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Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten

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• Stehleitern ohne Haltevorrichtung nur bis zur jeweils drittobersten Sprossen/Stufe betreten.<br />

34<br />

Die bei<strong>den</strong> oberen Stufen-/Sprossenpaare dienen dem Anlehnen<br />

<strong>und</strong> ermöglichen so einen sicheren Stand auch ohne separate<br />

Haltevorrichtung.<br />

• Stehleitern dürfen nur <strong>mit</strong> gespannten Spreiz sicherungen benutzt wer<strong>den</strong>.<br />

• Stehleitern dürfen nicht als Anlegeleitern benutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> der Formgebung der Leiterfüße können Steh leitern nicht die erforderliche<br />

Rutschhemmung aufweisen.<br />

Beim Betreten der untersten Stufe/Sprosse kommt es zur Überlastung<br />

der Gelenke. Dabei kann die Leiter nach hinten abkippen.<br />

• Von Stehleitern oder Mehrzweckleitern in der Gebrauchsstellung „Stehleiter“ bzw. „Stehleiter<br />

<strong>mit</strong> aufgesetzter Schiebeleiter“ nicht auf hochgelegene Arbeitsplätze oder Einrichtungen<br />

übersteigen.<br />

Beim Übersteigen besteht erhöhte seitliche Kippgefahr.<br />

• Bei fahrbaren Stehleitern die druckfesten Spreizsicherungen einlegen. Sind bei Stehleitern<br />

<strong>mit</strong> aufgesetzter Schiebeleiter druckfeste Aussteifungen vorhan<strong>den</strong>, gehört auch<br />

hier das Einlegen zur bestimmungsgemäßen Verwendung.

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