Sicherheitsrisiken bei Kranken- und Pflegebetten - Europa
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<strong>Kranken</strong>- <strong>und</strong> <strong>Pflegebetten</strong><br />
© Paul-Georg Meister / www.pixelio.de<br />
Informationen für Betreiber<br />
Seite 1
Inhaltsverzeichnis:<br />
1 Problem <strong>und</strong> Ursache ........................................................................................................... 3<br />
2 Verpflichtung der Hersteller ................................................................................................... 3<br />
3 Verpflichtung der Betreiber ................................................................................................... 3<br />
3.1 Vorgehen zur Risikominimierung .................................................................................. 3<br />
3.1.1 Bei Neubeschaffung …………………………………………………………………...3<br />
3.1.2 Im Bestand ……………………………………………………………………………...4<br />
4 Regelmäßige Wartung <strong>und</strong> Kontrolle .................................................................................... 4<br />
Checkliste elektrische Sicherheit .......................................................................................... 5<br />
Checkliste Seitengitter …………………………………………………………………………….6<br />
5 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen ................................................................................................................. 7<br />
6 Bezugsquellen für weitere Informationen .............................................................................. 7<br />
7 Wer kann <strong>bei</strong> auftretenden Fragen helfen? ……………………………………………………..8<br />
Seite 2
1 Problem <strong>und</strong> Ursache<br />
Infolge von Bränden an elektrisch verstellbaren <strong>Pflegebetten</strong> <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> von Unfällen in<br />
Verbindung mit mangelhaften Seitengittern an <strong>Kranken</strong>haus- <strong>und</strong> <strong>Pflegebetten</strong> sind in<br />
Deutschland mehrere pflegebedürftige Menschen zu Tode gekommen.<br />
Ein Großteil der Brände wird auf konstruktive Mängel an elektrisch verstellbaren <strong>Pflegebetten</strong><br />
zurückgeführt <strong>und</strong> die Unfälle i. V. m. Seitengittern (z. B. Einklemmungen) darauf, dass <strong>bei</strong><br />
Seitengittern vieler <strong>Kranken</strong>haus- <strong>und</strong> <strong>Pflegebetten</strong> die sicherheitstechnisch erforderlichen<br />
Maße nicht eingehalten werden. In Einzelfällen wurden die Vorkommnisse auch durch<br />
Handhabungsfehler <strong>und</strong> fehlende bzw. unzureichende Wartung begünstigt.<br />
Das B<strong>und</strong>esinstitut für Arzneimittel <strong>und</strong> Medizinprodukte (BfArM) legte Empfehlungen zur<br />
Risikoreduzierung vor. In Bezug auf die elektrische Sicherheit müssen <strong>Pflegebetten</strong> die in<br />
Anlage 1 aufgeführten Anforderungen erfüllen. Hinsichtlich möglicher Gefahren i. V. m.<br />
mangelhaften Seitengittern müssen sowohl Pflege- als auch <strong>Kranken</strong>hausbetten die in Anlage 2<br />
aufgeführten Anforderungen einhalten.<br />
2 Verpflichtung der Hersteller<br />
Die Hersteller waren aufgefordert worden, gegenüber den zuständigen Behörden zu belegen,<br />
dass die von ihnen in Verkehr gebrachten <strong>Pflegebetten</strong> die Anforderungen der<br />
Medizinprodukte-Richtlinie erfüllen. Andernfalls waren sie verpflichtet worden, ihre K<strong>und</strong>en zu<br />
informieren <strong>und</strong> aufzufordern, bis zu einer Nach-/Umrüstung der betroffenen <strong>Pflegebetten</strong> diese<br />
nur noch eingeschränkt zu betreiben (generelle Trennung vom Netz, ggf. nur für die Dauer von<br />
elektrischen Verstellungen Anschluss ans Netz).<br />
Trotzdem besteht noch ein verbleibendes Risiko für Brände elektrisch betriebener <strong>Pflegebetten</strong>.<br />
Auch im Hinblick auf die weiterhin mit mangelhaften Seitengittern verb<strong>und</strong>enen Gefahren ist es<br />
erforderlich, geeignete unmittelbar wirksame Maßnahmen zum Schutz von Patienten,<br />
Anwendern <strong>und</strong> Dritten zu treffen.<br />
3 Verpflichtung der Betreiber<br />
Der Betreiber ist verantwortlich dafür, dass die Betten bzw. <strong>Pflegebetten</strong> nur nach den Vorschriften<br />
des Medizinproduktegesetzes (MPG), hierzu erlassener Rechtsverordnungen, den<br />
allgemeinen Regeln der Technik sowie den Ar<strong>bei</strong>tsschutz- <strong>und</strong> Unfallverhütungsvorschriften<br />
errichtet, betrieben <strong>und</strong> angewendet werden <strong>und</strong> dass sie nicht betrieben werden, wenn sie<br />
Mängel aufweisen, durch die Patienten, Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können (s.<br />
§ 22 Abs. 1 S. 1 <strong>und</strong> 2 MPG). Ein Verstoß hiergegen ist nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 MPG<br />
strafbewehrt.<br />
In der Regel sind Betreiber stationärer <strong>Pflegebetten</strong> die jeweiligen Pflegeeinrichtungen, im<br />
Bereich der häuslichen Pflege muss die Betreiberfrage im Einzellfall geklärt werden.<br />
3.1 Vorgehen zur Risikominimierung<br />
3.1.1 Bei Neubeschaffung<br />
Im Fall von Neubeschaffungen elektrisch verstellbarer <strong>Pflegebetten</strong> sollten diese - <strong>bei</strong><br />
ordnungsgemäßem Inverkehrbringen nach §§ 8 bis 11 MPG mit CE-Kennzeichnung - zwar den<br />
gr<strong>und</strong>legenden Anforderungen der Medizinprodukte-Richtlinie entsprechen. Dem Betreiber wird<br />
dennoch empfohlen, sich die Einhaltung der in der Checkliste (Anlage 1) aufgeführten<br />
Forderungen für diese Betten bereits <strong>bei</strong> Angebotseinholung bestätigen zu lassen.<br />
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3.1.2 Im Bestand<br />
Erfassung<br />
Wie alle aktiven Medizinprodukte sind elektrisch verstellbare <strong>Kranken</strong>- <strong>und</strong> <strong>Pflegebetten</strong> vom<br />
Betreiber in einem Bestandsverzeichnis nach § 8 Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />
(MPBetreibV) zu erfassen.<br />
Überprüfung<br />
Elektrische Sicherheit<br />
Sämtliche <strong>Pflegebetten</strong> sind auf etwaige Mängel entsprechend der <strong>bei</strong>gefügten<br />
Checkliste (Anlage 1) zu überprüfen <strong>und</strong> ggf. fachgerecht um-, nachrüsten oder<br />
reparieren zu lassen. Bis zum Abschluss erforderlicher Um-, Nachrüstungs- oder<br />
Reparaturmaßnahmen dürfen entsprechende Betten nur noch eingeschränkt betrieben<br />
werden.<br />
Seitengitter<br />
Die Betreiber haben die in Ihrem Bestand befindlichen <strong>Kranken</strong>- <strong>und</strong> <strong>Pflegebetten</strong><br />
hinsichtlich der korrekten Funktion der Seitengitter zu überprüfen <strong>und</strong> ggf. festgestellte<br />
Mängel (z. B. verschlissene, beschädigte Aufhängungen <strong>und</strong> Verriegelungen) zu<br />
beseitigen.<br />
Daneben ist die Einhaltung der Seitengittermaße anhand der <strong>bei</strong>gefügten Checkliste<br />
(Anlage 2) zu überprüfen. Seitengitter, deren Maße die angegebenen um 10 % oder<br />
mehr überschreiten, dürfen bis zur Beseitigung der Mängel nicht mehr verwendet<br />
werden <strong>und</strong> müssen ausgetauscht oder nachgerüstet werden.<br />
Im Fall von Überschreitungen unter 10 % ist die Anwendung solcher Seitengitter <strong>bei</strong><br />
kleinen oder untergewichtigen Patienten zu vermeiden oder deren Einklemmen oder ein<br />
Hindurchrutschen durch zusätzliche Maßnahmen zu verhindern.<br />
4 Regelmäßige Wartung <strong>und</strong> Kontrolle<br />
Die Betreiber haben die notwendigen <strong>und</strong> vom Hersteller klar zu beschreibenden Wartungs-<br />
<strong>und</strong> Kontrollar<strong>bei</strong>ten regelmäßig durchzuführen. Daneben sind die für sogenannte ortsbewegliche<br />
Betriebsmittel (u. a. elektrisch verstellbare <strong>Pflegebetten</strong>) erforderlichen regelmäßigen<br />
Überprüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger zu<br />
beachten.<br />
Seite 4
Checkliste elektrische Sicherheit<br />
1. Netzanschlusskabel muss ein sog. EPR-Kabel (besonders widerstandsfähig gegen einen<br />
Kabelbruch) oder ein Kabel vergleichbarer Qualität (z.B. H05 BQ-F nach VDE 0282-10)<br />
sein.<br />
2. Ausreichende Zugentlastung <strong>und</strong> Knickschutz an der Netzanschlussleitung muss vorhanden<br />
sein.<br />
3. Netzanschlussleitung sowie sonstige elektrische Verbindungsleitungen müssen sicher<br />
verlegt sein, so dass eine Scherung, Quetschung oder eine sonstige mechanische<br />
Schädigung unwahrscheinlich ist.<br />
4. Das Antriebssystem hat die Feuchtigkeitsschutzklasse IP X4 oder mindestens einen<br />
Tropfschutz gegenüber von oben eindringenden Flüssigkeiten.<br />
Sind die o. g. Anforderungen unter Nr. 1 bis 4 nicht erfüllt, ist das Pflegebett um- bzw.<br />
nachzurüsten. Bis zur Umrüstung sind die Betten nur eingeschränkt zu betreiben (z. B.<br />
Anschluss ans Netz nur für die Dauer elektrischer Verstellungen).<br />
Ist durch den Betreiber gewährleistet, dass die Netzanschlussleitungen sowie die Antriebssysteme<br />
täglich mindestens visuell von einer Elektrofachkraft oder einer unterwiesenen Person<br />
überprüft werden, können die <strong>Pflegebetten</strong> in der Zeit bis zur Umrüstung weiter betrieben<br />
werden.<br />
Die Durchführung der nachstehenden Maßnahmen 5 bis 7 wird aus Gründen der Sicherheit<br />
dringend empfohlen:<br />
5. Vorhandensein einer Vorrichtung, die <strong>bei</strong>m Transport des Bettes gewährleistet, dass die<br />
Netzanschlussleitung nicht auf den Boden fällt <strong>und</strong> überrollt werden kann.<br />
6. Ausreichende Wartungs- <strong>und</strong> Pflegemaßnahmen müssen beschrieben sein (Hinweis auf<br />
BGV A 3 bzw. GUV-V A3 reicht i. d. R. nicht aus!).<br />
7. Primärsicherung am Transformator: Nachrüstung ist sinnvoll <strong>und</strong> zu empfehlen.<br />
Seite 5
Checkliste Seitengitter<br />
Neben der Überprüfung anhand der folgenden Punkte ist die volle Funktionsfähigkeit (Einrastungen,<br />
Befestigungselemente) des Seitengitters zu prüfen <strong>und</strong> festgestellte Mängel müssen<br />
beseitigt werden.<br />
Einhaltung der Maße der Seitengitterkomponenten gemäß der <strong>bei</strong>liegenden Skizze. Maximale<br />
Abstände dürfen sich durch zu erwartende mechanische Belastungen nicht wesentlich vergrößern.<br />
Bezeichnung Maße Anforderung in mm<br />
A Abstand zwischen Elementen innerhalb des Umfangs<br />
des Seitengitters in seiner aufgerichteten/eingerasteten<br />
Position oder des Bereiches, der durch<br />
das Seitengitter <strong>und</strong> festen Teilen des Bettes<br />
gebildet wird<br />
B Dicke der Matratze des bestimmungsgemäßen<br />
Gebrauchs<br />
C Höhe der oberen Kante des Seitengitters über der<br />
Matratze (siehe „B“) ohne Kompression<br />
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= 220<br />
D Abstand zwischen Kopf- /Fußteil <strong>und</strong> Seitengitter = 235*<br />
E Abstand zwischen geteilten Seitengittern mit der<br />
Liegefläche in flacher Lage<br />
F Kleinste Abmessung aller zugänglichen Öffnungen<br />
zwischen Seitengitter <strong>und</strong> Liegefläche<br />
G Gesamtlänge des Seitengitters oder Summe der<br />
Längen der geteilten Seitengitter auf einer Seite des<br />
Bettes<br />
= 235**<br />
wenn D oder E >= 235* dann F<br />
5 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
Gesetz über Medizinprodukte, (Medizinproduktegesetz - MPG) vom 7. August 2002 (BGBl I<br />
2002, 3146) in der jeweils geltenden Fassung<br />
Verordnung über Medizinprodukte, (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20.<br />
Dezember.2001 (BGBl I 2001, 3854) in der jeweils geltenden Fassung<br />
6 Bezugsquellen für weitere Informationen<br />
Art Bezugsquellen Internetadressen<br />
EG-Verordnungen<br />
EG-Richtlinien<br />
Nationale Gesetze<br />
Verordnungen<br />
(z.B. MPG, 1. MPBetreibV)<br />
B<strong>und</strong>esanzeiger Verlag GmbH<br />
Amsterdamer Str. 192<br />
50735 Köln<br />
„Europäisches Recht der Technik“<br />
(Loseblattsammlung)<br />
Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6,<br />
10772 Berlin<br />
B<strong>und</strong>esgesetzblatt<br />
B<strong>und</strong>esanzeiger Verlag GmbH<br />
(s. o.)<br />
Seite 7<br />
http://www.b<strong>und</strong>esanzeiger.de<br />
http://europa.eu/index_de.htm<br />
http://www.eu-kommission.de<br />
http://publications.europa.eu/index_de.htm<br />
(Amt für Veröffentlichungen)<br />
http://www.b<strong>und</strong>esgesetzblatt.de<br />
http://de.osha.europa.eu/<br />
http://www.rechtliches.de<br />
(Gesetze im WWW)<br />
http://www.bmas.de/de/asp/gesetze
7. Wer kann <strong>bei</strong> auftretenden Fragen helfen?<br />
Bei Fragen <strong>und</strong> mit Hinweisen können Sie sich an folgende Stellen wenden:<br />
Regionalinspektion Erfurt<br />
Linderbacher Weg 30 (0361) 37 883 00<br />
99099 Erfurt (0361) 37 883 80<br />
E-Mail: ri.erfurt@tlatv.thueringen.de<br />
zugeordnete Aufsichtsgebiete:<br />
Stadt Erfurt Landkreis Gotha<br />
Stadt Weimar Landkreis Sömmerda<br />
Ilm-Kreis Landkreis Weimarer Land<br />
Thüringer Landesbetrieb für Ar<strong>bei</strong>tsschutz<br />
<strong>und</strong> technischen Verbraucherschutz<br />
Karl-Liebknecht-Straße 4 (03681) 73 5400<br />
98527 Suhl (03681) 73 3398<br />
E-Mail: direktorin@tlatv.thueringen.de<br />
Regionalinspektion Nordhausen<br />
Gerhart-Hauptmann-Str. 3 (03631) 6133 0<br />
99734 Nordhausen (03631) 6133 61<br />
E-Mail: ri.nordhausen@tlatv.thueringen.de<br />
zugeordnete Aufsichtsgebiete:<br />
Landkreis Nordhausen Kyffhäuserkreis<br />
Landkreis Eichsfeld Unstrut-Hainich-Kreis<br />
Herausgeber: Thüringer Landesbetrieb für Ar<strong>bei</strong>tsschutz<br />
<strong>und</strong> technischen Verbraucherschutz<br />
Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl<br />
Verantwortlich: Falk Haase<br />
Regionalinspektion Gera<br />
Otto-Dix-Straße 9 (0365) 8211 0<br />
07548 Gera (0365) 8211 104<br />
E-Mail: ri.gera@tlatv.thueringen.de<br />
zugeordnete Aufsichtsgebiete:<br />
Stadt Gera Landkreis Altenburger Land<br />
Stadt Jena Landkreis Greiz<br />
Saale-Holzland-Kreis Landkreis Saalfeld-Rudolstadt<br />
Saale-Orla-Kreis<br />
Regionalinspektion Suhl<br />
Hölderlinstraße 1 (03681) 73 48 00<br />
98527 Suhl (03681) 73 48 90<br />
E-Mail: ri.suhl@tlatv.thueringen.de<br />
zugeordnete Aufsichtsgebiete:<br />
Stadt Suhl Landkreis Hildburghausen<br />
Stadt Eisenach Landkreis Schmalkalden-Meiningen<br />
Wartburgkreis Landkreis Sonneberg<br />
Autor: Dipl.-Phys. Thomas Nicol<br />
mit fre<strong>und</strong>licher Unterstützung der Behörde für Soziales, Familie,<br />
Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Verbraucherschutz Hamburg, Referat Medizinprodukte<br />
Internet: www.thueringen.de/de/tlatv/<br />
Stand: Juni 2012<br />
Nachdruck, Vervielfältigung <strong>und</strong> Übersetzung, auch auszugsweise, sind nur mit vorheriger<br />
Zustimmung des TLAtV <strong>und</strong> mit Quellenangabe gestattet.<br />
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