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Lärm am Arbeitsplatz - Berufsgenossenschaft Handel und ...

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<strong>Lärm</strong>bereiche analysieren<br />

Das Arbeitsschutzgesetz <strong>und</strong> die »<strong>Lärm</strong><strong>und</strong><br />

Vibrations-Arbeitsschutzverordnung«<br />

verpflichten alle Unternehmer zu einer Erfassung<br />

<strong>und</strong> Beurteilung der Gefährdungen.<br />

Der Unternehmer sollte offen an dieses<br />

Thema herangehen <strong>und</strong> mit seinen Mitarbeitern<br />

sprechen. Von Interesse sind konkrete<br />

Informationen über laute Bereiche<br />

<strong>und</strong> Tätigkeiten im Unternehmen. Diese<br />

Bereiche sollten genau analysiert werden.<br />

Der Unternehmer muss prüfen, ob mög-<br />

<strong>Lärm</strong>bereiche untersuchen<br />

licherweise eine <strong>Lärm</strong>gefährdung für die<br />

Beschäftigten vorliegt. Auch die Fachkraft<br />

für Arbeitssicherheit <strong>und</strong> der Betriebsarzt<br />

können wichtige Informationen zum Thema<br />

<strong>Lärm</strong>gefährdung geben. Wenn eine <strong>Lärm</strong>gefährdung<br />

nicht auszuschließen ist, hilft<br />

eine weitergehende Beratung:<br />

Die BGHW unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen,<br />

zum Beispiel indem sie<br />

<strong>Lärm</strong>messungen durchführt <strong>und</strong> <strong>Lärm</strong>minderungsmaßnahmen<br />

vorschlägt.

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