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Sicherheitsrisiken bei Kranken- und Pflegebetten - Europa

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<strong>Kranken</strong>- <strong>und</strong> <strong>Pflegebetten</strong><br />

© Paul-Georg Meister / www.pixelio.de<br />

Informationen für Betreiber<br />

Seite 1


Inhaltsverzeichnis:<br />

1 Problem <strong>und</strong> Ursache ........................................................................................................... 3<br />

2 Verpflichtung der Hersteller ................................................................................................... 3<br />

3 Verpflichtung der Betreiber ................................................................................................... 3<br />

3.1 Vorgehen zur Risikominimierung .................................................................................. 3<br />

3.1.1 Bei Neubeschaffung …………………………………………………………………...3<br />

3.1.2 Im Bestand ……………………………………………………………………………...4<br />

4 Regelmäßige Wartung <strong>und</strong> Kontrolle .................................................................................... 4<br />

Checkliste elektrische Sicherheit .......................................................................................... 5<br />

Checkliste Seitengitter …………………………………………………………………………….6<br />

5 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen ................................................................................................................. 7<br />

6 Bezugsquellen für weitere Informationen .............................................................................. 7<br />

7 Wer kann <strong>bei</strong> auftretenden Fragen helfen? ……………………………………………………..8<br />

Seite 2


1 Problem <strong>und</strong> Ursache<br />

Infolge von Bränden an elektrisch verstellbaren <strong>Pflegebetten</strong> <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> von Unfällen in<br />

Verbindung mit mangelhaften Seitengittern an <strong>Kranken</strong>haus- <strong>und</strong> <strong>Pflegebetten</strong> sind in<br />

Deutschland mehrere pflegebedürftige Menschen zu Tode gekommen.<br />

Ein Großteil der Brände wird auf konstruktive Mängel an elektrisch verstellbaren <strong>Pflegebetten</strong><br />

zurückgeführt <strong>und</strong> die Unfälle i. V. m. Seitengittern (z. B. Einklemmungen) darauf, dass <strong>bei</strong><br />

Seitengittern vieler <strong>Kranken</strong>haus- <strong>und</strong> <strong>Pflegebetten</strong> die sicherheitstechnisch erforderlichen<br />

Maße nicht eingehalten werden. In Einzelfällen wurden die Vorkommnisse auch durch<br />

Handhabungsfehler <strong>und</strong> fehlende bzw. unzureichende Wartung begünstigt.<br />

Das B<strong>und</strong>esinstitut für Arzneimittel <strong>und</strong> Medizinprodukte (BfArM) legte Empfehlungen zur<br />

Risikoreduzierung vor. In Bezug auf die elektrische Sicherheit müssen <strong>Pflegebetten</strong> die in<br />

Anlage 1 aufgeführten Anforderungen erfüllen. Hinsichtlich möglicher Gefahren i. V. m.<br />

mangelhaften Seitengittern müssen sowohl Pflege- als auch <strong>Kranken</strong>hausbetten die in Anlage 2<br />

aufgeführten Anforderungen einhalten.<br />

2 Verpflichtung der Hersteller<br />

Die Hersteller waren aufgefordert worden, gegenüber den zuständigen Behörden zu belegen,<br />

dass die von ihnen in Verkehr gebrachten <strong>Pflegebetten</strong> die Anforderungen der<br />

Medizinprodukte-Richtlinie erfüllen. Andernfalls waren sie verpflichtet worden, ihre K<strong>und</strong>en zu<br />

informieren <strong>und</strong> aufzufordern, bis zu einer Nach-/Umrüstung der betroffenen <strong>Pflegebetten</strong> diese<br />

nur noch eingeschränkt zu betreiben (generelle Trennung vom Netz, ggf. nur für die Dauer von<br />

elektrischen Verstellungen Anschluss ans Netz).<br />

Trotzdem besteht noch ein verbleibendes Risiko für Brände elektrisch betriebener <strong>Pflegebetten</strong>.<br />

Auch im Hinblick auf die weiterhin mit mangelhaften Seitengittern verb<strong>und</strong>enen Gefahren ist es<br />

erforderlich, geeignete unmittelbar wirksame Maßnahmen zum Schutz von Patienten,<br />

Anwendern <strong>und</strong> Dritten zu treffen.<br />

3 Verpflichtung der Betreiber<br />

Der Betreiber ist verantwortlich dafür, dass die Betten bzw. <strong>Pflegebetten</strong> nur nach den Vorschriften<br />

des Medizinproduktegesetzes (MPG), hierzu erlassener Rechtsverordnungen, den<br />

allgemeinen Regeln der Technik sowie den Ar<strong>bei</strong>tsschutz- <strong>und</strong> Unfallverhütungsvorschriften<br />

errichtet, betrieben <strong>und</strong> angewendet werden <strong>und</strong> dass sie nicht betrieben werden, wenn sie<br />

Mängel aufweisen, durch die Patienten, Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können (s.<br />

§ 22 Abs. 1 S. 1 <strong>und</strong> 2 MPG). Ein Verstoß hiergegen ist nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 MPG<br />

strafbewehrt.<br />

In der Regel sind Betreiber stationärer <strong>Pflegebetten</strong> die jeweiligen Pflegeeinrichtungen, im<br />

Bereich der häuslichen Pflege muss die Betreiberfrage im Einzellfall geklärt werden.<br />

3.1 Vorgehen zur Risikominimierung<br />

3.1.1 Bei Neubeschaffung<br />

Im Fall von Neubeschaffungen elektrisch verstellbarer <strong>Pflegebetten</strong> sollten diese - <strong>bei</strong><br />

ordnungsgemäßem Inverkehrbringen nach §§ 8 bis 11 MPG mit CE-Kennzeichnung - zwar den<br />

gr<strong>und</strong>legenden Anforderungen der Medizinprodukte-Richtlinie entsprechen. Dem Betreiber wird<br />

dennoch empfohlen, sich die Einhaltung der in der Checkliste (Anlage 1) aufgeführten<br />

Forderungen für diese Betten bereits <strong>bei</strong> Angebotseinholung bestätigen zu lassen.<br />

Seite 3


3.1.2 Im Bestand<br />

Erfassung<br />

Wie alle aktiven Medizinprodukte sind elektrisch verstellbare <strong>Kranken</strong>- <strong>und</strong> <strong>Pflegebetten</strong> vom<br />

Betreiber in einem Bestandsverzeichnis nach § 8 Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />

(MPBetreibV) zu erfassen.<br />

Überprüfung<br />

Elektrische Sicherheit<br />

Sämtliche <strong>Pflegebetten</strong> sind auf etwaige Mängel entsprechend der <strong>bei</strong>gefügten<br />

Checkliste (Anlage 1) zu überprüfen <strong>und</strong> ggf. fachgerecht um-, nachrüsten oder<br />

reparieren zu lassen. Bis zum Abschluss erforderlicher Um-, Nachrüstungs- oder<br />

Reparaturmaßnahmen dürfen entsprechende Betten nur noch eingeschränkt betrieben<br />

werden.<br />

Seitengitter<br />

Die Betreiber haben die in Ihrem Bestand befindlichen <strong>Kranken</strong>- <strong>und</strong> <strong>Pflegebetten</strong><br />

hinsichtlich der korrekten Funktion der Seitengitter zu überprüfen <strong>und</strong> ggf. festgestellte<br />

Mängel (z. B. verschlissene, beschädigte Aufhängungen <strong>und</strong> Verriegelungen) zu<br />

beseitigen.<br />

Daneben ist die Einhaltung der Seitengittermaße anhand der <strong>bei</strong>gefügten Checkliste<br />

(Anlage 2) zu überprüfen. Seitengitter, deren Maße die angegebenen um 10 % oder<br />

mehr überschreiten, dürfen bis zur Beseitigung der Mängel nicht mehr verwendet<br />

werden <strong>und</strong> müssen ausgetauscht oder nachgerüstet werden.<br />

Im Fall von Überschreitungen unter 10 % ist die Anwendung solcher Seitengitter <strong>bei</strong><br />

kleinen oder untergewichtigen Patienten zu vermeiden oder deren Einklemmen oder ein<br />

Hindurchrutschen durch zusätzliche Maßnahmen zu verhindern.<br />

4 Regelmäßige Wartung <strong>und</strong> Kontrolle<br />

Die Betreiber haben die notwendigen <strong>und</strong> vom Hersteller klar zu beschreibenden Wartungs-<br />

<strong>und</strong> Kontrollar<strong>bei</strong>ten regelmäßig durchzuführen. Daneben sind die für sogenannte ortsbewegliche<br />

Betriebsmittel (u. a. elektrisch verstellbare <strong>Pflegebetten</strong>) erforderlichen regelmäßigen<br />

Überprüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger zu<br />

beachten.<br />

Seite 4


Checkliste elektrische Sicherheit<br />

1. Netzanschlusskabel muss ein sog. EPR-Kabel (besonders widerstandsfähig gegen einen<br />

Kabelbruch) oder ein Kabel vergleichbarer Qualität (z.B. H05 BQ-F nach VDE 0282-10)<br />

sein.<br />

2. Ausreichende Zugentlastung <strong>und</strong> Knickschutz an der Netzanschlussleitung muss vorhanden<br />

sein.<br />

3. Netzanschlussleitung sowie sonstige elektrische Verbindungsleitungen müssen sicher<br />

verlegt sein, so dass eine Scherung, Quetschung oder eine sonstige mechanische<br />

Schädigung unwahrscheinlich ist.<br />

4. Das Antriebssystem hat die Feuchtigkeitsschutzklasse IP X4 oder mindestens einen<br />

Tropfschutz gegenüber von oben eindringenden Flüssigkeiten.<br />

Sind die o. g. Anforderungen unter Nr. 1 bis 4 nicht erfüllt, ist das Pflegebett um- bzw.<br />

nachzurüsten. Bis zur Umrüstung sind die Betten nur eingeschränkt zu betreiben (z. B.<br />

Anschluss ans Netz nur für die Dauer elektrischer Verstellungen).<br />

Ist durch den Betreiber gewährleistet, dass die Netzanschlussleitungen sowie die Antriebssysteme<br />

täglich mindestens visuell von einer Elektrofachkraft oder einer unterwiesenen Person<br />

überprüft werden, können die <strong>Pflegebetten</strong> in der Zeit bis zur Umrüstung weiter betrieben<br />

werden.<br />

Die Durchführung der nachstehenden Maßnahmen 5 bis 7 wird aus Gründen der Sicherheit<br />

dringend empfohlen:<br />

5. Vorhandensein einer Vorrichtung, die <strong>bei</strong>m Transport des Bettes gewährleistet, dass die<br />

Netzanschlussleitung nicht auf den Boden fällt <strong>und</strong> überrollt werden kann.<br />

6. Ausreichende Wartungs- <strong>und</strong> Pflegemaßnahmen müssen beschrieben sein (Hinweis auf<br />

BGV A 3 bzw. GUV-V A3 reicht i. d. R. nicht aus!).<br />

7. Primärsicherung am Transformator: Nachrüstung ist sinnvoll <strong>und</strong> zu empfehlen.<br />

Seite 5


Checkliste Seitengitter<br />

Neben der Überprüfung anhand der folgenden Punkte ist die volle Funktionsfähigkeit (Einrastungen,<br />

Befestigungselemente) des Seitengitters zu prüfen <strong>und</strong> festgestellte Mängel müssen<br />

beseitigt werden.<br />

Einhaltung der Maße der Seitengitterkomponenten gemäß der <strong>bei</strong>liegenden Skizze. Maximale<br />

Abstände dürfen sich durch zu erwartende mechanische Belastungen nicht wesentlich vergrößern.<br />

Bezeichnung Maße Anforderung in mm<br />

A Abstand zwischen Elementen innerhalb des Umfangs<br />

des Seitengitters in seiner aufgerichteten/eingerasteten<br />

Position oder des Bereiches, der durch<br />

das Seitengitter <strong>und</strong> festen Teilen des Bettes<br />

gebildet wird<br />

B Dicke der Matratze des bestimmungsgemäßen<br />

Gebrauchs<br />

C Höhe der oberen Kante des Seitengitters über der<br />

Matratze (siehe „B“) ohne Kompression<br />

Seite 6<br />

= 220<br />

D Abstand zwischen Kopf- /Fußteil <strong>und</strong> Seitengitter = 235*<br />

E Abstand zwischen geteilten Seitengittern mit der<br />

Liegefläche in flacher Lage<br />

F Kleinste Abmessung aller zugänglichen Öffnungen<br />

zwischen Seitengitter <strong>und</strong> Liegefläche<br />

G Gesamtlänge des Seitengitters oder Summe der<br />

Längen der geteilten Seitengitter auf einer Seite des<br />

Bettes<br />

= 235**<br />

wenn D oder E >= 235* dann F<br />


5 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />

Gesetz über Medizinprodukte, (Medizinproduktegesetz - MPG) vom 7. August 2002 (BGBl I<br />

2002, 3146) in der jeweils geltenden Fassung<br />

Verordnung über Medizinprodukte, (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20.<br />

Dezember.2001 (BGBl I 2001, 3854) in der jeweils geltenden Fassung<br />

6 Bezugsquellen für weitere Informationen<br />

Art Bezugsquellen Internetadressen<br />

EG-Verordnungen<br />

EG-Richtlinien<br />

Nationale Gesetze<br />

Verordnungen<br />

(z.B. MPG, 1. MPBetreibV)<br />

B<strong>und</strong>esanzeiger Verlag GmbH<br />

Amsterdamer Str. 192<br />

50735 Köln<br />

„Europäisches Recht der Technik“<br />

(Loseblattsammlung)<br />

Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6,<br />

10772 Berlin<br />

B<strong>und</strong>esgesetzblatt<br />

B<strong>und</strong>esanzeiger Verlag GmbH<br />

(s. o.)<br />

Seite 7<br />

http://www.b<strong>und</strong>esanzeiger.de<br />

http://europa.eu/index_de.htm<br />

http://www.eu-kommission.de<br />

http://publications.europa.eu/index_de.htm<br />

(Amt für Veröffentlichungen)<br />

http://www.b<strong>und</strong>esgesetzblatt.de<br />

http://de.osha.europa.eu/<br />

http://www.rechtliches.de<br />

(Gesetze im WWW)<br />

http://www.bmas.de/de/asp/gesetze


7. Wer kann <strong>bei</strong> auftretenden Fragen helfen?<br />

Bei Fragen <strong>und</strong> mit Hinweisen können Sie sich an folgende Stellen wenden:<br />

Regionalinspektion Erfurt<br />

Linderbacher Weg 30 (0361) 37 883 00<br />

99099 Erfurt (0361) 37 883 80<br />

E-Mail: ri.erfurt@tlatv.thueringen.de<br />

zugeordnete Aufsichtsgebiete:<br />

Stadt Erfurt Landkreis Gotha<br />

Stadt Weimar Landkreis Sömmerda<br />

Ilm-Kreis Landkreis Weimarer Land<br />

Thüringer Landesbetrieb für Ar<strong>bei</strong>tsschutz<br />

<strong>und</strong> technischen Verbraucherschutz<br />

Karl-Liebknecht-Straße 4 (03681) 73 5400<br />

98527 Suhl (03681) 73 3398<br />

E-Mail: direktorin@tlatv.thueringen.de<br />

Regionalinspektion Nordhausen<br />

Gerhart-Hauptmann-Str. 3 (03631) 6133 0<br />

99734 Nordhausen (03631) 6133 61<br />

E-Mail: ri.nordhausen@tlatv.thueringen.de<br />

zugeordnete Aufsichtsgebiete:<br />

Landkreis Nordhausen Kyffhäuserkreis<br />

Landkreis Eichsfeld Unstrut-Hainich-Kreis<br />

Herausgeber: Thüringer Landesbetrieb für Ar<strong>bei</strong>tsschutz<br />

<strong>und</strong> technischen Verbraucherschutz<br />

Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl<br />

Verantwortlich: Falk Haase<br />

Regionalinspektion Gera<br />

Otto-Dix-Straße 9 (0365) 8211 0<br />

07548 Gera (0365) 8211 104<br />

E-Mail: ri.gera@tlatv.thueringen.de<br />

zugeordnete Aufsichtsgebiete:<br />

Stadt Gera Landkreis Altenburger Land<br />

Stadt Jena Landkreis Greiz<br />

Saale-Holzland-Kreis Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />

Saale-Orla-Kreis<br />

Regionalinspektion Suhl<br />

Hölderlinstraße 1 (03681) 73 48 00<br />

98527 Suhl (03681) 73 48 90<br />

E-Mail: ri.suhl@tlatv.thueringen.de<br />

zugeordnete Aufsichtsgebiete:<br />

Stadt Suhl Landkreis Hildburghausen<br />

Stadt Eisenach Landkreis Schmalkalden-Meiningen<br />

Wartburgkreis Landkreis Sonneberg<br />

Autor: Dipl.-Phys. Thomas Nicol<br />

mit fre<strong>und</strong>licher Unterstützung der Behörde für Soziales, Familie,<br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz Hamburg, Referat Medizinprodukte<br />

Internet: www.thueringen.de/de/tlatv/<br />

Stand: Juni 2012<br />

Nachdruck, Vervielfältigung <strong>und</strong> Übersetzung, auch auszugsweise, sind nur mit vorheriger<br />

Zustimmung des TLAtV <strong>und</strong> mit Quellenangabe gestattet.<br />

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