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Barrierefreiheit im Alltag - Behindertenbeauftragter des Landes ...

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ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE GEBÄUDE<br />

DIN 18024 T2<br />

13 Versammlungs-, Sport- und Gaststätten<br />

Plätze für Rollstuhlbenutzer müssen min<strong>des</strong>tens 95 cm breit und 150 cm<br />

tief sein.<br />

1 %, min<strong>des</strong>tens jedoch 2 Plätze, sind für Rollstuhlfahrer vorzusehen.<br />

Sitzplätze für Begleitpersonen sind neben dem Rollstuhlplatz vorzusehen.<br />

14 Beherbergungsbetriebe<br />

Es sind 1 %, min<strong>des</strong>tens jedoch 1 Z<strong>im</strong>mer, nach DIN 18025-1 zu planen<br />

und einzurichten.<br />

Je<strong>des</strong> rollstuhlgerechte Gästez<strong>im</strong>mer muss mit Telefon ausgestattet sein.<br />

In rollstuhlgerechten Gästez<strong>im</strong>mern sollten alle Geräte (z. B. Vorhänge,<br />

Türverriegelung) elektrisch sein.<br />

Gaststätte<br />

Bei der Einrichtung von Gaststätten muss<br />

auf ausreichende Bewegungsflächen geachtet<br />

werden. Dabei sollten alle Ebenen<br />

für Rollstuhlfahrerinnen / Rollstuhlfahrer<br />

erreichbar sein. Treppen sind zu vermeiden.<br />

Der Sanitärbereich soll ebenerdig erreichbar<br />

und mit behindertengerechten Toiletten<br />

ausgestattet sein.<br />

Seite 33

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