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Barrierefreiheit im Alltag - Behindertenbeauftragter des Landes ...

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ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE GEBÄUDE<br />

Kulturelle Einrichtungen wie z. B. Kinos und Theater, mit<br />

Zugang durch Treppen, sollten zusätzlich durch eine<br />

Rampe oder einen Fahrstuhl für Rollstuhlfahrer zugänglich<br />

sein. Im Theater müssen Rollstuhlfahrerinnen / Rollstuhlfahrer<br />

meist ganz hinten oder ganz vorn sitzen, von Vorteil<br />

wären allerdings montierbare Sitze, damit man nicht auf<br />

einen Extraplatz angewiesen ist, sondern in die Sitzreihe<br />

integriert wird bzw. neben der Begleitperson sitzen kann.<br />

DIN 18024 T2<br />

13 Versammlungs-, Sport- und Gaststätten<br />

Plätze für Rollstuhlbenutzer müssen min<strong>des</strong>tens 95 cm breit und 150 cm<br />

tief sein.<br />

1%, min<strong>des</strong>tens jedoch 2 Plätze, sind für Rollstuhlfahrer vorzusehen.<br />

Sitzplätze für Begleitpersonen sind neben dem Rollstuhlplatz vorzusehen.<br />

12.2 Umkleidebereiche<br />

In Arbeitsstätten, Sport- und Ba<strong>des</strong>tätten und in Therapieeinrichtungen ist<br />

min<strong>des</strong>tens ein Umkleidebereich für Rollstuhlbenutzer vorzusehen.<br />

12.5 Rollstuhlabstellplatz<br />

Rollstuhlabstellplätze sind vorzugsweise <strong>im</strong> Eingangsbereich vorzusehen.<br />

Ein Rollstuhlabstellplatz muss min<strong>des</strong>tens 190 cm breit und 150 cm tief<br />

sein.<br />

Kulturelle Einrichtungen<br />

Seite 31

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