Satzung der JU BW - Junge Union Baden-Württemberg
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<strong>Satzung</strong> & Finanzordnung <strong>der</strong><br />
<strong>Junge</strong>n <strong>Union</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
§ 43 Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
Seite 19/31<br />
(1) Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist das oberste politische Organ <strong>der</strong> <strong>Junge</strong>n <strong>Union</strong> des Ortsverbandes.<br />
(2) Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung tritt mindestens einmal im Kalen<strong>der</strong>jahr zusammen. Sie wird<br />
vom Ortsvorsitzenden einberufen. Sie ist ferner auf Antrag des Ortsvorstandes, einem<br />
Fünftel - jedoch mindestens zwei - <strong>der</strong> Ortsteilverbände o<strong>der</strong> einem Fünftel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
des gesamten Ortsverbandes innerhalb eines Monats einzuberufen. Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung<br />
werden vom Ortsvorstand festgelegt.<br />
§ 44 Aufgaben <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
Die Aufgaben <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung sind:<br />
a) die Bestimmung <strong>der</strong> Richtlinien für die politische und organisatorische Arbeit des Ortsverbandes,<br />
b) die Entgegennahme von Berichten und Entlastung des Ortsvorstandes,<br />
c) die Beschlussfassung über eingebrachte Anträge und Entschließungen,<br />
d) die Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Ortsvorstandes,<br />
e) die Wahl <strong>der</strong> Delegierten des Ortsverbandes zur Kreisjahreshauptversammlung gemäß<br />
§ 32 (4) b), sofern diese als Delegiertenversammlung durchgeführt wird,<br />
f) die Wahl des Mitglieds des Ortsverbandes im Kreisausschuss gemäß § 34 (1) b),<br />
g) die Wahl von bis zu zwei Rechnungsprüfern, die nicht dem Ortsvorstand angehören<br />
dürfen.<br />
§ 45 Ortsvorstand<br />
(1) Der Ortsvorstand setzt sich mindestens zusammen aus:<br />
a) dem Ortsvorsitzenden,<br />
b) bis zu drei stellvertretenden Ortsvorsitzenden,<br />
c) dem Finanzreferenten.<br />
Weitere Ämter können durch Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung geschaffen werden.<br />
(2) Dem Ortsvorstand gehören mit beraten<strong>der</strong> Stimme die stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong> des<br />
Bundes-, Landes-, Bezirks- und Kreisvorstandes an, die dem Ortsverband angehören. Darüber<br />
hinaus kann <strong>der</strong> Vorstand weitere Mitglie<strong>der</strong> mit beraten<strong>der</strong> Stimme hinzuziehen.<br />
(3) Der Ortsvorstand wird vom Ortsvorsitzenden einberufen. Er tagt in zwei Monaten mindestens<br />
einmal, darüber hinaus auf Antrag von zwei seiner Mitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> von einem Zehntel<br />
aller Mitglie<strong>der</strong> des Ortsverbandes, in angemessener Frist unter Angabe <strong>der</strong> Tagesordnung.<br />
§ 46 Aufgaben des Ortsvorstandes<br />
(1) Der Ortsvorsitzende vertritt den Ortsverband <strong>der</strong> <strong>Junge</strong>n <strong>Union</strong>. Er ist an die Beschlüsse<br />
<strong>der</strong> Organe des Ortsverbandes gebunden.<br />
(2) Der Ortsvorstand leitet die Arbeit des Ortsverbandes im Rahmen <strong>der</strong> Richtlinien und Beschlüsse<br />
<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung und führt die laufenden Geschäfte. Er überwacht die<br />
Verwendung <strong>der</strong> finanziellen Mittel des Ortsverbandes. Er beschließt den Haushaltsplan,