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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SECA SECURITY ... - CMS

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1. Präambel<br />

Gültig ab dem 01.01.2010<br />

<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />

<strong>der</strong><br />

<strong>SECA</strong> <strong>SECURITY</strong> GmbH<br />

(1) Diese <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> (im Folgenden: AGB) gelten, soweit mit einem<br />

bestimmten Auftraggeber nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich Abweichendes<br />

vereinbart wird, für sämtliche Geschäftverbindungen zwischen <strong>der</strong> <strong>SECA</strong> <strong>SECURITY</strong> GmbH (im<br />

Folgenden: Gesellschaft) und ihren Kunden (im Folgenden: Auftraggeber). Dies gilt<br />

insbeson<strong>der</strong>e auch für Folgeaufträge, bei <strong>der</strong>en Abschluss auf die AGB nicht mehr Bezug<br />

genommen wird.<br />

(2) Vertragsabschlüsse und rechtsgeschäftliche Erklärungen erfolgen ausschließlich nach<br />

Maßgabe <strong>der</strong> nachstehenden AGB. Abweichende Bedingungen <strong>der</strong> Auftraggeber werden<br />

nicht Vertragsgrundlage, es sei denn, <strong>der</strong>en Geltung wäre mit dem Auftraggeber im Einzelfall<br />

geson<strong>der</strong>t ausgehandelt und ausdrücklich in Schriftform vereinbart worden. An<strong>der</strong>e<br />

Erklärungen, insbeson<strong>der</strong>e die bloße Bezugnahme auf fremde Bedingungen in Kreuzofferten,<br />

o<strong>der</strong> Vertragserfüllungshandlungen <strong>der</strong> Gesellschaft, bedeuten hingegen keine Zustimmung<br />

zu von den vorliegenden AGB abweichenden Vertragsbedingungen.<br />

(3) Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen <strong>der</strong> AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit <strong>der</strong> Schriftform.<br />

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Auch ein einvernehmliches Abgehen vom<br />

Schriftformgebot bedarf <strong>der</strong> Schriftform.<br />

(4) Die Begriffe „Verbraucher“ und „Unternehmer“ entsprechen <strong>der</strong> Terminologie des<br />

Konsumentenschutzgesetzes (KSchG)<br />

2. Vertragsabschluss und Preise<br />

(1) Angebote <strong>der</strong> Gesellschaft sind stets freibleibend. Soweit kein schriftlicher Vertrag<br />

geschlossen wird, erfolgt die Annahme von Aufträgen entwe<strong>der</strong> durch Auftragsbestätigung<br />

o<strong>der</strong> durch tatsächliches Entsprechen. Maßgeblich für den vertraglichen Leistungsumfang ist<br />

in diesen Fällen ausschließlich <strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> Auftragsbestätigung, bei Fehlen einer solchen,<br />

<strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> Rechnung. Weicht die Auftragsbestätigung/Rechnung vom Auftrag ab, gilt das<br />

Einverständnis des Auftraggebers als gegeben, sofern er nicht binnen 7 Tagen ab Zugang<br />

wi<strong>der</strong>spricht.<br />

(2) Angebote, Aufträge o<strong>der</strong> Bestellungen des Auftraggebers sind unwi<strong>der</strong>ruflich, sofern <strong>der</strong><br />

Auftraggeber nicht ausdrücklich erklärt hat, diese Erklärung nur „freibleibend“ abgegeben zu<br />

haben.<br />

(3) Wird <strong>der</strong> Gesellschaft ein Auftrag erteilt, ohne dass ein Entgelt vereinbart wird, ist die<br />

Gesellschaft berechtigt, jenes Entgelt zu verlangen, das ihrer gültigen Preisliste o<strong>der</strong> in<br />

Ermangelung einer solchen dem für diese Leistung unternehmensüblichen Entgelt entspricht.<br />

Sollte die entsprechende Leistung nicht in <strong>der</strong> Preisliste enthalten sein, gilt gleichfalls das


unternehmensübliche Entgelt als vereinbart.<br />

(4) Soweit nicht explizit an<strong>der</strong>s angegeben, verstehen sich die Preise exklusive <strong>der</strong> jeweils<br />

gültigen Umsatzsteuer. Ist <strong>der</strong> Auftraggeber Verbraucher im Sinne des KSchG, so<br />

verstehensich die Preise einschließlich <strong>der</strong> gesetzlichen Umsatzsteuer sowie aller sonstigen<br />

Abgaben und Zuschläge.<br />

(5) Ist <strong>der</strong> Auftraggeber Unternehmer, so ist die Gesellschaft berechtigt, einen höheren als den<br />

vereinbarten Kaufpreis zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt <strong>der</strong> Auftragserteilung<br />

bestehenden Kalkulationsgrundlagen nach Abschluss des Vertrages än<strong>der</strong>n. Zu den<br />

Kalkulationsgrundlagen gehören insbeson<strong>der</strong>e die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher<br />

Regelungen in <strong>der</strong> Branche o<strong>der</strong> innerbetrieblicher Abschlüsse o<strong>der</strong> Kosten wie jene für<br />

Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten und Finanzierung. Verän<strong>der</strong>n sich diese, so<br />

ist die Gesellschaft berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen.<br />

(6) Geringfügige Abweichungen vom Leistungsgegenstand durch die Gesellschaft gelten<br />

vorab als genehmigt.<br />

3. Leistungsumfang, Gewährleistung und Mitwirkungspflicht<br />

(1) Der Auftraggeber trägt das uneingeschränkte Risiko <strong>der</strong> Auftragserteilung und ist<br />

verpflichtet, die Gesellschaft von Ansprüchen Dritter, welche sich aus <strong>der</strong> Erfüllung des<br />

erteilten Auftrages ergeben, schad- und klaglos zu halten.<br />

(2) Soweit kein weitergehen<strong>der</strong> Qualitätsstandard schriftlich vereinbart ist, leistet die<br />

Gesellschaft nur Gewähr dafür, dass die von ihr erbrachten Leistungen eine Qualität<br />

aufweisen, wie sie bei Dienstleistungen <strong>der</strong> gleichen Art üblich ist und vom Auftraggeber<br />

billigerweise erwartet werden kann.<br />

(3) Falls keine speziellen Anordnungen des Auftraggebers existieren, erfolgt jede<br />

Vertragserfüllung (Einsatz von Hilfsmitteln, Personal und Fahrzeugen) nach freiem Ermessen<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft. Die Gesellschaft ist berechtigt, die vertraglich übernommen Verpflichtungen<br />

nicht nur durch eigenes Personal son<strong>der</strong>n auch durch Dritte zu erfüllen. Die Entscheidung<br />

darüber, welche Personen zur Erledigung eines Auftrages konkret eingesetzt werden, liegt<br />

ausschließlich bei <strong>der</strong> Gesellschaft. Der Auftraggeber ist – außer im Falle einer gegenteiligen<br />

schriftlichen Vereinbarung – we<strong>der</strong> berechtigt, die Vertragserfüllung durch bestimmte<br />

Personen zu verlangen, noch ist er berechtigt, die Vertragserfüllung durch von <strong>der</strong><br />

Gesellschaft beigezogene Personen zu verweigern.<br />

(4) Sollte sich aus Wünschen des Auftraggebers über die Durchführung eine unmittelbare und<br />

ernsthafte Gefahr für das Leben o<strong>der</strong> die Gesundheit des eingesetzten Personals o<strong>der</strong> die<br />

Unversehrtheit <strong>der</strong> Einsatzmittel ergeben, insbeson<strong>der</strong>e weil die Planung des Auftraggebers<br />

unzureichend war, o<strong>der</strong> eine zu geringe Anzahl von Sicherheitskräften vorgesehen wurde,<br />

o<strong>der</strong> seitens des Auftraggebers unzureichende Einsatzmittel zur Verfügung gestellt wurden,<br />

ist die Gesellschaft berechtigt, entwe<strong>der</strong> nach eigenem Ermessen, mehr Personal/Hilfskräfte<br />

einzusetzen als vereinbart und dem Auftraggeber den Mehraufwand in Rechnung zu stellen<br />

o<strong>der</strong> die Vertragserfüllung aufzugeben. Entscheidet sich die Gesellschaft zur Aufgabe <strong>der</strong><br />

Vertragserfüllung, hat <strong>der</strong> Auftraggeber das volle Entgelt zu entrichten.<br />

(5) Sind für die Auftragsdurchführung Schlüssel o<strong>der</strong> technischen Hilfsmittel erfor<strong>der</strong>lich, so<br />

sind diese vom Auftraggeber kostenlos und rechtzeitig in <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Stückzahl zur


Verfügung zu stellen. Unterbleibt die entsprechende Mitwirkung, o<strong>der</strong> wird die Erfüllung des<br />

Vertrages durch die Gesellschaft aus Gründen vereitelt, die in <strong>der</strong> Sphäre des Auftraggebers<br />

liegen, bleibt <strong>der</strong> Auftraggeber zur Entgeltleistung verpflichtet.<br />

(6) Soweit unvorhergesehene Ereignisse die Erbringung <strong>der</strong> vereinbarten Leistung unmöglich<br />

machen o<strong>der</strong> von diesen eine ernsthafte Gefahr für das Leben o<strong>der</strong> die Gesundheit des<br />

eingesetzten Personals o<strong>der</strong> die Unversehrtheit <strong>der</strong> Einsatzmittel ausgeht, ist die Gesellschaft<br />

berechtigt, die Erbringung <strong>der</strong> vereinbarten Leistungen zu verweigern. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e<br />

für Fälle höherer Gewalt, Streik und Kriegsfall. Der Auftraggeber ist auch in diesen Fällen<br />

verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu entrichten.<br />

4. Zahlungsbedingungen und Verzug<br />

(1) Soweit nicht einzelvertraglich Abweichendes geregelt ist, ist ein Zahlungsziel von 14<br />

Tagen nach Rechnungszugang vereinbart.<br />

(2) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in<br />

<strong>der</strong> Höhe von 15 % p.a in Rechnung zu stellen.<br />

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, im Fall des Verzuges, die dem<br />

Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit sie zur<br />

zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.<br />

(4) Für Mahnschreiben des Auftraggebers selbst, wird ein Pauschalbetrag von € 10,-- pro<br />

Schreiben vereinbart. Bedient sich die Gesellschaft eines Inkassoinstitutes, verpflichtet sich<br />

<strong>der</strong> Auftraggeber, dessen Vergütungen zu ersetzen. Bedient sich die Gesellschaft eines<br />

befugten Parteienvertreters, sind die tarifmäßigen Kosten auf Basis des<br />

Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) bzw. <strong>der</strong> <strong>Allgemeine</strong>n Honorarkriterien (AHK) in <strong>der</strong><br />

jeweilig gültigen Fassung zu ersetzen.<br />

(5) Darüber hinaus ist die Gesellschaft bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, nach<br />

eigener Wahl alle Leistungen an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen<br />

bzw. das Vertragsverhältnis nach schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen<br />

Nachfrist mit sofortiger Wirkung aufzulösen.<br />

(6) Die Geltendmachung weitergehen<strong>der</strong> Ansprüche aus Zahlungsverzug bleibt unberührt.<br />

5. Meldeadressen<br />

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Daten <strong>der</strong> für die Erfüllung <strong>der</strong><br />

Vertragsverpflichtung durch die Gesellschaft wichtigen Kontaktpersonen vor Auftragsbeginn<br />

schriftlich mit Namen, Adresse und Rufnummer bekannt zu geben.<br />

(2) Än<strong>der</strong>ungen von Kontaktpersonen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Kontaktdaten sind vom Auftraggeber<br />

umgehend <strong>der</strong> Gesellschaft zu melden. Sollte dies nicht o<strong>der</strong> nicht rechtzeitig erfolgen, so<br />

gehen sämtliche hieraus resultierenden Nachteile zu Lasten des Auftraggbers.<br />

6. Abwerbeverbot.<br />

(1) Der Auftraggeber darf Personen, welche von <strong>der</strong> Gesellschaft zur Dienstausführung<br />

beauftragt sind, während <strong>der</strong> Dauer des Vertrags und ein Jahr nach dessen Ablauf nicht selbst


o<strong>der</strong> durch Dritte beschäftigen.<br />

(2) Verstößt <strong>der</strong> Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, ist er verpflichtet, einen Pönalbetrag<br />

in <strong>der</strong> Höhe des zuletzt verrechneten zehnfachen Monatsentgeltes, zumindest aber einen<br />

Betrag von € 5.000,-- zu bezahlen.<br />

7. Kostenvoranschlag<br />

(1) Kostenvoranschläge <strong>der</strong> Gesellschaft sind unverbindlich.<br />

(2) Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund<br />

dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.<br />

(3) Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen von über 15% gegenüber dem<br />

Kostenvoranschlag ergeben, so wird <strong>der</strong> Auftraggeber unverzüglich davon verständigt.<br />

Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15%, so können die Kosten<br />

ohne weitere Verständigung in Rechnung gestellt werden.<br />

8. Vertragsrücktritt des Auftraggebers und Stornogebühren<br />

(1) Der ausdrückliche o<strong>der</strong> stillschweigende Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber<br />

begründet nicht nur die Verpflichtung, <strong>der</strong> Gesellschaft die bereits erwachsenen<br />

Aufwendungen zu ersetzen, son<strong>der</strong>n berechtigt die Gesellschaft, darüber hinaus vom<br />

Auftraggeber Stornogebühren nach Maßgabe <strong>der</strong> nachstehenden Bestimmungen zu begehren.<br />

(2) Erfolgt <strong>der</strong> Rücktritt in <strong>der</strong> Zeit vom 14. bis zum 3. Tag vor dem vereinbarten<br />

Leistungsbeginn, beträgt die Stornogebühr 50 % des aufgrund <strong>der</strong> getroffenen Vereinbarung<br />

geschuldeten Entgeltes zuzzüglich. <strong>der</strong> gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

(3) Erfolgt <strong>der</strong> Rücktritt innerhalb von 2 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn o<strong>der</strong><br />

am Tag des Leistungsbeginns selbst, beträgt die Stornogebühr 100 % des vereinbarten<br />

Entgelts. Eine allfällige Vertragsgebühr ist vom Gesamtbetrag zu berechnen und wird<br />

jedenfalls zur Gänze eingehoben.<br />

(4) Erfolgt <strong>der</strong> Vertragsrücktritt früher als 14. Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, ist<br />

<strong>der</strong> Vertragsrücktritt stornofrei. Die Berechtigung <strong>der</strong> Gesellschaft, vom Auftraggeber den<br />

Ersatz <strong>der</strong> erwachsenen Aufwendungen zu for<strong>der</strong>n, bleibt naturgemäß auch in diesem Falle<br />

unberührt.<br />

(5) Für die Fristenberechnung ist jeweils <strong>der</strong> Tag des Einlangens <strong>der</strong> Rücktrittserklärung bei<br />

<strong>der</strong> Gesellschaft maßgeblich. Ein 14-tägiger Verzug des Auftraggebers mit eigenen<br />

Leistungen, insbeson<strong>der</strong>e Zahlungen o<strong>der</strong> vertraglich ausbedungenen<br />

Vorbereitungshandlungen des Auftraggebers, berechtigt die Gesellschaft nach freier Wahl,<br />

diesen Umstand entwe<strong>der</strong> als stillschweigenden Rücktritt anzusehen und die Stornogebühr in<br />

Rechnung zu stellen o<strong>der</strong> auf Vertragserfüllung zu bestehen. Im Falle, dass sich die<br />

Gesellschaft dafür entscheidet, den Verzug als stillschweigenden Rücktritt aufzufassen, gilt<br />

<strong>der</strong> Tag <strong>der</strong> 14. Tag nach Fälligkeit <strong>der</strong> Leistung, mit welcher <strong>der</strong> Auftraggeber in Verzug<br />

geraten ist, als fristauslösendes Ereignis für die Berechnung <strong>der</strong> Stornogebühr.<br />

(6) Ein Auftraggeber, <strong>der</strong> Verbraucher ist, kann von einem im Fernabsatz geschlossenen<br />

Vertrag o<strong>der</strong> einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf <strong>der</strong> im


Folgenden genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb<br />

<strong>der</strong> Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt 7 Werktage. Sie beginnt bei Verträgen<br />

über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Kunden, bei Verträgen über<br />

die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Kunde hat<br />

kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen, mit <strong>der</strong>en Ausführung dem Kunden<br />

gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz<br />

KSchG) ab Vertragsabschluss begonnen wird, bei Verträgen über Waren, die nach<br />

Kundenspezifikationen angefertigt werden und in den übrigen Fällen, in welchen das KSchG<br />

ein Rücktrittsrecht ausschließt (§ 5f KSchG). Bei Ausübung des in diesem Absatz geregelten<br />

Rücktrittsrechts haben Zug um Zug die Gesellschaft die vom Auftraggeber geleisteten<br />

Zahlungen zu erstatten und <strong>der</strong> Auftraggeber die empfangenen Leistungen zurückzustellen,<br />

wobei die unmittelbaren Kosten <strong>der</strong> Rücksendung vereinbarungsgemäß vom Auftraggeber zu<br />

tragen sind.<br />

(7) Ist <strong>der</strong> Auftraggeber Verbraucher, kann er vom Vertrag o<strong>der</strong> von seinem Vertragsantrag<br />

auch dann zurücktreten, wenn er seine auf Abschluss eines Verbrauchergeschäftes gerichtete<br />

Willenserklärung (Auftrag, Bestellung etc.) we<strong>der</strong> in den von <strong>der</strong> Gesellschaft für ihre<br />

geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einer Messe o<strong>der</strong> auf einem<br />

Markt benützten Stand abgegeben hat. Der Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des<br />

Vertrags o<strong>der</strong> danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit <strong>der</strong><br />

Ausfolgung des Vertrages, frühestens jedoch mit Vertragsabschluss zu laufen. Der Rücktritt<br />

bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit <strong>der</strong> Schriftform und muss innerhalb des oben genannten<br />

Zeitraumes an die Gesellschaft abgeschickt worden sein. Es zählt das Datum des<br />

Poststempels. Das Recht zum Rücktritt besteht nicht, wenn <strong>der</strong> Auftraggeber selbst die<br />

geschäftliche Verbindung mit <strong>der</strong> Gesellschaft o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Beauftragten zwecks Schließung<br />

eines Vertrages angebahnt hat o<strong>der</strong> dem Vertrag keine Besprechung zwischen den Beteiligten<br />

o<strong>der</strong> ihren Beauftragten vorangegangen ist.<br />

9. Vertragsrücktritt <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />

(1) Bei Annahmeverzug des Kunden o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en wichtigen Gründen wie insbeson<strong>der</strong>e<br />

Konkurs des Kunden o<strong>der</strong> Konkursabweisung mangels Vermögens sowie bei Zahlungsverzug<br />

des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern dieser von<br />

beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.<br />

(2) Trifft den Auftraggeber an den Umständen, die zum Rücktritt <strong>der</strong> Gesellschaft geführt<br />

haben, ein Verschulden, ist die Gesellschaft berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz<br />

von 80 % des Bruttorechnungsbetrages zu for<strong>der</strong>n. Das Recht, den Ersatz des tatsächlich<br />

entstandenen Schadens zu for<strong>der</strong>n, bleibt davon unberührt.<br />

10. Haftung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

(1) Die Gesellschaft haftet für Schäden, welche dem Auftraggeber durch ihr eigenes<br />

schuldhaftes Verhalten o<strong>der</strong> das schuldhafte Verhalten <strong>der</strong> ihr zurechenbaren Leute entstehen,<br />

nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ist <strong>der</strong> Aufraggeber Unternehmer, so hat er in<br />

jedem Falle das Vorliegen von Vorsatz o<strong>der</strong> grober Fahrlässigkeit zu beweisen.<br />

(2) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Personenschäden gegenüber<br />

Verbrauchern (§ 6 Abs. 1 Z 9 KSchG).<br />

(3) Unternehmern gegenüber immer, gegenüber Verbrauchern aber nur im Falle leichter


Fahrlässigkeit, ist die Haftung <strong>der</strong> Gesellschaft für mittelbare Schäden und Folgeschäden, den<br />

entgangenen Gewinn, Vermögensschäden und für aus Betriebsunterbrechung resultierende<br />

Schäden ausgeschlossen.<br />

(4) Die Haftung für jedes schadensverursachende Ereignis wird Unternehmern gegenüber<br />

immer mit <strong>der</strong> Höhe des jeweiligen Entgelts beschränkt. Für Verbraucher gilt dies nur für den<br />

Fall <strong>der</strong> leichten Fahrlässigkeit und nicht für Personenschäden.<br />

(5) Gel<strong>der</strong>satz kann <strong>der</strong> Auftraggeber aus dem Titel des Schadenersatzes nur for<strong>der</strong>n, sofern<br />

nicht ein Naturalersatz durch Verbesserung/Austausch/Ergänzung <strong>der</strong> Leistung möglich und<br />

tunlich ist.<br />

(6) Ist <strong>der</strong> Auftraggeber Unternehmer, so verjähren Ersatzansprüche binnen 6 Monaten ab<br />

Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber binnen 3 Jahren nach Erbringung <strong>der</strong><br />

Leistung.<br />

(7) Die unter Abs. 1 bis 6 geregelten Haftungsgrundsätze gelten im Innenverhältnis zwischen<br />

Auftraggeber und Gesellschaft in sinngemäßer Anwendung auch für den Fall, dass <strong>der</strong><br />

Auftraggeber aufgrund eines schuldhaften Verhaltens <strong>der</strong> Gesellschaft o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ihr<br />

zurechenbaren Leute in Anspruch genommen worden ist bzw. in Anspruch genommen wird.<br />

11. Abtretungsverbot.<br />

Die Abtretung von For<strong>der</strong>ungen und Ansprüchen des Auftraggebers gegen die Gesellschaft an<br />

Dritte ist unzulässig.<br />

12. Aufrechnungsverbot<br />

(1) Eine Aufrechnung mit Gegenfor<strong>der</strong>ungen, insbeson<strong>der</strong>e solchen, die seitens <strong>der</strong><br />

Gesellschaft bestritten wurden o<strong>der</strong> die nicht rechtskräftig festgestellt wurden, ist<br />

ausgeschlossen.<br />

(2) Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall <strong>der</strong> Zahlungsunfähigkeit <strong>der</strong><br />

Gesellschaft, sowie für Gegenfor<strong>der</strong>ungen, die in rechtlichem Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

For<strong>der</strong>ung stehen, gerichtlich festgestellt o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Gesellschaft anerkannt worden sind.<br />

13. Anfechtungsverzicht<br />

Das Recht <strong>der</strong> Vertragsanfechtung wegen Irrtums o<strong>der</strong> Verkürzung über die Hälfte des<br />

wahren Wertes ist ausgeschlossen.<br />

14. Wertsicherung<br />

(1) Sämtliche For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gesellschaft sind nach dem Verbraucherwertindex 2000<br />

wertgesichert.<br />

(2) Wertmesser sind die Indexzahlen des Monats Jänner 2008. Erst nach Fallen o<strong>der</strong> Steigen<br />

des Indexes um mehr als 3% kommt die gesamte Än<strong>der</strong>ung zur Anwendung. Sollte dieser<br />

Index nicht mehr verlautbart werden, so ist <strong>der</strong> an seiner Stelle tretende o<strong>der</strong> ein an<strong>der</strong>er<br />

vergleichbarer Index heranzuziehen.


15. Kreditwürdigkeit<br />

Sollten uns nach Vertragsabschluss negative Auskünfte über die Vermögenslage des<br />

Auftraggebers bekannt werden, ist die Gesellschaft berechtigt, entwe<strong>der</strong> sofortige Zahlung<br />

o<strong>der</strong> bankmäßige Besicherung des Gesamtentgelts zu verlangen. Die Gesellschaft ist in<br />

diesem Falle auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.<br />

16. Salvatorische Klausel<br />

Sollten einzelne Bestimmungen <strong>der</strong> AGB unzulässig o<strong>der</strong> unwirksam sein, berührt dies die<br />

Bestimmungen <strong>der</strong> übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Falle gilt die unzulässige o<strong>der</strong><br />

unwirksame Bestimmung als durch eine dem wirtschaftlichen Zweck <strong>der</strong> unzulässigen<br />

Bestimmung am nächsten kommende wirksame Bestimmung ersetzt.<br />

17. Geltendes Recht und Gerichtsstand<br />

(1) Es wird die Anwendbarkeit österreichischen Rechts vereinbart, wobei jedoch die<br />

Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes ausdrücklich ausgeschlossen wird.<br />

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit<br />

<strong>der</strong> Bezirksgerichte fallen, wird die Zuständigkeit des BG 1070 Wien vereinbart.

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