Innen-Kowi sparkasse-2010 Teil 2 - Kommunalverlag
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Produktvisualisierung<br />
Von Ulrike von Oertzen und Gerrit Steinert, DSGV Berlin<br />
An die Finanzwirtschaft werden spätestens seit der Finanzkrise<br />
große Erwartungen gerichtet, Finanzprodukte mit ihren<br />
Chancen und vor allem Risiken besser als bisher zu erklären.<br />
Die Erwartungen an Finanzdienstleister verschieben sich.<br />
Vertrauen ergibt sich nicht mehr von selbst, sondern muss<br />
durch Eingehen auf Kundenbedürfnisse, gutes Erklären von<br />
Produkten und verantwortliches Verhalten erarbeitet und gepflegt<br />
werden. Darauf soll mit einer besseren Erklärung von<br />
Finanzprodukten durch Produktvisualisierungen reagiert werden.<br />
Es gilt, für Kunden Finanzprodukte mit ihren Chancen und<br />
vor allem Risiken besser als bisher zu erklären. Die Finanzkrise<br />
mit ihren Folgewirkungen sowie zahlreiche Berichte in<br />
den Medien über Vermögenseinbußen oder Fehlberatungen<br />
haben in der Bevölkerung das Bewusstsein geschärft, sich<br />
bei Finanzprodukten nicht nur auf Empfehlungen von Finanzberatern<br />
zu verlassen, sondern Inhalt, Wirkungen und Risiken<br />
von Produkten bewusst verstehen zu wollen. Damit kommen<br />
auf die Finanzdienstleister erhöhte Anforderungen hinsichtlich<br />
der Erläuterung und Transparenz zu. Dies geschieht vor<br />
einem Hintergrund, wo nach Umfragen das Finanzwissen in<br />
der breiten Bevölkerung nicht sehr ausgeprägt ist.<br />
Es ist davon auszugehen, dass die Transparenz bei Produkten<br />
künftig seitens der Kunden verstärkt als Qualitätsmerkmal<br />
wahrgenommen und damit die Kundenloyalität maßgeblich<br />
beeinflussen wird. Im Wertpapierbereich werden derzeit einheitliche<br />
Produktinformationsblätter entwickelt, die von der<br />
Politik und Verbraucherverbänden gefordert werden.<br />
Die „Produktinformationsblätter“ sollen im Beratungsgespräch<br />
den Kunden über die wesentlichen Produkteigenschaften<br />
informieren. Die einheitliche Gestaltung ermöglicht<br />
es, die wesentlichen Eigenschaften verschiedener Produkte<br />
leichter miteinander vergleichen zu können, umso beispielsweise<br />
einen Überblick über Chancen/Risiken und Kosten zu<br />
erhalten.<br />
Sparkassen positionieren sich – auf Basis ihres genetischen<br />
Codes – klar als Qualitätsanbieter. Dies machen sie entscheidend<br />
an ihrer Beratungsqualität fest. Durch die konsequente<br />
Nutzung der Beratungssystematik nach dem Sparkassen-<br />
Finanzkonzept wird sichergestellt, dass die Beratung bedürfnisorientiert,<br />
strukturiert und im Interesse des Kunden erfolgt.<br />
Die Qualität macht sich jedoch nicht zuletzt daran fest, ob der<br />
Kunde die nach einer solchen Beratung gekauften Produkte<br />
bewusst und mit Überzeugung ausgewählt hat. Er muss also<br />
Inhalt, Wirkungsweisen sowie Chancen und mögliche Risiken<br />
– auch zu Hause angekommen – noch verstehen können.<br />
Das erscheint vor allem deshalb notwendig, weil Sparkassen<br />
„Kreditinstitute für eine breite Bevölkerung“ sind. Deshalb<br />
kommunizieren sie auch so, dass sie von möglichst allen verstanden<br />
werden.<br />
Produktvisualisierungen<br />
Der DSGV hat gemeinsam mit der mehrfach in diesem Zusammenhang<br />
ausgezeichneten Agentur Kircher & Burkhardt<br />
exemplarisch für drei <strong>sparkasse</strong>nrelevante Vertriebsprodukte<br />
Infografiken entwickelt. Ziel dieser Infografiken ist es, komplexe<br />
Sachverhalte bildlich darzustellen. So können umfangreiche<br />
textliche Darstellungen weitgehend überflüssig gemacht<br />
werden.<br />
Mit diesen Darstellungen können die Wirkungen, Inhalte,<br />
Chancen und Risiken von Sparkassenprodukten, aber auch<br />
-prozessen bildlich und damit verständlich dargestellt werden.<br />
Dies stellt eine Innovation für den Bereich Vertrieb und<br />
der Kommunikation dar. Sie können textliche Produktbeschreibungen<br />
zwar nicht ersetzen; leisten jedoch einen wesentlichen<br />
Beitrag zur Verständlichkeit von Produktgattungen.<br />
Damit sind sie sowohl für den Kundeneinsatz als auch zum<br />
Beispiel für die Weiterbildung und in der PR einsetzbar.<br />
Als erste Produkte wurden der Riester-Sparplan und eine<br />
Inhaberschuldverschreibung (Privatkunden/ Passivgeschäft)<br />
sowie die Immobilienfinanzierung (Aktivgeschäft) ausgewählt.<br />
Weitere <strong>sparkasse</strong>nrelevante Produktgattungen werden bis<br />
Jahresende folgen. Die erfolgreiche Realisierung sowie der<br />
aktive Einsatz im Beratungsgespräch werden einen Beitrag<br />
leisten, Sparkassen-Produkte im übertragenen Sinne „begreifbar“<br />
zu machen.<br />
Das Beispiel Baufinanzierung:<br />
Die Lösung wird perspektivisch erweiterbar sein. Das gilt<br />
insbesondere für vertiefende bzw. ergänzende Informationen<br />
und vor allem für Umsetzungen in Online-, Mobile -Darstellungen<br />
sowie Produktfilme.<br />
52 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
„ÖPP in Deutschland –<br />
aktueller Status und Zukunft aus Sicht der ÖPP Deutschland AG“<br />
Von Dr. Johannes Schuy – Vorstand ÖPP Deutschland AG, Berlin<br />
Vor dem Hintergrund der immer größer werdenden staatlichen<br />
Schuldenberge und dem sich hieraus ergebenden Spardruck<br />
auf die Gebietskörperschaften, blicken viele staatliche Einrichtungen<br />
in eine unsichere finanzielle Zukunft. Sinkende<br />
Steuereinnahmen und die Vorboten der Schuldenbremse<br />
haben zunehmend Einfluss auf die öffentlichen Haushalte.<br />
Um trotzdem wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge weiter<br />
erfüllen zu können, wurden und werden im Jahr 2009 und<br />
<strong>2010</strong> u. a. Mittel aus Förderprogrammen wie dem Konjunkturpaket<br />
II der Bundesregierung eingesetzt. Aber diese Mittel<br />
sind endlich; angesichts der zu erwartenden Einnahmeentwicklung<br />
müssen auch seitens der Kommunen alternative<br />
Beschaffungsmöglichkeiten, wie Kooperationen mit Privaten,<br />
als mögliche Handlungsoption in Betracht gezogen werden.<br />
Diese moderne Beschaffungsform ist sicherlich kein Allheilmittel<br />
gegen leere Kassen – richtig gemacht kann sie jedoch<br />
unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Investitionen in<br />
schwierigem finanziellen Umfeld möglich machen.<br />
Projekte für die Zukunft umsetzen<br />
Das eigentliche Erfolgsgeheimnis von Öffentlich-Privaten<br />
Partnerschaften liegt im sog. Lebenszyklusansatz: Jeder Unternehmer,<br />
der weiß, dass er ein öffentliches Gebäude, wie<br />
ein Rathaus oder eine Schule, nicht nur errichten, sondern<br />
anschließend noch 20 oder gar 30 Jahre wirtschaftlich betreiben<br />
muss, wird das Gebäude anders bauen. Er wird über<br />
Energiesparoptionen, Reinigungsmöglichkeiten, Baustoffe<br />
usw. anders und intensiver nachdenken und sein Know-how<br />
und Innovationspotenzial umfänglich einbringen. So wundert<br />
es nicht, dass entgegen landläufiger Meinung ÖPP-Projekte<br />
häufig nachhaltiger und qualitativ hochwertiger erstellt wurden,<br />
als vergleichbare konventionelle Gebäude und dass die<br />
Nutzerzufriedenheit in ÖPP-Projekten empirisch nachweisbar<br />
ungewöhnlich hoch ist. Ebenso wenig wundert, dass ÖPP-<br />
Projekte infolge des Lebenszyklusansatzes über die gesamte<br />
Laufzeit wirtschaftlicher sein können als konventionell errichtete<br />
Gebäude.<br />
ÖPP- Projekte sind allerdings kein Allheilmittel gegen leere<br />
Kassen, auch sie müssen über den Lebenszykluszeitraum<br />
finanzierbar sein. Daneben gibt es eine Reihe von immer<br />
wiederkehrenden Erfolgsfaktoren für ÖPP-Projekte: ein qualifizierter<br />
Eignungstest, eine fehlerfrei Wirtschaftlichkeitsuntersuchung,<br />
in der die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nachgewiesen<br />
wird, eine sachgerechte Risikoverteilung zwischen<br />
öffentlicher und privater Seite, Unterstützung durch Verwaltung<br />
und Politik sowie eine objektive und professionelle Beratung<br />
der öffentlichen Hand<br />
Die bis Ende Mai <strong>2010</strong> unter Vertrag genommenen 150 Öffentlich-Privaten<br />
Partnerschaften im Hoch- und Straßenbau<br />
in Deutschland machen nur knapp vier Prozent der öffentlichen<br />
Investitionen aus. Allein diese auch im internationalen<br />
Vergleich verhältnismäßig geringe Zahl zeigt, dass viele Umsetzungschancen<br />
für Kooperationen offenbar nicht in vollem<br />
Umfang genutzt werden. Von zwischen 2002 und Mai <strong>2010</strong> in<br />
ÖPP-Projekte investierten rund 5,7 Milliarden Euro wurden im<br />
kommunalen Bereich 2,2 Milliarden Euro investiert. Im Jahr<br />
2009 war die Mehrzahl der ÖPP-Projekte auf kommunaler<br />
Ebene angesiedelt (547 Mio. Euro Investitionsvolumen auf<br />
kommunaler Ebene von insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro<br />
aller Gebietskörperschaften). Vor allem Schulen, Kindergärten<br />
sowie Sporteinrichtungen werden hier im Zuge einer ÖPP<br />
geplant, gebaut, betrieben und unterhalten.<br />
ÖPP-Projekte mit Vertragsabschluss im Hoch-und Straßenbau,<br />
Stand: 7.6.<strong>2010</strong> Quelle: Partnerschaften<br />
Deutschland / www.PPP-Projektdatenbank.de<br />
Erfolgreiche Öffentlich-Private Partnerschaften bieten unstreitig<br />
langfristig mehr Wirtschaftlichkeit, nachhaltig hohe<br />
Qualität und guten Service. Infolge der aktuellen Finanzkrise<br />
besteht jedoch das Problem, die Finanzierung der Projekte<br />
zu wirtschaftlichen Konditionen darzustellen: Bei den bisher<br />
größtenteils genutzten Finanzierungsarten (Projektfinanzierung<br />
oder Forfaitierung mit Einredeverzicht) werden von den<br />
beteiligten Banken deutlich höhere Zinsmargen als in der<br />
Vergangenheit gefordert. Dies führt zwangsläufig zu einer geringeren<br />
wirtschaftlichen Effizienz der Projekte. Im Einzelfall<br />
kann die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit eines ÖPP-Projekts<br />
sogar in Frage gestellt werden. Ob sich ein geplantes Projekt<br />
insgesamt noch rechnet, muss daher vor dem Projektstart mit<br />
Hilfe einer sog. vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />
überprüft werden. Die Erfahrung zeigt, dass sich für die mei-<br />
ÖPP-Projekte mit Vertragsabschluss – Verteilung der Finanzierungsarten<br />
nach Investitionsvolumen, Stand: 7.6.<strong>2010</strong><br />
Quelle: Partnerschaften<br />
Deutschland / www.PPP-Projektdatenbank.de<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 53
sten Projekte auch nach der Finanzkrise noch adäquate Finanzierungsformen<br />
finden. Wichtig ist allerdings, dass das<br />
Strukturelement „private Finanzierung“ (und damit das Vorhandensein<br />
einer verantwortlichen finanzierenden Bank) in<br />
den Projektstrukturen erhalten bleibt. Eine reine staatliche<br />
Finanzierung von ÖPP-Projekten, die im Zusammenhang mit<br />
den gegenwärtig bestehenden Finanzierungsschwierigkeiten<br />
erwogen wurde, erscheint wenig zielführend, da ein wesentliches<br />
Element der bisherigen Risikoverteilung zu Lasten der<br />
Öffentlichen Hand aufgegeben würde.<br />
Neue Chancen nutzen<br />
Partnerschaften bieten der Verwaltung zahlreiche neue Möglichkeiten<br />
und Chancen. Die Industrie hat das in Privat-Privaten<br />
Partnerschaften in der Vergangenheit häufig erfolgreich<br />
vorgemacht. Mögliche Kooperationsfelder zwischen der Verwaltung<br />
und der Privatwirtschaft sind – neben den klassischen<br />
ÖPP-Gebieten, wie Hoch- und Tiefbau –, die Straßenbeleuchtung<br />
sowie der Bau von Kindertagesstätten. Sowohl national<br />
als auch international kann hier auf erste Erfahrungen mit erfolgreichen<br />
Projekten zurück gegriffen werden.<br />
ÖPP-Projekte mit Vertragsabschluss – Aufteilung nach Anwendungsfeldern,<br />
Stand: 7.6.<strong>2010</strong>, Quelle: Partnerschaften<br />
Deutschland / www.PPP-Projektdatenbank.de<br />
Auch im Gesundheitsbereich, insbesondere bei Krankenhäusern<br />
und Universitätskliniken, werden ÖPP-Projekte entwickelt,<br />
die über das klassische Verständnis einer ÖPP im<br />
Hochbau hinaus gehen. In den Mittelpunkt rücken beispielsweise<br />
die Beschaffung und der Betrieb hochkomplexer medizinischer<br />
Geräte. Weiterhin werden vor dem Hintergrund der<br />
notwendigen Verwaltungsmodernisierung und dem auf den<br />
demografischen Wandel folgenden Fachkräftemangel ÖPPs<br />
auch in den Sektoren Dienstleistungen und Informationstechnologie<br />
zunehmend an Bedeutung gewinnen.<br />
In vielen deutschen Kommunen sind veraltete Beleuchtungsanlagen<br />
mit hohen Instandhaltungskosten, Energieverbräuchen,<br />
und CO²-Emissionen in Betrieb. Mit einer Modernisierung<br />
des Anlagenbestands könnten erhebliche Kostenvorteile<br />
generiert, ein Beitrag zu CO²-Einsparungen erbracht sowie<br />
das Straßenbild und das Sicherheitsniveau deutlich verbessert<br />
werden. Über ÖPP-Modelle kann die Grunderneuerung<br />
von Beleuchtungsanlagen und deren langfristiger Betrieb auf<br />
private Partner übertragen werden. Diese planen und betreiben<br />
Anlagen unter Lebenszyklusgesichtspunkten, übernehmen<br />
umfangreiche Planungs-, Betriebs- und Instandhaltungsrisiken<br />
und können z. B. auch Energieeinsparziele<br />
oder CO²-Einsparungen garantieren. Um eine werterhaltende<br />
Instandhaltung und hohe Verfügbarkeit der Anlagen zu gewährleisten,<br />
werden Betriebsleistungen output-basiert beschrieben,<br />
die Vergütung erfolgt anreizorientiert.<br />
Im Bereich IT- und Dienstleistung ist das Ziel, die Werkzeuge<br />
der Verwaltung zunehmend zu vereinheitlichen und zu vernetzten.<br />
Die Informationstechnologien müssen dazu über gemeinsame<br />
und verbindliche Standards verfügen. Hier kann<br />
beispielsweise ein Vorbild aus UK genutzt werden. Die Anzahl<br />
von ÖPPs, die dort als langjährige strategische Service-Partnerschaften<br />
bezeichnet werden, ist nach wie vor wesentlich<br />
größer als in Deutschland. Entsprechend profitiert die Öffentliche<br />
Hand dort von deren wirtschaftlichen und qualitativen<br />
Vorteilen. Da die IT jedoch als strategisches Instrument für<br />
die öffentliche Verwaltung immer mehr an Bedeutung gewinnt,<br />
werden vermehrt Wege gesucht, die Ausführungskompetenz<br />
von der Steuerungskompetenz zu entkoppeln. Über<br />
Partnerschaftsmodelle wie eine ÖPP kann es gelingen, das<br />
Know-how des privaten Partners über einen langen Zeitraum<br />
für die Ziele einer modernen Verwaltung zu nutzen. Systeme<br />
werden auf aktuellen Standards gehalten, Strukturen entsprechend<br />
angepasst und Verwaltungsvorhaben innovativ<br />
angereichert. Über anreizorientierte Leistungspakete werden<br />
die Arbeitsumfänge des privaten Partners definiert, der Öffentlichen<br />
Hand obliegen die Abrufe und Steuerungsdefinitionen<br />
ihres Einsatzes. Die Schnelllebigkeit der IT-Technik und<br />
der permanente Wandel der Prozesse und Systeme erfordern<br />
eine spezifische Fixierung der vertraglichen Leistungen. So<br />
kann statt einer konkreten Leistung zu einem festen Budget<br />
ein Budgetrahmen mit dem privaten Partner vereinbart werden.<br />
Die darin vereinbarten langfristigen Projekte und Transformationen<br />
kann die öffentliche Verwaltung haushaltsmäßig<br />
planen. Und die damit verbundene finanzielle Planungssicherheit<br />
hilft dem privaten Partner, aufwändige Modernisierungsprojekte<br />
durchzuführen, etwa durch Einführung von<br />
übergreifenden Front-Office Strukturen in einer Kommune.<br />
Voraussetzung ist, dass sowohl der öffentliche wie auch der<br />
private Partner gleichermaßen eine nachhaltige Leistungserbringung<br />
anstreben. Die öffentliche Verwaltung sucht sich<br />
einen Partner aus der Wirtschaft, der neben Investitionsbereitschaft<br />
und Risikoübernahmen auch seine Innovationskraft<br />
zur Verfügung stellt. Ein Anreizsystem der öffentlichen Verwaltung<br />
dient dazu, den Verbesserungsprozess von beiden<br />
Seiten anzuregen und zusätzliche Effizienzsteigerungen zu<br />
ermöglichen. Auf diese Weise können auch die vorhandenen<br />
Kompetenzen der öffentlichen Verwaltung in den Modernisierungsprozess<br />
einfließen.<br />
Im Bereich Gesundheitswesen sind erste ÖPP-Projekte in<br />
Deutschland initiiert, vergeben oder befinden sich in der Errichtungsphase.<br />
Obwohl das Gesundheitswesen als eine<br />
der Referenzbranchen für die Umsetzbarkeit der ÖPP-spezifischen<br />
Vorteile gilt, ist zu beobachten, dass bisher nur wenige<br />
Projekte mit nennenswertem Volumen als ÖPP realisiert<br />
wurden. Dies resultiert vor allem aus Unsicherheiten in Bezug<br />
auf Finanzierungs- und Gewährträgerhaftungsfragen. Wenn<br />
diese Unsicherheiten ausgeräumt und Rechtssicherheit hergestellt<br />
ist, können auf der Basis solcher Finanzierungsstrukturen,<br />
die die Besonderheiten von Forfaitierungsmodellen und<br />
Projektfinanzierungen berücksichtigen, neue ÖPP-Projekte<br />
im Gesundheitswesen realisiert werden. Dabei werden dann<br />
insbesondere die wirtschaftlichen Interessen der öffentlichen<br />
Aufgabenträger an einer Werthaltigkeit ihrer Ansprüche aus<br />
etwaigen Sicherheiten wie Bürgschaften des Auftragnehmers<br />
oder der Nachunternehmer sowie aus vertraglich vereinbarten<br />
Minderungsmechanismen bei Schlechtleistung des Auftragnehmers<br />
gewährleistet werden. Damit ist eine möglichst<br />
hohe Sicherheit bei der zukünftigen wirtschaftlichen Struk-<br />
54 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
turierung von ÖPP-Projekten im Gesundheitswesen erreicht<br />
und der Markt kann belebt werden.<br />
Resümee<br />
Die Finanzkrise beweist erneut die bekannte Lebensweisheit,<br />
dass in jeder Krise immer auch eine Chance steckt. Unter<br />
dem Druck von nationalen und internationalen Schuldenbe-<br />
grenzungsregeln sowie immer knapper werdenden Kassen<br />
müssen die Gebietskörperschaften über neue Formen der<br />
Leistungserbringung und alternative Beschaffungsformen<br />
nachdenken. ÖPP kann hierbei vielfältige Hilfestellungen geben:<br />
Die Inanspruchnahme der Innovationspotentiale der Privatwirtschaft<br />
kann zu mehr Qualität, mehr Nachhaltigkeit und<br />
mehr Wirtschaftlichkeit bei der staatlichen Aufgabenerfüllung<br />
führen.<br />
Ausschreibungspflicht von Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand<br />
Von RA und Notar Dr. Hinrich Thieme – Partner der internationalen Anwaltssozietät Hogan Lovells, Büro Frankfurt am Main<br />
Ausgangslage<br />
Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom<br />
25.03.<strong>2010</strong> die „Ahlhorn“-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf<br />
zur Ausschreibungspflicht von Grundstücksverkäufen<br />
der öffentlichen Hand verworfen. Das OLG Düsseldorf behandelte<br />
in einer Reihe von Entscheidungen (Beschlüsse vom<br />
13.06.2007 „Fliegerhorst Ahlhorn“, vom 12.12.2007 „Wuppertal-Vohwinkel“<br />
und vom 06.06.2008 „Oer-Erkenschwick“)<br />
Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand, die unmittelbare<br />
oder mittelbare Bauverpflichtungen enthalten, als europaweit<br />
ausschreibungspflichtige Baukonzession, sofern der maßgebliche<br />
Schwellenwert, der seit dem 01.01.<strong>2010</strong> bei 4,845<br />
Mio. Euro liegt, überschritten ist. Den Entscheidungen des<br />
OLG Düsseldorf lagen Grundstücksverkäufe der öffentlichen<br />
Hand zugrunde, die entweder mit dem Abschluss eines städ-<br />
tebaulichen Vertrages durch den Käufer verbunden waren,<br />
oder in denen sich der Erwerber zu einer bestimmten Bebauung<br />
und Nutzung verpflichten sollte, wobei sich in einem Fall<br />
der Zweck des Projektes nur aus der Präambel des Kaufvertrages<br />
ergab, ohne dass der Kaufvertrag eine ausdrückliche<br />
Bauverpflichtung enthielt. Diese Rechtsprechung, der sich<br />
einige andere Gerichte und Vergabekammern angeschlossen<br />
haben, hat zu einer kontroversen öffentlichen Diskussion<br />
und erheblichen Verunsicherung, vor allem bei Kommunen<br />
und Investoren, über die Ausschreibungspflicht kommunaler<br />
Grundstücksveräußerungen und städtebaulicher Verträge<br />
geführt.<br />
Der deutsche Gesetzgeber sah sich daraufhin veranlasst,<br />
durch eine Novellierung des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />
(GWB) die Rechtsprechung des OLG<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 55
Düsseldorf zu korrigieren und klarzustellen, dass kommunale<br />
Grundstücksverkäufe an einen Investor, die gleichzeitig städtebauliche<br />
Auflagen umfassen, keine ausschreibungspflichtigen<br />
öffentlichen Aufträge sind. In § 99 Abs. 3 GWB wurde<br />
der Bauauftragsbegriff dahin ergänzt, dass die Bauleistung<br />
dem öffentlichen Auftraggeber „unmittelbar wirtschaftlich zugute<br />
kommen“ muss, um, wie es in der Gesetzesbegründung<br />
heißt, den „einem Bauauftrag immanenten Beschaffungscharakter“<br />
deutlicher hervorzuheben. Ferner wurde die Definition<br />
des öffentlichen Auftrages in § 99 Abs. 6 GWB um die Baukonzession<br />
ergänzt, wobei zusätzlich bestimmt wurde, dass<br />
bei einer Baukonzession das Nutzungsrecht „befristet“ ist.<br />
Die Gesetzesänderung trat am 24.04.2009 in Kraft. Sie führte<br />
jedoch nicht zu der erhofften Rechtssicherheit, weil die Neuregelung<br />
im Rahmen eines Vorlageverfahrens des OLG Düsseldorf<br />
an den Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache<br />
Helmut Müller./.Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Rs.<br />
C-451/08) europarechtlich auf den Prüfstand gestellt wurde.<br />
In diesem Verfahren ging es um den beabsichtigten Verkauf<br />
eines Kasernengeländes durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben<br />
(BImA) an einen Investor, der im Anschluss<br />
daran zu einem späteren Zeitpunkt mit der zuständigen Gemeinde<br />
einen städtebaulichen Vertrag abschließen sollte. Der<br />
Erwerber war im Rahmen des Kaufvertrages nicht zum Abschluss<br />
des städtebaulichen Vertrages verpflichtet.<br />
Mit seiner Entscheidung vom 25.03.<strong>2010</strong> hat sich der Europäische<br />
Gerichtshof den Schlussanträgen des Generalanwaltes<br />
Paolo Mengozzi vom 17.11.2009 angeschlossen und<br />
ist damit der sehr strikten Rechtsansicht des OLG Düsseldorf<br />
zur Ausschreibungspflicht von Grundstücksgeschäften der<br />
öffentlichen Hand entgegen getreten. Das Urteil des EuGH<br />
sorgt für mehr Rechtssicherheit im Zusammenhang mit kommunalen<br />
Grundstücksgeschäften. Eine Reihe von Maßnahmen<br />
des kooperativen Städtebaus wird aus dem Bauauftragsbegriff<br />
herausfallen, sodass die Kommunen Spielräume bei<br />
der Anwendung des Vergaberechts zurückgewinnen. Zudem<br />
droht zahlreichen Verträgen, die ohne Ausschreibung bereits<br />
geschlossen wurden, nicht mehr die Nichtigkeit und vollständige<br />
Rückabwicklung. Mit der Entscheidung des EuGH dürfte<br />
zugleich davon auszugehen sein, dass die Novellierung des §<br />
99 GWB mit Europarecht vereinbar ist.<br />
Allerdings stellt diese Entscheidung keinen Freibrief für die<br />
öffentliche Hand dar. Im Einzelfall gibt es durchaus Fallkonstellationen,<br />
bei denen kommunale Grundstücksverkäufe<br />
ausschreibungspflichtig sind. Da spezielle vergaberechtliche<br />
Fragen im Zusammenhang mit städtebaulichen Verträgen<br />
und Erschließungsverträgen nicht Gegenstand der Entscheidung<br />
des EuGH waren, müssen diese offen bleiben. Im Folgenden<br />
soll anhand des Urteils des EuGH vom 25.03.<strong>2010</strong><br />
herausgearbeitet werden, unter welchen Voraussetzungen<br />
kommunale Grundstücksveräußerungen ausschreibungsfrei<br />
sind bzw. dem Vergaberecht unterliegen können. Ferner<br />
wird untersucht, welche darüber hinausgehenden Schlussfolgerungen<br />
sich aus dieser Entscheidung für die eventuelle<br />
Ausschreibungspflicht von städtebaulichen Verträgen ohne<br />
Grundstücksveräußerungen ergeben könnten. Schließlich<br />
beschäftigt sich dieser Beitrag anhand eines weiteren aktuellen<br />
Urteils des EuGH vom 29.10.2009 (Rs. C-536/07 – Köln<br />
Messehallen) mit der Frage, ob und inwieweit der Abschluss<br />
von Mietverträgen durch die öffentliche Hand ausschreibungspflichtige<br />
Bauaufträge darstellen.<br />
Grundstückskaufverträge<br />
Völlig unstreitig ist, dass reine Grundstücksveräußerungen<br />
durch die öffentliche Hand nicht dem Vergaberecht un-<br />
terfallen. Dies hat der EuGH in seiner Entscheidung vom<br />
25.03.<strong>2010</strong> ausdrücklich bestätigt. Er führt aus, dass der Verkauf<br />
eines unbebauten oder bebauten Grundstücks durch die<br />
öffentliche Hand keinen öffentlichen Bauauftrag darstellt. Ein<br />
öffentlicher Auftrag setzt nämlich voraus, dass die öffentliche<br />
Hand als „Erwerber“ und nicht als Verkäufer auftritt. Ferner<br />
muss ein Bauauftrag die Ausführung von Bauleistungen zum<br />
Gegenstand haben. An beidem fehlt es bei einem Grundstücksverkauf<br />
als solchem. Für Grundstückskäufe der öffentlichen<br />
Hand regelt Art. 16 Buchst. a der einschlägigen EU-<br />
Richtlinie (Richtlinie 2004/18/EG) und darauf fußend § 100<br />
Abs. 2 lit. h) GWB ausdrücklich, dass der Erwerb von Grundstücken<br />
und „vorhandenen“ Gebäuden (oder Rechten daran)<br />
nicht dem Vergaberecht unterliegt. Etwas anderes gilt für den<br />
Erwerb eines Grundstückes verbunden mit einem erst noch<br />
zu errichtenden Gebäude. Dieser stellt klassischer Weise einen<br />
ausschreibungspflichtigen Bauauftrag dar.<br />
Grundstücksveräußerungen mit Bauverpflichtungen<br />
oder Städtebaulichen Verträgen<br />
Unmittelbares wirtschaftliches Interesse<br />
Einer der wesentlichen Kernpunkte in der Diskussion um die<br />
„Ahlhorn“-Rechtsprechung ist, ob ein ausschreibungspflichtiger<br />
öffentlicher Auftrag einen eigenen Beschaffungszweck<br />
des öffentlichen Auftraggebers erfordert. Das OLG Düsseldorf<br />
verneint dies und vertritt die Ansicht, es genüge, dass<br />
der öffentliche Auftraggeber überhaupt Aufträge vergebe, zu<br />
welchen Zwecken auch immer – eine öffentliche Zweckbestimmung,<br />
wie die Sicherung der städtebaulichen Entwicklung,<br />
reiche dafür aus.<br />
Der Entscheidung des EuGH ist nicht eindeutig zu entnehmen,<br />
ob ein öffentlicher Auftrag einen Beschaffungsbedarf des öffentlichen<br />
Auftraggebers erfüllen muss. Nach dem EuGH-<br />
Urteil setzt ein öffentlicher Bauauftrag nicht voraus, dass die<br />
Bauleistung in einem gegenständlichen oder körperlich zu verstehenden<br />
Sinn für den öffentlichen Auftraggeber „beschafft“<br />
wird. Entscheidend ist, dass der öffentliche Auftraggeber<br />
ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an einer solchen<br />
Leistung haben muss. Dieses liegt vor, wenn der öffentliche<br />
Auftraggeber Eigentümer der Bauleistung oder des Bauwerks<br />
wird oder auf sonstige Weise darüber verfügen kann. Das wirtschaftliche<br />
Interesse kann ferner in wirtschaftlichen Vorteilen<br />
liegen, die der öffentliche Auftraggeber aus der zukünftigen<br />
Nutzung oder Veräußerung des Bauwerks ziehen kann, in seiner<br />
finanziellen Beteiligung an der Erstellung des Bauwerks<br />
oder in den Risiken, die er im Fall eines wirtschaftlichen Fehlschlags<br />
des Bauwerks trägt. Diese Voraussetzungen sind<br />
aber nicht erfüllt, so der EuGH, bei der „bloßen Ausübung von<br />
städtebaulichen Regelungszuständigkeiten im Hinblick auf<br />
die Verwirklichung des allgemeinen Interesses“. Sie ist weder<br />
auf den Erhalt einer vertraglichen Leistung noch auf die Befriedigung<br />
des unmittelbaren wirtschaftlichen Interesses des<br />
öffentlichen Auftraggebers gerichtet.<br />
Unter die „städtebauliche Regelungszuständigkeit“ fällt vor<br />
allem die hoheitliche Bauaufsicht und Bauleitplanung. Dazu<br />
gehört auch der Abschluss städtebaulicher Verträge als besondere<br />
Form kooperativen Handelns im Städtebau. Daher<br />
unterliegen Grundstücksveräußerungen in Kombination mit<br />
städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen<br />
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan meist nicht dem<br />
Vergaberecht, weil die Gemeinden mit diesen Verträgen in<br />
den wenigsten Fällen unmittelbare wirtschaftliche Interessen,<br />
sondern vielmehr die Verwirklichung einer von ihr angestrebten<br />
städtebaulichen Entwicklung verfolgen. Dies gilt<br />
56 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
vor allem, wenn mit dem städtebaulichen Vertrag lediglich die<br />
Voraussetzungen für die Schaffung von Baurecht verwirklicht<br />
werden. Im Übrigen verweist der Der EuGH darauf, dass<br />
überhaupt nur „schriftlich geschlossene entgeltliche Verträge“<br />
dem Vergaberecht unterfallen. Andere Tätigkeiten, für die<br />
die öffentliche Verwaltung zuständig ist, werden vom Vergaberecht<br />
nicht erfasst. Damit fallen vor allem der Erlass von<br />
Bebauungsplänen und die Erteilung von Baugenehmigungen<br />
von vornherein aus dem Vergaberecht heraus.<br />
Ein „wirtschaftliches Interesse“ seitens der Gemeinden<br />
könnte vorliegen, wenn sie Grundstücke mit dem Ziel veräußern,<br />
bestimmte Gewerbebetriebe oder Wohnbauprojekte<br />
anzusiedeln, um das Steuer- oder Abgabenaufkommen zu<br />
erhöhen, und deshalb die Investoren verpflichten, innerhalb<br />
gewisser Fristen das Projekt auf dem veräußerten Grundstück<br />
zu realisieren. Das gilt möglicherweise auch für die<br />
Errichtung von Kindergärten, Freizeitanlagen, öffentlichem<br />
Parkraum, Straßen oder ähnlichen Infrastruktureinrichtungen<br />
oder die Beseitigung von Altlasten. Dann wird es im Einzelfall<br />
zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen, wann ein "wirtschaftliches<br />
Interesse" bzw. ein „wirtschaftlicher Vorteil“ der<br />
öffentlichen Hand vorliegt. Die Vergabekammer Düsseldorf<br />
hat mit Beschluss vom 28.01.<strong>2010</strong> entschieden, dass in solchen<br />
Fällen (es ging um die Verpflichtung zur Errichtung von<br />
Kfz-Stellplatzflächen) von einem wirtschaftlichen Interesse<br />
ausgegangen werden könne, wenn die Gemeinde das betreffende<br />
Grundstück deutlich unter Verkehrswert verkaufe.<br />
Einklagbare Verpflichtung<br />
Für die Vertragspraxis besonders wichtig ist die Feststellung<br />
des EuGH, dass ein öffentlicher Bauauftrag nur vorliegt, wenn<br />
der Auftragnehmer sich zur Erbringung der Bauleistungen<br />
vertraglich verpflichtet und es sich dabei um eine einklagbare<br />
Verpflichtung handelt. Mangels einklagbarer Verpflichtung<br />
wird es also nicht ausreichen, wenn die Realisierung<br />
von Bauleistungen oder eines Bauwerkes lediglich Vertragsgrundlage<br />
ist. Dies wird wohl selbst dann gelten, wenn der<br />
öffentliche Auftraggeber zum Vertragsrücktritt oder Wiederkaufsrecht<br />
berechtigt ist oder einen Vertragsstrafenanspruch<br />
hat, sollte das beabsichtigte Projekt nicht realisiert werden.<br />
Denn diese Rechte sind darauf beschränkt, nur in mittelbarer<br />
Weise Druck auf den Investor auszuüben, ohne dass die Umsetzung<br />
des Bauvorhabens damit rechtlich durchsetzbar ist.<br />
Damit unterliegen sämtliche Vereinbarungen, die keine unmittelbaren<br />
Leistungsverpflichtungen des Käufers bzw. Investors<br />
regeln, nicht dem Vergaberecht.<br />
Prüfung und Billigung von Bauplänen nicht ausreichend<br />
Nach dem sehr weiten Bauauftragsbegriff der Vergabevorschriften<br />
kann ein öffentlicher Bauauftrag auch in der Erbringung<br />
einer „Bauleistung … gemäß den vom öffentlichen<br />
Auftraggeber genannten Erfordernissen“ (vgl. § 99 Abs. 3<br />
3.Alt. GWB) liegen. Nach dem EuGH-Urteil reicht es hierfür<br />
nicht aus, wenn die öffentliche Hand die Baupläne eines Investors<br />
oder Grundstückseigentümers lediglich im Rahmen<br />
des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes oder<br />
eines Baugenehmigungsverfahrens prüft und hierüber entscheidet.<br />
Vielmehr muss der öffentliche Auftraggeber den<br />
Inhalt der auszuführenden Bauleistungen selbst bestimmen<br />
oder auf diesen zumindest einen entscheidenden Einfluss<br />
ausüben. Diese Voraussetzung wird man in dem der EuGH-<br />
Entscheidung zugrunde liegenden Fall kaum als erfüllt ansehen<br />
können, weil die Stadt keine Beschreibung über das zu<br />
realisierende Bauvorhabens erstellt oder sonstige inhaltliche<br />
Vorgaben gemacht hat, sondern der Rat der Stadt sich ledig-<br />
lich für das von dem Erwerbsinteressenten vorgestellte Nutzungskonzept<br />
aussprach und beschloss, ein Verfahren zur<br />
Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten. Daraus folgt,<br />
dass selbst dieser weite Bauauftragsbegriff nicht erfüllt ist,<br />
wenn die Kommune – entweder als Planungsträger oder Genehmigungsbehörde<br />
– die inhaltlichen Vorgaben des Grundstückserwerbers<br />
oder -eigentümers an das geplante Projekt<br />
im Rahmen eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes<br />
planungsrechtlich umsetzt oder das beantragte Bauvorhaben<br />
baurechtlich genehmigt.<br />
Baukonzession nur bei befristetem Nutzungsrecht<br />
Nur ein „entgeltlicher“ Vertrag kann einen öffentlichen Bauauftrag<br />
darstellen. Leistet der öffentliche Auftraggeber für die<br />
von dem Investor oder Grundstückseigentümer zu erbringenden<br />
Bauleistungen kein Entgelt, ist das Vergaberecht nicht<br />
anwendbar. In den wenigsten Fällen zahlt die öffentliche Hand<br />
eine Vergütung dafür, dass Grundstückserwerber bei Grundstückskäufen<br />
oder Investoren bei städtebaulichen Verträgen<br />
gewisse Bauverpflichtungen oder städtebauliche Vorgaben<br />
übernehmen. Dabei braucht das Entgelt aber nicht unbedingt<br />
in einer unmittelbaren Zahlung liegen. Ein Entgelt könnte, wie<br />
in dem von der Vergabekammer Düsseldorf entschiedenen<br />
Fall, auch darin liegen, dass in Abgeltung des Aufwandes für<br />
die vereinbarten Bauleistungen des Käufers ein niedrigerer<br />
Kaufpreis vereinbart wird oder die veräußernde Kommune<br />
dem Erwerber in anderer Weise wirtschaftliche Vorteile zukommen<br />
lässt, etwa auch durch Übernahme wirtschaftlicher<br />
Risiken, z.B. der Altlastensanierung, im Zusammenhang mit<br />
dem Grundstückserwerb und dem darauf geplanten Vorhaben,<br />
insbesondere wenn diese nicht marktüblich oder marktgerecht<br />
sind.<br />
Der EuGH hat in seinem Urteil klargestellt, dass in einer<br />
Grundstücksveräußerung regelmäßig auch keine ausschreibungspflichtige<br />
öffentliche Baukonzession liegt. Eine Baukonzession<br />
unterscheidet sich von einem Bauauftrag darin,<br />
dass die Gegenleistung für die Bauleistungen in dem „Recht<br />
zur Nutzung“ der baulichen Anlage (ggfls. zuzüglich der Zahlung<br />
eines Preises) besteht. Nach Auffassung des EuGH kann<br />
dieses Nutzungsrecht nicht in der Übertragung des Grundstückseigentums<br />
und dem darin enthaltenen Recht der Verwertung<br />
der Immobilie durch den Käufer liegen. Denn ein<br />
"Recht zur Nutzung" kann ein öffentlicher Auftraggeber nur<br />
übertragen, wenn er selbst über die Nutzung verfügen kann.<br />
Dies ist aber nicht der Fall, wenn der Auftragnehmer selbst<br />
Grundstückseigentümer und damit berechtigt ist, das Bauwerk<br />
zu nutzen. Ferner lässt sich das Urteil des EuGH auch<br />
dahin deuten, dass das Recht zur Nutzung ebenso wenig in<br />
der Erteilung einer Baugenehmigung durch die öffentliche<br />
Hand gesehen werden kann, weil diese in Ausübung der hoheitlichen<br />
Befugnisse erteilt wird und sich nicht aus dem die<br />
Konzession begründenden Vertragsverhältnis ergibt.<br />
Damit fallen sämtliche Grundstückskaufverträge und städtebauliche<br />
Verträge, in denen einem Grundstückskäufer oder<br />
-eigentümer Bauverpflichtungen oder städtebauliche Anforderungen<br />
durch die öffentlichen Hand auferlegt werden, ohne<br />
hierfür eine Vergütung zu erhalten, aus dem Vergaberecht<br />
mangels „Entgeltlichkeit“ heraus. Baukonzessionen könnten<br />
daher lediglich in Erbbaurechtsverträgen oder Mietverträgen<br />
bzw. sonstigen Nutzungsverträgen mit der öffentlichen Hand<br />
liegen, da diese dem Erbbaurechtsnehmer oder Mieter bzw.<br />
Nutzer ein befristetes Recht zur Nutzung einräumen, vorausgesetzt<br />
diese verpflichten sich in den Verträgen gegenüber<br />
dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung eines Bauvorhabens<br />
oder von Bauleistungen.<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 57
Wertung eines zweistufiges Verfahren<br />
als einheitliches Verfahren<br />
Schließlich beschäftigt sich der EuGH in seiner Entscheidung<br />
mit der Frage, ob und inwieweit das Vergaberecht in einem<br />
zweistufigen Verkaufsprozess anwendbar ist. In dem der Eu-<br />
GH-Entscheidung zugrundeliegenden Fall sollte der Investor<br />
den Grundstückskaufvertrag mit der BImA und den städtebaulichen<br />
Vertrag mit der zuständigen Gemeinde abschließen.<br />
Bauliche Vorgaben, die einen ausschreibungspflichtigen<br />
Bauauftrag hätten begründen können, enthielt aber nicht der<br />
Grundstückskaufvertrag, sondern der erst später abzuschließende<br />
städtebauliche Vertrag. Nach Ansicht des EuGH ist es<br />
nicht ausgeschlossen, dass der Verkauf eines Grundstücks<br />
und die spätere Vergabe eines Bauauftrags in Bezug auf<br />
dieses Grundstück in rechtlicher Hinsicht als eine Einheit zu<br />
bewerten sind, so dass das Vergaberecht hierauf anwendbar<br />
ist. Für den vorliegenden Fall stellt sich nach Auffassung des<br />
EuGH diese Frage jedoch nicht, weil seitens der Gemeinde<br />
lediglich die Absicht bestand, mit dem Investor den Durchführungsvertrag<br />
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
abzuschließen, ohne dass der vorliegende Kaufvertrag bereits<br />
eine entsprechende Verpflichtung enthielt.<br />
Städtebauliche Verträge<br />
Das OLG Düsseldorf hatte bislang nur Fälle entschieden,<br />
in denen die Baupflichten anlässlich eines Grundstücksverkaufes<br />
vereinbart wurden. Daher stellt sich die Frage, ob<br />
städtebauliche Verträge und Erschließungsverträge als solche<br />
vergaberechtlich relevant sind. Aus dem EuGH-Urteil<br />
lässt sich schließen, dass dies überhaupt nur der Fall sein<br />
kann, wenn der Vertragspartner gegenüber der Kommune<br />
die vertragliche Verpflichtung zur Errichtung eines Bauvorhabens<br />
oder die Erbringung von sonstigen Bauleistungen übernimmt,<br />
diese im wirtschaftlichen Interesse der öffentlichen<br />
Hand liegen und der Investor hierfür von der Kommune ein<br />
Entgelt erhält. Darüber hinaus lässt sich aus dem Urteil ableiten,<br />
dass in dem Abschluss städtebaulicher Verträge und Erschließungsverträge<br />
keine Baukonzession zu sehen ist. Denn<br />
in der Schaffung von Baurecht im Wege der Bauleitplanung<br />
oder Baugenehmigung liegt nicht die Übertragung eines Nutzungsrechtes,<br />
weil diese in „Ausübung städtebaulicher Regelungszuständigkeit“<br />
erfolgt.<br />
Die Anwendbarkeit des Vergaberechts ist für zahlreiche Fallgruppen<br />
städtebaulicher Verträge regelmäßig auszuschließen.<br />
Ob insoweit von den Kommunen ein wirtschaftliches<br />
Interesse verfolgt wird, ist eine Frage des Einzelfalles. Meist<br />
wird es aber an der Entgeltlichkeit fehlen, teilweise auch an<br />
einer Bauverpflichtung. Dies gilt vor allem für Bauplanungs-<br />
und Baureifmachungsverträge und Folgekostenverträge (§<br />
11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3 BauGB). Durch diese Verträge<br />
werden keine Bauleistungen auferlegt und die Gemeinde<br />
zahlt kein Entgelt. Vielmehr übernimmt der Investor die Vorbereitung<br />
und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen auf<br />
seine Kosten bzw. die der Gemeinde entstehenden Kosten<br />
und Aufwendungen für von ihr durchgeführte städtebauliche<br />
Maßnahmen. Bei Baurealisierungsverträgen (§ 11 Abs. 1<br />
Satz 2 Nr. 2 BauGB) ist zu differenzieren. Sie können darauf<br />
gerichtet sein, dass der Grundstückseigentümer bestimmte<br />
Bau-, Abriss-, Entsiegelungs- oder Rückbauverpflichtungen<br />
übernimmt. In diesen Fällen ist das Vergaberecht potentiell<br />
anwendbar, wenn die Kommune hierfür ein Entgelt leistet.<br />
Vergaberechtlich nicht relevant sind dagegen Baubindungen,<br />
die dem Investor auferlegt werden, wenn dieser von seinem<br />
Baurecht Gebrauch macht. Gleiches gilt für Verpflichtungen<br />
zu bebauungsplankonformer Bebauung. Durchführungsver-<br />
träge nach § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan)<br />
sind zwar auf die Verpflichtung zur Durchführung von Bauvorhaben<br />
und Erschließungsmaßnahmen gerichtet, allerdings<br />
wird es auch hier regelmäßig an der Entgeltlichkeit fehlen. Bei<br />
Umlegungsvereinbarungen (§§ 45 ff BauGB) fehlt es ebenfalls<br />
schon häufig an Bauverpflichtungen und der Entgeltlichkeit.<br />
Unechte Erschließungsverträge unterliegen unstreitig dem<br />
Vergaberecht. Hierbei handelt es sich im Zweifel um Werkverträge,<br />
bei denen der Erschließungsträger der Gemeinde<br />
den Aufwand vorfinanziert. Anders zu bewerten sind echte<br />
Erschließungsverträge. Nach wohl überwiegender Meinung<br />
sind sie nicht ausschreibungspflichtig, und zwar gleich ob sie<br />
Grundstücke betreffen, die dem Erschließungsträger oder der<br />
Gemeinde gehören. Allerdings gibt es vereinzelt Stimmen, die<br />
vertreten, Vergaberecht sei anzuwenden, da die Gemeinde<br />
gegenüber dem betreffenden Grundstückseigentümer auf die<br />
Erhebung von Erschließungsbeiträgen verzichte oder diese<br />
verrechne, was zur Entgeltlichkeit führe.<br />
Miet- und Pachtverträge mit Bauverpflichtungen<br />
Nach Art. 16 Buchst. a Richtlinie 2004/18/EG und § 100 Abs.<br />
2 lit. h) GWB sind Mietverträge der öffentlichen Hand über<br />
Grundstücke und „vorhandene“ Gebäude vom Vergaberecht<br />
ausgenommen. Diese Bereichsausnahme gilt jedoch nicht für<br />
die Anmietung von Neubauten.<br />
Bei Mietverträgen über erst noch zu errichtende Mietgebäude<br />
und -flächen handelt sich um sogenannte gemischte Verträge,<br />
die zugleich Elemente eines Bauauftrages und eines Mietvertrages<br />
aufweisen, da die Erfüllung der mietvertraglichen Verpflichtungen<br />
die vorhergehende Ausführung des Bauvorhabens<br />
voraussetzt. Im Regelfall enthalten solche Mietverträge<br />
Regelungen über die Bauausführung nach den spezifischen<br />
Wünschen und Erfordernissen des öffentlichen Auftraggebers<br />
als Mieter. Insoweit könnte ein ausschreibungspflichtiger<br />
Bauauftrag nach dem weiten Bauauftragsbegriff des §<br />
99 Abs. 3 3. Alt. GWB vorliegen. Ob ein solch gemischter<br />
Vertrag, als Bauauftrag einzuordnen ist, bestimmt sich nach<br />
der Rechtsprechung des EuGH nach dem „Hauptgegenstand<br />
des Vertrages“. Für die Abgrenzung als Mietvertrag oder Bauauftrag<br />
ist entscheidend, ob das Hauptziel des Vertrages in<br />
der Nutzungsüberlassung eines zu errichtenden Bauwerks<br />
auf Zeit oder in der Errichtung des Bauwerkes liegt. Dasselbe<br />
Problem stellt sich, wenn Mietflächen durch Umbauten für<br />
den Mieter hergerichtet werden müssen.<br />
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 29.10.2009 (Rs. C-536/07<br />
– Köln Messehallen) über einen 30-jährigen Mietvertrag, den<br />
die Stadt über die Anmietung eines Grundstückes und darauf<br />
vom Vermieter erst noch zu errichtender Messehallen samt<br />
dazugehöriger Infrastruktur abgeschlossen hatte, entschieden,<br />
dass es sich um einen ausschreibungspflichtigen öffentlichen<br />
Bauauftrag handelt. Da zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />
mit der Errichtung der Mietgebäude noch nicht<br />
einmal begonnen worden ist, war nach Auffassung des EuGH<br />
vorrangiges Ziel des Vertrages nicht die Anmietung, sondern<br />
nur die Errichtung der betreffenden Gebäude. Der EuGH hat<br />
aber vor allem daraus, dass der Mietvertrag sehr detaillierte,<br />
von der Stadt in Form einer genauen Beschreibung festgelegte<br />
Spezifikationen über die Ausführung der zu errichtenden<br />
Gebäude, ihrer Beschaffenheit und ihrer Ausstattung enthielt,<br />
die weit über die üblichen Anforderungen eines Mieters<br />
an eine Neubauimmobilie hinausgingen, geschlossen, dass<br />
vorrangiges Ziel des Vertrages der Bau der Messehallen nach<br />
den von der Stadt gestellten Erfordernissen war. Dagegen<br />
hielt es der EuGH für irrelevant, dass die Vertragsparteien den<br />
58 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
Vertrag als „Mietvertrag“ bezeichnet haben und dieser Vertrag<br />
Elemente eines Mietvertrages enthielt. Ebenso wenig kam es<br />
darauf an, dass der Gesamtbetrag der über die 30-jährige<br />
Vertragslaufzeit zu zahlenden Miete deutlich höher lag als die<br />
Gesamtbaukosten der Messehallen. Vor diesem Hintergrund<br />
sind Mietverträge mit Bauverpflichtungen über Neubauten –<br />
bei Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes - im<br />
Zweifel als Bauauftrag europaweit auszuschreiben, wenn<br />
der öffentliche Auftraggeber Einfluss auf die Planung oder<br />
Ausführung des Bauvorhabens nimmt. Gleiches gilt unter<br />
denselben Voraussetzungen für die Anmietung eines Bestandsbaus,<br />
der vom Vermieter erst noch umzubauen ist.<br />
Unproblematisch sind dagegen völlig untergeordnete nutzerspezifische<br />
Bauleistungen, die Gegenstand eines typischen<br />
Generationen- und Stiftungsmanagement<br />
als notwendige Aufgabe der Sparkasse<br />
Mietvertrages sind, oder alle für Mietverhältnisse typischen<br />
Anforderungen des Mieters an das Mietobjekt. Selbst wenn<br />
diese zu Bauleistungen des Vermieters führen, sind sie nicht<br />
als öffentlicher Bauauftrag einzuordnen. Ebenfalls wird vertreten,<br />
dass auch die Anmietung eines Neubaus nicht dem<br />
Vergaberecht unterliegt, wenn der öffentliche Auftraggeber<br />
als Mieter vor der Gebrauchsüberlassung auf die noch vorzunehmenden<br />
Bauleistungen keinen Einfluss hat und ein<br />
Mietvertrag vorliegt, wie er typischerweise über schon vorhandene<br />
Gebäude abgeschlossen wird, weil in diesem Falle<br />
nicht so sehr die Errichtung des Mietgegenstandes, sondern<br />
dessen Nutzungsüberlassung auf Zeit im Vordergrund steht.<br />
Allerdings wird es bei dieser Fallkonstellation sehr auf die Abgrenzung<br />
im Einzelfall ankommen.<br />
Von Stefan Stamm, Dipl. Sparkassenbetriebswirt, Estate Planner (ebs), CFEP ® , Stadt<strong>sparkasse</strong> München<br />
Egal ob Personalwesen, die Planung von Wohnraum, die Sicherheit<br />
der Rentenzahlungen oder über Wachstumsmärkte<br />
für neue Produkte diskutiert wird, der demografische Wandel<br />
liegt all diesen Betrachtungen zu Grunde. Dass sich die Alterspyramide<br />
auf den Kopf dreht, ist allgemein hin bekannt. Alter<br />
und Familienstand sind diese demografischen Strukturen,<br />
die einem schnellen Wandel unterliegen. In der Altersstruktur<br />
finden seit längerem Umschichtungen zu ungunsten der jüngeren<br />
Altersgruppen statt. Die über 50-Jährigen werden als<br />
wachsende Zielgruppe immer stärker wahrgenommen und in<br />
den Fokus von Marketingstrategien gerückt. "Der Wettlauf um<br />
die Alten" hat längst begonnen, wie beispielsweise eine Seminarausschreibung<br />
eines Anbieters verlauten lässt. So prognostiziert<br />
und belegt die Statistik in der Tat, dass der Anteil<br />
der über 50-Jährigen an der Gesamtbevölkerung von ca. 44<br />
Prozent im Jahr 2004 auf über 60 Prozent im Jahr 2050 steigen<br />
soll.<br />
Dabei wirken mehrere Faktoren beschleunigend auf die Überalterung.<br />
Zum einen ist die Gesundheitsvorsorge in einem<br />
fortwährenden Forschungsprozess, der die statistische Lebenserwartung<br />
in immer erfreulichere Regionen steigen lässt.<br />
Zum anderen wirkt die nach wie vor sinkende Geburtenrate<br />
maßgeblich auf die Beschleunigung ein. Von den Babyboom-<br />
Jahren 1964 bis zum Jahr 2003 hat sich die jährliche Geburtenzahl<br />
von 1,35 Millionen auf rund 700.000 fast schon<br />
halbiert. Wie das Familienministerium auch erst kürzlich zugeben<br />
musste, hat die Einführung des Elterngeldes einen<br />
noch drastischeren Rückgang wohl nur abgemildert und<br />
nicht – wie erste Pressemitteilungen verkündet hatten – ansteigen<br />
lassen.<br />
Dies und der erfreuliche Umstand, dass Deutschland in den<br />
letzten 60 Jahren keine Kriegszeiten erlebt hat, lässt in absehbarer<br />
Zukunft ein Erbschaftsvolumen in einem Ausmaß<br />
anstehen, wie es in der Vergangenheit noch nie vorgekom-<br />
60 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
Der Estate Planner<br />
• erarbeitet einen detaillierten Status quo der bestehenden<br />
Nachfolgeregelungen des Kunden,<br />
• definiert im Dialog mit seinem Kunden dessen<br />
Zielvorgaben für eine geplante Vermögensnachfolge,<br />
• erarbeitet schließlich ein umfassendes Vermögensnachfolgekonzept<br />
mit konkreten Handlungsempfehlungen,<br />
• begleitet den Kunden auf Wunsch bei der Umsetzung<br />
des Vermögensnachfolgekonzeptes.<br />
men ist. Bereits heute entfällt knapp die Hälfte des gesamten<br />
privaten Vermögens auf die über 55-Jährigen. Das wirkt sich<br />
deutlich auf das Erbvolumen aus. Hinzu kommt, dass mehr<br />
als die Hälfte der Erben bereits selbst über 50 Jahre sind –<br />
also in einem Alter, in dem die persönliche Vermögensnachfolgeplanung<br />
schon in den Fokus rückt.<br />
Bevölkerungsprognosen, die der Deutsche Sparkassen- und<br />
Giroverband in einem Demografie-Atlas den Sparkassen zur<br />
Verfügung stellt, lassen eine Analyse für das jeweilige Geschäftsgebiet<br />
zu. Dabei werden die ländlicheren Regionen<br />
tendenziell stärker unter diesen geschilderten Entwicklungen<br />
leiden als die Ballungszentren. Ebenso wirkt sich auch das<br />
Nord-Süd/wie Ost-West-Gefälle bei diesen Überlegungen<br />
aus. Nicht selten strebt der Nachwuchs, sei es aus Gründen<br />
des Studiums oder auf der Suche nach Arbeit, aus strukturschwachen<br />
Regionen in die Ballungszentren. Für das Geschäftsgebiet<br />
der Stadt<strong>sparkasse</strong> München z. B. ergeben<br />
sich Prognosen wie in Abb. 1 ersichtlich, die einzig wachsende<br />
Bevölkerungsgruppe bis zum Jahr 2020 sind Personen<br />
von 60 Jahren und älter.<br />
Entsprechend dieser aufgezeigten Tendenz bei der demografischen<br />
Entwicklung der Gesamtbevölkerung steigt auch<br />
das Durchschnittsalter der Kunden – und damit für die Sparkassen<br />
auch die Gefahr unkontrollierter Abflüsse von Kundenvermögen<br />
im Erbwege an Nichtkunden. Aufgrund der<br />
Marktausschöpfungsquoten in den unterschiedlichen Altersgruppen<br />
muss deshalb gerade bei den Sparkassen als<br />
regional agierende Institute das Thema Erbrecht und Vermögensübertragung<br />
an Bedeutung gewinnen. Trotzdem gilt es<br />
festzuhalten: es wird schwerer fallen, die Erben-Generation<br />
an das Haus zu binden, weil diese – wie bereits beschrieben<br />
– oftmals nicht mehr ortsansässig sind. Zwar können die<br />
Abflüsse möglicherweise durch Zuflüsse auf Seiten der Erben<br />
zum <strong>Teil</strong> kompensiert werden, jedoch wird insbesondere aus<br />
Sicht der wohlhabenderen Kunden die Kompetenz, Vermögen<br />
generationsübergreifend (Estate Planning) zu planen immer<br />
wichtiger. Die Stadt<strong>sparkasse</strong> München bietet ihren Kunden<br />
als Antwort auf diese Entwicklung die Möglichkeit, die vermögensrechtlichen<br />
Auswirkungen der Vermögensnachfolge<br />
analysieren zu lassen. Estate Planning ist der Fachbegriff, der<br />
die Beratung für den Vermögensübergang zwischen den Generationen<br />
beschreibt und ist ein koordinierter Planungsprozess,<br />
der Privatpersonen für den Fall bestimmter Lebenssituationen<br />
in die Lage versetzen soll, planmäßig ihr Vermögen<br />
unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage im<br />
Sinne des Vermögens zu sichern, zu konservieren und letztendlich<br />
zu übertragen.<br />
Es geht dabei nicht um Erbschaftsplanung im engeren<br />
Sinne, da dies auch im neuen Rechtsdienstleistungsgesetz<br />
eine erlaubnispflichtige Tätigkeit darstellt. Kerngeschäft der<br />
Sparkassen ist jedoch die Verwaltung und Optimierung des<br />
Kundenvermögens respektive der Absicherung des Vermö-<br />
gensinhabers und auf Wunsch dessen Angehörige gegen Lebensrisiken,<br />
also nicht der Entwurf von Nachfolgelösungen,<br />
sondern ein generationsübergreifender, ganzheitlicher Beratungsansatz.<br />
Dort findet sich die Liquiditätsplanung des<br />
Vermögensinhabers genauso wieder, wie eine Versorgung<br />
naher Angehöriger im Erbfall oder der Beschaffung von Liquidität<br />
zum Beispiel für Pflichtteils- oder Erbschaftssteuerbelastungen.<br />
Um die im Laufe des Lebens geschaffenen Vermögenswerte<br />
nicht dem Pflegerisiko auszusetzen oder den<br />
Kindern das Risiko der Haftung aufzubürden, ergeben sich<br />
ebenfalls Optimierungsansätze. Angefangen bei einer Vorsorgevollmacht<br />
bis hin zur Absicherung des Pflegerisikos, um<br />
das eigene Vermögen vor den hohen Kosten der Pflegebedürftigkeit<br />
zu schützen. Aus diesem Grunde sind die künftigen<br />
Erben grundsätzlich in diese Optimierungsgespräche einzubeziehen,<br />
was wiederum die Möglichkeit einer Geschäftsbeziehungsaufnahme<br />
mit sich bringt. Die Identifikation und<br />
letztendlich Akquisition der künftigen Erben ist eine wichtige,<br />
wenngleich im Beratungsauftrag der Sparkasse verankerte<br />
Tätigkeit im Generationenmanagement.<br />
Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.<br />
ist der Zusammenschluss von über 1.000 privaten Finanzplanern<br />
und Estate Plannern, die nach Ausbildung, Erfahrung<br />
und stets aktualisiertem Fachwissen höchstes Qualitätsniveau<br />
in dieser Branche repräsentieren. Sie tragen<br />
den Titel "Certified Financial Planner®", abgekürzt CFP®,<br />
oder "Certified Foundation and Estate Planner", abgekürzt<br />
CFEP®. Sie sind <strong>Teil</strong> einer weltweiten Organisation, die in<br />
den 21 wichtigsten Wirtschaftsnationen inzwischen mehr als<br />
100.000 Mitglieder hat.<br />
Erst wenn Finanzfachleute bestimmte Qualifizierungsvoraussetzungen<br />
erfüllen und nachweisen, können sie als<br />
Certified Financial Planner oder Certified Foundation and<br />
Estate Planner zertifiziert werden. Die Zertifizierung wird<br />
nur natürlichen Personen verliehen, nicht aber Unternehmen<br />
oder Organisationen. CFP und CFEP arbeiten in allen<br />
Bereichen der Finanz- und Anlagebranche – von Banken<br />
und Sparkassen über Versicherungen und Immobiliengesellschaften<br />
bis zu Sozietäten mit Wirtschaftsprüfern und<br />
Steuerberatern. Rund die Hälfte der deutschen CFP und<br />
CFEP sind freie Finanzdienstleister.<br />
Als regionales Institut fällt es der Sparkasse ohnehin leichter,<br />
möglicherweise über Strategien wie die Bindung an den<br />
Geburtsort oder der Beständigkeit in Krisenzeiten die potenziellen<br />
Erben frühzeitig an die Sparkasse zu binden und von<br />
der Kompetenz als Ruhestands- und Vorsorgeplaner zu überzeugen.<br />
Der Erbenmarkt ist also als Herausforderung zu sehen,<br />
nicht nur für die Berater vor Ort bei den Kunden. Ebenso<br />
ist es notwendig, dass auf der Ebene des Produktmanagements<br />
oder der Rechtsabteilung die veränderten demografischen<br />
Voraussetzungen ankommen. Gegebenenfalls sind<br />
neue Angebote in der Produkt- und Dienstleistungspalette<br />
der Sparkasse notwendig, um für diesen Wachstumsmarkt<br />
gerüstet zu sein und die Chancen rechtzeitig zu nutzen. Anknüpfungspunkte<br />
und notwendige Dienstleistungen in einem<br />
Generationenmanagement sind z.B. die Testamentsvollstreckung,<br />
das Angebot eines Stiftungsmanagements oder<br />
Produkte wie der umgekehrte Hypothekenkredit (Reverse<br />
Mortgage). Gerade in Deutschland, wo hohes Immobilienvermögen<br />
vorhanden ist, könnte sich dieses Produkt in der<br />
richtigen Ausgestaltung am Markt etablieren, um zum Beispiel<br />
das monatliche Einkommen aufzubessern oder sich<br />
spezielle Wünsche zu erfüllen, ohne die Liquiditätsreserve<br />
anzugreifen. Ein Stiftungsmanagement lässt sich bei ent-<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 61
sprechenden Ansatzpunkten als Anschlussdienstleistung<br />
aus dem Generationenmanagement nutzen. Für die Sparkasse<br />
erhöht sich durch die Gründung einer Stiftung die<br />
Wahrscheinlichkeit, die Vermögensanlage über den Tod des<br />
Erblassers hinaus erhalten zu können. Dies insbesondere vor<br />
dem Hintergrund der immer größer werdenden Anzahl kinderloser<br />
Sparkassenkunden.<br />
Das Thema Stiftungsmanagement ist ohnehin mit den Sparkassen<br />
fest verankert. Die Sparkassen-Finanzgruppe mit ihren<br />
680 Stiftungen verwaltet 1,8 Mrd. Euro Stiftungskapital und<br />
konnte im Jahr 2008 rund 71 Mio. Euro für das Gemeinwohl<br />
ausschütten. Aus diesen Erträgen wurden unterschiedliche,<br />
vorrangig regionale Projekte in den Bereichen Kultur, Soziales,<br />
Sport, Wissenschaft und Umwelt gefördert. Das heißt,<br />
die Sparkassen besitzen in vielfältigster Weise aufgrund ihres<br />
sozialen Engagements umfangreiches Know-how im Stiftungsmanagement,<br />
das den Kunden zur Verfügung gestellt<br />
werden kann. Grundsätzlich muss an dieser Stelle noch eine<br />
kurze Unterscheidung getroffen werden. Zum einen geht es<br />
um die Zielgruppe aus dem Generationenmanagement, die<br />
potenziellen Stifter. Zum anderen geht es um die Betreuung<br />
von bereits bestehenden Stiftungen bei der Vermögensanlage.<br />
Die Stadt<strong>sparkasse</strong> München bietet ihren Kunden die Dienstleistung<br />
des Stiftungsmanagements in beiden Dimensionen.<br />
Auf der einen Seite unterstützen und begleiten wir Stifter von<br />
der ersten Idee bis hin zur Errichtung, auf der anderen Seite<br />
werden die Stiftungen und deren Organe hauptsächlich bei<br />
der Vermögensanlage der Stiftungsgelder und der Absiche-<br />
20 Jahre<br />
rung von Risiken beraten und betreut. Die Kunden profitieren<br />
so von der Stabilität und der Verlässlichkeit der Sparkasse<br />
als Stiftungsverwalter und widmen ihre zur Nachfolge anstehenden<br />
Vermögenswerte zum <strong>Teil</strong> bereits zu Lebzeiten der<br />
Gemeinnützigkeit. Immerhin werden 95 % der Stiftungen mit<br />
gemeinnützigen, also steuerbegünstigten Zwecken errichtet.<br />
Großen Aufholbedarf – und dies gilt nicht nur für Sparkassen<br />
– gibt es bei der Ansprache von potenziellen Stiftern. Die<br />
StifterStudie der Bertelsmann Stiftung ergab, dass nur ca. 5<br />
Prozent der Stifter die Idee zur Errichtung von ihrer Bank oder<br />
Sparkasse erhalten haben. Meist kommt der Tipp aus dem<br />
Freundes- oder Verwandtenkreis. Führt man sich nochmals<br />
die Marktdurchdringung der Sparkassen vor Augen, ergibt<br />
sich dabei ein enormes Ansprachepotenzial, das genutzt<br />
werden sollte. Denn in vielen Fällen sehen die dem Zufall<br />
überlassenen Alternativen nicht gerade rosig aus. Sicherlich<br />
müssen die Rahmenbedingungen passen. So darf zum Beispiel<br />
die Versorgung des Stifters und der Familie nicht gefährdet<br />
sein, schließlich ist ein einmal gestiftetes Vermögen<br />
für die Ewigkeit dem guten Zweck gewidmet. Hier schließt<br />
sich der Kreis eines ganzheitlichen Beratungsansatzes im<br />
Generationenmanagement. Die Stadt<strong>sparkasse</strong> München<br />
beleuchtet in dem für den Kunden erstellten Estate Planning<br />
diese Aspekte vertraulich, objektiv, neutral, kompetent und<br />
professionell. Durch die Verankerung in der Region und dem<br />
Auftrag der Sparkassen ist ein Generationen- und Stiftungsmanagement<br />
in Verbindung mit dem Vermögensberater somit<br />
die ideale Kombination für die Kunden im Hinblick auf deren<br />
Ruhestand- und Vorsorgeplanung.<br />
Partner des Mittelstandes zur Stärkung kommunaler Wirtschaftskraft<br />
Von Dr. Peter Terhart – Vorstand S-Refit AG, Regensburg<br />
Die S-Refit AG – eine von Sparkassen getragene Beteiligungsgesellschaft<br />
mit Sitz in Regensburg – feiert heuer ihr<br />
20 jähriges Firmenjubiläum. Im Jahre 1990 ursprünglich als<br />
Technologiefonds für kleine Seed- und Start-up-Technologie-<br />
Finanzierungen gegründet zählt das Unternehmen zu den Pionieren<br />
auf dem Venture Capital- und Private Equity-Markt in<br />
Deutschland.<br />
Die regionale Konzentration lag damals wie auch heute auf<br />
dem ostbayerischen Raum und auf Unternehmen mit einem<br />
soliden Management mit fachlicher Erfahrung und unternehmerischer<br />
Vision. Heute stellt sich die S-Refit AG als ein moderner<br />
Innovations- und Technologiefonds dar, der schwerpunktmäßig<br />
in den Bereichen Biotechnologie, Maschinenbau<br />
und Software - vor allem in kleineren und mittelständischen<br />
Unternehmen - investiert und nahezu die gesamte Investmentpalette<br />
des VC- und PE-Sektors abdeckt.<br />
Wichtige Bausteine für den Erfolg der S-Refit AG<br />
– hohe betriebswirtschaftliche Kompetenz und<br />
komplementärer Erfahrungshinterrund der Mitarbeiter<br />
– Starkes regionales und überregionales Netzwerk<br />
in Industrie, Forschung und am Kapitalmarkt<br />
– Anerkannter Lead-Investor bei öffentlichen Finanzpartnern<br />
wie KfW, Bayern Kapital, BGG und High-Tech-Gründerfonds<br />
– Intensive und arbeitsteilige Zusammenarbeit<br />
mit Co-Investoren<br />
Seit über 20 Jahren stellt die S-Refit AG innovativen Unternehmen<br />
aus der Region Beteiligungskapital und Know-how<br />
zur Verfügung. S-Refit investiert dabei Branchen übergreifend<br />
sowohl in Technologieunternehmen als auch in mittelständische<br />
Unternehmen. Ein Schwerpunkt liegt in der Frühphasenfinanzierung<br />
(Venture Capital) und in den Branchen<br />
Biotechnologie, Medizintechnik und IT/Software. Unterstützt<br />
werden insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen.<br />
S-Refit AG ist heute die größte Sparkassen-Beteiligungsgesellschaft<br />
in Bayern. Mit einem verwalteten Kapital von über<br />
40 Mio. €, das sich derzeit auf über 30 Beteiligungsunternehmen<br />
und zwei Fondsgesellschaften verteilt, hat sich die S-<br />
Refit im Beteiligungsmarkt und der Venture Capital Branche<br />
erfolgreich etabliert. Als regionaler Partner vor Ort bietet S-<br />
Refit den Unternehmen eine hohe betriebs- und finanzwirtschaftliche<br />
Beratungskompetenz sowie ein breites nationales<br />
und internationales Netzwerk. Der regionale Fonds steht für<br />
eine Erfolgsgeschichte. Seit der Gründung bis heute wurden<br />
rd. 70 Unternehmen finanziert und mehrere tausend Arbeitsplätze<br />
in der Region geschaffen.<br />
Anlässlich der Jubiläumsveranstaltung zur 20-Jahr-Feier am<br />
10. Juni in Regensburg würdigte auch Georg Fahrenschon,<br />
62 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
der Bayerische Staatsminister der Finanzen die S-Refit AG:<br />
„Gerade in Zeiten der Krise haben Beteiligungsgesellschaften<br />
Hochkonjunktur. Wenn es um die Beschäftigungssicherung<br />
in den Unternehmen und um die Umsetzung von Ideen für<br />
zukunftssichere Arbeitsplätze geht, dann sind sie wichtige,<br />
starke Partner. Gerade in Zeiten der Krise entdecken auch<br />
viele den Mittelstand für sich. Die S-Refit AG als Unternehmen<br />
der Sparkassenorganisation war schon immer für ihn da,<br />
sie war auch und insbesondere im Krisenjahr 2009 ein Musterbeispiel<br />
für durchwegs positive Arbeit einer Beteiligungsgesellschaft.<br />
Der Freistaat Bayern schätzt die S-Refit AG als<br />
soliden und verlässlichen Partner, wenn es um die Finanzierung<br />
des bayerischen Mittelstandes geht“ so der Staatsminister<br />
in seiner Festrede.<br />
Grundlage der Wertschöpfung:<br />
Aktive Betreuung und Beratung<br />
Die hohe betriebs- und finanzwirtschaftliche Beratungskompetenz<br />
verbunden mit einer aktiven Begleitung der Partner<br />
zum Beispiel schon im Vorfeld eines Start-Ups, aber auch<br />
während der Beteiligungsphase sind wichtige Elemente in<br />
der Wertschöpfung des Beteiligungsgeschäftes der S-Refit<br />
AG. Darüber hinaus steht den Partnern ein starkes überregionales<br />
Netzwerk zur Verfügung, das es der S-Refit AG auch<br />
ermöglicht, kapitalstarke Co-Investoren zu generieren. Die<br />
Betreuung der Beteiligungspartner wird zurzeit von 11 Mitarbeitern,<br />
darunter 6 Investmentmanagern geleistet.<br />
S-Refit AG weiter auf Expansionskurs<br />
Dr. Peter Terhart, Vorstand der S-Refit AG, und Walter Paulus-Rohmer,<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates der S-Refit AG<br />
und Vorstand der Sparkasse Erlangen, sehen die Grundlage<br />
für die Erfolgsstory ihres Unternehmens in der breiten Streuung<br />
bei der Branchenverteilung und im klaren Bekenntnis<br />
zum Standort Ostbayern. „Unsere breitere Streuung bei der<br />
Wertschöpfung macht uns offensichtlich etwas unempfindlicher<br />
gegenüber der aktuellen konjunkturellen Lage, als z. B.<br />
reine Branchenfonds. Aber auch die Region Ostbayern hat<br />
die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise bislang<br />
weniger zu spüren bekommen, als andere Regionen im Bundesgebiet.<br />
Das liegt auch an der starken Position eines innovativen<br />
Mittelstandes in Ostbayern. Deshalb wollen wir uns<br />
mit dieser Strategie auch in Zukunft zum Wohle der Region,<br />
deren Unternehmen sowie deren Mitarbeiter konsequent weiter<br />
entwickeln“, so Dr. Terhart.<br />
Die optimale Lösung<br />
für das Partnerunternehmen entscheidet<br />
Das Angebot der S-Refit AG reicht von der Seed- und Start-<br />
Up-Finanzierung über die Wachstumsfinanzierung bis hin<br />
zum MBO/ MBI (Management Buy Out und Management Buy<br />
In) und zur Finanzierung von Unternehmensnachfolgen. Die<br />
Beteiligungen erfolgen in offener oder stiller Form oder auch<br />
als Mezzanine-Finanzierungen. Die geografisch bedingte<br />
Strukturschwäche Ostbayerns setzt ein besonderes Engagement<br />
eines Beteiligungsunternehmens voraus, das neben der<br />
IT-Branche auch das klassische mittelständische Unternehmen<br />
berücksichtigen muss. Dazu sind z. B. Maschinenbau-<br />
und Textilunternehmen zu zählen. Ein Unternehmensziel der<br />
S-Refit AG ist es daher, bei der Gestaltung des regionalen<br />
Strukturwandels im Rahmen der Möglichkeiten aktiv mitzuwirken.<br />
Aktuell sind im Portfolio der S-Refit AG circa 70 %<br />
dem Technologiesektor (Biotech, Engineering, Dienstleistung<br />
etc.) und circa 30 % dem produzierenden mittelständischen<br />
Gewerbe unterschiedlicher Branchen zuzurechnen.<br />
Als Ausblick erwartet die S-Refit AG nach erfolgreichen Geschäftsjahren<br />
2007 und 2008 und einer gesunden Konsolidierung<br />
2009 im Jubiläumsjahr <strong>2010</strong> wieder ein Wachstum,<br />
unabhängig davon, dass sich die weltweite wirtschaftliche<br />
Erholung erwartungsgemäß auf niedrigem Niveau entwickeln<br />
wird. Diese Zuversicht wird aus dem erfolgreichen Verkauf<br />
zweier Beteiligungsunternehmen im April <strong>2010</strong> und dem Neuabschluss<br />
mit einem Regensburger Biotech-Unternehmen<br />
geschöpft.<br />
Beteiligungskapital im Zeichen<br />
der Wirtschafts- und Finanzkrise<br />
Die Finanzierung der deutschen Wirtschaft befindet sich im<br />
Umbruch und mit ihr zwangsläufig auch die Finanzierung des<br />
deutschen Mittelstandes. Diese Entwicklung ist nicht erst der<br />
aktuellen Finanzkrise geschuldet, sondern wurde bereits lange<br />
davor erkannt. Der Private Equity Sektor spielt dabei eine<br />
immer wichtigere Rolle als solide und verlässliche Finanzierungsform<br />
für deutsche Unternehmen des Mittelstandes und<br />
für Gründer.<br />
„Bisher ist es der S-Refit AG gut gelungen, diesen häufig in<br />
der Gesamtwirtschaft diskutierten „dritten Weg“ zwischen<br />
mittelstandsgetriebener Unternehmerdenkweise und den Anforderungen<br />
des modernen Kapitalmarktes zu gehen“, so Dr.<br />
Terhart. Deshalb ist eine zunehmende Bereitschaft der Unternehmer<br />
erforderlich, diese Art der Finanzierung, die sich<br />
über Beteiligungskapital auch am Gesellschaftskapital beteiligt,<br />
aufzunehmen und konstruktiv damit umzugehen. Voraussetzung<br />
für eine stärkere Präsenz deutscher Institutionen im<br />
Markt für Beteiligungskapital ist aber auch die Bereitschaft,<br />
sich auf die Art und Weise und auf die Instrumente dieses<br />
Marktes einzulassen. Eine Forderung, die von der staatseigenen<br />
Förderbank kfw Mittelstandsbank schon lange erhoben<br />
wird. Um dieses Defizit zu beheben, müsste eine stärker von<br />
inländischen Investoren und Institutionen getragene Eigenkapitalindustrie<br />
deutscher Provenienz geschaffen werden. Allein<br />
im Zuge der Nachfolgeproblematik wird es einen erheblichen<br />
Finanzierungs- und Investitionsbedarf in mittelständische<br />
Unternehmen geben, dem aktuell nicht genügend Anbieter<br />
aus Deutschland gegenüber stehen. Dies wird zwangsweise<br />
zu einem stärkeren Engagement ausländischer Investoren<br />
führen. Darüber hinaus wäre aber auch eine professionelle<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 63
und standardisierte Kapitalbeschaffung in größerem Stil für<br />
die Anlageklasse Venture Capital und Private Equity bei Privatinvestoren<br />
notwendig. Die Wertschöpfungskette lässt sich<br />
nur schließen, wenn man risikobewusste Investoren davon<br />
überzeugt, dass das Geschäftsmodell der investiven Kapitalbereitstellung<br />
gegenüber dem reinen zinsgetriebenen<br />
Sparen Vorteile hat, auch für kleinere Investitionssummen.<br />
Dies müsste angesichts aktueller Niedrigzinsen leichter vermittelbar<br />
sein. Die Sparkassen haben in der laufenden Krise<br />
den Mittelstand beispielhaft zur Seite gestanden und tun dies<br />
Kommunen in herausfordernden Zeiten unterstützen<br />
Deutsche Sparkassen Akademie, Bonn<br />
Im Überfluss gut wirtschaften ist vernünftig und bedarf der<br />
Disziplin. In Zeiten knapper Ressourcen das Ergebnis zu optimieren<br />
ist eine Herausforderung. Kommunen sind stets angehalten<br />
nach dem ökonomischen Prinzip zu wirtschaften.<br />
Angesichts der zu erwartenden kommunalen Defizite werden<br />
die folgenden Jahre hohe Herausforderungen an das Management<br />
der kommunalen Finanzen stellen.<br />
Je geringer die Einnahmen, desto wichtiger ist es, die Zahlungsströme<br />
aktiv und zielorientiert zu steuern und die Sicherstellung<br />
der Liquidität in den Mittelpunkt zu stellen. Bereits in<br />
den letzten Jahren kämpften die Kommunen mit einem sehr<br />
eingeschränkten Handlungsspielraum für ihre Investitionen.<br />
Bis Ende <strong>2010</strong> helfen die Gelder aus dem Konjunkturpaket<br />
II, um einige Projekte aus den Investitionsschwerpunkten Bildungsbereich<br />
und Infrastruktur zu finanzieren. Zukünftig wird<br />
es noch wichtiger sein, sich bei anstehenden Investitionen für<br />
das effizienteste Finanzierungsinstrument zu entscheiden.<br />
Angesichts der durch die Finanz- und Wirtschaftskrise drohenden<br />
Rekorddefizite müssen die Kommunen alle Maßnahmen<br />
nutzen, um die aus der bestehenden und zukünftigen<br />
Verschuldung resultierende Kreditkostenbelastung zu optimieren.<br />
Das Management der kommunalen Finanzen bedarf<br />
eines permanenten und revolvierenden Prozesses, mit dem<br />
insbesondere die laufende Anpassung des kommunalen<br />
Schuldenportfolios an die Markt- und Zinserwartung verbunden<br />
ist.<br />
Für die Bewältigung der anstehenden Aufgaben sind die<br />
Kommunen auf Mitarbeiter mit hoher fachlicher Kompetenz<br />
angewiesen. Zur Unterstützung der Kommunen entwickeln<br />
der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, die Deutsche<br />
Sparkassenakademie, wie auch die Sparkassen und Landesbanken<br />
in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag die<br />
praxisorientierte Weiterbildungsreihe „Kommunale Finanzen<br />
erfolgreich managen“ für Beschäftigte der öffentlichen Hand.<br />
Die modulare Fortbildungsmaßnahme richtet sich an Bürgermeister<br />
und Finanzdezernenten, Kämmerer, sowie Fachleute<br />
aus den Bereichen Finanzmanagement, Kasse, Finanzbuchhaltung,<br />
Controlling, Rechnungsprüfung und Kommunalaufsicht.<br />
Der Themenschwerpunkt I „Erfolgreiches Liquiditätsmanagement<br />
für den Konzern Kommune“ stellt den Prozess und die<br />
Instrumente für eine aktive, zielorientierte Steuerung zur Sicherstellung<br />
der Liquidität in den Mittelpunkt. In einer eintägigen<br />
Veranstaltung werden neben dem Cash-Management<br />
auch die Kosten- und Prozessoptimierung der Rechnungsstellung<br />
beleuchtet.<br />
auch weiter. Sie dürften ihr Potential in der Mittelstandsfinanzierung<br />
längst noch nicht ausgeschöpft haben, sind aber<br />
auf einem guten Wege, diese Lücke mit geeigneten Angeboten<br />
zu schließen. Wer sonst sollte den mittelständischen<br />
Unternehmern den Zugang zum Eigenkapitalmarkt eröffnen,<br />
als die Sparkassen? „Für die weitere Expansion sind allerdings<br />
erheblich mehr Mittel erforderlich, um das nun im 20.<br />
Geschäftsjahr erfolgreich praktizierte Geschäftsmodell der<br />
S-Refit AG für die Zukunft und für den Mittelstand zu stabilisieren“,<br />
so Dr. Terhart.<br />
„Von Praktikern für Praktiker“ ist die zentrale Gestaltungsidee,<br />
nach der die Erfahrung kommunaler Experten mit Spezialisten<br />
der Sparkassen-Finanzgruppe kombiniert wird. Ziel<br />
des Finanz-Schulungskonzeptes ist es, kommunales-kreditwirtschaftliches<br />
Praxis- und Erfahrungswissen zu vermitteln.<br />
Bewusst verzichten alle Referenten auf die Vorstellung von<br />
ausgewählten Produkten, sondern vermitteln stattdessen ein<br />
robustes Fundament für zukünftige Entscheidungen.<br />
Im Rahmen des Themenschwerpunktes II „Kommunale Investitionen<br />
effizient finanzieren“ werden die für jede kommunale<br />
Investition effizienteste Finanzierungsform diskutiert. Die Vor-<br />
und Nachteile von Finanzierungsformen (Basisprodukte und<br />
alternative Finanzierungsformen) sind Inhalt des dreitägigen<br />
Modul I. In den „„Best-Practice“-Beispiele für die Finanzierung<br />
von kommunalen Investitionen“ – Modulen IIa und IIb<br />
stellen kommunale Experten und Praktiker aus der Sparkassen-Finanzgruppe<br />
in jeweils 1,5 Tagen entweder gelungene<br />
Finanzierungen in den Investitionsbereichen „Straßenbau,<br />
Schulen, Freizeitanlagen“ und/oder „Bau- und Wohnungswesen,<br />
Abwasser- und Abfallbeseitigung“ vor.<br />
Denkanstöße für den permanenten Prozess des aktiven Zins-<br />
und Schuldenmanagements bietet der Themenschwerpunkt<br />
III „Kommunales Zins- und Schuldenmanagement“. Jeder<br />
kommunale Entscheider ist gefordert, sich zu jeder Zeit eine<br />
Zinsmeinung zu bilden. Dabei ist es gleichgültig, ob er sich<br />
im Rahmen anstehender Finanzierungen für eine Zinsfestschreibung,<br />
variable Verzinsung mit oder ohne Absicherung<br />
entscheidet. Schwerpunkt des zweitägigen Moduls I „Grund-<br />
64 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
wissen für ein erfolgreiches Zins- und Schuldenmanagement“<br />
sind die Wege zur Bildung einer Zinsmeinung. In Modul II „Die<br />
drei Schritte für ein erfolgreiches Zins- und Schuldenmanagement“<br />
erhalten die kommunalen <strong>Teil</strong>nehmer die Wissensgrundlage,<br />
um die Schuldensituation ihrer Kommune zu analysieren,<br />
zur Verfügung stehend Finanzierungsinstrumente zu<br />
bewerten und rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten.<br />
Die Anwendung des neuen Wissens in einer komplexen Fallstudie<br />
und eine kommunale Verschuldungsdiagnose mit Hilfe<br />
des Portfolioanalysers sind die Schwerpunkte des dritten<br />
Moduls. Interessenten, die sich bereits aktiv mit Fragestellungen<br />
des kommunalen Zins- und Schuldenmanagements<br />
beschäftigt haben, können mittels eines Selbstchecks online<br />
abklären, ob ein unmittelbarer Besuch des Moduls III sinnvoll<br />
ist.<br />
Zur Unterstützung der Kommunen entwickelte die Deutsche<br />
Sparkassenakademie ein finanzwirtschaftliches Glossar, das<br />
wesentliche Grundbegriffe des aktiven Zins- und Schuldenmanagements<br />
kompakt erläutert. Die Broschüre fand bisher<br />
regen Anklang bei kommunalen Vertretern. Interessierten<br />
Sparkassen oder Kommunen sendet die Deutsche Sparkassenakademie<br />
gerne weitere Exemplare zu (Anfragen bitte an:<br />
birgit.flau-hardt@dsgv.de ). Alle Präsenzveranstaltungen werden<br />
durch E-Learning-Phasen unterstützt, die zur Vor- und<br />
Nachbereitung der Module genutzt werden kann. Diese zeitliche<br />
Flexibilität ermöglicht eine kompakte Wissensvermittlung<br />
und ausreichend Raum für einen bundesweiten Erfahrungsaustausch.<br />
Die Seminarreihe wird als offene Veranstaltung in der Deutschen<br />
Sparkassenakademie in Bonn angeboten. Des weiteren<br />
sind auch individuelle Inhouse-Seminare mit <strong>Teil</strong>nehmern aus<br />
einer oder mehreren Kommunen möglich. Mit dieser inter-<br />
kommunalen Kooperation können nicht unerhebliche Reise-<br />
und Seminarkosten eingespart werden. Zur Förderung<br />
einer effizienten Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern der<br />
Verwaltung, der Politik und kommunalen Gremien bietet die<br />
Deutsche Sparkassenakademie kompakte, individuelle Inhouse-Seminare<br />
zu den genannten Themen an.<br />
Weitere Informationen unter:<br />
www.deutsche-<strong>sparkasse</strong>nakademie.de.<br />
WestImmo und Sparkassen finanzieren gemeinsam<br />
das Life&Style Hotel, Kameha Grand in Bonn<br />
Die Seminarreihe „Kommunale Finanzen erfolgreich managen“<br />
besteht aus drei Themenschwerpunkten mit voneinander<br />
unabhängig buchbaren Modulen. Diese höchstmögliche<br />
Flexibilität soll sicherstellen, dass die Kommune und ihre Mitarbeiter<br />
nach ihren individuellen Bedürfnissen die Seminarinhalte<br />
auswählen können.<br />
Von Thomas Kreimer - Marktbereichsleiter Sparkassen, Westdeutsche ImmobilienBank AG, Mainz<br />
Es scheint ein neuer Trend, eine neue Bewegung zu sein,<br />
doch es ist mehr als das. Die so genannten „Green Buildings“<br />
sind in aller Munde. Umweltfreundlich, ressourcenschonend<br />
und wirtschaftlich effizient – diese Anforderungen werden an<br />
nachhaltige Gebäude gestellt. Nachhaltigkeit steht bei Banken<br />
von jeher im Fokus der Bewertung von Immobilien, die<br />
Schwerpunkte scheinen aber unterschiedlich gesetzt zu sein.<br />
Dabei muss zwischen der nachhaltigen Bewertung und der<br />
Bewertung nachhaltiger Immobilien unterschieden werden.<br />
Wenn ein Kunde mit einer Finanzierungsanfrage für eine Gewerbeimmobilie<br />
an eine Bank herantritt, werden im Zuge der<br />
Finanzierungsentscheidung vielfältige Parameter berücksichtigt.<br />
Dazu gehören eine Markt- und Standortanalyse, die<br />
Qualität des Objektes, Ausstattung Flächenaufteilung, Drittverwendungsfähigkeit<br />
und vieles mehr. Gerade vor dem Hintergrund<br />
der Volatilität der heutigen Immobilienmärkte ist einer<br />
der wesentlichen Entscheidungsfaktoren das zukünftige<br />
Potential einer Immobilie. Nachhaltigkeit umfasst in diesem<br />
Zusammenhang die zukünftige Vermietbarkeit und Verkäuflichkeit<br />
sowie die allgemeinen Ausstattung. Im Beleihungswertverfahren<br />
wird ein nachhaltiger Wert ermittelt, den die<br />
Immobilie auch in konjunkturell schwierigen Zeiten erzielen<br />
soll. Es geht demzufolge um eine nachhaltige Bewertung.<br />
In den letzten Jahren hat der Begriff der Nachhaltigkeit vor<br />
allem durch die Energieeinsparverordnung sehr an Bedeutung<br />
gewonnen und die ökologischen Aspekte einer Immobilie<br />
rückten in den Fokus. Die wirtschaftliche Perspektive des<br />
Nachhaltigkeitsbegriffes und die ökologische Dimension können<br />
jedoch einander gut ergänzen, wie das Life&Style Hotel<br />
Kameha Grand in Bonn zeigt.<br />
Die Vision der Erbauer des Kameha Grand war ein nachhaltiges<br />
und energieeffizientes Hotel für das 21. Jahrhundert zu<br />
bauen. Mit einem entsprechenden Konzept ist der Betreiber<br />
BonnVisio an die Kreis<strong>sparkasse</strong> Köln herangetreten. Vor<br />
dem Hintergrund der langjährigen Partnerschaft und Zusammenarbeit<br />
der Sparkassen mit der WestImmo hat die Kreis<strong>sparkasse</strong><br />
Köln die WestImmo als Spezialistin für gewerbliche<br />
Immobilienfinanzierung in die Finanzierung eingebunden. Ziel<br />
einer Beteiligung der WestImmo an Finanzierungen der Sparkassen<br />
ist es, die Kräfte effizient zu bündeln, so dass durch<br />
die Zusammenarbeit im gewerblichen Immobiliengeschäft<br />
die Wünsche der Sparkassenkunden optimal erfüllt werden.<br />
Das Kameha Grand Hotel überzeugte die Partnerbanken mit<br />
einem außergewöhnlichen Wohnambiente und einem ausgeklügelten<br />
Energiekonzept. Direkt am Rhein gelegen bietet das<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 65
Hotel den Gästen eine moderne Ausstattung und ein spannendes<br />
Design auf hohem Niveau. Die energietechnische<br />
Ausstattung ist ein wesentlicher Punkt und Kernthema eines<br />
„Green Buildings“, denn schließlich entfallen allgemein 25-40<br />
% des Energieverbrauchs, ca. 30 % des Rohstoffverbrauchs<br />
und 30-40 % der Treibhausgasemissionen auf Immobilien.<br />
Beim Kameha Grand Hotel ist ein nachhaltiges Energiekonzept<br />
über eine der europaweit größten Grundwasser-Geothermieanlage<br />
sowie über intelligente Kühl- und Lüftungssysteme<br />
umgesetzt worden. Die Anlage ist für die Versorgung von bis<br />
zu 100.000 m² Bruttogeschossfläche in verschiedenen Gebäuden<br />
mit unterschiedlicher Nutzung ausgelegt. 40.000 m²,<br />
verteilt auf 5 Gebäude, werden so mit Strom, Wärme und<br />
auch Kälte versorgt. Die Anlage deckt bis zu 80 Prozent des<br />
Kälte- und Wärmebedarfs, der in dem Hotel anfällt. Insgesamt<br />
werden damit pro Jahr 1.700 Megawattstunden eingespart,<br />
das entspricht dem Jahres-Heizbedarf von 150 modernen<br />
Einfamilien-Haushalten. Der CO2 – Ausstoß wird um 400<br />
Tonnen reduziert. Die 6,5 Mio € Gesamtinvestitionskosten für<br />
diese Anlage liegen dabei 40 % unter den Kosten, die eine<br />
Einzelversorgung der Gebäude verursacht hätte.<br />
Auf die CO2-Reduktion wird besonderer Wert gelegt. Für Gäste<br />
besteht die Möglichkeit, ihr Zimmer CO2-neutral zu buchen.<br />
Auch bei der Wahl der Produkte für die verschiedenen<br />
Restaurants und Bars wird darauf geachtet, dass möglichst<br />
regionale Produkte aus der näheren Umgebung verwendet<br />
werden. Auf den Import exotischer Getränke wird verzichtet,<br />
weil deren Transport zu einem unnötigen CO2-Ausstoß führen<br />
würde. Auch neue Technologien kommen in diesem Zusammenhang<br />
zum Einsatz, beispielsweise ein hochmodernes Telepresence-System,<br />
das realitätsnahe Videokonferenz-Meetings<br />
mit global verteilten Partnern ermöglicht.<br />
Generell ist ein wesentlicher Vorteil von „Green Buildings“,<br />
dass sich das „Image“ der Immobilie verbessert. Investoren<br />
können die nachgewiesene gehobene Gebäudequalität besonders<br />
herausstellen. Für Hotels ist dies gerade in der heutigen<br />
Zeit ein deutlicher Mehrwert. Doch was genau wünscht<br />
sich der Hotelgast, was soll das Hotel der Zukunft tatsächlich<br />
bieten? Forscher des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft<br />
und Organisation (IAO) entwickeln bereits seit mehreren Jahren<br />
technische Innovationen und Zukunftsszenarien, die auf<br />
Grundlagenforschung im Bereich des Hotelwesens basieren.<br />
Für alle Hotelbereiche, von den Zimmern über die Rezeption<br />
bis zu den Tagungsbereichen, werden neue, zukunftsweisende<br />
Lösungen aufgezeigt und das Optimierungspotenzial<br />
logistischer und organisatorischer Prozesse im Hotelbetrieb<br />
analysiert. Dabei stehen Nachhaltigkeitsaspekte wie die<br />
Abfall- und Wasserversorgung, Energie- und Wärmekosten<br />
sowie weitere ökologische und gesamtgesellschaftliche Gesichtspunkte<br />
im Mittelpunkt des Forschungsinteresses.<br />
In der Immobilienbewertung wird ebenfalls der ganzheitliche<br />
Blick auf ökologische, soziale und ökonomische Performance<br />
im Zusammenhang mit der nachhaltigen Bewertung einer Immobilie<br />
diskutiert. Das Kameha Grand ist ein gutes Beispiel,<br />
wie diese Aspekte miteinander verknüpft werden können. Zur<br />
Finanzierung haben die Kreis<strong>sparkasse</strong> Köln als Mandated<br />
Lead Arranger, die WestImmo als Co-Arranger und die Sparkasse<br />
KölnBonn als Co Arranger ein Finanzierungsvolumen in<br />
Höhe von 55 Mio € zur Verfügung gestellt. Bei der Analyse und<br />
den Bewertungsaspekten profitieren die Sparkassen von dem<br />
Know-how-Transfer, denn als Spezialistin für gewerbliche Immobilienfinanzierung<br />
zeichnet sich die WestImmo durch eine<br />
hohe Expertise und Erfahrung aus. Diese umfasst – wie in diesem<br />
Fall – unter anderem auch Spezialimmobilien.<br />
In den vergangenen Jahren baute die WestImmo die Zusammenarbeit<br />
mit den Verbundpartnern weiter aus. Im Jahr 2009<br />
stieg das Volumen an Darlehenszusagen der WestImmo an<br />
Sparkassen auf 250 Mio € (Vj. 210 Mio €). Auch das von<br />
der WestImmo an Sparkassen syndizierte Geschäftsvolumen<br />
2009 hat sich von 91 Mio € auf 143 Millionen € gesteigert.<br />
Neben den Spezialimmobilien finanzieren Sparkassen und<br />
WestImmo gemeinsam insbesondere für mittelständische<br />
Sparkassenkunden Büro- und Einzelhandelsimmobilien,<br />
Wohnimmobilien oder gemischt genutzte Objekte. Die Sparkassen<br />
erhöhen durch die Zusammenarbeit mit der WestImmo<br />
die Kundenzufriedenheit und damit auch den wirtschaftlichen<br />
Erfolg in ihrer Region. Sie bleiben Ansprechpartner vor<br />
Ort und behalten die Kundenzuständigkeit.<br />
66 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong><br />
Fazit:<br />
Grundsätzlich darf bei der Finanzierung nachhaltiger gewerblicher<br />
Immobilien nicht vergessen werden, dass sich eine Prüfung<br />
im Finanzierungsprozess nicht nur auf Green-Building-<br />
Qualitäten beschränkt, sondern deutlich umfassender ist.<br />
Die Stabilität des Cashflows ist und bleibt neben Lage- und<br />
Objektqualität ausschlaggebend für die Kreditentscheidung.<br />
Hier liegen nachhaltige Gebäude jedoch häufig vorn und hier<br />
schließt sich der Kreis zu der Bewertung nachhaltiger Immobilien.
Immobilienmarkttransaktionen und Finanzierungsvolumina<br />
im Vergleich zwischen Ost- und Westdeutschland<br />
Von Renate Szameitat – Geschäftsführerin des GEWOS Institut für Stadt-, Regional-<br />
und Wohnforschung GmbH, Hamburg<br />
Einführung<br />
Die Entscheidung für den Erwerb von Wohneigentum basiert<br />
in der Regel auf dem Zusammenspiel von verschiedenen<br />
Faktoren. Darunter fallen sowohl emotionale Gründe als auch<br />
ökonomische Aspekte. Im vorliegenden Beitrag wird die Entwicklung<br />
der Kauffälle und Umsätze auf den relevantesten<br />
Wohnimmobilienmärkten beleuchtet. Die jeweils erkennbaren<br />
aktuellen und vergangenen Trends lassen sich dabei auf<br />
eben solch vielfältige Ursachen zurückführen. Bei der nachfolgenden<br />
Darstellung der allgemeinen Rahmenbedingungen<br />
wird allerdings nur auf die quantitativ messbaren Gesichtpunkte<br />
eingegangen. Die qualitativen Aspekte bzw. Veränderungen<br />
– gerade im Hinblick auf die Nachfrage – müssen<br />
außen vor bleiben, da diese vom Umfang her eigener Studien<br />
und Beiträge bedürfen.<br />
Allgemeine Rahmenbedingungen<br />
Eine wichtige Komponente beim Erwerb einer Immobilie ist<br />
der Zinssatz, da dieser gerade bei einem solch langfristigen<br />
Investment die Verschuldungshöhe entscheidend beeinflusst.<br />
In den letzten Jahren ist der durchschnittliche Zinssatz<br />
für mittelfristige Hypothekarkredite deutlich zurückgegangen,<br />
wodurch sich die Kapitalmarktkonditionen erheblich verbessert<br />
haben. Einer Zinshöhe von etwa 8 % im Jahr 1995 steht<br />
mittlerweile ein Zinssatz von durchschnittlich 4,5 % gegenüber.<br />
Selbst die positive wirtschaftliche Entwicklung der Jahre<br />
2006 und 2007 hatte keinen Anstieg über die 5 %-Marke zur<br />
Folge. Die Finanzierungsbedingungen sind demnach so günstig<br />
wie selten zuvor. Es bleibt offen, inwieweit dies zukünftig<br />
noch Bestand haben wird.<br />
In der Vergangenheit ist ein Zusammenhang zwischen Zinssatzhöhe<br />
und Umsatzentwicklung bei Eigenheimen erkennbar.<br />
Dem – mit wenigen Ausnahmen – rückläufigen Zinssatz steht<br />
eine nahezu entgegengesetzte Entwicklung des Umsatzes<br />
mit Ein- und Zweifamilienhäusern gegenüber. Es ist allerdings<br />
festzustellen, dass diese Zinsreagibilität in den letzten Jahren<br />
zurückgegangen ist. Trotz relativ stabiler Zinsentwicklung<br />
gab es erhebliche Umsatzschwankungen im Segment der<br />
Ein- und Zweifamilienhäuser. Diese lassen sich allerdings mit<br />
der Diskussion um die Kürzung bzw. die – letztlich erfolgte –<br />
Abschaffung der Eigenheimzulage erklären. Generell liegt das<br />
Umsatzniveau trotz dieser Schwankungen merklich über den<br />
Werten in der Hochzinsphase zu Anfang der 1990er-Jahre.<br />
Neben den derzeit für potentielle Wohneigentumserwerber<br />
noch immer sehr günstigen Kapitalmarktkonditionen zeigt<br />
sich auch hinsichtlich der Preisentwicklung eine Attraktivitätssteigerung<br />
der Anlagealternative Wohneigentum. Sowohl<br />
der allgemeine Verbraucherpreisindex als auch die Nettokaltmiete<br />
sind in den letzten Jahren deutlich stärker angestiegen<br />
als der Deutsche Wohneigentumsindex DEIX. Auch wenn<br />
dabei natürlich gerade auf den Immobilienmärkten regional<br />
differenzierte Betrachtungen erforderlich sind, lässt sich in<br />
der Vergangenheit doch ein allgemeiner Trend erkennen, der<br />
den Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum positiv beeinflusst.<br />
Gerade in Deutschland besteht noch ein erhebliches Potenzial<br />
zur Steigerung der Wohneigentumsquote. Mit etwa 43 %<br />
liegt die Bundesrepublik im europäischen Vergleich am unteren<br />
Ende. Neben den südeuropäischen Staaten, die traditionell<br />
über sehr hohe Wohneigentumsquoten verfügen, weisen<br />
auch Länder wie Österreich (52 %), Belgien (67 %) oder<br />
Norwegen (76 %) zum <strong>Teil</strong> deutlich höhere Anteile von Wohneigentümern<br />
auf. Innerhalb Deutschlands ist ebenfalls ein<br />
merkliches Gefälle zu beobachten. So sind die Quoten in den<br />
Stadtstaaten deutlich niedriger als in den Flächenländern, in<br />
denen ein hoher Ein- und Zweifamilienhausbestand – also die<br />
klassischen Eigenheime – zu finden ist. Einzige Ausnahme<br />
ist das Land Bremen. Gerade in Bremen hat die Bildung von<br />
Wohneigentum Tradition, weshalb hier eine höhere Wohneigentumsquote<br />
zu beobachten ist. Das so genannte „Bremer<br />
Hauses“ spielt dabei eine wichtige Rolle. Bei dieser lokalen<br />
Besonderheit handelt es sich um eine spezielle Form eines<br />
Stadthauses, das sich in Bremen als Wohneigentumsobjekt<br />
großer Beliebtheit erfreut.<br />
Im nachfolgenden Abschnitt werden nun die Transaktionen –<br />
Kauffälle und Umsätze – für den gesamten Immobilienmarkt<br />
in Deutschland sowie für die beiden <strong>Teil</strong>märkte Ein- und Zweifamilienhäuser<br />
sowie Eigentumswohnungen dargestellt. Dazu<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 67
wird auf die Immobilienmarktanalyse IMA® zurückgegriffen,<br />
die GEWOS jährlich exklusiv für den Bestandsmarkt erstellt.<br />
Die IMA® bietet fundierte und kleinräumige Analysen der jeweiligen<br />
Transaktionen auf den einzelnen Immobilienmärkten<br />
in Deutschland. Dazu zählen neben den beiden oben genannten<br />
<strong>Teil</strong>märkten auch noch der Markt für Wohnbauland, das<br />
Mehrfamilienhaussegment sowie der Gewerbemarkt. GEWOS<br />
erhebt die einzelnen Daten auf Ebene der Stadt- und Landkreise<br />
seit über zwanzig Jahren, plausibilisiert diese, um sie<br />
im Anschluss eingehend zu analysieren. Des Weiteren erstellt<br />
GEWOS sowohl für das laufende als auch für das folgende<br />
Jahr Prognosen, anhand derer regional und sektoral differenzierte<br />
Trendeinschätzungen gewonnen werden können.<br />
Immobilienmarktanalyse IMA®<br />
Im Jahr 2008 wurden auf den deutschen Immobilienmärkten<br />
rund 122 Mrd. Euro umgesetzt. Dies entspricht in etwa<br />
dem Niveau, das im Jahr 2003 erreicht wurde. Damit zeigt<br />
sich allerdings auch ein abruptes Ende der Boomphase zwischen<br />
den Jahren 2004 und 2007. In Westdeutschland fällt<br />
der Umsatzrückgang mit 21 % deutlich geringer aus als in<br />
Ostdeutschland (-38 %). Auch die Entwicklung der Kauffälle<br />
stellt sich positiver dar. Im Westen ist eine Stagnation festzustellen,<br />
wohingegen im Osten ein Rückgang in Höhe von<br />
knapp 11 % zu beobachten ist. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
dass sich der östliche <strong>Teil</strong> natürlich auf einem wesentlich geringeren<br />
Niveau bewegt und sich Marktveränderungen prozentual<br />
entsprechend deutlicher niederschlagen. Maßgeblich<br />
für den ostdeutschen Markt ist auch im Jahr 2008 die Entwicklung<br />
in Berlin.<br />
Für den allgemeinen Umsatzrückgang verantwortlich ist in<br />
erster Linie der Einbruch auf dem Gewerbemarkt. Gegenüber<br />
dem Vorjahr hat sich der Umsatz in diesem Sektor halbiert.<br />
Die Weltwirtschaftskrise wirkt sich also erwartungsgemäß<br />
(zunächst) auf dem deutschen Gewerbemarkt aus. Insbesondere<br />
stark fremdfinanzierte Investments werden verschoben<br />
bzw. gänzlich aufgegeben. Gleiches gilt für den ebenfalls investorengeprägten<br />
Markt der Mehrfamilienhäuser. Nach den<br />
sehr starken Zuwächsen der letzten Jahre ist die Wirtschaftskrise<br />
auch hier deutlich spürbar (-36 %). Nach der langjährigen<br />
Boomphase - mit zum <strong>Teil</strong> enormen Zuwachsraten - seit<br />
2003 erfolgte nun der Einbruch auf dem Markt für Mehrfamilienhäuser.<br />
Der Umsatz erreicht mit einem Volumen von 15,3<br />
Mrd. Euro in etwa das Niveau des Jahres 2005. Dies entspricht<br />
einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 36 %.<br />
Da die Kauffälle „nur“ um 22 % abgenommen haben, ist der<br />
durchschnittliche Objektpreis ebenfalls deutlich gesunken.<br />
Die in der Hochzeit der Investorenaktivitäten bezahlten Preise<br />
können vor dem Hintergrund überschätzter Wertsteigerungspotentiale<br />
und unterschätzter Finanzierungskosten aus heutiger<br />
Sicht zumindest teilweise als zu hoch eingestuft werden.<br />
Folglich kommt es nun im Abschwung zu den notwendigen<br />
Preiskorrekturen. Demgegenüber zeigt sich der Wohneigentumsmarkt,<br />
auf den noch näher eingegangen wird, in den<br />
letzten Jahren stabil.<br />
Auf den Bereich der Wohnimmobilienmärkte entfallen rund 85<br />
Mrd. Euro und damit etwa 70 % des gesamten Immobilienmarktumsatzes<br />
in Deutschland. Im Einzelnen zählen zu der<br />
Kategorie der Wohnimmobilien die Segmente Wohnbauland,<br />
Mehrfamilienhäuser, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen.<br />
Es bestehen sehr deutliche regionale Disparitäten hinsichtlich<br />
der Wohnimmobilienumsätze pro Kopf. Außer in Berlin zeigen<br />
sich im sonstigen Ostdeutschland nur noch in Dresden und<br />
Leipzig sowie in den touristisch geprägten Küstenbereichen<br />
verstärkte Marktaktivitäten. In Westdeutschland ist der Umsatz<br />
pro Kopf neben den Küstenregionen im Norden vor allem<br />
in den bekannten Agglomerationsräumen Hamburg, Köln,<br />
Frankfurt, Stuttgart und München am höchsten.<br />
Im Folgenden werden die beiden Sektoren Ein- und Zweifamilienhäuser<br />
und Eigentumswohnungen näher beleuchtet.<br />
Sie umfassen im Allgemeinen den Wohneigentumsmarkt und<br />
sind von großer Bedeutung für den gesamten Immobilienmarkt<br />
in Deutschland.<br />
Markt für Ein- und Zweifamilienhäuser<br />
Auf dem Markt für Ein- und Zweifamilienhäuser wird rund ein<br />
Viertel des gesamten Immobilienmarktumsatzes erwirtschaftet<br />
– damit ist dies der wichtigste <strong>Teil</strong>markt in Deutschland.<br />
Dieser Markt ist nicht unmittelbar von Investoren geprägt,<br />
sondern wird vor allem durch die Nachfrage privater Anleger<br />
bestimmt. Dadurch unterliegt er nicht dem direkten Einfluss<br />
der Finanzkrise, so dass für 2008 eine stabile Entwicklung<br />
zu verzeichnen ist. Diese Stabilität liegt nicht nur an den in<br />
Deutschland üblichen sicheren und langfristig ausgerichteten<br />
Finanzierungsinstrumenten, wie z. B. Festzinshypotheken<br />
und Bausparen. Auch die Haftung spielt eine wichtige Rolle.<br />
In Deutschland reicht es anders als in den USA nicht aus, den<br />
Wohnungsschlüssel an die Bank zu senden („non-recourse<br />
loan“), wenn die Kreditraten nicht mehr bedient werden können.<br />
68 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
Erst „Zweitrunden-Effekte“ der Krise könnten im Zuge von<br />
Kreditverknappung und Arbeitsplatzunsicherheit die Entwicklung<br />
in diesem Segment stärker beeinflussen. Der Markt wird<br />
zunehmend von Bestandsobjekten bestimmt, da sich die<br />
Neubautätigkeit in Deutschland bereits seit einigen Jahren<br />
auf einem sehr niedrigen Niveau bewegt. Bereits bestehende<br />
Objekte können oftmals mit einer guten Lage in einer gewachsenen<br />
Umgebung sowie einem im Vergleich zum Neubau<br />
niedrigeren Kaufpreis überzeugen.<br />
In den letzten Jahren ist die Diskussion um die Kürzung bzw.<br />
Abschaffung der Eigenheimzulage, die letztlich zum 1. Januar<br />
2006 durchgesetzt wurde, deutlich an der Umsatzentwicklung<br />
ablesbar. Das Jahr 2006 wurde noch durch den beginnenden<br />
wirtschaftlichen Aufschwung getragen, ansonsten<br />
wäre der Umsatzrückgang noch erheblicher ausgefallen. Wie<br />
dies im Einzelnen aussieht, veranschaulicht die Monatsübersicht<br />
über die Anzahl der Kauffälle in den letzten Jahren am<br />
Beispiel der Stadt Stuttgart. Es ist deutlich zu erkennen, dass<br />
die Zahl der eingegangenen Kauffälle zwischen 2002 und<br />
2005 jeweils gegen Ende des Jahres merklich angestiegen<br />
ist. Potenzielle Immobilienerwerber haben ihr Vorhaben in die<br />
Tat umgesetzt, weil zu befürchten war, dass sie ansonsten im<br />
Folgejahr aufgrund von Kürzung oder gar völliger Einstellung<br />
nicht mehr von Subventionszahlungen profitieren könnten.<br />
Entsprechend deutlich fiel auch der Anstieg im Jahr 2005 aus,<br />
als endgültig entschieden war, dass die Eigenheimzulage abgeschafft<br />
wird. In den letzten Jahren sind die Schwankungen<br />
hinsichtlich der Kaufvertragseingänge über den Jahresverlauf<br />
hinweg weniger auffällig. Es zeigt sich folglich exemplarisch,<br />
wie groß der Einfluss der politischen Diskussion bzw. wie entscheidend<br />
die politische Rahmen- und Anreizsetzung ist.<br />
Für die Bildung von Wohneigentum ist der Zusammenhang<br />
zwischen Kaufkraft und Preis der Immobilie von Bedeutung.<br />
Eine isolierte Betrachtung der beiden Faktoren erscheint<br />
nicht zweckmäßig und ist wenig aussagekräftig. Deshalb hat<br />
GEWOS auf Basis der IMA® den Kaufkraft-Immobilienpreis-<br />
Index (kurz GEWOSKPI) entwickelt, der auf der einen Seite<br />
die finanziellen Möglichkeiten - sprich: die Kaufkraft - und auf<br />
der anderen Seite den Preis für eine Wohnimmobilie (Einoder<br />
Zweifamilienhaus bzw. Eigentumswohnung) berücksichtigt.<br />
Dazu wurde aus den Preisen für Ein- oder Zweifamilienhäuser<br />
bzw. für Eigentumswohnungen der letzten Jahre ein<br />
Mittelwert gebildet, um Schwankungen auszugleichen, die<br />
beispielsweise auf Ausstattungs- oder Lagemerkmale zurückzuführen<br />
sind. Der so ermittelte Immobilienpreis in dem<br />
jeweiligen Kreis wurde anschließend der regional vorhandenen<br />
Kaufkraft gegenüber gestellt. Auf diese Weise wurde<br />
berechnet, wie viele Jahreseinkommen benötigt werden, um<br />
Wohneigentum bilden zu können. Beispiel: Die Kaufkraft des<br />
Stadtkreises XY liegt bei 20.000 Euro je Einwohner, während<br />
der dortige Preis einer Eigentumswohnung (berechnet<br />
als Durchschnittspreis der Umsatz- und Kauffallzahl aus der<br />
IMA®) im Mittel der letzten Jahre rund 160.000 Euro beträgt.<br />
Daraus ergibt sich ein GEWOS-KPI von 8,0. Es sind also genau<br />
acht Jahreseinkommen notwendig, um die Eigentumswohnung<br />
finanzieren zu können.<br />
Die obige Karte bildet den GEWOS-KPI für Ein- und Zweifamilienhäuser<br />
ab. Wie zu erwarten kann in den Ballungsräumen<br />
die überdurchschnittliche Kaufkraft das wesentlich höhere<br />
Preisniveau nicht ausgleichen. In der Region München ist<br />
zum <strong>Teil</strong> mehr als das Zwanzigfache der jährlichen Kaufkraft<br />
pro Kopf für ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu entrichten.<br />
Demgegenüber entspricht in weiten <strong>Teil</strong>en Ostdeutschlands<br />
der Preis für ein Eigenheim lediglich in etwa dem Vierfachen<br />
der Kaufkraft pro Kopf in einem Jahr. Ausnahmen bilden<br />
Städte wie Dresden, Leipzig, Jena oder auch Rostock. Hier<br />
muss das Neun- bis Zehnfache bezahlt werden.<br />
Markt für Eigentumswohnungen<br />
Auf dem Markt für Eigentumswohnungen zeigt sich ein ähnlicher<br />
Verlauf wie bei den Ein- und Zweifamilienhäusern. In<br />
den letzten Jahren ist insgesamt eine stabile Entwicklung zu<br />
erkennen. Bemerkenswert ist, dass sich Ostdeutschland in<br />
diesem Segment seit 2004 deutlich positiver entwickelt hat<br />
als Westdeutschland. So ist in den östlichen Bundesländern<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 69
ein Umsatzanstieg von 40 % zu beobachten, wohingegen in<br />
den westlichen Bundesländern eine Stagnation festzustellen<br />
ist. Damit ist dieses Segment in Ostdeutschland wieder bedeutender<br />
als der Markt für Ein- und Zweifamilienhäuser –<br />
wie bereits vor dem Jahr 2000. Dabei ist allerdings zu beachten,<br />
dass die erzielten Umsätze noch weit von denen entfernt<br />
sind, die Mitte der 1990er-Jahre erreicht wurden.<br />
Auch auf dem Markt für Eigentumswohnungen sind die Auswirkungen<br />
der Abschaffung der Eigenheimzulage sichtbar. Im<br />
Jahr 2003 gab es bereits Vorzieheffekte aufgrund der angekündigten<br />
Kürzung der Zulage, die sich in entsprechenden<br />
Umsatzrückgängen in 2004 bemerkbar gemacht haben. Im<br />
Jahr 2005 wiederholte sich dieser Effekt in noch größerem<br />
Ausmaß, als die endgültige Abschaffung der Eigenheimzulage<br />
zum 1. Januar 2006 verkündet wurde. Wie auch im Ein-<br />
und Zweifamilienhaussektor wirkte die positive wirtschaftliche<br />
Entwicklung im Jahr 2006 stabilisierend, so dass der<br />
anschließende Umsatzrückgang weniger stark ausgefallen<br />
ist.<br />
Beim GEWOS-KPI für Eigentumswohnungen zeichnet sich<br />
eine vergleichbare Struktur wie bei Ein- und Zweifamilienhäusern<br />
ab. Auch hier zeigt sich vor allem in den Zentren ein<br />
ungünstiges Verhältnis zwischen vorhandener Kaufkraft und<br />
Immobilienpreis. Allerdings weisen in diesem Segment auch<br />
die Gebiete an Nord- und Ostseeküste einen hohen Wert auf.<br />
Vor allem durch hochwertige Objekte in Kurlage bzw. in Küstennähe<br />
werden hier hohe Preise erzielt. Zu beachten ist insbesondere<br />
in diesen Fällen, dass die Käufer dieser Objekte<br />
auch aus Regionen stammen können, in denen eine höhere<br />
Kaufkraft vorhanden ist. Eine rechnerische Berücksichtigung<br />
dieses Faktors ist allerdings nicht möglich, so dass die gewählte<br />
Form der bestmöglichen Darstellung entspricht. Im<br />
Berliner Umland hat sich das Preisniveau in den letzten Jahren<br />
positiver entwickelt als die Kaufkraft, wodurch sich der<br />
GEWOS-KPI erhöht hat.<br />
GEWOS liefert im Rahmen der Immobilienmarktanalyse<br />
IMA® neben den Transaktionsdaten unter dem Titel „Finanzierungsanalyse<br />
Wohnen“ auch Informationen über die<br />
finanzierungswirksamen Vorgänge auf den Märkten für Wohnimmobilien<br />
in regionaler Gliederung bis auf die Ebene von<br />
Stadt- und Landkreisen. Im Ergebnis werden die Höhe, die<br />
Zusammensetzung und die Entwicklung der Investitionen<br />
in Wohnimmobilien sowie deren Finanzierung ausgewiesen.<br />
Das Fremdmittelvolumen wird für den Bereich Wohnimmobilien<br />
nach Investitionen auf dem Bestandsmarkt, Neubauinvestitionen<br />
sowie nach Investitionen in Modernisierungs- und<br />
Instandhaltungsmaßnahmen differenziert. Die Berechnungen<br />
bauen unter anderem auf der amtlichen Bautätigkeitsstatistik,<br />
der Bauvolumenberechnung sowie weiterer Variablen und Informationen<br />
aus repräsentativen Umfragen auf.<br />
Bauinvestitionen und Fremdmittelvolumina<br />
In Deutschland ist gegenüber der Hochphase Mitte der<br />
1990er-Jahre ein regelrechter Einbruch bei der Bautätigkeit<br />
festzustellen. Zuletzt wurde nur noch etwa ein Drittel der Wohnungsanzahl<br />
fertiggestellt, die noch vor ungefähr fünfzehn<br />
Jahren neu errichtet wurde. Hier zeigt sich der fortschreitende<br />
Bedeutungsverlust von Neubauwohnungen in Deutschland.<br />
Für die Zukunft gehen die meisten Prognosen von einem jährlichen<br />
Neubaubedarf in Höhe von 200.000 bis 250.000 Wohneinheiten<br />
aus. Zuletzt wurde sogar dieses vergleichsweise<br />
niedrige Niveau noch unterschritten. Gleichzeitig wird auch<br />
deutlich, dass eine Rückkehr zu den Fertigstellungszahlen<br />
Mitte der 1990er-Jahre für die Zukunft auszuschließen ist. Es<br />
sind derzeit keine Impulse erkennbar, die auf eine Erholung<br />
der Neubautätigkeit schließen lassen. Insbesondere außerhalb<br />
der Ballungszentren ist auch in naher Zukunft nicht mit<br />
einer Trendwende zu rechnen. Politische Anreize sind nicht in<br />
Sicht und der Bestandsmarkt bietet eine attraktive Alternative<br />
bei einem Immobilieninvestment. Folglich ist auch nicht<br />
mit einer grundlegenden Erholung des Wohnungsneubaus zu<br />
rechnen.<br />
Dementsprechend ist auch die Bauintensität – gemessen als<br />
fertiggestellte Wohneinheiten je 1.000 Einwohner – in den<br />
70 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Wurden im Jahr<br />
1995 noch sechs Wohneinheiten je 1.000 Einwohner errichtet,<br />
ist diese Zahl bis auf nunmehr zwei Wohneinheiten gesunken.<br />
Damit ist Deutschland im europäischen Vergleich<br />
Schlusslicht. Regional existieren allerdings erwähnenswerte<br />
Unterschiede: In großen <strong>Teil</strong>en Bayerns, in der Region Berlin<br />
sowie an der Küste werden noch immer Werte über vier<br />
Wohneinheiten je 1.000 Einwohner erreicht, wohingegen<br />
im überwiegenden <strong>Teil</strong> von Thüringen, Sachsen-Anhalt und<br />
Sachsen nicht einmal eine Wohneinheit je 1.000 Einwohner<br />
fertiggestellt wird.<br />
Wohnungsbauinvestitionen<br />
Trotz dieser negativen Entwicklung der Neubautätigkeit in<br />
Deutschland ist das Wohnungsbauvolumen in den letzten<br />
Jahren angestiegen. Gegenüber dem Jahr 2005 kann ein Anstieg<br />
von 17 % auf 148,3 Mrd. Euro verzeichnet werden. Damit<br />
liegt das aktuelle Wohnungsbauvolumen in Deutschland<br />
lediglich 7 % unterhalb des Wertes aus dem Jahr 1995. In<br />
Westdeutschland ist seitdem sogar eine Zunahme um 5 %<br />
zu beobachten, das heißt hier hat sich das Wohnungsbauvolumen<br />
gänzlich von der Entwicklung der Neubautätigkeit<br />
abgekoppelt.<br />
Verantwortlich für diese gegenläufige Entwicklung sind die<br />
Maßnahmen an bestehenden Gebäuden, die enorm an Bedeutung<br />
hinzugewonnen haben. Die abnehmende Relevanz<br />
des Neubaumarktes sorgt gerade vor dem Hintergrund der<br />
steigenden Energiepreise für zunehmende Bestandsmaßnahmen<br />
im Hinblick auf verbesserte Energieeffizienz. Sanierungsmaßnahmen<br />
haben dabei an Umfang hinzugewonnen,<br />
so dass mittlerweile auch größere Umbauten durchgeführt<br />
werden, um teilweise annähernd neubauähnliche Zustände<br />
herzustellen. Von einer entsprechenden Förderung unterstützt,<br />
rücken Modernisierungsmaßnahmen zunehmend in<br />
den Vordergrund. Die schrittweise Einführung des Energiepasses<br />
sorgt dabei für zusätzliche Aufmerksamkeit. Zudem<br />
gerät dadurch die ökonomische Seite verstärkt in den Fokus,<br />
da der Erfolg einer Vermietung bzw. eines Verkauf einer<br />
Wohneinheit zusätzlich von der nun nachweisbaren Energieeffizienz<br />
beeinflusst wird.<br />
Die Modernisierung/Instandhaltung ist mittlerweile der bestimmende<br />
Faktor für den Bausektor. Der Anteil am gesamten<br />
Bauvolumen ist den letzten zehn Jahren mit zunehmender<br />
Geschwindigkeit von gut 50 % auf fast 80 % angestiegen.<br />
In diesem Bereich blieben auch die erwarteten Kontereffekte<br />
aus dem Vorziehen von Bauleistungen auf Ende 2006 auf-<br />
grund der Mehrwertsteuererhöhung aus. Stattdessen konnte<br />
im Jahr 2007 ein weiterer starker Anstieg verzeichnet werden.<br />
Fremdmittelaufkommen<br />
Die vorangegangenen Ausführungen spiegeln sich zwangsläufig<br />
auch in der Entwicklung des Fremdmittelaufkommens<br />
wider. Das Fremdmittelvolumen für den Erwerb von Bestandsobjekten<br />
ist im Zeitverlauf zwischen 2000 und 2008 relativ<br />
stabil. Da es sich um die Summe aus den <strong>Teil</strong>märkten Wohnbauland,<br />
Einund Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser<br />
und Eigentumswohnungen handelt, können Schwankungen<br />
innerhalb der einzelnen Märkte – beispielsweise aufgrund<br />
der Abschaffung der Eigenheimzulage – durch gegenläufige<br />
Trends in den anderen Märkten ausgeglichen werden. Im Jahr<br />
2008 wurden in Deutschland Fremdmittel in Höhe von 49,2<br />
Mrd. Euro für den Erwerb von Bestandsobjekten aufgenommen.<br />
Dies entspricht einem Zuwachs von gut 2 % gegenüber<br />
dem Jahr 2000, aber einem Rückgang von 12 % gegenüber<br />
2007. Dies ist durch den wirtschaftskrisenbedingten Einbruch<br />
im überwiegend mit Fremdkapital finanzierten Mehrfamilienhaussektor<br />
zu begründen.<br />
Das Fremdmittelaufkommen für Neubauinvestition hat sich –<br />
entsprechend der rückläufigen Bautätigkeit – gegenüber dem<br />
Jahr 2000 in etwa halbiert. Mit 20,6 Mrd. Euro entfällt lediglich<br />
noch ein Fünftel des gesamten Fremdmittelaufkommens auf<br />
das Neubausegment – im Jahr 2000 waren es noch 35 %.<br />
Demgegenüber ist das Fremdmittelvolumen im Bereich Mo-<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 71
dernisierung und Instandhaltung um ein Viertel angestiegen,<br />
sodass im Jahr 2008 mit 33,3 Mrd. Euro etwa ein Drittel des<br />
gesamten Fremdmittelaufkommens auf diesen Sektor entfallen.<br />
Dabei ist zu beachten, dass gerade bei Modernisierungs-<br />
und Instandhaltungsmaßnahmen ein wesentlicher Anteil in<br />
Form von Eigenleistungen (darunter fallen eigener Arbeitseinsatz,<br />
Eigenkapital, Freundschaftsdienste etc.) erledigt wird<br />
und die Kreditaufnahme insofern üblicherweise geringer ausfällt<br />
als bei Bestandskäufen oder Neubauinvestitionen.<br />
Regionale Unterschiede zeigen sich auch bei der kleinräumigen<br />
Betrachtung des Fremdmittelaufkommens. Ein hohes<br />
Fremdmittelvolumen pro Kopf im Bereich des Erwerbs von<br />
Bestandsobjekten zeigt sich erwartungsgemäß in erster Linie<br />
in den Agglomerationen, wie Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt,<br />
Stuttgart und München, während im Wohnungsneubau vor<br />
allem der gesamte Voralpenraum, die Küstenregionen sowie<br />
der Grenzbereich zu den Beneluxländern hervorstechen. Die<br />
Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen konzentrieren<br />
sich insbesondere auf Westdeutschland. Die Durch-<br />
führung solcher Maßnahmen hat hier in den letzten Jahren<br />
in weiten <strong>Teil</strong>en enorm an Bedeutung gewonnen. In Ostdeutschland<br />
hingegen sind viele dieser Maßnahmen bereits<br />
in der Nachwendezeit durchgeführt worden. Folglich fallen<br />
dort die entsprechenden Investitionen nun geringer aus.<br />
Ausblick<br />
Ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung auf den deutschen<br />
Immobilienmärkten ist in der heutigen Zeit schwierig,<br />
da verschiedene Aspekte, die gegenläufige Tendenzen begründen,<br />
zu berücksichtigen sind. Trotz der Wirtschaftskrise<br />
ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland nach wie vor<br />
hoch. Sowohl 2009 als auch Anfang <strong>2010</strong> ist sie relativ stabil<br />
geblieben. Eine – wenn auch nur leichte – Konjunkturerholung<br />
ist ab Mitte 2009 ebenfalls erkennbar. Es zeichnet sich aber<br />
mit der Staatsüberschuldung bereits die nächste Welle der<br />
Krise ab. Dadurch wird die Verunsicherung bei den potenziellen<br />
Investoren geschürt und die Investitionsbereitschaft<br />
negativ beeinflusst. Gleichzeitig wirken allerdings die noch<br />
günstigen Kapitalmarkkonditionen, Inflationserwartungen<br />
und die negativen Erfahrungen mit anderen Kapitalanlageformen<br />
nachfragefördernd für Sachwerte wie Immobilien<br />
(„Flucht in die Sachwert“). Hinzu kommt, dass die Zins- und<br />
Preisentwicklung für Wohneigentum in letzter Zeit günstiger<br />
gewesen ist als die Mietentwicklung. Auch vor diesem Hintergrund<br />
stellt Wohneigentum also eine attraktive Alternative<br />
dar. Insofern erscheint unter Berücksichtigung der genannten<br />
Punkte ein vorsichtig optimistischer Blick in die Zukunft<br />
für den Wohnimmobilienmarkt in Deutschland angemessen.<br />
Dabei ist von einer weiteren Konzentration auf den Bestandsmarkt<br />
auszugehen, da keine Impulse für eine ansteigende<br />
Bautätigkeit erkennbar sind. Sicher ist zudem, dass auch<br />
weiterhin regionale Unterschiede hinsichtlich der Immobilienmarktentwicklung<br />
in Deutschland bestehen bleiben bzw.<br />
sich noch verstärken werden, da sowohl die wirtschaftliche<br />
als auch die demografische Entwicklung sehr heterogen verlaufen<br />
werden. So ist mit einer weiteren Stärkung der Agglomerationen<br />
zu rechnen.<br />
„Entscheiden Sie selbst:<br />
Das deutsche Erbrecht und seine Regelungsmöglichkeiten“<br />
„Das Erbrecht: Schema F oder individuelle Nachlassregelung“<br />
Von Dipl.-Physiker Christian Buck, Berlin<br />
Schätzungsweise 75 Prozent der Bevölkerung verlassen sich<br />
derzeit auf die gesetzlichen Regelungen für den Erbfall und<br />
haben kein Testament errichtet. Doch häufig zeigt sich, dass<br />
die unflexible, sich ausschließlich an den Verwandtschaftsverhältnissen<br />
orientierende gesetzliche Erbfolge zu Ergebnissen<br />
führt, die niemals gewollt waren. Hinzu kommt, dass die Beteiligten<br />
häufig die gesetzlichen Regelungen falsch einschätzen.<br />
Welche Folgen hieraus erwachsen können, zeigt<br />
Beispiel 1: Die uneheliche Tochter<br />
Die Eheleute Stefan und Petra Schneider leben im gesetzlichen<br />
Güterstand der Zugewinngemeinschaft und<br />
haben keine Kinder. Die Eheleute gehen davon aus, dass<br />
der überlebende Ehegatte im gemeinsamen Haus weiterleben<br />
wird und mit dem Ersparten seinen Lebensabend<br />
in finanzieller Sicherheit verbringen kann. Eine Woche<br />
nachdem Stefan Schneider gestorben ist, meldet sich<br />
Sabine Müller, die angibt, eine außerehelich gezeugte<br />
Tochter des Erblassers zu sein. Ein DNA-Vergleich zeigt,<br />
dass Sabine Müller tatsächlich die Tochter von Stefan<br />
Schneider ist. Sabine Müller besteht auf ihrem gesetzlichen<br />
Erbrecht und beansprucht die Hälfte des Nachlasses<br />
für sich. Frau Schneider meint dagegen, dass eine<br />
„Fremde“ doch nicht so einfach Erbe werden kann.<br />
Auch wenn es nicht dem Willen des Erblassers entspricht:<br />
Sabine Müller ist Erbin. Sowohl an den Sparkonten als auch<br />
am gemeinsamen Familienheim ist sie nun beteiligt. Es kann<br />
sein, dass Frau Schneider in Zukunft für das Wohnen im eigenen<br />
Haus Miete zahlen oder, im schlimmsten Fall, dass das<br />
Haus zwangsversteigert werden muss. Die Eheleute Schneider<br />
hatten einfach nicht bedacht, dass das Gesetz nicht zwischen<br />
ehelichen und nichtehelichen Kindern unterscheidet.<br />
72 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
Das Verwandtenerbrecht<br />
Das gesetzliche Verwandtenerbrecht teilt die zum Zeitpunkt<br />
des Erbfalls noch lebenden Verwandten des Erblassers zunächst<br />
in verschiedene Ordnungen ein. Treffen nach dem<br />
Erbfall Erben verschiedener Ordnungen aufeinander, schließen<br />
nahe Verwandte entferntere Verwandte aus.<br />
Beispiel 2: Der vorverstorbene Sohn<br />
Der Erblasser Konrad Krösus verstirbt unverheiratet. Neben<br />
seiner Tochter Tanja existieren noch zwei Enkel seines<br />
bei einem Motorradunfall verstorbenen Sohnes Max,<br />
die Zwillinge Paul und Paula, sowie ein Bruder des Erblassers,<br />
Matthias. Wer ist gesetzlicher Erbe?<br />
Sowohl Tochter Tanja als auch die Zwillinge sind, da sie in direkter<br />
Linie vom Erblasser abstammen, Erben der ersten Ordnung.<br />
Dagegen gehört Matthias als Bruder des Erblassers in<br />
die zweite Ordnung, mit der Folge, dass er als Verwandter<br />
einer nachrangigen Ordnung von der Erbschaft ausgeschlossen<br />
ist. In einem zweiten Schritt verteilt die gesetzliche Erbfolge<br />
das Erbe unter den Erben der gleichen Ordnung. Im<br />
obigen Beispiel verteilt sich das Erbe auf die von jedem Kind<br />
des Erblassers begründete Linie. Da der Erblasser zwei Kinder<br />
hatte, ist das Erbe zunächst durch zwei zu teilen. Da Sohn<br />
Max aber im Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr lebt, treten<br />
die Zwillinge an seine Stelle. Gesetzliche Erben werden also<br />
Tanja zu ½ sowie Paul und Paula zu je ¼.<br />
Hätte Tanja ebenfalls wie Max zwei Kinder, würden diese<br />
nichts erben. Tanja ist das „Bindeglied“ zum Erblasser. Auf<br />
Grund der größeren Nähe zum Erblasser steht sie vor den<br />
eigenen Kindern.<br />
Das Ehegattenerbrecht<br />
Der Ehegatte fällt, da er/sie nicht mit dem Erblasser verwandt<br />
ist, in keine der gesetzlichen Ordnungen. Dafür enthält das<br />
Gesetz ein eigenes Ehegattenerbrecht. Mit welcher Quote<br />
der überlebende Ehegatte Erbe wird, richtet sich nach dem<br />
Güterstand und den Miterben. Der Ehegatte erbt immer mit<br />
der Erbquote von mindestens einem Viertel. Hatte der Verstorbene<br />
keine Kinder, erbt er mindestens die Hälfte.<br />
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, also<br />
immer dann, wenn es keinen notariellen Erbvertrag gibt, erhält<br />
der Ehegatte zu den voranstehenden Erbquoten noch ein<br />
weiteres Viertel dazu. So kommt es, dass der Ehegatte neben<br />
den Kindern oder Enkeln hälftig und neben Eltern, Geschwistern<br />
oder Großeltern des Erblassers zu drei Vierteln erbt.<br />
Haben die Eheleute, wie es häufig bei Unternehmerfamilien<br />
der Fall ist, Gütertrennung notariell vereinbart, kommt es für<br />
die Erbquote des Ehegatten auf die Anzahl der Kinder an. Das<br />
Erbe wird nach Köpfen verteilt. Bei einem Kind geht das Erbe<br />
durch zwei, bei zwei Kindern durch drei und bei drei Kindern<br />
durch vier. Bei mehr als drei Kindern bleibt es bei der gesetzlich<br />
garantierten Mindesterbteil von einem Viertel.<br />
Wichtig: Es kann nicht oft genug betont werden, dass das<br />
Gesetz ausschließlich auf die Verwandtschaftsbeziehung abstellt.<br />
Ob das Verhältnis zwischen Eltern und Kind völlig zerrüttet<br />
war oder nicht, spielt für das gesetzliche Erbrecht keine<br />
Rolle. „Immer wieder kommt es zu bösen Überraschungen,<br />
weil zum Beispiel der Sohn, der sich früh von der Familie<br />
abgewendet hat, Einsicht in die Unterlagen des Familienbetriebes<br />
fordert und mitbestimmen will“, sagt Michael Rudolf,<br />
Fachanwalt für Erbrecht in Angelbachtal und Vorstand der<br />
DVEV.<br />
Testament und Erbvertrag: Die Maßanfertigung<br />
Das Gesetz bietet durch Testament und Erbvertrag die Möglichkeit,<br />
die Erbfolge individuell auszugestalten. „Um spätere<br />
Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden, empfiehlt<br />
es sich, neben der Erbeinsetzung auch die Verteilung des<br />
Nachlasses zu regeln“, empfiehlt Jan Bittler, Fachanwalt für<br />
Erbrecht in Heidelberg und Geschäftsführer der DVEV. Hinterlässt<br />
der Erblasser beispielsweise mehreren Erben ein wertvolles<br />
Bild, ohne zu sagen, wie damit verfahren werden soll,<br />
steht das Bild allen Miterben gemeinsam zu. Kommt es zum<br />
Streit, wer das Bild bekommt, bleibt oft nur der Pfandverkauf<br />
durch den Gerichtsvollzieher, um das Erbe endgültig aufzuteilen.<br />
Beispiel 4: Dieter Siller und seine Plattensammlung<br />
Der Nachlass von Dieter Siller besteht im Wesentlichen<br />
aus zwei Sparbüchern und einer Plattensammlung, die<br />
der passionierte Jazzliebhaber seit seiner Jugend aufgebaut<br />
hat.<br />
Es war immer der Wunsch von Herrn Siller, dass sein Sohn<br />
Mark, der den Erblasser in den letzten Jahren gepflegt<br />
und die Sammlung in mühevoller Kleinarbeit katalogisiert<br />
hat, die Schallplatten bekommt. Allerdings hat es Herr<br />
Siller versäumt, in seinem Testament eine Regelung be-<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 73
züglich der Plattensammlung zu treffen. Herr Siller stirbt<br />
und wird von seinen Söhnen Mark und Moritz beerbt. Moritz<br />
interessiert sich nicht für Schallplatten und möchte<br />
die Sammlung am liebsten verkaufen. Mark denkt, dass<br />
er alleine über das Schicksal der Platten entscheiden<br />
darf, da sein Vater es schließlich so wollte. Zwischen den<br />
Söhnen kommt es zum Streit.<br />
Da Herr Siller in seinem Testament nicht geregelt hat, wer<br />
was bekommen soll und die Söhne sich nicht einigen können,<br />
wird die Plattensammlung schlimmstenfalls versilbert<br />
werden müssen. Dies war bestimmt nicht im Interesse des<br />
Erblassers. „Es wäre ein Leichtes gewesen, diesen Streit zu<br />
entschärfen. Eine sogenannte <strong>Teil</strong>ungsanordnung hätte sichergestellt,<br />
dass Mark die Schallplatten bekommt“, so der<br />
Experte Jan Bittler.<br />
Das Beispiel von Herrn Siller zeigt, dass in der Vergangenheit<br />
abgefasste Testamente gegebenenfalls geändert oder<br />
ergänzt werden müssen.<br />
Ein Testament kann jederzeit geändert werden. Bei jeder Errichtung<br />
sind dabei die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.<br />
Grundsätzlich gilt hier Folgendes: Das Testament muss<br />
eigenhändig geschrieben und mit der Unterschrift abgeschlossen<br />
werden. Datums- und Ortsangabe sind nicht zwingend<br />
nötig, aber empfehlenswert.<br />
„Der Begriff der Eigenhändigkeit ist wörtlich zu nehmen“,<br />
erklärt Rechtsanwalt Bittler. Wurde das Testament mit Hilfe<br />
einer Schreibmaschine oder eines Computers geschrieben,<br />
oder fehlt es an der Unterschrift, ist das Testament unwirksam.<br />
Um sicherzugehen, dass das Testament auch gefunden wird,<br />
sollte sich der Verfasser auch Gedanken über die Aufbewah-<br />
rung machen. Hier gilt: Vertrauen ist gut, Aufbewahrung bei<br />
Gericht ist besser. „Immer wieder berichten Mandanten, dass<br />
der Erblasser ihnen versichert habe, sie seien für ihre Unterstützung<br />
und Pflege im Testament bedacht worden. Kommt<br />
es dann zum Erbfall, stellt sich heraus, dass das Testament<br />
unauffindbar ist und letztlich doch die gesetzliche Erbfolge<br />
eintritt“, sagt Rechtsanwalt Michael Rudolf. Das Gesetz sieht<br />
für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner die zusätzliche<br />
Möglichkeit vor, ein gemeinschaftliches Testament zu<br />
errichten. Diese Sonderform des Testaments trägt dem großen<br />
gegenseitigen Vertrauen, das Ehegatten/Lebenspartner<br />
ineinander haben, Rechnung.<br />
Die Besonderheit eines gemeinschaftlichen Testaments liegt<br />
zum einen in der Errichtung. Es genügt, wenn ein Ehegatte/<br />
Lebenspartner den Text schreibt und beide Ehegatten/Lebenspartner<br />
den Text unterschreiben. Die zweite Besonderheit<br />
liegt darin, dass die Ehegatten/Lebenspartner bestimmte<br />
Regelungen miteinander verknüpfen können. Diese miteinander<br />
verbundenen Regelungen haben dann ein gemeinsames<br />
Schicksal.<br />
Beispiel 5: Bert und Berta Konnopke<br />
Bert und Berta Konnopke sind frisch verheiratet. Sie<br />
möchten, dass der Erstversterbende vom Überlebenden<br />
allein beerbt wird. Bert Konnopke setzt seine Frau nur<br />
deshalb als Alleinerbin ein, weil Berta Konnopke ihn als<br />
Alleinerben eingesetzt hat.<br />
Diese beiden Erbeinsetzungen bezeichnet das Gesetz als<br />
wechselseitige Verfügungen. Die Konsequenz ist, dass Bert<br />
Konnopke seine Frau nach dem Testament nur dann beerben<br />
kann, wenn er zur Erbeinsetzung seiner Frau steht. Möchte<br />
Herr Konnopke sich dagegen von der Alleinerbeneinsetzung<br />
seiner Frau lösen, muss er diese vor einem Notar erklären<br />
und in Kauf nehmen, dass seine Alleinerbeneinsetzung durch<br />
seine Frau damit ebenfalls erlischt.<br />
Um eine weitere Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments<br />
aufzuzeigen, folgendes<br />
Beispiel 6: Bert und Berta Konnopke (<strong>Teil</strong>2)<br />
Einige Jahre später sind Bert und Berta Konnopke stolze<br />
Eltern von Tochter Tina und Sohn Sandro. Um ihre Nachfolge<br />
den neuen Umständen anzupassen, entscheiden<br />
sich die Eheleute Konnopke für die Regelungen des Berliner<br />
Testaments. Beide Eheleute bestimmen, dass der<br />
Zuerstversterbende allein von seinem Partner und der<br />
Längstlebende von den gemeinsamen Kindern beerbt<br />
wird. Alle Erbeinsetzungen sind wechselbezüglich. Ein<br />
Jahr später stirbt Bert Konnopke bei einem Autounfall.<br />
Berta Konnopke findet wenig später bei Herrn Konrad<br />
Krömer Trost, während das Verhältnis zu den Kindern<br />
merklich abkühlt. Frau Konnopke würde gerne Herrn<br />
Krömer zu ihrem Alleinerben machen und fragt sich, inwiefern<br />
sie noch an das gemeinschaftliche Testament<br />
gebunden ist.<br />
Nicht trotz, sondern gerade wegen des Todes ihres Ehemanns<br />
ist Frau Konnopke an die Erbeinsetzung der Kinder gebunden.<br />
Der gemeinsame Wunsch, die Kinder abzusichern, wird<br />
besonders geschützt. Nach dem Tod des Erstverstorbenen<br />
kann die Erbeinsetzung der Kinder nicht mehr einseitig rückgängig<br />
gemacht werden. Das Erbe kann den Kindern nur<br />
noch in besonderen Fällen mit der juristischen „Brechstange“<br />
genommen werden.<br />
74 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
Nicht eingetragenen Lebenspartnern oder Menschen, die<br />
nicht partnerschaftlich verbunden sind, gibt das Gesetz die<br />
Möglichkeit, einen Erbvertrag zu schließen. Dieser entfaltet<br />
eine noch stärkere Bindungswirkung als ein gemeinschaftliches<br />
Testament. Nach Abschluss des Vertrags kann dieser<br />
nicht mehr einseitig aufgehoben werden. Aufgrund der weitreichenden<br />
Konsequenzen ist der Abschluss nur vor dem Notar<br />
möglich.<br />
Der Pflichtteil: Die Minimumgarantie<br />
Das Pflichtteilsrecht garantiert einem kleinen Personenkreis,<br />
selbst bei Enterbung nicht leer auszugehen. Der Pflichtteilsberechtigte<br />
hat einen Geldanspruch gegen den oder die<br />
Erben. In Fragen der Nachlassaufteilung oder Nachlassverwaltung<br />
hat er daher kein Mitspracherecht. Zum Kreis der<br />
Pflichtteilsberechtigten gehören der Ehegatte/eingetragene<br />
gleichgeschlechtliche Lebenspartner der Erblassers, die Abkömmlinge<br />
des Erblassers und die Eltern des Erblassers. Die<br />
Höhe des Pflichtteilsanspruchs entspricht der Hälfte des gesetzlichen<br />
Erbteils.<br />
Beispiel 7: Der lebenslustige Roland Eder (<strong>Teil</strong> 1)<br />
Die Ehefrau von Roland Eder starb bereits vor vielen Jahren.<br />
Nach dem Tod von Herrn Eder am 30.03.<strong>2010</strong> finden<br />
seine beiden Töchter Maria und Penelope ein Testament<br />
vor, das sie völlig überrascht:<br />
„Hiermit setze ich, Roland Eder, geschäftsfähig und voller<br />
körperlicher Energie, meine Partnerin, Frau Jelena<br />
Onatova, geboren am 04.07.1971, wohnhaft Parkstraße<br />
35, 066600 Ostheim, als meine Alleinerbin ein.<br />
Treudorf, den 24.03.2008, gezeichnet Roland Eder (Unterschrift)“<br />
Der Nachlass besteht aus einem Einfamilienhaus im Wert<br />
von 500.000 Euro und Barvermögen in Höhe von 500.000<br />
Euro. Die beiden Töchter des Erblassers wollen wissen,<br />
was ihnen zusteht.<br />
Nach dem Pflichtteilsrecht steht den Töchtern jeweils ein<br />
Pflichtteilsanspruch gegen Frau Onatova in Höhe der Hälfte<br />
der gesetzlichen Erbquote zu. Ohne das Testament hätten die<br />
beiden Töchter ihren Vater zu je ½ beerbt. Der Erbteile hätten<br />
einen Wert von je 1.000.000 Euro : 2 = 500.000 Euro. Jeder<br />
Tochter steht daher ein Pflichtteilsanspruch in Höhe von<br />
500.000 Euro : 2 = 250.000 Euro zu.<br />
Um den Kreis der Pflichtteilsberechtigten auch vor „Manipulationsversuchen“<br />
zu schützen, die in der Regel so aussehen,<br />
dass das Vermögen zu Lebzeiten verschenkt wird, geht der<br />
Schutz des Pflichtteilsberechtigten noch weiter:<br />
Beispiel 8: Der lebenslustige Roland Eder (<strong>Teil</strong> 2)<br />
Roland Eder hatte seiner Partnerin bereits zu Lebzeiten<br />
großzügige Schenkungen gemacht. Es stellt sich heraus,<br />
dass am 11.11.2009 und 02.03.2009 jeweils 100.000 Euro<br />
vom Konto des Erblassers auf das Konto von Frau Onatova<br />
überwiesen wurden.<br />
Die Überweisungen von je 100.000 Euro stellen Schenkungen<br />
dar. Diese werden in die Berechnung einbezogen (Pflichtteilsergänzung).<br />
Schenkungen, die der Erblasser bis zu einem<br />
Jahr vor seinem Tod gemacht hatte, werden voll einbezogen.<br />
Für jedes weitere Jahr, das die Schenkung zurückliegt, sind<br />
zehn Prozent vom Wert abzuziehen.<br />
Im Fall von Roland Eder bedeutet dies, dass die Schenkung<br />
vom 11.11.2009 zu 100 Prozent und die Schenkung vom<br />
02.03.2009 zu 90 Prozent in die Berechnungsgrundlage einfließen.<br />
Mit diesen Schenkungen beträgt der Nachlasswert<br />
1.190.000 Euro. Der gesetzliche Erbteil (1/2) jeder Tochter<br />
hätte einen Wert von 1.190.000 Euro : 2 = 595.000 Euro. Der<br />
Pflichtteil beträgt je Tochter daher 595.000 Euro : 2 = 297.500<br />
Euro.<br />
Die Erbschaftsteuer: Freibeträge ausnutzen<br />
Kernstück fast jeder erbschafts- und schenkungssteuerlichen<br />
Überlegung ist das Ausnutzen der Freibeträge, um möglichst<br />
viel Steuern zu sparen. Der Umstand, dass die Freibeträge<br />
alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen, kann Basis einer<br />
einfachen, aber zugleich sehr effektiven Strategie sein. Zur<br />
Veranschaulichung folgendes Beispiel:<br />
Beispiel 10: Familie Häberle<br />
Der 55-jährige Otto Häberle ist dank des Kaufs von Porsche-Aktien<br />
im Jahr 1992 ein wohlhabender Mann. Er<br />
hat für seinen Lebensabend ausgesorgt. Da seine beiden<br />
Töchter Lena und Anna vernünftig mit Geld umgehen<br />
können, möchte Herr Häberle <strong>Teil</strong>e seines Vermögens<br />
bereits zu Lebzeiten auf seine Töchter übertragen. Um<br />
möglichst viel Steuern zu sparen, schenkt Otto Häberle<br />
jeder seiner beiden Töchter 400.000 Euro – und das alle<br />
zehn Jahre. Als er mit 97 Jahren stirbt, hat er insgesamt<br />
4.000.000 Euro aus der Hand gegeben, ohne dass auch<br />
nur ein Euro mit Schenkungssteuer belastet wurde.<br />
Das Beispiel von Familie Häberle zeigt, dass durch die wiederholte<br />
Ausnutzung von Freibeträgen große Summen steuerfrei<br />
auf die nächste Generation übergehen können. Um die unterschiedlich<br />
großen Freibeträge, die vom Verwandtschaftsverhältnis<br />
zum Schenker abhängen, optimal auszunutzen,<br />
kann auch die Schenkung „übers Eck“ in Betracht gezogen<br />
werden. Dabei durchläuft die Schenkung mehrere Stationen,<br />
um ein entfernteres Verhältnis zwischen Schenker und dem<br />
letztlich Begünstigten zu überbrücken. Hierzu das Beispiel<br />
Beispiel 11: Der geliebte Schwiegersohn<br />
Julia Schweizer ist in glücklicher Ehe mit dem ehrgeizigen<br />
Konrad Schmidt verheiratet. Konrad Schmidt betreibt ei-<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 75
nen kleinen, aber profitablen Handwerksbetrieb. Julias<br />
Vater, Achim Schweizer, möchte seinen Schwiegersohn<br />
fördern und ihm 400.000 Euro für den Kauf einer eigenen<br />
Werkstatt zukommen lassen.<br />
Würde Achim Schweizer den Betrag direkt an Konrad Schmidt<br />
überweisen, hätte dieser nur einen Freibetrag in Höhe von<br />
20.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags entfällt auf die restlichen<br />
380.000 Euro Schenkungssteuer in Höhe von 25 Prozent<br />
an, so dass von 400.000 Euro letztlich nur 305.000 Euro<br />
bei Konrad Schmidt ankommen.<br />
Schenkt Herr Schweitzer dagegen die 400.000 Euro zunächst<br />
an seine Tochter und schenkt die Tochter das Geld in einer<br />
zweiten Schenkung an ihren Ehemann, fällt keine Steuer an.<br />
Bei der Schenkung an seine Tochter Julia kommt der Freibetrag<br />
für Kinder des Schenkers zum Tragen, der exakt 400.000<br />
Euro beträgt. Bei der zweiten Schenkung profitiert Konrad<br />
Schmidt davon, dass Ehegatten sich bis zu 500.000 Euro<br />
schenken dürfen, ohne dass hierfür Schenkungsteuer gezahlt<br />
werden muss.<br />
Damit das Finanzamt die beiden Schenkungen als rechtlich<br />
selbständig anerkennt, sollten im obigen Beispiel die Schenkungen<br />
in getrennten Urkunden geregelt und frei von Klauseln<br />
sein, die Julia Schweizer zur Weitergabe des Geldes an<br />
ihren Ehemann verpflichten. Wenn dann zwischen den einzelnen<br />
Schenkungsvorgängen ein Zeitraum von mindestens<br />
zwölf Monaten liegt, dürfte das Finanzamt nichts gegen die<br />
Schenkungen haben. Doch bevor mühsam erarbeitetes Vermögen<br />
zu Lebzeiten aus den Händen gegeben wird, sollte<br />
immer folgender Grundsatz beachtet werden: Der steuerliche<br />
Aspekt sollte nicht der Ausgangspunkt der Überlegung sein.<br />
Von mindestens ebenso großer Bedeutung sind Fragen der<br />
Absicherung, insbesondere aus Sicht der Schenker. So ist<br />
zum Beispiel bei Grundstücksschenkungen die Regelung<br />
möglich, dass das Grundstück automatisch wieder an den<br />
Schenker zurückfällt, wenn der Beschenkte insolvent wird.<br />
Auf diese Weise kann das Grundstück vor der Verwertung<br />
durch den Insolvenzverwalter gerettet werden.<br />
76 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong><br />
Fazit:<br />
Sparkasse am Niederrhein, Geschäftsstelle Repelen<br />
EINE KLASSE FÜR SICH<br />
Planung, Ausführung und Fertigstellung der neuen Geschäftsstelle<br />
innerhalb von acht Monaten / Neues Interieur als<br />
Antwort auf Trend zu außergewöhnlichem Design / Exklusives<br />
Einrichtungskonzept als neue Freiheit des Ausdrucks<br />
Vom Charme der 70er Jahre ist in der Sparkasse Repelen<br />
nun nichts mehr zu finden. „Wir haben im Grunde jeden Stein<br />
Das Objekt auf einen Blick<br />
Objekt: Neukonzeption und Ausbau der<br />
Sparkasse am Niederrhein,<br />
Geschäftsstelle Moers-Repelen<br />
Bauherr: Sparkasse am Niederrhein<br />
Ostring 4-7<br />
47441 Moers<br />
Umbaute Fläche: ca. 700 m²<br />
Mitarbeiter: 14 in Repelen<br />
Konten: ca. 6.500<br />
Geschäftsvolumen: 130 Mio. EUR<br />
Vorstandsvorsitzender: Giovanni Malaponti<br />
Vorstände: Frank-Rainer Laake<br />
Franz-Josef Stiel<br />
Bernhard Uppenkamp<br />
Bau-/ Umbauzeit: 8 Monate<br />
Kosten: 1,8 Mio. EUR<br />
Architekt: Michael Lang<br />
<strong>Innen</strong>architektur: Selecta-Werk GmbH<br />
Einrichtung: Selecta-Werk GmbH<br />
Fotos: Selecta-Werk GmbH<br />
Während die gesetzliche Erbfolge das Erbe rein schematisch<br />
verteilt, ermöglichen Testament und Erbvertrag eine individuelle<br />
Nachlassverteilung nach den Wünschen des Erblassers.<br />
Nicht ausgeschlossen werden kann das Pflichtteilsrecht, das<br />
der Kernfamilie eine <strong>Teil</strong>habe am Nachlasswert sichert. Die<br />
frühzeitige Übertragung von Vermögen bietet die Möglichkeit,<br />
Schenkungssteuerfreibeträge mehrfach auszunutzen, wobei<br />
der steuerliche Aspekt nie alleiniger Grund für die Übertragung<br />
sein sollte. Eine gute notarielle oder anwaltliche Beratung<br />
kann Streitigkeiten nach dem Erbfall vorbeugen und so<br />
zu einer erhöhten Zufriedenheit in der Familie beitragen.<br />
Weitere Informationen unter: www.erbrecht.de.<br />
Kundenhalle – Individualität mit System. Kundenberatung in<br />
solch einem Ambiente muss einfach erfolgreich sein. Die Kundenhalle<br />
ist in ihrer Struktur auf die Bedürfnisse der Marktpartner<br />
abgestimmt. So bieten die Zone für die Kurzberatung an<br />
Info-Points und der dahinter liegende Bereich für qualifizierte<br />
Fachberatung ein Optimum an Dienstleistung.<br />
umgedreht“ so Frank-Rainer Laake, Vorstand der Sparkasse<br />
zur Eröffnung. Er betonte das Signal der gewaltigen Baumaßnahme<br />
und die Investition in die passende und zeitgemäße<br />
Beratung der Kunden.<br />
Planung, Ausführung und Fertigstellung innerhalb von acht<br />
Monaten. Nur durch eine interdisziplinäre Bearbeitung des<br />
Architekten Michael Lang und Selecta als Ausstatter, die die
überlappende und parallele Bearbeitung in verschiedenen<br />
Leistungsphasen und Disziplinen möglich machte, konnte<br />
dieser Zeitplan eingehalten werden.<br />
Auf über 700 m² werden Finanzprodukte, Service und Beratung<br />
angeboten. Hinzu kommen menschliche Qualität und<br />
der zuvorkommende, freundliche Umgang mit Kunden als<br />
Kern der neuen Geschäftsphilosophie. Die vom Architekten<br />
und Selecta entwickelte Ausstattung der Geschäftsstelle ist<br />
die Antwort auf den Trend zu einem außergewöhnlichen Geschäftsambiente<br />
in außergewöhnlichem Design. Hier herrscht<br />
klare Formgebung mit unverwechselbarem Akzent vor. Die<br />
Möblierung präsentiert sich als Kubismus in seiner reinsten<br />
Form. Neben der geometrisch strengen Formensprache prägen<br />
hochwertige Holzdekore die Optik der Möbel.<br />
Form und Funktion, Erfolgsgarantie<br />
Mit diesem Sortiment hochwertiger Ausbau – und Einrichtungskomponenten<br />
eröffnet die Sparkasse eine neue „Freiheit<br />
des Ausdrucks“. Durch die Verbindung von Hightech und<br />
Handarbeit entsteht die „vollendete Individualität“ mit persönlichem<br />
Touch. Bewusst hat man sich für die Möblierung<br />
mit Bambus-Echtholz-Furnier entschieden. Das wirkt hell und<br />
freundlich und wächst zugleich umweltschonend nach.<br />
Das Zentrum der großen Kundenhalle bilden Info-Points. Sie<br />
sind übersichtlich angeordnet, schnell erreichbar und sicher<br />
in der Benutzung. Hier findet die Kurzberatung statt. Für intensivere<br />
Beratungsgespräche in diskreter Atmosphäre stehen<br />
nun vier separate Beratungsräume zur Verfügung.<br />
Der weiße, matt glänzende Wand- und Deckenanstrich reflektiert<br />
das Licht der Downlights. Sie erhellen besonders jene<br />
Räume, die zwar ohne Tageslicht sind, in denen die Kunden<br />
sich aber dennoch wohlfühlen und effektive Beratung bekommen<br />
sollen.<br />
Harmonie – Ausgewogenheit und Ebenmaß der unterschiedlichen<br />
Materialien – in sämtlichen Bereichen dieses Objektes<br />
ist das primäre Ziel der Planer im Sinne einer zukunftsorientierten<br />
Gesamtlösung erreicht worden. Ob Luft-Wärmepumpen<br />
für die Klimatisierung, die neue Lichtanlage, die sich au-<br />
SB-Bereich – Dieser SB-Bereich gewährleistet Liquiditätsmanagement<br />
rund um die Uhr, an allen Tagen des Jahres. Über<br />
die bedarfsorientierte Ausstattung mit moderner SB-Technik.<br />
tomatisch den Lichtverhältnissen anpasst oder die moderne,<br />
funktionale Ausstattung. Energetisch ist die neue Geschäftsstelle<br />
in Repelen auf dem neuesten Stand der Technik. Neu ist<br />
auch, dass die Kunden künftig selbstständig den Tresorkeller<br />
mit ihrer Kontokarte und der Geheimnummer öffnen können<br />
um an das angemietete Schließfach zu kommen.<br />
Die ganzheitliche Gestaltung der Geschäftsstelle birgt viele<br />
Vorteile. Einen entscheidenden Faktor bildet das durchdachte<br />
Raumkonzept, dass vom Ausstattungsspezialisten Selecta<br />
mit aller fachlichen Kompetenz umgesetzt wurde. So zum<br />
Beispiel die Integration der SB-Technik, Ausweitung des SB-<br />
Angebotes, Schnellberatungs- und Serviceinseln als Filialmittelpunkt,<br />
abgeschirmte Beratungsräume und ein erweiterter<br />
Tresorkeller mit jetzt 770 Schließfächern.<br />
Zukunftsorientierte Lösungen leben von außergewöhnlichen<br />
Ideen. Hier ist es hervorragend gelungen, eine inhaltlich und<br />
optisch auf die neue strategische Vertriebskonzeption abgestimmte<br />
Sparkassen-Geschäftsstelle zu schaffen, bei der<br />
auch alle Vorgaben des Corporate Design planvoll umgesetzt<br />
wurden.<br />
DKC - die Kommunalberatungsgesellschaft der Sparkassenfinanzgruppe<br />
Von Burkhard Egbers und Joachim Wegner – beide Geschäftsführer DKC, Düsseldorf<br />
Die DKC Deka Kommunal Consult ist eine auf kommunale Themen<br />
spezialisierte bundesweit tätige Beratungsgesellschaft.<br />
Gegründet wurde die Gesellschaft mit Sitz in Düsseldorf unter<br />
dem Namen Westdeutsche Kommunal Consult – WestKC im<br />
Jahre 1995 als Tochtergesellschaft der WestLB. Das Beraterteam<br />
der DKC setzt sich aus kommunalerfahrenen Praktikern,<br />
Wirtschaftswissenschaftlern, Architekten, Ingenieuren und<br />
Geographen zusammen. Mit Wirkung vom 1. Juli 2008 übernahm<br />
die DekaBank die WestKC. Seitdem ist die DKC auch<br />
mit einem Büro in Berlin vertreten.<br />
Als Unternehmen aus der S-Finanzgruppe gehört die DKC zu<br />
den führenden deutschen Unternehmen in der Kommunalberatung.<br />
Ihre Auftraggeber sind neben Kommunen, kommunalnahen<br />
Unternehmen und kommunalen Spitzenverbänden<br />
auch Landes- und Bundesministerien sowie Sparkassen und<br />
Sparkassenverbände.<br />
Durch ihre Einbindung in den Sparkassen-Finanzverbund ist<br />
die DKC ein wichtiger strategischer Partner für Sparkassen,<br />
insbesondere für deren Kommunalkundengeschäft, aber<br />
auch für private und gewerbliche Sparkassenkunden. So arbeitet<br />
die DKC vertrauensvoll und erfolgreich mit dem Deutschen<br />
Sparkassen- und Giroverband (DSGV), den regionalen<br />
Sparkassenverbänden und zahlreichen Sparkassen sowie<br />
mit anderen Partnern aus dem Sparkassen-Finanzverbund<br />
zusammen.<br />
Kompetente Beratung für Kommunen<br />
Die Kommunen werden mindestens bis zum Jahr 2013 jährlich<br />
deutlich weniger Einnahmen erzielen als noch im Jahr<br />
2008, während die Ausgaben weiter ansteigen werden.<br />
Für das Haushaltsjahr <strong>2010</strong> erwartet der Deutsche Städtetag<br />
einen Rekord-Negativsaldo von rd. 15 Mrd. Euro für die<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 77
kommunalen Haushalte insgesamt. Die Investitionsbedarfe<br />
in die Infrastruktur werden – trotz Konjunkturpaket – weiter<br />
anwachsen. Angesichts dieser Entwicklungen müssen die<br />
Haushalte für die nächsten Jahre entsprechend geplant und<br />
bewirtschaftet werden. In diesem Zusammenhang geraten<br />
zunehmend auch die Dienstleistungsqualität und die Organisationsstrukturen<br />
kommunaler Institutionen unter Rechtfertigungszwang<br />
bzw. Veränderungsdruck.<br />
Im Mittelpunkt des Beratungsansatzes der DKC stehen daher<br />
die zentralen kommunalen Handlungsfelder, auf deren Anforderungen<br />
die Beratungsleistungen jeweils individuell ausgerichtet<br />
sind. Die Empfehlungen bzw. Ergebnisse im Rahmen<br />
von Beratungsmandaten beinhalten je nach Erfordernis strategische,<br />
organisatorische oder (finanz-) wirtschaftliche Aspekte.<br />
Die folgende Übersicht enthält die relevanten kommunalen<br />
Handlungsfelder, aus denen die DKC ihre konkreten Beratungsleistungen<br />
ableitet. Im Anschluss werden einige<br />
herausragende „klassische“ Themenbereiche von hoher<br />
haushaltswirtschaftlicher und organisatorischer Bedeutung<br />
dargestellt.<br />
Kommunales Immobilienmanagement<br />
Das kommunale Immobilienmanagement ist von großer<br />
Bedeutung für die Generierung von haushalts- und finanzwirtschaftlichen<br />
Optimierungspotenzialen. Die Gesamtaufwendungen<br />
für Gebäude und Grundstücke stellen häufig<br />
den zweit- oder drittgrößten Kostenfaktor im Haushalt dar.<br />
Zugleich ist das Immobilienvermögen der wichtigste Aktivposten<br />
in der kommunalen Bilanz, und es prägt nachhaltig<br />
das auszuweisende Eigenkapital. Erfahrungen aus Beratungsprojekten<br />
zeigen, dass durch ein nachhaltig optimiertes<br />
Immobilienmanagement zwischen 15 und 30 % der Gesamtaufwendungen<br />
für die Bereitstellung und Bewirtschaftung<br />
der Gebäude und Grundstücke eingespart werden können.<br />
Der kommunalpolitische Gestaltungsspielraum wird entsprechend<br />
erweitert. Diese seit Jahren bekannten Potenziale treffen<br />
in jüngster Zeit wieder auf ein verstärktes Interesse bei den<br />
Kommunen. Hintergrund dafür dürfte, neben den Haushaltszwängen,<br />
vor allem die Einführung des Neuen Kommunalen<br />
Finanzwesens sein. Insbesondere die Bewertung von Grundstücken<br />
und Gebäuden im Zuge der Bilanzerstellung bildet<br />
nicht selten den Auslöser für strategische Überlegungen zu<br />
einem professionellen Umgang mit dem Immobilienvermögen.<br />
Die häufig zu bloßen Schlagworten gewordenen Begriffe<br />
„Ganzheitlichkeit“ und „Lebenszyklusorientierung“ haben für<br />
das kommunale Immobilienmanagement nach wie vor eine<br />
zentrale Bedeutung. Nicht zuletzt spielt der Einfluss auf die<br />
langfristigen Bewirtschaftungskosten von Gebäuden, der bereits<br />
in der Planungs- und Bauphase beachtet werden muss,<br />
eine wichtige Rolle bei der Steigerung der Wirtschaftlichkeit<br />
von Investitionen.<br />
Um die Potenziale auszuschöpfen, bedarf es häufig der Umstrukturierung<br />
der betreffenden Verwaltungsbereiche. Dabei<br />
sind stets einzelfallbezogene Modelle zu entwickeln. Wichtige<br />
Parameter sind die Größe der Kommune, die Anzahl der<br />
vorhandenen Gebäude und Grundstücke, die Art und Anzahl<br />
der einzubeziehenden Organisationseinheiten, das vorhandene<br />
Personal und dessen Qualifikation sowie politische<br />
Zielsetzungen.<br />
Derartige Konzepte erfordern i. d. R. folgende Beratungsleistungen:<br />
– Bestandserfassung von Objektinformationen<br />
– Analyse der Aufgaben- und Organisationsstruktur<br />
– Zieldefinition und Konzeptentwicklung (Neu- und<br />
Umnutzung von Standorten, Ausgliederungen in<br />
Eigenbetriebe, AöR usw.)<br />
– Prozessoptimierung und Leistungsabgrenzung<br />
– Einführung Mieter-/Vermietermodell<br />
– Unterstützung bei der Entwicklung von aufgabenadäquaten<br />
und haushaltsverträglichen Immobilienportfolios<br />
Von DKC begleitete Projekte:<br />
Mit einem jeweils individuellen Bündel von Beratungsleistungen<br />
hat DKC bisher mehr als 100 Kommunen bei der<br />
Neuorganisation des Gebäude- und Liegenschaftsmanagements<br />
erfolgreich beraten.<br />
Landeshauptstadt Potsdam<br />
Neukonzeption des Immobilienmanagements: Vorbereitung<br />
und Begleitung der Gründung des Eigenbetriebes „Kommunaler<br />
Immobilienservice“<br />
Stadt Hochheim am Main<br />
Optimierung des Immobilienmanagements unter Einbeziehung<br />
der Kernverwaltung, der Wohnungsbaugesellschaft<br />
und der Stadtwerke<br />
Stadt Hemer<br />
Errichtung eines zentralen Immobilienmanagements: Datenanalyse,<br />
Aufbau- und Ablauforganisation, Sollkonzept<br />
sowie Realisierungskonzept<br />
Landkreis Chemnitzer Land<br />
Untersuchung der Aufgaben- und Organisationsstruktur<br />
und Entwicklung eines zentralen Immobilienmanagements<br />
– Gründung eines Eigenbetriebes<br />
78 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
Öffentlich Private Partnerschaften<br />
Vor allem die finanzwirtschaftliche Lage zwingt die Kommunen,<br />
neue Wege zur bedarfsgerechten Bereitstellung von<br />
Infrastruktureinrichtungen zu gehen. Öffentlich Private Partnerschaften<br />
(ÖPP / PPP) sind ein möglicher Weg, um kommunale<br />
Infrastruktur wirtschaftlich bereit zu stellen und neue<br />
Handlungsspielräume zu eröffnen. Insbesondere im Bereich<br />
des kommunalen Hochbaus etablieren sich derartige Modelle<br />
zunehmend als alternative Realisierungsform. Auch dabei<br />
spielen die Lebenszykluskosten eine wichtige Rolle.<br />
Das ÖPP-Grundmodell ist inzwischen in verschiedenen<br />
kommunalen Aufgabenbereichen erprobt und anerkannt.<br />
Bei bisher knapp 150 realisierten ÖPP-Projekten liegt der<br />
Schwerpunkt im Hochbau und dort bei Schulen und Kindertagesstätten.<br />
Hinzu kommen Projekte für Verwaltungsgebäude,<br />
Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie im Gesundheits-<br />
und Justizwesen. Aber auch für kommunale Straßen wurden<br />
erste ÖPP-Modelle umgesetzt.<br />
DKC hat seit dem ersten deutschen ÖPP-Projekt der Stadt<br />
Monheim am Rhein (Beginn 2002) zahlreiche Kommunen bei<br />
ihren ersten Überlegungen zu ÖPP, bei der Durchführung von<br />
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und in ÖPP-Vergabeverfahren<br />
als wirtschaftlicher Berater und Projektsteuerer begleitet.<br />
Trotz fortschreitender Standardisierung der Verfahren und der<br />
Methodik von z. B. Wirtschaftlichkeitsvergleichen steht immer<br />
die Analyse der jeweiligen kommunalen Rahmenbedingungen<br />
und des konkreten örtlichen Bedarfs im Mittelpunkt der Beratung.<br />
Um zu optimalen Ergebnissen für den öffentlichen<br />
Auftraggeber zu gelangen, entwickelt DKC jeweils passende<br />
individuelle Lösungen mit klarer Umsetzungsorientierung.<br />
Folgende Aufgabenstellungen stehen dabei im Vordergrund:<br />
– Organisations- und Finanzierungsmodelle<br />
– Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />
– Klärung aufsichtsrechtlicher Vorgaben<br />
– Vorbereitung und Durchführung europaweiter<br />
Vergabeverfahren<br />
– Projektsteuerung<br />
Von DKC begleitete Projekte:<br />
Stadt Mülheim an der Ruhr<br />
Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 14. Juni <strong>2010</strong> das Vertragswerk für das aktuell<br />
größte kommunale ÖPP-Projekt unterzeichnet. Das beauftragte Unternehmen wird<br />
Sanierungsarbeiten an drei städtischen Schulen durchführen, Erweiterungsbauten errichten<br />
und die Objekte 25 Jahre instand halten sowie technisch betreiben. Finanziert<br />
werden die Maßnahmen durch ein spezielles Forfaitierungsmodell. Das Auftragsvolumen<br />
für Bau und Betrieb umfasst insgesamt rd. 160 Mio. EUR, davon entfallen<br />
auf die Investitionen rd. 52 Mio. EUR. Die Stadt spart mehr als 14 Mio. EUR im<br />
Vergleich zur Eigenrealisierung.<br />
Gemeinde Ense<br />
Die Gemeinde Ense (Kreis Soest) unterzeichnete im November 2009 den Vertrag für<br />
einen Ergänzungsneubau sowie die Sanierung des Altbestandes der Realschule. Neben<br />
Pla5 nungs- und Bauleistungen sind die Bauunterhaltung, die Finanzierung sowie<br />
das Facility Management Bestandteil des über 25 Jahre laufenden Auftrages.<br />
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge<br />
Im Dezember 2009 wurde der Vertrag für das ÖPP-Projekt Landratsamt Schloss Sonnenstein<br />
in Pirna unterzeichnet. Zuvor hatte DKC den Landkreis bei ersten Standortüberlegungen,<br />
der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und im Vergabeverfahren unterstützt.<br />
Durch das ÖPP-Projekt wird das Schloss zu einem modernen Landratsamt für<br />
rund 500 Mitarbeiter umgebaut, saniert und erweitert. Das an ein privates Konsortium<br />
beauftragte Gesamtpaket enthält Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen.<br />
In die Finanzierung sind in großem Umfang Fördermittel eingeflossen.<br />
Stadtwerke und kommunale Unternehmen<br />
für den Wettbewerb stärken<br />
Kommunale Aufgaben unterliegen einem ständigen Wandel.<br />
Ausgliederungen, interkommunale Zusammenarbeit, optimierte<br />
Organisationsstrukturen, wirtschaftliche Abläufe, aber<br />
auch Privatisierungen spielen deshalb eine zentrale Rolle bei<br />
der bedarfsgerechten Organisation der Aufgabenerfüllung in<br />
den Kernverwaltungen und in den kommunalen Unternehmen.<br />
Einen besonderen Stellenwert in der Diskussion um<br />
Optimierungspotenziale des „Konzerns Kommune“ haben<br />
„die“ Stadtwerke.<br />
Angetrieben durch Haushaltsprobleme oder durch eine – tatsächliche<br />
oder vermeintliche – Stärkung ihrer Position haben<br />
in den letzten Jahren zahlreiche Kommunen gewinnbringende<br />
Bereiche wie Versorgung, Abwasser und Abfall (teil-)<br />
privatisiert. Dieser Trend hat sich inzwischen wieder abgeschwächt,<br />
und nach wie vor sind diese Aufgaben überwiegend<br />
in kommunaler Hand. Aktuell wollen viele Kommunen<br />
die Beteiligung großer Energiekonzerne an ihren Stadtwerken<br />
aufkündigen (Rekommunalisierung) oder bei einer bestehenden<br />
Fremdversorgung das Auslaufen von Konzessionsverträgen<br />
dazu nutzen, Netze (zurück-) zu kaufen, um mit dieser<br />
Infrastruktur eigene Stadtwerke zu gründen. Allein in diesem<br />
und im kommenden Jahr werden insgesamt über 2.000 Konzessionen<br />
auslaufen.<br />
Ungeachtet ihrer zukünftigen Ausrichtung haben die Stadtwerke<br />
bzw. ihre Eignerkommunen einen enormen Finanzbedarf<br />
für die anstehenden Aufgaben. Insbesondere die Investitionen<br />
in Netze und Anlagen, aber auch ihre strategische<br />
Stärkung im liberalisierten Markt oder eine Ertragssicherung<br />
bei regulierten Preisen sind dafür vorrangige Gründe.<br />
Um sich im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit und<br />
Daseinsvorsorge optimal aufstellen zu können, begleitet<br />
DKC Kommunen und ihre Unternehmen bei Strategieentwicklungen<br />
und Analysen sinnvoller Handlungsoptionen. Folgende<br />
Aufgabenstellungen stehen dabei im Vordergrund:<br />
– Prüfung von Rekommunalisierungs- und<br />
Kooperationsmöglichkeiten<br />
– Wirtschaftlichkeitsvergleiche<br />
– Entwicklung alternativer<br />
Finanzierungsmöglichkeiten<br />
– Begleitung beim Erwerb /<br />
bei der Veräußerung von Netzen<br />
und Beteiligungen<br />
– Begleitung bei der Gründung von<br />
Stadtwerken (auch interkommunal)<br />
– Prozessoptimierung und<br />
Leistungsabgrenzung<br />
– Einführung / Optimierung des<br />
Beteiligungsmanagements<br />
– Begleitung in Ausschreibungs-<br />
verfahren<br />
Strategische Entwicklung von<br />
Krankenhäusern<br />
Der Krankenhausmarkt befindet sich<br />
im Umbruch. Ein bedarfsgerechtes<br />
Leistungsangebot, professionelles<br />
Management und Innovationsfähigkeit<br />
kennzeichnen zunehmend<br />
den Erfolg von Kliniken. Notwendige<br />
Investitionen in Gebäude, Medizintechnik<br />
und Ausstattung sind<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 79
häufig aufgrund von Finanzknappheit kaum möglich. Viele<br />
öffentliche Träger stehen vor der Entscheidung, ob und wie<br />
sie Krankenhausleistungen zukünftig bereitstellen wollen und<br />
können. Zur Unterstützung der meistens sehr komplexen<br />
Entscheidungsprozesse und der Entwicklung marktfähiger<br />
Zukunftskonzepte für die Krankenhausträger bietet DKC u. a.<br />
folgende Beratungsleistungen an:<br />
– Analyse der Leistungsangebote, Wirtschaftlichkeit,<br />
Organisation und Wettbewerbsfähigkeit<br />
– Entwicklung strategischer Handlungsoptionen<br />
– Medizinökonomische Strukturanalysen für Fachabteilungen<br />
– Identifizierung und Unterstützung bei der Auswahl<br />
von strategischen Partnern<br />
– Organisationsentwicklung<br />
Kommunale Finanzwirtschaft<br />
und Verwaltungsorganisation<br />
Mit der mit dem neuen Haushaltsrecht verbundenen Einführung<br />
betriebswirtschaftlicher Elemente wird die finanzwirtschaftliche<br />
Transparenz des kommunalen Handelns deutlich<br />
erhöht. Das ermöglicht den Kommunen eine zukunftsorientierte<br />
und generationengerechte Steuerung ihrer Aufgaben<br />
und Haushaltsmittel. Die sich bietenden Chancen können<br />
durch eine auf Produktziele ausgerichtete Organisationsstruktur<br />
und daran angepasste Prozesse genutzt werden.<br />
DKC entwickelt Konzepte für eine effiziente Haushalts- und<br />
Finanzwirtschaft, wie zum Beispiel:<br />
– Haushalts- und finanzwirtschaftliche Analysen<br />
– Haushaltssicherungskonzepte<br />
– Begleitung der Einführung des neuen Haushaltsrechts /<br />
Vermögensbewertung, Bilanzstrategie<br />
– Einführung Schuldenmanagement / Cash-Management<br />
– Optimierung Forderungsmanagement<br />
– Bedarfs- und Tragfähigkeitsanalysen / Wirtschaftlichkeitsvergleiche<br />
zu Einzelvorhaben<br />
Die Verwaltung ist die Steuerungszentrale für alle kommunalen<br />
Handlungsfelder. Die nachhaltig positive Entwicklung einer<br />
Kommune braucht neben eindeutigen und fest definierten<br />
Entwicklungszielen eine daran ausgerichtete, dynamische<br />
Organisation der Aufgabenerfüllung. Sie muss effizient und<br />
wirtschaftlich arbeiten, darf aber ihren Zweck, dem Interesse<br />
der Bürger zu dienen, nicht aus den Augen verlieren.<br />
Dazu entwickelt DKC Zukunftskonzepte mit klarer Umsetzungsorientierung,<br />
wie zum Beispiel:<br />
– Analyse der Aufgaben- und Organisationsstruktur<br />
– Analyse der finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
– Erstellen von Chancen-Risiko-Profilen<br />
– Erarbeitung und Anpassung von Handlungsstrategien<br />
– Zieldefinition / Leitbildentwicklung / Entwicklung<br />
von Organisationskonzepten<br />
– Prozessoptimierung / Leistungsabgrenzung<br />
Weitere Beratungsfelder<br />
Ein zunehmend wichtiges Beratungsfeld für Kommunen ist<br />
die Demographische Entwicklung. Schrumpfung und Alterung<br />
der Bevölkerung werden zu entscheidenden Determinanten<br />
der Kommunalpolitik. Insbesondere im ländlichen<br />
Raum – verstärkt in weiten <strong>Teil</strong>en der östlichen Bundesländer<br />
– sind die Auswirkungen am deutlichsten spürbar.<br />
Dementsprechend sind Handlungsstrategien zu entwickeln.<br />
Gemeinsam mit Städten, Gemeinden, Landkreisen, Sparkassen<br />
oder sozialen Einrichtungen greift DKC dieses Thema<br />
auf und bietet neben Beratungsleistungen mit lokalem<br />
Fokus auch regionale Strategie-Workshops an. Einen hohen<br />
Stellenwert bei den Kommunen hat aktuell das Thema Erneuerbare<br />
Energien. Verstärkt durch (kommunal-)politische<br />
Bestrebungen, eine auf die Kommune bezogene Eigenversorgung<br />
mit klimafreundlicher Energie sicherstellen sowie<br />
Einfluss auf den Energiemix nehmen zu können, planen<br />
Kommunen z. B. Energieparks (Windkraft-, Solarthermie-,<br />
Photovoltaik- oder Biogasanlagen). DKC bietet Beratungsleistungen<br />
bei der Entwicklung geeigneter Organisations-<br />
und Finanzierungslösungen und ihrer wirtschaftlichen Beurteilung<br />
an. Dabei werden auch die derzeitigen Trends<br />
aufgegriffen und jenseits konventioneller Finanzierungsformen<br />
neue Varianten (z. B. Fonds, insbesondere Bürgerfonds)<br />
entwickelt und erprobt.<br />
Partner der Sparkassen<br />
Sparkassen sind als kommunale Dienstleistungsunternehmen<br />
zentrale Ansprechpartner für verschiedene kommunale<br />
Bedarfsfelder. Für einen ganzheitlichen Beratungsanspruch<br />
ist daher das Wissen über aktuelle Probleme kommunaler<br />
Aufgabenwahrnehmung und verwaltungsinterner Strukturen<br />
von elementarer Bedeutung.<br />
Durch die Integration in den S-Finanzverbund ist DKC eng mit<br />
den Sparkassen verbunden. Zum Leistungsspektrum gehört<br />
daher auch die Unterstützung im Kommunalkundengeschäft.<br />
Auf diesem Wege profitieren die Sparkassen von der Erfahrung<br />
mit kommunalen Fragestellungen sowie von der fundierten<br />
Kenntnis kommunaler Strukturen und können diese<br />
im Geschäftskontakt mit ihren Kunden nutzen.<br />
Unterstützungs- und Beratungsleistungen für das Kommunalkundengeschäft<br />
der Sparkassen:<br />
– Begleitung von Kommunalkundenbetreuern<br />
bei Vor-Ort-Gesprächen mit kommunalen Kunden<br />
– Konzepte zum Ausbau der Geschäftsbeziehung<br />
zwischen Sparkassen und Kommunen<br />
– Prüfung und Bewertung kommunaler Engagements<br />
der Sparkasse<br />
– Entwicklung von Produkten für das Kommunalkunden-<br />
geschäft und Überprüfung in Pilotprojekten<br />
– Workshops von Sparkassen für Kommunen<br />
– Qualifizierung der Sparkassenmitarbeiter<br />
im Kommunalkundengeschäft<br />
Ihre Nähe zu den Kommunen können die Sparkassen auch<br />
nutzen, um als Vermittler zwischen ihren Firmenkunden und<br />
einem öffentlichen Auftraggeber zu fungieren. Sie verfügen<br />
über Kenntnisse, die beide Seiten betreffen. DKC unterstützt<br />
die Sparkassen in dieser Vermittlerrolle und berät sie bzw.<br />
ihre Firmenkunden vor dem Hintergrund der speziellen kommunalen<br />
Anforderungen – zum Beispiel bei alternativen Beschaffungsformen<br />
wie ÖPP/PPP.<br />
DKC bietet gewerblichen Sparkassenkunden Unterstützung<br />
beim Zugang zum kommunalen Beschaffungsmarkt, zum<br />
Beispiel:<br />
80 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
– Unternehmensspezifische Organisations-<br />
und Finanzierungsmodelle<br />
– Strukturierung der Finanzierung<br />
– Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Strategieberatung<br />
– Mitwirkung im Angebotsprozess zur Berücksichtigung<br />
allgemeiner kommunaler sowie spezieller<br />
(Ausschreibungs-) Bedingungen<br />
– Unterstützung und Begleitung im öffentlichen<br />
Vergabeverfahren bis zum Vertragsabschluss<br />
Sparkassenfinanzkonzept<br />
„Kommunen und Institutionelle“<br />
Die Sparkassen-Finanzgruppe hat in den Jahren 2008 und<br />
2009 ein neues Betreuungskonzept für die Öffentliche Hand<br />
entwickelt – das „Sparkassen Finanzkonzept Kommunen und<br />
Institutionelle“. DKC war an der Entwicklung und der Pilotierung<br />
des Projektes maßgeblich beteiligt. Die Beiträge der<br />
DKC erstrecken sich insbesondere auf die Bedarfsfelder<br />
– Perspektiven für Investitionen schaffen,<br />
– Immobilien und Liegenschaften entwickeln sowie<br />
– Zukunft aktiv gestalten.<br />
Aufbauend auf dem intensiven Erfahrungsaustausch mit den<br />
projektbeteiligten Sparkassen und Sparkassenverbänden<br />
wurden zusätzlich spezielle, für das Kommunalkundengeschäft<br />
der Sparkassen wichtige Fragestellungen aus dem Beratungsfeld<br />
ÖPP identifiziert, die zurzeit im Rahmen von drei<br />
Einzelprojekten im Auftrage des DSGV von DKC bearbeitet<br />
werden. Gegenstand dieser Projekte sind einerseits vertiefende<br />
Analysen zur Marktsituation und zur Organisation und<br />
Finanzierung von ÖPP-Projekten sowie andererseits die Erarbeitung<br />
von „Werkzeugen“ für Sparkassen und Kommunen<br />
zur Erleichterung des Zugangs zu der Beschaffungsvariante<br />
ÖPP und für deren erfolgreiche Umsetzung.<br />
Ausblick<br />
Der Wechsel der DKC zur DekaBank hat die Integration der<br />
DKC in den Sparkassenverbund nachhaltig gestärkt. Zwischen<br />
DKC auf der einen und Sparkassen, Sparkassenverbänden<br />
und DSGV auf der anderen Seite sowie zu weiteren<br />
Verbundpartnern bestehen sehr gute Kontakte, die durch erfolgreiche<br />
Projekt-Kooperationen, für die es mittlerweile zahlreiche<br />
Beispiele gibt, ergänzt werden. Diese Zusammenarbeit<br />
soll weiter ausgebaut und vertieft werden.<br />
Weitere Informationen unter: www.dekakc.de.<br />
Mit JESSICA neue Wege gehen:<br />
Stadtentwicklungsprogramm der EU setzt auf Fondslösungen<br />
Von Dr. Thomas Weiß – Seniorberater DKC und Dipl.-Ing. Uwe Hauschild – Berater DKC, Düsseldorf<br />
Weiterhin sinkende Finanzmittel veranlassen auf allen Ebenen<br />
der Öffentlichen Hand ein Nachdenken über das Ob und Wie<br />
der Realisierung von Investitionsvorhaben. Ausgehend von<br />
den Kommunen, über die einzelnen Mitgliedstaaten bis hin<br />
zur Europäischen Union wird versucht, Einsparpotentiale zu<br />
identifizieren und die Effizienz eingesetzter Gelder zu steigern.<br />
Mit revolvierenden Stadtentwicklungsfonds verfolgt die EU<br />
neue Ansätze, durch die die bisherige Förderpraxis eine neue<br />
Variante erhält.<br />
Eine Zielsetzung der Strukturpolitik der Europäischen Union<br />
ist die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den<br />
wirtschaftlich schwachen Regionen Europas. Über den Europäischen<br />
Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden<br />
beispielsweise Sachinvestitionen zur Reduzierung von Entwicklungsrückständen<br />
und Strukturproblemen unterstützt.<br />
Das Regelwerk für den Einsatz von EFRE-Mitteln sieht auch<br />
Investitionen in Vorhaben der Stadtentwicklung vor.<br />
Nach der bisherigen Praxis werden Zuschüsse aus dem Förderprogramm<br />
zur Deckung von unrentierlichen Projektkosten<br />
verwendet. Sie werden gemäß der operationellen Programme<br />
der Bundesländer bereitgestellt, gegebenenfalls durch weitere<br />
Landesmittel ergänzt und vom Projektträger abgerufen.<br />
Projektträger kann die Öffentliche Hand, ein privater Investor<br />
oder eine Öffentlich-Private Partnerschaft, also etwa eine<br />
ÖPPProjektgesellschaft sein. Die Förderfähigkeit wird an-<br />
hand einer Projektbeurteilung festgestellt und hängt im Regelfall<br />
nicht von der Rechtspersönlichkeit des Trägers ab. Die<br />
Zuschüsse fließen dann in das Projekt und gehen damit der<br />
übergeordneten EFRE-Ebene verloren.<br />
Mit der im November 2005 von der Europäischen Union gestarteten<br />
JESSICA-Initiative wird das Ziel verfolgt, neue Instrumente<br />
für Investitionen in Stadtentwicklungsprojekte zu<br />
erarbeiten. Nicht mehr nur einseitige staatliche Förderungen,<br />
sondern revolvierende und damit den Rückfluss sowie eine<br />
Mehrfachverwendung von Mitteln ermöglichende bzw. sichernde<br />
Finanzierungslösungen sollen zukünftig verstärkt zur<br />
Anwendung kommen.<br />
JESSICA – Joint European Support for Sustainable Investments<br />
in City Areas – soll dazu dienen, den Einsatz von Fördergeldern<br />
effizienter und längerfristig zu gestalten. Dazu haben<br />
Europäische Kommission, Europäische Investitionsbank<br />
sowie die Entwicklungsbank des Europarates neue Konzepte<br />
für die Mitgliedstaaten geschaffen, die eine Nutzung<br />
von EFRE-Mitteln für rückzahlbare Finanzierungen gestatten.<br />
Werden Projekte auf der Grundlage eines so genannten integrierten<br />
Stadtentwicklungsplanes umgesetzt, besteht fortan<br />
die Möglichkeit, Darlehen, Garantien oder auch Eigenkapital<br />
aus den Strukturfondsmitteln über Stadtentwicklungsfonds<br />
zu erhalten. Dabei handelt es sich nicht um eine zusätzliche<br />
Mittelbereitstellung, sondern um eine Verwendung der vor-<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 81
handenen EFRE-Mittel auf andere Weise: Verwaltungsbehörden<br />
führen Finanzierungsleistungen einem Fonds zu und<br />
zahlen sie nicht mehr als Zuschuss aus.<br />
Eine europaweit einheitliche Regelung, wie integrierte Stadtentwicklungspläne<br />
aussehen sollen, existiert nicht. Nach<br />
allgemeinem Verständnis geben diese Pläne ein belastbares<br />
und verlässliches Gerüst für eine ausgeglichene und umschließende<br />
räumliche, wirtschaftliche und soziale Entwicklung<br />
der Städte vor 1 und beinhalten eine räumliche, zeitliche<br />
und sachliche Abstimmung und Vernetzung verschiedener<br />
Handlungsfelder und Fachplanungen. Zudem sollen sie Ziele<br />
definieren und geeignete Instrumente zur Erreichung dieser<br />
Ziele festlegen. Dabei ist es notwendig, dass die relevanten<br />
Akteure, ausdrücklich auch Akteure außerhalb von Politik und<br />
Verwaltung, umfassend in den Planungsprozess eingebunden<br />
werden. Die deutlichen Unterschiede in den Planungsprozessen<br />
und zu erstellenden Planwerken in den einzelnen Mitgliedsstaaten<br />
der EU erfordern daher eine Prüfung, inwieweit<br />
sie die Anforderung der JESSICA-Vorgaben erfüllen. Letztlich<br />
wird aber den meisten Mitgliedstaaten das Aufstellen hinreichender<br />
gesamtstädtischer und teilräumlicher Pläne bescheinigt<br />
2 , wodurch eine Umsetzung von Stadtentwicklungsfondsmodellen<br />
grundsätzlich möglich ist.<br />
Das Hauptaugenmerk der JESSICA-Initiative richtet sich vor<br />
allem auf solche Projekte, die zwar über ein großes öffentliches<br />
Interesse verfügen, für die sich aber aufgrund absehbar<br />
geringer Erträge oder auch zu hoher Risiken keine privaten<br />
Investoren finden lassen. Unrentierliche Projekte sollen<br />
weiterhin über das konventionelle Zuschussverfahren gefördert<br />
werden.<br />
Zu den Anwendungsbereichen der JESSICA-Instrumente<br />
zählen beispielsweise 3<br />
– die Revitalisierung von Brachflächen,<br />
– die Aufwertung benachteiligter Stadtviertel, etwa durch<br />
die Schaffung von Bürobzw. Gewerbeflächen für IT-<br />
und FuE-Unternehmen (insbesondere kleine und<br />
mittlere Unternehmen),<br />
– die Umsetzung von technischen Infrastrukturmaßnahmen<br />
und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz<br />
und zur Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien<br />
oder<br />
– der Ausbau der sozialen und kulturellen Infrastruktur<br />
sowie von Ausbildungsund Freizeiteinrichtungen.<br />
Die beabsichtigte langfristige Sicherung der Strukturfondsmittel<br />
setzt Rückflüsse in den Fonds voraus, mit denen – zumindest<br />
teilweise – Kosten sowie Verzinsungen und Gebühren<br />
abgedeckt werden können. Eine marktübliche Rentabilität der<br />
Projekte ist gemäß den Vorgaben für die Einrichtung der Stadtentwicklungsfonds<br />
dabei nicht erforderlich, ebenso können<br />
Risiko- bzw. Gewinnverteilung asymmetrisch erfolgen. Dank<br />
dieser Vereinfachung lassen sich maximale Verluste privater<br />
Kapitalgeber begrenzen, und das von ihnen eingebrachte Kapital<br />
darf auch höher als öffentliches Kapital verzinst werden,<br />
womit private Beteiligungen leichter gemacht werden.<br />
An mehreren Modellvorhaben wird derzeit in der Bundesrepublik<br />
Deutschland die Umsetzbarkeit dieses beabsichtigten<br />
neuen Förderungsweges erprobt. Neben den in einzelnen<br />
Bundesländern – Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen<br />
und Rheinland-Pfalz, ferner auch Saarland und Sachsen –<br />
räumlich verankerten Modellprojekten wurde ein weiteres bei<br />
der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angesiedelt. Dieser<br />
KfWStadtentwicklungsfonds ist als Ergänzung zu den Länderfonds<br />
zu verstehen und richtet sich an Maßnahmen im ge-<br />
samten Bundesgebiet. Dagegen werden die Länderfonds so<br />
konzipiert, dass sie EFRE-Mittel aufnehmen und sich mittels<br />
Darlehen, Garantien oder Eigenkapital an Stadtentwicklungsprojekten<br />
im jeweiligen Bundesland beteiligen können.<br />
In Abhängigkeit von den Erfordernissen der jeweiligen Maßnahme<br />
ist die rechtliche Stellung des Fonds vorzusehen.<br />
Grundsätzlich ist eine Konzipierung mit oder eigene Rechtspersönlichkeit<br />
durchführbar, so dass für die Umsetzung ein<br />
Spektrum von separat geführter Haushaltsstelle innerhalb<br />
einer Verwaltungsinstitution bzw. einer von ihr beauftragten<br />
öffentlichen oder auch privaten Bank bis hin zur eigenständigen<br />
Projekt- oder Anlagegesellschaft zur Auswahl steht.<br />
Die tatsächliche Ausgestaltung der Rechtspersönlichkeit<br />
hängt dabei letztlich von der Form der beabsichtigten Kapitalaufbringung<br />
ab.<br />
Ein nicht mit eigener Rechtspersönlichkeit versehener Fonds<br />
bietet die einfachste und zeitlich schnellste Möglichkeit zur<br />
Umsetzung. Er kann mit Krediten und Garantien Projekte fördern,<br />
wofür es nicht der Gründung eigener Gesellschaften<br />
bedarf. Dank dieser einfachen Struktur sind die Kosten für<br />
seine Auflage vergleichsweise gering, ebenso die regelmäßig<br />
anfallenden Managementkosten. Der revolvierende Ansatz in<br />
einem derartig gestalteten Fonds ergibt sich aus den Rückzahlungen<br />
der geleisteten Darlehen oder einer Gebühr für die<br />
gewährten Garantien. Diese Gestaltungsform ist besonders<br />
für Projekte innerhalb der Nutzungsphase geeignet, da in diesem<br />
Abschnitt ihres Lebenszyklus regelmäßige Einnahmen<br />
existieren und ein periodischer Kapitaldienst erfolgen kann.<br />
Die Risikostruktur ist als gering einzustufen.<br />
Als Nachteil sind die sehr begrenzten laufenden Rückflüsse in<br />
den Fonds zu bezeichnen. Es ist somit höchstens von einer<br />
Deckung der Verwaltungs-/Managementkosten auszugehen.<br />
Für den Fonds bedeutet das einen bestenfalls nominalen<br />
Erhalt des Vermögens. Weiterhin beschränkt sich die Refinanzierung<br />
auf das öffentliche Kapital. Durch die fehlenden<br />
Einsatzmöglichkeiten von Eigenkapital ist der Einfluss der Öffentlichen<br />
Hand auf die Projektgestaltung stark begrenzt.<br />
Bei der Ausgestaltung des Fonds in eine wirtschaftlich und<br />
rechtlich selbständige Organisationseinheit, die für eine Beteiligungsfinanzierung<br />
zwingend geboten ist, erhöhen sich<br />
hingegen die Einflussmöglichkeiten der Öffentlichen Hand<br />
deutlich; sie und weitere Akteure können sich mit haftendem<br />
Eigenkapital einbringen. Derartig gestaltete Fonds sind insbesondere<br />
für Landentwicklungsmaßnahmen geeignet, ebenso,<br />
wenn beispielsweise die Öffentliche Hand oder weitere Beteiligte<br />
als Finanzinvestoren auftreten wollen. Ein aufgrund<br />
unzureichender Eigenkapitalausstattung oder nicht gegebener<br />
marktkonformer Rentabilitäten häufiges Scheitern der<br />
Kreditaufnahme am Kapitalmarkt wird somit vermieden. Ein<br />
weiteres Plus für den Einsatz von Sacheinlagen bei Landentwicklungen<br />
bietet der Fonds durch die Einbringung privater<br />
Grundstücke. Die Revolvierung erfolgt über Verkaufserlöse<br />
der Grundstücke oder Beteiligungen sowie aus den regelmäßigen<br />
Einnahmen, die die im Bestand gehaltenen Immobilien<br />
generieren. Hinsichtlich der Gewinn- und Verlustverteilung<br />
sind vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten gegeben. Asymmetrische<br />
Lösungen, bei denen etwa öffentliche Kapitalgeber<br />
auf eine (marktübliche) Verzinsung verzichten, sichern die<br />
Verzinsung von privaten Einlagen ab und können zu einer<br />
deutlichen Vergrößerung des Fondskapitals führen.<br />
Ein erheblicher Nachteil eines Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit<br />
sind die kompliziertere Strukturierung und die<br />
damit verbundenen hohen Kosten für seine Auflegung und<br />
82 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
die Management-/Verwaltungskosten. Weiterhin stellt diese<br />
Lösung hohe Anforderungen an die Umsetzung und Abwicklung<br />
auf kommunaler Seite. Der erhebliche finanzielle Mehraufwand<br />
rechtfertigt daher eine genaue Abwägung, welchem<br />
Zweck ein Fonds dienen soll und ob eine eigene Fondsgesellschaft<br />
tatsächlich benötigt wird.<br />
Für die Herkunft des Kapitals sind grundsätzlich zwei Quellen<br />
denkbar. Einerseits fließen öffentliches Kapital aus den<br />
Strukturfondsmitteln gemäß der Zuweisungen der operationellen<br />
Programme, die durch das Bundesland zu leistenden<br />
Kofinanzierungen sowie weitere Zuschüsse auf Länder- oder<br />
kommunaler Ebene und gegebenenfalls auch öffentliche<br />
Grundstücke als Sacheinlage in den<br />
Fonds ein. Andererseits besteht die<br />
Möglichkeit, dass privates Kapital und<br />
private Grundstücke zur Verfügung<br />
gestellt werden. Ebenso können sich<br />
private Kreditinstitute mit der Bereitstellung<br />
von Darlehen beteiligen. Das<br />
Interesse an privaten Beteiligungen<br />
kann gesteigert werden, indem eine<br />
Aktivität unmittelbar auf Projektebene,<br />
ohne den „Umweg“ über den<br />
Fonds, ermöglicht wird.<br />
Bei der Kapitalverwendung stehen<br />
grundsätzlich drei Alternativen zur<br />
Verfügung. Neben der Bereitstellung<br />
von (Eigen-) Kapital durch den Fonds,<br />
das zur Haftung von Verlustsituationen<br />
eingesetzt wird, sind das Darlehen<br />
oder Garantien. Darlehen stellen<br />
als externe Finanzierungsquelle für<br />
Stadtentwicklungsprojekte ein vergleichsweise<br />
geringes Risiko dar und<br />
können – sofern das Kapital aus öffentlichen<br />
Förderprogrammen bzw. Zuschüssen stammt – gegebenenfalls<br />
auch zinsverbilligt ausgegeben werden. Selbst<br />
ein zinsfreies Darlehen sichert durch den regelmäßigen Rückfluss<br />
einen nominalen Kapitalerhalt des Fonds. Garantien<br />
hingegen bieten die Gewährleistung, einen gegebenenfalls<br />
ausstehenden Kreditbetrag und Zinsverzug des Garantienehmers<br />
auszugleichen. Projektgesellschaften erhalten gegen<br />
eine Gebühr Garantien aus dem Fonds, wodurch ihnen Zugang<br />
zu externen Finanzierungsquellen ermöglicht wird.<br />
Bedingt durch die Verschiedenartigkeit der ausgewählten<br />
Projekte, an denen die Einsatzmöglichkeiten von JESSICA<br />
in der Bundesrepublik erprobt werden sollen, unterscheiden<br />
sich die Ansätze für Fondskonstruktionen zwar zum<br />
<strong>Teil</strong> recht deutlich, der Anspruch, ein zunächst schnell und<br />
kostengünstig umzusetzendes Finanzierungsinstrument zu<br />
entwickeln, beherrscht jedoch die Vorgehensweise. Diesen<br />
Anforderungen entspricht zunächst ein Darlehensfonds, der<br />
beispielsweise für die Finanzierung eines Stadtumbauprojektes<br />
eingesetzt werden kann. In Ergänzung zu herkömmlichen<br />
Förderungen des Landes und der Kommune wird vom<br />
Fonds ein zinsverbilligtes Darlehen bereitgestellt. Zins und<br />
Tilgung fließen als revolvierender Bestandteil in den Fonds<br />
zurück und verlängern seine Lebensdauer. Eine die Projektlaufzeit<br />
überdauernde Existenz des Fonds sowie die Möglichkeit,<br />
Fördermittel mehrfach wiedereinzusetzen und in Folgeprojekte<br />
bzw. in weitere Projekte geben zu können, sind bei<br />
dieser Lösung aufgrund der zu erwartenden g eringen Rückflüsse<br />
nahezu ausgeschlossen.<br />
Der gewählte Ansatz gestattet es jedoch, die Struktur des<br />
Fonds zu verändern und seinen Einsatzbereich zu erweitern.<br />
So sind, nach Widmung des Fonds als eigene Rechtspersönlichkeit,<br />
etwa als GmbH, Eigenkapitalbeteiligungen an<br />
der Projektgesellschaft oder auch private Beteiligungen auf<br />
Fondsseite denkbar. Letztlich kann ein annähernd universaler<br />
Einsatz mit einer zweiten Weiterentwicklung dieses Modells<br />
erzielt werden. Das eigentliche Vermögen, das bei dieser Lösung<br />
in einem Dachfonds übergeordnet platziert wird, wird<br />
um so genannte Projektfonds ergänzt. Diese (Einzel-) Projektfonds<br />
sind dann wiederum so auszugestalten, dass die<br />
unterschiedlichen Finanzierungs- bzw. Beteiligungsanforderungen<br />
verschiedener Projekte erfüllt werden können (siehe<br />
nachfolgende Abbildung).<br />
Damit werden in den deutschen Modellvorhaben derzeit nur<br />
einfache Ansätze entwickelt, die noch weit unter den Möglichkeiten<br />
anzusiedeln sind, die mit der JESSICAInitiative umgesetzt<br />
werden können und sollen. Es empfiehlt sich jedoch,<br />
sie als Basisvarianten zu verstehen, die dazu dienen, neue<br />
Konzepte zur Ergänzung der herkömmlichen Fördermethodik<br />
zu prüfen, sie zum Einsatz zu bringen, entsprechende Abläufe<br />
und Strukturen in den kommunalen Verwaltungen zu<br />
implementieren und somit Stadtentwicklungsfonds als ergänzendes<br />
Instrument der Mittelbereitstellung gegebenenfalls<br />
langfristig zu etablieren. Wichtig ist somit bereits heute<br />
eine Ausgestaltung von Fondsansätzen, die Erweiterungen<br />
erlauben und zukünftig dazu geeignet sind, die knappen Fördermittel<br />
durch revolvierende Instrumente zu verlängern bzw.<br />
sie im besten Fall einer Mehrfachverwendung zuzuführen.<br />
Dann erhalten Kommunen eine weitere Finanzierungsoption<br />
zur Umsetzung von Stadtentwicklungsmaßnahmen, die ihnen<br />
auch in Zeiten zunehmender Mittelknappheit eine Vergrößerung<br />
des Handlungsspielraums bietet.<br />
Weitere Informationen unter: www.dekakc.de.<br />
Anmerkungen:<br />
1 vgl. Kolivas, Georges: JESSICA: Developing New European Instruments for<br />
Sustainable Urban Development. In: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung<br />
(Hrsg.): Informationen zur Raumentwicklung, Heft 9, 2007. S. 567 f.<br />
2 siehe auch: BMVBS/BBSR: BBSR-Online-Publikation Nr. 02/2009 (Stadtentwicklungsfonds<br />
in Europa, Ideen zur Umsetzung der JESSICA-Initiative); S.<br />
110<br />
3 Vgl. ebd., S. 142<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 83
Lebenszyklusansatz in kommunalen Projekten<br />
Ganzheitliche Betrachtung birgt große Einsparpotenziale<br />
Von Dr. Ute Jasper und Daniel Soudry LLM. – Heuking Kühn, Luer und Wojtek, Düsseldorf<br />
Kooperationen zwischen öffentlicher Hand und privater Wirtschaft<br />
haben in Deutschland an Bedeutung gewonnen. Öffentlich-Private<br />
Partnerschaften werden sogar zunehmend durch<br />
die öffentliche Hand selbst finanziert. Denn die öffentliche<br />
Hand kann Projekte in der Regel günstiger finanzieren als der<br />
private Partner. Dennoch sind in der Vergangenheit auch die<br />
Kosten solcher Vorhaben häufig explodiert. Das muss nicht<br />
sein. Der Lebenszyklusansatz hilft, böse Überraschungen zu<br />
vermeiden und weitere Einsparpotenziale zu heben.<br />
Kommunale Projekte wie der Bau von Schwimmbädern,<br />
Sportstätten oder Schulen stellen Kommunen im Hinblick auf<br />
Budgetplanung und langfristige Finanzierung vor Herausforderungen.<br />
Die konventionelle Umsetzung läuft meist so ab:<br />
Der Architekt schätzt die Kosten zu niedrig. Die Bauleistungen<br />
werden ausgeschrieben. Die Politik verlangt Änderungen an<br />
Fassade, Bauvolumen oder Technik. Es kommt, wie es kommen<br />
muss - die Baukosten übersteigen das Budget deutlich.<br />
Dann ist bereits viel Zeit vergangen und die Kommune muss<br />
das Vorhaben ändern oder widerwillig zahlen. Früher begann<br />
jedes kommunale Bauprojekt mit einem Architektenwettbewerb<br />
und einer konventionellen Einzelvergabe der Planungsleistungen.<br />
Wenn solche Projekte überhaupt noch in Betracht<br />
kommen, geht es nicht mehr nur um preiswertes Bauen, sondern<br />
auch darum, die Folgekosten für Energie und Instandhaltung<br />
im Griff zu behalten. Hier führen nachhaltiges Denken<br />
und Planen in dieselbe Richtung wie die neuen doppischen<br />
Haushalte. Das heißt, kurzfristige Liquidität ist nicht mehr<br />
ausschlaggebend. Zu diesem Zweck kann man Planung und<br />
Bau im Paket „mit einem Preisschild“ ausschreiben. So sind<br />
die zu erwartenden Kosten für das Gesamtprojekt auf einen<br />
Blick erkennbar.<br />
Die öffentlichen Hände greifen bei der Realisierung ihrer Projekte<br />
zunehmend auf das Know-how von Bietern zurück.<br />
Grundsätzlich sinnvoll, sollten die nötigen Rahmenbedingungen<br />
jedoch unbedingt gegeben sein. So sollte eine Kooperation<br />
mit Privaten nur dann in Erwägung gezogen werden,<br />
wenn diese insgesamt wirtschaftlicher ist, als die Eigenvariante.<br />
Zudem macht sie nur dort Sinn, wo ein funktionierender<br />
Markt besteht, der es erlaubt, das beste Angebot der Bieter<br />
im Wettbewerb zu ermitteln. Schließlich erfordert die Komplexität<br />
eine sorgfältige Kontrolle. Der Auftraggeber muss<br />
nicht selbst handeln, aber selbst steuern. Die Einbindung<br />
der Erfahrungen privater Unternehmer führt dabei oft zu innovativen<br />
Wegen der Projektrealisierung. Dennoch bleiben<br />
unvorhergesehene Kostenexplosionen ein wiederkehrendes<br />
Problem. Diese sind deshalb ärgerlich, weil sie sich häufig<br />
erst nach der Realisierung eines Projekts in der Betriebsphase<br />
zeigen und dann nicht mehr zu verhindern sind.<br />
Ganzheitliche Betrachtung –<br />
Paketvergabe und Lebenszyklusansatz<br />
Dabei lassen sich ausufernde Kosten durch vorausschauende<br />
Verfahrens- und Vertragsgestaltung wirksam vermeiden.<br />
Nach dem sogenannten Lebenszyklusansatz werden die<br />
Leistungen, die über den gesamten Projektlebenszyklus (Planung,<br />
Bau, Betrieb und gegebenenfalls Verwertung) zu erbringen<br />
sind, in einer gemeinsamen Ausschreibung „in einem<br />
Paket“ vergeben. Durch die Ausschreibung eines einzigen<br />
Vertrages sparen Auftraggeber und Bieter nicht nur Kosten<br />
und Zeit während des Vergabeverfahrens ein. Auftraggeber<br />
erhöhen so die Planungssicherheit und minimieren die Kostenrisiken.<br />
Eine weitere Risikobegrenzung kann der Auftraggeber<br />
dadurch vorsehen, dass er sich die Aufhebung einer<br />
Ausschreibung für den Fall vorbehält, dass sämtliche Projektentwürfe<br />
das veranschlagte Budget überschreiten. Unter<br />
den Voraussetzungen eines solchen Aufhebungsvorbehalts<br />
können Bieter auch keinen Schadensersatz vom Auftraggeber<br />
fordern.<br />
Zugleich schafft die gebündelte Beschaffung von Planung,<br />
Bau und Betrieb in einem Paket auch klare Verantwortlichkeiten.<br />
Dadurch, dass dem Auftraggeber ein Vertragspartner<br />
für alle Leistungsphasen zur Verfügung steht, ist es ausgeschlossen,<br />
dass dieser die Verantwortung für Mängel auf einen<br />
Dritten abschiebt. Beweisprobleme, beispielsweise bei<br />
der Frage, ob ein Mangel auf Fehler in der Planungs- oder<br />
in der Bauphase zurückzuführen ist, fallen weg. Indem der<br />
Vertragspartner für das Gesamtprojekt haftet, erhöht sich<br />
auch dessen Identifikation mit der von ihm zu erbringenden<br />
Leistung. Mit positiven Effekten: Verpflichtet sich beispielsweise<br />
ein Bauherr für die Instandhaltung der von ihm errichteten<br />
Immobilie über eine Dauer von 25 Jahren, so wird er im<br />
eigenen Interesse für einen hohen Qualitätsstandard bereits<br />
in der Bauphase sorgen. Hierdurch sinken auf die gesamte<br />
Vertragslaufzeit die Kosten für die Instandhaltung des Baus,<br />
da weniger Mängel auftreten.<br />
Der gesteigerte Qualitätsstandard erlaubt es dem Auftragnehmer,<br />
im Vergabeverfahren ein noch attraktiveres Angebot<br />
vorzulegen. Dies wiederum kommt dem Auftraggeber und<br />
letztlich auch den Nutzern der Einrichtung zugute. Außerdem<br />
führt die Ausschreibung einer „Paketvergabe“ auch zu<br />
einer besseren Vergleichbarkeit der Angebote im Verfahren.<br />
Denn der Auftraggeber erhält bereits im Planungswettbewerb<br />
auf einen Blick eine Aufstellung der Kosten, die ihn bei der<br />
Bezuschlagung des jeweiligen Angebots insgesamt erwarten.<br />
Im Vordergrund steht also die Gesamtwirtschaftlichkeit.<br />
Dies läuft jedoch nicht auf einen reinen Preiswettbewerb hinaus.<br />
Vielmehr können Auftraggeber weitere Belange wie den<br />
Städtebau, die Funktionalität und die Qualität der Gesamtkonzepte<br />
in die Entscheidung einfließen lassen.<br />
Der Lebenszyklusansatz kann auch mit einer funktionalen<br />
Ausschreibung kombiniert werden. Danach gibt der Auf-<br />
84 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
traggeber lediglich zu erfüllende Zielvorgaben vor. Die Art<br />
und Weise der Zielerreichung bleibt hingegen vollständig in<br />
der Verantwortung des Auftragnehmers. Diesem verbleiben<br />
so größere Spielräume hinsichtlich der Lösung der Aufgabe.<br />
Auch hierdurch lassen sich Kosten einsparen, indem auf die<br />
besondere Expertise der Privatwirtschaft zurückgegriffen<br />
wird.<br />
Universelle Einsatzmöglichkeiten<br />
Der Lebenszyklusansatz ist branchenübergreifend in einer<br />
Vielzahl von Projekten anwendbar. In klassischen Bauprojekten<br />
können beispielsweise Planung, Errichtung und Betrieb<br />
in einem Paket vergeben werden. Auch bei Fahrzeugfinanzierungen<br />
im SPNV kann auf den Lebenszyklus abgestellt<br />
werden. Aufgabenträger erwerben danach Schienenfahrzeuge<br />
vom Hersteller. Neben der eigentlichen Lieferung der<br />
Fahrzeuge übernimmt der Hersteller auch die Instandhaltung<br />
über einen längeren Zeitraum. Auch hier besteht für den Hersteller<br />
ein Anreiz, durch die Lieferung von Fahrzeugen hoher<br />
Qualität die Kosten für die langfristige Instandhaltung niedrig<br />
zu halten. Das führt im Ergebnis zu einer „verlängerten Gewährleistung“<br />
über den gesamten Instandhaltungszeitraum.<br />
Der Auftragnehmer erhält eine vorab definierte Vergütung dafür,<br />
dass er die Fahrzeuge dauerhaft in einem festgelegten<br />
Zustand hält. Je geringer der Aufwand hierfür, desto höher<br />
ist der Reingewinn des Unternehmers. Weiterer Vorteil: Indem<br />
der Hersteller seine eigenen Fahrzeuge über einen langen<br />
Zeitraum selbst instand hält, bekommt er wichtige Daten<br />
aus der Betriebspraxis. Diese sind für die Weiterentwicklung<br />
und Verbesserung seiner Produkte wichtig. Schließlich kann,<br />
wie im Kreis Lippe geschehen, auch die Instandhaltung von<br />
öffentlichen Straßen für die gesamte Laufzeit auf einen Vertragspartner<br />
übertragen werden. Auch hier wurde nur ein Ziel<br />
in Gestalt einer bestimmten Zustandsqualität der Straßen<br />
während der gesamten Vertragslaufzeit vorgegeben. Wie der<br />
Private das Ziel erreicht, bleibt ihm hingegen freigestellt.<br />
Losweise Vergabe nicht zwingend<br />
Soweit möglich, sollen Auftraggeber durch die Aufteilung großer<br />
Aufträge in mehrere Lose den Mittelstand angemessen<br />
berücksichtigen. Von dem Gebot der losweisen Vergabe kann<br />
jedoch auch nach der Vergaberechtsreform 2009 abgesehen<br />
werden, sofern hierfür wirtschaftliche oder technische Gründe<br />
sprechen. Erste Tendenzen lassen eine großzügige Handhabung<br />
der Gerichte erkennen. So hat die Vergabekammer<br />
Münster (Beschluss vom 07.10.2009 - VK 18/09) entschieden,<br />
dass eine losweise Vergabe stets auch dem Grundsatz<br />
der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung genügen<br />
muss. Eine wirtschaftlich sinnlose Zersplitterung eines<br />
Auftrags kann von Auftraggebern also nicht verlangt werden.<br />
Aktuell hat das Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom<br />
26.04.<strong>2010</strong> - 13 Verg 4/10) entschieden, das Auftraggeber,<br />
insbesondere bei Projekten in Öffentlich-Privaten Partnerschaften,<br />
auf eine Losbildung verzichten dürfen, sofern sie<br />
sich hierdurch einen interdisziplinären Managementaufwand<br />
ersparen wollen.<br />
Das Modell einer Paketvergabe mit Lebenszyklusansatz wird<br />
branchenübergreifend und immer häufiger genutzt. Zu Recht:<br />
Es erlaubt dem Auftraggeber die Durchführung eines Wettbewerbs<br />
zur Umsetzung auch komplexer Projekte aus einer<br />
Hand bei gleichzeitiger Absicherung gegen eine Kostenexplosion.<br />
Förderbanken als stabiler Partner der Kommunen in schwierigen Zeiten<br />
Von Dr. Jörg Hopfe – Leiter Kundenbetreuung NRW Bank, Düsseldorf<br />
In den letzten Jahren sind Förderbanken zu Banken neuen<br />
Typs geworden: Schlanke Finanzinstitute an der Schnittstelle<br />
zwischen Politik, Wirtschaft und Finanzmärkten. Auch in der<br />
Finanzmarktkrise sind die Haftungsinstrumente Anstaltslast<br />
und Gewährträgerhaftung eine stabile Basis ihres Tuns. Für<br />
ihr übergeordnetes Ziel – Wachstum und Beschäftigung für<br />
die Regionen – setzen sie diese Haftungsinstrumente ein.<br />
Dazu arbeiten sie eng mit den kommunalen Körperschaften<br />
zusammen. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen<br />
hat die NRW.BANK den gesetzlichen Auftrag,<br />
die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Erfüllung ihrer<br />
Aufgaben mit ihrem Finanzierungs- und Beratungs-Knowhow<br />
zu unterstützen.<br />
Verschuldungssituation der Öffentlichen Hand<br />
Von 1992 bis 2008 haben der Bund und die Länder ihre Verschuldung<br />
von rund EUR 600 Mrd. auf knapp EUR 1.500 Mrd.<br />
erhöht. Dagegen wirkt die die Verschuldung auf kommunaler<br />
Ebene, die sich „lediglich“ um EUR 30 Mrd. auf ca. EUR 114<br />
Mrd. erhöht hat, schon fast moderat. Diese Entwicklung hat<br />
logischerweise auch mittelbare Konsequenzen auf die laufenden<br />
Haushalte und zwar in Form eines zunehmenden<br />
Anteils der Zinsausgaben am Haushalt. Der Anteil der Zinsaufwendungen<br />
an den laufenden Ausgaben weist deutliche<br />
Unterschiede auf. Zum Beispiel beträgt der Zinsaufwand bei<br />
Kommunen in NRW im Durchschnitt rund 6%, beim Land<br />
NRW gut 10%, jedoch beim Bund schon 14%. Dabei pro-<br />
fitieren die öffentlichen Schuldner zur Zeit von den niedrigen<br />
Kreditzinsen insbesondere im Geldmarkt.<br />
Die Verschuldungssituation der Kommunen in Nordrhein-<br />
Westfalen ist besonders beunruhigend. Nach dem Kommunalfinanzbericht<br />
aus September 2009 war die „Finanzlage<br />
der Kommunen im Jahr 2008 von starken Gegensätzen und<br />
Umbrüchen geprägt. Einerseits erzielten die Kommunen die<br />
höchsten Einnahmen aller Zeiten“ (gegenüber 2007 um rd.<br />
2,2 % oder rund 966 Mio €). Andererseits stiegen die Kassenkredite<br />
der Gemeinden trotz der guten Einnahmesituation<br />
zum 31.12.2008 um rd. eine Mrd. € im Vergleich zum<br />
Vorjahr an. Besonders dieser hohe Stand der Kassenkredite<br />
ist in NRW besorgniserregend. 1 Denn während die fundierten<br />
Schulden der Kernhaushalte seit dem Jahr 2000 lediglich von<br />
25,3 Mrd € auf rd. 23,6 Mrd € in 2008 zurück gingen, sind die<br />
Kassenkredite in diesem Zeitraum von rd. 2,5 Mrd € auf 14,6<br />
Mrd € gestiegen. 2<br />
Als Folge der Finanzmarktkrise war im ersten Halbjahr 2009<br />
ein beschleunigter Anstieg der Kassenkredite auf rd. 15,96<br />
Mrd € festzustellen. 3 Inzwischen sollen die Kommunen in<br />
Nordrhein-Westfalen mit einem Volumen an Kassenkrediten<br />
in Höhe von 18 Mrd. € bereits fast die Hälfte des bundesweiten<br />
Betrages von 35 Mrd. € erreicht haben. 4<br />
Im Haushaltsjahr 2008 mussten von den 427 Städten, Gemeinden<br />
und Kreisen in NRW 94 ein Haushaltssicherungs-<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 85
konzept aufstellen, weil sie ihren Haushalt nicht ausgleichen<br />
konnten. Dies ist ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr.<br />
Daneben waren 54 Gemeinden in sog. vorläufiger Haushaltsführung<br />
(Nothaushalt), weil sie kein genehmigungsfähiges<br />
Haushaltssicherungskonzept vorlegen konnten. Weiterhin ist<br />
zu berücksichtigen, dass viele Kommunen nach der Umstellung<br />
auf das NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement,<br />
also kaufmännische Buchführung) ihren Haushalt nur durch<br />
eine Ausgleichsrücklage ausgleichen konnten. Außerdem haben<br />
zahlreiche Kommunen die Auswirkungen der Finanz- und<br />
Wirtschaftskrise in ihren Haushalten 2009 noch nicht adäquat<br />
berücksichtigt.<br />
Diese Ausgangslage ist beunruhigend, zumal in Städten wie<br />
Oberhausen, Wuppertal, Hagen und Gelsenkirchen bereits<br />
eine bilanzielle Überschuldung bereits gegeben oder kurzfristig<br />
nicht auszuschließen ist. Aufsichtsrechtliche Maßnahmen<br />
sind nicht unproblematisch. Konzepte des beauftragten<br />
Beraters oder Mentors haben bisher nicht die gewünschten<br />
Erfolge in der Haushaltssanierung gebracht.<br />
Risiken für die Kommunen<br />
Vor diesem Hintergrund wird nach Lösungsmöglichkeiten<br />
gesucht, die Lage der Kommunen zu verbessern. Während<br />
die Kommunen eine angemessene Finanzausstattung fordern<br />
5 , sucht die Landesregierung nach Ansätzen zur „finanziellen<br />
Sanierung“ der überschuldeten Kommunen. Zur Zeit<br />
wird überlegt, inwieweit das Land unter bestimmten Bedingungen<br />
z.B. Zinshilfen für Kassenkredite an Kommunen geben<br />
kann. Sofern dieses Instrument weiter verfolgt werden<br />
sollte, müssten insbesondere die Kriterien der Bedürftigkeit<br />
für den Zugang zu diesen Hilfen und die Bedingungen der<br />
notwendigen Haushaltskonsolidierung definiert werden.<br />
Da die in Angriff genommenen Maßnahmen der überschuldeten<br />
Kommunen nicht dazu führen, dass der Haushalt<br />
perspektivisch konsolidiert wird, beschäftigt die Frage der<br />
angemessenen Finanzausstattung von Kommunen die Wissenschaft<br />
im Rahmen von Gutachten, aber auch immer wieder<br />
die Gerichte auf unterschiedlichen Ebenen.<br />
Stellt man diese Ausgangssituation in den Zusammenhang<br />
mit den Reputationsschäden öffentlicher Schuldtitel, die<br />
derzeit auf europäischer Ebene zu beobachten sind, dann<br />
birgt dies auch Gefahren für die Kommunalfinanzierung. Die<br />
kommunale Kreditfinanzierung fußt auf dem Vertrauen der<br />
Banken in den Finanzverbund zwischen Bund, Ländern und<br />
Kommunen. Jede Diskussion über Insolvenz von Staaten, wie<br />
dies von verschiedenen Seiten ins Gespräch gebracht wurde,<br />
schadet diesem „Vertrauensverbund“. Dies alles geschieht in<br />
einer Zeit, in der die Banken daran arbeiten, ihre Refinanzierungskraft,<br />
die sie vor der Krise hatten, wiederzugewinnen.<br />
Diese Rahmenbedingungen haben bereits dazu geführt, dass<br />
überkommene Marktbedingungen für die Kommunalfinanzierung<br />
einige Änderungen erfahren haben:<br />
• Umfangreiche Neubepreisung von Kredit- und<br />
Liquiditätsrisiken bedingt durch deutliche Erhöhung<br />
der Refinanzierungskosten der Banken sowie höhere<br />
Risikosensibilität der Investoren<br />
• Starke Zurückhaltung bis hin zum Wegfall von klassischen<br />
Kommunalfinanzierern; d.h. geringere Zahl anbietender<br />
Banken<br />
• Weiterhin hoher bis steigender Finanzierungsbedarf<br />
von Kommunen<br />
• Begrenzung des Kreditvolumens der einzelnen Banken<br />
pro Kommune (Diversifizierung)<br />
• Steigende Nachfrage nach sicheren Anlagen seitens<br />
Investoren<br />
• Analyse der NKF-Bilanz (bisher ohne Auswirkungen<br />
auf die Preisfindung)<br />
• Diskussion über Rating für Kommunen –<br />
risikoadjustierte Bepreisung<br />
Die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Finanzierung<br />
von Kommunen bleiben voraussichtlich auch mittelfristig bestehen,<br />
aber Kommunen gelten zunächst sicher auch weiterhin<br />
als Schuldner erster Klasse und somit bester Bonität.<br />
Dies führt dazu, dass die Liquiditätsversorgung der Kommunen<br />
auch zukünftig gesichert bleibt, wenn auch nicht auszuschließen<br />
sein dürfte, dass evtl. mit höheren Aufschlägen<br />
gerechnet werden muss.<br />
Inzwischen gibt es zahlreiche Städte, die aufgrund ihrer Haushaltssituation<br />
keinen Spielraum mehr für perspektivisch sinnvolle<br />
Investitionen haben. Es besteht die große Gefahr, dass<br />
die fehlende Hoffnung auf eine mittelfristige Sanierung der<br />
Öffentlichen Haushalte die teilweise marode städtische Infrastruktur<br />
ebenfalls unsanierbar werden lässt. Denn aufgrund<br />
der angespannten Haushaltslage zahlreicher Kommunen haben<br />
sich bei der öffentlichen Hand häufig enorme Investitionsstaus<br />
angesammelt. Sanierungsmaßnahmen sind für Nothaushaltskommunen<br />
kaum realisierbar. Zwar bildet das Neue<br />
Kommunale Finanzmanagement (NKF) den Ressourcenverbrauch<br />
ab und wirtschaftliche Aspekte sollten deutlich in den<br />
Mittelpunkt rücken. Trotzdem ist die Realität eine andere: in<br />
zahlreichen Kommunen sind die Ausgleichsrücklage, die allgemeine<br />
Rücklage und im Ergebnis das Eigenkapital bereits<br />
aufgebraucht bzw. wird in den nächsten Jahren verbraucht<br />
sein. In Nordrhein-Westfalen trifft diese Kommunen damit die<br />
Überschuldung im Sinne des § 75 Abs. 7 GO NRW. Vor diesem<br />
Hintergrund ist es für die Kommunen schwierig, neue Projekte<br />
zu realisieren. Dabei keimte gerade in den Ländern, die das<br />
Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt haben,<br />
die Hoffnung, die wirtschaftliche Lage könnte sich in dem<br />
neuen Rechenwerk positiver darstellen als in der Kameralistik. 6<br />
So wirken sich unterlassene Instandhaltungen, nicht vorgenommene<br />
notwendige Sanierungsmaßnahmen und sinnvolle<br />
Optimierungen im Hoch- sowie im Tiefbau mittelfristig negativ<br />
auf die laufenden Aufwendungen für ein Gebäude und damit<br />
negativ auf die Ergebnisrechnung, also auf das wirtschaftliche<br />
Ergebnis der Kommune aus. Diese Entwicklung wurde in der<br />
Kameralistik nicht erfasst. Zum Beispiel würde die Investition<br />
in ein optimierungsfähiges und sanierungsbedürftiges Rathaus<br />
unter dem Aspekt der einnahme- und ausgabeorientierten<br />
Betrachtung der Kameralistik unterbleiben. Steht die<br />
Wirtschaftlichkeit im Vordergrund, wie es das NKF für sich in<br />
Anspruch nimmt, sollte dagegen eine langfristig ressourcensparende<br />
Investition durchgeführt werden. 7<br />
Würde dieser Wirtschaftlichkeitsaspekt konsequent umgesetzt,<br />
dann könnten zumindest drei wichtige Punkte erreicht<br />
werden:<br />
• die Kommunen können dauerhaft kostenmäßig<br />
entlastet werden,<br />
• die Erreichung qualitativer Ziele (u.a. Klimaschutz)<br />
wird durch die Investitionen verbessert und<br />
• da zusätzliche Maßnahmen ermöglicht werden,<br />
wirkt dies wie ein Konjunkturprogramm. 8<br />
Dabei könnte natürlich eine gemeinschaftliche Realisierung<br />
zwischen öffentlicher Hand und privatem Partner (Public-<br />
Private Partnership) hilfreich sein, sofern sie Effizienzvorteile<br />
und eine günstigere Realisierung von Investitionsvorhaben<br />
möglich und nachweisbar macht.<br />
86 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
Unterstützung durch Förderbanken<br />
Gerade in diesen schweren Zeiten für die öffentlichen Haushalte<br />
ist es wichtig, dass die staatlichen Ebenen zuverlässige<br />
Finanzinstitute an ihrer Seite wissen. Neben den Sparkassen,<br />
die sich aufgrund ihrer kommunalen Eigentümerstruktur häufig<br />
den Kommunen besonders verbunden fühlen, nehmen<br />
häufig insbesondere auch die Förderbanken die Aufgabe als<br />
Kommunalbank wahr.<br />
Die im August 2002 errichtete NRW.BANK erhielt den rechtlichen<br />
Status einer wettbewerbsneutralen, auf dem Hausbankenverfahren<br />
aufbauenden, Förderbank. Ihr Auftrag: Das<br />
Land und seine kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung<br />
ihrer öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen<br />
der Struktur-, Wirtschafts-, Sozial- und Wohnraumpolitik, zu<br />
unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit<br />
den Beihilfevorschriften der Europäischen Gemeinschaft<br />
durchzuführen und zu verwalten.<br />
Zu den Eigentümern der größten Landesförderbank zählen<br />
das Land Nordrhein-Westfalen und die Landschaftsverbände<br />
Rheinland und Westfalen-Lippe.<br />
Die NRW.BANK ist also Kompetenzzentrum in Sachen Förderung.<br />
Eine zentrale Aufgabe, schließlich geht es darum, die<br />
breite Palette der regionalen, nationalen und internationalen<br />
Förderprogramme für Nordrhein-Westfalen auszuschöpfen<br />
und optimal zu kombinieren. Dabei können Maßnahmen ineinander<br />
greifen, Know-how, Kapazitäten und innovative<br />
Produktentwicklungen über Förderbereiche hinweg genutzt<br />
werden. Im Mittelpunkt steht dabei stets der Fördernehmer<br />
mit seinem Bedarf.<br />
Das Spektrum der Geschäftsfelder bei der NRW.BANK ist<br />
weit gefasst: Von der Existenzgründungs- und Mittelstandsförderung<br />
über die soziale Wohnraumförderung bis hin zu<br />
Individualförderung und nicht zuletzt der Kommunal- und<br />
Infrastrukturfinanzierung. Dabei arbeitet die NRW.BANK im<br />
Hausbankenverfahren, das heißt, die Hausbank tritt als mittelnde<br />
Stelle zwischen dem Fördernehmer und der Förderbank<br />
auf.<br />
Darüber hinaus ist die NRW.BANK Staatsbank, eine Aufgabe,<br />
die im Umstrukturierungsgesetz explizit festgeschrieben<br />
ist. In diesem Rahmen arbeitet die NRW.BANK als wettbewerbsneutrale<br />
Förderbank kooperativ und partnerschaftlich<br />
mit den nordrhein-westfälischen Kommunen zusammen. Ihre<br />
unabhängige Beratungskompetenz und ihr breites Angebot,<br />
unter anderem im Bereich der Förderprodukte, ermöglichen<br />
es der NRW.BANK, die Kommunen und Kreise optimal zu begleiten.<br />
In dieser Eigenschaft agiert die NRW.BANK im Geschäftsfeld<br />
der Kommunalfinanzierung unmittelbar mit den Kommunen.<br />
Infrastrukturprojekte werden im Regelfall konsortial mit den<br />
Hausbanken der kommunalen Gesellschaften oder durch<br />
globale Refinanzierungsdarlehen an den Bankensektor finanziert.<br />
Dieses Vorgehen ermöglicht es der Bank in besonderer<br />
Weise, die sich aus der Lage der kommunalen Finanzen<br />
ergebenden Anforderungen in bedarfsorientierte Förder- und<br />
Finanzierungsprodukte einfließen zu lassen. Die NRW.BANK<br />
unterstützt die nordrhein-westfälischen Kommunen, Kreise<br />
und kommunalen Einrichtungen bei der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen<br />
mit einem breiten Förder- und Finanzierungsportfolio.<br />
Hierzu zählen wirtschaftsnahe Förderprodukte<br />
ebenso wie Maßnahmen in den Bereichen Umweltschutz,<br />
Städtebau, Bildung und Soziales.<br />
Die NRW.BANK hat vor dem Hintergrund ihrer Gewährträger<br />
und in ihrer Eigenschaft als Kommunalbank in NRW ein<br />
großes Interesse daran, dass die Kommunen in NRW geordnete<br />
finanzielle Verhältnisse haben. Das Engagement spiegelt<br />
sich einerseits darin wider, dass den Kommunen aufgrund<br />
der guten Refinanzierung zinsgünstige Kommunal- und Kassenkredite<br />
zur Verfügung gestellt werden können. Darüber<br />
hinaus wurden gezielt Förderprogramme aufgelegt, die eine<br />
Finanzierung durch zinsverbilligte Darlehen ermöglichen.<br />
Im Rahmen der Betreuung der Kommunen in Nordrhein-<br />
Westfalen bietet die NRW.BANK als kompetenter und zuverlässiger<br />
Partner in allen Fragen der Finanzierung den Kommunen<br />
insbesondere in den nachfolgend genannten Bereichen<br />
Unterstützung an:<br />
Förderung<br />
• Die Förderbank ist in die Abwicklung zahlreicher<br />
Förderprogramme eingebunden oder wickelt eigene<br />
Programme ab. Die wesentlichen Programme für<br />
Kommunen und kommunale Gesellschaften sind:<br />
• Regionale Wirtschaftsförderung (RWP) gibt einen<br />
Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderbaren Ausgaben;<br />
• Investitionsprogramm Abwasser fördert Maßnahmen im<br />
Abwasserbereich mit Zuschüssen oder zinsgünstigen<br />
Darlehen;<br />
• NRW.BANK.Kommunal Invest finanziert kommunale<br />
Investitionen durch zinsgünstige Darlehen;<br />
• NRW.BANK.Infrastruktur stellt zinsgünstige Darlehen für<br />
Investitionen in die kommunale Infrastruktur zur Verfügung.<br />
Darüber hinaus wird den Kommunen auf Basis einer groben<br />
Projektskizze die Einsatzmöglichkeit weiterer Förderprogramme<br />
auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene aufgezeigt.<br />
Finanzierung<br />
In der Kommunalfinanzierung stellt die NRW.BANK den Kommunen<br />
in Nordrhein-Westfalen Beratung und Strukturierung<br />
sowie bedarfsgerechte Finanzprodukte für die Zins- und Liquiditätssteuerung<br />
zur Verfügung. Bei den Finanzierungen<br />
bietet die NRW.BANK zum Beispiel Kommunaldarlehen mit<br />
Laufzeiten bis zu 40 Jahren und ein Liquiditätsmanagement<br />
über Geldmarkt- und Roll-over-Kredite an. Neben den „klassischen“<br />
Finanzierungsformen hat die NRW.BANK werden<br />
auch einfache Zinssicherungsinstrumente einbezogen.<br />
Daneben wird den Kommunen breite Unterstützung bei der<br />
Identifizierung und finanziellen Strukturierung bis hin zur Finanzierung<br />
von Infrastrukturmaßnahmen angeboten. Dabei<br />
ist es unerheblich, ob die Maßnahme als PPP-Transaktionen<br />
oder als Eigenrealisierung der Kommune umgesetzt wird. Soweit<br />
die Kommune nicht alleiniger Risikoträger einer Finanzierung<br />
ist, beteiligt sich die NRW.BANK als Konsortialpartner<br />
mit Sparkassen und anderen Geschäftsbanken an der Finanzierung.<br />
Auch in der Frage, ob ein Projekt als Eigenrealisierung oder<br />
als PPP durchgeführt werden soll, steht die NRW.BANK der<br />
Kommunalverwaltung zur Verfügung und arbeitet eng mit<br />
der vom Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten PPP-Task<br />
Force zur Entwicklung von PPP-Modellen zusammen.<br />
Interessant können für öffentliche Kunden darüber hinaus<br />
Produkte sein, die das kommunale Vermögen aktiv nutzen<br />
helfen. Dazu zählen Zwischenhaltemodelle für städtische Anteile<br />
an kommunalen Gesellschaften oder auch die Finanzie-<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 87
ung von Investitionen städtischer Tochtergesellschaften.<br />
Beratung<br />
Neben der Finanzierung wird den Kommunen durch verschiedene<br />
Beratungsansätze Unterstützung zur Verfügung<br />
gestellt.<br />
Mit dem Kommunalen Finanz- und Zinsmanagement wird<br />
ein Beratungsansatz zum professionellen Umgang mit dem<br />
Schuldenportfolio angeboten. Mit dieser Beratungsleistung,<br />
die u.a. eine Analyse zum Status Quo, die Erstellung eines<br />
Regelwerks („Finanzrichtlinie“), eine Basisanalyse des Portfolios,<br />
regelmäßige Simulationsrechnungen und die Unterstützung<br />
bei der Umsetzung von Maßnahmen beinhaltet, kann<br />
die Kommune ihre Aufgaben im Finanzbereich professioneller<br />
erfüllen, ohne die Verantwortung aus der Hand zu geben. Dies<br />
kommt der Forderung einiger Kommunalaufsichten nach, die<br />
in ihren Krediterlassen eine Eigenverantwortlichkeit der Kommunen<br />
für diesen wichtigen Bereich fordern. 9<br />
Mit der Auflage eines speziellen Ideenwettbewerbs für innovative<br />
Kommunen sollen erfolg versprechende kommunale<br />
Projektideen und Lösungsansätze für kommunale Fragestellungen<br />
bekannter gemacht werden. Bereits in zwei Durchgängen<br />
wurde der Ideenwettbewerb inzwischen durchgeführt<br />
und konnte eine Vielzahl von „Best-Practice-Beispielen“ hervorbringen.<br />
Die Zusammenarbeit mehrerer Städte zu verschiedensten<br />
Themen wird inzwischen als ein wichtiger Baustein zur Haushaltssanierung<br />
angesehen. Die NRW.BANK kann bei der Umsetzung<br />
entsprechender Projekte in einer begleitenden Moderation<br />
bestehen.<br />
Das Aufgreifen aktueller kommunaler Themen (Wirtschaftlichkeit<br />
von Infrastrukturprojekten im Rahmen von NKF, wirkungsorientierter<br />
Haushalt) im Rahmen von Workshops und<br />
Round-Table-Gesprächen rundet die Aktivitäten der NRW.<br />
BANK in diesem Bereich der beratenden Unterstützung ab.<br />
Die inhaltliche Ausrichtung der kommunalen Themen erfolgt<br />
häufig in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden<br />
und der Kommunalaufsicht, insbesondere wenn<br />
es um die Verbesserung der formellen Rahmenbedingungen<br />
der Kommunen geht.<br />
Zusammengefasst ist die NRW.BANK für die Kommunen und<br />
kommunalen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ein zuverlässiger<br />
und kompetenter Partner, wenn es um die Finanzierung<br />
von Infrastrukturmaßnahmen und der kommunalen<br />
Haushalte geht.<br />
Um die Betreuung der Kommunen und kommunalen Einrichtungen<br />
in NRW in den Bereichen Finanzierung, Förderung<br />
und Beratung zu gewährleisten, ist ein Beratungsteam mit<br />
Kundenbetreuern für die Öffentlichen Kunden in den Regionen<br />
tätig.<br />
Anmerungen:<br />
FIN-URB-ACT Das Netzwerk für den Mittelstand<br />
1 Vgl. Kommunalfinanzbericht, <strong>Innen</strong>ministerium Nordrhein-Westfalen, September<br />
2009, S. 5.<br />
2 Vgl. Kommunalfinanzbericht, <strong>Innen</strong>ministerium Nordrhein-Westfalen, September<br />
2009, S. 11.<br />
3 Vgl. Kommunalfinanzbericht, <strong>Innen</strong>ministerium Nordrhein-Westfalen, September<br />
2009,S. 5.<br />
4 Vgl. Klein, Martin: Kommunalfinanzen: Es besteht akuter Handlungsbedarf.<br />
Eildienst LKT NRW, Nr. 5/Mai <strong>2010</strong>, S. 156.<br />
5 Vgl. Bergheimer Erklärung, Memorandumstädte (Raus aus den Schulden)<br />
6 Vgl. Hopfe, Jörg; Ishorst, Ralph; Kleinschmidt, Matthias; Bradtke, Markus:<br />
Investitionen in finanzschwachen Kommunen – eine Chance für öffentliche<br />
Haushalte und Infrastruktur?, in Weber, Martin (Hrsg.): PPP-Jahrbuch <strong>2010</strong>,<br />
S.171.<br />
7 Vgl. Hopfe, Jörg; Ishorst, Ralph; Kleinschmidt, Matthias; Bradtke, Markus:<br />
Investitionen in finanzschwachen Kommunen – eine Chance für öffentliche<br />
Haushalte und Infrastruktur?, in Weber, Martin (Hrsg.): PPP-Jahrbuch <strong>2010</strong>,<br />
S.171f.<br />
8 Vgl. Hopfe, Jörg; Ishorst, Ralph; Kleinschmidt, Matthias; Bradtke, Markus:<br />
Investitionen in finanzschwachen Kommunen – eine Chance für öffentliche<br />
Haushalte und Infrastruktur?, in Weber, Martin (Hrsg.): PPP-Jahrbuch <strong>2010</strong>,<br />
S.174.<br />
9 Vgl. Kummerow, Bernd; Hopfe, Jörg: Kommunales Finanz- und Zinsmanagement<br />
aus praktischer Sicht, in: Grimberg, Michael; Niedostadek, André;<br />
Stember, Jürgen (Hrsg.): Kommunalfinanzierung im Brennpunkt . Schriften<br />
zur angewandten Verwaltungsforschung, Bd. 12, Verlag Karla Grimberg.<br />
Gemeinsam für die städtische Wirtschaft – Partnerschaften zur Stärkung und Finanzierung lokaler Unternehmen<br />
Von Jonas Scholze – Projektkoordinator des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen,<br />
Städtebau und Raumentwicklung e.V., Brüssel und Jirka Zapletal - EU-Repräsentanz<br />
des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Brüssel<br />
Lokale Unternehmen gelten als das Rückgrad der städtischen<br />
Wirtschaft und haben zudem starken identitätsstiftenden<br />
Charakter. Entsprechend bemühen sich immer mehr<br />
Städte in Europa ihren lokalen und innovativen Unternehmen<br />
ein attraktives Umfeld und Entwicklungsmöglichkeiten zu<br />
bieten. Dabei wird deutlich, dass insbesondere die kleinen<br />
und innovativen Unternehmen häufig gerade in der Anfangs-<br />
aber auch in Wachstumsphase, Schwierigkeiten haben, die<br />
von ihnen benötigten Finanzmittel zu erhalten. Die Basis für<br />
eine erfolgreiche Unterstützung von kleinen und mittleren<br />
Unternehmen (KMU) ist daher eine starke Partnerschaft auf<br />
lokaler Ebene; zwischen städtischen Behörden und privaten<br />
Schlüsselakteuren, wie etwa Handelskammern oder Beratungsinstituten.<br />
Aber auch die Einbindung lokal agierender<br />
Kreditinstitute, wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken<br />
mit ihrem besonderen Auftrag, den Zugang zu Finanzdienst-<br />
leistungen für kleine und mittlere Unternehmen zu erleichtern,<br />
ist dabei bedeutsam. In vielen europäischen Städten sind diese<br />
Akteure schon aktiv, die Unterstützungsstrukturen häufig<br />
aber unkoordiniert, nicht bekannt oder nicht spezifisch auf<br />
die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet.<br />
Das europäische Netzwerk FIN-URB-ACT, in dem sich zwölf<br />
Partner aus elf verschiedenen Regionen Europas zusammengefunden<br />
haben, beschäftigt sich mit eben diesem Themengebiet,<br />
um solche lokale Partnerschaftsstrukturen weiterzuentwickeln<br />
sowie konkrete lokale Aktionspläne zur Koordinierung<br />
und Verbesserung der Unterstützungsangebote für städtische<br />
KMU aufzustellen und umzusetzen. Darunter sind neben dem<br />
Leadpartner Aachen Großstädte wie Rom, Edinburgh oder<br />
Leipzig, mittlere Städte wie Galati (Rumänien), Gliwice (Po-<br />
88 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
len), Reims (Frankreich) oder Gijon (Spanien) sowie die beiden<br />
kleineren Städte Maribor (Slowenien) und Aveiro (Portugal).<br />
Gemeinsam ist allen Partnern das unter anderem aus wirtschaftlichen<br />
Umbrüchen resultierende Interesse an der Förderung<br />
ihrer lokalen Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen<br />
folgende Fragestellungen:<br />
• Wie kann den Unternehmen der Zugang zu notwendigen<br />
finanziellen Mitteln erleichtert werden?<br />
• Wie können Städte und Regionen ihre Rahmen-<br />
bedingungen verändern, um diese finanzielle<br />
aber auch nicht-finanzielle Unterstützung für den<br />
Mittelstand zu verbessern?<br />
• Welche Arten von Netzwerken und Kooperationen sind<br />
Erfolg versprechend, damit lokale Unternehmen besser<br />
von vorhandenen Förderprogrammen profitieren?<br />
• Welche Akteure sollten in den Netzwerken mitarbeiten<br />
und wie kann die Zusammenarbeit mit Akteuren<br />
auf regionaler und nationaler Ebene gestaltet sein?<br />
Die Stadt Aachen ist federführender Partner des Netzwerkes<br />
und für die Gesamtkoordination und Organisation zuständig.<br />
Vor Ort ist darüber hinaus die Sparkasse Aachen aktiv in den<br />
Prozess eingebunden und leistet einen wichtigen finanziellen<br />
Beitrag zur Kofinanzierung des Projekts. Weiterer deutscher<br />
<strong>Teil</strong>nehmer ist die Stadt Leipzig, die mit der Sparkasse Leipzig<br />
zusammenarbeitet. Die thematische Koordinierung liegt<br />
beim Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau<br />
und Raumentwicklung e.V.<br />
Während des letzen Jahres haben die Ereignisse auf den<br />
Finanzmärkten, europäische und nationale Konjunkturprogramme<br />
und die steigende Unsicherheit über die Auswirkungen<br />
der finanzwirtschaftlichen Turbulenzen gezeigt, dass<br />
FIN-URB-ACT ein hochaktuelles Thema behandelt. Entsprechend<br />
groß war das Interesse der Auftaktkonferenz die zu Beginn<br />
des Projektes im Frühjahr 2009 im S-Forum der Sparkasse<br />
Aachen stattfand. Die Vertreter der Partnerstädte erörterten<br />
gemeinsam mit Repräsentanten der Europäischen Kommission,<br />
dem Europaparlament, nationalen und regionalen Ministerien,<br />
Kammern, lokalen Banken und Entwicklungsgesellschaften,<br />
welche Strategien und Maßnahmen notwendig<br />
sind, um aufbauend auf den vorhandenen Potentialen die<br />
städtische Wirtschaft zu stärken und den Zugang zu Finanzmitteln<br />
für KMU zu erleichtern. „Der Weg kann nur über eine<br />
Zusammenarbeit aller Akteure gehen, die vor Ort unterschiedliche<br />
finanzielle und nicht-finanzielle Unterstützungsformen<br />
anbieten“, sagte Dr. Jochen Bräutigam, Vorstandsvorsitzender<br />
der Sparkasse Aachen und Gastgeber der Veranstaltung.<br />
Ein konkretes Erfolgsmodell ist die 1999 initiierte „Gründer-<br />
Region Aachen“, die die genannten Akteure zusammenführt,<br />
um als Dachorganisation und Dachmarke die umfassenden<br />
Beratungs- und Unterstützungsangebote der über 40 Institutionen<br />
in Stadt und Umland transparenter zu gestalten und den<br />
Beratungsprozess zu optimieren. Im Rahmen des Projektes<br />
werden jedoch nicht nur innovative High-tech Unternehmen<br />
angesprochen, sondern Netzwerke und Fördermaßnahmen<br />
für „traditionelle“ Klein- und Kleinstunternehmer der lokalen<br />
städtischen Wirtschaft wie dem Einzelhandel oder die Handwerksbranche.<br />
So wurde auch das Thema Kreativwirtschaft<br />
in der Stadt Linz aufgegriffen. Durch die Schaffung eines effektiven<br />
Netzwerks, konnte dort eine stabile Förderlandschaft,<br />
für die in sich hoch heterogenen KMU der Kreativbranche etabliert<br />
werden. Ein wichtiges Anliegen ist zudem das Thema<br />
Mikrofinanzierung. Neben dem Mikrofinanzmodell der Stadt<br />
Offenbach ist besonders der neu Aufgelegte städtische Mikrofinanzfonds<br />
der Stadt Leipzig, an dem sich die Sparkasse<br />
Leipzig als Kapitalgeber beteiligt, ist ein zentrales Projekt, das<br />
im Rahmen von FIN-URB-ACT diskutiert und begleitet wird.<br />
Im Mittelpunkt des Erfahrungsaustauschs steht jedoch immer<br />
wieder die Frage nach der Rolle der Städte. Innovative<br />
und technologieorientierte Unternehmen können in der Regel<br />
durch eine Vielzahl spezialisierter Akteure Unterstützung<br />
erhalten, und benötigen für verschiedene Phasen von Gründung<br />
und Wachstum auch spezielle Finanzierungsformen<br />
(Seed Capital, Venture Capital, Business Angels etc.). Hier<br />
kommt den Städten selbst eher eine koordinierende und ver-<br />
mittelnde Rolle zu, um die entsprechenden Akteuren an einen<br />
Tisch zu holen und eine besser abgestimmte Unterstützung<br />
sowie mehr Transparenz zu schaffen. Vor allem aber sollen<br />
Sie im Rahmen von FIN-URB-ACT die stärken und schwächen<br />
die lokale Förderlandschaft analysieren und durch koordinierende<br />
Maßnahmen auf die Bedürfnisse der lokalen<br />
Wirtschaft abstimmen. Die Ergebnisse sowie die konkreten<br />
Maßnahmen, die im Rahmen des Projektes in den Partnerstädten<br />
umgesetzt werden, sollen auf der Abschlusskonferenz<br />
in Gliwice (Polen) im April 2011 präsentiert werden.<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 89
Ausschreibungspflicht für kommunale Grundstücksverkäufe?<br />
EuGH beendet Ahlhorn-Rechtsprechung<br />
Von RA Jano Geßner – Dombert Rechtsanwälte, Potsdam<br />
„Der EuGH hat entschieden: Kommunale Immobiliengeschäfte<br />
grundsätzlich nicht ausschreibungspflichtig!“ So oder ähnlich<br />
lautete die frohe Botschaft vor einigen Wochen. Fast schien<br />
man den kollektiven Stoßseufzer nach der Entscheidung des<br />
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25.03.<strong>2010</strong> vernehmen<br />
zu können. Selten ist eine Entscheidung aus Luxemburg<br />
wohl mit so großer Erleichterung, jedenfalls auf Seiten der öffentlichen<br />
Hand, aufgenommen worden.<br />
Vorausgegangen war dem ein kurzer, aber heftig geführter<br />
Streit in Fachliteratur, Rechtsprechung und betroffenen Kreisen.<br />
Mit der berühmten Ahlhorn-Entscheidung des Oberlandesgerichts<br />
Düsseldorf (OLG) aus dem Juni 2007 schien<br />
erneut eine jahrzehntelang geübte Praxis im europäischen Vergaberecht<br />
zu fallen. Kommunale Grundstücksgeschäfte in Verbindung<br />
mit Städtebauprojekten sollten nach dem Entscheid<br />
des OLG nunmehr ausschreibungspflichtig sein. Der Eingriff<br />
in sogar grundrechtlich geschützte Rechtsgüter, nämlich die<br />
kommunale Planungshoheit, schien nicht mehr abwendbar.<br />
Bemerkenswert war zudem, dass der Vorstoß diesmal nicht<br />
aus Brüssel kam, sondern von Seiten der nationalen Justiz.<br />
Zwar hatte der deutsche Gesetzgeber mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz<br />
im vergangenen Jahr bereits<br />
seinen Beitrag dazu leisten wollen, dass kommunale Immobiliengeschäfte<br />
mit Privatinvestoren nicht dem Vergaberecht<br />
unterfallen. Es fehlte jedoch nicht an Stimmen, die vor einer<br />
Europarechtswidrigkeit der Neuregelungen im deutschen<br />
Wettbewerbsrecht warnten. Auf die Klärung durch den EuGH<br />
wurde daher nahezu händeringend gewartet. Liegt diese mit<br />
dem Urteil des EuGH vom 25.03.<strong>2010</strong> nun vor? Ja und nein.<br />
Eine größere Rechtssicherheit für die öffentliche Hand ist unbestreitbar.<br />
Fragen bleiben dennoch und damit erneut genügend<br />
Raum für Auseinandersetzungen.<br />
Was bisher geschah<br />
Wohl nur selten hat eine vergaberechtliche Entscheidung so<br />
viel Diskussionen, Kritik und Widerstand innerhalb kürzester<br />
Zeit hervorgerufen wie die sogenannte „Ahlhorn“-Entscheidung<br />
des OLG Düsseldorf vom 13.06.2007 (VII-Verg 2/07).<br />
Waren kommunale Immobiliengeschäfte bis dahin allenfalls<br />
unter dem Stichwort „Beihilfe“ Anlass für Prüfungen, sollte es<br />
sich nunmehr um – sogar europaweit – ausschreibungspflichtige<br />
Vorgänge handeln (können).<br />
Mehrere Oberlandesgerichte sowie Vergabekammern schlossen<br />
sich der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf an. Anderslautende<br />
Entscheidungen blieben eher selten. Umso heftiger<br />
war der Widerspruch in der Fachliteratur und bei den<br />
kommunalen Interessenvertretern.<br />
Ahlhorn-Beschluss des OLG Düsseldorf<br />
vom 13.06.2007<br />
Dem Ahlhorn-Beschluss des OLG Düsseldorf lag ein Sachverhalt<br />
zugrunde, bei dem das im Eigentum des Bundes stehende<br />
Gelände eines ehemaligen Militärflughafens verkauft<br />
werden sollte. Als Erwerber war ein Investor gesucht, der<br />
zugleich ein Konzept zur Stärkung des kommunalen Wirtschaftsstandortes,<br />
insbesondere zur Schaffung von Arbeitsplätzen,<br />
realisieren sollte. Dazu wollte die Gemeinde mit dem<br />
Investor einen städtebaulichen Vertrag abschließen, mit dem<br />
er sich zur Umsetzung seines Nutzungskonzepts verpflichten<br />
sollte. Bund und Gemeinde stimmten sich insoweit bei der<br />
Auswahl des Investors ab.<br />
Ging die Vorinstanz noch davon aus, dass Bund und Gemeinde<br />
damit keine eigene Beschaffung durchführen wollten, sah<br />
das OLG Düsseldorf die geplante Veräußerung an den Investor<br />
– verbunden mit dem Abschluss eines städtebaulichen<br />
Vertrages – als ausschreibungspflichtigen Vorgang an.<br />
Thesen des OLG Düsseldorf<br />
Nach Auffassung des OLG Düsseldorf reichte es für die Annahme<br />
eines vergaberechtlich relevanten Vorgangs aus, dass<br />
die Öffentliche Hand bei dem Verkauf von Grundstücken (auch<br />
nur) mittelbar öffentliche Interessen verfolgte und dies durch<br />
vertragliche Regelungen sicherstellte. Die städtebauliche<br />
Aufwertung eines Gemeinde- bzw. Stadtgebietes, die Stärkung<br />
der Wirtschaftskraft einer Gemeinde; Gewerbeansiedlungen<br />
oder ein sonstiges kommunalpolitisches Ziel sollte als<br />
ein solch mittelbares Eigeninteresse ausreichen. Es kam nur<br />
darauf an, dass das herzustellende Bauwerk entsprechend<br />
den Erfordernissen der Kommune erstellt werde. Dies wiederum<br />
lag schon immer dann vor, wenn der abzuschließende<br />
Vertrag eine Verpflichtung des Investors zur Durchführung<br />
bestimmter Baumaßnahmen beinhaltete.<br />
Mit dieser sehr weiten Auslegung des Begriffs „Bauauftrag“<br />
unterfielen auch städtebauliche Verträge dem EU-Vergaberecht,<br />
wenn sie nur (irgendwie) dazu dienten, städtebauliche<br />
Gestaltungsvorstellungen der Kommune umzusetzen.<br />
Dieser Befund verwunderte zunächst, ist mit der Veräußerung<br />
eines Grundstücks doch keine Beschaffung, sondern<br />
eine Weggabe verbunden. Die öffentliche Hand empfängt bei<br />
Grundstücksverkäufen regelmäßig Geld in Form des Kaufpreises<br />
und zahlt dafür nichts. Dieses scheinbare Manko löste<br />
das OLG Düsseldorf über die Annahme eines Bauauftrags<br />
in Form einer Baukonzession. Damit musste auch das – für<br />
die Annahme eines Bauauftrags erforderliche – Entgelt nicht<br />
mehr von der Kommune stammen. Mit der Veräußerung des<br />
Grundstückes an den Investor werde ihm – so das Gericht –<br />
das Recht zur Nutzung des Grundstückes verschafft und damit<br />
das für das Annahme einer Baukonzession erforderliche<br />
Verwertungs- bzw. Nutzungsrecht.<br />
Das OLG Düsseldorf setzte diese Rechtsprechung auch in<br />
nachfolgenden Entscheidungen konsequent fort. Mehrere<br />
Oberlandesgerichte (wie das OLG Bremen oder das OLG<br />
Karlsruhe) und die jeweiligen erstinstanzlichen Vergabekammern<br />
schlossen sich dieser Rechtsprechung an. Nicht nur<br />
reine Städtebauprojekte, sondern auch die Verpachtung von<br />
Grundstücken zur Errichtung von Windenergieanlagen sollten<br />
etwa danach dem Vergaberecht unterfallen, wenn im Vertrag<br />
eine entsprechende Bauverpflichtung enthalten war.<br />
„Steckengebliebene“ Städtebauprojekte<br />
Diese auch Fachkreise überraschende Entscheidung des<br />
OLG Düsseldorf führte in der Folge zu einer Reihe von „steckengebliebenen“<br />
Städtebauprojekten. Einkaufszentren, Fe-<br />
90 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
ienparks, Hotels, Sportplätze usw. mussten durch die Kommunen<br />
auf ihre europaweite Ausschreibungspflicht geprüft<br />
werden. Sie wurden in einer Reihe von Fällen auch gerichtlich<br />
gestoppt. Investoren, die in den durchgeführten Auswahlverfahren<br />
nicht zum Zuge gekommen waren, sahen ihre Chance,<br />
teilweise noch Monate später über das vergaberechtliche<br />
Nachprüfungsverfahren doch noch den Abschluss des Vertrages<br />
mit dem bevorzugten Investor zu Fall zu bringen. Auch<br />
als „Konkurrenzverhinderungsmöglichkeit“ wurde der Nachprüfungsantrag<br />
genutzt. Dies ging aber selbst dem OLG Düsseldorf<br />
zu weit.<br />
„Umgehung“ der Ausschreibungspflicht<br />
Kaum überraschend, wurden schon kurz nach der Ahlhorn-<br />
Entscheidung am 25.06.2007 erste „Umgehungsversuche“<br />
bekannt, denen das OLG Düsseldorf wiederum konsequent<br />
einen Riegel vorschob: So sollte nicht nur der Vertrag mit<br />
ausdrücklich geregelter Bauverpflichtung dem Vergaberecht<br />
unterfallen. Auch ein Vertrag ohne Bauverpflichtung, bei dem<br />
sich aber die Gemeinde für den Fall der Nichtrealisierung des<br />
Städtebauprojekts ein Rücktrittsrecht, eine Vertragsstrafe<br />
oder ähnliche Sanktionen vorbehalten hatte, sollte ausschreibungspflichtig<br />
sein.<br />
Selbst ein Vertrag ohne ausdrückliche Bauverpflichtung und<br />
ohne sonstige Sanktionsregelungen war nach der Auffassung<br />
des OLG Düsseldorf dem Vergaberecht unterworfen, wenn<br />
die Beteiligten den Verzicht auf solche Verpflichtungen bzw.<br />
Sanktionen gerade in Reaktion auf die Ahlhorn-Rechtsprechung<br />
des OLG Düsseldorf vereinbart hatten. Immerhin würden<br />
die Beteiligten in einem solchen Fall ja nichts anderes<br />
wollen als vorher ausdrücklich besprochen war. Dass dies<br />
mehr und mehr dem Blick in die Kristallkugel ähneln würde<br />
als klaren vergaberechtlichen Anforderungen, war wohl auch<br />
dem Gericht selbst bewusst.<br />
Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf<br />
Beeindruckt vielleicht auch von dem doch massiven Widerstand,<br />
der dem OLG Düsseldorf entgegenschlug, trat das<br />
Gericht am 02.10.2008 (Verg 25/08) die Flucht nach vorn an<br />
und nutzte – fast möchte man sagen – die erstbeste Gelegenheit,<br />
ein einschlägiges Verfahren dem EuGH vorzulegen.<br />
Dies war umso erstaunlicher, als in den vorangegangenen<br />
Entscheidungen eine solche Vorlage fast stereotyp mit der<br />
Begründung abgelehnt wurde, die bisherige Rechtsprechung<br />
des EuGH und die EU-Vergaberichtlinien würden gar kein anderes<br />
Ergebnis zulassen als den vom OLG Düsseldorf angenommenen<br />
Befund.<br />
Vergaberechtsmodernisierungsgesetz<br />
Zwischenzeitlich hatte auch der deutsche Gesetzgeber, mit<br />
veranlasst durch den Druck der kommunalen Interessenvertretungen,<br />
Anstrengungen unternommen, der Ahlhorn-<br />
Rechtsprechung die Basis zu entziehen. Fast über Nacht<br />
wurde im laufenden Gesetzgebungsverfahren zunächst die<br />
Definition des Bauauftrags in § 99 Abs. 3 3. Alternative GWB<br />
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) geändert. Der<br />
Auffangtatbestand des öffentlichen Bauauftrags setzt danach<br />
voraus, dass die Bauleistung dem Auftraggeber unmittelbar<br />
wirtschaftlich zugute kommen muss. Damit sollte klargestellt<br />
werden, dass es sich um eine Beschaffung für den Auftraggeber<br />
handeln muss, das heißt ein eigener Beschaffungsbedarf<br />
vorhanden ist. Die nur mittelbare <strong>Teil</strong>habe der Kommune an<br />
einem Städtebauprojekt, sei es durch die Stärkung der Wirtschaftskraft,<br />
durch Schaffung von Arbeitsplätzen oder die<br />
städtebauliche Aufwertung eines Stadtviertels, reicht danach<br />
nicht. Die Verwirklichung einer lediglich angestrebten städtebaulichen<br />
Entwicklung oder Gestaltung ist nicht als Beschaffung<br />
einer Leistung am Markt zu werten.<br />
Zudem wurde der Begriff der Baukonzession in § 99 Abs. 6<br />
GWB neu geregelt. Danach darf die Gegenleistung für die<br />
Bauarbeiten in einem nur befristeten Recht auf Nutzung<br />
der baulichen Anlage bestehen. Mit der Befristung des Nutzungsrechtes<br />
sollte der Verkauf eines Grundstückes nicht<br />
der Baukonzession unterfallen, da es sich um die endgültige<br />
Verschaffung eines Nutzungsrechtes und nicht nur um eine<br />
befristete handelt.<br />
Schnell wurden allerdings in der Fachliteratur und zum <strong>Teil</strong><br />
auch in der Rechtsprechung Stimmen laut, die diese Regelungen<br />
für nicht europarechtskonform hielten. Es wurde davor<br />
gewarnt, Städtebauprojekte ohne Ausschreibung mit privaten<br />
Investoren zu realisieren. Vielmehr sollte die Entscheidung<br />
des EuGH abgewartet werden. Diese liegt mit dem Urteil des<br />
EuGH vom 25.03.2007 (Rs. C-451/08) nun vor.<br />
Ahlhorn – nur ein Sturm im Wasserglas?<br />
Das OLG Düsseldorf hatte dem EuGH zur Vorabentscheidung<br />
eine Reihe von Fragen zum Begriff des Bauauftrags bzw. der<br />
Baukonzession vorgelegt. In dem zu entscheidenden Fall<br />
ging es erneut um eine Immobilie des Bundes, deren Veräußerung<br />
nicht im Wege eines förmlichen Vergabeverfahrens<br />
ausgeschrieben wurde. Nach den Vorgaben des Bundes waren<br />
die auf dem Grundstück zulässigen Nutzungen und baurechtlichen<br />
Voraussetzungen vom Käufer mit der zuständigen<br />
Kommune abzustimmen. Aus städtebaulichen Gründen gab<br />
der Bund in Abstimmung mit der Kommune dem Angebot<br />
eines Investors den Vorzug; die zuständige Kommune sprach<br />
sich für die Planung dieses Investors aus. Der Abschluss eines<br />
städtebaulichen Vertrages war in der Zukunft vorgesehen.<br />
Das OLG Düsseldorf ging erneut von einer Gesamtschau von<br />
Grundstückskaufvertrag und – hier sogar nur in Aussicht gestellten<br />
– städtebaulichem Vertrag und im Ergebnis von einem<br />
öffentlichen Bauauftrag aus. Dem widersprach nunmehr der<br />
EuGH. Die Kernsätze seiner – für die städtebauliche und vergaberechtliche<br />
Praxis der Zukunft nicht zu unterschätzenden<br />
– Entscheidung:<br />
1. unmittelbar wirtschaftliches Interesse<br />
an Bauleistung erforderlich<br />
Der Begriff „öffentlicher Bauauftrag“ setzt nach Ansicht des<br />
EuGH zwar nicht voraus, dass eine Bauleistung für den Auftraggeber<br />
in einem gegenständlichen oder körperlich zu verstehenden<br />
Sinne beschafft wird. Sie muss dem Auftraggeber<br />
aber (wie in § 99 Abs. 3 GWB bestimmt) unmittelbar wirtschaftlich<br />
zugutekommen.<br />
Was bedeutet das? Entscheidendes Kriterium für die Annahme<br />
eines Bauauftrags ist für den EuGH das unmittelbare wirtschaftliche<br />
(Eigen-)Interesse des öffentlichen Auftraggebers<br />
an der Bauleistung. Dafür hat der EuGH drei Fallgruppen benannt:<br />
Dieses wirtschaftliche Interesse ist zunächst gegeben, wenn<br />
der öffentliche Auftraggeber Eigentümer der Bauleistung<br />
oder des Bauwerks werden soll, das Gegenstand des Auftrags<br />
ist. Ein solches wirtschaftliches Interesse lässt sich<br />
weiterhin annehmen, wenn der öffentliche Auftraggeber über<br />
einen Rechtstitel verfügen soll, der ihm die Verfügbarkeit der<br />
Bauwerke im Hinblick auf ihre öffentliche Zweckbestimmung<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 91
sicherstellt. Als Beispiel verweist der EuGH hier auf seine Entscheidung<br />
zur Ausschreibungspflicht bei Erschließungsverträgen<br />
(Urteil vom 12.07.2001, C-399/98). Schließlich kann<br />
das wirtschaftliche Interesse in wirtschaftlichen Vorteilen, die<br />
der öffentliche Auftraggeber aus der zukünftigen Nutzung<br />
oder Veräußerung des Bauwerks ziehen kann, in seiner finanziellen<br />
Beteiligung an der Erstellung des Bauwerks (wie<br />
in der Entscheidung vom 18.01.2007, C-220/05) oder in den<br />
Risiken bestehen, die er im Falle eines wirtschaftlichen Fehlschlags<br />
des Bauwerks trägt.<br />
2. Ausübung städtebaulicher Regelungszuständigkeit<br />
genügt nicht<br />
Wird dagegen mit den Bauleistungen lediglich ein im allgemeinen<br />
Interesse liegendes öffentliches Ziel erfüllt, für dessen<br />
Beachtung der öffentliche Auftraggeber zu sorgen hat, fehlt<br />
es an einem öffentlichen Bauauftrag. Die bloße Ausübung<br />
von städtebaulichen Regelungszuständigkeiten ist weder<br />
auf den Erhalt einer vertraglichen Leistung noch auf die Befriedigung<br />
des unmittelbaren wirtschaftlichen Interesses des<br />
öffentlichen Auftraggebers gerichtet. Erst wenn der Auftraggeber<br />
ausdrücklich Maßnahmen ergriffen hat, um die Merkmale<br />
der Bauleistung zu definieren oder zumindest einen entscheidenden<br />
Einfluss auf ihre Konzeption auszuüben, kommt<br />
ein öffentlicher Bauauftrag in Betracht. Die bloße Prüfung von<br />
Bauplänen im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens<br />
oder die Aufstellung eines Bebauungsplans oder Flächennutzungsplans<br />
genügt dafür indes nicht.<br />
3. Einklagbare Verpflichtung muss vereinbart sein<br />
Ein öffentlicher Bauauftrag liegt zudem nur dann vor, wenn<br />
der Auftragnehmer auch eine einklagbare Verpflichtung zur<br />
Erbringung von Bauleistungen gegen Entgelt übernimmt.<br />
Bloße Absichten stellen keine verbindlichen Verpflichtungen<br />
dar und genügen in keiner Weise den Voraussetzungen an<br />
einen öffentlichen Auftrag.<br />
4. Nutzungsrecht bei Baukonzession<br />
Die Verschaffung des für eine Baukonzession erforderlichen<br />
Nutzungsrechts durch den Auftraggeber kann nicht allein<br />
durch die Erteilung einer Baugenehmigung oder die Aufstellung<br />
eines Bebauungsplans erfolgen. Zudem hält der<br />
EuGH fest, dass die Baukonzession die Übertragung eines<br />
Nutzungsrechtes voraussetzt. Dafür muss der Auftraggeber<br />
über die Nutzung des Bauwerks erst einmal verfügen können.<br />
Daran fehlt es, wenn das erforderliche Nutzungsrecht<br />
am Bauwerk allein im Eigentumsrecht des entsprechenden<br />
Auftragnehmers verwurzelt ist.<br />
Was bringt die Zukunft?<br />
Das Urteil des EuGH bestätigt den deutschen Gesetzgeber.<br />
Zwar fehlt es – anders als im Schlussantrag des Generalanwaltes<br />
– an einer ausdrücklichen Bewertung der deutschen<br />
Gesetzesänderung im GWB. Der Wortlaut des § 99 Abs. 3<br />
GWB steht aber ganz in Übereinstimmung mit der Auffassung<br />
des EuGH zum unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse des<br />
öffentlichen Auftraggebers. Auch was die Frage einer Befristung<br />
von Baukonzessionen betrifft, ist trotz der hier etwas<br />
zurückhaltenden Formulierung des EuGH davon auszugehen,<br />
dass die deutsche Regelung in § 99 Abs. 6 GWB europarechtskonform<br />
ist.<br />
92 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong><br />
Fazit<br />
Mit der Entscheidung des EuGH ist der Schlusspunkt unter<br />
die sogenannte Ahlhorn-Rechtsprechung gesetzt und die<br />
Anwendung des Vergaberechts bei kommunalen Immobiliengeschäften<br />
auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt. Unbestritten<br />
verschafft das Urteil des EuGH mehr Rechtssicherheit<br />
für die deutschen Kommunen. Denn fest steht nun, dass<br />
nicht alle Grundstücksveräußerungen mit Bauverpflichtung<br />
ausschreibungspflichtig sind. Rein städtebaulich veranlasste<br />
oder motivierte Immobiliengeschäfte der öffentlichen Hand<br />
können vergaberechtsfrei realisiert werden; oder anders<br />
gesagt: Allein städtebauliche Interessen reichen für die Begründung<br />
eines vergaberechtspflichtigen Vorgangs nicht aus.<br />
„Normale“ städtebauliche Tätigkeiten unterfallen nicht dem<br />
Anwendungsbereich des Vergaberechts. Die kommunalen<br />
Handlungs- und Gestaltungsspielräume sind damit (wieder)<br />
gewahrt, Investorenauswahlverfahren ohne Einhaltung der<br />
strengen Vergabevorschriften wieder zulässig.<br />
Vorsicht bleibt dennoch geboten: Fälle, in denen ein unmittelbares<br />
wirtschaftliches Interesse der Kommune bejaht werden<br />
kann, sind vielfältig denkbar. Es ist sicher zu erwarten, dass<br />
sich Vergabekammern und -senate damit zukünftig befassen<br />
werden.<br />
Gewerbe-Restschuldversicherung: Wirksamer Schutz gegen Insolvenz<br />
Interview mit Sebastian Fonken – Key Account Manager, April Financial Service, München<br />
Selbständige, Freiberufler und Inhaber von Personengesellschaften<br />
sowie geschäftsführende Gesellschafter haften in<br />
der Regel persönlich für die Kredite des Unternehmens. Diese<br />
Haftung ist nicht nur in wirtschaftlich schwierigen Zeiten<br />
mit gewissen Risiken verbunden, denn für das Wohl und Weh<br />
eines Unternehmens ist auch die persönliche Leistungsfähigkeit<br />
und Arbeitskraft des Unternehmers von größter Bedeutung.<br />
Fällt dieser aus, kann das Unternehmen schnell in eine<br />
finanzielle Schieflage geraten.<br />
Eine schwierige Situation, nicht nur für den Betroffenen, sondern<br />
auch für das jeweilige Kreditinstitut, dessen Darlehen<br />
nicht mehr bedient werden kann und das somit auf die noch<br />
ausstehenden Raten verzichten muss. Allerdings ist seit mehr<br />
als 2 Jahren eine innovative Lösung für alle Beteiligten auf<br />
dem Markt: die Gewerbe-Restschuldversicherung, kurz Ge-<br />
werbe-RSV genannt, die von der APRIL Financial Services<br />
zusammen mit ihrer Schwestergesellschaft, der Axeria Prévoyance<br />
S.A., angeboten wird. Letztere ist der Risikoträger der<br />
Gewerbe-RSV und einer der erfolgreichsten französischen<br />
Lebens- und Personenversicherer mit Hauptsitz in Lyon. Axeria<br />
Prévoyance gehört seit 1998 zu der an der französischen<br />
Börse notierten APRIL Group und hat sich die Gen Re als<br />
starken Rückversicherer ausgewählt.<br />
Für die im Rahmen der Gewerbe-RSV anfallenden Aufgaben<br />
wie Vertrieb, Verwaltung und Sachbearbeitung<br />
zeichnet die APRIL Financial Services verantwortlich. Der<br />
Produktgeber sieht den Zugang zu Gewerbetreibenden, Firmenkunden<br />
und Existenzgründern derzeit exklusiv über die<br />
öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. Der Verkauf der Produkte<br />
erfolgt mittels eines internetbasierten Rechners unter
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie der anhaltenden<br />
Finanzkrise setzen sowohl Unternehmen als<br />
auch die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute verstärkt<br />
auf Sicherheit. Zum Beispiel in Form einer<br />
Gewerbe-RSV. Kommunalwirtschaft sprach mit Sebastian<br />
Fonken, Key Account Manager der APRIL<br />
Financial Services.<br />
KW: Restschuldversicherungen wird nachgesagt, sie<br />
würden Kredite verteuern. Ist das bei der Gewerbe-<br />
RSV nicht der Fall?<br />
Fonken: Das schlechte Image der Restschuldversicherungen<br />
stammt aus einigen speziellen Fällen im<br />
Konsumentenkreditbereich. Die Gewerbe-RSV der<br />
APRIL Financial Services ist nicht vergleichbar mit<br />
dieser Art Restschuldversicherungen.<br />
KW: Was ist der Unterschied zwischen einer Gewerbe-RSV<br />
und einer herkömmlichen Restschuldversicherung<br />
aus dem Ratenkreditbereich?<br />
Fonken: Die Gewerbe-RSV wird nicht obligatorisch in<br />
einen Darlehensvertrag integriert, vielmehr erfolgen<br />
Beratung und Verkauf über eine externe Schnittstelle.<br />
Es gibt daher einen separaten Versicherungsvertrag<br />
mit einmaliger oder ratierlicher Zahlungsweise. Das<br />
bedeutet für den Kunden maximale Transparenz bei<br />
der Darstellung der Versicherungsbeiträge. Die Versicherungsverläufe<br />
sind je nach Kreditprodukt individualisiert.<br />
So ist gewährleistet, dass der Kunde eine<br />
Absicherung erhält, die optimal zu ihm passt. Darüber<br />
hinaus verfügt der Produktanbieter über eine schlanke<br />
Kostenstruktur. Es gibt keinen Overhead und keine<br />
teure Außenorganisation. Dies ist auch notwendig!<br />
Die Beziehung zwischen Firmen- oder Gewerbekunden<br />
und Berater ist langfristig und ganzheitlich ausgelegt.<br />
KW: Warum sollten Gewerbetreibende und Unternehmer<br />
eine Gewerbe-RSV abschließen?<br />
Fonken: Gerade bei kleineren und mittelständischen<br />
Unternehmen ist die Leistungsfähigkeit und Arbeitskraft<br />
des Unternehmers von großer Bedeutung, denn<br />
die Mitarbeiter können den Unternehmer oftmals<br />
nicht ersetzen. Erwirtschaftet das Unternehmen aufgrund<br />
eines Ausfalls seines „Chefs“ einen geringeren<br />
oder gar keinen Umsatz und sind darüber hinaus auch<br />
noch gewerbliche Kredite zu bedienen, ist der Weg in<br />
die Insolvenz oftmals nicht mehr weit. Die Gewerbe-<br />
RSV übernimmt dann die betrieblichen Kreditkosten<br />
inkl. Tilgung und sichert damit das Fortbestehen des<br />
Unternehmens.<br />
KW: Was genau kann ein Unternehmer durch die Gewerbe-RSV<br />
absichern?<br />
Fonken: Biometrische Risiken wie Krankheit oder<br />
Todesfall – Risiken also, die mit bestehenden Produkten<br />
bislang nicht ausreichend abgesichert werden<br />
konnten. Da Berufsunfähigkeits- oder Krankentagegeldversicherungen<br />
den Unternehmer nur privat absi-<br />
chern, ist die Gewerbe-RSV eine ebenso sinnvolle wie<br />
problembezogene Lösung.<br />
KW: Welche Absicherungsformen für Unternehmer<br />
bietet die APRIL Financial Services den Kreditinstituten<br />
an?<br />
Fonken: Grundsätzlich gibt es drei Arten, erstens zur<br />
Kreditabsicherung von Annuitätendarlehen mit einer<br />
Laufzeit bis zu 30 Jahren für unbegrenzte Kreditsummen,<br />
zweitens für die Kontolinienabsicherung (Kontokorrentkredite)<br />
und schließlich für Förderdarlehen.<br />
Abgesichert werden natürliche Personen, die eine tragende<br />
Rolle im Unternehmen innehaben. Versicherbar<br />
sind grundsätzlich die gesamten Kreditsummen<br />
und -laufzeiten, aber auch <strong>Teil</strong>mengen daraus.<br />
Bei Small Tickets, d.h. bis zu einer Versicherungssumme<br />
von 80.000 Euro, entfällt sogar eine aufwendige<br />
Gesundheitsprüfung. Somit ist der Verkauf an alle<br />
Kunden unabhängig von deren Gesundheitszustand<br />
möglich. Bei größeren Krediten gibt es ein gestaffeltes<br />
Annahmesystem mit Gesundheitsfragen bzw. medizinischer<br />
Prüfung.<br />
KW: Wie hat sich der Markt für die Gewerbe-RSV seit<br />
der Einführung durch APRIL Financial Services entwickelt?<br />
Fonken: Ganz klar, die Gewerbe-RSV ist ein Erfolgsmodell,<br />
denn die Kunden sehen in wirtschaftlich<br />
schwierigen Zeiten verstärkt die Notwendigkeit, sich<br />
abzusichern. Dementsprechend konnten wir in den<br />
vergangenen sechs Monaten ein großes Umsatzwachstum<br />
verzeichnen und viele Sparkassen als neue Vertriebspartner<br />
hinzugewinnen. Mittlerweile vertreiben<br />
zirka 60 Sparkassen aus nahezu allen Verbänden unser<br />
Produkt. Diese schätzen an unserem Produkt, dass<br />
es sich einfach verkaufen lässt und eine bessere Marge<br />
bietet als eine „herkömmliche“ Risiko-Lebensversicherung.<br />
Weiterhin kompensiert die Gewerbe-RSV<br />
die gestiegenen Risikokosten der Kreditinstitute.<br />
KW: Welche Vorteile bietet die Gewerbe-RSV dem<br />
Kreditgeber?<br />
Fonken: Eine Sparkasse bietet ihrem Kunden mit<br />
der Gewerbe-RSV ein wichtiges und erfolgreiches<br />
Produkt im Rahmen einer verantwortungsvollen<br />
Kreditvergabe. Die Kredite des Unternehmers sind<br />
abgesichert und das Geldinstitut bleibt nicht auf dem<br />
notleidenden Darlehen sitzen. Es erspart sich unangenehme<br />
Rechtsstreitigkeiten und kann eine mitunter<br />
lang gepflegte Kundenbeziehung aufrechterhalten.<br />
Nicht zuletzt erhält der Kundenberater über die Gewerbe-RSV<br />
einen praktischen Anlass zu einem neuen<br />
Kundengespräch. Dazu eignet sich auf einfache Art<br />
und Weise das Ankerprodukt der Gewerbe-RSV, die<br />
Kontokorrentabsicherung. Aber auch die Absicherung<br />
älterer Kreditverpflichtungen ist über eine Bestandsaktion<br />
jederzeit möglich.<br />
KW: Vielen Dank für das Gespräch!<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 93
www.restschuldversicherung.de, somit ist der Implementierungsaufwand<br />
des Produktes minimal.<br />
Win-Win-Situation<br />
Die Gewerbe-RSV funktioniert nach einem einfachen Prinzip:<br />
Im Krankheitsfall übernimmt sie alle betrieblichen Kreditraten<br />
– und zwar solange der Versicherte krank oder erwerbsunfähig<br />
ist. Im Todesfall begleicht die Gewerbe-RSV außerdem den<br />
noch ausstehenden Restkredit in voller Höhe, was den Fortbestand<br />
des Unternehmens sichert. Dabei können Unternehmer,<br />
aber auch Angestellte, die eine tragende Rolle im Unternehmen<br />
spielen, wie z.B. der Top-Verkäufer, versichert werden.<br />
Nicht nur der Unternehmer, auch das Kreditinstitut profitiert<br />
gleich mehrfach von dem innovativen Konzept der Gewerbe-RSV.<br />
Denn: ausgelegte Darlehen und das Kreditrisiko<br />
sind durch die Gewerbe-RSV wirkungsvoll abgesichert. Das<br />
schafft nicht nur beiderseitiges Vertrauen, sondern trägt maßgeblich<br />
zur Kundenbindung bei. Zudem lässt sich die Marge<br />
im Kreditgeschäft durch dieses nützliche Zusatzprodukt<br />
deutlich steigern, und das bei geringem Beratungsaufwand.<br />
Ein weiterer Vorteil ist schließlich die einfache Handhabung,<br />
denn die Integration einer speziellen Software in das hauseigene<br />
IT-System ist nicht notwendig.<br />
Kein Wunder also, dass sich die Gewerbe-RSV seit ihrer<br />
Einführung durch die APRIL Financial Services als echtes<br />
Erfolgsmodell erweist. So ist die Gewerbe-RSV längst fester<br />
Bestandteil des Portfolios namhafter Kreditinstitute geworden<br />
und mehrere tausend Unternehmen greifen inzwischen<br />
ganz selbstverständlich auf diese effektive Form der Absicherung<br />
zurück.<br />
Verkehrsinfrastruktur auf dem Erfolgsweg: Das Pilotprojekt A4 als PPP-Modell<br />
Von Bernward Kulle – Mitglied des Vorstands HOCHTIEF Concessions AG<br />
und Sprecher der Geschäftsführung HOCHTIEF PPP Solutions GmbH, Essen<br />
Nach nur knapp zweijähriger Bauzeit und damit ein Jahr<br />
früher als vorgesehen hat die Konzessionsgesellschaft Via<br />
Solutions Thüringen GmbH & Co. KG am 6. Januar dieses<br />
Jahres die Umfahrung Hörselberge, die Neubaustrecke der<br />
Bundesautobahn 4 (A4), in Betrieb genommen. Der Neu- beziehungsweise<br />
Ausbau der A4 zwischen der Landesgrenze<br />
Hessen/Thüringen und der Anschlussstelle Gotha war das erste<br />
Bundesfernstraßenprojekt, das als Public-Private-Partnership-(PPP-)-Modell<br />
im ostdeutschen Autobahnnetz realisiert<br />
wurde. Es dient zudem dem Bundesministerium für Verkehr,<br />
Bau und Stadtentwicklung als eines von vier Pilotprojekten,<br />
um umfängliche Erfahrungen mit der langfristigen, vertraglich<br />
geregelten Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und<br />
Privatwirtschaft zu sammeln. Die bisherige Bilanz kann sich<br />
sehen lassen: Sowohl die Nutzer als auch die öffentliche Hand<br />
und die Konzessionsgesellschaft sind mit der in Rekordzeit<br />
erstellten Straße rundherum zufrieden.<br />
Das Bundesministerium hatte Via Solutions Thüringen im<br />
Oktober 2007 den Auftrag über Planung, Finanzierung, Bau<br />
sowie den 30-jährigen Betrieb des zirka 45 Kilometer langen<br />
Abschnitts der A4 erteilt. An der privaten Betreibergesellschaft<br />
sind HOCHTIEF Concessions (über HOCHTIEF PPP<br />
Solutions) und der VINCI-Konzern mit jeweils 50 Prozent beteiligt.<br />
Nur wenige Monate später, am 3. April 2008, konnten<br />
die privaten Betreiber den Grundstein für die neue Autobahn<br />
zwischen Eisenach und Gotha legen. Die Bauarbeiten übertrugen<br />
sie einer Arbeitsgemeinschaft, die zu 33 Prozent aus<br />
der VINCI-Tochtergesellschaft EUROVIA und zu 33 Prozent<br />
aus der HOCHTIEF Construction AG bestand. Die übrigen<br />
34 Prozent verteilten sich auf die beiden mittelständischen<br />
Unternehmen Josef Rädlinger Bauunternehmen GmbH und<br />
Strassing-Limes Bau GmbH.<br />
Weil die Erdbauarbeiten im Jahr 2008 deutlich schneller vorangingen<br />
als geplant, waren sie im April 2009 bereits nahezu<br />
abgeschlossen. Im Sommer 2009 wurden bis zu 1000 Meter<br />
von der obersten Schicht, der Fahrbahndecke aus Beton, am<br />
Tag hergestellt. Parallel dazu liefen die Arbeiten an den Überführungsbauwerken<br />
auf Hochtouren. So konnte Via Solutions<br />
Thüringen nach nur knapp zweijährigem Bau die Umfahrung<br />
Anfang Januar <strong>2010</strong> in Betrieb nehmen – ein ganzes Jahr früher<br />
als vorgesehen.<br />
Seitdem rollt der Verkehr in beiden Richtungen reibungslos<br />
über die neue Autobahn. Den Nutzern stehen jeweils drei<br />
Fahrspuren zur Verfügung. Lediglich an den beiden Bauenden<br />
verengt sich die Fahrbahn für eine Übergangszeit noch<br />
auf jeweils zwei Spuren. Auf den letzten sechs Kilometern<br />
zwischen der Nessetalbrücke und dem östlichen Bauende<br />
94 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
wurde das recycelte Abbruchmaterial von der alten A4-Strecke<br />
als Unterbau für den Fahrbahnkörper einer Richtungsfahrbahn<br />
genutzt.<br />
Die alte, gefahrenreiche Strecke durch die Hörselberge wird<br />
derzeit einschließlich aller Bauwerke komplett zurückgebaut<br />
und renaturiert. Der restliche <strong>Teil</strong> der Altstrecke, zur Bundesstraße<br />
umgewidmet, dient nun als Ortsumgehung für Eisenach.<br />
An der umgewidmeten Bundesstraße wird der Kreisverkehr<br />
bei Wutha-Farnroda fertiggestellt und auch an der<br />
Anschlussstelle Eisenach-West an die neue Autobahn angebunden.<br />
Beim Bau der Hörselberg-Umfahrung bewegten die Arbeiter<br />
in Spitzenzeiten bis zu 400.000 Kubikmeter Erde pro Monat,<br />
während der zweijährigen Bauzeit waren es insgesamt<br />
3,7 Millionen Kubikmeter. Bis zu 500 Beschäftigte und mehr<br />
als 100 Erdbaugeräte waren im Einsatz. Sie legten unter anderem<br />
53 Kilometer Entwässerungsleitungen und verbauten<br />
eine Million Tonnen Frostschutzmaterial sowie 300.000 Kubikmeter<br />
Beton.<br />
All dies in nur zwei Jahren zu realisieren, erforderte einen<br />
großen und gleichzeitigen Einsatz von technischen und<br />
menschlichen Ressourcen. Diese effektiv und effizient zu<br />
nutzen und einzusetzen stellte die größte Herausforderung<br />
dieser Baumaßnahme dar. Voraussichtlich im Oktober <strong>2010</strong><br />
werden sämtliche Arbeiten an der Strecke vollständig abgeschlossen<br />
sein.<br />
Die Strategie zur Erhaltung der Autobahn durch die Konzessionsgesellschaft<br />
folgt einem festgelegten Plan, der sich<br />
vorrangig auf die Leistungsbereiche des Oberbaus, der Ingenieurbauwerke,<br />
des Erdbaus, der Entwässerung und der<br />
Straßenausstattung (z.B. Fahrbahnmarkierung, Beschilderung<br />
etc.) erstreckt. So wird die Straße immer in einem klar<br />
definierten, vertraglich fixierten Zustand gehalten. In diesem<br />
qualitativ hohen Zustand übergibt sie die Konzessionsgesellschaft<br />
nach 30 Jahren an den Bund.<br />
Neben dem Ausbau und der Erhaltung ist Via Solutions Thüringen<br />
seit dem 1. Mai 2008 auch für den Betrieb der bestehenden,<br />
42 Kilometer langen A4 zwischen der Landesgrenze<br />
Hessen/Thüringen und der Anschlussstelle Gotha verantwortlich.<br />
Mit der Inbetriebnahme der Neubaustrecke verlängerte<br />
sich die Konzessionsstrecke auf 45 Kilometer. Seit Betriebsbeginn<br />
ist das Unternehmen in der unter Denkmalschutz stehenden<br />
Autobahnmeisterei Eisenach untergebracht. Diese<br />
dient gleichzeitig als Betriebszentrale und beherbergt den<br />
Fuhrpark. In Kürze eröffnet die Gesellschaft einen zusätzlichen<br />
Standort in Sättelstädt, um von Synergien – speziell im<br />
Winterdienst – zwischen den beiden Stützpunkten profitieren<br />
zu können. Generell übernimmt die Konzessionsgesellschaft<br />
Aufgaben wie die Streckenkontrolle, den Grünschnitt, Ausbesserungsarbeiten<br />
sowie den Winterdienst.<br />
Seit Betriebsbeginn hat die Konzessionsgesellschaft eine<br />
hohe Verfügbarkeit der Strecke auch bei extremen Witterungsverhältnissen<br />
gewährleistet. Insbesondere nach der<br />
Inbetriebnahme der Umfahrung Hörselberge im Januar <strong>2010</strong><br />
haben sich die Straßenwärter schnell auf die neue Situation<br />
eingestellt. Durch gut geschultes Personal, moderne Technik<br />
und intensive Einsatzplanung konnten größere Verkehrsbehinderungen<br />
trotz des außergewöhnlich strengen Winters<br />
vermieden werden.<br />
Beim Betrieb der A4 arbeitet Via Solutions Thüringen eng mit<br />
der Verkehrspolizei, den benachbarten Autobahnmeistereien<br />
und dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)<br />
zusammen. Sämtliche Maßnahmen werden im Vorfeld mit<br />
allen beteiligten Partnern abgestimmt. Um die Beeinträchtigungen<br />
für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu<br />
halten, arbeitet das Team auch beim Betrieb teilweise in zwei<br />
Schichten und nutzt verkehrsarme Zeiten aus. Die Dauer der<br />
Maßnahmen verkürzt sich dabei auf ein Minimum, der Verkehr<br />
fließt zügig weiter. Neben der Sicherheit auf der Strecke<br />
hat das gepflegte Erscheinungsbild der Rastanlagen höchste<br />
Priorität.<br />
Das PPP-Projekt A4 hat ein Investitionsvolumen von 258,5<br />
Millionen Euro. Um ihre Investitionen zu refinanzieren, erhalten<br />
die privaten Partner während der Betriebszeit die Einnahmen<br />
aus der Lkw-Maut, die auf dem Autobahnabschnitt<br />
durch Toll Collect erhoben wird. Pkw-Fahrer müssen auf der<br />
Strecke keine Maut bezahlen. Der auf der Konzessionsstrecke<br />
anfallende Maut-Betrag wird über die DEGES (Deutsche<br />
Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) an die Konzessionsgesellschaft<br />
Via Solutions Thüringen weitergeleitet.<br />
Auf die Maut muss der private Partner dabei auch Mehrwertsteuer<br />
abführen. Hinzu kommt eine staatliche Anschubfinanzierung.<br />
Von den Einnahmen muss das Unternehmen außerdem<br />
sämtliche Betriebs- und Erhaltungskosten sowie die<br />
laufenden Kosten der Gesellschaft decken. Die Finanzierung<br />
des Projekts erfolgt ausschließlich auf der Basis des erwarteten<br />
Cash Flows der Projektgesellschaft.<br />
Seit Anfang September 2009 ist die Via Solutions Thüringen<br />
auch nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Für die Kunden<br />
der Gesellschaft – die Nutzer und Anrainer der A4 sowie den<br />
Bund als Konzessionsgeber, vertreten durch die DEGES – bedeutet<br />
dies, dass das Unternehmen offiziell und nachweisbar<br />
seine Abläufe strukturiert, plant, beschreibt und ständig verbessert.<br />
Zu diesen Abläufen gehören zum Beispiel der Bau<br />
der neuen Strecke sowie die Sicherung und Erhaltung der<br />
Autobahn. Außerdem gilt es, Unfälle und Staus zu vermeiden<br />
sowie mit den Kunden zu kommunizieren. Ebenso wichtig<br />
ist es, Fristen und Pflichten aus dem Konzessionsvertrag<br />
einzuhalten. Die Via Solutions Thüringen gestaltet sämtliche<br />
Arbeitsabläufe transparent, um Fehler zu erkennen, frühzeitig<br />
zu verhindern und eine hohe Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.<br />
Weitere Aspekte der Zertifizierung sind Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz<br />
der Mitarbeiter sowie Umweltmanagement.<br />
Vor allem die Mitarbeiter an der Strecke sind hohen Gefahren<br />
ausgesetzt. Schulungen und geeignete Schutzausrüstungen<br />
helfen dabei, die Risiken zu minimieren.<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 95
Direkt nach der Inbetriebnahme<br />
im Januar<br />
<strong>2010</strong> haben die Rückbauarbeiten<br />
der alten<br />
A4 zwischen Wutha-<br />
Farnroda und dem<br />
östlichen Bauende<br />
begonnen. Wie schon<br />
beim Neubau arbeiten<br />
Straßenbauer und<br />
Naturschützer auch<br />
beim Rückbau der Altstrecke<br />
nach einem<br />
umfangreichen landschaftspflegerischen<br />
Begleitplan Hand in<br />
Hand zusammen. Dazu<br />
wurden die Schutzplanken<br />
demontiert<br />
und recycelt, die Asphaltschicht<br />
abgefräst<br />
und ebenfalls der Wiederverwertung zugeführt. Die darunter<br />
liegenden Betonplatten werden zerbrochen und zerkleinert.<br />
Das Bauteam nutzt das recycelte Material als Unterbaumaterial<br />
für die Fertigstellung der südlichen Richtungsfahrbahn auf<br />
den letzten sechs Kilometern der Neubaustrecke. Insgesamt<br />
wird ein Abschnitt von etwa zehn Kilometern Länge auf beiden<br />
Richtungsfahrbahnen der Natur zurückgegeben.<br />
Anschließend entsteht auf den wiedergewonnenen Flächen<br />
die ökologisch wichtige Verbindung zwischen dem Nationalpark<br />
Hainich und dem Naturpark Thüringer Wald. Die Neubautrasse<br />
der A4 bietet durch ihre drei Talbrücken sowie<br />
durch zahlreiche Wilddurchlässe für Tiere eine weit höhere<br />
„ökologische Durchlässigkeit“ als die bestehende Trasse. Die<br />
landschaftspflegerischen Maßnahmen orientieren sich daran,<br />
bestehende Strukturen wie Gräben und Wege zu sichern,<br />
auszuweiten und zu entwickeln.<br />
Bei der Verlegung der A4 entsteht ein Biotopverbund, der<br />
entscheidend dazu beiträgt, den Nationalpark Hainich wieder<br />
mit dem Thüringer Wald zu verbinden. Dabei schlägt ein<br />
so genannter „Grüner Korridor“ nach dem Rückbau der alten<br />
Trasse im Abschnitt Hörselberge eine Brücke für Wildkatzen,<br />
die zu den letzten Raubkatzen Europas zählen. Der Korridor<br />
ermöglicht ihnen eine Ausbreitung nach Süden, was langfristig<br />
die Überlebenschancen steigert.<br />
Via Solutions Thüringen erweist sich auch als starker Partner<br />
in der Region und für die Region: Nach dem erfolgreichen<br />
A4-Lauf Anfang Januar, den das Unternehmen sponserte,<br />
unterstützt die Gesellschaft als neuer Titelsponsor des Wartburg-Staffellaufs<br />
in diesem Jahr ein weiteres spektakuläres<br />
Sportereignis. Der „Via Solutions Thüringen-Staffellauf“ findet<br />
am 18. September statt. Am 4. Juli lädt das Unternehmen<br />
bereits zu seinem zweiten Tag der offenen Tür in der denkmalgeschützten<br />
Autobahnmeisterei Eisenach ein. Anrainer<br />
der A4 und alle am Projekt Interessierten können sich hautnah<br />
über die aktuellen Entwicklungen beim Bau und Betrieb<br />
der Strecke informieren. Der Kontakt und die ständige Kommunikation<br />
mit Kunden, Nutzern und den Menschen in der<br />
Region ist dem Unternehmen ein wichtiges Anliegen.<br />
Der erfolgreiche Neu- und Ausbau der A4 als PPP-Modell<br />
zeigt, dass öffentlich-private Partnerschaften eine Lösung für<br />
das sich zuspitzende Problem mangelnder Investitionen in die<br />
Verkehrsinfrastruktur sind. Privat finanzierte Straßenprojekte<br />
ebnen buchstäblich den Weg aus der Krise und werden zu<br />
einer zunehmend wichtigen Säule der Verkehrspolitik. Denn<br />
die Konjunkturpakete, die die Bundesregierung zur Abfederung<br />
der Finanzkrise für die Kommunen auf die Beine stellte,<br />
haben an der grundsätzlichen Unterfinanzierung deutscher<br />
Infrastrukturprojekte nichts geändert. Möglicherweise haben<br />
sie einige öffentliche Projekte in den Jahren 2009 und <strong>2010</strong><br />
unterstützen können. Zu einer nachhaltigen Verbesserung<br />
des Straßennetzes konnten sie nicht beitragen.<br />
Sinkenden Einnahmen der öffentlichen Hand stehen gleichzeitig<br />
höhere Ausgaben für die soziale Absicherung und die<br />
Konjunkturprogramme entgegen. Sie erweitern das Haushaltsdefizit<br />
stetig. Das Grundgesetz lässt eine Neuverschuldung<br />
im Umfang von Neuinvestitionen nicht mehr zu, so dass<br />
der der Spielraum für Neuinvestitionen immer enger wird.<br />
Dies betrifft vor allem dringend erforderliche Investitionen in<br />
die Infrastruktur. Allein für den Erhalt der bestehenden Verkehrswege<br />
und -bauten sind schon jetzt mehr Investitionen<br />
notwendig als eingeplant.<br />
So sieht der Verkehrswegeplan von 2003 beispielsweise 9,9<br />
Milliarden Euro jährlich an Investitionen vor, während mindestens<br />
zwölf Milliarden Euro erforderlich sind. Im Schnitt wurden<br />
zwischen 2001 und 2008 jährlich lediglich 9,4 Milliarden<br />
Euro investiert. Die Folge: Zwei Fünftel der Bundesstraßen<br />
und ein Fünftel der Fahrbahnstreifen auf Autobahnen weisen<br />
erhebliche Mängel auf. Sie verursachen 180.000 Stunden<br />
Stau auf deutschen Straßen – kostspielige Verzögerungen,<br />
die wir uns nicht leisten können.<br />
Der Einbezug von Unternehmen der Privatwirtschaft bei der<br />
Realisierung öffentlicher Bauvorhaben kann den finanziellen<br />
Spielraum der öffentlichen Hand erweitern. Der private Partner<br />
übernimmt dabei alle Aufgaben rund um das jeweilige<br />
Projekt: planen, finanzieren, bauen bis hin zum Betreiben.<br />
PPP-Projekte agieren somit nach dem Lebenszyklus der Objekte.<br />
Die Einsparungen, die sich für die öffentliche Hand daraus<br />
ergeben, schaffen Freiräume für Investitionen an anderer<br />
Stelle.<br />
PPP ist ein modernes und adäquates Beschaffungsmodell,<br />
das der Schuldenkrise im Investitionshaushalt entgegenwirkt.<br />
Denn die in PPP-Verträgen vereinbarten Zahlungen des öffentlichen<br />
Partners decken neben den Leistungen Bau, Betrieb<br />
und Erhaltung sowie den Finanzierungskosten auch die<br />
Tilgung der Finanzierung ab, so dass am Ende der Vertragslaufzeit<br />
der Kredit zurückgeführt ist. Insofern fördern PPP-<br />
Projekte nicht den Aufbau von Schattenhaushalten, sondern<br />
eignen sich im Gegenteil als modernes und transparentes<br />
Instrument zur Haushaltskonsolidierung.<br />
Die Wirtschaftlichkeit von PPP-Projekten ist das Ergebnis hoher<br />
Qualität, reibungsloser Abläufe und damit einer schnellen<br />
oder, wie beim Projekt A4, sogar vorzeitigen Realisierung. Die<br />
Effizienzgewinne, die sich erzielen lassen, sind beträchtlich.<br />
Denn schon beim Planen und Bauen haben die Unternehmen<br />
der Privatwirtschaft die Möglichkeit, die Folgekosten für Unterhaltung<br />
und Instandsetzung zu minimieren.<br />
Auch die Nutzer profitieren von öffentlich-privaten Partnerschaften:<br />
Neue Straßen sind weniger anfällig für Staus. Zudem<br />
steigt die Qualität der Verkehrswege, wenn private<br />
Unternehmen die Projekte umsetzen. Bereits in den Konzessionsausschreibungen<br />
ist genau definiert, welches Niveau ein<br />
privater Betreiber bei der Instandhaltung einhalten muss. Die<br />
Straßen befinden sich im Ergebnis in einem dauerhaft sehr<br />
guten Zustand. Ein Gewinn nicht zuletzt auch für den Logistikweltmeister<br />
Deuschland.<br />
96 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
Wirtschaftlichkeit verbessern, Kundenzufriedenheit erhöhen –<br />
mit Systemlösungen für das Kassenwesen<br />
Von Nils Rullkötter, Espelkamp<br />
Seit vielen Jahren zählen sowohl Banken – und hier insbesondere<br />
die Sparkassen – als auch kommunale Verwaltungen zu<br />
den Kunden des Magstadter Geldverarbeitungsspezialisten<br />
HESS. Im Verlauf seiner 125-jährigen Firmengeschichte ist<br />
es dem Traditionsunternehmen HESS durch eine intelligente<br />
Produktpolitik immer wieder gelungen, sich den wandelnden<br />
Märkten anzupassen und mit Kreativität und Innovationen<br />
neue Märkte zu gestalten. Heute hat das Magstadter Unternehmen<br />
sowohl im Bereich der münzverarbeitenden Selbstbedienungssysteme<br />
für Banken und Kreditinstitute als auch<br />
im Bereich kommunaler Zahlungssysteme eine führende<br />
Marktposition eingenommen. HESS-Produkte sind von der<br />
Entwicklung über die Produktion bis hin zur Fertigung „Made<br />
in Germany“.<br />
Von Banken werden vor allem die Produktfamilien rund um<br />
die Prozesse der Münzverarbeitung (Münzrollengeber und<br />
Münzeinzahler) nachgefragt, die insbesondere dem Anspruch<br />
nach einem umfassenden Bargeldservice im SB-Foyer gerecht<br />
werden. Abgerundet und sinnvoll ergänzt wird das Angebot<br />
für SB-Foyers in Banken durch die Produktfamilien für<br />
Sortenwechsler und Depositsysteme. In öffentlichen Verwaltungen<br />
sorgt das HESS-Zahlungssystem mit Kassenautomat<br />
für einen sicheren, effizienten und bürgerfreundlichen Zahlungsverkehr<br />
und erfüllt so die Ansprüche der kommunalen<br />
Auftraggeber.<br />
Nachfolgend möchten wir Ihnen anhand zweier Praxisbeispiele<br />
aufzeigen, welche Vorteile und Anforderungen die<br />
Einführung eines geldverarbeitenden Premium-Systems von<br />
HESS mit sich bringt.<br />
Sparkasse Gütersloh: Kundennähe und<br />
Kundenbindung durch umfassenden Bargeldservice<br />
„Die Bedeutung der Münze im Zahlungsverkehr ist ungebrochen<br />
hoch. Auf der Suche nach Möglichkeiten zur effizienten<br />
Münzgeldver- und entsorgung gehen immer mehr Institute<br />
den Weg, der auch schon bei der Banknote erfolgreich war:<br />
Sie verlagern die Münzverarbeitung vom Schalter-Kasse-Bereich<br />
in das Foyer.“ Ulrich Bauer, Geschäftsführer von HESS.<br />
In der Sparkasse Gütersloh haben persönliche Beratung und<br />
umfassender Service oberste Priorität. Passend dazu sollte<br />
ein 24-Stunden-Full-Service-Angebot für alle Geschäfts- und<br />
Privatkunden vorhanden sein. Die Automatisierung des Bargeldhandlings<br />
im Kundenkontakt wurde mit der Eröffnung der<br />
neuen Sparkassen-Hauptgeschäftsstelle im Dezember 2008<br />
erfolgreich umgesetzt.<br />
Vor dem Umbau der Hauptgeschäftsstelle zahlten Privatkunden<br />
Münzschüttgut am Münzeinzahler in der Kundenhalle<br />
selbstständig ein. Nach Abschluss der Einzahlung wurde<br />
eine Quittung ausgegeben. Mit dieser Quittung ging der Kunde<br />
zum Serviceschalter und ließ sich den Betrag bar auszahlen<br />
oder seinem Konto gutschreiben. Für die Versorgung der<br />
Geschäftskunden mit Münzrollen gab es keinen Automaten.<br />
Benötigte Münzrollen wurden vom Personal während der Öffnungszeiten<br />
an die Kunden ausgegeben.<br />
Das wurde mit dem Einzug in das neue Gebäude anders: Mitarbeiter<br />
wurden vom Bargeldhandling befreit und die neue<br />
SB-Wand mit Automaten für Deponierung von losen Münzen<br />
und Auszahlung von Münzrollen ausgestattet.<br />
Ein minimales Ausfallrisiko und eine intuitive Bedienbarkeit<br />
der Automaten waren wichtige Bedingungen, die die neuen<br />
Systeme uneingeschränkt erfüllen sollten. Zudem sollten sie<br />
im Design zu den vorhandenen Geldausgabeautomaten passen,<br />
um eine einheitliche Optik in der neuen Hauptgeschäftsstelle<br />
zu gewährleisten. Die Forderung der Kunden, dass alle<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 97
Einzahlungen genauso wie Auszahlungen zeitnah auf den<br />
Konten gutgeschrieben werden, sollte durch die Anbindung<br />
der neuen Automaten an die vorhandene IT erfüllt werden.<br />
In der neuen hell und modern gestalteten Kundenhalle stehen<br />
für diese Dienstleistungen seit Dezember 2008 nun ein<br />
HESS-Münzrollengeber „SIRIUS SmartCoin“ und ein HESS-<br />
Einzahlungsautomat für lose Münzen „SIRIUS Deposito Coin“<br />
zur Verfügung.<br />
In den ersten zwei Monaten nach der Neueröffnung der<br />
Hauptgeschäftsstelle begleiteten die Mitarbeiter die Kunden<br />
an die SB-Automaten-Wand und zeigten ihnen, welche Automaten<br />
für ihre Transaktionen zur Verfügung stehen. Die intuitive<br />
Bedienbarkeit der HESS-Systeme führte zu einer schnellen<br />
Akzeptanz der Automaten bei Mitarbeitern und Kunden.<br />
Die Vorteile der neuen „Münzgeldautomaten“ überzeugten<br />
die Kunden schnell. Die Geschäftskunden freuen sich über<br />
die 7-Tage-24-Stunden-Möglichkeit der Bargeldversorgung<br />
passend zu den erweiterten Öffnungszeiten ihrer Geschäfte.<br />
Der Münzrollenverkauf am SIRIUS SmartCoin ist für hauseigene<br />
Kunden kostenlos. Während der Befüllung seines Warenkorbes<br />
kann der Kunde auf dem Touch-Screen sehen, für<br />
welchen Betrag er bereits Münzrollen ausgewählt hat. Bis zur<br />
Bestätigung des Kaufes kann er seine Auswahl korrigieren<br />
oder den Vorgang auch komplett abbrechen.<br />
Der Barverkauf von Münzrollen an Nichtkunden ist kostenpflichtig.<br />
Der SIRIUS DepositoCoin nimmt Münzschüttgut an.<br />
Mit seiner Sparkassen-Karte identifiziert sich der Kunde am<br />
Automaten und zahlt seine Münzen ein. Die Gutschrift auf<br />
seinem Konto erfolgt durch eine automatisierte Datenübertragung<br />
per DTAUS an die vorhandene IT.<br />
Die Administration der HESS-Systeme erfolgt über den Web-<br />
Browser. Vom Arbeitsplatz aus kann der Mitarbeiter alle Daten<br />
der Automaten abfragen und z. B. Zahlungsvorgänge nachvollziehen<br />
oder Füllstände abfragen. Dank der patentierten<br />
HESS TopRoll®-Technologie im SIRIUS SmartCoin werden<br />
die Münzrollen-Bestände automatisch erkannt und nach dem<br />
Befüllen auch wieder automatisch korrigiert. Sobald im SIRI-<br />
US SmartCoin Münzrollen nachgefüllt werden müssen oder<br />
der gefüllte Münzwagen im SIRIUS Deposito Coin gegen einen<br />
leeren getauscht werden muss, wird der Mitarbeiter vom<br />
HESS-WebMaster per E-Mail informiert.<br />
Die Aufgabe, allen Kunden einen umfassenden Bargeldservice<br />
zu bieten, Ablauf- und Organisationsprozesse zu optimieren<br />
und zu automatisieren sowie Mitarbeiter vom Bargeldhand-<br />
ling zu befreien wurde im Münzbereich durch HESS-Systeme<br />
erfolgreich gelöst.<br />
Berliner Landesamt für Bürger- und<br />
Ordnungsangelegenheiten: Moderne<br />
Bezahlmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger<br />
„Mit dem HESS-Zahlungssystem wird möglich, was auf den<br />
ersten Blick als Widerspruch erscheint: Kostenreduktion,<br />
mehr Bürgerfreundlichkeit und mehr Service ohne zusätzlichen<br />
Personaleinsatz. Mit HESS-Zahlungssystemen erledigen<br />
Bürgerinnen und Bürger ihre Gebührenzahlungen bar<br />
oder bargeldlos direkt am Sachbearbeiterplatz, an einer zentralen<br />
personenbedienten Kasse oder an einem HESS-Kassenautomaten.<br />
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden<br />
von Routinearbeiten befreit und es steht mehr Zeit für die<br />
Beratung der Bürger zur Verfügung. Mit über 380 erfolgreich<br />
realisierten Projekten in Deutschland ist HESS marktführend<br />
im Bereich kommunaler Zahlungssysteme.“ Wolfgang Ristau,<br />
HESS-Vertriebsleiter für den Geschäftsbereich Zahlungssysteme.<br />
An den zahlreichen Standorten des „Landesamts für Bürger-<br />
und Ordnungsangelegenheiten“ (LABO) finden die Berliner<br />
Bürgerinnen und Bürger insbesondere ihre Ansprechpartner<br />
für alles, was mit Führerschein, Kfz-Zulassung und Ausländerangelegenheiten<br />
zu tun hat. Die Zuständigkeiten für das<br />
Melderegister sowie für das Pass- und Ausweiswesen gehören<br />
ebenso in den Geschäftsbereich des LABO wie die<br />
Verantwortung für die Entschädigungsrenten der Opfer des<br />
Nationalsozialismus. Die Aufgaben sind also breit gefächert.<br />
In der Friedrichstraße, in Sichtweite des ehemaligen Checkpoint<br />
Charly, befindet sich die zentrale Dienststelle des über<br />
mehrere Standorte der Stadt verteilten Amtes. Täglich kommen<br />
hunderte von Bürgerinnen und Bürger in die Haupt- und<br />
Nebenstellen des LABO, um die zumeist kostenpflichtigen<br />
Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.<br />
Der Verwaltungsaufwand für das Kassieren, Verwalten und<br />
Abführen der Gebühren an die Landeshauptkasse war enorm.<br />
Die weitgehende Automatisierung dieser Vorgänge durch anwender-<br />
und benutzerfreundliche Zahlungssysteme sollte<br />
helfen, die hier gebundenen wertvollen Personalressourcen<br />
sinnvoller und effizienter einzusetzen. Die Prozesse rund um<br />
die Zahlungsabwicklung sollten mittels intelligenter, moderner<br />
Technologien einheitlich und smart gestaltet werden.<br />
Weitere, Ziele die durch die Einführung eines Zahlungssystems<br />
erreicht werden sollten, waren mehr Bürgerfreundlichkeit<br />
und mehr Kassensicherheit. Darüber hinaus sollte das<br />
Personal weitgehend vom Bargeldhandling befreit werden –<br />
mit dem Resultat, dass mehr Zeit für die Beratung der Bürgerinnen<br />
und Bürger bleibt.<br />
Zudem sollte das Zahlungssystem problemlos in die vorhandene<br />
IT-Struktur eingebunden werden. Für viele Kommunen<br />
ein entscheidendes Kriterium. In Berlin werden die Zahldaten<br />
automatisch über Schnittstellen aus den Fachverfahren<br />
ZWExpert und AusReg2 importiert und an ProFiskal NBR<br />
exportiert. Im ITDZ, dem IT-Dienstleistungszentrum Berlin,<br />
werden alle Daten zentral auf einem Datenbank-Cluster unter<br />
Oracle 10g RAC gehalten.<br />
Mit der ManagementConsole des HESS-Zahlungssystems,<br />
das sich in jede beliebige IT-Struktur einbinden lässt, können<br />
zusätzlich vom Sachbearbeiterplatz aus die HESS-Kassenautomaten<br />
in Aktion überwacht und gesteuert werden. Diese<br />
Leitstandtechnologie macht es möglich, dass der autorisierte<br />
98 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
Systembetreuer sich mit seinem Passwort einloggt. So kann<br />
er, falls z. B. eine bestimmte Münz- oder Banknotensorte in<br />
einem Automaten zur Neige geht, die Funktion der Ausgabe<br />
dieser Münze oder Banknote außer Betrieb nehmen. So ist<br />
sichergestellt, dass kein Automat ausfällt, nur weil ein Modul<br />
nicht mehr betriebsbereit ist. Ein wesentlich Vorteil der HESS-<br />
Technologie.<br />
Bereits 2004 hatte der Berliner Senat die genannten Anforderungen<br />
und Ziele in den Bezirken mit dem Projekt „Kassenkooperation“<br />
durch den Einsatz des HESS-Zahlungssystems mit<br />
Kassenautomaten umgesetzt. Heute können die Bürgerinnen<br />
und Bürger in den Berliner Bezirksämtern unabhängig von<br />
Öffnungszeiten personenbedienter Kassen ihre Ein- und Auszahlungen<br />
bar und bargeldlos an HESS-Kassenautomaten<br />
erledigen. Die in den Berliner Bezirksämtern gesammelten,<br />
positiven Erfahrungen waren – neben der Erfüllung der genannten<br />
Ansprüche – sicherlich auch ein Kriterium für die<br />
Entscheidung für das HESS-Zahlungssystem.<br />
Die ersten vier HESS-Kassenautomaten MultiPay 600 des<br />
LABO wurden 2006 in der Kfz-Zulassungsstelle Ferdinand-<br />
Schulze-Straße installiert. An 150 Sachbearbeiterplätzen wird<br />
hier mit der Software HESS-Zahlungssystem gearbeitet; 45<br />
davon sind zusätzlich mit einem GiroCard-Terminal für die<br />
sofortige bargeldlose Zahlung am Sachbearbeiterplatz ausgestattet.<br />
Wer bar zahlen möchte erhält eine Kassenkarte zur<br />
Zahlung am Kassenautomaten, aber auch die bargeldlose<br />
Zahlung ist am Automaten möglich.<br />
Zeitgleich wurden zwei HESS-Kassenautomaten MultiPay 600<br />
in der Ausländerbehörde am Friedrich-Krause-Ufer in Betrieb<br />
genommen. 180 Mitarbeiter wickeln ihre Zahlungsvorgänge<br />
- bar und bargeldlos – über die beiden Automaten ab. Alle<br />
Kassenautomaten an allen Standorten des LABO sind mit<br />
der Möglichkeit der Sprachauswahl, z. B. Türkisch, Englisch,<br />
Polnisch etc. ausgestattet, so dass die Bedienung für ausländische<br />
Mitbürgerinnen und Mitbürger problemlos möglich ist.<br />
Im Jahr 2007 wurden dann die Kfz-Zulassungsstelle in der<br />
Jüterboger Straße, die Führerscheinstelle in der Puttkamer<br />
Straße und die Abteilung Verpflichtungserklärungen in der<br />
Friedrichstraße mit der Softwarelösung HESS-Zahlungssystem<br />
„Light“ ausgestattet, um sicherzustellen, dass alle Abteilungen<br />
des LABO auf einer einheitlichen Softwareplattform<br />
arbeiten und für die Installation weiterer Kassenautomaten<br />
vorbereitet sind. In 2009 konnten dann sechs weitere HESS-<br />
Kassenautomaten MultiPay 600 beschafft werden. Einer davon<br />
kam in die Friedrichstraße, einer in die Puttkamer Straße,<br />
vier in die Jüterboger Straße.“<br />
Insgesamt ist das HESS-Zahlungssystem aktuell an allen<br />
LABO-Standorten mit 548 Sachbearbeiterplätzen, 117 Giro-<br />
Card-Terminals und 12 Kassenautomaten MultiPay 600 erfolgreich<br />
im Einsatz.<br />
Verbindung zwischen Kommune und Sparkasse<br />
Oft sind Produkte von HESS sowohl in der kommunalen Verwaltung<br />
als auch in der Sparkasse einer Stadt erfolgreich im<br />
Einsatz. Aufgrund des umfassenden Wissens und der Erfahrungen<br />
im Bereich der Bargeldautomation greifen die Entscheider<br />
in den Kommunen gerne auf das langjährige Knowhow<br />
der Sparkassen zurück, wenn es um die Automatisierung<br />
der Bargeldprozesse in den öffentlichen Verwaltungen geht.<br />
HESS-Premiumsysteme sind in vielen Sparkassen erfolgreich<br />
im Einsatz. Alle HESS-Lösungen basieren auf einer einheitlichen<br />
Software- und Technologieplattform. Dies verbindet<br />
die Systeme der einzelnen Produktfamilien und macht den<br />
Einsatz in unterschiedlichsten Bereichen wie Kommunen,<br />
Sparkassen & Bankinstitute, Energieversorger und Bibliotheken<br />
sowie im Handel & Retail möglich. So können Kommunen<br />
von den Erfahrungen mit HESS-Systemen in Sparkassen<br />
genauso profitieren, wie auch Sparkassen von den<br />
Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung. Die hardware-<br />
und softwareseitige Modularität der HESS-Premiumsysteme<br />
garantiert jedem Anwender aus jeder Branche auf viele Jahre<br />
Investitionssicherheit. Eine Produktpolitik, die sich für HESS<br />
und Anwender von HESS-Premiumsystemen auf lange Sicht<br />
lohnt und zu einer Win-Win-Situation und Zufriedenheit auf<br />
allen Seiten führt.<br />
Neuer Personalausweis kommt: Kosten sparen und im Service punkten<br />
Der neue Personalausweis (nPA) wird wie geplant zum 1. November<br />
<strong>2010</strong> eingeführt. Das hat das Bundesinnenministerium<br />
jetzt nochmals bestätigt. Damit ist der Weg endgültig frei<br />
für den Ausweis im Scheckkartenformat. Für die öffentliche<br />
Verwaltung und Wirtschaftsunternehmen gilt es, jetzt zügig<br />
die Nutzungsmöglichkeiten des neuen Ausweises zu prüfen.<br />
Denn die auf dem Ausweis-Chip gespeicherten Identitätsdaten<br />
samt optionaler elektronischer Signaturfunktion bieten<br />
Potenziale, Kosten zu sparen und Serviceangebote zu verbessern.<br />
Damit pünktlich zur Einführung des Ausweises neue<br />
Dienste reibungslos angeboten werden, ist jedoch Vorarbeit<br />
nötig. Das haben Marktbeobachtungen von Steria Mummert<br />
Consulting ergeben.<br />
Der neue Ausweis stößt bei Verwaltungen die Tür zu Kostensenkungen<br />
auf: Mit Hilfe eines Kartenlesegeräts können sich<br />
Inhaber des neuen Personalausweises jederzeit elektronisch<br />
ausweisen, wenn Identitätsdaten erforderlich sind. Damit lässt<br />
sich das Online-Angebot der öffentlichen Verwaltung auf eine<br />
Vielzahl von Anliegen ausweiten, für die bisher Behördengänge<br />
zwingend erforderlich waren. Die Mitarbeiter in der öffentlichen<br />
Verwaltung gewinnen damit Zeit, sich statt des Publi-<br />
kumsverkehrs verstärkt der Sachbearbeitung zu widmen. Für<br />
Bürger und Unternehmen verbessert sich der Service, indem<br />
sie weniger an Öffnungszeiten gebunden sind. Zudem entfallen<br />
lange Wartezeiten in Behördenfluren.<br />
„Um die Geschäftspotenziale des neuen Personalausweises<br />
auszuschöpfen, gilt es für Verwaltung und Wirtschaft, jetzt<br />
Ideen zu sammeln, wie entsprechende Mehrwertdienste<br />
geschaffen werden“, rät Christian Mohser, Berater bei Steria<br />
Mummert Consulting. „Diese müssen sich jedoch nicht<br />
zwangsläufig auf das Internet beschränken. Für Behörden<br />
sind beispielsweise Selbstbedienungsterminals nach Banken-Vorbild<br />
denkbar, an denen die Bürger unabhängig von<br />
einem Netzzugang ihre Anträge einreichen und bearbeiten<br />
können. Eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sowohl<br />
auf Kunden- als auch auf Behördenseite ist in jedem<br />
Fall zu erwarten.“<br />
Doch nicht nur der Verwaltung, sondern auch den Unternehmen<br />
eröffnet die neue Form der rechtssicheren Identifizierung<br />
interessante Möglichkeiten. So können beispielsweise<br />
Finanzdienstleister die aufwändigen Zugangsverfahren bei<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 99
Nutzung der Online-Portale mit Hilfe von Kartenlesegeräten<br />
und dem neuen Personalausweis ablösen.<br />
Darüber hinaus profitieren Unternehmen von dem neuen Ausweis,<br />
wenn sie ihn zum konzernweiten Authentisieren von Geschäftspartnern<br />
und Kunden nutzen. Krankenkassen können<br />
beispielsweise Formulare automatisch mit den Kundendaten<br />
ausfüllen und signieren lassen. Der Zugang zu Mitgliederportalen<br />
mit speziellen Angeboten wird ebenfalls erleichtert.<br />
Auch Verkehrsunternehmen sehen große Vorteile, wie etwa<br />
verbesserte und erweiterte E-Ticketing-Anwendungen. Das<br />
Bundesinnenministerium ermöglicht interessierten Unternehmen<br />
und Behörden, den Umgang mit dem neuen Ausweis vor<br />
Einführung zu erproben und eventuelle Anpassungsaufgaben<br />
zu identifizieren. Dazu werden vom eigens eingerichteten<br />
„Kompetenzzentrum neuer Personalausweis“ notwendige<br />
Infrastrukturkomponenten und zusätzliche technische Informationen<br />
für die Nutzung des neuen Identitätsdokuments<br />
zur Verfügung gestellt. Unternehmen und Verwaltungen sind<br />
dadurch frühzeitig in der Lage, ihre Geschäftsprozesse und<br />
IT-Systeme auf die bevorstehenden Möglichkeiten auszurichten.<br />
Mitarbeiter können mit dem neuen Personalausweis vertraut<br />
gemacht und Kunden über die neuen Dienste informiert<br />
werden.<br />
Weitere Informationen unter: www.steria-mummert.de.<br />
Aktuelle Herausforderungen im kommunalen Schuldenmanagement –<br />
Zinssteuerung im Kassenkreditbereich<br />
Von Dr. Michael Kerber und Dr. Jan Rosam – LPA-Partner des DSGV, Frankfurt<br />
In einigen Regionen Deutschlands lässt sich in den letzten<br />
Jahren ein deutlicher Anstieg des Kassenkreditvolumens von<br />
Kommunen feststellen. Da – im Gegensatz zur traditionellen<br />
Schuldenaufnahme im kommunalen Haushalt - die Verzinsung<br />
dieser Darlehen meist auf variabler Basis erfolgt, stellt<br />
diese Form der kommunalen Verschuldung neue Herausforderungen<br />
für das kommunale Schuldenmanagement dar.<br />
Traditionell erfolgt die Finanzierung von Investitionen von<br />
Kommunen in Form des Festsatzkredites. Diese Darlehen haben<br />
meist eine Zinsbindungsdauer von zehn Jahren und somit<br />
den Vorteil der Planungssicherheit – die zukünftigen Zahlungsströme<br />
sind bereits bei Abschluss des Kreditgeschäftes<br />
bekannt und planbar. Da Investitionsentscheidungen im kommunalen<br />
Bereich meist unabhängig von den Bedingungen<br />
am Kapitalmarkt getroffen werden, schließen Kommunen<br />
oft nicht zum optimalen Zeitpunkt lange Festzinsvereinbarungen<br />
ab. Dies führt dazu, dass aktuell Kommunen häufig<br />
einen sehr hohen Durchschnittszins auf ihr Portfolio zahlen.<br />
So ist der für zehnjährige Festzinsdarlehen zu entrichtende<br />
Zins innerhalb der letzten drei Jahre signifikant gesunken. Hat<br />
eine Kommune beispielsweise zum 30.06.2007 ein Festzinsdarlehen<br />
mit zehnjähriger Zinsbindung aufgenommen, so ist<br />
in diesem Darlehen ein Zins von etwa 5,00% an die Bank zu<br />
zahlen. Aktuell könnte die Kommune das Darlehen mit einem<br />
Zinssatz von 3,00% abschließen. Hier zeigt sich, dass lange<br />
Zinsbindungen zu Opportunitätskosten führen können,<br />
welche jedoch durch die Kommunen oftmals nicht als Risiko<br />
wahrgenommen werden.<br />
In einigen Regionen Deutschlands gewinnt die Verschuldung<br />
in Form von Kassenkrediten rasant an Bedeutung. Die Aufgabe<br />
von Kassenkrediten besteht laut Gesetzgeber in der<br />
kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Diese<br />
werden häufig durch fehlende ordentliche Einnahmen zur<br />
Deckung laufender Ausgaben verursacht, was sich primär<br />
bei Kommunen zeigt, bei denen eine unterdurchschnittliche<br />
Wirtschaftskraft mit einem überdurchschnittlich hohen sozialbedingtem<br />
Ausgabenbedarf zusammenfällt. 1 Als Beispiel<br />
lässt sich Nordrhein-Westfalen nennen, wo das Kassenkreditvolumen<br />
der kreisfreien Städte innerhalb der letzten Jahre<br />
deutlich angestiegen ist und bereits 2007 im Durchschnitt<br />
28% der Gesamtverschuldung betrug. 1 In der Praxis lässt<br />
sich erkennen, dass sich diese Tendenz auch in den letzten<br />
Jahren fortgesetzt hat und durch die Finanz- und Wirtschafts-<br />
krise noch verstärkt worden ist. Ein länderübergreifender und<br />
deutschlandweiter Vergleich der Kassenkreditbestände ist<br />
aktuell noch nicht vorhanden, wird jedoch durch die laufende<br />
repräsentative Analyse von deutschlandweit etwa 600 Kommunen<br />
im Rahmen des DSGV-Projektes „Kommunale Verschuldungsdiagnose“<br />
ermöglicht. 2 Aus Sicht der Kommune<br />
handelt es sich beim Kassenkredit um ein flexibles Instrument<br />
zur Steuerung ihrer Liquiditätsbedürfnisse. Die Krediterlässe<br />
der Länder enthalten Laufzeitbeschränkungen für diese Kredite.<br />
In zahlreichen Bundesländern ist die Gesamtlaufzeit auf<br />
drei Jahre beschränkt – teilweise sind jedoch auch längere<br />
Laufzeiten zulässig, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen<br />
(fünf Jahre). Die Verzinsung der Kassenkredite ist häufig gekoppelt<br />
an variable Interbankenzinssätze, wie EONIA und<br />
Euribor und wird von den Kommunen oft nur für sehr kurze<br />
Laufzeiten festgeschrieben, beispielsweise für drei oder<br />
sechs Monate.<br />
Aufgrund des aktuellen Finanzmarktumfeldes, welches durch<br />
ein historisch niedriges Zinsniveau geprägt ist, sind die Zinsausgaben<br />
für solche Kassenkredite vergleichsweise gering.<br />
Allerdings ist die Kommune durch die Aufnahme von Kassenkrediten<br />
einem Zahlungsstromrisiko ausgesetzt, da – im<br />
Gegensatz zum kommunaltypischen investiven Festsatzdarlehen<br />
– die Gesamtzinsbelastung zum Zeitpunkt des Kreditabschlusses<br />
aufgrund der regelmäßigen Zinsanpassungen<br />
noch unbestimmt ist. Hieraus folgt, dass für variabel verzinste<br />
Kassenkredite im Rahmen der Haushaltsplanung keine verlässliche<br />
Prognose hinsichtlich der Zinskostenentwicklung<br />
möglich ist.<br />
Zur Darstellung des Zahlungsstromrisikos eines variabel verzinsten<br />
Kassenkredites sind Szenarioanalysen geeignet. Szenarioanalysen<br />
zeigen die Konsequenzen einer beispielhaften<br />
Entwicklung des Referenzzinssatzes auf. Von besonderer Bedeutung<br />
ist in diesem Zusammenhang das Terminzinsszenario,<br />
in dem die Szenariozinssätze aus der aktuellen Zinsstrukturkurve<br />
berechnet werden – diese können als rechnerische<br />
Markterwartung der zukünftigen Zinsentwicklung interpretiert<br />
werden. Da Szenarien lediglich eine hypothetische Entwicklung<br />
von Zinssätzen darstellen und keineswegs eine Aussage<br />
treffen über die tatsächlich in der Zukunft festgestellten<br />
Zinssätze, ist die Auswahl von Szenarios subjektiv. Häufig<br />
werden etwa „Markt-implizierte“ Szenarien gewählt, bei denen<br />
Marktinformationen zur Ableitung möglicher Hoch- bzw.<br />
100 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
Niedrigzinsentwicklungen verwendet werden. Diese Szenarien<br />
können insbesondere als Stress-Szenarien zur Simulation<br />
extremer Marktbedingungen verwendet werden. In diesem<br />
Zusammenhang eignet sich auch der Einsatz weiterer Risikokennzahlen<br />
wie „Cash Flow at Risk“. 3<br />
Im Folgenden betrachten wir die Auswirkungen der Szenarien:<br />
1) „Stillstand“ – die Zinsen für die nächsten drei Jahre bleiben<br />
auf dem heutigen Niveau<br />
2) „Terminzins“ – die zukünftige Entwicklung der Geldmarktzinssätze<br />
entsprechen den heutigen Geldmarkt-Terminzinssätzen<br />
3) „Terminzins + 1,00%“ – unmittelbar nach Szenariostartzeitpunkt<br />
setzt ein starker Anstieg des Zinsniveaus ein, so<br />
dass an allen nachfolgenden Zinsfeststellungsterminen<br />
die Geldmarktzinssätze im Szenario exakt 1,00% oberhalb<br />
des Wertes im Szenario „Terminzins“ festgestellt werden<br />
auf einen beispielhaften Kassenkredit mit Aufnahmedatum<br />
30.06.<strong>2010</strong>, dreijähriger Laufzeit und einem Nominalvolumen<br />
von 5 Mio. Euro, für den halbjährlich Zinszahlungen in<br />
Höhe des zu Periodenbeginn festgestellten 6-Monats-Euribor<br />
zu leisten sind. Etwaige Kreditkosten, welche durch<br />
die Bank in Form eines Zinsaufschlages (Spread) erhoben<br />
werden, bleiben hierbei unberücksichtigt.<br />
Die aus den obigen Szenarien resultierenden Zinsverläufe des<br />
6-Monats-Euribor sind in Abbildung 1 dargestellt.<br />
Abbildung 1: Zinsverläufe in verschiedenen Szenarien<br />
Bedingt durch die bereits erfolgte Feststellung des 6-Monats-<br />
Euribor für den ersten Zinszahlungszeitpunkt steht die Höhe<br />
der am 30.12.<strong>2010</strong> zu entrichtenden Zinszahlung bereits fest<br />
- diese ist somit von der zukünftigen Zinsentwicklung unabhängig<br />
(siehe Abbildung 2). Es zeigt sich jedoch sehr deutlich<br />
eine große Schwankungsbreite der zukünftig zu entrichtenden<br />
Zinszahlungen, wobei zu beachten ist, dass die Zinssätze<br />
im Szenario „Terminzins+1,00%“ im historischen Vergleich<br />
keineswegs extrem sind.<br />
Abbildung 2: Zinszahlungen in verschiedenen Szenarien<br />
In unserem Beispiel ergeben sich die szenarioabhängigen<br />
Gesamtzinszahlungen wie in Tabelle 1 dargestellt.<br />
Tabelle 1: Gesamtzinszahlungen in den verschiedenen Szenarien<br />
Hierbei wird deutlich, dass die Höhe der Gesamtzinszahlungen<br />
im Szenario „Terminzins+1,00%“ mehr als doppelt<br />
so hoch ist wie die Gesamtzinszahlungen im Szenario „Stillstand“.<br />
Auch wenn die verschiedenen Szenarien keinerlei<br />
Prognosekraft für die tatsächlich eintretenden Zinszahlungen<br />
haben, kommt das existierende Zahlungsstromrisiko deutlich<br />
zum Vorschein.<br />
Zur Steuerung dieses Zahlungsstromrisikos bietet sich der<br />
Einsatz von Derivaten an. Derivate haben gegenüber klassischen<br />
Festzinsdarlehen den Vorteil, dass sie vom Grundgeschäft<br />
unabhängig gehandelt werden können, wobei das<br />
Prinzip der Konnexität zum Grundgeschäft zu beachten ist.<br />
Unter Konnexität ist in diesem Kontext eine direkte Beziehung<br />
von Darlehen und Derivat zu verstehen, welche durch einen<br />
sachlichen und zeitlichen Bezug zum Ausdruck kommt.<br />
Ein Beispiel für ein solches Derivat ist der Zinscap. Dieser<br />
stellt eine Versicherung gegen steigende Zinsen dar. Für diese<br />
Versicherung entrichtet die Kommune bei Abschluss<br />
eine Prämie an die Bank, welche im Gegenzug eine Ausgleichszahlung<br />
an die Kommune leistet, sofern der von der<br />
Kommune zu entrichtende Zins eine gegebene Obergrenze<br />
überschreitet. Somit ist die Kommune gegen steigende Zinsen<br />
geschützt und die maximale Zinslast ist auf die Zinsobergrenze<br />
begrenzt. Die Kosten für einen solchen Zinscap mit<br />
Obergrenze 2,00% würde aktuell für den obigen Kassenkredit<br />
(Laufzeit drei Jahre, halbjährliche Zinszahlungen auf Basis<br />
des 6-Monats-Euribor) etwa 45.000 EUR betragen. Durch die<br />
Begrenzung der Zinslast auf 2,00% ergibt sich für die dreijährige<br />
Laufzeit von Kredit und Derivat eine Höchstgrenze der<br />
Gesamtzahlungen (Zinszahlung und Zinscap-Prämie) in Höhe<br />
von 345.000 EUR – das Zahlungsstromrisiko ist damit in der<br />
Höhe begrenzt.<br />
Bedingt durch die schwierige Haushaltssituation präferieren<br />
viele Kommunen den Einsatz prämienneutraler Derivate gegenüber<br />
dem Einsatz von Produkten wie dem Zinscap, die<br />
eine Prämienzahlung bei Abschluss erfordern. Ein Beispiel<br />
eines solchen prämienneutralen Derivates ist der Zahlerswap.<br />
In diesem Derivat empfängt die Kommune den variablen<br />
Zinssatz (im obigen Beispiel den 6-Monats-Euribor) zur<br />
Bedienung ihres variablen Kredites und zahlt im Gegenzug<br />
einen Festzinssatz für die Laufzeit des Swaps. Diese Kombination<br />
aus variablem Darlehen und Zahlerswap hat die gleichen<br />
Charakteristika wie ein Festzinsdarlehen und wird daher<br />
oft auch als „synthetischer Festsatzkredit“ bezeichnet.<br />
Sowohl das Festsatzdarlehen als auch der Zahlerswap haben<br />
den Vorteil der Planungssicherheit – die zukünftigen<br />
Zahlungsströme sind bereits bei Abschluss des Geschäftes<br />
bekannt und planbar. Diese Planbarkeit der Zahlungsströme<br />
geht allerdings mit einem Opportunitätsrisiko einher, da<br />
durch die Festschreibung eines Zinssatzes nicht an der Entwicklung<br />
der Marktzinssätze partizipiert werden kann. Ist das<br />
Zinsniveau nach Abschluss stark gefallen, dann entstehen<br />
der Kommune Opportunitätskosten, welchen im Falle einer<br />
vorzeitigen Darlehensrückführung in Form einer Vorfällig-<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 101
keitsentschädigung an die Bank zu entrichten wäre. Da die<br />
Opportunitätsrisiken aus Festsatzdarlehen bzw. Zahlerswaps<br />
und Zahlungsstromrisiko aus variablen Darlehen sich stets<br />
gegenläufig entwickeln, sollte im Zentrum der Zinssteuerung<br />
die Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen<br />
diesen beiden Risiken stehen. Ein ausgewogenes Verhältnis<br />
schafft einerseits Planungssicherheit und kann andererseits<br />
Gesamtzinsaufwendungen optimieren. Dieses ausgewogene<br />
Verhältnis lässt sich einerseits durch die gezielte Aufnahme<br />
von Festsatz- und variablen Darlehen, andererseits durch den<br />
Einsatz von Derivaten erzielen.<br />
Ein Derivat, welches dem Kunden die Möglichkeit gibt, an<br />
niedrigen variablen Zinsen zu partizipieren aber gleichzeitig<br />
eine Zinsobergrenze garantiert, ist der Zinsswap mit Chance.<br />
In diesem prämienneutralen Geschäft empfängt die Kommune<br />
den variablen Zinssatz zur Weiterleitung an ihr variables<br />
Darlehen und entrichtet im Gegenzug den variablen Zinssatz,<br />
sofern dieser innerhalb einer bestimmten Bandbreite notiert,<br />
andernfalls die Zinsobergrenze. Für das konkrete Beispiel<br />
des obigen Kassenkredites (Laufzeit drei Jahre, halbjährliche<br />
Zinszahlungen auf Basis des 6-Monats-Euribor) wäre<br />
beispielsweise eine Bandbreite von 0,95% bis 1,95% und<br />
eine Zinsobergrenze von 1,95% darstellbar. Durch Abschluss<br />
dieses Produktes ist einerseits das Zahlungsstromrisiko der<br />
Kommune begrenzt, andererseits ist die Möglichkeit der (partiellen)<br />
Partizipation an niedrigen Zinsen weiterhin gegeben.<br />
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in den letzten<br />
Jahren die Höhe der (variabel verzinslichen) Kassenkreditbestände<br />
vieler Kommunen drastisch zugenommen hat, wodurch<br />
diese Kommunen einem hohen Zahlungsstromrisiko<br />
ausgesetzt sind. Dieses Risiko kann durch geeignete Szenarioanalysen<br />
dargestellt werden. Trotz des aktuell historisch<br />
niedrigen Zinsniveaus sollte dieses Risiko nicht unterschätzt<br />
werden, da selbst ein moderater Zinsanstieg zu signifikanten<br />
Belastungen des kommunalen Haushaltes führen kann. Der<br />
Einsatz von Derivaten ist ein flexibles und geeignetes Instrument<br />
zur Reduzierung des resultierenden Zahlungsstromrisikos<br />
und somit zur Zinssteuerung des kommunalen Schuldenportfolios.<br />
Anmerkungen:<br />
1 Boettcher, Junkernheinrich, Micosatt (<strong>2010</strong>): Kommunaler Finanz- und Schuldenreport<br />
Nordrhein-Westfalen, Hrsg. Bertelsmann Stiftung, Gütersloh.<br />
2 www.kommunale-verschuldungsdiagnose.de<br />
3 B. Nöll, A. Wiedemann, Vom Neuen Kommunalen Finanzmanagement zur<br />
Risikomessung von Investitions- und Kassenkrediten, Deutscher Sparkassenverlag,<br />
<strong>2010</strong>.<br />
Moderne und sichere Produkte zur Transaktionssignierung<br />
beim Online-Banking<br />
Neue innovative Produkte stellen sich dem Heer der Cyberkriminellen entgegen<br />
Von Salim Güler – Vice President Business Development, KOBIL Systems GmbH, Worms<br />
Das Bundeskriminalamt (BKA) teilte in einer Meldung mit,<br />
dass die Online-Banking Kriminalität im Vergleich zum Jahr<br />
2008, um 64% zugenommen hat, wobei der durchschnittliche<br />
Schaden pro Angriff bei etwa 4.000 Euro lag. Weiterhin teilte<br />
das BKA und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik<br />
(BSI) mit, dass sie das TAN-Verfahren als auch<br />
das iTAN-Verfahren als unsicher erachten, da die Verfahren<br />
für Hacker keine Hürden mehr darstellen würden. Stellt sich<br />
nun die Frage, welche Methoden können Bankkunden nutzen,<br />
um nicht Gefahr zu laufen, irgendwann selbst Opfer eines<br />
Hackerangriffes zu werden?<br />
Laut BKA-Präsident Jörg Ziercke, werden die Methoden der<br />
Cyberkriminellen, die erfolgreich das TAN-Verfahren angreifen,<br />
immer raffinierter und erfolgreicher. Wurden ursprünglich,<br />
die Programme zum Ausspähen der PIN (TAN’s) per E-Mail<br />
verbreitet, fangen sich Bankkunden heute, die schädliche<br />
Software über infizierte Seiten im Internet ein. Viele Banken<br />
haben in Zusammenarbeit mit Bankenverbänden, dem ZKA,<br />
ihren Rechenzentren und Herstellern auf diese Gefahren reagiert<br />
und bieten neue Verfahren zur Transaktionssignierung<br />
an, die sich wirksam diesen neuen Bedrohungen entgegenstellen.<br />
Dass das Online-Banking, insbesondere das Internet-Banking,<br />
solch ein Erfolg werden würde, konnte vor über 25 Jahren, als<br />
Bildschirmtext (Btx) erstmals durch die damalige Deutsche<br />
Bundespost der breiten Öffentlichkeit vorgestellt wurde, keiner<br />
ahnen. Schon damals sollte das PIN/TAN-Verfahren für<br />
die Sicherung des Bildschirmtextes herangezogen werden.<br />
Im Gegensatz zum Internet-Banking war Btx kein Erfolg beschieden.<br />
Die Gründe waren zum einem in der sehr teuren<br />
Anschaffung von Hardware. So kostete die monatliche Miete<br />
für das Modem, welches zur Einwahl ins Datennetz benötigt<br />
wurde, 120 DM und zum anderen war Btx kein offenes Netz.<br />
So dümpelte Btx vor sich hin und konnte die hohen Erwartungen<br />
der damaligen Deutschen Bundespost nicht erfüllen.<br />
Drei Jahre nach seinem Start gab es im Jahr 1987 noch nicht<br />
einmal 100.000 Nutzer, das Bundespostministerium ging von<br />
1. Mio. Nutzern aus. Die Deutsche Bundespost, die Btx als<br />
hochsicher anpries, wurde durch den Chaos Computer Club<br />
(CCC) eines besseren belehrt. Am 19.11.1984 gelang es dem<br />
CCC erfolgreich das Btx-System der Hamburger Sparkasse<br />
(Haspa) anzugreifen und 135.000 DM von der Haspa auf<br />
ihr Vereinskonto zu transferieren. Die Banken erkannten die<br />
Grenzen von Btx und entschieden, ein neues Verfahren einzuführen,<br />
welches Multibankfähig sein sollte und alle modernen<br />
Anforderungen an Online-Banking erfüllen sollte.<br />
Dies war die Geburtsstunde von Homebanking Computer<br />
Interface (HBCI). Mit HBCI erhofften die Banken sich mehr<br />
Erfolg als mit Btx. Als HBCI 1995 im ersten Entwurf dem ZKA<br />
vorgelegt wurde und 1998 bundesweit eingeführt wurde, war<br />
man von dessen Erfolg überzeugt, da HBCI wesentlich mehr<br />
Features anbot als Btx und zudem noch sicherer sein sollte<br />
als Btx, da hier die Transaktionssignierung nicht durch eine<br />
TAN erfolgte, sondern durch eine PIN, welche einer Chipkarte<br />
zugrunde lag. Dies Verfahren basierte somit auf der<br />
PKI-Technologie (Es gibt für HBCI/FinTS auch das PIN/TAN-<br />
Verfahren). Die PIN bildete die Basis einer elektronischen Unterschrift<br />
und je nach Ausführung konnte mit der PIN von der<br />
einfachen elektronischen Unterschrift bis zur qualifizierten<br />
elektronischen Unterschrift, digital signiert/unterschrieben<br />
werden. Das als hochsicher geltende HBCI, welches später<br />
102 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
in FinTS unbenannt wurde, brachte auch nicht den Erfolg,<br />
den man sich erhofft hatte. Bis heute geht man von ca. 1 Mio.<br />
Kunden aus.<br />
Die Gründe für den mäßigen Erfolg sind:<br />
– Installation von Software<br />
– Nutzung von installationsbasierten Chipkartenlesern<br />
– Umständliche Anmeldung<br />
– Hohe Kosten<br />
– Umständliche Bedienung<br />
Leise und still trat parallel eine andere Möglichkeit des Online-<br />
Bankings seinen Siegeszug an, dass Portal basierte Internet-<br />
Banking. Als Tim Berner-Lee das Internet vor über 20 Jahren<br />
beim CERN erfand, konnte noch keiner ahnen, welch Dimensionen<br />
es einmal haben würde. Zeitgleich verbreiteten sich<br />
die PC’s in den privaten Haushalten und die Kosten sanken<br />
auf ein vernünftiges Maß. Und immer schnellere Internetverbindungen<br />
zu geringen Monatskosten setzten letzten Endes<br />
die Basis für ein erfolgreiches Internet.<br />
Wurden im Jahr 1995 noch knapp 1,5 Mio. Konten online<br />
geführt, so gibt die Deutsche Bundesbank an, dass im Jahr<br />
2008 39,3 Mio. Konten online geführt wurden. Der BITKOM<br />
geht davon aus, dass 24 Mio. Bankkunden bereits Internet-<br />
Banking nutzen. Somit überrollte das Portal basierte Internet-<br />
Banking HBCI regelrecht. Die Gründe liegen hier vor allem<br />
in der einfachen Nutzung, der Mobilität und den Kosten. Mit<br />
dem Boom des Internet-Bankings wuchsen aber auch die<br />
Gefahren. Waren es zu Beginn, Hacker, wie der CCC, die eher<br />
daran interessiert waren Schwachstellen aufzuzeigen, oder<br />
Hacker, die sich einen Namen machen wollten, die das Internet-Banking<br />
angriffen, so änderte sich dies in den Jahren.<br />
Heute sind es professionelle Banden, die weltweit, vornehmlich<br />
aber aus China, Russland oder anderen asiatischen und<br />
osteuropäischen Ländern, das Internet-Banking professionell<br />
angreifen. Mit einem Ziel: größtmöglichen Schaden anzurichten,<br />
um sich unberechtigt zu bereichern! In der IT-Szene wird<br />
sogar von bewussten Angriffen durch Wettbewerber gesprochen,<br />
um dem Mitbewerber Schaden zuzufügen. Allerdings<br />
sind diese Gerüchte schwer zu beweisen, da nirgends die<br />
Anonymität so groß ist, wie im Internet.<br />
Die Absicherung des alten Btx-Verfahrens, also das PIN/TAN-<br />
Verfahren, bildete auch beim Internet-Banking die Grundlage<br />
zur Sicherung des Zuganges und zur Transaktionssignierung.<br />
Jedoch dauerte es nicht lang, bis die ersten professionellen<br />
Hacker diese Systeme im großen Stil erfolgreich angriffen. Die<br />
Banken waren somit gezwungen, neue Verfahren anzubieten.<br />
Aus Kostengründen führten viele Banken das iTAN-Verfahren<br />
an, eine abgewandelte Form des TAN-Verfahrens, welches<br />
auf Papier basierte, auf dem TAN’s hinterlegt wurden. Hierbei<br />
spricht man auch vom sogenannten Ein-Schritt-Verfahren. Es<br />
war nur eine Frage der Zeit, bis auch dieses Verfahren angegriffen<br />
wurde.<br />
Langsam begriffen auch die Banken, dass sie nach Lösungen<br />
zur Transaktionssignierung greifen müssen, welche diese<br />
ständigen und weiter zunehmenden Gefahren in den Griff<br />
bekommen. Also wendeten sie sich an IT-Security Hersteller.<br />
Einer dieser Pioniere, in diesem Segment ist die Wormser<br />
Firma KOBIL Systems GmbH. KOBIL Produkte waren bereits<br />
bei internationalen Banken im Einsatz, sowie deren Chipkartenleser<br />
im HBCI-Einsatz. Als IT-Sicherheitsspezialist,<br />
welcher auch im Behörden und Regierungsumfeld tätig ist,<br />
und dort dank seiner Innovation und den an sich selbst gestellten<br />
höchsten Ansprüchen an Qualität und Funktionalität<br />
an seine Produkte den höchsten Sicherheitsanforderungen<br />
gerecht wird, konnte KOBIL die Anforderungen der Banken<br />
mIDentity-Stick auf einem Laptop<br />
gut verstehen und durch seine Erfahrung umsetzen. Die ersten<br />
Banken entschieden sich gegen TAN-Listen und setzten<br />
TAN-Generatoren ein, welche im Vergleich zu den TAN-Listen<br />
eine höhere Sicherheit boten. Mit dem Einsatz von TAN-Generatoren<br />
bei den ersten Banken, wandte man sich vom Ein-<br />
Schritt-Verfahren zum Zwei-Schritt-Verfahren. Im Laufe der<br />
Zeit wurden die TAN-Generatoren immer sicherer und einfacher<br />
in ihrer Bedienung, bis zum aktuellen optischen TAN-<br />
Generator, TAN Optimus comfort. Somit hatten sich TAN-Generatoren<br />
bei den Banken in Deutschland und vor allem bei<br />
ihren Kunden etabliert. Die Sparkassen, die sich vor einem<br />
Jahr für das optische Challenge-Response-Verfahren entschieden,<br />
sind noch einen Schritt weitergegangen. Der Vorteil<br />
beim Challenge-Response-Verfahren im Vergleich zu den<br />
bisher im Einsatz befindlichen TAN-Generatoren ist der, dass<br />
er eine Interaktion voraussetzt. Die TAN ist zu einem an die<br />
Transaktion gebunden, und zum anderen erfordert sie vom<br />
Bankkunden einen Abgleich der Daten am TAN-Generator mit<br />
denen am Rechner. Dadurch haben Trojaner und Viren keine<br />
Möglichkeit ungehindert Gelder vom Bankkonto des Kunden<br />
zu entfremden. Die Volksbanken, die bereits dieses Verfahren<br />
im Einsatz hatten, hatten/haben allerdings einen TAN-<br />
Generator, welcher manuell funktioniert, d.h., das bestimmte<br />
Daten in den TAN-Generator eingegeben werden müssen, zur<br />
Erzeugung der TAN. Dies wiederum verursacht Support, welcher<br />
wiederum mit Kosten verbunden ist, und der Bedienerkomfort<br />
leidet darunter. Der TAN Optimus comfort von KOBIL<br />
schafft hier Abhilfe, da er mit Sensoren bestückt ist, welche<br />
automatisch die Daten vom Bildschirm lesen und am TAN-<br />
Generator anzeigen. Dafür muss der Bankkunde seinen TAN<br />
Optimus comfort nur direkt an den Monitor halten. Nach der<br />
Übertragung muss der Bankkunde die Daten nur noch prüfen<br />
und bestätigen. Sicherer und einfacher war es noch nie, eine<br />
Transaktion über den TAN-Generator zu signieren.<br />
KOBIL ging aber noch einen Schritt weiter. Da nicht jeder<br />
Bankkunde über moderne Monitore verfügt, viele ihr Internet-<br />
Banking sogar über den Fernseher durchführen, entwickelte<br />
KOBIL exklusiv die DSA-Technologie. Diese Technologie erlaubt<br />
selbst bei sehr alten Monitoren, Fernsehern oder gar<br />
unter schwierigen Umständen, wie starkem Lichteinfall oder<br />
verschmutzen Bildschirmen das korrekte Lesen der Daten und<br />
Übertragen an den TAN-Generator. Wo andere Geräte ein oder<br />
zwei Anläufe benötigen, klappt es beim TAN Optimus comfort<br />
dank der DSA-Technologie von KOBIL beim ersten Anlauf.<br />
Aber nicht nur darüber hat sich KOBIL Gedanken gemacht,<br />
sondern auch um die Ergonomie und den Umweltschutz. Bei<br />
KOBIL können die Batterien entnommen und entsprechend<br />
entsorgt werden. Das garantiert zum einen Umweltschutzund<br />
zum anderen Langlebigkeit des TAN-Generators. Wenn die<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 103
Batterie nicht mehr funktioniert, muss der Kunde kein neues<br />
Gerät kaufen, ein Batterietausch ist ausreichend. Viel Augenmerk<br />
wurde dabei auch auf die Haptik und Ergonomie gelegt,<br />
so hat KOBIL den TAN Optimus comfort streng nach der LE-<br />
GO-Studie entwickelt, d.h. große Tasten und großes Display,<br />
damit auch ältere Menschen, oder Menschen mit Sehschwäche<br />
das Gerät ohne Mühen bedienen können. Die Sparkassen<br />
führen diese optischen Leser seit einem Jahr bundesweit<br />
ein. Die Resonanz bei den Bankkunden ist durchweg positiv.<br />
Es wird nicht nur die einfache Bedienung gelobt, sondern<br />
auch die Ergonomie des TAN Optimus comfort, der im Vergleich<br />
zu den anderen Herstellern besser in der Hand liegt<br />
und auch angenehmer zu bedienen ist (wegen großer Tasten<br />
und großem Display), was wiederum das Internet-Banking<br />
einfacher macht, weil die Fehlerquote deutlich niedriger ist.<br />
Auch die DSA-Technologie macht sich bei der täglichen Nutzung<br />
positiv bemerkbar. Die Volksbanken haben den Nutzen<br />
der optischen Leser ebenfalls erkannt und sind auch gerade<br />
dabei, sukzessive Challenge-Response TAN-Generatoren mit<br />
optischer Schnittstelle ihren Bankkunden anzubieten oder<br />
planen dies in naher Zukunft.<br />
TAN-Optimus-comfort-Screen-insert-card<br />
KOBIL hat es sich zum Leitbild gemacht, immer innovativ zu<br />
sein und bei den Innovationen immer einen Schritt voraus<br />
zu sein. So verwundert es auch nicht, dass KOBIL im Jahr<br />
2003 den weltersten installationslosen Chipkartenleser in<br />
USB-Formfaktor der Öffentlichkeit vorstellte. Der mIDentity<br />
sollte sich sehr schnell zu einem neuen Standard im Online-<br />
Banking entwickeln, brachte er doch alle Anforderungen und<br />
Wünsche an modernes Online-Banking mit. Dank seiner<br />
Update-Technologie ist es dem mIDentity möglich, sofort auf<br />
bestehende Gefahren zu reagieren. Die Update-Technologie<br />
garantiert somit den Banken Investitionssicherheit. Dies ist<br />
mit ein Grund dafür, warum KOBIL als einziger Hersteller 5<br />
Jahre Funktionsgarantie gewährt. Ein Unternehmen, dass die<br />
Qualität seiner Technologie kennt und darauf vertraut, kann<br />
auch die 5 Jahre Garantie ruhigen Gewissens gewähren. Dies<br />
ist mit ein Beweis für das Vertrauen, welches KOBIL in seine<br />
Produkte hat.<br />
Betrachtet man den bisherigen historischen Verlauf der Produkte<br />
zur Transaktionssignierung, so ist festzustellen, dass<br />
alle paar Jahre ein neues Produkt eingeführt wurde. Dies bedeutet<br />
auf der einen Seite, dass die Sicherheitsanforderungen<br />
steigen, aber auf der anderen Seite auch wieder neue Kosten<br />
für die Bank. Kosten, die für die Evaluierung, die Schulung<br />
der Mitarbeiter, dem Roll-Out, den Maßnahmen, damit die<br />
Kunden das Produkt auch wirklich einsetzen, Rückrufaktionen,<br />
Supportkosten und andere Kosten, die immer wieder<br />
bei der Einführung eines neues Produkten entstehen. Diese<br />
Kosten entfallen bei der mIDentity Technologie, da dank seines<br />
Update-Mechanismus, der mIDentity-Technologie, immer<br />
aktuell ist.<br />
Der mIDentity ist eigentlich ein modifizierter Chipkartenleser<br />
und somit werden die Transaktionen mit einer PIN signiert,<br />
welche auf einer Chipkarte hinterlegt ist, die wiederum in<br />
Form einer GSM-Karte im mIDentity hinterlegt ist (es gibt jetzt<br />
auch den mIDentity für große Karten), somit hat der Bankkunde<br />
Gewissheit, dass er die derzeit höchste Sicherheit genießt.<br />
Sind übliche Chipkartenleser sehr unmobil, da sie installiert<br />
werden müssen und auch nicht wirklich klein, aber hochsicher,<br />
kann der mIDentity auch hier punkten. Er bedient sich<br />
der hochsicheren Smartcard/Chipkartenleser Technologie,<br />
ohne dabei Kompromisse hinsichtlich Bedienbarkeit und Mobilität<br />
einzugehen. Dank seiner USB-Form, ist der mIDentity<br />
klein und handlich und durch die weite Verbreitung von USB-<br />
Sticks auch bei Bankkunden akzeptiert. Dank seiner Zero-<br />
Footprint Technologie bedarf der mIDentity keiner Installation<br />
oder Konfiguration auf dem benutzten Rechner. Einfach einstecken<br />
und loslegen. Der integrierte und von KOBIL mit besonderen<br />
Härtungsmaßnahmen kompilierte Firefox Browser<br />
gewährleistet, dass mit dem mIDentity auch wirklich nur<br />
hochsicheres Internet-Banking ausgeführt wird. Ein Surfen<br />
auf anderen Seiten wird automatisch unterbunden. Einfacher<br />
geht’s nicht, der Bankkunde muss nur den mIDentity in einen<br />
freien USB-Slot stecken, den Rest übernimmt der mIDentity.<br />
Der Firefox-Browser leitet ihn automatisch zu seinem Internet-<br />
Banking Portal weiter und verlangt dort die Zugangsdaten.<br />
Nach erfolgreichem Internet-Banking braucht der Bankkunde<br />
nur den mIDentity aus dem Rechner entfernen, alle auf den<br />
mIDentity bezogenen Anwendungen schließen sich automatisch<br />
(Browser wird automatisch geschlossen) und alle Inhalte<br />
im Cache und Temp werden geleert. Technisch ist es so, als<br />
hätte man nie den mIDentity am Rechner genutzt. So muss<br />
Internet-Banking heute funktionieren, hochsicher, aber auch<br />
sehr einfach! Um auch ganz sicher zu gehen, wird der mIDentity<br />
vor Serienreife einer ganzen Reihe von Tests und Untersuchen<br />
unterzogen. Dabei arbeitet KOBIL eng mit Universitäten<br />
und Unternehmen zusammen, die Sicherheitsaudits durchführen,<br />
wie die cnlab. Der mIDentity wird hundertausenden<br />
unterschiedlichen Angriffszenarien ausgesetzt, damit jeder<br />
noch so theoretisch mögliche Angriff erfolgreich abgewehrt<br />
werden kann. Daher verwundert es nicht, dass 40% der Belegschaft<br />
von KOBIL in der Entwicklung und Forschung tätig<br />
sind. Das unterscheidet einen IT-Sicherheitsspezialisten wie<br />
KOBIL, von anderen Unternehmen, die neben TAN-Generatoren<br />
Produkte herstellen, die nichts mit IT-Sicherheit zu tun<br />
haben. KOBIL versteht sich als 100% IT-Security Spezialist,<br />
und bleibt sich dieser Linie auch seit Jahrzehnten treu.<br />
So ist es nicht überraschend, dass die zweitgrößte Bank in<br />
Deutschland den Nutzen der mIDentity-Technologie erkannt<br />
hat, und mIDentity als erste Großbank in Deutschland für seine<br />
Geschäftskunden einführte.<br />
Der Commerzbank folgten weitere Banken, wie die Santander,<br />
Société Generale. Migros Bank, Valiant Bank, Unicredit, HBL<br />
und andere internationale Banken. Weitere Bankverbände in<br />
Deutschland sind derzeit dabei die mIDentity-Technologie mit<br />
ihren Internet-Portalen zu verknüpfen. Immer öfter zeichnet<br />
sich ab, dass sich die mIDentity-Technologie zum Standard<br />
beim Internet-Banking etabliert, da sie von allen vorhandenen<br />
Produkten, das Produkt ist, welches alle Anforderungen an<br />
modernes, mobiles und einfach zu bedienendes Internet-<br />
Banking erfüllt und darüber hinaus, das einzige Produkt ist,<br />
welches Investitionssicherheit und wirklich langfristige Planung<br />
garantiert!<br />
104 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
Neuregelung der Umsatzbesteuerung im Postmarkt ab 1. Juli <strong>2010</strong><br />
Mehr Kundenorientierung im Postmarkt<br />
Interview mit Michael Mews, Geschäftsführer TNT Post GmbH & Co. KG, Hannover<br />
Nachdem die Bundesregierung<br />
das Umsatzsteuerprivileg<br />
der Deutschen Post<br />
gekippt hat, muss diese ab<br />
1. Juli <strong>2010</strong> für verschiedene<br />
Leistungen auf den<br />
Portopreis nun Mehrwertsteuer<br />
berechnen. Was<br />
ändert sich damit für Sparkassen,<br />
Kommunen und<br />
andere nicht-vorsteuerabzugsberechtigteEinrichtungen?<br />
Michael Mews,<br />
ausgewiesener Kenner der<br />
Postbranche und seit Februar<br />
Geschäftsführer der<br />
TNT Post GmbH & Co. KG<br />
Hannover, stellte sich den Fragen der Kommunalwirtschaft.<br />
Herr Mews, für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Institutionen<br />
wie die Sparkassen kommt die Neuregelung im<br />
Postmarkt einer Preiserhöhung um 19 Prozent gleich.<br />
Was sagen Sie diesen Kunden?<br />
Wir erwarten keine Preiserhöhungen von 19 Prozent. Die<br />
Sparkassen und auch andere nicht-vorsteuerabzugsberechtigte<br />
Kunden werden viel stärker von echtem und fairem<br />
Wettbewerb profitieren. Mehr Wettbewerb führt immer auch<br />
zu marktwirtschaftlicher Angebotsvielfalt, neuen Produkten<br />
und besseren Preisen wie die Erfahrungen in anderen Märkten<br />
zeigen. Langfristig können Versender nur gewinnen, wenn<br />
der Markt in Bewegung ist.<br />
Das gilt ab 1. Juli <strong>2010</strong> im Postmarkt<br />
Von der Umsatzsteuer befreit sind<br />
• Universaldienstleistungen nach Artikel 3 Abs.4 der Richtlinie<br />
97/67/EG – flächendeckend im gesamten Gebiet der<br />
Bundesrepublik Deutschland, z.B. Standard-, Kompakt-,<br />
Groß-, Maxibriefe, Postkarte zu den genehmigten Entgelten,<br />
Einzelbriefe die der private Verbraucher nachfragt<br />
und versendet<br />
• Einschreibe- und Wertsendungen<br />
• Adressierte Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (Streifbandzeitung)<br />
mit einem Gewicht von bis zu 2 kg<br />
• DHL Pakete bis 10kg<br />
Umsatzsteuerpflichtig sind<br />
• Gewerbliche, individuell vereinbarte Leistungen von<br />
Großkunden und gewerblichen Versendern zu Sonderkonditionen,<br />
z.B. <strong>Teil</strong>leistungen, Kooperationsverträge<br />
• Standard-, Kompakt-, Groß-, Maxibriefe, Postkarte zu abweichenden<br />
Qualitätsbedingungen oder zu günstigeren<br />
als den allgemein für jedermann zugänglichen Entgelten<br />
• Infopostsendungen<br />
• Adressierte Bücher, Zeitungen und Zeitschriften mit<br />
einem Gewicht von mehr als 2 kg<br />
• Pressesendungen, Postvertriebsstücke<br />
• DHL Pakete: Paketsendungen mit einem Gewicht von<br />
mehr als 10 kg bis zu 20 kg, Express und Nachnahme<br />
Aber der Preis ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.<br />
Richtig. Unsere Kunden brauchen Preiserhöhungen auch<br />
nicht befürchten: TNT Post als alternativer Briefdienstleister<br />
ist schon seit jeher umsatzsteuerpflichtig – und dennoch<br />
konnten wir auch bislang unsere Kunden mit attraktiven Preisen<br />
– neben Service und Qualität – überzeugen. Und auch<br />
nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden wir unsere<br />
Preise stabil halten. Doch ist der Preis nicht der alles Entscheidende.<br />
Bei Finanzdienstleistungen gibt es auch zahlreiche<br />
Angebote, und nicht immer wählen Kunden den für sie<br />
günstigsten Zinssatz. Fragen wie Sicherheit, Laufzeiten, Kündigungsfristen<br />
oder Zusatzservices wie eine kostenlose Kontoführung<br />
spielen eine ebenso wichtige Rolle. Genauso ist es<br />
auch im Postmarkt: Besser, nicht billiger heißt die Devise.<br />
Was genau ist darunter zu verstehen?<br />
Wir wollen nicht Preisführer sein. Wir positionieren uns in erster<br />
Linie als verlässlicher Partner in einem Umfeld, wobei<br />
wir mit sehr guter Qualität das leisten, was wir versprechen,<br />
zu sehr interessanten Konditionen. Langfristig ist das – aus<br />
meiner Sicht – die richtige Strategie. Wir werden mit maßgeschneiderten<br />
Produkten und Services, mit Kundenorientierung<br />
und mit innovativen Angeboten punkten. Schnell, flexibel<br />
und innovativ.<br />
Sie betonen immer<br />
wieder, dass TNT Post<br />
ein „Mehrwertbriefdienstleister“<br />
sei…<br />
Zunächst einmal ist die<br />
zuverlässige Zustellung<br />
die Basis. Dann aber<br />
kommen wir sehr schnell<br />
zum Thema kostenlose<br />
Abholung. Unsere Kunden<br />
müssen sich auch<br />
nicht an vorgegebene<br />
Formate oder Gewichte<br />
halten. Bei uns gibt es<br />
keine Vorkasse, sondern<br />
eine Rechnung nach<br />
erbrachter Leistung.<br />
Auf Wunsch versenden<br />
wir natürlich auch klimaneutral,<br />
um nur einige Beispiele zu nennen.<br />
Wo steht TNT Post in zehn Jahren?<br />
Wir sind bereit für neue Chancen und Möglichkeiten, mit denen<br />
wir für nicht-vorsteuerabzugsberechtigte Institutionen<br />
eine echte Alternative sind. Unser Ziel ist es, auch in Zukunft<br />
die Nummer 2 auf dem deutschen Briefmarkt zu bleiben, jedoch<br />
mit einem deutlich höheren Marktanteil. Die Gespräche<br />
mit bestehenden, vor allem aber auch potenziellen Kunden<br />
zeigen, dass wir auf gutem Weg dahin sind. Vergleichen lohnt<br />
sich also mehr denn je – jetzt auch für Behörden, Versicherungen,<br />
Banken und Sparkassen. Ihnen attraktive Angebote<br />
zu machen, darauf freuen wir uns.<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 105
NCR APTRA Vision – zentrales Management-Tool<br />
für den optimierten Betrieb von SB-Netzwerken<br />
Von Harald Schweikart – NCR APTRA Vision, Marketing Europe NCR, Augsburg<br />
Finanzinstitute benötigen einen vollständigen Überblick über<br />
alle für den Kundenservice genutzten Systeme, um deren<br />
Leistungsfähigkeit zu überprüfen, die Kundenakzeptanz zu<br />
ermitteln und jederzeit Maßnahmen zur unmittelbaren Verbesserung<br />
einleiten zu können. Als Entscheidungsgrundlage<br />
sollten hierbei nicht nur operative, sondern idealerweise auch<br />
betriebswirtschaftliche Kennzahlen dienen. NCR APTRA Vision<br />
bereitet Informationen aus der Überwachung bzw. dem<br />
Betrieb von mitarbeiterbedienten und selbstbedienten Systemen<br />
individuell und grafisch so auf, dass Entscheider unterschiedlicher<br />
Unternehmensebenen übersichtlich ihre notwendigen<br />
Kennzahlen für die Prozessfindung erhalten. Ziel<br />
hierbei ist es, eine bestmögliche Informationsbasis zu liefern,<br />
um gezielt weitreichende Optimierungen hinsichtlich Verfügbarkeit,<br />
Kundenerlebnis und Unternehmungsleistung einzuleiten<br />
sowie Betriebskosten zu senken. Damit bildet NCR<br />
APTRA Vision ein zentrales richtungweisendes Instrument für<br />
das Management von SB- und anderen kundenorientierten<br />
Kanälen – inklusive der Steuerung von Bargeldbeständen<br />
oder auch involvierter Servicepartner wie Werttransportunternehmen<br />
(WTU).<br />
Zentrales Management-Tool<br />
NCR APTRA Vision gewinnt die operativen Daten in erster<br />
Linie aus der Steuerung von Endgeräten – beispielsweise<br />
Geldautomaten, Kassentresore, Kiosksysteme oder auch<br />
Kontoserviceterminals und Kontoauszugsdrucker. Dank der<br />
offenen Softwarearchitektur lassen sich darüber hinaus auch<br />
weitere Systeme anbinden, um zusätzlich benötigte Informationen<br />
bereitzustellen und miteinander zu verknüpfen. Auf<br />
diese Weise können selbst kaufmännische Daten und Informationen<br />
zur Unternehmenssteuerung integriert werden:<br />
Die Softwareagenten (IP-basiert und proprietär) von NCR<br />
APTRA Vision unterstützen eine Vielzahl von Endgeräten unterschiedlicher<br />
Hersteller. Wo sonst mehrere Überwachungs-<br />
Tools zum Einsatz kommen, führen sie die Statusmeldungen,<br />
Informationen zu Software-Anwendungen und alle weiteren<br />
verfügbaren Geräteinformationen an zentraler Stelle in einer<br />
einzigen Anwendung zusammen. Darüber hinaus ist es möglich,<br />
Informationen aus jeder beliebigen Datenquelle innerhalb<br />
und außerhalb des Finanzinstituts zu sammeln und zu integrieren<br />
– diese können vom Buchwert über laufende Kosten<br />
und Erträge bis hin zu Daten aus dem Transaktionsmanagement<br />
reichen. NCR APTRA Vision verfügt über Analysefunktionen,<br />
um die gewonnenen Daten in gewünschter Korrelation<br />
miteinander zu verbinden und grafisch darzustellen. Die Besonderheit:<br />
Das Management-Tool versetzt Geldinstitute in<br />
die Lage, die Leistungsfähigkeit ihres SB-Netzwerks nicht auf<br />
Basis von Durchschnittswerten, sondern vielmehr auf Basis<br />
detaillierter Berechnungen in Echtzeit zu beurteilen. Versehen<br />
mit intelligenten Analysefunktionen, kann NCR APTRA Vision<br />
verschiedene Datenquellen auswerten und Korrelationen<br />
ermitteln. Dies erlaubt das Auffinden sonst versteckter Beziehungen<br />
von Ereignissen – und eröffnet damit weitere Optimierungspotenziale.<br />
Individuelle Datenaufbereitung – jederzeit verfügbar<br />
NCR APTRA Vision ist für verschiedene Benutzergruppen<br />
wie Mitarbeiter mit technischen beziehungsweise operativen<br />
Aufgaben oder die kaufmännische Leitung konzipiert.<br />
Der Zugriff auf die Daten und Analysen erfolgt einfach per<br />
Browser über ein Web-Portal. Durch das Filtern der Daten für<br />
eine benutzergesteuerte Informationsaufbereitung erhalten<br />
Anwender übersichtlich nur die Informationen, die sie für die<br />
Ausführung ihrer Aufgaben bzw. zur Entscheidungsfindung<br />
benötigen. Die dabei angewandten Filter können von Administratoren<br />
definiert und variiert werden. Um den Zugang<br />
zu detaillierten Informationen zu erleichtern, bietet das NCR<br />
APTRA Vision Web-Portal geografisch kodierte Karten. Darin<br />
werden die überwachten Systeme geografischen Gebieten<br />
zugeordnet und gruppiert. Damit erhält zum Beispiel ein Anwender<br />
mit operativen und technischen Aufgaben eher die<br />
technologische Sicht, wie die Anzeige aller Geldautomaten<br />
mit Einzahlungsmöglichkeit, detailliert aufgeführt bis zu den<br />
Versionen der eingesetzten Module; oder auch alle Windows<br />
XP SP3 Systeme. Ein Anwender mit kaufmännischem oder<br />
organisatorischem Hintergrund wünscht hingegen beispielsweise<br />
eher einen Überblick über die geografische Positionierung<br />
der SB-Servicestellen, die Anzeige der Transaktionen der<br />
vergangenen Woche oder in einer bestimmten Filiale. Neben<br />
einer vordefinierten Datenaufbereitung lassen sich darüber<br />
hinaus beliebige Abfragen und Kombinationen durchführen.<br />
Wenn das System innerhalb des Netzwerkes eine Auffälligkeit<br />
erkennt, wird dies visuell in der Karte angezeigt und so der<br />
Anwender unmittelbar informiert.<br />
Operative Überwachung<br />
und automatisierte Prozesssteuerung<br />
NCRs zentrales Managementsystem erlaubt Anwendern mit<br />
dem Schwerpunkt auf dem operativen Betrieb von (SB-)Netzwerken<br />
eine umfassende Überwachung und einfache Steuerung.<br />
Hierzu zählt auch die Verwaltung von Ereignissen, deren<br />
Eskalation, Nachverfolgung und Problemlösung. Großen<br />
Nutzen können Finanzdienstleister aus der ferngesteuerten<br />
und automatisierten Problembearbeitung ziehen: Hierfür ermöglicht<br />
es NCR APTRA Vision, ein automatisiertes Regelwerk<br />
zu programmieren, das Prozesse zur Fehlerbehebung,<br />
Gerätewiederherstellung oder auch Bargeldversorgung nach<br />
vorgegebenen Kriterien steuert. Das NCR System erstellt bei<br />
einer etwaigen Fehlermeldung im Netzwerk automatisch ein<br />
Ticket, das für eine schnellstmögliche Problembehebung<br />
automatisch die passende Weiterbearbeitung initiiert. Das<br />
Management-Tool leitet dabei selbst Maßnahmen ein, um<br />
die (SB-)Systeme in Betrieb zu halten oder herunterzufahren<br />
und neu zu starten. Gegebenenfalls wird ein Techniker automatisch<br />
verständigt und der betroffene Geldautomat bis zur<br />
Problembehebung überwacht, anschließend das Ticket geschlossen.<br />
Sollte ein Fehler nicht wie geplant behoben werden,<br />
da etwa der Techniker die Bearbeitungszeit nicht einhält,<br />
wird automatisch eine Eskalation entsprechend hinterlegter<br />
Regeln durchgeführt.<br />
Weitere wichtige Funktionen von NCR APTRA Vision für die<br />
Überwachung und Steuerung:<br />
– Schwellwerte: Basierend auf Erfahrungswerten aus der<br />
Überwachung von (SB-)Netzwerken* integriert NCR APTRA<br />
Vision ein intelligentes Regelwerk. Nachrichten werden mit<br />
früheren Informationen verglichen, um komplexe Probleme<br />
zu erkennen oder zu verhindern und eine schnelle Lösung<br />
einzuleiten.<br />
– Berichtswesen – Management Reporting: NCR APTRA Visi-<br />
106 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>
on erstellt Berichte, die die Problemanalyse beispielsweise<br />
bei niedriger Verfügbarkeit, unerwarteten Systemausfällen<br />
oder anderen, wiederkehrenden Problemen im (SB-)Netzwerk<br />
erleichtern.<br />
Datenbasis für strategische Entscheidungen<br />
Nicht zuletzt dient NCR APTRA Vision auch als Entscheidungsgrundlage<br />
zur Einführung neuer Technologien. Soll<br />
beispielsweise eine neue Software im Netzwerk eingeführt<br />
werden, unterstützt das System dabei, die installierten Plattformversionen<br />
zu erfassen und so die notwendigen Anpassungen<br />
zu kalkulieren. Bei einem Hardware-Update lässt sich<br />
überprüfen, welche Systeme bereits auf dem neuen Stand<br />
und einsatzbereit sind. Neben umfassenden Überwachungs-<br />
Tools gibt NCR mit APTRA Vision Finanzinstituten strategische<br />
Analysewerkzeuge an die Hand, um schnell strategisch relevante<br />
Entscheidungen treffen zu können. Hierzu zählt das<br />
‘Cash Level Management‘, wodurch Banken ihre Bargeldbestände<br />
innerhalb des Netzwerks besser überwachen und<br />
den Einsatz des WTU steuern können. ‘File Exchange‘ bietet<br />
die Möglichkeit, Dateien auf die angebundenen Endgeräte zu<br />
verteilen oder abzurufen. Dies ist insbesondere für elektronische<br />
Journale oder Diagnosedateien hilfreich.<br />
Effizientes Steuern der Bargeldbestände<br />
Eine Kernkomponente der NCR APTRA Vision Lösung ist das<br />
integrierte Cash Management Tool, das die Bargeldbestände<br />
des Geldautomatennetzwerks überwacht und dabei eine vorausschauende<br />
Ver- und Entsorgungsplanung des Bargelds<br />
ermöglicht. Der Geldfluss wird innerhalb der verschiedenen<br />
Cash Points gesteuert – von den Geldautomaten, Kassentresoren<br />
und Cash Recyclern über die Filiale bis hin zur Bundes-<br />
oder Landeszentralbank.<br />
NCR APTRA Vision erfasst zum einen die Bargeldbestände<br />
der Geldautomaten und anderen Systemen in Echtzeit und<br />
liefert Entscheidern so einen stets aktuellen Überblick über<br />
die Versorgungssituation innerhalb des (SB-)Netzwerks. Zum<br />
anderen erlaubt das im Detail definierbare Regelwerk, dass<br />
bei bestimmten Ereignissen, wie dem Unterschreiten eines<br />
Schwellwertes, Maßnahmen automatisch angestoßen werden,<br />
etwa ein Tourenauftrag an ein Werttransportunternehmen<br />
Besonderheiten von NCR APTRA Vision im Überblick<br />
– Anbindung von Endgeräten unterschiedlicher Hersteller<br />
– Verwaltung von Ereignissen, Eskalation, Nachverfolgung<br />
von Problemlösungen<br />
– Ferngesteuerte Diagnose und Problemlösung<br />
– Vollständiges Berichtswesen: Verfügbarkeit, Fehleranalyse,<br />
Serviceversorgung (Service Level Agreement Auswertung)<br />
– Integration weiterer Daten aus dem Unternehmen oder<br />
von außerhalb<br />
– Automatisierte Prozesssteuerung über vordefiniertes Regelwerk<br />
(kein Eingreifen durch Mitarbeiter notwendig)<br />
– Integrierbare Cash Management Lösung<br />
– Grafische und benutzerabhängige Datenaufbereitung –<br />
ideale Entscheidungsgrundlage für Optimierungen<br />
– Einfache Verfügbarkeit der Informationen über das Web-<br />
Portal<br />
– Umfassende internationale Betreuung durch NCR bis hin<br />
zur kompletten Auslagerung (Managed Services)<br />
(WTU). Die Verbindung mit den Algorithmen einer Ereignisplanung<br />
schafft so die Voraussetzung für eine bedarfsgerechte<br />
und kostensparende Versorgungsplanung.<br />
Finanzinstitute stehen vor der Herausforderung, das Bargeldvolumen<br />
in den Filialen und innerhalb ihres SB-Kanals<br />
möglichst automatisiert zu bewältigen und gleichzeitig die<br />
Kosten für Geldbearbeitungsprozesse und erhöhten Sicherheitsbedarf<br />
zu reduzieren. Durch das Automatisieren manueller<br />
Bargeld-Handling-Prozesse können bereits wichtige<br />
Optimierungspotenziale erschlossen werden. Die manuellen<br />
Arbeitsschritte sind fehleranfällig und hinsichtlich Kosten und<br />
Verfügbarkeit oft nicht transparent. Für ein ganzheitliches<br />
Cash Management ist jedoch die Betrachtung der gesamten<br />
Prozesskette entscheidend, die über die automatische, technologiegestützte<br />
Erfassung hinausreicht. So sollten nicht nur<br />
die „intelligenten Geldkassetten“ der Ein- und Auszahlungsgeräte<br />
berücksichtigt werden – das würde eine einheitliche<br />
Hardwarebasis erfordern –, sondern alle existierenden Cash<br />
Points mit einbezogen werden. Hierzu zählt beispielsweise<br />
auch das Erfassen der Handkasse in der Filiale oder der<br />
„Geldtransportbeutel“ auf dem Weg zur Hauptstelle.<br />
Für Finanzinstitute ist es wichtig, die Kontrolle darüber zu erlangen,<br />
welcher Bargeldbestand sich wann und wo befindet<br />
und wer jeweils dessen Eigentümer ist. Die für die logische<br />
Verwaltung der Bargeldbestände notwendigen Informationen<br />
führt NCR APTRA Vision aus verschiedenen Quellen zusammen,<br />
verknüpft sie und macht sie sichtbar. Diese umfassende<br />
Datenbasis liefert die erforderlichen Kennzahlen, um mit dem<br />
NCR Cash Management Modul das ressourcenschonende<br />
und bedarfsgerechte Befüllen und Abschöpfen der Cash<br />
Points sowie den Einsatz des WTU präzise zu planen. Das<br />
Ergebnis sind signifikante Kosteneinsparungen durch reduzierte<br />
Bargeldbestände und weniger Befüllungen – insbesondere<br />
bei größeren SB- und Filialnetzen. Die automatisierte<br />
Planung und Weiterleitung von Befüllungsaufträgen optimiert<br />
die gesamte Prozesskette zusätzlich.<br />
Individuell nutzbar –<br />
vom Lizenzmodell bis Managed Services<br />
NCR stellt Banken APTRA Vision in drei verschiedenen Varianten<br />
zur Verfügung. Zum einen können Finanzinstitute die<br />
Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 107
Anwendung als Lizenzmodell erwerben. Damit liefert und implementiert<br />
NCR die Lösung; die Bank nutzt diese, um ihr<br />
(SB-)Netzwerk selbst zu verwalten.<br />
Zum anderen bietet NCR mit einer Gateway-Lösung APTRA<br />
Vision als „Software as a Service“ (SaaS). In diesem Fall<br />
hosted und betreibt NCR das System in einem zertifizierten<br />
Rechenzentrum und übernimmt alle notwendigen Wartungsaufgaben.<br />
Das Finanzinstitut erhält Zugang zum System und<br />
Mehr Kundenkomfort an der automatischen Kasse<br />
verwaltet sein Netzwerk selbständig. Darüber hinaus können<br />
Banken APTRA Vision im Rahmen eines Managed Services<br />
Vertrages von NCR betreiben lassen und damit die Systemverwaltung<br />
und den operativen Helpdesk an NCR auslagern.<br />
Hierbei profitieren Finanzinstitute von NCRs globaler Abdeckung<br />
bei der Erbringung verwalteter Dienste.<br />
* NCR überwacht derzeit rund 2 Millionen Systeme weltweit<br />
Neuer Kassenautomat Crown MaxiPay macht Abläufe im Zahlungsverkehr einfach und sicher –<br />
Crown SYSTEMS setzt auf leichte Bedienung und Barrierefreiheit<br />
Die Rellinger Crown Technologies GmbH hat jetzt einen Kassenautomaten<br />
entwickelt, der Unternehmen und Kunden den<br />
Zahlungsverkehr erleichtert. Bei dem neuen Crown MaxiPay<br />
legten die Entwickler besonderen Wert darauf, dass sich das<br />
Gerät vom Nutzer einfach und komfortabel bedienen lässt.<br />
Für die betreibenden Unternehmen stehen eine größtmögliche<br />
Effizienz der Abläufe und Sicherheit im Mittelpunkt.<br />
Barzahlungen sind für viele Einrichtungen und deren Kunden<br />
täglich geübte Praxis. Ob in Kfz-Zulassungsstellen, in Bürger-<br />
oder Ordnungsämtern, bei Energieversorgungsunternehmen,<br />
in Krankenhäusern oder Bibliotheken: Viele Menschen begleichen<br />
ihre Rechnungen und Gebühren an Ort und Stelle aus<br />
dem Portemonnaie. Um den dadurch entstehenden Aufwand<br />
zu reduzieren und dem Kunden gleichzeitig einen möglichst<br />
hohen Service zu bieten, hat Crown den neuen Crown Maxi-<br />
Pay entwickelt. Das Unternehmen verfolgte dabei das Ziel,<br />
dass auch Personen, die wenig Erfahrung im automatisierten<br />
Zahlungsverkehr haben, den Automaten problemlos bedienen<br />
können. So lassen sich alle Vorgänge unkompliziert und<br />
interaktiv über einen 19“ TFT-Touchscreen bearbeiten. Eine<br />
schematische Animation des Gerätes dient als Wegweiser für<br />
den Anwender. Zusätzlich leitet eine gesteuerte Lichtführung<br />
durch die Menüpunkte. Die indirekte Beleuchtung bietet außerdem<br />
einen guten Überblick. Der Automat liest die Anleitung<br />
auch in verschiedenen Sprachen vor. Dies ist zum Beispiel<br />
für sehbehinderte Nutzer von großem Vorteil. Generell<br />
legte Crown ein besonderes Augenmerk darauf, dass auch<br />
körperbehinderte Personen in gleicher Weise barrierefreien<br />
Zugang zum Automaten haben. Die ergonomische Anordnung<br />
der Bedienelemente ist so ausgelegt, dass Rollstuhl-<br />
fahrer direkt an das Terminal heranfahren können. Und der<br />
Bildschirm lässt sich elektrisch neigen, damit auch im Sitzen<br />
eine gute Sicht gewährleistet ist.<br />
Das System bildet sämtliche Vorgänge einer Barkasse ab.<br />
Dank einer offenen Systemarchitektur, Datenbank und Netzwerkanbindung<br />
in LANs und WANs ist eine problemlose Integration<br />
in Datenhaltungssysteme (RDBMS) möglich. Die<br />
Steuerung läuft über hochverfügbare Industrie-PC und CAN<br />
Feldbus-Technologie, was für schnellstmögliche Verarbeitungsgeschwindigkeit<br />
sorgt.Der Crown MaxiPay erfüllt mit<br />
seinem CEN III zertifizierten Tresor höchste Sicherheitsstandards<br />
für das Cashmanagement. Sämtliche Gelder sind innerhalb<br />
des Tresors vor unbefugtem Zugriff geschützt. Aus<br />
Gründen der Sicherheit kann das Befüllen und Kassieren<br />
ausschließlich von der Gehäuserückseite des Automaten erfolgen.<br />
Routinevorgänge wie Papierwechsel oder die Entnahme<br />
der Kassenkarten können Mitarbeiter der Einrichtungen<br />
schnell und völlig separat von den Geldbeständen erledigen.<br />
Dabei bleibt der Crown MaxiPay einsatzbereit. Der Automat<br />
recycelt bis zu drei verschiedene Sorten Banknoten und verfügt<br />
über einen Münzkreislauf für bis zu drei Münzsorten. Der<br />
Crown MaxiPay unterstützt auch bargeldlosen Zahlungsverkehr.<br />
Über ein Cash-Terminal lassen sich an dem Automaten<br />
Zahlungen mit allen gängigen nationalen und internationalen<br />
Debitkarten wie z.B. Girocard, Geldkarte und Kreditkarten<br />
vornehmen.<br />
Dank der modularen Automatenstruktur des Crown MaxiPay<br />
kann Crown Technologies individuelle Kundenwünsche leicht<br />
realisieren.<br />
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108 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>