Verbraucherinformation - Verbraucherzentrale Mecklenburg ...
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<strong>Verbraucherinformation</strong><br />
des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt<br />
und Verbraucherschutz <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern<br />
=> September-Ausgabe 2012<br />
___________________________________________________________________<br />
<strong>Verbraucherinformation</strong><br />
Informationsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher versus<br />
<strong>Verbraucherinformation</strong>en durch Anbieter, Medien und Behörden<br />
Was versteht man unter <strong>Verbraucherinformation</strong>?<br />
Die <strong>Verbraucherinformation</strong> ist ein wesentliches Element der Verbraucherbildung.<br />
Neben dem gesetzlichen Anspruch auf Information sind es die Informationsangebote<br />
verschiedener Anbieter, die Verbraucherinnen und Verbraucher in ihrer Rolle als<br />
Marktteilnehmer unterstützen sollen, sowie Informationen über die Medien.<br />
Dabei befindet sich die <strong>Verbraucherinformation</strong> in einem Spannungsfeld zwischen<br />
ordnungsgemäßer Rechtsanwendung, verbraucherpolitischen Forderungen, den Interessen<br />
betroffener Unternehmen und den Informationsinteressen bzw. -erwartungen<br />
von Bürgern und Verbänden.<br />
Diesen Ansprüchen gerecht zu werden bedeutet für die <strong>Verbraucherinformation</strong>,<br />
Informationen unaufgeregt und interessengerecht sowie vertrauensvoll, kooperativ<br />
und kommunikativ zu vermitteln.<br />
Der gesetzliche Anspruch<br />
Die Verbraucherpolitik hat einen Rechtsrahmen geschaffen, mit dem einerseits Informationspflichten<br />
der Anbieter zu Produkten und Dienstleistungen und andererseits<br />
Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Herausgabe von Informationen,<br />
die bei Behörden vorliegen, sowie bestimmte Pflichten zur aktiven Information<br />
durch die Behörden erfüllt werden sollen.<br />
So sind beispielsweise die Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln<br />
europaweit einheitlich festgelegt. Hersteller sind verpflichtet, eine Reihe von Angaben<br />
auf dem Etikett in gut lesbarer Form anzubringen ( www.regierung-mv.de -<br />
<strong>Verbraucherinformation</strong> 2/2011).<br />
Die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen bzw. normierte Produktinformationen<br />
sollen die Kaufentscheidung erleichtern, gleichzeitig aber auch vor gesundheitlichen<br />
oder wirtschaftlichen Risiken bei der Anwendung, Nutzung der Produkte<br />
schützen. Beispiele hierfür sind die Kennzeichnung von Gefahrstoffen (<br />
www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/Einstufung-und-<br />
Kennzeichnung/Einstufung-und-Kennzeichnung.html) oder des Energieverbrauchs<br />
( www.umweltbundesamt.de/energie/kennzeichnung/index.htm ).
Ausgestaltung des Rechtsrahmens in Deutschland<br />
und in <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern<br />
Wie auf Bundesebene haben Verbraucherinnen und Verbraucher auch in <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern<br />
verschiedene Möglichkeiten, sich Informationen, die bei Behörden<br />
vorliegen, zu beschaffen. Während das Umweltinformationsgesetz <strong>Mecklenburg</strong>-<br />
Vorpommern (UIG http://mv.juris.de/mv/gesamt/UIG_MV.htm#UIG_MV_rahmen )<br />
und das Informationsfreiheitsgesetz <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern (IFG <br />
http://mv.juris.de/mv/gesamt/InfFrG_MV.htm#InfFrG_MV_P3 ) bzw. UIG und IFG des<br />
Bundes sich auf europäischem Recht bzw. europäischen Empfehlungen gründen, ist<br />
das <strong>Verbraucherinformation</strong>sgesetz des Bundes (VIG <br />
www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Verbraucherschutz/VIG/Gesamttext1Sept20<br />
12.pdf?__blob=publicationFile ) eine rein nationale Regelung.<br />
Das IFG soll den freien Zugang zu in den Behörden vorhandenen Informationen gewähren,<br />
soweit nicht bestimmte Schutzgüter dagegen stehen. Anders als UIG oder<br />
VIG ist der Anwendungsbereich der Informationsfreiheitsgesetze nicht eingegrenzt.<br />
Das UIG sichert den Zugang zu Umweltinformationen. Je nachdem, ob es um Informationen<br />
geht, die bei Bundes- oder Landesbehörden vorliegen, richtet sich diese<br />
nach dem Bundes- oder dem Landesgesetz. Das IFG besitzt zwar den weitest gehenden<br />
Geltungsbereich, jedoch verfügen nicht alle Bundesländer über Informationsfreiheitsgesetze.<br />
Nach dem bundesweit einheitlichen, für Behörden aller Ebenen geltenden VIG können<br />
Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen über Lebensmittel, Futtermittel,<br />
Bedarfsgegenstände (z. B. Geschirr, Kosmetik, Textilien) sowie über Verbraucherprodukte<br />
(z. B. Haushaltsgeräte, Möbel oder Heimwerkerartikel) erhalten. Hierbei<br />
handelt es sich um Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches<br />
sowie um Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes.<br />
Auskunftspflichtige Stellen nach dem VIG sind die Behörden, bei denen die begehrte<br />
Information vorliegt. Die Behörden sind für den Fall, dass eine Anfrage nicht an die<br />
richtige Behörde gerichtet wurde, angehalten, die Anfrage an die zuständige Behörde<br />
weiterzuleiten.<br />
Aktuelle Novelle von VIG und LFGB<br />
Seit dem 1. September 2012 gilt das in seinem Regelungsbereich erweiterte, novellierte<br />
VIG. Informationen über die neuen Regelungen und die Ansprechpartner in<br />
<strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern finden Sie hier <br />
www.regierungmv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/lm/_Service/<br />
Publikationen/index.jsp?&publikid=5270).<br />
Neben der VIG-Novelle gilt seit 1. September 2012 auch eine neue Regelung im Lebensmittel-<br />
und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Nach § 40 Absatz 1a LFGB sind die<br />
zuständigen Behörden verpflichtet, bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher unter<br />
Namensnennung des Verantwortlichen zu informieren über<br />
- Überschreitungen festgelegter Grenzwerte/Höchstgehalte/Höchstmengen im<br />
Anwendungsbereich des LFGB (Lebensmittel und Futtermittel) sowie<br />
- alle sonstigen Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem<br />
Gesundheits- oder Täuschungsschutz dienen, wenn sie in nicht unerheblichem<br />
Ausmaß oder wiederholt erfolgen und bei denen ein Bußgeld von mindestens<br />
350 € zu erwarten ist.<br />
2
Veröffentlichungen<br />
Informationen nach § 40 Absatz 1a LFGB veröffentlicht in <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern<br />
das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in<br />
Abstimmung mit den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise<br />
und kreisfreien Städte (VLÄ) auf seiner Homepage unter<br />
www.lallf.de/Informationen-nach-40-Abs-1a-LFGB.725.0.html .<br />
Auf dem Portal Lebensmittelwarnung.de ( www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmwde/app/process/warnung/start/bvllmwde.p_oeffentlicher_bereich.ss_aktuelle_warnun<br />
gen veröffentlichen die Bundesländer oder das Bundesamt für Verbraucherschutz<br />
und Lebensmittelsicherheit (BVL) öffentliche Warnungen und Informationen im Sinne<br />
des § 40 Absatz 1 LFGB. In der Regel handelt es sich um Hinweise der zuständigen<br />
Behörden auf eine Information der Öffentlichkeit oder eine Rücknahme- oder Rückrufaktion<br />
durch den Lebensmittelunternehmer. Erfasst werden einschlägige Informationen<br />
über Lebensmittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die in den<br />
angegebenen Bundesländern auf dem Markt sind oder über das Internet verkauft<br />
werden und möglicherweise bereits an Endverbraucher abgegeben wurden.<br />
Das LALLF M-V stellt auf seiner Website unter www.lallf.de/OEffentliche-<br />
Warnungen.520.0.html darüber hinaus Informationen, Hinweise und öffentliche Warnungen<br />
zu Futtermitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mittel zur Verfügung,<br />
die möglicherweise auch an Endverbraucher in <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern abgegeben<br />
worden sind.<br />
Ziel des § 40 Absatz 1a LFGB, aber auch des § 40 Absatz 1 LFGB ist die Verbesserung<br />
der aktiven Information der Öffentlichkeit. Es wird keine Information durch die<br />
Behörden wegen eines Auskunftsersuchens gewährt wie beim IFG, UIG und VIG,<br />
sondern die Behörde veröffentlicht von sich aus Erkenntnisse aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung.<br />
Aktuelle Entwicklungen<br />
Die Rechtsetzung im Produktrecht hat sich in den vergangenen Jahren inhaltlich neu<br />
ausgerichtet. Neben der klassischen Gefahrenabwehr und der Verfolgung und Ahndung<br />
von Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen, fand die Information<br />
der Öffentlichkeit durch die Behörden in der Rechtssetzung eine stärkere<br />
Berücksichtigung. Mit den Informationen soll dem Interesse der Verbraucherinnen<br />
und Verbraucher an einer verlässlichen behördlichen Information über das Marktumfeld<br />
Rechnung getragen werden.<br />
Doch ist das derzeitige Informationsangebot ausreichend? In der öffentlichen Debatte<br />
darüber wird kritisiert, ob der Anwendungsbereich eines „<strong>Verbraucherinformation</strong>sgesetzes“<br />
nicht ausreichend sei. So werden insbesondere Informationen über<br />
Dienstleistungen wie z. B. über Gesundheitsleistungen, Versicherungen oder Finanzgeschäfte<br />
durch das VIG nicht abgedeckt.<br />
Freiwillige Informationen<br />
Dem Paradigmenwechsel im gesellschaftlichen Miteinander nach Transparenz, Information<br />
und Rechenschaft folgend, informieren Behörden, Institutionen, Vereine<br />
und Unternehmen zunehmend über sich, ihre Tätigkeit, ihre Dienstleistungen und<br />
Produkte.<br />
3
Behörden bauen ihre Informationsangebote kontinuierlich aus und sind bemüht, sie<br />
auf dem aktuellen Stand zu halten. So bietet z. B. das LALLF auf seiner Homepage<br />
unter www.lallf.de eine Fülle an Informationen, die das breite Arbeitsfeld der Behörde<br />
widerspiegeln. Beispielhaft für eine umfangreiche Umweltinformation in <strong>Mecklenburg</strong>-<br />
Vorpommern ist die Website www.uis-mv.de/cms2/UIS_prod/UIS/index.jsp des Landesamtes<br />
für Umwelt, Naturschutz und Geologie. Bundesbehörden wie das das BVL<br />
( www.bvl.bund.de ) oder das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR <br />
www.bfr.bund.de) informieren ebenso wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und<br />
Arbeitsmedizin (BAUA www.baua.de ) über aus ihrer Sicht verbraucherrelevante<br />
Belange.<br />
Ein breites Informationsangebot bieten naturgemäß Verbraucherverbände. So hält<br />
beispielsweise die <strong>Verbraucherzentrale</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern e. V. Informationen<br />
und Beratungsangebote in den Bereichen Verbraucherrecht, Energie und Bauen,<br />
Lebensmittel und Ernährung, Finanzen, Patientenberatung, Rundfunkgebührenberatung<br />
oder Medienrecht vor ( www.nvzmv.de). Darüber hinaus betreibt der Verein<br />
eine intensive Pressearbeit, die satzungsgemäß die Förderung der Selbsthilfe<br />
von Verbrauchern und die objektive und unabhängige Information und Beratung zum<br />
Ziel hat. Das Internetportal www.lebensmittelklarheit.de kann helfen, wenn die Aufmachung<br />
oder die Kennzeichnung von Lebensmitteln unklar ist oder vermeintlich in<br />
die Irre führt.<br />
Kenntnis über spezielle Aspekte bestimmter Dienstleistungen oder Produkte besitzen<br />
häufig ausschließlich die anbietenden Unternehmen. Viele Anbieter nutzen entgeltfreie<br />
Telefonnummern, um mit Verbraucherinnen und Verbrauchern ins Gespräch zu<br />
kommen. Internetseiten bieten ebenfalls Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.<br />
Eigeninteresse und Eigenverantwortung der Verbraucher<br />
Eine <strong>Verbraucherinformation</strong>, die den eingangs postulierten Ansprüchen gerecht<br />
wird, kommt nur zustande, wenn sich die Marktbeteiligten mit ihren verschiedenen<br />
Interessenslagen gegenseitig akzeptieren und ernst nehmen.<br />
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten alle Möglichkeiten einer objektiven Information<br />
nutzen. Insbesondere gesetzliche Regelungen haben dazu beigetragen, dass<br />
die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher als Marktteilnehmer gestärkt wurden.<br />
Unterschiede in der Zielrichtung der Informationen müssen erkannt werden. Es<br />
ist offensichtlich, dass Unterschiede zwischen der unabhängigen Verbraucherberatung<br />
und Anbieterinformationen vorhanden sind.<br />
Ein Beitrag von Dr. Bernd Broschewitz, Referatsleiter Verbraucherschutz, Gentechnik, Qualitäts-<br />
und Krisenmanagement, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz<br />
4
Aktuelles<br />
Veranstaltungen/Wettbewerbe<br />
► Ideenwettbewerb „Fürs Leben lernen“ geht in die zweite Runde<br />
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informierte<br />
kürzlich, dass der Ideenwettbewerb "Fürs Leben lehren" demnächst in eine zweite Runde<br />
gehen wird. Der Wettbewerb ist Teil der 2010 von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner<br />
ins Leben gerufenen Initiative "Verbraucherbildung - Konsumkompetenz stärken".<br />
Ab sofort sind Lehramtsstudierende aller Fächer wieder aufgerufen, eigene Konzepte zur<br />
Vermittlung von Alltagskompetenzen für Klassen der Sekundarstufe I einzureichen. Schwerpunktthema<br />
in diesem Jahr ist „Finanzkompetenz“. Einsendeschluss ist der 15. April 2013.<br />
Weitere Informationen zur Teilnahme erhalten Sie unter www.verbraucherkompetenz.de.<br />
Das BMELV bittet ausdrücklich darum, diese Informationen an mögliche Interessenten weiterzuleiten.<br />
► Bundeskongress der lokalen Nachhaltigkeitsinitiativen in Erfurt<br />
Am 15. Oktober 2012 im Kaisersaal in Erfurt sowie am 16. Oktober 2012 im Erfurter Rathaus<br />
findet der 6. Bundesweite Fortbildungs- und Netzwerkkongress für lokale Nachhaltigkeitsinitiativen<br />
statt.<br />
Der Netzwerk21Kongress bietet eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Stärkung<br />
und Vernetzung lokaler Nachhaltigkeitsinitiativen. Er soll ein Ort der kritischen Diskussion<br />
und Weiterbildung für eine nachhaltige Kommunalentwicklung sowohl für die kommunale<br />
Verwaltung, die bürgerschaftlichen Initiativen als auch für die Unternehmen sein, die sich<br />
als Mitgestalter der Regionen sehen.<br />
Anmeldungen sind bis zum 30. September 2012 zu richten an die GRÜNE LIGA Berlin e. V.,<br />
Gudrun Vinzing über anmeldung@netzwerk21kongress.de oder Tel.: 030/4433910. Weitere<br />
Informationen: www.netzwerk21kongress.de/papers/12_programm_netzwerk21kongress.pdf.<br />
► Bayern: 1. Kongress zur Lebensmittelsicherheit in Kulmbach<br />
Am 14. November 2012 veranstaltet das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit<br />
(LGL) erstmals einen Kongress zum Thema Lebensmittelsicherheit.<br />
Veranstaltungsort wird die Dr.-Stammberger-Halle in Kulmbach sein.<br />
Nach der Eröffnung durch Staatsminister Marcel Huber, MdL um 9.45 Uhr soll es in drei Diskussionsrunden<br />
um Fragen der Risikokommunikation, der Arbeit der Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden<br />
sowie der Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus den Krisengeschehen<br />
der jüngeren Vergangenheit (EHEC, Dioxin) gehen.<br />
Der Kongress richtet sich vor allem an Berufsgruppen des Verbraucherschutzes und der Lebensmittel-<br />
sowie Futtermittelüberwachung im Öffentlichen Dienst (u. a. Amtstierärzte, Lebensmittelkontrolleure,<br />
Futtermittelkontrolleure, Veterinärassistenten, Lebensmittelchemiker,<br />
Juristen, Verwaltungskräfte in der Lebensmittelüberwachung), daneben auch an Staatsanwälte,<br />
Polizeibeamte und Zollbeamte des Zollfahndungsamtes, Wissenschaftler sowie sonstige<br />
Fachleute.<br />
Informationen zu der Veranstaltung und zur Anmeldung erhalten Sie über folgenden Link<br />
www.lgl.bayern.de/kongress2012.<br />
5
Publikationen<br />
► Ausgabe 2/2012 der LVG-Information erschienen<br />
Die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern e. V. (LVG) hat<br />
im September die 2. Ausgabe ihrer LVG-Information in diesem Jahr veröffentlicht. Hierin informiert<br />
die LVG auch über Termine und Veranstaltungen im vierten Quartal. Die LVG-<br />
Informationen sind auf dem Internetportal der LVG unter www.lvg-mv.de verfügbar.<br />
Hintergrund: Die LVG regt Maßnahmen zur Gesundheitsförderung für die Bevölkerung des Landes<br />
<strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern an, unterstützt und koordiniert diese oder führt sie selbst durch. Dabei<br />
vertritt sie die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder. Sie möchte alle begleiten, die hauptberuflich<br />
oder ehrenamtlich in der Gesundheitsförderung tätig sind, darunter auch eigenverantwortliche Bürgerinitiativen<br />
und Selbsthilfeaktivitäten auf Landesebene. Die LVG ist nichtstaatlich, überparteilich und<br />
religionsübergreifend. Ihre Ziele sind ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig Die LVG-Geschäftsstelle<br />
hat ihren Sitz in der Wismarschen Straße 170, 19053 Schwerin und ist erreichbar über Tel.<br />
0385-7589-894 und Fax 0385-7589-895.<br />
► BVE stellt Kerndaten zur deutschen Ernährungsindustrie 2012 zur Verfügung<br />
Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e. V. (BVE, www.bveonline.de)<br />
stellte kürzlich ihr BVE-Informationsangebot "Ernährungsindustrie.2012" vor. Im<br />
kompakten Taschenformat bietet sie die wichtigsten Kerndaten zur Leistung und zum Marktumfeld<br />
des viertgrößten Industriezweigs Deutschlands in übersichtlicher Form.<br />
Demnach ist der Wirtschaftszweig mit mehr als 163 Mrd. Euro Umsatz, 5.960 Betriebe und<br />
550.000 Beschäftigte in 2011 ein wichtiger Faktor für Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung<br />
in Deutschland. Die Branche sichere die tägliche Versorgung der Verbraucher mit qualitativ<br />
hochwertigen und vielfältigen "Mitteln zum Leben", in Deutschland und der Welt. Dies<br />
wolle man gegenüber Gesprächspartnern in Politik, Verwaltung und Medien immer wieder<br />
deutlich machen.<br />
Eine digitale Fassung von "Ernährungsindustrie.2012" finden Sie auf der Website www.bveonline.de/presse/pressemitteilungen/pm-20120921.<br />
Auf Wunsch lässt die BVE Printexemplare<br />
zukommen und steht für Rückfragen zur Verfügung unter Tel. 030-200786143. Ansprechpartnerin<br />
ist Stefanie Lehmann, Referentin Wirtschaftspolitik, slehmann@bve-online.de.<br />
► Aktuelle Mitteilungen aus dem Bundesinstitut für Risikobewertung<br />
Das BfR hat auf seiner Website regelmäßig verbraucherorientierte Hinweise zu einer Vielzahl an<br />
Problemfeldern veröffentlicht. Neu erschienen sind zuletzt:<br />
Erste BfR-Summer School „Von Experten für Experten“<br />
(Presseinformation Nr. 24/2012 des BfR)<br />
www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2012/24/von_experten_fuer_experten__erste<br />
_bfr_summer_school_erfolgreich_abgeschlossen-131141.html<br />
Empfehlung der Nationalen Stillkommission am BfR vom 27. August 2012<br />
www.bfr.bund.de/cm/343/stillen-und-alkoholkonsum-besser-nicht.pdf<br />
Krankheitsausbrüchen 2011 unter Beteiligung von Lebensmitteln<br />
(Stellungnahme 35/2012 des BfR)<br />
www.bfr.bund.de/cm/343/an-krankheitsausbruechen-beteiligte-lebensmittel-indeutschland-im-jahr-2011.pdf<br />
Erreger von Zoonosen in Deutschland im Jahr 2010 (BfR-Wissenschaft Nr. 06/2012)<br />
www.bfr.bund.de/cm/350/erreger-von-zoonosen-in-deutschland-im-jahr-2010.pdf<br />
6
Die Redaktion der <strong>Verbraucherinformation</strong> des Monats September 2012 lag in den Händen<br />
von Kay Schmekel, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.<br />
Anregungen, Fragen und Empfehlungen nehmen wir gerne entgegen. Bitte leiten Sie diese<br />
Informationen auch an interessierte Bürger, Institutionen, Vereine und Verbände weiter.<br />
Zum An- und Abmelden der <strong>Verbraucherinformation</strong>en schreiben Sie eine kurze E-Mail an:<br />
d.subat@lu.mv-regierung.de.<br />
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern<br />
Abteilung Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen<br />
Referat Verbraucherschutz, Gentechnik, Krisen- und Qualitätsmanagement<br />
19048 Schwerin<br />
Hausanschrift: Dreescher Markt 2, 19061 Schwerin<br />
Internet: www.lu.mv-regierung.de<br />
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