Effiziente Kraft-Wärme-Kopplung
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Wirtschaftliche Komponenten<br />
• KWK Anlagen sind von der Energiesteuer befreit, sobald sie einen<br />
Jahresnutzungsgrad höher 70% ausweisen. Dies ist durch das<br />
Energiesteuergesetz geregelt, wobei der Steueranteil 0,55 €Ct/kWh<br />
(fixer Wert, ca. 10-15% der Bezugskosten) bei Erdgas beträgt. Zu<br />
beantragen ist die Steuerbefreiung beim Hauptzollamt (§53EnergieStG)<br />
• Selbsterzeugter Strom ist von der Ökosteuer befreit, wobei<br />
produzierendes Gewerbe meist nur ein verminderten Satz bezahlt.<br />
• Nichtselbstgenutzter Strom kann verkauft werden, wobei man eine<br />
Vergütung hierfür bekommt.<br />
• bessere Förderungen durch das kommende KWK Gesetz, wobei<br />
der Hauptfaktor die Bonuszahlung auf eigenver-brauchten Strom ist.