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Amtsblatt für die Stadt Angermünde - Nr. 04/2010

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12 2 <strong>Amtsblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Angermünde</strong><br />

Hiermit wird <strong>die</strong> Ordnungsbehördliche Verordnung der <strong>Stadt</strong> <strong>Angermünde</strong><br />

nach dem Gesetz zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land<br />

Brandenburg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen<br />

aus Anlass von besonderen Ereignissen vom 29.03.<strong>2010</strong> verkündet.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>Angermünde</strong> hat in ihrer Sitzung am<br />

24.03.<strong>2010</strong> mit Beschluss <strong>Nr</strong>. BV - 0033/<strong>2010</strong> den Plan zur 5. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Wohnungsbaustandort „Südlicher Oberwall“ als Satzung<br />

gemäß § 10 BauGB beschlossen.<br />

Die Bebauungsplanänderung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Jedermann kann den Bebauungsplan und <strong>die</strong> Begründung von <strong>die</strong>sem Tage<br />

an im <strong>Stadt</strong>bauamt <strong>Angermünde</strong>, Heinrichstraße 12 zu den Dienstzeiten<br />

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.<br />

Unbeachtlich werden<br />

1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 <strong>Nr</strong>.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und<br />

des Flächennutzungsplans,<br />

3. nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs<br />

und<br />

4. Fehler, <strong>die</strong> nach § 214 Abs.2a BauGB beachtlich sind,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung<br />

schriftlich gegenüber der <strong>Stadt</strong> <strong>Angermünde</strong> unter Darlegung des <strong>die</strong> Verletzung<br />

begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215<br />

BauGB).<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>Angermünde</strong> hat in ihrer Sitzung am<br />

24.03.<strong>2010</strong> mit Beschluss <strong>Nr</strong>. BV - 0034/<strong>2010</strong> gemäß § 10 BauGB <strong>die</strong> Innenbereichssatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Angermünde</strong>, Ortsteil Dobberzin beschlossen.<br />

Die Satzung kann von jedermann im <strong>Stadt</strong>bauamt <strong>Angermünde</strong>, Heinrichstraße<br />

12 zu den Dienstzeiten eingesehen werden.<br />

Auskünfte über den Inhalt erteilen <strong>die</strong> Mitarbeiter des <strong>Stadt</strong>bauamtes.<br />

Die Innenbereichssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Angermünde</strong>, Ortsteil Dobberzin tritt<br />

mit <strong>die</strong>ser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.<br />

<strong>Angermünde</strong>, 25.03.<strong>2010</strong><br />

Krakow Siegel<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Der vorgenannte Beschluss <strong>Nr</strong>. BV - 0034/<strong>2010</strong> vom 24.03.<strong>2010</strong> wird hiermit<br />

öffentlich bekannt gemacht.<br />

Unbeachtlich werden<br />

1. eine nach § 214 Abs.1 Satz 1 <strong>Nr</strong>.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung<br />

15. Woche 14.4.<strong>2010</strong><br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Verkündungsanordnung<br />

<strong>Angermünde</strong>, den 29.03.<strong>2010</strong><br />

W. Krakow<br />

Bürgermeister Siegel<br />

Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong> <strong>Angermünde</strong><br />

Beschluss <strong>Nr</strong>.: BV 0033/<strong>2010</strong><br />

Auf <strong>die</strong> Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über<br />

<strong>die</strong> fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche <strong>für</strong><br />

Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch <strong>die</strong>sen vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

wird hingewiesen.<br />

<strong>Angermünde</strong>, 25.03.<strong>2010</strong><br />

Krakow Siegel<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Der vorgenannte Beschluss <strong>Nr</strong>. BV- 0033/<strong>2010</strong> vom 24.03.<strong>2010</strong> wird hiermit<br />

öffentlich bekannt gemacht.<br />

<strong>Angermünde</strong>, 25.03.<strong>2010</strong><br />

Krakow<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Angermünde</strong><br />

Beschluss <strong>Nr</strong>.: 0034/<strong>2010</strong><br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.2 BauGB beachtliche Verletzung<br />

der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und<br />

des Flächennutzungsplans,<br />

3. nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs<br />

und<br />

4. Fehler, <strong>die</strong> nach § 214 Abs.2a BauGB beachtlich sind,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich<br />

gegenüber der <strong>Stadt</strong> <strong>Angermünde</strong> unter Darlegung des <strong>die</strong> Verletzung<br />

begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 BauGB).<br />

Auf <strong>die</strong> Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über<br />

<strong>die</strong> fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche <strong>für</strong><br />

Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch <strong>die</strong>sen vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

wird hingewiesen.<br />

<strong>Angermünde</strong>, 25.03.<strong>2010</strong><br />

Krakow<br />

Bürgermeister

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