Allgemeine Geschäftsbedingungen der SECA SECURITY ... - CMS
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1. Präambel<br />
Gültig ab dem 01.01.2010<br />
<strong>Allgemeine</strong> <strong>Geschäftsbedingungen</strong><br />
<strong>der</strong><br />
<strong>SECA</strong> <strong>SECURITY</strong> GmbH<br />
(1) Diese <strong>Allgemeine</strong>n <strong>Geschäftsbedingungen</strong> (im Folgenden: AGB) gelten, soweit mit einem<br />
bestimmten Auftraggeber nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich Abweichendes<br />
vereinbart wird, für sämtliche Geschäftverbindungen zwischen <strong>der</strong> <strong>SECA</strong> <strong>SECURITY</strong> GmbH (im<br />
Folgenden: Gesellschaft) und ihren Kunden (im Folgenden: Auftraggeber). Dies gilt<br />
insbeson<strong>der</strong>e auch für Folgeaufträge, bei <strong>der</strong>en Abschluss auf die AGB nicht mehr Bezug<br />
genommen wird.<br />
(2) Vertragsabschlüsse und rechtsgeschäftliche Erklärungen erfolgen ausschließlich nach<br />
Maßgabe <strong>der</strong> nachstehenden AGB. Abweichende Bedingungen <strong>der</strong> Auftraggeber werden<br />
nicht Vertragsgrundlage, es sei denn, <strong>der</strong>en Geltung wäre mit dem Auftraggeber im Einzelfall<br />
geson<strong>der</strong>t ausgehandelt und ausdrücklich in Schriftform vereinbart worden. An<strong>der</strong>e<br />
Erklärungen, insbeson<strong>der</strong>e die bloße Bezugnahme auf fremde Bedingungen in Kreuzofferten,<br />
o<strong>der</strong> Vertragserfüllungshandlungen <strong>der</strong> Gesellschaft, bedeuten hingegen keine Zustimmung<br />
zu von den vorliegenden AGB abweichenden Vertragsbedingungen.<br />
(3) Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen <strong>der</strong> AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit <strong>der</strong> Schriftform.<br />
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Auch ein einvernehmliches Abgehen vom<br />
Schriftformgebot bedarf <strong>der</strong> Schriftform.<br />
(4) Die Begriffe „Verbraucher“ und „Unternehmer“ entsprechen <strong>der</strong> Terminologie des<br />
Konsumentenschutzgesetzes (KSchG)<br />
2. Vertragsabschluss und Preise<br />
(1) Angebote <strong>der</strong> Gesellschaft sind stets freibleibend. Soweit kein schriftlicher Vertrag<br />
geschlossen wird, erfolgt die Annahme von Aufträgen entwe<strong>der</strong> durch Auftragsbestätigung<br />
o<strong>der</strong> durch tatsächliches Entsprechen. Maßgeblich für den vertraglichen Leistungsumfang ist<br />
in diesen Fällen ausschließlich <strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> Auftragsbestätigung, bei Fehlen einer solchen,<br />
<strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong> Rechnung. Weicht die Auftragsbestätigung/Rechnung vom Auftrag ab, gilt das<br />
Einverständnis des Auftraggebers als gegeben, sofern er nicht binnen 7 Tagen ab Zugang<br />
wi<strong>der</strong>spricht.<br />
(2) Angebote, Aufträge o<strong>der</strong> Bestellungen des Auftraggebers sind unwi<strong>der</strong>ruflich, sofern <strong>der</strong><br />
Auftraggeber nicht ausdrücklich erklärt hat, diese Erklärung nur „freibleibend“ abgegeben zu<br />
haben.<br />
(3) Wird <strong>der</strong> Gesellschaft ein Auftrag erteilt, ohne dass ein Entgelt vereinbart wird, ist die<br />
Gesellschaft berechtigt, jenes Entgelt zu verlangen, das ihrer gültigen Preisliste o<strong>der</strong> in<br />
Ermangelung einer solchen dem für diese Leistung unternehmensüblichen Entgelt entspricht.<br />
Sollte die entsprechende Leistung nicht in <strong>der</strong> Preisliste enthalten sein, gilt gleichfalls das
unternehmensübliche Entgelt als vereinbart.<br />
(4) Soweit nicht explizit an<strong>der</strong>s angegeben, verstehen sich die Preise exklusive <strong>der</strong> jeweils<br />
gültigen Umsatzsteuer. Ist <strong>der</strong> Auftraggeber Verbraucher im Sinne des KSchG, so<br />
verstehensich die Preise einschließlich <strong>der</strong> gesetzlichen Umsatzsteuer sowie aller sonstigen<br />
Abgaben und Zuschläge.<br />
(5) Ist <strong>der</strong> Auftraggeber Unternehmer, so ist die Gesellschaft berechtigt, einen höheren als den<br />
vereinbarten Kaufpreis zu verlangen, wenn sich die im Zeitpunkt <strong>der</strong> Auftragserteilung<br />
bestehenden Kalkulationsgrundlagen nach Abschluss des Vertrages än<strong>der</strong>n. Zu den<br />
Kalkulationsgrundlagen gehören insbeson<strong>der</strong>e die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher<br />
Regelungen in <strong>der</strong> Branche o<strong>der</strong> innerbetrieblicher Abschlüsse o<strong>der</strong> Kosten wie jene für<br />
Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten und Finanzierung. Verän<strong>der</strong>n sich diese, so<br />
ist die Gesellschaft berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen.<br />
(6) Geringfügige Abweichungen vom Leistungsgegenstand durch die Gesellschaft gelten<br />
vorab als genehmigt.<br />
3. Leistungsumfang, Gewährleistung und Mitwirkungspflicht<br />
(1) Der Auftraggeber trägt das uneingeschränkte Risiko <strong>der</strong> Auftragserteilung und ist<br />
verpflichtet, die Gesellschaft von Ansprüchen Dritter, welche sich aus <strong>der</strong> Erfüllung des<br />
erteilten Auftrages ergeben, schad- und klaglos zu halten.<br />
(2) Soweit kein weitergehen<strong>der</strong> Qualitätsstandard schriftlich vereinbart ist, leistet die<br />
Gesellschaft nur Gewähr dafür, dass die von ihr erbrachten Leistungen eine Qualität<br />
aufweisen, wie sie bei Dienstleistungen <strong>der</strong> gleichen Art üblich ist und vom Auftraggeber<br />
billigerweise erwartet werden kann.<br />
(3) Falls keine speziellen Anordnungen des Auftraggebers existieren, erfolgt jede<br />
Vertragserfüllung (Einsatz von Hilfsmitteln, Personal und Fahrzeugen) nach freiem Ermessen<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft. Die Gesellschaft ist berechtigt, die vertraglich übernommen Verpflichtungen<br />
nicht nur durch eigenes Personal son<strong>der</strong>n auch durch Dritte zu erfüllen. Die Entscheidung<br />
darüber, welche Personen zur Erledigung eines Auftrages konkret eingesetzt werden, liegt<br />
ausschließlich bei <strong>der</strong> Gesellschaft. Der Auftraggeber ist – außer im Falle einer gegenteiligen<br />
schriftlichen Vereinbarung – we<strong>der</strong> berechtigt, die Vertragserfüllung durch bestimmte<br />
Personen zu verlangen, noch ist er berechtigt, die Vertragserfüllung durch von <strong>der</strong><br />
Gesellschaft beigezogene Personen zu verweigern.<br />
(4) Sollte sich aus Wünschen des Auftraggebers über die Durchführung eine unmittelbare und<br />
ernsthafte Gefahr für das Leben o<strong>der</strong> die Gesundheit des eingesetzten Personals o<strong>der</strong> die<br />
Unversehrtheit <strong>der</strong> Einsatzmittel ergeben, insbeson<strong>der</strong>e weil die Planung des Auftraggebers<br />
unzureichend war, o<strong>der</strong> eine zu geringe Anzahl von Sicherheitskräften vorgesehen wurde,<br />
o<strong>der</strong> seitens des Auftraggebers unzureichende Einsatzmittel zur Verfügung gestellt wurden,<br />
ist die Gesellschaft berechtigt, entwe<strong>der</strong> nach eigenem Ermessen, mehr Personal/Hilfskräfte<br />
einzusetzen als vereinbart und dem Auftraggeber den Mehraufwand in Rechnung zu stellen<br />
o<strong>der</strong> die Vertragserfüllung aufzugeben. Entscheidet sich die Gesellschaft zur Aufgabe <strong>der</strong><br />
Vertragserfüllung, hat <strong>der</strong> Auftraggeber das volle Entgelt zu entrichten.<br />
(5) Sind für die Auftragsdurchführung Schlüssel o<strong>der</strong> technischen Hilfsmittel erfor<strong>der</strong>lich, so<br />
sind diese vom Auftraggeber kostenlos und rechtzeitig in <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Stückzahl zur
Verfügung zu stellen. Unterbleibt die entsprechende Mitwirkung, o<strong>der</strong> wird die Erfüllung des<br />
Vertrages durch die Gesellschaft aus Gründen vereitelt, die in <strong>der</strong> Sphäre des Auftraggebers<br />
liegen, bleibt <strong>der</strong> Auftraggeber zur Entgeltleistung verpflichtet.<br />
(6) Soweit unvorhergesehene Ereignisse die Erbringung <strong>der</strong> vereinbarten Leistung unmöglich<br />
machen o<strong>der</strong> von diesen eine ernsthafte Gefahr für das Leben o<strong>der</strong> die Gesundheit des<br />
eingesetzten Personals o<strong>der</strong> die Unversehrtheit <strong>der</strong> Einsatzmittel ausgeht, ist die Gesellschaft<br />
berechtigt, die Erbringung <strong>der</strong> vereinbarten Leistungen zu verweigern. Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e<br />
für Fälle höherer Gewalt, Streik und Kriegsfall. Der Auftraggeber ist auch in diesen Fällen<br />
verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu entrichten.<br />
4. Zahlungsbedingungen und Verzug<br />
(1) Soweit nicht einzelvertraglich Abweichendes geregelt ist, ist ein Zahlungsziel von 14<br />
Tagen nach Rechnungszugang vereinbart.<br />
(2) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in<br />
<strong>der</strong> Höhe von 15 % p.a in Rechnung zu stellen.<br />
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, im Fall des Verzuges, die dem<br />
Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit sie zur<br />
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.<br />
(4) Für Mahnschreiben des Auftraggebers selbst, wird ein Pauschalbetrag von € 10,-- pro<br />
Schreiben vereinbart. Bedient sich die Gesellschaft eines Inkassoinstitutes, verpflichtet sich<br />
<strong>der</strong> Auftraggeber, dessen Vergütungen zu ersetzen. Bedient sich die Gesellschaft eines<br />
befugten Parteienvertreters, sind die tarifmäßigen Kosten auf Basis des<br />
Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) bzw. <strong>der</strong> <strong>Allgemeine</strong>n Honorarkriterien (AHK) in <strong>der</strong><br />
jeweilig gültigen Fassung zu ersetzen.<br />
(5) Darüber hinaus ist die Gesellschaft bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, nach<br />
eigener Wahl alle Leistungen an den Kunden bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen<br />
bzw. das Vertragsverhältnis nach schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen<br />
Nachfrist mit sofortiger Wirkung aufzulösen.<br />
(6) Die Geltendmachung weitergehen<strong>der</strong> Ansprüche aus Zahlungsverzug bleibt unberührt.<br />
5. Meldeadressen<br />
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Daten <strong>der</strong> für die Erfüllung <strong>der</strong><br />
Vertragsverpflichtung durch die Gesellschaft wichtigen Kontaktpersonen vor Auftragsbeginn<br />
schriftlich mit Namen, Adresse und Rufnummer bekannt zu geben.<br />
(2) Än<strong>der</strong>ungen von Kontaktpersonen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Kontaktdaten sind vom Auftraggeber<br />
umgehend <strong>der</strong> Gesellschaft zu melden. Sollte dies nicht o<strong>der</strong> nicht rechtzeitig erfolgen, so<br />
gehen sämtliche hieraus resultierenden Nachteile zu Lasten des Auftraggbers.<br />
6. Abwerbeverbot.<br />
(1) Der Auftraggeber darf Personen, welche von <strong>der</strong> Gesellschaft zur Dienstausführung<br />
beauftragt sind, während <strong>der</strong> Dauer des Vertrags und ein Jahr nach dessen Ablauf nicht selbst
o<strong>der</strong> durch Dritte beschäftigen.<br />
(2) Verstößt <strong>der</strong> Auftraggeber gegen diese Vereinbarung, ist er verpflichtet, einen Pönalbetrag<br />
in <strong>der</strong> Höhe des zuletzt verrechneten zehnfachen Monatsentgeltes, zumindest aber einen<br />
Betrag von € 5.000,-- zu bezahlen.<br />
7. Kostenvoranschlag<br />
(1) Kostenvoranschläge <strong>der</strong> Gesellschaft sind unverbindlich.<br />
(2) Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund<br />
dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.<br />
(3) Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen von über 15% gegenüber dem<br />
Kostenvoranschlag ergeben, so wird <strong>der</strong> Auftraggeber unverzüglich davon verständigt.<br />
Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15%, so können die Kosten<br />
ohne weitere Verständigung in Rechnung gestellt werden.<br />
8. Vertragsrücktritt des Auftraggebers und Stornogebühren<br />
(1) Der ausdrückliche o<strong>der</strong> stillschweigende Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber<br />
begründet nicht nur die Verpflichtung, <strong>der</strong> Gesellschaft die bereits erwachsenen<br />
Aufwendungen zu ersetzen, son<strong>der</strong>n berechtigt die Gesellschaft, darüber hinaus vom<br />
Auftraggeber Stornogebühren nach Maßgabe <strong>der</strong> nachstehenden Bestimmungen zu begehren.<br />
(2) Erfolgt <strong>der</strong> Rücktritt in <strong>der</strong> Zeit vom 14. bis zum 3. Tag vor dem vereinbarten<br />
Leistungsbeginn, beträgt die Stornogebühr 50 % des aufgrund <strong>der</strong> getroffenen Vereinbarung<br />
geschuldeten Entgeltes zuzzüglich. <strong>der</strong> gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
(3) Erfolgt <strong>der</strong> Rücktritt innerhalb von 2 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn o<strong>der</strong><br />
am Tag des Leistungsbeginns selbst, beträgt die Stornogebühr 100 % des vereinbarten<br />
Entgelts. Eine allfällige Vertragsgebühr ist vom Gesamtbetrag zu berechnen und wird<br />
jedenfalls zur Gänze eingehoben.<br />
(4) Erfolgt <strong>der</strong> Vertragsrücktritt früher als 14. Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, ist<br />
<strong>der</strong> Vertragsrücktritt stornofrei. Die Berechtigung <strong>der</strong> Gesellschaft, vom Auftraggeber den<br />
Ersatz <strong>der</strong> erwachsenen Aufwendungen zu for<strong>der</strong>n, bleibt naturgemäß auch in diesem Falle<br />
unberührt.<br />
(5) Für die Fristenberechnung ist jeweils <strong>der</strong> Tag des Einlangens <strong>der</strong> Rücktrittserklärung bei<br />
<strong>der</strong> Gesellschaft maßgeblich. Ein 14-tägiger Verzug des Auftraggebers mit eigenen<br />
Leistungen, insbeson<strong>der</strong>e Zahlungen o<strong>der</strong> vertraglich ausbedungenen<br />
Vorbereitungshandlungen des Auftraggebers, berechtigt die Gesellschaft nach freier Wahl,<br />
diesen Umstand entwe<strong>der</strong> als stillschweigenden Rücktritt anzusehen und die Stornogebühr in<br />
Rechnung zu stellen o<strong>der</strong> auf Vertragserfüllung zu bestehen. Im Falle, dass sich die<br />
Gesellschaft dafür entscheidet, den Verzug als stillschweigenden Rücktritt aufzufassen, gilt<br />
<strong>der</strong> Tag <strong>der</strong> 14. Tag nach Fälligkeit <strong>der</strong> Leistung, mit welcher <strong>der</strong> Auftraggeber in Verzug<br />
geraten ist, als fristauslösendes Ereignis für die Berechnung <strong>der</strong> Stornogebühr.<br />
(6) Ein Auftraggeber, <strong>der</strong> Verbraucher ist, kann von einem im Fernabsatz geschlossenen<br />
Vertrag o<strong>der</strong> einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf <strong>der</strong> im
Folgenden genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb<br />
<strong>der</strong> Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt 7 Werktage. Sie beginnt bei Verträgen<br />
über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Kunden, bei Verträgen über<br />
die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Kunde hat<br />
kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen, mit <strong>der</strong>en Ausführung dem Kunden<br />
gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz<br />
KSchG) ab Vertragsabschluss begonnen wird, bei Verträgen über Waren, die nach<br />
Kundenspezifikationen angefertigt werden und in den übrigen Fällen, in welchen das KSchG<br />
ein Rücktrittsrecht ausschließt (§ 5f KSchG). Bei Ausübung des in diesem Absatz geregelten<br />
Rücktrittsrechts haben Zug um Zug die Gesellschaft die vom Auftraggeber geleisteten<br />
Zahlungen zu erstatten und <strong>der</strong> Auftraggeber die empfangenen Leistungen zurückzustellen,<br />
wobei die unmittelbaren Kosten <strong>der</strong> Rücksendung vereinbarungsgemäß vom Auftraggeber zu<br />
tragen sind.<br />
(7) Ist <strong>der</strong> Auftraggeber Verbraucher, kann er vom Vertrag o<strong>der</strong> von seinem Vertragsantrag<br />
auch dann zurücktreten, wenn er seine auf Abschluss eines Verbrauchergeschäftes gerichtete<br />
Willenserklärung (Auftrag, Bestellung etc.) we<strong>der</strong> in den von <strong>der</strong> Gesellschaft für ihre<br />
geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einer Messe o<strong>der</strong> auf einem<br />
Markt benützten Stand abgegeben hat. Der Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des<br />
Vertrags o<strong>der</strong> danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit <strong>der</strong><br />
Ausfolgung des Vertrages, frühestens jedoch mit Vertragsabschluss zu laufen. Der Rücktritt<br />
bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit <strong>der</strong> Schriftform und muss innerhalb des oben genannten<br />
Zeitraumes an die Gesellschaft abgeschickt worden sein. Es zählt das Datum des<br />
Poststempels. Das Recht zum Rücktritt besteht nicht, wenn <strong>der</strong> Auftraggeber selbst die<br />
geschäftliche Verbindung mit <strong>der</strong> Gesellschaft o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Beauftragten zwecks Schließung<br />
eines Vertrages angebahnt hat o<strong>der</strong> dem Vertrag keine Besprechung zwischen den Beteiligten<br />
o<strong>der</strong> ihren Beauftragten vorangegangen ist.<br />
9. Vertragsrücktritt <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />
(1) Bei Annahmeverzug des Kunden o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en wichtigen Gründen wie insbeson<strong>der</strong>e<br />
Konkurs des Kunden o<strong>der</strong> Konkursabweisung mangels Vermögens sowie bei Zahlungsverzug<br />
des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern dieser von<br />
beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.<br />
(2) Trifft den Auftraggeber an den Umständen, die zum Rücktritt <strong>der</strong> Gesellschaft geführt<br />
haben, ein Verschulden, ist die Gesellschaft berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz<br />
von 80 % des Bruttorechnungsbetrages zu for<strong>der</strong>n. Das Recht, den Ersatz des tatsächlich<br />
entstandenen Schadens zu for<strong>der</strong>n, bleibt davon unberührt.<br />
10. Haftung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
(1) Die Gesellschaft haftet für Schäden, welche dem Auftraggeber durch ihr eigenes<br />
schuldhaftes Verhalten o<strong>der</strong> das schuldhafte Verhalten <strong>der</strong> ihr zurechenbaren Leute entstehen,<br />
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ist <strong>der</strong> Aufraggeber Unternehmer, so hat er in<br />
jedem Falle das Vorliegen von Vorsatz o<strong>der</strong> grober Fahrlässigkeit zu beweisen.<br />
(2) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Personenschäden gegenüber<br />
Verbrauchern (§ 6 Abs. 1 Z 9 KSchG).<br />
(3) Unternehmern gegenüber immer, gegenüber Verbrauchern aber nur im Falle leichter
Fahrlässigkeit, ist die Haftung <strong>der</strong> Gesellschaft für mittelbare Schäden und Folgeschäden, den<br />
entgangenen Gewinn, Vermögensschäden und für aus Betriebsunterbrechung resultierende<br />
Schäden ausgeschlossen.<br />
(4) Die Haftung für jedes schadensverursachende Ereignis wird Unternehmern gegenüber<br />
immer mit <strong>der</strong> Höhe des jeweiligen Entgelts beschränkt. Für Verbraucher gilt dies nur für den<br />
Fall <strong>der</strong> leichten Fahrlässigkeit und nicht für Personenschäden.<br />
(5) Gel<strong>der</strong>satz kann <strong>der</strong> Auftraggeber aus dem Titel des Schadenersatzes nur for<strong>der</strong>n, sofern<br />
nicht ein Naturalersatz durch Verbesserung/Austausch/Ergänzung <strong>der</strong> Leistung möglich und<br />
tunlich ist.<br />
(6) Ist <strong>der</strong> Auftraggeber Unternehmer, so verjähren Ersatzansprüche binnen 6 Monaten ab<br />
Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber binnen 3 Jahren nach Erbringung <strong>der</strong><br />
Leistung.<br />
(7) Die unter Abs. 1 bis 6 geregelten Haftungsgrundsätze gelten im Innenverhältnis zwischen<br />
Auftraggeber und Gesellschaft in sinngemäßer Anwendung auch für den Fall, dass <strong>der</strong><br />
Auftraggeber aufgrund eines schuldhaften Verhaltens <strong>der</strong> Gesellschaft o<strong>der</strong> <strong>der</strong> ihr<br />
zurechenbaren Leute in Anspruch genommen worden ist bzw. in Anspruch genommen wird.<br />
11. Abtretungsverbot.<br />
Die Abtretung von For<strong>der</strong>ungen und Ansprüchen des Auftraggebers gegen die Gesellschaft an<br />
Dritte ist unzulässig.<br />
12. Aufrechnungsverbot<br />
(1) Eine Aufrechnung mit Gegenfor<strong>der</strong>ungen, insbeson<strong>der</strong>e solchen, die seitens <strong>der</strong><br />
Gesellschaft bestritten wurden o<strong>der</strong> die nicht rechtskräftig festgestellt wurden, ist<br />
ausgeschlossen.<br />
(2) Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall <strong>der</strong> Zahlungsunfähigkeit <strong>der</strong><br />
Gesellschaft, sowie für Gegenfor<strong>der</strong>ungen, die in rechtlichem Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
For<strong>der</strong>ung stehen, gerichtlich festgestellt o<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Gesellschaft anerkannt worden sind.<br />
13. Anfechtungsverzicht<br />
Das Recht <strong>der</strong> Vertragsanfechtung wegen Irrtums o<strong>der</strong> Verkürzung über die Hälfte des<br />
wahren Wertes ist ausgeschlossen.<br />
14. Wertsicherung<br />
(1) Sämtliche For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gesellschaft sind nach dem Verbraucherwertindex 2000<br />
wertgesichert.<br />
(2) Wertmesser sind die Indexzahlen des Monats Jänner 2008. Erst nach Fallen o<strong>der</strong> Steigen<br />
des Indexes um mehr als 3% kommt die gesamte Än<strong>der</strong>ung zur Anwendung. Sollte dieser<br />
Index nicht mehr verlautbart werden, so ist <strong>der</strong> an seiner Stelle tretende o<strong>der</strong> ein an<strong>der</strong>er<br />
vergleichbarer Index heranzuziehen.
15. Kreditwürdigkeit<br />
Sollten uns nach Vertragsabschluss negative Auskünfte über die Vermögenslage des<br />
Auftraggebers bekannt werden, ist die Gesellschaft berechtigt, entwe<strong>der</strong> sofortige Zahlung<br />
o<strong>der</strong> bankmäßige Besicherung des Gesamtentgelts zu verlangen. Die Gesellschaft ist in<br />
diesem Falle auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.<br />
16. Salvatorische Klausel<br />
Sollten einzelne Bestimmungen <strong>der</strong> AGB unzulässig o<strong>der</strong> unwirksam sein, berührt dies die<br />
Bestimmungen <strong>der</strong> übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Falle gilt die unzulässige o<strong>der</strong><br />
unwirksame Bestimmung als durch eine dem wirtschaftlichen Zweck <strong>der</strong> unzulässigen<br />
Bestimmung am nächsten kommende wirksame Bestimmung ersetzt.<br />
17. Geltendes Recht und Gerichtsstand<br />
(1) Es wird die Anwendbarkeit österreichischen Rechts vereinbart, wobei jedoch die<br />
Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes ausdrücklich ausgeschlossen wird.<br />
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit<br />
<strong>der</strong> Bezirksgerichte fallen, wird die Zuständigkeit des BG 1070 Wien vereinbart.