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Besondere Bestimmungen NPK : 102 D/04(V'05) 102

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Leistungsverzeichnis Projekt: Musterstrasse<br />

BauPlus<br />

Doku-ID: 11-003<br />

Datum:<br />

21.03.2005<br />

<strong>NPK</strong>: <strong>102</strong> D / <strong>04</strong> (<strong>V'05</strong>)<br />

Seite: 2<br />

R 091 .310 Für die Garantiezeit bei<br />

Bauaufträgen gilt die<br />

SIA-Regelung. Als<br />

Abnahmezeitpunkt gilt die<br />

Vollendungsanzeige des<br />

Unternehmers, oder eine<br />

gemeinsame Prüfung des Werkes<br />

(Abnahme am Bau) durch die<br />

Bauherrschaft bzw. durch die<br />

beauftragte Bauleitung, oder<br />

die ungerügte Inbetriebnahme<br />

des Werkes durch die<br />

Bauherrschaft.<br />

R .400 Gerichtstand und anwendbares<br />

Recht.<br />

R .410 Der Gerichtssand ist Vaduz.<br />

Die in den SIA-<strong>Bestimmungen</strong><br />

angeführten Schweizerischen<br />

Rechtsgrundlagen sind nicht<br />

anwendbar. An dessen Stelle<br />

gelten die analogen <strong>Bestimmungen</strong><br />

des Liechtensteinischen<br />

Rechtes (ABGB u. Sachenrecht).<br />

R .500 Vergütung, Rechnungsstellung.<br />

R .510 Die Vergütung erfolgt zu den<br />

Einheitspreisen des folgenden<br />

Leistungsverzeichnisses, mit<br />

den in Position 092 definierten<br />

Konditionen.<br />

Es wird kein Skonto in<br />

Abzug gebracht, es sei denn,<br />

Skonto wird vom Unternehmer<br />

ausdrücklich gewährt.<br />

R .520 Die Rechnungsstellung zu<br />

Handen der Bauleitung erfolgt<br />

spätestens 30 Tage nach Abschluss<br />

des Auftrages. Auf den<br />

Rechnungen ist das bezeichnete<br />

Bauobjekt und die allfällige<br />

Auftragsnummer explizit aufzuführen.<br />

R 092<br />

<strong>Besondere</strong> Vereinbarungen:<br />

R .100 Die Baustelleneinrichtung<br />

wird nur voll vergütet, wenn<br />

kein direkter Zusammenhang mit<br />

anderen Baustellen besteht.

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