Barrierefreiheit im Alltag - Behindertenbeauftragter des Landes ...
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ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICHE GEBÄUDE<br />
DIN 18024 T2<br />
13 Versammlungs-, Sport- und Gaststätten<br />
Plätze für Rollstuhlbenutzer müssen min<strong>des</strong>tens 95 cm breit und 150 cm<br />
tief sein.<br />
1 %, min<strong>des</strong>tens jedoch 2 Plätze, sind für Rollstuhlfahrer vorzusehen.<br />
Sitzplätze für Begleitpersonen sind neben dem Rollstuhlplatz vorzusehen.<br />
14 Beherbergungsbetriebe<br />
Es sind 1 %, min<strong>des</strong>tens jedoch 1 Z<strong>im</strong>mer, nach DIN 18025-1 zu planen<br />
und einzurichten.<br />
Je<strong>des</strong> rollstuhlgerechte Gästez<strong>im</strong>mer muss mit Telefon ausgestattet sein.<br />
In rollstuhlgerechten Gästez<strong>im</strong>mern sollten alle Geräte (z. B. Vorhänge,<br />
Türverriegelung) elektrisch sein.<br />
Gaststätte<br />
Bei der Einrichtung von Gaststätten muss<br />
auf ausreichende Bewegungsflächen geachtet<br />
werden. Dabei sollten alle Ebenen<br />
für Rollstuhlfahrerinnen / Rollstuhlfahrer<br />
erreichbar sein. Treppen sind zu vermeiden.<br />
Der Sanitärbereich soll ebenerdig erreichbar<br />
und mit behindertengerechten Toiletten<br />
ausgestattet sein.<br />
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