OGH 1989/06/28, 3 Ob 537/89 - Familienrecht.at
OGH 1989/06/28, 3 Ob 537/89 - Familienrecht.at
OGH 1989/06/28, 3 Ob 537/89 - Familienrecht.at
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
8<br />
http://www.tews.<strong>at</strong> - DIE WebSite für Österreichisches <strong>Familienrecht</strong><br />
<strong>OGH</strong> <strong>19<strong>89</strong></strong>/<strong>06</strong>/<strong>28</strong>, 3 <strong>Ob</strong> <strong>537</strong>/<strong>89</strong><br />
ehezerstörend empfunden haben sollte, würde jedoch dieser Ehebruch<br />
allein noch nicht dazu zwingen, das überwiegende Verschulden der<br />
Klägerin anzunehmen. Es hängt auch vom Gewicht der noch zu<br />
erhebenden sonstigen Beiträge des Beklagten zur Zerstörung der Ehe der<br />
Streitteile ab, ob der Klägerin das überwiegende Verschulden iSd obigen<br />
Ausführungen zuzumessen ist.<br />
Die Kostenentscheidung stützt sich auf § 52 Abs 1 ZPO.