28.07.2013 Aufrufe

Fristen und Termine - Aklimex.de

Fristen und Termine - Aklimex.de

Fristen und Termine - Aklimex.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fristberechnungen nach nationalem Recht<br />

gesetzliche Gr<strong>und</strong>lage: §§ 187 bis 193 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)<br />

§ 108 Abs.1 AO (Abgabenordnung) in Verbindung mit BGB<br />

Beispiele <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r Fristberechnung nach nationalem Recht<br />

Fristberechnung<br />

Rechtsbehelfsfrist (§ 355 Abs. 1 AO)<br />

Steuerfestsetzungsfrist (§ 169 AO)<br />

Steuerverjährungsfrist (§ 228 AO)<br />

Frist für Vollstreckungsbeginn (§ 254 AO)<br />

Zahlungsfrist vor Vollstreckungsbeginn (§ 259 AO)<br />

Frist für Erhebung <strong>de</strong>r Anfechtungsklage (§ 47 FGO)<br />

Revisionsfrist beim BFH (§ 120 FGO)<br />

Beschwer<strong>de</strong>frist beim FG (§ 129 FGO)<br />

Für die Berechnung einer Frist sind gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>de</strong>r Fristbeginn, die Fristdauer <strong>und</strong> das<br />

<strong>Fristen</strong><strong>de</strong> festzulegen.<br />

Fristbeginn<br />

Man unterschei<strong>de</strong>d zwischen Ereignisfristen <strong>und</strong> Beginnfristen. Ereignisfristen sind an<br />

Ereignisse geknüpft, wie z.B. die Bekanntgabe <strong>de</strong>s Verwaltungsaktes (§ 355 AO).<br />

Behör<strong>de</strong>nfristen sind gr<strong>und</strong>sätzlich Ereignisfristen (§ 108 Abs. 2 AO). Ereignisfristen<br />

beginnen mit <strong>de</strong>m Ablauf <strong>de</strong>s Ereignistages, daher wird <strong>de</strong>r Ereignistag selbst bei <strong>de</strong>r<br />

Fristberechnung nicht mitgezählt (§ 187 Abs.1 BGB).<br />

Bei <strong>de</strong>n Beginnfristen ist <strong>de</strong>r Beginn <strong>de</strong>s Tages <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Fristbeginn maßgeben<strong>de</strong><br />

Zeitpunkt. Dieser Tag wird bei <strong>de</strong>r Fristberechnung mitgerechnet (§ 187 Abs.2 BGB). So<br />

beginnt z.B. bei Verjährungsfristen mit <strong>de</strong>m ersten Tag <strong>de</strong>s Folgejahres die Beginnfrist.<br />

Fristdauer<br />

Die Fristdauer ergibt sich aus <strong>de</strong>n jeweiligen Rechtsvorschriften. Es wer<strong>de</strong>n <strong>Fristen</strong><br />

unterschie<strong>de</strong>n, die nach Tagen, Wochen, Monaten o<strong>de</strong>r Jahren berechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

<strong>Fristen</strong><strong>de</strong><br />

Bei Ereignisfristen ist das <strong>Fristen</strong><strong>de</strong> <strong>de</strong>r Monatsfrist regelmäßig <strong>de</strong>r Tag, <strong>de</strong>r durch seine<br />

Zahl <strong>de</strong>m Ereignistag entspricht (§ 188 Abs.2 BGB). Bei Wochenfristen ist <strong>de</strong>r Bezug zum<br />

gleichen Wochentag herzustellen (Benennung, z.B. "Mittwoch").<br />

Bei mehrjährigen Beginnfristen entspricht das <strong>Fristen</strong><strong>de</strong> <strong>de</strong>m Tag, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Anfangstag <strong>de</strong>r<br />

Frist vorhergeht (§ 188 Abs.2 BGB). So beginnt <strong>de</strong>r Fristablauf an einem 01. Januar <strong>und</strong><br />

en<strong>de</strong>t an einem 31. Dezember (= 1 Tag vor einem 1. Januar).<br />

Fehlt bei einer Monatsfrist <strong>de</strong>r maßgeben<strong>de</strong> Tag (z.B. 30.02.), so en<strong>de</strong>t die Frist am<br />

letzten Tag <strong>de</strong>s Monats (z.B. 28.02.) (§ 188 Abs. 3 BGB).<br />

Fällt das reguläre <strong>Fristen</strong><strong>de</strong> auf einen Sonnabend, Sonntag o<strong>de</strong>r Feiertag, so en<strong>de</strong>t die<br />

Frist mit Ablauf <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n Werktages (§ 193 BGB).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!