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Merkblatt für die Bearbeitung von Feuerwehrplänen

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w<br />

Landeshauptstadt Stuttgart<br />

Branddirektion<br />

Abteilung Einsatz<br />

<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Bearbeitung</strong> <strong>von</strong> <strong>Feuerwehrplänen</strong><br />

Die Feuerwehrpläne müssen nach DIN 14095 sowie den Ausführungsbestimmungen der<br />

Branddirektion Stuttgart gefertigt werden. Diese können wie folgt bezogen werden:<br />

• DIN 14095: über den einschlägigen Fachhandel oder beim Beuth-<br />

Verlag<br />

• Bestimmungen Stgt: Download über www.feuerwehr-stuttgart.de (kostenfrei)<br />

Diese beiden Regelwerke beschreiben <strong>die</strong> Pläne ausführlich und umfassend, so dass im<br />

Regelfall <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstellung der Vorabzüge kein Kontakt mit der Branddirektion vorab notwendig<br />

ist.<br />

Der Vorabzug kann per E-Mail im PDF-Format an <strong>die</strong> Adresse<br />

37-FW-Pläne@stuttgart.de , oder in Papierform an folgende Adresse gesendet werden:<br />

Branddirektion Stuttgart<br />

Abteilung 2 / Einsatz<br />

- Feuerwehrpläne -<br />

Heusteigstr. 12<br />

70182 Stuttgart<br />

Nach der erfolgten Beurteilung des Vorabzuges durch einen Mitarbeiter des zuständigen<br />

Sachgebietes erhalten Sie umgehend eine Rückmeldung mit noch notwendigen Änderungen,<br />

sowie der zugehörigen Plan Nummer, bzw. eine Freigabemitteilung mit der Angabe<br />

wie viele Ausfertigungen in welcher Form als Papierversion benötigt werden. Diese werden<br />

dann an <strong>die</strong> o.g. Adresse geschickt.<br />

Sollten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erstellung der Pläne noch Fragen offen sein, <strong>die</strong> nicht durch <strong>die</strong> beiden o.g.<br />

Regelwerke bereits beschrieben sind, kann entweder per Mail<br />

(37-FW-Pläne@stuttgart.de) oder über <strong>die</strong> Telefon Nr. 0711 / 5066 1201 Kontakt aufgenommen<br />

werden. Bei Anrufen nimmt das Vorzimmer das Anliegen entgegen und ein Mitarbeiter<br />

des Sachgebietes ruft im Regelfall zwischen 13:00 und 15:00 Uhr zurück. In Einzelfällen<br />

kann sich der Rückruf auch um 1-2 Tage verschieben, da alle Mitarbeiter auch<br />

am Einsatz<strong>die</strong>nst teilnehmen und sich somit nicht ständig am Büroarbeitsplatz aufhalten.<br />

Bei allen Anfragen sind in der Betreffzeile der Mail, bzw. beim Anruf im Vorzimmer zwingend<br />

folgende Angaben erforderlich:<br />

• Objektname / Veranstaltungsbezeichnung<br />

• Feuerwehrplan Nummer (wenn bereits vergeben)<br />

• Oder: exakte Postadresse<br />

• Kontaktgrund: z.B. Vorabzug<br />

Fragen, <strong>die</strong> bereits in den Regelwerken beschrieben sind, können aus Kapazitätsgründen<br />

nicht beantwortet werden. Die Branddirektion geht zudem da<strong>von</strong> aus, dass dem Planersteller<br />

<strong>die</strong> Inhalte, Ausführung und Zweck <strong>von</strong> <strong>Feuerwehrplänen</strong> geläufig sind.<br />

<strong>Merkblatt</strong> Feuerwehrpläne Januar 2011 Seite 1 <strong>von</strong> 2


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Landeshauptstadt Stuttgart<br />

Branddirektion<br />

Abteilung Einsatz<br />

Planbesprechungen vor Ort oder in den Räumen der Branddirektion sind im Regelfall nicht<br />

notwendig und werden nur in sehr wenigen Sonderfällen durchgeführt. Hierbei handelt es<br />

sich ausschließlich um sehr große Betriebe oder Störfallbetriebe.<br />

Sollten Pläne ohne vorherige Freigabe der Vorabzüge geliefert werden, werden <strong>die</strong>se unbearbeitet<br />

zurückgeschickt, ebenso alle anderen Pläne, bei denen es sich nicht um Feuerwehrpläne<br />

handelt.<br />

Es werden ausschließlich Feuerwehrpläne bearbeitet. Andere Pläne müssen mit der zuständigen<br />

Behörde oder Abteilung abgesprochen werden:<br />

Flucht- und Rettungspläne: direkt mit dem Baurechtsamt<br />

Linienpläne (Brandmeldeanlage): mit der Abteilung Vorbeugender Brand- und<br />

Gefahrenschutz , Tel.: 0711 / 5066-1401<br />

<strong>Merkblatt</strong> Feuerwehrpläne Januar 2011 Seite 2 <strong>von</strong> 2

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