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Verbraucherinformation - Verbraucherzentrale Mecklenburg ...

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<strong>Verbraucherinformation</strong><br />

des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt<br />

und Verbraucherschutz <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern<br />

=> September-Ausgabe 2012<br />

___________________________________________________________________<br />

<strong>Verbraucherinformation</strong><br />

Informationsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher versus<br />

<strong>Verbraucherinformation</strong>en durch Anbieter, Medien und Behörden<br />

Was versteht man unter <strong>Verbraucherinformation</strong>?<br />

Die <strong>Verbraucherinformation</strong> ist ein wesentliches Element der Verbraucherbildung.<br />

Neben dem gesetzlichen Anspruch auf Information sind es die Informationsangebote<br />

verschiedener Anbieter, die Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Rolle als<br />

Marktteilnehmer unterstützen sollen, sowie Informationen über die Medien.<br />

Dabei befindet sich die <strong>Verbraucherinformation</strong> in einem Spannungsfeld zwischen<br />

ordnungsgemäßer Rechtsanwendung, verbraucherpolitischen Forderungen, den Interessen<br />

betroffener Unternehmen und den Informationsinteressen bzw. -erwartungen<br />

von Bürgern und Verbänden.<br />

Diesen Ansprüchen gerecht zu werden bedeutet für die <strong>Verbraucherinformation</strong>,<br />

Informationen unaufgeregt und interessengerecht sowie vertrauensvoll, kooperativ<br />

und kommunikativ zu vermitteln.<br />

Der gesetzliche Anspruch<br />

Die Verbraucherpolitik hat einen Rechtsrahmen geschaffen, mit dem einerseits Informationspflichten<br />

der Anbieter zu Produkten und Dienstleistungen und andererseits<br />

Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Herausgabe von Informationen,<br />

die bei Behörden vorliegen, sowie bestimmte Pflichten zur aktiven Information<br />

durch die Behörden erfüllt werden sollen.<br />

So sind beispielsweise die Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln<br />

europaweit einheitlich festgelegt. Hersteller sind verpflichtet, eine Reihe von Angaben<br />

auf dem Etikett in gut lesbarer Form anzubringen ( www.regierung-mv.de -<br />

<strong>Verbraucherinformation</strong> 2/2011).<br />

Die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen bzw. normierte Produktinformationen<br />

sollen die Kaufentscheidung erleichtern, gleichzeitig aber auch vor gesundheitlichen<br />

oder wirtschaftlichen Risiken bei der Anwendung, Nutzung der Produkte<br />

schützen. Beispiele hierfür sind die Kennzeichnung von Gefahrstoffen (<br />

www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Einstufung-und-<br />

Kennzeichnung/Einstufung-und-Kennzeichnung.html) oder des Energieverbrauchs<br />

( www.umweltbundesamt.de/energie/kennzeichnung/index.htm ).


Ausgestaltung des Rechtsrahmens in Deutschland<br />

und in <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern<br />

Wie auf Bundesebene haben Verbraucherinnen und Verbraucher auch in <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern<br />

verschiedene Möglichkeiten, sich Informationen, die bei Behörden<br />

vorliegen, zu beschaffen. Während das Umweltinformationsgesetz <strong>Mecklenburg</strong>-<br />

Vorpommern (UIG http://mv.juris.de/mv/gesamt/UIG_MV.htm#UIG_MV_rahmen )<br />

und das Informationsfreiheitsgesetz <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern (IFG <br />

http://mv.juris.de/mv/gesamt/InfFrG_MV.htm#InfFrG_MV_P3 ) bzw. UIG und IFG des<br />

Bundes sich auf europäischem Recht bzw. europäischen Empfehlungen gründen, ist<br />

das <strong>Verbraucherinformation</strong>sgesetz des Bundes (VIG <br />

www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Verbraucherschutz/VIG/Gesamttext1Sept20<br />

12.pdf?__blob=publicationFile ) eine rein nationale Regelung.<br />

Das IFG soll den freien Zugang zu in den Behörden vorhandenen Informationen gewähren,<br />

soweit nicht bestimmte Schutzgüter dagegen stehen. Anders als UIG oder<br />

VIG ist der Anwendungsbereich der Informationsfreiheitsgesetze nicht eingegrenzt.<br />

Das UIG sichert den Zugang zu Umweltinformationen. Je nachdem, ob es um Informationen<br />

geht, die bei Bundes- oder Landesbehörden vorliegen, richtet sich diese<br />

nach dem Bundes- oder dem Landesgesetz. Das IFG besitzt zwar den weitest gehenden<br />

Geltungsbereich, jedoch verfügen nicht alle Bundesländer über Informationsfreiheitsgesetze.<br />

Nach dem bundesweit einheitlichen, für Behörden aller Ebenen geltenden VIG können<br />

Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen über Lebensmittel, Futtermittel,<br />

Bedarfsgegenstände (z. B. Geschirr, Kosmetik, Textilien) sowie über Verbraucherprodukte<br />

(z. B. Haushaltsgeräte, Möbel oder Heimwerkerartikel) erhalten. Hierbei<br />

handelt es sich um Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches<br />

sowie um Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes.<br />

Auskunftspflichtige Stellen nach dem VIG sind die Behörden, bei denen die begehrte<br />

Information vorliegt. Die Behörden sind für den Fall, dass eine Anfrage nicht an die<br />

richtige Behörde gerichtet wurde, angehalten, die Anfrage an die zuständige Behörde<br />

weiterzuleiten.<br />

Aktuelle Novelle von VIG und LFGB<br />

Seit dem 1. September 2012 gilt das in seinem Regelungsbereich erweiterte, novellierte<br />

VIG. Informationen über die neuen Regelungen und die Ansprechpartner in<br />

<strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern finden Sie hier <br />

www.regierungmv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/lm/_Service/<br />

Publikationen/index.jsp?&publikid=5270).<br />

Neben der VIG-Novelle gilt seit 1. September 2012 auch eine neue Regelung im Lebensmittel-<br />

und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Nach § 40 Absatz 1a LFGB sind die<br />

zuständigen Behörden verpflichtet, bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher unter<br />

Namensnennung des Verantwortlichen zu informieren über<br />

- Überschreitungen festgelegter Grenzwerte/Höchstgehalte/Höchstmengen im<br />

Anwendungsbereich des LFGB (Lebensmittel und Futtermittel) sowie<br />

- alle sonstigen Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem<br />

Gesundheits- oder Täuschungsschutz dienen, wenn sie in nicht unerheblichem<br />

Ausmaß oder wiederholt erfolgen und bei denen ein Bußgeld von mindestens<br />

350 € zu erwarten ist.<br />

2


Veröffentlichungen<br />

Informationen nach § 40 Absatz 1a LFGB veröffentlicht in <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern<br />

das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in<br />

Abstimmung mit den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise<br />

und kreisfreien Städte (VLÄ) auf seiner Homepage unter<br />

www.lallf.de/Informationen-nach-40-Abs-1a-LFGB.725.0.html .<br />

Auf dem Portal Lebensmittelwarnung.de ( www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmwde/app/process/warnung/start/bvllmwde.p_oeffentlicher_bereich.ss_aktuelle_warnun<br />

gen veröffentlichen die Bundesländer oder das Bundesamt für Verbraucherschutz<br />

und Lebensmittelsicherheit (BVL) öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne<br />

des § 40 Absatz 1 LFGB. In der Regel handelt es sich um Hinweise der zuständigen<br />

Behörden auf eine Information der Öffentlichkeit oder eine Rücknahme- oder Rückrufaktion<br />

durch den Lebensmittelunternehmer. Erfasst werden einschlägige Informationen<br />

über Lebensmittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die in den<br />

angegebenen Bundesländern auf dem Markt sind oder über das Internet verkauft<br />

werden und möglicherweise bereits an Endverbraucher abgegeben wurden.<br />

Das LALLF M-V stellt auf seiner Website unter www.lallf.de/OEffentliche-<br />

Warnungen.520.0.html darüber hinaus Informationen, Hinweise und öffentliche Warnungen<br />

zu Futtermitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mittel zur Verfügung,<br />

die möglicherweise auch an Endverbraucher in <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern abgegeben<br />

worden sind.<br />

Ziel des § 40 Absatz 1a LFGB, aber auch des § 40 Absatz 1 LFGB ist die Verbesserung<br />

der aktiven Information der Öffentlichkeit. Es wird keine Information durch die<br />

Behörden wegen eines Auskunftsersuchens gewährt wie beim IFG, UIG und VIG,<br />

sondern die Behörde veröffentlicht von sich aus Erkenntnisse aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung.<br />

Aktuelle Entwicklungen<br />

Die Rechtsetzung im Produktrecht hat sich in den vergangenen Jahren inhaltlich neu<br />

ausgerichtet. Neben der klassischen Gefahrenabwehr und der Verfolgung und Ahndung<br />

von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen, fand die Information<br />

der Öffentlichkeit durch die Behörden in der Rechtssetzung eine stärkere<br />

Berücksichtigung. Mit den Informationen soll dem Interesse der Verbraucherinnen<br />

und Verbraucher an einer verlässlichen behördlichen Information über das Marktumfeld<br />

Rechnung getragen werden.<br />

Doch ist das derzeitige Informationsangebot ausreichend? In der öffentlichen Debatte<br />

darüber wird kritisiert, ob der Anwendungsbereich eines „<strong>Verbraucherinformation</strong>sgesetzes“<br />

nicht ausreichend sei. So werden insbesondere Informationen über<br />

Dienstleistungen wie z. B. über Gesundheitsleistungen, Versicherungen oder Finanzgeschäfte<br />

durch das VIG nicht abgedeckt.<br />

Freiwillige Informationen<br />

Dem Paradigmenwechsel im gesellschaftlichen Miteinander nach Transparenz, Information<br />

und Rechenschaft folgend, informieren Behörden, Institutionen, Vereine<br />

und Unternehmen zunehmend über sich, ihre Tätigkeit, ihre Dienstleistungen und<br />

Produkte.<br />

3


Behörden bauen ihre Informationsangebote kontinuierlich aus und sind bemüht, sie<br />

auf dem aktuellen Stand zu halten. So bietet z. B. das LALLF auf seiner Homepage<br />

unter www.lallf.de eine Fülle an Informationen, die das breite Arbeitsfeld der Behörde<br />

widerspiegeln. Beispielhaft für eine umfangreiche Umweltinformation in <strong>Mecklenburg</strong>-<br />

Vorpommern ist die Website www.uis-mv.de/cms2/UIS_prod/UIS/index.jsp des Landesamtes<br />

für Umwelt, Naturschutz und Geologie. Bundesbehörden wie das das BVL<br />

( www.bvl.bund.de ) oder das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR <br />

www.bfr.bund.de) informieren ebenso wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und<br />

Arbeitsmedizin (BAUA www.baua.de ) über aus ihrer Sicht verbraucherrelevante<br />

Belange.<br />

Ein breites Informationsangebot bieten naturgemäß Verbraucherverbände. So hält<br />

beispielsweise die <strong>Verbraucherzentrale</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern e. V. Informationen<br />

und Beratungsangebote in den Bereichen Verbraucherrecht, Energie und Bauen,<br />

Lebensmittel und Ernährung, Finanzen, Patientenberatung, Rundfunkgebührenberatung<br />

oder Medienrecht vor ( www.nvzmv.de). Darüber hinaus betreibt der Verein<br />

eine intensive Pressearbeit, die satzungsgemäß die Förderung der Selbsthilfe<br />

von Verbrauchern und die objektive und unabhängige Information und Beratung zum<br />

Ziel hat. Das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de kann helfen, wenn die Aufmachung<br />

oder die Kennzeichnung von Lebensmitteln unklar ist oder vermeintlich in<br />

die Irre führt.<br />

Kenntnis über spezielle Aspekte bestimmter Dienstleistungen oder Produkte besitzen<br />

häufig ausschließlich die anbietenden Unternehmen. Viele Anbieter nutzen entgeltfreie<br />

Telefonnummern, um mit Verbraucherinnen und Verbrauchern ins Gespräch zu<br />

kommen. Internetseiten bieten ebenfalls Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.<br />

Eigeninteresse und Eigenverantwortung der Verbraucher<br />

Eine <strong>Verbraucherinformation</strong>, die den eingangs postulierten Ansprüchen gerecht<br />

wird, kommt nur zustande, wenn sich die Marktbeteiligten mit ihren verschiedenen<br />

Interessenslagen gegenseitig akzeptieren und ernst nehmen.<br />

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten alle Möglichkeiten einer objektiven Information<br />

nutzen. Insbesondere gesetzliche Regelungen haben dazu beigetragen, dass<br />

die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher als Marktteilnehmer gestärkt wurden.<br />

Unterschiede in der Zielrichtung der Informationen müssen erkannt werden. Es<br />

ist offensichtlich, dass Unterschiede zwischen der unabhängigen Verbraucherberatung<br />

und Anbieterinformationen vorhanden sind.<br />

Ein Beitrag von Dr. Bernd Broschewitz, Referatsleiter Verbraucherschutz, Gentechnik, Qualitäts-<br />

und Krisenmanagement, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz<br />

4


Aktuelles<br />

Veranstaltungen/Wettbewerbe<br />

► Ideenwettbewerb „Fürs Leben lernen“ geht in die zweite Runde<br />

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informierte<br />

kürzlich, dass der Ideenwettbewerb "Fürs Leben lehren" demnächst in eine zweite Runde<br />

gehen wird. Der Wettbewerb ist Teil der 2010 von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner<br />

ins Leben gerufenen Initiative "Verbraucherbildung - Konsumkompetenz stärken".<br />

Ab sofort sind Lehramtsstudierende aller Fächer wieder aufgerufen, eigene Konzepte zur<br />

Vermittlung von Alltagskompetenzen für Klassen der Sekundarstufe I einzureichen. Schwerpunktthema<br />

in diesem Jahr ist „Finanzkompetenz“. Einsendeschluss ist der 15. April 2013.<br />

Weitere Informationen zur Teilnahme erhalten Sie unter www.verbraucherkompetenz.de.<br />

Das BMELV bittet ausdrücklich darum, diese Informationen an mögliche Interessenten weiterzuleiten.<br />

► Bundeskongress der lokalen Nachhaltigkeitsinitiativen in Erfurt<br />

Am 15. Oktober 2012 im Kaisersaal in Erfurt sowie am 16. Oktober 2012 im Erfurter Rathaus<br />

findet der 6. Bundesweite Fortbildungs- und Netzwerkkongress für lokale Nachhaltigkeitsinitiativen<br />

statt.<br />

Der Netzwerk21Kongress bietet eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Stärkung<br />

und Vernetzung lokaler Nachhaltigkeitsinitiativen. Er soll ein Ort der kritischen Diskussion<br />

und Weiterbildung für eine nachhaltige Kommunalentwicklung sowohl für die kommunale<br />

Verwaltung, die bürgerschaftlichen Initiativen als auch für die Unternehmen sein, die sich<br />

als Mitgestalter der Regionen sehen.<br />

Anmeldungen sind bis zum 30. September 2012 zu richten an die GRÜNE LIGA Berlin e. V.,<br />

Gudrun Vinzing über anmeldung@netzwerk21kongress.de oder Tel.: 030/4433910. Weitere<br />

Informationen: www.netzwerk21kongress.de/papers/12_programm_netzwerk21kongress.pdf.<br />

► Bayern: 1. Kongress zur Lebensmittelsicherheit in Kulmbach<br />

Am 14. November 2012 veranstaltet das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit<br />

(LGL) erstmals einen Kongress zum Thema Lebensmittelsicherheit.<br />

Veranstaltungsort wird die Dr.-Stammberger-Halle in Kulmbach sein.<br />

Nach der Eröffnung durch Staatsminister Marcel Huber, MdL um 9.45 Uhr soll es in drei Diskussionsrunden<br />

um Fragen der Risikokommunikation, der Arbeit der Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden<br />

sowie der Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus den Krisengeschehen<br />

der jüngeren Vergangenheit (EHEC, Dioxin) gehen.<br />

Der Kongress richtet sich vor allem an Berufsgruppen des Verbraucherschutzes und der Lebensmittel-<br />

sowie Futtermittelüberwachung im Öffentlichen Dienst (u. a. Amtstierärzte, Lebensmittelkontrolleure,<br />

Futtermittelkontrolleure, Veterinärassistenten, Lebensmittelchemiker,<br />

Juristen, Verwaltungskräfte in der Lebensmittelüberwachung), daneben auch an Staatsanwälte,<br />

Polizeibeamte und Zollbeamte des Zollfahndungsamtes, Wissenschaftler sowie sonstige<br />

Fachleute.<br />

Informationen zu der Veranstaltung und zur Anmeldung erhalten Sie über folgenden Link<br />

www.lgl.bayern.de/kongress2012.<br />

5


Publikationen<br />

► Ausgabe 2/2012 der LVG-Information erschienen<br />

Die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern e. V. (LVG) hat<br />

im September die 2. Ausgabe ihrer LVG-Information in diesem Jahr veröffentlicht. Hierin informiert<br />

die LVG auch über Termine und Veranstaltungen im vierten Quartal. Die LVG-<br />

Informationen sind auf dem Internetportal der LVG unter www.lvg-mv.de verfügbar.<br />

Hintergrund: Die LVG regt Maßnahmen zur Gesundheitsförderung für die Bevölkerung des Landes<br />

<strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern an, unterstützt und koordiniert diese oder führt sie selbst durch. Dabei<br />

vertritt sie die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder. Sie möchte alle begleiten, die hauptberuflich<br />

oder ehrenamtlich in der Gesundheitsförderung tätig sind, darunter auch eigenverantwortliche Bürgerinitiativen<br />

und Selbsthilfeaktivitäten auf Landesebene. Die LVG ist nichtstaatlich, überparteilich und<br />

religionsübergreifend. Ihre Ziele sind ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig Die LVG-Geschäftsstelle<br />

hat ihren Sitz in der Wismarschen Straße 170, 19053 Schwerin und ist erreichbar über Tel.<br />

0385-7589-894 und Fax 0385-7589-895.<br />

► BVE stellt Kerndaten zur deutschen Ernährungsindustrie 2012 zur Verfügung<br />

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE, www.bveonline.de)<br />

stellte kürzlich ihr BVE-Informationsangebot "Ernährungsindustrie.2012" vor. Im<br />

kompakten Taschenformat bietet sie die wichtigsten Kerndaten zur Leistung und zum Marktumfeld<br />

des viertgrößten Industriezweigs Deutschlands in übersichtlicher Form.<br />

Demnach ist der Wirtschaftszweig mit mehr als 163 Mrd. Euro Umsatz, 5.960 Betriebe und<br />

550.000 Beschäftigte in 2011 ein wichtiger Faktor für Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung<br />

in Deutschland. Die Branche sichere die tägliche Versorgung der Verbraucher mit qualitativ<br />

hochwertigen und vielfältigen "Mitteln zum Leben", in Deutschland und der Welt. Dies<br />

wolle man gegenüber Gesprächspartnern in Politik, Verwaltung und Medien immer wieder<br />

deutlich machen.<br />

Eine digitale Fassung von "Ernährungsindustrie.2012" finden Sie auf der Website www.bveonline.de/presse/pressemitteilungen/pm-20120921.<br />

Auf Wunsch lässt die BVE Printexemplare<br />

zukommen und steht für Rückfragen zur Verfügung unter Tel. 030-200786143. Ansprechpartnerin<br />

ist Stefanie Lehmann, Referentin Wirtschaftspolitik, slehmann@bve-online.de.<br />

► Aktuelle Mitteilungen aus dem Bundesinstitut für Risikobewertung<br />

Das BfR hat auf seiner Website regelmäßig verbraucherorientierte Hinweise zu einer Vielzahl an<br />

Problemfeldern veröffentlicht. Neu erschienen sind zuletzt:<br />

Erste BfR-Summer School „Von Experten für Experten“<br />

(Presseinformation Nr. 24/2012 des BfR)<br />

www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2012/24/von_experten_fuer_experten__erste<br />

_bfr_summer_school_erfolgreich_abgeschlossen-131141.html<br />

Empfehlung der Nationalen Stillkommission am BfR vom 27. August 2012<br />

www.bfr.bund.de/cm/343/stillen-und-alkoholkonsum-besser-nicht.pdf<br />

Krankheitsausbrüchen 2011 unter Beteiligung von Lebensmitteln<br />

(Stellungnahme 35/2012 des BfR)<br />

www.bfr.bund.de/cm/343/an-krankheitsausbruechen-beteiligte-lebensmittel-indeutschland-im-jahr-2011.pdf<br />

Erreger von Zoonosen in Deutschland im Jahr 2010 (BfR-Wissenschaft Nr. 06/2012)<br />

www.bfr.bund.de/cm/350/erreger-von-zoonosen-in-deutschland-im-jahr-2010.pdf<br />

6


Die Redaktion der <strong>Verbraucherinformation</strong> des Monats September 2012 lag in den Händen<br />

von Kay Schmekel, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.<br />

Anregungen, Fragen und Empfehlungen nehmen wir gerne entgegen. Bitte leiten Sie diese<br />

Informationen auch an interessierte Bürger, Institutionen, Vereine und Verbände weiter.<br />

Zum An- und Abmelden der <strong>Verbraucherinformation</strong>en schreiben Sie eine kurze E-Mail an:<br />

d.subat@lu.mv-regierung.de.<br />

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern<br />

Abteilung Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen<br />

Referat Verbraucherschutz, Gentechnik, Krisen- und Qualitätsmanagement<br />

19048 Schwerin<br />

Hausanschrift: Dreescher Markt 2, 19061 Schwerin<br />

Internet: www.lu.mv-regierung.de<br />

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