Die Pensionsberatungsstelle im Bundeskanzleramt
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<strong>Die</strong> <strong>Pensionsberatungsstelle</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Bundeskanzleramt</strong><br />
Wen beraten wir?<br />
Wen können wir nicht beraten?<br />
Worin besteht unsere Beratung?<br />
Welche Daten und Unterlagen benötigen wir?<br />
Wie können Sie uns erreichen?<br />
Wen beraten wir?<br />
Zielpublikum für die Beratung sind Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, die vor der<br />
Entscheidung stehen, in den kommenden zwei Jahren eine der gesetzlich angebotenen<br />
Frühpensionsvarianten in Anspruch zu nehmen oder länger <strong>im</strong> <strong>Die</strong>nststand zu bleiben.<br />
Wen können wir nicht beraten?<br />
Anfragen, denen keine Entscheidungssituation zugrunde liegt, (z.B. "Wie hoch wird meine<br />
Pension sein, wenn ich nächstes Jahr dienstunfähig werde?") können wir aus<br />
Kapazitätsgründen derzeit leider nicht beantworten.<br />
Worin besteht unsere Beratung?<br />
Wir berechnen anhand der uns übermittelten Daten und Unterlagen die zum nächsten<br />
gewünschten Frühpensionsstichtag zu erwartende Bruttopension sowie überschlagsmäßig die<br />
bei Pensionsantritt nach einer alternativen Regelung zu erwartenden Bruttopension. Der erste<br />
Stichtag darf höchstens zwei Jahre in der Zukunft liegen.<br />
Unsere Berechnungsergbnisse erhalten Sie als Excel-Datei an die von Ihnen angegebene E-<br />
Mail-Adresse.<br />
Beispiel:<br />
Kollegin N.N., geboren am 7.8.1947, hat die Wahl zwischen<br />
der vorzeitigen Ruhestandsversetzung nach § 22g BB-SozPG mit 30.11.2003,<br />
der vorzeitigen Ruhestandsversetzung nach der "Hacklerregelung" mit 28.2.2009,<br />
der "normalen" Ruhestandsversetzung durch Erklärung mit 30.11.2010 und<br />
dem Übertritt in den Ruhestand mit 31.12.2012.<br />
Wir berechnen 2003 die für die Stichtage 1.12.2003 und 1.3.2009, ab 2007 die für die<br />
Stichtage 1.3.2009 und 1.12.2010 und ab 2008 die für die Stichtage 1.12.2010 und 1.1.2013<br />
zu erwartende Pension.<br />
Achtung:<br />
Viele Kolleginnen und Kollegen stehen derzeit vor der Alternative "Pensionsantritt zum<br />
30.11.2003 oder erst später?" Da die Antragsfrist für den vorzeitigen Pensionsantritt mit<br />
30.11.2003 am 31.10.2003 abläuft, ersuchen wir um Verständnis dafür, dass solche Anfragen<br />
bis Ende Oktober 2003 bevorzugt behandelt werden.<br />
Bitte beachten Sie auch die rechtliche Seite unserer Beratungstätigkeit:<br />
Eine verbindliche Entscheidung über die Höhe der Pension kann nur durch die zuständige<br />
Pensionsbehörde und nur nach bereits erfolgter Versetzung in den Ruhestand erfolgen.<br />
Beachten Sie bitte, dass wir - <strong>im</strong> Gegensatz zu Ihrer <strong>Die</strong>nstbehörde - keinen direkten Zugriff<br />
auf Ihre dienst- und besoldungsrechtlichen Daten haben, sondern unsere Beratungstätigkeit<br />
ausschließlich auf Grund Ihrer Angaben ausüben. <strong>Die</strong> Beratung wird unentgeltlich als<br />
Serviceleistung des <strong>Bundeskanzleramt</strong>es erbracht und begründet keine Rechtsansprüche.<br />
Für allfällige Fehler haften wir nur gemäß § 1300 zweiter Satz ABGB.
Welche Daten und Unterlagen benötigen wir?<br />
Für eine Pensionsberechnung benötigen wir folgende Daten und Unterlagen:<br />
Ruhegenussvordienstzeitenbescheid;<br />
Bezugszettel vom Jänner oder Juli des laufenden Jahres;<br />
Letzter Jahreslohnzettel samt Beiblatt;<br />
Feststellungsbescheid über die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit;<br />
Bescheide über Gutschriften bzw. Feststellungen von Nebengebührenwerten;<br />
Datum der Aufnahme in das Beamtendienstverhältnis;<br />
Angaben über die aktuelle Einstufung sowie die ruhegenussfähigen Zulagen und das<br />
Datum der nächsten Vorrückung;<br />
Angaben über nicht für die Pension zu berücksichtigende Karenzurlaube;<br />
exakte Angaben über die Zeiträume einer allfälligen Teilbeschäftigung und über das<br />
jeweilige Beschäftigungsausmaß;<br />
Geburtsdaten der von Ihnen überwiegend erzogenen Kinder.<br />
Wenn Ihnen Unterlagen fehlen, wenden Sie sich bitte an Ihre <strong>Die</strong>nstbehörde.<br />
Faxen Sie bitte Ihre Unterlagen mit diesem Deckblatt an die <strong>Pensionsberatungsstelle</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Bundeskanzleramt</strong>.<br />
Wie können Sie uns erreichen?<br />
Ansprechpartnerin für Familiennamen A bis L:<br />
Helene BRUNNER, Tel. 01 53115 7125, Fax 01 53115 7475,<br />
e-mail: helene.brunner@bka.gv.at<br />
Ansprechpartnerin für Familiennamen M bis Z:<br />
Eva-Maria MURLASITS, Tel. 01 53115 7180, Fax 01 53115 7475,<br />
e-mail: eva-maria.murlasits@bka.gv.at<br />
Adresse:<br />
<strong>Pensionsberatungsstelle</strong> <strong>im</strong> <strong>Bundeskanzleramt</strong><br />
Wollzeile 1<br />
1010 Wien