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Innen-Kowi sparkasse-2010 Teil 2 - Kommunalverlag

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Produktvisualisierung<br />

Von Ulrike von Oertzen und Gerrit Steinert, DSGV Berlin<br />

An die Finanzwirtschaft werden spätestens seit der Finanzkrise<br />

große Erwartungen gerichtet, Finanzprodukte mit ihren<br />

Chancen und vor allem Risiken besser als bisher zu erklären.<br />

Die Erwartungen an Finanzdienstleister verschieben sich.<br />

Vertrauen ergibt sich nicht mehr von selbst, sondern muss<br />

durch Eingehen auf Kundenbedürfnisse, gutes Erklären von<br />

Produkten und verantwortliches Verhalten erarbeitet und gepflegt<br />

werden. Darauf soll mit einer besseren Erklärung von<br />

Finanzprodukten durch Produktvisualisierungen reagiert werden.<br />

Es gilt, für Kunden Finanzprodukte mit ihren Chancen und<br />

vor allem Risiken besser als bisher zu erklären. Die Finanzkrise<br />

mit ihren Folgewirkungen sowie zahlreiche Berichte in<br />

den Medien über Vermögenseinbußen oder Fehlberatungen<br />

haben in der Bevölkerung das Bewusstsein geschärft, sich<br />

bei Finanzprodukten nicht nur auf Empfehlungen von Finanzberatern<br />

zu verlassen, sondern Inhalt, Wirkungen und Risiken<br />

von Produkten bewusst verstehen zu wollen. Damit kommen<br />

auf die Finanzdienstleister erhöhte Anforderungen hinsichtlich<br />

der Erläuterung und Transparenz zu. Dies geschieht vor<br />

einem Hintergrund, wo nach Umfragen das Finanzwissen in<br />

der breiten Bevölkerung nicht sehr ausgeprägt ist.<br />

Es ist davon auszugehen, dass die Transparenz bei Produkten<br />

künftig seitens der Kunden verstärkt als Qualitätsmerkmal<br />

wahrgenommen und damit die Kundenloyalität maßgeblich<br />

beeinflussen wird. Im Wertpapierbereich werden derzeit einheitliche<br />

Produktinformationsblätter entwickelt, die von der<br />

Politik und Verbraucherverbänden gefordert werden.<br />

Die „Produktinformationsblätter“ sollen im Beratungsgespräch<br />

den Kunden über die wesentlichen Produkteigenschaften<br />

informieren. Die einheitliche Gestaltung ermöglicht<br />

es, die wesentlichen Eigenschaften verschiedener Produkte<br />

leichter miteinander vergleichen zu können, umso beispielsweise<br />

einen Überblick über Chancen/Risiken und Kosten zu<br />

erhalten.<br />

Sparkassen positionieren sich – auf Basis ihres genetischen<br />

Codes – klar als Qualitätsanbieter. Dies machen sie entscheidend<br />

an ihrer Beratungsqualität fest. Durch die konsequente<br />

Nutzung der Beratungssystematik nach dem Sparkassen-<br />

Finanzkonzept wird sichergestellt, dass die Beratung bedürfnisorientiert,<br />

strukturiert und im Interesse des Kunden erfolgt.<br />

Die Qualität macht sich jedoch nicht zuletzt daran fest, ob der<br />

Kunde die nach einer solchen Beratung gekauften Produkte<br />

bewusst und mit Überzeugung ausgewählt hat. Er muss also<br />

Inhalt, Wirkungsweisen sowie Chancen und mögliche Risiken<br />

– auch zu Hause angekommen – noch verstehen können.<br />

Das erscheint vor allem deshalb notwendig, weil Sparkassen<br />

„Kreditinstitute für eine breite Bevölkerung“ sind. Deshalb<br />

kommunizieren sie auch so, dass sie von möglichst allen verstanden<br />

werden.<br />

Produktvisualisierungen<br />

Der DSGV hat gemeinsam mit der mehrfach in diesem Zusammenhang<br />

ausgezeichneten Agentur Kircher & Burkhardt<br />

exemplarisch für drei <strong>sparkasse</strong>nrelevante Vertriebsprodukte<br />

Infografiken entwickelt. Ziel dieser Infografiken ist es, komplexe<br />

Sachverhalte bildlich darzustellen. So können umfangreiche<br />

textliche Darstellungen weitgehend überflüssig gemacht<br />

werden.<br />

Mit diesen Darstellungen können die Wirkungen, Inhalte,<br />

Chancen und Risiken von Sparkassenprodukten, aber auch<br />

-prozessen bildlich und damit verständlich dargestellt werden.<br />

Dies stellt eine Innovation für den Bereich Vertrieb und<br />

der Kommunikation dar. Sie können textliche Produktbeschreibungen<br />

zwar nicht ersetzen; leisten jedoch einen wesentlichen<br />

Beitrag zur Verständlichkeit von Produktgattungen.<br />

Damit sind sie sowohl für den Kundeneinsatz als auch zum<br />

Beispiel für die Weiterbildung und in der PR einsetzbar.<br />

Als erste Produkte wurden der Riester-Sparplan und eine<br />

Inhaberschuldverschreibung (Privatkunden/ Passivgeschäft)<br />

sowie die Immobilienfinanzierung (Aktivgeschäft) ausgewählt.<br />

Weitere <strong>sparkasse</strong>nrelevante Produktgattungen werden bis<br />

Jahresende folgen. Die erfolgreiche Realisierung sowie der<br />

aktive Einsatz im Beratungsgespräch werden einen Beitrag<br />

leisten, Sparkassen-Produkte im übertragenen Sinne „begreifbar“<br />

zu machen.<br />

Das Beispiel Baufinanzierung:<br />

Die Lösung wird perspektivisch erweiterbar sein. Das gilt<br />

insbesondere für vertiefende bzw. ergänzende Informationen<br />

und vor allem für Umsetzungen in Online-, Mobile -Darstellungen<br />

sowie Produktfilme.<br />

52 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


„ÖPP in Deutschland –<br />

aktueller Status und Zukunft aus Sicht der ÖPP Deutschland AG“<br />

Von Dr. Johannes Schuy – Vorstand ÖPP Deutschland AG, Berlin<br />

Vor dem Hintergrund der immer größer werdenden staatlichen<br />

Schuldenberge und dem sich hieraus ergebenden Spardruck<br />

auf die Gebietskörperschaften, blicken viele staatliche Einrichtungen<br />

in eine unsichere finanzielle Zukunft. Sinkende<br />

Steuereinnahmen und die Vorboten der Schuldenbremse<br />

haben zunehmend Einfluss auf die öffentlichen Haushalte.<br />

Um trotzdem wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge weiter<br />

erfüllen zu können, wurden und werden im Jahr 2009 und<br />

<strong>2010</strong> u. a. Mittel aus Förderprogrammen wie dem Konjunkturpaket<br />

II der Bundesregierung eingesetzt. Aber diese Mittel<br />

sind endlich; angesichts der zu erwartenden Einnahmeentwicklung<br />

müssen auch seitens der Kommunen alternative<br />

Beschaffungsmöglichkeiten, wie Kooperationen mit Privaten,<br />

als mögliche Handlungsoption in Betracht gezogen werden.<br />

Diese moderne Beschaffungsform ist sicherlich kein Allheilmittel<br />

gegen leere Kassen – richtig gemacht kann sie jedoch<br />

unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Investitionen in<br />

schwierigem finanziellen Umfeld möglich machen.<br />

Projekte für die Zukunft umsetzen<br />

Das eigentliche Erfolgsgeheimnis von Öffentlich-Privaten<br />

Partnerschaften liegt im sog. Lebenszyklusansatz: Jeder Unternehmer,<br />

der weiß, dass er ein öffentliches Gebäude, wie<br />

ein Rathaus oder eine Schule, nicht nur errichten, sondern<br />

anschließend noch 20 oder gar 30 Jahre wirtschaftlich betreiben<br />

muss, wird das Gebäude anders bauen. Er wird über<br />

Energiesparoptionen, Reinigungsmöglichkeiten, Baustoffe<br />

usw. anders und intensiver nachdenken und sein Know-how<br />

und Innovationspotenzial umfänglich einbringen. So wundert<br />

es nicht, dass entgegen landläufiger Meinung ÖPP-Projekte<br />

häufig nachhaltiger und qualitativ hochwertiger erstellt wurden,<br />

als vergleichbare konventionelle Gebäude und dass die<br />

Nutzerzufriedenheit in ÖPP-Projekten empirisch nachweisbar<br />

ungewöhnlich hoch ist. Ebenso wenig wundert, dass ÖPP-<br />

Projekte infolge des Lebenszyklusansatzes über die gesamte<br />

Laufzeit wirtschaftlicher sein können als konventionell errichtete<br />

Gebäude.<br />

ÖPP- Projekte sind allerdings kein Allheilmittel gegen leere<br />

Kassen, auch sie müssen über den Lebenszykluszeitraum<br />

finanzierbar sein. Daneben gibt es eine Reihe von immer<br />

wiederkehrenden Erfolgsfaktoren für ÖPP-Projekte: ein qualifizierter<br />

Eignungstest, eine fehlerfrei Wirtschaftlichkeitsuntersuchung,<br />

in der die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nachgewiesen<br />

wird, eine sachgerechte Risikoverteilung zwischen<br />

öffentlicher und privater Seite, Unterstützung durch Verwaltung<br />

und Politik sowie eine objektive und professionelle Beratung<br />

der öffentlichen Hand<br />

Die bis Ende Mai <strong>2010</strong> unter Vertrag genommenen 150 Öffentlich-Privaten<br />

Partnerschaften im Hoch- und Straßenbau<br />

in Deutschland machen nur knapp vier Prozent der öffentlichen<br />

Investitionen aus. Allein diese auch im internationalen<br />

Vergleich verhältnismäßig geringe Zahl zeigt, dass viele Umsetzungschancen<br />

für Kooperationen offenbar nicht in vollem<br />

Umfang genutzt werden. Von zwischen 2002 und Mai <strong>2010</strong> in<br />

ÖPP-Projekte investierten rund 5,7 Milliarden Euro wurden im<br />

kommunalen Bereich 2,2 Milliarden Euro investiert. Im Jahr<br />

2009 war die Mehrzahl der ÖPP-Projekte auf kommunaler<br />

Ebene angesiedelt (547 Mio. Euro Investitionsvolumen auf<br />

kommunaler Ebene von insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro<br />

aller Gebietskörperschaften). Vor allem Schulen, Kindergärten<br />

sowie Sporteinrichtungen werden hier im Zuge einer ÖPP<br />

geplant, gebaut, betrieben und unterhalten.<br />

ÖPP-Projekte mit Vertragsabschluss im Hoch-und Straßenbau,<br />

Stand: 7.6.<strong>2010</strong> Quelle: Partnerschaften<br />

Deutschland / www.PPP-Projektdatenbank.de<br />

Erfolgreiche Öffentlich-Private Partnerschaften bieten unstreitig<br />

langfristig mehr Wirtschaftlichkeit, nachhaltig hohe<br />

Qualität und guten Service. Infolge der aktuellen Finanzkrise<br />

besteht jedoch das Problem, die Finanzierung der Projekte<br />

zu wirtschaftlichen Konditionen darzustellen: Bei den bisher<br />

größtenteils genutzten Finanzierungsarten (Projektfinanzierung<br />

oder Forfaitierung mit Einredeverzicht) werden von den<br />

beteiligten Banken deutlich höhere Zinsmargen als in der<br />

Vergangenheit gefordert. Dies führt zwangsläufig zu einer geringeren<br />

wirtschaftlichen Effizienz der Projekte. Im Einzelfall<br />

kann die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit eines ÖPP-Projekts<br />

sogar in Frage gestellt werden. Ob sich ein geplantes Projekt<br />

insgesamt noch rechnet, muss daher vor dem Projektstart mit<br />

Hilfe einer sog. vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung<br />

überprüft werden. Die Erfahrung zeigt, dass sich für die mei-<br />

ÖPP-Projekte mit Vertragsabschluss – Verteilung der Finanzierungsarten<br />

nach Investitionsvolumen, Stand: 7.6.<strong>2010</strong><br />

Quelle: Partnerschaften<br />

Deutschland / www.PPP-Projektdatenbank.de<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 53


sten Projekte auch nach der Finanzkrise noch adäquate Finanzierungsformen<br />

finden. Wichtig ist allerdings, dass das<br />

Strukturelement „private Finanzierung“ (und damit das Vorhandensein<br />

einer verantwortlichen finanzierenden Bank) in<br />

den Projektstrukturen erhalten bleibt. Eine reine staatliche<br />

Finanzierung von ÖPP-Projekten, die im Zusammenhang mit<br />

den gegenwärtig bestehenden Finanzierungsschwierigkeiten<br />

erwogen wurde, erscheint wenig zielführend, da ein wesentliches<br />

Element der bisherigen Risikoverteilung zu Lasten der<br />

Öffentlichen Hand aufgegeben würde.<br />

Neue Chancen nutzen<br />

Partnerschaften bieten der Verwaltung zahlreiche neue Möglichkeiten<br />

und Chancen. Die Industrie hat das in Privat-Privaten<br />

Partnerschaften in der Vergangenheit häufig erfolgreich<br />

vorgemacht. Mögliche Kooperationsfelder zwischen der Verwaltung<br />

und der Privatwirtschaft sind – neben den klassischen<br />

ÖPP-Gebieten, wie Hoch- und Tiefbau –, die Straßenbeleuchtung<br />

sowie der Bau von Kindertagesstätten. Sowohl national<br />

als auch international kann hier auf erste Erfahrungen mit erfolgreichen<br />

Projekten zurück gegriffen werden.<br />

ÖPP-Projekte mit Vertragsabschluss – Aufteilung nach Anwendungsfeldern,<br />

Stand: 7.6.<strong>2010</strong>, Quelle: Partnerschaften<br />

Deutschland / www.PPP-Projektdatenbank.de<br />

Auch im Gesundheitsbereich, insbesondere bei Krankenhäusern<br />

und Universitätskliniken, werden ÖPP-Projekte entwickelt,<br />

die über das klassische Verständnis einer ÖPP im<br />

Hochbau hinaus gehen. In den Mittelpunkt rücken beispielsweise<br />

die Beschaffung und der Betrieb hochkomplexer medizinischer<br />

Geräte. Weiterhin werden vor dem Hintergrund der<br />

notwendigen Verwaltungsmodernisierung und dem auf den<br />

demografischen Wandel folgenden Fachkräftemangel ÖPPs<br />

auch in den Sektoren Dienstleistungen und Informationstechnologie<br />

zunehmend an Bedeutung gewinnen.<br />

In vielen deutschen Kommunen sind veraltete Beleuchtungsanlagen<br />

mit hohen Instandhaltungskosten, Energieverbräuchen,<br />

und CO²-Emissionen in Betrieb. Mit einer Modernisierung<br />

des Anlagenbestands könnten erhebliche Kostenvorteile<br />

generiert, ein Beitrag zu CO²-Einsparungen erbracht sowie<br />

das Straßenbild und das Sicherheitsniveau deutlich verbessert<br />

werden. Über ÖPP-Modelle kann die Grunderneuerung<br />

von Beleuchtungsanlagen und deren langfristiger Betrieb auf<br />

private Partner übertragen werden. Diese planen und betreiben<br />

Anlagen unter Lebenszyklusgesichtspunkten, übernehmen<br />

umfangreiche Planungs-, Betriebs- und Instandhaltungsrisiken<br />

und können z. B. auch Energieeinsparziele<br />

oder CO²-Einsparungen garantieren. Um eine werterhaltende<br />

Instandhaltung und hohe Verfügbarkeit der Anlagen zu gewährleisten,<br />

werden Betriebsleistungen output-basiert beschrieben,<br />

die Vergütung erfolgt anreizorientiert.<br />

Im Bereich IT- und Dienstleistung ist das Ziel, die Werkzeuge<br />

der Verwaltung zunehmend zu vereinheitlichen und zu vernetzten.<br />

Die Informationstechnologien müssen dazu über gemeinsame<br />

und verbindliche Standards verfügen. Hier kann<br />

beispielsweise ein Vorbild aus UK genutzt werden. Die Anzahl<br />

von ÖPPs, die dort als langjährige strategische Service-Partnerschaften<br />

bezeichnet werden, ist nach wie vor wesentlich<br />

größer als in Deutschland. Entsprechend profitiert die Öffentliche<br />

Hand dort von deren wirtschaftlichen und qualitativen<br />

Vorteilen. Da die IT jedoch als strategisches Instrument für<br />

die öffentliche Verwaltung immer mehr an Bedeutung gewinnt,<br />

werden vermehrt Wege gesucht, die Ausführungskompetenz<br />

von der Steuerungskompetenz zu entkoppeln. Über<br />

Partnerschaftsmodelle wie eine ÖPP kann es gelingen, das<br />

Know-how des privaten Partners über einen langen Zeitraum<br />

für die Ziele einer modernen Verwaltung zu nutzen. Systeme<br />

werden auf aktuellen Standards gehalten, Strukturen entsprechend<br />

angepasst und Verwaltungsvorhaben innovativ<br />

angereichert. Über anreizorientierte Leistungspakete werden<br />

die Arbeitsumfänge des privaten Partners definiert, der Öffentlichen<br />

Hand obliegen die Abrufe und Steuerungsdefinitionen<br />

ihres Einsatzes. Die Schnelllebigkeit der IT-Technik und<br />

der permanente Wandel der Prozesse und Systeme erfordern<br />

eine spezifische Fixierung der vertraglichen Leistungen. So<br />

kann statt einer konkreten Leistung zu einem festen Budget<br />

ein Budgetrahmen mit dem privaten Partner vereinbart werden.<br />

Die darin vereinbarten langfristigen Projekte und Transformationen<br />

kann die öffentliche Verwaltung haushaltsmäßig<br />

planen. Und die damit verbundene finanzielle Planungssicherheit<br />

hilft dem privaten Partner, aufwändige Modernisierungsprojekte<br />

durchzuführen, etwa durch Einführung von<br />

übergreifenden Front-Office Strukturen in einer Kommune.<br />

Voraussetzung ist, dass sowohl der öffentliche wie auch der<br />

private Partner gleichermaßen eine nachhaltige Leistungserbringung<br />

anstreben. Die öffentliche Verwaltung sucht sich<br />

einen Partner aus der Wirtschaft, der neben Investitionsbereitschaft<br />

und Risikoübernahmen auch seine Innovationskraft<br />

zur Verfügung stellt. Ein Anreizsystem der öffentlichen Verwaltung<br />

dient dazu, den Verbesserungsprozess von beiden<br />

Seiten anzuregen und zusätzliche Effizienzsteigerungen zu<br />

ermöglichen. Auf diese Weise können auch die vorhandenen<br />

Kompetenzen der öffentlichen Verwaltung in den Modernisierungsprozess<br />

einfließen.<br />

Im Bereich Gesundheitswesen sind erste ÖPP-Projekte in<br />

Deutschland initiiert, vergeben oder befinden sich in der Errichtungsphase.<br />

Obwohl das Gesundheitswesen als eine<br />

der Referenzbranchen für die Umsetzbarkeit der ÖPP-spezifischen<br />

Vorteile gilt, ist zu beobachten, dass bisher nur wenige<br />

Projekte mit nennenswertem Volumen als ÖPP realisiert<br />

wurden. Dies resultiert vor allem aus Unsicherheiten in Bezug<br />

auf Finanzierungs- und Gewährträgerhaftungsfragen. Wenn<br />

diese Unsicherheiten ausgeräumt und Rechtssicherheit hergestellt<br />

ist, können auf der Basis solcher Finanzierungsstrukturen,<br />

die die Besonderheiten von Forfaitierungsmodellen und<br />

Projektfinanzierungen berücksichtigen, neue ÖPP-Projekte<br />

im Gesundheitswesen realisiert werden. Dabei werden dann<br />

insbesondere die wirtschaftlichen Interessen der öffentlichen<br />

Aufgabenträger an einer Werthaltigkeit ihrer Ansprüche aus<br />

etwaigen Sicherheiten wie Bürgschaften des Auftragnehmers<br />

oder der Nachunternehmer sowie aus vertraglich vereinbarten<br />

Minderungsmechanismen bei Schlechtleistung des Auftragnehmers<br />

gewährleistet werden. Damit ist eine möglichst<br />

hohe Sicherheit bei der zukünftigen wirtschaftlichen Struk-<br />

54 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


turierung von ÖPP-Projekten im Gesundheitswesen erreicht<br />

und der Markt kann belebt werden.<br />

Resümee<br />

Die Finanzkrise beweist erneut die bekannte Lebensweisheit,<br />

dass in jeder Krise immer auch eine Chance steckt. Unter<br />

dem Druck von nationalen und internationalen Schuldenbe-<br />

grenzungsregeln sowie immer knapper werdenden Kassen<br />

müssen die Gebietskörperschaften über neue Formen der<br />

Leistungserbringung und alternative Beschaffungsformen<br />

nachdenken. ÖPP kann hierbei vielfältige Hilfestellungen geben:<br />

Die Inanspruchnahme der Innovationspotentiale der Privatwirtschaft<br />

kann zu mehr Qualität, mehr Nachhaltigkeit und<br />

mehr Wirtschaftlichkeit bei der staatlichen Aufgabenerfüllung<br />

führen.<br />

Ausschreibungspflicht von Grundstücksgeschäften der öffentlichen Hand<br />

Von RA und Notar Dr. Hinrich Thieme – Partner der internationalen Anwaltssozietät Hogan Lovells, Büro Frankfurt am Main<br />

Ausgangslage<br />

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom<br />

25.03.<strong>2010</strong> die „Ahlhorn“-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf<br />

zur Ausschreibungspflicht von Grundstücksverkäufen<br />

der öffentlichen Hand verworfen. Das OLG Düsseldorf behandelte<br />

in einer Reihe von Entscheidungen (Beschlüsse vom<br />

13.06.2007 „Fliegerhorst Ahlhorn“, vom 12.12.2007 „Wuppertal-Vohwinkel“<br />

und vom 06.06.2008 „Oer-Erkenschwick“)<br />

Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand, die unmittelbare<br />

oder mittelbare Bauverpflichtungen enthalten, als europaweit<br />

ausschreibungspflichtige Baukonzession, sofern der maßgebliche<br />

Schwellenwert, der seit dem 01.01.<strong>2010</strong> bei 4,845<br />

Mio. Euro liegt, überschritten ist. Den Entscheidungen des<br />

OLG Düsseldorf lagen Grundstücksverkäufe der öffentlichen<br />

Hand zugrunde, die entweder mit dem Abschluss eines städ-<br />

tebaulichen Vertrages durch den Käufer verbunden waren,<br />

oder in denen sich der Erwerber zu einer bestimmten Bebauung<br />

und Nutzung verpflichten sollte, wobei sich in einem Fall<br />

der Zweck des Projektes nur aus der Präambel des Kaufvertrages<br />

ergab, ohne dass der Kaufvertrag eine ausdrückliche<br />

Bauverpflichtung enthielt. Diese Rechtsprechung, der sich<br />

einige andere Gerichte und Vergabekammern angeschlossen<br />

haben, hat zu einer kontroversen öffentlichen Diskussion<br />

und erheblichen Verunsicherung, vor allem bei Kommunen<br />

und Investoren, über die Ausschreibungspflicht kommunaler<br />

Grundstücksveräußerungen und städtebaulicher Verträge<br />

geführt.<br />

Der deutsche Gesetzgeber sah sich daraufhin veranlasst,<br />

durch eine Novellierung des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />

(GWB) die Rechtsprechung des OLG<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 55


Düsseldorf zu korrigieren und klarzustellen, dass kommunale<br />

Grundstücksverkäufe an einen Investor, die gleichzeitig städtebauliche<br />

Auflagen umfassen, keine ausschreibungspflichtigen<br />

öffentlichen Aufträge sind. In § 99 Abs. 3 GWB wurde<br />

der Bauauftragsbegriff dahin ergänzt, dass die Bauleistung<br />

dem öffentlichen Auftraggeber „unmittelbar wirtschaftlich zugute<br />

kommen“ muss, um, wie es in der Gesetzesbegründung<br />

heißt, den „einem Bauauftrag immanenten Beschaffungscharakter“<br />

deutlicher hervorzuheben. Ferner wurde die Definition<br />

des öffentlichen Auftrages in § 99 Abs. 6 GWB um die Baukonzession<br />

ergänzt, wobei zusätzlich bestimmt wurde, dass<br />

bei einer Baukonzession das Nutzungsrecht „befristet“ ist.<br />

Die Gesetzesänderung trat am 24.04.2009 in Kraft. Sie führte<br />

jedoch nicht zu der erhofften Rechtssicherheit, weil die Neuregelung<br />

im Rahmen eines Vorlageverfahrens des OLG Düsseldorf<br />

an den Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache<br />

Helmut Müller./.Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Rs.<br />

C-451/08) europarechtlich auf den Prüfstand gestellt wurde.<br />

In diesem Verfahren ging es um den beabsichtigten Verkauf<br />

eines Kasernengeländes durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben<br />

(BImA) an einen Investor, der im Anschluss<br />

daran zu einem späteren Zeitpunkt mit der zuständigen Gemeinde<br />

einen städtebaulichen Vertrag abschließen sollte. Der<br />

Erwerber war im Rahmen des Kaufvertrages nicht zum Abschluss<br />

des städtebaulichen Vertrages verpflichtet.<br />

Mit seiner Entscheidung vom 25.03.<strong>2010</strong> hat sich der Europäische<br />

Gerichtshof den Schlussanträgen des Generalanwaltes<br />

Paolo Mengozzi vom 17.11.2009 angeschlossen und<br />

ist damit der sehr strikten Rechtsansicht des OLG Düsseldorf<br />

zur Ausschreibungspflicht von Grundstücksgeschäften der<br />

öffentlichen Hand entgegen getreten. Das Urteil des EuGH<br />

sorgt für mehr Rechtssicherheit im Zusammenhang mit kommunalen<br />

Grundstücksgeschäften. Eine Reihe von Maßnahmen<br />

des kooperativen Städtebaus wird aus dem Bauauftragsbegriff<br />

herausfallen, sodass die Kommunen Spielräume bei<br />

der Anwendung des Vergaberechts zurückgewinnen. Zudem<br />

droht zahlreichen Verträgen, die ohne Ausschreibung bereits<br />

geschlossen wurden, nicht mehr die Nichtigkeit und vollständige<br />

Rückabwicklung. Mit der Entscheidung des EuGH dürfte<br />

zugleich davon auszugehen sein, dass die Novellierung des §<br />

99 GWB mit Europarecht vereinbar ist.<br />

Allerdings stellt diese Entscheidung keinen Freibrief für die<br />

öffentliche Hand dar. Im Einzelfall gibt es durchaus Fallkonstellationen,<br />

bei denen kommunale Grundstücksverkäufe<br />

ausschreibungspflichtig sind. Da spezielle vergaberechtliche<br />

Fragen im Zusammenhang mit städtebaulichen Verträgen<br />

und Erschließungsverträgen nicht Gegenstand der Entscheidung<br />

des EuGH waren, müssen diese offen bleiben. Im Folgenden<br />

soll anhand des Urteils des EuGH vom 25.03.<strong>2010</strong><br />

herausgearbeitet werden, unter welchen Voraussetzungen<br />

kommunale Grundstücksveräußerungen ausschreibungsfrei<br />

sind bzw. dem Vergaberecht unterliegen können. Ferner<br />

wird untersucht, welche darüber hinausgehenden Schlussfolgerungen<br />

sich aus dieser Entscheidung für die eventuelle<br />

Ausschreibungspflicht von städtebaulichen Verträgen ohne<br />

Grundstücksveräußerungen ergeben könnten. Schließlich<br />

beschäftigt sich dieser Beitrag anhand eines weiteren aktuellen<br />

Urteils des EuGH vom 29.10.2009 (Rs. C-536/07 – Köln<br />

Messehallen) mit der Frage, ob und inwieweit der Abschluss<br />

von Mietverträgen durch die öffentliche Hand ausschreibungspflichtige<br />

Bauaufträge darstellen.<br />

Grundstückskaufverträge<br />

Völlig unstreitig ist, dass reine Grundstücksveräußerungen<br />

durch die öffentliche Hand nicht dem Vergaberecht un-<br />

terfallen. Dies hat der EuGH in seiner Entscheidung vom<br />

25.03.<strong>2010</strong> ausdrücklich bestätigt. Er führt aus, dass der Verkauf<br />

eines unbebauten oder bebauten Grundstücks durch die<br />

öffentliche Hand keinen öffentlichen Bauauftrag darstellt. Ein<br />

öffentlicher Auftrag setzt nämlich voraus, dass die öffentliche<br />

Hand als „Erwerber“ und nicht als Verkäufer auftritt. Ferner<br />

muss ein Bauauftrag die Ausführung von Bauleistungen zum<br />

Gegenstand haben. An beidem fehlt es bei einem Grundstücksverkauf<br />

als solchem. Für Grundstückskäufe der öffentlichen<br />

Hand regelt Art. 16 Buchst. a der einschlägigen EU-<br />

Richtlinie (Richtlinie 2004/18/EG) und darauf fußend § 100<br />

Abs. 2 lit. h) GWB ausdrücklich, dass der Erwerb von Grundstücken<br />

und „vorhandenen“ Gebäuden (oder Rechten daran)<br />

nicht dem Vergaberecht unterliegt. Etwas anderes gilt für den<br />

Erwerb eines Grundstückes verbunden mit einem erst noch<br />

zu errichtenden Gebäude. Dieser stellt klassischer Weise einen<br />

ausschreibungspflichtigen Bauauftrag dar.<br />

Grundstücksveräußerungen mit Bauverpflichtungen<br />

oder Städtebaulichen Verträgen<br />

Unmittelbares wirtschaftliches Interesse<br />

Einer der wesentlichen Kernpunkte in der Diskussion um die<br />

„Ahlhorn“-Rechtsprechung ist, ob ein ausschreibungspflichtiger<br />

öffentlicher Auftrag einen eigenen Beschaffungszweck<br />

des öffentlichen Auftraggebers erfordert. Das OLG Düsseldorf<br />

verneint dies und vertritt die Ansicht, es genüge, dass<br />

der öffentliche Auftraggeber überhaupt Aufträge vergebe, zu<br />

welchen Zwecken auch immer – eine öffentliche Zweckbestimmung,<br />

wie die Sicherung der städtebaulichen Entwicklung,<br />

reiche dafür aus.<br />

Der Entscheidung des EuGH ist nicht eindeutig zu entnehmen,<br />

ob ein öffentlicher Auftrag einen Beschaffungsbedarf des öffentlichen<br />

Auftraggebers erfüllen muss. Nach dem EuGH-<br />

Urteil setzt ein öffentlicher Bauauftrag nicht voraus, dass die<br />

Bauleistung in einem gegenständlichen oder körperlich zu verstehenden<br />

Sinn für den öffentlichen Auftraggeber „beschafft“<br />

wird. Entscheidend ist, dass der öffentliche Auftraggeber<br />

ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an einer solchen<br />

Leistung haben muss. Dieses liegt vor, wenn der öffentliche<br />

Auftraggeber Eigentümer der Bauleistung oder des Bauwerks<br />

wird oder auf sonstige Weise darüber verfügen kann. Das wirtschaftliche<br />

Interesse kann ferner in wirtschaftlichen Vorteilen<br />

liegen, die der öffentliche Auftraggeber aus der zukünftigen<br />

Nutzung oder Veräußerung des Bauwerks ziehen kann, in seiner<br />

finanziellen Beteiligung an der Erstellung des Bauwerks<br />

oder in den Risiken, die er im Fall eines wirtschaftlichen Fehlschlags<br />

des Bauwerks trägt. Diese Voraussetzungen sind<br />

aber nicht erfüllt, so der EuGH, bei der „bloßen Ausübung von<br />

städtebaulichen Regelungszuständigkeiten im Hinblick auf<br />

die Verwirklichung des allgemeinen Interesses“. Sie ist weder<br />

auf den Erhalt einer vertraglichen Leistung noch auf die Befriedigung<br />

des unmittelbaren wirtschaftlichen Interesses des<br />

öffentlichen Auftraggebers gerichtet.<br />

Unter die „städtebauliche Regelungszuständigkeit“ fällt vor<br />

allem die hoheitliche Bauaufsicht und Bauleitplanung. Dazu<br />

gehört auch der Abschluss städtebaulicher Verträge als besondere<br />

Form kooperativen Handelns im Städtebau. Daher<br />

unterliegen Grundstücksveräußerungen in Kombination mit<br />

städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen<br />

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan meist nicht dem<br />

Vergaberecht, weil die Gemeinden mit diesen Verträgen in<br />

den wenigsten Fällen unmittelbare wirtschaftliche Interessen,<br />

sondern vielmehr die Verwirklichung einer von ihr angestrebten<br />

städtebaulichen Entwicklung verfolgen. Dies gilt<br />

56 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


vor allem, wenn mit dem städtebaulichen Vertrag lediglich die<br />

Voraussetzungen für die Schaffung von Baurecht verwirklicht<br />

werden. Im Übrigen verweist der Der EuGH darauf, dass<br />

überhaupt nur „schriftlich geschlossene entgeltliche Verträge“<br />

dem Vergaberecht unterfallen. Andere Tätigkeiten, für die<br />

die öffentliche Verwaltung zuständig ist, werden vom Vergaberecht<br />

nicht erfasst. Damit fallen vor allem der Erlass von<br />

Bebauungsplänen und die Erteilung von Baugenehmigungen<br />

von vornherein aus dem Vergaberecht heraus.<br />

Ein „wirtschaftliches Interesse“ seitens der Gemeinden<br />

könnte vorliegen, wenn sie Grundstücke mit dem Ziel veräußern,<br />

bestimmte Gewerbebetriebe oder Wohnbauprojekte<br />

anzusiedeln, um das Steuer- oder Abgabenaufkommen zu<br />

erhöhen, und deshalb die Investoren verpflichten, innerhalb<br />

gewisser Fristen das Projekt auf dem veräußerten Grundstück<br />

zu realisieren. Das gilt möglicherweise auch für die<br />

Errichtung von Kindergärten, Freizeitanlagen, öffentlichem<br />

Parkraum, Straßen oder ähnlichen Infrastruktureinrichtungen<br />

oder die Beseitigung von Altlasten. Dann wird es im Einzelfall<br />

zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen, wann ein "wirtschaftliches<br />

Interesse" bzw. ein „wirtschaftlicher Vorteil“ der<br />

öffentlichen Hand vorliegt. Die Vergabekammer Düsseldorf<br />

hat mit Beschluss vom 28.01.<strong>2010</strong> entschieden, dass in solchen<br />

Fällen (es ging um die Verpflichtung zur Errichtung von<br />

Kfz-Stellplatzflächen) von einem wirtschaftlichen Interesse<br />

ausgegangen werden könne, wenn die Gemeinde das betreffende<br />

Grundstück deutlich unter Verkehrswert verkaufe.<br />

Einklagbare Verpflichtung<br />

Für die Vertragspraxis besonders wichtig ist die Feststellung<br />

des EuGH, dass ein öffentlicher Bauauftrag nur vorliegt, wenn<br />

der Auftragnehmer sich zur Erbringung der Bauleistungen<br />

vertraglich verpflichtet und es sich dabei um eine einklagbare<br />

Verpflichtung handelt. Mangels einklagbarer Verpflichtung<br />

wird es also nicht ausreichen, wenn die Realisierung<br />

von Bauleistungen oder eines Bauwerkes lediglich Vertragsgrundlage<br />

ist. Dies wird wohl selbst dann gelten, wenn der<br />

öffentliche Auftraggeber zum Vertragsrücktritt oder Wiederkaufsrecht<br />

berechtigt ist oder einen Vertragsstrafenanspruch<br />

hat, sollte das beabsichtigte Projekt nicht realisiert werden.<br />

Denn diese Rechte sind darauf beschränkt, nur in mittelbarer<br />

Weise Druck auf den Investor auszuüben, ohne dass die Umsetzung<br />

des Bauvorhabens damit rechtlich durchsetzbar ist.<br />

Damit unterliegen sämtliche Vereinbarungen, die keine unmittelbaren<br />

Leistungsverpflichtungen des Käufers bzw. Investors<br />

regeln, nicht dem Vergaberecht.<br />

Prüfung und Billigung von Bauplänen nicht ausreichend<br />

Nach dem sehr weiten Bauauftragsbegriff der Vergabevorschriften<br />

kann ein öffentlicher Bauauftrag auch in der Erbringung<br />

einer „Bauleistung … gemäß den vom öffentlichen<br />

Auftraggeber genannten Erfordernissen“ (vgl. § 99 Abs. 3<br />

3.Alt. GWB) liegen. Nach dem EuGH-Urteil reicht es hierfür<br />

nicht aus, wenn die öffentliche Hand die Baupläne eines Investors<br />

oder Grundstückseigentümers lediglich im Rahmen<br />

des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes oder<br />

eines Baugenehmigungsverfahrens prüft und hierüber entscheidet.<br />

Vielmehr muss der öffentliche Auftraggeber den<br />

Inhalt der auszuführenden Bauleistungen selbst bestimmen<br />

oder auf diesen zumindest einen entscheidenden Einfluss<br />

ausüben. Diese Voraussetzung wird man in dem der EuGH-<br />

Entscheidung zugrunde liegenden Fall kaum als erfüllt ansehen<br />

können, weil die Stadt keine Beschreibung über das zu<br />

realisierende Bauvorhabens erstellt oder sonstige inhaltliche<br />

Vorgaben gemacht hat, sondern der Rat der Stadt sich ledig-<br />

lich für das von dem Erwerbsinteressenten vorgestellte Nutzungskonzept<br />

aussprach und beschloss, ein Verfahren zur<br />

Aufstellung eines Bebauungsplanes einzuleiten. Daraus folgt,<br />

dass selbst dieser weite Bauauftragsbegriff nicht erfüllt ist,<br />

wenn die Kommune – entweder als Planungsträger oder Genehmigungsbehörde<br />

– die inhaltlichen Vorgaben des Grundstückserwerbers<br />

oder -eigentümers an das geplante Projekt<br />

im Rahmen eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes<br />

planungsrechtlich umsetzt oder das beantragte Bauvorhaben<br />

baurechtlich genehmigt.<br />

Baukonzession nur bei befristetem Nutzungsrecht<br />

Nur ein „entgeltlicher“ Vertrag kann einen öffentlichen Bauauftrag<br />

darstellen. Leistet der öffentliche Auftraggeber für die<br />

von dem Investor oder Grundstückseigentümer zu erbringenden<br />

Bauleistungen kein Entgelt, ist das Vergaberecht nicht<br />

anwendbar. In den wenigsten Fällen zahlt die öffentliche Hand<br />

eine Vergütung dafür, dass Grundstückserwerber bei Grundstückskäufen<br />

oder Investoren bei städtebaulichen Verträgen<br />

gewisse Bauverpflichtungen oder städtebauliche Vorgaben<br />

übernehmen. Dabei braucht das Entgelt aber nicht unbedingt<br />

in einer unmittelbaren Zahlung liegen. Ein Entgelt könnte, wie<br />

in dem von der Vergabekammer Düsseldorf entschiedenen<br />

Fall, auch darin liegen, dass in Abgeltung des Aufwandes für<br />

die vereinbarten Bauleistungen des Käufers ein niedrigerer<br />

Kaufpreis vereinbart wird oder die veräußernde Kommune<br />

dem Erwerber in anderer Weise wirtschaftliche Vorteile zukommen<br />

lässt, etwa auch durch Übernahme wirtschaftlicher<br />

Risiken, z.B. der Altlastensanierung, im Zusammenhang mit<br />

dem Grundstückserwerb und dem darauf geplanten Vorhaben,<br />

insbesondere wenn diese nicht marktüblich oder marktgerecht<br />

sind.<br />

Der EuGH hat in seinem Urteil klargestellt, dass in einer<br />

Grundstücksveräußerung regelmäßig auch keine ausschreibungspflichtige<br />

öffentliche Baukonzession liegt. Eine Baukonzession<br />

unterscheidet sich von einem Bauauftrag darin,<br />

dass die Gegenleistung für die Bauleistungen in dem „Recht<br />

zur Nutzung“ der baulichen Anlage (ggfls. zuzüglich der Zahlung<br />

eines Preises) besteht. Nach Auffassung des EuGH kann<br />

dieses Nutzungsrecht nicht in der Übertragung des Grundstückseigentums<br />

und dem darin enthaltenen Recht der Verwertung<br />

der Immobilie durch den Käufer liegen. Denn ein<br />

"Recht zur Nutzung" kann ein öffentlicher Auftraggeber nur<br />

übertragen, wenn er selbst über die Nutzung verfügen kann.<br />

Dies ist aber nicht der Fall, wenn der Auftragnehmer selbst<br />

Grundstückseigentümer und damit berechtigt ist, das Bauwerk<br />

zu nutzen. Ferner lässt sich das Urteil des EuGH auch<br />

dahin deuten, dass das Recht zur Nutzung ebenso wenig in<br />

der Erteilung einer Baugenehmigung durch die öffentliche<br />

Hand gesehen werden kann, weil diese in Ausübung der hoheitlichen<br />

Befugnisse erteilt wird und sich nicht aus dem die<br />

Konzession begründenden Vertragsverhältnis ergibt.<br />

Damit fallen sämtliche Grundstückskaufverträge und städtebauliche<br />

Verträge, in denen einem Grundstückskäufer oder<br />

-eigentümer Bauverpflichtungen oder städtebauliche Anforderungen<br />

durch die öffentlichen Hand auferlegt werden, ohne<br />

hierfür eine Vergütung zu erhalten, aus dem Vergaberecht<br />

mangels „Entgeltlichkeit“ heraus. Baukonzessionen könnten<br />

daher lediglich in Erbbaurechtsverträgen oder Mietverträgen<br />

bzw. sonstigen Nutzungsverträgen mit der öffentlichen Hand<br />

liegen, da diese dem Erbbaurechtsnehmer oder Mieter bzw.<br />

Nutzer ein befristetes Recht zur Nutzung einräumen, vorausgesetzt<br />

diese verpflichten sich in den Verträgen gegenüber<br />

dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung eines Bauvorhabens<br />

oder von Bauleistungen.<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 57


Wertung eines zweistufiges Verfahren<br />

als einheitliches Verfahren<br />

Schließlich beschäftigt sich der EuGH in seiner Entscheidung<br />

mit der Frage, ob und inwieweit das Vergaberecht in einem<br />

zweistufigen Verkaufsprozess anwendbar ist. In dem der Eu-<br />

GH-Entscheidung zugrundeliegenden Fall sollte der Investor<br />

den Grundstückskaufvertrag mit der BImA und den städtebaulichen<br />

Vertrag mit der zuständigen Gemeinde abschließen.<br />

Bauliche Vorgaben, die einen ausschreibungspflichtigen<br />

Bauauftrag hätten begründen können, enthielt aber nicht der<br />

Grundstückskaufvertrag, sondern der erst später abzuschließende<br />

städtebauliche Vertrag. Nach Ansicht des EuGH ist es<br />

nicht ausgeschlossen, dass der Verkauf eines Grundstücks<br />

und die spätere Vergabe eines Bauauftrags in Bezug auf<br />

dieses Grundstück in rechtlicher Hinsicht als eine Einheit zu<br />

bewerten sind, so dass das Vergaberecht hierauf anwendbar<br />

ist. Für den vorliegenden Fall stellt sich nach Auffassung des<br />

EuGH diese Frage jedoch nicht, weil seitens der Gemeinde<br />

lediglich die Absicht bestand, mit dem Investor den Durchführungsvertrag<br />

zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

abzuschließen, ohne dass der vorliegende Kaufvertrag bereits<br />

eine entsprechende Verpflichtung enthielt.<br />

Städtebauliche Verträge<br />

Das OLG Düsseldorf hatte bislang nur Fälle entschieden,<br />

in denen die Baupflichten anlässlich eines Grundstücksverkaufes<br />

vereinbart wurden. Daher stellt sich die Frage, ob<br />

städtebauliche Verträge und Erschließungsverträge als solche<br />

vergaberechtlich relevant sind. Aus dem EuGH-Urteil<br />

lässt sich schließen, dass dies überhaupt nur der Fall sein<br />

kann, wenn der Vertragspartner gegenüber der Kommune<br />

die vertragliche Verpflichtung zur Errichtung eines Bauvorhabens<br />

oder die Erbringung von sonstigen Bauleistungen übernimmt,<br />

diese im wirtschaftlichen Interesse der öffentlichen<br />

Hand liegen und der Investor hierfür von der Kommune ein<br />

Entgelt erhält. Darüber hinaus lässt sich aus dem Urteil ableiten,<br />

dass in dem Abschluss städtebaulicher Verträge und Erschließungsverträge<br />

keine Baukonzession zu sehen ist. Denn<br />

in der Schaffung von Baurecht im Wege der Bauleitplanung<br />

oder Baugenehmigung liegt nicht die Übertragung eines Nutzungsrechtes,<br />

weil diese in „Ausübung städtebaulicher Regelungszuständigkeit“<br />

erfolgt.<br />

Die Anwendbarkeit des Vergaberechts ist für zahlreiche Fallgruppen<br />

städtebaulicher Verträge regelmäßig auszuschließen.<br />

Ob insoweit von den Kommunen ein wirtschaftliches<br />

Interesse verfolgt wird, ist eine Frage des Einzelfalles. Meist<br />

wird es aber an der Entgeltlichkeit fehlen, teilweise auch an<br />

einer Bauverpflichtung. Dies gilt vor allem für Bauplanungs-<br />

und Baureifmachungsverträge und Folgekostenverträge (§<br />

11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 3 BauGB). Durch diese Verträge<br />

werden keine Bauleistungen auferlegt und die Gemeinde<br />

zahlt kein Entgelt. Vielmehr übernimmt der Investor die Vorbereitung<br />

und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen auf<br />

seine Kosten bzw. die der Gemeinde entstehenden Kosten<br />

und Aufwendungen für von ihr durchgeführte städtebauliche<br />

Maßnahmen. Bei Baurealisierungsverträgen (§ 11 Abs. 1<br />

Satz 2 Nr. 2 BauGB) ist zu differenzieren. Sie können darauf<br />

gerichtet sein, dass der Grundstückseigentümer bestimmte<br />

Bau-, Abriss-, Entsiegelungs- oder Rückbauverpflichtungen<br />

übernimmt. In diesen Fällen ist das Vergaberecht potentiell<br />

anwendbar, wenn die Kommune hierfür ein Entgelt leistet.<br />

Vergaberechtlich nicht relevant sind dagegen Baubindungen,<br />

die dem Investor auferlegt werden, wenn dieser von seinem<br />

Baurecht Gebrauch macht. Gleiches gilt für Verpflichtungen<br />

zu bebauungsplankonformer Bebauung. Durchführungsver-<br />

träge nach § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan)<br />

sind zwar auf die Verpflichtung zur Durchführung von Bauvorhaben<br />

und Erschließungsmaßnahmen gerichtet, allerdings<br />

wird es auch hier regelmäßig an der Entgeltlichkeit fehlen. Bei<br />

Umlegungsvereinbarungen (§§ 45 ff BauGB) fehlt es ebenfalls<br />

schon häufig an Bauverpflichtungen und der Entgeltlichkeit.<br />

Unechte Erschließungsverträge unterliegen unstreitig dem<br />

Vergaberecht. Hierbei handelt es sich im Zweifel um Werkverträge,<br />

bei denen der Erschließungsträger der Gemeinde<br />

den Aufwand vorfinanziert. Anders zu bewerten sind echte<br />

Erschließungsverträge. Nach wohl überwiegender Meinung<br />

sind sie nicht ausschreibungspflichtig, und zwar gleich ob sie<br />

Grundstücke betreffen, die dem Erschließungsträger oder der<br />

Gemeinde gehören. Allerdings gibt es vereinzelt Stimmen, die<br />

vertreten, Vergaberecht sei anzuwenden, da die Gemeinde<br />

gegenüber dem betreffenden Grundstückseigentümer auf die<br />

Erhebung von Erschließungsbeiträgen verzichte oder diese<br />

verrechne, was zur Entgeltlichkeit führe.<br />

Miet- und Pachtverträge mit Bauverpflichtungen<br />

Nach Art. 16 Buchst. a Richtlinie 2004/18/EG und § 100 Abs.<br />

2 lit. h) GWB sind Mietverträge der öffentlichen Hand über<br />

Grundstücke und „vorhandene“ Gebäude vom Vergaberecht<br />

ausgenommen. Diese Bereichsausnahme gilt jedoch nicht für<br />

die Anmietung von Neubauten.<br />

Bei Mietverträgen über erst noch zu errichtende Mietgebäude<br />

und -flächen handelt sich um sogenannte gemischte Verträge,<br />

die zugleich Elemente eines Bauauftrages und eines Mietvertrages<br />

aufweisen, da die Erfüllung der mietvertraglichen Verpflichtungen<br />

die vorhergehende Ausführung des Bauvorhabens<br />

voraussetzt. Im Regelfall enthalten solche Mietverträge<br />

Regelungen über die Bauausführung nach den spezifischen<br />

Wünschen und Erfordernissen des öffentlichen Auftraggebers<br />

als Mieter. Insoweit könnte ein ausschreibungspflichtiger<br />

Bauauftrag nach dem weiten Bauauftragsbegriff des §<br />

99 Abs. 3 3. Alt. GWB vorliegen. Ob ein solch gemischter<br />

Vertrag, als Bauauftrag einzuordnen ist, bestimmt sich nach<br />

der Rechtsprechung des EuGH nach dem „Hauptgegenstand<br />

des Vertrages“. Für die Abgrenzung als Mietvertrag oder Bauauftrag<br />

ist entscheidend, ob das Hauptziel des Vertrages in<br />

der Nutzungsüberlassung eines zu errichtenden Bauwerks<br />

auf Zeit oder in der Errichtung des Bauwerkes liegt. Dasselbe<br />

Problem stellt sich, wenn Mietflächen durch Umbauten für<br />

den Mieter hergerichtet werden müssen.<br />

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 29.10.2009 (Rs. C-536/07<br />

– Köln Messehallen) über einen 30-jährigen Mietvertrag, den<br />

die Stadt über die Anmietung eines Grundstückes und darauf<br />

vom Vermieter erst noch zu errichtender Messehallen samt<br />

dazugehöriger Infrastruktur abgeschlossen hatte, entschieden,<br />

dass es sich um einen ausschreibungspflichtigen öffentlichen<br />

Bauauftrag handelt. Da zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />

mit der Errichtung der Mietgebäude noch nicht<br />

einmal begonnen worden ist, war nach Auffassung des EuGH<br />

vorrangiges Ziel des Vertrages nicht die Anmietung, sondern<br />

nur die Errichtung der betreffenden Gebäude. Der EuGH hat<br />

aber vor allem daraus, dass der Mietvertrag sehr detaillierte,<br />

von der Stadt in Form einer genauen Beschreibung festgelegte<br />

Spezifikationen über die Ausführung der zu errichtenden<br />

Gebäude, ihrer Beschaffenheit und ihrer Ausstattung enthielt,<br />

die weit über die üblichen Anforderungen eines Mieters<br />

an eine Neubauimmobilie hinausgingen, geschlossen, dass<br />

vorrangiges Ziel des Vertrages der Bau der Messehallen nach<br />

den von der Stadt gestellten Erfordernissen war. Dagegen<br />

hielt es der EuGH für irrelevant, dass die Vertragsparteien den<br />

58 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


Vertrag als „Mietvertrag“ bezeichnet haben und dieser Vertrag<br />

Elemente eines Mietvertrages enthielt. Ebenso wenig kam es<br />

darauf an, dass der Gesamtbetrag der über die 30-jährige<br />

Vertragslaufzeit zu zahlenden Miete deutlich höher lag als die<br />

Gesamtbaukosten der Messehallen. Vor diesem Hintergrund<br />

sind Mietverträge mit Bauverpflichtungen über Neubauten –<br />

bei Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes - im<br />

Zweifel als Bauauftrag europaweit auszuschreiben, wenn<br />

der öffentliche Auftraggeber Einfluss auf die Planung oder<br />

Ausführung des Bauvorhabens nimmt. Gleiches gilt unter<br />

denselben Voraussetzungen für die Anmietung eines Bestandsbaus,<br />

der vom Vermieter erst noch umzubauen ist.<br />

Unproblematisch sind dagegen völlig untergeordnete nutzerspezifische<br />

Bauleistungen, die Gegenstand eines typischen<br />

Generationen- und Stiftungsmanagement<br />

als notwendige Aufgabe der Sparkasse<br />

Mietvertrages sind, oder alle für Mietverhältnisse typischen<br />

Anforderungen des Mieters an das Mietobjekt. Selbst wenn<br />

diese zu Bauleistungen des Vermieters führen, sind sie nicht<br />

als öffentlicher Bauauftrag einzuordnen. Ebenfalls wird vertreten,<br />

dass auch die Anmietung eines Neubaus nicht dem<br />

Vergaberecht unterliegt, wenn der öffentliche Auftraggeber<br />

als Mieter vor der Gebrauchsüberlassung auf die noch vorzunehmenden<br />

Bauleistungen keinen Einfluss hat und ein<br />

Mietvertrag vorliegt, wie er typischerweise über schon vorhandene<br />

Gebäude abgeschlossen wird, weil in diesem Falle<br />

nicht so sehr die Errichtung des Mietgegenstandes, sondern<br />

dessen Nutzungsüberlassung auf Zeit im Vordergrund steht.<br />

Allerdings wird es bei dieser Fallkonstellation sehr auf die Abgrenzung<br />

im Einzelfall ankommen.<br />

Von Stefan Stamm, Dipl. Sparkassenbetriebswirt, Estate Planner (ebs), CFEP ® , Stadt<strong>sparkasse</strong> München<br />

Egal ob Personalwesen, die Planung von Wohnraum, die Sicherheit<br />

der Rentenzahlungen oder über Wachstumsmärkte<br />

für neue Produkte diskutiert wird, der demografische Wandel<br />

liegt all diesen Betrachtungen zu Grunde. Dass sich die Alterspyramide<br />

auf den Kopf dreht, ist allgemein hin bekannt. Alter<br />

und Familienstand sind diese demografischen Strukturen,<br />

die einem schnellen Wandel unterliegen. In der Altersstruktur<br />

finden seit längerem Umschichtungen zu ungunsten der jüngeren<br />

Altersgruppen statt. Die über 50-Jährigen werden als<br />

wachsende Zielgruppe immer stärker wahrgenommen und in<br />

den Fokus von Marketingstrategien gerückt. "Der Wettlauf um<br />

die Alten" hat längst begonnen, wie beispielsweise eine Seminarausschreibung<br />

eines Anbieters verlauten lässt. So prognostiziert<br />

und belegt die Statistik in der Tat, dass der Anteil<br />

der über 50-Jährigen an der Gesamtbevölkerung von ca. 44<br />

Prozent im Jahr 2004 auf über 60 Prozent im Jahr 2050 steigen<br />

soll.<br />

Dabei wirken mehrere Faktoren beschleunigend auf die Überalterung.<br />

Zum einen ist die Gesundheitsvorsorge in einem<br />

fortwährenden Forschungsprozess, der die statistische Lebenserwartung<br />

in immer erfreulichere Regionen steigen lässt.<br />

Zum anderen wirkt die nach wie vor sinkende Geburtenrate<br />

maßgeblich auf die Beschleunigung ein. Von den Babyboom-<br />

Jahren 1964 bis zum Jahr 2003 hat sich die jährliche Geburtenzahl<br />

von 1,35 Millionen auf rund 700.000 fast schon<br />

halbiert. Wie das Familienministerium auch erst kürzlich zugeben<br />

musste, hat die Einführung des Elterngeldes einen<br />

noch drastischeren Rückgang wohl nur abgemildert und<br />

nicht – wie erste Pressemitteilungen verkündet hatten – ansteigen<br />

lassen.<br />

Dies und der erfreuliche Umstand, dass Deutschland in den<br />

letzten 60 Jahren keine Kriegszeiten erlebt hat, lässt in absehbarer<br />

Zukunft ein Erbschaftsvolumen in einem Ausmaß<br />

anstehen, wie es in der Vergangenheit noch nie vorgekom-<br />

60 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


Der Estate Planner<br />

• erarbeitet einen detaillierten Status quo der bestehenden<br />

Nachfolgeregelungen des Kunden,<br />

• definiert im Dialog mit seinem Kunden dessen<br />

Zielvorgaben für eine geplante Vermögensnachfolge,<br />

• erarbeitet schließlich ein umfassendes Vermögensnachfolgekonzept<br />

mit konkreten Handlungsempfehlungen,<br />

• begleitet den Kunden auf Wunsch bei der Umsetzung<br />

des Vermögensnachfolgekonzeptes.<br />

men ist. Bereits heute entfällt knapp die Hälfte des gesamten<br />

privaten Vermögens auf die über 55-Jährigen. Das wirkt sich<br />

deutlich auf das Erbvolumen aus. Hinzu kommt, dass mehr<br />

als die Hälfte der Erben bereits selbst über 50 Jahre sind –<br />

also in einem Alter, in dem die persönliche Vermögensnachfolgeplanung<br />

schon in den Fokus rückt.<br />

Bevölkerungsprognosen, die der Deutsche Sparkassen- und<br />

Giroverband in einem Demografie-Atlas den Sparkassen zur<br />

Verfügung stellt, lassen eine Analyse für das jeweilige Geschäftsgebiet<br />

zu. Dabei werden die ländlicheren Regionen<br />

tendenziell stärker unter diesen geschilderten Entwicklungen<br />

leiden als die Ballungszentren. Ebenso wirkt sich auch das<br />

Nord-Süd/wie Ost-West-Gefälle bei diesen Überlegungen<br />

aus. Nicht selten strebt der Nachwuchs, sei es aus Gründen<br />

des Studiums oder auf der Suche nach Arbeit, aus strukturschwachen<br />

Regionen in die Ballungszentren. Für das Geschäftsgebiet<br />

der Stadt<strong>sparkasse</strong> München z. B. ergeben<br />

sich Prognosen wie in Abb. 1 ersichtlich, die einzig wachsende<br />

Bevölkerungsgruppe bis zum Jahr 2020 sind Personen<br />

von 60 Jahren und älter.<br />

Entsprechend dieser aufgezeigten Tendenz bei der demografischen<br />

Entwicklung der Gesamtbevölkerung steigt auch<br />

das Durchschnittsalter der Kunden – und damit für die Sparkassen<br />

auch die Gefahr unkontrollierter Abflüsse von Kundenvermögen<br />

im Erbwege an Nichtkunden. Aufgrund der<br />

Marktausschöpfungsquoten in den unterschiedlichen Altersgruppen<br />

muss deshalb gerade bei den Sparkassen als<br />

regional agierende Institute das Thema Erbrecht und Vermögensübertragung<br />

an Bedeutung gewinnen. Trotzdem gilt es<br />

festzuhalten: es wird schwerer fallen, die Erben-Generation<br />

an das Haus zu binden, weil diese – wie bereits beschrieben<br />

– oftmals nicht mehr ortsansässig sind. Zwar können die<br />

Abflüsse möglicherweise durch Zuflüsse auf Seiten der Erben<br />

zum <strong>Teil</strong> kompensiert werden, jedoch wird insbesondere aus<br />

Sicht der wohlhabenderen Kunden die Kompetenz, Vermögen<br />

generationsübergreifend (Estate Planning) zu planen immer<br />

wichtiger. Die Stadt<strong>sparkasse</strong> München bietet ihren Kunden<br />

als Antwort auf diese Entwicklung die Möglichkeit, die vermögensrechtlichen<br />

Auswirkungen der Vermögensnachfolge<br />

analysieren zu lassen. Estate Planning ist der Fachbegriff, der<br />

die Beratung für den Vermögensübergang zwischen den Generationen<br />

beschreibt und ist ein koordinierter Planungsprozess,<br />

der Privatpersonen für den Fall bestimmter Lebenssituationen<br />

in die Lage versetzen soll, planmäßig ihr Vermögen<br />

unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage im<br />

Sinne des Vermögens zu sichern, zu konservieren und letztendlich<br />

zu übertragen.<br />

Es geht dabei nicht um Erbschaftsplanung im engeren<br />

Sinne, da dies auch im neuen Rechtsdienstleistungsgesetz<br />

eine erlaubnispflichtige Tätigkeit darstellt. Kerngeschäft der<br />

Sparkassen ist jedoch die Verwaltung und Optimierung des<br />

Kundenvermögens respektive der Absicherung des Vermö-<br />

gensinhabers und auf Wunsch dessen Angehörige gegen Lebensrisiken,<br />

also nicht der Entwurf von Nachfolgelösungen,<br />

sondern ein generationsübergreifender, ganzheitlicher Beratungsansatz.<br />

Dort findet sich die Liquiditätsplanung des<br />

Vermögensinhabers genauso wieder, wie eine Versorgung<br />

naher Angehöriger im Erbfall oder der Beschaffung von Liquidität<br />

zum Beispiel für Pflichtteils- oder Erbschaftssteuerbelastungen.<br />

Um die im Laufe des Lebens geschaffenen Vermögenswerte<br />

nicht dem Pflegerisiko auszusetzen oder den<br />

Kindern das Risiko der Haftung aufzubürden, ergeben sich<br />

ebenfalls Optimierungsansätze. Angefangen bei einer Vorsorgevollmacht<br />

bis hin zur Absicherung des Pflegerisikos, um<br />

das eigene Vermögen vor den hohen Kosten der Pflegebedürftigkeit<br />

zu schützen. Aus diesem Grunde sind die künftigen<br />

Erben grundsätzlich in diese Optimierungsgespräche einzubeziehen,<br />

was wiederum die Möglichkeit einer Geschäftsbeziehungsaufnahme<br />

mit sich bringt. Die Identifikation und<br />

letztendlich Akquisition der künftigen Erben ist eine wichtige,<br />

wenngleich im Beratungsauftrag der Sparkasse verankerte<br />

Tätigkeit im Generationenmanagement.<br />

Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.<br />

ist der Zusammenschluss von über 1.000 privaten Finanzplanern<br />

und Estate Plannern, die nach Ausbildung, Erfahrung<br />

und stets aktualisiertem Fachwissen höchstes Qualitätsniveau<br />

in dieser Branche repräsentieren. Sie tragen<br />

den Titel "Certified Financial Planner®", abgekürzt CFP®,<br />

oder "Certified Foundation and Estate Planner", abgekürzt<br />

CFEP®. Sie sind <strong>Teil</strong> einer weltweiten Organisation, die in<br />

den 21 wichtigsten Wirtschaftsnationen inzwischen mehr als<br />

100.000 Mitglieder hat.<br />

Erst wenn Finanzfachleute bestimmte Qualifizierungsvoraussetzungen<br />

erfüllen und nachweisen, können sie als<br />

Certified Financial Planner oder Certified Foundation and<br />

Estate Planner zertifiziert werden. Die Zertifizierung wird<br />

nur natürlichen Personen verliehen, nicht aber Unternehmen<br />

oder Organisationen. CFP und CFEP arbeiten in allen<br />

Bereichen der Finanz- und Anlagebranche – von Banken<br />

und Sparkassen über Versicherungen und Immobiliengesellschaften<br />

bis zu Sozietäten mit Wirtschaftsprüfern und<br />

Steuerberatern. Rund die Hälfte der deutschen CFP und<br />

CFEP sind freie Finanzdienstleister.<br />

Als regionales Institut fällt es der Sparkasse ohnehin leichter,<br />

möglicherweise über Strategien wie die Bindung an den<br />

Geburtsort oder der Beständigkeit in Krisenzeiten die potenziellen<br />

Erben frühzeitig an die Sparkasse zu binden und von<br />

der Kompetenz als Ruhestands- und Vorsorgeplaner zu überzeugen.<br />

Der Erbenmarkt ist also als Herausforderung zu sehen,<br />

nicht nur für die Berater vor Ort bei den Kunden. Ebenso<br />

ist es notwendig, dass auf der Ebene des Produktmanagements<br />

oder der Rechtsabteilung die veränderten demografischen<br />

Voraussetzungen ankommen. Gegebenenfalls sind<br />

neue Angebote in der Produkt- und Dienstleistungspalette<br />

der Sparkasse notwendig, um für diesen Wachstumsmarkt<br />

gerüstet zu sein und die Chancen rechtzeitig zu nutzen. Anknüpfungspunkte<br />

und notwendige Dienstleistungen in einem<br />

Generationenmanagement sind z.B. die Testamentsvollstreckung,<br />

das Angebot eines Stiftungsmanagements oder<br />

Produkte wie der umgekehrte Hypothekenkredit (Reverse<br />

Mortgage). Gerade in Deutschland, wo hohes Immobilienvermögen<br />

vorhanden ist, könnte sich dieses Produkt in der<br />

richtigen Ausgestaltung am Markt etablieren, um zum Beispiel<br />

das monatliche Einkommen aufzubessern oder sich<br />

spezielle Wünsche zu erfüllen, ohne die Liquiditätsreserve<br />

anzugreifen. Ein Stiftungsmanagement lässt sich bei ent-<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 61


sprechenden Ansatzpunkten als Anschlussdienstleistung<br />

aus dem Generationenmanagement nutzen. Für die Sparkasse<br />

erhöht sich durch die Gründung einer Stiftung die<br />

Wahrscheinlichkeit, die Vermögensanlage über den Tod des<br />

Erblassers hinaus erhalten zu können. Dies insbesondere vor<br />

dem Hintergrund der immer größer werdenden Anzahl kinderloser<br />

Sparkassenkunden.<br />

Das Thema Stiftungsmanagement ist ohnehin mit den Sparkassen<br />

fest verankert. Die Sparkassen-Finanzgruppe mit ihren<br />

680 Stiftungen verwaltet 1,8 Mrd. Euro Stiftungskapital und<br />

konnte im Jahr 2008 rund 71 Mio. Euro für das Gemeinwohl<br />

ausschütten. Aus diesen Erträgen wurden unterschiedliche,<br />

vorrangig regionale Projekte in den Bereichen Kultur, Soziales,<br />

Sport, Wissenschaft und Umwelt gefördert. Das heißt,<br />

die Sparkassen besitzen in vielfältigster Weise aufgrund ihres<br />

sozialen Engagements umfangreiches Know-how im Stiftungsmanagement,<br />

das den Kunden zur Verfügung gestellt<br />

werden kann. Grundsätzlich muss an dieser Stelle noch eine<br />

kurze Unterscheidung getroffen werden. Zum einen geht es<br />

um die Zielgruppe aus dem Generationenmanagement, die<br />

potenziellen Stifter. Zum anderen geht es um die Betreuung<br />

von bereits bestehenden Stiftungen bei der Vermögensanlage.<br />

Die Stadt<strong>sparkasse</strong> München bietet ihren Kunden die Dienstleistung<br />

des Stiftungsmanagements in beiden Dimensionen.<br />

Auf der einen Seite unterstützen und begleiten wir Stifter von<br />

der ersten Idee bis hin zur Errichtung, auf der anderen Seite<br />

werden die Stiftungen und deren Organe hauptsächlich bei<br />

der Vermögensanlage der Stiftungsgelder und der Absiche-<br />

20 Jahre<br />

rung von Risiken beraten und betreut. Die Kunden profitieren<br />

so von der Stabilität und der Verlässlichkeit der Sparkasse<br />

als Stiftungsverwalter und widmen ihre zur Nachfolge anstehenden<br />

Vermögenswerte zum <strong>Teil</strong> bereits zu Lebzeiten der<br />

Gemeinnützigkeit. Immerhin werden 95 % der Stiftungen mit<br />

gemeinnützigen, also steuerbegünstigten Zwecken errichtet.<br />

Großen Aufholbedarf – und dies gilt nicht nur für Sparkassen<br />

– gibt es bei der Ansprache von potenziellen Stiftern. Die<br />

StifterStudie der Bertelsmann Stiftung ergab, dass nur ca. 5<br />

Prozent der Stifter die Idee zur Errichtung von ihrer Bank oder<br />

Sparkasse erhalten haben. Meist kommt der Tipp aus dem<br />

Freundes- oder Verwandtenkreis. Führt man sich nochmals<br />

die Marktdurchdringung der Sparkassen vor Augen, ergibt<br />

sich dabei ein enormes Ansprachepotenzial, das genutzt<br />

werden sollte. Denn in vielen Fällen sehen die dem Zufall<br />

überlassenen Alternativen nicht gerade rosig aus. Sicherlich<br />

müssen die Rahmenbedingungen passen. So darf zum Beispiel<br />

die Versorgung des Stifters und der Familie nicht gefährdet<br />

sein, schließlich ist ein einmal gestiftetes Vermögen<br />

für die Ewigkeit dem guten Zweck gewidmet. Hier schließt<br />

sich der Kreis eines ganzheitlichen Beratungsansatzes im<br />

Generationenmanagement. Die Stadt<strong>sparkasse</strong> München<br />

beleuchtet in dem für den Kunden erstellten Estate Planning<br />

diese Aspekte vertraulich, objektiv, neutral, kompetent und<br />

professionell. Durch die Verankerung in der Region und dem<br />

Auftrag der Sparkassen ist ein Generationen- und Stiftungsmanagement<br />

in Verbindung mit dem Vermögensberater somit<br />

die ideale Kombination für die Kunden im Hinblick auf deren<br />

Ruhestand- und Vorsorgeplanung.<br />

Partner des Mittelstandes zur Stärkung kommunaler Wirtschaftskraft<br />

Von Dr. Peter Terhart – Vorstand S-Refit AG, Regensburg<br />

Die S-Refit AG – eine von Sparkassen getragene Beteiligungsgesellschaft<br />

mit Sitz in Regensburg – feiert heuer ihr<br />

20 jähriges Firmenjubiläum. Im Jahre 1990 ursprünglich als<br />

Technologiefonds für kleine Seed- und Start-up-Technologie-<br />

Finanzierungen gegründet zählt das Unternehmen zu den Pionieren<br />

auf dem Venture Capital- und Private Equity-Markt in<br />

Deutschland.<br />

Die regionale Konzentration lag damals wie auch heute auf<br />

dem ostbayerischen Raum und auf Unternehmen mit einem<br />

soliden Management mit fachlicher Erfahrung und unternehmerischer<br />

Vision. Heute stellt sich die S-Refit AG als ein moderner<br />

Innovations- und Technologiefonds dar, der schwerpunktmäßig<br />

in den Bereichen Biotechnologie, Maschinenbau<br />

und Software - vor allem in kleineren und mittelständischen<br />

Unternehmen - investiert und nahezu die gesamte Investmentpalette<br />

des VC- und PE-Sektors abdeckt.<br />

Wichtige Bausteine für den Erfolg der S-Refit AG<br />

– hohe betriebswirtschaftliche Kompetenz und<br />

komplementärer Erfahrungshinterrund der Mitarbeiter<br />

– Starkes regionales und überregionales Netzwerk<br />

in Industrie, Forschung und am Kapitalmarkt<br />

– Anerkannter Lead-Investor bei öffentlichen Finanzpartnern<br />

wie KfW, Bayern Kapital, BGG und High-Tech-Gründerfonds<br />

– Intensive und arbeitsteilige Zusammenarbeit<br />

mit Co-Investoren<br />

Seit über 20 Jahren stellt die S-Refit AG innovativen Unternehmen<br />

aus der Region Beteiligungskapital und Know-how<br />

zur Verfügung. S-Refit investiert dabei Branchen übergreifend<br />

sowohl in Technologieunternehmen als auch in mittelständische<br />

Unternehmen. Ein Schwerpunkt liegt in der Frühphasenfinanzierung<br />

(Venture Capital) und in den Branchen<br />

Biotechnologie, Medizintechnik und IT/Software. Unterstützt<br />

werden insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen.<br />

S-Refit AG ist heute die größte Sparkassen-Beteiligungsgesellschaft<br />

in Bayern. Mit einem verwalteten Kapital von über<br />

40 Mio. €, das sich derzeit auf über 30 Beteiligungsunternehmen<br />

und zwei Fondsgesellschaften verteilt, hat sich die S-<br />

Refit im Beteiligungsmarkt und der Venture Capital Branche<br />

erfolgreich etabliert. Als regionaler Partner vor Ort bietet S-<br />

Refit den Unternehmen eine hohe betriebs- und finanzwirtschaftliche<br />

Beratungskompetenz sowie ein breites nationales<br />

und internationales Netzwerk. Der regionale Fonds steht für<br />

eine Erfolgsgeschichte. Seit der Gründung bis heute wurden<br />

rd. 70 Unternehmen finanziert und mehrere tausend Arbeitsplätze<br />

in der Region geschaffen.<br />

Anlässlich der Jubiläumsveranstaltung zur 20-Jahr-Feier am<br />

10. Juni in Regensburg würdigte auch Georg Fahrenschon,<br />

62 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


der Bayerische Staatsminister der Finanzen die S-Refit AG:<br />

„Gerade in Zeiten der Krise haben Beteiligungsgesellschaften<br />

Hochkonjunktur. Wenn es um die Beschäftigungssicherung<br />

in den Unternehmen und um die Umsetzung von Ideen für<br />

zukunftssichere Arbeitsplätze geht, dann sind sie wichtige,<br />

starke Partner. Gerade in Zeiten der Krise entdecken auch<br />

viele den Mittelstand für sich. Die S-Refit AG als Unternehmen<br />

der Sparkassenorganisation war schon immer für ihn da,<br />

sie war auch und insbesondere im Krisenjahr 2009 ein Musterbeispiel<br />

für durchwegs positive Arbeit einer Beteiligungsgesellschaft.<br />

Der Freistaat Bayern schätzt die S-Refit AG als<br />

soliden und verlässlichen Partner, wenn es um die Finanzierung<br />

des bayerischen Mittelstandes geht“ so der Staatsminister<br />

in seiner Festrede.<br />

Grundlage der Wertschöpfung:<br />

Aktive Betreuung und Beratung<br />

Die hohe betriebs- und finanzwirtschaftliche Beratungskompetenz<br />

verbunden mit einer aktiven Begleitung der Partner<br />

zum Beispiel schon im Vorfeld eines Start-Ups, aber auch<br />

während der Beteiligungsphase sind wichtige Elemente in<br />

der Wertschöpfung des Beteiligungsgeschäftes der S-Refit<br />

AG. Darüber hinaus steht den Partnern ein starkes überregionales<br />

Netzwerk zur Verfügung, das es der S-Refit AG auch<br />

ermöglicht, kapitalstarke Co-Investoren zu generieren. Die<br />

Betreuung der Beteiligungspartner wird zurzeit von 11 Mitarbeitern,<br />

darunter 6 Investmentmanagern geleistet.<br />

S-Refit AG weiter auf Expansionskurs<br />

Dr. Peter Terhart, Vorstand der S-Refit AG, und Walter Paulus-Rohmer,<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates der S-Refit AG<br />

und Vorstand der Sparkasse Erlangen, sehen die Grundlage<br />

für die Erfolgsstory ihres Unternehmens in der breiten Streuung<br />

bei der Branchenverteilung und im klaren Bekenntnis<br />

zum Standort Ostbayern. „Unsere breitere Streuung bei der<br />

Wertschöpfung macht uns offensichtlich etwas unempfindlicher<br />

gegenüber der aktuellen konjunkturellen Lage, als z. B.<br />

reine Branchenfonds. Aber auch die Region Ostbayern hat<br />

die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise bislang<br />

weniger zu spüren bekommen, als andere Regionen im Bundesgebiet.<br />

Das liegt auch an der starken Position eines innovativen<br />

Mittelstandes in Ostbayern. Deshalb wollen wir uns<br />

mit dieser Strategie auch in Zukunft zum Wohle der Region,<br />

deren Unternehmen sowie deren Mitarbeiter konsequent weiter<br />

entwickeln“, so Dr. Terhart.<br />

Die optimale Lösung<br />

für das Partnerunternehmen entscheidet<br />

Das Angebot der S-Refit AG reicht von der Seed- und Start-<br />

Up-Finanzierung über die Wachstumsfinanzierung bis hin<br />

zum MBO/ MBI (Management Buy Out und Management Buy<br />

In) und zur Finanzierung von Unternehmensnachfolgen. Die<br />

Beteiligungen erfolgen in offener oder stiller Form oder auch<br />

als Mezzanine-Finanzierungen. Die geografisch bedingte<br />

Strukturschwäche Ostbayerns setzt ein besonderes Engagement<br />

eines Beteiligungsunternehmens voraus, das neben der<br />

IT-Branche auch das klassische mittelständische Unternehmen<br />

berücksichtigen muss. Dazu sind z. B. Maschinenbau-<br />

und Textilunternehmen zu zählen. Ein Unternehmensziel der<br />

S-Refit AG ist es daher, bei der Gestaltung des regionalen<br />

Strukturwandels im Rahmen der Möglichkeiten aktiv mitzuwirken.<br />

Aktuell sind im Portfolio der S-Refit AG circa 70 %<br />

dem Technologiesektor (Biotech, Engineering, Dienstleistung<br />

etc.) und circa 30 % dem produzierenden mittelständischen<br />

Gewerbe unterschiedlicher Branchen zuzurechnen.<br />

Als Ausblick erwartet die S-Refit AG nach erfolgreichen Geschäftsjahren<br />

2007 und 2008 und einer gesunden Konsolidierung<br />

2009 im Jubiläumsjahr <strong>2010</strong> wieder ein Wachstum,<br />

unabhängig davon, dass sich die weltweite wirtschaftliche<br />

Erholung erwartungsgemäß auf niedrigem Niveau entwickeln<br />

wird. Diese Zuversicht wird aus dem erfolgreichen Verkauf<br />

zweier Beteiligungsunternehmen im April <strong>2010</strong> und dem Neuabschluss<br />

mit einem Regensburger Biotech-Unternehmen<br />

geschöpft.<br />

Beteiligungskapital im Zeichen<br />

der Wirtschafts- und Finanzkrise<br />

Die Finanzierung der deutschen Wirtschaft befindet sich im<br />

Umbruch und mit ihr zwangsläufig auch die Finanzierung des<br />

deutschen Mittelstandes. Diese Entwicklung ist nicht erst der<br />

aktuellen Finanzkrise geschuldet, sondern wurde bereits lange<br />

davor erkannt. Der Private Equity Sektor spielt dabei eine<br />

immer wichtigere Rolle als solide und verlässliche Finanzierungsform<br />

für deutsche Unternehmen des Mittelstandes und<br />

für Gründer.<br />

„Bisher ist es der S-Refit AG gut gelungen, diesen häufig in<br />

der Gesamtwirtschaft diskutierten „dritten Weg“ zwischen<br />

mittelstandsgetriebener Unternehmerdenkweise und den Anforderungen<br />

des modernen Kapitalmarktes zu gehen“, so Dr.<br />

Terhart. Deshalb ist eine zunehmende Bereitschaft der Unternehmer<br />

erforderlich, diese Art der Finanzierung, die sich<br />

über Beteiligungskapital auch am Gesellschaftskapital beteiligt,<br />

aufzunehmen und konstruktiv damit umzugehen. Voraussetzung<br />

für eine stärkere Präsenz deutscher Institutionen im<br />

Markt für Beteiligungskapital ist aber auch die Bereitschaft,<br />

sich auf die Art und Weise und auf die Instrumente dieses<br />

Marktes einzulassen. Eine Forderung, die von der staatseigenen<br />

Förderbank kfw Mittelstandsbank schon lange erhoben<br />

wird. Um dieses Defizit zu beheben, müsste eine stärker von<br />

inländischen Investoren und Institutionen getragene Eigenkapitalindustrie<br />

deutscher Provenienz geschaffen werden. Allein<br />

im Zuge der Nachfolgeproblematik wird es einen erheblichen<br />

Finanzierungs- und Investitionsbedarf in mittelständische<br />

Unternehmen geben, dem aktuell nicht genügend Anbieter<br />

aus Deutschland gegenüber stehen. Dies wird zwangsweise<br />

zu einem stärkeren Engagement ausländischer Investoren<br />

führen. Darüber hinaus wäre aber auch eine professionelle<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 63


und standardisierte Kapitalbeschaffung in größerem Stil für<br />

die Anlageklasse Venture Capital und Private Equity bei Privatinvestoren<br />

notwendig. Die Wertschöpfungskette lässt sich<br />

nur schließen, wenn man risikobewusste Investoren davon<br />

überzeugt, dass das Geschäftsmodell der investiven Kapitalbereitstellung<br />

gegenüber dem reinen zinsgetriebenen<br />

Sparen Vorteile hat, auch für kleinere Investitionssummen.<br />

Dies müsste angesichts aktueller Niedrigzinsen leichter vermittelbar<br />

sein. Die Sparkassen haben in der laufenden Krise<br />

den Mittelstand beispielhaft zur Seite gestanden und tun dies<br />

Kommunen in herausfordernden Zeiten unterstützen<br />

Deutsche Sparkassen Akademie, Bonn<br />

Im Überfluss gut wirtschaften ist vernünftig und bedarf der<br />

Disziplin. In Zeiten knapper Ressourcen das Ergebnis zu optimieren<br />

ist eine Herausforderung. Kommunen sind stets angehalten<br />

nach dem ökonomischen Prinzip zu wirtschaften.<br />

Angesichts der zu erwartenden kommunalen Defizite werden<br />

die folgenden Jahre hohe Herausforderungen an das Management<br />

der kommunalen Finanzen stellen.<br />

Je geringer die Einnahmen, desto wichtiger ist es, die Zahlungsströme<br />

aktiv und zielorientiert zu steuern und die Sicherstellung<br />

der Liquidität in den Mittelpunkt zu stellen. Bereits in<br />

den letzten Jahren kämpften die Kommunen mit einem sehr<br />

eingeschränkten Handlungsspielraum für ihre Investitionen.<br />

Bis Ende <strong>2010</strong> helfen die Gelder aus dem Konjunkturpaket<br />

II, um einige Projekte aus den Investitionsschwerpunkten Bildungsbereich<br />

und Infrastruktur zu finanzieren. Zukünftig wird<br />

es noch wichtiger sein, sich bei anstehenden Investitionen für<br />

das effizienteste Finanzierungsinstrument zu entscheiden.<br />

Angesichts der durch die Finanz- und Wirtschaftskrise drohenden<br />

Rekorddefizite müssen die Kommunen alle Maßnahmen<br />

nutzen, um die aus der bestehenden und zukünftigen<br />

Verschuldung resultierende Kreditkostenbelastung zu optimieren.<br />

Das Management der kommunalen Finanzen bedarf<br />

eines permanenten und revolvierenden Prozesses, mit dem<br />

insbesondere die laufende Anpassung des kommunalen<br />

Schuldenportfolios an die Markt- und Zinserwartung verbunden<br />

ist.<br />

Für die Bewältigung der anstehenden Aufgaben sind die<br />

Kommunen auf Mitarbeiter mit hoher fachlicher Kompetenz<br />

angewiesen. Zur Unterstützung der Kommunen entwickeln<br />

der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, die Deutsche<br />

Sparkassenakademie, wie auch die Sparkassen und Landesbanken<br />

in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag die<br />

praxisorientierte Weiterbildungsreihe „Kommunale Finanzen<br />

erfolgreich managen“ für Beschäftigte der öffentlichen Hand.<br />

Die modulare Fortbildungsmaßnahme richtet sich an Bürgermeister<br />

und Finanzdezernenten, Kämmerer, sowie Fachleute<br />

aus den Bereichen Finanzmanagement, Kasse, Finanzbuchhaltung,<br />

Controlling, Rechnungsprüfung und Kommunalaufsicht.<br />

Der Themenschwerpunkt I „Erfolgreiches Liquiditätsmanagement<br />

für den Konzern Kommune“ stellt den Prozess und die<br />

Instrumente für eine aktive, zielorientierte Steuerung zur Sicherstellung<br />

der Liquidität in den Mittelpunkt. In einer eintägigen<br />

Veranstaltung werden neben dem Cash-Management<br />

auch die Kosten- und Prozessoptimierung der Rechnungsstellung<br />

beleuchtet.<br />

auch weiter. Sie dürften ihr Potential in der Mittelstandsfinanzierung<br />

längst noch nicht ausgeschöpft haben, sind aber<br />

auf einem guten Wege, diese Lücke mit geeigneten Angeboten<br />

zu schließen. Wer sonst sollte den mittelständischen<br />

Unternehmern den Zugang zum Eigenkapitalmarkt eröffnen,<br />

als die Sparkassen? „Für die weitere Expansion sind allerdings<br />

erheblich mehr Mittel erforderlich, um das nun im 20.<br />

Geschäftsjahr erfolgreich praktizierte Geschäftsmodell der<br />

S-Refit AG für die Zukunft und für den Mittelstand zu stabilisieren“,<br />

so Dr. Terhart.<br />

„Von Praktikern für Praktiker“ ist die zentrale Gestaltungsidee,<br />

nach der die Erfahrung kommunaler Experten mit Spezialisten<br />

der Sparkassen-Finanzgruppe kombiniert wird. Ziel<br />

des Finanz-Schulungskonzeptes ist es, kommunales-kreditwirtschaftliches<br />

Praxis- und Erfahrungswissen zu vermitteln.<br />

Bewusst verzichten alle Referenten auf die Vorstellung von<br />

ausgewählten Produkten, sondern vermitteln stattdessen ein<br />

robustes Fundament für zukünftige Entscheidungen.<br />

Im Rahmen des Themenschwerpunktes II „Kommunale Investitionen<br />

effizient finanzieren“ werden die für jede kommunale<br />

Investition effizienteste Finanzierungsform diskutiert. Die Vor-<br />

und Nachteile von Finanzierungsformen (Basisprodukte und<br />

alternative Finanzierungsformen) sind Inhalt des dreitägigen<br />

Modul I. In den „„Best-Practice“-Beispiele für die Finanzierung<br />

von kommunalen Investitionen“ – Modulen IIa und IIb<br />

stellen kommunale Experten und Praktiker aus der Sparkassen-Finanzgruppe<br />

in jeweils 1,5 Tagen entweder gelungene<br />

Finanzierungen in den Investitionsbereichen „Straßenbau,<br />

Schulen, Freizeitanlagen“ und/oder „Bau- und Wohnungswesen,<br />

Abwasser- und Abfallbeseitigung“ vor.<br />

Denkanstöße für den permanenten Prozess des aktiven Zins-<br />

und Schuldenmanagements bietet der Themenschwerpunkt<br />

III „Kommunales Zins- und Schuldenmanagement“. Jeder<br />

kommunale Entscheider ist gefordert, sich zu jeder Zeit eine<br />

Zinsmeinung zu bilden. Dabei ist es gleichgültig, ob er sich<br />

im Rahmen anstehender Finanzierungen für eine Zinsfestschreibung,<br />

variable Verzinsung mit oder ohne Absicherung<br />

entscheidet. Schwerpunkt des zweitägigen Moduls I „Grund-<br />

64 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


wissen für ein erfolgreiches Zins- und Schuldenmanagement“<br />

sind die Wege zur Bildung einer Zinsmeinung. In Modul II „Die<br />

drei Schritte für ein erfolgreiches Zins- und Schuldenmanagement“<br />

erhalten die kommunalen <strong>Teil</strong>nehmer die Wissensgrundlage,<br />

um die Schuldensituation ihrer Kommune zu analysieren,<br />

zur Verfügung stehend Finanzierungsinstrumente zu<br />

bewerten und rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten.<br />

Die Anwendung des neuen Wissens in einer komplexen Fallstudie<br />

und eine kommunale Verschuldungsdiagnose mit Hilfe<br />

des Portfolioanalysers sind die Schwerpunkte des dritten<br />

Moduls. Interessenten, die sich bereits aktiv mit Fragestellungen<br />

des kommunalen Zins- und Schuldenmanagements<br />

beschäftigt haben, können mittels eines Selbstchecks online<br />

abklären, ob ein unmittelbarer Besuch des Moduls III sinnvoll<br />

ist.<br />

Zur Unterstützung der Kommunen entwickelte die Deutsche<br />

Sparkassenakademie ein finanzwirtschaftliches Glossar, das<br />

wesentliche Grundbegriffe des aktiven Zins- und Schuldenmanagements<br />

kompakt erläutert. Die Broschüre fand bisher<br />

regen Anklang bei kommunalen Vertretern. Interessierten<br />

Sparkassen oder Kommunen sendet die Deutsche Sparkassenakademie<br />

gerne weitere Exemplare zu (Anfragen bitte an:<br />

birgit.flau-hardt@dsgv.de ). Alle Präsenzveranstaltungen werden<br />

durch E-Learning-Phasen unterstützt, die zur Vor- und<br />

Nachbereitung der Module genutzt werden kann. Diese zeitliche<br />

Flexibilität ermöglicht eine kompakte Wissensvermittlung<br />

und ausreichend Raum für einen bundesweiten Erfahrungsaustausch.<br />

Die Seminarreihe wird als offene Veranstaltung in der Deutschen<br />

Sparkassenakademie in Bonn angeboten. Des weiteren<br />

sind auch individuelle Inhouse-Seminare mit <strong>Teil</strong>nehmern aus<br />

einer oder mehreren Kommunen möglich. Mit dieser inter-<br />

kommunalen Kooperation können nicht unerhebliche Reise-<br />

und Seminarkosten eingespart werden. Zur Förderung<br />

einer effizienten Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern der<br />

Verwaltung, der Politik und kommunalen Gremien bietet die<br />

Deutsche Sparkassenakademie kompakte, individuelle Inhouse-Seminare<br />

zu den genannten Themen an.<br />

Weitere Informationen unter:<br />

www.deutsche-<strong>sparkasse</strong>nakademie.de.<br />

WestImmo und Sparkassen finanzieren gemeinsam<br />

das Life&Style Hotel, Kameha Grand in Bonn<br />

Die Seminarreihe „Kommunale Finanzen erfolgreich managen“<br />

besteht aus drei Themenschwerpunkten mit voneinander<br />

unabhängig buchbaren Modulen. Diese höchstmögliche<br />

Flexibilität soll sicherstellen, dass die Kommune und ihre Mitarbeiter<br />

nach ihren individuellen Bedürfnissen die Seminarinhalte<br />

auswählen können.<br />

Von Thomas Kreimer - Marktbereichsleiter Sparkassen, Westdeutsche ImmobilienBank AG, Mainz<br />

Es scheint ein neuer Trend, eine neue Bewegung zu sein,<br />

doch es ist mehr als das. Die so genannten „Green Buildings“<br />

sind in aller Munde. Umweltfreundlich, ressourcenschonend<br />

und wirtschaftlich effizient – diese Anforderungen werden an<br />

nachhaltige Gebäude gestellt. Nachhaltigkeit steht bei Banken<br />

von jeher im Fokus der Bewertung von Immobilien, die<br />

Schwerpunkte scheinen aber unterschiedlich gesetzt zu sein.<br />

Dabei muss zwischen der nachhaltigen Bewertung und der<br />

Bewertung nachhaltiger Immobilien unterschieden werden.<br />

Wenn ein Kunde mit einer Finanzierungsanfrage für eine Gewerbeimmobilie<br />

an eine Bank herantritt, werden im Zuge der<br />

Finanzierungsentscheidung vielfältige Parameter berücksichtigt.<br />

Dazu gehören eine Markt- und Standortanalyse, die<br />

Qualität des Objektes, Ausstattung Flächenaufteilung, Drittverwendungsfähigkeit<br />

und vieles mehr. Gerade vor dem Hintergrund<br />

der Volatilität der heutigen Immobilienmärkte ist einer<br />

der wesentlichen Entscheidungsfaktoren das zukünftige<br />

Potential einer Immobilie. Nachhaltigkeit umfasst in diesem<br />

Zusammenhang die zukünftige Vermietbarkeit und Verkäuflichkeit<br />

sowie die allgemeinen Ausstattung. Im Beleihungswertverfahren<br />

wird ein nachhaltiger Wert ermittelt, den die<br />

Immobilie auch in konjunkturell schwierigen Zeiten erzielen<br />

soll. Es geht demzufolge um eine nachhaltige Bewertung.<br />

In den letzten Jahren hat der Begriff der Nachhaltigkeit vor<br />

allem durch die Energieeinsparverordnung sehr an Bedeutung<br />

gewonnen und die ökologischen Aspekte einer Immobilie<br />

rückten in den Fokus. Die wirtschaftliche Perspektive des<br />

Nachhaltigkeitsbegriffes und die ökologische Dimension können<br />

jedoch einander gut ergänzen, wie das Life&Style Hotel<br />

Kameha Grand in Bonn zeigt.<br />

Die Vision der Erbauer des Kameha Grand war ein nachhaltiges<br />

und energieeffizientes Hotel für das 21. Jahrhundert zu<br />

bauen. Mit einem entsprechenden Konzept ist der Betreiber<br />

BonnVisio an die Kreis<strong>sparkasse</strong> Köln herangetreten. Vor<br />

dem Hintergrund der langjährigen Partnerschaft und Zusammenarbeit<br />

der Sparkassen mit der WestImmo hat die Kreis<strong>sparkasse</strong><br />

Köln die WestImmo als Spezialistin für gewerbliche<br />

Immobilienfinanzierung in die Finanzierung eingebunden. Ziel<br />

einer Beteiligung der WestImmo an Finanzierungen der Sparkassen<br />

ist es, die Kräfte effizient zu bündeln, so dass durch<br />

die Zusammenarbeit im gewerblichen Immobiliengeschäft<br />

die Wünsche der Sparkassenkunden optimal erfüllt werden.<br />

Das Kameha Grand Hotel überzeugte die Partnerbanken mit<br />

einem außergewöhnlichen Wohnambiente und einem ausgeklügelten<br />

Energiekonzept. Direkt am Rhein gelegen bietet das<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 65


Hotel den Gästen eine moderne Ausstattung und ein spannendes<br />

Design auf hohem Niveau. Die energietechnische<br />

Ausstattung ist ein wesentlicher Punkt und Kernthema eines<br />

„Green Buildings“, denn schließlich entfallen allgemein 25-40<br />

% des Energieverbrauchs, ca. 30 % des Rohstoffverbrauchs<br />

und 30-40 % der Treibhausgasemissionen auf Immobilien.<br />

Beim Kameha Grand Hotel ist ein nachhaltiges Energiekonzept<br />

über eine der europaweit größten Grundwasser-Geothermieanlage<br />

sowie über intelligente Kühl- und Lüftungssysteme<br />

umgesetzt worden. Die Anlage ist für die Versorgung von bis<br />

zu 100.000 m² Bruttogeschossfläche in verschiedenen Gebäuden<br />

mit unterschiedlicher Nutzung ausgelegt. 40.000 m²,<br />

verteilt auf 5 Gebäude, werden so mit Strom, Wärme und<br />

auch Kälte versorgt. Die Anlage deckt bis zu 80 Prozent des<br />

Kälte- und Wärmebedarfs, der in dem Hotel anfällt. Insgesamt<br />

werden damit pro Jahr 1.700 Megawattstunden eingespart,<br />

das entspricht dem Jahres-Heizbedarf von 150 modernen<br />

Einfamilien-Haushalten. Der CO2 – Ausstoß wird um 400<br />

Tonnen reduziert. Die 6,5 Mio € Gesamtinvestitionskosten für<br />

diese Anlage liegen dabei 40 % unter den Kosten, die eine<br />

Einzelversorgung der Gebäude verursacht hätte.<br />

Auf die CO2-Reduktion wird besonderer Wert gelegt. Für Gäste<br />

besteht die Möglichkeit, ihr Zimmer CO2-neutral zu buchen.<br />

Auch bei der Wahl der Produkte für die verschiedenen<br />

Restaurants und Bars wird darauf geachtet, dass möglichst<br />

regionale Produkte aus der näheren Umgebung verwendet<br />

werden. Auf den Import exotischer Getränke wird verzichtet,<br />

weil deren Transport zu einem unnötigen CO2-Ausstoß führen<br />

würde. Auch neue Technologien kommen in diesem Zusammenhang<br />

zum Einsatz, beispielsweise ein hochmodernes Telepresence-System,<br />

das realitätsnahe Videokonferenz-Meetings<br />

mit global verteilten Partnern ermöglicht.<br />

Generell ist ein wesentlicher Vorteil von „Green Buildings“,<br />

dass sich das „Image“ der Immobilie verbessert. Investoren<br />

können die nachgewiesene gehobene Gebäudequalität besonders<br />

herausstellen. Für Hotels ist dies gerade in der heutigen<br />

Zeit ein deutlicher Mehrwert. Doch was genau wünscht<br />

sich der Hotelgast, was soll das Hotel der Zukunft tatsächlich<br />

bieten? Forscher des Fraunhofer Instituts für Arbeitswirtschaft<br />

und Organisation (IAO) entwickeln bereits seit mehreren Jahren<br />

technische Innovationen und Zukunftsszenarien, die auf<br />

Grundlagenforschung im Bereich des Hotelwesens basieren.<br />

Für alle Hotelbereiche, von den Zimmern über die Rezeption<br />

bis zu den Tagungsbereichen, werden neue, zukunftsweisende<br />

Lösungen aufgezeigt und das Optimierungspotenzial<br />

logistischer und organisatorischer Prozesse im Hotelbetrieb<br />

analysiert. Dabei stehen Nachhaltigkeitsaspekte wie die<br />

Abfall- und Wasserversorgung, Energie- und Wärmekosten<br />

sowie weitere ökologische und gesamtgesellschaftliche Gesichtspunkte<br />

im Mittelpunkt des Forschungsinteresses.<br />

In der Immobilienbewertung wird ebenfalls der ganzheitliche<br />

Blick auf ökologische, soziale und ökonomische Performance<br />

im Zusammenhang mit der nachhaltigen Bewertung einer Immobilie<br />

diskutiert. Das Kameha Grand ist ein gutes Beispiel,<br />

wie diese Aspekte miteinander verknüpft werden können. Zur<br />

Finanzierung haben die Kreis<strong>sparkasse</strong> Köln als Mandated<br />

Lead Arranger, die WestImmo als Co-Arranger und die Sparkasse<br />

KölnBonn als Co Arranger ein Finanzierungsvolumen in<br />

Höhe von 55 Mio € zur Verfügung gestellt. Bei der Analyse und<br />

den Bewertungsaspekten profitieren die Sparkassen von dem<br />

Know-how-Transfer, denn als Spezialistin für gewerbliche Immobilienfinanzierung<br />

zeichnet sich die WestImmo durch eine<br />

hohe Expertise und Erfahrung aus. Diese umfasst – wie in diesem<br />

Fall – unter anderem auch Spezialimmobilien.<br />

In den vergangenen Jahren baute die WestImmo die Zusammenarbeit<br />

mit den Verbundpartnern weiter aus. Im Jahr 2009<br />

stieg das Volumen an Darlehenszusagen der WestImmo an<br />

Sparkassen auf 250 Mio € (Vj. 210 Mio €). Auch das von<br />

der WestImmo an Sparkassen syndizierte Geschäftsvolumen<br />

2009 hat sich von 91 Mio € auf 143 Millionen € gesteigert.<br />

Neben den Spezialimmobilien finanzieren Sparkassen und<br />

WestImmo gemeinsam insbesondere für mittelständische<br />

Sparkassenkunden Büro- und Einzelhandelsimmobilien,<br />

Wohnimmobilien oder gemischt genutzte Objekte. Die Sparkassen<br />

erhöhen durch die Zusammenarbeit mit der WestImmo<br />

die Kundenzufriedenheit und damit auch den wirtschaftlichen<br />

Erfolg in ihrer Region. Sie bleiben Ansprechpartner vor<br />

Ort und behalten die Kundenzuständigkeit.<br />

66 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong><br />

Fazit:<br />

Grundsätzlich darf bei der Finanzierung nachhaltiger gewerblicher<br />

Immobilien nicht vergessen werden, dass sich eine Prüfung<br />

im Finanzierungsprozess nicht nur auf Green-Building-<br />

Qualitäten beschränkt, sondern deutlich umfassender ist.<br />

Die Stabilität des Cashflows ist und bleibt neben Lage- und<br />

Objektqualität ausschlaggebend für die Kreditentscheidung.<br />

Hier liegen nachhaltige Gebäude jedoch häufig vorn und hier<br />

schließt sich der Kreis zu der Bewertung nachhaltiger Immobilien.


Immobilienmarkttransaktionen und Finanzierungsvolumina<br />

im Vergleich zwischen Ost- und Westdeutschland<br />

Von Renate Szameitat – Geschäftsführerin des GEWOS Institut für Stadt-, Regional-<br />

und Wohnforschung GmbH, Hamburg<br />

Einführung<br />

Die Entscheidung für den Erwerb von Wohneigentum basiert<br />

in der Regel auf dem Zusammenspiel von verschiedenen<br />

Faktoren. Darunter fallen sowohl emotionale Gründe als auch<br />

ökonomische Aspekte. Im vorliegenden Beitrag wird die Entwicklung<br />

der Kauffälle und Umsätze auf den relevantesten<br />

Wohnimmobilienmärkten beleuchtet. Die jeweils erkennbaren<br />

aktuellen und vergangenen Trends lassen sich dabei auf<br />

eben solch vielfältige Ursachen zurückführen. Bei der nachfolgenden<br />

Darstellung der allgemeinen Rahmenbedingungen<br />

wird allerdings nur auf die quantitativ messbaren Gesichtpunkte<br />

eingegangen. Die qualitativen Aspekte bzw. Veränderungen<br />

– gerade im Hinblick auf die Nachfrage – müssen<br />

außen vor bleiben, da diese vom Umfang her eigener Studien<br />

und Beiträge bedürfen.<br />

Allgemeine Rahmenbedingungen<br />

Eine wichtige Komponente beim Erwerb einer Immobilie ist<br />

der Zinssatz, da dieser gerade bei einem solch langfristigen<br />

Investment die Verschuldungshöhe entscheidend beeinflusst.<br />

In den letzten Jahren ist der durchschnittliche Zinssatz<br />

für mittelfristige Hypothekarkredite deutlich zurückgegangen,<br />

wodurch sich die Kapitalmarktkonditionen erheblich verbessert<br />

haben. Einer Zinshöhe von etwa 8 % im Jahr 1995 steht<br />

mittlerweile ein Zinssatz von durchschnittlich 4,5 % gegenüber.<br />

Selbst die positive wirtschaftliche Entwicklung der Jahre<br />

2006 und 2007 hatte keinen Anstieg über die 5 %-Marke zur<br />

Folge. Die Finanzierungsbedingungen sind demnach so günstig<br />

wie selten zuvor. Es bleibt offen, inwieweit dies zukünftig<br />

noch Bestand haben wird.<br />

In der Vergangenheit ist ein Zusammenhang zwischen Zinssatzhöhe<br />

und Umsatzentwicklung bei Eigenheimen erkennbar.<br />

Dem – mit wenigen Ausnahmen – rückläufigen Zinssatz steht<br />

eine nahezu entgegengesetzte Entwicklung des Umsatzes<br />

mit Ein- und Zweifamilienhäusern gegenüber. Es ist allerdings<br />

festzustellen, dass diese Zinsreagibilität in den letzten Jahren<br />

zurückgegangen ist. Trotz relativ stabiler Zinsentwicklung<br />

gab es erhebliche Umsatzschwankungen im Segment der<br />

Ein- und Zweifamilienhäuser. Diese lassen sich allerdings mit<br />

der Diskussion um die Kürzung bzw. die – letztlich erfolgte –<br />

Abschaffung der Eigenheimzulage erklären. Generell liegt das<br />

Umsatzniveau trotz dieser Schwankungen merklich über den<br />

Werten in der Hochzinsphase zu Anfang der 1990er-Jahre.<br />

Neben den derzeit für potentielle Wohneigentumserwerber<br />

noch immer sehr günstigen Kapitalmarktkonditionen zeigt<br />

sich auch hinsichtlich der Preisentwicklung eine Attraktivitätssteigerung<br />

der Anlagealternative Wohneigentum. Sowohl<br />

der allgemeine Verbraucherpreisindex als auch die Nettokaltmiete<br />

sind in den letzten Jahren deutlich stärker angestiegen<br />

als der Deutsche Wohneigentumsindex DEIX. Auch wenn<br />

dabei natürlich gerade auf den Immobilienmärkten regional<br />

differenzierte Betrachtungen erforderlich sind, lässt sich in<br />

der Vergangenheit doch ein allgemeiner Trend erkennen, der<br />

den Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum positiv beeinflusst.<br />

Gerade in Deutschland besteht noch ein erhebliches Potenzial<br />

zur Steigerung der Wohneigentumsquote. Mit etwa 43 %<br />

liegt die Bundesrepublik im europäischen Vergleich am unteren<br />

Ende. Neben den südeuropäischen Staaten, die traditionell<br />

über sehr hohe Wohneigentumsquoten verfügen, weisen<br />

auch Länder wie Österreich (52 %), Belgien (67 %) oder<br />

Norwegen (76 %) zum <strong>Teil</strong> deutlich höhere Anteile von Wohneigentümern<br />

auf. Innerhalb Deutschlands ist ebenfalls ein<br />

merkliches Gefälle zu beobachten. So sind die Quoten in den<br />

Stadtstaaten deutlich niedriger als in den Flächenländern, in<br />

denen ein hoher Ein- und Zweifamilienhausbestand – also die<br />

klassischen Eigenheime – zu finden ist. Einzige Ausnahme<br />

ist das Land Bremen. Gerade in Bremen hat die Bildung von<br />

Wohneigentum Tradition, weshalb hier eine höhere Wohneigentumsquote<br />

zu beobachten ist. Das so genannte „Bremer<br />

Hauses“ spielt dabei eine wichtige Rolle. Bei dieser lokalen<br />

Besonderheit handelt es sich um eine spezielle Form eines<br />

Stadthauses, das sich in Bremen als Wohneigentumsobjekt<br />

großer Beliebtheit erfreut.<br />

Im nachfolgenden Abschnitt werden nun die Transaktionen –<br />

Kauffälle und Umsätze – für den gesamten Immobilienmarkt<br />

in Deutschland sowie für die beiden <strong>Teil</strong>märkte Ein- und Zweifamilienhäuser<br />

sowie Eigentumswohnungen dargestellt. Dazu<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 67


wird auf die Immobilienmarktanalyse IMA® zurückgegriffen,<br />

die GEWOS jährlich exklusiv für den Bestandsmarkt erstellt.<br />

Die IMA® bietet fundierte und kleinräumige Analysen der jeweiligen<br />

Transaktionen auf den einzelnen Immobilienmärkten<br />

in Deutschland. Dazu zählen neben den beiden oben genannten<br />

<strong>Teil</strong>märkten auch noch der Markt für Wohnbauland, das<br />

Mehrfamilienhaussegment sowie der Gewerbemarkt. GEWOS<br />

erhebt die einzelnen Daten auf Ebene der Stadt- und Landkreise<br />

seit über zwanzig Jahren, plausibilisiert diese, um sie<br />

im Anschluss eingehend zu analysieren. Des Weiteren erstellt<br />

GEWOS sowohl für das laufende als auch für das folgende<br />

Jahr Prognosen, anhand derer regional und sektoral differenzierte<br />

Trendeinschätzungen gewonnen werden können.<br />

Immobilienmarktanalyse IMA®<br />

Im Jahr 2008 wurden auf den deutschen Immobilienmärkten<br />

rund 122 Mrd. Euro umgesetzt. Dies entspricht in etwa<br />

dem Niveau, das im Jahr 2003 erreicht wurde. Damit zeigt<br />

sich allerdings auch ein abruptes Ende der Boomphase zwischen<br />

den Jahren 2004 und 2007. In Westdeutschland fällt<br />

der Umsatzrückgang mit 21 % deutlich geringer aus als in<br />

Ostdeutschland (-38 %). Auch die Entwicklung der Kauffälle<br />

stellt sich positiver dar. Im Westen ist eine Stagnation festzustellen,<br />

wohingegen im Osten ein Rückgang in Höhe von<br />

knapp 11 % zu beobachten ist. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass sich der östliche <strong>Teil</strong> natürlich auf einem wesentlich geringeren<br />

Niveau bewegt und sich Marktveränderungen prozentual<br />

entsprechend deutlicher niederschlagen. Maßgeblich<br />

für den ostdeutschen Markt ist auch im Jahr 2008 die Entwicklung<br />

in Berlin.<br />

Für den allgemeinen Umsatzrückgang verantwortlich ist in<br />

erster Linie der Einbruch auf dem Gewerbemarkt. Gegenüber<br />

dem Vorjahr hat sich der Umsatz in diesem Sektor halbiert.<br />

Die Weltwirtschaftskrise wirkt sich also erwartungsgemäß<br />

(zunächst) auf dem deutschen Gewerbemarkt aus. Insbesondere<br />

stark fremdfinanzierte Investments werden verschoben<br />

bzw. gänzlich aufgegeben. Gleiches gilt für den ebenfalls investorengeprägten<br />

Markt der Mehrfamilienhäuser. Nach den<br />

sehr starken Zuwächsen der letzten Jahre ist die Wirtschaftskrise<br />

auch hier deutlich spürbar (-36 %). Nach der langjährigen<br />

Boomphase - mit zum <strong>Teil</strong> enormen Zuwachsraten - seit<br />

2003 erfolgte nun der Einbruch auf dem Markt für Mehrfamilienhäuser.<br />

Der Umsatz erreicht mit einem Volumen von 15,3<br />

Mrd. Euro in etwa das Niveau des Jahres 2005. Dies entspricht<br />

einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 36 %.<br />

Da die Kauffälle „nur“ um 22 % abgenommen haben, ist der<br />

durchschnittliche Objektpreis ebenfalls deutlich gesunken.<br />

Die in der Hochzeit der Investorenaktivitäten bezahlten Preise<br />

können vor dem Hintergrund überschätzter Wertsteigerungspotentiale<br />

und unterschätzter Finanzierungskosten aus heutiger<br />

Sicht zumindest teilweise als zu hoch eingestuft werden.<br />

Folglich kommt es nun im Abschwung zu den notwendigen<br />

Preiskorrekturen. Demgegenüber zeigt sich der Wohneigentumsmarkt,<br />

auf den noch näher eingegangen wird, in den<br />

letzten Jahren stabil.<br />

Auf den Bereich der Wohnimmobilienmärkte entfallen rund 85<br />

Mrd. Euro und damit etwa 70 % des gesamten Immobilienmarktumsatzes<br />

in Deutschland. Im Einzelnen zählen zu der<br />

Kategorie der Wohnimmobilien die Segmente Wohnbauland,<br />

Mehrfamilienhäuser, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen.<br />

Es bestehen sehr deutliche regionale Disparitäten hinsichtlich<br />

der Wohnimmobilienumsätze pro Kopf. Außer in Berlin zeigen<br />

sich im sonstigen Ostdeutschland nur noch in Dresden und<br />

Leipzig sowie in den touristisch geprägten Küstenbereichen<br />

verstärkte Marktaktivitäten. In Westdeutschland ist der Umsatz<br />

pro Kopf neben den Küstenregionen im Norden vor allem<br />

in den bekannten Agglomerationsräumen Hamburg, Köln,<br />

Frankfurt, Stuttgart und München am höchsten.<br />

Im Folgenden werden die beiden Sektoren Ein- und Zweifamilienhäuser<br />

und Eigentumswohnungen näher beleuchtet.<br />

Sie umfassen im Allgemeinen den Wohneigentumsmarkt und<br />

sind von großer Bedeutung für den gesamten Immobilienmarkt<br />

in Deutschland.<br />

Markt für Ein- und Zweifamilienhäuser<br />

Auf dem Markt für Ein- und Zweifamilienhäuser wird rund ein<br />

Viertel des gesamten Immobilienmarktumsatzes erwirtschaftet<br />

– damit ist dies der wichtigste <strong>Teil</strong>markt in Deutschland.<br />

Dieser Markt ist nicht unmittelbar von Investoren geprägt,<br />

sondern wird vor allem durch die Nachfrage privater Anleger<br />

bestimmt. Dadurch unterliegt er nicht dem direkten Einfluss<br />

der Finanzkrise, so dass für 2008 eine stabile Entwicklung<br />

zu verzeichnen ist. Diese Stabilität liegt nicht nur an den in<br />

Deutschland üblichen sicheren und langfristig ausgerichteten<br />

Finanzierungsinstrumenten, wie z. B. Festzinshypotheken<br />

und Bausparen. Auch die Haftung spielt eine wichtige Rolle.<br />

In Deutschland reicht es anders als in den USA nicht aus, den<br />

Wohnungsschlüssel an die Bank zu senden („non-recourse<br />

loan“), wenn die Kreditraten nicht mehr bedient werden können.<br />

68 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


Erst „Zweitrunden-Effekte“ der Krise könnten im Zuge von<br />

Kreditverknappung und Arbeitsplatzunsicherheit die Entwicklung<br />

in diesem Segment stärker beeinflussen. Der Markt wird<br />

zunehmend von Bestandsobjekten bestimmt, da sich die<br />

Neubautätigkeit in Deutschland bereits seit einigen Jahren<br />

auf einem sehr niedrigen Niveau bewegt. Bereits bestehende<br />

Objekte können oftmals mit einer guten Lage in einer gewachsenen<br />

Umgebung sowie einem im Vergleich zum Neubau<br />

niedrigeren Kaufpreis überzeugen.<br />

In den letzten Jahren ist die Diskussion um die Kürzung bzw.<br />

Abschaffung der Eigenheimzulage, die letztlich zum 1. Januar<br />

2006 durchgesetzt wurde, deutlich an der Umsatzentwicklung<br />

ablesbar. Das Jahr 2006 wurde noch durch den beginnenden<br />

wirtschaftlichen Aufschwung getragen, ansonsten<br />

wäre der Umsatzrückgang noch erheblicher ausgefallen. Wie<br />

dies im Einzelnen aussieht, veranschaulicht die Monatsübersicht<br />

über die Anzahl der Kauffälle in den letzten Jahren am<br />

Beispiel der Stadt Stuttgart. Es ist deutlich zu erkennen, dass<br />

die Zahl der eingegangenen Kauffälle zwischen 2002 und<br />

2005 jeweils gegen Ende des Jahres merklich angestiegen<br />

ist. Potenzielle Immobilienerwerber haben ihr Vorhaben in die<br />

Tat umgesetzt, weil zu befürchten war, dass sie ansonsten im<br />

Folgejahr aufgrund von Kürzung oder gar völliger Einstellung<br />

nicht mehr von Subventionszahlungen profitieren könnten.<br />

Entsprechend deutlich fiel auch der Anstieg im Jahr 2005 aus,<br />

als endgültig entschieden war, dass die Eigenheimzulage abgeschafft<br />

wird. In den letzten Jahren sind die Schwankungen<br />

hinsichtlich der Kaufvertragseingänge über den Jahresverlauf<br />

hinweg weniger auffällig. Es zeigt sich folglich exemplarisch,<br />

wie groß der Einfluss der politischen Diskussion bzw. wie entscheidend<br />

die politische Rahmen- und Anreizsetzung ist.<br />

Für die Bildung von Wohneigentum ist der Zusammenhang<br />

zwischen Kaufkraft und Preis der Immobilie von Bedeutung.<br />

Eine isolierte Betrachtung der beiden Faktoren erscheint<br />

nicht zweckmäßig und ist wenig aussagekräftig. Deshalb hat<br />

GEWOS auf Basis der IMA® den Kaufkraft-Immobilienpreis-<br />

Index (kurz GEWOSKPI) entwickelt, der auf der einen Seite<br />

die finanziellen Möglichkeiten - sprich: die Kaufkraft - und auf<br />

der anderen Seite den Preis für eine Wohnimmobilie (Einoder<br />

Zweifamilienhaus bzw. Eigentumswohnung) berücksichtigt.<br />

Dazu wurde aus den Preisen für Ein- oder Zweifamilienhäuser<br />

bzw. für Eigentumswohnungen der letzten Jahre ein<br />

Mittelwert gebildet, um Schwankungen auszugleichen, die<br />

beispielsweise auf Ausstattungs- oder Lagemerkmale zurückzuführen<br />

sind. Der so ermittelte Immobilienpreis in dem<br />

jeweiligen Kreis wurde anschließend der regional vorhandenen<br />

Kaufkraft gegenüber gestellt. Auf diese Weise wurde<br />

berechnet, wie viele Jahreseinkommen benötigt werden, um<br />

Wohneigentum bilden zu können. Beispiel: Die Kaufkraft des<br />

Stadtkreises XY liegt bei 20.000 Euro je Einwohner, während<br />

der dortige Preis einer Eigentumswohnung (berechnet<br />

als Durchschnittspreis der Umsatz- und Kauffallzahl aus der<br />

IMA®) im Mittel der letzten Jahre rund 160.000 Euro beträgt.<br />

Daraus ergibt sich ein GEWOS-KPI von 8,0. Es sind also genau<br />

acht Jahreseinkommen notwendig, um die Eigentumswohnung<br />

finanzieren zu können.<br />

Die obige Karte bildet den GEWOS-KPI für Ein- und Zweifamilienhäuser<br />

ab. Wie zu erwarten kann in den Ballungsräumen<br />

die überdurchschnittliche Kaufkraft das wesentlich höhere<br />

Preisniveau nicht ausgleichen. In der Region München ist<br />

zum <strong>Teil</strong> mehr als das Zwanzigfache der jährlichen Kaufkraft<br />

pro Kopf für ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu entrichten.<br />

Demgegenüber entspricht in weiten <strong>Teil</strong>en Ostdeutschlands<br />

der Preis für ein Eigenheim lediglich in etwa dem Vierfachen<br />

der Kaufkraft pro Kopf in einem Jahr. Ausnahmen bilden<br />

Städte wie Dresden, Leipzig, Jena oder auch Rostock. Hier<br />

muss das Neun- bis Zehnfache bezahlt werden.<br />

Markt für Eigentumswohnungen<br />

Auf dem Markt für Eigentumswohnungen zeigt sich ein ähnlicher<br />

Verlauf wie bei den Ein- und Zweifamilienhäusern. In<br />

den letzten Jahren ist insgesamt eine stabile Entwicklung zu<br />

erkennen. Bemerkenswert ist, dass sich Ostdeutschland in<br />

diesem Segment seit 2004 deutlich positiver entwickelt hat<br />

als Westdeutschland. So ist in den östlichen Bundesländern<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 69


ein Umsatzanstieg von 40 % zu beobachten, wohingegen in<br />

den westlichen Bundesländern eine Stagnation festzustellen<br />

ist. Damit ist dieses Segment in Ostdeutschland wieder bedeutender<br />

als der Markt für Ein- und Zweifamilienhäuser –<br />

wie bereits vor dem Jahr 2000. Dabei ist allerdings zu beachten,<br />

dass die erzielten Umsätze noch weit von denen entfernt<br />

sind, die Mitte der 1990er-Jahre erreicht wurden.<br />

Auch auf dem Markt für Eigentumswohnungen sind die Auswirkungen<br />

der Abschaffung der Eigenheimzulage sichtbar. Im<br />

Jahr 2003 gab es bereits Vorzieheffekte aufgrund der angekündigten<br />

Kürzung der Zulage, die sich in entsprechenden<br />

Umsatzrückgängen in 2004 bemerkbar gemacht haben. Im<br />

Jahr 2005 wiederholte sich dieser Effekt in noch größerem<br />

Ausmaß, als die endgültige Abschaffung der Eigenheimzulage<br />

zum 1. Januar 2006 verkündet wurde. Wie auch im Ein-<br />

und Zweifamilienhaussektor wirkte die positive wirtschaftliche<br />

Entwicklung im Jahr 2006 stabilisierend, so dass der<br />

anschließende Umsatzrückgang weniger stark ausgefallen<br />

ist.<br />

Beim GEWOS-KPI für Eigentumswohnungen zeichnet sich<br />

eine vergleichbare Struktur wie bei Ein- und Zweifamilienhäusern<br />

ab. Auch hier zeigt sich vor allem in den Zentren ein<br />

ungünstiges Verhältnis zwischen vorhandener Kaufkraft und<br />

Immobilienpreis. Allerdings weisen in diesem Segment auch<br />

die Gebiete an Nord- und Ostseeküste einen hohen Wert auf.<br />

Vor allem durch hochwertige Objekte in Kurlage bzw. in Küstennähe<br />

werden hier hohe Preise erzielt. Zu beachten ist insbesondere<br />

in diesen Fällen, dass die Käufer dieser Objekte<br />

auch aus Regionen stammen können, in denen eine höhere<br />

Kaufkraft vorhanden ist. Eine rechnerische Berücksichtigung<br />

dieses Faktors ist allerdings nicht möglich, so dass die gewählte<br />

Form der bestmöglichen Darstellung entspricht. Im<br />

Berliner Umland hat sich das Preisniveau in den letzten Jahren<br />

positiver entwickelt als die Kaufkraft, wodurch sich der<br />

GEWOS-KPI erhöht hat.<br />

GEWOS liefert im Rahmen der Immobilienmarktanalyse<br />

IMA® neben den Transaktionsdaten unter dem Titel „Finanzierungsanalyse<br />

Wohnen“ auch Informationen über die<br />

finanzierungswirksamen Vorgänge auf den Märkten für Wohnimmobilien<br />

in regionaler Gliederung bis auf die Ebene von<br />

Stadt- und Landkreisen. Im Ergebnis werden die Höhe, die<br />

Zusammensetzung und die Entwicklung der Investitionen<br />

in Wohnimmobilien sowie deren Finanzierung ausgewiesen.<br />

Das Fremdmittelvolumen wird für den Bereich Wohnimmobilien<br />

nach Investitionen auf dem Bestandsmarkt, Neubauinvestitionen<br />

sowie nach Investitionen in Modernisierungs- und<br />

Instandhaltungsmaßnahmen differenziert. Die Berechnungen<br />

bauen unter anderem auf der amtlichen Bautätigkeitsstatistik,<br />

der Bauvolumenberechnung sowie weiterer Variablen und Informationen<br />

aus repräsentativen Umfragen auf.<br />

Bauinvestitionen und Fremdmittelvolumina<br />

In Deutschland ist gegenüber der Hochphase Mitte der<br />

1990er-Jahre ein regelrechter Einbruch bei der Bautätigkeit<br />

festzustellen. Zuletzt wurde nur noch etwa ein Drittel der Wohnungsanzahl<br />

fertiggestellt, die noch vor ungefähr fünfzehn<br />

Jahren neu errichtet wurde. Hier zeigt sich der fortschreitende<br />

Bedeutungsverlust von Neubauwohnungen in Deutschland.<br />

Für die Zukunft gehen die meisten Prognosen von einem jährlichen<br />

Neubaubedarf in Höhe von 200.000 bis 250.000 Wohneinheiten<br />

aus. Zuletzt wurde sogar dieses vergleichsweise<br />

niedrige Niveau noch unterschritten. Gleichzeitig wird auch<br />

deutlich, dass eine Rückkehr zu den Fertigstellungszahlen<br />

Mitte der 1990er-Jahre für die Zukunft auszuschließen ist. Es<br />

sind derzeit keine Impulse erkennbar, die auf eine Erholung<br />

der Neubautätigkeit schließen lassen. Insbesondere außerhalb<br />

der Ballungszentren ist auch in naher Zukunft nicht mit<br />

einer Trendwende zu rechnen. Politische Anreize sind nicht in<br />

Sicht und der Bestandsmarkt bietet eine attraktive Alternative<br />

bei einem Immobilieninvestment. Folglich ist auch nicht<br />

mit einer grundlegenden Erholung des Wohnungsneubaus zu<br />

rechnen.<br />

Dementsprechend ist auch die Bauintensität – gemessen als<br />

fertiggestellte Wohneinheiten je 1.000 Einwohner – in den<br />

70 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Wurden im Jahr<br />

1995 noch sechs Wohneinheiten je 1.000 Einwohner errichtet,<br />

ist diese Zahl bis auf nunmehr zwei Wohneinheiten gesunken.<br />

Damit ist Deutschland im europäischen Vergleich<br />

Schlusslicht. Regional existieren allerdings erwähnenswerte<br />

Unterschiede: In großen <strong>Teil</strong>en Bayerns, in der Region Berlin<br />

sowie an der Küste werden noch immer Werte über vier<br />

Wohneinheiten je 1.000 Einwohner erreicht, wohingegen<br />

im überwiegenden <strong>Teil</strong> von Thüringen, Sachsen-Anhalt und<br />

Sachsen nicht einmal eine Wohneinheit je 1.000 Einwohner<br />

fertiggestellt wird.<br />

Wohnungsbauinvestitionen<br />

Trotz dieser negativen Entwicklung der Neubautätigkeit in<br />

Deutschland ist das Wohnungsbauvolumen in den letzten<br />

Jahren angestiegen. Gegenüber dem Jahr 2005 kann ein Anstieg<br />

von 17 % auf 148,3 Mrd. Euro verzeichnet werden. Damit<br />

liegt das aktuelle Wohnungsbauvolumen in Deutschland<br />

lediglich 7 % unterhalb des Wertes aus dem Jahr 1995. In<br />

Westdeutschland ist seitdem sogar eine Zunahme um 5 %<br />

zu beobachten, das heißt hier hat sich das Wohnungsbauvolumen<br />

gänzlich von der Entwicklung der Neubautätigkeit<br />

abgekoppelt.<br />

Verantwortlich für diese gegenläufige Entwicklung sind die<br />

Maßnahmen an bestehenden Gebäuden, die enorm an Bedeutung<br />

hinzugewonnen haben. Die abnehmende Relevanz<br />

des Neubaumarktes sorgt gerade vor dem Hintergrund der<br />

steigenden Energiepreise für zunehmende Bestandsmaßnahmen<br />

im Hinblick auf verbesserte Energieeffizienz. Sanierungsmaßnahmen<br />

haben dabei an Umfang hinzugewonnen,<br />

so dass mittlerweile auch größere Umbauten durchgeführt<br />

werden, um teilweise annähernd neubauähnliche Zustände<br />

herzustellen. Von einer entsprechenden Förderung unterstützt,<br />

rücken Modernisierungsmaßnahmen zunehmend in<br />

den Vordergrund. Die schrittweise Einführung des Energiepasses<br />

sorgt dabei für zusätzliche Aufmerksamkeit. Zudem<br />

gerät dadurch die ökonomische Seite verstärkt in den Fokus,<br />

da der Erfolg einer Vermietung bzw. eines Verkauf einer<br />

Wohneinheit zusätzlich von der nun nachweisbaren Energieeffizienz<br />

beeinflusst wird.<br />

Die Modernisierung/Instandhaltung ist mittlerweile der bestimmende<br />

Faktor für den Bausektor. Der Anteil am gesamten<br />

Bauvolumen ist den letzten zehn Jahren mit zunehmender<br />

Geschwindigkeit von gut 50 % auf fast 80 % angestiegen.<br />

In diesem Bereich blieben auch die erwarteten Kontereffekte<br />

aus dem Vorziehen von Bauleistungen auf Ende 2006 auf-<br />

grund der Mehrwertsteuererhöhung aus. Stattdessen konnte<br />

im Jahr 2007 ein weiterer starker Anstieg verzeichnet werden.<br />

Fremdmittelaufkommen<br />

Die vorangegangenen Ausführungen spiegeln sich zwangsläufig<br />

auch in der Entwicklung des Fremdmittelaufkommens<br />

wider. Das Fremdmittelvolumen für den Erwerb von Bestandsobjekten<br />

ist im Zeitverlauf zwischen 2000 und 2008 relativ<br />

stabil. Da es sich um die Summe aus den <strong>Teil</strong>märkten Wohnbauland,<br />

Einund Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser<br />

und Eigentumswohnungen handelt, können Schwankungen<br />

innerhalb der einzelnen Märkte – beispielsweise aufgrund<br />

der Abschaffung der Eigenheimzulage – durch gegenläufige<br />

Trends in den anderen Märkten ausgeglichen werden. Im Jahr<br />

2008 wurden in Deutschland Fremdmittel in Höhe von 49,2<br />

Mrd. Euro für den Erwerb von Bestandsobjekten aufgenommen.<br />

Dies entspricht einem Zuwachs von gut 2 % gegenüber<br />

dem Jahr 2000, aber einem Rückgang von 12 % gegenüber<br />

2007. Dies ist durch den wirtschaftskrisenbedingten Einbruch<br />

im überwiegend mit Fremdkapital finanzierten Mehrfamilienhaussektor<br />

zu begründen.<br />

Das Fremdmittelaufkommen für Neubauinvestition hat sich –<br />

entsprechend der rückläufigen Bautätigkeit – gegenüber dem<br />

Jahr 2000 in etwa halbiert. Mit 20,6 Mrd. Euro entfällt lediglich<br />

noch ein Fünftel des gesamten Fremdmittelaufkommens auf<br />

das Neubausegment – im Jahr 2000 waren es noch 35 %.<br />

Demgegenüber ist das Fremdmittelvolumen im Bereich Mo-<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 71


dernisierung und Instandhaltung um ein Viertel angestiegen,<br />

sodass im Jahr 2008 mit 33,3 Mrd. Euro etwa ein Drittel des<br />

gesamten Fremdmittelaufkommens auf diesen Sektor entfallen.<br />

Dabei ist zu beachten, dass gerade bei Modernisierungs-<br />

und Instandhaltungsmaßnahmen ein wesentlicher Anteil in<br />

Form von Eigenleistungen (darunter fallen eigener Arbeitseinsatz,<br />

Eigenkapital, Freundschaftsdienste etc.) erledigt wird<br />

und die Kreditaufnahme insofern üblicherweise geringer ausfällt<br />

als bei Bestandskäufen oder Neubauinvestitionen.<br />

Regionale Unterschiede zeigen sich auch bei der kleinräumigen<br />

Betrachtung des Fremdmittelaufkommens. Ein hohes<br />

Fremdmittelvolumen pro Kopf im Bereich des Erwerbs von<br />

Bestandsobjekten zeigt sich erwartungsgemäß in erster Linie<br />

in den Agglomerationen, wie Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt,<br />

Stuttgart und München, während im Wohnungsneubau vor<br />

allem der gesamte Voralpenraum, die Küstenregionen sowie<br />

der Grenzbereich zu den Beneluxländern hervorstechen. Die<br />

Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen konzentrieren<br />

sich insbesondere auf Westdeutschland. Die Durch-<br />

führung solcher Maßnahmen hat hier in den letzten Jahren<br />

in weiten <strong>Teil</strong>en enorm an Bedeutung gewonnen. In Ostdeutschland<br />

hingegen sind viele dieser Maßnahmen bereits<br />

in der Nachwendezeit durchgeführt worden. Folglich fallen<br />

dort die entsprechenden Investitionen nun geringer aus.<br />

Ausblick<br />

Ein Ausblick auf die zukünftige Entwicklung auf den deutschen<br />

Immobilienmärkten ist in der heutigen Zeit schwierig,<br />

da verschiedene Aspekte, die gegenläufige Tendenzen begründen,<br />

zu berücksichtigen sind. Trotz der Wirtschaftskrise<br />

ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland nach wie vor<br />

hoch. Sowohl 2009 als auch Anfang <strong>2010</strong> ist sie relativ stabil<br />

geblieben. Eine – wenn auch nur leichte – Konjunkturerholung<br />

ist ab Mitte 2009 ebenfalls erkennbar. Es zeichnet sich aber<br />

mit der Staatsüberschuldung bereits die nächste Welle der<br />

Krise ab. Dadurch wird die Verunsicherung bei den potenziellen<br />

Investoren geschürt und die Investitionsbereitschaft<br />

negativ beeinflusst. Gleichzeitig wirken allerdings die noch<br />

günstigen Kapitalmarkkonditionen, Inflationserwartungen<br />

und die negativen Erfahrungen mit anderen Kapitalanlageformen<br />

nachfragefördernd für Sachwerte wie Immobilien<br />

(„Flucht in die Sachwert“). Hinzu kommt, dass die Zins- und<br />

Preisentwicklung für Wohneigentum in letzter Zeit günstiger<br />

gewesen ist als die Mietentwicklung. Auch vor diesem Hintergrund<br />

stellt Wohneigentum also eine attraktive Alternative<br />

dar. Insofern erscheint unter Berücksichtigung der genannten<br />

Punkte ein vorsichtig optimistischer Blick in die Zukunft<br />

für den Wohnimmobilienmarkt in Deutschland angemessen.<br />

Dabei ist von einer weiteren Konzentration auf den Bestandsmarkt<br />

auszugehen, da keine Impulse für eine ansteigende<br />

Bautätigkeit erkennbar sind. Sicher ist zudem, dass auch<br />

weiterhin regionale Unterschiede hinsichtlich der Immobilienmarktentwicklung<br />

in Deutschland bestehen bleiben bzw.<br />

sich noch verstärken werden, da sowohl die wirtschaftliche<br />

als auch die demografische Entwicklung sehr heterogen verlaufen<br />

werden. So ist mit einer weiteren Stärkung der Agglomerationen<br />

zu rechnen.<br />

„Entscheiden Sie selbst:<br />

Das deutsche Erbrecht und seine Regelungsmöglichkeiten“<br />

„Das Erbrecht: Schema F oder individuelle Nachlassregelung“<br />

Von Dipl.-Physiker Christian Buck, Berlin<br />

Schätzungsweise 75 Prozent der Bevölkerung verlassen sich<br />

derzeit auf die gesetzlichen Regelungen für den Erbfall und<br />

haben kein Testament errichtet. Doch häufig zeigt sich, dass<br />

die unflexible, sich ausschließlich an den Verwandtschaftsverhältnissen<br />

orientierende gesetzliche Erbfolge zu Ergebnissen<br />

führt, die niemals gewollt waren. Hinzu kommt, dass die Beteiligten<br />

häufig die gesetzlichen Regelungen falsch einschätzen.<br />

Welche Folgen hieraus erwachsen können, zeigt<br />

Beispiel 1: Die uneheliche Tochter<br />

Die Eheleute Stefan und Petra Schneider leben im gesetzlichen<br />

Güterstand der Zugewinngemeinschaft und<br />

haben keine Kinder. Die Eheleute gehen davon aus, dass<br />

der überlebende Ehegatte im gemeinsamen Haus weiterleben<br />

wird und mit dem Ersparten seinen Lebensabend<br />

in finanzieller Sicherheit verbringen kann. Eine Woche<br />

nachdem Stefan Schneider gestorben ist, meldet sich<br />

Sabine Müller, die angibt, eine außerehelich gezeugte<br />

Tochter des Erblassers zu sein. Ein DNA-Vergleich zeigt,<br />

dass Sabine Müller tatsächlich die Tochter von Stefan<br />

Schneider ist. Sabine Müller besteht auf ihrem gesetzlichen<br />

Erbrecht und beansprucht die Hälfte des Nachlasses<br />

für sich. Frau Schneider meint dagegen, dass eine<br />

„Fremde“ doch nicht so einfach Erbe werden kann.<br />

Auch wenn es nicht dem Willen des Erblassers entspricht:<br />

Sabine Müller ist Erbin. Sowohl an den Sparkonten als auch<br />

am gemeinsamen Familienheim ist sie nun beteiligt. Es kann<br />

sein, dass Frau Schneider in Zukunft für das Wohnen im eigenen<br />

Haus Miete zahlen oder, im schlimmsten Fall, dass das<br />

Haus zwangsversteigert werden muss. Die Eheleute Schneider<br />

hatten einfach nicht bedacht, dass das Gesetz nicht zwischen<br />

ehelichen und nichtehelichen Kindern unterscheidet.<br />

72 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


Das Verwandtenerbrecht<br />

Das gesetzliche Verwandtenerbrecht teilt die zum Zeitpunkt<br />

des Erbfalls noch lebenden Verwandten des Erblassers zunächst<br />

in verschiedene Ordnungen ein. Treffen nach dem<br />

Erbfall Erben verschiedener Ordnungen aufeinander, schließen<br />

nahe Verwandte entferntere Verwandte aus.<br />

Beispiel 2: Der vorverstorbene Sohn<br />

Der Erblasser Konrad Krösus verstirbt unverheiratet. Neben<br />

seiner Tochter Tanja existieren noch zwei Enkel seines<br />

bei einem Motorradunfall verstorbenen Sohnes Max,<br />

die Zwillinge Paul und Paula, sowie ein Bruder des Erblassers,<br />

Matthias. Wer ist gesetzlicher Erbe?<br />

Sowohl Tochter Tanja als auch die Zwillinge sind, da sie in direkter<br />

Linie vom Erblasser abstammen, Erben der ersten Ordnung.<br />

Dagegen gehört Matthias als Bruder des Erblassers in<br />

die zweite Ordnung, mit der Folge, dass er als Verwandter<br />

einer nachrangigen Ordnung von der Erbschaft ausgeschlossen<br />

ist. In einem zweiten Schritt verteilt die gesetzliche Erbfolge<br />

das Erbe unter den Erben der gleichen Ordnung. Im<br />

obigen Beispiel verteilt sich das Erbe auf die von jedem Kind<br />

des Erblassers begründete Linie. Da der Erblasser zwei Kinder<br />

hatte, ist das Erbe zunächst durch zwei zu teilen. Da Sohn<br />

Max aber im Zeitpunkt des Erbfalls nicht mehr lebt, treten<br />

die Zwillinge an seine Stelle. Gesetzliche Erben werden also<br />

Tanja zu ½ sowie Paul und Paula zu je ¼.<br />

Hätte Tanja ebenfalls wie Max zwei Kinder, würden diese<br />

nichts erben. Tanja ist das „Bindeglied“ zum Erblasser. Auf<br />

Grund der größeren Nähe zum Erblasser steht sie vor den<br />

eigenen Kindern.<br />

Das Ehegattenerbrecht<br />

Der Ehegatte fällt, da er/sie nicht mit dem Erblasser verwandt<br />

ist, in keine der gesetzlichen Ordnungen. Dafür enthält das<br />

Gesetz ein eigenes Ehegattenerbrecht. Mit welcher Quote<br />

der überlebende Ehegatte Erbe wird, richtet sich nach dem<br />

Güterstand und den Miterben. Der Ehegatte erbt immer mit<br />

der Erbquote von mindestens einem Viertel. Hatte der Verstorbene<br />

keine Kinder, erbt er mindestens die Hälfte.<br />

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, also<br />

immer dann, wenn es keinen notariellen Erbvertrag gibt, erhält<br />

der Ehegatte zu den voranstehenden Erbquoten noch ein<br />

weiteres Viertel dazu. So kommt es, dass der Ehegatte neben<br />

den Kindern oder Enkeln hälftig und neben Eltern, Geschwistern<br />

oder Großeltern des Erblassers zu drei Vierteln erbt.<br />

Haben die Eheleute, wie es häufig bei Unternehmerfamilien<br />

der Fall ist, Gütertrennung notariell vereinbart, kommt es für<br />

die Erbquote des Ehegatten auf die Anzahl der Kinder an. Das<br />

Erbe wird nach Köpfen verteilt. Bei einem Kind geht das Erbe<br />

durch zwei, bei zwei Kindern durch drei und bei drei Kindern<br />

durch vier. Bei mehr als drei Kindern bleibt es bei der gesetzlich<br />

garantierten Mindesterbteil von einem Viertel.<br />

Wichtig: Es kann nicht oft genug betont werden, dass das<br />

Gesetz ausschließlich auf die Verwandtschaftsbeziehung abstellt.<br />

Ob das Verhältnis zwischen Eltern und Kind völlig zerrüttet<br />

war oder nicht, spielt für das gesetzliche Erbrecht keine<br />

Rolle. „Immer wieder kommt es zu bösen Überraschungen,<br />

weil zum Beispiel der Sohn, der sich früh von der Familie<br />

abgewendet hat, Einsicht in die Unterlagen des Familienbetriebes<br />

fordert und mitbestimmen will“, sagt Michael Rudolf,<br />

Fachanwalt für Erbrecht in Angelbachtal und Vorstand der<br />

DVEV.<br />

Testament und Erbvertrag: Die Maßanfertigung<br />

Das Gesetz bietet durch Testament und Erbvertrag die Möglichkeit,<br />

die Erbfolge individuell auszugestalten. „Um spätere<br />

Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden, empfiehlt<br />

es sich, neben der Erbeinsetzung auch die Verteilung des<br />

Nachlasses zu regeln“, empfiehlt Jan Bittler, Fachanwalt für<br />

Erbrecht in Heidelberg und Geschäftsführer der DVEV. Hinterlässt<br />

der Erblasser beispielsweise mehreren Erben ein wertvolles<br />

Bild, ohne zu sagen, wie damit verfahren werden soll,<br />

steht das Bild allen Miterben gemeinsam zu. Kommt es zum<br />

Streit, wer das Bild bekommt, bleibt oft nur der Pfandverkauf<br />

durch den Gerichtsvollzieher, um das Erbe endgültig aufzuteilen.<br />

Beispiel 4: Dieter Siller und seine Plattensammlung<br />

Der Nachlass von Dieter Siller besteht im Wesentlichen<br />

aus zwei Sparbüchern und einer Plattensammlung, die<br />

der passionierte Jazzliebhaber seit seiner Jugend aufgebaut<br />

hat.<br />

Es war immer der Wunsch von Herrn Siller, dass sein Sohn<br />

Mark, der den Erblasser in den letzten Jahren gepflegt<br />

und die Sammlung in mühevoller Kleinarbeit katalogisiert<br />

hat, die Schallplatten bekommt. Allerdings hat es Herr<br />

Siller versäumt, in seinem Testament eine Regelung be-<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 73


züglich der Plattensammlung zu treffen. Herr Siller stirbt<br />

und wird von seinen Söhnen Mark und Moritz beerbt. Moritz<br />

interessiert sich nicht für Schallplatten und möchte<br />

die Sammlung am liebsten verkaufen. Mark denkt, dass<br />

er alleine über das Schicksal der Platten entscheiden<br />

darf, da sein Vater es schließlich so wollte. Zwischen den<br />

Söhnen kommt es zum Streit.<br />

Da Herr Siller in seinem Testament nicht geregelt hat, wer<br />

was bekommen soll und die Söhne sich nicht einigen können,<br />

wird die Plattensammlung schlimmstenfalls versilbert<br />

werden müssen. Dies war bestimmt nicht im Interesse des<br />

Erblassers. „Es wäre ein Leichtes gewesen, diesen Streit zu<br />

entschärfen. Eine sogenannte <strong>Teil</strong>ungsanordnung hätte sichergestellt,<br />

dass Mark die Schallplatten bekommt“, so der<br />

Experte Jan Bittler.<br />

Das Beispiel von Herrn Siller zeigt, dass in der Vergangenheit<br />

abgefasste Testamente gegebenenfalls geändert oder<br />

ergänzt werden müssen.<br />

Ein Testament kann jederzeit geändert werden. Bei jeder Errichtung<br />

sind dabei die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.<br />

Grundsätzlich gilt hier Folgendes: Das Testament muss<br />

eigenhändig geschrieben und mit der Unterschrift abgeschlossen<br />

werden. Datums- und Ortsangabe sind nicht zwingend<br />

nötig, aber empfehlenswert.<br />

„Der Begriff der Eigenhändigkeit ist wörtlich zu nehmen“,<br />

erklärt Rechtsanwalt Bittler. Wurde das Testament mit Hilfe<br />

einer Schreibmaschine oder eines Computers geschrieben,<br />

oder fehlt es an der Unterschrift, ist das Testament unwirksam.<br />

Um sicherzugehen, dass das Testament auch gefunden wird,<br />

sollte sich der Verfasser auch Gedanken über die Aufbewah-<br />

rung machen. Hier gilt: Vertrauen ist gut, Aufbewahrung bei<br />

Gericht ist besser. „Immer wieder berichten Mandanten, dass<br />

der Erblasser ihnen versichert habe, sie seien für ihre Unterstützung<br />

und Pflege im Testament bedacht worden. Kommt<br />

es dann zum Erbfall, stellt sich heraus, dass das Testament<br />

unauffindbar ist und letztlich doch die gesetzliche Erbfolge<br />

eintritt“, sagt Rechtsanwalt Michael Rudolf. Das Gesetz sieht<br />

für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner die zusätzliche<br />

Möglichkeit vor, ein gemeinschaftliches Testament zu<br />

errichten. Diese Sonderform des Testaments trägt dem großen<br />

gegenseitigen Vertrauen, das Ehegatten/Lebenspartner<br />

ineinander haben, Rechnung.<br />

Die Besonderheit eines gemeinschaftlichen Testaments liegt<br />

zum einen in der Errichtung. Es genügt, wenn ein Ehegatte/<br />

Lebenspartner den Text schreibt und beide Ehegatten/Lebenspartner<br />

den Text unterschreiben. Die zweite Besonderheit<br />

liegt darin, dass die Ehegatten/Lebenspartner bestimmte<br />

Regelungen miteinander verknüpfen können. Diese miteinander<br />

verbundenen Regelungen haben dann ein gemeinsames<br />

Schicksal.<br />

Beispiel 5: Bert und Berta Konnopke<br />

Bert und Berta Konnopke sind frisch verheiratet. Sie<br />

möchten, dass der Erstversterbende vom Überlebenden<br />

allein beerbt wird. Bert Konnopke setzt seine Frau nur<br />

deshalb als Alleinerbin ein, weil Berta Konnopke ihn als<br />

Alleinerben eingesetzt hat.<br />

Diese beiden Erbeinsetzungen bezeichnet das Gesetz als<br />

wechselseitige Verfügungen. Die Konsequenz ist, dass Bert<br />

Konnopke seine Frau nach dem Testament nur dann beerben<br />

kann, wenn er zur Erbeinsetzung seiner Frau steht. Möchte<br />

Herr Konnopke sich dagegen von der Alleinerbeneinsetzung<br />

seiner Frau lösen, muss er diese vor einem Notar erklären<br />

und in Kauf nehmen, dass seine Alleinerbeneinsetzung durch<br />

seine Frau damit ebenfalls erlischt.<br />

Um eine weitere Besonderheit des gemeinschaftlichen Testaments<br />

aufzuzeigen, folgendes<br />

Beispiel 6: Bert und Berta Konnopke (<strong>Teil</strong>2)<br />

Einige Jahre später sind Bert und Berta Konnopke stolze<br />

Eltern von Tochter Tina und Sohn Sandro. Um ihre Nachfolge<br />

den neuen Umständen anzupassen, entscheiden<br />

sich die Eheleute Konnopke für die Regelungen des Berliner<br />

Testaments. Beide Eheleute bestimmen, dass der<br />

Zuerstversterbende allein von seinem Partner und der<br />

Längstlebende von den gemeinsamen Kindern beerbt<br />

wird. Alle Erbeinsetzungen sind wechselbezüglich. Ein<br />

Jahr später stirbt Bert Konnopke bei einem Autounfall.<br />

Berta Konnopke findet wenig später bei Herrn Konrad<br />

Krömer Trost, während das Verhältnis zu den Kindern<br />

merklich abkühlt. Frau Konnopke würde gerne Herrn<br />

Krömer zu ihrem Alleinerben machen und fragt sich, inwiefern<br />

sie noch an das gemeinschaftliche Testament<br />

gebunden ist.<br />

Nicht trotz, sondern gerade wegen des Todes ihres Ehemanns<br />

ist Frau Konnopke an die Erbeinsetzung der Kinder gebunden.<br />

Der gemeinsame Wunsch, die Kinder abzusichern, wird<br />

besonders geschützt. Nach dem Tod des Erstverstorbenen<br />

kann die Erbeinsetzung der Kinder nicht mehr einseitig rückgängig<br />

gemacht werden. Das Erbe kann den Kindern nur<br />

noch in besonderen Fällen mit der juristischen „Brechstange“<br />

genommen werden.<br />

74 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


Nicht eingetragenen Lebenspartnern oder Menschen, die<br />

nicht partnerschaftlich verbunden sind, gibt das Gesetz die<br />

Möglichkeit, einen Erbvertrag zu schließen. Dieser entfaltet<br />

eine noch stärkere Bindungswirkung als ein gemeinschaftliches<br />

Testament. Nach Abschluss des Vertrags kann dieser<br />

nicht mehr einseitig aufgehoben werden. Aufgrund der weitreichenden<br />

Konsequenzen ist der Abschluss nur vor dem Notar<br />

möglich.<br />

Der Pflichtteil: Die Minimumgarantie<br />

Das Pflichtteilsrecht garantiert einem kleinen Personenkreis,<br />

selbst bei Enterbung nicht leer auszugehen. Der Pflichtteilsberechtigte<br />

hat einen Geldanspruch gegen den oder die<br />

Erben. In Fragen der Nachlassaufteilung oder Nachlassverwaltung<br />

hat er daher kein Mitspracherecht. Zum Kreis der<br />

Pflichtteilsberechtigten gehören der Ehegatte/eingetragene<br />

gleichgeschlechtliche Lebenspartner der Erblassers, die Abkömmlinge<br />

des Erblassers und die Eltern des Erblassers. Die<br />

Höhe des Pflichtteilsanspruchs entspricht der Hälfte des gesetzlichen<br />

Erbteils.<br />

Beispiel 7: Der lebenslustige Roland Eder (<strong>Teil</strong> 1)<br />

Die Ehefrau von Roland Eder starb bereits vor vielen Jahren.<br />

Nach dem Tod von Herrn Eder am 30.03.<strong>2010</strong> finden<br />

seine beiden Töchter Maria und Penelope ein Testament<br />

vor, das sie völlig überrascht:<br />

„Hiermit setze ich, Roland Eder, geschäftsfähig und voller<br />

körperlicher Energie, meine Partnerin, Frau Jelena<br />

Onatova, geboren am 04.07.1971, wohnhaft Parkstraße<br />

35, 066600 Ostheim, als meine Alleinerbin ein.<br />

Treudorf, den 24.03.2008, gezeichnet Roland Eder (Unterschrift)“<br />

Der Nachlass besteht aus einem Einfamilienhaus im Wert<br />

von 500.000 Euro und Barvermögen in Höhe von 500.000<br />

Euro. Die beiden Töchter des Erblassers wollen wissen,<br />

was ihnen zusteht.<br />

Nach dem Pflichtteilsrecht steht den Töchtern jeweils ein<br />

Pflichtteilsanspruch gegen Frau Onatova in Höhe der Hälfte<br />

der gesetzlichen Erbquote zu. Ohne das Testament hätten die<br />

beiden Töchter ihren Vater zu je ½ beerbt. Der Erbteile hätten<br />

einen Wert von je 1.000.000 Euro : 2 = 500.000 Euro. Jeder<br />

Tochter steht daher ein Pflichtteilsanspruch in Höhe von<br />

500.000 Euro : 2 = 250.000 Euro zu.<br />

Um den Kreis der Pflichtteilsberechtigten auch vor „Manipulationsversuchen“<br />

zu schützen, die in der Regel so aussehen,<br />

dass das Vermögen zu Lebzeiten verschenkt wird, geht der<br />

Schutz des Pflichtteilsberechtigten noch weiter:<br />

Beispiel 8: Der lebenslustige Roland Eder (<strong>Teil</strong> 2)<br />

Roland Eder hatte seiner Partnerin bereits zu Lebzeiten<br />

großzügige Schenkungen gemacht. Es stellt sich heraus,<br />

dass am 11.11.2009 und 02.03.2009 jeweils 100.000 Euro<br />

vom Konto des Erblassers auf das Konto von Frau Onatova<br />

überwiesen wurden.<br />

Die Überweisungen von je 100.000 Euro stellen Schenkungen<br />

dar. Diese werden in die Berechnung einbezogen (Pflichtteilsergänzung).<br />

Schenkungen, die der Erblasser bis zu einem<br />

Jahr vor seinem Tod gemacht hatte, werden voll einbezogen.<br />

Für jedes weitere Jahr, das die Schenkung zurückliegt, sind<br />

zehn Prozent vom Wert abzuziehen.<br />

Im Fall von Roland Eder bedeutet dies, dass die Schenkung<br />

vom 11.11.2009 zu 100 Prozent und die Schenkung vom<br />

02.03.2009 zu 90 Prozent in die Berechnungsgrundlage einfließen.<br />

Mit diesen Schenkungen beträgt der Nachlasswert<br />

1.190.000 Euro. Der gesetzliche Erbteil (1/2) jeder Tochter<br />

hätte einen Wert von 1.190.000 Euro : 2 = 595.000 Euro. Der<br />

Pflichtteil beträgt je Tochter daher 595.000 Euro : 2 = 297.500<br />

Euro.<br />

Die Erbschaftsteuer: Freibeträge ausnutzen<br />

Kernstück fast jeder erbschafts- und schenkungssteuerlichen<br />

Überlegung ist das Ausnutzen der Freibeträge, um möglichst<br />

viel Steuern zu sparen. Der Umstand, dass die Freibeträge<br />

alle zehn Jahre neu zur Verfügung stehen, kann Basis einer<br />

einfachen, aber zugleich sehr effektiven Strategie sein. Zur<br />

Veranschaulichung folgendes Beispiel:<br />

Beispiel 10: Familie Häberle<br />

Der 55-jährige Otto Häberle ist dank des Kaufs von Porsche-Aktien<br />

im Jahr 1992 ein wohlhabender Mann. Er<br />

hat für seinen Lebensabend ausgesorgt. Da seine beiden<br />

Töchter Lena und Anna vernünftig mit Geld umgehen<br />

können, möchte Herr Häberle <strong>Teil</strong>e seines Vermögens<br />

bereits zu Lebzeiten auf seine Töchter übertragen. Um<br />

möglichst viel Steuern zu sparen, schenkt Otto Häberle<br />

jeder seiner beiden Töchter 400.000 Euro – und das alle<br />

zehn Jahre. Als er mit 97 Jahren stirbt, hat er insgesamt<br />

4.000.000 Euro aus der Hand gegeben, ohne dass auch<br />

nur ein Euro mit Schenkungssteuer belastet wurde.<br />

Das Beispiel von Familie Häberle zeigt, dass durch die wiederholte<br />

Ausnutzung von Freibeträgen große Summen steuerfrei<br />

auf die nächste Generation übergehen können. Um die unterschiedlich<br />

großen Freibeträge, die vom Verwandtschaftsverhältnis<br />

zum Schenker abhängen, optimal auszunutzen,<br />

kann auch die Schenkung „übers Eck“ in Betracht gezogen<br />

werden. Dabei durchläuft die Schenkung mehrere Stationen,<br />

um ein entfernteres Verhältnis zwischen Schenker und dem<br />

letztlich Begünstigten zu überbrücken. Hierzu das Beispiel<br />

Beispiel 11: Der geliebte Schwiegersohn<br />

Julia Schweizer ist in glücklicher Ehe mit dem ehrgeizigen<br />

Konrad Schmidt verheiratet. Konrad Schmidt betreibt ei-<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 75


nen kleinen, aber profitablen Handwerksbetrieb. Julias<br />

Vater, Achim Schweizer, möchte seinen Schwiegersohn<br />

fördern und ihm 400.000 Euro für den Kauf einer eigenen<br />

Werkstatt zukommen lassen.<br />

Würde Achim Schweizer den Betrag direkt an Konrad Schmidt<br />

überweisen, hätte dieser nur einen Freibetrag in Höhe von<br />

20.000 Euro. Nach Abzug des Freibetrags entfällt auf die restlichen<br />

380.000 Euro Schenkungssteuer in Höhe von 25 Prozent<br />

an, so dass von 400.000 Euro letztlich nur 305.000 Euro<br />

bei Konrad Schmidt ankommen.<br />

Schenkt Herr Schweitzer dagegen die 400.000 Euro zunächst<br />

an seine Tochter und schenkt die Tochter das Geld in einer<br />

zweiten Schenkung an ihren Ehemann, fällt keine Steuer an.<br />

Bei der Schenkung an seine Tochter Julia kommt der Freibetrag<br />

für Kinder des Schenkers zum Tragen, der exakt 400.000<br />

Euro beträgt. Bei der zweiten Schenkung profitiert Konrad<br />

Schmidt davon, dass Ehegatten sich bis zu 500.000 Euro<br />

schenken dürfen, ohne dass hierfür Schenkungsteuer gezahlt<br />

werden muss.<br />

Damit das Finanzamt die beiden Schenkungen als rechtlich<br />

selbständig anerkennt, sollten im obigen Beispiel die Schenkungen<br />

in getrennten Urkunden geregelt und frei von Klauseln<br />

sein, die Julia Schweizer zur Weitergabe des Geldes an<br />

ihren Ehemann verpflichten. Wenn dann zwischen den einzelnen<br />

Schenkungsvorgängen ein Zeitraum von mindestens<br />

zwölf Monaten liegt, dürfte das Finanzamt nichts gegen die<br />

Schenkungen haben. Doch bevor mühsam erarbeitetes Vermögen<br />

zu Lebzeiten aus den Händen gegeben wird, sollte<br />

immer folgender Grundsatz beachtet werden: Der steuerliche<br />

Aspekt sollte nicht der Ausgangspunkt der Überlegung sein.<br />

Von mindestens ebenso großer Bedeutung sind Fragen der<br />

Absicherung, insbesondere aus Sicht der Schenker. So ist<br />

zum Beispiel bei Grundstücksschenkungen die Regelung<br />

möglich, dass das Grundstück automatisch wieder an den<br />

Schenker zurückfällt, wenn der Beschenkte insolvent wird.<br />

Auf diese Weise kann das Grundstück vor der Verwertung<br />

durch den Insolvenzverwalter gerettet werden.<br />

76 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong><br />

Fazit:<br />

Sparkasse am Niederrhein, Geschäftsstelle Repelen<br />

EINE KLASSE FÜR SICH<br />

Planung, Ausführung und Fertigstellung der neuen Geschäftsstelle<br />

innerhalb von acht Monaten / Neues Interieur als<br />

Antwort auf Trend zu außergewöhnlichem Design / Exklusives<br />

Einrichtungskonzept als neue Freiheit des Ausdrucks<br />

Vom Charme der 70er Jahre ist in der Sparkasse Repelen<br />

nun nichts mehr zu finden. „Wir haben im Grunde jeden Stein<br />

Das Objekt auf einen Blick<br />

Objekt: Neukonzeption und Ausbau der<br />

Sparkasse am Niederrhein,<br />

Geschäftsstelle Moers-Repelen<br />

Bauherr: Sparkasse am Niederrhein<br />

Ostring 4-7<br />

47441 Moers<br />

Umbaute Fläche: ca. 700 m²<br />

Mitarbeiter: 14 in Repelen<br />

Konten: ca. 6.500<br />

Geschäftsvolumen: 130 Mio. EUR<br />

Vorstandsvorsitzender: Giovanni Malaponti<br />

Vorstände: Frank-Rainer Laake<br />

Franz-Josef Stiel<br />

Bernhard Uppenkamp<br />

Bau-/ Umbauzeit: 8 Monate<br />

Kosten: 1,8 Mio. EUR<br />

Architekt: Michael Lang<br />

<strong>Innen</strong>architektur: Selecta-Werk GmbH<br />

Einrichtung: Selecta-Werk GmbH<br />

Fotos: Selecta-Werk GmbH<br />

Während die gesetzliche Erbfolge das Erbe rein schematisch<br />

verteilt, ermöglichen Testament und Erbvertrag eine individuelle<br />

Nachlassverteilung nach den Wünschen des Erblassers.<br />

Nicht ausgeschlossen werden kann das Pflichtteilsrecht, das<br />

der Kernfamilie eine <strong>Teil</strong>habe am Nachlasswert sichert. Die<br />

frühzeitige Übertragung von Vermögen bietet die Möglichkeit,<br />

Schenkungssteuerfreibeträge mehrfach auszunutzen, wobei<br />

der steuerliche Aspekt nie alleiniger Grund für die Übertragung<br />

sein sollte. Eine gute notarielle oder anwaltliche Beratung<br />

kann Streitigkeiten nach dem Erbfall vorbeugen und so<br />

zu einer erhöhten Zufriedenheit in der Familie beitragen.<br />

Weitere Informationen unter: www.erbrecht.de.<br />

Kundenhalle – Individualität mit System. Kundenberatung in<br />

solch einem Ambiente muss einfach erfolgreich sein. Die Kundenhalle<br />

ist in ihrer Struktur auf die Bedürfnisse der Marktpartner<br />

abgestimmt. So bieten die Zone für die Kurzberatung an<br />

Info-Points und der dahinter liegende Bereich für qualifizierte<br />

Fachberatung ein Optimum an Dienstleistung.<br />

umgedreht“ so Frank-Rainer Laake, Vorstand der Sparkasse<br />

zur Eröffnung. Er betonte das Signal der gewaltigen Baumaßnahme<br />

und die Investition in die passende und zeitgemäße<br />

Beratung der Kunden.<br />

Planung, Ausführung und Fertigstellung innerhalb von acht<br />

Monaten. Nur durch eine interdisziplinäre Bearbeitung des<br />

Architekten Michael Lang und Selecta als Ausstatter, die die


überlappende und parallele Bearbeitung in verschiedenen<br />

Leistungsphasen und Disziplinen möglich machte, konnte<br />

dieser Zeitplan eingehalten werden.<br />

Auf über 700 m² werden Finanzprodukte, Service und Beratung<br />

angeboten. Hinzu kommen menschliche Qualität und<br />

der zuvorkommende, freundliche Umgang mit Kunden als<br />

Kern der neuen Geschäftsphilosophie. Die vom Architekten<br />

und Selecta entwickelte Ausstattung der Geschäftsstelle ist<br />

die Antwort auf den Trend zu einem außergewöhnlichen Geschäftsambiente<br />

in außergewöhnlichem Design. Hier herrscht<br />

klare Formgebung mit unverwechselbarem Akzent vor. Die<br />

Möblierung präsentiert sich als Kubismus in seiner reinsten<br />

Form. Neben der geometrisch strengen Formensprache prägen<br />

hochwertige Holzdekore die Optik der Möbel.<br />

Form und Funktion, Erfolgsgarantie<br />

Mit diesem Sortiment hochwertiger Ausbau – und Einrichtungskomponenten<br />

eröffnet die Sparkasse eine neue „Freiheit<br />

des Ausdrucks“. Durch die Verbindung von Hightech und<br />

Handarbeit entsteht die „vollendete Individualität“ mit persönlichem<br />

Touch. Bewusst hat man sich für die Möblierung<br />

mit Bambus-Echtholz-Furnier entschieden. Das wirkt hell und<br />

freundlich und wächst zugleich umweltschonend nach.<br />

Das Zentrum der großen Kundenhalle bilden Info-Points. Sie<br />

sind übersichtlich angeordnet, schnell erreichbar und sicher<br />

in der Benutzung. Hier findet die Kurzberatung statt. Für intensivere<br />

Beratungsgespräche in diskreter Atmosphäre stehen<br />

nun vier separate Beratungsräume zur Verfügung.<br />

Der weiße, matt glänzende Wand- und Deckenanstrich reflektiert<br />

das Licht der Downlights. Sie erhellen besonders jene<br />

Räume, die zwar ohne Tageslicht sind, in denen die Kunden<br />

sich aber dennoch wohlfühlen und effektive Beratung bekommen<br />

sollen.<br />

Harmonie – Ausgewogenheit und Ebenmaß der unterschiedlichen<br />

Materialien – in sämtlichen Bereichen dieses Objektes<br />

ist das primäre Ziel der Planer im Sinne einer zukunftsorientierten<br />

Gesamtlösung erreicht worden. Ob Luft-Wärmepumpen<br />

für die Klimatisierung, die neue Lichtanlage, die sich au-<br />

SB-Bereich – Dieser SB-Bereich gewährleistet Liquiditätsmanagement<br />

rund um die Uhr, an allen Tagen des Jahres. Über<br />

die bedarfsorientierte Ausstattung mit moderner SB-Technik.<br />

tomatisch den Lichtverhältnissen anpasst oder die moderne,<br />

funktionale Ausstattung. Energetisch ist die neue Geschäftsstelle<br />

in Repelen auf dem neuesten Stand der Technik. Neu ist<br />

auch, dass die Kunden künftig selbstständig den Tresorkeller<br />

mit ihrer Kontokarte und der Geheimnummer öffnen können<br />

um an das angemietete Schließfach zu kommen.<br />

Die ganzheitliche Gestaltung der Geschäftsstelle birgt viele<br />

Vorteile. Einen entscheidenden Faktor bildet das durchdachte<br />

Raumkonzept, dass vom Ausstattungsspezialisten Selecta<br />

mit aller fachlichen Kompetenz umgesetzt wurde. So zum<br />

Beispiel die Integration der SB-Technik, Ausweitung des SB-<br />

Angebotes, Schnellberatungs- und Serviceinseln als Filialmittelpunkt,<br />

abgeschirmte Beratungsräume und ein erweiterter<br />

Tresorkeller mit jetzt 770 Schließfächern.<br />

Zukunftsorientierte Lösungen leben von außergewöhnlichen<br />

Ideen. Hier ist es hervorragend gelungen, eine inhaltlich und<br />

optisch auf die neue strategische Vertriebskonzeption abgestimmte<br />

Sparkassen-Geschäftsstelle zu schaffen, bei der<br />

auch alle Vorgaben des Corporate Design planvoll umgesetzt<br />

wurden.<br />

DKC - die Kommunalberatungsgesellschaft der Sparkassenfinanzgruppe<br />

Von Burkhard Egbers und Joachim Wegner – beide Geschäftsführer DKC, Düsseldorf<br />

Die DKC Deka Kommunal Consult ist eine auf kommunale Themen<br />

spezialisierte bundesweit tätige Beratungsgesellschaft.<br />

Gegründet wurde die Gesellschaft mit Sitz in Düsseldorf unter<br />

dem Namen Westdeutsche Kommunal Consult – WestKC im<br />

Jahre 1995 als Tochtergesellschaft der WestLB. Das Beraterteam<br />

der DKC setzt sich aus kommunalerfahrenen Praktikern,<br />

Wirtschaftswissenschaftlern, Architekten, Ingenieuren und<br />

Geographen zusammen. Mit Wirkung vom 1. Juli 2008 übernahm<br />

die DekaBank die WestKC. Seitdem ist die DKC auch<br />

mit einem Büro in Berlin vertreten.<br />

Als Unternehmen aus der S-Finanzgruppe gehört die DKC zu<br />

den führenden deutschen Unternehmen in der Kommunalberatung.<br />

Ihre Auftraggeber sind neben Kommunen, kommunalnahen<br />

Unternehmen und kommunalen Spitzenverbänden<br />

auch Landes- und Bundesministerien sowie Sparkassen und<br />

Sparkassenverbände.<br />

Durch ihre Einbindung in den Sparkassen-Finanzverbund ist<br />

die DKC ein wichtiger strategischer Partner für Sparkassen,<br />

insbesondere für deren Kommunalkundengeschäft, aber<br />

auch für private und gewerbliche Sparkassenkunden. So arbeitet<br />

die DKC vertrauensvoll und erfolgreich mit dem Deutschen<br />

Sparkassen- und Giroverband (DSGV), den regionalen<br />

Sparkassenverbänden und zahlreichen Sparkassen sowie<br />

mit anderen Partnern aus dem Sparkassen-Finanzverbund<br />

zusammen.<br />

Kompetente Beratung für Kommunen<br />

Die Kommunen werden mindestens bis zum Jahr 2013 jährlich<br />

deutlich weniger Einnahmen erzielen als noch im Jahr<br />

2008, während die Ausgaben weiter ansteigen werden.<br />

Für das Haushaltsjahr <strong>2010</strong> erwartet der Deutsche Städtetag<br />

einen Rekord-Negativsaldo von rd. 15 Mrd. Euro für die<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 77


kommunalen Haushalte insgesamt. Die Investitionsbedarfe<br />

in die Infrastruktur werden – trotz Konjunkturpaket – weiter<br />

anwachsen. Angesichts dieser Entwicklungen müssen die<br />

Haushalte für die nächsten Jahre entsprechend geplant und<br />

bewirtschaftet werden. In diesem Zusammenhang geraten<br />

zunehmend auch die Dienstleistungsqualität und die Organisationsstrukturen<br />

kommunaler Institutionen unter Rechtfertigungszwang<br />

bzw. Veränderungsdruck.<br />

Im Mittelpunkt des Beratungsansatzes der DKC stehen daher<br />

die zentralen kommunalen Handlungsfelder, auf deren Anforderungen<br />

die Beratungsleistungen jeweils individuell ausgerichtet<br />

sind. Die Empfehlungen bzw. Ergebnisse im Rahmen<br />

von Beratungsmandaten beinhalten je nach Erfordernis strategische,<br />

organisatorische oder (finanz-) wirtschaftliche Aspekte.<br />

Die folgende Übersicht enthält die relevanten kommunalen<br />

Handlungsfelder, aus denen die DKC ihre konkreten Beratungsleistungen<br />

ableitet. Im Anschluss werden einige<br />

herausragende „klassische“ Themenbereiche von hoher<br />

haushaltswirtschaftlicher und organisatorischer Bedeutung<br />

dargestellt.<br />

Kommunales Immobilienmanagement<br />

Das kommunale Immobilienmanagement ist von großer<br />

Bedeutung für die Generierung von haushalts- und finanzwirtschaftlichen<br />

Optimierungspotenzialen. Die Gesamtaufwendungen<br />

für Gebäude und Grundstücke stellen häufig<br />

den zweit- oder drittgrößten Kostenfaktor im Haushalt dar.<br />

Zugleich ist das Immobilienvermögen der wichtigste Aktivposten<br />

in der kommunalen Bilanz, und es prägt nachhaltig<br />

das auszuweisende Eigenkapital. Erfahrungen aus Beratungsprojekten<br />

zeigen, dass durch ein nachhaltig optimiertes<br />

Immobilienmanagement zwischen 15 und 30 % der Gesamtaufwendungen<br />

für die Bereitstellung und Bewirtschaftung<br />

der Gebäude und Grundstücke eingespart werden können.<br />

Der kommunalpolitische Gestaltungsspielraum wird entsprechend<br />

erweitert. Diese seit Jahren bekannten Potenziale treffen<br />

in jüngster Zeit wieder auf ein verstärktes Interesse bei den<br />

Kommunen. Hintergrund dafür dürfte, neben den Haushaltszwängen,<br />

vor allem die Einführung des Neuen Kommunalen<br />

Finanzwesens sein. Insbesondere die Bewertung von Grundstücken<br />

und Gebäuden im Zuge der Bilanzerstellung bildet<br />

nicht selten den Auslöser für strategische Überlegungen zu<br />

einem professionellen Umgang mit dem Immobilienvermögen.<br />

Die häufig zu bloßen Schlagworten gewordenen Begriffe<br />

„Ganzheitlichkeit“ und „Lebenszyklusorientierung“ haben für<br />

das kommunale Immobilienmanagement nach wie vor eine<br />

zentrale Bedeutung. Nicht zuletzt spielt der Einfluss auf die<br />

langfristigen Bewirtschaftungskosten von Gebäuden, der bereits<br />

in der Planungs- und Bauphase beachtet werden muss,<br />

eine wichtige Rolle bei der Steigerung der Wirtschaftlichkeit<br />

von Investitionen.<br />

Um die Potenziale auszuschöpfen, bedarf es häufig der Umstrukturierung<br />

der betreffenden Verwaltungsbereiche. Dabei<br />

sind stets einzelfallbezogene Modelle zu entwickeln. Wichtige<br />

Parameter sind die Größe der Kommune, die Anzahl der<br />

vorhandenen Gebäude und Grundstücke, die Art und Anzahl<br />

der einzubeziehenden Organisationseinheiten, das vorhandene<br />

Personal und dessen Qualifikation sowie politische<br />

Zielsetzungen.<br />

Derartige Konzepte erfordern i. d. R. folgende Beratungsleistungen:<br />

– Bestandserfassung von Objektinformationen<br />

– Analyse der Aufgaben- und Organisationsstruktur<br />

– Zieldefinition und Konzeptentwicklung (Neu- und<br />

Umnutzung von Standorten, Ausgliederungen in<br />

Eigenbetriebe, AöR usw.)<br />

– Prozessoptimierung und Leistungsabgrenzung<br />

– Einführung Mieter-/Vermietermodell<br />

– Unterstützung bei der Entwicklung von aufgabenadäquaten<br />

und haushaltsverträglichen Immobilienportfolios<br />

Von DKC begleitete Projekte:<br />

Mit einem jeweils individuellen Bündel von Beratungsleistungen<br />

hat DKC bisher mehr als 100 Kommunen bei der<br />

Neuorganisation des Gebäude- und Liegenschaftsmanagements<br />

erfolgreich beraten.<br />

Landeshauptstadt Potsdam<br />

Neukonzeption des Immobilienmanagements: Vorbereitung<br />

und Begleitung der Gründung des Eigenbetriebes „Kommunaler<br />

Immobilienservice“<br />

Stadt Hochheim am Main<br />

Optimierung des Immobilienmanagements unter Einbeziehung<br />

der Kernverwaltung, der Wohnungsbaugesellschaft<br />

und der Stadtwerke<br />

Stadt Hemer<br />

Errichtung eines zentralen Immobilienmanagements: Datenanalyse,<br />

Aufbau- und Ablauforganisation, Sollkonzept<br />

sowie Realisierungskonzept<br />

Landkreis Chemnitzer Land<br />

Untersuchung der Aufgaben- und Organisationsstruktur<br />

und Entwicklung eines zentralen Immobilienmanagements<br />

– Gründung eines Eigenbetriebes<br />

78 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


Öffentlich Private Partnerschaften<br />

Vor allem die finanzwirtschaftliche Lage zwingt die Kommunen,<br />

neue Wege zur bedarfsgerechten Bereitstellung von<br />

Infrastruktureinrichtungen zu gehen. Öffentlich Private Partnerschaften<br />

(ÖPP / PPP) sind ein möglicher Weg, um kommunale<br />

Infrastruktur wirtschaftlich bereit zu stellen und neue<br />

Handlungsspielräume zu eröffnen. Insbesondere im Bereich<br />

des kommunalen Hochbaus etablieren sich derartige Modelle<br />

zunehmend als alternative Realisierungsform. Auch dabei<br />

spielen die Lebenszykluskosten eine wichtige Rolle.<br />

Das ÖPP-Grundmodell ist inzwischen in verschiedenen<br />

kommunalen Aufgabenbereichen erprobt und anerkannt.<br />

Bei bisher knapp 150 realisierten ÖPP-Projekten liegt der<br />

Schwerpunkt im Hochbau und dort bei Schulen und Kindertagesstätten.<br />

Hinzu kommen Projekte für Verwaltungsgebäude,<br />

Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie im Gesundheits-<br />

und Justizwesen. Aber auch für kommunale Straßen wurden<br />

erste ÖPP-Modelle umgesetzt.<br />

DKC hat seit dem ersten deutschen ÖPP-Projekt der Stadt<br />

Monheim am Rhein (Beginn 2002) zahlreiche Kommunen bei<br />

ihren ersten Überlegungen zu ÖPP, bei der Durchführung von<br />

Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und in ÖPP-Vergabeverfahren<br />

als wirtschaftlicher Berater und Projektsteuerer begleitet.<br />

Trotz fortschreitender Standardisierung der Verfahren und der<br />

Methodik von z. B. Wirtschaftlichkeitsvergleichen steht immer<br />

die Analyse der jeweiligen kommunalen Rahmenbedingungen<br />

und des konkreten örtlichen Bedarfs im Mittelpunkt der Beratung.<br />

Um zu optimalen Ergebnissen für den öffentlichen<br />

Auftraggeber zu gelangen, entwickelt DKC jeweils passende<br />

individuelle Lösungen mit klarer Umsetzungsorientierung.<br />

Folgende Aufgabenstellungen stehen dabei im Vordergrund:<br />

– Organisations- und Finanzierungsmodelle<br />

– Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen<br />

– Klärung aufsichtsrechtlicher Vorgaben<br />

– Vorbereitung und Durchführung europaweiter<br />

Vergabeverfahren<br />

– Projektsteuerung<br />

Von DKC begleitete Projekte:<br />

Stadt Mülheim an der Ruhr<br />

Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat am 14. Juni <strong>2010</strong> das Vertragswerk für das aktuell<br />

größte kommunale ÖPP-Projekt unterzeichnet. Das beauftragte Unternehmen wird<br />

Sanierungsarbeiten an drei städtischen Schulen durchführen, Erweiterungsbauten errichten<br />

und die Objekte 25 Jahre instand halten sowie technisch betreiben. Finanziert<br />

werden die Maßnahmen durch ein spezielles Forfaitierungsmodell. Das Auftragsvolumen<br />

für Bau und Betrieb umfasst insgesamt rd. 160 Mio. EUR, davon entfallen<br />

auf die Investitionen rd. 52 Mio. EUR. Die Stadt spart mehr als 14 Mio. EUR im<br />

Vergleich zur Eigenrealisierung.<br />

Gemeinde Ense<br />

Die Gemeinde Ense (Kreis Soest) unterzeichnete im November 2009 den Vertrag für<br />

einen Ergänzungsneubau sowie die Sanierung des Altbestandes der Realschule. Neben<br />

Pla5 nungs- und Bauleistungen sind die Bauunterhaltung, die Finanzierung sowie<br />

das Facility Management Bestandteil des über 25 Jahre laufenden Auftrages.<br />

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge<br />

Im Dezember 2009 wurde der Vertrag für das ÖPP-Projekt Landratsamt Schloss Sonnenstein<br />

in Pirna unterzeichnet. Zuvor hatte DKC den Landkreis bei ersten Standortüberlegungen,<br />

der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und im Vergabeverfahren unterstützt.<br />

Durch das ÖPP-Projekt wird das Schloss zu einem modernen Landratsamt für<br />

rund 500 Mitarbeiter umgebaut, saniert und erweitert. Das an ein privates Konsortium<br />

beauftragte Gesamtpaket enthält Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen.<br />

In die Finanzierung sind in großem Umfang Fördermittel eingeflossen.<br />

Stadtwerke und kommunale Unternehmen<br />

für den Wettbewerb stärken<br />

Kommunale Aufgaben unterliegen einem ständigen Wandel.<br />

Ausgliederungen, interkommunale Zusammenarbeit, optimierte<br />

Organisationsstrukturen, wirtschaftliche Abläufe, aber<br />

auch Privatisierungen spielen deshalb eine zentrale Rolle bei<br />

der bedarfsgerechten Organisation der Aufgabenerfüllung in<br />

den Kernverwaltungen und in den kommunalen Unternehmen.<br />

Einen besonderen Stellenwert in der Diskussion um<br />

Optimierungspotenziale des „Konzerns Kommune“ haben<br />

„die“ Stadtwerke.<br />

Angetrieben durch Haushaltsprobleme oder durch eine – tatsächliche<br />

oder vermeintliche – Stärkung ihrer Position haben<br />

in den letzten Jahren zahlreiche Kommunen gewinnbringende<br />

Bereiche wie Versorgung, Abwasser und Abfall (teil-)<br />

privatisiert. Dieser Trend hat sich inzwischen wieder abgeschwächt,<br />

und nach wie vor sind diese Aufgaben überwiegend<br />

in kommunaler Hand. Aktuell wollen viele Kommunen<br />

die Beteiligung großer Energiekonzerne an ihren Stadtwerken<br />

aufkündigen (Rekommunalisierung) oder bei einer bestehenden<br />

Fremdversorgung das Auslaufen von Konzessionsverträgen<br />

dazu nutzen, Netze (zurück-) zu kaufen, um mit dieser<br />

Infrastruktur eigene Stadtwerke zu gründen. Allein in diesem<br />

und im kommenden Jahr werden insgesamt über 2.000 Konzessionen<br />

auslaufen.<br />

Ungeachtet ihrer zukünftigen Ausrichtung haben die Stadtwerke<br />

bzw. ihre Eignerkommunen einen enormen Finanzbedarf<br />

für die anstehenden Aufgaben. Insbesondere die Investitionen<br />

in Netze und Anlagen, aber auch ihre strategische<br />

Stärkung im liberalisierten Markt oder eine Ertragssicherung<br />

bei regulierten Preisen sind dafür vorrangige Gründe.<br />

Um sich im Spannungsfeld zwischen Wirtschaftlichkeit und<br />

Daseinsvorsorge optimal aufstellen zu können, begleitet<br />

DKC Kommunen und ihre Unternehmen bei Strategieentwicklungen<br />

und Analysen sinnvoller Handlungsoptionen. Folgende<br />

Aufgabenstellungen stehen dabei im Vordergrund:<br />

– Prüfung von Rekommunalisierungs- und<br />

Kooperationsmöglichkeiten<br />

– Wirtschaftlichkeitsvergleiche<br />

– Entwicklung alternativer<br />

Finanzierungsmöglichkeiten<br />

– Begleitung beim Erwerb /<br />

bei der Veräußerung von Netzen<br />

und Beteiligungen<br />

– Begleitung bei der Gründung von<br />

Stadtwerken (auch interkommunal)<br />

– Prozessoptimierung und<br />

Leistungsabgrenzung<br />

– Einführung / Optimierung des<br />

Beteiligungsmanagements<br />

– Begleitung in Ausschreibungs-<br />

verfahren<br />

Strategische Entwicklung von<br />

Krankenhäusern<br />

Der Krankenhausmarkt befindet sich<br />

im Umbruch. Ein bedarfsgerechtes<br />

Leistungsangebot, professionelles<br />

Management und Innovationsfähigkeit<br />

kennzeichnen zunehmend<br />

den Erfolg von Kliniken. Notwendige<br />

Investitionen in Gebäude, Medizintechnik<br />

und Ausstattung sind<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 79


häufig aufgrund von Finanzknappheit kaum möglich. Viele<br />

öffentliche Träger stehen vor der Entscheidung, ob und wie<br />

sie Krankenhausleistungen zukünftig bereitstellen wollen und<br />

können. Zur Unterstützung der meistens sehr komplexen<br />

Entscheidungsprozesse und der Entwicklung marktfähiger<br />

Zukunftskonzepte für die Krankenhausträger bietet DKC u. a.<br />

folgende Beratungsleistungen an:<br />

– Analyse der Leistungsangebote, Wirtschaftlichkeit,<br />

Organisation und Wettbewerbsfähigkeit<br />

– Entwicklung strategischer Handlungsoptionen<br />

– Medizinökonomische Strukturanalysen für Fachabteilungen<br />

– Identifizierung und Unterstützung bei der Auswahl<br />

von strategischen Partnern<br />

– Organisationsentwicklung<br />

Kommunale Finanzwirtschaft<br />

und Verwaltungsorganisation<br />

Mit der mit dem neuen Haushaltsrecht verbundenen Einführung<br />

betriebswirtschaftlicher Elemente wird die finanzwirtschaftliche<br />

Transparenz des kommunalen Handelns deutlich<br />

erhöht. Das ermöglicht den Kommunen eine zukunftsorientierte<br />

und generationengerechte Steuerung ihrer Aufgaben<br />

und Haushaltsmittel. Die sich bietenden Chancen können<br />

durch eine auf Produktziele ausgerichtete Organisationsstruktur<br />

und daran angepasste Prozesse genutzt werden.<br />

DKC entwickelt Konzepte für eine effiziente Haushalts- und<br />

Finanzwirtschaft, wie zum Beispiel:<br />

– Haushalts- und finanzwirtschaftliche Analysen<br />

– Haushaltssicherungskonzepte<br />

– Begleitung der Einführung des neuen Haushaltsrechts /<br />

Vermögensbewertung, Bilanzstrategie<br />

– Einführung Schuldenmanagement / Cash-Management<br />

– Optimierung Forderungsmanagement<br />

– Bedarfs- und Tragfähigkeitsanalysen / Wirtschaftlichkeitsvergleiche<br />

zu Einzelvorhaben<br />

Die Verwaltung ist die Steuerungszentrale für alle kommunalen<br />

Handlungsfelder. Die nachhaltig positive Entwicklung einer<br />

Kommune braucht neben eindeutigen und fest definierten<br />

Entwicklungszielen eine daran ausgerichtete, dynamische<br />

Organisation der Aufgabenerfüllung. Sie muss effizient und<br />

wirtschaftlich arbeiten, darf aber ihren Zweck, dem Interesse<br />

der Bürger zu dienen, nicht aus den Augen verlieren.<br />

Dazu entwickelt DKC Zukunftskonzepte mit klarer Umsetzungsorientierung,<br />

wie zum Beispiel:<br />

– Analyse der Aufgaben- und Organisationsstruktur<br />

– Analyse der finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

– Erstellen von Chancen-Risiko-Profilen<br />

– Erarbeitung und Anpassung von Handlungsstrategien<br />

– Zieldefinition / Leitbildentwicklung / Entwicklung<br />

von Organisationskonzepten<br />

– Prozessoptimierung / Leistungsabgrenzung<br />

Weitere Beratungsfelder<br />

Ein zunehmend wichtiges Beratungsfeld für Kommunen ist<br />

die Demographische Entwicklung. Schrumpfung und Alterung<br />

der Bevölkerung werden zu entscheidenden Determinanten<br />

der Kommunalpolitik. Insbesondere im ländlichen<br />

Raum – verstärkt in weiten <strong>Teil</strong>en der östlichen Bundesländer<br />

– sind die Auswirkungen am deutlichsten spürbar.<br />

Dementsprechend sind Handlungsstrategien zu entwickeln.<br />

Gemeinsam mit Städten, Gemeinden, Landkreisen, Sparkassen<br />

oder sozialen Einrichtungen greift DKC dieses Thema<br />

auf und bietet neben Beratungsleistungen mit lokalem<br />

Fokus auch regionale Strategie-Workshops an. Einen hohen<br />

Stellenwert bei den Kommunen hat aktuell das Thema Erneuerbare<br />

Energien. Verstärkt durch (kommunal-)politische<br />

Bestrebungen, eine auf die Kommune bezogene Eigenversorgung<br />

mit klimafreundlicher Energie sicherstellen sowie<br />

Einfluss auf den Energiemix nehmen zu können, planen<br />

Kommunen z. B. Energieparks (Windkraft-, Solarthermie-,<br />

Photovoltaik- oder Biogasanlagen). DKC bietet Beratungsleistungen<br />

bei der Entwicklung geeigneter Organisations-<br />

und Finanzierungslösungen und ihrer wirtschaftlichen Beurteilung<br />

an. Dabei werden auch die derzeitigen Trends<br />

aufgegriffen und jenseits konventioneller Finanzierungsformen<br />

neue Varianten (z. B. Fonds, insbesondere Bürgerfonds)<br />

entwickelt und erprobt.<br />

Partner der Sparkassen<br />

Sparkassen sind als kommunale Dienstleistungsunternehmen<br />

zentrale Ansprechpartner für verschiedene kommunale<br />

Bedarfsfelder. Für einen ganzheitlichen Beratungsanspruch<br />

ist daher das Wissen über aktuelle Probleme kommunaler<br />

Aufgabenwahrnehmung und verwaltungsinterner Strukturen<br />

von elementarer Bedeutung.<br />

Durch die Integration in den S-Finanzverbund ist DKC eng mit<br />

den Sparkassen verbunden. Zum Leistungsspektrum gehört<br />

daher auch die Unterstützung im Kommunalkundengeschäft.<br />

Auf diesem Wege profitieren die Sparkassen von der Erfahrung<br />

mit kommunalen Fragestellungen sowie von der fundierten<br />

Kenntnis kommunaler Strukturen und können diese<br />

im Geschäftskontakt mit ihren Kunden nutzen.<br />

Unterstützungs- und Beratungsleistungen für das Kommunalkundengeschäft<br />

der Sparkassen:<br />

– Begleitung von Kommunalkundenbetreuern<br />

bei Vor-Ort-Gesprächen mit kommunalen Kunden<br />

– Konzepte zum Ausbau der Geschäftsbeziehung<br />

zwischen Sparkassen und Kommunen<br />

– Prüfung und Bewertung kommunaler Engagements<br />

der Sparkasse<br />

– Entwicklung von Produkten für das Kommunalkunden-<br />

geschäft und Überprüfung in Pilotprojekten<br />

– Workshops von Sparkassen für Kommunen<br />

– Qualifizierung der Sparkassenmitarbeiter<br />

im Kommunalkundengeschäft<br />

Ihre Nähe zu den Kommunen können die Sparkassen auch<br />

nutzen, um als Vermittler zwischen ihren Firmenkunden und<br />

einem öffentlichen Auftraggeber zu fungieren. Sie verfügen<br />

über Kenntnisse, die beide Seiten betreffen. DKC unterstützt<br />

die Sparkassen in dieser Vermittlerrolle und berät sie bzw.<br />

ihre Firmenkunden vor dem Hintergrund der speziellen kommunalen<br />

Anforderungen – zum Beispiel bei alternativen Beschaffungsformen<br />

wie ÖPP/PPP.<br />

DKC bietet gewerblichen Sparkassenkunden Unterstützung<br />

beim Zugang zum kommunalen Beschaffungsmarkt, zum<br />

Beispiel:<br />

80 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


– Unternehmensspezifische Organisations-<br />

und Finanzierungsmodelle<br />

– Strukturierung der Finanzierung<br />

– Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Strategieberatung<br />

– Mitwirkung im Angebotsprozess zur Berücksichtigung<br />

allgemeiner kommunaler sowie spezieller<br />

(Ausschreibungs-) Bedingungen<br />

– Unterstützung und Begleitung im öffentlichen<br />

Vergabeverfahren bis zum Vertragsabschluss<br />

Sparkassenfinanzkonzept<br />

„Kommunen und Institutionelle“<br />

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat in den Jahren 2008 und<br />

2009 ein neues Betreuungskonzept für die Öffentliche Hand<br />

entwickelt – das „Sparkassen Finanzkonzept Kommunen und<br />

Institutionelle“. DKC war an der Entwicklung und der Pilotierung<br />

des Projektes maßgeblich beteiligt. Die Beiträge der<br />

DKC erstrecken sich insbesondere auf die Bedarfsfelder<br />

– Perspektiven für Investitionen schaffen,<br />

– Immobilien und Liegenschaften entwickeln sowie<br />

– Zukunft aktiv gestalten.<br />

Aufbauend auf dem intensiven Erfahrungsaustausch mit den<br />

projektbeteiligten Sparkassen und Sparkassenverbänden<br />

wurden zusätzlich spezielle, für das Kommunalkundengeschäft<br />

der Sparkassen wichtige Fragestellungen aus dem Beratungsfeld<br />

ÖPP identifiziert, die zurzeit im Rahmen von drei<br />

Einzelprojekten im Auftrage des DSGV von DKC bearbeitet<br />

werden. Gegenstand dieser Projekte sind einerseits vertiefende<br />

Analysen zur Marktsituation und zur Organisation und<br />

Finanzierung von ÖPP-Projekten sowie andererseits die Erarbeitung<br />

von „Werkzeugen“ für Sparkassen und Kommunen<br />

zur Erleichterung des Zugangs zu der Beschaffungsvariante<br />

ÖPP und für deren erfolgreiche Umsetzung.<br />

Ausblick<br />

Der Wechsel der DKC zur DekaBank hat die Integration der<br />

DKC in den Sparkassenverbund nachhaltig gestärkt. Zwischen<br />

DKC auf der einen und Sparkassen, Sparkassenverbänden<br />

und DSGV auf der anderen Seite sowie zu weiteren<br />

Verbundpartnern bestehen sehr gute Kontakte, die durch erfolgreiche<br />

Projekt-Kooperationen, für die es mittlerweile zahlreiche<br />

Beispiele gibt, ergänzt werden. Diese Zusammenarbeit<br />

soll weiter ausgebaut und vertieft werden.<br />

Weitere Informationen unter: www.dekakc.de.<br />

Mit JESSICA neue Wege gehen:<br />

Stadtentwicklungsprogramm der EU setzt auf Fondslösungen<br />

Von Dr. Thomas Weiß – Seniorberater DKC und Dipl.-Ing. Uwe Hauschild – Berater DKC, Düsseldorf<br />

Weiterhin sinkende Finanzmittel veranlassen auf allen Ebenen<br />

der Öffentlichen Hand ein Nachdenken über das Ob und Wie<br />

der Realisierung von Investitionsvorhaben. Ausgehend von<br />

den Kommunen, über die einzelnen Mitgliedstaaten bis hin<br />

zur Europäischen Union wird versucht, Einsparpotentiale zu<br />

identifizieren und die Effizienz eingesetzter Gelder zu steigern.<br />

Mit revolvierenden Stadtentwicklungsfonds verfolgt die EU<br />

neue Ansätze, durch die die bisherige Förderpraxis eine neue<br />

Variante erhält.<br />

Eine Zielsetzung der Strukturpolitik der Europäischen Union<br />

ist die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den<br />

wirtschaftlich schwachen Regionen Europas. Über den Europäischen<br />

Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden<br />

beispielsweise Sachinvestitionen zur Reduzierung von Entwicklungsrückständen<br />

und Strukturproblemen unterstützt.<br />

Das Regelwerk für den Einsatz von EFRE-Mitteln sieht auch<br />

Investitionen in Vorhaben der Stadtentwicklung vor.<br />

Nach der bisherigen Praxis werden Zuschüsse aus dem Förderprogramm<br />

zur Deckung von unrentierlichen Projektkosten<br />

verwendet. Sie werden gemäß der operationellen Programme<br />

der Bundesländer bereitgestellt, gegebenenfalls durch weitere<br />

Landesmittel ergänzt und vom Projektträger abgerufen.<br />

Projektträger kann die Öffentliche Hand, ein privater Investor<br />

oder eine Öffentlich-Private Partnerschaft, also etwa eine<br />

ÖPPProjektgesellschaft sein. Die Förderfähigkeit wird an-<br />

hand einer Projektbeurteilung festgestellt und hängt im Regelfall<br />

nicht von der Rechtspersönlichkeit des Trägers ab. Die<br />

Zuschüsse fließen dann in das Projekt und gehen damit der<br />

übergeordneten EFRE-Ebene verloren.<br />

Mit der im November 2005 von der Europäischen Union gestarteten<br />

JESSICA-Initiative wird das Ziel verfolgt, neue Instrumente<br />

für Investitionen in Stadtentwicklungsprojekte zu<br />

erarbeiten. Nicht mehr nur einseitige staatliche Förderungen,<br />

sondern revolvierende und damit den Rückfluss sowie eine<br />

Mehrfachverwendung von Mitteln ermöglichende bzw. sichernde<br />

Finanzierungslösungen sollen zukünftig verstärkt zur<br />

Anwendung kommen.<br />

JESSICA – Joint European Support for Sustainable Investments<br />

in City Areas – soll dazu dienen, den Einsatz von Fördergeldern<br />

effizienter und längerfristig zu gestalten. Dazu haben<br />

Europäische Kommission, Europäische Investitionsbank<br />

sowie die Entwicklungsbank des Europarates neue Konzepte<br />

für die Mitgliedstaaten geschaffen, die eine Nutzung<br />

von EFRE-Mitteln für rückzahlbare Finanzierungen gestatten.<br />

Werden Projekte auf der Grundlage eines so genannten integrierten<br />

Stadtentwicklungsplanes umgesetzt, besteht fortan<br />

die Möglichkeit, Darlehen, Garantien oder auch Eigenkapital<br />

aus den Strukturfondsmitteln über Stadtentwicklungsfonds<br />

zu erhalten. Dabei handelt es sich nicht um eine zusätzliche<br />

Mittelbereitstellung, sondern um eine Verwendung der vor-<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 81


handenen EFRE-Mittel auf andere Weise: Verwaltungsbehörden<br />

führen Finanzierungsleistungen einem Fonds zu und<br />

zahlen sie nicht mehr als Zuschuss aus.<br />

Eine europaweit einheitliche Regelung, wie integrierte Stadtentwicklungspläne<br />

aussehen sollen, existiert nicht. Nach<br />

allgemeinem Verständnis geben diese Pläne ein belastbares<br />

und verlässliches Gerüst für eine ausgeglichene und umschließende<br />

räumliche, wirtschaftliche und soziale Entwicklung<br />

der Städte vor 1 und beinhalten eine räumliche, zeitliche<br />

und sachliche Abstimmung und Vernetzung verschiedener<br />

Handlungsfelder und Fachplanungen. Zudem sollen sie Ziele<br />

definieren und geeignete Instrumente zur Erreichung dieser<br />

Ziele festlegen. Dabei ist es notwendig, dass die relevanten<br />

Akteure, ausdrücklich auch Akteure außerhalb von Politik und<br />

Verwaltung, umfassend in den Planungsprozess eingebunden<br />

werden. Die deutlichen Unterschiede in den Planungsprozessen<br />

und zu erstellenden Planwerken in den einzelnen Mitgliedsstaaten<br />

der EU erfordern daher eine Prüfung, inwieweit<br />

sie die Anforderung der JESSICA-Vorgaben erfüllen. Letztlich<br />

wird aber den meisten Mitgliedstaaten das Aufstellen hinreichender<br />

gesamtstädtischer und teilräumlicher Pläne bescheinigt<br />

2 , wodurch eine Umsetzung von Stadtentwicklungsfondsmodellen<br />

grundsätzlich möglich ist.<br />

Das Hauptaugenmerk der JESSICA-Initiative richtet sich vor<br />

allem auf solche Projekte, die zwar über ein großes öffentliches<br />

Interesse verfügen, für die sich aber aufgrund absehbar<br />

geringer Erträge oder auch zu hoher Risiken keine privaten<br />

Investoren finden lassen. Unrentierliche Projekte sollen<br />

weiterhin über das konventionelle Zuschussverfahren gefördert<br />

werden.<br />

Zu den Anwendungsbereichen der JESSICA-Instrumente<br />

zählen beispielsweise 3<br />

– die Revitalisierung von Brachflächen,<br />

– die Aufwertung benachteiligter Stadtviertel, etwa durch<br />

die Schaffung von Bürobzw. Gewerbeflächen für IT-<br />

und FuE-Unternehmen (insbesondere kleine und<br />

mittlere Unternehmen),<br />

– die Umsetzung von technischen Infrastrukturmaßnahmen<br />

und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz<br />

und zur Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien<br />

oder<br />

– der Ausbau der sozialen und kulturellen Infrastruktur<br />

sowie von Ausbildungsund Freizeiteinrichtungen.<br />

Die beabsichtigte langfristige Sicherung der Strukturfondsmittel<br />

setzt Rückflüsse in den Fonds voraus, mit denen – zumindest<br />

teilweise – Kosten sowie Verzinsungen und Gebühren<br />

abgedeckt werden können. Eine marktübliche Rentabilität der<br />

Projekte ist gemäß den Vorgaben für die Einrichtung der Stadtentwicklungsfonds<br />

dabei nicht erforderlich, ebenso können<br />

Risiko- bzw. Gewinnverteilung asymmetrisch erfolgen. Dank<br />

dieser Vereinfachung lassen sich maximale Verluste privater<br />

Kapitalgeber begrenzen, und das von ihnen eingebrachte Kapital<br />

darf auch höher als öffentliches Kapital verzinst werden,<br />

womit private Beteiligungen leichter gemacht werden.<br />

An mehreren Modellvorhaben wird derzeit in der Bundesrepublik<br />

Deutschland die Umsetzbarkeit dieses beabsichtigten<br />

neuen Förderungsweges erprobt. Neben den in einzelnen<br />

Bundesländern – Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen<br />

und Rheinland-Pfalz, ferner auch Saarland und Sachsen –<br />

räumlich verankerten Modellprojekten wurde ein weiteres bei<br />

der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angesiedelt. Dieser<br />

KfWStadtentwicklungsfonds ist als Ergänzung zu den Länderfonds<br />

zu verstehen und richtet sich an Maßnahmen im ge-<br />

samten Bundesgebiet. Dagegen werden die Länderfonds so<br />

konzipiert, dass sie EFRE-Mittel aufnehmen und sich mittels<br />

Darlehen, Garantien oder Eigenkapital an Stadtentwicklungsprojekten<br />

im jeweiligen Bundesland beteiligen können.<br />

In Abhängigkeit von den Erfordernissen der jeweiligen Maßnahme<br />

ist die rechtliche Stellung des Fonds vorzusehen.<br />

Grundsätzlich ist eine Konzipierung mit oder eigene Rechtspersönlichkeit<br />

durchführbar, so dass für die Umsetzung ein<br />

Spektrum von separat geführter Haushaltsstelle innerhalb<br />

einer Verwaltungsinstitution bzw. einer von ihr beauftragten<br />

öffentlichen oder auch privaten Bank bis hin zur eigenständigen<br />

Projekt- oder Anlagegesellschaft zur Auswahl steht.<br />

Die tatsächliche Ausgestaltung der Rechtspersönlichkeit<br />

hängt dabei letztlich von der Form der beabsichtigten Kapitalaufbringung<br />

ab.<br />

Ein nicht mit eigener Rechtspersönlichkeit versehener Fonds<br />

bietet die einfachste und zeitlich schnellste Möglichkeit zur<br />

Umsetzung. Er kann mit Krediten und Garantien Projekte fördern,<br />

wofür es nicht der Gründung eigener Gesellschaften<br />

bedarf. Dank dieser einfachen Struktur sind die Kosten für<br />

seine Auflage vergleichsweise gering, ebenso die regelmäßig<br />

anfallenden Managementkosten. Der revolvierende Ansatz in<br />

einem derartig gestalteten Fonds ergibt sich aus den Rückzahlungen<br />

der geleisteten Darlehen oder einer Gebühr für die<br />

gewährten Garantien. Diese Gestaltungsform ist besonders<br />

für Projekte innerhalb der Nutzungsphase geeignet, da in diesem<br />

Abschnitt ihres Lebenszyklus regelmäßige Einnahmen<br />

existieren und ein periodischer Kapitaldienst erfolgen kann.<br />

Die Risikostruktur ist als gering einzustufen.<br />

Als Nachteil sind die sehr begrenzten laufenden Rückflüsse in<br />

den Fonds zu bezeichnen. Es ist somit höchstens von einer<br />

Deckung der Verwaltungs-/Managementkosten auszugehen.<br />

Für den Fonds bedeutet das einen bestenfalls nominalen<br />

Erhalt des Vermögens. Weiterhin beschränkt sich die Refinanzierung<br />

auf das öffentliche Kapital. Durch die fehlenden<br />

Einsatzmöglichkeiten von Eigenkapital ist der Einfluss der Öffentlichen<br />

Hand auf die Projektgestaltung stark begrenzt.<br />

Bei der Ausgestaltung des Fonds in eine wirtschaftlich und<br />

rechtlich selbständige Organisationseinheit, die für eine Beteiligungsfinanzierung<br />

zwingend geboten ist, erhöhen sich<br />

hingegen die Einflussmöglichkeiten der Öffentlichen Hand<br />

deutlich; sie und weitere Akteure können sich mit haftendem<br />

Eigenkapital einbringen. Derartig gestaltete Fonds sind insbesondere<br />

für Landentwicklungsmaßnahmen geeignet, ebenso,<br />

wenn beispielsweise die Öffentliche Hand oder weitere Beteiligte<br />

als Finanzinvestoren auftreten wollen. Ein aufgrund<br />

unzureichender Eigenkapitalausstattung oder nicht gegebener<br />

marktkonformer Rentabilitäten häufiges Scheitern der<br />

Kreditaufnahme am Kapitalmarkt wird somit vermieden. Ein<br />

weiteres Plus für den Einsatz von Sacheinlagen bei Landentwicklungen<br />

bietet der Fonds durch die Einbringung privater<br />

Grundstücke. Die Revolvierung erfolgt über Verkaufserlöse<br />

der Grundstücke oder Beteiligungen sowie aus den regelmäßigen<br />

Einnahmen, die die im Bestand gehaltenen Immobilien<br />

generieren. Hinsichtlich der Gewinn- und Verlustverteilung<br />

sind vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten gegeben. Asymmetrische<br />

Lösungen, bei denen etwa öffentliche Kapitalgeber<br />

auf eine (marktübliche) Verzinsung verzichten, sichern die<br />

Verzinsung von privaten Einlagen ab und können zu einer<br />

deutlichen Vergrößerung des Fondskapitals führen.<br />

Ein erheblicher Nachteil eines Fonds mit eigener Rechtspersönlichkeit<br />

sind die kompliziertere Strukturierung und die<br />

damit verbundenen hohen Kosten für seine Auflegung und<br />

82 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


die Management-/Verwaltungskosten. Weiterhin stellt diese<br />

Lösung hohe Anforderungen an die Umsetzung und Abwicklung<br />

auf kommunaler Seite. Der erhebliche finanzielle Mehraufwand<br />

rechtfertigt daher eine genaue Abwägung, welchem<br />

Zweck ein Fonds dienen soll und ob eine eigene Fondsgesellschaft<br />

tatsächlich benötigt wird.<br />

Für die Herkunft des Kapitals sind grundsätzlich zwei Quellen<br />

denkbar. Einerseits fließen öffentliches Kapital aus den<br />

Strukturfondsmitteln gemäß der Zuweisungen der operationellen<br />

Programme, die durch das Bundesland zu leistenden<br />

Kofinanzierungen sowie weitere Zuschüsse auf Länder- oder<br />

kommunaler Ebene und gegebenenfalls auch öffentliche<br />

Grundstücke als Sacheinlage in den<br />

Fonds ein. Andererseits besteht die<br />

Möglichkeit, dass privates Kapital und<br />

private Grundstücke zur Verfügung<br />

gestellt werden. Ebenso können sich<br />

private Kreditinstitute mit der Bereitstellung<br />

von Darlehen beteiligen. Das<br />

Interesse an privaten Beteiligungen<br />

kann gesteigert werden, indem eine<br />

Aktivität unmittelbar auf Projektebene,<br />

ohne den „Umweg“ über den<br />

Fonds, ermöglicht wird.<br />

Bei der Kapitalverwendung stehen<br />

grundsätzlich drei Alternativen zur<br />

Verfügung. Neben der Bereitstellung<br />

von (Eigen-) Kapital durch den Fonds,<br />

das zur Haftung von Verlustsituationen<br />

eingesetzt wird, sind das Darlehen<br />

oder Garantien. Darlehen stellen<br />

als externe Finanzierungsquelle für<br />

Stadtentwicklungsprojekte ein vergleichsweise<br />

geringes Risiko dar und<br />

können – sofern das Kapital aus öffentlichen<br />

Förderprogrammen bzw. Zuschüssen stammt – gegebenenfalls<br />

auch zinsverbilligt ausgegeben werden. Selbst<br />

ein zinsfreies Darlehen sichert durch den regelmäßigen Rückfluss<br />

einen nominalen Kapitalerhalt des Fonds. Garantien<br />

hingegen bieten die Gewährleistung, einen gegebenenfalls<br />

ausstehenden Kreditbetrag und Zinsverzug des Garantienehmers<br />

auszugleichen. Projektgesellschaften erhalten gegen<br />

eine Gebühr Garantien aus dem Fonds, wodurch ihnen Zugang<br />

zu externen Finanzierungsquellen ermöglicht wird.<br />

Bedingt durch die Verschiedenartigkeit der ausgewählten<br />

Projekte, an denen die Einsatzmöglichkeiten von JESSICA<br />

in der Bundesrepublik erprobt werden sollen, unterscheiden<br />

sich die Ansätze für Fondskonstruktionen zwar zum<br />

<strong>Teil</strong> recht deutlich, der Anspruch, ein zunächst schnell und<br />

kostengünstig umzusetzendes Finanzierungsinstrument zu<br />

entwickeln, beherrscht jedoch die Vorgehensweise. Diesen<br />

Anforderungen entspricht zunächst ein Darlehensfonds, der<br />

beispielsweise für die Finanzierung eines Stadtumbauprojektes<br />

eingesetzt werden kann. In Ergänzung zu herkömmlichen<br />

Förderungen des Landes und der Kommune wird vom<br />

Fonds ein zinsverbilligtes Darlehen bereitgestellt. Zins und<br />

Tilgung fließen als revolvierender Bestandteil in den Fonds<br />

zurück und verlängern seine Lebensdauer. Eine die Projektlaufzeit<br />

überdauernde Existenz des Fonds sowie die Möglichkeit,<br />

Fördermittel mehrfach wiedereinzusetzen und in Folgeprojekte<br />

bzw. in weitere Projekte geben zu können, sind bei<br />

dieser Lösung aufgrund der zu erwartenden g eringen Rückflüsse<br />

nahezu ausgeschlossen.<br />

Der gewählte Ansatz gestattet es jedoch, die Struktur des<br />

Fonds zu verändern und seinen Einsatzbereich zu erweitern.<br />

So sind, nach Widmung des Fonds als eigene Rechtspersönlichkeit,<br />

etwa als GmbH, Eigenkapitalbeteiligungen an<br />

der Projektgesellschaft oder auch private Beteiligungen auf<br />

Fondsseite denkbar. Letztlich kann ein annähernd universaler<br />

Einsatz mit einer zweiten Weiterentwicklung dieses Modells<br />

erzielt werden. Das eigentliche Vermögen, das bei dieser Lösung<br />

in einem Dachfonds übergeordnet platziert wird, wird<br />

um so genannte Projektfonds ergänzt. Diese (Einzel-) Projektfonds<br />

sind dann wiederum so auszugestalten, dass die<br />

unterschiedlichen Finanzierungs- bzw. Beteiligungsanforderungen<br />

verschiedener Projekte erfüllt werden können (siehe<br />

nachfolgende Abbildung).<br />

Damit werden in den deutschen Modellvorhaben derzeit nur<br />

einfache Ansätze entwickelt, die noch weit unter den Möglichkeiten<br />

anzusiedeln sind, die mit der JESSICAInitiative umgesetzt<br />

werden können und sollen. Es empfiehlt sich jedoch,<br />

sie als Basisvarianten zu verstehen, die dazu dienen, neue<br />

Konzepte zur Ergänzung der herkömmlichen Fördermethodik<br />

zu prüfen, sie zum Einsatz zu bringen, entsprechende Abläufe<br />

und Strukturen in den kommunalen Verwaltungen zu<br />

implementieren und somit Stadtentwicklungsfonds als ergänzendes<br />

Instrument der Mittelbereitstellung gegebenenfalls<br />

langfristig zu etablieren. Wichtig ist somit bereits heute<br />

eine Ausgestaltung von Fondsansätzen, die Erweiterungen<br />

erlauben und zukünftig dazu geeignet sind, die knappen Fördermittel<br />

durch revolvierende Instrumente zu verlängern bzw.<br />

sie im besten Fall einer Mehrfachverwendung zuzuführen.<br />

Dann erhalten Kommunen eine weitere Finanzierungsoption<br />

zur Umsetzung von Stadtentwicklungsmaßnahmen, die ihnen<br />

auch in Zeiten zunehmender Mittelknappheit eine Vergrößerung<br />

des Handlungsspielraums bietet.<br />

Weitere Informationen unter: www.dekakc.de.<br />

Anmerkungen:<br />

1 vgl. Kolivas, Georges: JESSICA: Developing New European Instruments for<br />

Sustainable Urban Development. In: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung<br />

(Hrsg.): Informationen zur Raumentwicklung, Heft 9, 2007. S. 567 f.<br />

2 siehe auch: BMVBS/BBSR: BBSR-Online-Publikation Nr. 02/2009 (Stadtentwicklungsfonds<br />

in Europa, Ideen zur Umsetzung der JESSICA-Initiative); S.<br />

110<br />

3 Vgl. ebd., S. 142<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 83


Lebenszyklusansatz in kommunalen Projekten<br />

Ganzheitliche Betrachtung birgt große Einsparpotenziale<br />

Von Dr. Ute Jasper und Daniel Soudry LLM. – Heuking Kühn, Luer und Wojtek, Düsseldorf<br />

Kooperationen zwischen öffentlicher Hand und privater Wirtschaft<br />

haben in Deutschland an Bedeutung gewonnen. Öffentlich-Private<br />

Partnerschaften werden sogar zunehmend durch<br />

die öffentliche Hand selbst finanziert. Denn die öffentliche<br />

Hand kann Projekte in der Regel günstiger finanzieren als der<br />

private Partner. Dennoch sind in der Vergangenheit auch die<br />

Kosten solcher Vorhaben häufig explodiert. Das muss nicht<br />

sein. Der Lebenszyklusansatz hilft, böse Überraschungen zu<br />

vermeiden und weitere Einsparpotenziale zu heben.<br />

Kommunale Projekte wie der Bau von Schwimmbädern,<br />

Sportstätten oder Schulen stellen Kommunen im Hinblick auf<br />

Budgetplanung und langfristige Finanzierung vor Herausforderungen.<br />

Die konventionelle Umsetzung läuft meist so ab:<br />

Der Architekt schätzt die Kosten zu niedrig. Die Bauleistungen<br />

werden ausgeschrieben. Die Politik verlangt Änderungen an<br />

Fassade, Bauvolumen oder Technik. Es kommt, wie es kommen<br />

muss - die Baukosten übersteigen das Budget deutlich.<br />

Dann ist bereits viel Zeit vergangen und die Kommune muss<br />

das Vorhaben ändern oder widerwillig zahlen. Früher begann<br />

jedes kommunale Bauprojekt mit einem Architektenwettbewerb<br />

und einer konventionellen Einzelvergabe der Planungsleistungen.<br />

Wenn solche Projekte überhaupt noch in Betracht<br />

kommen, geht es nicht mehr nur um preiswertes Bauen, sondern<br />

auch darum, die Folgekosten für Energie und Instandhaltung<br />

im Griff zu behalten. Hier führen nachhaltiges Denken<br />

und Planen in dieselbe Richtung wie die neuen doppischen<br />

Haushalte. Das heißt, kurzfristige Liquidität ist nicht mehr<br />

ausschlaggebend. Zu diesem Zweck kann man Planung und<br />

Bau im Paket „mit einem Preisschild“ ausschreiben. So sind<br />

die zu erwartenden Kosten für das Gesamtprojekt auf einen<br />

Blick erkennbar.<br />

Die öffentlichen Hände greifen bei der Realisierung ihrer Projekte<br />

zunehmend auf das Know-how von Bietern zurück.<br />

Grundsätzlich sinnvoll, sollten die nötigen Rahmenbedingungen<br />

jedoch unbedingt gegeben sein. So sollte eine Kooperation<br />

mit Privaten nur dann in Erwägung gezogen werden,<br />

wenn diese insgesamt wirtschaftlicher ist, als die Eigenvariante.<br />

Zudem macht sie nur dort Sinn, wo ein funktionierender<br />

Markt besteht, der es erlaubt, das beste Angebot der Bieter<br />

im Wettbewerb zu ermitteln. Schließlich erfordert die Komplexität<br />

eine sorgfältige Kontrolle. Der Auftraggeber muss<br />

nicht selbst handeln, aber selbst steuern. Die Einbindung<br />

der Erfahrungen privater Unternehmer führt dabei oft zu innovativen<br />

Wegen der Projektrealisierung. Dennoch bleiben<br />

unvorhergesehene Kostenexplosionen ein wiederkehrendes<br />

Problem. Diese sind deshalb ärgerlich, weil sie sich häufig<br />

erst nach der Realisierung eines Projekts in der Betriebsphase<br />

zeigen und dann nicht mehr zu verhindern sind.<br />

Ganzheitliche Betrachtung –<br />

Paketvergabe und Lebenszyklusansatz<br />

Dabei lassen sich ausufernde Kosten durch vorausschauende<br />

Verfahrens- und Vertragsgestaltung wirksam vermeiden.<br />

Nach dem sogenannten Lebenszyklusansatz werden die<br />

Leistungen, die über den gesamten Projektlebenszyklus (Planung,<br />

Bau, Betrieb und gegebenenfalls Verwertung) zu erbringen<br />

sind, in einer gemeinsamen Ausschreibung „in einem<br />

Paket“ vergeben. Durch die Ausschreibung eines einzigen<br />

Vertrages sparen Auftraggeber und Bieter nicht nur Kosten<br />

und Zeit während des Vergabeverfahrens ein. Auftraggeber<br />

erhöhen so die Planungssicherheit und minimieren die Kostenrisiken.<br />

Eine weitere Risikobegrenzung kann der Auftraggeber<br />

dadurch vorsehen, dass er sich die Aufhebung einer<br />

Ausschreibung für den Fall vorbehält, dass sämtliche Projektentwürfe<br />

das veranschlagte Budget überschreiten. Unter<br />

den Voraussetzungen eines solchen Aufhebungsvorbehalts<br />

können Bieter auch keinen Schadensersatz vom Auftraggeber<br />

fordern.<br />

Zugleich schafft die gebündelte Beschaffung von Planung,<br />

Bau und Betrieb in einem Paket auch klare Verantwortlichkeiten.<br />

Dadurch, dass dem Auftraggeber ein Vertragspartner<br />

für alle Leistungsphasen zur Verfügung steht, ist es ausgeschlossen,<br />

dass dieser die Verantwortung für Mängel auf einen<br />

Dritten abschiebt. Beweisprobleme, beispielsweise bei<br />

der Frage, ob ein Mangel auf Fehler in der Planungs- oder<br />

in der Bauphase zurückzuführen ist, fallen weg. Indem der<br />

Vertragspartner für das Gesamtprojekt haftet, erhöht sich<br />

auch dessen Identifikation mit der von ihm zu erbringenden<br />

Leistung. Mit positiven Effekten: Verpflichtet sich beispielsweise<br />

ein Bauherr für die Instandhaltung der von ihm errichteten<br />

Immobilie über eine Dauer von 25 Jahren, so wird er im<br />

eigenen Interesse für einen hohen Qualitätsstandard bereits<br />

in der Bauphase sorgen. Hierdurch sinken auf die gesamte<br />

Vertragslaufzeit die Kosten für die Instandhaltung des Baus,<br />

da weniger Mängel auftreten.<br />

Der gesteigerte Qualitätsstandard erlaubt es dem Auftragnehmer,<br />

im Vergabeverfahren ein noch attraktiveres Angebot<br />

vorzulegen. Dies wiederum kommt dem Auftraggeber und<br />

letztlich auch den Nutzern der Einrichtung zugute. Außerdem<br />

führt die Ausschreibung einer „Paketvergabe“ auch zu<br />

einer besseren Vergleichbarkeit der Angebote im Verfahren.<br />

Denn der Auftraggeber erhält bereits im Planungswettbewerb<br />

auf einen Blick eine Aufstellung der Kosten, die ihn bei der<br />

Bezuschlagung des jeweiligen Angebots insgesamt erwarten.<br />

Im Vordergrund steht also die Gesamtwirtschaftlichkeit.<br />

Dies läuft jedoch nicht auf einen reinen Preiswettbewerb hinaus.<br />

Vielmehr können Auftraggeber weitere Belange wie den<br />

Städtebau, die Funktionalität und die Qualität der Gesamtkonzepte<br />

in die Entscheidung einfließen lassen.<br />

Der Lebenszyklusansatz kann auch mit einer funktionalen<br />

Ausschreibung kombiniert werden. Danach gibt der Auf-<br />

84 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


traggeber lediglich zu erfüllende Zielvorgaben vor. Die Art<br />

und Weise der Zielerreichung bleibt hingegen vollständig in<br />

der Verantwortung des Auftragnehmers. Diesem verbleiben<br />

so größere Spielräume hinsichtlich der Lösung der Aufgabe.<br />

Auch hierdurch lassen sich Kosten einsparen, indem auf die<br />

besondere Expertise der Privatwirtschaft zurückgegriffen<br />

wird.<br />

Universelle Einsatzmöglichkeiten<br />

Der Lebenszyklusansatz ist branchenübergreifend in einer<br />

Vielzahl von Projekten anwendbar. In klassischen Bauprojekten<br />

können beispielsweise Planung, Errichtung und Betrieb<br />

in einem Paket vergeben werden. Auch bei Fahrzeugfinanzierungen<br />

im SPNV kann auf den Lebenszyklus abgestellt<br />

werden. Aufgabenträger erwerben danach Schienenfahrzeuge<br />

vom Hersteller. Neben der eigentlichen Lieferung der<br />

Fahrzeuge übernimmt der Hersteller auch die Instandhaltung<br />

über einen längeren Zeitraum. Auch hier besteht für den Hersteller<br />

ein Anreiz, durch die Lieferung von Fahrzeugen hoher<br />

Qualität die Kosten für die langfristige Instandhaltung niedrig<br />

zu halten. Das führt im Ergebnis zu einer „verlängerten Gewährleistung“<br />

über den gesamten Instandhaltungszeitraum.<br />

Der Auftragnehmer erhält eine vorab definierte Vergütung dafür,<br />

dass er die Fahrzeuge dauerhaft in einem festgelegten<br />

Zustand hält. Je geringer der Aufwand hierfür, desto höher<br />

ist der Reingewinn des Unternehmers. Weiterer Vorteil: Indem<br />

der Hersteller seine eigenen Fahrzeuge über einen langen<br />

Zeitraum selbst instand hält, bekommt er wichtige Daten<br />

aus der Betriebspraxis. Diese sind für die Weiterentwicklung<br />

und Verbesserung seiner Produkte wichtig. Schließlich kann,<br />

wie im Kreis Lippe geschehen, auch die Instandhaltung von<br />

öffentlichen Straßen für die gesamte Laufzeit auf einen Vertragspartner<br />

übertragen werden. Auch hier wurde nur ein Ziel<br />

in Gestalt einer bestimmten Zustandsqualität der Straßen<br />

während der gesamten Vertragslaufzeit vorgegeben. Wie der<br />

Private das Ziel erreicht, bleibt ihm hingegen freigestellt.<br />

Losweise Vergabe nicht zwingend<br />

Soweit möglich, sollen Auftraggeber durch die Aufteilung großer<br />

Aufträge in mehrere Lose den Mittelstand angemessen<br />

berücksichtigen. Von dem Gebot der losweisen Vergabe kann<br />

jedoch auch nach der Vergaberechtsreform 2009 abgesehen<br />

werden, sofern hierfür wirtschaftliche oder technische Gründe<br />

sprechen. Erste Tendenzen lassen eine großzügige Handhabung<br />

der Gerichte erkennen. So hat die Vergabekammer<br />

Münster (Beschluss vom 07.10.2009 - VK 18/09) entschieden,<br />

dass eine losweise Vergabe stets auch dem Grundsatz<br />

der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung genügen<br />

muss. Eine wirtschaftlich sinnlose Zersplitterung eines<br />

Auftrags kann von Auftraggebern also nicht verlangt werden.<br />

Aktuell hat das Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom<br />

26.04.<strong>2010</strong> - 13 Verg 4/10) entschieden, das Auftraggeber,<br />

insbesondere bei Projekten in Öffentlich-Privaten Partnerschaften,<br />

auf eine Losbildung verzichten dürfen, sofern sie<br />

sich hierdurch einen interdisziplinären Managementaufwand<br />

ersparen wollen.<br />

Das Modell einer Paketvergabe mit Lebenszyklusansatz wird<br />

branchenübergreifend und immer häufiger genutzt. Zu Recht:<br />

Es erlaubt dem Auftraggeber die Durchführung eines Wettbewerbs<br />

zur Umsetzung auch komplexer Projekte aus einer<br />

Hand bei gleichzeitiger Absicherung gegen eine Kostenexplosion.<br />

Förderbanken als stabiler Partner der Kommunen in schwierigen Zeiten<br />

Von Dr. Jörg Hopfe – Leiter Kundenbetreuung NRW Bank, Düsseldorf<br />

In den letzten Jahren sind Förderbanken zu Banken neuen<br />

Typs geworden: Schlanke Finanzinstitute an der Schnittstelle<br />

zwischen Politik, Wirtschaft und Finanzmärkten. Auch in der<br />

Finanzmarktkrise sind die Haftungsinstrumente Anstaltslast<br />

und Gewährträgerhaftung eine stabile Basis ihres Tuns. Für<br />

ihr übergeordnetes Ziel – Wachstum und Beschäftigung für<br />

die Regionen – setzen sie diese Haftungsinstrumente ein.<br />

Dazu arbeiten sie eng mit den kommunalen Körperschaften<br />

zusammen. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen<br />

hat die NRW.BANK den gesetzlichen Auftrag,<br />

die Kommunen in Nordrhein-Westfalen bei der Erfüllung ihrer<br />

Aufgaben mit ihrem Finanzierungs- und Beratungs-Knowhow<br />

zu unterstützen.<br />

Verschuldungssituation der Öffentlichen Hand<br />

Von 1992 bis 2008 haben der Bund und die Länder ihre Verschuldung<br />

von rund EUR 600 Mrd. auf knapp EUR 1.500 Mrd.<br />

erhöht. Dagegen wirkt die die Verschuldung auf kommunaler<br />

Ebene, die sich „lediglich“ um EUR 30 Mrd. auf ca. EUR 114<br />

Mrd. erhöht hat, schon fast moderat. Diese Entwicklung hat<br />

logischerweise auch mittelbare Konsequenzen auf die laufenden<br />

Haushalte und zwar in Form eines zunehmenden<br />

Anteils der Zinsausgaben am Haushalt. Der Anteil der Zinsaufwendungen<br />

an den laufenden Ausgaben weist deutliche<br />

Unterschiede auf. Zum Beispiel beträgt der Zinsaufwand bei<br />

Kommunen in NRW im Durchschnitt rund 6%, beim Land<br />

NRW gut 10%, jedoch beim Bund schon 14%. Dabei pro-<br />

fitieren die öffentlichen Schuldner zur Zeit von den niedrigen<br />

Kreditzinsen insbesondere im Geldmarkt.<br />

Die Verschuldungssituation der Kommunen in Nordrhein-<br />

Westfalen ist besonders beunruhigend. Nach dem Kommunalfinanzbericht<br />

aus September 2009 war die „Finanzlage<br />

der Kommunen im Jahr 2008 von starken Gegensätzen und<br />

Umbrüchen geprägt. Einerseits erzielten die Kommunen die<br />

höchsten Einnahmen aller Zeiten“ (gegenüber 2007 um rd.<br />

2,2 % oder rund 966 Mio €). Andererseits stiegen die Kassenkredite<br />

der Gemeinden trotz der guten Einnahmesituation<br />

zum 31.12.2008 um rd. eine Mrd. € im Vergleich zum<br />

Vorjahr an. Besonders dieser hohe Stand der Kassenkredite<br />

ist in NRW besorgniserregend. 1 Denn während die fundierten<br />

Schulden der Kernhaushalte seit dem Jahr 2000 lediglich von<br />

25,3 Mrd € auf rd. 23,6 Mrd € in 2008 zurück gingen, sind die<br />

Kassenkredite in diesem Zeitraum von rd. 2,5 Mrd € auf 14,6<br />

Mrd € gestiegen. 2<br />

Als Folge der Finanzmarktkrise war im ersten Halbjahr 2009<br />

ein beschleunigter Anstieg der Kassenkredite auf rd. 15,96<br />

Mrd € festzustellen. 3 Inzwischen sollen die Kommunen in<br />

Nordrhein-Westfalen mit einem Volumen an Kassenkrediten<br />

in Höhe von 18 Mrd. € bereits fast die Hälfte des bundesweiten<br />

Betrages von 35 Mrd. € erreicht haben. 4<br />

Im Haushaltsjahr 2008 mussten von den 427 Städten, Gemeinden<br />

und Kreisen in NRW 94 ein Haushaltssicherungs-<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 85


konzept aufstellen, weil sie ihren Haushalt nicht ausgleichen<br />

konnten. Dies ist ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr.<br />

Daneben waren 54 Gemeinden in sog. vorläufiger Haushaltsführung<br />

(Nothaushalt), weil sie kein genehmigungsfähiges<br />

Haushaltssicherungskonzept vorlegen konnten. Weiterhin ist<br />

zu berücksichtigen, dass viele Kommunen nach der Umstellung<br />

auf das NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement,<br />

also kaufmännische Buchführung) ihren Haushalt nur durch<br />

eine Ausgleichsrücklage ausgleichen konnten. Außerdem haben<br />

zahlreiche Kommunen die Auswirkungen der Finanz- und<br />

Wirtschaftskrise in ihren Haushalten 2009 noch nicht adäquat<br />

berücksichtigt.<br />

Diese Ausgangslage ist beunruhigend, zumal in Städten wie<br />

Oberhausen, Wuppertal, Hagen und Gelsenkirchen bereits<br />

eine bilanzielle Überschuldung bereits gegeben oder kurzfristig<br />

nicht auszuschließen ist. Aufsichtsrechtliche Maßnahmen<br />

sind nicht unproblematisch. Konzepte des beauftragten<br />

Beraters oder Mentors haben bisher nicht die gewünschten<br />

Erfolge in der Haushaltssanierung gebracht.<br />

Risiken für die Kommunen<br />

Vor diesem Hintergrund wird nach Lösungsmöglichkeiten<br />

gesucht, die Lage der Kommunen zu verbessern. Während<br />

die Kommunen eine angemessene Finanzausstattung fordern<br />

5 , sucht die Landesregierung nach Ansätzen zur „finanziellen<br />

Sanierung“ der überschuldeten Kommunen. Zur Zeit<br />

wird überlegt, inwieweit das Land unter bestimmten Bedingungen<br />

z.B. Zinshilfen für Kassenkredite an Kommunen geben<br />

kann. Sofern dieses Instrument weiter verfolgt werden<br />

sollte, müssten insbesondere die Kriterien der Bedürftigkeit<br />

für den Zugang zu diesen Hilfen und die Bedingungen der<br />

notwendigen Haushaltskonsolidierung definiert werden.<br />

Da die in Angriff genommenen Maßnahmen der überschuldeten<br />

Kommunen nicht dazu führen, dass der Haushalt<br />

perspektivisch konsolidiert wird, beschäftigt die Frage der<br />

angemessenen Finanzausstattung von Kommunen die Wissenschaft<br />

im Rahmen von Gutachten, aber auch immer wieder<br />

die Gerichte auf unterschiedlichen Ebenen.<br />

Stellt man diese Ausgangssituation in den Zusammenhang<br />

mit den Reputationsschäden öffentlicher Schuldtitel, die<br />

derzeit auf europäischer Ebene zu beobachten sind, dann<br />

birgt dies auch Gefahren für die Kommunalfinanzierung. Die<br />

kommunale Kreditfinanzierung fußt auf dem Vertrauen der<br />

Banken in den Finanzverbund zwischen Bund, Ländern und<br />

Kommunen. Jede Diskussion über Insolvenz von Staaten, wie<br />

dies von verschiedenen Seiten ins Gespräch gebracht wurde,<br />

schadet diesem „Vertrauensverbund“. Dies alles geschieht in<br />

einer Zeit, in der die Banken daran arbeiten, ihre Refinanzierungskraft,<br />

die sie vor der Krise hatten, wiederzugewinnen.<br />

Diese Rahmenbedingungen haben bereits dazu geführt, dass<br />

überkommene Marktbedingungen für die Kommunalfinanzierung<br />

einige Änderungen erfahren haben:<br />

• Umfangreiche Neubepreisung von Kredit- und<br />

Liquiditätsrisiken bedingt durch deutliche Erhöhung<br />

der Refinanzierungskosten der Banken sowie höhere<br />

Risikosensibilität der Investoren<br />

• Starke Zurückhaltung bis hin zum Wegfall von klassischen<br />

Kommunalfinanzierern; d.h. geringere Zahl anbietender<br />

Banken<br />

• Weiterhin hoher bis steigender Finanzierungsbedarf<br />

von Kommunen<br />

• Begrenzung des Kreditvolumens der einzelnen Banken<br />

pro Kommune (Diversifizierung)<br />

• Steigende Nachfrage nach sicheren Anlagen seitens<br />

Investoren<br />

• Analyse der NKF-Bilanz (bisher ohne Auswirkungen<br />

auf die Preisfindung)<br />

• Diskussion über Rating für Kommunen –<br />

risikoadjustierte Bepreisung<br />

Die Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Finanzierung<br />

von Kommunen bleiben voraussichtlich auch mittelfristig bestehen,<br />

aber Kommunen gelten zunächst sicher auch weiterhin<br />

als Schuldner erster Klasse und somit bester Bonität.<br />

Dies führt dazu, dass die Liquiditätsversorgung der Kommunen<br />

auch zukünftig gesichert bleibt, wenn auch nicht auszuschließen<br />

sein dürfte, dass evtl. mit höheren Aufschlägen<br />

gerechnet werden muss.<br />

Inzwischen gibt es zahlreiche Städte, die aufgrund ihrer Haushaltssituation<br />

keinen Spielraum mehr für perspektivisch sinnvolle<br />

Investitionen haben. Es besteht die große Gefahr, dass<br />

die fehlende Hoffnung auf eine mittelfristige Sanierung der<br />

Öffentlichen Haushalte die teilweise marode städtische Infrastruktur<br />

ebenfalls unsanierbar werden lässt. Denn aufgrund<br />

der angespannten Haushaltslage zahlreicher Kommunen haben<br />

sich bei der öffentlichen Hand häufig enorme Investitionsstaus<br />

angesammelt. Sanierungsmaßnahmen sind für Nothaushaltskommunen<br />

kaum realisierbar. Zwar bildet das Neue<br />

Kommunale Finanzmanagement (NKF) den Ressourcenverbrauch<br />

ab und wirtschaftliche Aspekte sollten deutlich in den<br />

Mittelpunkt rücken. Trotzdem ist die Realität eine andere: in<br />

zahlreichen Kommunen sind die Ausgleichsrücklage, die allgemeine<br />

Rücklage und im Ergebnis das Eigenkapital bereits<br />

aufgebraucht bzw. wird in den nächsten Jahren verbraucht<br />

sein. In Nordrhein-Westfalen trifft diese Kommunen damit die<br />

Überschuldung im Sinne des § 75 Abs. 7 GO NRW. Vor diesem<br />

Hintergrund ist es für die Kommunen schwierig, neue Projekte<br />

zu realisieren. Dabei keimte gerade in den Ländern, die das<br />

Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt haben,<br />

die Hoffnung, die wirtschaftliche Lage könnte sich in dem<br />

neuen Rechenwerk positiver darstellen als in der Kameralistik. 6<br />

So wirken sich unterlassene Instandhaltungen, nicht vorgenommene<br />

notwendige Sanierungsmaßnahmen und sinnvolle<br />

Optimierungen im Hoch- sowie im Tiefbau mittelfristig negativ<br />

auf die laufenden Aufwendungen für ein Gebäude und damit<br />

negativ auf die Ergebnisrechnung, also auf das wirtschaftliche<br />

Ergebnis der Kommune aus. Diese Entwicklung wurde in der<br />

Kameralistik nicht erfasst. Zum Beispiel würde die Investition<br />

in ein optimierungsfähiges und sanierungsbedürftiges Rathaus<br />

unter dem Aspekt der einnahme- und ausgabeorientierten<br />

Betrachtung der Kameralistik unterbleiben. Steht die<br />

Wirtschaftlichkeit im Vordergrund, wie es das NKF für sich in<br />

Anspruch nimmt, sollte dagegen eine langfristig ressourcensparende<br />

Investition durchgeführt werden. 7<br />

Würde dieser Wirtschaftlichkeitsaspekt konsequent umgesetzt,<br />

dann könnten zumindest drei wichtige Punkte erreicht<br />

werden:<br />

• die Kommunen können dauerhaft kostenmäßig<br />

entlastet werden,<br />

• die Erreichung qualitativer Ziele (u.a. Klimaschutz)<br />

wird durch die Investitionen verbessert und<br />

• da zusätzliche Maßnahmen ermöglicht werden,<br />

wirkt dies wie ein Konjunkturprogramm. 8<br />

Dabei könnte natürlich eine gemeinschaftliche Realisierung<br />

zwischen öffentlicher Hand und privatem Partner (Public-<br />

Private Partnership) hilfreich sein, sofern sie Effizienzvorteile<br />

und eine günstigere Realisierung von Investitionsvorhaben<br />

möglich und nachweisbar macht.<br />

86 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


Unterstützung durch Förderbanken<br />

Gerade in diesen schweren Zeiten für die öffentlichen Haushalte<br />

ist es wichtig, dass die staatlichen Ebenen zuverlässige<br />

Finanzinstitute an ihrer Seite wissen. Neben den Sparkassen,<br />

die sich aufgrund ihrer kommunalen Eigentümerstruktur häufig<br />

den Kommunen besonders verbunden fühlen, nehmen<br />

häufig insbesondere auch die Förderbanken die Aufgabe als<br />

Kommunalbank wahr.<br />

Die im August 2002 errichtete NRW.BANK erhielt den rechtlichen<br />

Status einer wettbewerbsneutralen, auf dem Hausbankenverfahren<br />

aufbauenden, Förderbank. Ihr Auftrag: Das<br />

Land und seine kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung<br />

ihrer öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen<br />

der Struktur-, Wirtschafts-, Sozial- und Wohnraumpolitik, zu<br />

unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit<br />

den Beihilfevorschriften der Europäischen Gemeinschaft<br />

durchzuführen und zu verwalten.<br />

Zu den Eigentümern der größten Landesförderbank zählen<br />

das Land Nordrhein-Westfalen und die Landschaftsverbände<br />

Rheinland und Westfalen-Lippe.<br />

Die NRW.BANK ist also Kompetenzzentrum in Sachen Förderung.<br />

Eine zentrale Aufgabe, schließlich geht es darum, die<br />

breite Palette der regionalen, nationalen und internationalen<br />

Förderprogramme für Nordrhein-Westfalen auszuschöpfen<br />

und optimal zu kombinieren. Dabei können Maßnahmen ineinander<br />

greifen, Know-how, Kapazitäten und innovative<br />

Produktentwicklungen über Förderbereiche hinweg genutzt<br />

werden. Im Mittelpunkt steht dabei stets der Fördernehmer<br />

mit seinem Bedarf.<br />

Das Spektrum der Geschäftsfelder bei der NRW.BANK ist<br />

weit gefasst: Von der Existenzgründungs- und Mittelstandsförderung<br />

über die soziale Wohnraumförderung bis hin zu<br />

Individualförderung und nicht zuletzt der Kommunal- und<br />

Infrastrukturfinanzierung. Dabei arbeitet die NRW.BANK im<br />

Hausbankenverfahren, das heißt, die Hausbank tritt als mittelnde<br />

Stelle zwischen dem Fördernehmer und der Förderbank<br />

auf.<br />

Darüber hinaus ist die NRW.BANK Staatsbank, eine Aufgabe,<br />

die im Umstrukturierungsgesetz explizit festgeschrieben<br />

ist. In diesem Rahmen arbeitet die NRW.BANK als wettbewerbsneutrale<br />

Förderbank kooperativ und partnerschaftlich<br />

mit den nordrhein-westfälischen Kommunen zusammen. Ihre<br />

unabhängige Beratungskompetenz und ihr breites Angebot,<br />

unter anderem im Bereich der Förderprodukte, ermöglichen<br />

es der NRW.BANK, die Kommunen und Kreise optimal zu begleiten.<br />

In dieser Eigenschaft agiert die NRW.BANK im Geschäftsfeld<br />

der Kommunalfinanzierung unmittelbar mit den Kommunen.<br />

Infrastrukturprojekte werden im Regelfall konsortial mit den<br />

Hausbanken der kommunalen Gesellschaften oder durch<br />

globale Refinanzierungsdarlehen an den Bankensektor finanziert.<br />

Dieses Vorgehen ermöglicht es der Bank in besonderer<br />

Weise, die sich aus der Lage der kommunalen Finanzen<br />

ergebenden Anforderungen in bedarfsorientierte Förder- und<br />

Finanzierungsprodukte einfließen zu lassen. Die NRW.BANK<br />

unterstützt die nordrhein-westfälischen Kommunen, Kreise<br />

und kommunalen Einrichtungen bei der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen<br />

mit einem breiten Förder- und Finanzierungsportfolio.<br />

Hierzu zählen wirtschaftsnahe Förderprodukte<br />

ebenso wie Maßnahmen in den Bereichen Umweltschutz,<br />

Städtebau, Bildung und Soziales.<br />

Die NRW.BANK hat vor dem Hintergrund ihrer Gewährträger<br />

und in ihrer Eigenschaft als Kommunalbank in NRW ein<br />

großes Interesse daran, dass die Kommunen in NRW geordnete<br />

finanzielle Verhältnisse haben. Das Engagement spiegelt<br />

sich einerseits darin wider, dass den Kommunen aufgrund<br />

der guten Refinanzierung zinsgünstige Kommunal- und Kassenkredite<br />

zur Verfügung gestellt werden können. Darüber<br />

hinaus wurden gezielt Förderprogramme aufgelegt, die eine<br />

Finanzierung durch zinsverbilligte Darlehen ermöglichen.<br />

Im Rahmen der Betreuung der Kommunen in Nordrhein-<br />

Westfalen bietet die NRW.BANK als kompetenter und zuverlässiger<br />

Partner in allen Fragen der Finanzierung den Kommunen<br />

insbesondere in den nachfolgend genannten Bereichen<br />

Unterstützung an:<br />

Förderung<br />

• Die Förderbank ist in die Abwicklung zahlreicher<br />

Förderprogramme eingebunden oder wickelt eigene<br />

Programme ab. Die wesentlichen Programme für<br />

Kommunen und kommunale Gesellschaften sind:<br />

• Regionale Wirtschaftsförderung (RWP) gibt einen<br />

Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderbaren Ausgaben;<br />

• Investitionsprogramm Abwasser fördert Maßnahmen im<br />

Abwasserbereich mit Zuschüssen oder zinsgünstigen<br />

Darlehen;<br />

• NRW.BANK.Kommunal Invest finanziert kommunale<br />

Investitionen durch zinsgünstige Darlehen;<br />

• NRW.BANK.Infrastruktur stellt zinsgünstige Darlehen für<br />

Investitionen in die kommunale Infrastruktur zur Verfügung.<br />

Darüber hinaus wird den Kommunen auf Basis einer groben<br />

Projektskizze die Einsatzmöglichkeit weiterer Förderprogramme<br />

auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene aufgezeigt.<br />

Finanzierung<br />

In der Kommunalfinanzierung stellt die NRW.BANK den Kommunen<br />

in Nordrhein-Westfalen Beratung und Strukturierung<br />

sowie bedarfsgerechte Finanzprodukte für die Zins- und Liquiditätssteuerung<br />

zur Verfügung. Bei den Finanzierungen<br />

bietet die NRW.BANK zum Beispiel Kommunaldarlehen mit<br />

Laufzeiten bis zu 40 Jahren und ein Liquiditätsmanagement<br />

über Geldmarkt- und Roll-over-Kredite an. Neben den „klassischen“<br />

Finanzierungsformen hat die NRW.BANK werden<br />

auch einfache Zinssicherungsinstrumente einbezogen.<br />

Daneben wird den Kommunen breite Unterstützung bei der<br />

Identifizierung und finanziellen Strukturierung bis hin zur Finanzierung<br />

von Infrastrukturmaßnahmen angeboten. Dabei<br />

ist es unerheblich, ob die Maßnahme als PPP-Transaktionen<br />

oder als Eigenrealisierung der Kommune umgesetzt wird. Soweit<br />

die Kommune nicht alleiniger Risikoträger einer Finanzierung<br />

ist, beteiligt sich die NRW.BANK als Konsortialpartner<br />

mit Sparkassen und anderen Geschäftsbanken an der Finanzierung.<br />

Auch in der Frage, ob ein Projekt als Eigenrealisierung oder<br />

als PPP durchgeführt werden soll, steht die NRW.BANK der<br />

Kommunalverwaltung zur Verfügung und arbeitet eng mit<br />

der vom Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten PPP-Task<br />

Force zur Entwicklung von PPP-Modellen zusammen.<br />

Interessant können für öffentliche Kunden darüber hinaus<br />

Produkte sein, die das kommunale Vermögen aktiv nutzen<br />

helfen. Dazu zählen Zwischenhaltemodelle für städtische Anteile<br />

an kommunalen Gesellschaften oder auch die Finanzie-<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 87


ung von Investitionen städtischer Tochtergesellschaften.<br />

Beratung<br />

Neben der Finanzierung wird den Kommunen durch verschiedene<br />

Beratungsansätze Unterstützung zur Verfügung<br />

gestellt.<br />

Mit dem Kommunalen Finanz- und Zinsmanagement wird<br />

ein Beratungsansatz zum professionellen Umgang mit dem<br />

Schuldenportfolio angeboten. Mit dieser Beratungsleistung,<br />

die u.a. eine Analyse zum Status Quo, die Erstellung eines<br />

Regelwerks („Finanzrichtlinie“), eine Basisanalyse des Portfolios,<br />

regelmäßige Simulationsrechnungen und die Unterstützung<br />

bei der Umsetzung von Maßnahmen beinhaltet, kann<br />

die Kommune ihre Aufgaben im Finanzbereich professioneller<br />

erfüllen, ohne die Verantwortung aus der Hand zu geben. Dies<br />

kommt der Forderung einiger Kommunalaufsichten nach, die<br />

in ihren Krediterlassen eine Eigenverantwortlichkeit der Kommunen<br />

für diesen wichtigen Bereich fordern. 9<br />

Mit der Auflage eines speziellen Ideenwettbewerbs für innovative<br />

Kommunen sollen erfolg versprechende kommunale<br />

Projektideen und Lösungsansätze für kommunale Fragestellungen<br />

bekannter gemacht werden. Bereits in zwei Durchgängen<br />

wurde der Ideenwettbewerb inzwischen durchgeführt<br />

und konnte eine Vielzahl von „Best-Practice-Beispielen“ hervorbringen.<br />

Die Zusammenarbeit mehrerer Städte zu verschiedensten<br />

Themen wird inzwischen als ein wichtiger Baustein zur Haushaltssanierung<br />

angesehen. Die NRW.BANK kann bei der Umsetzung<br />

entsprechender Projekte in einer begleitenden Moderation<br />

bestehen.<br />

Das Aufgreifen aktueller kommunaler Themen (Wirtschaftlichkeit<br />

von Infrastrukturprojekten im Rahmen von NKF, wirkungsorientierter<br />

Haushalt) im Rahmen von Workshops und<br />

Round-Table-Gesprächen rundet die Aktivitäten der NRW.<br />

BANK in diesem Bereich der beratenden Unterstützung ab.<br />

Die inhaltliche Ausrichtung der kommunalen Themen erfolgt<br />

häufig in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden<br />

und der Kommunalaufsicht, insbesondere wenn<br />

es um die Verbesserung der formellen Rahmenbedingungen<br />

der Kommunen geht.<br />

Zusammengefasst ist die NRW.BANK für die Kommunen und<br />

kommunalen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen ein zuverlässiger<br />

und kompetenter Partner, wenn es um die Finanzierung<br />

von Infrastrukturmaßnahmen und der kommunalen<br />

Haushalte geht.<br />

Um die Betreuung der Kommunen und kommunalen Einrichtungen<br />

in NRW in den Bereichen Finanzierung, Förderung<br />

und Beratung zu gewährleisten, ist ein Beratungsteam mit<br />

Kundenbetreuern für die Öffentlichen Kunden in den Regionen<br />

tätig.<br />

Anmerungen:<br />

FIN-URB-ACT Das Netzwerk für den Mittelstand<br />

1 Vgl. Kommunalfinanzbericht, <strong>Innen</strong>ministerium Nordrhein-Westfalen, September<br />

2009, S. 5.<br />

2 Vgl. Kommunalfinanzbericht, <strong>Innen</strong>ministerium Nordrhein-Westfalen, September<br />

2009, S. 11.<br />

3 Vgl. Kommunalfinanzbericht, <strong>Innen</strong>ministerium Nordrhein-Westfalen, September<br />

2009,S. 5.<br />

4 Vgl. Klein, Martin: Kommunalfinanzen: Es besteht akuter Handlungsbedarf.<br />

Eildienst LKT NRW, Nr. 5/Mai <strong>2010</strong>, S. 156.<br />

5 Vgl. Bergheimer Erklärung, Memorandumstädte (Raus aus den Schulden)<br />

6 Vgl. Hopfe, Jörg; Ishorst, Ralph; Kleinschmidt, Matthias; Bradtke, Markus:<br />

Investitionen in finanzschwachen Kommunen – eine Chance für öffentliche<br />

Haushalte und Infrastruktur?, in Weber, Martin (Hrsg.): PPP-Jahrbuch <strong>2010</strong>,<br />

S.171.<br />

7 Vgl. Hopfe, Jörg; Ishorst, Ralph; Kleinschmidt, Matthias; Bradtke, Markus:<br />

Investitionen in finanzschwachen Kommunen – eine Chance für öffentliche<br />

Haushalte und Infrastruktur?, in Weber, Martin (Hrsg.): PPP-Jahrbuch <strong>2010</strong>,<br />

S.171f.<br />

8 Vgl. Hopfe, Jörg; Ishorst, Ralph; Kleinschmidt, Matthias; Bradtke, Markus:<br />

Investitionen in finanzschwachen Kommunen – eine Chance für öffentliche<br />

Haushalte und Infrastruktur?, in Weber, Martin (Hrsg.): PPP-Jahrbuch <strong>2010</strong>,<br />

S.174.<br />

9 Vgl. Kummerow, Bernd; Hopfe, Jörg: Kommunales Finanz- und Zinsmanagement<br />

aus praktischer Sicht, in: Grimberg, Michael; Niedostadek, André;<br />

Stember, Jürgen (Hrsg.): Kommunalfinanzierung im Brennpunkt . Schriften<br />

zur angewandten Verwaltungsforschung, Bd. 12, Verlag Karla Grimberg.<br />

Gemeinsam für die städtische Wirtschaft – Partnerschaften zur Stärkung und Finanzierung lokaler Unternehmen<br />

Von Jonas Scholze – Projektkoordinator des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen,<br />

Städtebau und Raumentwicklung e.V., Brüssel und Jirka Zapletal - EU-Repräsentanz<br />

des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Brüssel<br />

Lokale Unternehmen gelten als das Rückgrad der städtischen<br />

Wirtschaft und haben zudem starken identitätsstiftenden<br />

Charakter. Entsprechend bemühen sich immer mehr<br />

Städte in Europa ihren lokalen und innovativen Unternehmen<br />

ein attraktives Umfeld und Entwicklungsmöglichkeiten zu<br />

bieten. Dabei wird deutlich, dass insbesondere die kleinen<br />

und innovativen Unternehmen häufig gerade in der Anfangs-<br />

aber auch in Wachstumsphase, Schwierigkeiten haben, die<br />

von ihnen benötigten Finanzmittel zu erhalten. Die Basis für<br />

eine erfolgreiche Unterstützung von kleinen und mittleren<br />

Unternehmen (KMU) ist daher eine starke Partnerschaft auf<br />

lokaler Ebene; zwischen städtischen Behörden und privaten<br />

Schlüsselakteuren, wie etwa Handelskammern oder Beratungsinstituten.<br />

Aber auch die Einbindung lokal agierender<br />

Kreditinstitute, wie Sparkassen und Genossenschaftsbanken<br />

mit ihrem besonderen Auftrag, den Zugang zu Finanzdienst-<br />

leistungen für kleine und mittlere Unternehmen zu erleichtern,<br />

ist dabei bedeutsam. In vielen europäischen Städten sind diese<br />

Akteure schon aktiv, die Unterstützungsstrukturen häufig<br />

aber unkoordiniert, nicht bekannt oder nicht spezifisch auf<br />

die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet.<br />

Das europäische Netzwerk FIN-URB-ACT, in dem sich zwölf<br />

Partner aus elf verschiedenen Regionen Europas zusammengefunden<br />

haben, beschäftigt sich mit eben diesem Themengebiet,<br />

um solche lokale Partnerschaftsstrukturen weiterzuentwickeln<br />

sowie konkrete lokale Aktionspläne zur Koordinierung<br />

und Verbesserung der Unterstützungsangebote für städtische<br />

KMU aufzustellen und umzusetzen. Darunter sind neben dem<br />

Leadpartner Aachen Großstädte wie Rom, Edinburgh oder<br />

Leipzig, mittlere Städte wie Galati (Rumänien), Gliwice (Po-<br />

88 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


len), Reims (Frankreich) oder Gijon (Spanien) sowie die beiden<br />

kleineren Städte Maribor (Slowenien) und Aveiro (Portugal).<br />

Gemeinsam ist allen Partnern das unter anderem aus wirtschaftlichen<br />

Umbrüchen resultierende Interesse an der Förderung<br />

ihrer lokalen Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen<br />

folgende Fragestellungen:<br />

• Wie kann den Unternehmen der Zugang zu notwendigen<br />

finanziellen Mitteln erleichtert werden?<br />

• Wie können Städte und Regionen ihre Rahmen-<br />

bedingungen verändern, um diese finanzielle<br />

aber auch nicht-finanzielle Unterstützung für den<br />

Mittelstand zu verbessern?<br />

• Welche Arten von Netzwerken und Kooperationen sind<br />

Erfolg versprechend, damit lokale Unternehmen besser<br />

von vorhandenen Förderprogrammen profitieren?<br />

• Welche Akteure sollten in den Netzwerken mitarbeiten<br />

und wie kann die Zusammenarbeit mit Akteuren<br />

auf regionaler und nationaler Ebene gestaltet sein?<br />

Die Stadt Aachen ist federführender Partner des Netzwerkes<br />

und für die Gesamtkoordination und Organisation zuständig.<br />

Vor Ort ist darüber hinaus die Sparkasse Aachen aktiv in den<br />

Prozess eingebunden und leistet einen wichtigen finanziellen<br />

Beitrag zur Kofinanzierung des Projekts. Weiterer deutscher<br />

<strong>Teil</strong>nehmer ist die Stadt Leipzig, die mit der Sparkasse Leipzig<br />

zusammenarbeitet. Die thematische Koordinierung liegt<br />

beim Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau<br />

und Raumentwicklung e.V.<br />

Während des letzen Jahres haben die Ereignisse auf den<br />

Finanzmärkten, europäische und nationale Konjunkturprogramme<br />

und die steigende Unsicherheit über die Auswirkungen<br />

der finanzwirtschaftlichen Turbulenzen gezeigt, dass<br />

FIN-URB-ACT ein hochaktuelles Thema behandelt. Entsprechend<br />

groß war das Interesse der Auftaktkonferenz die zu Beginn<br />

des Projektes im Frühjahr 2009 im S-Forum der Sparkasse<br />

Aachen stattfand. Die Vertreter der Partnerstädte erörterten<br />

gemeinsam mit Repräsentanten der Europäischen Kommission,<br />

dem Europaparlament, nationalen und regionalen Ministerien,<br />

Kammern, lokalen Banken und Entwicklungsgesellschaften,<br />

welche Strategien und Maßnahmen notwendig<br />

sind, um aufbauend auf den vorhandenen Potentialen die<br />

städtische Wirtschaft zu stärken und den Zugang zu Finanzmitteln<br />

für KMU zu erleichtern. „Der Weg kann nur über eine<br />

Zusammenarbeit aller Akteure gehen, die vor Ort unterschiedliche<br />

finanzielle und nicht-finanzielle Unterstützungsformen<br />

anbieten“, sagte Dr. Jochen Bräutigam, Vorstandsvorsitzender<br />

der Sparkasse Aachen und Gastgeber der Veranstaltung.<br />

Ein konkretes Erfolgsmodell ist die 1999 initiierte „Gründer-<br />

Region Aachen“, die die genannten Akteure zusammenführt,<br />

um als Dachorganisation und Dachmarke die umfassenden<br />

Beratungs- und Unterstützungsangebote der über 40 Institutionen<br />

in Stadt und Umland transparenter zu gestalten und den<br />

Beratungsprozess zu optimieren. Im Rahmen des Projektes<br />

werden jedoch nicht nur innovative High-tech Unternehmen<br />

angesprochen, sondern Netzwerke und Fördermaßnahmen<br />

für „traditionelle“ Klein- und Kleinstunternehmer der lokalen<br />

städtischen Wirtschaft wie dem Einzelhandel oder die Handwerksbranche.<br />

So wurde auch das Thema Kreativwirtschaft<br />

in der Stadt Linz aufgegriffen. Durch die Schaffung eines effektiven<br />

Netzwerks, konnte dort eine stabile Förderlandschaft,<br />

für die in sich hoch heterogenen KMU der Kreativbranche etabliert<br />

werden. Ein wichtiges Anliegen ist zudem das Thema<br />

Mikrofinanzierung. Neben dem Mikrofinanzmodell der Stadt<br />

Offenbach ist besonders der neu Aufgelegte städtische Mikrofinanzfonds<br />

der Stadt Leipzig, an dem sich die Sparkasse<br />

Leipzig als Kapitalgeber beteiligt, ist ein zentrales Projekt, das<br />

im Rahmen von FIN-URB-ACT diskutiert und begleitet wird.<br />

Im Mittelpunkt des Erfahrungsaustauschs steht jedoch immer<br />

wieder die Frage nach der Rolle der Städte. Innovative<br />

und technologieorientierte Unternehmen können in der Regel<br />

durch eine Vielzahl spezialisierter Akteure Unterstützung<br />

erhalten, und benötigen für verschiedene Phasen von Gründung<br />

und Wachstum auch spezielle Finanzierungsformen<br />

(Seed Capital, Venture Capital, Business Angels etc.). Hier<br />

kommt den Städten selbst eher eine koordinierende und ver-<br />

mittelnde Rolle zu, um die entsprechenden Akteuren an einen<br />

Tisch zu holen und eine besser abgestimmte Unterstützung<br />

sowie mehr Transparenz zu schaffen. Vor allem aber sollen<br />

Sie im Rahmen von FIN-URB-ACT die stärken und schwächen<br />

die lokale Förderlandschaft analysieren und durch koordinierende<br />

Maßnahmen auf die Bedürfnisse der lokalen<br />

Wirtschaft abstimmen. Die Ergebnisse sowie die konkreten<br />

Maßnahmen, die im Rahmen des Projektes in den Partnerstädten<br />

umgesetzt werden, sollen auf der Abschlusskonferenz<br />

in Gliwice (Polen) im April 2011 präsentiert werden.<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 89


Ausschreibungspflicht für kommunale Grundstücksverkäufe?<br />

EuGH beendet Ahlhorn-Rechtsprechung<br />

Von RA Jano Geßner – Dombert Rechtsanwälte, Potsdam<br />

„Der EuGH hat entschieden: Kommunale Immobiliengeschäfte<br />

grundsätzlich nicht ausschreibungspflichtig!“ So oder ähnlich<br />

lautete die frohe Botschaft vor einigen Wochen. Fast schien<br />

man den kollektiven Stoßseufzer nach der Entscheidung des<br />

Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25.03.<strong>2010</strong> vernehmen<br />

zu können. Selten ist eine Entscheidung aus Luxemburg<br />

wohl mit so großer Erleichterung, jedenfalls auf Seiten der öffentlichen<br />

Hand, aufgenommen worden.<br />

Vorausgegangen war dem ein kurzer, aber heftig geführter<br />

Streit in Fachliteratur, Rechtsprechung und betroffenen Kreisen.<br />

Mit der berühmten Ahlhorn-Entscheidung des Oberlandesgerichts<br />

Düsseldorf (OLG) aus dem Juni 2007 schien<br />

erneut eine jahrzehntelang geübte Praxis im europäischen Vergaberecht<br />

zu fallen. Kommunale Grundstücksgeschäfte in Verbindung<br />

mit Städtebauprojekten sollten nach dem Entscheid<br />

des OLG nunmehr ausschreibungspflichtig sein. Der Eingriff<br />

in sogar grundrechtlich geschützte Rechtsgüter, nämlich die<br />

kommunale Planungshoheit, schien nicht mehr abwendbar.<br />

Bemerkenswert war zudem, dass der Vorstoß diesmal nicht<br />

aus Brüssel kam, sondern von Seiten der nationalen Justiz.<br />

Zwar hatte der deutsche Gesetzgeber mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz<br />

im vergangenen Jahr bereits<br />

seinen Beitrag dazu leisten wollen, dass kommunale Immobiliengeschäfte<br />

mit Privatinvestoren nicht dem Vergaberecht<br />

unterfallen. Es fehlte jedoch nicht an Stimmen, die vor einer<br />

Europarechtswidrigkeit der Neuregelungen im deutschen<br />

Wettbewerbsrecht warnten. Auf die Klärung durch den EuGH<br />

wurde daher nahezu händeringend gewartet. Liegt diese mit<br />

dem Urteil des EuGH vom 25.03.<strong>2010</strong> nun vor? Ja und nein.<br />

Eine größere Rechtssicherheit für die öffentliche Hand ist unbestreitbar.<br />

Fragen bleiben dennoch und damit erneut genügend<br />

Raum für Auseinandersetzungen.<br />

Was bisher geschah<br />

Wohl nur selten hat eine vergaberechtliche Entscheidung so<br />

viel Diskussionen, Kritik und Widerstand innerhalb kürzester<br />

Zeit hervorgerufen wie die sogenannte „Ahlhorn“-Entscheidung<br />

des OLG Düsseldorf vom 13.06.2007 (VII-Verg 2/07).<br />

Waren kommunale Immobiliengeschäfte bis dahin allenfalls<br />

unter dem Stichwort „Beihilfe“ Anlass für Prüfungen, sollte es<br />

sich nunmehr um – sogar europaweit – ausschreibungspflichtige<br />

Vorgänge handeln (können).<br />

Mehrere Oberlandesgerichte sowie Vergabekammern schlossen<br />

sich der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf an. Anderslautende<br />

Entscheidungen blieben eher selten. Umso heftiger<br />

war der Widerspruch in der Fachliteratur und bei den<br />

kommunalen Interessenvertretern.<br />

Ahlhorn-Beschluss des OLG Düsseldorf<br />

vom 13.06.2007<br />

Dem Ahlhorn-Beschluss des OLG Düsseldorf lag ein Sachverhalt<br />

zugrunde, bei dem das im Eigentum des Bundes stehende<br />

Gelände eines ehemaligen Militärflughafens verkauft<br />

werden sollte. Als Erwerber war ein Investor gesucht, der<br />

zugleich ein Konzept zur Stärkung des kommunalen Wirtschaftsstandortes,<br />

insbesondere zur Schaffung von Arbeitsplätzen,<br />

realisieren sollte. Dazu wollte die Gemeinde mit dem<br />

Investor einen städtebaulichen Vertrag abschließen, mit dem<br />

er sich zur Umsetzung seines Nutzungskonzepts verpflichten<br />

sollte. Bund und Gemeinde stimmten sich insoweit bei der<br />

Auswahl des Investors ab.<br />

Ging die Vorinstanz noch davon aus, dass Bund und Gemeinde<br />

damit keine eigene Beschaffung durchführen wollten, sah<br />

das OLG Düsseldorf die geplante Veräußerung an den Investor<br />

– verbunden mit dem Abschluss eines städtebaulichen<br />

Vertrages – als ausschreibungspflichtigen Vorgang an.<br />

Thesen des OLG Düsseldorf<br />

Nach Auffassung des OLG Düsseldorf reichte es für die Annahme<br />

eines vergaberechtlich relevanten Vorgangs aus, dass<br />

die Öffentliche Hand bei dem Verkauf von Grundstücken (auch<br />

nur) mittelbar öffentliche Interessen verfolgte und dies durch<br />

vertragliche Regelungen sicherstellte. Die städtebauliche<br />

Aufwertung eines Gemeinde- bzw. Stadtgebietes, die Stärkung<br />

der Wirtschaftskraft einer Gemeinde; Gewerbeansiedlungen<br />

oder ein sonstiges kommunalpolitisches Ziel sollte als<br />

ein solch mittelbares Eigeninteresse ausreichen. Es kam nur<br />

darauf an, dass das herzustellende Bauwerk entsprechend<br />

den Erfordernissen der Kommune erstellt werde. Dies wiederum<br />

lag schon immer dann vor, wenn der abzuschließende<br />

Vertrag eine Verpflichtung des Investors zur Durchführung<br />

bestimmter Baumaßnahmen beinhaltete.<br />

Mit dieser sehr weiten Auslegung des Begriffs „Bauauftrag“<br />

unterfielen auch städtebauliche Verträge dem EU-Vergaberecht,<br />

wenn sie nur (irgendwie) dazu dienten, städtebauliche<br />

Gestaltungsvorstellungen der Kommune umzusetzen.<br />

Dieser Befund verwunderte zunächst, ist mit der Veräußerung<br />

eines Grundstücks doch keine Beschaffung, sondern<br />

eine Weggabe verbunden. Die öffentliche Hand empfängt bei<br />

Grundstücksverkäufen regelmäßig Geld in Form des Kaufpreises<br />

und zahlt dafür nichts. Dieses scheinbare Manko löste<br />

das OLG Düsseldorf über die Annahme eines Bauauftrags<br />

in Form einer Baukonzession. Damit musste auch das – für<br />

die Annahme eines Bauauftrags erforderliche – Entgelt nicht<br />

mehr von der Kommune stammen. Mit der Veräußerung des<br />

Grundstückes an den Investor werde ihm – so das Gericht –<br />

das Recht zur Nutzung des Grundstückes verschafft und damit<br />

das für das Annahme einer Baukonzession erforderliche<br />

Verwertungs- bzw. Nutzungsrecht.<br />

Das OLG Düsseldorf setzte diese Rechtsprechung auch in<br />

nachfolgenden Entscheidungen konsequent fort. Mehrere<br />

Oberlandesgerichte (wie das OLG Bremen oder das OLG<br />

Karlsruhe) und die jeweiligen erstinstanzlichen Vergabekammern<br />

schlossen sich dieser Rechtsprechung an. Nicht nur<br />

reine Städtebauprojekte, sondern auch die Verpachtung von<br />

Grundstücken zur Errichtung von Windenergieanlagen sollten<br />

etwa danach dem Vergaberecht unterfallen, wenn im Vertrag<br />

eine entsprechende Bauverpflichtung enthalten war.<br />

„Steckengebliebene“ Städtebauprojekte<br />

Diese auch Fachkreise überraschende Entscheidung des<br />

OLG Düsseldorf führte in der Folge zu einer Reihe von „steckengebliebenen“<br />

Städtebauprojekten. Einkaufszentren, Fe-<br />

90 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


ienparks, Hotels, Sportplätze usw. mussten durch die Kommunen<br />

auf ihre europaweite Ausschreibungspflicht geprüft<br />

werden. Sie wurden in einer Reihe von Fällen auch gerichtlich<br />

gestoppt. Investoren, die in den durchgeführten Auswahlverfahren<br />

nicht zum Zuge gekommen waren, sahen ihre Chance,<br />

teilweise noch Monate später über das vergaberechtliche<br />

Nachprüfungsverfahren doch noch den Abschluss des Vertrages<br />

mit dem bevorzugten Investor zu Fall zu bringen. Auch<br />

als „Konkurrenzverhinderungsmöglichkeit“ wurde der Nachprüfungsantrag<br />

genutzt. Dies ging aber selbst dem OLG Düsseldorf<br />

zu weit.<br />

„Umgehung“ der Ausschreibungspflicht<br />

Kaum überraschend, wurden schon kurz nach der Ahlhorn-<br />

Entscheidung am 25.06.2007 erste „Umgehungsversuche“<br />

bekannt, denen das OLG Düsseldorf wiederum konsequent<br />

einen Riegel vorschob: So sollte nicht nur der Vertrag mit<br />

ausdrücklich geregelter Bauverpflichtung dem Vergaberecht<br />

unterfallen. Auch ein Vertrag ohne Bauverpflichtung, bei dem<br />

sich aber die Gemeinde für den Fall der Nichtrealisierung des<br />

Städtebauprojekts ein Rücktrittsrecht, eine Vertragsstrafe<br />

oder ähnliche Sanktionen vorbehalten hatte, sollte ausschreibungspflichtig<br />

sein.<br />

Selbst ein Vertrag ohne ausdrückliche Bauverpflichtung und<br />

ohne sonstige Sanktionsregelungen war nach der Auffassung<br />

des OLG Düsseldorf dem Vergaberecht unterworfen, wenn<br />

die Beteiligten den Verzicht auf solche Verpflichtungen bzw.<br />

Sanktionen gerade in Reaktion auf die Ahlhorn-Rechtsprechung<br />

des OLG Düsseldorf vereinbart hatten. Immerhin würden<br />

die Beteiligten in einem solchen Fall ja nichts anderes<br />

wollen als vorher ausdrücklich besprochen war. Dass dies<br />

mehr und mehr dem Blick in die Kristallkugel ähneln würde<br />

als klaren vergaberechtlichen Anforderungen, war wohl auch<br />

dem Gericht selbst bewusst.<br />

Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf<br />

Beeindruckt vielleicht auch von dem doch massiven Widerstand,<br />

der dem OLG Düsseldorf entgegenschlug, trat das<br />

Gericht am 02.10.2008 (Verg 25/08) die Flucht nach vorn an<br />

und nutzte – fast möchte man sagen – die erstbeste Gelegenheit,<br />

ein einschlägiges Verfahren dem EuGH vorzulegen.<br />

Dies war umso erstaunlicher, als in den vorangegangenen<br />

Entscheidungen eine solche Vorlage fast stereotyp mit der<br />

Begründung abgelehnt wurde, die bisherige Rechtsprechung<br />

des EuGH und die EU-Vergaberichtlinien würden gar kein anderes<br />

Ergebnis zulassen als den vom OLG Düsseldorf angenommenen<br />

Befund.<br />

Vergaberechtsmodernisierungsgesetz<br />

Zwischenzeitlich hatte auch der deutsche Gesetzgeber, mit<br />

veranlasst durch den Druck der kommunalen Interessenvertretungen,<br />

Anstrengungen unternommen, der Ahlhorn-<br />

Rechtsprechung die Basis zu entziehen. Fast über Nacht<br />

wurde im laufenden Gesetzgebungsverfahren zunächst die<br />

Definition des Bauauftrags in § 99 Abs. 3 3. Alternative GWB<br />

(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) geändert. Der<br />

Auffangtatbestand des öffentlichen Bauauftrags setzt danach<br />

voraus, dass die Bauleistung dem Auftraggeber unmittelbar<br />

wirtschaftlich zugute kommen muss. Damit sollte klargestellt<br />

werden, dass es sich um eine Beschaffung für den Auftraggeber<br />

handeln muss, das heißt ein eigener Beschaffungsbedarf<br />

vorhanden ist. Die nur mittelbare <strong>Teil</strong>habe der Kommune an<br />

einem Städtebauprojekt, sei es durch die Stärkung der Wirtschaftskraft,<br />

durch Schaffung von Arbeitsplätzen oder die<br />

städtebauliche Aufwertung eines Stadtviertels, reicht danach<br />

nicht. Die Verwirklichung einer lediglich angestrebten städtebaulichen<br />

Entwicklung oder Gestaltung ist nicht als Beschaffung<br />

einer Leistung am Markt zu werten.<br />

Zudem wurde der Begriff der Baukonzession in § 99 Abs. 6<br />

GWB neu geregelt. Danach darf die Gegenleistung für die<br />

Bauarbeiten in einem nur befristeten Recht auf Nutzung<br />

der baulichen Anlage bestehen. Mit der Befristung des Nutzungsrechtes<br />

sollte der Verkauf eines Grundstückes nicht<br />

der Baukonzession unterfallen, da es sich um die endgültige<br />

Verschaffung eines Nutzungsrechtes und nicht nur um eine<br />

befristete handelt.<br />

Schnell wurden allerdings in der Fachliteratur und zum <strong>Teil</strong><br />

auch in der Rechtsprechung Stimmen laut, die diese Regelungen<br />

für nicht europarechtskonform hielten. Es wurde davor<br />

gewarnt, Städtebauprojekte ohne Ausschreibung mit privaten<br />

Investoren zu realisieren. Vielmehr sollte die Entscheidung<br />

des EuGH abgewartet werden. Diese liegt mit dem Urteil des<br />

EuGH vom 25.03.2007 (Rs. C-451/08) nun vor.<br />

Ahlhorn – nur ein Sturm im Wasserglas?<br />

Das OLG Düsseldorf hatte dem EuGH zur Vorabentscheidung<br />

eine Reihe von Fragen zum Begriff des Bauauftrags bzw. der<br />

Baukonzession vorgelegt. In dem zu entscheidenden Fall<br />

ging es erneut um eine Immobilie des Bundes, deren Veräußerung<br />

nicht im Wege eines förmlichen Vergabeverfahrens<br />

ausgeschrieben wurde. Nach den Vorgaben des Bundes waren<br />

die auf dem Grundstück zulässigen Nutzungen und baurechtlichen<br />

Voraussetzungen vom Käufer mit der zuständigen<br />

Kommune abzustimmen. Aus städtebaulichen Gründen gab<br />

der Bund in Abstimmung mit der Kommune dem Angebot<br />

eines Investors den Vorzug; die zuständige Kommune sprach<br />

sich für die Planung dieses Investors aus. Der Abschluss eines<br />

städtebaulichen Vertrages war in der Zukunft vorgesehen.<br />

Das OLG Düsseldorf ging erneut von einer Gesamtschau von<br />

Grundstückskaufvertrag und – hier sogar nur in Aussicht gestellten<br />

– städtebaulichem Vertrag und im Ergebnis von einem<br />

öffentlichen Bauauftrag aus. Dem widersprach nunmehr der<br />

EuGH. Die Kernsätze seiner – für die städtebauliche und vergaberechtliche<br />

Praxis der Zukunft nicht zu unterschätzenden<br />

– Entscheidung:<br />

1. unmittelbar wirtschaftliches Interesse<br />

an Bauleistung erforderlich<br />

Der Begriff „öffentlicher Bauauftrag“ setzt nach Ansicht des<br />

EuGH zwar nicht voraus, dass eine Bauleistung für den Auftraggeber<br />

in einem gegenständlichen oder körperlich zu verstehenden<br />

Sinne beschafft wird. Sie muss dem Auftraggeber<br />

aber (wie in § 99 Abs. 3 GWB bestimmt) unmittelbar wirtschaftlich<br />

zugutekommen.<br />

Was bedeutet das? Entscheidendes Kriterium für die Annahme<br />

eines Bauauftrags ist für den EuGH das unmittelbare wirtschaftliche<br />

(Eigen-)Interesse des öffentlichen Auftraggebers<br />

an der Bauleistung. Dafür hat der EuGH drei Fallgruppen benannt:<br />

Dieses wirtschaftliche Interesse ist zunächst gegeben, wenn<br />

der öffentliche Auftraggeber Eigentümer der Bauleistung<br />

oder des Bauwerks werden soll, das Gegenstand des Auftrags<br />

ist. Ein solches wirtschaftliches Interesse lässt sich<br />

weiterhin annehmen, wenn der öffentliche Auftraggeber über<br />

einen Rechtstitel verfügen soll, der ihm die Verfügbarkeit der<br />

Bauwerke im Hinblick auf ihre öffentliche Zweckbestimmung<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 91


sicherstellt. Als Beispiel verweist der EuGH hier auf seine Entscheidung<br />

zur Ausschreibungspflicht bei Erschließungsverträgen<br />

(Urteil vom 12.07.2001, C-399/98). Schließlich kann<br />

das wirtschaftliche Interesse in wirtschaftlichen Vorteilen, die<br />

der öffentliche Auftraggeber aus der zukünftigen Nutzung<br />

oder Veräußerung des Bauwerks ziehen kann, in seiner finanziellen<br />

Beteiligung an der Erstellung des Bauwerks (wie<br />

in der Entscheidung vom 18.01.2007, C-220/05) oder in den<br />

Risiken bestehen, die er im Falle eines wirtschaftlichen Fehlschlags<br />

des Bauwerks trägt.<br />

2. Ausübung städtebaulicher Regelungszuständigkeit<br />

genügt nicht<br />

Wird dagegen mit den Bauleistungen lediglich ein im allgemeinen<br />

Interesse liegendes öffentliches Ziel erfüllt, für dessen<br />

Beachtung der öffentliche Auftraggeber zu sorgen hat, fehlt<br />

es an einem öffentlichen Bauauftrag. Die bloße Ausübung<br />

von städtebaulichen Regelungszuständigkeiten ist weder<br />

auf den Erhalt einer vertraglichen Leistung noch auf die Befriedigung<br />

des unmittelbaren wirtschaftlichen Interesses des<br />

öffentlichen Auftraggebers gerichtet. Erst wenn der Auftraggeber<br />

ausdrücklich Maßnahmen ergriffen hat, um die Merkmale<br />

der Bauleistung zu definieren oder zumindest einen entscheidenden<br />

Einfluss auf ihre Konzeption auszuüben, kommt<br />

ein öffentlicher Bauauftrag in Betracht. Die bloße Prüfung von<br />

Bauplänen im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens<br />

oder die Aufstellung eines Bebauungsplans oder Flächennutzungsplans<br />

genügt dafür indes nicht.<br />

3. Einklagbare Verpflichtung muss vereinbart sein<br />

Ein öffentlicher Bauauftrag liegt zudem nur dann vor, wenn<br />

der Auftragnehmer auch eine einklagbare Verpflichtung zur<br />

Erbringung von Bauleistungen gegen Entgelt übernimmt.<br />

Bloße Absichten stellen keine verbindlichen Verpflichtungen<br />

dar und genügen in keiner Weise den Voraussetzungen an<br />

einen öffentlichen Auftrag.<br />

4. Nutzungsrecht bei Baukonzession<br />

Die Verschaffung des für eine Baukonzession erforderlichen<br />

Nutzungsrechts durch den Auftraggeber kann nicht allein<br />

durch die Erteilung einer Baugenehmigung oder die Aufstellung<br />

eines Bebauungsplans erfolgen. Zudem hält der<br />

EuGH fest, dass die Baukonzession die Übertragung eines<br />

Nutzungsrechtes voraussetzt. Dafür muss der Auftraggeber<br />

über die Nutzung des Bauwerks erst einmal verfügen können.<br />

Daran fehlt es, wenn das erforderliche Nutzungsrecht<br />

am Bauwerk allein im Eigentumsrecht des entsprechenden<br />

Auftragnehmers verwurzelt ist.<br />

Was bringt die Zukunft?<br />

Das Urteil des EuGH bestätigt den deutschen Gesetzgeber.<br />

Zwar fehlt es – anders als im Schlussantrag des Generalanwaltes<br />

– an einer ausdrücklichen Bewertung der deutschen<br />

Gesetzesänderung im GWB. Der Wortlaut des § 99 Abs. 3<br />

GWB steht aber ganz in Übereinstimmung mit der Auffassung<br />

des EuGH zum unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse des<br />

öffentlichen Auftraggebers. Auch was die Frage einer Befristung<br />

von Baukonzessionen betrifft, ist trotz der hier etwas<br />

zurückhaltenden Formulierung des EuGH davon auszugehen,<br />

dass die deutsche Regelung in § 99 Abs. 6 GWB europarechtskonform<br />

ist.<br />

92 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong><br />

Fazit<br />

Mit der Entscheidung des EuGH ist der Schlusspunkt unter<br />

die sogenannte Ahlhorn-Rechtsprechung gesetzt und die<br />

Anwendung des Vergaberechts bei kommunalen Immobiliengeschäften<br />

auf ein vernünftiges Maß zurückgeführt. Unbestritten<br />

verschafft das Urteil des EuGH mehr Rechtssicherheit<br />

für die deutschen Kommunen. Denn fest steht nun, dass<br />

nicht alle Grundstücksveräußerungen mit Bauverpflichtung<br />

ausschreibungspflichtig sind. Rein städtebaulich veranlasste<br />

oder motivierte Immobiliengeschäfte der öffentlichen Hand<br />

können vergaberechtsfrei realisiert werden; oder anders<br />

gesagt: Allein städtebauliche Interessen reichen für die Begründung<br />

eines vergaberechtspflichtigen Vorgangs nicht aus.<br />

„Normale“ städtebauliche Tätigkeiten unterfallen nicht dem<br />

Anwendungsbereich des Vergaberechts. Die kommunalen<br />

Handlungs- und Gestaltungsspielräume sind damit (wieder)<br />

gewahrt, Investorenauswahlverfahren ohne Einhaltung der<br />

strengen Vergabevorschriften wieder zulässig.<br />

Vorsicht bleibt dennoch geboten: Fälle, in denen ein unmittelbares<br />

wirtschaftliches Interesse der Kommune bejaht werden<br />

kann, sind vielfältig denkbar. Es ist sicher zu erwarten, dass<br />

sich Vergabekammern und -senate damit zukünftig befassen<br />

werden.<br />

Gewerbe-Restschuldversicherung: Wirksamer Schutz gegen Insolvenz<br />

Interview mit Sebastian Fonken – Key Account Manager, April Financial Service, München<br />

Selbständige, Freiberufler und Inhaber von Personengesellschaften<br />

sowie geschäftsführende Gesellschafter haften in<br />

der Regel persönlich für die Kredite des Unternehmens. Diese<br />

Haftung ist nicht nur in wirtschaftlich schwierigen Zeiten<br />

mit gewissen Risiken verbunden, denn für das Wohl und Weh<br />

eines Unternehmens ist auch die persönliche Leistungsfähigkeit<br />

und Arbeitskraft des Unternehmers von größter Bedeutung.<br />

Fällt dieser aus, kann das Unternehmen schnell in eine<br />

finanzielle Schieflage geraten.<br />

Eine schwierige Situation, nicht nur für den Betroffenen, sondern<br />

auch für das jeweilige Kreditinstitut, dessen Darlehen<br />

nicht mehr bedient werden kann und das somit auf die noch<br />

ausstehenden Raten verzichten muss. Allerdings ist seit mehr<br />

als 2 Jahren eine innovative Lösung für alle Beteiligten auf<br />

dem Markt: die Gewerbe-Restschuldversicherung, kurz Ge-<br />

werbe-RSV genannt, die von der APRIL Financial Services<br />

zusammen mit ihrer Schwestergesellschaft, der Axeria Prévoyance<br />

S.A., angeboten wird. Letztere ist der Risikoträger der<br />

Gewerbe-RSV und einer der erfolgreichsten französischen<br />

Lebens- und Personenversicherer mit Hauptsitz in Lyon. Axeria<br />

Prévoyance gehört seit 1998 zu der an der französischen<br />

Börse notierten APRIL Group und hat sich die Gen Re als<br />

starken Rückversicherer ausgewählt.<br />

Für die im Rahmen der Gewerbe-RSV anfallenden Aufgaben<br />

wie Vertrieb, Verwaltung und Sachbearbeitung<br />

zeichnet die APRIL Financial Services verantwortlich. Der<br />

Produktgeber sieht den Zugang zu Gewerbetreibenden, Firmenkunden<br />

und Existenzgründern derzeit exklusiv über die<br />

öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. Der Verkauf der Produkte<br />

erfolgt mittels eines internetbasierten Rechners unter


In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie der anhaltenden<br />

Finanzkrise setzen sowohl Unternehmen als<br />

auch die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute verstärkt<br />

auf Sicherheit. Zum Beispiel in Form einer<br />

Gewerbe-RSV. Kommunalwirtschaft sprach mit Sebastian<br />

Fonken, Key Account Manager der APRIL<br />

Financial Services.<br />

KW: Restschuldversicherungen wird nachgesagt, sie<br />

würden Kredite verteuern. Ist das bei der Gewerbe-<br />

RSV nicht der Fall?<br />

Fonken: Das schlechte Image der Restschuldversicherungen<br />

stammt aus einigen speziellen Fällen im<br />

Konsumentenkreditbereich. Die Gewerbe-RSV der<br />

APRIL Financial Services ist nicht vergleichbar mit<br />

dieser Art Restschuldversicherungen.<br />

KW: Was ist der Unterschied zwischen einer Gewerbe-RSV<br />

und einer herkömmlichen Restschuldversicherung<br />

aus dem Ratenkreditbereich?<br />

Fonken: Die Gewerbe-RSV wird nicht obligatorisch in<br />

einen Darlehensvertrag integriert, vielmehr erfolgen<br />

Beratung und Verkauf über eine externe Schnittstelle.<br />

Es gibt daher einen separaten Versicherungsvertrag<br />

mit einmaliger oder ratierlicher Zahlungsweise. Das<br />

bedeutet für den Kunden maximale Transparenz bei<br />

der Darstellung der Versicherungsbeiträge. Die Versicherungsverläufe<br />

sind je nach Kreditprodukt individualisiert.<br />

So ist gewährleistet, dass der Kunde eine<br />

Absicherung erhält, die optimal zu ihm passt. Darüber<br />

hinaus verfügt der Produktanbieter über eine schlanke<br />

Kostenstruktur. Es gibt keinen Overhead und keine<br />

teure Außenorganisation. Dies ist auch notwendig!<br />

Die Beziehung zwischen Firmen- oder Gewerbekunden<br />

und Berater ist langfristig und ganzheitlich ausgelegt.<br />

KW: Warum sollten Gewerbetreibende und Unternehmer<br />

eine Gewerbe-RSV abschließen?<br />

Fonken: Gerade bei kleineren und mittelständischen<br />

Unternehmen ist die Leistungsfähigkeit und Arbeitskraft<br />

des Unternehmers von großer Bedeutung, denn<br />

die Mitarbeiter können den Unternehmer oftmals<br />

nicht ersetzen. Erwirtschaftet das Unternehmen aufgrund<br />

eines Ausfalls seines „Chefs“ einen geringeren<br />

oder gar keinen Umsatz und sind darüber hinaus auch<br />

noch gewerbliche Kredite zu bedienen, ist der Weg in<br />

die Insolvenz oftmals nicht mehr weit. Die Gewerbe-<br />

RSV übernimmt dann die betrieblichen Kreditkosten<br />

inkl. Tilgung und sichert damit das Fortbestehen des<br />

Unternehmens.<br />

KW: Was genau kann ein Unternehmer durch die Gewerbe-RSV<br />

absichern?<br />

Fonken: Biometrische Risiken wie Krankheit oder<br />

Todesfall – Risiken also, die mit bestehenden Produkten<br />

bislang nicht ausreichend abgesichert werden<br />

konnten. Da Berufsunfähigkeits- oder Krankentagegeldversicherungen<br />

den Unternehmer nur privat absi-<br />

chern, ist die Gewerbe-RSV eine ebenso sinnvolle wie<br />

problembezogene Lösung.<br />

KW: Welche Absicherungsformen für Unternehmer<br />

bietet die APRIL Financial Services den Kreditinstituten<br />

an?<br />

Fonken: Grundsätzlich gibt es drei Arten, erstens zur<br />

Kreditabsicherung von Annuitätendarlehen mit einer<br />

Laufzeit bis zu 30 Jahren für unbegrenzte Kreditsummen,<br />

zweitens für die Kontolinienabsicherung (Kontokorrentkredite)<br />

und schließlich für Förderdarlehen.<br />

Abgesichert werden natürliche Personen, die eine tragende<br />

Rolle im Unternehmen innehaben. Versicherbar<br />

sind grundsätzlich die gesamten Kreditsummen<br />

und -laufzeiten, aber auch <strong>Teil</strong>mengen daraus.<br />

Bei Small Tickets, d.h. bis zu einer Versicherungssumme<br />

von 80.000 Euro, entfällt sogar eine aufwendige<br />

Gesundheitsprüfung. Somit ist der Verkauf an alle<br />

Kunden unabhängig von deren Gesundheitszustand<br />

möglich. Bei größeren Krediten gibt es ein gestaffeltes<br />

Annahmesystem mit Gesundheitsfragen bzw. medizinischer<br />

Prüfung.<br />

KW: Wie hat sich der Markt für die Gewerbe-RSV seit<br />

der Einführung durch APRIL Financial Services entwickelt?<br />

Fonken: Ganz klar, die Gewerbe-RSV ist ein Erfolgsmodell,<br />

denn die Kunden sehen in wirtschaftlich<br />

schwierigen Zeiten verstärkt die Notwendigkeit, sich<br />

abzusichern. Dementsprechend konnten wir in den<br />

vergangenen sechs Monaten ein großes Umsatzwachstum<br />

verzeichnen und viele Sparkassen als neue Vertriebspartner<br />

hinzugewinnen. Mittlerweile vertreiben<br />

zirka 60 Sparkassen aus nahezu allen Verbänden unser<br />

Produkt. Diese schätzen an unserem Produkt, dass<br />

es sich einfach verkaufen lässt und eine bessere Marge<br />

bietet als eine „herkömmliche“ Risiko-Lebensversicherung.<br />

Weiterhin kompensiert die Gewerbe-RSV<br />

die gestiegenen Risikokosten der Kreditinstitute.<br />

KW: Welche Vorteile bietet die Gewerbe-RSV dem<br />

Kreditgeber?<br />

Fonken: Eine Sparkasse bietet ihrem Kunden mit<br />

der Gewerbe-RSV ein wichtiges und erfolgreiches<br />

Produkt im Rahmen einer verantwortungsvollen<br />

Kreditvergabe. Die Kredite des Unternehmers sind<br />

abgesichert und das Geldinstitut bleibt nicht auf dem<br />

notleidenden Darlehen sitzen. Es erspart sich unangenehme<br />

Rechtsstreitigkeiten und kann eine mitunter<br />

lang gepflegte Kundenbeziehung aufrechterhalten.<br />

Nicht zuletzt erhält der Kundenberater über die Gewerbe-RSV<br />

einen praktischen Anlass zu einem neuen<br />

Kundengespräch. Dazu eignet sich auf einfache Art<br />

und Weise das Ankerprodukt der Gewerbe-RSV, die<br />

Kontokorrentabsicherung. Aber auch die Absicherung<br />

älterer Kreditverpflichtungen ist über eine Bestandsaktion<br />

jederzeit möglich.<br />

KW: Vielen Dank für das Gespräch!<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 93


www.restschuldversicherung.de, somit ist der Implementierungsaufwand<br />

des Produktes minimal.<br />

Win-Win-Situation<br />

Die Gewerbe-RSV funktioniert nach einem einfachen Prinzip:<br />

Im Krankheitsfall übernimmt sie alle betrieblichen Kreditraten<br />

– und zwar solange der Versicherte krank oder erwerbsunfähig<br />

ist. Im Todesfall begleicht die Gewerbe-RSV außerdem den<br />

noch ausstehenden Restkredit in voller Höhe, was den Fortbestand<br />

des Unternehmens sichert. Dabei können Unternehmer,<br />

aber auch Angestellte, die eine tragende Rolle im Unternehmen<br />

spielen, wie z.B. der Top-Verkäufer, versichert werden.<br />

Nicht nur der Unternehmer, auch das Kreditinstitut profitiert<br />

gleich mehrfach von dem innovativen Konzept der Gewerbe-RSV.<br />

Denn: ausgelegte Darlehen und das Kreditrisiko<br />

sind durch die Gewerbe-RSV wirkungsvoll abgesichert. Das<br />

schafft nicht nur beiderseitiges Vertrauen, sondern trägt maßgeblich<br />

zur Kundenbindung bei. Zudem lässt sich die Marge<br />

im Kreditgeschäft durch dieses nützliche Zusatzprodukt<br />

deutlich steigern, und das bei geringem Beratungsaufwand.<br />

Ein weiterer Vorteil ist schließlich die einfache Handhabung,<br />

denn die Integration einer speziellen Software in das hauseigene<br />

IT-System ist nicht notwendig.<br />

Kein Wunder also, dass sich die Gewerbe-RSV seit ihrer<br />

Einführung durch die APRIL Financial Services als echtes<br />

Erfolgsmodell erweist. So ist die Gewerbe-RSV längst fester<br />

Bestandteil des Portfolios namhafter Kreditinstitute geworden<br />

und mehrere tausend Unternehmen greifen inzwischen<br />

ganz selbstverständlich auf diese effektive Form der Absicherung<br />

zurück.<br />

Verkehrsinfrastruktur auf dem Erfolgsweg: Das Pilotprojekt A4 als PPP-Modell<br />

Von Bernward Kulle – Mitglied des Vorstands HOCHTIEF Concessions AG<br />

und Sprecher der Geschäftsführung HOCHTIEF PPP Solutions GmbH, Essen<br />

Nach nur knapp zweijähriger Bauzeit und damit ein Jahr<br />

früher als vorgesehen hat die Konzessionsgesellschaft Via<br />

Solutions Thüringen GmbH & Co. KG am 6. Januar dieses<br />

Jahres die Umfahrung Hörselberge, die Neubaustrecke der<br />

Bundesautobahn 4 (A4), in Betrieb genommen. Der Neu- beziehungsweise<br />

Ausbau der A4 zwischen der Landesgrenze<br />

Hessen/Thüringen und der Anschlussstelle Gotha war das erste<br />

Bundesfernstraßenprojekt, das als Public-Private-Partnership-(PPP-)-Modell<br />

im ostdeutschen Autobahnnetz realisiert<br />

wurde. Es dient zudem dem Bundesministerium für Verkehr,<br />

Bau und Stadtentwicklung als eines von vier Pilotprojekten,<br />

um umfängliche Erfahrungen mit der langfristigen, vertraglich<br />

geregelten Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und<br />

Privatwirtschaft zu sammeln. Die bisherige Bilanz kann sich<br />

sehen lassen: Sowohl die Nutzer als auch die öffentliche Hand<br />

und die Konzessionsgesellschaft sind mit der in Rekordzeit<br />

erstellten Straße rundherum zufrieden.<br />

Das Bundesministerium hatte Via Solutions Thüringen im<br />

Oktober 2007 den Auftrag über Planung, Finanzierung, Bau<br />

sowie den 30-jährigen Betrieb des zirka 45 Kilometer langen<br />

Abschnitts der A4 erteilt. An der privaten Betreibergesellschaft<br />

sind HOCHTIEF Concessions (über HOCHTIEF PPP<br />

Solutions) und der VINCI-Konzern mit jeweils 50 Prozent beteiligt.<br />

Nur wenige Monate später, am 3. April 2008, konnten<br />

die privaten Betreiber den Grundstein für die neue Autobahn<br />

zwischen Eisenach und Gotha legen. Die Bauarbeiten übertrugen<br />

sie einer Arbeitsgemeinschaft, die zu 33 Prozent aus<br />

der VINCI-Tochtergesellschaft EUROVIA und zu 33 Prozent<br />

aus der HOCHTIEF Construction AG bestand. Die übrigen<br />

34 Prozent verteilten sich auf die beiden mittelständischen<br />

Unternehmen Josef Rädlinger Bauunternehmen GmbH und<br />

Strassing-Limes Bau GmbH.<br />

Weil die Erdbauarbeiten im Jahr 2008 deutlich schneller vorangingen<br />

als geplant, waren sie im April 2009 bereits nahezu<br />

abgeschlossen. Im Sommer 2009 wurden bis zu 1000 Meter<br />

von der obersten Schicht, der Fahrbahndecke aus Beton, am<br />

Tag hergestellt. Parallel dazu liefen die Arbeiten an den Überführungsbauwerken<br />

auf Hochtouren. So konnte Via Solutions<br />

Thüringen nach nur knapp zweijährigem Bau die Umfahrung<br />

Anfang Januar <strong>2010</strong> in Betrieb nehmen – ein ganzes Jahr früher<br />

als vorgesehen.<br />

Seitdem rollt der Verkehr in beiden Richtungen reibungslos<br />

über die neue Autobahn. Den Nutzern stehen jeweils drei<br />

Fahrspuren zur Verfügung. Lediglich an den beiden Bauenden<br />

verengt sich die Fahrbahn für eine Übergangszeit noch<br />

auf jeweils zwei Spuren. Auf den letzten sechs Kilometern<br />

zwischen der Nessetalbrücke und dem östlichen Bauende<br />

94 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


wurde das recycelte Abbruchmaterial von der alten A4-Strecke<br />

als Unterbau für den Fahrbahnkörper einer Richtungsfahrbahn<br />

genutzt.<br />

Die alte, gefahrenreiche Strecke durch die Hörselberge wird<br />

derzeit einschließlich aller Bauwerke komplett zurückgebaut<br />

und renaturiert. Der restliche <strong>Teil</strong> der Altstrecke, zur Bundesstraße<br />

umgewidmet, dient nun als Ortsumgehung für Eisenach.<br />

An der umgewidmeten Bundesstraße wird der Kreisverkehr<br />

bei Wutha-Farnroda fertiggestellt und auch an der<br />

Anschlussstelle Eisenach-West an die neue Autobahn angebunden.<br />

Beim Bau der Hörselberg-Umfahrung bewegten die Arbeiter<br />

in Spitzenzeiten bis zu 400.000 Kubikmeter Erde pro Monat,<br />

während der zweijährigen Bauzeit waren es insgesamt<br />

3,7 Millionen Kubikmeter. Bis zu 500 Beschäftigte und mehr<br />

als 100 Erdbaugeräte waren im Einsatz. Sie legten unter anderem<br />

53 Kilometer Entwässerungsleitungen und verbauten<br />

eine Million Tonnen Frostschutzmaterial sowie 300.000 Kubikmeter<br />

Beton.<br />

All dies in nur zwei Jahren zu realisieren, erforderte einen<br />

großen und gleichzeitigen Einsatz von technischen und<br />

menschlichen Ressourcen. Diese effektiv und effizient zu<br />

nutzen und einzusetzen stellte die größte Herausforderung<br />

dieser Baumaßnahme dar. Voraussichtlich im Oktober <strong>2010</strong><br />

werden sämtliche Arbeiten an der Strecke vollständig abgeschlossen<br />

sein.<br />

Die Strategie zur Erhaltung der Autobahn durch die Konzessionsgesellschaft<br />

folgt einem festgelegten Plan, der sich<br />

vorrangig auf die Leistungsbereiche des Oberbaus, der Ingenieurbauwerke,<br />

des Erdbaus, der Entwässerung und der<br />

Straßenausstattung (z.B. Fahrbahnmarkierung, Beschilderung<br />

etc.) erstreckt. So wird die Straße immer in einem klar<br />

definierten, vertraglich fixierten Zustand gehalten. In diesem<br />

qualitativ hohen Zustand übergibt sie die Konzessionsgesellschaft<br />

nach 30 Jahren an den Bund.<br />

Neben dem Ausbau und der Erhaltung ist Via Solutions Thüringen<br />

seit dem 1. Mai 2008 auch für den Betrieb der bestehenden,<br />

42 Kilometer langen A4 zwischen der Landesgrenze<br />

Hessen/Thüringen und der Anschlussstelle Gotha verantwortlich.<br />

Mit der Inbetriebnahme der Neubaustrecke verlängerte<br />

sich die Konzessionsstrecke auf 45 Kilometer. Seit Betriebsbeginn<br />

ist das Unternehmen in der unter Denkmalschutz stehenden<br />

Autobahnmeisterei Eisenach untergebracht. Diese<br />

dient gleichzeitig als Betriebszentrale und beherbergt den<br />

Fuhrpark. In Kürze eröffnet die Gesellschaft einen zusätzlichen<br />

Standort in Sättelstädt, um von Synergien – speziell im<br />

Winterdienst – zwischen den beiden Stützpunkten profitieren<br />

zu können. Generell übernimmt die Konzessionsgesellschaft<br />

Aufgaben wie die Streckenkontrolle, den Grünschnitt, Ausbesserungsarbeiten<br />

sowie den Winterdienst.<br />

Seit Betriebsbeginn hat die Konzessionsgesellschaft eine<br />

hohe Verfügbarkeit der Strecke auch bei extremen Witterungsverhältnissen<br />

gewährleistet. Insbesondere nach der<br />

Inbetriebnahme der Umfahrung Hörselberge im Januar <strong>2010</strong><br />

haben sich die Straßenwärter schnell auf die neue Situation<br />

eingestellt. Durch gut geschultes Personal, moderne Technik<br />

und intensive Einsatzplanung konnten größere Verkehrsbehinderungen<br />

trotz des außergewöhnlich strengen Winters<br />

vermieden werden.<br />

Beim Betrieb der A4 arbeitet Via Solutions Thüringen eng mit<br />

der Verkehrspolizei, den benachbarten Autobahnmeistereien<br />

und dem Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)<br />

zusammen. Sämtliche Maßnahmen werden im Vorfeld mit<br />

allen beteiligten Partnern abgestimmt. Um die Beeinträchtigungen<br />

für die Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu<br />

halten, arbeitet das Team auch beim Betrieb teilweise in zwei<br />

Schichten und nutzt verkehrsarme Zeiten aus. Die Dauer der<br />

Maßnahmen verkürzt sich dabei auf ein Minimum, der Verkehr<br />

fließt zügig weiter. Neben der Sicherheit auf der Strecke<br />

hat das gepflegte Erscheinungsbild der Rastanlagen höchste<br />

Priorität.<br />

Das PPP-Projekt A4 hat ein Investitionsvolumen von 258,5<br />

Millionen Euro. Um ihre Investitionen zu refinanzieren, erhalten<br />

die privaten Partner während der Betriebszeit die Einnahmen<br />

aus der Lkw-Maut, die auf dem Autobahnabschnitt<br />

durch Toll Collect erhoben wird. Pkw-Fahrer müssen auf der<br />

Strecke keine Maut bezahlen. Der auf der Konzessionsstrecke<br />

anfallende Maut-Betrag wird über die DEGES (Deutsche<br />

Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH) an die Konzessionsgesellschaft<br />

Via Solutions Thüringen weitergeleitet.<br />

Auf die Maut muss der private Partner dabei auch Mehrwertsteuer<br />

abführen. Hinzu kommt eine staatliche Anschubfinanzierung.<br />

Von den Einnahmen muss das Unternehmen außerdem<br />

sämtliche Betriebs- und Erhaltungskosten sowie die<br />

laufenden Kosten der Gesellschaft decken. Die Finanzierung<br />

des Projekts erfolgt ausschließlich auf der Basis des erwarteten<br />

Cash Flows der Projektgesellschaft.<br />

Seit Anfang September 2009 ist die Via Solutions Thüringen<br />

auch nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Für die Kunden<br />

der Gesellschaft – die Nutzer und Anrainer der A4 sowie den<br />

Bund als Konzessionsgeber, vertreten durch die DEGES – bedeutet<br />

dies, dass das Unternehmen offiziell und nachweisbar<br />

seine Abläufe strukturiert, plant, beschreibt und ständig verbessert.<br />

Zu diesen Abläufen gehören zum Beispiel der Bau<br />

der neuen Strecke sowie die Sicherung und Erhaltung der<br />

Autobahn. Außerdem gilt es, Unfälle und Staus zu vermeiden<br />

sowie mit den Kunden zu kommunizieren. Ebenso wichtig<br />

ist es, Fristen und Pflichten aus dem Konzessionsvertrag<br />

einzuhalten. Die Via Solutions Thüringen gestaltet sämtliche<br />

Arbeitsabläufe transparent, um Fehler zu erkennen, frühzeitig<br />

zu verhindern und eine hohe Kundenzufriedenheit zu gewährleisten.<br />

Weitere Aspekte der Zertifizierung sind Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz<br />

der Mitarbeiter sowie Umweltmanagement.<br />

Vor allem die Mitarbeiter an der Strecke sind hohen Gefahren<br />

ausgesetzt. Schulungen und geeignete Schutzausrüstungen<br />

helfen dabei, die Risiken zu minimieren.<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 95


Direkt nach der Inbetriebnahme<br />

im Januar<br />

<strong>2010</strong> haben die Rückbauarbeiten<br />

der alten<br />

A4 zwischen Wutha-<br />

Farnroda und dem<br />

östlichen Bauende<br />

begonnen. Wie schon<br />

beim Neubau arbeiten<br />

Straßenbauer und<br />

Naturschützer auch<br />

beim Rückbau der Altstrecke<br />

nach einem<br />

umfangreichen landschaftspflegerischen<br />

Begleitplan Hand in<br />

Hand zusammen. Dazu<br />

wurden die Schutzplanken<br />

demontiert<br />

und recycelt, die Asphaltschicht<br />

abgefräst<br />

und ebenfalls der Wiederverwertung zugeführt. Die darunter<br />

liegenden Betonplatten werden zerbrochen und zerkleinert.<br />

Das Bauteam nutzt das recycelte Material als Unterbaumaterial<br />

für die Fertigstellung der südlichen Richtungsfahrbahn auf<br />

den letzten sechs Kilometern der Neubaustrecke. Insgesamt<br />

wird ein Abschnitt von etwa zehn Kilometern Länge auf beiden<br />

Richtungsfahrbahnen der Natur zurückgegeben.<br />

Anschließend entsteht auf den wiedergewonnenen Flächen<br />

die ökologisch wichtige Verbindung zwischen dem Nationalpark<br />

Hainich und dem Naturpark Thüringer Wald. Die Neubautrasse<br />

der A4 bietet durch ihre drei Talbrücken sowie<br />

durch zahlreiche Wilddurchlässe für Tiere eine weit höhere<br />

„ökologische Durchlässigkeit“ als die bestehende Trasse. Die<br />

landschaftspflegerischen Maßnahmen orientieren sich daran,<br />

bestehende Strukturen wie Gräben und Wege zu sichern,<br />

auszuweiten und zu entwickeln.<br />

Bei der Verlegung der A4 entsteht ein Biotopverbund, der<br />

entscheidend dazu beiträgt, den Nationalpark Hainich wieder<br />

mit dem Thüringer Wald zu verbinden. Dabei schlägt ein<br />

so genannter „Grüner Korridor“ nach dem Rückbau der alten<br />

Trasse im Abschnitt Hörselberge eine Brücke für Wildkatzen,<br />

die zu den letzten Raubkatzen Europas zählen. Der Korridor<br />

ermöglicht ihnen eine Ausbreitung nach Süden, was langfristig<br />

die Überlebenschancen steigert.<br />

Via Solutions Thüringen erweist sich auch als starker Partner<br />

in der Region und für die Region: Nach dem erfolgreichen<br />

A4-Lauf Anfang Januar, den das Unternehmen sponserte,<br />

unterstützt die Gesellschaft als neuer Titelsponsor des Wartburg-Staffellaufs<br />

in diesem Jahr ein weiteres spektakuläres<br />

Sportereignis. Der „Via Solutions Thüringen-Staffellauf“ findet<br />

am 18. September statt. Am 4. Juli lädt das Unternehmen<br />

bereits zu seinem zweiten Tag der offenen Tür in der denkmalgeschützten<br />

Autobahnmeisterei Eisenach ein. Anrainer<br />

der A4 und alle am Projekt Interessierten können sich hautnah<br />

über die aktuellen Entwicklungen beim Bau und Betrieb<br />

der Strecke informieren. Der Kontakt und die ständige Kommunikation<br />

mit Kunden, Nutzern und den Menschen in der<br />

Region ist dem Unternehmen ein wichtiges Anliegen.<br />

Der erfolgreiche Neu- und Ausbau der A4 als PPP-Modell<br />

zeigt, dass öffentlich-private Partnerschaften eine Lösung für<br />

das sich zuspitzende Problem mangelnder Investitionen in die<br />

Verkehrsinfrastruktur sind. Privat finanzierte Straßenprojekte<br />

ebnen buchstäblich den Weg aus der Krise und werden zu<br />

einer zunehmend wichtigen Säule der Verkehrspolitik. Denn<br />

die Konjunkturpakete, die die Bundesregierung zur Abfederung<br />

der Finanzkrise für die Kommunen auf die Beine stellte,<br />

haben an der grundsätzlichen Unterfinanzierung deutscher<br />

Infrastrukturprojekte nichts geändert. Möglicherweise haben<br />

sie einige öffentliche Projekte in den Jahren 2009 und <strong>2010</strong><br />

unterstützen können. Zu einer nachhaltigen Verbesserung<br />

des Straßennetzes konnten sie nicht beitragen.<br />

Sinkenden Einnahmen der öffentlichen Hand stehen gleichzeitig<br />

höhere Ausgaben für die soziale Absicherung und die<br />

Konjunkturprogramme entgegen. Sie erweitern das Haushaltsdefizit<br />

stetig. Das Grundgesetz lässt eine Neuverschuldung<br />

im Umfang von Neuinvestitionen nicht mehr zu, so dass<br />

der der Spielraum für Neuinvestitionen immer enger wird.<br />

Dies betrifft vor allem dringend erforderliche Investitionen in<br />

die Infrastruktur. Allein für den Erhalt der bestehenden Verkehrswege<br />

und -bauten sind schon jetzt mehr Investitionen<br />

notwendig als eingeplant.<br />

So sieht der Verkehrswegeplan von 2003 beispielsweise 9,9<br />

Milliarden Euro jährlich an Investitionen vor, während mindestens<br />

zwölf Milliarden Euro erforderlich sind. Im Schnitt wurden<br />

zwischen 2001 und 2008 jährlich lediglich 9,4 Milliarden<br />

Euro investiert. Die Folge: Zwei Fünftel der Bundesstraßen<br />

und ein Fünftel der Fahrbahnstreifen auf Autobahnen weisen<br />

erhebliche Mängel auf. Sie verursachen 180.000 Stunden<br />

Stau auf deutschen Straßen – kostspielige Verzögerungen,<br />

die wir uns nicht leisten können.<br />

Der Einbezug von Unternehmen der Privatwirtschaft bei der<br />

Realisierung öffentlicher Bauvorhaben kann den finanziellen<br />

Spielraum der öffentlichen Hand erweitern. Der private Partner<br />

übernimmt dabei alle Aufgaben rund um das jeweilige<br />

Projekt: planen, finanzieren, bauen bis hin zum Betreiben.<br />

PPP-Projekte agieren somit nach dem Lebenszyklus der Objekte.<br />

Die Einsparungen, die sich für die öffentliche Hand daraus<br />

ergeben, schaffen Freiräume für Investitionen an anderer<br />

Stelle.<br />

PPP ist ein modernes und adäquates Beschaffungsmodell,<br />

das der Schuldenkrise im Investitionshaushalt entgegenwirkt.<br />

Denn die in PPP-Verträgen vereinbarten Zahlungen des öffentlichen<br />

Partners decken neben den Leistungen Bau, Betrieb<br />

und Erhaltung sowie den Finanzierungskosten auch die<br />

Tilgung der Finanzierung ab, so dass am Ende der Vertragslaufzeit<br />

der Kredit zurückgeführt ist. Insofern fördern PPP-<br />

Projekte nicht den Aufbau von Schattenhaushalten, sondern<br />

eignen sich im Gegenteil als modernes und transparentes<br />

Instrument zur Haushaltskonsolidierung.<br />

Die Wirtschaftlichkeit von PPP-Projekten ist das Ergebnis hoher<br />

Qualität, reibungsloser Abläufe und damit einer schnellen<br />

oder, wie beim Projekt A4, sogar vorzeitigen Realisierung. Die<br />

Effizienzgewinne, die sich erzielen lassen, sind beträchtlich.<br />

Denn schon beim Planen und Bauen haben die Unternehmen<br />

der Privatwirtschaft die Möglichkeit, die Folgekosten für Unterhaltung<br />

und Instandsetzung zu minimieren.<br />

Auch die Nutzer profitieren von öffentlich-privaten Partnerschaften:<br />

Neue Straßen sind weniger anfällig für Staus. Zudem<br />

steigt die Qualität der Verkehrswege, wenn private<br />

Unternehmen die Projekte umsetzen. Bereits in den Konzessionsausschreibungen<br />

ist genau definiert, welches Niveau ein<br />

privater Betreiber bei der Instandhaltung einhalten muss. Die<br />

Straßen befinden sich im Ergebnis in einem dauerhaft sehr<br />

guten Zustand. Ein Gewinn nicht zuletzt auch für den Logistikweltmeister<br />

Deuschland.<br />

96 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


Wirtschaftlichkeit verbessern, Kundenzufriedenheit erhöhen –<br />

mit Systemlösungen für das Kassenwesen<br />

Von Nils Rullkötter, Espelkamp<br />

Seit vielen Jahren zählen sowohl Banken – und hier insbesondere<br />

die Sparkassen – als auch kommunale Verwaltungen zu<br />

den Kunden des Magstadter Geldverarbeitungsspezialisten<br />

HESS. Im Verlauf seiner 125-jährigen Firmengeschichte ist<br />

es dem Traditionsunternehmen HESS durch eine intelligente<br />

Produktpolitik immer wieder gelungen, sich den wandelnden<br />

Märkten anzupassen und mit Kreativität und Innovationen<br />

neue Märkte zu gestalten. Heute hat das Magstadter Unternehmen<br />

sowohl im Bereich der münzverarbeitenden Selbstbedienungssysteme<br />

für Banken und Kreditinstitute als auch<br />

im Bereich kommunaler Zahlungssysteme eine führende<br />

Marktposition eingenommen. HESS-Produkte sind von der<br />

Entwicklung über die Produktion bis hin zur Fertigung „Made<br />

in Germany“.<br />

Von Banken werden vor allem die Produktfamilien rund um<br />

die Prozesse der Münzverarbeitung (Münzrollengeber und<br />

Münzeinzahler) nachgefragt, die insbesondere dem Anspruch<br />

nach einem umfassenden Bargeldservice im SB-Foyer gerecht<br />

werden. Abgerundet und sinnvoll ergänzt wird das Angebot<br />

für SB-Foyers in Banken durch die Produktfamilien für<br />

Sortenwechsler und Depositsysteme. In öffentlichen Verwaltungen<br />

sorgt das HESS-Zahlungssystem mit Kassenautomat<br />

für einen sicheren, effizienten und bürgerfreundlichen Zahlungsverkehr<br />

und erfüllt so die Ansprüche der kommunalen<br />

Auftraggeber.<br />

Nachfolgend möchten wir Ihnen anhand zweier Praxisbeispiele<br />

aufzeigen, welche Vorteile und Anforderungen die<br />

Einführung eines geldverarbeitenden Premium-Systems von<br />

HESS mit sich bringt.<br />

Sparkasse Gütersloh: Kundennähe und<br />

Kundenbindung durch umfassenden Bargeldservice<br />

„Die Bedeutung der Münze im Zahlungsverkehr ist ungebrochen<br />

hoch. Auf der Suche nach Möglichkeiten zur effizienten<br />

Münzgeldver- und entsorgung gehen immer mehr Institute<br />

den Weg, der auch schon bei der Banknote erfolgreich war:<br />

Sie verlagern die Münzverarbeitung vom Schalter-Kasse-Bereich<br />

in das Foyer.“ Ulrich Bauer, Geschäftsführer von HESS.<br />

In der Sparkasse Gütersloh haben persönliche Beratung und<br />

umfassender Service oberste Priorität. Passend dazu sollte<br />

ein 24-Stunden-Full-Service-Angebot für alle Geschäfts- und<br />

Privatkunden vorhanden sein. Die Automatisierung des Bargeldhandlings<br />

im Kundenkontakt wurde mit der Eröffnung der<br />

neuen Sparkassen-Hauptgeschäftsstelle im Dezember 2008<br />

erfolgreich umgesetzt.<br />

Vor dem Umbau der Hauptgeschäftsstelle zahlten Privatkunden<br />

Münzschüttgut am Münzeinzahler in der Kundenhalle<br />

selbstständig ein. Nach Abschluss der Einzahlung wurde<br />

eine Quittung ausgegeben. Mit dieser Quittung ging der Kunde<br />

zum Serviceschalter und ließ sich den Betrag bar auszahlen<br />

oder seinem Konto gutschreiben. Für die Versorgung der<br />

Geschäftskunden mit Münzrollen gab es keinen Automaten.<br />

Benötigte Münzrollen wurden vom Personal während der Öffnungszeiten<br />

an die Kunden ausgegeben.<br />

Das wurde mit dem Einzug in das neue Gebäude anders: Mitarbeiter<br />

wurden vom Bargeldhandling befreit und die neue<br />

SB-Wand mit Automaten für Deponierung von losen Münzen<br />

und Auszahlung von Münzrollen ausgestattet.<br />

Ein minimales Ausfallrisiko und eine intuitive Bedienbarkeit<br />

der Automaten waren wichtige Bedingungen, die die neuen<br />

Systeme uneingeschränkt erfüllen sollten. Zudem sollten sie<br />

im Design zu den vorhandenen Geldausgabeautomaten passen,<br />

um eine einheitliche Optik in der neuen Hauptgeschäftsstelle<br />

zu gewährleisten. Die Forderung der Kunden, dass alle<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 97


Einzahlungen genauso wie Auszahlungen zeitnah auf den<br />

Konten gutgeschrieben werden, sollte durch die Anbindung<br />

der neuen Automaten an die vorhandene IT erfüllt werden.<br />

In der neuen hell und modern gestalteten Kundenhalle stehen<br />

für diese Dienstleistungen seit Dezember 2008 nun ein<br />

HESS-Münzrollengeber „SIRIUS SmartCoin“ und ein HESS-<br />

Einzahlungsautomat für lose Münzen „SIRIUS Deposito Coin“<br />

zur Verfügung.<br />

In den ersten zwei Monaten nach der Neueröffnung der<br />

Hauptgeschäftsstelle begleiteten die Mitarbeiter die Kunden<br />

an die SB-Automaten-Wand und zeigten ihnen, welche Automaten<br />

für ihre Transaktionen zur Verfügung stehen. Die intuitive<br />

Bedienbarkeit der HESS-Systeme führte zu einer schnellen<br />

Akzeptanz der Automaten bei Mitarbeitern und Kunden.<br />

Die Vorteile der neuen „Münzgeldautomaten“ überzeugten<br />

die Kunden schnell. Die Geschäftskunden freuen sich über<br />

die 7-Tage-24-Stunden-Möglichkeit der Bargeldversorgung<br />

passend zu den erweiterten Öffnungszeiten ihrer Geschäfte.<br />

Der Münzrollenverkauf am SIRIUS SmartCoin ist für hauseigene<br />

Kunden kostenlos. Während der Befüllung seines Warenkorbes<br />

kann der Kunde auf dem Touch-Screen sehen, für<br />

welchen Betrag er bereits Münzrollen ausgewählt hat. Bis zur<br />

Bestätigung des Kaufes kann er seine Auswahl korrigieren<br />

oder den Vorgang auch komplett abbrechen.<br />

Der Barverkauf von Münzrollen an Nichtkunden ist kostenpflichtig.<br />

Der SIRIUS DepositoCoin nimmt Münzschüttgut an.<br />

Mit seiner Sparkassen-Karte identifiziert sich der Kunde am<br />

Automaten und zahlt seine Münzen ein. Die Gutschrift auf<br />

seinem Konto erfolgt durch eine automatisierte Datenübertragung<br />

per DTAUS an die vorhandene IT.<br />

Die Administration der HESS-Systeme erfolgt über den Web-<br />

Browser. Vom Arbeitsplatz aus kann der Mitarbeiter alle Daten<br />

der Automaten abfragen und z. B. Zahlungsvorgänge nachvollziehen<br />

oder Füllstände abfragen. Dank der patentierten<br />

HESS TopRoll®-Technologie im SIRIUS SmartCoin werden<br />

die Münzrollen-Bestände automatisch erkannt und nach dem<br />

Befüllen auch wieder automatisch korrigiert. Sobald im SIRI-<br />

US SmartCoin Münzrollen nachgefüllt werden müssen oder<br />

der gefüllte Münzwagen im SIRIUS Deposito Coin gegen einen<br />

leeren getauscht werden muss, wird der Mitarbeiter vom<br />

HESS-WebMaster per E-Mail informiert.<br />

Die Aufgabe, allen Kunden einen umfassenden Bargeldservice<br />

zu bieten, Ablauf- und Organisationsprozesse zu optimieren<br />

und zu automatisieren sowie Mitarbeiter vom Bargeldhand-<br />

ling zu befreien wurde im Münzbereich durch HESS-Systeme<br />

erfolgreich gelöst.<br />

Berliner Landesamt für Bürger- und<br />

Ordnungsangelegenheiten: Moderne<br />

Bezahlmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger<br />

„Mit dem HESS-Zahlungssystem wird möglich, was auf den<br />

ersten Blick als Widerspruch erscheint: Kostenreduktion,<br />

mehr Bürgerfreundlichkeit und mehr Service ohne zusätzlichen<br />

Personaleinsatz. Mit HESS-Zahlungssystemen erledigen<br />

Bürgerinnen und Bürger ihre Gebührenzahlungen bar<br />

oder bargeldlos direkt am Sachbearbeiterplatz, an einer zentralen<br />

personenbedienten Kasse oder an einem HESS-Kassenautomaten.<br />

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden<br />

von Routinearbeiten befreit und es steht mehr Zeit für die<br />

Beratung der Bürger zur Verfügung. Mit über 380 erfolgreich<br />

realisierten Projekten in Deutschland ist HESS marktführend<br />

im Bereich kommunaler Zahlungssysteme.“ Wolfgang Ristau,<br />

HESS-Vertriebsleiter für den Geschäftsbereich Zahlungssysteme.<br />

An den zahlreichen Standorten des „Landesamts für Bürger-<br />

und Ordnungsangelegenheiten“ (LABO) finden die Berliner<br />

Bürgerinnen und Bürger insbesondere ihre Ansprechpartner<br />

für alles, was mit Führerschein, Kfz-Zulassung und Ausländerangelegenheiten<br />

zu tun hat. Die Zuständigkeiten für das<br />

Melderegister sowie für das Pass- und Ausweiswesen gehören<br />

ebenso in den Geschäftsbereich des LABO wie die<br />

Verantwortung für die Entschädigungsrenten der Opfer des<br />

Nationalsozialismus. Die Aufgaben sind also breit gefächert.<br />

In der Friedrichstraße, in Sichtweite des ehemaligen Checkpoint<br />

Charly, befindet sich die zentrale Dienststelle des über<br />

mehrere Standorte der Stadt verteilten Amtes. Täglich kommen<br />

hunderte von Bürgerinnen und Bürger in die Haupt- und<br />

Nebenstellen des LABO, um die zumeist kostenpflichtigen<br />

Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.<br />

Der Verwaltungsaufwand für das Kassieren, Verwalten und<br />

Abführen der Gebühren an die Landeshauptkasse war enorm.<br />

Die weitgehende Automatisierung dieser Vorgänge durch anwender-<br />

und benutzerfreundliche Zahlungssysteme sollte<br />

helfen, die hier gebundenen wertvollen Personalressourcen<br />

sinnvoller und effizienter einzusetzen. Die Prozesse rund um<br />

die Zahlungsabwicklung sollten mittels intelligenter, moderner<br />

Technologien einheitlich und smart gestaltet werden.<br />

Weitere, Ziele die durch die Einführung eines Zahlungssystems<br />

erreicht werden sollten, waren mehr Bürgerfreundlichkeit<br />

und mehr Kassensicherheit. Darüber hinaus sollte das<br />

Personal weitgehend vom Bargeldhandling befreit werden –<br />

mit dem Resultat, dass mehr Zeit für die Beratung der Bürgerinnen<br />

und Bürger bleibt.<br />

Zudem sollte das Zahlungssystem problemlos in die vorhandene<br />

IT-Struktur eingebunden werden. Für viele Kommunen<br />

ein entscheidendes Kriterium. In Berlin werden die Zahldaten<br />

automatisch über Schnittstellen aus den Fachverfahren<br />

ZWExpert und AusReg2 importiert und an ProFiskal NBR<br />

exportiert. Im ITDZ, dem IT-Dienstleistungszentrum Berlin,<br />

werden alle Daten zentral auf einem Datenbank-Cluster unter<br />

Oracle 10g RAC gehalten.<br />

Mit der ManagementConsole des HESS-Zahlungssystems,<br />

das sich in jede beliebige IT-Struktur einbinden lässt, können<br />

zusätzlich vom Sachbearbeiterplatz aus die HESS-Kassenautomaten<br />

in Aktion überwacht und gesteuert werden. Diese<br />

Leitstandtechnologie macht es möglich, dass der autorisierte<br />

98 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


Systembetreuer sich mit seinem Passwort einloggt. So kann<br />

er, falls z. B. eine bestimmte Münz- oder Banknotensorte in<br />

einem Automaten zur Neige geht, die Funktion der Ausgabe<br />

dieser Münze oder Banknote außer Betrieb nehmen. So ist<br />

sichergestellt, dass kein Automat ausfällt, nur weil ein Modul<br />

nicht mehr betriebsbereit ist. Ein wesentlich Vorteil der HESS-<br />

Technologie.<br />

Bereits 2004 hatte der Berliner Senat die genannten Anforderungen<br />

und Ziele in den Bezirken mit dem Projekt „Kassenkooperation“<br />

durch den Einsatz des HESS-Zahlungssystems mit<br />

Kassenautomaten umgesetzt. Heute können die Bürgerinnen<br />

und Bürger in den Berliner Bezirksämtern unabhängig von<br />

Öffnungszeiten personenbedienter Kassen ihre Ein- und Auszahlungen<br />

bar und bargeldlos an HESS-Kassenautomaten<br />

erledigen. Die in den Berliner Bezirksämtern gesammelten,<br />

positiven Erfahrungen waren – neben der Erfüllung der genannten<br />

Ansprüche – sicherlich auch ein Kriterium für die<br />

Entscheidung für das HESS-Zahlungssystem.<br />

Die ersten vier HESS-Kassenautomaten MultiPay 600 des<br />

LABO wurden 2006 in der Kfz-Zulassungsstelle Ferdinand-<br />

Schulze-Straße installiert. An 150 Sachbearbeiterplätzen wird<br />

hier mit der Software HESS-Zahlungssystem gearbeitet; 45<br />

davon sind zusätzlich mit einem GiroCard-Terminal für die<br />

sofortige bargeldlose Zahlung am Sachbearbeiterplatz ausgestattet.<br />

Wer bar zahlen möchte erhält eine Kassenkarte zur<br />

Zahlung am Kassenautomaten, aber auch die bargeldlose<br />

Zahlung ist am Automaten möglich.<br />

Zeitgleich wurden zwei HESS-Kassenautomaten MultiPay 600<br />

in der Ausländerbehörde am Friedrich-Krause-Ufer in Betrieb<br />

genommen. 180 Mitarbeiter wickeln ihre Zahlungsvorgänge<br />

- bar und bargeldlos – über die beiden Automaten ab. Alle<br />

Kassenautomaten an allen Standorten des LABO sind mit<br />

der Möglichkeit der Sprachauswahl, z. B. Türkisch, Englisch,<br />

Polnisch etc. ausgestattet, so dass die Bedienung für ausländische<br />

Mitbürgerinnen und Mitbürger problemlos möglich ist.<br />

Im Jahr 2007 wurden dann die Kfz-Zulassungsstelle in der<br />

Jüterboger Straße, die Führerscheinstelle in der Puttkamer<br />

Straße und die Abteilung Verpflichtungserklärungen in der<br />

Friedrichstraße mit der Softwarelösung HESS-Zahlungssystem<br />

„Light“ ausgestattet, um sicherzustellen, dass alle Abteilungen<br />

des LABO auf einer einheitlichen Softwareplattform<br />

arbeiten und für die Installation weiterer Kassenautomaten<br />

vorbereitet sind. In 2009 konnten dann sechs weitere HESS-<br />

Kassenautomaten MultiPay 600 beschafft werden. Einer davon<br />

kam in die Friedrichstraße, einer in die Puttkamer Straße,<br />

vier in die Jüterboger Straße.“<br />

Insgesamt ist das HESS-Zahlungssystem aktuell an allen<br />

LABO-Standorten mit 548 Sachbearbeiterplätzen, 117 Giro-<br />

Card-Terminals und 12 Kassenautomaten MultiPay 600 erfolgreich<br />

im Einsatz.<br />

Verbindung zwischen Kommune und Sparkasse<br />

Oft sind Produkte von HESS sowohl in der kommunalen Verwaltung<br />

als auch in der Sparkasse einer Stadt erfolgreich im<br />

Einsatz. Aufgrund des umfassenden Wissens und der Erfahrungen<br />

im Bereich der Bargeldautomation greifen die Entscheider<br />

in den Kommunen gerne auf das langjährige Knowhow<br />

der Sparkassen zurück, wenn es um die Automatisierung<br />

der Bargeldprozesse in den öffentlichen Verwaltungen geht.<br />

HESS-Premiumsysteme sind in vielen Sparkassen erfolgreich<br />

im Einsatz. Alle HESS-Lösungen basieren auf einer einheitlichen<br />

Software- und Technologieplattform. Dies verbindet<br />

die Systeme der einzelnen Produktfamilien und macht den<br />

Einsatz in unterschiedlichsten Bereichen wie Kommunen,<br />

Sparkassen & Bankinstitute, Energieversorger und Bibliotheken<br />

sowie im Handel & Retail möglich. So können Kommunen<br />

von den Erfahrungen mit HESS-Systemen in Sparkassen<br />

genauso profitieren, wie auch Sparkassen von den<br />

Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung. Die hardware-<br />

und softwareseitige Modularität der HESS-Premiumsysteme<br />

garantiert jedem Anwender aus jeder Branche auf viele Jahre<br />

Investitionssicherheit. Eine Produktpolitik, die sich für HESS<br />

und Anwender von HESS-Premiumsystemen auf lange Sicht<br />

lohnt und zu einer Win-Win-Situation und Zufriedenheit auf<br />

allen Seiten führt.<br />

Neuer Personalausweis kommt: Kosten sparen und im Service punkten<br />

Der neue Personalausweis (nPA) wird wie geplant zum 1. November<br />

<strong>2010</strong> eingeführt. Das hat das Bundesinnenministerium<br />

jetzt nochmals bestätigt. Damit ist der Weg endgültig frei<br />

für den Ausweis im Scheckkartenformat. Für die öffentliche<br />

Verwaltung und Wirtschaftsunternehmen gilt es, jetzt zügig<br />

die Nutzungsmöglichkeiten des neuen Ausweises zu prüfen.<br />

Denn die auf dem Ausweis-Chip gespeicherten Identitätsdaten<br />

samt optionaler elektronischer Signaturfunktion bieten<br />

Potenziale, Kosten zu sparen und Serviceangebote zu verbessern.<br />

Damit pünktlich zur Einführung des Ausweises neue<br />

Dienste reibungslos angeboten werden, ist jedoch Vorarbeit<br />

nötig. Das haben Marktbeobachtungen von Steria Mummert<br />

Consulting ergeben.<br />

Der neue Ausweis stößt bei Verwaltungen die Tür zu Kostensenkungen<br />

auf: Mit Hilfe eines Kartenlesegeräts können sich<br />

Inhaber des neuen Personalausweises jederzeit elektronisch<br />

ausweisen, wenn Identitätsdaten erforderlich sind. Damit lässt<br />

sich das Online-Angebot der öffentlichen Verwaltung auf eine<br />

Vielzahl von Anliegen ausweiten, für die bisher Behördengänge<br />

zwingend erforderlich waren. Die Mitarbeiter in der öffentlichen<br />

Verwaltung gewinnen damit Zeit, sich statt des Publi-<br />

kumsverkehrs verstärkt der Sachbearbeitung zu widmen. Für<br />

Bürger und Unternehmen verbessert sich der Service, indem<br />

sie weniger an Öffnungszeiten gebunden sind. Zudem entfallen<br />

lange Wartezeiten in Behördenfluren.<br />

„Um die Geschäftspotenziale des neuen Personalausweises<br />

auszuschöpfen, gilt es für Verwaltung und Wirtschaft, jetzt<br />

Ideen zu sammeln, wie entsprechende Mehrwertdienste<br />

geschaffen werden“, rät Christian Mohser, Berater bei Steria<br />

Mummert Consulting. „Diese müssen sich jedoch nicht<br />

zwangsläufig auf das Internet beschränken. Für Behörden<br />

sind beispielsweise Selbstbedienungsterminals nach Banken-Vorbild<br />

denkbar, an denen die Bürger unabhängig von<br />

einem Netzzugang ihre Anträge einreichen und bearbeiten<br />

können. Eine Reduzierung des Verwaltungsaufwandes sowohl<br />

auf Kunden- als auch auf Behördenseite ist in jedem<br />

Fall zu erwarten.“<br />

Doch nicht nur der Verwaltung, sondern auch den Unternehmen<br />

eröffnet die neue Form der rechtssicheren Identifizierung<br />

interessante Möglichkeiten. So können beispielsweise<br />

Finanzdienstleister die aufwändigen Zugangsverfahren bei<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 99


Nutzung der Online-Portale mit Hilfe von Kartenlesegeräten<br />

und dem neuen Personalausweis ablösen.<br />

Darüber hinaus profitieren Unternehmen von dem neuen Ausweis,<br />

wenn sie ihn zum konzernweiten Authentisieren von Geschäftspartnern<br />

und Kunden nutzen. Krankenkassen können<br />

beispielsweise Formulare automatisch mit den Kundendaten<br />

ausfüllen und signieren lassen. Der Zugang zu Mitgliederportalen<br />

mit speziellen Angeboten wird ebenfalls erleichtert.<br />

Auch Verkehrsunternehmen sehen große Vorteile, wie etwa<br />

verbesserte und erweiterte E-Ticketing-Anwendungen. Das<br />

Bundesinnenministerium ermöglicht interessierten Unternehmen<br />

und Behörden, den Umgang mit dem neuen Ausweis vor<br />

Einführung zu erproben und eventuelle Anpassungsaufgaben<br />

zu identifizieren. Dazu werden vom eigens eingerichteten<br />

„Kompetenzzentrum neuer Personalausweis“ notwendige<br />

Infrastrukturkomponenten und zusätzliche technische Informationen<br />

für die Nutzung des neuen Identitätsdokuments<br />

zur Verfügung gestellt. Unternehmen und Verwaltungen sind<br />

dadurch frühzeitig in der Lage, ihre Geschäftsprozesse und<br />

IT-Systeme auf die bevorstehenden Möglichkeiten auszurichten.<br />

Mitarbeiter können mit dem neuen Personalausweis vertraut<br />

gemacht und Kunden über die neuen Dienste informiert<br />

werden.<br />

Weitere Informationen unter: www.steria-mummert.de.<br />

Aktuelle Herausforderungen im kommunalen Schuldenmanagement –<br />

Zinssteuerung im Kassenkreditbereich<br />

Von Dr. Michael Kerber und Dr. Jan Rosam – LPA-Partner des DSGV, Frankfurt<br />

In einigen Regionen Deutschlands lässt sich in den letzten<br />

Jahren ein deutlicher Anstieg des Kassenkreditvolumens von<br />

Kommunen feststellen. Da – im Gegensatz zur traditionellen<br />

Schuldenaufnahme im kommunalen Haushalt - die Verzinsung<br />

dieser Darlehen meist auf variabler Basis erfolgt, stellt<br />

diese Form der kommunalen Verschuldung neue Herausforderungen<br />

für das kommunale Schuldenmanagement dar.<br />

Traditionell erfolgt die Finanzierung von Investitionen von<br />

Kommunen in Form des Festsatzkredites. Diese Darlehen haben<br />

meist eine Zinsbindungsdauer von zehn Jahren und somit<br />

den Vorteil der Planungssicherheit – die zukünftigen Zahlungsströme<br />

sind bereits bei Abschluss des Kreditgeschäftes<br />

bekannt und planbar. Da Investitionsentscheidungen im kommunalen<br />

Bereich meist unabhängig von den Bedingungen<br />

am Kapitalmarkt getroffen werden, schließen Kommunen<br />

oft nicht zum optimalen Zeitpunkt lange Festzinsvereinbarungen<br />

ab. Dies führt dazu, dass aktuell Kommunen häufig<br />

einen sehr hohen Durchschnittszins auf ihr Portfolio zahlen.<br />

So ist der für zehnjährige Festzinsdarlehen zu entrichtende<br />

Zins innerhalb der letzten drei Jahre signifikant gesunken. Hat<br />

eine Kommune beispielsweise zum 30.06.2007 ein Festzinsdarlehen<br />

mit zehnjähriger Zinsbindung aufgenommen, so ist<br />

in diesem Darlehen ein Zins von etwa 5,00% an die Bank zu<br />

zahlen. Aktuell könnte die Kommune das Darlehen mit einem<br />

Zinssatz von 3,00% abschließen. Hier zeigt sich, dass lange<br />

Zinsbindungen zu Opportunitätskosten führen können,<br />

welche jedoch durch die Kommunen oftmals nicht als Risiko<br />

wahrgenommen werden.<br />

In einigen Regionen Deutschlands gewinnt die Verschuldung<br />

in Form von Kassenkrediten rasant an Bedeutung. Die Aufgabe<br />

von Kassenkrediten besteht laut Gesetzgeber in der<br />

kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Diese<br />

werden häufig durch fehlende ordentliche Einnahmen zur<br />

Deckung laufender Ausgaben verursacht, was sich primär<br />

bei Kommunen zeigt, bei denen eine unterdurchschnittliche<br />

Wirtschaftskraft mit einem überdurchschnittlich hohen sozialbedingtem<br />

Ausgabenbedarf zusammenfällt. 1 Als Beispiel<br />

lässt sich Nordrhein-Westfalen nennen, wo das Kassenkreditvolumen<br />

der kreisfreien Städte innerhalb der letzten Jahre<br />

deutlich angestiegen ist und bereits 2007 im Durchschnitt<br />

28% der Gesamtverschuldung betrug. 1 In der Praxis lässt<br />

sich erkennen, dass sich diese Tendenz auch in den letzten<br />

Jahren fortgesetzt hat und durch die Finanz- und Wirtschafts-<br />

krise noch verstärkt worden ist. Ein länderübergreifender und<br />

deutschlandweiter Vergleich der Kassenkreditbestände ist<br />

aktuell noch nicht vorhanden, wird jedoch durch die laufende<br />

repräsentative Analyse von deutschlandweit etwa 600 Kommunen<br />

im Rahmen des DSGV-Projektes „Kommunale Verschuldungsdiagnose“<br />

ermöglicht. 2 Aus Sicht der Kommune<br />

handelt es sich beim Kassenkredit um ein flexibles Instrument<br />

zur Steuerung ihrer Liquiditätsbedürfnisse. Die Krediterlässe<br />

der Länder enthalten Laufzeitbeschränkungen für diese Kredite.<br />

In zahlreichen Bundesländern ist die Gesamtlaufzeit auf<br />

drei Jahre beschränkt – teilweise sind jedoch auch längere<br />

Laufzeiten zulässig, wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen<br />

(fünf Jahre). Die Verzinsung der Kassenkredite ist häufig gekoppelt<br />

an variable Interbankenzinssätze, wie EONIA und<br />

Euribor und wird von den Kommunen oft nur für sehr kurze<br />

Laufzeiten festgeschrieben, beispielsweise für drei oder<br />

sechs Monate.<br />

Aufgrund des aktuellen Finanzmarktumfeldes, welches durch<br />

ein historisch niedriges Zinsniveau geprägt ist, sind die Zinsausgaben<br />

für solche Kassenkredite vergleichsweise gering.<br />

Allerdings ist die Kommune durch die Aufnahme von Kassenkrediten<br />

einem Zahlungsstromrisiko ausgesetzt, da – im<br />

Gegensatz zum kommunaltypischen investiven Festsatzdarlehen<br />

– die Gesamtzinsbelastung zum Zeitpunkt des Kreditabschlusses<br />

aufgrund der regelmäßigen Zinsanpassungen<br />

noch unbestimmt ist. Hieraus folgt, dass für variabel verzinste<br />

Kassenkredite im Rahmen der Haushaltsplanung keine verlässliche<br />

Prognose hinsichtlich der Zinskostenentwicklung<br />

möglich ist.<br />

Zur Darstellung des Zahlungsstromrisikos eines variabel verzinsten<br />

Kassenkredites sind Szenarioanalysen geeignet. Szenarioanalysen<br />

zeigen die Konsequenzen einer beispielhaften<br />

Entwicklung des Referenzzinssatzes auf. Von besonderer Bedeutung<br />

ist in diesem Zusammenhang das Terminzinsszenario,<br />

in dem die Szenariozinssätze aus der aktuellen Zinsstrukturkurve<br />

berechnet werden – diese können als rechnerische<br />

Markterwartung der zukünftigen Zinsentwicklung interpretiert<br />

werden. Da Szenarien lediglich eine hypothetische Entwicklung<br />

von Zinssätzen darstellen und keineswegs eine Aussage<br />

treffen über die tatsächlich in der Zukunft festgestellten<br />

Zinssätze, ist die Auswahl von Szenarios subjektiv. Häufig<br />

werden etwa „Markt-implizierte“ Szenarien gewählt, bei denen<br />

Marktinformationen zur Ableitung möglicher Hoch- bzw.<br />

100 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


Niedrigzinsentwicklungen verwendet werden. Diese Szenarien<br />

können insbesondere als Stress-Szenarien zur Simulation<br />

extremer Marktbedingungen verwendet werden. In diesem<br />

Zusammenhang eignet sich auch der Einsatz weiterer Risikokennzahlen<br />

wie „Cash Flow at Risk“. 3<br />

Im Folgenden betrachten wir die Auswirkungen der Szenarien:<br />

1) „Stillstand“ – die Zinsen für die nächsten drei Jahre bleiben<br />

auf dem heutigen Niveau<br />

2) „Terminzins“ – die zukünftige Entwicklung der Geldmarktzinssätze<br />

entsprechen den heutigen Geldmarkt-Terminzinssätzen<br />

3) „Terminzins + 1,00%“ – unmittelbar nach Szenariostartzeitpunkt<br />

setzt ein starker Anstieg des Zinsniveaus ein, so<br />

dass an allen nachfolgenden Zinsfeststellungsterminen<br />

die Geldmarktzinssätze im Szenario exakt 1,00% oberhalb<br />

des Wertes im Szenario „Terminzins“ festgestellt werden<br />

auf einen beispielhaften Kassenkredit mit Aufnahmedatum<br />

30.06.<strong>2010</strong>, dreijähriger Laufzeit und einem Nominalvolumen<br />

von 5 Mio. Euro, für den halbjährlich Zinszahlungen in<br />

Höhe des zu Periodenbeginn festgestellten 6-Monats-Euribor<br />

zu leisten sind. Etwaige Kreditkosten, welche durch<br />

die Bank in Form eines Zinsaufschlages (Spread) erhoben<br />

werden, bleiben hierbei unberücksichtigt.<br />

Die aus den obigen Szenarien resultierenden Zinsverläufe des<br />

6-Monats-Euribor sind in Abbildung 1 dargestellt.<br />

Abbildung 1: Zinsverläufe in verschiedenen Szenarien<br />

Bedingt durch die bereits erfolgte Feststellung des 6-Monats-<br />

Euribor für den ersten Zinszahlungszeitpunkt steht die Höhe<br />

der am 30.12.<strong>2010</strong> zu entrichtenden Zinszahlung bereits fest<br />

- diese ist somit von der zukünftigen Zinsentwicklung unabhängig<br />

(siehe Abbildung 2). Es zeigt sich jedoch sehr deutlich<br />

eine große Schwankungsbreite der zukünftig zu entrichtenden<br />

Zinszahlungen, wobei zu beachten ist, dass die Zinssätze<br />

im Szenario „Terminzins+1,00%“ im historischen Vergleich<br />

keineswegs extrem sind.<br />

Abbildung 2: Zinszahlungen in verschiedenen Szenarien<br />

In unserem Beispiel ergeben sich die szenarioabhängigen<br />

Gesamtzinszahlungen wie in Tabelle 1 dargestellt.<br />

Tabelle 1: Gesamtzinszahlungen in den verschiedenen Szenarien<br />

Hierbei wird deutlich, dass die Höhe der Gesamtzinszahlungen<br />

im Szenario „Terminzins+1,00%“ mehr als doppelt<br />

so hoch ist wie die Gesamtzinszahlungen im Szenario „Stillstand“.<br />

Auch wenn die verschiedenen Szenarien keinerlei<br />

Prognosekraft für die tatsächlich eintretenden Zinszahlungen<br />

haben, kommt das existierende Zahlungsstromrisiko deutlich<br />

zum Vorschein.<br />

Zur Steuerung dieses Zahlungsstromrisikos bietet sich der<br />

Einsatz von Derivaten an. Derivate haben gegenüber klassischen<br />

Festzinsdarlehen den Vorteil, dass sie vom Grundgeschäft<br />

unabhängig gehandelt werden können, wobei das<br />

Prinzip der Konnexität zum Grundgeschäft zu beachten ist.<br />

Unter Konnexität ist in diesem Kontext eine direkte Beziehung<br />

von Darlehen und Derivat zu verstehen, welche durch einen<br />

sachlichen und zeitlichen Bezug zum Ausdruck kommt.<br />

Ein Beispiel für ein solches Derivat ist der Zinscap. Dieser<br />

stellt eine Versicherung gegen steigende Zinsen dar. Für diese<br />

Versicherung entrichtet die Kommune bei Abschluss<br />

eine Prämie an die Bank, welche im Gegenzug eine Ausgleichszahlung<br />

an die Kommune leistet, sofern der von der<br />

Kommune zu entrichtende Zins eine gegebene Obergrenze<br />

überschreitet. Somit ist die Kommune gegen steigende Zinsen<br />

geschützt und die maximale Zinslast ist auf die Zinsobergrenze<br />

begrenzt. Die Kosten für einen solchen Zinscap mit<br />

Obergrenze 2,00% würde aktuell für den obigen Kassenkredit<br />

(Laufzeit drei Jahre, halbjährliche Zinszahlungen auf Basis<br />

des 6-Monats-Euribor) etwa 45.000 EUR betragen. Durch die<br />

Begrenzung der Zinslast auf 2,00% ergibt sich für die dreijährige<br />

Laufzeit von Kredit und Derivat eine Höchstgrenze der<br />

Gesamtzahlungen (Zinszahlung und Zinscap-Prämie) in Höhe<br />

von 345.000 EUR – das Zahlungsstromrisiko ist damit in der<br />

Höhe begrenzt.<br />

Bedingt durch die schwierige Haushaltssituation präferieren<br />

viele Kommunen den Einsatz prämienneutraler Derivate gegenüber<br />

dem Einsatz von Produkten wie dem Zinscap, die<br />

eine Prämienzahlung bei Abschluss erfordern. Ein Beispiel<br />

eines solchen prämienneutralen Derivates ist der Zahlerswap.<br />

In diesem Derivat empfängt die Kommune den variablen<br />

Zinssatz (im obigen Beispiel den 6-Monats-Euribor) zur<br />

Bedienung ihres variablen Kredites und zahlt im Gegenzug<br />

einen Festzinssatz für die Laufzeit des Swaps. Diese Kombination<br />

aus variablem Darlehen und Zahlerswap hat die gleichen<br />

Charakteristika wie ein Festzinsdarlehen und wird daher<br />

oft auch als „synthetischer Festsatzkredit“ bezeichnet.<br />

Sowohl das Festsatzdarlehen als auch der Zahlerswap haben<br />

den Vorteil der Planungssicherheit – die zukünftigen<br />

Zahlungsströme sind bereits bei Abschluss des Geschäftes<br />

bekannt und planbar. Diese Planbarkeit der Zahlungsströme<br />

geht allerdings mit einem Opportunitätsrisiko einher, da<br />

durch die Festschreibung eines Zinssatzes nicht an der Entwicklung<br />

der Marktzinssätze partizipiert werden kann. Ist das<br />

Zinsniveau nach Abschluss stark gefallen, dann entstehen<br />

der Kommune Opportunitätskosten, welchen im Falle einer<br />

vorzeitigen Darlehensrückführung in Form einer Vorfällig-<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 101


keitsentschädigung an die Bank zu entrichten wäre. Da die<br />

Opportunitätsrisiken aus Festsatzdarlehen bzw. Zahlerswaps<br />

und Zahlungsstromrisiko aus variablen Darlehen sich stets<br />

gegenläufig entwickeln, sollte im Zentrum der Zinssteuerung<br />

die Schaffung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen<br />

diesen beiden Risiken stehen. Ein ausgewogenes Verhältnis<br />

schafft einerseits Planungssicherheit und kann andererseits<br />

Gesamtzinsaufwendungen optimieren. Dieses ausgewogene<br />

Verhältnis lässt sich einerseits durch die gezielte Aufnahme<br />

von Festsatz- und variablen Darlehen, andererseits durch den<br />

Einsatz von Derivaten erzielen.<br />

Ein Derivat, welches dem Kunden die Möglichkeit gibt, an<br />

niedrigen variablen Zinsen zu partizipieren aber gleichzeitig<br />

eine Zinsobergrenze garantiert, ist der Zinsswap mit Chance.<br />

In diesem prämienneutralen Geschäft empfängt die Kommune<br />

den variablen Zinssatz zur Weiterleitung an ihr variables<br />

Darlehen und entrichtet im Gegenzug den variablen Zinssatz,<br />

sofern dieser innerhalb einer bestimmten Bandbreite notiert,<br />

andernfalls die Zinsobergrenze. Für das konkrete Beispiel<br />

des obigen Kassenkredites (Laufzeit drei Jahre, halbjährliche<br />

Zinszahlungen auf Basis des 6-Monats-Euribor) wäre<br />

beispielsweise eine Bandbreite von 0,95% bis 1,95% und<br />

eine Zinsobergrenze von 1,95% darstellbar. Durch Abschluss<br />

dieses Produktes ist einerseits das Zahlungsstromrisiko der<br />

Kommune begrenzt, andererseits ist die Möglichkeit der (partiellen)<br />

Partizipation an niedrigen Zinsen weiterhin gegeben.<br />

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in den letzten<br />

Jahren die Höhe der (variabel verzinslichen) Kassenkreditbestände<br />

vieler Kommunen drastisch zugenommen hat, wodurch<br />

diese Kommunen einem hohen Zahlungsstromrisiko<br />

ausgesetzt sind. Dieses Risiko kann durch geeignete Szenarioanalysen<br />

dargestellt werden. Trotz des aktuell historisch<br />

niedrigen Zinsniveaus sollte dieses Risiko nicht unterschätzt<br />

werden, da selbst ein moderater Zinsanstieg zu signifikanten<br />

Belastungen des kommunalen Haushaltes führen kann. Der<br />

Einsatz von Derivaten ist ein flexibles und geeignetes Instrument<br />

zur Reduzierung des resultierenden Zahlungsstromrisikos<br />

und somit zur Zinssteuerung des kommunalen Schuldenportfolios.<br />

Anmerkungen:<br />

1 Boettcher, Junkernheinrich, Micosatt (<strong>2010</strong>): Kommunaler Finanz- und Schuldenreport<br />

Nordrhein-Westfalen, Hrsg. Bertelsmann Stiftung, Gütersloh.<br />

2 www.kommunale-verschuldungsdiagnose.de<br />

3 B. Nöll, A. Wiedemann, Vom Neuen Kommunalen Finanzmanagement zur<br />

Risikomessung von Investitions- und Kassenkrediten, Deutscher Sparkassenverlag,<br />

<strong>2010</strong>.<br />

Moderne und sichere Produkte zur Transaktionssignierung<br />

beim Online-Banking<br />

Neue innovative Produkte stellen sich dem Heer der Cyberkriminellen entgegen<br />

Von Salim Güler – Vice President Business Development, KOBIL Systems GmbH, Worms<br />

Das Bundeskriminalamt (BKA) teilte in einer Meldung mit,<br />

dass die Online-Banking Kriminalität im Vergleich zum Jahr<br />

2008, um 64% zugenommen hat, wobei der durchschnittliche<br />

Schaden pro Angriff bei etwa 4.000 Euro lag. Weiterhin teilte<br />

das BKA und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik<br />

(BSI) mit, dass sie das TAN-Verfahren als auch<br />

das iTAN-Verfahren als unsicher erachten, da die Verfahren<br />

für Hacker keine Hürden mehr darstellen würden. Stellt sich<br />

nun die Frage, welche Methoden können Bankkunden nutzen,<br />

um nicht Gefahr zu laufen, irgendwann selbst Opfer eines<br />

Hackerangriffes zu werden?<br />

Laut BKA-Präsident Jörg Ziercke, werden die Methoden der<br />

Cyberkriminellen, die erfolgreich das TAN-Verfahren angreifen,<br />

immer raffinierter und erfolgreicher. Wurden ursprünglich,<br />

die Programme zum Ausspähen der PIN (TAN’s) per E-Mail<br />

verbreitet, fangen sich Bankkunden heute, die schädliche<br />

Software über infizierte Seiten im Internet ein. Viele Banken<br />

haben in Zusammenarbeit mit Bankenverbänden, dem ZKA,<br />

ihren Rechenzentren und Herstellern auf diese Gefahren reagiert<br />

und bieten neue Verfahren zur Transaktionssignierung<br />

an, die sich wirksam diesen neuen Bedrohungen entgegenstellen.<br />

Dass das Online-Banking, insbesondere das Internet-Banking,<br />

solch ein Erfolg werden würde, konnte vor über 25 Jahren, als<br />

Bildschirmtext (Btx) erstmals durch die damalige Deutsche<br />

Bundespost der breiten Öffentlichkeit vorgestellt wurde, keiner<br />

ahnen. Schon damals sollte das PIN/TAN-Verfahren für<br />

die Sicherung des Bildschirmtextes herangezogen werden.<br />

Im Gegensatz zum Internet-Banking war Btx kein Erfolg beschieden.<br />

Die Gründe waren zum einem in der sehr teuren<br />

Anschaffung von Hardware. So kostete die monatliche Miete<br />

für das Modem, welches zur Einwahl ins Datennetz benötigt<br />

wurde, 120 DM und zum anderen war Btx kein offenes Netz.<br />

So dümpelte Btx vor sich hin und konnte die hohen Erwartungen<br />

der damaligen Deutschen Bundespost nicht erfüllen.<br />

Drei Jahre nach seinem Start gab es im Jahr 1987 noch nicht<br />

einmal 100.000 Nutzer, das Bundespostministerium ging von<br />

1. Mio. Nutzern aus. Die Deutsche Bundespost, die Btx als<br />

hochsicher anpries, wurde durch den Chaos Computer Club<br />

(CCC) eines besseren belehrt. Am 19.11.1984 gelang es dem<br />

CCC erfolgreich das Btx-System der Hamburger Sparkasse<br />

(Haspa) anzugreifen und 135.000 DM von der Haspa auf<br />

ihr Vereinskonto zu transferieren. Die Banken erkannten die<br />

Grenzen von Btx und entschieden, ein neues Verfahren einzuführen,<br />

welches Multibankfähig sein sollte und alle modernen<br />

Anforderungen an Online-Banking erfüllen sollte.<br />

Dies war die Geburtsstunde von Homebanking Computer<br />

Interface (HBCI). Mit HBCI erhofften die Banken sich mehr<br />

Erfolg als mit Btx. Als HBCI 1995 im ersten Entwurf dem ZKA<br />

vorgelegt wurde und 1998 bundesweit eingeführt wurde, war<br />

man von dessen Erfolg überzeugt, da HBCI wesentlich mehr<br />

Features anbot als Btx und zudem noch sicherer sein sollte<br />

als Btx, da hier die Transaktionssignierung nicht durch eine<br />

TAN erfolgte, sondern durch eine PIN, welche einer Chipkarte<br />

zugrunde lag. Dies Verfahren basierte somit auf der<br />

PKI-Technologie (Es gibt für HBCI/FinTS auch das PIN/TAN-<br />

Verfahren). Die PIN bildete die Basis einer elektronischen Unterschrift<br />

und je nach Ausführung konnte mit der PIN von der<br />

einfachen elektronischen Unterschrift bis zur qualifizierten<br />

elektronischen Unterschrift, digital signiert/unterschrieben<br />

werden. Das als hochsicher geltende HBCI, welches später<br />

102 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


in FinTS unbenannt wurde, brachte auch nicht den Erfolg,<br />

den man sich erhofft hatte. Bis heute geht man von ca. 1 Mio.<br />

Kunden aus.<br />

Die Gründe für den mäßigen Erfolg sind:<br />

– Installation von Software<br />

– Nutzung von installationsbasierten Chipkartenlesern<br />

– Umständliche Anmeldung<br />

– Hohe Kosten<br />

– Umständliche Bedienung<br />

Leise und still trat parallel eine andere Möglichkeit des Online-<br />

Bankings seinen Siegeszug an, dass Portal basierte Internet-<br />

Banking. Als Tim Berner-Lee das Internet vor über 20 Jahren<br />

beim CERN erfand, konnte noch keiner ahnen, welch Dimensionen<br />

es einmal haben würde. Zeitgleich verbreiteten sich<br />

die PC’s in den privaten Haushalten und die Kosten sanken<br />

auf ein vernünftiges Maß. Und immer schnellere Internetverbindungen<br />

zu geringen Monatskosten setzten letzten Endes<br />

die Basis für ein erfolgreiches Internet.<br />

Wurden im Jahr 1995 noch knapp 1,5 Mio. Konten online<br />

geführt, so gibt die Deutsche Bundesbank an, dass im Jahr<br />

2008 39,3 Mio. Konten online geführt wurden. Der BITKOM<br />

geht davon aus, dass 24 Mio. Bankkunden bereits Internet-<br />

Banking nutzen. Somit überrollte das Portal basierte Internet-<br />

Banking HBCI regelrecht. Die Gründe liegen hier vor allem<br />

in der einfachen Nutzung, der Mobilität und den Kosten. Mit<br />

dem Boom des Internet-Bankings wuchsen aber auch die<br />

Gefahren. Waren es zu Beginn, Hacker, wie der CCC, die eher<br />

daran interessiert waren Schwachstellen aufzuzeigen, oder<br />

Hacker, die sich einen Namen machen wollten, die das Internet-Banking<br />

angriffen, so änderte sich dies in den Jahren.<br />

Heute sind es professionelle Banden, die weltweit, vornehmlich<br />

aber aus China, Russland oder anderen asiatischen und<br />

osteuropäischen Ländern, das Internet-Banking professionell<br />

angreifen. Mit einem Ziel: größtmöglichen Schaden anzurichten,<br />

um sich unberechtigt zu bereichern! In der IT-Szene wird<br />

sogar von bewussten Angriffen durch Wettbewerber gesprochen,<br />

um dem Mitbewerber Schaden zuzufügen. Allerdings<br />

sind diese Gerüchte schwer zu beweisen, da nirgends die<br />

Anonymität so groß ist, wie im Internet.<br />

Die Absicherung des alten Btx-Verfahrens, also das PIN/TAN-<br />

Verfahren, bildete auch beim Internet-Banking die Grundlage<br />

zur Sicherung des Zuganges und zur Transaktionssignierung.<br />

Jedoch dauerte es nicht lang, bis die ersten professionellen<br />

Hacker diese Systeme im großen Stil erfolgreich angriffen. Die<br />

Banken waren somit gezwungen, neue Verfahren anzubieten.<br />

Aus Kostengründen führten viele Banken das iTAN-Verfahren<br />

an, eine abgewandelte Form des TAN-Verfahrens, welches<br />

auf Papier basierte, auf dem TAN’s hinterlegt wurden. Hierbei<br />

spricht man auch vom sogenannten Ein-Schritt-Verfahren. Es<br />

war nur eine Frage der Zeit, bis auch dieses Verfahren angegriffen<br />

wurde.<br />

Langsam begriffen auch die Banken, dass sie nach Lösungen<br />

zur Transaktionssignierung greifen müssen, welche diese<br />

ständigen und weiter zunehmenden Gefahren in den Griff<br />

bekommen. Also wendeten sie sich an IT-Security Hersteller.<br />

Einer dieser Pioniere, in diesem Segment ist die Wormser<br />

Firma KOBIL Systems GmbH. KOBIL Produkte waren bereits<br />

bei internationalen Banken im Einsatz, sowie deren Chipkartenleser<br />

im HBCI-Einsatz. Als IT-Sicherheitsspezialist,<br />

welcher auch im Behörden und Regierungsumfeld tätig ist,<br />

und dort dank seiner Innovation und den an sich selbst gestellten<br />

höchsten Ansprüchen an Qualität und Funktionalität<br />

an seine Produkte den höchsten Sicherheitsanforderungen<br />

gerecht wird, konnte KOBIL die Anforderungen der Banken<br />

mIDentity-Stick auf einem Laptop<br />

gut verstehen und durch seine Erfahrung umsetzen. Die ersten<br />

Banken entschieden sich gegen TAN-Listen und setzten<br />

TAN-Generatoren ein, welche im Vergleich zu den TAN-Listen<br />

eine höhere Sicherheit boten. Mit dem Einsatz von TAN-Generatoren<br />

bei den ersten Banken, wandte man sich vom Ein-<br />

Schritt-Verfahren zum Zwei-Schritt-Verfahren. Im Laufe der<br />

Zeit wurden die TAN-Generatoren immer sicherer und einfacher<br />

in ihrer Bedienung, bis zum aktuellen optischen TAN-<br />

Generator, TAN Optimus comfort. Somit hatten sich TAN-Generatoren<br />

bei den Banken in Deutschland und vor allem bei<br />

ihren Kunden etabliert. Die Sparkassen, die sich vor einem<br />

Jahr für das optische Challenge-Response-Verfahren entschieden,<br />

sind noch einen Schritt weitergegangen. Der Vorteil<br />

beim Challenge-Response-Verfahren im Vergleich zu den<br />

bisher im Einsatz befindlichen TAN-Generatoren ist der, dass<br />

er eine Interaktion voraussetzt. Die TAN ist zu einem an die<br />

Transaktion gebunden, und zum anderen erfordert sie vom<br />

Bankkunden einen Abgleich der Daten am TAN-Generator mit<br />

denen am Rechner. Dadurch haben Trojaner und Viren keine<br />

Möglichkeit ungehindert Gelder vom Bankkonto des Kunden<br />

zu entfremden. Die Volksbanken, die bereits dieses Verfahren<br />

im Einsatz hatten, hatten/haben allerdings einen TAN-<br />

Generator, welcher manuell funktioniert, d.h., das bestimmte<br />

Daten in den TAN-Generator eingegeben werden müssen, zur<br />

Erzeugung der TAN. Dies wiederum verursacht Support, welcher<br />

wiederum mit Kosten verbunden ist, und der Bedienerkomfort<br />

leidet darunter. Der TAN Optimus comfort von KOBIL<br />

schafft hier Abhilfe, da er mit Sensoren bestückt ist, welche<br />

automatisch die Daten vom Bildschirm lesen und am TAN-<br />

Generator anzeigen. Dafür muss der Bankkunde seinen TAN<br />

Optimus comfort nur direkt an den Monitor halten. Nach der<br />

Übertragung muss der Bankkunde die Daten nur noch prüfen<br />

und bestätigen. Sicherer und einfacher war es noch nie, eine<br />

Transaktion über den TAN-Generator zu signieren.<br />

KOBIL ging aber noch einen Schritt weiter. Da nicht jeder<br />

Bankkunde über moderne Monitore verfügt, viele ihr Internet-<br />

Banking sogar über den Fernseher durchführen, entwickelte<br />

KOBIL exklusiv die DSA-Technologie. Diese Technologie erlaubt<br />

selbst bei sehr alten Monitoren, Fernsehern oder gar<br />

unter schwierigen Umständen, wie starkem Lichteinfall oder<br />

verschmutzen Bildschirmen das korrekte Lesen der Daten und<br />

Übertragen an den TAN-Generator. Wo andere Geräte ein oder<br />

zwei Anläufe benötigen, klappt es beim TAN Optimus comfort<br />

dank der DSA-Technologie von KOBIL beim ersten Anlauf.<br />

Aber nicht nur darüber hat sich KOBIL Gedanken gemacht,<br />

sondern auch um die Ergonomie und den Umweltschutz. Bei<br />

KOBIL können die Batterien entnommen und entsprechend<br />

entsorgt werden. Das garantiert zum einen Umweltschutzund<br />

zum anderen Langlebigkeit des TAN-Generators. Wenn die<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 103


Batterie nicht mehr funktioniert, muss der Kunde kein neues<br />

Gerät kaufen, ein Batterietausch ist ausreichend. Viel Augenmerk<br />

wurde dabei auch auf die Haptik und Ergonomie gelegt,<br />

so hat KOBIL den TAN Optimus comfort streng nach der LE-<br />

GO-Studie entwickelt, d.h. große Tasten und großes Display,<br />

damit auch ältere Menschen, oder Menschen mit Sehschwäche<br />

das Gerät ohne Mühen bedienen können. Die Sparkassen<br />

führen diese optischen Leser seit einem Jahr bundesweit<br />

ein. Die Resonanz bei den Bankkunden ist durchweg positiv.<br />

Es wird nicht nur die einfache Bedienung gelobt, sondern<br />

auch die Ergonomie des TAN Optimus comfort, der im Vergleich<br />

zu den anderen Herstellern besser in der Hand liegt<br />

und auch angenehmer zu bedienen ist (wegen großer Tasten<br />

und großem Display), was wiederum das Internet-Banking<br />

einfacher macht, weil die Fehlerquote deutlich niedriger ist.<br />

Auch die DSA-Technologie macht sich bei der täglichen Nutzung<br />

positiv bemerkbar. Die Volksbanken haben den Nutzen<br />

der optischen Leser ebenfalls erkannt und sind auch gerade<br />

dabei, sukzessive Challenge-Response TAN-Generatoren mit<br />

optischer Schnittstelle ihren Bankkunden anzubieten oder<br />

planen dies in naher Zukunft.<br />

TAN-Optimus-comfort-Screen-insert-card<br />

KOBIL hat es sich zum Leitbild gemacht, immer innovativ zu<br />

sein und bei den Innovationen immer einen Schritt voraus<br />

zu sein. So verwundert es auch nicht, dass KOBIL im Jahr<br />

2003 den weltersten installationslosen Chipkartenleser in<br />

USB-Formfaktor der Öffentlichkeit vorstellte. Der mIDentity<br />

sollte sich sehr schnell zu einem neuen Standard im Online-<br />

Banking entwickeln, brachte er doch alle Anforderungen und<br />

Wünsche an modernes Online-Banking mit. Dank seiner<br />

Update-Technologie ist es dem mIDentity möglich, sofort auf<br />

bestehende Gefahren zu reagieren. Die Update-Technologie<br />

garantiert somit den Banken Investitionssicherheit. Dies ist<br />

mit ein Grund dafür, warum KOBIL als einziger Hersteller 5<br />

Jahre Funktionsgarantie gewährt. Ein Unternehmen, dass die<br />

Qualität seiner Technologie kennt und darauf vertraut, kann<br />

auch die 5 Jahre Garantie ruhigen Gewissens gewähren. Dies<br />

ist mit ein Beweis für das Vertrauen, welches KOBIL in seine<br />

Produkte hat.<br />

Betrachtet man den bisherigen historischen Verlauf der Produkte<br />

zur Transaktionssignierung, so ist festzustellen, dass<br />

alle paar Jahre ein neues Produkt eingeführt wurde. Dies bedeutet<br />

auf der einen Seite, dass die Sicherheitsanforderungen<br />

steigen, aber auf der anderen Seite auch wieder neue Kosten<br />

für die Bank. Kosten, die für die Evaluierung, die Schulung<br />

der Mitarbeiter, dem Roll-Out, den Maßnahmen, damit die<br />

Kunden das Produkt auch wirklich einsetzen, Rückrufaktionen,<br />

Supportkosten und andere Kosten, die immer wieder<br />

bei der Einführung eines neues Produkten entstehen. Diese<br />

Kosten entfallen bei der mIDentity Technologie, da dank seines<br />

Update-Mechanismus, der mIDentity-Technologie, immer<br />

aktuell ist.<br />

Der mIDentity ist eigentlich ein modifizierter Chipkartenleser<br />

und somit werden die Transaktionen mit einer PIN signiert,<br />

welche auf einer Chipkarte hinterlegt ist, die wiederum in<br />

Form einer GSM-Karte im mIDentity hinterlegt ist (es gibt jetzt<br />

auch den mIDentity für große Karten), somit hat der Bankkunde<br />

Gewissheit, dass er die derzeit höchste Sicherheit genießt.<br />

Sind übliche Chipkartenleser sehr unmobil, da sie installiert<br />

werden müssen und auch nicht wirklich klein, aber hochsicher,<br />

kann der mIDentity auch hier punkten. Er bedient sich<br />

der hochsicheren Smartcard/Chipkartenleser Technologie,<br />

ohne dabei Kompromisse hinsichtlich Bedienbarkeit und Mobilität<br />

einzugehen. Dank seiner USB-Form, ist der mIDentity<br />

klein und handlich und durch die weite Verbreitung von USB-<br />

Sticks auch bei Bankkunden akzeptiert. Dank seiner Zero-<br />

Footprint Technologie bedarf der mIDentity keiner Installation<br />

oder Konfiguration auf dem benutzten Rechner. Einfach einstecken<br />

und loslegen. Der integrierte und von KOBIL mit besonderen<br />

Härtungsmaßnahmen kompilierte Firefox Browser<br />

gewährleistet, dass mit dem mIDentity auch wirklich nur<br />

hochsicheres Internet-Banking ausgeführt wird. Ein Surfen<br />

auf anderen Seiten wird automatisch unterbunden. Einfacher<br />

geht’s nicht, der Bankkunde muss nur den mIDentity in einen<br />

freien USB-Slot stecken, den Rest übernimmt der mIDentity.<br />

Der Firefox-Browser leitet ihn automatisch zu seinem Internet-<br />

Banking Portal weiter und verlangt dort die Zugangsdaten.<br />

Nach erfolgreichem Internet-Banking braucht der Bankkunde<br />

nur den mIDentity aus dem Rechner entfernen, alle auf den<br />

mIDentity bezogenen Anwendungen schließen sich automatisch<br />

(Browser wird automatisch geschlossen) und alle Inhalte<br />

im Cache und Temp werden geleert. Technisch ist es so, als<br />

hätte man nie den mIDentity am Rechner genutzt. So muss<br />

Internet-Banking heute funktionieren, hochsicher, aber auch<br />

sehr einfach! Um auch ganz sicher zu gehen, wird der mIDentity<br />

vor Serienreife einer ganzen Reihe von Tests und Untersuchen<br />

unterzogen. Dabei arbeitet KOBIL eng mit Universitäten<br />

und Unternehmen zusammen, die Sicherheitsaudits durchführen,<br />

wie die cnlab. Der mIDentity wird hundertausenden<br />

unterschiedlichen Angriffszenarien ausgesetzt, damit jeder<br />

noch so theoretisch mögliche Angriff erfolgreich abgewehrt<br />

werden kann. Daher verwundert es nicht, dass 40% der Belegschaft<br />

von KOBIL in der Entwicklung und Forschung tätig<br />

sind. Das unterscheidet einen IT-Sicherheitsspezialisten wie<br />

KOBIL, von anderen Unternehmen, die neben TAN-Generatoren<br />

Produkte herstellen, die nichts mit IT-Sicherheit zu tun<br />

haben. KOBIL versteht sich als 100% IT-Security Spezialist,<br />

und bleibt sich dieser Linie auch seit Jahrzehnten treu.<br />

So ist es nicht überraschend, dass die zweitgrößte Bank in<br />

Deutschland den Nutzen der mIDentity-Technologie erkannt<br />

hat, und mIDentity als erste Großbank in Deutschland für seine<br />

Geschäftskunden einführte.<br />

Der Commerzbank folgten weitere Banken, wie die Santander,<br />

Société Generale. Migros Bank, Valiant Bank, Unicredit, HBL<br />

und andere internationale Banken. Weitere Bankverbände in<br />

Deutschland sind derzeit dabei die mIDentity-Technologie mit<br />

ihren Internet-Portalen zu verknüpfen. Immer öfter zeichnet<br />

sich ab, dass sich die mIDentity-Technologie zum Standard<br />

beim Internet-Banking etabliert, da sie von allen vorhandenen<br />

Produkten, das Produkt ist, welches alle Anforderungen an<br />

modernes, mobiles und einfach zu bedienendes Internet-<br />

Banking erfüllt und darüber hinaus, das einzige Produkt ist,<br />

welches Investitionssicherheit und wirklich langfristige Planung<br />

garantiert!<br />

104 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


Neuregelung der Umsatzbesteuerung im Postmarkt ab 1. Juli <strong>2010</strong><br />

Mehr Kundenorientierung im Postmarkt<br />

Interview mit Michael Mews, Geschäftsführer TNT Post GmbH & Co. KG, Hannover<br />

Nachdem die Bundesregierung<br />

das Umsatzsteuerprivileg<br />

der Deutschen Post<br />

gekippt hat, muss diese ab<br />

1. Juli <strong>2010</strong> für verschiedene<br />

Leistungen auf den<br />

Portopreis nun Mehrwertsteuer<br />

berechnen. Was<br />

ändert sich damit für Sparkassen,<br />

Kommunen und<br />

andere nicht-vorsteuerabzugsberechtigteEinrichtungen?<br />

Michael Mews,<br />

ausgewiesener Kenner der<br />

Postbranche und seit Februar<br />

Geschäftsführer der<br />

TNT Post GmbH & Co. KG<br />

Hannover, stellte sich den Fragen der Kommunalwirtschaft.<br />

Herr Mews, für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Institutionen<br />

wie die Sparkassen kommt die Neuregelung im<br />

Postmarkt einer Preiserhöhung um 19 Prozent gleich.<br />

Was sagen Sie diesen Kunden?<br />

Wir erwarten keine Preiserhöhungen von 19 Prozent. Die<br />

Sparkassen und auch andere nicht-vorsteuerabzugsberechtigte<br />

Kunden werden viel stärker von echtem und fairem<br />

Wettbewerb profitieren. Mehr Wettbewerb führt immer auch<br />

zu marktwirtschaftlicher Angebotsvielfalt, neuen Produkten<br />

und besseren Preisen wie die Erfahrungen in anderen Märkten<br />

zeigen. Langfristig können Versender nur gewinnen, wenn<br />

der Markt in Bewegung ist.<br />

Das gilt ab 1. Juli <strong>2010</strong> im Postmarkt<br />

Von der Umsatzsteuer befreit sind<br />

• Universaldienstleistungen nach Artikel 3 Abs.4 der Richtlinie<br />

97/67/EG – flächendeckend im gesamten Gebiet der<br />

Bundesrepublik Deutschland, z.B. Standard-, Kompakt-,<br />

Groß-, Maxibriefe, Postkarte zu den genehmigten Entgelten,<br />

Einzelbriefe die der private Verbraucher nachfragt<br />

und versendet<br />

• Einschreibe- und Wertsendungen<br />

• Adressierte Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (Streifbandzeitung)<br />

mit einem Gewicht von bis zu 2 kg<br />

• DHL Pakete bis 10kg<br />

Umsatzsteuerpflichtig sind<br />

• Gewerbliche, individuell vereinbarte Leistungen von<br />

Großkunden und gewerblichen Versendern zu Sonderkonditionen,<br />

z.B. <strong>Teil</strong>leistungen, Kooperationsverträge<br />

• Standard-, Kompakt-, Groß-, Maxibriefe, Postkarte zu abweichenden<br />

Qualitätsbedingungen oder zu günstigeren<br />

als den allgemein für jedermann zugänglichen Entgelten<br />

• Infopostsendungen<br />

• Adressierte Bücher, Zeitungen und Zeitschriften mit<br />

einem Gewicht von mehr als 2 kg<br />

• Pressesendungen, Postvertriebsstücke<br />

• DHL Pakete: Paketsendungen mit einem Gewicht von<br />

mehr als 10 kg bis zu 20 kg, Express und Nachnahme<br />

Aber der Preis ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.<br />

Richtig. Unsere Kunden brauchen Preiserhöhungen auch<br />

nicht befürchten: TNT Post als alternativer Briefdienstleister<br />

ist schon seit jeher umsatzsteuerpflichtig – und dennoch<br />

konnten wir auch bislang unsere Kunden mit attraktiven Preisen<br />

– neben Service und Qualität – überzeugen. Und auch<br />

nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden wir unsere<br />

Preise stabil halten. Doch ist der Preis nicht der alles Entscheidende.<br />

Bei Finanzdienstleistungen gibt es auch zahlreiche<br />

Angebote, und nicht immer wählen Kunden den für sie<br />

günstigsten Zinssatz. Fragen wie Sicherheit, Laufzeiten, Kündigungsfristen<br />

oder Zusatzservices wie eine kostenlose Kontoführung<br />

spielen eine ebenso wichtige Rolle. Genauso ist es<br />

auch im Postmarkt: Besser, nicht billiger heißt die Devise.<br />

Was genau ist darunter zu verstehen?<br />

Wir wollen nicht Preisführer sein. Wir positionieren uns in erster<br />

Linie als verlässlicher Partner in einem Umfeld, wobei<br />

wir mit sehr guter Qualität das leisten, was wir versprechen,<br />

zu sehr interessanten Konditionen. Langfristig ist das – aus<br />

meiner Sicht – die richtige Strategie. Wir werden mit maßgeschneiderten<br />

Produkten und Services, mit Kundenorientierung<br />

und mit innovativen Angeboten punkten. Schnell, flexibel<br />

und innovativ.<br />

Sie betonen immer<br />

wieder, dass TNT Post<br />

ein „Mehrwertbriefdienstleister“<br />

sei…<br />

Zunächst einmal ist die<br />

zuverlässige Zustellung<br />

die Basis. Dann aber<br />

kommen wir sehr schnell<br />

zum Thema kostenlose<br />

Abholung. Unsere Kunden<br />

müssen sich auch<br />

nicht an vorgegebene<br />

Formate oder Gewichte<br />

halten. Bei uns gibt es<br />

keine Vorkasse, sondern<br />

eine Rechnung nach<br />

erbrachter Leistung.<br />

Auf Wunsch versenden<br />

wir natürlich auch klimaneutral,<br />

um nur einige Beispiele zu nennen.<br />

Wo steht TNT Post in zehn Jahren?<br />

Wir sind bereit für neue Chancen und Möglichkeiten, mit denen<br />

wir für nicht-vorsteuerabzugsberechtigte Institutionen<br />

eine echte Alternative sind. Unser Ziel ist es, auch in Zukunft<br />

die Nummer 2 auf dem deutschen Briefmarkt zu bleiben, jedoch<br />

mit einem deutlich höheren Marktanteil. Die Gespräche<br />

mit bestehenden, vor allem aber auch potenziellen Kunden<br />

zeigen, dass wir auf gutem Weg dahin sind. Vergleichen lohnt<br />

sich also mehr denn je – jetzt auch für Behörden, Versicherungen,<br />

Banken und Sparkassen. Ihnen attraktive Angebote<br />

zu machen, darauf freuen wir uns.<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 105


NCR APTRA Vision – zentrales Management-Tool<br />

für den optimierten Betrieb von SB-Netzwerken<br />

Von Harald Schweikart – NCR APTRA Vision, Marketing Europe NCR, Augsburg<br />

Finanzinstitute benötigen einen vollständigen Überblick über<br />

alle für den Kundenservice genutzten Systeme, um deren<br />

Leistungsfähigkeit zu überprüfen, die Kundenakzeptanz zu<br />

ermitteln und jederzeit Maßnahmen zur unmittelbaren Verbesserung<br />

einleiten zu können. Als Entscheidungsgrundlage<br />

sollten hierbei nicht nur operative, sondern idealerweise auch<br />

betriebswirtschaftliche Kennzahlen dienen. NCR APTRA Vision<br />

bereitet Informationen aus der Überwachung bzw. dem<br />

Betrieb von mitarbeiterbedienten und selbstbedienten Systemen<br />

individuell und grafisch so auf, dass Entscheider unterschiedlicher<br />

Unternehmensebenen übersichtlich ihre notwendigen<br />

Kennzahlen für die Prozessfindung erhalten. Ziel<br />

hierbei ist es, eine bestmögliche Informationsbasis zu liefern,<br />

um gezielt weitreichende Optimierungen hinsichtlich Verfügbarkeit,<br />

Kundenerlebnis und Unternehmungsleistung einzuleiten<br />

sowie Betriebskosten zu senken. Damit bildet NCR<br />

APTRA Vision ein zentrales richtungweisendes Instrument für<br />

das Management von SB- und anderen kundenorientierten<br />

Kanälen – inklusive der Steuerung von Bargeldbeständen<br />

oder auch involvierter Servicepartner wie Werttransportunternehmen<br />

(WTU).<br />

Zentrales Management-Tool<br />

NCR APTRA Vision gewinnt die operativen Daten in erster<br />

Linie aus der Steuerung von Endgeräten – beispielsweise<br />

Geldautomaten, Kassentresore, Kiosksysteme oder auch<br />

Kontoserviceterminals und Kontoauszugsdrucker. Dank der<br />

offenen Softwarearchitektur lassen sich darüber hinaus auch<br />

weitere Systeme anbinden, um zusätzlich benötigte Informationen<br />

bereitzustellen und miteinander zu verknüpfen. Auf<br />

diese Weise können selbst kaufmännische Daten und Informationen<br />

zur Unternehmenssteuerung integriert werden:<br />

Die Softwareagenten (IP-basiert und proprietär) von NCR<br />

APTRA Vision unterstützen eine Vielzahl von Endgeräten unterschiedlicher<br />

Hersteller. Wo sonst mehrere Überwachungs-<br />

Tools zum Einsatz kommen, führen sie die Statusmeldungen,<br />

Informationen zu Software-Anwendungen und alle weiteren<br />

verfügbaren Geräteinformationen an zentraler Stelle in einer<br />

einzigen Anwendung zusammen. Darüber hinaus ist es möglich,<br />

Informationen aus jeder beliebigen Datenquelle innerhalb<br />

und außerhalb des Finanzinstituts zu sammeln und zu integrieren<br />

– diese können vom Buchwert über laufende Kosten<br />

und Erträge bis hin zu Daten aus dem Transaktionsmanagement<br />

reichen. NCR APTRA Vision verfügt über Analysefunktionen,<br />

um die gewonnenen Daten in gewünschter Korrelation<br />

miteinander zu verbinden und grafisch darzustellen. Die Besonderheit:<br />

Das Management-Tool versetzt Geldinstitute in<br />

die Lage, die Leistungsfähigkeit ihres SB-Netzwerks nicht auf<br />

Basis von Durchschnittswerten, sondern vielmehr auf Basis<br />

detaillierter Berechnungen in Echtzeit zu beurteilen. Versehen<br />

mit intelligenten Analysefunktionen, kann NCR APTRA Vision<br />

verschiedene Datenquellen auswerten und Korrelationen<br />

ermitteln. Dies erlaubt das Auffinden sonst versteckter Beziehungen<br />

von Ereignissen – und eröffnet damit weitere Optimierungspotenziale.<br />

Individuelle Datenaufbereitung – jederzeit verfügbar<br />

NCR APTRA Vision ist für verschiedene Benutzergruppen<br />

wie Mitarbeiter mit technischen beziehungsweise operativen<br />

Aufgaben oder die kaufmännische Leitung konzipiert.<br />

Der Zugriff auf die Daten und Analysen erfolgt einfach per<br />

Browser über ein Web-Portal. Durch das Filtern der Daten für<br />

eine benutzergesteuerte Informationsaufbereitung erhalten<br />

Anwender übersichtlich nur die Informationen, die sie für die<br />

Ausführung ihrer Aufgaben bzw. zur Entscheidungsfindung<br />

benötigen. Die dabei angewandten Filter können von Administratoren<br />

definiert und variiert werden. Um den Zugang<br />

zu detaillierten Informationen zu erleichtern, bietet das NCR<br />

APTRA Vision Web-Portal geografisch kodierte Karten. Darin<br />

werden die überwachten Systeme geografischen Gebieten<br />

zugeordnet und gruppiert. Damit erhält zum Beispiel ein Anwender<br />

mit operativen und technischen Aufgaben eher die<br />

technologische Sicht, wie die Anzeige aller Geldautomaten<br />

mit Einzahlungsmöglichkeit, detailliert aufgeführt bis zu den<br />

Versionen der eingesetzten Module; oder auch alle Windows<br />

XP SP3 Systeme. Ein Anwender mit kaufmännischem oder<br />

organisatorischem Hintergrund wünscht hingegen beispielsweise<br />

eher einen Überblick über die geografische Positionierung<br />

der SB-Servicestellen, die Anzeige der Transaktionen der<br />

vergangenen Woche oder in einer bestimmten Filiale. Neben<br />

einer vordefinierten Datenaufbereitung lassen sich darüber<br />

hinaus beliebige Abfragen und Kombinationen durchführen.<br />

Wenn das System innerhalb des Netzwerkes eine Auffälligkeit<br />

erkennt, wird dies visuell in der Karte angezeigt und so der<br />

Anwender unmittelbar informiert.<br />

Operative Überwachung<br />

und automatisierte Prozesssteuerung<br />

NCRs zentrales Managementsystem erlaubt Anwendern mit<br />

dem Schwerpunkt auf dem operativen Betrieb von (SB-)Netzwerken<br />

eine umfassende Überwachung und einfache Steuerung.<br />

Hierzu zählt auch die Verwaltung von Ereignissen, deren<br />

Eskalation, Nachverfolgung und Problemlösung. Großen<br />

Nutzen können Finanzdienstleister aus der ferngesteuerten<br />

und automatisierten Problembearbeitung ziehen: Hierfür ermöglicht<br />

es NCR APTRA Vision, ein automatisiertes Regelwerk<br />

zu programmieren, das Prozesse zur Fehlerbehebung,<br />

Gerätewiederherstellung oder auch Bargeldversorgung nach<br />

vorgegebenen Kriterien steuert. Das NCR System erstellt bei<br />

einer etwaigen Fehlermeldung im Netzwerk automatisch ein<br />

Ticket, das für eine schnellstmögliche Problembehebung<br />

automatisch die passende Weiterbearbeitung initiiert. Das<br />

Management-Tool leitet dabei selbst Maßnahmen ein, um<br />

die (SB-)Systeme in Betrieb zu halten oder herunterzufahren<br />

und neu zu starten. Gegebenenfalls wird ein Techniker automatisch<br />

verständigt und der betroffene Geldautomat bis zur<br />

Problembehebung überwacht, anschließend das Ticket geschlossen.<br />

Sollte ein Fehler nicht wie geplant behoben werden,<br />

da etwa der Techniker die Bearbeitungszeit nicht einhält,<br />

wird automatisch eine Eskalation entsprechend hinterlegter<br />

Regeln durchgeführt.<br />

Weitere wichtige Funktionen von NCR APTRA Vision für die<br />

Überwachung und Steuerung:<br />

– Schwellwerte: Basierend auf Erfahrungswerten aus der<br />

Überwachung von (SB-)Netzwerken* integriert NCR APTRA<br />

Vision ein intelligentes Regelwerk. Nachrichten werden mit<br />

früheren Informationen verglichen, um komplexe Probleme<br />

zu erkennen oder zu verhindern und eine schnelle Lösung<br />

einzuleiten.<br />

– Berichtswesen – Management Reporting: NCR APTRA Visi-<br />

106 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>


on erstellt Berichte, die die Problemanalyse beispielsweise<br />

bei niedriger Verfügbarkeit, unerwarteten Systemausfällen<br />

oder anderen, wiederkehrenden Problemen im (SB-)Netzwerk<br />

erleichtern.<br />

Datenbasis für strategische Entscheidungen<br />

Nicht zuletzt dient NCR APTRA Vision auch als Entscheidungsgrundlage<br />

zur Einführung neuer Technologien. Soll<br />

beispielsweise eine neue Software im Netzwerk eingeführt<br />

werden, unterstützt das System dabei, die installierten Plattformversionen<br />

zu erfassen und so die notwendigen Anpassungen<br />

zu kalkulieren. Bei einem Hardware-Update lässt sich<br />

überprüfen, welche Systeme bereits auf dem neuen Stand<br />

und einsatzbereit sind. Neben umfassenden Überwachungs-<br />

Tools gibt NCR mit APTRA Vision Finanzinstituten strategische<br />

Analysewerkzeuge an die Hand, um schnell strategisch relevante<br />

Entscheidungen treffen zu können. Hierzu zählt das<br />

‘Cash Level Management‘, wodurch Banken ihre Bargeldbestände<br />

innerhalb des Netzwerks besser überwachen und<br />

den Einsatz des WTU steuern können. ‘File Exchange‘ bietet<br />

die Möglichkeit, Dateien auf die angebundenen Endgeräte zu<br />

verteilen oder abzurufen. Dies ist insbesondere für elektronische<br />

Journale oder Diagnosedateien hilfreich.<br />

Effizientes Steuern der Bargeldbestände<br />

Eine Kernkomponente der NCR APTRA Vision Lösung ist das<br />

integrierte Cash Management Tool, das die Bargeldbestände<br />

des Geldautomatennetzwerks überwacht und dabei eine vorausschauende<br />

Ver- und Entsorgungsplanung des Bargelds<br />

ermöglicht. Der Geldfluss wird innerhalb der verschiedenen<br />

Cash Points gesteuert – von den Geldautomaten, Kassentresoren<br />

und Cash Recyclern über die Filiale bis hin zur Bundes-<br />

oder Landeszentralbank.<br />

NCR APTRA Vision erfasst zum einen die Bargeldbestände<br />

der Geldautomaten und anderen Systemen in Echtzeit und<br />

liefert Entscheidern so einen stets aktuellen Überblick über<br />

die Versorgungssituation innerhalb des (SB-)Netzwerks. Zum<br />

anderen erlaubt das im Detail definierbare Regelwerk, dass<br />

bei bestimmten Ereignissen, wie dem Unterschreiten eines<br />

Schwellwertes, Maßnahmen automatisch angestoßen werden,<br />

etwa ein Tourenauftrag an ein Werttransportunternehmen<br />

Besonderheiten von NCR APTRA Vision im Überblick<br />

– Anbindung von Endgeräten unterschiedlicher Hersteller<br />

– Verwaltung von Ereignissen, Eskalation, Nachverfolgung<br />

von Problemlösungen<br />

– Ferngesteuerte Diagnose und Problemlösung<br />

– Vollständiges Berichtswesen: Verfügbarkeit, Fehleranalyse,<br />

Serviceversorgung (Service Level Agreement Auswertung)<br />

– Integration weiterer Daten aus dem Unternehmen oder<br />

von außerhalb<br />

– Automatisierte Prozesssteuerung über vordefiniertes Regelwerk<br />

(kein Eingreifen durch Mitarbeiter notwendig)<br />

– Integrierbare Cash Management Lösung<br />

– Grafische und benutzerabhängige Datenaufbereitung –<br />

ideale Entscheidungsgrundlage für Optimierungen<br />

– Einfache Verfügbarkeit der Informationen über das Web-<br />

Portal<br />

– Umfassende internationale Betreuung durch NCR bis hin<br />

zur kompletten Auslagerung (Managed Services)<br />

(WTU). Die Verbindung mit den Algorithmen einer Ereignisplanung<br />

schafft so die Voraussetzung für eine bedarfsgerechte<br />

und kostensparende Versorgungsplanung.<br />

Finanzinstitute stehen vor der Herausforderung, das Bargeldvolumen<br />

in den Filialen und innerhalb ihres SB-Kanals<br />

möglichst automatisiert zu bewältigen und gleichzeitig die<br />

Kosten für Geldbearbeitungsprozesse und erhöhten Sicherheitsbedarf<br />

zu reduzieren. Durch das Automatisieren manueller<br />

Bargeld-Handling-Prozesse können bereits wichtige<br />

Optimierungspotenziale erschlossen werden. Die manuellen<br />

Arbeitsschritte sind fehleranfällig und hinsichtlich Kosten und<br />

Verfügbarkeit oft nicht transparent. Für ein ganzheitliches<br />

Cash Management ist jedoch die Betrachtung der gesamten<br />

Prozesskette entscheidend, die über die automatische, technologiegestützte<br />

Erfassung hinausreicht. So sollten nicht nur<br />

die „intelligenten Geldkassetten“ der Ein- und Auszahlungsgeräte<br />

berücksichtigt werden – das würde eine einheitliche<br />

Hardwarebasis erfordern –, sondern alle existierenden Cash<br />

Points mit einbezogen werden. Hierzu zählt beispielsweise<br />

auch das Erfassen der Handkasse in der Filiale oder der<br />

„Geldtransportbeutel“ auf dem Weg zur Hauptstelle.<br />

Für Finanzinstitute ist es wichtig, die Kontrolle darüber zu erlangen,<br />

welcher Bargeldbestand sich wann und wo befindet<br />

und wer jeweils dessen Eigentümer ist. Die für die logische<br />

Verwaltung der Bargeldbestände notwendigen Informationen<br />

führt NCR APTRA Vision aus verschiedenen Quellen zusammen,<br />

verknüpft sie und macht sie sichtbar. Diese umfassende<br />

Datenbasis liefert die erforderlichen Kennzahlen, um mit dem<br />

NCR Cash Management Modul das ressourcenschonende<br />

und bedarfsgerechte Befüllen und Abschöpfen der Cash<br />

Points sowie den Einsatz des WTU präzise zu planen. Das<br />

Ergebnis sind signifikante Kosteneinsparungen durch reduzierte<br />

Bargeldbestände und weniger Befüllungen – insbesondere<br />

bei größeren SB- und Filialnetzen. Die automatisierte<br />

Planung und Weiterleitung von Befüllungsaufträgen optimiert<br />

die gesamte Prozesskette zusätzlich.<br />

Individuell nutzbar –<br />

vom Lizenzmodell bis Managed Services<br />

NCR stellt Banken APTRA Vision in drei verschiedenen Varianten<br />

zur Verfügung. Zum einen können Finanzinstitute die<br />

Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong> 107


Anwendung als Lizenzmodell erwerben. Damit liefert und implementiert<br />

NCR die Lösung; die Bank nutzt diese, um ihr<br />

(SB-)Netzwerk selbst zu verwalten.<br />

Zum anderen bietet NCR mit einer Gateway-Lösung APTRA<br />

Vision als „Software as a Service“ (SaaS). In diesem Fall<br />

hosted und betreibt NCR das System in einem zertifizierten<br />

Rechenzentrum und übernimmt alle notwendigen Wartungsaufgaben.<br />

Das Finanzinstitut erhält Zugang zum System und<br />

Mehr Kundenkomfort an der automatischen Kasse<br />

verwaltet sein Netzwerk selbständig. Darüber hinaus können<br />

Banken APTRA Vision im Rahmen eines Managed Services<br />

Vertrages von NCR betreiben lassen und damit die Systemverwaltung<br />

und den operativen Helpdesk an NCR auslagern.<br />

Hierbei profitieren Finanzinstitute von NCRs globaler Abdeckung<br />

bei der Erbringung verwalteter Dienste.<br />

* NCR überwacht derzeit rund 2 Millionen Systeme weltweit<br />

Neuer Kassenautomat Crown MaxiPay macht Abläufe im Zahlungsverkehr einfach und sicher –<br />

Crown SYSTEMS setzt auf leichte Bedienung und Barrierefreiheit<br />

Die Rellinger Crown Technologies GmbH hat jetzt einen Kassenautomaten<br />

entwickelt, der Unternehmen und Kunden den<br />

Zahlungsverkehr erleichtert. Bei dem neuen Crown MaxiPay<br />

legten die Entwickler besonderen Wert darauf, dass sich das<br />

Gerät vom Nutzer einfach und komfortabel bedienen lässt.<br />

Für die betreibenden Unternehmen stehen eine größtmögliche<br />

Effizienz der Abläufe und Sicherheit im Mittelpunkt.<br />

Barzahlungen sind für viele Einrichtungen und deren Kunden<br />

täglich geübte Praxis. Ob in Kfz-Zulassungsstellen, in Bürger-<br />

oder Ordnungsämtern, bei Energieversorgungsunternehmen,<br />

in Krankenhäusern oder Bibliotheken: Viele Menschen begleichen<br />

ihre Rechnungen und Gebühren an Ort und Stelle aus<br />

dem Portemonnaie. Um den dadurch entstehenden Aufwand<br />

zu reduzieren und dem Kunden gleichzeitig einen möglichst<br />

hohen Service zu bieten, hat Crown den neuen Crown Maxi-<br />

Pay entwickelt. Das Unternehmen verfolgte dabei das Ziel,<br />

dass auch Personen, die wenig Erfahrung im automatisierten<br />

Zahlungsverkehr haben, den Automaten problemlos bedienen<br />

können. So lassen sich alle Vorgänge unkompliziert und<br />

interaktiv über einen 19“ TFT-Touchscreen bearbeiten. Eine<br />

schematische Animation des Gerätes dient als Wegweiser für<br />

den Anwender. Zusätzlich leitet eine gesteuerte Lichtführung<br />

durch die Menüpunkte. Die indirekte Beleuchtung bietet außerdem<br />

einen guten Überblick. Der Automat liest die Anleitung<br />

auch in verschiedenen Sprachen vor. Dies ist zum Beispiel<br />

für sehbehinderte Nutzer von großem Vorteil. Generell<br />

legte Crown ein besonderes Augenmerk darauf, dass auch<br />

körperbehinderte Personen in gleicher Weise barrierefreien<br />

Zugang zum Automaten haben. Die ergonomische Anordnung<br />

der Bedienelemente ist so ausgelegt, dass Rollstuhl-<br />

fahrer direkt an das Terminal heranfahren können. Und der<br />

Bildschirm lässt sich elektrisch neigen, damit auch im Sitzen<br />

eine gute Sicht gewährleistet ist.<br />

Das System bildet sämtliche Vorgänge einer Barkasse ab.<br />

Dank einer offenen Systemarchitektur, Datenbank und Netzwerkanbindung<br />

in LANs und WANs ist eine problemlose Integration<br />

in Datenhaltungssysteme (RDBMS) möglich. Die<br />

Steuerung läuft über hochverfügbare Industrie-PC und CAN<br />

Feldbus-Technologie, was für schnellstmögliche Verarbeitungsgeschwindigkeit<br />

sorgt.Der Crown MaxiPay erfüllt mit<br />

seinem CEN III zertifizierten Tresor höchste Sicherheitsstandards<br />

für das Cashmanagement. Sämtliche Gelder sind innerhalb<br />

des Tresors vor unbefugtem Zugriff geschützt. Aus<br />

Gründen der Sicherheit kann das Befüllen und Kassieren<br />

ausschließlich von der Gehäuserückseite des Automaten erfolgen.<br />

Routinevorgänge wie Papierwechsel oder die Entnahme<br />

der Kassenkarten können Mitarbeiter der Einrichtungen<br />

schnell und völlig separat von den Geldbeständen erledigen.<br />

Dabei bleibt der Crown MaxiPay einsatzbereit. Der Automat<br />

recycelt bis zu drei verschiedene Sorten Banknoten und verfügt<br />

über einen Münzkreislauf für bis zu drei Münzsorten. Der<br />

Crown MaxiPay unterstützt auch bargeldlosen Zahlungsverkehr.<br />

Über ein Cash-Terminal lassen sich an dem Automaten<br />

Zahlungen mit allen gängigen nationalen und internationalen<br />

Debitkarten wie z.B. Girocard, Geldkarte und Kreditkarten<br />

vornehmen.<br />

Dank der modularen Automatenstruktur des Crown MaxiPay<br />

kann Crown Technologies individuelle Kundenwünsche leicht<br />

realisieren.<br />

Verlag: Kommunal-Verlag - Fachverlag für Kommunalwirtschaft und Umwelttechnik GmbH -<br />

42399 Wuppertal, Hardtbacher Höhe 24<br />

Telefon 0 21 91/66 65 92, Telefax 0 21 91/66 65 93 - ISDN Telefon 0 21 91/6 83 17, Telefax 0 21 91/69 07 10<br />

Gesamt-Verantwortung: Horst Schumacher, Wuppertal - Sabine Schumacher M.A., stellv. Chefredakteurin, Büro Köln,<br />

Telefon/Telefax: 02 21/2 71 77 46 - Anzeigenleitung: H. J. Schumacher, Wuppertal - ISSN Nr. 0450-7169<br />

Satzherstellung, Druck & Verarbeitung:<br />

Weiss-Druck GmbH & Co. KG, Hans Georg Weiss Straße 7, 52156 Monschau, Telefon 0 24 72/9 82-0<br />

Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Namentlich gezeichnete Beiträge stellen nicht<br />

unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist in allen Fällen Wuppertal.<br />

Einzelheftpreis: 8,- 2, Jahresabonnementpreis 90,- 2 einschließlich MwSt., zzgl. Versandkosten,<br />

Kündigung 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres<br />

108 Kommunalwirtschaft / Sonderausgabe <strong>2010</strong>

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