BGHW-Kompakt 84
BGHW-Kompakt 84
BGHW-Kompakt 84
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>BGHW</strong>-<strong>Kompakt</strong> <strong>84</strong><br />
Bestellung und Aufgaben der<br />
Sicherheitsbeauftragten im Handel
Bestellung und Aufgaben der<br />
Sicherheitsbeauftragten im Handel
Inhalt<br />
Einleitung ......................................................................................................................................................... 5<br />
Anzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten ....................................................................... 5<br />
Mitwirkende bei der Bestellung ............................................................................................................... 6<br />
Auswahlkriterien ............................................................................................................................................ 7<br />
Aufgaben .......................................................................................................................................................... 7<br />
Verantwortung ............................................................................................................................................... 8<br />
Ausbildung ....................................................................................................................................................... 8<br />
Grundseminar .............................................................................................................................................. 8<br />
Aufbauseminar ..............................................................................................................................................9<br />
Fortbildung ......................................................................................................................................................9<br />
Inhalte des Grundseminars .................................................................................................................... 10<br />
Inhalte der Aufbauseminare .................................................................................................................. 10<br />
Arbeitsmittel für Sicherheitsbeauftragte ........................................................................................... 11
Einleitung<br />
Beschäftigte sind so weit wie möglich vor<br />
Arbeitsunfällen und Gesundheitsschäden<br />
an ihren Arbeitsplätzen zu schützen. Hierzu<br />
haben Unternehmer und Führungskräfte<br />
die Arbeitsplätze und -abläufe sicher zu<br />
gestalten und entsprechend auszustatten<br />
sowie die erforderlichen Anordnungen für<br />
eine sichere Nutzung zu treffen und für<br />
deren Befolgung zu sorgen. Dies ist nicht<br />
nur mit einem gewissen Arbeitsaufwand<br />
verbunden, sondern erfordert auch entsprechende<br />
Kenntnisse. Deshalb müssen nach<br />
§ 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)<br />
ab einer bestimmten Betriebsgröße Sicherheitsbeauftragte<br />
bestellt werden, die Unternehmer<br />
und Führungskräfte bei diesen<br />
gesetzlichen Pflichten unterstützen.<br />
Die Tätigkeit der Sicherheitsbeauftragten<br />
ist ehrenamtlich. Sicherheitsbeauftragte<br />
sollen als Ansprechpartner für den Arbeitsschutz<br />
in ihrem Arbeitsbereich sowohl für<br />
Unternehmer und Führungskräfte als auch<br />
für die Beschäftigten zur Verfügung stehen.<br />
Sie sollen ein Auge auf die Sicherheit im<br />
Betrieb haben und auf kollegiale Weise auf<br />
sicheres Verhalten hinwirken.<br />
Anzahl der zu bestellenden<br />
Sicherheitsbeauftragten<br />
Die Zahl der in einer Betriebsstätte zu bestellenden<br />
Sicherheitsbeauftragten richtet<br />
sich nach den Unfall- und Gesundheitsgefahren<br />
(Gefährdungslage) und der Zahl<br />
der dort Beschäftigten. Dabei ist es unerheblich,<br />
ob es sich um Vollbeschäftigte,<br />
Teilzeitkräfte oder Aushilfen handelt. Berechnungsgrundlage<br />
ist die Anlage 2 zu<br />
Paragraf 20 Absatz 1 der Unfallverhütungsvorschrift<br />
„Grundsätze der Prävention“<br />
(BGV A 1).<br />
Bei der <strong>BGHW</strong> werden die versicherten Gewerbszweige<br />
entsprechend ihrer Gefährdungslage<br />
in zwei Gruppen aufgeteilt:<br />
Gruppe A<br />
• Glashandlungen<br />
• Bau-, Nutz- und Schnittholzhandlungen<br />
• Handel mit Alt- und Abfallstoffen<br />
einschließlich Sortierung<br />
• Handel mit Schrott, Autoverwertung<br />
• Alt- und Rohmetallhandlungen<br />
• Handel mit Eisen, Stahl, Metall<br />
• Fass- und Behälterhandlungen<br />
• Be- und Entladeunternehmen, Ladeeinsatzbetriebe<br />
• selbstständige Lagerei- und Speicherunternehmen<br />
• Quartiersleute<br />
• Messereien, Wägereien und ähnliche<br />
Unternehmen<br />
• Hafenverwaltungen<br />
• Bunkereien und Getreidehebereien<br />
• Speditions- und Umschlagsunternehmen<br />
(einschließlich Lagerei)<br />
• Stauereien<br />
Gruppe B<br />
Hierunter fallen alle Unternehmen, deren<br />
Gewerbszweig nicht ausdrücklich in der Liste<br />
der Gruppe A aufgeführt sind.<br />
Die Zahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten<br />
in einer Betriebsstätte kann aus<br />
Tabelle 1 ermittelt werden.<br />
5
6<br />
Gruppe Beschäftigte in<br />
einer Betriebsstätte<br />
A mehr als 20<br />
mehr als 50<br />
mehr als 200<br />
mehr als 500<br />
B mehr als 30<br />
mehr als 150<br />
mehr als 500<br />
mehr als 1000<br />
Mindestens<br />
zu bestellende<br />
Sicherheitsbeauftragte<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Tabelle 1: Anzahl der mindestens zu bestellenden<br />
Sicherheitsbeauftragten in Abhängigkeit von der Zahl<br />
der in der Betriebsstätte Beschäftigten.<br />
Ist die Zahl der Sicherheitsbeauftragten im<br />
Einzelfalle nicht angemessen, so bestimmt<br />
die Berufsgenossenschaft die Zahl der Sicherheitsbeauftragten.<br />
Bei bis zu 20 Beschäftigten in Gruppe A bzw.<br />
bis zu 30 Beschäftigten in Gruppe B ist eine<br />
Bestellung von Sicherheitsbeauftragten<br />
nicht vorgeschrieben, jedoch kann auch in<br />
solchen Betrieben eine freiwillige Bestellung<br />
von Sicherheitsbeauftragten sinnvoll sein.<br />
Je nach Gefährdungssituation oder Organisationsstruktur<br />
(z. B. beim Mehrschichtbetrieb)<br />
eines Betriebes kann es ebenfalls<br />
sinnvoll sein, Sicherheitsbeauftragte über<br />
die Mindestanzahl hinaus zu bestellen. Dabei<br />
sollten die Sicherheitsbeauftragten zur<br />
Erfüllung ihrer Aufgabe nur einen für sie<br />
überschaubaren Betriebsbereich zugewiesen<br />
bekommen, z. B. eine Abteilung, in der<br />
sie sich auskennen und in der sie auch bei<br />
den übrigen Kollegen bekannt und anerkannt<br />
sind. Hierbei ist es nicht erforderlich,<br />
dass in diesem Bereich mindestens 20 bzw.<br />
30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt<br />
sind.<br />
Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten<br />
ist unabhängig davon, ob der Betrieb durch<br />
eine Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut<br />
wird. Das heißt: Auch wenn eine Fachkraft<br />
für Arbeitssicherheit vorhanden ist, müssen<br />
Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen<br />
Zahl bestellt sein.<br />
Mitwirkende bei der Bestellung<br />
Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten<br />
ist Aufgabe des Unternehmers. Ist ein Betriebsrat<br />
gewählt, erfolgt die Bestellung unter<br />
Mitwirkung des Betriebsrats. Außerdem<br />
sollten die Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
und der unmittelbare Vorgesetzte beteiligt<br />
werden.<br />
Nur wer als Sicherheitsbeauftragter mit<br />
Überzeugung und Interesse an seine Aufgaben<br />
herangeht, kann gute Arbeit leisten.<br />
Vor der Bestellung sollte deshalb mit dem<br />
ausgewähltem Beschäftigten das Vorhaben<br />
besprochen werden, um ihn für die Aufgabe<br />
zu gewinnen und zu begeistern.
Angesichts der wichtigen Aufgaben, die<br />
Sicherheitsbeauftragte zum Wohle aller<br />
Beschäftigten und zur Unterstützung des<br />
Unternehmers und der Führungskräfte zu<br />
erfüllen haben, ist eine Bestellung gegen<br />
den Willen der Betroffenen nicht sinnvoll.<br />
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung<br />
für die Beschäftigten, die Bestellung anzunehmen.<br />
Die Bestellung sollte in schriftlicher Form<br />
erfolgen. Hierzu kann das folgende Muster<br />
Verwendung finden. Die Namen der Sicherheitsbeauftragten<br />
sollten im Betrieb durch<br />
Aushang bekannt gegeben werden.<br />
Auswahlkriterien<br />
Sicherheitsbeauftragte sind bei der Erfüllung<br />
ihrer Aufgaben nicht weisungsbefugt.<br />
Bei der Einflussnahme auf die Mitarbeiter<br />
sind sie allein auf ihre Fachkunde im Bereich<br />
der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />
sowie auf ihre persönliche<br />
Autorität angewiesen. Neben der beruflichen<br />
Anerkennung ist ein gutes Verhältnis<br />
zu Kolleginnen und Kollegen die beste<br />
Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit.<br />
Ein gute Portion Lebens- und Berufserfahrung,<br />
Einfühlungsvermögen, Überzeugungskraft<br />
und Verantwortungsgefühl<br />
sowie Interesse für die Aufgabe helfen, im<br />
Arbeitsschutz erfolgreich mitzuwirken.<br />
Es ist nicht sinnvoll, Vorgesetzte als Sicherheitsbeauftragte<br />
zu bestellen, da die Sicherheitsbeauftragten<br />
gerade die Führungskräfte<br />
bei ihrem Bemühen im Arbeitsschutz unterstützen<br />
sollen. Die zusätzliche Hilfe durch<br />
Sicherheitsbeauftragte bliebe dann aus.<br />
Aufgaben<br />
Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmer<br />
und Führungskräfte bei der Durch-<br />
führung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes<br />
im Betrieb. Sie sind zudem<br />
ständiger Ansprechpartner für die Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter und können deren<br />
Anliegen weiter vermitteln und sie beraten.<br />
Darüber hinaus sollten Sicherheitsbeauftragte<br />
ein Vorbild in Sicherheitsfragen sein.<br />
Die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten<br />
sind insbesondere:<br />
• Im Zuständigkeitsbereich regelmäßige<br />
Betriebsbegehungen zur Ermittlung von<br />
Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie<br />
Sicherheitsmängeln durchzuführen;<br />
• das Vorhandensein und die ordnungsgemäße<br />
Benutzung der vorgeschriebenen<br />
Schutzeinrichtungen und persönlichen<br />
Schutzausrüstungen fortlaufend zu kontrollieren;<br />
• den Unternehmer bzw. die Vorgesetzten<br />
über bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren<br />
sowie Sicherheitsmängel<br />
zu unterrichten;<br />
• auf die Beseitigung der Mängel hinzuwirken;<br />
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf<br />
Unfall- und Gesundheitsgefahren hinzuweisen<br />
und zu sicherheitsbewusstem<br />
Verhalten anzuhalten (Bild 1);<br />
• Unfallursachen und Gesundheitsgefahren<br />
zu ermitteln und Vorschläge zu deren<br />
Beseitigung im Einzelfall zu unterbreiten;<br />
• mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />
und dem Betriebsarzt (sofern bestellt)<br />
eng zusammenzuarbeiten;<br />
• an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses<br />
(sofern gebildet) teilzunehmen;<br />
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen<br />
Fragen der Arbeitssicherheit und des<br />
Gesundheitsschutzes zu unterstützen.<br />
Ziel ist, die Gesundheit aller Beschäftigten<br />
zu schützen. Eine verständnisvolle und vertrauensvolle<br />
Zusammenarbeit zwischen<br />
7
Unternehmer, Führungskräften, Betriebsrat<br />
und Sicherheitsbeauftragten sind Vorraussetzung,<br />
um diese gemeinsame Aufgabe zu<br />
meistern.<br />
Bild 1: Der Sicherheitsbeauftragte weist eine Arbeitskollegin<br />
darauf hin, dass Schuhe mit hohen Absätzen bei<br />
der Benutzung von Leitern ungeeignet sind.<br />
Verantwortung<br />
Die Übertragung von Weisungsbefugnis ist<br />
mit der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten<br />
nicht verbunden. Sicherheitsbeauftragte<br />
können keine Anweisungen erteilen, auch<br />
dann nicht, wenn sie massive Verstöße gegen<br />
Unfallverhütungsvorschriften feststellen.<br />
Sie können nur aufklären, überzeugen, drängen.<br />
Deshalb tragen Sicherheitsbeauftragte<br />
keine Verantwortung für die Beseitigung von<br />
Unfall- und Gesundheitsgefahren. Diese tragen<br />
Unternehmer, Vorgesetzte und andere<br />
Beschäftigte, denen die Betriebsleitung die<br />
Beseitigung von Unfall- und Gesundheitsgefahren<br />
zur Aufgabe gemacht hat.<br />
8<br />
Ausbildung<br />
Sicherheitsbeauftragte können ihre Aufgaben<br />
nur dann mit Erfolg wahrnehmen, wenn<br />
sie ausreichende Kenntnisse über Unfall- und<br />
Gesundheitsgefahren und die einschlägigen<br />
Vorschriften besitzen. Neben den regelmäßigen<br />
Informationen durch die Betriebsleitung,<br />
die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den<br />
Betriebsarzt setzt dies eine entsprechende<br />
Ausbildung voraus.<br />
Die <strong>BGHW</strong> vermittelt in speziellen Seminaren<br />
mit praxisnahen und handlungsorientierten<br />
Themen die erforderlichen Kenntnisse.<br />
Die Betriebsstätten mit Sicherheitsbeauftragten<br />
werden jeweils im Herbst über das<br />
Ausbildungsangebot der <strong>BGHW</strong> für das<br />
Folgejahr mit der Broschüre „Seminarprogramm“<br />
(Bestell-Nr. B 17) informiert. Alle<br />
Seminare, Termine, freie Plätze und ein Anmeldebogen<br />
sind unter www.bghw.de/ausbildung<br />
abrufbar. Seminare können dort<br />
auch direkt gebucht werden.<br />
Die <strong>BGHW</strong> trägt die unmittelbaren Ausbildungskosten,<br />
die Fahrtkosten sowie bei<br />
mehrtägigen Lehrgängen die Kosten für<br />
Verpflegung und Unterkunft.<br />
Der Unternehmer ermöglicht den bestellten<br />
Sicherheitsbeauftragten die Teilnahme,<br />
indem er sie an den Ausbildungstagen von<br />
seinen betrieblichen Aufgaben freistellt.<br />
Das Ausbildungskonzept für Sicherheitsbeauftragte<br />
gliedert sich in drei Stufen:<br />
• Grundseminar<br />
• Aufbauseminar<br />
• Fortbildung<br />
Grundseminar<br />
Im Grundseminar werden branchenübergreifende<br />
Grundkenntnisse und Fähigkeiten<br />
vermittelt. Sicherheitsbeauftragte
Seminar für<br />
Sicherheits -<br />
beauftragte<br />
aus Handels -<br />
unternehmen<br />
mit Fleisch -<br />
ver arbeitung/<br />
-verkauf<br />
5 Tage<br />
<br />
erhalten das nötige „Rüstzeug“, um ihre<br />
betrieblichen Aufgaben in Angriff nehmen<br />
zu können. Das Grundseminar ist für alle<br />
Mitgliedsunternehmen der <strong>BGHW</strong> einheitlich.<br />
Es beginnt mittags am ersten Tag und<br />
endet mittags am dritten Tag.<br />
Aufbauseminar<br />
In dieser zweiten Stufe der Ausbildung<br />
werden die im Grundseminar erworbenen<br />
Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft. Es werden<br />
vier verschiedene Schwerpunkte unterschieden:<br />
• Verkauf<br />
• Logistik und Lagerung<br />
• Werkstatt<br />
• Büro<br />
Sicherheitsbeauftragten Grundseminar<br />
3 Tage<br />
<br />
Sicherheitsbeauftragten Aufbauseminar<br />
(nach Tätigkeitsschwerpunkt)<br />
Verkauf Lager/Logistik Werkstatt Büro<br />
3 Tage 3 Tage 3 Tage 2 Tage<br />
Fortbildung<br />
Tagesseminar (Erfahrungsaustausch und aktuelle Themen)<br />
1 Tag in der Region (ab 2013)<br />
Kommunikation für Sicherheitsbeauftragte<br />
3 Tage (ab 2013)<br />
tätigkeits-, personen- oder branchenbezogene Seminare<br />
(siehe Angebot der <strong>BGHW</strong>)<br />
Seminar für<br />
Sicherheits -<br />
beauftragte<br />
aus Hafen -<br />
betrieben<br />
3 Tage<br />
Der Zeitrahmen für diesen Ausbildungsteil<br />
umfasst wie beim Grundseminar drei Tage<br />
mit Ausnahme des Schwerpunktes Büro/<br />
Verwaltung (2 Tage).<br />
Für Betriebe mit Fleischverarbeitung/-verkauf<br />
und für Hafenbetriebe wird eine gesonderte<br />
Ausbildung angeboten.<br />
Übersichten zu den Inhalten der Seminare<br />
sind am Ende dieses Kapitels aufgelistet.<br />
Fortbildung<br />
Die Möglichkeiten der Fortbildung lassen<br />
sich in drei Bereiche einteilen:<br />
• Tagesseminare<br />
• Seminar Kommunikation für Sicherheitsbeauftragte<br />
• fachspezifische Seminare<br />
9
Die Tagesseminare werden ab 2013 mit<br />
jährlich wechselnden Inhalten angeboten.<br />
Sie beinhalten aktuelle Informationen, die<br />
Vertiefung ausgewählter Themen und einen<br />
Erfahrungsaustausch. Wegen der Erweiterung<br />
der im Grund- und Aufbauseminar<br />
erworbenen Grundkenntnisse und der<br />
Vermittlung aktueller Informationen zum<br />
Arbeitsschutz sollten Sicherheitsbeauftragte<br />
die Tagesseminare regelmäßig besuchen.<br />
Tageseminare werden in regionaler Nähe<br />
angeboten und von den zuständigen Technischen<br />
Aufsichtsbeamten organisiert und<br />
durchgeführt. Sie beginnen in der Regel um<br />
10:00 Uhr und enden gegen 17:00 Uhr.<br />
Das dreitägige Seminar „Kommunikation<br />
für Sicherheitsbeauftragte“ wird ab 2013<br />
angeboten. Es befähigt Sicherheitsbeauftragte,<br />
in der Kommunikation mit Vorgesetzten<br />
und Kollegen überzeugender für<br />
mehr Sicherheit eintreten zu können.<br />
Als fachspezifische Seminare stehen die<br />
tätigkeits-, personen- und branchenbezogenen<br />
Seminare der <strong>BGHW</strong> zur Verfügung.<br />
Die Auswahl der zu besuchenden Seminare<br />
erfolgt durch den Unternehmer entsprechend<br />
der betrieblichen Belange.<br />
Sicherheitsbeauftragte, die ihre Ausbildung<br />
vor 2012 begonnen haben, können<br />
diese durch den Besuch der ab 2012 angebotenen<br />
Aufbauseminare fortsetzen.<br />
10<br />
Inhalte des Grundseminars (SiB-G)<br />
Themen:<br />
• Die <strong>BGHW</strong> - Aufgaben und Leistungen<br />
• Sicherheits beauftragte: Rollenverständnis,<br />
Aufgaben, Verantwortung, Bestellung<br />
• Erkennen von Gefährdungen und Ableiten<br />
der erforderlichen Maßnahmen<br />
• Betriebliche Arbeitsschutzorganisation<br />
• Angebote der <strong>BGHW</strong> für Sicherheitsbeauftragte<br />
• Elektrischer Strom<br />
• Brandschutz<br />
• Erste Hilfe<br />
• Gesundheitsschutz<br />
• Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes<br />
• Verkehrssicherheit<br />
Inhalte der Aufbauseminare (SiB-A)<br />
SiB-A V (3 Tage)<br />
Zielgruppe: Sicherheitsbeauftragte im<br />
Verkaufsbereich<br />
• Erfahrungsaustausch/Fragen<br />
• Kassenarbeitsplätze<br />
• Raubüberfälle<br />
• Erkennen von Gefährdungen<br />
• Gefahrstoffe<br />
• Warentransport<br />
• Verkehrswege<br />
• Brandschutz/Hausräumung<br />
• Hautschutz<br />
• Beleuchtung<br />
• Einsatz von Fremdfirmen
SiB-A L (3 Tage)<br />
Zielgruppe: Sicherheitsbeauftragte mit Tätigkeiten<br />
in der Logistik oder Lagerung (Ein-<br />
und Auslagern, Kommissionierung)<br />
• Erfahrungsaustausch/Fragen<br />
• Erkennen von Gefährdungen:<br />
• Flurförderzeuge<br />
• Fahrzeuge<br />
• Lagern/Stapeln<br />
• Stetigförderer<br />
• Verkehrswege/Notausgänge<br />
• Gefahrstoffe<br />
• Lärm<br />
• Hautschutz<br />
• Regale<br />
• Prüfungen<br />
• Ergonomie<br />
• Persönliche Schutzausrüstungen<br />
• Einsatz von Fremdfirmen<br />
SiB-A W (3 Tage)<br />
Zielgruppe: Sicherheitsbeauftragte mit<br />
Tätigkeiten im Facility-Management, in der<br />
Werkstatt oder im Handwerk<br />
• Erfahrungsaustausch/Fragen<br />
• Erkennen von Gefährdungen<br />
• Hautschutz<br />
• Maschinensicherheit<br />
• Lärm<br />
• Gefahrstoffe<br />
• Transportmittel<br />
• Lagern/Stapeln<br />
• Regale<br />
• Prüfungen<br />
• Persönliche Schutzausrüstungen<br />
• Einsatz von Fremdfirmen<br />
SiB-A B (2 Tage)<br />
Zielgruppe: Sicherheitsbeauftragte aus<br />
Bürobetrieben, -abteilungen oder Verwaltungen<br />
• Erfahrungsaustausch/Fragen<br />
• Erkennen von Gefährdungen<br />
• Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen<br />
• Psychische Belastungen<br />
• Ergonomie<br />
• Physische Belastungen<br />
Arbeitsmittel für Sicherheitsbeauftragte<br />
Für die Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten<br />
stellt die <strong>BGHW</strong> kostenlos<br />
Informations- und Arbeitsmittel zur<br />
Verfügung, die im Internet unter www.<br />
bghw.de eingesehen, heruntergeladen und<br />
bestellt werden können. In gedruckter Form<br />
ist ein Medienverzeichnis unter der Bestellnummer<br />
B0 unter der im Impressum genannten<br />
Adresse kostenlos erhältlich.<br />
11
<strong>BGHW</strong> - Prävention<br />
Postfach 12 08<br />
53002 Bonn<br />
Telefax 02 28 / 54 06 - 58 99<br />
Bestellung per E-Mail: medien@bghw.de<br />
Internet: www.bghw.de<br />
Bestell-Nr. M <strong>84</strong> Ausgabe September 2011