Vereinsordnung Stand 7.2.2009 - Musikverein Biberach an der Riß eV
Vereinsordnung Stand 7.2.2009 - Musikverein Biberach an der Riß eV
Vereinsordnung Stand 7.2.2009 - Musikverein Biberach an der Riß eV
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<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />
<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />
<strong>Vereinsordnung</strong><br />
vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 1
<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />
Dieses Dokument ist eine Sammlung von Beschlüssen <strong>der</strong> Vereinsorg<strong>an</strong>e, die das<br />
Vereinsleben im Detail regeln. Hier dokumentierte Regelungen müssen mit <strong>der</strong> Satzung in<br />
Einkl<strong>an</strong>g sein und dürfen ihr nicht wi<strong>der</strong>sprechen. Im Zweifel gilt die Satzung.<br />
1 Orchester des <strong>Musikverein</strong>s<br />
Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
Der <strong>Musikverein</strong> unterhält <strong>der</strong>zeit zwei Orchester, die folgende Namen tragen:<br />
• Stadtkapelle des <strong>Musikverein</strong>s <strong>Biberach</strong><br />
• Sinfonieorchester des <strong>Musikverein</strong>s <strong>Biberach</strong><br />
2 Beitragsregelung<br />
Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
2.1 för<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>nde Vereinsmitglie<strong>der</strong> zahlen jährlich folgende Beiträge:<br />
Einzelbeitrag 20 €<br />
Familienbeitrag 26 €<br />
Gönnerbeitrag 100 €<br />
2.2 aktive Mitglie<strong>der</strong><br />
Aktive Vereinsmitglie<strong>der</strong> sind beitragsfrei.<br />
2.3 Ehrenmitglie<strong>der</strong><br />
Ehrenmitglie<strong>der</strong> sind beitragsfrei.<br />
3 Eintrittspreisregelung<br />
Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Vorst<strong>an</strong>d<br />
3.1 Konzerte in <strong>der</strong> Stadthalle o<strong>der</strong> Gigelberghalle<br />
Ermäßigung erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende, Grundwehr- und Zivildienstleistende.<br />
Inhaber eines Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweises mit dem Hinweis B, sowie<br />
Rollstuhlfahrer zahlen den vollen Preis. Die Begleitpersonen erhalten freien Eintritt.<br />
3.1.1 Herbstkonzert<br />
Vorverkauf 9 € (ermäßigt 4,50 €)<br />
Abendkasse 11 € (ermäßigt 5,50 €)<br />
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<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />
3.1.2 Neujahrskonzert<br />
Vorverkauf 12 € (ermäßigt 6,00 €)<br />
Abendkasse 14 € (ermäßigt 7,00 €)<br />
3.2 Dreikönigskonzert<br />
Einheitspreis 3 €<br />
3.3 Open Air Konzerte<br />
3.3.1 Marktplatz<br />
Der Marktplatz wird abgesperrt und es werden Bänke aufgestellt.<br />
Einheitspreis 5 €, Schüler frei<br />
3.3.2 Wiel<strong>an</strong>dpark und Spitalhof<br />
Einheitspreis 3 €, Schüler frei<br />
4 Preise für Aussch<strong>an</strong>k<br />
Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Vorst<strong>an</strong>d<br />
Glas Sekt 2,00 €<br />
Glas Wein 3,00 €<br />
Flasche Bier 2,00 €<br />
Flasche Anti-Alkoholisches 1,50 €<br />
5 Ermäßigungs- und Freikartenregelung<br />
Beschlussfassende Org<strong>an</strong>e:<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung für Ermäßigungs- und Freikarten <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />
Vorst<strong>an</strong>d für Ermäßigungs- und Freikarten <strong>der</strong> Nichtmitglie<strong>der</strong><br />
Die Frei- und Ermäßigungskarten gelten ausnahmslos bei allen vom <strong>Musikverein</strong> allein<br />
ver<strong>an</strong>stalteten Konzerten. Bei Ver<strong>an</strong>staltungen, die in Kooperation mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en Vereinen und<br />
Org<strong>an</strong>isationen durchgeführt werden gelten die Frei- und Ermäßigungskarten nicht.<br />
För<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong> mit Einzelbeitrag: jährlich 4 Ermäßigungskarten 50%<br />
För<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong> mit Familienbeitrag: jährlich 6 Ermäßigungskarten 50%<br />
Gönnermitglie<strong>der</strong>: zwei VIP-Freikarten pro Konzert mit schriftlicher Einladung,<br />
und außerdem jährlich 2 Freikarten<br />
Jugendsinfonieorchester und Kleine Schützenmusik: 1 Jugendfreikarte pro Konzert<br />
aktive Mitglie<strong>der</strong>: jährlich 2 Freikarten und 4 Ermäßigungskarten 50%<br />
vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 3
<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />
Ehrenmitglie<strong>der</strong>: zwei VIP-Freikarten pro Konzert und eine schriftliche Einladung<br />
Vorstände: zwei VIP-Freikarten pro Konzert und eine schriftliche Einladung<br />
Ehrengäste: zwei VIP-Freikarten pro Konzert und eine schriftliche Einladung<br />
Witwen und Witwer von l<strong>an</strong>gjährigen aktiven Musikern erhalten jährlich 4 Ermäßigungskarten<br />
50% und zu jedem Konzert eine schriftliche Einladung.<br />
Für VIP-Freikarten sind für Gigelberghalle und Stadthalle bevorzugte Plätze vorreserviert.<br />
Diese Vorreservierung gilt nur bis eine Woche vor dem Konzert im Vorverkauf, d<strong>an</strong>ach<br />
werden vorreservierte Karten verkauft.<br />
Normale Freikarten beinhalten keine Vorreservierung.<br />
6 Regelung für Ehrungen<br />
6.1 Ehrungen durch den Verein<br />
Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
L<strong>an</strong>gjährige aktive Mitglie<strong>der</strong> erhalten vom Verein folgende Ehrungen:<br />
Mitgliedschaft MVB Ehrennadel Urkunde<br />
10 Jahre Bronze x<br />
25 Jahre Silber x<br />
40 Jahre Gold x<br />
Eine eventuell vor<strong>an</strong>geg<strong>an</strong>gene Mitgliedschaft in <strong>der</strong> Kleinen Schützenmusik <strong>Biberach</strong> o<strong>der</strong><br />
im Jugendsinfonieorchester wird bei Vereinseintritt auf die Mitgliedszeit im <strong>Musikverein</strong><br />
<strong>an</strong>gerechnet.<br />
Ehrenmitglie<strong>der</strong> und Persönlichkeiten, die sich um den Verein o<strong>der</strong> um die Musik beson<strong>der</strong>s<br />
verdient gemacht haben, können auf Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung ebenfalls mit<br />
den Ehrenzeichen des Vereins ausgezeichnet werden.<br />
6.2 Ehrungen durch den Blasmusikverb<strong>an</strong>d<br />
Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
Die Ehrennadeln des Blasmusikverb<strong>an</strong>des Baden-Württemberg werden ausschließlich für<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Stadtkapelle be<strong>an</strong>tragt.<br />
Mitgliedschaft Verb<strong>an</strong>d Ehrennadel<br />
10 Jahre Ehrennadel in Bronze<br />
20 Jahre Ehrennadel in Silber<br />
30 Jahre Ehrennadel in Gold mit Urkunde<br />
40 Jahre Ehrennadel in Diam<strong>an</strong>t mit Urkunde<br />
50 Jahre Ehrennadel in Diam<strong>an</strong>t mit Jahreszahl und Ehrenbrief<br />
60 Jahre Ehrennadel in Diam<strong>an</strong>t mit Jahreszahl und Ehrenbrief<br />
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<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />
6.3 Anerkennung für hun<strong>der</strong>tprozentigen Probenbesuch<br />
Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Vorst<strong>an</strong>d<br />
Aktive mit hun<strong>der</strong>tprozentigem Probenbesuch erhalten eine Anerkennung. Aktivitäten in<br />
<strong>an</strong><strong>der</strong>en Vereinsensembles o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Besuch von Ver<strong>an</strong>staltungen im Auftrag des Vereins<br />
gelten als besuchte Probe.<br />
6.4 Anerkennung für beson<strong>der</strong>es Engagement<br />
Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Vorst<strong>an</strong>d<br />
Dem Vorst<strong>an</strong>d obliegt die Pflege <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> und die Honorierung von beson<strong>der</strong>em<br />
Engagement.<br />
7 Org<strong>an</strong>isation von Konzerten<br />
Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Vorst<strong>an</strong>d<br />
Für die Org<strong>an</strong>isation von Konzerten ist jeweils ein Projektleiter ver<strong>an</strong>twortlich. Wird vom<br />
Vorst<strong>an</strong>d nichts <strong>an</strong><strong>der</strong>es festgelegt, so übernimmt diese Rolle <strong>der</strong> Geschäftsführer.<br />
Die Durchführung <strong>der</strong> Konzerte erfolgt stets nach folgendem Ablauf:<br />
7.1 Pl<strong>an</strong>ung<br />
Der Projektleiter erstellt einvernehmlich mit dem Vorst<strong>an</strong>d eine Ablaufpl<strong>an</strong>ung mit<br />
Budgetpl<strong>an</strong>. Der Pl<strong>an</strong> wird vom Vorst<strong>an</strong>d verabschiedet, die Beauftragung <strong>der</strong> Liefer<strong>an</strong>ten<br />
wird beschlossen.<br />
7.2 Durchführung<br />
Nach erfolgter Beauftragung <strong>der</strong> Liefer<strong>an</strong>ten sind keine Än<strong>der</strong>ungen mehr möglich. Der<br />
Projektleiter führt die Konzertvorbereitungen gemäß dem verabschiedeten Pl<strong>an</strong> durch. Sind<br />
dennoch Pl<strong>an</strong>korrekturen zwingend erfor<strong>der</strong>lich, so bedürfen diese <strong>der</strong> Zustimmung des<br />
Vorst<strong>an</strong>ds. Wenn es zu keiner Einigung kommt o<strong>der</strong> wenn eine rasche Entscheidung<br />
erfor<strong>der</strong>lich ist, so entscheidet in dieser Phase <strong>der</strong> Projektleiter allein.<br />
8 Regelung für Musikinstrumente<br />
Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Ausschuss<br />
8.1 Anlass<br />
Der <strong>Musikverein</strong> unterhält eine Reihe von vereinseigenen Musikinstrumenten<br />
(Vereinsinstrumente) und Musikinstrumenten-Zubehör.<br />
8.2 Anschaffung von Musikinstrumenten<br />
Über die Anschaffung von Musikinstrumenten entscheidet <strong>der</strong> Vorst<strong>an</strong>d auf Vorschlag des<br />
musikalischen Leiters.<br />
Der <strong>Musikverein</strong> erwartet von seinen Mitglie<strong>der</strong>n, dass sie ihre eigenen Instrumente samt<br />
Zubehör mitbringen. Nur in Ausnahmefällen schafft <strong>der</strong> <strong>Musikverein</strong> fehlende<br />
Musikinstrumente <strong>an</strong>. Damit verbindet <strong>der</strong> <strong>Musikverein</strong> das Ziel, durch geeignete Anreize zu<br />
vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 5
<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />
erreichen, dass weniger attraktive aber dennoch wichtige Musikinstrumente in den<br />
Orchestern gespielt werden. Insbeson<strong>der</strong>e h<strong>an</strong>delt es sich um:<br />
8.2.1 Instumente, die nicht nach Hause tr<strong>an</strong>sportiert werden können<br />
Diese Instrumente samt Zubehör werden nicht dauerhaft verliehen.<br />
Beispiel: Schlagzeug<br />
8.2.2 Instrumente, die nicht dauernd im Orchester besetzt sind<br />
Diese Instrumente samt Zubehör werden nicht dauerhaft verliehen.<br />
Beispiel: Kontrafagott<br />
8.2.3 Instrumente, <strong>der</strong>en Anschaffung beson<strong>der</strong>s teuer ist<br />
Diese Instrumente werden <strong>an</strong> aktive Mitglie<strong>der</strong> verliehen. Es wird ein Leihvertrag<br />
abgeschlossen, den <strong>der</strong> <strong>Musikverein</strong> je<strong>der</strong>zeit kündigen k<strong>an</strong>n. Das erfor<strong>der</strong>liche Zubehör<br />
beschafft <strong>der</strong> Leihnehmer auf eigene Kosten.<br />
Beispiel:Tuba<br />
8.3 Verkauf von Musikinstrumenten<br />
Über den Verkauf von Musikinstrumenten entscheidet <strong>der</strong> Vorst<strong>an</strong>d.<br />
Der <strong>Musikverein</strong> k<strong>an</strong>n die Vereinsinstrumente den aktiven Mitglie<strong>der</strong>n zum Kauf <strong>an</strong>bieten,<br />
frühestens d<strong>an</strong>n, wenn die Abschreibungszeit verstrichen ist (Blasinstrumente 5 Jahre,<br />
Streichinstrumente 10 Jahre). Die Festlegung des Verkaufspreises durch den Vorst<strong>an</strong>d<br />
erfolgt auf Basis <strong>der</strong> Kostenschätzung eines <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten Musik-Fachgeschäftes.<br />
Spendet ein aktives Mitglied mindestens 10% des Kaufpreises während o<strong>der</strong> nach Ablauf<br />
<strong>der</strong> Abschreibungszeit, so erhält es ein Vorkaufsrecht, ein verbindliches Kauf<strong>an</strong>gebot des<br />
<strong>Musikverein</strong>s für einen gemeinsam festgelegten Kaufzeitpunkt. Das Vorkaufsrecht beinhaltet<br />
auch ein Spielrecht auf dem Instrument bis zum Kaufzeitpunkt und gilt nur, sol<strong>an</strong>ge eine<br />
Vereinsmitgliedschaft besteht und das Instrument tatsächlich in einem <strong>der</strong> Orchester gespielt<br />
wird.<br />
8.4 Reparatur von Musikinstrumenten<br />
Der <strong>Musikverein</strong> beteiligt sich nicht <strong>an</strong> den laufenden Kosten und den Kosten für fällige<br />
Reparaturen und Unterhaltungsmaßnahmen. Dies gilt für Vereins-, wie für Privatinstrumente.<br />
Der Leihnehmer ver<strong>an</strong>laßt selbst notwendig gewordene fachmännische Reparaturen auf<br />
eigene Rechnung.<br />
Eine Ausnahme hiervon bilden die nicht dauerhaft verliehenen Instrumente (siehe<br />
8.2.1 und 8.2.2 .). Hier ver<strong>an</strong>laßt <strong>der</strong> Instrumentenwart notwendige<br />
Reparaturen auf Rechnung des <strong>Musikverein</strong>s.<br />
Härtefälle werden durch den Vorst<strong>an</strong>d geregelt.<br />
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<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />
8.5 Verleihung von Musikinstrumenten<br />
8.5.1 Allgemeine Regeln<br />
Die Regelungen zur Überlassung von Instrumenten werden vom Vorst<strong>an</strong>d festgelegt.<br />
Vereinseigene Musikinstrumente werden den aktiven Mitglie<strong>der</strong>n kostenfrei zur Nutzung<br />
überlassen. Bei Nichtbedarf werden die Instrumente kostenfrei <strong>der</strong> Musikschule zur Nutzung<br />
in den Jugendorchestern und in <strong>der</strong> Ausbildung überlassen.<br />
8.5.2 Übergabe des Instruments<br />
Die Übergabe wird vom Instrumentenwart o<strong>der</strong> seinem Stellvertreter vorgenommen. Bei <strong>der</strong><br />
Übergabe wird ein Leihvertrag geschlossen. In dem Leihvertrag werden bereits vorh<strong>an</strong>dene<br />
Mängel aufgenommen und ggf. beson<strong>der</strong>e Regelungen für die Inst<strong>an</strong>dsetzung getroffen.<br />
Falls <strong>der</strong> Leihnehmer in <strong>der</strong> Folgezeit weitere Mängel feststellt, sind diese unverzüglich dem<br />
Instrumentenwart <strong>an</strong>zuzeigen. Die Anzeigefrist für <strong>der</strong>artige Mängel endet 6 Wochen nach<br />
Erhalt des Instruments.<br />
8.5.3 Pflichten des Leihnehmers<br />
Die Instrumente sind schonend zu beh<strong>an</strong>deln. Je<strong>der</strong> Leihnehmer ist verpflichtet, ständig für<br />
einen ordnungsgemäßen und spielbaren Zust<strong>an</strong>d zu sorgen. Diese Verpflichtung schließt<br />
ein, dass Schäden durch Abnutzung o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse fachmännisch und auf<br />
eigene Kosten behoben werden.<br />
8.5.4 Rückgabe des Instruments<br />
Die verliehenen Instrumente werden <strong>an</strong> den Instrumentenwart o<strong>der</strong> seinen Stellvertreter<br />
zurückgegeben. Die Instrumente werden im m<strong>an</strong>gelfreien Zust<strong>an</strong>d übergeben. Über die<br />
Rückgabe wird ein Protokoll <strong>an</strong>gefertigt, in dem <strong>der</strong> Zust<strong>an</strong>d des Instruments und ggf.<br />
Beson<strong>der</strong>heiten vermerkt sind.<br />
8.5.5 bereits verliehene Instrumente<br />
Auch für vor dem 4.4.2006 (Inkrafttreten dieser Regelung) bereits verliehene Instrumente tritt<br />
Kapitel 8 <strong>der</strong> <strong>Vereinsordnung</strong> in Kraft. Die betroffenen Leihnehmer werden<br />
vom Instrumentenwart schriftlich informiert und es wird auf Basis dieser <strong>Vereinsordnung</strong> ein<br />
aktueller Leihvertrag geschlossen.<br />
8.6 Versicherung<br />
Für alle vereinseigenen Instrumente, <strong>der</strong>en Wie<strong>der</strong>beschaffungswert über 750€ liegt,<br />
schließt <strong>der</strong> <strong>Musikverein</strong> eine Versicherung ab und trägt hierfür die Kosten.<br />
9 Entschädigung für Musiker<br />
Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Vorst<strong>an</strong>d<br />
9.1 Aushilfen<br />
Für die Entschädigungen von Aushilfen werden in <strong>der</strong> Regel folgende<br />
Aufw<strong>an</strong>dsentschädigungen bezahlt:<br />
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<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />
Probe (in <strong>der</strong> Regel 2 Stunden a 60 min) 30 €<br />
Konzert (mit Anspielprobe) 50 €<br />
Für die Fahrtkosten wird eine Entschädigung in Höhe <strong>der</strong> Bahnkosten 2.Klasse, jedoch<br />
maximal 25 € pro Termin gewährt.<br />
Für Solisten wird in <strong>der</strong> Regel eine Gage in Höhe bis 200 € und ein Fahrtkostenersatz von<br />
bis 150 € gewährt.<br />
9.2 Vizedirigenten<br />
Für die Entschädigungen von Vizedirigenten werden folgende Aufw<strong>an</strong>dsentschädigungen<br />
bezahlt (auch <strong>an</strong> Vereinsmitglie<strong>der</strong>):<br />
Registerprobe (in <strong>der</strong> Regel 2 Stunden a 60 min) 40 €<br />
Gesamtprobe (in <strong>der</strong> Regel 2 Stunden a 60 min) 50 €<br />
Konzert (mit Anspielprobe) 100 €<br />
9.3 musikalischer Leiter<br />
Bei Einsätzen außerhalb von <strong>Biberach</strong> ist <strong>der</strong> musikalische Leiter Gast des <strong>Musikverein</strong>s. Bei<br />
Reisen in die Partnerstädte werden laut Schreiben von Kulturdezernent Dr.Biege vom<br />
19.2.2008 die Reisespesen von <strong>der</strong> Stadt übernommen.<br />
10 Aufgabenbeschreibung für Funktionen im Verein<br />
Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Vorst<strong>an</strong>d<br />
10.1 Vorsitzen<strong>der</strong><br />
Kontaktpflege mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens<br />
Kontaktpflege mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en Vereinen<br />
Akquisition von Sponsoren<br />
Akquisition von passiven Mitglie<strong>der</strong>n<br />
Erarbeitung von Konzepten zur Vereinspolitik<br />
Reden und Ansprachen<br />
Pflege Ehrenmitglie<strong>der</strong> (Einladungen, Geburtstags-Laudationes)<br />
Laudationes bei Ehrungen<br />
Nachrufen<br />
10.2 Geschäftsführer<br />
Korrespondenz nach außen<br />
Org<strong>an</strong>isation von Konzerten<br />
Auftragserteilungen<br />
Verträge<br />
Mitglie<strong>der</strong>-Rundbriefe<br />
Frei- und Ermäßigungskarten<br />
Konzert-Einladungen und VIP-Freikarten<br />
vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 8
<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />
Koordination Pressearbeit: Vorberichte und Werbung<br />
Plakate und Programme<br />
Pflege <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>-Datenb<strong>an</strong>k<br />
Mitglie<strong>der</strong>meldung BVBW<br />
Unterschriftenregelung: zwei Unterschriften (Vorsitzen<strong>der</strong> und Geschäftsführer) bei<br />
• Einladungen zu Sitzungen <strong>der</strong> Vereinsorg<strong>an</strong>e<br />
• Einladungen zu Konzerten<br />
• Mitglie<strong>der</strong>rundbriefe<br />
10.3 musikalischer Leiter<br />
ernennt Vizedirigenten<br />
liefert Informationen zum Pressetext von Konzertver<strong>an</strong>staltungen<br />
liefert Informationen zum Konzertprogramm<br />
ist ver<strong>an</strong>twortlich für die Her<strong>an</strong>ziehung von Musikernachwuchs<br />
beurteilt ob Aktive ihren musikalischen Pflichten nachkommen<br />
schlägt dem Vorst<strong>an</strong>d das musikalische Jahresprogramm vor<br />
kümmert sich um die Konzertsaal-Buchungen<br />
10.4 Schriftführer<br />
protokolliert Vorst<strong>an</strong>dssitzungen, Ausschusssitzungen, Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
Vereinsarbeit nach innen und außen tr<strong>an</strong>sparent machen<br />
Vereinschronik (incl Foto, Video, Audio)<br />
Gema-Meldungen beim BVBW<br />
Koordination Pressearbeit: Nachberichte<br />
10.5 Kassierer<br />
Haushaltspl<strong>an</strong> erstellen<br />
Kassenbericht erstellen<br />
Steuerfragen<br />
Buchführung<br />
- Beiträge einziehen<br />
- Rechnungen schreiben<br />
- Mahnungen schreiben<br />
- Rechnungen zahlen<br />
Spendenbescheinigungen<br />
Kosten<strong>an</strong>alyse und Risiko<strong>an</strong>alyse von Ver<strong>an</strong>staltungen und Unternehmungen<br />
10.6 Pressewarte Sinfonieorchester und Stadtkapelle<br />
werden vom Vorst<strong>an</strong>d ern<strong>an</strong>nt<br />
arbeiten dem Vorst<strong>an</strong>d zu<br />
- Absprache Pressearbeit für Werbung und Vorberichte mit dem Geschäftsführer<br />
- Absprache Pressearbeit für Nachberichte mit dem Schriftführer<br />
- Mitarbeit <strong>an</strong> Vereinschronik zur Dokumentation des Vereinslebens<br />
- Mitgestaltung Internetauftritt<br />
- Mitarbeit bei Information <strong>der</strong> Lokalpresse<br />
vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 9
<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />
- Mitarbeit bei <strong>der</strong> Verfassung von Presseberichten<br />
10.7 Orchestervorstände<br />
Mitglie<strong>der</strong>pflege<br />
- persönlicher Kontakt zu den Aktiven des Orchesters<br />
- Sammlung musikalischer Lebensläufe <strong>der</strong> Aktiven<br />
- Geburtstags<strong>an</strong>sprachen<br />
- Hochzeits<strong>an</strong>sprachen<br />
- Zu- und Abgänge von Orchestermitglie<strong>der</strong>n <strong>an</strong> Vorst<strong>an</strong>d berichten<br />
Mitglie<strong>der</strong>führung<br />
- motivieren Mitglie<strong>der</strong><br />
- delegieren Aufgaben<br />
- leiten Helfereinsätze<br />
Konzerte<br />
- org<strong>an</strong>isieren Konzerte in Absprache mit dem Geschäftsführer<br />
- erstellen Bestuhlungspl<strong>an</strong><br />
- koordinieren Tr<strong>an</strong>sporte und Aufbauten des Orchesters auf <strong>der</strong> Bühne<br />
- org<strong>an</strong>isieren Pausenbewirtung<br />
- org<strong>an</strong>isieren Saaldekoration und Blumensträuße für Dirigent und Solisten<br />
Nachwuchssicherung<br />
- Kontakt zu Jugendorchestern<br />
- Jugend integrieren<br />
Ehrungen<br />
- Vorbereitung <strong>der</strong> Ehrungen vom Verein und vom BVBW<br />
- Beschaffung <strong>der</strong> Ehrennadeln<br />
- Drucken und Rahmen <strong>der</strong> Urkunden<br />
10.8 Notenwarte Sinfonieorchester und Stadtkapelle<br />
werden vom Orchesterausschuss ern<strong>an</strong>nt<br />
berichten <strong>an</strong> Orchestervorst<strong>an</strong>d<br />
liefern Informationen für Gema-Meldung<br />
Versorgung <strong>der</strong> Aktiven mit Notenmaterial<br />
- Kennzeichnen<br />
- Austeilen<br />
- Einsammeln<br />
Verwaltung des Notenarchivs<br />
Pflege <strong>der</strong> Notendatenb<strong>an</strong>k<br />
10.9 Listenführer Sinfonieorchester und Stadtkapelle<br />
werden vom Orchesterausschuss ern<strong>an</strong>nt<br />
berichten <strong>an</strong> Orchestervorst<strong>an</strong>d<br />
Anwesenheitsliste für Proben und Aufführungen führen<br />
Mitarbeit bei <strong>der</strong> Erfassung von Zu- und Abgänge von Orchestermitglie<strong>der</strong>n<br />
- Stammdaten neuer Mitglie<strong>der</strong> einfor<strong>der</strong>n und <strong>an</strong> Orchestervorst<strong>an</strong>d abliefern<br />
- Abg<strong>an</strong>g von Mitglie<strong>der</strong>n <strong>an</strong> Orchestervorst<strong>an</strong>d melden<br />
vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 10
<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />
10.10 Uniformenwart<br />
wird vom Vorst<strong>an</strong>d ern<strong>an</strong>nt<br />
berichtet <strong>an</strong> Vorst<strong>an</strong>d<br />
Uniformausleihe verwalten<br />
- Uniformenausgabe<br />
- Nutzungsvertrag unterschreiben lassen incl Abbucherlaubnis Kaution<br />
- Uniformenrücknahme mit Kontrolle<br />
- Daten Uniformnutzung <strong>an</strong> Vorst<strong>an</strong>d melden<br />
Uniformenlager verwalten<br />
- regelmäßige Inventur<br />
Uniformen nach Rücksprache mit Vorst<strong>an</strong>d nachbestellen<br />
10.11 Instrumentenwart<br />
wird vom Vorst<strong>an</strong>d ern<strong>an</strong>nt<br />
berichtet <strong>an</strong> Vorst<strong>an</strong>d<br />
Instrumentenausleihe verwalten<br />
- Instrumentenausgabe mit Protokoll<br />
- Nutzungsvertrag unterschreiben lassen<br />
- Instrumentenrücknahme mit Protokoll<br />
- Daten Instrumentennutzung <strong>an</strong> Vorst<strong>an</strong>d melden<br />
nicht ausgeliehene Instrumente verwalten<br />
- regelmäßige Inventur<br />
- Instrumente bei Bedarf reparieren lassen<br />
Instrumentenlager verwalten<br />
- regelmäßige Inventur<br />
Instrumente einkaufen<br />
Instrumente verkaufen<br />
11 Jugendorchesterinitiative<br />
Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Ausschuss<br />
Die Stadtverwaltung <strong>Biberach</strong> (Kulturdezernat als Träger <strong>der</strong> Bruno-Frey-Musikschule), die<br />
Schützendirektion <strong>Biberach</strong> und <strong>der</strong> <strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V. haben am 11.April<br />
2006 eine engere Zusammenarbeit in <strong>der</strong> musikalischen Orchesterausbildung beschlossen<br />
und eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet. Die <strong>Biberach</strong>er Jugendorchester<br />
werden demnach als Orchester <strong>der</strong> Bruno-Frey-Musikschule geführt. Je<strong>der</strong> Partner engagiert<br />
sich im Rahmen seiner Möglichkeiten. Der <strong>Musikverein</strong> bindet die Jugendorchester in das<br />
<strong>Biberach</strong>er Konzertleben ein und engagiert sich insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Org<strong>an</strong>isation und<br />
Durchführung von Konzerten.<br />
Für die operative Umsetzung <strong>der</strong> gemeinsamen Jugendorchesterfin<strong>an</strong>zierung wurde im<br />
Rahmen dieser Kooperation am 28.2.2007 ein "För<strong>der</strong>verein <strong>Biberach</strong>er<br />
Jugendorchesterinitiative e.V." gegründet. Zweck des Vereins ist die ideelle und fin<strong>an</strong>zielle<br />
För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Jugendorchester <strong>der</strong> Bruno-Frey-Musikschule <strong>Biberach</strong>. Geför<strong>der</strong>t werden<br />
insbeson<strong>der</strong>e die Konzertver<strong>an</strong>staltungen <strong>der</strong> Jugendorchester einschließlich ihrer<br />
Vorbereitung, aber auch die Jugendarbeit in den Orchestern, welche die Orchestermitglie<strong>der</strong><br />
binden und auf ein späteres Vereinsleben vorbereiten soll.<br />
vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 11
<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />
Der Vorst<strong>an</strong>d des För<strong>der</strong>vereins setzt sich zusammen aus<br />
• dem Leiter <strong>der</strong> Bruno-Frey-Musikschule<br />
• einem Bevollmächtigten <strong>der</strong> Schützendirektion<br />
• einem Bevollmächtigten des <strong>Musikverein</strong>s<br />
Der Geschäftsführer des <strong>Musikverein</strong>s vertritt den <strong>Musikverein</strong> im Vorst<strong>an</strong>d des Vereins<br />
För<strong>der</strong>vereins <strong>Biberach</strong>er Jugendorchesterinitiative.<br />
12 kooperierende Orchester<br />
Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Ausschuss<br />
Der <strong>Musikverein</strong> betrachtet folgende Orchester als kooperierende Orchester:<br />
• Kleine Schützenmusik<br />
• <strong>Biberach</strong>er Jugendsinfonieorchester<br />
Gemäß Satzung sind die Leiter dieser kooperierenden Orchester Mitglie<strong>der</strong> im Ausschuss<br />
des <strong>Musikverein</strong>s.<br />
vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 12
<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />
13 Anlagen<br />
13.1 Beitrittserklärung für neue Mitglie<strong>der</strong><br />
Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum <strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V. als<br />
passives Mitglied mit Einzelbeitrag (<strong>der</strong>zeit 20 € pro Jahr)<br />
Familienbeitrag (<strong>der</strong>zeit 26 € pro Jahr)<br />
aktives Mitglied des Sinfonieorchesters (<strong>der</strong>zeit beitragsfrei)<br />
persönliche Daten:<br />
Vorname<br />
Name<br />
Titel<br />
Straße + Nummer<br />
PLZ + Ort<br />
Geburtsdatum<br />
Email-Adresse<br />
Telefon<br />
Mobiltelefon<br />
<strong>der</strong> Stadtkapelle (<strong>der</strong>zeit beitragsfrei)<br />
Die Satzung des Vereins und die <strong>Vereinsordnung</strong> (unter www.mvbiberach.de) habe ich zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
Ort Datum Unterschrift<br />
bei Min<strong>der</strong>jährigen: Unterschrift des gesetzlichen Vertreters<br />
vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 13
<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />
Abbuchungserlaubnis (für aktive Mitglie<strong>der</strong> optional):<br />
Ich ermächtige den <strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> wi<strong>der</strong>ruflich fällig werdende Beiträge per<br />
B<strong>an</strong>keinzug meinem Konto zu belasten.<br />
Kreditinstitut<br />
Kontonummer<br />
B<strong>an</strong>kleitzahl<br />
Kontoinhaber<br />
Unterschrift Kontoinhaber<br />
weitere Daten für aktive Mitglie<strong>der</strong>:<br />
Instrument<br />
Mitgliedschaft in kooperierenden Orchestern<br />
Jugendsinfonieorchester von<br />
Kleine Schützenmusik von<br />
Mitgliedschaft in sonstigen Orchestern<br />
von<br />
vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 14<br />
bis<br />
bis<br />
bis
<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />
13.2 Merkblatt für aktive Mitglie<strong>der</strong><br />
Der <strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> unterhält zwei Orchester: das Sinfonieorchester und die<br />
Stadtkapelle. Die ca. 120 aktiven Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Musikverein</strong>s werden unterstützt durch<br />
ebenfalls ca. 120 passive Mitglie<strong>der</strong>.<br />
Für die Jugendarbeit engagiert sich <strong>der</strong> <strong>Musikverein</strong> im Rahmen einer Kooperation zwischen<br />
Schützendirektion, Musikschule und <strong>Musikverein</strong>. Das Jugendsinfonieorchester, die Kleine<br />
Schützenmusik und weitere Jugendorchester sind über die Jugendorchesterinitiative (JOI)<br />
<strong>an</strong>gebunden.<br />
Die Vereinsvorstände des <strong>Musikverein</strong>s<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> Werner Krug<br />
Geschäftsführer Markus Bulling<br />
Kassierer Rol<strong>an</strong>d Gütt<br />
Schriftführer Jürgen Haas<br />
Musikalischer Leiter Andreas Winter<br />
Orchestervorst<strong>an</strong>d Sinfonieorchester Klaus Pfalzer<br />
Orchestervorst<strong>an</strong>d Stadtkapelle Werner Feuerer<br />
Ansprechpartner des Sinfonieorchesters<br />
Orchestervorst<strong>an</strong>d Klaus Pfalzer<br />
Stellvertreter Edgar Finkbeiner<br />
weitere Ausschussmitglie<strong>der</strong> Kristina Kopp<br />
Beate Nonn<br />
Esther Pfalzer<br />
Ansprechpartner <strong>der</strong> Stadtkapelle<br />
Orchestervorst<strong>an</strong>d Werner Feuerer<br />
Stellvertreter Klaus Geyer<br />
weitere Ausschussmitglie<strong>der</strong> Ralph Gu<strong>der</strong>lei<br />
S<strong>an</strong>dra Haag<br />
Wolfg<strong>an</strong>g Fritzenschaft<br />
Homepage<br />
Alle wichtigen Informationen werden in <strong>der</strong> Probe <strong>an</strong>gesagt. Terminpläne, Telefonnummern<br />
<strong>der</strong> Ansprechpartner und viele weitere Informationen über den <strong>Musikverein</strong>, unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em<br />
auch die Satzung und die <strong>Vereinsordnung</strong>, findet m<strong>an</strong> im Internet unter www.mvbiberach.de<br />
Email<br />
vorname.nachname@mvbiberach.de<br />
Jedes Orchestermitglied erhält eine Email-Adresse in dieser Form. Die Email-Adresse dient<br />
als wichtiger Kommunikationsweg im Verein. Auf dem Vereinsserver können eigenständige<br />
Postfächer eingerichtet werden, aber auch eine Weiterleitung auf eine schon bestehende<br />
Email-Adresse des Mitglieds ist möglich.<br />
Zuständig für die Einrichtung: klaus.geyer@mvbiberach.de<br />
vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 15
<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />
Anwesenheit<br />
Die regelmäßige Anwesenheit bei allen Proben- und Auftrittsterminen ist dringend<br />
erfor<strong>der</strong>lich. In Ausnahmefällen sollten Entschuldigungen rechtzeitig am besten per Email<br />
o<strong>der</strong> telefonisch erfolgen, im Sinfonieorchester beim Orchestervorst<strong>an</strong>d, in <strong>der</strong> Stadtkapelle<br />
beim Listen- und dem Registerführer. Sie werden d<strong>an</strong>n gesammelt <strong>an</strong> den musikalischen<br />
Leiter weitergegeben.<br />
Noten<br />
Noten erhält m<strong>an</strong> vom Notenwart.<br />
Notenwart Sinfonieorchester: Mathilde Gering<br />
Notenwart Stadtkapelle: Ralph Gu<strong>der</strong>lei, Bernhard Schmid<br />
Stadtkapelle: Neben dem aktuellen Konzertprogramm benötigt m<strong>an</strong> zwei Marschbücher und<br />
die „blaue Mappe“. Im Konzert ist ein „schwarzer Rücken“ als Hintergrund auf den<br />
Notenstän<strong>der</strong>n vorgesehen.<br />
Uniformen<br />
Bei Ausgabe <strong>der</strong> Uniform ist ein Nutzungsvertrag zu unterschreiben und es ist eine Kaution<br />
von 50 EUR zu bezahlen.<br />
Uniformwarte Stadtkapelle: Isabel Fel<strong>der</strong>, Martin Geyer<br />
Instrumente<br />
Bei <strong>der</strong> Ausgabe von vereinseigenen Instrumenten ist ein Nutzungsvertrag zu<br />
unterschreiben. Weitere Details sind in <strong>der</strong> <strong>Vereinsordnung</strong> geregelt.<br />
Es besteht die Möglichkeit auch Privatinstrumente über die Bruno-Frey-Musikschule<br />
kostengünstig zu versichern.<br />
Instrumentenwart: Rolf Wohlfahrt<br />
vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 16
<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />
13.3 Leihvertrag für vereinseigene Musikinstrumente<br />
Leihvertrag<br />
zwischen dem<br />
<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />
und<br />
Name, Vorname __________________________________________________<br />
Verliehenes Musikinstrument __________________________________________________<br />
Zust<strong>an</strong>d des Musikinstruments uneingeschränkt spielbar<br />
eingeschränkt spielbar<br />
Bemerkungen __________________________________________________<br />
__________________________________________________<br />
Hinweise Der Leihvertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.<br />
Eine Leihgebühr wird nicht erhoben. Es gelten die Instrumentenregeln<br />
<strong>der</strong> <strong>Vereinsordnung</strong> in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung.<br />
Der <strong>Musikverein</strong> schließt eine Instrumentenversicherung ab.<br />
Datum __________________________________________________<br />
Unterschriften __________________________________________________<br />
Leihnehmer Instrumentenwart<br />
Rückgabe des Instruments<br />
Bemerkungen __________________________________________________<br />
__________________________________________________<br />
__________________________________________________<br />
Datum __________________________________________________<br />
Unterschriften __________________________________________________<br />
Leihnehmer Instrumentenwart<br />
vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 17