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Benutzungsordnung Grünabfälle Gehren - bei der ...

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Stand 11.03.2011<br />

Benutzerordnung zur Anlieferung von <strong>Grünabfälle</strong>n auf dem Wertstoffhof<br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>Gehren</strong> am ehemaligen Bahnhof<br />

1. Annahmebedingungen<br />

Die Anlieferung von <strong>Grünabfälle</strong>n erfolgt in einem geson<strong>der</strong>ten Bereich des Wertstoffhofes<br />

am ehemaligen Bahnhof in <strong>der</strong> Stadt <strong>Gehren</strong>.<br />

Abgenommen werden ausschließlich Kleinmengen an <strong>Grünabfälle</strong>n von privaten<br />

Selbstanlieferern (bis PKW – Anhänger, maximal ca. 1,5 Kubikmeter). Die Abladung hat<br />

immer in eigener Verantwortung des Nutzers nach Einweisung durch den Bauhof zu erfolgen,<br />

den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Die Materialannahme ist kostenpflichtig.<br />

Angenommen werden:<br />

1.1. Sortenrein Hecken und Sträucher, Astwerk und Baumschnitt bis 20 cm Durchmesser<br />

und mit einer Länge von max. 150 cm. Weiterhin Wurzelholz, dieses muss aber frei<br />

von Anhaftungen (Erde) sein. Für vorgenannte <strong>Grünabfälle</strong> gilt das Entgelt unter 2.1.<br />

1.2. Sortenrein Laub, Rasenschnitt und / o<strong>der</strong> Fallobst .<br />

1.3. Vermengte <strong>Grünabfälle</strong> aus 1.1. und 1.2. Aufgrund <strong>der</strong> deutlich höheren<br />

Aufwendungen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Weiterbehandlung wird hierfür ein Entgelt gemäß 2.3.<br />

fällig.<br />

Alle an<strong>der</strong>en Abfälle sind ausgeschlossen und werden zurückgewiesen.<br />

Anlieferungen mit unerlaubten Fremdbestandteilen (auch Bauholz u.ä.) werden insgesamt<br />

zurückgewiesen. Von <strong>der</strong> Abnahme ausgeschlossen sind weiterhin kranke Pflanzenteile mit<br />

gefährlichen Scha<strong>der</strong>regern.<br />

2. Vorläufige Entgelte<br />

Berechnet wird je<strong>der</strong> angefangene halbe Kubikmeter. Das Entgelt ist mit Anlieferung durch<br />

Barzahlung fällig. Über mögliche Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> Entgelte im Jahresverlauf wird<br />

ortsüblich informiert.<br />

2.1. Annahme von Baum- und<br />

Strauchschnitt, Wurzelholz (ohne<br />

Anhaftungen)<br />

2.2. Annahme von Laub, Rasenschnitt,<br />

Fallobst (auch vermengt<br />

miteinan<strong>der</strong>)<br />

2.3. Vermengte <strong>Grünabfälle</strong> aus<br />

2.1. vermengt mit 2.2.<br />

½ Kubikmeter 1 Kubikmeter 1,5 Kubikmeter<br />

(in €) (in €) (in €)<br />

2,00 4,00 6,00<br />

1,00 2,00 3,00<br />

5,00 10,00 15,00


3. Öffnungszeiten für den Bereich Grünabfallannahme<br />

Montag 10:00 – 12:00 und Mittwoch 15:00 – 17:00<br />

sowie Samstag nach geson<strong>der</strong>ter Veröffentlichung.<br />

An Feiertagen ist <strong>der</strong> Wertstoffhof geschlossen.<br />

Bei Schneefall und starkem Regen entfällt die Abnahme von Grünabfall ersatzlos.<br />

4. Inkrafttreten<br />

Diese Regelungen gelten ab dem 02.04.2011 bis 30.11.2011.<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Öffnungszeiten und Entgelte <strong>bei</strong> Bedarf vorbehalten.<br />

Bössel<br />

Bürgermeister

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