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Satzung der JU BW - Junge Union Baden-Württemberg

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<strong>Satzung</strong> & Finanzordnung <strong>der</strong><br />

<strong>Junge</strong>n <strong>Union</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

§ 43 Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

Seite 19/31<br />

(1) Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist das oberste politische Organ <strong>der</strong> <strong>Junge</strong>n <strong>Union</strong> des Ortsverbandes.<br />

(2) Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung tritt mindestens einmal im Kalen<strong>der</strong>jahr zusammen. Sie wird<br />

vom Ortsvorsitzenden einberufen. Sie ist ferner auf Antrag des Ortsvorstandes, einem<br />

Fünftel - jedoch mindestens zwei - <strong>der</strong> Ortsteilverbände o<strong>der</strong> einem Fünftel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

des gesamten Ortsverbandes innerhalb eines Monats einzuberufen. Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung<br />

werden vom Ortsvorstand festgelegt.<br />

§ 44 Aufgaben <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

Die Aufgaben <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung sind:<br />

a) die Bestimmung <strong>der</strong> Richtlinien für die politische und organisatorische Arbeit des Ortsverbandes,<br />

b) die Entgegennahme von Berichten und Entlastung des Ortsvorstandes,<br />

c) die Beschlussfassung über eingebrachte Anträge und Entschließungen,<br />

d) die Wahl <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> des Ortsvorstandes,<br />

e) die Wahl <strong>der</strong> Delegierten des Ortsverbandes zur Kreisjahreshauptversammlung gemäß<br />

§ 32 (4) b), sofern diese als Delegiertenversammlung durchgeführt wird,<br />

f) die Wahl des Mitglieds des Ortsverbandes im Kreisausschuss gemäß § 34 (1) b),<br />

g) die Wahl von bis zu zwei Rechnungsprüfern, die nicht dem Ortsvorstand angehören<br />

dürfen.<br />

§ 45 Ortsvorstand<br />

(1) Der Ortsvorstand setzt sich mindestens zusammen aus:<br />

a) dem Ortsvorsitzenden,<br />

b) bis zu drei stellvertretenden Ortsvorsitzenden,<br />

c) dem Finanzreferenten.<br />

Weitere Ämter können durch Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung geschaffen werden.<br />

(2) Dem Ortsvorstand gehören mit beraten<strong>der</strong> Stimme die stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong> des<br />

Bundes-, Landes-, Bezirks- und Kreisvorstandes an, die dem Ortsverband angehören. Darüber<br />

hinaus kann <strong>der</strong> Vorstand weitere Mitglie<strong>der</strong> mit beraten<strong>der</strong> Stimme hinzuziehen.<br />

(3) Der Ortsvorstand wird vom Ortsvorsitzenden einberufen. Er tagt in zwei Monaten mindestens<br />

einmal, darüber hinaus auf Antrag von zwei seiner Mitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> von einem Zehntel<br />

aller Mitglie<strong>der</strong> des Ortsverbandes, in angemessener Frist unter Angabe <strong>der</strong> Tagesordnung.<br />

§ 46 Aufgaben des Ortsvorstandes<br />

(1) Der Ortsvorsitzende vertritt den Ortsverband <strong>der</strong> <strong>Junge</strong>n <strong>Union</strong>. Er ist an die Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> Organe des Ortsverbandes gebunden.<br />

(2) Der Ortsvorstand leitet die Arbeit des Ortsverbandes im Rahmen <strong>der</strong> Richtlinien und Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung und führt die laufenden Geschäfte. Er überwacht die<br />

Verwendung <strong>der</strong> finanziellen Mittel des Ortsverbandes. Er beschließt den Haushaltsplan,

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