Barrierefreiheit im Alltag - Behindertenbeauftragter des Landes ...
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ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE GEBÄUDE<br />
Kulturelle Einrichtungen wie z. B. Kinos und Theater, mit<br />
Zugang durch Treppen, sollten zusätzlich durch eine<br />
Rampe oder einen Fahrstuhl für Rollstuhlfahrer zugänglich<br />
sein. Im Theater müssen Rollstuhlfahrerinnen / Rollstuhlfahrer<br />
meist ganz hinten oder ganz vorn sitzen, von Vorteil<br />
wären allerdings montierbare Sitze, damit man nicht auf<br />
einen Extraplatz angewiesen ist, sondern in die Sitzreihe<br />
integriert wird bzw. neben der Begleitperson sitzen kann.<br />
DIN 18024 T2<br />
13 Versammlungs-, Sport- und Gaststätten<br />
Plätze für Rollstuhlbenutzer müssen min<strong>des</strong>tens 95 cm breit und 150 cm<br />
tief sein.<br />
1%, min<strong>des</strong>tens jedoch 2 Plätze, sind für Rollstuhlfahrer vorzusehen.<br />
Sitzplätze für Begleitpersonen sind neben dem Rollstuhlplatz vorzusehen.<br />
12.2 Umkleidebereiche<br />
In Arbeitsstätten, Sport- und Ba<strong>des</strong>tätten und in Therapieeinrichtungen ist<br />
min<strong>des</strong>tens ein Umkleidebereich für Rollstuhlbenutzer vorzusehen.<br />
12.5 Rollstuhlabstellplatz<br />
Rollstuhlabstellplätze sind vorzugsweise <strong>im</strong> Eingangsbereich vorzusehen.<br />
Ein Rollstuhlabstellplatz muss min<strong>des</strong>tens 190 cm breit und 150 cm tief<br />
sein.<br />
Kulturelle Einrichtungen<br />
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