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Prüfbericht über das Forstwesen des Landes Vorarlberg

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2.4 Prozess der finanziellen Förderung<br />

Bei ausschließlichen Lan<strong>des</strong>förderungen sind bis zu fünf Stellen in<br />

den Förderprozess involviert, eine Straffung erscheint zweckmäßig.<br />

Wo die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist,<br />

sollten entsprechende Nachweise eingefordert werden.<br />

Situation Der Förderprozess läuft bei kofinanzierten Förderungen und bei ausschließlichen<br />

Lan<strong>des</strong>förderungen jeweils unterschiedlich ab. In beiden<br />

Fällen erfolgt die zentrale Bearbeitung in der Abteilung <strong>Forstwesen</strong> (Vc).<br />

Kofinanzierte<br />

Förderungen<br />

Ausschließliche<br />

Lan<strong>des</strong>förderungen<br />

Der Förderprozess bei kofinanzierten Förderungen ist in den „Durchführungsbestimmungen<br />

der Maßnahmengruppe (MGR) 6, Forstwirtschaft“<br />

detailliert geregelt. Die bewilligende Stelle hat diese Vorschriften bei der<br />

Förderungsabwicklung zu beachten, hat auf deren Gestaltung aber keinen<br />

unmittelbaren Einfluss.<br />

Die Abteilung <strong>Forstwesen</strong> (Vc) bearbeitet die Anträge, insbesondere<br />

werden die Anträge den Förderprogrammen zugeordnet und die Förderhöhe<br />

festgelegt. Sieht <strong>das</strong> Förderprogramm eine Berücksichtigung der<br />

wirtschaftlichen Möglichkeiten <strong>des</strong> Förderungswerbers vor, so wird diese<br />

auf Grund allgemeiner Beobachtungen eingeschätzt. Bilanzen, Einkommens-<br />

und Vermögensnachweise oder ähnliche Unterlagen werden<br />

zur Beurteilung der Finanzkraft <strong>des</strong> Förderwerbers nicht angefordert.<br />

In den Vergabeprozess sind nach den Richtlinien Fonds zur Rettung <strong>des</strong><br />

Wal<strong>des</strong> mit Waldaufsehern, BHs, Abteilung <strong>Forstwesen</strong> (Vc), Lan<strong>des</strong>rat<br />

und Lan<strong>des</strong>regierung fünf Ebenen eingebunden.<br />

Der örtlich zuständige Waldaufseher prüft und bestätigt auf dem ausgefüllten<br />

Antragsformular die sachliche und rechnerische Richtigkeit der<br />

Angaben <strong>des</strong> Antragstellers. Dann leitet er den Antrag an die zuständige<br />

BH weiter. Die Forstabteilung der BH nimmt den Antrag zur Kenntnis,<br />

kontrolliert gegebenenfalls die Vollständigkeit und leitet ihn ohne weiteren<br />

Erledigungsschritt an <strong>das</strong> Amt der Lan<strong>des</strong>regierung weiter.<br />

Die Abteilung <strong>Forstwesen</strong> (Vc) kontrolliert die Plausibilität der Angaben,<br />

setzt die Berechnungsgrundlagen fest und errechnet den Förderbetrag.<br />

Monatlich wird ein Regierungsantrag vorbereitet, der als Anlage eine<br />

Sammelliste der Förderwerber und die jeweils auszubezahlenden Beträge<br />

enthält. In dieser Liste sind auch Kleinstförderungen angeführt. Der<br />

Antrag wird vom zuständigen Mitglied der Lan<strong>des</strong>regierung unterfertigt<br />

und von der Lan<strong>des</strong>regierung genehmigt. Auf Grund <strong>des</strong> Regierungsbeschlusses<br />

wird durch Mitarbeiter der Abteilung <strong>Forstwesen</strong> (Vc) die<br />

Förderzusage vorbereitet und der Zahlungsauftrag erstellt. Das zuständige<br />

Regierungsmitglied unterschreibt jede einzelne Förderzusage<br />

ungeachtet der Höhe <strong>des</strong> zu bezahlenden Förderbetrags.<br />

Seite 24 <strong>Forstwesen</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Vorarlberg</strong>

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