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Haus- und Badeordnung für das Hallenbad LIMARE in Lindau (B ...

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L<strong>in</strong>dau (B)<br />

<strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Hallenbad</strong> <strong>LIMARE</strong> <strong>in</strong> L<strong>in</strong>dau (B)<br />

vom 28. September 2001<br />

§ 1<br />

Zweck der <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong><br />

Nr. III/10<br />

1. Die <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> dient der Sicherheit, Ordnung <strong>und</strong> Sauberkeit im<br />

<strong>Hallenbad</strong> <strong>LIMARE</strong> (<strong>Hallenbad</strong>, Freibad, Solarium, Dampfbad <strong>und</strong> Sauna). Der<br />

Badegast soll Ruhe <strong>und</strong> Erholung f<strong>in</strong>den. Die Beachtung der <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Badeordnung</strong> liegt daher <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em eigenen Interesse.<br />

2. Die <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> ist <strong>für</strong> alle Badegäste verb<strong>in</strong>dlich. Mit der<br />

Lösung der E<strong>in</strong>trittskarte/Chip unterwirft sich der Badegast den Bestimmungen<br />

der <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> sowie allen sonstigen, zur Aufrechterhaltung der<br />

Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.<br />

3. Bei jeder Benutzung des Bades durch Schulklassen oder sonstige<br />

geschlossene Gruppen (z.B. Vere<strong>in</strong>e) ist e<strong>in</strong>e verantwortliche Aufsichtsperson zu<br />

bestellen. Diese ist verpflichtet, da<strong>für</strong> zu sorgen, <strong>das</strong>s die Vorschriften dieser<br />

<strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> <strong>und</strong> etwaige Anordnungen der Stadtwerke L<strong>in</strong>dau (B) <strong>und</strong><br />

ihrer Bediensteten e<strong>in</strong>gehalten werden. Deren eigene Aufsichtpflicht bleibt<br />

daneben unberührt.<br />

4. Die <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> gilt <strong>für</strong> den allgeme<strong>in</strong>en Badebetrieb. Bei<br />

Sonderveranstaltungen können von dieser <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> Ausnahmen<br />

zugelassen werden, ohne <strong>das</strong>s es e<strong>in</strong>er besonderen Aufhebung der <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Badeordnung</strong> bedarf.<br />

.


Nr. III/10<br />

S. 2<br />

<strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Hallenbad</strong> <strong>LIMARE</strong><br />

§ 2<br />

Badegäste<br />

1. Die Benutzung des Bades steht gr<strong>und</strong>sätzlich jedermann frei.<br />

Der Zutritt ist nicht gestattet:<br />

a) Personen, die unter E<strong>in</strong>fluss berauschender Mittel stehen bzw. gemäß § 17<br />

Abs. 3 <strong>und</strong> 4 dieser <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> von der Benutzung ausgeschlossen<br />

s<strong>in</strong>d<br />

b) Personen, die an e<strong>in</strong>er ansteckenden Krankheit leiden<br />

c) Personen, die Tiere mit sich führen<br />

d) Personen mit anstoßerregenden Krankheiten.<br />

2. K<strong>in</strong>dern unter 6 Jahren ist der Besuch des <strong>Hallenbad</strong>es <strong>LIMARE</strong> nur <strong>in</strong><br />

Begleitung Erwachsener gestattet. Bl<strong>in</strong>de <strong>und</strong> Personen, die sich ohne fremde<br />

Hilfe nicht bewegen können, müssen von e<strong>in</strong>er <strong>für</strong>sorgepflichtigen Person<br />

begleitet werden. K<strong>in</strong>der unter 3 Jahren müssen von e<strong>in</strong>er erwachsenen Person<br />

ständig beaufsichtigt werden.<br />

§ 3<br />

Vere<strong>in</strong>e, Verbände, Schulen<br />

1. Diese <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> gilt entsprechend <strong>für</strong> die Benutzung durch<br />

Vere<strong>in</strong>e, Verbände, Schulen <strong>und</strong> andere Gruppen <strong>und</strong> ist auch <strong>für</strong> die<br />

Durchführung des e<strong>in</strong>schlägigen Unterrichts sowie <strong>für</strong> den Übungs- <strong>und</strong><br />

Wettkampfbetrieb verb<strong>in</strong>dlich.<br />

2. Badbenutzer im S<strong>in</strong>ne des Abs. 1 s<strong>in</strong>d anderen Badbenutzern gegenüber nicht<br />

bevorrechtigt; <strong>das</strong> <strong>Hallenbad</strong> <strong>LIMARE</strong> hat der Allgeme<strong>in</strong>heit zu dienen.


<strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Hallenbad</strong> <strong>LIMARE</strong><br />

Nr. III/10<br />

3. Die Zulassung geschlossener Gruppen <strong>und</strong> weitere E<strong>in</strong>zelheiten ihrer<br />

Badbenutzung werden durch die Stadtwerke L<strong>in</strong>dau (B) allgeme<strong>in</strong> oder von Fall<br />

zu Fall durch e<strong>in</strong>e Nutzungsvere<strong>in</strong>barung geregelt. E<strong>in</strong> Anspruch auf Zuteilung<br />

bestimmter Bade- <strong>und</strong> Übungszeigen besteht nicht.<br />

§ 4<br />

Benutzungsentgelt<br />

1. Für die Benutzung des Bades wird e<strong>in</strong> Entgelt erhoben, dessen Höhe vom<br />

Werkausschuss der Stadtwerke L<strong>in</strong>dau (B) festgelegt wird.<br />

2. Die Entrichtung des Entgelts erfolgt durch Lösung von „Co<strong>in</strong>s“ entweder an<br />

e<strong>in</strong>em Automaten oder an der Kasse. Die gelösten Co<strong>in</strong>s berechtigen zur<br />

Benutzung des Bades bzw. se<strong>in</strong>er besonderen E<strong>in</strong>richtungen nur <strong>für</strong> die Zeit, <strong>für</strong><br />

die sie ausgegeben wurden. Die E<strong>in</strong>zele<strong>in</strong>trittsco<strong>in</strong>s gelten nur am Lösungstag.<br />

Mehrfachco<strong>in</strong>s <strong>und</strong> Zeitco<strong>in</strong>s s<strong>in</strong>d ab dem Lösungstage 2 Jahre gültig.<br />

3. Die Co<strong>in</strong>s s<strong>in</strong>d dem Badepersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Gelöste Karten<br />

werden nicht zurückgenommen. Für verlorene oder nicht ausgenützte Karten<br />

(Mehrfachkarten <strong>und</strong> Zeitkarten) wird ke<strong>in</strong> Ersatz geleistet.<br />

4. Beim Verlust von Co<strong>in</strong>s <strong>und</strong> Schrankschlüsseln s<strong>in</strong>d die vom Werkausschuss<br />

der Stadtwerke L<strong>in</strong>dau (B) festgesetzten Beträge zu bezahlen.<br />

5. Von Badegästen, die die festgesetzten Benutzungsentgelte nicht oder nicht <strong>in</strong><br />

voller Höhe bezahlt haben, wird neben dem nicht bzw. zu wenig bezahlten Betrag<br />

e<strong>in</strong> Zuschlag erhoben, der vom Werkausschuss der Stadtwerke L<strong>in</strong>dau (B)<br />

festgesetzt wird.<br />

S.3


Nr. III/10<br />

S. 4<br />

<strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Hallenbad</strong> <strong>LIMARE</strong><br />

§ 5<br />

Betriebszeiten<br />

1. Die Betriebszeiten werden von den Stadtwerken L<strong>in</strong>dau (B) festgesetzt <strong>und</strong><br />

bekannt gegeben.<br />

2. Bei Überfüllung <strong>und</strong> unvorhergesehenen Ereignissen s<strong>in</strong>d die Stadtwerke<br />

L<strong>in</strong>dau (B) berechtigt, <strong>das</strong> ganze Bad oder e<strong>in</strong>zelne Teile davon zeitweise <strong>für</strong><br />

Besucher zu sperren.<br />

§ 6<br />

Badezeiten <strong>und</strong> Kassenschluss<br />

1. Die Badezeit richtet sich der der jeweils gelösten E<strong>in</strong>trittskarte <strong>und</strong><br />

be<strong>in</strong>haltet die Dauer des An- <strong>und</strong> Auskleidens. Nach Ablauf der festgesetzten<br />

Betriebszeit hat der Badegast <strong>das</strong> Bad sofort zu verlassen. Die E<strong>in</strong>haltung der<br />

Badezeit wird durch <strong>das</strong> Badepersonal bzw. durch die Kassenautomaten<br />

überwacht.<br />

2. Wird die Badezeit überschritten, so ist <strong>das</strong> hier<strong>für</strong> festgesetzte Entgelt<br />

nachzuzahlen (Nachzahlungspflicht).<br />

3. Während der letzten 45 M<strong>in</strong>uten vor Betriebszeitende werden ke<strong>in</strong>e<br />

E<strong>in</strong>trittksarten mehr ausgegeben.<br />

§ 7<br />

Wäschebenutzung<br />

1. Badewäsche wird gegen Bezahlung des tariflichen Entgelts <strong>und</strong> H<strong>in</strong>terlegung<br />

des vorgeschriebenen Pfandes leihweise <strong>für</strong> maximal 1 Tag ausgegeben.<br />

2. Die Badewäsche ist pfleglich zu behandeln. E<strong>in</strong>e missbräuchliche<br />

Verwendung oder der Verlust der Wäsche verpflichtet den Benutzer zum<br />

Schadensersatz.


<strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Hallenbad</strong> <strong>LIMARE</strong><br />

Nr. III/10<br />

3. Nach der Badezeit hat der Badegast die Badewäsche an der Ausgabestelle<br />

zurückzugeben.<br />

§ 8<br />

Zugang zum <strong>Hallenbad</strong>, Freibad <strong>und</strong> Saunabereich<br />

1. Der Zugang zum Hallen- <strong>und</strong> Freibad sowie den Saunabereich ist nur durch<br />

die Kassenautomaten, über die Umkleideräume <strong>und</strong> nur unter Benützung der<br />

hier<strong>für</strong> vorgesehenen Zugänge gestattet.<br />

2. Die Badegäste haben zunächst die Umkleideräume aufzusuchen, ihre Kleider<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en der freien Garderobenschränke zu geben, die E<strong>in</strong>trittskarte <strong>in</strong> die<br />

Garderobenschränke e<strong>in</strong>zustecken, den Garderobenschrank abzuschließen <strong>und</strong> den<br />

Schlüssel an sich zu nehmen <strong>und</strong> sicher (möglichst sichtbar) zu verwahren.<br />

3. Der Weg von den Kab<strong>in</strong>en zu den Vorre<strong>in</strong>igungsräumen, die<br />

Vorre<strong>in</strong>igungsräume selbst, sowie die Schwimmhalle dürfen nur barfuß oder mit<br />

Badeschuhen betreten werden.<br />

§ 9<br />

Badbenutzung<br />

1. Die Badee<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder<br />

Verunre<strong>in</strong>igung ist untersagt <strong>und</strong> verpflichtet zum Schadenersatz. Strafrechtliche<br />

Verfolgung bleibt vorbehalten.<br />

Bei Verunre<strong>in</strong>igung wird e<strong>in</strong> Re<strong>in</strong>igungsentgelt erhoben, <strong>das</strong> vom Badepersonal,<br />

je nach Verschmutzung, festgelegt wird <strong>und</strong> sofort an der Kasse zu bezahlen ist.<br />

Durch die Entrichtung des Re<strong>in</strong>igungsentgelts werden etwaige<br />

Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen.<br />

S.5


Nr. III/10<br />

S. 6<br />

<strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Hallenbad</strong> <strong>LIMARE</strong><br />

2. F<strong>in</strong>det e<strong>in</strong> Badegast die ihm zugewiesenen Räume oder E<strong>in</strong>richtungen<br />

verunre<strong>in</strong>igt oder beschädigt vor, so hat er dies sofort dem Badepersonal<br />

mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder E<strong>in</strong>sprüche können nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

§ 10<br />

Saunabenutzung<br />

1. Saunabaden dient der Ruhe, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Entspannung.<br />

2. Die Benutzung des Saunabereiches steht gr<strong>und</strong>sätzlich jedermann frei.<br />

Erkrankte Personen haben ihren Arzt zu fragen, verb<strong>in</strong>dliche Entscheidungen über<br />

die Zulässigkeit des Saunabadens oder über den Ges<strong>und</strong>heitszustand von Personen<br />

können vom Badepersonal nicht gefällt werden.<br />

3. Bitte beachten Sie die ausgehängten Anleitungen (Saunaregeln) zum richtigen<br />

Saunabaden. Für die Benutzung des Saunabereiches gilt die <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Badeordnung</strong> entsprechend.<br />

§ 11<br />

Badebekleidung<br />

1. Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur <strong>in</strong> üblicher Badebekleidung gestattet.<br />

Die Entscheidung darüber, ob e<strong>in</strong>e Badebekleidung diesen Anforderungen<br />

entspricht, hat die Badeaufsicht.<br />

2. K<strong>in</strong>der jeden Alters haben im Wasser Badebekleidung zu tragen.<br />

3. Die Badebekleidung darf <strong>in</strong> den Badebecken <strong>und</strong> im Kab<strong>in</strong>enbereich weder<br />

ausgewaschen noch ausgewrungen werden; hier<strong>für</strong> s<strong>in</strong>d die vorgesehenen<br />

E<strong>in</strong>richtungen (Waschbecken) zu benutzen.


<strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Hallenbad</strong> <strong>LIMARE</strong><br />

§ 12<br />

Körperre<strong>in</strong>igung<br />

Nr. III/10<br />

1. Jeder Badegast hat vor dem Betreten der Becken im Vorre<strong>in</strong>igungsraum unter<br />

den Duschen den Körper gründlich zu waschen. Unnützer Wasserverbrauch ist zu<br />

vermeiden.<br />

2. In den Schwimm- <strong>und</strong> Durchschreitebecken ist die Verwendung von Seifen,<br />

Bürsten <strong>und</strong> anderen Re<strong>in</strong>igungsmitteln nicht gestattet. Der Gebrauch von<br />

E<strong>in</strong>reibemitteln jeder Art, Hautcreme usw. vor Benützung der Becken ist<br />

untersagt.<br />

3. Die Fußsprühdes<strong>in</strong>fektionsanlage sollte nur beim Verlassen des Bades<br />

benutzt werden.<br />

§ 13<br />

Verhalten im Bad<br />

1. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der<br />

Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe <strong>und</strong> Ordnung zuwiderläuft. Jeder hat sich<br />

so zu verhalten, <strong>das</strong>s ke<strong>in</strong> anderer durch ihn gefährdet, geschädigt oder mehr als<br />

den Umständen nach vertretbar, beh<strong>in</strong>dert oder belästigt wird.<br />

2. Nicht gestattet ist u.a.:<br />

a) Lärmen, S<strong>in</strong>gen, Pfeifen <strong>und</strong> die Benutzung von Musik<strong>in</strong>strumenten; im<br />

<strong>Hallenbad</strong> <strong>und</strong> Saunabereich auch der Betrieb von R<strong>und</strong>funkgeräten u.ä.<br />

b) <strong>das</strong> Herumliegenlassen von zerbrechlichen oder scharfen Gegenständen (Glas,<br />

Flaschen, Dosen u.ä.) im Umkleide-, Sanitär- <strong>und</strong> Bade- bzw. Saunabereich<br />

c) <strong>das</strong> Ausspucken auf den Boden oder <strong>in</strong> <strong>das</strong> Badewasser<br />

d) <strong>das</strong> Rauchen mit Ausnahme <strong>in</strong> den Restaurationsräumen (besonders<br />

gekennzeichnet) <strong>und</strong> dem Freibadebereich (Liegewiese <strong>und</strong> Saunadachgarten)<br />

S.7


Nr. III/10<br />

S. 8<br />

<strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Hallenbad</strong> <strong>LIMARE</strong><br />

e) andere unterzutauchen, <strong>in</strong> die Becken zu stoßen, vom seitlichen Beckenrand <strong>in</strong><br />

<strong>das</strong> Wasser zu spr<strong>in</strong>gen oder sonstigen Unfug zu treiben<br />

f) Badbenützter durch Spiele zu belästigen; <strong>in</strong> den Hallen <strong>und</strong> auf den<br />

Beckenumgängen herumzurennen<br />

g) Absperrungen zu beseitigen <strong>und</strong> Schwimmflossen zu verwenden<br />

h) H<strong>und</strong>e oder andere Tiere mitzubr<strong>in</strong>gen.<br />

3. Das Üben <strong>in</strong> größeren Gruppen <strong>und</strong> Riegen usw. <strong>in</strong> den Schwimmbecken ist nur<br />

mit ausdrücklicher Genehmigung der Stadtwerke L<strong>in</strong>dau (B) oder der<br />

Badeaufsicht gestattet.<br />

4. Die Erteilung von Schwimmunterricht sowie jede sonstige gewerbliche<br />

Tätigkeit im <strong>Hallenbad</strong> <strong>LIMARE</strong> bedarf der Genehmigung durch die Stadtwerke<br />

L<strong>in</strong>dau (B).<br />

5. Kleidung, die nach Badeschluss nicht abgeholt ist, wird vom Personal des<br />

Bades <strong>in</strong> Verwahrung genommen. Verschlossene Garderobenschränke werden vom<br />

Personal täglich nach Ende des Badebetriebes geöffnet.<br />

§ 14<br />

Zusätzliche Bestimmungen <strong>für</strong> <strong>das</strong> Verhalten im <strong>Hallenbad</strong><br />

1. Für <strong>das</strong> Verhalten im <strong>Hallenbad</strong> <strong>LIMARE</strong> gelten zusätzlich zu den <strong>in</strong> § 13<br />

genannten Bestimmungen die nachstehenden Vorschriften:<br />

Es ist nicht gestattet:<br />

a) Speisen <strong>und</strong> Getränke außerhalb des Imbiss- bzw. Restaurationsraumes zu sich<br />

zu nehmen


<strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Hallenbad</strong> <strong>LIMARE</strong><br />

b) <strong>das</strong> Reservieren der Liegestühle durch Ablegen von Badetüchern u.ä.<br />

Nr. III/10<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich entsteht mit der Lösung der E<strong>in</strong>trittskarte ke<strong>in</strong> Rechtsanspruch auf<br />

e<strong>in</strong>en Liegestuhl.<br />

2. Das Fotografieren ist im <strong>LIMARE</strong> <strong>für</strong> unsere Badegäste erlaubt. Wenn aber<br />

fremde Personen fotografiert werden sollen, geht dies nur mit deren Zustimmung.<br />

Für gewerbliche Zwecke <strong>und</strong> <strong>für</strong> die Presse bedarf <strong>das</strong> Fotografieren e<strong>in</strong>er<br />

vorherigen Genehmigung durch die Stadtwerke L<strong>in</strong>dau (B) als Betreiber des<br />

Hallebades <strong>LIMARE</strong>.<br />

3. Das Spr<strong>in</strong>gen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet.<br />

Beim Spr<strong>in</strong>gen ist unbed<strong>in</strong>gt darauf zu achten, <strong>das</strong>s<br />

a) der Sprungbereich frei ist<br />

b) nur e<strong>in</strong>e Person <strong>das</strong> Sprungbrett betritt.<br />

Ob e<strong>in</strong>e Anlage zum Spr<strong>in</strong>gen freigegeben wird, entscheidet <strong>das</strong> zuständige<br />

Aufsichtspersonal.<br />

Seitliches E<strong>in</strong>spr<strong>in</strong>gen, <strong>das</strong> H<strong>in</strong>e<strong>in</strong>stoßen oder –werfen anderer Personen <strong>in</strong> den<br />

Sprungbereich sowie <strong>das</strong> Unterschwimmen bei Freigabe der Sprunganlage s<strong>in</strong>d<br />

untersagt.<br />

4. Ist e<strong>in</strong>e Anlage zum Spr<strong>in</strong>gen freigegeben ist <strong>das</strong> Schwimmen im<br />

Sprungbereich nicht erlaubt.<br />

5. Bei Benutzung der Wasserrutsche ist den Anordnungen auf der Beschilderung<br />

<strong>und</strong>/oder des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.<br />

S.9


Nr. III/10<br />

S. 10<br />

<strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Hallenbad</strong> <strong>LIMARE</strong><br />

§ 15<br />

Haftung<br />

1. Die Badegäste benutzen <strong>das</strong> Bad e<strong>in</strong>schließlich der Spiel- <strong>und</strong><br />

Sporte<strong>in</strong>richtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des<br />

Betreibers, <strong>das</strong> Bad <strong>und</strong> ihre E<strong>in</strong>richtungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em verkehrssicheren Zustand zu<br />

erhalten. Für höhere Gewalt <strong>und</strong> Zufall sowie Mängel, die auch bei E<strong>in</strong>haltung der<br />

üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.<br />

2. Für Verlust oder Beschädigung von Geld, Wertsachen, Kleidungsstücken <strong>und</strong><br />

sonstigen Gegenständen wird nicht gehaftet, auch wenn sie ordnungsgemäß <strong>in</strong> den<br />

da<strong>für</strong> vorgesehenen Garderobenschränken verwahrt werden.<br />

3. Jegliche Haftung wird weiterh<strong>in</strong> ausgeschlossen:<br />

a) <strong>für</strong> die auf den Parkplätzen vor dem Bad abgestellten Fahrzeuge<br />

b) <strong>für</strong> Schäden, die Badegästen durch Dritte zugefügt werden<br />

c) <strong>für</strong> Schäden, die <strong>in</strong>folge unrechtmäßiger Benützung von E<strong>in</strong>trittskarten,<br />

Garderobenschlüsseln u.ä. entstehen.<br />

4. Der Betreiber oder se<strong>in</strong>e Erfüllungsgehilfen haften <strong>für</strong> Personen-, Sach- oder<br />

Vermögensschäden nur bei Vorsatz <strong>und</strong> grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch <strong>für</strong><br />

die auf den E<strong>in</strong>stellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.<br />

5. Will e<strong>in</strong> Badegast Haftungsansprüche geltend machen, so muss er den<br />

Schadenfall unverzüglich dem Badepersonal oder <strong>in</strong>nerhalb von 4 Wochen den<br />

Stadtwerken L<strong>in</strong>dau (B) anzeigen; andernfalls kann die<br />

Ersatzleistung/Schadensersatz verweigert werden.


<strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Hallenbad</strong> <strong>LIMARE</strong><br />

§ 16<br />

F<strong>und</strong>gegenstände<br />

Nr. III/10<br />

Gegenstände, die im Bad gef<strong>und</strong>en werden, s<strong>in</strong>d an der Kasse oder bei der<br />

Badeaufsicht abzugeben. Über F<strong>und</strong>gegenstände wird nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen verfügt.<br />

§ 17<br />

Aufsicht<br />

1. Das Aufsichtspersonal hat <strong>für</strong> die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe,<br />

Ordnung <strong>und</strong> <strong>für</strong> die E<strong>in</strong>haltung der <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> zu sorgen. Den<br />

Anordnungen des Aufsichtspersonals ist une<strong>in</strong>geschränkt Folge zu leisten.<br />

2. Das Aufsichtspersonal ist befugt, Personen die<br />

a) die Sicherheit, Ruhe, Ordnung <strong>und</strong> Sauberkeit gefährden,<br />

b) andere Badegäste belästigen,<br />

c) trotz Ermahnungen gegen die Bestimmungen der <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong><br />

verstoßen<br />

aus dem Bad zu entfernen. Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen<br />

<strong>Haus</strong>friedensbruch nach sich.<br />

3. Den unter Ziffer 3. genannten Personen kann der Zutritt zum Bad zeitweise<br />

oder auf Dauer untersagt werden.<br />

4. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird <strong>das</strong> E<strong>in</strong>trittsgeld nicht<br />

zurückerstattet.<br />

S.11


Nr. III/10<br />

S. 12<br />

<strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Hallenbad</strong> <strong>LIMARE</strong><br />

§ 18<br />

Wünsche <strong>und</strong> Beschwerden<br />

Etwaige Anregungen, Wünsche oder Beschwerden nehmen als Betreiber des<br />

<strong>Hallenbad</strong>es <strong>LIMARE</strong> die Stadtwerke L<strong>in</strong>dau (B), Auenstraße 12,<br />

88131 L<strong>in</strong>dau (B), gerne entgegen.<br />

Die <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Hallenbad</strong> <strong>LIMARE</strong> tritt am<br />

28. September 2001 <strong>in</strong> Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung <strong>für</strong> <strong>das</strong><br />

<strong>Hallenbad</strong> der Stadt L<strong>in</strong>dau (Bodensee) vom 01. März 1967 e<strong>in</strong>schließlich der 1.<br />

bis 4. Änderung außer Kraft.<br />

Verfahrensvermerke:<br />

Diese <strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> wurde im Amtsblatt der Großen Kreisstadt L<strong>in</strong>dau<br />

(Bodensee) - L<strong>in</strong>dauer Zeitung Nr. 225 vom 28. September 2001 - amtlich bekannt<br />

gemacht.


<strong>Haus</strong>- <strong>und</strong> <strong>Badeordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Hallenbad</strong> <strong>LIMARE</strong><br />

Nr. III/10<br />

S.13

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