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Prüfbericht über das Forstwesen des Landes Vorarlberg

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Die Aufteilungsschlüssel sind je nach Förderprogramm unterschiedlich.<br />

Bei Maßnahmen, die nach dem Programm zur Entwicklung <strong>des</strong> Ländlichen<br />

Raums gefördert wurden, war <strong>das</strong> Aufteilungsverhältnis zwischen<br />

EU, Bund und Land mit 50 : 30 : 20 festgelegt. Im Jahr 2003 wurden vom<br />

Gesamtvolumen von € 369.800 rund € 184.900 durch die EU, € 110.900<br />

durch den Bund und € 74.000 durch <strong>das</strong> Land finanziert.<br />

Bei Maßnahmen, die nach der Richtlinie <strong>des</strong> BMLFUW gefördert werden,<br />

ist der Aufteilungsschlüssel zwischen Bund und Land nicht einheitlich<br />

festgelegt. Im Jahr 2003 wurden Forstraßen und Maßnahmen der Waldberatung<br />

und Aufklärung zwar nach den Richtlinien <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> gefördert,<br />

die Finanzierung erfolgte aber zur Gänze aus Lan<strong>des</strong>mitteln. Bei Schutzwaldsanierungsprojekten<br />

war der Aufteilungsschlüssel im Jahr 2003<br />

zwischen Bund und Land 66 : 34 und bei Strukturverbesserungsmaßnahmen<br />

41 : 59.<br />

Bei allen kofinanzierten Förderungen sind Höchstsätze als Anteil der<br />

förderfähigen Kosten festgesetzt, die je nach Programm unterschiedlich<br />

hoch sind. So ist die Errichtung und Instandsetzung von Forststraßen im<br />

EU-Förderungsprogramm mit maximal 60 Prozent, bei vom Bund<br />

kofinanzierten Förderungen mit 45 Prozent der förderbaren Projektkosten<br />

begrenzt. Das Land ergänzt aus eigenen Mitteln den Fördersatz auf<br />

maximal 60 Prozent. Unter dem Höchstfördersatz kann die bewilligende<br />

Stelle die Förderhöhe nach freiem Ermessen bestimmen. In der Praxis<br />

beträgt der ausbezahlte Fördersatz nie weniger als 40 Prozent der förderbaren<br />

Kosten.<br />

Für die Festsetzung der Förderhöhe bei Forststraßenprojekten verwendet<br />

die Abteilung <strong>Forstwesen</strong> (Vc) ein von ihr ausgearbeitetes Punkteschema.<br />

Für verschiedene Kriterien werden Punkte vergeben, je nach erreichter<br />

Punktehöhe wird der Fördersatz festgesetzt. Kriterien sind beispielsweise<br />

die Höhe der Baukosten oder die topographischen Bedingungen für die<br />

Bauführung. Die Finanzkraft <strong>des</strong> Förderwerbers wird durch Punktabzüge<br />

berücksichtigt. Besondere Finanzkraft wird „bei außerordentlichem<br />

Nebeneinkommen aus Kiesgrubenzins oder Wirtschaftsbetrieb“ oder bei<br />

„außerordentlich hohem Trassenholzerlös“ angenommen.<br />

Seite 17 <strong>Forstwesen</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Vorarlberg</strong>

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