br />

Rentenbezug. Diese Auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>setzung wird nicht selten mit Argumenten geführt, die<br />

nicht o<strong><strong>de</strong>r</strong> nur schwach empirisch abgesichert sind. Dies liegt am Stand <strong><strong>de</strong>r</strong> Forschung zu<br />

diesem Thema und einer unzureichen<strong>de</strong>n Datengrundlage, aber auch daran, dass die Hofabgabe<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft von einer ganzen Reihe von Faktoren beeinflusst wird, die<br />

<strong>de</strong>n isolierten Einfluss <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> (HAK) nur schwer i<strong>de</strong>ntifizieren lassen. Mit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> hier vorgelegten Untersuchung wird versucht, die empirischen Grundlagen für die<br />

weitere Diskussion dieses kontroversen Themas zu verbessern. Entsprechend <strong>de</strong>m Untersuchungsauftrag<br />

<strong>de</strong>s BMELV stan<strong>de</strong>n dabei die agrarstrukturellen <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK<br />

sowie eine Abschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Folgen einer etwaigen Abschaffung dieser Leistungsvoraussetzung<br />

für <strong>de</strong>n Rentenbezug in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL im Mittelpunkt. Diese abschließen<strong>de</strong>n Betrachtungen<br />

versuchen ein erstes Fazit <strong><strong>de</strong>r</strong> Erkenntnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> vorausgehen<strong>de</strong>n Kapitel zu ziehen.<br />

Es soll dabei auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Blick über die agrarstrukturpolitische Fokussierung hinaus geöffnet<br />

wer<strong>de</strong>n auf die an<strong><strong>de</strong>r</strong>en, mit <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL verfolgten Zielsetzungen.<br />

7.1 Wesentliche Erkenntnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n Studie<br />

Was sind nun die wesentlichen Erkenntnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> vorliegen<strong>de</strong>n Studie im Hinblick auf die<br />

Ausgangsfragestellungen nach <strong>de</strong>n agrarstrukturellen <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK?<br />

Als agrarstrukturpolitische Argumente für die HAK wer<strong>de</strong>n<br />

– zum einen die positive Beeinflussung <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter in Richtung<br />

von <strong><strong>de</strong>r</strong>en Verjüngung, welcher positive Einflüsse auf die betrieblichen Entwicklungschancen<br />

zugesprochen wer<strong>de</strong>n, i<strong>de</strong>ntifiziert;<br />

– zum an<strong><strong>de</strong>r</strong>en die Verbesserung <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsstruktur durch größere Entwicklungschancen<br />

für Wachstumsbetriebe genannt. Letztere könnten ihren Aufstockungsbedarf aus<br />

<strong>de</strong>n freiwer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Nutzflächen auslaufen<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe früher befriedigen als dies ohne<br />

Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis möglich wäre.<br />

Umgekehrt wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Befürwortern <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelung negative Konsequenzen in gegenläufiger<br />

Richtung bei einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses (Überalterung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Betriebsleiterstruktur; Verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Verlangsamung <strong>de</strong>s Strukturwan<strong>de</strong>ls) erwartet.<br />

Als Beleg für die günstige Beeinflussung <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen<br />

Landwirtschaft durch die <strong>Hofabgabeklausel</strong> wird <strong><strong>de</strong>r</strong>en günstige Position im Vergleich<br />

mit <strong>de</strong>n an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Mitgliedstaaten <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen Union angeführt, die in Kapitel<br />

2 untersucht wird. Die Frage, ob und inwieweit die Entwicklungschancen von Zukunftsbetrieben<br />

durch die HAK positiv beeinflusst wer<strong>de</strong>n, untersuchen Kapitel 3 und 5, die Frage


98 Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen<br />

nach <strong>de</strong>n möglichen Konsequenzen einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK wird in <strong>de</strong>n Kapiteln 4<br />

und 6 thematisiert.<br />

Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersstruktur landwirtschaftlicher Betriebsinhaber in <strong><strong>de</strong>r</strong> EU<br />

In Kapitel 2 wird durch einen Vergleich mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Mitgliedstaaten <strong><strong>de</strong>r</strong> Europäischen<br />

Union (EU) untersucht, ob sich Anhaltspunkte für eine günstige Beeinflussung <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersstruktur<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Landwirtschaft durch die HAK fin<strong>de</strong>n lassen.<br />

Der Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Unternehmer in <strong><strong>de</strong>r</strong> EU zeigt,<br />

dass die EU-Län<strong><strong>de</strong>r</strong> mit agrarsozialen Son<strong><strong>de</strong>r</strong>sicherungssystemen (ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong>;<br />

ENASP = European Network of Agricultural Social Protection Systems) Finnland, Frankreich,<br />

Deutschland, Österreich und Polen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ausnahme Griechenland <strong>de</strong>n geringsten<br />

Anteil älterer Betriebsinhaber an allen Betriebsinhabern in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft aufweisen.<br />

Deutschland hat in Bezug auf die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter ab 65 Jahren mit 6,6 % <strong>de</strong>n<br />

zweitgeringsten Anteil und liegt in Bezug auf die landwirtschaftlich benutzte Fläche mit<br />

4,7 % lediglich hinter Frankreich und Finnland und knapp vor Polen und Österreich. Der<br />

Durchschnitt aller EU-Mitgliedstaaten beträgt 27,4 % bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl und 13,2 % bei <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

landwirtschaftlich genutzten Fläche. Bei <strong>de</strong>n Anteilen jüngerer Betriebsinhaber unter 35<br />

Jahren an <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe liegen die ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong> ebenfalls vorne, wobei<br />

Deutschland (7,9 %) hier nur knapp über <strong>de</strong>m EU-Durchschnitt (7,6 %) liegt und bezogen<br />

auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche (D: 6,8 %) sogar unter <strong>de</strong>m EU-Durchschnitt<br />

(8.7 %).<br />

Der Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> agrarsozialen Son<strong><strong>de</strong>r</strong>systeme in <strong><strong>de</strong>r</strong> EU zeigt, dass Deutschland und<br />

Frankreich die Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmertätigkeit für <strong>de</strong>n Rentenbezug voraussetzen, Österreich<br />

und Finnland dagegen nicht. Polen setzt für die Grundrente keine Abgabe voraus,<br />

die Zusatzrente wird dagegen bei Weiterbewirtschaftung gekürzt o<strong><strong>de</strong>r</strong> ganz gestrichen.<br />

Insgesamt bestehen in Deutschland die rigi<strong>de</strong>sten Vorgaben. Trotz <strong><strong>de</strong>r</strong> im Vergleich zu<br />

Deutschland recht ähnlichen gesetzlichen Vorgaben belassen die französischen Regelungen<br />

<strong>de</strong>n Landwirten dort größere Handlungsspielräume. Diese bestehen in <strong><strong>de</strong>r</strong> häufig genutzte<br />

Möglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegattenabgabe, bei <strong><strong>de</strong>r</strong> es, an<strong><strong>de</strong>r</strong>s als in Deutschland, keine Ruhensregelung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Rente beim früheren Betriebsinhaber gibt, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegatte die Regelaltersgrenze<br />

erreicht und nicht abgeben will. Weiterhin können die französischen Altenteiler<br />

über <strong>de</strong>utlich größere Rückbehaltsflächen als ihre <strong>de</strong>utschen Kollegen verfügen. In<br />

Polen wird lediglich die Zusatzrente bei Nichtabgabe <strong>de</strong>s Betriebes einbehalten, die Regelaltersrente<br />

aber ausbezahlt.<br />

Die Frage, ob die vorliegen<strong>de</strong>n Ergebnisse nun das Argument, die insgesamt günstige Altersstruktur<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Landwirtschaft könne maßgeblich auf<br />

das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung zurückgeführt wer<strong>de</strong>n,<br />

nun unterstützen, ist nicht ein<strong>de</strong>utig zu beantworten. Bei einem Vergleich zwischen<br />

Deutschland und Frankreich auf <strong><strong>de</strong>r</strong> einen Seite und <strong>de</strong>m Vereinigten Königreich, Spanien<br />

und Italien auf <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Seite, ist eine solche Auffassung zweifellos naheliegend. Die


Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen 99<br />

Beispiele Polen, Finnland und Österreich und <strong><strong>de</strong>r</strong> hohe Anteil jüngerer Betriebsinhaber in<br />

diesen Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n ver<strong>de</strong>utlichen jedoch, dass eine günstige Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft auch ohne rigi<strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis erreicht wer<strong>de</strong>n kann,<br />

wobei, wie das Beispiel Österreich zeigt, hierfür sonstige Bedingungen o<strong><strong>de</strong>r</strong> Anreize maßgeblich<br />

sein können, was nicht für alle Län<strong><strong>de</strong>r</strong> im Einzelnen untersucht wer<strong>de</strong>n konnte.<br />

Möglicherweise liegt in <strong><strong>de</strong>r</strong> Sicherstellung von Alterseinkünften durch diese Systeme, also<br />

durch Institutionen zur Sicherung von Alterseinkünften außerhalb <strong>de</strong>s landwirtschaftlichen<br />

Betriebes, ein wichtiger, die frühzeitige Betriebsabgabe insgesamt unterstützen<strong><strong>de</strong>r</strong> Faktor.<br />

Das Vereinigte Königreich als Land mit einer eher ungünstigen Altersstruktur, in <strong>de</strong>m die<br />

Alterseinkünfte <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte primär aus <strong>de</strong>m Betrieb und privater Vorsorge sichergestellt<br />

wer<strong>de</strong>n, bietet hierzu ein Gegenbeispiel. Das <strong>de</strong>utsche System nimmt unter <strong>de</strong>n untersuchten<br />

ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n insofern eine Son<strong><strong>de</strong>r</strong>rolle ein, als die AdL lediglich als Teilsicherung<br />

konzipiert ist. Ein genauer Vergleich <strong><strong>de</strong>r</strong> unterschiedlichen rentenrechtlichen<br />

Rahmenbedingungen in Deutschland und Österreich ergab, dass die österreichischen Konditionen<br />

eine frühzeitige Abgabe <strong>de</strong>s Betriebes noch vor Erreichen <strong>de</strong>s Regelrentenalters<br />

so attraktiv machen, dass aus <strong>de</strong>n positiven österreichischen Erfahrungen mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschaffung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> HAK dort keine Rückschlüsse auf die Folgen eines vergleichbaren Schritts in<br />

Deutschland gezogen wer<strong>de</strong>n können.<br />

Abgabeverhalten und Flächenmobilisierung beim AdL-Rentenzugang 2011<br />

In Kapitel 3 wur<strong>de</strong> das Abgabeverhalten und die Flächenmobilisierung bei Landwirten<br />

bei einer Stichprobe von 15 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenzugänge 2011 ausgewertet. Durch die Differenzierung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenzugänge nach Abgabearten konnte analysiert wer<strong>de</strong>n, welche <strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />

§ 21 ALG angebotenen Möglichkeiten, <strong>de</strong>m Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis zu entsprechen genutzt<br />

wur<strong>de</strong>n und wie viel Fläche dabei mobilisiert wur<strong>de</strong>. Eine solche Differenzierung erscheint<br />

wegen <strong><strong>de</strong>r</strong> unterschiedlich zu bewerten<strong>de</strong>n agrarstrukturellen <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabearten<br />

wesentlich.<br />

Insgesamt konnten 1.166 Rentenzugänge <strong>de</strong>s Jahres 2011 auf ihr Abgabeverhalten hin<br />

untersucht wer<strong>de</strong>n, wobei 25.987 ha LF Eigentumsflächen mobilisiert wur<strong>de</strong>n. Unter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Annahme, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe erfassten Fälle seien repräsentativ für die Gesamtheit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

AdL-Rentenzugänge im Jahr 2011, wäre mit <strong>de</strong>m Rentenzugang 2011 eine Eigentumsfläche<br />

von insgesamt 172.106 ha LF o<strong><strong>de</strong>r</strong> 2,6 % <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland<br />

landwirtschaftlich genutzten Eigentumsfläche mobilisiert wor<strong>de</strong>n. Ausgehend von <strong>de</strong>n in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe erfassten Pachtflächen wären hochgerechnet 113.598 ha LF o<strong><strong>de</strong>r</strong> 1,1 % <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gepachteten LF mobilisiert wor<strong>de</strong>n. Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> Rückgabe von Pachtflächen bereits im<br />

Vorfeld <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenantragsstellung dürften die durch die HAK mobilisierten Flächen in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Stichprobe aber nur teilweise erfasst wor<strong>de</strong>n sein.<br />

Bezogen auf die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle war Verpachtung an Dritte mit 31 % die am häufigsten<br />

genutzte Abgabeart, gefolgt von Eigentumsübertragungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie (25 %) und Verpachtungen<br />

innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie (24 %). In Bezug auf die mobilisierte Fläche in ha LF


100 Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen<br />

waren dagegen Eigentumsübertragungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie mit 38 % am wichtigsten, gefolgt<br />

von Verpachtungen an Dritte und Verpachtungen innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie mit jeweils 24 %.<br />

Diese drei genannten Abgabeoptionen nehmen zusammen genommen mit 80 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle und 86 % <strong><strong>de</strong>r</strong> mobilisierten Fläche eine dominieren<strong>de</strong> Stellung unter <strong>de</strong>n<br />

Abgabearten ein. Dabei zeigen sich allerdings erhebliche Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>n LA-<br />

Ken.<br />

Für die hier interessieren<strong>de</strong>n Zusammenhänge erscheint beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s wichtig, dass die agrarstrukturell<br />

positiv bewerteten Abgabeformen wie Eigentumsübertragungen (in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie<br />

und an Dritte) und Verpachtungen an Dritte mit zusammengenommen 61 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabefälle<br />

bzw. 68 % <strong><strong>de</strong>r</strong> mobilisierten Eigentumsfläche einen hohen Anteil an <strong>de</strong>n im Zuge <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Rentenbeantragung genutzten Abgabeformen aufweisen. Demgegenüber sind die agrarstrukturell<br />

weniger positiv bewerteten Möglichkeiten <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabe an <strong>de</strong>n Ehegatten und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabe nach § 21 Abs. 8 ALG mit 6 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle und 7 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fläche sehr viel weniger<br />

wichtig. Auch die ambivalent betrachtete Abgabeform Verpachtung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie erweist<br />

sich mit 24 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe und landwirtschaftlich genutzten Fläche als weit weniger dominant,<br />

als die Einschätzungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten erwarten ließen.<br />

Insofern wird die Aussage, die HAK erbringe positive agrarstrukturelle Effekte, durch die<br />

Auswertung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe <strong>de</strong>s AdL-Rentenzugangs 2011 unterstützt.<br />

– Bei <strong>de</strong>n Abgabearten Eigentumsübertragung und Verpachtung an Dritte ist mit Rentenantrag<br />

und Rentenbezug <strong>de</strong>s Altenteilers <strong><strong>de</strong>r</strong> Effekt eingetreten, dass wachstumswillige<br />

Betriebe die Flächen <strong><strong>de</strong>r</strong> abgeben<strong>de</strong>n Landwirte übernehmen konnten.<br />

– In <strong>de</strong>n Fällen <strong><strong>de</strong>r</strong> Eigentumsübertragung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie wur<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n Betriebsleitergeneration<br />

die volle unternehmerische Verantwortung übertragen.<br />

Ob und inwieweit diese Effekte direkt o<strong><strong>de</strong>r</strong> indirekt <strong><strong>de</strong>r</strong> Leistungsvoraussetzung Hofabgabe<br />

zugeschrieben wer<strong>de</strong>n können, o<strong><strong>de</strong>r</strong> ob sie möglicherweise auch ohne Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis,<br />

allein aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> dann einsetzen<strong>de</strong>n Rentenzahlung eingetreten wären, kann<br />

nicht anhand dieser Zahlen entschie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Erkenntnisse hierzu versprechen die<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Kapitel 4 und 5.<br />

Weiterwirtschaften<strong>de</strong> Landwirte im Rentenalter<br />

In Kapitel 4 wird versucht, <strong>de</strong>n Kreis <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte, die gegenwärtig nach Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Regelaltersgrenze unter Verzicht auf Altersrente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL weiterwirtschaften, genauer<br />

zu bestimmen. Grundlage hierfür war eine Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erhebung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskassen<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen-Bremen, Franken und Oberbayern, Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>bayern/Oberpfalz und<br />

Schwaben, Ba<strong>de</strong>n-Württemberg sowie Nordrhein-Westfalen.<br />

Die Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erhebung ergab, dass in diesen Alterskassen insgesamt 4.561 landwirtschaftliche<br />

Unternehmer trotz Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiterwirtschaften. Die genauere


Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen 101<br />

Analyse einer Stichprobe von 10 % dieser Fälle zeigte, dass 341 o<strong><strong>de</strong>r</strong> knapp drei Viertel<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> 456 landwirtschaftlichen Unternehmer <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe die Wartezeit von 180 Beitragsmonaten<br />

erfüllen, im Durchschnitt 402 Beitragsmonate aufweisen und damit ohne<br />

HAK für 2012 einen monatlichen Rentenanspruch von 434,61 Euro hätten. Von <strong>de</strong>n 301<br />

Ehegatten dieser 456 Landwirte wiesen etwa mehr als die Hälfte wartezeitrelevante Beitragsmonate<br />

auf, die sich durchschnittlich auf 381 beliefen. Die Höhe <strong>de</strong>s Anspruchs war<br />

aber aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> komplizierten Zusplittungsregelung nicht zu bestimmen. Die Betriebsgrößenstruktur<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe weist ein hohes Maß an Übereinstimmung mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Betriebsgrößenstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaftszählung 2010 auf und zeigt we<strong><strong>de</strong>r</strong> eine Dominanz<br />

kleiner o<strong><strong>de</strong>r</strong> großer Betriebe, noch eine bipolare Verteilung zwischen diesen bei<strong>de</strong>n<br />

Gruppen. Bei Hochrechnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenansprüche wür<strong>de</strong>n ohne HAK jährlich zusätzliche<br />

Rentenaufwendungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe von ca. 17,8 Mio. Euro bezogen auf die fünf untersuchten<br />

LAKen und in <strong><strong>de</strong>r</strong> Höhe von 23,4 Mio. Euro bezogen auf das <strong>Bund</strong>esgebiet entstehen.<br />

Insgesamt erschien die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> gegenwärtig nach Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersrente unter<br />

Verzicht auf Altersrentenbezug aus <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL weiterwirtschaften<strong>de</strong>n Landwirte überraschend<br />

hoch.<br />

Offenbar wur<strong>de</strong>n die erfassten Betriebsleiter durch die <strong>Hofabgabeklausel</strong> trotz verbreiteter<br />

Rentenansprüche nicht von <strong><strong>de</strong>r</strong> Weiterbewirtschaftung abgehalten. Für diese Betriebsleiter<br />

scheint das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis eine Hür<strong>de</strong> zu bil<strong>de</strong>n, an <strong><strong>de</strong>r</strong> sie scheitern bzw. die sie<br />

nicht nehmen wollen. Aus <strong>de</strong>n Zahlen kann zwar nicht abgeleitet wer<strong>de</strong>n, wie viele Betriebe<br />

vom Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis davon abgehalten wur<strong>de</strong>n, es diesen Betriebsleitern<br />

gleichzutun und ebenfalls bei Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiter zu wirtschaften.<br />

Dass die Anzahl weiterwirtschaften<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiter aber ohne HAK höher liegen dürfte,<br />

erscheint naheliegend. Es zeigt sich, dass Landwirte in nicht zu vernachlässigen<strong><strong>de</strong>r</strong> Größenordnung<br />

gewillt sind, ihren Betrieb trotz offenkundig daraus erwachsen<strong><strong>de</strong>r</strong> Nachteile<br />

(Verzicht auf AdL-Altersrente; höherer LKV-Beitrag) auch mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze<br />

weiter zu bewirtschaften. Aus sozialpolitischer Sicht könnte man argumentieren,<br />

dass die Fallzahlen belegen, dass einer nicht unbeträchtlichen Anzahl von Landwirten<br />

(und in ca. <strong><strong>de</strong>r</strong> Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle auch <strong>de</strong>n Ehegatten) aus strukturpolitischen Erwägungen<br />

heraus eine Altersrente vorenthalten wird, obwohl diese Gruppe im Schnitt 35 Jahre und 7<br />

Monate dafür Beiträge bezahlt hat. Aus finanzpolitischer Sicht erscheint wesentlich, dass<br />

sich bei einer Abschaffung <strong>de</strong>s Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses Mehrkosten für <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eshaushalt<br />

in einer Größenordnung von ca. 25 Mio. Euro (berechnet wur<strong>de</strong>n 23,4 Mio. Euro) entstehen<br />

könnten. Diese Berechnung ist als eine grobe Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Größenordnung zu<br />

sehen, weil sie auf einer Stichprobe beruht, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Repräsentativität nicht eingeschätzt<br />

wer<strong>de</strong>n kann.<br />

<strong>Agrarstrukturelle</strong> <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> aus Expertensicht<br />

Kapitel 5 thematisiert die agrarstrukturellen <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> in erster<br />

Linie auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage einer Befragung von sozioökonomischen Beratern und Sozialreferenten<br />

von Bauernverbän<strong>de</strong>n in Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Ba<strong>de</strong>n-


102 Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen<br />

Württemberg, die in ihrer beruflichen Praxis mit <strong>de</strong>m Ab- und Aufgabeverhalten in landwirtschaftlichen<br />

Unternehmen, <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtsfamilien sowie Hofübergaben<br />

befasst sind. Weiterhin konnten Verantwortliche von Kreisbauernverbän<strong>de</strong>n aus<br />

diesen <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n schriftlich befragt wer<strong>de</strong>n. Ausgewertet wur<strong>de</strong>n Aussagen zu folgen<strong>de</strong>n<br />

Themenkomplexen: die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenleistung aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirte für die Alterseinkünfte insgesamt, das Übergabealter und <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabezeitpunkt,<br />

die präferierte Abgabeoption, <strong><strong>de</strong>r</strong> Stellenwert <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK als Entscheidungsfaktor und <strong><strong>de</strong>r</strong>en<br />

steuern<strong>de</strong> Wirkung sowie die sogenannten „Scheinabgaben“. Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswertung <strong><strong>de</strong>r</strong> Expertenaussagen<br />

und ihrer Gesamtinterpretation war zu berücksichtigen, dass die Aussagen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> befragten Experten keineswegs homogen waren und dass sich die Experten häufig nur<br />

zu einem Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> hier ausgewerteten Kategorien geäußert haben.<br />

Anteil AdL an Alterseinkünften<br />

Die Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte ist lediglich eine Teilsicherung. Der Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Altersrente beläuft sich im Durchschnitt auf ein Viertel <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterseinkünfte,<br />

kann aber in kleineren Betrieben ohne Nachfolger, die ihre Alterseinkünfte auf<br />

<strong>de</strong>m Pachtmarkt zu realisieren haben, auch die Hälfte ausmachen. Die Bandbreite zwischen<br />

<strong>de</strong>n Betrieben ist sehr groß, die Alterssicherungs-Situation von Zukunftsbetrieben<br />

stellt sich im Regelfall <strong>de</strong>utlich positiver dar als die von auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben. Bei Zukunftsbetrieben<br />

sind die Zahlungen <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskasse häufig eher „Taschengeld<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> Zubrot“. Eine größere finanzielle Abhängigkeit vom Betrieb korrespondiert<br />

mit einer geringeren Bereitschaft, <strong>de</strong>n Hof frühzeitig o<strong><strong>de</strong>r</strong> mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze<br />

abzugeben als bei einer Konstellation, in <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitige Alterseinkünfte zur<br />

Verfügung stehen. Daher fällt auch die sanktionieren<strong>de</strong> Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK in Abhängigkeit<br />

von <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL-Rente für die Alterseinkünfte insgesamt unterschiedlich<br />

aus: Je größer dieser Anteil ist, umso stärker wird die <strong>Hofabgabeklausel</strong> als sanktionierend<br />

und daher verhaltensrelevant bzw. -steuernd wahrgenommen.<br />

Eintrittsalter und Abgabealter<br />

Das Eintrittsalter von jungen landwirtschaftlichen Unternehmern und das Übergabealter<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Betriebsleitergeneration sind insofern von Relevanz für die<br />

hier interessieren<strong>de</strong>n Zusammenhänge, als vorzeitige, vor Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze<br />

getätigten Abgaben, belegen könnten, dass das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis als steuern<strong>de</strong>s Moment<br />

<strong>de</strong>s Generationenwechsels nur bedingt greift. Umgekehrt können Übergaben mit<br />

Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze als Beleg für eine Wirksamkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

verstan<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Unter <strong>de</strong>n Experten dominiert die Einschätzung, dass das Erreichen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze in <strong><strong>de</strong>r</strong> überwiegen<strong>de</strong>n Mehrzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle <strong><strong>de</strong>r</strong> Übergabezeitpunkt im<br />

rentenrechtlichen Sinne ist. Nur wenige Betriebsinhaber schei<strong>de</strong>n vorzeitig aus und überbrücken<br />

dann die Zeit bis zur Rente. Dabei wird zwischen Zukunftsbetrieben auf <strong><strong>de</strong>r</strong> einen<br />

Seite und auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben auf <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Seite differenziert. Zukunftsbetriebe<br />

(mit Hofnachfolgern) wählen häufig die Variante <strong><strong>de</strong>r</strong> gleiten<strong>de</strong>n Übergabe, bei <strong><strong>de</strong>r</strong> die<br />

Hofnachfolger schrittweise in die unternehmerische Verantwortung mit eingebun<strong>de</strong>n wer-


Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen 103<br />

<strong>de</strong>n; auch, weil die Nachfolger zunehmend auf die Übergabe unternehmerischer Verantwortung<br />

drängen. Bei auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben ohne Nachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie besteht dagegen<br />

die Neigung, <strong>de</strong>n Betrieb solange wie möglich weiter zu bewirtschaften. Auch ökonomische<br />

Grün<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n genannt, weil <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitraum bis zum Bezug <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente ansonsten<br />

nicht überbrückt wer<strong>de</strong>n kann. Ein verzögertes Agieren ist auch beim Wechsel<br />

vom Haupterwerb in <strong>de</strong>n Nebenerwerb im Zuge <strong>de</strong>s Generationenwechsels häufiger zu<br />

beobachten, um erwartete familiäre Konflikte hinauszuschieben. Die Entscheidung über<br />

<strong>de</strong>n Übergabezeitpunkt ist nicht allein von betrieblichen Gegebenheiten abhängig, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

hängt auch stark mit persönlichen Faktoren zusammen.<br />

Wahl <strong><strong>de</strong>r</strong> verschie<strong>de</strong>nen Abgabeoptionen nach § 21 ALG<br />

Ergänzend zur Analyse <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe <strong>de</strong>s Rentenzugangsjahres 2011 in Kapitel 3 wer<strong>de</strong>n<br />

hier die Expertenaussagen bezüglich <strong><strong>de</strong>r</strong> Wahl <strong><strong>de</strong>r</strong> verschie<strong>de</strong>nen Abgabeoptionen nach<br />

§ 21 ALG auf unterschiedliche betriebliche und familiäre Konstellationen hin untersucht.<br />

Nahezu übereinstimmend waren alle Experten <strong><strong>de</strong>r</strong> Ansicht, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> überwiegen<strong>de</strong> Teil <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Betriebe zunächst verpachtet wer<strong>de</strong>, schätzungsweise zu einem Anteil von 70 %. Das gelte<br />

in erster Linie für auslaufen<strong>de</strong> Betriebe, aber auch durchaus übergangsweise für Zukunftsbetriebe.<br />

Wenn sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachfolger dann bewährt hat, wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb auch eigentumsrechtlich<br />

übergeben. Hier zeigte sich ein Unterschied zu <strong>de</strong>n Ergebnissen von Kapitel<br />

3. Dort waren insgesamt 60 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle Verpachtungen mit 53 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Eigentumsfläche. In<br />

Zukunftsbetrieben wird die eigentumsrechtliche Hofübergabe eher vorgezogen o<strong><strong>de</strong>r</strong>, bei<br />

Gemeinschaftsunternehmen, wird <strong>de</strong>m Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis über <strong>de</strong>n § 21 Abs. 8 ALG entsprochen;<br />

auslaufen<strong>de</strong> Betriebe wählen dagegen eher die Verpachtungslösung. Zukunftsbetriebe,<br />

in <strong>de</strong>nen sich die Altenteiler trotz sicherer Hofnachfolge schwertun mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofübergabe,<br />

wer<strong>de</strong>n zunehmend über Gemeinschaftsunternehmen und § 21 Abs. 8 ALG gelöst.<br />

Hierbei bleibt <strong>de</strong>m jetzigen Betriebsleiter <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmerstatus erhalten und die<br />

Nachfolge ist gesichert.<br />

Faktoren für die Abgabe-/Übergabeentscheidung<br />

Die von Tietje (2005) vorgeschlagene Liste von Kriterien für <strong>de</strong>n Ruhestandszeitpunkt aus<br />

persönlichen Faktoren (Gesundheit, eigenes Alter, familiäre Situation, Verlust an Freu<strong>de</strong>),<br />

Faktoren <strong>de</strong>s Hofnachfolgers (En<strong>de</strong> Ausbildung, Alter, Drängen auf Übergabe) sowie institutionelle<br />

Rahmenbedingungen (Regelungen landwirtschaftliche Alterskasse, För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung,<br />

Einkommenssteuer) wer<strong>de</strong>n nahezu von allen befragten Experten als gute und vollständige<br />

Liste <strong><strong>de</strong>r</strong> bestimmen<strong>de</strong>n Faktoren eingeschätzt.<br />

Die Kategorie „Regelungen <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftliche Alterssicherung“ ist allerdings nach<br />

Überzeugung <strong><strong>de</strong>r</strong> überwiegen<strong>de</strong>n Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> befragten Experten <strong>de</strong>utlich höher zu gewichten<br />

als in <strong>de</strong>n Befragungsergebnissen <strong><strong>de</strong>r</strong> schleswig-holsteinischen Landwirte von<br />

Tietje. Eine stärkere Verhaltenssteuerung erfolgt bei <strong>de</strong>n Landwirten, bei <strong>de</strong>nen die AdL<br />

eine zentrale Rolle als Sicherungsinstrument im Alter spielt. Umgekehrt gilt, je besser<br />

man an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitig abgesichert ist, umso mehr verliert das Argument <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterskasse an Be-


104 Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen<br />

<strong>de</strong>utung. Bei Zukunftsbetrieben, die wachsen wollen, verliert die HAK als Argument an<br />

Gewicht, weil Nachfolgeentscheidungen für Investitionen gemeinsam und früher getroffen<br />

wer<strong>de</strong>n müssen. Hier spielen auch die Regelungen <strong>de</strong>s § 21 Abs. 8 ALG eine Rolle, die es<br />

ermöglichen, <strong>de</strong>n Rechtsstatus als Unternehmer zu behalten, ohne auf die Altersrente aus<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> AdL verzichten zu müssen. Die Festlegung von Übergabezeitpunkt und Übergabemodalitäten<br />

wird als ein oftmals schwieriger Aushandlungsprozess in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie verstan<strong>de</strong>n,<br />

bei <strong>de</strong>nen das Gestaltungs- und Absicherungsinteresse <strong><strong>de</strong>r</strong> nachwachsen<strong>de</strong>n Generation<br />

und das Sicherheitsbedürfnis <strong><strong>de</strong>r</strong> abgeben<strong>de</strong>n Generation in Ausgleich gebracht wer<strong>de</strong>n<br />

müssen. Bei diesem Prozess nehmen, je nach betrieblicher und persönlicher Disposition<br />

und familiärer Konstellation, die genannten Rahmenbedingungen in jeweils unterschiedlicher<br />

Zusammensetzung und Gewichtung auf die Entscheidung Einfluss. Insofern verstellt<br />

die pauschalieren<strong>de</strong> Betrachtung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wichtigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen Kriterien <strong>de</strong>n Blick auf die<br />

Differenziertheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorgänge und die unterschiedliche Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> genannten Faktoren<br />

bei je<strong>de</strong>m Einzelfall.<br />

Steuern<strong>de</strong> Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK<br />

Wie wer<strong>de</strong>n die steuern<strong>de</strong>n <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK auf die Abgabeentscheidung nun von <strong>de</strong>n<br />

Experten beschrieben? Wie wirkt die HAK tatsächlich?<br />

Die HAK dient als Orientierungspunkt für die Generationen, stößt wichtige Diskussionen<br />

an und hat eine wichtige Funktion als Beratungshilfe von außen, so die wichtigsten Aussagen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Experten, die überwiegend <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK positiv gegenüberstehen. Hervorgehoben<br />

wird überwiegend die durch das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis ausgelöste Notwendigkeit, sich mit<br />

<strong>de</strong>m Thema Ruhestand und Betriebsweitergabe bzw. –aufgabe auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>zusetzen. An<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Experten sehen die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK eher in ihrer unterstützen<strong>de</strong>n Funktion im<br />

Aushandlungsprozess zwischen abgeben<strong><strong>de</strong>r</strong> und nachfolgen<strong><strong>de</strong>r</strong> Generation um Übergabezeitpunkt<br />

und Konditionen (Verpachtung o<strong><strong>de</strong>r</strong> eigentumsrechtlicher Übergang; Höhe <strong>de</strong>s<br />

Altenteils; Abfindung <strong><strong>de</strong>r</strong> weichen<strong>de</strong>n Erben) auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Seite <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachfolgegeneration. In<br />

diesem schwierigen Umfeld gebe die <strong>Hofabgabeklausel</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n Generation<br />

einen kleinen Hebel an die Hand, die Hofabgabe durchzusetzen. Die Mehrzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten<br />

misst <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> einen wichtigen Stellenwert bei und äußert die Befürchtung,<br />

dass ohne diese Vorgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe sich nach hinten verschieben<br />

wür<strong>de</strong>.<br />

Von einer <strong>de</strong>utlich geringeren Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten wird die strukturpolitische Wirkung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> HAK bestritten und <strong><strong>de</strong>r</strong>en nachteilige Folgen für einen Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> auslaufen<strong>de</strong>n Betriebe<br />

betont. Die Kritiker betonen, bei Zukunftsbetrieben dränge automatisch die Nachfolgegeneration<br />

und die betrieblichen Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisse zu einer früheren Regelung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofübergabe,<br />

als dies durch die <strong>Hofabgabeklausel</strong> zu einem späteren Zeitpunkt erzwungen wer<strong>de</strong>. Bei<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gruppe <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe ohne Hofnachfolger bestehe die Lösung dagegen teilweise nur<br />

auf <strong>de</strong>m Papier, habe aber nichts mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Wirklichkeit und auch nichts mit <strong><strong>de</strong>r</strong> ursprünglich<br />

intendierten agrarstrukturpolitischen Zielsetzung zu tun. Daneben gebe es aber noch


Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen 105<br />

eine weitere Gruppe von Betrieben ohne Hofnachfolger, die keine Lösung fin<strong>de</strong>n und die<br />

darunter lei<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>n.<br />

In auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben und Grenzbetrieben wird die HAK als verhaltenssteuern<strong>de</strong>s<br />

bzw. -einschränken<strong>de</strong>s Moment eine größere Wirkung zugeschrieben als bei wachstumsorientierten<br />

Zukunftsbetrieben. In expandieren<strong>de</strong>n Zukunftsbetrieben fällt die Entscheidung<br />

zur Hofnachfolge im Regelfall dagegen vor Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze. Für<br />

diese Betriebe ist ein an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Aspekt <strong><strong>de</strong>r</strong> Diskussion um die HAK wichtiger, nämlich<br />

mögliche Folgen für die (Nicht-)Verfügbarkeit von Flächen für zukünftig geplante Wachstumsschritte<br />

<strong>de</strong>s Betriebes. Bei Nebenerwerbsbetrieben, die sich von <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL haben befreien<br />

lassen und auch keine Rentenanwartschaften haben, wirkt dagegen die Versicherungspflicht<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Krankenversicherung abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>nd.<br />

Sogenannte „Scheinabgaben“<br />

Das Phänomen <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgaben an Kin<strong><strong>de</strong>r</strong>, ohne dass diese mitarbeiten und sich an <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewirtschaftung<br />

<strong>de</strong>s Betriebes etwas än<strong><strong>de</strong>r</strong>t, wird von nahezu allen Experten bestätigt, aber<br />

vom Umfang her sehr unterschiedlich eingeschätzt. Die Bandbreite <strong><strong>de</strong>r</strong> Schätzungen ist<br />

enorm groß und reicht von „es gibt keine Scheinverpachtungen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n nur Unternehmer<br />

mit allen Rechten und Pflichten“, über „eher wenige Fälle“, bis zu präzisen Einschätzungen<br />

wie „ ungefähr 10 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle“, 2/3 <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle ohne Nachfolger o<strong><strong>de</strong>r</strong> „bis zu „80 %<br />

aller Betriebe ohne Nachfolger“.<br />

Über die Art <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe, in <strong>de</strong>nen solche Abgabe stattfin<strong>de</strong>n, besteht dagegen sehr weitgehen<strong>de</strong><br />

Einigkeit unter <strong>de</strong>n Experten. Es seien dies „Fälle, in <strong>de</strong>nen die Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> kein Interesse<br />

an <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft haben, die Alten aber noch ihre Spielwiese brauchen.“ In <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Mehrzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle folgt dies nicht allein einer ökonomischen Logik, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n hat mit einer<br />

starken emotionalen Bindung an <strong>de</strong>n Hof und die landwirtschaftliche Tätigkeit zu tun,<br />

beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s häufig bei Tierhaltung. Auch in Nebenerwerbsbetrieben ist die Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle<br />

nicht zu unterschätzen. Hier spielen weniger entgangene Rentenansprüche aus <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Alterssicherung eine Rolle als vielmehr auch das Motiv, ansonsten neu<br />

entstehen<strong>de</strong> Beitragszahlungen an die landwirtschaftliche Krankenversicherung zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

Wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> Altenteiler bzw. das Altenteilerehepaar die aktive Bewirtschaftung häufig<br />

aus gesundheitlichen Grün<strong>de</strong>n einstellt o<strong><strong>de</strong>r</strong> einstellen muss, dann wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Großteil<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen im Regelfall fremdverpachtet.<br />

Im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Gespräche mit Experten <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskassen wur<strong>de</strong> auch<br />

die Frage thematisiert, wie die Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bestimmungen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

durch die landwirtschaftlichen Alterskassen überwacht und gegebenenfalls sanktioniert<br />

wer<strong>de</strong>n kann. Vertreter <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskasse Ba<strong>de</strong>n-Württemberg erklärten,<br />

dass sie im Regelfall Hinweisen von anonymer Seite, vom Landwirtschaftsamt o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

auch von Seiten <strong>de</strong>s Finanzamtes nachgingen. Solche Fälle kämen etwa zehn Mal pro Jahr<br />

vor. Der Aufwand hierbei sei verhältnismäßig hoch und die Erfolgsaussichten gering, weil


106 Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen<br />

die landwirtschaftliche Alterskasse kein Recht auf eine Betriebsprüfung habe wie etwa das<br />

Finanzamt. Die Anzahl von Fällen, bei <strong>de</strong>nen die Altersrentenzahlung aufgrund eines Verstoßes<br />

gegen die Abgabeverpflichtung gestoppt, ist sehr gering.<br />

Mögliche Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />

In Kapitel 6 wer<strong>de</strong>n Überlegungen zu <strong>de</strong>n möglichen Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />

angestellt. Kapitel 6 stützt sich dabei zum einen auf die Aussagen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Experten und <strong>de</strong>n von diesen erwarteten Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgeberfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses.<br />

Angesichts <strong><strong>de</strong>r</strong> im Vorkapitel <strong>de</strong>utlich gewor<strong>de</strong>nen Vielfalt <strong><strong>de</strong>r</strong> relevanten<br />

Entscheidungsfaktoren in Bezug auf die familiären und betrieblichen Situationen und die<br />

verschie<strong>de</strong>nen institutionellen Rahmenbedingungen, von <strong>de</strong>nen die HAK nur eine ist, sind<br />

konkrete Aussagen über die Folgen einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses auf<br />

die Agrarstruktur, <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nmarkt, o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Wettbewerbsfähigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Landwirtschaft<br />

nicht zu leisten.<br />

Die Einschätzungen darüber, wie viele Betriebsleiter bei Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

weiterwirtschaften wür<strong>de</strong>n, gehen weit auseinan<strong><strong>de</strong>r</strong>. Die überwiegend geäußerte Einschätzung<br />

lautete, dass bei Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK zwischen 20 % und ungefähr einem<br />

Drittel <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe weiterwirtschaften könnten. Große Einigkeit bestand dagegen darin,<br />

dass dies in erster Linie auslaufen<strong>de</strong> Betriebe seien, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Lebensdauer noch etwas verlängert<br />

wür<strong>de</strong>. Bei Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK sei zu erwarten, dass „bei einem Teil <strong><strong>de</strong>r</strong> auslaufen<strong>de</strong>n<br />

Betriebe diese dann nicht mit Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze abgegeben wer<strong>de</strong>n,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n dass sich die Betriebsabgabe o<strong><strong>de</strong>r</strong> die Einstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landbewirtschaftung<br />

um drei bis acht Jahre im Schnitt nach oben verschiebe. Der zentrale limitieren<strong>de</strong> Faktor<br />

ist dabei die nachlassen<strong>de</strong> Gesundheit bzw. Leistungsfähigkeit im Alter.<br />

Bei <strong>de</strong>n Zukunftsbetrieben sind dagegen im Unterschied zu <strong>de</strong>n auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben<br />

kaum Auswirkungen zu erwarten, weil in diesen Betrieben eine ganze Reihe an<strong><strong>de</strong>r</strong>er Faktoren<br />

und Überlegungen be<strong>de</strong>utsamer sind als die <strong>Hofabgabeklausel</strong>. Allerdings können<br />

sich potenziell die Konflikte zwischen <strong>de</strong>n weichen<strong>de</strong>n Betriebsleitern und <strong>de</strong>n Nachfolgern<br />

im Wartestand über <strong>de</strong>n Abgabezeitpunkt verschärfen, weil mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

HAK <strong>de</strong>n Hofnachfolgern ein Instrument aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Hand genommen wer<strong>de</strong>, <strong>de</strong>n weichen<strong>de</strong>n<br />

Betriebsinhaber zur Abgabe zu bewegen. Auf <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Seite bieten Gemeinschaftsunternehmen<br />

und die Option <strong>de</strong>s § 21 Abs. 8 ALG eine Möglichkeit zur Konfliktregelung.<br />

Entsprechend <strong><strong>de</strong>r</strong> Verteilung dieser Gruppe seien auch die regionalen Folgen einer Abschaffung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> HAK sehr unterschiedlich. Wichtiger als die eigene Übergaberegelung ist<br />

für Zukunftsbetriebe die temporäre Beschränkung ihrer Wachstumsoptionen durch nicht<br />

abgabewillige Landwirte.<br />

Bei einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabeklausel kann sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Strukturwan<strong>de</strong>l auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsebene<br />

dadurch verlangsamen, dass sich das Abgabealter für die oben genannte Gruppe um<br />

5 bis 7 Jahre erhöhen wür<strong>de</strong>. Die Flächen seien für die Wachstumsbetriebe nicht dauerhaft


Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen 107<br />

verloren, kommen allerdings etwas später auf <strong>de</strong>n Pachtmarkt. Nach einer einmaligen Moratoriumsphase<br />

im Gefolge <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK wird dann <strong><strong>de</strong>r</strong> Pachtmarkt wie<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

kontinuierlich beliefert.<br />

Die regionalen Folgen hängen in erster Linie vom Pachtpreisniveau ab. Dort, wo <strong><strong>de</strong>r</strong> Bo<strong>de</strong>n<br />

bzw. Pachtmarkt sehr attraktiv sei, ist es auch attraktiv abzugeben, weil mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Verpachtung<br />

Erlöse erzielt wer<strong>de</strong>n könnten, die über einer weiteren Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Betriebes<br />

liegen. Umgekehrt ist in <strong>de</strong>n Regionen, in <strong>de</strong>nen das Pachtpreisniveau niedrig liegt<br />

bzw. wenig Nachfrage nach freiwer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Flächen besteht, eine Weiterbewirtschaftung<br />

möglicherweise wirtschaftlich attraktiver. In diesen Regionen sei aber auch im Regelfall<br />

keine Flächen-Knappheit vorhan<strong>de</strong>n, die die Weiterbewirtschaftung von Flächen durch<br />

Landwirte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, zu einem Hin<strong><strong>de</strong>r</strong>nis <strong><strong>de</strong>r</strong> weiteren agrarstrukturellen<br />

Entwicklung machen wür<strong>de</strong>n.<br />

Überwiegend einig waren sich die befragten Experten aber im Hinblick auf die Einschätzung,<br />

die zukünftige Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> bzw. <strong>de</strong>n Bedarf an einer externen<br />

Steuerung als ten<strong>de</strong>nziell abnehmend einzuschätzen.<br />

Abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong> Wirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV-Beiträge<br />

Ein Aspekt, <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> öffentlichen Diskussion um das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis bislang kaum<br />

berücksichtigt wird, ist die abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong> Wirkung, die aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Versicherungspflicht als<br />

landwirtschaftlicher Unternehmer in <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV)<br />

und landwirtschaftlichen Pflegeversicherung (LPV) ganz unabhängig von <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

AdL entsteht. Diese abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>n<strong>de</strong> Wirkung entsteht aus <strong><strong>de</strong>r</strong> teilweise <strong>de</strong>utlich höheren<br />

Beitragsbelastung in LKV und LPV, die bei einer Weiterbewirtschaftung <strong>de</strong>s landwirtschaftlichen<br />

Unternehmens gegenüber einer Aufgabe <strong>de</strong>s Unternehmerstatus und Annahme<br />

eines Status als Altenteiler entsteht. Je größer dabei das Einkommenspotenzial eines<br />

Betriebes ist, umso höher sind die Mehrkosten auch für die landwirtschaftliche Krankenversicherung.<br />

Insgesamt verstärken die Mehrkosten für die LKV bei einer Weiterbewirtschaftung<br />

eines Betriebes damit die Anreiz- bzw. Sanktionswirkungen <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong>.<br />

Diese Anreizwirkung bleibt aber auch bei einer Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />

bestehen. Die fortbestehen<strong>de</strong> Versicherungs- und Beitragspflicht als Unternehmer<br />

in LKV und LPV wirkt so auch bei einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK weiterhin abgabeför<strong><strong>de</strong>r</strong>nd.<br />

Dies gilt beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s für Landwirte, die im Nebenerwerb wirtschaften und we<strong><strong>de</strong>r</strong> in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> AdL noch in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV/LPV versichert sind, nun aber in ihrem Hauptberuf in Rente<br />

gehen. Da sich ungefähr die Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> versicherungspflichtigen Landwirte mit Betrieben<br />

über <strong><strong>de</strong>r</strong> Min<strong>de</strong>stgröße von <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL haben befreien lassen, ist dieser Umstand von Gewicht.<br />

Finanzielle Folgen einer Abschaffung<br />

Aufgrund <strong><strong>de</strong>r</strong> großen Unsicherheit darüber, wie viele Landwirte bei Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

HAK ihren Betrieb trotz Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiter bewirtschaften wer<strong>de</strong>n,


108 Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen<br />

sind auch die möglichen finanziellen Folgen einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK nur schwer abzuschätzen.<br />

Es wer<strong>de</strong>n aber die dabei zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Aspekte systematisch dargestellt,<br />

um auf diese Weise nicht nur die Voraussetzungen für eine Abschätzung zu verbessern<br />

und versucht, die Größenordnung möglicher Folgen zu umreißen.<br />

Die finanziellen Folgen für die AdL lassen sich in Mehrausgaben für zusätzliche Renten,<br />

die bislang wegen fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe nicht bewilligt wur<strong>de</strong>n und in Min<strong><strong>de</strong>r</strong>einnahmen<br />

durch einen Rückgang an Beitragszahlern differenzieren. In Folge <strong><strong>de</strong>r</strong> Defizit<strong>de</strong>ckung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> AdL-Ausgaben durch <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong> sind bei<strong>de</strong> Effekte von diesem zu tragen.<br />

Mehrausgaben in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL, die durch eine neu gegebene Rentenberechtigung von Altfällen,<br />

über die Hochrechnung <strong><strong>de</strong>r</strong> untersuchten Stichprobenfälle ergab zusätzliche Rentenaufwendungen<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Größenordnung von ca. 23 Mio. Euro auf das <strong>Bund</strong>esgebiet für die<br />

Landwirte nach § 1 Abs. 2 ALG. Die Rentenanwartschaften <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegatten waren aufgrund<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> komplizierten Zusplittungsregelungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL nicht quantifizierbar. Mehrausgaben<br />

für Fälle, die sich bei Fortbestehen <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabeverpflichtung künftig geweigert hätten,<br />

abzugeben und <strong>de</strong>shalb keine Rente erhalten hätten, nunmehr aber nach Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

HAK leistungsberechtigt sind, kann über eine Fortschreibung <strong><strong>de</strong>r</strong> Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen<br />

Verweigerer erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Abschätzung von Min<strong><strong>de</strong>r</strong>einnahmen durch ausbleiben<strong>de</strong> neue Beitragszahler in Folge<br />

einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK hat zu berücksichtigen, dass es schon bisher bei Betrieben<br />

ohne Nachfolgern nur in diesen seltenen Fällen dazu gekommen ist, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL neue<br />

Beitragszahler zugeführt wur<strong>de</strong>, weil die Flächen von bestehen<strong>de</strong>n Betrieben aufgenommen<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> im Nebenerwerb und unter Befreiung von <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL fortgeführt wur<strong>de</strong>n. Zusätzlich<br />

wäre <strong>de</strong>nkbar, dass sich Landwirte mit Hofnachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie bei Wegfall <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

HAK nun weigern, abzugeben und <strong><strong>de</strong>r</strong> eigentlich vorgesehene Hofnachfolger daraufhin<br />

außerlandwirtschaftlich erwerbstätig wird und als Beitragszahler ausfällt. Sofern die Hofnachfolge<br />

im Haupterwerb erfolgt wäre, wür<strong>de</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> LAK dann ein Beitragszahler verloren<br />

gehen. Wie zahlreich solche Fälle sein könnten, lässt sich kaum voraussagen. Durch <strong>de</strong>n<br />

Ausfall von 1.000 Beitragszahlern entstün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> LAK Min<strong><strong>de</strong>r</strong>einnahmen in Höhe von<br />

2,688 Mio. Euro pro Jahr (Werte für 2012, alte <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>). Bei einem Ausfall einer<br />

gegriffenen Anzahl von 10 % <strong><strong>de</strong>r</strong> bei <strong><strong>de</strong>r</strong> LZ 2010 als sicher genannten Hofnachfolger<br />

wür<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n LAKen Min<strong><strong>de</strong>r</strong>einnahmen von ca. 5,2 Mio. Euro p. a. entstehen, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Wegfall<br />

dann <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong> zu tragen hätte.<br />

Fazit<br />

Insgesamt sind im Rahmen dieser Untersuchung eine Reihe von differenzierten Ergebnissen<br />

zur Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Landwirtschaft in <strong><strong>de</strong>r</strong> EU und <strong>de</strong>n Abgabebestimmungen<br />

in <strong>de</strong>n ENASP-Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n, sowie zum Hofabgabe- und Hofübergabeverhalten in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong>de</strong>utschen Landwirtschaft entstan<strong>de</strong>n, die das vorhan<strong>de</strong>ne Wissen erweitern. Allerdings<br />

wäre es vermessen, zu behaupten, es sei gelungen, die Rolle und Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Hofabga-


Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen 109<br />

beerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses als einzelnen Teil in diesem Gefüge exakt bestimmen zu können. Dies<br />

gilt in größerem Maße für das Anliegen, die zukünftigen Folgen einer etwaigen Abschaffung<br />

in finanzieller Hinsicht, aber auch in <strong>de</strong>n potenziellen Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nmarkt<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> gar die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>utschen Landwirtschaft<br />

abzuschätzen.<br />

Dabei spielt sicherlich die Schwierigkeit eine wichtige Rolle, aussagekräftige Daten zur<br />

Auf- und Abgabe landwirtschaftlicher Betriebe und die diesen zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong>n familiären<br />

Entscheidungsprozesse zu fin<strong>de</strong>n. Die geschil<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Probleme konnten teilweise über<br />

Son<strong><strong>de</strong>r</strong>erhebungen <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskassen verringert wer<strong>de</strong>n. Als hilfreich<br />

erwiesen sich auch die vom Autor in <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n Ba<strong>de</strong>n-Württemberg, Bayern,<br />

Nordrhein-Westfalen und Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen durchgeführten Expertengespräche mit Personen,<br />

die sich in einer Flaschenhalsposition in Bezug auf Hofübergaben und -aufgaben in<br />

Landwirtsfamilien befin<strong>de</strong>n und daher über die Praxis im jeweiligen <strong>Bund</strong>esland/<strong><strong>de</strong>r</strong> jeweiligen<br />

Region Auskunft geben können. Mithilfe dieser Expertengespräche war es möglich,<br />

das Themenfeld exakter abzustecken und Einblicke in komplexe Zusammenhänge zu<br />

gewinnen. Aber natürlich sind Expertenmeinungen immer ein vermittelter Blick auf das<br />

reale Geschehen, weil lediglich Einschätzungen eines relativ kleinen Kreises von Experten,<br />

die sich zu <strong>de</strong>n Handlungen und Motiven <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtsfamilien im Kontext <strong>de</strong>s Generationenwechsels<br />

äußern, erfasst wer<strong>de</strong>n können. Insofern hat die gewählte Vorgehensweise<br />

auch Nachteile im Hinblick auf die Verlässlichkeit und intersubjektive Nachvollziehbarkeit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Ergebnisse im Vergleich etwa zu einer großen standardisierten Befragung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> direkt Betroffenen.<br />

Bei <strong>de</strong>n Expertengesprächen wur<strong>de</strong> aber auch <strong>de</strong>utlich, wie komplex und differenziert die<br />

Zusammenhänge und wie vielfältig die entscheidungsbestimmen<strong>de</strong>n Faktoren neben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

HAK sind. Diese liegen in <strong>de</strong>n persönlichen und familiären Bedingungen, in <strong>de</strong>n ökonomischen<br />

Bedingungen <strong>de</strong>s Betriebes und seiner Entwicklungsperspektiven und nicht zuletzt<br />

auch im Bereich an<strong><strong>de</strong>r</strong>er institutioneller Rahmenbedingungen (Steuerrecht, Erbrecht,<br />

För<strong><strong>de</strong>r</strong>recht). Die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Analysen in <strong>de</strong>n Kapiteln 3, 4 und 5 ver<strong>de</strong>utlichen diese<br />

Komplexität <strong><strong>de</strong>r</strong> Zusammenhänge. Insgesamt enthalten sie durchaus Belege für die Auffassung,<br />

dass die HAK positive agrarstrukturelle <strong>Wirkungen</strong> hat.<br />

Insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Auswertung <strong><strong>de</strong>r</strong> Stichprobe <strong>de</strong>s AdL-Rentenzugangs 2011 in Kapitel 3<br />

und dabei <strong><strong>de</strong>r</strong> hohe Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabearten Eigentumsübertragung und Verpachtung an<br />

Dritte belegen, dass wachstumswillige Betriebe die Flächen <strong><strong>de</strong>r</strong> abgeben<strong>de</strong>n Landwirte<br />

früher übernehmen konnten als dies ohne HAK <strong><strong>de</strong>r</strong> Fall gewesen wäre. Agrarstrukturell<br />

positiv bewertet wer<strong>de</strong>n auch die Fälle <strong><strong>de</strong>r</strong> Eigentumsübertragung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie, bei <strong>de</strong>nen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> nachfolgen<strong>de</strong>n Betriebsleitergeneration die volle unternehmerische Verantwortung<br />

übertragen wur<strong>de</strong>. Die Auffassung, dass diese Effekte zumin<strong>de</strong>st teilweise <strong><strong>de</strong>r</strong> Leistungsvoraussetzung<br />

Hofabgabe zugeschrieben wer<strong>de</strong>n können, wird indirekt durch die Analyse<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> trotz HAK weiterwirtschaften<strong>de</strong>n Landwirte in Kapitel 4 und direkt durch die Aussa-


110 Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen<br />

gen einer Mehrheit <strong><strong>de</strong>r</strong> Experten zu <strong>de</strong>n Steuerungswirkungen <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK in Kapitel 5 unterstützt.<br />

Allerdings wäre eine Betrachtung, die <strong>de</strong>n Blick allein auf die agrarstrukturelle Zielerreichung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> AdL fokussiert und nicht auch nach <strong>de</strong>n Konsequenzen und Nebenwirkungen<br />

dieser Regelung fragt, unvollständig. Daher ist abschließend die Frage zu stellen, ob die<br />

agrarstrukturelle Steuerungsintention <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL <strong><strong>de</strong>r</strong>en soziale Absicherungsfunktion<br />

beeinträchtigt und welche Ansätze es ggf. geben könnte, bei<strong>de</strong> Ziele besser vereinbar<br />

zu machen.<br />

7.2 Zielkonflikte zwischen agrarstruktureller Steuerungs- und sozialer<br />

Absicherungsfunktion <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL<br />

Trotz ihres Teilsicherungscharakters ist die soziale Absicherungsfunktion zweifellos ein<br />

zentrales Ziel <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL. Da das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis Folgen für die Höhe <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterseinkünfte<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte hat, tangiert es direkt ihre soziale Sicherungsfunktion. Aus <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

ASID-Studie ist bekannt, dass die Alterseinkünfte von Selbstständigen im Vergleich zu<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Erwerbstätigengruppen <strong>de</strong>shalb überdurchschnittlich hoch sind, weil Selbstständige<br />

häufig über die Regelaltersgrenze hinaus weiter erwerbstätig sind. Umgekehrt ist die<br />

Einkommenssituation für Landwirte im Rentenalter auch dadurch vergleichsweise ungünstig.<br />

„Sehr heterogen ist die Einkommenssituation <strong><strong>de</strong>r</strong> selbstständigen Männer ab 65 Jahren in<br />

<strong>de</strong>n alten Län<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Die Bandbreite (…) <strong><strong>de</strong>r</strong> Nettoalterseinkommen erstreckt sich von <strong>de</strong>n<br />

Landwirten (871 €) und Handwerkern (1.339 €) über die Gewerbetreiben<strong>de</strong>n (1.789 €)<br />

und sonstigen Freiberufler (1.957 €) bis zu <strong>de</strong>n verkammerten Freiberuflern (3.779 €).<br />

Somit erreichen Landwirte nicht einmal ein Viertel (23 %) <strong>de</strong>s Einkommens <strong><strong>de</strong>r</strong> verkammerten<br />

Freiberufler. Für die sehr großen Unterschie<strong>de</strong> ist nicht zuletzt die unterschiedliche<br />

Erwerbssituation verantwortlich: 7 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte, 16 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Handwerker, 22 % <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Gewerbetreiben<strong>de</strong>n und sogar 39 % <strong><strong>de</strong>r</strong> verkammerten Freiberufler sowie 34 % <strong><strong>de</strong>r</strong> sonstigen<br />

Freiberufler sind im Alter ab 65 Jahren noch erwerbstätig und beziehen ein durchschnittliches<br />

Brutto-Erwerbseinkommen von 1.113 € (Handwerker), 2.279 € (Gewerbetreiben<strong>de</strong>),<br />

2.092 € (sonstige Freiberufler) bzw. 3.318 € (verkammerte Freiberufler).“<br />

(ASID 2007a, S. 78.)<br />

Bei <strong>de</strong>n Zahlen für Landwirte ist zu berücksichtigen, dass nicht monetäre Unterstützungsleistungen<br />

wie freies Wohnrecht u. ä. bei <strong><strong>de</strong>r</strong> ASID-Erhebung nicht miterfasst wer<strong>de</strong>n.<br />

Bereits bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Analyse <strong><strong>de</strong>r</strong> nach Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze weiterwirtschaften<strong>de</strong>n<br />

Betriebsinhaber in Kapitel 4 wur<strong>de</strong> ein Zielkonflikt zwischen strukturpolitischer Steuerungsabsicht<br />

und sozialer Absicherungsfunktion <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL <strong>de</strong>utlich, weil sich gezeigt hat,<br />

dass eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Landwirten (und in ca. <strong><strong>de</strong>r</strong> Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> Fälle


Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen 111<br />

auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegatten) aufgrund <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses und <strong>de</strong>n diesem zugrun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong>n<br />

strukturpolitischen Erwägungen heraus keine AdL-Altersrente beziehen, obwohl<br />

diese Gruppe hierfür im Durchschnitt über 35 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet hat.<br />

Weiterhin zeigen die Analysen in Kapitel 5, dass sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Steuerungsdruck <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK<br />

asymmetrisch verteilt und dadurch soziale Absicherungsfunktion und strukturpolitische<br />

Steuerungseffekte in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL gegenläufig wirken:<br />

– Diejenigen Landwirte, bei <strong>de</strong>nen aufgrund einer überdurchschnittlichen Betriebsgröße<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> strukturpolitische Effekt am größten wäre, sind gemessen an ihren Einkünften am<br />

wenigsten von <strong><strong>de</strong>r</strong> Einbuße <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente betroffen bzw. für diese Gruppe ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Druck <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK zur Betriebsabgabe am geringsten: Die Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabevoraussetzung<br />

fällt in diesen Betrieben zu<strong>de</strong>m auch <strong>de</strong>shalb leichter, weil die Wahrscheinlichkeit,<br />

einen Nachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie zu fin<strong>de</strong>n, proportional mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsgröße<br />

ansteigt (Statistisches <strong>Bund</strong>esamt, 2011).<br />

– Für Betriebsleiter mit kleineren Betriebsgrößen o<strong><strong>de</strong>r</strong> wenig Eigentumsflächen ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Effekt dagegen genau entgegengesetzt: Der drohen<strong>de</strong> Verlust <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL-Rente wiegt<br />

hier schwerer, weil diese einen vergleichsweise großen Anteil an <strong>de</strong>n Einkünften<br />

ausmacht und <strong><strong>de</strong>r</strong> Druck zur Abgabe ist dadurch relativ größer. Gleichzeitig fällt die<br />

Abgabe aufgrund <strong>de</strong>s überproportional häufiger fehlen<strong>de</strong>n Nachfolgers <strong>de</strong>utlich<br />

schwerer. Nicht nur aus Grün<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Traditionsbewahrung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n auch, weil einer<br />

weiteren Verwendung vorhan<strong>de</strong>ner Gebäu<strong>de</strong> o<strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsmittel, die an<strong><strong>de</strong>r</strong>weitig<br />

nicht verwertet wer<strong>de</strong>n können, durch die Abgabevorschriften enge Grenzen gesetzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Der Abgabedruck ist also höher, <strong><strong>de</strong>r</strong> strukturpolitische Effekt einer Abgabe<br />

bei diesen Betrieben aber aufgrund <strong>de</strong>s geringeren Umfangs an mobilisierter Fläche<br />

geringer als bei Zukunftsbetrieben mit Hofnachfolgern.<br />

Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Perspektive <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte ohne Hofnachfolger wirkt die AdL-Rente durch das<br />

Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis wie die frühere Produktionsaufgaberente 27<br />

(PAR), weil sie ein<br />

früheres Wachstum von Zukunftsbetrieben durch die Aufnahme von Flächen ausschei<strong>de</strong>n<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Betriebe ermöglicht. Im Unterschied zur AdL war die PAR allerdings freiwillig und<br />

wur<strong>de</strong> ausschließlich aus Steuermitteln finanziert, während die AdL-Rentenleistung insoweit<br />

ganz maßgeblich aus <strong>de</strong>n Beiträgen <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte finanziert wird, als sich <strong><strong>de</strong>r</strong>en Beitrags-/Leistungsrelation<br />

seit <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarsozialreform 1995 an <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />

ausrichtet. Aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Perspektive <strong><strong>de</strong>r</strong> Betroffenen ist dabei nicht das Ausmaß <strong>de</strong>s<br />

AdL-<strong>Bund</strong>eszuschusses ausschlaggebend, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n die weitgehen<strong>de</strong> Anlehnung <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL-<br />

Beiträge an die Beitrags-/Leistungsrelation <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Rentenversicherung. Hier<br />

27<br />

Die Produktionsaufgaberente war eine allein aus Steuergel<strong><strong>de</strong>r</strong>n finanzierte Vorruhestandsregelung für<br />

Landwirte ab 55 Jahre mit zugleich agrarstrukturellen und marktentlasten<strong>de</strong>n Zielen. Die rechtliche<br />

Grundlage für diese Maßnahme war das Gesetz zur För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> Einstellung <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Erwerbstätigkeit (FELEG), das u. a. die Leistungsbereiche Produktionsaufgaberente (PAR) und Ausgleichsgeld<br />

regelte und das 1996 für Neuanträge auslief. (vgl. ausführlich: Mehl, 1999).


112 Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen<br />

liegt auch ein zentraler Unterschied zur Situation vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarsozialreform 1995 (siehe<br />

unten) und ein Schlüssel zur vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>ten Akzeptanz <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK.<br />

Ohne Zweifel wur<strong>de</strong>n die Bestimmungen <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK seit 1995 mehrfach modifiziert und<br />

durch neue eröffnete Abgabeoptionen auch <strong>de</strong>utlich ausgeweitet: Die Erweiterung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Möglichkeiten <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabe in Gemeinschaftsunternehmen unter Beibehaltung <strong>de</strong>s Unternehmerstatus,<br />

die Möglichkeit auf Rückbehaltsflächen gewerbliche Tierhaltung zu betreiben,<br />

sowie die mehrfache Ausweitung <strong><strong>de</strong>r</strong> Möglichkeit, <strong>de</strong>n Betrieb auch an <strong>de</strong>n Ehegatten<br />

abzugeben, sind die wichtigsten Beispiele. Dennoch wer<strong>de</strong>n sich die Landwirte, die we<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

einen Nachfolger noch einen <strong>de</strong>utlich jüngeren Ehegatten aufweisen, ungeachtet <strong><strong>de</strong>r</strong> Erweiterungen<br />

im LSV-NOG weiterhin benachteiligt fühlen:<br />

– gegenüber ihren Berufskollegen, die aufgrund ihrer familiären Konstellation diese<br />

Erweiterung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabemöglichkeiten nutzen können;<br />

– gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> großen Gruppe von Landwirten 28<br />

, die sich von <strong><strong>de</strong>r</strong> Versicherungspflicht<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL haben befreien lassen und ihre Rentenansprüche in <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />

realisieren können, ohne ihren Hof abgeben zu müssen.<br />

– gegenüber selbstständig Erwerbstätigen außerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft, <strong><strong>de</strong>r</strong>en Altersrenten<br />

ebenfalls nicht an Abgabevorschriften gebun<strong>de</strong>n sind.<br />

Obwohl mit <strong>de</strong>n Än<strong><strong>de</strong>r</strong>ungen <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK, zuletzt im LSV-NOG 2012, zumin<strong>de</strong>st ein Teil<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Probleme im Sinne <strong><strong>de</strong>r</strong> Betroffenen gelöst wur<strong>de</strong>n, können auch sie nicht das Problem<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> völligen Versagung von Rentenansprüchen bei Nichtabgabe lösen. Es ist daher zu erwarten,<br />

dass Kritik und Proteste <strong><strong>de</strong>r</strong> Betroffenen anhalten wer<strong>de</strong>n. Dies umso mehr, als in<br />

<strong>de</strong>n nächsten Jahren Demographie bedingt die zahlenmäßig größer wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Nachkriegsjahrgänge<br />

die Regelaltersgrenze erreichen, und diese Landwirte in vielen Fällen<br />

keinen Hofnachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie haben wer<strong>de</strong>n.<br />

Nachfolgen<strong>de</strong> Tabelle 7.1 zur Nachfolgesituation in Haupterwerbsbetrieben in Deutschland,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>en Inhaber 55 Jahre und älter sind, belegt, dass in allen <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n mehr als<br />

die Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Betriebsinhaber ab <strong>de</strong>m 55. Lebensjahr, die Einzelbetriebe<br />

im Haupterwerb bewirtschaften, angeben, keinen sicheren Hofnachfolger zu haben.<br />

Der höchste Anteil von Betriebsinhabern ab 55 Jahren mit sicheren Nachfolgern weist<br />

Bayern mit 47,2 % auf, <strong><strong>de</strong>r</strong> geringste Anteil liegt mit 23, 7% im Saarland und mit 26,43 %<br />

in Rheinland-Pfalz.<br />

28<br />

Zum 4. Quartal 2011 waren 119.858 landwirtschaftliche Unternehmer versicherungsfrei o<strong><strong>de</strong>r</strong> von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Versicherung befreit, aktiv versichert waren 162.762.


Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen 113<br />

Tabelle 7.1: Anteil sicherer Hofnachfolger von Betriebsinhabern in Einzelbetrieben<br />

im Haupterwerb ab 55 Jahren (LZ 2010)<br />

Quelle: Eigene Zusammenstellung nach Zahlen aus LZ 2010.<br />

Weitere Maßnahmen zur Flankierung <strong>de</strong>s Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses scheinen daher erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>lich.<br />

– Als solche in Frage kämen weitere Ausnahmebestimmungen etwa für Forstwirte, Imker,<br />

Wan<strong><strong>de</strong>r</strong>schäfer o<strong><strong>de</strong>r</strong> Binnenfischer, bei <strong>de</strong>nen nicht davon auszugehen ist, dass<br />

ein Weiterwirtschaften dieses Personenkreises agrarstrukturell von Belang ist bzw.<br />

diesbezüglich nachteilige Folgen hat.<br />

– In Frage kämen auch Modifizierungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabevorschriften in Orientierung an <strong>de</strong>n<br />

Regelungen in Frankreich, die <strong>de</strong>n französischen Landwirten größere Handlungsspielräume<br />

eröffnen als sie bisher ihren <strong>de</strong>utschen Berufskollegen offenstehen. Dabei han<strong>de</strong>lt<br />

es sich um die Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ruhensregelung für Ehegatten, wenn <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftliche<br />

Unternehmer sich bei Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze gegen die Abgabe<br />

entschei<strong>de</strong>t 29<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> eine Erhöhung <strong><strong>de</strong>r</strong> zulässigen Rückbehaltsfläche. Denkbar wä-<br />

29<br />

Alter von … bis<br />

55-59 60-64 65 und älter Insgesamt ab 55<br />

% % %<br />

%<br />

Deutschland 42,17 45,13 40,04 43,02<br />

Ba<strong>de</strong>n-Württemberg 33,70 37,77 36,55 35,61<br />

Bayern 46,70 50,30 39,60 47,20<br />

Bran<strong>de</strong>nburg 34,98 45,93 40,37 39,05<br />

Hessen 33,66 40,41 37,50 36,77<br />

Mecklenburg-Vorpommern 43,83 41,13 37,86 41,77<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen 45,18 47,83 46,38 46,30<br />

Nordrhein-Westfalen 44,13 46,17 41,79 44,57<br />

Rheinland-Pfalz 26,40 25,63 28,95 26,43<br />

Saarland 25,30 18,42 30,00 23,66<br />

Sachsen 43,26 55,08 45,93 47,27<br />

Sachsen-Anhalt 43,63 48,30 50,82 46,93<br />

Schleswig-Holstein 44,88 43,90 38,03 43,57<br />

Thüringen 39,59 42,86 56,52 43,62<br />

Die Ablehnung dieser Option von Fleuth und Liebscher (2012, S. 85) und <strong><strong>de</strong>r</strong>en Begründung, es handle<br />

sich dabei „um eine bewusste Entscheidung <strong><strong>de</strong>r</strong> Ehegatten auf die Altersrente zu verzichten“ und<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Gesetzgeber „sei nicht berechtigt, in <strong><strong>de</strong>r</strong>artige innerfamiliäre Entscheidungen einzugreifen“, überzeugt<br />

nicht, <strong>de</strong>nn gera<strong>de</strong> die HAK ist ja ein bewusster und gewollter Eingriff <strong>de</strong>s Gesetzgebers in die<br />

innerfamiliäre Handlungsfreiheit.


114 Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen<br />

re beispielsweise eine Erhöhung <strong>de</strong>s maximalen Rückbehalts auf die Min<strong>de</strong>stgröße<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> AdL von 8 ha, um Möglichkeiten insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e für Landwirte ohne Hofnachfolger<br />

mit auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben zu erweitern.<br />

Am zweckmäßigsten erscheint aber die Einführung einer Rente mit Abschlag für<br />

Landwirte, die mit Ausnahme <strong>de</strong>s Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses alle weiteren Voraussetzungen<br />

für <strong>de</strong>n Altersrentenbezug erfüllen. Mit Einführung einer solchen Leistung wür<strong>de</strong>n agrarstrukturpolitische<br />

Zielsetzung und soziale Absicherungsfunktion <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL stärker getrennt.<br />

Bei Weiterbewirtschaftung <strong>de</strong>s Betriebs nach Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze wird Altersrente<br />

gezahlt, allerdings wird ein Rentenabschlag in Höhe von x % bis zur erfolgten Hofabgabe<br />

fällig. Damit wird die jetzige, u. a. strukturpolitisch begrün<strong>de</strong>te Besserstellung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Rentenversicherung<br />

um x % berücksichtigt. Eine solche Regelung entspräche <strong><strong>de</strong>r</strong> Lösung, wie sie von 1993 bis<br />

2000 in Österreich bestand. In <strong><strong>de</strong>r</strong> dortigen Sozialversicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauern wur<strong>de</strong> bei weiterer<br />

Ausübung einer Erwerbstätigkeit, bei Verzicht auf eine Hofabgabe und Weiterbewirtschaftung<br />

<strong>de</strong>s Betriebes also, eine Teilpension in Höhe von 85 % <strong>de</strong>s Rentenanspruchs<br />

bezahlt:<br />

Der zentrale Vorteil einer solchen Regelung ist darin zu sehen, dass die Rigidität <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses,<br />

die bereits vom wissenschaftlichen Beirat <strong>de</strong>s BMELV als „unvertretbare<br />

Enteignung von Rentenansprüchen“ (1979, S. 37) kritisiert wird, auf diese Weise<br />

abgeschwächt wür<strong>de</strong>, ohne das Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis aufzugeben. Weiterhin wür<strong>de</strong> eine<br />

klarere Trennung zwischen sozialer Absicherungskomponente (Rente bei Erreichung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Altersgrenze bzw. vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>ter Erwerbsfähigkeit) und agrarstruktureller Anreizkomponente<br />

(erhöhte Rente bei Hofabgabe) geschaffen wer<strong>de</strong>n. Dieser Rentenabschlag und vor<br />

allem die weiter bestehen<strong>de</strong>n höheren LKV-/LPV-/LUV-Beiträge gegenüber einer Aufgabe<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Bewirtschaftung führen dazu, dass ein Anreiz zur Hofabgabe bestehen bleibt.<br />

Schon in <strong>de</strong>n 1980er Jahren gab es <strong>de</strong>n Vorschlag aus <strong>de</strong>m <strong>Bund</strong>eslandwirtschaftsministerium,<br />

Landwirten ohne Hofabgabe eine vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>te Altersrente bei Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> sozialrechtlich<br />

bedingten Leistungsvoraussetzungen zukommen zu lassen, ohne die agrarstrukturelle<br />

Zielsetzung aufzugeben (Pflei<strong><strong>de</strong>r</strong>er et al., 1981, S. 31):<br />

„Zukünftig sollte einem Landwirt auch ohne Hofabgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersgeldanteil zukommen,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> auf eigener Beitragsleistung beruht. An<strong><strong>de</strong>r</strong>erseits ist die agrarstrukturelle Zielsetzung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> LAH beizubehalten. Eine Bewertung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe hat <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesetzgeber bereits vorgenommen.<br />

Im gelten<strong>de</strong>n Recht ist die Zahlung <strong>de</strong>s halbes Altersgeldbetrages vorgesehen,<br />

wenn die Abgabeverpflichtung mangels Übernehmer (§ 2a Abs. 2 i. V. m. § 4 abs. 1 a<br />

GAL) (…) nicht erfüllbar ist. Der halbe Altersgeldbetrag sollte daher zur Regelleistung<br />

für alle Versicherten bei Erfüllung <strong><strong>de</strong>r</strong> sozialrechtlich bedingten Leistungsvoraussetzungen<br />

(Wartezeit, Altersgrenze, Erwerbsunfähigkeit) wer<strong>de</strong>n. (Pflei<strong><strong>de</strong>r</strong>er et al. 1981, S. 31).


Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen 115<br />

(…) Wird das Unternehmen nach <strong>de</strong>n heute gelten<strong>de</strong>n Vorschriften abgegeben, verdoppeln<br />

sich Altersgel<strong><strong>de</strong>r</strong>, vorzeitige Altersgel<strong><strong>de</strong>r</strong> (…). In Abgabefällen wer<strong>de</strong>n damit die Leistungshöhen<br />

<strong>de</strong>s gelten<strong>de</strong>n Rechts wie<strong><strong>de</strong>r</strong> erreicht. Die Hofabgabe ist somit nicht mehr<br />

unbedingt Leistungsvoraussetzung, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n bestimmend für die Höhe <strong><strong>de</strong>r</strong> Dauergeldleistung.<br />

Der Strukturzuschlag wird wegen seiner agrarpolitischen Zielsetzung aus <strong>Bund</strong>esmittel<br />

finanziert.“<br />

Allerdings kann im Unterschied zur Situation <strong>de</strong>s Jahres 1981, aus <strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> Vorschlag<br />

stammt, nicht mehr gesagt wer<strong>de</strong>n, dass die Hälfte <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente wegen seiner agrarpolitischen<br />

Zielsetzung aus <strong>Bund</strong>esmitteln finanziert wird. Vielmehr stimmt die Beitrags-<br />

/Leistungsrelation <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL seit <strong><strong>de</strong>r</strong> Reform weitgehend mit <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Alterssicherung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Arbeitnehmer überein 30<br />

.<br />

Vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarsozialreform 1995 war diese Relation aus Sicht <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte noch sehr viel<br />

vorteilhafter. Ein verheirateter Landwirt mit 30 Jahren Beitragszahlung hatte Anfang <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

1990 Jahre, also vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarsozialreform 1995, weniger als 50 % <strong>de</strong>s Beitrags zu entrichten,<br />

<strong>de</strong>n ein in <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen Rentenversicherung abgesicherter Arbeitnehmer für<br />

eine Rente in gleicher Höhe zu bezahlen hatte. Begrün<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong> die damalige Besserstellung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte mit <strong>de</strong>n agrarstrukturellen und einkommenspolitischen Zielsetzungen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung (vgl. z. B. Weidner, (1979); Pflei<strong><strong>de</strong>r</strong>er et al.,<br />

(1981); Krasney, Noell und Zöllner, (1982), S. 100-106). Seit <strong><strong>de</strong>r</strong> Reform hat <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong><br />

jedoch seine aktive finanzielle För<strong><strong>de</strong>r</strong>ung <strong><strong>de</strong>r</strong> agrarstrukturellen Ziele <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen<br />

Alterssicherung über ein besseres Beitrags-/Leistungsverhältnis gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung weitgehend aufgegeben (vgl. hierzu ausführlich Mehl,<br />

1997; Mehl, 2006). Als einziges einkommenspolitisches Instrument <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL fungiert seit<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Reform <strong><strong>de</strong>r</strong> Beitragszuschuss an die Inhaber einkommensschwächerer landwirtschaftlicher<br />

Betriebe, <strong><strong>de</strong>r</strong> aber nicht strukturför<strong><strong>de</strong>r</strong>nd, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eher strukturkonservierend wirkt.<br />

Insofern hat sich die Funktion <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong>eszuschüsse zur Finanzierung <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL seit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Reform grundlegend verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t. Seit <strong><strong>de</strong>r</strong> Reform trägt <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong> in erster Linie die Kosten<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> strukturwan<strong>de</strong>lbedingten Defizite <strong>de</strong>s Systems im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung.<br />

Damit kommt er seiner „Einstandspflicht für das von ihm geschaffene Son<strong><strong>de</strong>r</strong>sicherungssystem“<br />

(May<strong>de</strong>ll und Boecken, 1988) nach. Diese Einstandspflicht <strong>de</strong>s<br />

30<br />

Christian Wirth, zuständiger Referatsleiter im <strong>Bund</strong>esministerium für Arbeit und Sozialordnung, stellte<br />

(Wirth, 2007, S: 97f) hierzu fest: „Der zur Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte zu zahlen<strong>de</strong> Einheitsbe itrag<br />

ist so festgelegt, dass das Beitrags-/Leistungsverhältnis in <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte unter<br />

Berücksichtigung <strong><strong>de</strong>r</strong> weiterbestehen<strong>de</strong>n Unterschie<strong>de</strong>, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e <strong>de</strong>s im Vergleich zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung geringeren Leistungsspektrums <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte, <strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Eine - unterstellte - Beitragszahlung zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung in Höhe <strong>de</strong>s zur Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte zu zahlen<strong>de</strong>n Einheitsbeitrags<br />

führt weitgehend zu einer Leistung, die <strong><strong>de</strong>r</strong> Leistung entspricht, die in <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Lan dwirte<br />

gewährt wird.“


116 Kapitel 7 Ergebnisse und Schlussfolgerungen<br />

<strong>Bund</strong>es und nicht die HAK ist damit das entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Element zur Legitimation <strong><strong>de</strong>r</strong> Finanzierung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> AdL zu mehr als drei Viertel aus öffentlichen Mitteln. In einer vergleichbaren<br />

Situation unter <strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Sozialversicherungseinrichtungen befin<strong>de</strong>t sich die<br />

<strong>Bund</strong>esknappschaft, die ebenfalls aufgrund einer strukturwan<strong>de</strong>lbedingt sehr ungünstigen<br />

Relation zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern zu einem höheren Ausmaß<br />

noch als die AdL aus Beiträgen Dritter finanziert wird.<br />

Insofern kann auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Argumentation von Fleuth und Liebscher (2012, S. 84), <strong><strong>de</strong>r</strong> Vergleich<br />

mit an<strong><strong>de</strong>r</strong>en Berufsgruppen lasse „außer Acht, dass durch <strong>de</strong>n hohen <strong>Bund</strong>esmitteleinsatz<br />

an<strong><strong>de</strong>r</strong>e Voraussetzungen an <strong>de</strong>n Anspruch auf Altersrente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte zu stellen sind als etwa in <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesetzlichen Rentenversicherung“, nur bedingt<br />

zugestimmt wer<strong>de</strong>n. Diese Argumentation berücksichtigt nicht ausreichend, dass<br />

sich die Funktion <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong>eszuschüsse seit <strong><strong>de</strong>r</strong> Reform grundlegend verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t hat: Sie<br />

wirken nur noch in einem sehr geringen Ausmaß als Gegenleistung <strong>de</strong>s Staates für agrarpolitische<br />

Ziele, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n dienen ganz überwiegend <strong>de</strong>m Zweck, die schlechte Relation von<br />

Beitragszahlern und Rentenbeziehern und das daraus resultieren<strong>de</strong> strukturpolitische Defizit<br />

auszugleichen. Auch <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialreferent <strong>de</strong>s Deutschen Bauernverbands, Burkhard Möller,<br />

argumentiert entsprechend: „Kritisch zu sehen ist jedoch, dass bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Festlegung <strong>de</strong>s<br />

Beitrags-/Leistungsverhältnisses in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL neben <strong>de</strong>n in einigen Punkten geringeren<br />

Leistungsspektrum in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL gegenüber <strong><strong>de</strong>r</strong> GRV nicht auch das Erfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis <strong><strong>de</strong>r</strong> Unternehmensabgabe<br />

als Voraussetzung für <strong>de</strong>n Bezug einer Rente entsprechend berücksichtigt<br />

wur<strong>de</strong>.“ (Möller, 2007, S. 123)<br />

Als Folge dieser Anlehnung an die Rentenversicherung gibt es seit <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarsozialreform<br />

systembedingt eine weitgehen<strong>de</strong> Parallelität <strong><strong>de</strong>r</strong> Novellierungen von gesetzlicher Rentenversicherung<br />

und AdL (vgl. Wirth, 2007, S. 98f). Leistungseinschränkungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung wer<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte übernommen,<br />

weil an<strong><strong>de</strong>r</strong>enfalls zur Aufrechterhaltung eines gleichen Beitrags-/Leistungsverhältnisses in<br />

bei<strong>de</strong>n Systemen <strong><strong>de</strong>r</strong> Einheitsbeitrag in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL angehoben wer<strong>de</strong>n müsste. Umgekehrt<br />

erscheint es nicht gerechtfertigt, die Leistungsvoraussetzungen in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL <strong>de</strong>utlich rigi<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

zu gestalten als in <strong><strong>de</strong>r</strong> Rentenversicherung, bzw. Landwirten, die <strong>de</strong>m Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis<br />

nicht nachkommen können o<strong><strong>de</strong>r</strong> wollen, selbst nach langjähriger Beitragsentrichtung<br />

<strong>de</strong>n Leistungsbezug vollständig zu verwehren.<br />

Mit Blick auf die Anlehnung <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL an die Beitrags-/Leistungsrelation <strong><strong>de</strong>r</strong> gesetzlichen<br />

Rentenversicherung mit <strong>de</strong>m 10 %igen Abschlag für die AdL könnte <strong>de</strong>mnach <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschlag<br />

für eine Rente ohne Einhaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabeverpflichtung auf 10 % festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Will <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesetzgeber die strukturpolitische Zielsetzung stärker gewichten, kann er<br />

<strong>de</strong>n Beitrags- und Rentenabschlag in <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL variieren, also beispielsweise einen<br />

20 %igen Abschlag beim AdL-Beitrag gegenüber <strong>de</strong>m GRV-Beitrag in Verbindung mit<br />

einem 20 %igen Rentenabschlag bei nicht erfolgter Hofabgabe einführen, o<strong><strong>de</strong>r</strong> in umgekehrter<br />

Richtung bei<strong>de</strong> Abschläge aussetzen.


Liste <strong><strong>de</strong>r</strong> befragten Experten 117<br />

Liste <strong><strong>de</strong>r</strong> befragten Experten<br />

– Altmann von Lem<strong>de</strong>n, Franka: Sozialreferentin, Landvolkkreisverband Vechta<br />

– Böse, Klaus-Dieter: Geschäftsführer Landvolkkreisverband Gifhorn-Wolfsburg<br />

– Breuer, Hinrich: Geschäftsführer Landvolkkreisverband Sta<strong>de</strong><br />

– Dieckhoff, Dorothea: Landwirtschaftliche Alterskasse Nordrhein-Westfalen<br />

– Dirksen, Anne: Landwirtschaftskammer Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen<br />

– Dr. Garmissen, Bernd von: Geschäftsführer nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsischer Landvolk Verband<br />

Northeim, Rechtsanwalt<br />

– Dr. Grohsebner, Christoph: <strong>Bund</strong>esministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt<br />

und Wasserwirtschaft, Österreich<br />

– Dr. Hovorka, Gerhard: <strong>Bund</strong>esanstalt für Bergbauernfragen, Wien<br />

– Dr. Huljus, Uwe: Geschäftsführer Landvolkkreisverband Osterholz<br />

– Dr. Jilke, Harald: Sozialversicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauern, Österreich<br />

– Dr. Reinl, Anton: stellvertreten<strong><strong>de</strong>r</strong> Generalsekretär Landwirtschaftskammer Österreich<br />

– Dr. Schwarz, Georg: Sozialversicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauern, Österreich<br />

– Dr. Wiesinger, Georg: <strong>Bund</strong>esanstalt für Bergbauernfragen, Wien<br />

– Dr. Wilstacke, Ludger: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur-<br />

und Verbraucherschutz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Nordrhein-Westfalen<br />

– Gidl, Klaus: Sozialversicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauern, Österreich<br />

– Grossenbacher, Veronika: Evangelisches Bauernwerk in Württemberg<br />

– Hau, Uwe: Landwirtschaftliche Alterskasse Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />

– Hed<strong>de</strong>n, Karl: Geschäftsführer Landvolkkreisverband Aurich<br />

– Hoffmann, Frank: Alterskasse <strong>de</strong>s Gartenbaus<br />

– Kock, Ulrich: Sozialreferent und stellvertreten<strong><strong>de</strong>r</strong> Geschäftsführer <strong>de</strong>s Westfälisch-<br />

Lippischen Landwirtschaftsverband<br />

– Lechner, Eva: Sozialversicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauern, Österreich<br />

– Le<strong><strong>de</strong>r</strong>müller, Franz: Generaldirektor <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialversicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Bauern, Österreich<br />

– Meyer zu Berstenhorst, Ulrich: Verband <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Buchstellen, Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg<br />

– Möller, Heinz: Sozialreferent <strong>de</strong>s nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsischen Landvolkverbands


118 Liste <strong><strong>de</strong>r</strong> befragten Experten<br />

– Nunez, Denis: Directeur <strong>de</strong> la Protection Sociale à la Caisse Centrale <strong>de</strong> la Mutualité<br />

Sociale Agricole (Leiter <strong><strong>de</strong>r</strong> Abteilung Soziale Sicherung beim Spitzenverband <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

landwirtschaftlichen Sozialversicherung in Frankreich) – telefonisch<br />

– Quasdorf, Hartmut: Sozialreferent Landvolkkreisverband Gifhorn-Wolfsburg<br />

– Schelle, Isidor: Unternehmensberater, Sozialreferent und Mediator beim Bayerischen<br />

Bauernverband<br />

– Selter, Thomas: Landwirtschaftliche Alterskasse Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />

– Spieß, Nicole: Sozialreferentin <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbauernverban<strong>de</strong>s in Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />

– Wer<strong><strong>de</strong>r</strong>mann, Elfrie<strong>de</strong>, Geschäftsführerin Landwirtschaftlicher Kreisverein Grafschaft<br />

Bentheim e.V<br />

– Wun<strong><strong>de</strong>r</strong>lich, Martin: Sozialreferent <strong>de</strong>s Bayerischen Bauernverbands<br />

– Zin<strong>de</strong>l, Gerhard: LSV-Spitzenverband, Kassel


Literatur 119<br />

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Agra Presse (2012): Les exploitants agricoles pourraient aussi bénéficier du cumul emploi-retraite.http://www.agrapresse.fr/les-exploitants-agricoles-pourraientaussi-b-n-ficier-du-cumul-emploi-retraite-art328510-12.html<br />

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<strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte im Gesetz zur Neuordnung <strong><strong>de</strong>r</strong> Organisation<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG)“<br />

http://www.bmelv.<strong>de</strong>/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Agrar-<br />

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(Stand März 2012).)<br />

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http://www.msa.fr/files/msafr/msafr_1295971912350_ETUDE___LES_FEMM<br />

ES_DANS_L_AGRICULTURE_AU_1ER_JANVIER_2009.pdf<br />

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Fasterding, F. (1999): Nachfolge in landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland. Berichte<br />

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reformieren – Hofübergabe sicherstellen“ (15. Wahlperio<strong>de</strong>,<br />

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<strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Ländlicher Raum 56. Jg., Heft 3,<br />

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Literatur 123


124 Anhang<br />

Anhang


Anhang Liste <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhänge 125<br />

Liste <strong><strong>de</strong>r</strong> Anhänge<br />

– Gesprächsleitfa<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Experteninterviews mit Experten aus <strong><strong>de</strong>r</strong> sozioökonomischen<br />

Beratung und Sozialreferenten o<strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisgeschäftsführern <strong>de</strong>s<br />

Bauernverban<strong>de</strong>s 126<br />

– Ergebnisse Befragungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisbauernverbän<strong>de</strong><br />

– Ergebnisse Bauernverband in Ba<strong>de</strong>n-Württemberg 133<br />

– Ergebnisse Bayerischer Bauernverband 136<br />

– Ergebnisse Landvolkverband Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sachsen 139<br />

– Ergebnisse Bauernverband Westfalen-Lippe 142<br />

– Gesprächsleitfa<strong>de</strong>n mit Experten <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskassen 144<br />

– Gesprächsleitfa<strong>de</strong>n mit Experten <strong><strong>de</strong>r</strong> bäuerlichen Sozialversicherung in Österreich<br />

148<br />

– Erhebungsbogen zur Erfassung <strong>de</strong>s Abgabeverhaltens <strong>de</strong>s Rentenjahrgangs<br />

2011 151<br />

– Anzahl, landwirtschaftlich genutzte Fläche, Arbeitskräfteeinheiten und Standardoutput<br />

in <strong>de</strong>n EU-Mitgliedslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n nach Altersklassen 152


126 Anhang Gesprächsleitfa<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Experteninterviews …<br />

Leitfa<strong>de</strong>n<br />

Expertengespräche zur Hofübergabe- und Hofaufgabepraxis in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong>esrepublik Deutschland und zu <strong>de</strong>n agrarstrukturellen<br />

<strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirte<br />

Ziel <strong>de</strong>s Gesprächs<br />

Hofabgabesituation und Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sichtweise von Personen erfragen,<br />

die beruflich eng mit Personen in Verbindung stehen, die vor/in dieser o<strong><strong>de</strong>r</strong> nach dieser<br />

Entscheidungssituation stehen. Über diese Expertengespräche sollen auch Zusammenhänge<br />

erfasst wer<strong>de</strong>n, die aus <strong><strong>de</strong>r</strong> amtlichen Statistik nicht hervorgehen bzw. die helfen, die<br />

statistischen Daten zutreffend(er) interpretieren zu können.<br />

1 Funktion und Erfahrungshorizont <strong><strong>de</strong>r</strong> Gesprächspartner<br />

In welchen Funktionen kommen Sie beruflich mit Hofübergaben bzw. auch Hofaufgaben<br />

in Kontakt?<br />

Welche Landwirtsfamilien kommen zu Ihnen - mit welchen Landwirtsfamilien kommen<br />

Sie eher nicht in Kontakt?<br />

2 Einschätzung zur Agrarstruktur und zur Hofnachfolgesituation<br />

Wie sehen sie die Entwicklung in Ihrem <strong>Bund</strong>esland, wo sehen sie Entwicklungstrends,<br />

wo Probleme beim agrarstrukturellen Wan<strong>de</strong>l, wo Defizite?<br />

Zur Situation <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofnachfolge im <strong>Bund</strong>esland: Vorlage: Tabelle mit Anteil sicherer Hofnachfolge<br />

[im <strong>Bund</strong>esland] auf Kreisebene; zusätzlich die fünf Kreise mit <strong><strong>de</strong>r</strong> höchsten<br />

und die fünf Kreise mit <strong>de</strong>m niedrigsten Anteil sicherer Hofnachfolger gemäß Landwirtschaftszählung<br />

2010 vorlegen und kommentieren lassen, bei Befragung von Kreisverbän<strong>de</strong>n<br />

unter Einbeziehung <strong><strong>de</strong>r</strong> Daten <strong>de</strong>s betreffen<strong>de</strong>n Kreise.<br />

Wie lassen sich regionale Unterschie<strong>de</strong> im <strong>Bund</strong>esland und zwischen <strong>de</strong>n <strong>Bund</strong>eslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

erklären?


Anhang Gesprächsleitfa<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Experteninterviews … 127<br />

3 Praxis <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofübergabe<br />

Bei Zukunftsbetrieben mit Hofnachfolger<br />

Was sind für Sie die wesentlichsten Einflussfaktoren dafür, dass Hofnachfolger bereit stehen?<br />

Welche Betriebe haben Nachfolger, inwieweit hängt die Nachfolgesituation auch von familiären<br />

Konstellation ab?<br />

Wenn wir mal einen typischen Prozess <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachfolge und Übergabeentscheidung<br />

durchgehen wollen: Welche wichtige Etappen gibt es aus Ihrer Sicht, in <strong>de</strong>nen Weichenstellungen<br />

bei abgeben<strong><strong>de</strong>r</strong> Generation und bei potentiellem Übernehmer erfolgen.<br />

Wann entschei<strong>de</strong>t sich, ob Nachfolger vorhan<strong>de</strong>n ist o<strong><strong>de</strong>r</strong> nicht?<br />

Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Entscheidung: wer entschei<strong>de</strong>t, ob und wer nachfolgt? Gibt es heute noch<br />

Konkurrenz bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Frage, welches <strong><strong>de</strong>r</strong> Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>n Hof bekommt?<br />

Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Übergabe: wer entschei<strong>de</strong>t: wann wird übergeben und wie fällt die Entscheidung<br />

aus<br />

Welche Fragen stehen beim Entscheidungsprozess im Mittelpunkt (Übergabevertrag,<br />

Steuerrecht, Erbrecht)? Wer ist/ wird daran beteiligt?<br />

Welche Konsequenzen hat das (Nicht-)vorhan<strong>de</strong>nsein eines familiären Nachfolgers für<br />

betriebliche Entscheidungen (Wachstumsbetrieb o<strong><strong>de</strong>r</strong> auslaufen<strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb)?<br />

Wie sind das durchschnittliche Alter <strong>de</strong>s Übergebers und <strong>de</strong>s Hofnachfolgers?<br />

Vorlage: Rückrechnung <strong>de</strong>s Eintrittsalters in die AdL als Unternehmer aus A 306, wobei<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> erreichte Rentenanspruch vom Lebensalter subtrahiert wird.<br />

Verteilung Eintrittsalter<br />

18 20 25 30 35 40 45 50 55 60 65<br />

3.259 35.841 68.745 34.496 15.089 6.851 3.231 1.172 503 109 0<br />

1,9% 21,2% 40,6% 20,4% 8,9% 4,0% 1,9% 0,7% 0,3% 0,1% 0,0%<br />

Ab 2012 wird das Rentenalter auch für AdL-Versicherte schrittweise bis auf 67 Jahre erhöht.<br />

Erwarten Sie als Konsequenz daraus, dass sich <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeitpunkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofübergabe ebenfalls<br />

nach hinten verschiebt?<br />

Kennen Sie Fälle, in <strong>de</strong>nen ein Nachfolger vorhan<strong>de</strong>n wäre, aber nicht zum Zeitpunkt, in<br />

<strong>de</strong>nen <strong><strong>de</strong>r</strong> LW das Rentenalter erreicht?


128 Anhang Gesprächsleitfa<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Experteninterviews …<br />

Sind Ihnen (auch heute noch) Fälle bekannt, in <strong>de</strong>nen die Betriebsleiter trotz sicherer Hofnachfolge<br />

<strong>de</strong>n Betrieb erst nach Vollendung <strong>de</strong>s 65. Lebensjahres abgeben?<br />

Vorlage Zitat: „Noch nie gab es auf <strong>de</strong>n Höfe so selbstbewusste Übernehmer wie heute.<br />

Ihnen stehen im Vorfeld viele Lebenswege offen. Landwirtschaft, BWL o<strong><strong>de</strong>r</strong> Informatik.<br />

Viele leisten sich heute <strong>de</strong>n Luxus <strong>de</strong>s Zweifels“. (Top-Agrar 1/2011, S. 156) Wie stehen<br />

Sie zu <strong><strong>de</strong>r</strong> These von Top Agrar, dass sich das Kräftegefüge zwischen Hofübergeber und<br />

potentiellem Nachfolger in <strong>de</strong>n letzten Jahren zu Gunsten <strong>de</strong>s Nachfolgers verschoben<br />

hat?<br />

Gleiten<strong>de</strong> Übergabe: Wie verbreitet sind Vater-Sohn-GbRS? (auch mit Zahlen <strong><strong>de</strong>r</strong> LW-<br />

Zählung belegen)<br />

Wie verbreitet ist die Verpachtung an eigene Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> als Teilschritt einer gleiten<strong>de</strong>n Hofübergabe<br />

bei Zukunftsbetrieben?<br />

Praxis in Betrieben ohne Hofnachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie (Auslaufen<strong>de</strong> Betriebe)<br />

Wie viele Betriebe geben jährlich in Ihrem <strong>Bund</strong>esland mit Erreichen <strong>de</strong>s Rentenalters<br />

auf? Wie viele Betriebsaufgaben erfolgen vorzeitig, also noch bevor das Betriebsleiterehepaar<br />

das Ruhestandsalter erreicht? Wie die Entwicklung in <strong>de</strong>n letzten Jahren?<br />

Was sind die wesentlichsten Grün<strong>de</strong> dafür, dass sich kein Hofnachfolger fin<strong>de</strong>t? (siehe<br />

oben Nachfolgesituation im <strong>Bund</strong>esland)<br />

Wie langfristig wissen die Betriebe, dass kein Nachfolger bereit steht? Wie stellen sich<br />

auslaufen<strong>de</strong> Betriebe ohne Nachfolger auf diese Situation ein? In welchem Lebensalter<br />

<strong>de</strong>s Betriebsleiters beginnt das Auslaufenlassen?<br />

Falls ein familiärer Hofnachfolger in gera<strong><strong>de</strong>r</strong> Linie nicht vorhan<strong>de</strong>n ist, <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsinhaber<br />

aber erwerbsunfähig ist und/ o<strong><strong>de</strong>r</strong> sich <strong>de</strong>m Regelrentenalter nähert, wie wird dann<br />

Ihrer Erfahrung nach vorgegangen, um <strong>de</strong>m Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis zu entsprechen (und<br />

damit Altersgeld zu bekommen bzw. in <strong>de</strong>n Vorteil <strong>de</strong>utlich geringerer LKV-Beiträge zu<br />

kommen)?<br />

Wie verbreitet ist die Verpachtung an eigene Kin<strong><strong>de</strong>r</strong> als Teilschritt einer gleiten<strong>de</strong>n Hofübergabe<br />

bei auslaufen<strong>de</strong>n Betrieben? In <strong><strong>de</strong>r</strong> Literatur wird auch berichtet, die Verpachtung<br />

sei nicht selten von außen veranlasst, etwa um altersgeldberechtigt zu wer<strong>de</strong>n und<br />

daher nicht vom wirklichen Willen <strong><strong>de</strong>r</strong> Beteiligten getragen, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n eher vom Wunsch,<br />

das alles weiterlaufen möge wie bisher.<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Diskussion wird immer wie<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Begriff <strong><strong>de</strong>r</strong> sogenannten „Scheinabgaben“ verwen<strong>de</strong>t,<br />

nicht im streng juristischen Sinn, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n in <strong>de</strong>m Sinn, dass sich <strong>de</strong> facto an <strong>de</strong>n


Anhang Gesprächsleitfa<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Experteninterviews … 129<br />

Verhältnissen nichts än<strong><strong>de</strong>r</strong>t und nur an ein Familienmitglied verpachtet wird, um <strong>de</strong>n Altersrentenbezug<br />

sicher zu stellen. Ist ihnen dieses Phänomen bekannt?<br />

Sind Ihnen Fälle bekannt, wo <strong>de</strong>nnoch Schwierigkeiten bestan<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>m Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis<br />

zu entsprechen? Als wie häufig/ zahlreich wür<strong>de</strong>n Sie diese Fälle einschätzen? Was sind<br />

dabei typische Fallgestaltungen?<br />

Was sind im Regelfall nach Ihrer Einschätzung Ursachen und Motive? ökonomisch<br />

(Nicht-Abgeben können, weil Altersrente und Pachteinnahmen nicht ausreichend; Nicht<br />

abgeben wollen, wegen enger Bindung an <strong>de</strong>n Hof und weil LW und Betrieb Lebensmittelpunkt;<br />

)<br />

In welcher Bereichen sehen Sie die meisten Probleme bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabe (Forstflächen, keine<br />

Rente bei teilweise vermin<strong><strong>de</strong>r</strong>ter Erwerbsfähigkeit, Rente an Ehegatten in Abhängigkeit<br />

von Unternehmensabgabe …) Wie schätzen Sie die Möglichkeiten ein, dass auch im<br />

landwirtschaftlichen Bereich, wie etwa vom Steillagenweinbau berichtet wird, landwirtschaftliche<br />

Flächen auf Grenzertragsstandorten (z. B. in Mittelgebirgslagen und benachteiligten<br />

Gebieten) nach Betriebsaufgaben nicht weiter bewirtschaftet wer<strong>de</strong>n?<br />

Wie lange wirtschaften diese Betriebe Ihrer Erfahrung nach weiter? Was geschieht, wenn<br />

die Weiterbewirtschaftung aus Alters-/Gesundheitsgrün<strong>de</strong>n nicht mehr geht?<br />

Welche Rolle spielt das Pachtpreisniveau bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Entscheidung Fremdverpachtung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Scheinaufgabe? Sind Ihnen Fälle bekannt, in <strong>de</strong>nen Landwirte aus ökonomischer Notwendigkeit<br />

(geringe Rentenansprüche, Schul<strong>de</strong>nlast, niedriges Pachtpreisniveau) sich für eine<br />

Weiterbewirtschaftung <strong>de</strong>s Betriebs über das Regelrentenalter hinaus entschließen?<br />

4 Alterssicherungssituation <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL-Landwirte<br />

Wie setzt sich die Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong> Übergeberfamilie zusammen? Welchen Anteil hat<br />

die Altersrente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL, welchen an<strong><strong>de</strong>r</strong>e gesetzliche Alterssicherungssysteme, private<br />

Vorsorge, Altenteil? Bitte kommentieren Sie die Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Befragung von Tietje.<br />

(Vorlage Tabelle aus Tietje 2004, „aus welchen Quellen wer<strong>de</strong>n sie vermutlich im Ruhestand<br />

ihren Lebensunterhalt bestreiten?“)<br />

Wie häufig sind Fälle, in <strong>de</strong>nen landwirtschaftliches Altersgeld und Altenteil die einzigen<br />

Einkünfte <strong>de</strong>s ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Betriebsleiterehepaares bil<strong>de</strong>n? Gibt es Ihrer Einschätzung<br />

nach Unterschie<strong>de</strong> bei Zukunfts- und bei Auslaufbetrieben?


130 Anhang Gesprächsleitfa<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Experteninterviews …<br />

5 <strong>Wirkungen</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong><br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> wiss. Literatur wird davon ausgegangen, dass die Hofübergabe in landwirtschaftlichen<br />

Unternehmer neben <strong>de</strong>n persönlichen und familiären Aspekte auch von erbrechtlichen,<br />

steuerrechtlichen, för<strong><strong>de</strong>r</strong>rechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen<br />

beeinflusst wird. Was hat <strong>de</strong>n größten Einfluss, die größte Be<strong>de</strong>utung im Entscheidungsprozess,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> zur Hofübergabe/ Hofaufgabe führt? Bitte kommentieren Sie die Ergebnisse<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Befragung von Tietje. (Vorlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Ergebnistabelle aus Tietje 2004: „Nach<br />

welchen Kriterien entschei<strong>de</strong>n Sie, wann sie die Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Hofes abgeben wer<strong>de</strong>n?“)<br />

Welchen Stellenwert unter <strong>de</strong>n politikbedingten Faktoren o<strong><strong>de</strong>r</strong> Rahmenbedingungen wür<strong>de</strong>n<br />

Sie <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK zumessen? Variiert die Be<strong>de</strong>utung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK je nach Fallkonstellation?<br />

Unter welchen Gegebenheiten ist sie beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s, unter welchen weniger wichtig?<br />

Wo genau sehen sie die Funktion bzw. die Steuerungswirkung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Entscheidung<br />

über die Hofabgabe? Wo sehen Sie die wichtigsten Effekte?<br />

Beeinflusst die HAK nur <strong>de</strong>n Zeitpunkt o<strong><strong>de</strong>r</strong> auch die Entscheidung, dass überhaupt abgegeben<br />

wird?<br />

Sind die <strong>Wirkungen</strong> unterschiedlich, je nach<strong>de</strong>m, ob ein Hofnachfolger vorhan<strong>de</strong>n ist o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

nicht?<br />

Wie wird sich die seit jetzt verabschie<strong>de</strong>te vollständige Freigabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabemöglichkeit<br />

an <strong>de</strong>n Ehegatten ihrer Ansicht nach auswirken? Wird die Abgabe an <strong>de</strong>n Ehegatten dann<br />

für Betriebe ohne direkten Hofnachfolger <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelfall wer<strong>de</strong>n? (sofern ein jüngerer Ehegatte<br />

vorhan<strong>de</strong>n ist)<br />

6 Position <strong>de</strong>s Befragten zur HAK<br />

Wie bewerten Sie persönlich die HAK? Beibehaltung (Stand nach Verabschiedung LSV-<br />

NOG), Abschaffung, Verschärfung?<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> Diskussion zur HAK wird vom DBV-Präsidium in seiner Entschließung von 2010<br />

wie folgt argumentiert:<br />

„Die <strong>Hofabgabeklausel</strong> ist nach wie vor ein notwendiges strukturpolitisches Instrument,<br />

erhält und verbessert die Flächengrundlage für die wirtschaften<strong>de</strong>n Betriebe,<br />

för<strong><strong>de</strong>r</strong>t <strong>de</strong>n rechtzeitigen Generationswechsel und<br />

wirkt <strong><strong>de</strong>r</strong> Zersplitterung von Bewirtschaftungsflächen sowie<br />

einer Überalterung <strong><strong>de</strong>r</strong> aktiven landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmer<br />

entgegen.“


Anhang Gesprächsleitfa<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Experteninterviews … 131<br />

(zitieren), bitte kommentieren Sie diese Äußerung. Wie wür<strong>de</strong>n sie die genannten Punkte<br />

für [ihr <strong>Bund</strong>esland] gewichten, was ist am wichtigsten/ am Zutreffendsten, was weniger<br />

wichtig?<br />

Halten Sie die im Laufe <strong><strong>de</strong>r</strong> Zeit erweiterten Möglichkeiten, die HAK zu erfüllen, aus<br />

strukturpolitischer Sicht für zu weitgehend, weil sie die Möglichkeiten von Wachstumsbetrieben<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> auch die Handlungsfähigkeit <strong>de</strong>s Nachfolgers (in <strong>de</strong>n Fällen, in <strong>de</strong>nen er nur<br />

als Pächter agiert) einschränkt? Sind Sie daher für eine Verschärfung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK?<br />

Halten Sie die Erweiterungen umgekehrt für nicht weitgehend genug, weil sie wichtigen<br />

Fallkonstellationen nicht entspricht? Sind sie vor diesem Hintergrund für eine weitere Lockerung<br />

(welche) o<strong><strong>de</strong>r</strong> für eine vollständige Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> HAK?<br />

7 Einschätzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswirkungen einer Abschaffung<br />

„Die Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabeverpflichtung hätte (….) eine nicht nur aus agrar- und<br />

sozialpolitischen Grün<strong>de</strong>n be<strong>de</strong>nkliche Verschlechterung <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> aktiven<br />

Landwirte zur Folge. Auch die beruflichen Perspektiven für die jüngere Generation<br />

wür<strong>de</strong>n nachhaltig beeinträchtigt. Zu erwarten wären schließlich spürbare Auswirkungen<br />

auf <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nmarkt, da <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachfrage nach Flächen ein stark verringertes Angebot<br />

gegenüberstün<strong>de</strong>.“ (Antwort <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong>esregierung auf kleine Anfrage <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Bund</strong>estagsfraktion<br />

von Bündnis 90/ - <strong>Bund</strong>estags-Drs. 17/5691; Hervorhebungen nicht im Original)<br />

Bitte kommentieren Sie diese Äußerung.<br />

Wie viele Landwirte wür<strong>de</strong>n über das 65. Lebensjahr hinaus (und wie lange darüber hinaus)<br />

wirtschaften, wenn die HAK abgeschafft wür<strong>de</strong>?<br />

Wie schätzen Sie die Auswirkungen ein?<br />

Auf das Abgabeverhalten: welche Betriebe wür<strong>de</strong>n weiterwirtschaften?<br />

Auf die Altersstruktur: wie lange wirtschaften die Alten weiter?<br />

Erwartungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nmarkt (wo, in welchem Ausmaß):<br />

Auf die Wettbewerbsfähigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft<br />

8 Fragen zu weiteren Informationsquellen<br />

Fragen zu weiteren Informationsquellen: wo und wie könnte man am Besten die Praxis <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hofübergabe bzw. <strong><strong>de</strong>r</strong> an<strong><strong>de</strong>r</strong>en angesprochenen Fragen in [ihrem <strong>Bund</strong>esland] empirisch<br />

erfassen; welche Statistiken auswerten, welche Personen bzw. Anlaufstellen können über<br />

die angesprochen Fragen kompetent Auskunft geben (am besten Personen mit Flaschenhalsfunktion).


132 Anhang Gesprächsleitfa<strong>de</strong>n <strong><strong>de</strong>r</strong> Experteninterviews …<br />

Wo wäre Ihrer Ansicht nach eine regionale Fallstudie (Landkreisebene) in Ihrem <strong>Bund</strong>esland<br />

lohnend? (Extrembeispiele hohe Nachfolgeranteil, niedriger Hofnachfolgeranteil;<br />

typischer Kreis)<br />

Welche Experten können Sie für die angesprochen Fragen empfehlen?


Anhang Ergebnisse Befragung Kreisbauernverbän<strong>de</strong> 133<br />

1.<br />

Bauernverband in Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />

Befragung von Verantwortlichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisgeschäftsstellen<br />

zur Hofabgabesituation ( n= 15)<br />

Ges.-Erg.<br />

Aller KV<br />

in %<br />

Nenng.<br />

von bis<br />

in %<br />

Allgemeine Beurteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofnachfolgesituation<br />

In welchen Anteilen (in Prozent aller Hofabgaben) erfolgen<br />

folgen<strong>de</strong> Varianten <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe:<br />

Tatsächliche Übernahme durch Sohn/Tochter<br />

44 10-80<br />

Übernahme durch Sohn/Tochter,<br />

die selbst <strong>de</strong>n Betrieb nicht bewirtschaften<br />

25<br />

10-75<br />

Übernahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e/n Betrieb/e<br />

Übernahme <strong>de</strong>s Gesamtbetriebes durch einen Dritten<br />

28<br />

4<br />

0-68<br />

0-8<br />

2. Der Hof wird von einem Familienmitglied übernommen<br />

In wie vielen Fällen (in Prozent) wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb insgesamt<br />

schon vor Rentenbeginn übergeben?<br />

In wie vielen Fällen (in Prozent) grün<strong>de</strong>n Hofbewirtschaf-<br />

ter und Hofübernehmer (vor Rentenbeginn) eine GbR?<br />

In wie vielen Fällen (in Prozent) wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb mit Erreichen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze (z. Z. 65 Jahre u. 1 Mon.)<br />

bzw. Eintritt <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung übergeben?<br />

3. Soweit kein Hofnachfolger <strong>de</strong>n Betrieb übernimmt<br />

In wie vielen Fällen (in Prozent)<br />

wer<strong>de</strong>n die Flächen am bestehen<strong>de</strong>n landw. Betrieb ver-<br />

pachtet?<br />

übernimmt ein Dritter <strong>de</strong>n Betrieb<br />

(Pacht o<strong><strong>de</strong>r</strong> Übertragung)?<br />

11<br />

31<br />

58<br />

87<br />

13<br />

5-25<br />

5-82<br />

12-86<br />

50-95<br />

1-20


134 Anhang Ergebnisse Befragung Kreisbauernverbän<strong>de</strong><br />

4.<br />

Ges.-Erg.<br />

Aller KV<br />

in %<br />

Nenng.<br />

von bis<br />

in %<br />

Wie wer<strong>de</strong>n die verschie<strong>de</strong>nen Abgabearten nach § 21 ALG<br />

(bei Rentenbeginn) verteilt (Angaben in Prozent)?<br />

Abgabe nach § 21,8 0-20<br />

5<br />

Abgabe an <strong>de</strong>n Ehegatten 2-25<br />

8<br />

Eigentumsübertragung 5-60<br />

23<br />

Verpachtung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie 4-60<br />

33<br />

Verpachtung an Dritte 5-55<br />

Sonstige (Nießbrauch u. a.)<br />

29<br />

2<br />

0-5<br />

5. Inwieweit beeinflussen persönliche und familiäre Umstän<strong>de</strong><br />

sowie gesetzliche Rahmenbedingungen nach Ihrer Einschätzung<br />

die Übergabe-Entscheidung? Bitte jeweils mit 1 (sehr<br />

wichtig) bis 5 (völlig unwichtig) bewerten.<br />

Alter <strong>de</strong>s Hofnachfolgers<br />

Drängen <strong>de</strong>s Hofnachfolgers 2,36<br />

1-4<br />

2-5<br />

Erbrecht 3,36 1-5<br />

För<strong><strong>de</strong>r</strong>recht 2,57 2-4<br />

Familiäre Situation <strong>de</strong>s Nachfolgers 3,29 2-4<br />

Gesundheit <strong>de</strong>s Abgeben<strong>de</strong>n 2,71 1-5<br />

Hofübergabeklausel <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssiche- 2,43 1-4<br />

rung<br />

Steuerrecht<br />

2,14<br />

2,86<br />

2-5


Anhang Ergebnisse Befragung Kreisbauernverbän<strong>de</strong> 135<br />

6.<br />

7.<br />

Ges.-Erg.<br />

Aller KV<br />

in %<br />

Nenng.<br />

von bis<br />

in %<br />

Wie setzen sich nach Ihrer Kenntnis die Alterseinkünfte<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgeber im Durchschnitt prozentual zusammen?<br />

Altenteil (incl. freies Wohnen)/Pachteinnahmen<br />

(bei Betrieben ohne Nachfolger)<br />

24<br />

15-36<br />

Altersrente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL<br />

Altersrente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Deutschen Rentenversicherung<br />

Private Vorsorge<br />

29<br />

19<br />

13-45<br />

5-35<br />

5-30<br />

(z. B. Lebensversicherung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Kapitaleinkünfte)<br />

Sonstige Einkünfte<br />

16<br />

11<br />

0-20<br />

Welcher Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgeber verfügt im Alter lediglich über<br />

Einkünfte aus landwirtschaftlichem Altersgeld und Altenteil<br />

bzw. Pachteinnahmen?<br />

Ges.-Erg.<br />

Aller KV<br />

in %<br />

30<br />

Nenng.<br />

von bis<br />

in %<br />

7,5-65


136 Anhang Ergebnisse Befragung Kreisbauernverbän<strong>de</strong><br />

1.<br />

Ergebnisse Befragung Bayerischer Bauernverband<br />

Befragung von Verantwortlichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisgeschäftsstellen<br />

zur Hofabgabesituation ( n= 20)<br />

Ges.-Erg.<br />

Aller KV<br />

in %<br />

Nenng.<br />

von bis<br />

in %<br />

Allgemeine Beurteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofnachfolgesituation<br />

In welchen Anteilen (in Prozent aller Hofabgaben) erfolgen<br />

folgen<strong>de</strong> Varianten <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe:<br />

Tatsächliche Übernahme durch Sohn/Tochter<br />

49 20-80<br />

Übernahme durch Sohn/Tochter,<br />

die selbst <strong>de</strong>n Betrieb nicht bewirtschaften<br />

24<br />

5-68<br />

Übernahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e/n Betrieb/e<br />

Übernahme <strong>de</strong>s Gesamtbetriebes durch einen Dritten<br />

26<br />

1<br />

3,6-60<br />

1-7<br />

2. Der Hof wird von einem Familienmitglied übernommen<br />

In wie vielen Fällen (in Prozent) wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb insgesamt<br />

schon vor Rentenbeginn übergeben?<br />

In wie vielen Fällen (in Prozent) grün<strong>de</strong>n Hofbewirtschaf-<br />

ter und Hofübernehmer (vor Rentenbeginn) eine GbR?<br />

In wie vielen Fällen (in Prozent) wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb mit Erreichen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze (z. Z. 65 Jahre u. 1 Mon.)<br />

bzw. Eintritt <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung übergeben?<br />

3. Soweit kein Hofnachfolger <strong>de</strong>n Betrieb übernimmt<br />

In wie vielen Fällen (in Prozent)<br />

wer<strong>de</strong>n die Flächen am bestehen<strong>de</strong>n landw. Betrieb ver-<br />

pachtet?<br />

übernimmt ein Dritter <strong>de</strong>n Betrieb<br />

(Pacht o<strong><strong>de</strong>r</strong> Übertragung)?<br />

18<br />

13<br />

65<br />

87<br />

15<br />

4-33<br />

2-50<br />

5-93<br />

80-100<br />

0,5-100


Anhang Ergebnisse Befragung Kreisbauernverbän<strong>de</strong> 137<br />

4.<br />

Ges.-Erg.<br />

Aller KV<br />

in %<br />

Nenng.<br />

von bis<br />

in %<br />

Wie wer<strong>de</strong>n die verschie<strong>de</strong>nen Abgabearten nach § 21 ALG<br />

(bei Rentenbeginn) verteilt (Angaben in Prozent)?<br />

Abgabe nach § 21,8 0-15<br />

3<br />

Abgabe an <strong>de</strong>n Ehegatten 0,25-12<br />

5<br />

Eigentumsübertragung 10-70<br />

29<br />

Verpachtung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie 10-75<br />

36<br />

Verpachtung an Dritte 10-60<br />

Sonstige (Nießbrauch u. a.)<br />

28<br />

1<br />

0-5<br />

5. Inwieweit beeinflussen persönliche und familiäre Umstän<strong>de</strong><br />

sowie gesetzliche Rahmenbedingungen nach Ihrer Einschätzung<br />

die Übergabe-Entscheidung? Bitte jeweils mit 1 (sehr<br />

wichtig) bis 5 (völlig unwichtig) bewerten.<br />

Alter <strong>de</strong>s Hofnachfolgers 2,01 1-4<br />

Drängen <strong>de</strong>s Hofnachfolgers 2,48 1-4<br />

Erbrecht 2,88 1-4<br />

För<strong><strong>de</strong>r</strong>recht 387 2-5<br />

Familiäre Situation <strong>de</strong>s Nachfolgers 2,48 1-4<br />

Gesundheit <strong>de</strong>s Abgeben<strong>de</strong>n<br />

Hofübergabeklausel <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssicherung<br />

2,04<br />

2,76<br />

1-4<br />

1-4,5<br />

Steuerrecht<br />

2,53<br />

2-4


138 Anhang Ergebnisse Befragung Kreisbauernverbän<strong>de</strong><br />

6.<br />

7.<br />

Ges.-Erg.<br />

Aller KV<br />

in %<br />

Nenng.<br />

von bis<br />

in %<br />

Wie setzen sich nach Ihrer Kenntnis die Alterseinkünfte<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgeber im Durchschnitt prozentual zusammen?<br />

Altenteil (incl. freies Wohnen)/Pachteinnahmen<br />

9-46<br />

(bei Betrieben ohne Nachfolger)<br />

Altersrente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL<br />

Altersrente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Deutschen Rentenversicherung<br />

Private Vorsorge<br />

(z. B. Lebensversicherung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Kapitaleinkünfte)<br />

27<br />

28<br />

23<br />

14<br />

18-40<br />

5-42<br />

3-36<br />

Sonstige Einkünfte<br />

9<br />

5-20<br />

Welcher Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgeber verfügt im Alter lediglich über<br />

Einkünfte aus landwirtschaftlichem Altersgeld und Altenteil<br />

bzw. Pachteinnahmen?<br />

Ges.-Erg.<br />

Aller KV<br />

in %<br />

35<br />

Nenng.<br />

von bis<br />

in %<br />

5-80


Anhang Ergebnisse Befragung Kreisbauernverbän<strong>de</strong> 139<br />

1.<br />

Ergebnisse Befragung Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>sächsisches Landvolk<br />

Befragung von Verantwortlichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisgeschäftsstellen<br />

zur Hofabgabesituation ( n= 10)<br />

Ges.-Erg.<br />

Aller KV<br />

in %<br />

Nenng.<br />

von bis<br />

in %<br />

Allgemeine Beurteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofnachfolgesituation<br />

In welchen Anteilen (in Prozent aller Hofabgaben) erfolgen<br />

folgen<strong>de</strong> Varianten <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe:<br />

Tatsächliche Übernahme durch Sohn/Tochter<br />

54 13-82<br />

Übernahme durch Sohn/Tochter,<br />

die selbst <strong>de</strong>n Betrieb nicht bewirtschaften<br />

16<br />

1-50<br />

Übernahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen durch an<strong><strong>de</strong>r</strong>e/n Betrieb/e<br />

Übernahme <strong>de</strong>s Gesamtbetriebes durch einen Dritten<br />

26<br />

5<br />

0-65<br />

0-20<br />

2. Der Hof wird von einem Familienmitglied übernommen<br />

In wie vielen Fällen (in Prozent) wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb insgesamt<br />

schon vor Rentenbeginn übergeben?<br />

In wie vielen Fällen (in Prozent) grün<strong>de</strong>n Hofbewirtschaf-<br />

ter und Hofübernehmer (vor Rentenbeginn) eine GbR?<br />

In wie vielen Fällen (in Prozent) wird <strong><strong>de</strong>r</strong> Betrieb mit Erreichen<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regelaltersgrenze (z. Z. 65 Jahre u. 1 Mon.)<br />

bzw. Eintritt <strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung übergeben?<br />

3. Soweit kein Hofnachfolger <strong>de</strong>n Betrieb übernimmt<br />

In wie vielen Fällen (in Prozent)<br />

wer<strong>de</strong>n die Flächen am bestehen<strong>de</strong>n landw. Betrieb ver-<br />

pachtet?<br />

übernimmt ein Dritter <strong>de</strong>n Betrieb<br />

(Pacht o<strong><strong>de</strong>r</strong> Übertragung)?<br />

14<br />

24<br />

59<br />

85<br />

15<br />

2-30<br />

10-33<br />

5-90<br />

27-100<br />

0-60


140 Anhang Ergebnisse Befragung Kreisbauernverbän<strong>de</strong><br />

4.<br />

Ges.-Erg.<br />

Aller KV<br />

in %<br />

Nenng.<br />

von bis<br />

in %<br />

Wie wer<strong>de</strong>n die verschie<strong>de</strong>nen Abgabearten nach § 21 ALG<br />

(bei Rentenbeginn) verteilt (Angaben in Prozent)?<br />

Abgabe nach § 21,8<br />

7<br />

2-20<br />

Abgabe an <strong>de</strong>n Ehegatten 5-15<br />

9<br />

Eigentumsübertragung 2-60<br />

28<br />

Verpachtung in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie<br />

27<br />

5-50<br />

Verpachtung an Dritte 32<br />

5-58<br />

Sonstige (Nießbrauch u. a.) 1-17<br />

11<br />

5. Inwieweit beeinflussen persönliche und familiäre Umstän<strong>de</strong><br />

sowie gesetzliche Rahmenbedingungen nach Ihrer Einschätzung<br />

die Übergabe-Entscheidung? Bitte jeweils mit 1 (sehr<br />

wichtig) bis 5 (völlig unwichtig) bewerten.<br />

Alter <strong>de</strong>s Hofnachfolgers<br />

Drängen <strong>de</strong>s Hofnachfolgers<br />

Erbrecht<br />

För<strong><strong>de</strong>r</strong>recht<br />

Familiäre Situation <strong>de</strong>s Nachfolgers<br />

Gesundheit <strong>de</strong>s Abgeben<strong>de</strong>n<br />

Hofübergabeklausel <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterssiche-<br />

2,70<br />

2,4<br />

2,67<br />

3,440<br />

1,80<br />

1,60<br />

2-5<br />

1-4<br />

1-4<br />

2-5<br />

1-3<br />

1-3<br />

1-3<br />

rung<br />

Steuerrecht<br />

1,78<br />

2,67 1-5


Anhang Ergebnisse Befragung Kreisbauernverbän<strong>de</strong> 141<br />

6.<br />

7.<br />

Ges.-Erg.<br />

Aller KV<br />

in %<br />

Nenng.<br />

von bis<br />

in %<br />

Wie setzen sich nach Ihrer Kenntnis die Alterseinkünfte<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgeber im Durchschnitt prozentual zusammen?<br />

Altenteil (incl. freies Wohnen)/Pachteinnahmen<br />

(bei Betrieben ohne Nachfolger)<br />

48<br />

35-78<br />

Altersrente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> AdL<br />

Altersrente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Deutschen Rentenversicherung<br />

Private Vorsorge<br />

24<br />

9<br />

3-35<br />

5-15<br />

5-20<br />

(z. B. Lebensversicherung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Kapitaleinkünfte)<br />

Sonstige Einkünfte<br />

11<br />

6<br />

5-15<br />

Welcher Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgeber verfügt im Alter lediglich über<br />

Einkünfte aus landwirtschaftlichem Altersgeld und Altenteil<br />

bzw. Pachteinnahmen?<br />

Ges.-Erg.<br />

Aller KV<br />

in %<br />

48<br />

Nenng.<br />

von bis<br />

in %<br />

5-70


142 Anhang Ergebnisse Befragung Kreisbauernverbän<strong>de</strong><br />

Ergebnisse <strong><strong>de</strong>r</strong> Befragung <strong><strong>de</strong>r</strong> Kreisverbän<strong>de</strong> im Bauernverband<br />

Westfalen-Lippe (n=16)


Anhang Ergebnisse Befragung Kreisbauernverbän<strong>de</strong> 143


144 Anhang Gesprächsleitfa<strong>de</strong>n mit Experten <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskassen<br />

Daten und Informationen für die HAK-Studie 31<br />

Träger<br />

von Seiten <strong><strong>de</strong>r</strong> LSV-<br />

Benötigt wer<strong>de</strong>n zum einen Informationen über die Verwaltungsabläufe bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Prüfung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Leistungsvoraussetzung Hofabgabe nach § 21 ALG sowie Informationen bzw. Daten<br />

aus <strong>de</strong>n Statistiken <strong>de</strong>s LSV-Spitzenverban<strong>de</strong>s und <strong><strong>de</strong>r</strong> einzelnen Träger über die unten<br />

beschriebenen Fragestellungen. Dazu zählt auch die Diskussion <strong><strong>de</strong>r</strong> Aussagefähigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

verfügbaren Statistiken wie die Frage, wo Näherungsinformationen zu <strong>de</strong>n aufgeworfenen<br />

Fragestellungen zu bekommen sind. Zum Beispiel, welche Personen aus ihrer beruflichen<br />

Praxis heraus die in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n Sachverhalt einschätzen können und zu <strong>de</strong>n unten<br />

aufgelisteten Fragestellungen Auskunft geben können.<br />

I Informationen zu <strong>de</strong>n Verwaltungsabläufen im Kontext Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis<br />

Von Interesse ist <strong><strong>de</strong>r</strong> Verwaltungsablauf bei landwirtschaftlichen Alters- o<strong><strong>de</strong>r</strong> Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ungsrenten<br />

von <strong><strong>de</strong>r</strong> Antragsstellung bei <strong>de</strong>n Verwaltungsstellen bis zur Bewilligung<br />

durch die Alterskasse.<br />

Weiterhin interessiert die Frage, wie die Einhaltung <strong>de</strong>s Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses bei <strong>de</strong>n<br />

verschie<strong>de</strong>nen Möglichkeiten, die § 21 ALG bietet, kontrolliert wird bzw. kontrolliert<br />

wer<strong>de</strong>n kann.<br />

(Antrag unterschei<strong>de</strong>t Abgabe mit Eigentumsverlust (Verkauf, Übergabe) und ohne Eigentumsverlust<br />

(Verpachtung, Wirtschaftsüberlassung) Wie ist die diesbezügliche Verteilung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Anträge (mit/ ohne Eigentumsverlust)?<br />

Antrag enthält in Anlage B eine ganze Reihe von allgemeinen Mel<strong>de</strong>pflichten zur Einhaltung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabeverpflichtung. Wie wird <strong><strong>de</strong>r</strong>en Einhaltung kontrolliert? Wie oft kommt es<br />

zur Auf<strong>de</strong>ckung von Verstößen, wie häufig zu Sanktionen (welche?) bzw. wo ist dies statistisch<br />

erfasst?<br />

„Papier ist geduldig“ – hat die LAK Möglichkeiten offenkundige Abweichungen von Papierform<br />

(Sohn hat Unternehmen gepachtet, ist aber Pilot bzw. wohnt 500 km vom Be-<br />

31<br />

Auszug aus BMELV-Auftrag: „Es gibt allerdings auch Stimmen, die die Notwendigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabeverpflichtung<br />

als wichtige agrarstrukturpolitische Komponente innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterssicherung <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Landwirte in Zweifel ziehen und daher <strong><strong>de</strong>r</strong>en vollständige Abschaffung befürworten bzw. for<strong><strong>de</strong>r</strong>n. Um<br />

bei etwaigen weiteren politischen Diskussionen eine von Fakten getragene Argumentation zu ermögl ichen,<br />

ist es von Be<strong>de</strong>utung, eine aktuelle Bestandsaufnahme <strong><strong>de</strong>r</strong> Auswirkungen dieser Regelung auf<br />

die Agrarstruktur in Deutschland zu erhalten. Als Informationsgrundlage für eine Bewertung <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabeverpflichtung<br />

wäre darüber hinaus eine Untersuchung <strong><strong>de</strong>r</strong> Folgen hilfreich, die durch eine<br />

Streichung dieser Regelung entstehen könnten.“


Anhang Gesprächsleitfa<strong>de</strong>n mit Experten <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskassen 145<br />

triebssitz entfernt und hat keinerlei lw Ausbildung) und tatsächlichen Verhältnissen aufzu<strong>de</strong>cken<br />

und zu sanktionieren?<br />

II Informationen aus Daten, Statistiken und Erfahrungswissen<br />

Abgabearten und Abgabeverhalten<br />

Gesucht wird:<br />

Nutzung <strong><strong>de</strong>r</strong> Abgabearten nach <strong>de</strong>n Möglichkeiten, die § 21 ALG bietet, insbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />

Häufigkeiten<br />

Abgabe durch Verkauf<br />

Abgabe durch Übergabevertrag innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie<br />

durch Verpachtung innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie<br />

Fremdverpachtung (Anzeigepflicht von Pachtverträgen nach § 2 Landpachtverkehrsgesetz)<br />

Abgaben an <strong>de</strong>n Ehegatten nach § 21, Abs. 9<br />

Ermächtigung in Sinne von § 21, Abs. 6<br />

Abgaben im Sinne von § 21, Abs. 8<br />

Mögliche Ansatzpunkte:<br />

Anzeigepflicht von Pachtverträgen nach § 2 Landpachtverkehrsgesetz<br />

Weitere Ansatzpunkte o<strong><strong>de</strong>r</strong> I<strong>de</strong>en?<br />

Falls keine Statistiken verfügbar sind: Wer bearbeitet die Anträge bzw. hat einen<br />

Überblick dazu und kann eine aus eigenen Erfahrungen basieren<strong>de</strong> Einschätzung<br />

abgeben?<br />

Über das Regelrentenalter hinaus weiterwirtschaften<strong>de</strong> Landwirte<br />

Gesucht wird:<br />

Anzahl <strong><strong>de</strong>r</strong> über das 65. Lebensjahr hinaus weiterwirtschaften<strong>de</strong>n Betriebsleiter mit Min<strong>de</strong>stgröße<br />

und erworbenen Rentenanwartschaften <strong>de</strong>s Betriebsleiters/ Ehegatten, die aber<br />

wegen Nichterfüllung <strong>de</strong>s Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses nicht beantragt/ bewilligt wur<strong>de</strong>n (möglichst<br />

auch Höhe <strong><strong>de</strong>r</strong> erworbenen Rentenanwartschaften, Struktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebe und in regionaler<br />

Differenzierung.)<br />

Problem: Wegen Versicherungsfreiheit ab Regelrentenalter gibt AdL-Statistik keine Auskünfte;<br />

wo wird diese Personengruppe erfasst?


146 Anhang Gesprächsleitfa<strong>de</strong>n mit Experten <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskassen<br />

Mögliche Ansatzpunkte:<br />

Landwirtschaftszählung 2010 (dabei prüfen, wie Abgrenzung zwischen Haupterwerbs-<br />

und Nebenerwerbsbetrieben in dieser Altersgruppe bestimmt wird)<br />

Statistik über abgelehnte Anträge auf Altersrente bzw. Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung wegen<br />

fehlen<strong><strong>de</strong>r</strong> Erfüllung Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis? (E302 (2005), bzw. E 307 (2010) gibt<br />

Auskunft über die Anzahl abgelehnter Rentenanträge, nicht aber über die Ablehnungsgrün<strong>de</strong>)<br />

Landwirtschaftliche Unternehmer in LKV in Statistik KM 6 im Alter 65 und älter<br />

(Ein mögliches Problem: aus AdL befreite Nebenerwerbslandwirte ohne Ansprüche<br />

auf lw Altersgeld, die neben <strong>de</strong>m Bezug <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente aus <strong><strong>de</strong>r</strong> DRV ihren<br />

Betrieb weiterbewirtschaften und dadurch in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV gemäß <strong>de</strong>m Grundsatz „aktiv<br />

vor passiv“ versicherungspflichtig wer<strong>de</strong>n; gibt es Neu- versicherte in <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

LKV im Rentenalter? Weiteres Problem: Landwirte in GbR, die <strong>de</strong>m Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis<br />

nach § 21, 8 entsprochen haben, aber in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV weiter als lw Unternehmer<br />

pflichtversichert sind)<br />

Weitere Ansatzpunkte o<strong><strong>de</strong>r</strong> I<strong>de</strong>en?<br />

Hofübergaben vor Erreichen Regelalter Altersrentenbezug<br />

Gesucht wird<br />

Anzahl und Abgabealter bei vorzeitigem Ausschei<strong>de</strong>n aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterskassenpflicht vor Erreichen<br />

<strong>de</strong>s Regelrentenalters wegen Hofverpachtung, -abgabe o<strong><strong>de</strong>r</strong> -aufgabe, also ohne<br />

Befreiungsantrag, Rentenantrag o<strong><strong>de</strong>r</strong> –bezug wegen Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung;<br />

Mögliche Ansatzpunkte:<br />

wo sind weiter auf <strong>de</strong>m Betrieb mitarbeiten<strong>de</strong> Landwirte, die ihren Betrieb an <strong>de</strong>n Nachfolger<br />

übergeben o<strong><strong>de</strong>r</strong> verpachtet haben, versichert, wo statistisch erfasst? (Mitteilung an<br />

Alterskasse über Ausschei<strong>de</strong>n aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Versicherungspflicht muss ja gemacht wer<strong>de</strong>n)<br />

Wo könnte dieser Personenkreis in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV-Statistik erfasst sein?<br />

In <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV freiwillig versicherte Landwirte zwischen 50 und 65 Jahre (Statistik<br />

KM 6)<br />

Mifa mit Lebensalter (> 50/55 Jahre) (Problem Abgrenzung von älteren Hofübernehmern<br />

in Wartestellung o<strong><strong>de</strong>r</strong> sonstiges Mifas, die nicht Hofübergeber sind)<br />

Weitere Ansatzpunkte o<strong><strong>de</strong>r</strong> I<strong>de</strong>en?


Anhang Gesprächsleitfa<strong>de</strong>n mit Experten <strong><strong>de</strong>r</strong> landwirtschaftlichen Alterskassen 147<br />

Hofübernehmer<br />

a) Gesucht wird:<br />

Eintrittsalter <strong>de</strong>s Hofübernehmers, d. h. Übernahmealter, bzw. Eintrittsalter in die Alterskasse<br />

als Unternehmer (im Durchschnitt und in <strong><strong>de</strong>r</strong> Verteilung)<br />

Mögliche Ansatzpunkte:<br />

Grobe Rückrechnung <strong>de</strong>s Eintrittsalters in Alterskasse möglich aus Differenz von<br />

Lebensalter (in Gruppen) und Beitragsjahre (in Gruppen) in Tabelle A 306 <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Alterskassenstatistik möglich (Probleme: Mifa-Zeiten dabei?; zugesplittete Zeiten<br />

und Mifa-Zeiten mit ausgewiesen?); wo sind Rohdaten, die die Grundlage von<br />

A 306 bil<strong>de</strong>n, verfügbar?<br />

Weitere Ansatzpunkte o<strong><strong>de</strong>r</strong> I<strong>de</strong>en?<br />

b) Gesucht wird<br />

Status <strong>de</strong>s potentiellen Hofübernehmers während <strong><strong>de</strong>r</strong> gemeinsamen Tätigkeit von Betriebsinhaber<br />

und Nachfolger: In welchem Status wird <strong><strong>de</strong>r</strong> potentielle Hofübernehmer beschäftigt:<br />

wie häufig ist die Beschäftigung als Mifa ohne Arbeitsvertrag, als Mifa mit Arbeitsvertrag,<br />

als Mitunternehmer in einer GbR? Dauer <strong><strong>de</strong>r</strong> gemeinsamen Tätigkeit auf <strong>de</strong>m<br />

Betrieb bis zur Verpachtung/ Hofübergabe?<br />

Mögliche Ansatzpunkte:<br />

KM 6, Alter <strong><strong>de</strong>r</strong> Mifas (dazu Aufteilung <strong><strong>de</strong>r</strong> erfassten Pflichtversicherten nach<br />

Status); ein angestellter Familienangehöriger wird stets in <strong><strong>de</strong>r</strong> LKV versichert,<br />

wenn er hauptberuflich mitarbeitet (mehr als 20h, mehr als 400 Euro Verdienst?)<br />

Im Jahresbericht <strong><strong>de</strong>r</strong> LAK NB wird bei Mifas differenziert nach <strong>de</strong>n Gruppen:<br />

(ohne Arbeitsvertrag, mit Arbeitsvertrag, unter 18 sowie Ehegatten)<br />

Alterskassenstatistik über Mifas (am besten mit Alter) wobei sich darin auch<br />

frühzeitig abgeben<strong>de</strong> ehemalige Betriebsleiter befin<strong>de</strong>n können. (Problem: Ist <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Mifa über 50 noch <strong><strong>de</strong>r</strong> warten<strong>de</strong> Hofübernehmer o<strong><strong>de</strong>r</strong> ist es bereits <strong><strong>de</strong>r</strong> ehemalige,<br />

vorzeitig abgeben<strong>de</strong> Landwirt????) 2010 waren 10.037 Mifas in <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterskasse<br />

versichert.


148 Anhang Gesprächsleitfa<strong>de</strong>n mit Experten <strong><strong>de</strong>r</strong> bäuerlichen Sozialversicherung in Österreich<br />

Expertengespräche am 20./21.12.2011 in Wien zu <strong>de</strong>n Folgen <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschaffung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> „Hofabgabeverpflichtung“ für <strong>de</strong>n Alterspensionsbezug<br />

Kernfragen<br />

Wie ist die Hofnachfolgesituation in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft Österreichs? Gibt es in Österreich<br />

Probleme mit <strong><strong>de</strong>r</strong> rechtzeitigen Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe an die Nachfolger?<br />

Sind als problematisch angesehenen agrarstrukturellen Effekte (Überalterung <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsführer,<br />

verspätete Übergaben, Belastungen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>nmarktes), die in Deutschland bei<br />

einer Abschaffung <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Hofabgabeklausel</strong> befürchtet wer<strong>de</strong>n, in Österreich vorhan<strong>de</strong>n bzw.<br />

auf die seit 1993 eröffnete Möglichkeit, neben <strong>de</strong>m Bezug <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterspension weiterhin<br />

einen landwirtschaftlich Betrieb führen zu dürfen, zurück zu führen?<br />

Wenn diese Effekte nicht eingetreten sind, warum sind sie nicht eingetreten?<br />

Inwieweit und inwiefern lassen sich die Erfahrungen in Österreich auf die <strong>de</strong>utschen Verhältnisse<br />

übertragen?<br />

Einzelaspekte<br />

Sozialversicherungsrechtliche und agrarpolitische Fragen<br />

Wie viel ha LF bewirtschaftet ein durchschnittlicher Betriebe in AUT, <strong><strong>de</strong>r</strong> einen Einheitswert<br />

von 150 bzw. von 1500 Euro hat? Wie viele lw Betriebe in AUT wer<strong>de</strong>n in <strong><strong>de</strong>r</strong> Unfallversicherung<br />

(2009 281.163 Betriebsführer) erfasst, nicht aber in <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarstrukturerhebung<br />

(lt Eurostat 154.000 Betriebe Agrarstrukturerhebung 2010)?<br />

In Deutschland steht die Absicht, eine Überalterung <strong><strong>de</strong>r</strong> Betriebsleiterstruktur zu verhin<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

und die Übergabe an jüngere Betriebsleiter zu för<strong><strong>de</strong>r</strong>n, als zentrales Motiv hinter <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Vorgabe <strong><strong>de</strong>r</strong> Hofabgabe als Voraussetzung für <strong>de</strong>n Pensionsbezug. Welche Motive stan<strong>de</strong>n<br />

hinter <strong><strong>de</strong>r</strong> bis 1993 in Österreich gelten<strong>de</strong>n Regelung, keine Alterszuschussrente (bis<br />

1971) bzw. keine Alterspension ab 1971 zu zahlen, solange eine die Pflichtversicherung<br />

nach <strong>de</strong>m LZVG bzw. <strong>de</strong>m B-PVG auslösen<strong>de</strong> Erwerbstätigkeit ausgeübt wur<strong>de</strong>?<br />

Wie war die Vorschrift genau ausgestaltet, welche Möglichkeiten bestan<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>n Vorschriften<br />

nur „pro forma“ Genüge zu tun, <strong>de</strong> facto aber alles beim Alten zu lassen? (z. B.<br />

konnte Altersrente bei Verpachtung <strong>de</strong>s Betriebes/ <strong><strong>de</strong>r</strong> Flächen an <strong>de</strong>n Ehegatten bezogen<br />

wer<strong>de</strong>n?)<br />

Welche Ursachen und Motive stan<strong>de</strong>n hinter <strong><strong>de</strong>r</strong> Abschaffung <strong>de</strong>s Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses<br />

für <strong>de</strong>n Bezug einer Alterspension in <strong><strong>de</strong>r</strong> SVB seit Juli 1993?


Anhang Gesprächsleitfa<strong>de</strong>n mit Experten <strong><strong>de</strong>r</strong> bäuerlichen Sozialversicherung in Österreich 149<br />

Was waren die Motive dafür, zunächst nur eine 85 %ige Pension bei Nichtabgabe auszuzahlen?<br />

Warum hat man dieses später ab 2000 auf eine 100 %ige Auszahlung korrigiert?<br />

Wie viele Landwirte bewirtschaften gegenwärtig ihren Betrieb nach Erreichen <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersgrenze<br />

unter gleichzeitigem Bezug <strong><strong>de</strong>r</strong> Alterspension weiter? Wie ist die Entwicklung im<br />

Zeitablauf?<br />

Was sind möglicherweise die Motive dafür, <strong>de</strong>n Betrieb über das Erreichen <strong>de</strong>s Pensionsalters<br />

hinaus weiter bewirtschaften zu wollen? (kein Hofnachfolger in <strong><strong>de</strong>r</strong> Familie, zu geringe<br />

Höhe <strong><strong>de</strong>r</strong> Altersrente ….)? Ist es möglich, diese Betriebe/ Betriebsleiter zu charakterisieren<br />

bzw. zu typisieren, d.h. sind gemeinsame betriebliche o<strong><strong>de</strong>r</strong> familiäre Kennzeichen<br />

auszumachen?<br />

Der Anteil <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirte, die vorzeitige o<strong><strong>de</strong>r</strong> krankheitsbedingte Pensionen vor Erreichen<br />

<strong>de</strong>s Rentenalters beziehen und dafür auch ihre landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit aufgeben<br />

müssen, ist sehr hoch, im Vergleich zu Deutschland. Wie sind genau die Voraussetzungen<br />

für die Beendigung <strong><strong>de</strong>r</strong> lw Erwerbstätigkeit ausgestaltet, reicht die Abgabe an die<br />

Ehefrau?<br />

Wie stehen Sie zu <strong><strong>de</strong>r</strong> Hypothese, dass dieser von vielen Landwirten gewählte und mit <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Aufgabe verbun<strong>de</strong>ne Weg <strong><strong>de</strong>r</strong> vorzeitigen Pension mit Aufgabeverpflichtung ein wichtiger<br />

Faktor dafür ist, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Wachstumsdrang von Zukunftsbetrieben nicht durch ewig weitermachen<strong>de</strong><br />

Landwirte gebremst wird.<br />

Wie sind diese aktiven Landwirte im Rentenalter sozialversichert bzw. beitragspflichtig in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> SVB? Wer<strong>de</strong>n Beiträge auch noch zur Pensionsversicherung entrichtet o<strong><strong>de</strong>r</strong> sind diese<br />

Landwirte beitragsfrei (versicherungsfrei)? Wie ist die Krankenversicherung geregelt?<br />

Warum sind <strong>de</strong>utlich mehr Selbstständige in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft über 65 krankenversichert<br />

als pensionsversichert?<br />

Wie hat sich die Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> versicherten Landwirte in <strong><strong>de</strong>r</strong> SVB seit 1990 verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t?<br />

<strong>Agrarstrukturelle</strong> Aspekte<br />

In welchem Alter (<strong>de</strong>s abgeben<strong>de</strong>n Landwirts; <strong>de</strong>s übernehmen<strong>de</strong>n Nachfolgers) wird<br />

durchschnittlich <strong><strong>de</strong>r</strong> Hof übergeben? Hat sich das Verhalten durch die Abschaffung <strong>de</strong>s<br />

Abgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nisses spürbar verän<strong><strong>de</strong>r</strong>t?<br />

Wie wird die Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft in Österreich im EU-Vergleich eingeschätzt?<br />

Mit welchen politischen Maßnahmen wird sie möglicherweise gezielt o<strong><strong>de</strong>r</strong> auch<br />

indirekt beeinflusst? Die Altersstruktur <strong><strong>de</strong>r</strong> in <strong><strong>de</strong>r</strong> SVB Versicherten (mit Ausnahme <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Unfallversicherung) ist <strong>de</strong>utlich jünger als die <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarstrukturerhebung.


150 Anhang Gesprächsleitfa<strong>de</strong>n mit Experten <strong><strong>de</strong>r</strong> bäuerlichen Sozialversicherung in Österreich<br />

Wie ist generell die Hofnachfolgesituation in Österreich? Gibt es wie in Deutschland regelmäßige<br />

statische Erhebungen darüber, wie Landwirte die Nachfolgesituation einschätzen<br />

(in D im Rahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Agrarstrukturerhebungen Befragung aller LW > 45)? Was geschieht<br />

mit Betrieben, die keinen Nachfolger fin<strong>de</strong>n?<br />

Wie viel Prozent <strong><strong>de</strong>r</strong> LF in Österreich wird von Betriebsleitern bewirtschaftet, die 65 Jahre<br />

o<strong><strong>de</strong>r</strong> älter sind? Wie ist die regionale Verteilung? Kann man sagen, dass es sich dabei in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regel um auslaufen<strong>de</strong> Betriebe ohne Hofnachfolger han<strong>de</strong>lt?<br />

Lässt sich sagen, ob und inwieweit die beruflichen Perspektiven für die jüngere Generation<br />

in <strong><strong>de</strong>r</strong> Landwirtschaft durch die Praxis einiger Betriebsleiter, auch neben <strong>de</strong>m Rentenbezug<br />

weiter zu wirtschaften (auch durch die seit 1993 abgeschaffte Leistungsvoraussetzung<br />

Hofabgabeerfor<strong><strong>de</strong>r</strong>nis) beeinflusst wur<strong>de</strong>n?<br />

Kann man sagen, dass die Neuregelung 1993/ 1999 spürbare Auswirkungen auf <strong>de</strong>n Bo<strong>de</strong>nmarkt<br />

hatte, <strong><strong>de</strong>r</strong>gestalt, dass <strong><strong>de</strong>r</strong> Nachfrage nach Flächen ein durch die Aufgabe <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Hofabgabeverpflichtung verringertes Angebot gegenüber stand? Lässt sich ungefähr abschätzen,<br />

in welchem Ausmaß?


Träger:<br />

Stichprobe zur Unternehmensabgabe nach § 21 ALG, Erhebungsjahr 2011<br />

Beispielträger<br />

GEBDAT OS LART EL ha ca. PL ha ca. Abgabe EL<br />

Eigentumsübertragung innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Abgabe PL Auswahlliste<br />

14.04.1946 03351013 0180 100,0000<br />

Familie (nicht Ehegatte) Eigenland (EL)-Formen<br />

01.12.1945 03352011 0180 74,0000 Verpachtung an Dritte Eigentumsübertragung innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Eigentumsübertragung innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> überwiegend Unterverpachtung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

07.09.1946 03351015 0180 36,0000 42,0000 Familie (nicht Ehegatte)<br />

Weitergabe (mehr als 50 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Eigentumsübertragung an Familienfrem<strong>de</strong><br />

Eigentumsübertragung innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> überwiegend Unterverpachtung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Verpachtung an Familienangehörige (nicht<br />

18.10.1946 03360025 0180 12,0000 9,0000 Familie (nicht Ehegatte)<br />

Weitergabe (mehr als 50 % <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

an Ehegatten)<br />

überwiegend Pachtrückgabe (mehr als 50 Verpachtung o<strong><strong>de</strong>r</strong> Nutzungsüberlassung<br />

13.04.1937 03457020 0180 6,0000 17,0000 Verpachtung an Dritte<br />

% <strong><strong>de</strong>r</strong> gepachteten Fläche)<br />

überwiegend Pachtrückgabe (mehr als 50<br />

an Ehegatten<br />

14.07.1946 03241015 0180 13,0000 16,0000 Verpachtung an Dritte<br />

% <strong><strong>de</strong>r</strong> gepachteten Fläche) Verpachtung an Dritte<br />

14.08.1946 03153012 0180 9,0000 Verpachtung an Dritte Abgabe nach Paragraph 21 Abs. 8<br />

überwiegend Pachtrückgabe (mehr als 50 Sonstiges (Flächenstilllegung,<br />

04.09.1945 03452019 0180 40,0000 13,0000 Verpachtung an Dritte<br />

% <strong><strong>de</strong>r</strong> gepachteten Fläche)<br />

Erstaufforstung, Ermächtigung nach<br />

überwiegend Unterverpachtung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Mischabgaben (keine <strong><strong>de</strong>r</strong> vorgenannten<br />

25.04.1946 03457012 0180 85,0000<br />

Weitergabe (mehr als 50 % <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Abgabeformen übersteigt 50 %)<br />

Eigentumsübertragung innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> überwiegend Unterverpachtung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

02.08.1946 03361006 0180 97,0000 3,0000 Familie (nicht Ehegatte)<br />

Weitergabe (mehr als 50 % <strong><strong>de</strong>r</strong> Pachtland (PL)-Formen<br />

Verpachtung an Familienangehörige<br />

überwiegend Pachtrückgabe (mehr als 50<br />

21.11.1946 03456007 0180 21,0000<br />

(nicht an Ehegatten)<br />

% <strong><strong>de</strong>r</strong> gepachteten Fläche)<br />

26.09.1946 03352003 0180 16,0000 Verpachtung an Dritte überwiegend Unterverpachtung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

20.11.1946 03455026 0180 4,0000 Verpachtung an Dritte<br />

Eigentumsübertragung innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> überwiegend Unterverpachtung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

10.12.1945 03462005 0180 23,0000 94,0000 Familie (nicht Ehegatte)<br />

Weitergabe (mehr als 50 % <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

überwiegend Pachtrückgabe (mehr als 50<br />

24.10.1945 03452001 0180 16,0000 44,0000 Verpachtung an Dritte<br />

% <strong><strong>de</strong>r</strong> gepachteten Fläche)<br />

überwiegend Pachtrückgabe (mehr als 50<br />

Legen<strong>de</strong><br />

22.09.1946 04011000 0180 54,0000 27,0000 Verpachtung an Dritte<br />

% <strong><strong>de</strong>r</strong> gepachteten Fläche) Leistungsarten - LART<br />

18.04.1946 03360009 0180 48,0000 Verpachtung an Dritte 0180 = Regelaltersrente<br />

Eigentumsübertragung innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong> überwiegend Unterverpachtung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

0850 = vorzeitige Altersrente gem. § 12<br />

19.07.1946 04011000 0180 26,0000 41,0000 Familie (nicht Ehegatte)<br />

Weitergabe (mehr als 50 % <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Abs. 1 ALG<br />

Eigentumsübertragung innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

0385 = Rente wegen voller<br />

25.04.1946 03352056 0180 21,0000<br />

Familie (nicht Ehegatte)<br />

Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

Eigentumsübertragung innerhalb <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

0387 = Rente wegen teilweiser<br />

25.09.1946 03357044 0180 46,0000<br />

Familie (nicht Ehegatte)<br />

Erwerbsmin<strong><strong>de</strong>r</strong>ung<br />

überwiegend Unterverpachtung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

EL ha = Umfang <strong><strong>de</strong>r</strong> Eigentums-<br />

02.05.1946 03453007 0180 11,0000 1,0000 Verpachtung an Dritte<br />

Weitergabe (mehr als 50 % <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

/Nießbrauchflächen <strong>de</strong>s Antragstellers in<br />

Eigentumsübertragung an<br />

PL ha = Umfang <strong><strong>de</strong>r</strong> zugepachteten<br />

15.01.1942 04012000 0180 100,0000<br />

Familienfrem<strong>de</strong><br />

Flächen <strong>de</strong>s Antragstellers in ha<br />

Verpachtung an Familienangehörige überwiegend Unterverpachtung o<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

GEBDAT = Geburtsdatum <strong>de</strong>s<br />

21.07.1946 03257026 0180 48,0000 17,0000 (nicht an Ehegatten)<br />

Weitergabe (mehr als 50 % <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Antragstellers<br />

OS = Ortsschlüssel<br />

151 Anhang Erhebungsbogen zur Erfassung <strong>de</strong>s Abgabeverhaltens <strong>de</strong>s Rentenjahrgangs 2011


Anhang Anzahl, landwirtschaftlich genutzte Fläche, Arbeitskräfteeinheiten und Standardoutput in <strong>de</strong>n<br />

EU-Mitgliedslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n nach Altersklassen 152<br />

Anzahl, landwirtschaftlich genutzte Fläche, Arbeitskräfteeinheiten und Standardoutput<br />

in <strong>de</strong>n EU-Mitgliedslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n nach Altersklassen<br />

Jahr 2007<br />

Betr: Anz. Betriebe<br />

Insgesamt 65 Jahre und mehr in % Weniger als 35 Jahre in %<br />

Frankreich 458.100 42.820 9,3 % 39.940 9 %<br />

Finnland 66.160 4.020 6,1 % 6.150 9 %<br />

Luxemburg 2.070 260 12,6 % 170 8 %<br />

Slowakei 16.830 3.500 20,8 % 1.330 8 %<br />

Deutschland (einschließlich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ehemaligen DDR seit 1991) 345.650 22.830 6,6 % 27.420 8 %<br />

Österreich 145.410 10.410 7,2 % 17.060 12 %<br />

Polen 1.333.910 120.720 9,1 % 213.040 16 %<br />

Tschechische Republik 25.940 3.510 13,5 % 2.980 11 %<br />

Norwegen 47.400 3.790 8,0 % 3.430 7 %<br />

Belgien 41.390 7.700 18,6 % 2.570 6 %<br />

Ungarn 113.610 22.510 19,8 % 8.060 7 %<br />

Estland 20.350 6.090 29,9 % 1.260 6 %<br />

Bulgarien 64.540 18.630 28,9 % 3.430 5 %<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong> 66.180 12.120 18,3 % 2.460 4 %<br />

Schwe<strong>de</strong>n 71.460 14.800 20,7 % 4.310 6 %<br />

Dänemark 43.700 8.610 19,7 % 2.550 6 %<br />

Malta 1.100 160 14,5 % 90 8 %<br />

Lettland 88.980 24.560 27,6 % 6.530 7 %<br />

Vereinigtes Königreich 196.120 53.500 27,3 % 7.690 4 %<br />

Spanien 755.270 217.910 28,9 % 42.150 6 %<br />

Kroatien 88.370 29.180 33,0 % 3.750 4 %<br />

Irland 126.540 29.690 23,5 % 10.220 8 %<br />

Litauen 198.460 75.390 38,0 % 8.940 5 %<br />

Zypern 12.590 3.500 27,8 % 360 3 %<br />

Griechenland 433.640 130.470 30,1 % 39.120 9 %<br />

Slowenien 56.710 18.810 33,2 % 2.590 5 %<br />

Italien 845.870 323.130 38,2 % 36.550 4 %<br />

Rumänien 1.366.230 693.240 50,7 % 41.400 3 %<br />

Portugal 146.900 63.570 43,3 % 4.420 3 %


153 Anhang Anzahl, landwirtschaftlich genutzte Fläche, Arbeitskräfteeinheiten und Standardoutput<br />

in <strong>de</strong>n EU-Mitgliedslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n nach Altersklassen<br />

Anzahl, landwirtschaftlich genutzte Fläche, Arbeitskräfteeinheiten und Standardoutput<br />

in <strong>de</strong>n EU-Mitgliedslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n nach Altersklassen (Fortsetzung)<br />

Jahr 2007<br />

Frankreich<br />

Finnland<br />

Luxemburg<br />

Slowakei<br />

Deutschland (einschließlich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ehemaligen DDR seit 1991)<br />

Österreich<br />

Polen<br />

Tschechische Republik<br />

Norwegen<br />

Belgien<br />

Ungarn<br />

Estland<br />

Bulgarien<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong><br />

Schwe<strong>de</strong>n<br />

Dänemark<br />

Malta<br />

Lettland<br />

Vereinigtes Königreich<br />

Spanien<br />

Kroatien<br />

Irland<br />

Litauen<br />

Zypern<br />

Griechenland<br />

Slowenien<br />

Italien<br />

Rumänien<br />

Portugal<br />

ha: Landwirtschaftliche Fläche<br />

Insgesamt 65 Jahre und mehr in % Weniger als 35 Jahre in %<br />

27.414.750 759.360 2,8 % 3.198.630 12 %<br />

2.291.130 86.920 3,8 % 264.160 12 %<br />

130.750 5.410 4,1 % 12.010 9 %<br />

1.909.000 80.380 4,2 % 139.530 7 %<br />

16.911.780 802.040 4,7 % 1.150.260 7 %<br />

3.166.780 152.990 4,8 % 352.410 11 %<br />

14.634.020 716.140 4,9 % 2.475.540 17 %<br />

3.507.880 193.740 5,5 % 236.670 7 %<br />

1.031.090 58.130 5,6 % 81.620 8 %<br />

1.368.710 119.150 8,7 % 101.050 7 %<br />

4.083.160 366.380 9,0 % 307.020 8 %<br />

902.930 94.220 10,4 % 95.660 11 %<br />

2.859.640 324.640 11,4 % 245.840 9 %<br />

1.905.480 225.290 11,8 % 74.790 4 %<br />

3.117.500 372.970 12,0 % 222.560 7 %<br />

2.662.190 397.500 14,9 % 222.350 8 %<br />

4.410 660 15,0 % 340 8 %<br />

1.756.400 280.260 16,0 % 182.830 10 %<br />

16.030.640 2.860.590 17,8 % 759.620 5 %<br />

24.580.570 4.449.680 18,1 % 1.864.970 8 %<br />

906.970 172.250 19,0 % 74.100 8 %<br />

4.137.390 820.080 19,8 % 374.380 9 %<br />

2.602.950 553.730 21,3 % 197.870 8 %<br />

126.300 27.020 21,4 % 6.660 5 %<br />

3.714.590 819.410 22,1 % 455.760 12 %<br />

468.010 117.130 25,0 % 30.930 7 %<br />

11.971.080 3.106.060 25,9 % 848.190 7 %<br />

11.945.550 3.420.080 28,6 % 544.510 5 %<br />

3.346.560 991.390 29,6 % 207.350 6 %


Anhang Anzahl, landwirtschaftlich genutzte Fläche, Arbeitskräfteeinheiten und Standardoutput in <strong>de</strong>n<br />

EU-Mitgliedslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n nach Altersklassen 154<br />

Anzahl, landwirtschaftlich genutzte Fläche, Arbeitskräfteeinheiten und Standardoutput<br />

in <strong>de</strong>n EU-Mitgliedslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n nach Altersklassen (Fortsetzung)<br />

Jahr 2007<br />

Frankreich<br />

Finnland<br />

Luxemburg<br />

Slowakei<br />

Deutschland (einschließlich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ehemaligen DDR seit 1991)<br />

Österreich<br />

Polen<br />

Tschechische Republik<br />

Norwegen<br />

Belgien<br />

Ungarn<br />

Estland<br />

Bulgarien<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong><br />

Schwe<strong>de</strong>n<br />

Dänemark<br />

Malta<br />

Lettland<br />

Vereinigtes Königreich<br />

Spanien<br />

Kroatien<br />

Irland<br />

Litauen<br />

Zypern<br />

Griechenland<br />

Slowenien<br />

Italien<br />

Rumänien<br />

Portugal<br />

JAE: Insgesamt: Arbeitskräfte vom Betrieb beschäftigt<br />

Insgesamt 65 Jahre und mehr in % Weniger als 35 Jahre in %<br />

753.210 31.680 4,2 % 77.620 10 %<br />

69.260 3.170 4,6 % 7.020 10 %<br />

3.560 240 6,7 % 290 8 %<br />

61.540 4.370 7,1 % 3.610 6 %<br />

571.200 28.940 5,1 % 42.560 7 %<br />

153.120 4.910 3,2 % 16.840 11 %<br />

1.823.210 126.070 6,9 % 306.040 17 %<br />

121.340 8.760 7,2 % 6.500 5 %<br />

51.510 3.660 7,1 % 3.990 8 %<br />

57.900 6.950 12,0 % 3.800 7 %<br />

175.900 23.430 13,3 % 11.450 7 %<br />

28.770 6.670 23,2 % 2.130 7 %<br />

144.550 29.530 20,4 % 10.030 7 %<br />

138.980 15.250 11,0 % 6.140 4 %<br />

64.310 10.210 15,9 % 4.380 7 %<br />

52.910 8.340 15,8 % 4.030 8 %<br />

1.490 130 8,7 % 130 9 %<br />

95.380 22.280 23,4 % 6.510 7 %<br />

285.250 61.940 21,7 % 12.950 5 %<br />

805.540 157.440 19,5 % 61.120 8 %<br />

130.030 35.990 27,7 % 7.480 6 %<br />

146.090 35.390 24,2 % 10.920 7 %<br />

164.500 50.110 30,5 % 7.670 5 %<br />

14.710 3.130 21,3 % 610 4 %<br />

411.300 88.810 21,6 % 49.850 12 %<br />

71.070 20.560 28,9 % 3.320 5 %<br />

941.520 286.200 30,4 % 59.610 6 %<br />

1.185.630 534.940 45,1 % 38.220 3 %<br />

215.770 81.310 37,7 % 9.800 5 %


155 Anhang Anzahl, landwirtschaftlich genutzte Fläche, Arbeitskräfteeinheiten und Standardoutput<br />

in <strong>de</strong>n EU-Mitgliedslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n nach Altersklassen<br />

Anzahl, landwirtschaftlich genutzte Fläche, Arbeitskräfteeinheiten und Standardoutput<br />

in <strong>de</strong>n EU-Mitgliedslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n nach Altersklassen (Fortsetzung)<br />

Jahr 2007<br />

Frankreich<br />

Finnland<br />

Luxemburg<br />

Slowakei<br />

Deutschland (einschließlich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ehemaligen DDR seit 1991)<br />

Österreich<br />

Polen<br />

Tschechische Republik<br />

Norwegen<br />

Belgien<br />

Ungarn<br />

Estland<br />

Bulgarien<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong><br />

Schwe<strong>de</strong>n<br />

Dänemark<br />

Malta<br />

Lettland<br />

Vereinigtes Königreich<br />

Spanien<br />

Kroatien<br />

Irland<br />

Litauen<br />

Zypern<br />

Griechenland<br />

Slowenien<br />

Italien<br />

Rumänien<br />

Portugal<br />

GVE: Betr:Viehbestand<br />

Insgesamt 65 Jahre und mehr in % Weniger als 35 Jahre in %<br />

21.398.720 299.530 1,4 % 2.667.910 12 %<br />

1.111.170 19.350 1,7 % 142.330 13 %<br />

160.530 4.360 2,7 % 16.840 10 %<br />

586.150 18.820 3,2 % 57.860 10 %<br />

17.022.870 583.300 3,4 % 1.387.520 8 %<br />

2.410.990 60.220 2,5 % 331.140 14 %<br />

10.321.000 353.240 3,4 % 1.816.670 18 %<br />

1.663.030 85.150 5,1 % 85.320 5 %<br />

1.118.700 59.310 5,3 % 104.580 9 %<br />

3.409.400 168.640 4,9 % 309.950 9 %<br />

1.458.480 120.010 8,2 % 101.780 7 %<br />

247.850 21.730 8,8 % 22.900 9 %<br />

497.230 76.420 15,4 % 61.210 12 %<br />

5.417.730 477.190 8,8 % 244.580 5 %<br />

1.672.880 129.630 7,7 % 130.770 8 %<br />

4.245.640 499.210 11,8 % 490.670 12 %<br />

13.820 530 3,8 % 1.670 12 %<br />

440.040 60.720 13,8 % 34.020 8 %<br />

12.688.670 2.198.130 17,3 % 647.560 5 %<br />

11.126.000 1.041.510 9,4 % 1.031.330 9 %<br />

677.640 137.030 20,2 % 45.680 7 %<br />

5.857.200 1.009.080 17,2 % 588.850 10 %<br />

921.960 161.300 17,5 % 50.360 5 %<br />

112.460 11.650 10,4 % 5.210 5 %<br />

1.915.390 252.990 13,2 % 317.430 17 %<br />

492.860 107.520 21,8 % 34.130 7 %<br />

9.140.870 1.395.250 15,3 % 863.870 9 %<br />

3.841.090 1.355.020 35,3 % 148.060 4 %<br />

1.620.880 336.100 20,7 % 117.260 7 %


Anhang Anzahl, landwirtschaftlich genutzte Fläche, Arbeitskräfteeinheiten und Standardoutput in <strong>de</strong>n<br />

EU-Mitgliedslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n nach Altersklassen 156<br />

Anzahl, landwirtschaftlich genutzte Fläche, Arbeitskräfteeinheiten und Standardoutput<br />

in <strong>de</strong>n EU-Mitgliedslän<strong><strong>de</strong>r</strong>n nach Altersklassen (Fortsetzung)<br />

Jahr 2007<br />

Frankreich<br />

Finnland<br />

Luxemburg<br />

Slowakei<br />

Deutschland (einschließlich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> ehemaligen DDR seit 1991)<br />

Österreich<br />

Polen<br />

Tschechische Republik<br />

Norwegen<br />

Belgien<br />

Ungarn<br />

Estland<br />

Bulgarien<br />

Nie<strong><strong>de</strong>r</strong>lan<strong>de</strong><br />

Schwe<strong>de</strong>n<br />

Dänemark<br />

Malta<br />

Lettland<br />

Vereinigtes Königreich<br />

Spanien<br />

Kroatien<br />

Irland<br />

Litauen<br />

Zypern<br />

Griechenland<br />

Slowenien<br />

Italien<br />

Rumänien<br />

Portugal<br />

Standardoutput (SO) Euro<br />

Insgesamt 65 Jahre und mehr in % Weniger als 35 Jahre in %<br />

44.090.164.290 1.038.588.930 2,4 % 4.936.955.100 11 %<br />

2.539.339.490 67.994.130 2,7 % 294.891.960 12 %<br />

224.019.400 6.765.050 3,0 % 21.773.520 10 %<br />

1.104.351.390 45.159.370 4,1 % 98.519.940 9 %<br />

41.605.986.670 1.716.380.030 4,1 % 2.928.641.350 7 %<br />

4.954.523.090 119.427.320 2,4 % 597.800.090 12 %<br />

15.463.455.250 602.430.450 3,9 % 2.698.594.570 17 %<br />

3.210.072.470 170.652.200 5,3 % 181.396.560 6 %<br />

2.689.296.900 134.546.960 5,0 % 240.720.280 9 %<br />

6.021.276.010 318.793.900 5,3 % 537.694.750 9 %<br />

3.438.551.770 285.176.500 8,3 % 241.755.730 7 %<br />

432.797.750 39.362.500 9,1 % 42.574.470 10 %<br />

1.512.587.870 180.422.690 11,9 % 125.164.470 8 %<br />

15.296.270.020 1.126.188.020 7,4 % 818.682.280 5 %<br />

3.578.038.190 316.940.330 8,9 % 298.675.590 8 %<br />

6.465.890.250 785.371.600 12,1 % 673.414.140 10 %<br />

33.823.820 2.515.810 7,4 % 3.258.960 10 %<br />

543.614.290 72.343.440 13,3 % 53.309.510 10 %<br />

16.274.816.540 2.483.442.990 15,3 % 811.190.220 5 %<br />

28.053.550.360 3.488.218.230 12,4 % 2.426.440.700 9 %<br />

1.162.256.770 216.157.530 18,6 % 91.796.950 8 %<br />

4.511.631.110 691.012.720 15,3 % 489.659.720 11 %<br />

1.228.393.040 223.320.540 18,2 % 81.210.150 7 %<br />

394.108.070 55.688.030 14,1 % 19.688.510 5 %<br />

6.176.776.760 1.142.649.600 18,5 % 812.043.790 13 %<br />

36.169.934.460 7.795.238.240 21,6 % 2.908.469.630 8 %<br />

7.250.771.520 2.426.395.950 33,5 % 313.432.770 4 %<br />

3.103.867.750 701.739.900 22,6 % 226.037.810 7 %

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