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BGHW-Kompakt 84

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<strong>BGHW</strong>-<strong>Kompakt</strong> <strong>84</strong><br />

Bestellung und Aufgaben der<br />

Sicherheitsbeauftragten im Handel


Bestellung und Aufgaben der<br />

Sicherheitsbeauftragten im Handel


Inhalt<br />

Einleitung ......................................................................................................................................................... 5<br />

Anzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten ....................................................................... 5<br />

Mitwirkende bei der Bestellung ............................................................................................................... 6<br />

Auswahlkriterien ............................................................................................................................................ 7<br />

Aufgaben .......................................................................................................................................................... 7<br />

Verantwortung ............................................................................................................................................... 8<br />

Ausbildung ....................................................................................................................................................... 8<br />

Grundseminar .............................................................................................................................................. 8<br />

Aufbauseminar ..............................................................................................................................................9<br />

Fortbildung ......................................................................................................................................................9<br />

Inhalte des Grundseminars .................................................................................................................... 10<br />

Inhalte der Aufbauseminare .................................................................................................................. 10<br />

Arbeitsmittel für Sicherheitsbeauftragte ........................................................................................... 11


Einleitung<br />

Beschäftigte sind so weit wie möglich vor<br />

Arbeitsunfällen und Gesundheitsschäden<br />

an ihren Arbeitsplätzen zu schützen. Hierzu<br />

haben Unternehmer und Führungskräfte<br />

die Arbeitsplätze und -abläufe sicher zu<br />

gestalten und entsprechend auszustatten<br />

sowie die erforderlichen Anordnungen für<br />

eine sichere Nutzung zu treffen und für<br />

deren Befolgung zu sorgen. Dies ist nicht<br />

nur mit einem gewissen Arbeitsaufwand<br />

verbunden, sondern erfordert auch entsprechende<br />

Kenntnisse. Deshalb müssen nach<br />

§ 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)<br />

ab einer bestimmten Betriebsgröße Sicherheitsbeauftragte<br />

bestellt werden, die Unternehmer<br />

und Führungskräfte bei diesen<br />

gesetzlichen Pflichten unterstützen.<br />

Die Tätigkeit der Sicherheitsbeauftragten<br />

ist ehrenamtlich. Sicherheitsbeauftragte<br />

sollen als Ansprechpartner für den Arbeitsschutz<br />

in ihrem Arbeitsbereich sowohl für<br />

Unternehmer und Führungskräfte als auch<br />

für die Beschäftigten zur Verfügung stehen.<br />

Sie sollen ein Auge auf die Sicherheit im<br />

Betrieb haben und auf kollegiale Weise auf<br />

sicheres Verhalten hinwirken.<br />

Anzahl der zu bestellenden<br />

Sicherheitsbeauftragten<br />

Die Zahl der in einer Betriebsstätte zu bestellenden<br />

Sicherheitsbeauftragten richtet<br />

sich nach den Unfall- und Gesundheitsgefahren<br />

(Gefährdungslage) und der Zahl<br />

der dort Beschäftigten. Dabei ist es unerheblich,<br />

ob es sich um Vollbeschäftigte,<br />

Teilzeitkräfte oder Aushilfen handelt. Berechnungsgrundlage<br />

ist die Anlage 2 zu<br />

Paragraf 20 Absatz 1 der Unfallverhütungsvorschrift<br />

„Grundsätze der Prävention“<br />

(BGV A 1).<br />

Bei der <strong>BGHW</strong> werden die versicherten Gewerbszweige<br />

entsprechend ihrer Gefährdungslage<br />

in zwei Gruppen aufgeteilt:<br />

Gruppe A<br />

• Glashandlungen<br />

• Bau-, Nutz- und Schnittholzhandlungen<br />

• Handel mit Alt- und Abfallstoffen<br />

einschließlich Sortierung<br />

• Handel mit Schrott, Autoverwertung<br />

• Alt- und Rohmetallhandlungen<br />

• Handel mit Eisen, Stahl, Metall<br />

• Fass- und Behälterhandlungen<br />

• Be- und Entladeunternehmen, Ladeeinsatzbetriebe<br />

• selbstständige Lagerei- und Speicherunternehmen<br />

• Quartiersleute<br />

• Messereien, Wägereien und ähnliche<br />

Unternehmen<br />

• Hafenverwaltungen<br />

• Bunkereien und Getreidehebereien<br />

• Speditions- und Umschlagsunternehmen<br />

(einschließlich Lagerei)<br />

• Stauereien<br />

Gruppe B<br />

Hierunter fallen alle Unternehmen, deren<br />

Gewerbszweig nicht ausdrücklich in der Liste<br />

der Gruppe A aufgeführt sind.<br />

Die Zahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten<br />

in einer Betriebsstätte kann aus<br />

Tabelle 1 ermittelt werden.<br />

5


6<br />

Gruppe Beschäftigte in<br />

einer Betriebsstätte<br />

A mehr als 20<br />

mehr als 50<br />

mehr als 200<br />

mehr als 500<br />

B mehr als 30<br />

mehr als 150<br />

mehr als 500<br />

mehr als 1000<br />

Mindestens<br />

zu bestellende<br />

Sicherheitsbeauftragte<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Tabelle 1: Anzahl der mindestens zu bestellenden<br />

Sicherheitsbeauftragten in Abhängigkeit von der Zahl<br />

der in der Betriebsstätte Beschäftigten.<br />

Ist die Zahl der Sicherheitsbeauftragten im<br />

Einzelfalle nicht angemessen, so bestimmt<br />

die Berufsgenossenschaft die Zahl der Sicherheitsbeauftragten.<br />

Bei bis zu 20 Beschäftigten in Gruppe A bzw.<br />

bis zu 30 Beschäftigten in Gruppe B ist eine<br />

Bestellung von Sicherheitsbeauftragten<br />

nicht vorgeschrieben, jedoch kann auch in<br />

solchen Betrieben eine freiwillige Bestellung<br />

von Sicherheitsbeauftragten sinnvoll sein.<br />

Je nach Gefährdungssituation oder Organisationsstruktur<br />

(z. B. beim Mehrschichtbetrieb)<br />

eines Betriebes kann es ebenfalls<br />

sinnvoll sein, Sicherheitsbeauftragte über<br />

die Mindestanzahl hinaus zu bestellen. Dabei<br />

sollten die Sicherheitsbeauftragten zur<br />

Erfüllung ihrer Aufgabe nur einen für sie<br />

überschaubaren Betriebsbereich zugewiesen<br />

bekommen, z. B. eine Abteilung, in der<br />

sie sich auskennen und in der sie auch bei<br />

den übrigen Kollegen bekannt und anerkannt<br />

sind. Hierbei ist es nicht erforderlich,<br />

dass in diesem Bereich mindestens 20 bzw.<br />

30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt<br />

sind.<br />

Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten<br />

ist unabhängig davon, ob der Betrieb durch<br />

eine Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut<br />

wird. Das heißt: Auch wenn eine Fachkraft<br />

für Arbeitssicherheit vorhanden ist, müssen<br />

Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen<br />

Zahl bestellt sein.<br />

Mitwirkende bei der Bestellung<br />

Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten<br />

ist Aufgabe des Unternehmers. Ist ein Betriebsrat<br />

gewählt, erfolgt die Bestellung unter<br />

Mitwirkung des Betriebsrats. Außerdem<br />

sollten die Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

und der unmittelbare Vorgesetzte beteiligt<br />

werden.<br />

Nur wer als Sicherheitsbeauftragter mit<br />

Überzeugung und Interesse an seine Aufgaben<br />

herangeht, kann gute Arbeit leisten.<br />

Vor der Bestellung sollte deshalb mit dem<br />

ausgewähltem Beschäftigten das Vorhaben<br />

besprochen werden, um ihn für die Aufgabe<br />

zu gewinnen und zu begeistern.


Angesichts der wichtigen Aufgaben, die<br />

Sicherheitsbeauftragte zum Wohle aller<br />

Beschäftigten und zur Unterstützung des<br />

Unternehmers und der Führungskräfte zu<br />

erfüllen haben, ist eine Bestellung gegen<br />

den Willen der Betroffenen nicht sinnvoll.<br />

Es besteht keine rechtliche Verpflichtung<br />

für die Beschäftigten, die Bestellung anzunehmen.<br />

Die Bestellung sollte in schriftlicher Form<br />

erfolgen. Hierzu kann das folgende Muster<br />

Verwendung finden. Die Namen der Sicherheitsbeauftragten<br />

sollten im Betrieb durch<br />

Aushang bekannt gegeben werden.<br />

Auswahlkriterien<br />

Sicherheitsbeauftragte sind bei der Erfüllung<br />

ihrer Aufgaben nicht weisungsbefugt.<br />

Bei der Einflussnahme auf die Mitarbeiter<br />

sind sie allein auf ihre Fachkunde im Bereich<br />

der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />

sowie auf ihre persönliche<br />

Autorität angewiesen. Neben der beruflichen<br />

Anerkennung ist ein gutes Verhältnis<br />

zu Kolleginnen und Kollegen die beste<br />

Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit.<br />

Ein gute Portion Lebens- und Berufserfahrung,<br />

Einfühlungsvermögen, Überzeugungskraft<br />

und Verantwortungsgefühl<br />

sowie Interesse für die Aufgabe helfen, im<br />

Arbeitsschutz erfolgreich mitzuwirken.<br />

Es ist nicht sinnvoll, Vorgesetzte als Sicherheitsbeauftragte<br />

zu bestellen, da die Sicherheitsbeauftragten<br />

gerade die Führungskräfte<br />

bei ihrem Bemühen im Arbeitsschutz unterstützen<br />

sollen. Die zusätzliche Hilfe durch<br />

Sicherheitsbeauftragte bliebe dann aus.<br />

Aufgaben<br />

Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer<br />

und Führungskräfte bei der Durch-<br />

führung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />

im Betrieb. Sie sind zudem<br />

ständiger Ansprechpartner für die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter und können deren<br />

Anliegen weiter vermitteln und sie beraten.<br />

Darüber hinaus sollten Sicherheitsbeauftragte<br />

ein Vorbild in Sicherheitsfragen sein.<br />

Die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten<br />

sind insbesondere:<br />

• Im Zuständigkeitsbereich regelmäßige<br />

Betriebsbegehungen zur Ermittlung von<br />

Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie<br />

Sicherheitsmängeln durchzuführen;<br />

• das Vorhandensein und die ordnungsgemäße<br />

Benutzung der vorgeschriebenen<br />

Schutzeinrichtungen und persönlichen<br />

Schutzausrüstungen fortlaufend zu kontrollieren;<br />

• den Unternehmer bzw. die Vorgesetzten<br />

über bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren<br />

sowie Sicherheitsmängel<br />

zu unterrichten;<br />

• auf die Beseitigung der Mängel hinzuwirken;<br />

• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf<br />

Unfall- und Gesundheitsgefahren hinzuweisen<br />

und zu sicherheitsbewusstem<br />

Verhalten anzuhalten (Bild 1);<br />

• Unfallursachen und Gesundheitsgefahren<br />

zu ermitteln und Vorschläge zu deren<br />

Beseitigung im Einzelfall zu unterbreiten;<br />

• mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

und dem Betriebsarzt (sofern bestellt)<br />

eng zusammenzuarbeiten;<br />

• an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses<br />

(sofern gebildet) teilzunehmen;<br />

• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen<br />

Fragen der Arbeitssicherheit und des<br />

Gesundheitsschutzes zu unterstützen.<br />

Ziel ist, die Gesundheit aller Beschäftigten<br />

zu schützen. Eine verständnisvolle und vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit zwischen<br />

7


Unternehmer, Führungskräften, Betriebsrat<br />

und Sicherheitsbeauftragten sind Vorraussetzung,<br />

um diese gemeinsame Aufgabe zu<br />

meistern.<br />

Bild 1: Der Sicherheitsbeauftragte weist eine Arbeitskollegin<br />

darauf hin, dass Schuhe mit hohen Absätzen bei<br />

der Benutzung von Leitern ungeeignet sind.<br />

Verantwortung<br />

Die Übertragung von Weisungsbefugnis ist<br />

mit der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten<br />

nicht verbunden. Sicherheitsbeauftragte<br />

können keine Anweisungen erteilen, auch<br />

dann nicht, wenn sie massive Verstöße gegen<br />

Unfallverhütungsvorschriften feststellen.<br />

Sie können nur aufklären, überzeugen, drängen.<br />

Deshalb tragen Sicherheitsbeauftragte<br />

keine Verantwortung für die Beseitigung von<br />

Unfall- und Gesundheitsgefahren. Diese tragen<br />

Unternehmer, Vorgesetzte und andere<br />

Beschäftigte, denen die Betriebsleitung die<br />

Beseitigung von Unfall- und Gesundheitsgefahren<br />

zur Aufgabe gemacht hat.<br />

8<br />

Ausbildung<br />

Sicherheitsbeauftragte können ihre Aufgaben<br />

nur dann mit Erfolg wahrnehmen, wenn<br />

sie ausreichende Kenntnisse über Unfall- und<br />

Gesundheitsgefahren und die einschlägigen<br />

Vorschriften besitzen. Neben den regelmäßigen<br />

Informationen durch die Betriebsleitung,<br />

die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den<br />

Betriebsarzt setzt dies eine entsprechende<br />

Ausbildung voraus.<br />

Die <strong>BGHW</strong> vermittelt in speziellen Seminaren<br />

mit praxisnahen und handlungsorientierten<br />

Themen die erforderlichen Kenntnisse.<br />

Die Betriebsstätten mit Sicherheitsbeauftragten<br />

werden jeweils im Herbst über das<br />

Ausbildungsangebot der <strong>BGHW</strong> für das<br />

Folgejahr mit der Broschüre „Seminarprogramm“<br />

(Bestell-Nr. B 17) informiert. Alle<br />

Seminare, Termine, freie Plätze und ein Anmeldebogen<br />

sind unter www.bghw.de/ausbildung<br />

abrufbar. Seminare können dort<br />

auch direkt gebucht werden.<br />

Die <strong>BGHW</strong> trägt die unmittelbaren Ausbildungskosten,<br />

die Fahrtkosten sowie bei<br />

mehrtägigen Lehrgängen die Kosten für<br />

Verpflegung und Unterkunft.<br />

Der Unternehmer ermöglicht den bestellten<br />

Sicherheitsbeauftragten die Teilnahme,<br />

indem er sie an den Ausbildungstagen von<br />

seinen betrieblichen Aufgaben freistellt.<br />

Das Ausbildungskonzept für Sicherheitsbeauftragte<br />

gliedert sich in drei Stufen:<br />

• Grundseminar<br />

• Aufbauseminar<br />

• Fortbildung<br />

Grundseminar<br />

Im Grundseminar werden branchenübergreifende<br />

Grundkenntnisse und Fähigkeiten<br />

vermittelt. Sicherheitsbeauftragte


Seminar für<br />

Sicherheits -<br />

beauftragte<br />

aus Handels -<br />

unternehmen<br />

mit Fleisch -<br />

ver arbeitung/<br />

-verkauf<br />

5 Tage<br />

<br />

erhalten das nötige „Rüstzeug“, um ihre<br />

betrieblichen Aufgaben in Angriff nehmen<br />

zu können. Das Grundseminar ist für alle<br />

Mitgliedsunternehmen der <strong>BGHW</strong> einheitlich.<br />

Es beginnt mittags am ersten Tag und<br />

endet mittags am dritten Tag.<br />

Aufbauseminar<br />

In dieser zweiten Stufe der Ausbildung<br />

werden die im Grundseminar erworbenen<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft. Es werden<br />

vier verschiedene Schwerpunkte unterschieden:<br />

• Verkauf<br />

• Logistik und Lagerung<br />

• Werkstatt<br />

• Büro<br />

Sicherheitsbeauftragten Grundseminar<br />

3 Tage<br />

<br />

Sicherheitsbeauftragten Aufbauseminar<br />

(nach Tätigkeitsschwerpunkt)<br />

Verkauf Lager/Logistik Werkstatt Büro<br />

3 Tage 3 Tage 3 Tage 2 Tage<br />

Fortbildung<br />

Tagesseminar (Erfahrungsaustausch und aktuelle Themen)<br />

1 Tag in der Region (ab 2013)<br />

Kommunikation für Sicherheitsbeauftragte<br />

3 Tage (ab 2013)<br />

tätigkeits-, personen- oder branchenbezogene Seminare<br />

(siehe Angebot der <strong>BGHW</strong>)<br />

Seminar für<br />

Sicherheits -<br />

beauftragte<br />

aus Hafen -<br />

betrieben<br />

3 Tage<br />

Der Zeitrahmen für diesen Ausbildungsteil<br />

umfasst wie beim Grundseminar drei Tage<br />

mit Ausnahme des Schwerpunktes Büro/<br />

Verwaltung (2 Tage).<br />

Für Betriebe mit Fleischverarbeitung/-verkauf<br />

und für Hafenbetriebe wird eine gesonderte<br />

Ausbildung angeboten.<br />

Übersichten zu den Inhalten der Seminare<br />

sind am Ende dieses Kapitels aufgelistet.<br />

Fortbildung<br />

Die Möglichkeiten der Fortbildung lassen<br />

sich in drei Bereiche einteilen:<br />

• Tagesseminare<br />

• Seminar Kommunikation für Sicherheitsbeauftragte<br />

• fachspezifische Seminare<br />

9


Die Tagesseminare werden ab 2013 mit<br />

jährlich wechselnden Inhalten angeboten.<br />

Sie beinhalten aktuelle Informationen, die<br />

Vertiefung ausgewählter Themen und einen<br />

Erfahrungsaustausch. Wegen der Erweiterung<br />

der im Grund- und Aufbauseminar<br />

erworbenen Grundkenntnisse und der<br />

Vermittlung aktueller Informationen zum<br />

Arbeitsschutz sollten Sicherheitsbeauftragte<br />

die Tagesseminare regelmäßig besuchen.<br />

Tageseminare werden in regionaler Nähe<br />

angeboten und von den zuständigen Technischen<br />

Aufsichtsbeamten organisiert und<br />

durchgeführt. Sie beginnen in der Regel um<br />

10:00 Uhr und enden gegen 17:00 Uhr.<br />

Das dreitägige Seminar „Kommunikation<br />

für Sicherheitsbeauftragte“ wird ab 2013<br />

angeboten. Es befähigt Sicherheitsbeauftragte,<br />

in der Kommunikation mit Vorgesetzten<br />

und Kollegen überzeugender für<br />

mehr Sicherheit eintreten zu können.<br />

Als fachspezifische Seminare stehen die<br />

tätigkeits-, personen- und branchenbezogenen<br />

Seminare der <strong>BGHW</strong> zur Verfügung.<br />

Die Auswahl der zu besuchenden Seminare<br />

erfolgt durch den Unternehmer entsprechend<br />

der betrieblichen Belange.<br />

Sicherheitsbeauftragte, die ihre Ausbildung<br />

vor 2012 begonnen haben, können<br />

diese durch den Besuch der ab 2012 angebotenen<br />

Aufbauseminare fortsetzen.<br />

10<br />

Inhalte des Grundseminars (SiB-G)<br />

Themen:<br />

• Die <strong>BGHW</strong> - Aufgaben und Leistungen<br />

• Sicherheits beauftragte: Rollenverständnis,<br />

Aufgaben, Verantwortung, Bestellung<br />

• Erkennen von Gefährdungen und Ableiten<br />

der erforderlichen Maßnahmen<br />

• Betriebliche Arbeitsschutzorganisation<br />

• Angebote der <strong>BGHW</strong> für Sicherheitsbeauftragte<br />

• Elektrischer Strom<br />

• Brandschutz<br />

• Erste Hilfe<br />

• Gesundheitsschutz<br />

• Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes<br />

• Verkehrssicherheit<br />

Inhalte der Aufbauseminare (SiB-A)<br />

SiB-A V (3 Tage)<br />

Zielgruppe: Sicherheitsbeauftragte im<br />

Verkaufsbereich<br />

• Erfahrungsaustausch/Fragen<br />

• Kassenarbeitsplätze<br />

• Raubüberfälle<br />

• Erkennen von Gefährdungen<br />

• Gefahrstoffe<br />

• Warentransport<br />

• Verkehrswege<br />

• Brandschutz/Hausräumung<br />

• Hautschutz<br />

• Beleuchtung<br />

• Einsatz von Fremdfirmen


SiB-A L (3 Tage)<br />

Zielgruppe: Sicherheitsbeauftragte mit Tätigkeiten<br />

in der Logistik oder Lagerung (Ein-<br />

und Auslagern, Kommissionierung)<br />

• Erfahrungsaustausch/Fragen<br />

• Erkennen von Gefährdungen:<br />

• Flurförderzeuge<br />

• Fahrzeuge<br />

• Lagern/Stapeln<br />

• Stetigförderer<br />

• Verkehrswege/Notausgänge<br />

• Gefahrstoffe<br />

• Lärm<br />

• Hautschutz<br />

• Regale<br />

• Prüfungen<br />

• Ergonomie<br />

• Persönliche Schutzausrüstungen<br />

• Einsatz von Fremdfirmen<br />

SiB-A W (3 Tage)<br />

Zielgruppe: Sicherheitsbeauftragte mit<br />

Tätigkeiten im Facility-Management, in der<br />

Werkstatt oder im Handwerk<br />

• Erfahrungsaustausch/Fragen<br />

• Erkennen von Gefährdungen<br />

• Hautschutz<br />

• Maschinensicherheit<br />

• Lärm<br />

• Gefahrstoffe<br />

• Transportmittel<br />

• Lagern/Stapeln<br />

• Regale<br />

• Prüfungen<br />

• Persönliche Schutzausrüstungen<br />

• Einsatz von Fremdfirmen<br />

SiB-A B (2 Tage)<br />

Zielgruppe: Sicherheitsbeauftragte aus<br />

Bürobetrieben, -abteilungen oder Verwaltungen<br />

• Erfahrungsaustausch/Fragen<br />

• Erkennen von Gefährdungen<br />

• Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen<br />

• Psychische Belastungen<br />

• Ergonomie<br />

• Physische Belastungen<br />

Arbeitsmittel für Sicherheitsbeauftragte<br />

Für die Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten<br />

stellt die <strong>BGHW</strong> kostenlos<br />

Informations- und Arbeitsmittel zur<br />

Verfügung, die im Internet unter www.<br />

bghw.de eingesehen, heruntergeladen und<br />

bestellt werden können. In gedruckter Form<br />

ist ein Medienverzeichnis unter der Bestellnummer<br />

B0 unter der im Impressum genannten<br />

Adresse kostenlos erhältlich.<br />

11


<strong>BGHW</strong> - Prävention<br />

Postfach 12 08<br />

53002 Bonn<br />

Telefax 02 28 / 54 06 - 58 99<br />

Bestellung per E-Mail: medien@bghw.de<br />

Internet: www.bghw.de<br />

Bestell-Nr. M <strong>84</strong> Ausgabe September 2011

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