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Neuer MR Obmann

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www.maschinenring.at/braunau<br />

Seite 7<br />

Sojaschrot 44 eingesetzt<br />

werden, muss er um etwa 3-4 €<br />

je dt Frischmasse billiger sein als<br />

Sojaschrot. Für die Milchviehfütterung,<br />

in der mit dünndarmverdaulichem<br />

Eiweiß (nXP) gerechnet<br />

wird, sollte der Preisunterschied<br />

5-7 € je dt betragen. Die Aus-<br />

3 <strong>MR</strong>-Rechtsinfo<br />

Als Wirtschaftsfuhr gilt die Beförderung<br />

von Gütern im Betrieb eines<br />

land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens<br />

innerhalb seines örtlichen<br />

Bereiches.<br />

Dazu gehören insbesondere Fuhren<br />

zwischen Liegenschaften, die zum<br />

land- und forstwirtschaftlichen Betrieb<br />

gehören (egal ob Pacht- oder Eigengrund)<br />

und die mit dessen Fahrzeug<br />

durchgeführt werden.<br />

Auch die Beförderung von Gütern bis<br />

zur nächsten Sammelstelle für land-<br />

und forstwirtschaftliche Erzeugnisse<br />

(zB. Lagerhaus) gehören dazu.<br />

Überstehende Ladungen nur unter<br />

bestimmten Vorraussetzungen<br />

Lose Ladung<br />

Bei Wirtschaftsfuhren darf nur eine<br />

NICHT starre Ladung wie Heu, Stroh<br />

etc. in ungepresstem Zustand über den<br />

seitlichen Rand des Fahrzeuges hinausreichen.<br />

Die Erlaubnis, dass diese Art von Ladung<br />

über den seitlichen Rand hinausreichen<br />

darf, gilt aber nur unter der<br />

Bedingung, dass<br />

tauschmenge<br />

zeigt an<br />

wie viel Eiweißfuttermittel<br />

(EFM) und Gerste durch 1 kg Rapskuchen<br />

ersetzt werden.<br />

Rapskuchen ist sinnvoll bei<br />

Rind und Schwein einsetzbar!!<br />

Tiergesundheit<br />

Immer wieder wird Rapskuchen<br />

oder auch Rapsschrot als „gesundheitsschädlich“<br />

bezeichnet. Auch<br />

Tierärzte vertreten manchmal<br />

diese Ansicht. Diese Meinungen<br />

sind überholt und beim Einsatz<br />

heutiger Kuchen aus modernen<br />

Doppelnull-Sorten nicht mehr haltbar.<br />

Bei Einhaltung der angespro-<br />

Wirtschaftsfuhren<br />

<strong>Neuer</strong>ung – Beachtung der gesetzlichen Regelung<br />

> eine Länge von 12 m (ohne Zugfahrzeug)<br />

> eine Breite von 3,5 m<br />

> und eine Höhe von 4,0 m nicht überschritten<br />

wird.<br />

Starre Ladung<br />

Wenn das transportierte Ladegut nicht<br />

lose ist, gelten folgende Bestimmungen:<br />

In solchen Fällen ist eine seitliche<br />

Überladung um je maximal 20 cm, bei<br />

Einhaltung von 2,55 m möglich.<br />

Die über das Fahrzeug bzw. Anhänger<br />

hinausragenden Ladungteile sind deutlich<br />

zu kennzeichnen.<br />

Erlaubte Höchstgeschwindigkeit<br />

und Zusatzbestimmungen<br />

Die erlaubte maximale Höchstgeschwindigkeit<br />

bei Wirtschaftsfuhren<br />

liegt bei 25 km/h.<br />

Außerdem gilt es Folgendes zu beachten:<br />

Sollten die Blinkleuchten infolge<br />

der Breite der Ladung nicht ausreichend<br />

erkennbar sein, ist zum Anzeigen einer<br />

Fahrtrichtungsänderung oder des Fahrstreifenwechsels<br />

eine Signalstange zu<br />

verwenden.<br />

<strong>MR</strong>-Aktuell — 4/09<br />

chenen Einmischraten sind negative<br />

Auswirkungen auf Fruchtbarkeit,<br />

Leistung und Wohlbefinden ausgeschlossen!<br />

Bei trockener Lagerung ist<br />

auch nicht mit einem Verderb des im<br />

Kuchen enthaltenen Öles zu rechnen.<br />

Rapskuchen ist problemlos bis zu über<br />

sechs Monate lagerfähig.<br />

Dipl.-Ing. Franz Tiefenthaller<br />

Fütterungsreferent LK OÖ.<br />

Aktuelle Preise:<br />

für Innöl Mitglieder: 165,00 € / Tonne<br />

für Nicht-Mitglieder: 181,50 € / Tonne<br />

Auf Grund der hohen Nachfrage ist<br />

eine Anmeldung erforderlich!<br />

Kennzeichnungspflicht im Falle<br />

von überstehender Ladung<br />

Wenn eine Ladung über das Fahrzeug<br />

hinausreicht muss das ersichtlich gemacht<br />

werden.<br />

Ragt das Ladegut um mehr als einen<br />

Meter über den vordersten oder hintersten<br />

Punkt des Fahrzeuges hinaus,<br />

so müssen die äußersten Punkte der hinausragenden<br />

Teile mit einer Langguttafel<br />

gut erkennbar gemacht werden.<br />

Langguttafel<br />

25 x 40 cm große weiße Tafel mit<br />

einem 5 cm breiten roten rückstrahlenden<br />

Rand. Diese darf höchstens 90<br />

cm Abstand zur Fahrbahn haben.<br />

Bei Sichtbehinderung wie Dämmerung,<br />

Dunkelheit oder Nebel muss das<br />

Ende der Ladung mit einer Leuchte<br />

und einem Rückstrahler ausgestattet<br />

werden.

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