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Merkblatt für die Bearbeitung von Feuerwehrplänen

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Landeshauptstadt Stuttgart<br />

Branddirektion<br />

Abteilung Einsatz<br />

Planbesprechungen vor Ort oder in den Räumen der Branddirektion sind im Regelfall nicht<br />

notwendig und werden nur in sehr wenigen Sonderfällen durchgeführt. Hierbei handelt es<br />

sich ausschließlich um sehr große Betriebe oder Störfallbetriebe.<br />

Sollten Pläne ohne vorherige Freigabe der Vorabzüge geliefert werden, werden <strong>die</strong>se unbearbeitet<br />

zurückgeschickt, ebenso alle anderen Pläne, bei denen es sich nicht um Feuerwehrpläne<br />

handelt.<br />

Es werden ausschließlich Feuerwehrpläne bearbeitet. Andere Pläne müssen mit der zuständigen<br />

Behörde oder Abteilung abgesprochen werden:<br />

Flucht- und Rettungspläne: direkt mit dem Baurechtsamt<br />

Linienpläne (Brandmeldeanlage): mit der Abteilung Vorbeugender Brand- und<br />

Gefahrenschutz , Tel.: 0711 / 5066-1401<br />

<strong>Merkblatt</strong> Feuerwehrpläne Januar 2011 Seite 2 <strong>von</strong> 2

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