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Die Pensionsberatungsstelle im Bundeskanzleramt

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<strong>Die</strong> <strong>Pensionsberatungsstelle</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Bundeskanzleramt</strong><br />

Wen beraten wir?<br />

Wen können wir nicht beraten?<br />

Worin besteht unsere Beratung?<br />

Welche Daten und Unterlagen benötigen wir?<br />

Wie können Sie uns erreichen?<br />

Wen beraten wir?<br />

Zielpublikum für die Beratung sind Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, die vor der<br />

Entscheidung stehen, in den kommenden zwei Jahren eine der gesetzlich angebotenen<br />

Frühpensionsvarianten in Anspruch zu nehmen oder länger <strong>im</strong> <strong>Die</strong>nststand zu bleiben.<br />

Wen können wir nicht beraten?<br />

Anfragen, denen keine Entscheidungssituation zugrunde liegt, (z.B. "Wie hoch wird meine<br />

Pension sein, wenn ich nächstes Jahr dienstunfähig werde?") können wir aus<br />

Kapazitätsgründen derzeit leider nicht beantworten.<br />

Worin besteht unsere Beratung?<br />

Wir berechnen anhand der uns übermittelten Daten und Unterlagen die zum nächsten<br />

gewünschten Frühpensionsstichtag zu erwartende Bruttopension sowie überschlagsmäßig die<br />

bei Pensionsantritt nach einer alternativen Regelung zu erwartenden Bruttopension. Der erste<br />

Stichtag darf höchstens zwei Jahre in der Zukunft liegen.<br />

Unsere Berechnungsergbnisse erhalten Sie als Excel-Datei an die von Ihnen angegebene E-<br />

Mail-Adresse.<br />

Beispiel:<br />

Kollegin N.N., geboren am 7.8.1947, hat die Wahl zwischen<br />

der vorzeitigen Ruhestandsversetzung nach § 22g BB-SozPG mit 30.11.2003,<br />

der vorzeitigen Ruhestandsversetzung nach der "Hacklerregelung" mit 28.2.2009,<br />

der "normalen" Ruhestandsversetzung durch Erklärung mit 30.11.2010 und<br />

dem Übertritt in den Ruhestand mit 31.12.2012.<br />

Wir berechnen 2003 die für die Stichtage 1.12.2003 und 1.3.2009, ab 2007 die für die<br />

Stichtage 1.3.2009 und 1.12.2010 und ab 2008 die für die Stichtage 1.12.2010 und 1.1.2013<br />

zu erwartende Pension.<br />

Achtung:<br />

Viele Kolleginnen und Kollegen stehen derzeit vor der Alternative "Pensionsantritt zum<br />

30.11.2003 oder erst später?" Da die Antragsfrist für den vorzeitigen Pensionsantritt mit<br />

30.11.2003 am 31.10.2003 abläuft, ersuchen wir um Verständnis dafür, dass solche Anfragen<br />

bis Ende Oktober 2003 bevorzugt behandelt werden.<br />

Bitte beachten Sie auch die rechtliche Seite unserer Beratungstätigkeit:<br />

Eine verbindliche Entscheidung über die Höhe der Pension kann nur durch die zuständige<br />

Pensionsbehörde und nur nach bereits erfolgter Versetzung in den Ruhestand erfolgen.<br />

Beachten Sie bitte, dass wir - <strong>im</strong> Gegensatz zu Ihrer <strong>Die</strong>nstbehörde - keinen direkten Zugriff<br />

auf Ihre dienst- und besoldungsrechtlichen Daten haben, sondern unsere Beratungstätigkeit<br />

ausschließlich auf Grund Ihrer Angaben ausüben. <strong>Die</strong> Beratung wird unentgeltlich als<br />

Serviceleistung des <strong>Bundeskanzleramt</strong>es erbracht und begründet keine Rechtsansprüche.<br />

Für allfällige Fehler haften wir nur gemäß § 1300 zweiter Satz ABGB.


Welche Daten und Unterlagen benötigen wir?<br />

Für eine Pensionsberechnung benötigen wir folgende Daten und Unterlagen:<br />

Ruhegenussvordienstzeitenbescheid;<br />

Bezugszettel vom Jänner oder Juli des laufenden Jahres;<br />

Letzter Jahreslohnzettel samt Beiblatt;<br />

Feststellungsbescheid über die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit;<br />

Bescheide über Gutschriften bzw. Feststellungen von Nebengebührenwerten;<br />

Datum der Aufnahme in das Beamtendienstverhältnis;<br />

Angaben über die aktuelle Einstufung sowie die ruhegenussfähigen Zulagen und das<br />

Datum der nächsten Vorrückung;<br />

Angaben über nicht für die Pension zu berücksichtigende Karenzurlaube;<br />

exakte Angaben über die Zeiträume einer allfälligen Teilbeschäftigung und über das<br />

jeweilige Beschäftigungsausmaß;<br />

Geburtsdaten der von Ihnen überwiegend erzogenen Kinder.<br />

Wenn Ihnen Unterlagen fehlen, wenden Sie sich bitte an Ihre <strong>Die</strong>nstbehörde.<br />

Faxen Sie bitte Ihre Unterlagen mit diesem Deckblatt an die <strong>Pensionsberatungsstelle</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Bundeskanzleramt</strong>.<br />

Wie können Sie uns erreichen?<br />

Ansprechpartnerin für Familiennamen A bis L:<br />

Helene BRUNNER, Tel. 01 53115 7125, Fax 01 53115 7475,<br />

e-mail: helene.brunner@bka.gv.at<br />

Ansprechpartnerin für Familiennamen M bis Z:<br />

Eva-Maria MURLASITS, Tel. 01 53115 7180, Fax 01 53115 7475,<br />

e-mail: eva-maria.murlasits@bka.gv.at<br />

Adresse:<br />

<strong>Pensionsberatungsstelle</strong> <strong>im</strong> <strong>Bundeskanzleramt</strong><br />

Wollzeile 1<br />

1010 Wien

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