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Effiziente Kraft-Wärme-Kopplung

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Wirtschaftliche Komponenten<br />

• KWK Anlagen sind von der Energiesteuer befreit, sobald sie einen<br />

Jahresnutzungsgrad höher 70% ausweisen. Dies ist durch das<br />

Energiesteuergesetz geregelt, wobei der Steueranteil 0,55 €Ct/kWh<br />

(fixer Wert, ca. 10-15% der Bezugskosten) bei Erdgas beträgt. Zu<br />

beantragen ist die Steuerbefreiung beim Hauptzollamt (§53EnergieStG)<br />

• Selbsterzeugter Strom ist von der Ökosteuer befreit, wobei<br />

produzierendes Gewerbe meist nur ein verminderten Satz bezahlt.<br />

• Nichtselbstgenutzter Strom kann verkauft werden, wobei man eine<br />

Vergütung hierfür bekommt.<br />

• bessere Förderungen durch das kommende KWK Gesetz, wobei<br />

der Hauptfaktor die Bonuszahlung auf eigenver-brauchten Strom ist.

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