Lärm am Arbeitsplatz - Berufsgenossenschaft Handel und ...
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<strong>Lärm</strong>bereiche analysieren<br />
Das Arbeitsschutzgesetz <strong>und</strong> die »<strong>Lärm</strong><strong>und</strong><br />
Vibrations-Arbeitsschutzverordnung«<br />
verpflichten alle Unternehmer zu einer Erfassung<br />
<strong>und</strong> Beurteilung der Gefährdungen.<br />
Der Unternehmer sollte offen an dieses<br />
Thema herangehen <strong>und</strong> mit seinen Mitarbeitern<br />
sprechen. Von Interesse sind konkrete<br />
Informationen über laute Bereiche<br />
<strong>und</strong> Tätigkeiten im Unternehmen. Diese<br />
Bereiche sollten genau analysiert werden.<br />
Der Unternehmer muss prüfen, ob mög-<br />
<strong>Lärm</strong>bereiche untersuchen<br />
licherweise eine <strong>Lärm</strong>gefährdung für die<br />
Beschäftigten vorliegt. Auch die Fachkraft<br />
für Arbeitssicherheit <strong>und</strong> der Betriebsarzt<br />
können wichtige Informationen zum Thema<br />
<strong>Lärm</strong>gefährdung geben. Wenn eine <strong>Lärm</strong>gefährdung<br />
nicht auszuschließen ist, hilft<br />
eine weitergehende Beratung:<br />
Die BGHW unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen,<br />
zum Beispiel indem sie<br />
<strong>Lärm</strong>messungen durchführt <strong>und</strong> <strong>Lärm</strong>minderungsmaßnahmen<br />
vorschlägt.