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Dann ist das Geld halt weg (lesen)

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<strong>Geld</strong><br />

Rechte der Sparer<br />

<strong>Dann</strong> <strong>ist</strong> <strong>das</strong> <strong>Geld</strong> <strong>halt</strong> <strong>weg</strong><br />

06.12.2010, 11:08<br />

Von Markus Zydra<br />

Einlagensicherungsfonds <strong>ist</strong> ein kompliziertes Wort, suggeriert aber,<br />

<strong>das</strong> angesparte <strong>Geld</strong> der Kunden sei in jedem Fall sicher. Doch <strong>das</strong> <strong>ist</strong><br />

ein Irrtum: Ein Gerichtsurteil kappt die Rechte der Sparer bei einer<br />

Bankenpleite.<br />

Ein brisantes Urteil des Landgerichts Berlin schwächt die Rechte der<br />

Kunden auf Schadenersatz aus dem Einlagensicherungsfonds der privaten<br />

Banken. Die Richter wiesen eine Klage mit der Begründung ab, es bestehe<br />

für Bankkunden grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Le<strong>ist</strong>ungen aus dem<br />

Einlagensicherungsfonds.<br />

Bankkunden haben keinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung aus dem<br />

Einlagensicherungsfonds. (© dpa)<br />

Bankkunden sind bei Pleiten ihres Instituts künftig stärker dem Gutdünken<br />

des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) ausgesetzt. Sie haben auch<br />

jur<strong>ist</strong>isch wenig Chancen, dagegen vorzugehen. Dies zumindest <strong>ist</strong> die<br />

Folge des aktuellen Landgerichtsurteils. Es handelt sich um <strong>das</strong> erste<br />

veröffentlichte Urteil, <strong>das</strong> sich mit Entschädigungsansprüchen gegenüber<br />

dem BdB auseinandersetzt (Aktenzeichen: 10 O 360/09).<br />

Normalerweise steht der Einlagensicherungsfonds des BdB für die Pleite<br />

seiner Mitgliedsinstitute gerade. Er springt ein, wenn der gesetzliche<br />

Entschädigungsrahmen von 50.000 Euro je Kunde nicht reicht. "Wenn der<br />

Bankenverband die Voraussetzungen für einen Erstattungsanspruch<br />

bestreitet, wird darüber kein Gericht mehr anders entscheiden", sagt Georg<br />

Bitter, Professor für Bankrecht an der Universität Mannheim.<br />

In dem Rechtsstreit forderte eine Filmfondsgesellschaft vergeblich<br />

Entschädigung für die ausgebliebene Lizenzzahlung des Bankhauses<br />

Lehman Brothers, <strong>das</strong> 2008 im Zuge der Finanzkrise zahlungsunfähig


wurde. In der Urteilsbegründung, die der SZ vorliegt, berufen sich die<br />

Richter in erster Linie auf <strong>das</strong> grundsätzliche Fehlen des Rechtsanspruchs.<br />

Der Bankenverband möchte <strong>das</strong> in die Revision gehende Verfahren nicht<br />

kommentieren.<br />

Der Einlagensicherungsfonds der deutschen Privatbanken wurde 1976 nach<br />

der Pleite der Herstatt-Bank gegründet. Es besteht keine<br />

Zwangsmitgliedschaft. Die Institute zahlen regelmäßig in den Fonds ein, es<br />

besteht eine Nachschusspflicht. Der BdB regelte nach eigenen Angaben<br />

bislang über 30 Bankenpleiten, in denen Kunden zu 100 Prozent<br />

entschädigt worden seien.<br />

Die Deutsche Bank verspricht aus diesem Fonds jedem Privatkunden eine<br />

maximale Entschädigung von 850 Millionen Euro, die Commerzbank gar 8,4<br />

Milliarden Euro. Die hohen Summen resultieren aus der<br />

Berechnungsgrundlage von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals.<br />

"Im Moment kann der Verband selbst bestimmen"<br />

Was die beiden Banken auf ihrer Internetseite zum Thema<br />

Einlagensicherung nicht ausdrücklich erwähnen: Es gibt nach den Statuten<br />

des Einlagensicherungsfonds keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung.<br />

Wenn eine Mitgliedsbank zahlungsunfähig <strong>ist</strong>, dann prüft der<br />

Bankenverband die Entschädigungsanträge der Kunden auf Basis dieser<br />

Statuten. So wurden die me<strong>ist</strong>en Kunden der deutschen Lehman Brothers<br />

Bank mit etwa 6,7 Milliarden Euro entschädigt. Wenn der Verband den<br />

Antrag aber zurückwe<strong>ist</strong>, wie im Fall der Fondsgesellschaft, muss der<br />

Betroffene klagen.<br />

"Ich wage zu bezweifeln, <strong>das</strong>s man sich im Bundesverband über die<br />

Begründung des LG Berlin gefreut hat", sagt Lars Klöhn, Professor für<br />

Wirtschaftsrecht an der Universität Marburg. Schließlich wolle man dort <strong>das</strong><br />

glaubhafte Signal aussenden, <strong>das</strong>s Sparer entschädigt werden, wenn die<br />

satzungsmäßigen Voraussetzungen vorliegen. Klöhn <strong>ist</strong> nun besorgt: "Wenn<br />

der Bankenverband <strong>das</strong> Statut falsch auslegt, dann wird die Rechtsfrage<br />

des Statuts unter Berufung auf dieses Urteil nicht mehr geprüft." Das<br />

kollidiere aber mit dem Vertrauensschutz. "Gerade weil die Banken mit der<br />

Einlagensicherung werben, müssen sich Verbraucher darauf verlassen,<br />

<strong>das</strong>s ihnen geholfen wird."<br />

Der BdB begründet den im Statut fehlenden Rechtsanspruch mit der<br />

ansonsten anfallenden Versicherungsteuer. Das überzeugt nicht jeden: "Der<br />

Vorteil bei der Steuer kann nicht den Nachteil eines fehlenden<br />

Rechtsanspruchs ausgleichen. Die Einlagensicherung muss sicher sein.<br />

Notfalls muss mit dem Gesetzgeber eine Ausnahme von der<br />

Versicherungsteuer verhandelt werden", fordert Bitter. "Im Moment kann der<br />

Verband selbst bestimmen, an wen er zahlt und an wen nicht", sagt er.


Wenn bei einer wirklich großen Bankenpleite die Gesamtschadensumme zu<br />

hoch werde, könne die Zahlung verweigert werden. "Und niemand hätte die<br />

Chance, die Verweigerung gerichtlich überprüfen zu lassen."<br />

URL:<br />

Copyright:<br />

Quelle:<br />

http://sueddeutsche.de/geld/rechte-der-sparer-dann-<strong>ist</strong>-<strong>das</strong>-geld-<strong>halt</strong>-<strong>weg</strong>-1.1032462<br />

sueddeutsche.de GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH<br />

(SZ vom 06.12.2010/kst/aum)

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