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Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten

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• Dachdeckerauflegeleitern <strong>mit</strong> der Sprosse <strong>mit</strong>tig in Sicherheitsdachhaken einhängen (siehe<br />

Bild 20).<br />

Dachdeckerauflegeleitern nicht<br />

- als Anlegeleiter verwen<strong>den</strong><br />

- <strong>mit</strong> der obersten Sprosse einhängen,<br />

- in die Dachrinne stellen,<br />

- bei Dachneigungen von mehr als 75° benutzen,<br />

- <strong>mit</strong> deckendem Anstrich versehen.<br />

5.4 Transport <strong>und</strong> Lagerung von <strong>Leitern</strong> <strong>und</strong> <strong>Tritten</strong><br />

<strong>Leitern</strong> <strong>und</strong> Tritte sollten so transportiert wer<strong>den</strong>, dass keine Personen ge fährdet wer<strong>den</strong>.<br />

Schwere oder sperrige <strong>Leitern</strong>, z.B. mehrteilige Schiebleitern, solltesn aus ergonomischen<br />

Grün<strong>den</strong> von mehr als einer Person getragen wer<strong>den</strong>. Wenn möglich, sollten Transport<strong>mit</strong>tel,<br />

z.B. Transportrollen, benutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Beim Transport von <strong>Leitern</strong> <strong>und</strong> <strong>Tritten</strong> auf Fahrzeugen sollte darauf geachtet wer<strong>den</strong>, dass<br />

sie nicht beschädigt wer<strong>den</strong>.<br />

<strong>Leitern</strong> <strong>und</strong> Tritte sollten gegen schädigende Einwirkungen geschützt gelagert wer<strong>den</strong>.<br />

Schä<strong>den</strong> können je nach Werkstoff, z.B. durch Witterungseinflüsse, sonstige Feuchtigkeits<strong>und</strong><br />

Temperatureinflüsse, Säure- <strong>und</strong> Laugen einwirkungen, eintreten.<br />

6 Was ist bei der Prüfung <strong>und</strong> Instand haltung zu beachten?<br />

Der Unternehmer hat da<strong>für</strong> zu sorgen, dass <strong>Leitern</strong> <strong>und</strong> Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen<br />

Zustand geprüft wer<strong>den</strong> (Sicht- <strong>und</strong> Funktionsprüfung). Hierzu sind Art,<br />

Umfang <strong>und</strong> Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.<br />

Die Zeitabstände <strong>für</strong> die Prüfung richten sich nach <strong>den</strong> Betriebsverhältnissen, insbesondere<br />

nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit<br />

<strong>und</strong> Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.<br />

Der Unternehmer hat ferner gemäß § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung die notwendigen<br />

Voraussetzungen zu er<strong>mit</strong>teln <strong>und</strong> festzulegen, welche die Person erfüllen<br />

muss, die von ihm <strong>mit</strong> der Prüfung von <strong>Leitern</strong> zu beauf tragen ist.<br />

Die systematische Überprüfung von <strong>Leitern</strong> <strong>und</strong> <strong>Tritten</strong> lässt sich z.B. <strong>mit</strong> Hilfe einer Checkliste<br />

(Anhang 2) durchführen.<br />

Um die Erfassung <strong>und</strong> Prüfung aller <strong>Leitern</strong> <strong>und</strong> Tritte sicherzustellen, empfiehlt es sich, diese<br />

zu nummerieren <strong>und</strong> die Checklisten zu einem Kontrollbuch zusammenzufassen.<br />

Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet wer<strong>den</strong>:<br />

– Verschleiß, Verformung <strong>und</strong> Zerstörung von Bauteilen,<br />

– fehlende Bauteile,<br />

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