1203_stelter_langfassung - NET
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Hinter der Hauseinführung<br />
FTTB-Hausanschluss und Signalverteilung im Haus<br />
1<br />
Werner Stelter ist Dozent am BFE-Oldenburg und leitet dort die Seminare in der Produktgruppe „Lichtwellenleitertechnik“<br />
Bei Einfamilienhäusern gibt es keinen Unterschied zwischen FTTB und FTTH. Direkt hinter der Hauseinführung<br />
endet die Glasfaser des externen Zugangsnetzes im APL (Abschlusspunkt Linientechnik) bzw. HÜP (Hausübergabepunkt).<br />
Das anwendungsspezifische Gerät (Normbegriff ASG), in der Praxis auch als Netzabschluss, ONT, CPE,<br />
NTFA oder Fiber Node 1 bezeichnet, wird direkt mit der Glasfaser aus dem externen Zugangsnetz verbunden (Bild<br />
1). Bei einigen Netzbetreibern entfällt sogar der APL. Die Einmoden-Glasfaser aus dem externen Zugangsnetz wird<br />
auf der Grundplatte des anwendungsspezifischen Gerätes mit einem Pigtail abgeschlossen (Bild 2). Der Anschluss<br />
an das ASG erfolgt mit einer LWL-Steckverbindung (Bild 3).<br />
Bild 1: Anschluss an das externe Glasfaser-Zugangsnetz für ein Einfamilienhaus. Der Anschluss der Endgeräte für<br />
RuK- und IuK- Anwendungen innerhalb der Wohnung erfolgt über altbekannte Schnittstellen und Leitungen.<br />
(Bildquelle: BFE-Oldenburg)<br />
1 Abhängig von der eingesetzten Technologie oder vom Netzbetreiber werden unterschiedliche Begriffe für das<br />
anwendungsspezifische Gerät ASG verwendet. In PON-Netzen ist der Begriff ONT (Optical Network Termination)<br />
üblich, in Ethernet Punkt-zu-Punkt-Netzen die Begriffe CPE (Customer Premesis Equipment) oder NTFA (Network<br />
Termination Fiber Access) und in RFoG-Netzen der Begriff Fiber Node. Auch der Begriff ENS (Externe<br />
Netzschnittstelle) findet an dieser Stelle Verwendung in den Normen. Das ASG ist ein Teil der ENS.
Bild 2: Die Einmoden-Glasfaser aus dem externen Zugangsnetz<br />
wird oft direkt auf der Grundplatte des anwendungsspezifischen<br />
Gerätes ASG mit einem Pigtail terminiert<br />
(Bildquelle: BFE-Oldenburg)<br />
2<br />
Bild 3: Der Anschluss der Glasfaser an das ASG<br />
erfolgt in vielen Fällen über einen SC-8°-Steckverbinder<br />
(Bildquelle: BFE-Oldenburg)<br />
Der Fernsehsignalanschluss über eine F-Buchse befindet sich am ASG. Ein Fernsehgerät kann mit Hilfe eines Koaxialkabels<br />
direkt an das ASG angeschlossen werden.<br />
Hinweis für die Praxis:<br />
Ist der Fernsehsignalpegel bei direktem Anschluss an das ASG zu hoch, kann dieser durch den Einsatz eines Dämpfungsgliedes<br />
verringert werden.<br />
Durch das anwendungsspezifische Gerät wird der Breitbandanschluss oft in Kombination mit einem IAD (Integrated<br />
Access Device) bereitgestellt. Beim IAD handelt es sich um ein Multifunktionsgerät wie z.B. die FRITZ!Box oder<br />
ein Kabelmodem. Im IAD sind die Zugangsdaten des Kunden gespeichert. Von diesem Gerät werden Telefonanschlüsse<br />
über TAE-Buchsen und Internetzugang über RJ45-Buchsen oder WLAN bereitgestellt.<br />
Die nachfolgende Verteilung der Signale im Einfamilienhaus ist mit der Verteilung innerhalb einer Wohnung im<br />
Mehrfamilienhaus vergleichbar. Die Anforderungen an die Kommunikationskabelanlage innerhalb des Einfamilienhauses<br />
oder der Wohnung im Mehrfamilienhaus beschreibt DIN EN 50173-4. Die Norm beschreibt Struktur, Dimensionierung<br />
und Konfiguration einer universell verwendbaren Verkabelungsinfrastruktur für<br />
drei Netzanwendungen im Wohnbereich:<br />
- IuK – Informations- und Kommunikationstechnik:<br />
für Telefonie, Rechnervernetzung, breitbandigen Internetzugang usw.<br />
- RuK – Rundfunk- und Kommunikationstechnik:<br />
Radio, TV, interaktive Multimediadienste, Kabelmodem usw.<br />
- SRKG – Steuerung, Regelung und Kommunikation in Gebäuden:<br />
elektrische Systemtechnik für Wohnung und Gebäude (Gebäudeautomation).<br />
Die Verteilung der Signale erfolgt ausgehend von einem Wohnungsverteiler WV sternförmig über die passiven<br />
Komponenten einer anwendungsneutralen Kommunikationskabelanlage (Bild 4). Der Anschluss der Endgeräte für<br />
Rundfunkanwendungen (RuK) und Anwendungen der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) erfolgt<br />
innerhalb der Wohnung über altbekannte Schnittstellen und Leitungen.<br />
Für IuK-Anwendungen fordert die DIN EN 50173-4 symmetrische Datenkabel mit vier paarweise verdrillten Doppeladern,<br />
die mindestens die Anforderungen der Klasse D erfüllen und mit Kategorie-5-Komponenten aufgebaut<br />
werden. Damit ist innerhalb der Wohnung die Übertragung von Gigabit-Ethernet (GE) möglich. In der Praxis ist<br />
inzwischen der Aufbau von Übertragungsstrecken der Klasse EA üblich, die mit Komponenten der Kategorie 6A<br />
realisiert werden. Damit ist dann innerhalb der Wohnung die Übertragung nach dem 10-Gbit-Ethernet-Standard<br />
(10GE) über Entfernungen bis zu 100 m möglich.
3<br />
RuK–Anwendungen können über koaxiale Übertragungsstrecken mit 75-Ω-Kabeln übertragen werden. Es sind übertragungstechnische<br />
Anforderungen an drei RuK-K-Übertragungsstreckenklassen, die sich in ihrer Reichweite unterscheiden,<br />
festgelegt:<br />
- RuK-K-G: max. 32m;<br />
- RuK-K-M: max. 76 m;<br />
- RuK-K-H: max. 100 m.<br />
RuK-Anwendungen können aber auch über Übertragungsstrecken mit symmetrischen „Datenkabeln“, die die Anforderungen<br />
der Übertragungsstreckenklasse RuK-S erfüllen, übertragen werden. Garantiert wird damit eine Reichweite<br />
von bis zu 50 m.<br />
Wichtig!<br />
Übertragungsstrecken für RuK-Anwendungen müssen die Grenzwerte der EMV-Klasse A nach DIN EN 50117<br />
einhalten!<br />
Bild 4: Kommunikationskabelanlage für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus nach DIN EN 50173-4<br />
(Bildquelle: BFE-Oldenburg)<br />
FTTB-Glasfaseranschluss im Mehrfamilienhaus<br />
Bei der Glasfaserinstallation bis in das Gebäude (Fiber to the Building – FTTB) bei einem Mehrfamilienhaus wird<br />
das anwendungsspezifische Gerät ASG im Hausanschlussraum, der sich meistens im Keller befindet, installiert. Bild<br />
5 zeigt die Struktur für eine FTTB-Lösung in einem Mehrfamilienhaus. Das IAD wird in der Wohnung des Kunden<br />
installiert und über eine Kupferschnittstelle an das ASG angeschlossen. Dabei gibt es meistens folgende Varianten:<br />
- VDSL2 über eine vorhandene Zweidraht-Hausverkabelung oder Fernmeldekabel mit Kupferdoppelader;<br />
- Ethernet über Kupferdatenkabel mit üblicherweise vier verdrillten Doppeladern (TP – Twisted Pair).
4<br />
Bild 5: FTTB in einem Mehrfamilienhaus. Das Fernsehsignal wird wie bisher über die vorhandene Koaxialverkabelung<br />
verteilt. Für den Breitbandzugang werden VDSL2-Signale über die vorhandenen Zweidrahtleitungen in die<br />
Wohnungen geführt (Bildquelle: BFE-Oldenburg)<br />
Für die einwandfreie Funktion der Breitbanddienste VDSL2 oder Fast Ethernet mit 100 Mbit/s, die beide eine Übertragungsbandbreite<br />
von bis zu 30 MHz benötigen, ist teilweise schon jetzt eine Erneuerung der Kommunikationskabelanlage<br />
im Mehrfamilienhaus erforderlich.<br />
Besonders wenn Ethernet-Signale zwischen ASG und IAD übertragen werden sollen, ist die erforderliche Anzahl<br />
von Aderpaaren in der üblichen Zweidraht-Hausverteilung nicht vorhanden. Der derzeit übliche Fast-Ethernet-<br />
Standard 100BaseT benötigt zwei Aderpaare für die Übertragung. Inzwischen werden bereits ASGs mit Gigabit-<br />
Schnittstellen von den Netzbetreibern installiert. Die Übertragung im GE-Standard 1000BaseTx erfolgt über vier<br />
Aderpaare und benötigt eine Übertragungsbandbreite von 65 MHz.<br />
Die Glasfaserzuführung bis in die Wohnungen von Mehrfamilienhäusern (MFH) wird erforderlich:<br />
- im Rahmen der Erschließung von Wohngebieten mit FTTH durch einen Netzbetreiber;<br />
- bei Einbau einer zukunftsorientierten Kommunikationsinfrastruktur im Rahmen der Sanierung von Mehrfamilienhäusern.<br />
FTTH schon jetzt bei der Sanierung von Gebäuden berücksichtigen<br />
Wird eine Erneuerung der Kommunikationskabelanlage im Mehrfamilienhaus durchgeführt, muss Eigentümern,<br />
Planern und Handwerkern schon heute bewusst sein, dass in absehbarer Zukunft die Glasfaser bis in die Wohnung<br />
führen wird und diese Tatsache schon jetzt bei Neubau und Gebäudesanierung berücksichtigt werden muss. Dafür<br />
stehen Hybridkabel mit Kupfer-TP, Koax und Glasfasern zur Verfügung (Bild 6). Diese Kabel ermöglichen heute<br />
die störungsfreie Zuführung von vorhandenen Breitbanddiensten über Kupferdatenkabel und Koaxialkabel sowie<br />
zukünftig die Anbindung der Wohnung an das externe Glasfasernetz.
Bild 6: Hybridkabel, bestehend aus Kupfer-TP-Datenkabel, Koaxialkabel und Lichtwellenleiterkabel für die zukunftssichere<br />
Vertikalverkabelung im Mehrfamilienhaus (Bildquelle: Prysmian/Draka)<br />
5<br />
Normative Anforderungen<br />
Für die Installation von Glasfaserkabeln bis in die Wohnung stehen verschiedene Lösungen bereit. An dieser Stelle<br />
soll besonders darauf hingewiesen werden, dass bei der Inhausinstallation VDE-Bestimmungen, Normen und anerkannte<br />
Regeln der Technik zu beachten sind. Suchen Planer und Installateure Informationen zur normgerechten<br />
Planung und Realisierung der erforderlichen LWL-Infrastruktur im Gebäude, so finden sie Informationen in folgenden<br />
Regelwerken:<br />
DIN 18015-1<br />
Diese Norm aus dem Normenausschuss Bauwesen beinhaltet u.a. allgemeine Anforderungen an die Dimensionierung<br />
von Leerrohrsystemen für Telekommunikationsanlagen sowie Verteilanlagen für Radio und Fernsehen sowie<br />
interaktive Dienste (z.B. für die unsichtbare Zuführung von externen Diensten bis zum Wohnungsübergabepunkt<br />
bzw. Wohnungsverteiler), geht jedoch nicht explizit auf die Realisierung mit Lichtwellenleitern ein (Bilder 7 und 8).<br />
1<br />
2<br />
3.OG<br />
2.OG<br />
1.OG<br />
EG<br />
Keller<br />
Keller<br />
Bild 7: Leerrohranlage in Baumstruktur für die Zuführung<br />
von externen Diensten im Mehrfamilienhaus<br />
(Bildquelle: BFE-Oldenburg)<br />
1<br />
2<br />
3.OG<br />
2.OG<br />
1.OG<br />
EG<br />
Keller<br />
Keller<br />
Bild 8: Leerrohranlage in Sternstruktur für die Zuführung<br />
von externen Diensten innerhalb von Mehrfamilienhäusern<br />
mit bis zu acht Wohnungen<br />
(Bildquelle: BFE-Oldenburg)
6<br />
DIN 18015-2<br />
Fordert z.B. den Abschlusspunkt des externen Zugangsnetzes (APL bzw. HÜP) in einem allgemein zugänglichen<br />
Raum, die Stromversorgung durch eine Schutzkontakt-Steckdose neben der Telekommunikationsabschlusseinrichtung<br />
(z.B. 1. TAE) in der Wohnung und die benachbarte Anordnung von Telekommunikationsabschlusseinrichtung<br />
und Wohnungsverteiler am Wohnungsübergabepunkt. Auch wenn hier nicht explizit auf den Zugang mit Lichtwellenleitern<br />
eingegangen wird, ist die Beachtung dieser Vorgaben sinnvoll.<br />
DIN 50173-4<br />
Beschreibt die Anforderungen an die anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlage in Wohnumgebungen,<br />
schwerpunktmäßig für den Teilbereich der Horizontal- bzw. Tertiärverkabelung innerhalb von Wohnungen zwischen<br />
dem Wohnungsverteiler und den Teilnehmeranschlussdosen TA, RA und TARA (Bild 9). Der Teilbereich der<br />
Wohnungszuführung bzw. Vertikalverkabelung wird allgemein dargestellt, enthält jedoch keine Anforderungen für<br />
die Realisierung mit Lichtwellenleitern.<br />
VDE-AR-E 2800-901<br />
In der VDE-Anwendungsregel werden die Eigenschaften und Elemente der anwendungsneutralen optischen Gebäude-<br />
oder Standortinfrastruktur festgelegt, so dass sie von mehreren Netzbetreibern auch parallel und zeitgleich sowie<br />
unabhängig vom verwendeten Übertragungssystem genutzt werden können.<br />
Es werden Architektur und funktionale Elemente der Glasfaserinfrastruktur zwischen dem Übergang zum externen<br />
Netz (HÜP – Hausübergabepunkt) und dem Übergang ins Wohnungsnetz (WV – Wohnungsverteiler) technologieneutral<br />
festgelegt. Dazu gehören die Vertikalverkabelung (Sekundärverkabelung) in Mehrfamilienhäusern und die<br />
Standortverkabelung (Campus- oder Primärverkabelung) bei größeren Gebäudekomplexen. Bild 9 zeigt die allgemeine<br />
Struktur der anwendungsneutralen Campus- und Gebäudeverkabelung. Zwischen dem Gebäudeverteiler und<br />
dem Wohnungsverteiler darf sich zusätzlich ein Sammelpunkt befinden, der z.B. als Etagenverteiler fungieren kann.<br />
Wie die Zusammenschaltung der funktionalen Elemente erfolgt, wird in Bild 10 gezeigt. Der HÜP bildet den Abschluss<br />
des externen Glasfaser-Zugangsnetzes. Hier erfolgt die Verbindung zur LWL-Inhausverkabelung über den<br />
Gebäudeverteiler (Gf-GV). Der Glasfaser-Teilnehmeranschluss (Gf-TA) oder Demarkationspunkt bildet den Abschluss<br />
der LWL-Gebäudeverkabelung. Hier erfolgt der Anschluss an das optoelektrische anwendungsspezifische<br />
Gerät (OE-ASG), das die Dienste in Form von elektrischen Signalen an seinen Ausgängen bereitstellt. Über Patchkabel<br />
erfolgt der Anschluss an den Wohnungsverteiler. Das Teilsystem der Wohnungsverkabelung zwischen Wohnungsverteiler<br />
und den Anschlussdosen TA, RA und TARA wird in DIN EN 50173-4 beschrieben.<br />
Bild 9: Sternförmige Struktur der anwendungsneutralen Kommunikationskabelanlage in Wohnumgebungen nach<br />
DIN EN 50173-1, und DIN EN 50173-4. Die Anforderungen an die LWL-Gelände- und Gebäudeverkabelung für<br />
FTTB und FTTH werden in der VDE-AR-E 2800-901 beschrieben (Bildquelle: BFE-Oldenburg)
Bild 10: Anordnung der funktionalen Elemente für die LWL-Gebäudeverkabelung nach VDE-AR-E 2800-901<br />
(Bildquelle: BFE-Oldenburg)<br />
7<br />
Wichtige Anforderungen der VDE-AR an die Glasfaserverkabelung im Wohngebäude sind:<br />
- Einsatz biegeunempfindlicher Einmodenfasern nach ITU-G.657A innerhalb von Gebäuden;<br />
- mindestens zwei Fasern vom Standort- oder Gebäudeverteiler bis in jede Wohnung (Anmerkung: in der Schweiz<br />
werden vier Fasern bis in jede Wohnung geführt);<br />
- kein Einbau von Splittern innerhalb der installierten Gebäudeverkabelung zwischen Gf-GV und Gf-TA; bei PON-<br />
Systemen kann der letzte Splitter im Hausübergabepunkt (HÜP) angeordnet sein;<br />
- LC-8°-Schrägschliffstecker bzw. LC-kompatibles Steckgesicht in Gf-Gebäudeverteilern, Gf-Sammelpunkten und<br />
Gf-Teilnehmeranschlussdosen;<br />
- OTDR-Abnahmemessung für die Inhausverkabelung mit Vor- und Nachlauffaser;<br />
- Dokumention der Messwerte für Einfügedämpfung (A) und Gesamtrückflussdämpfung (ORL) für die installierten<br />
Glasfaserstrecken.<br />
Brandschutzbestimmungen<br />
Besonders beachtet werden sollten bei der Inhausverkabelung die geltenden Brandschutzbestimmungen. Danach<br />
müssen Glasfaserkabel, Leerrohre und Verlegesysteme aus halogenfreien Materialien bestehen und den örtlichen<br />
Anforderungen an die Flammwidrigkeit entsprechen.<br />
Installation in der Praxis<br />
Besonders in weniger dicht besiedelten Gebieten ist es sehr unwahrscheinlich, dass mehrere Infrastrukturnetzbetreiber<br />
Häuser und Wohnungen an ihre Glasfaserverteilnetze anschließen. Hier verzichtet man in der Praxis und aus<br />
Kostengründen bei der Inhausverkabelung auf den Gebäudeverteiler (GV) und die Glasfaserteilnehmeranschlussdose<br />
Gf-TA. Eine solche „Minimalkonfiguration“, wie sie derzeit bei einigen Netzbetreibern umgesetzt wird und nach<br />
nach VDE-AR-E 2800-901:2009-12 ebenfalls zulässig ist, wird in Bild 11 dargestellt.
Bild 11: Gebäudeverkabelung für einen FTTH-Glasfaseranschluss im Mehrfamilienhaus<br />
(Bildquelle: BFE-Oldenburg)<br />
8<br />
Bei dem eingesetzten Ethernet-P2P-System (P2P – Punkt zu Punkt) wird für jede Wohnung eine aktiv beschaltete<br />
Faser im Hausübergabepunkt (HÜP) durchgespleißt (Bilder 12 und 13). Dadurch wird die Kundenfaser von der<br />
Vermittlungsstelle durchgängig bis in die Wohnung geführt. Zusätzlich führt man eine zweite sogenannte Reservefaser<br />
vom HÜP bis in jede Wohnung, die im Gehäuse der externen Netzschnittstelle ENS abgelegt wird (in Bild 11<br />
nur für die untere Wohnung dargestellt).<br />
Bild 12: Der dargestellte Hausübergabepunkt kann bis<br />
zu 72 Spleißverbindungen aufnehmen (Bildquelle:<br />
BFE-Oldenburg)<br />
Bild 13: Die Fasern aus dem Hausanschlusskabel<br />
(links) werden im Hausübergabepunkt auf die Fasern<br />
der Wohnungskabel (rechts) gespleißt<br />
(Bildquelle: BFE-Oldenburg)
9<br />
LWL-Kabel für die FTTH-Hausverkabelung<br />
Bei den LWL-Kabeln für die Innhausinstallation kann man folgende Lösungen unterscheiden:<br />
- LWL-Innenkabel als Mini-Breakoutkabel: mit 900-µm-Volladern und biegeunempfindlichen Fasern nach ITU-T-<br />
G.657A (Bild 14) die sternförmig vom HÜP oder Gf-GV durch Leerrohre, Installationskanäle oder klassischer<br />
Aufputzverlegung bis zum Wohnungsübergabepunkt verlegt werden;<br />
- Faserbündel (Fiber Units, Bild 15) mit biegeunempfindlichen Fasern, die durch Mikroröhrchen bis in die Wohnung<br />
eingeblasen werden;<br />
- Hybridkabel (Cu-TP+Koax+LWL, Bild 6) bieten besonders bei Gebäudesanierungen in Mehrfamilienhäusern die<br />
Möglichkeit, eine zukunftssichere Infrastruktur für Triple-Play-Dienste bereitzustellen, unabhängig davon, ob der<br />
Diensteanbieter sein Angebot mit VDSL über eine Kupferdoppelader, Ethernet über Kupferdatenkabel, Docsis<br />
über Koaxialkabel oder Glasfaser bis in die Wohnung führen möchte;<br />
- Pico-Breakout-Kabel mit Rückziehtechnik (Bild 16) bieten in Hochhäusern eine platzsparende und strukturierte<br />
Lösung für den Glasfaserzugang bis in die Wohnung;<br />
- vorkonfektionierte Kabel: sind meistens auf einer Seite mit einem Stecker oder einem Steckerkörper versehen und<br />
werden mit der Steckerseite voran durch Mikroröhrchen bis in die Wohnung des Kunden eingeblasen.<br />
Bild 14: LWL-Innenkabel als Mini-Breakoutkabel mit biegeunempfindlichen Fasern nach ITU-G.657A und den<br />
Abmessungen eines Telefonkabels (Bildquelle: BFE-Oldenburg)<br />
Bild 15: Faserbündel (Fiber Unit) für das Einblasen in Mikroröhrchensystemen<br />
(Bildquelle: BFE-Oldenburg)
10<br />
Bild 16: Piko- Breakout-Kabel mit Fensterschnitt in einem Etagenverteiler<br />
(Bildquelle: BFE-Oldenburg)<br />
Wohnungsübergabepunkt und Wohnungsverteiler<br />
Am Wohnungsübergabepunkt erfolgt der Übergang von der Glasfaser-Hausverteilung auf die Wohnungsverteilung.<br />
Die Unterbringung aller für die Breitbandkommunikation erforderlichen Komponenten zeigt Bild 17. Der Multimediakleinverteiler<br />
enthält neben den passiven Wohnungswerteilkomponenten für Kupferdatenkabel und Koaxialkabel<br />
das anwendungsspezifische Gerät (hier NTFA) und das IAD (hier FRITZ!box).
11<br />
Bild 17: Wohnungsübergabepunkt für eine Dreizimmerwohnung<br />
(Bildquelle: BFE-Oldenburg)<br />
FTTH Installation – die Umsetzung in der Praxis<br />
Triple-Play-Dienste kommen zunehmend über Glasfasern in die Wohnung. Neben Kosten und rechtlichen Problemen<br />
ist der termingerechte Zutritt der Installateure zu den Wohnungen der Kunden wohl die größte Herausforderung<br />
bei der FTTH-Installation. Die Installation von Kommunikationskabelanlagen mit Lichtwellenleitern, wie sie in<br />
diesem Beitrag dargestellt werden, fordert von den Fachkräften umfangreiches Hintergrundwissen und Fingerspitzengefühl.
12<br />
Literatur<br />
[1] DIN 18015-1: 2007-09, Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 1: Planungsgrundlagen<br />
[2] DIN 18015-2: 2010-11, Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung<br />
[3] DIN EN 50173-1:2011-09, Informationstechnik – Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen – Teil 1:<br />
Allgemeine Anforderungen<br />
[4] DIN EN 50173-4:2011-09, Informationstechnik – Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen – Teil 4:<br />
Wohnungen<br />
[5] DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2):2011-09, Informationstechnik – Installation von Kommunikationsverkabelung<br />
– Teil 2: Installationsplanung und Installationspraktiken in Gebäuden<br />
[6] VDE-AR-E 2800-901:2009-12 Informationstechnik – Breitbandkommunikation – Gebäudeanschluss (FTTB)<br />
und Wohnungsanschluss (FTTH) an Lichtwellenleiter