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Freitag, 30. Juli 2010 Nattheimer Nachrichten Nummer 30<br />

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs<br />

„Rinderberg-Reutte“ in Nattheim<br />

Möglichkeit zur Stellungnahme vom 09. August bis 09.<br />

September 2010<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Nattheim hat am 22. Juli 2010 in<br />

öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes<br />

„Rinderberg-Reutte“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3<br />

Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Der Planentwurf<br />

beinhaltet auch die bauordnungsrechtlichen Vorschriften nach §<br />

74 Landesbauordnung.<br />

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes (Maßstab 1 :<br />

500) des Ingenieurbüros Junginger und Partner, Heidenheim<br />

vom 22. Juli 2010 einschließlich Textteil und Begründung.<br />

Die Gemeinde Nattheim wird in der Zeit vom 09. August bis 09.<br />

September 2010 im Rathaus Nattheim, Zi. 4 während den<br />

üblichen Dienststunden den Entwurf des Bebauungsplanes<br />

„Rinderberg-Reutte“ (zeichnerische Darstellungen mit textlichen<br />

Festsetzungen und Begründungen) öffentlich auslegen.<br />

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu<br />

dem ausliegenden Bebauungsplanentwurf bei der genannten<br />

Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei<br />

der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt.<br />

Nattheim, den 30. Juli 2010<br />

Norbert Bereska, Bürgermeister<br />

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs<br />

„Wolfsbühl“ in Nattheim<br />

Seite 622<br />

ordnung (LBO). Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf<br />

(Maßstab 1:500) einschließlich Textteil, Begründung und<br />

Grünordnungsplan des Ingenieurbüros Junginger und Partner<br />

vom 22. Juli 2010. Der Bebauungsplanentwurf mit Textteil,<br />

Begründung und Grünordnungsplan liegt vom 09. August bis 09.<br />

September 2010 (je einschließlich) im Rathaus Nattheim,<br />

Zimmer 5, zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus.<br />

Während dieser Frist können dort Anregungen schriftlich oder<br />

mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht<br />

abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan nicht berücksichtigt werden.<br />

Nattheim, den 30. Juli 2010<br />

Norbert Bereska, Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung und Feststellung<br />

der Jahresrechnung 2009 der Gemeinde<br />

Nattheim<br />

Gemäß § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />

(GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Nattheim in<br />

seiner Sitzung am 22.07.2010 die Jahresrechnung 2009 der<br />

Gemeinde Nattheim wie folgt festgestellt:<br />

Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht liegt gemäß § 95<br />

Abs. 3 Satz 2 GemO in der Zeit<br />

vom 02. August 2010<br />

bis 10. August 2010<br />

-je einschließlich- im Rathaus –Kämmerei-, Zimmer 22, während<br />

der üblichen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.<br />

Der Gemeinderat hat am 22. Juli 2010 beschlossen den Bebau-<br />

Nattheim, den 30. Juli 2010<br />

ungsplanentwurf „Wolfsbühl“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) öffentlich auszulegen. Der Planentwurf beinhaltet auch<br />

die bauordnungsrechtlichen Vorschriften nach § 74 Landesbaugez.<br />

Norbert Bereska, Bürgermeister

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