Benutzungsordnung Grünabfälle Gehren - bei der ...
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Stand 11.03.2011<br />
Benutzerordnung zur Anlieferung von <strong>Grünabfälle</strong>n auf dem Wertstoffhof<br />
<strong>der</strong> Stadt <strong>Gehren</strong> am ehemaligen Bahnhof<br />
1. Annahmebedingungen<br />
Die Anlieferung von <strong>Grünabfälle</strong>n erfolgt in einem geson<strong>der</strong>ten Bereich des Wertstoffhofes<br />
am ehemaligen Bahnhof in <strong>der</strong> Stadt <strong>Gehren</strong>.<br />
Abgenommen werden ausschließlich Kleinmengen an <strong>Grünabfälle</strong>n von privaten<br />
Selbstanlieferern (bis PKW – Anhänger, maximal ca. 1,5 Kubikmeter). Die Abladung hat<br />
immer in eigener Verantwortung des Nutzers nach Einweisung durch den Bauhof zu erfolgen,<br />
den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Die Materialannahme ist kostenpflichtig.<br />
Angenommen werden:<br />
1.1. Sortenrein Hecken und Sträucher, Astwerk und Baumschnitt bis 20 cm Durchmesser<br />
und mit einer Länge von max. 150 cm. Weiterhin Wurzelholz, dieses muss aber frei<br />
von Anhaftungen (Erde) sein. Für vorgenannte <strong>Grünabfälle</strong> gilt das Entgelt unter 2.1.<br />
1.2. Sortenrein Laub, Rasenschnitt und / o<strong>der</strong> Fallobst .<br />
1.3. Vermengte <strong>Grünabfälle</strong> aus 1.1. und 1.2. Aufgrund <strong>der</strong> deutlich höheren<br />
Aufwendungen <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Weiterbehandlung wird hierfür ein Entgelt gemäß 2.3.<br />
fällig.<br />
Alle an<strong>der</strong>en Abfälle sind ausgeschlossen und werden zurückgewiesen.<br />
Anlieferungen mit unerlaubten Fremdbestandteilen (auch Bauholz u.ä.) werden insgesamt<br />
zurückgewiesen. Von <strong>der</strong> Abnahme ausgeschlossen sind weiterhin kranke Pflanzenteile mit<br />
gefährlichen Scha<strong>der</strong>regern.<br />
2. Vorläufige Entgelte<br />
Berechnet wird je<strong>der</strong> angefangene halbe Kubikmeter. Das Entgelt ist mit Anlieferung durch<br />
Barzahlung fällig. Über mögliche Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong> Entgelte im Jahresverlauf wird<br />
ortsüblich informiert.<br />
2.1. Annahme von Baum- und<br />
Strauchschnitt, Wurzelholz (ohne<br />
Anhaftungen)<br />
2.2. Annahme von Laub, Rasenschnitt,<br />
Fallobst (auch vermengt<br />
miteinan<strong>der</strong>)<br />
2.3. Vermengte <strong>Grünabfälle</strong> aus<br />
2.1. vermengt mit 2.2.<br />
½ Kubikmeter 1 Kubikmeter 1,5 Kubikmeter<br />
(in €) (in €) (in €)<br />
2,00 4,00 6,00<br />
1,00 2,00 3,00<br />
5,00 10,00 15,00
3. Öffnungszeiten für den Bereich Grünabfallannahme<br />
Montag 10:00 – 12:00 und Mittwoch 15:00 – 17:00<br />
sowie Samstag nach geson<strong>der</strong>ter Veröffentlichung.<br />
An Feiertagen ist <strong>der</strong> Wertstoffhof geschlossen.<br />
Bei Schneefall und starkem Regen entfällt die Abnahme von Grünabfall ersatzlos.<br />
4. Inkrafttreten<br />
Diese Regelungen gelten ab dem 02.04.2011 bis 30.11.2011.<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Öffnungszeiten und Entgelte <strong>bei</strong> Bedarf vorbehalten.<br />
Bössel<br />
Bürgermeister