05 Unterführung Langenweg Ratsbegehren
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Bürger- und Ordnungsamt / Stadtbauamt Lindau (B), 09. Mai 2012<br />
Az.: 321-025/1<br />
Drucksache-Nr. 1-025/2012<br />
Dem Stadtrat<br />
in öffentlicher Sitzung<br />
am 22. Mai 2012 vorgelegt<br />
Bürgerentscheid „<strong>Unterführung</strong>en statt Schranken“ für die Bahnübergänge <strong>Langenweg</strong><br />
und Bregenzer Straße;<br />
S a c h v e r h a l t :<br />
Am 22. Juli 2012 wird ein Bürgerentscheid über die Fragestellung der Bürgerinitiative<br />
“Brücke statt <strong>Unterführung</strong> am <strong>Langenweg</strong> in Lindau“ durchgeführt.<br />
Der Stadtrat kann diesem Bürgerbegehren durch ein „<strong>Ratsbegehren</strong>“ nach Art. 18a Abs. 2<br />
GO einen weiteren Bürgerentscheid für den Bau von Straßenunterführungen entsprechend<br />
den Stadtratsbeschlüssen von 20<strong>05</strong> und 2006 gegenüberstellen. Dann müsste auch eine<br />
Stichfrage für den Fall beschlossen werden, dass die beiden zur Abstimmung gestellten<br />
Fragen jeweils mehrheitlich mit „Ja“ beantwortet werden, sich also widersprechen sollten.<br />
Der Stadtrat sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.<br />
Begründung für einen weiteren Bürgerentscheid mit Stichfrage:<br />
Der Stadtrat beschloss am 28.06.20<strong>05</strong>, am Bahnübergang <strong>Langenweg</strong> soll eine Straßenunterführung<br />
und am 25.04.2006, am Bahnübergang Bregenzer Straße soll eine Fußgänger-<br />
und Radwegeunterführung gebaut werden. Vorhabensträger für das hierfür notwendige<br />
Planfeststellungsverfahren ist die DB AG. Die Ausarbeitung der Planung ist in Abstimmung<br />
mit der DB AG, dem Staatlichen Bauamt Kempten und der Stadt abgeschlossen. Die Plan-<br />
und Antragsunterlagen wurden im Mai 2011 beim Eisenbahnbundesamt eingereicht und die<br />
Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Im Juni/Juli 2012 ist mit der<br />
Auslegung der Planfeststellungsunterlagen durch die Regierung von Schwaben zu rechnen.<br />
Das Bürgerbegehren der BI hat für das Kreuzungsbauwerk am <strong>Langenweg</strong> eine Neuplanung<br />
mit einer Brücke zum Ziel.<br />
Demgegenüber liegt mit den abgestimmten Planungen der DB AG, des Staatlichen<br />
Bauamtes Kempten und der Stadt ein Gesamtkonzept vor, das sowohl für den<br />
Bahnübergang <strong>Langenweg</strong>, als auch für den Bahnübergang Bregenzer Straße eine schnelle<br />
Beseitigung der Schranken bedeuten würde. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der<br />
Planfeststellungsunterlagen (1 Monat) haben die Bürger/innen die zusätzliche Möglichkeit,<br />
sich über die Details dieses Konzeptes umfassend zu informieren.<br />
Eine Entscheidung für eine Brücke hätte eine Einstellung des Planfeststellungsverfahrens<br />
und weitere zeit- und kostenintensive Neuplanungen und Verhandlungen zur Folge.<br />
Mit der Formulierung einer Stichfrage ist gewährleistet, dass an ein und demselben<br />
Abstimmungstag eine klare Entscheidung zwischen einer neu zu erstellenden<br />
Brückenplanung und dem gemeinsamen Konzept der DB AG, des Staatlichen Bauamtes<br />
Kempten und der Stadt Lindau getroffen werden kann.
Wird durch den Stadtrat ein Bürgerentscheid beschlossen, wird dieses <strong>Ratsbegehren</strong> dem<br />
Bürgerbegehren (= „Bürgerentscheid 1“) als „Bürgerentscheid 2“ zur Abstimmung gegenübergestellt.<br />
Auch im Falle eines <strong>Ratsbegehren</strong>s ist das Paritätsgebot des Art. 18a Abs. 15 GO zu<br />
beachten d.h. die im Stadtrat und die von den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens<br />
vertretenen Auffassungen zum Gegenstand des Bürgerentscheids dürfen in<br />
Veröffentlichungen und Veranstaltungen der Stadt nur im gleichen Umfang dargestellt<br />
werden.<br />
B e s c h l u s s v o r s c h l a g :<br />
1. Am 22. Juli 2012 soll ein Bürgerentscheid „<strong>Unterführung</strong>en statt Schranken“ zu<br />
folgender Frage durchgeführt werden:<br />
„Sind Sie für die schnelle Beseitigung der Schranken am <strong>Langenweg</strong> und an der<br />
Bregenzer Straße durch den Bau von <strong>Unterführung</strong>en?“<br />
2. Es wird folgende Stichfrage zur Abstimmung gestellt:<br />
„Werden die Bürgerentscheide 1 und 2 jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet:<br />
Welche Entscheidung soll dann gelten?<br />
„Brücke statt <strong>Unterführung</strong>, Bürgerentscheid 1, Bürgerbegehren“ oder<br />
„<strong>Unterführung</strong>en statt Schranken, Bürgerentscheid 2, <strong>Ratsbegehren</strong>“<br />
Nuber Speth<br />
Leiter Bürger- und Ordnungsamt Leiter Stadtbauamt<br />
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