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Vereinsordnung Stand 7.2.2009 - Musikverein Biberach an der Riß eV

Vereinsordnung Stand 7.2.2009 - Musikverein Biberach an der Riß eV

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<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />

<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />

<strong>Vereinsordnung</strong><br />

vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 1


<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />

Dieses Dokument ist eine Sammlung von Beschlüssen <strong>der</strong> Vereinsorg<strong>an</strong>e, die das<br />

Vereinsleben im Detail regeln. Hier dokumentierte Regelungen müssen mit <strong>der</strong> Satzung in<br />

Einkl<strong>an</strong>g sein und dürfen ihr nicht wi<strong>der</strong>sprechen. Im Zweifel gilt die Satzung.<br />

1 Orchester des <strong>Musikverein</strong>s<br />

Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

Der <strong>Musikverein</strong> unterhält <strong>der</strong>zeit zwei Orchester, die folgende Namen tragen:<br />

• Stadtkapelle des <strong>Musikverein</strong>s <strong>Biberach</strong><br />

• Sinfonieorchester des <strong>Musikverein</strong>s <strong>Biberach</strong><br />

2 Beitragsregelung<br />

Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

2.1 för<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>nde Vereinsmitglie<strong>der</strong> zahlen jährlich folgende Beiträge:<br />

Einzelbeitrag 20 €<br />

Familienbeitrag 26 €<br />

Gönnerbeitrag 100 €<br />

2.2 aktive Mitglie<strong>der</strong><br />

Aktive Vereinsmitglie<strong>der</strong> sind beitragsfrei.<br />

2.3 Ehrenmitglie<strong>der</strong><br />

Ehrenmitglie<strong>der</strong> sind beitragsfrei.<br />

3 Eintrittspreisregelung<br />

Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Vorst<strong>an</strong>d<br />

3.1 Konzerte in <strong>der</strong> Stadthalle o<strong>der</strong> Gigelberghalle<br />

Ermäßigung erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende, Grundwehr- und Zivildienstleistende.<br />

Inhaber eines Schwerbehin<strong>der</strong>tenausweises mit dem Hinweis B, sowie<br />

Rollstuhlfahrer zahlen den vollen Preis. Die Begleitpersonen erhalten freien Eintritt.<br />

3.1.1 Herbstkonzert<br />

Vorverkauf 9 € (ermäßigt 4,50 €)<br />

Abendkasse 11 € (ermäßigt 5,50 €)<br />

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<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />

3.1.2 Neujahrskonzert<br />

Vorverkauf 12 € (ermäßigt 6,00 €)<br />

Abendkasse 14 € (ermäßigt 7,00 €)<br />

3.2 Dreikönigskonzert<br />

Einheitspreis 3 €<br />

3.3 Open Air Konzerte<br />

3.3.1 Marktplatz<br />

Der Marktplatz wird abgesperrt und es werden Bänke aufgestellt.<br />

Einheitspreis 5 €, Schüler frei<br />

3.3.2 Wiel<strong>an</strong>dpark und Spitalhof<br />

Einheitspreis 3 €, Schüler frei<br />

4 Preise für Aussch<strong>an</strong>k<br />

Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Vorst<strong>an</strong>d<br />

Glas Sekt 2,00 €<br />

Glas Wein 3,00 €<br />

Flasche Bier 2,00 €<br />

Flasche Anti-Alkoholisches 1,50 €<br />

5 Ermäßigungs- und Freikartenregelung<br />

Beschlussfassende Org<strong>an</strong>e:<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung für Ermäßigungs- und Freikarten <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

Vorst<strong>an</strong>d für Ermäßigungs- und Freikarten <strong>der</strong> Nichtmitglie<strong>der</strong><br />

Die Frei- und Ermäßigungskarten gelten ausnahmslos bei allen vom <strong>Musikverein</strong> allein<br />

ver<strong>an</strong>stalteten Konzerten. Bei Ver<strong>an</strong>staltungen, die in Kooperation mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en Vereinen und<br />

Org<strong>an</strong>isationen durchgeführt werden gelten die Frei- und Ermäßigungskarten nicht.<br />

För<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong> mit Einzelbeitrag: jährlich 4 Ermäßigungskarten 50%<br />

För<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong> mit Familienbeitrag: jährlich 6 Ermäßigungskarten 50%<br />

Gönnermitglie<strong>der</strong>: zwei VIP-Freikarten pro Konzert mit schriftlicher Einladung,<br />

und außerdem jährlich 2 Freikarten<br />

Jugendsinfonieorchester und Kleine Schützenmusik: 1 Jugendfreikarte pro Konzert<br />

aktive Mitglie<strong>der</strong>: jährlich 2 Freikarten und 4 Ermäßigungskarten 50%<br />

vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 3


<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />

Ehrenmitglie<strong>der</strong>: zwei VIP-Freikarten pro Konzert und eine schriftliche Einladung<br />

Vorstände: zwei VIP-Freikarten pro Konzert und eine schriftliche Einladung<br />

Ehrengäste: zwei VIP-Freikarten pro Konzert und eine schriftliche Einladung<br />

Witwen und Witwer von l<strong>an</strong>gjährigen aktiven Musikern erhalten jährlich 4 Ermäßigungskarten<br />

50% und zu jedem Konzert eine schriftliche Einladung.<br />

Für VIP-Freikarten sind für Gigelberghalle und Stadthalle bevorzugte Plätze vorreserviert.<br />

Diese Vorreservierung gilt nur bis eine Woche vor dem Konzert im Vorverkauf, d<strong>an</strong>ach<br />

werden vorreservierte Karten verkauft.<br />

Normale Freikarten beinhalten keine Vorreservierung.<br />

6 Regelung für Ehrungen<br />

6.1 Ehrungen durch den Verein<br />

Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

L<strong>an</strong>gjährige aktive Mitglie<strong>der</strong> erhalten vom Verein folgende Ehrungen:<br />

Mitgliedschaft MVB Ehrennadel Urkunde<br />

10 Jahre Bronze x<br />

25 Jahre Silber x<br />

40 Jahre Gold x<br />

Eine eventuell vor<strong>an</strong>geg<strong>an</strong>gene Mitgliedschaft in <strong>der</strong> Kleinen Schützenmusik <strong>Biberach</strong> o<strong>der</strong><br />

im Jugendsinfonieorchester wird bei Vereinseintritt auf die Mitgliedszeit im <strong>Musikverein</strong><br />

<strong>an</strong>gerechnet.<br />

Ehrenmitglie<strong>der</strong> und Persönlichkeiten, die sich um den Verein o<strong>der</strong> um die Musik beson<strong>der</strong>s<br />

verdient gemacht haben, können auf Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung ebenfalls mit<br />

den Ehrenzeichen des Vereins ausgezeichnet werden.<br />

6.2 Ehrungen durch den Blasmusikverb<strong>an</strong>d<br />

Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

Die Ehrennadeln des Blasmusikverb<strong>an</strong>des Baden-Württemberg werden ausschließlich für<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Stadtkapelle be<strong>an</strong>tragt.<br />

Mitgliedschaft Verb<strong>an</strong>d Ehrennadel<br />

10 Jahre Ehrennadel in Bronze<br />

20 Jahre Ehrennadel in Silber<br />

30 Jahre Ehrennadel in Gold mit Urkunde<br />

40 Jahre Ehrennadel in Diam<strong>an</strong>t mit Urkunde<br />

50 Jahre Ehrennadel in Diam<strong>an</strong>t mit Jahreszahl und Ehrenbrief<br />

60 Jahre Ehrennadel in Diam<strong>an</strong>t mit Jahreszahl und Ehrenbrief<br />

vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 4


<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />

6.3 Anerkennung für hun<strong>der</strong>tprozentigen Probenbesuch<br />

Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Vorst<strong>an</strong>d<br />

Aktive mit hun<strong>der</strong>tprozentigem Probenbesuch erhalten eine Anerkennung. Aktivitäten in<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>en Vereinsensembles o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Besuch von Ver<strong>an</strong>staltungen im Auftrag des Vereins<br />

gelten als besuchte Probe.<br />

6.4 Anerkennung für beson<strong>der</strong>es Engagement<br />

Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Vorst<strong>an</strong>d<br />

Dem Vorst<strong>an</strong>d obliegt die Pflege <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> und die Honorierung von beson<strong>der</strong>em<br />

Engagement.<br />

7 Org<strong>an</strong>isation von Konzerten<br />

Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Vorst<strong>an</strong>d<br />

Für die Org<strong>an</strong>isation von Konzerten ist jeweils ein Projektleiter ver<strong>an</strong>twortlich. Wird vom<br />

Vorst<strong>an</strong>d nichts <strong>an</strong><strong>der</strong>es festgelegt, so übernimmt diese Rolle <strong>der</strong> Geschäftsführer.<br />

Die Durchführung <strong>der</strong> Konzerte erfolgt stets nach folgendem Ablauf:<br />

7.1 Pl<strong>an</strong>ung<br />

Der Projektleiter erstellt einvernehmlich mit dem Vorst<strong>an</strong>d eine Ablaufpl<strong>an</strong>ung mit<br />

Budgetpl<strong>an</strong>. Der Pl<strong>an</strong> wird vom Vorst<strong>an</strong>d verabschiedet, die Beauftragung <strong>der</strong> Liefer<strong>an</strong>ten<br />

wird beschlossen.<br />

7.2 Durchführung<br />

Nach erfolgter Beauftragung <strong>der</strong> Liefer<strong>an</strong>ten sind keine Än<strong>der</strong>ungen mehr möglich. Der<br />

Projektleiter führt die Konzertvorbereitungen gemäß dem verabschiedeten Pl<strong>an</strong> durch. Sind<br />

dennoch Pl<strong>an</strong>korrekturen zwingend erfor<strong>der</strong>lich, so bedürfen diese <strong>der</strong> Zustimmung des<br />

Vorst<strong>an</strong>ds. Wenn es zu keiner Einigung kommt o<strong>der</strong> wenn eine rasche Entscheidung<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist, so entscheidet in dieser Phase <strong>der</strong> Projektleiter allein.<br />

8 Regelung für Musikinstrumente<br />

Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Ausschuss<br />

8.1 Anlass<br />

Der <strong>Musikverein</strong> unterhält eine Reihe von vereinseigenen Musikinstrumenten<br />

(Vereinsinstrumente) und Musikinstrumenten-Zubehör.<br />

8.2 Anschaffung von Musikinstrumenten<br />

Über die Anschaffung von Musikinstrumenten entscheidet <strong>der</strong> Vorst<strong>an</strong>d auf Vorschlag des<br />

musikalischen Leiters.<br />

Der <strong>Musikverein</strong> erwartet von seinen Mitglie<strong>der</strong>n, dass sie ihre eigenen Instrumente samt<br />

Zubehör mitbringen. Nur in Ausnahmefällen schafft <strong>der</strong> <strong>Musikverein</strong> fehlende<br />

Musikinstrumente <strong>an</strong>. Damit verbindet <strong>der</strong> <strong>Musikverein</strong> das Ziel, durch geeignete Anreize zu<br />

vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 5


<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />

erreichen, dass weniger attraktive aber dennoch wichtige Musikinstrumente in den<br />

Orchestern gespielt werden. Insbeson<strong>der</strong>e h<strong>an</strong>delt es sich um:<br />

8.2.1 Instumente, die nicht nach Hause tr<strong>an</strong>sportiert werden können<br />

Diese Instrumente samt Zubehör werden nicht dauerhaft verliehen.<br />

Beispiel: Schlagzeug<br />

8.2.2 Instrumente, die nicht dauernd im Orchester besetzt sind<br />

Diese Instrumente samt Zubehör werden nicht dauerhaft verliehen.<br />

Beispiel: Kontrafagott<br />

8.2.3 Instrumente, <strong>der</strong>en Anschaffung beson<strong>der</strong>s teuer ist<br />

Diese Instrumente werden <strong>an</strong> aktive Mitglie<strong>der</strong> verliehen. Es wird ein Leihvertrag<br />

abgeschlossen, den <strong>der</strong> <strong>Musikverein</strong> je<strong>der</strong>zeit kündigen k<strong>an</strong>n. Das erfor<strong>der</strong>liche Zubehör<br />

beschafft <strong>der</strong> Leihnehmer auf eigene Kosten.<br />

Beispiel:Tuba<br />

8.3 Verkauf von Musikinstrumenten<br />

Über den Verkauf von Musikinstrumenten entscheidet <strong>der</strong> Vorst<strong>an</strong>d.<br />

Der <strong>Musikverein</strong> k<strong>an</strong>n die Vereinsinstrumente den aktiven Mitglie<strong>der</strong>n zum Kauf <strong>an</strong>bieten,<br />

frühestens d<strong>an</strong>n, wenn die Abschreibungszeit verstrichen ist (Blasinstrumente 5 Jahre,<br />

Streichinstrumente 10 Jahre). Die Festlegung des Verkaufspreises durch den Vorst<strong>an</strong>d<br />

erfolgt auf Basis <strong>der</strong> Kostenschätzung eines <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten Musik-Fachgeschäftes.<br />

Spendet ein aktives Mitglied mindestens 10% des Kaufpreises während o<strong>der</strong> nach Ablauf<br />

<strong>der</strong> Abschreibungszeit, so erhält es ein Vorkaufsrecht, ein verbindliches Kauf<strong>an</strong>gebot des<br />

<strong>Musikverein</strong>s für einen gemeinsam festgelegten Kaufzeitpunkt. Das Vorkaufsrecht beinhaltet<br />

auch ein Spielrecht auf dem Instrument bis zum Kaufzeitpunkt und gilt nur, sol<strong>an</strong>ge eine<br />

Vereinsmitgliedschaft besteht und das Instrument tatsächlich in einem <strong>der</strong> Orchester gespielt<br />

wird.<br />

8.4 Reparatur von Musikinstrumenten<br />

Der <strong>Musikverein</strong> beteiligt sich nicht <strong>an</strong> den laufenden Kosten und den Kosten für fällige<br />

Reparaturen und Unterhaltungsmaßnahmen. Dies gilt für Vereins-, wie für Privatinstrumente.<br />

Der Leihnehmer ver<strong>an</strong>laßt selbst notwendig gewordene fachmännische Reparaturen auf<br />

eigene Rechnung.<br />

Eine Ausnahme hiervon bilden die nicht dauerhaft verliehenen Instrumente (siehe<br />

8.2.1 und 8.2.2 .). Hier ver<strong>an</strong>laßt <strong>der</strong> Instrumentenwart notwendige<br />

Reparaturen auf Rechnung des <strong>Musikverein</strong>s.<br />

Härtefälle werden durch den Vorst<strong>an</strong>d geregelt.<br />

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<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />

8.5 Verleihung von Musikinstrumenten<br />

8.5.1 Allgemeine Regeln<br />

Die Regelungen zur Überlassung von Instrumenten werden vom Vorst<strong>an</strong>d festgelegt.<br />

Vereinseigene Musikinstrumente werden den aktiven Mitglie<strong>der</strong>n kostenfrei zur Nutzung<br />

überlassen. Bei Nichtbedarf werden die Instrumente kostenfrei <strong>der</strong> Musikschule zur Nutzung<br />

in den Jugendorchestern und in <strong>der</strong> Ausbildung überlassen.<br />

8.5.2 Übergabe des Instruments<br />

Die Übergabe wird vom Instrumentenwart o<strong>der</strong> seinem Stellvertreter vorgenommen. Bei <strong>der</strong><br />

Übergabe wird ein Leihvertrag geschlossen. In dem Leihvertrag werden bereits vorh<strong>an</strong>dene<br />

Mängel aufgenommen und ggf. beson<strong>der</strong>e Regelungen für die Inst<strong>an</strong>dsetzung getroffen.<br />

Falls <strong>der</strong> Leihnehmer in <strong>der</strong> Folgezeit weitere Mängel feststellt, sind diese unverzüglich dem<br />

Instrumentenwart <strong>an</strong>zuzeigen. Die Anzeigefrist für <strong>der</strong>artige Mängel endet 6 Wochen nach<br />

Erhalt des Instruments.<br />

8.5.3 Pflichten des Leihnehmers<br />

Die Instrumente sind schonend zu beh<strong>an</strong>deln. Je<strong>der</strong> Leihnehmer ist verpflichtet, ständig für<br />

einen ordnungsgemäßen und spielbaren Zust<strong>an</strong>d zu sorgen. Diese Verpflichtung schließt<br />

ein, dass Schäden durch Abnutzung o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Vorkommnisse fachmännisch und auf<br />

eigene Kosten behoben werden.<br />

8.5.4 Rückgabe des Instruments<br />

Die verliehenen Instrumente werden <strong>an</strong> den Instrumentenwart o<strong>der</strong> seinen Stellvertreter<br />

zurückgegeben. Die Instrumente werden im m<strong>an</strong>gelfreien Zust<strong>an</strong>d übergeben. Über die<br />

Rückgabe wird ein Protokoll <strong>an</strong>gefertigt, in dem <strong>der</strong> Zust<strong>an</strong>d des Instruments und ggf.<br />

Beson<strong>der</strong>heiten vermerkt sind.<br />

8.5.5 bereits verliehene Instrumente<br />

Auch für vor dem 4.4.2006 (Inkrafttreten dieser Regelung) bereits verliehene Instrumente tritt<br />

Kapitel 8 <strong>der</strong> <strong>Vereinsordnung</strong> in Kraft. Die betroffenen Leihnehmer werden<br />

vom Instrumentenwart schriftlich informiert und es wird auf Basis dieser <strong>Vereinsordnung</strong> ein<br />

aktueller Leihvertrag geschlossen.<br />

8.6 Versicherung<br />

Für alle vereinseigenen Instrumente, <strong>der</strong>en Wie<strong>der</strong>beschaffungswert über 750€ liegt,<br />

schließt <strong>der</strong> <strong>Musikverein</strong> eine Versicherung ab und trägt hierfür die Kosten.<br />

9 Entschädigung für Musiker<br />

Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Vorst<strong>an</strong>d<br />

9.1 Aushilfen<br />

Für die Entschädigungen von Aushilfen werden in <strong>der</strong> Regel folgende<br />

Aufw<strong>an</strong>dsentschädigungen bezahlt:<br />

vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 7


<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />

Probe (in <strong>der</strong> Regel 2 Stunden a 60 min) 30 €<br />

Konzert (mit Anspielprobe) 50 €<br />

Für die Fahrtkosten wird eine Entschädigung in Höhe <strong>der</strong> Bahnkosten 2.Klasse, jedoch<br />

maximal 25 € pro Termin gewährt.<br />

Für Solisten wird in <strong>der</strong> Regel eine Gage in Höhe bis 200 € und ein Fahrtkostenersatz von<br />

bis 150 € gewährt.<br />

9.2 Vizedirigenten<br />

Für die Entschädigungen von Vizedirigenten werden folgende Aufw<strong>an</strong>dsentschädigungen<br />

bezahlt (auch <strong>an</strong> Vereinsmitglie<strong>der</strong>):<br />

Registerprobe (in <strong>der</strong> Regel 2 Stunden a 60 min) 40 €<br />

Gesamtprobe (in <strong>der</strong> Regel 2 Stunden a 60 min) 50 €<br />

Konzert (mit Anspielprobe) 100 €<br />

9.3 musikalischer Leiter<br />

Bei Einsätzen außerhalb von <strong>Biberach</strong> ist <strong>der</strong> musikalische Leiter Gast des <strong>Musikverein</strong>s. Bei<br />

Reisen in die Partnerstädte werden laut Schreiben von Kulturdezernent Dr.Biege vom<br />

19.2.2008 die Reisespesen von <strong>der</strong> Stadt übernommen.<br />

10 Aufgabenbeschreibung für Funktionen im Verein<br />

Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Vorst<strong>an</strong>d<br />

10.1 Vorsitzen<strong>der</strong><br />

Kontaktpflege mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens<br />

Kontaktpflege mit <strong>an</strong><strong>der</strong>en Vereinen<br />

Akquisition von Sponsoren<br />

Akquisition von passiven Mitglie<strong>der</strong>n<br />

Erarbeitung von Konzepten zur Vereinspolitik<br />

Reden und Ansprachen<br />

Pflege Ehrenmitglie<strong>der</strong> (Einladungen, Geburtstags-Laudationes)<br />

Laudationes bei Ehrungen<br />

Nachrufen<br />

10.2 Geschäftsführer<br />

Korrespondenz nach außen<br />

Org<strong>an</strong>isation von Konzerten<br />

Auftragserteilungen<br />

Verträge<br />

Mitglie<strong>der</strong>-Rundbriefe<br />

Frei- und Ermäßigungskarten<br />

Konzert-Einladungen und VIP-Freikarten<br />

vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 8


<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />

Koordination Pressearbeit: Vorberichte und Werbung<br />

Plakate und Programme<br />

Pflege <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>-Datenb<strong>an</strong>k<br />

Mitglie<strong>der</strong>meldung BVBW<br />

Unterschriftenregelung: zwei Unterschriften (Vorsitzen<strong>der</strong> und Geschäftsführer) bei<br />

• Einladungen zu Sitzungen <strong>der</strong> Vereinsorg<strong>an</strong>e<br />

• Einladungen zu Konzerten<br />

• Mitglie<strong>der</strong>rundbriefe<br />

10.3 musikalischer Leiter<br />

ernennt Vizedirigenten<br />

liefert Informationen zum Pressetext von Konzertver<strong>an</strong>staltungen<br />

liefert Informationen zum Konzertprogramm<br />

ist ver<strong>an</strong>twortlich für die Her<strong>an</strong>ziehung von Musikernachwuchs<br />

beurteilt ob Aktive ihren musikalischen Pflichten nachkommen<br />

schlägt dem Vorst<strong>an</strong>d das musikalische Jahresprogramm vor<br />

kümmert sich um die Konzertsaal-Buchungen<br />

10.4 Schriftführer<br />

protokolliert Vorst<strong>an</strong>dssitzungen, Ausschusssitzungen, Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

Vereinsarbeit nach innen und außen tr<strong>an</strong>sparent machen<br />

Vereinschronik (incl Foto, Video, Audio)<br />

Gema-Meldungen beim BVBW<br />

Koordination Pressearbeit: Nachberichte<br />

10.5 Kassierer<br />

Haushaltspl<strong>an</strong> erstellen<br />

Kassenbericht erstellen<br />

Steuerfragen<br />

Buchführung<br />

- Beiträge einziehen<br />

- Rechnungen schreiben<br />

- Mahnungen schreiben<br />

- Rechnungen zahlen<br />

Spendenbescheinigungen<br />

Kosten<strong>an</strong>alyse und Risiko<strong>an</strong>alyse von Ver<strong>an</strong>staltungen und Unternehmungen<br />

10.6 Pressewarte Sinfonieorchester und Stadtkapelle<br />

werden vom Vorst<strong>an</strong>d ern<strong>an</strong>nt<br />

arbeiten dem Vorst<strong>an</strong>d zu<br />

- Absprache Pressearbeit für Werbung und Vorberichte mit dem Geschäftsführer<br />

- Absprache Pressearbeit für Nachberichte mit dem Schriftführer<br />

- Mitarbeit <strong>an</strong> Vereinschronik zur Dokumentation des Vereinslebens<br />

- Mitgestaltung Internetauftritt<br />

- Mitarbeit bei Information <strong>der</strong> Lokalpresse<br />

vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 9


<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />

- Mitarbeit bei <strong>der</strong> Verfassung von Presseberichten<br />

10.7 Orchestervorstände<br />

Mitglie<strong>der</strong>pflege<br />

- persönlicher Kontakt zu den Aktiven des Orchesters<br />

- Sammlung musikalischer Lebensläufe <strong>der</strong> Aktiven<br />

- Geburtstags<strong>an</strong>sprachen<br />

- Hochzeits<strong>an</strong>sprachen<br />

- Zu- und Abgänge von Orchestermitglie<strong>der</strong>n <strong>an</strong> Vorst<strong>an</strong>d berichten<br />

Mitglie<strong>der</strong>führung<br />

- motivieren Mitglie<strong>der</strong><br />

- delegieren Aufgaben<br />

- leiten Helfereinsätze<br />

Konzerte<br />

- org<strong>an</strong>isieren Konzerte in Absprache mit dem Geschäftsführer<br />

- erstellen Bestuhlungspl<strong>an</strong><br />

- koordinieren Tr<strong>an</strong>sporte und Aufbauten des Orchesters auf <strong>der</strong> Bühne<br />

- org<strong>an</strong>isieren Pausenbewirtung<br />

- org<strong>an</strong>isieren Saaldekoration und Blumensträuße für Dirigent und Solisten<br />

Nachwuchssicherung<br />

- Kontakt zu Jugendorchestern<br />

- Jugend integrieren<br />

Ehrungen<br />

- Vorbereitung <strong>der</strong> Ehrungen vom Verein und vom BVBW<br />

- Beschaffung <strong>der</strong> Ehrennadeln<br />

- Drucken und Rahmen <strong>der</strong> Urkunden<br />

10.8 Notenwarte Sinfonieorchester und Stadtkapelle<br />

werden vom Orchesterausschuss ern<strong>an</strong>nt<br />

berichten <strong>an</strong> Orchestervorst<strong>an</strong>d<br />

liefern Informationen für Gema-Meldung<br />

Versorgung <strong>der</strong> Aktiven mit Notenmaterial<br />

- Kennzeichnen<br />

- Austeilen<br />

- Einsammeln<br />

Verwaltung des Notenarchivs<br />

Pflege <strong>der</strong> Notendatenb<strong>an</strong>k<br />

10.9 Listenführer Sinfonieorchester und Stadtkapelle<br />

werden vom Orchesterausschuss ern<strong>an</strong>nt<br />

berichten <strong>an</strong> Orchestervorst<strong>an</strong>d<br />

Anwesenheitsliste für Proben und Aufführungen führen<br />

Mitarbeit bei <strong>der</strong> Erfassung von Zu- und Abgänge von Orchestermitglie<strong>der</strong>n<br />

- Stammdaten neuer Mitglie<strong>der</strong> einfor<strong>der</strong>n und <strong>an</strong> Orchestervorst<strong>an</strong>d abliefern<br />

- Abg<strong>an</strong>g von Mitglie<strong>der</strong>n <strong>an</strong> Orchestervorst<strong>an</strong>d melden<br />

vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 10


<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />

10.10 Uniformenwart<br />

wird vom Vorst<strong>an</strong>d ern<strong>an</strong>nt<br />

berichtet <strong>an</strong> Vorst<strong>an</strong>d<br />

Uniformausleihe verwalten<br />

- Uniformenausgabe<br />

- Nutzungsvertrag unterschreiben lassen incl Abbucherlaubnis Kaution<br />

- Uniformenrücknahme mit Kontrolle<br />

- Daten Uniformnutzung <strong>an</strong> Vorst<strong>an</strong>d melden<br />

Uniformenlager verwalten<br />

- regelmäßige Inventur<br />

Uniformen nach Rücksprache mit Vorst<strong>an</strong>d nachbestellen<br />

10.11 Instrumentenwart<br />

wird vom Vorst<strong>an</strong>d ern<strong>an</strong>nt<br />

berichtet <strong>an</strong> Vorst<strong>an</strong>d<br />

Instrumentenausleihe verwalten<br />

- Instrumentenausgabe mit Protokoll<br />

- Nutzungsvertrag unterschreiben lassen<br />

- Instrumentenrücknahme mit Protokoll<br />

- Daten Instrumentennutzung <strong>an</strong> Vorst<strong>an</strong>d melden<br />

nicht ausgeliehene Instrumente verwalten<br />

- regelmäßige Inventur<br />

- Instrumente bei Bedarf reparieren lassen<br />

Instrumentenlager verwalten<br />

- regelmäßige Inventur<br />

Instrumente einkaufen<br />

Instrumente verkaufen<br />

11 Jugendorchesterinitiative<br />

Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Ausschuss<br />

Die Stadtverwaltung <strong>Biberach</strong> (Kulturdezernat als Träger <strong>der</strong> Bruno-Frey-Musikschule), die<br />

Schützendirektion <strong>Biberach</strong> und <strong>der</strong> <strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V. haben am 11.April<br />

2006 eine engere Zusammenarbeit in <strong>der</strong> musikalischen Orchesterausbildung beschlossen<br />

und eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet. Die <strong>Biberach</strong>er Jugendorchester<br />

werden demnach als Orchester <strong>der</strong> Bruno-Frey-Musikschule geführt. Je<strong>der</strong> Partner engagiert<br />

sich im Rahmen seiner Möglichkeiten. Der <strong>Musikverein</strong> bindet die Jugendorchester in das<br />

<strong>Biberach</strong>er Konzertleben ein und engagiert sich insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Org<strong>an</strong>isation und<br />

Durchführung von Konzerten.<br />

Für die operative Umsetzung <strong>der</strong> gemeinsamen Jugendorchesterfin<strong>an</strong>zierung wurde im<br />

Rahmen dieser Kooperation am 28.2.2007 ein "För<strong>der</strong>verein <strong>Biberach</strong>er<br />

Jugendorchesterinitiative e.V." gegründet. Zweck des Vereins ist die ideelle und fin<strong>an</strong>zielle<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Jugendorchester <strong>der</strong> Bruno-Frey-Musikschule <strong>Biberach</strong>. Geför<strong>der</strong>t werden<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Konzertver<strong>an</strong>staltungen <strong>der</strong> Jugendorchester einschließlich ihrer<br />

Vorbereitung, aber auch die Jugendarbeit in den Orchestern, welche die Orchestermitglie<strong>der</strong><br />

binden und auf ein späteres Vereinsleben vorbereiten soll.<br />

vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 11


<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />

Der Vorst<strong>an</strong>d des För<strong>der</strong>vereins setzt sich zusammen aus<br />

• dem Leiter <strong>der</strong> Bruno-Frey-Musikschule<br />

• einem Bevollmächtigten <strong>der</strong> Schützendirektion<br />

• einem Bevollmächtigten des <strong>Musikverein</strong>s<br />

Der Geschäftsführer des <strong>Musikverein</strong>s vertritt den <strong>Musikverein</strong> im Vorst<strong>an</strong>d des Vereins<br />

För<strong>der</strong>vereins <strong>Biberach</strong>er Jugendorchesterinitiative.<br />

12 kooperierende Orchester<br />

Beschlussfassendes Org<strong>an</strong>: Ausschuss<br />

Der <strong>Musikverein</strong> betrachtet folgende Orchester als kooperierende Orchester:<br />

• Kleine Schützenmusik<br />

• <strong>Biberach</strong>er Jugendsinfonieorchester<br />

Gemäß Satzung sind die Leiter dieser kooperierenden Orchester Mitglie<strong>der</strong> im Ausschuss<br />

des <strong>Musikverein</strong>s.<br />

vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 12


<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />

13 Anlagen<br />

13.1 Beitrittserklärung für neue Mitglie<strong>der</strong><br />

Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum <strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V. als<br />

passives Mitglied mit Einzelbeitrag (<strong>der</strong>zeit 20 € pro Jahr)<br />

Familienbeitrag (<strong>der</strong>zeit 26 € pro Jahr)<br />

aktives Mitglied des Sinfonieorchesters (<strong>der</strong>zeit beitragsfrei)<br />

persönliche Daten:<br />

Vorname<br />

Name<br />

Titel<br />

Straße + Nummer<br />

PLZ + Ort<br />

Geburtsdatum<br />

Email-Adresse<br />

Telefon<br />

Mobiltelefon<br />

<strong>der</strong> Stadtkapelle (<strong>der</strong>zeit beitragsfrei)<br />

Die Satzung des Vereins und die <strong>Vereinsordnung</strong> (unter www.mvbiberach.de) habe ich zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Ort Datum Unterschrift<br />

bei Min<strong>der</strong>jährigen: Unterschrift des gesetzlichen Vertreters<br />

vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 13


<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />

Abbuchungserlaubnis (für aktive Mitglie<strong>der</strong> optional):<br />

Ich ermächtige den <strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> wi<strong>der</strong>ruflich fällig werdende Beiträge per<br />

B<strong>an</strong>keinzug meinem Konto zu belasten.<br />

Kreditinstitut<br />

Kontonummer<br />

B<strong>an</strong>kleitzahl<br />

Kontoinhaber<br />

Unterschrift Kontoinhaber<br />

weitere Daten für aktive Mitglie<strong>der</strong>:<br />

Instrument<br />

Mitgliedschaft in kooperierenden Orchestern<br />

Jugendsinfonieorchester von<br />

Kleine Schützenmusik von<br />

Mitgliedschaft in sonstigen Orchestern<br />

von<br />

vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 14<br />

bis<br />

bis<br />

bis


<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />

13.2 Merkblatt für aktive Mitglie<strong>der</strong><br />

Der <strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> unterhält zwei Orchester: das Sinfonieorchester und die<br />

Stadtkapelle. Die ca. 120 aktiven Mitglie<strong>der</strong> des <strong>Musikverein</strong>s werden unterstützt durch<br />

ebenfalls ca. 120 passive Mitglie<strong>der</strong>.<br />

Für die Jugendarbeit engagiert sich <strong>der</strong> <strong>Musikverein</strong> im Rahmen einer Kooperation zwischen<br />

Schützendirektion, Musikschule und <strong>Musikverein</strong>. Das Jugendsinfonieorchester, die Kleine<br />

Schützenmusik und weitere Jugendorchester sind über die Jugendorchesterinitiative (JOI)<br />

<strong>an</strong>gebunden.<br />

Die Vereinsvorstände des <strong>Musikverein</strong>s<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> Werner Krug<br />

Geschäftsführer Markus Bulling<br />

Kassierer Rol<strong>an</strong>d Gütt<br />

Schriftführer Jürgen Haas<br />

Musikalischer Leiter Andreas Winter<br />

Orchestervorst<strong>an</strong>d Sinfonieorchester Klaus Pfalzer<br />

Orchestervorst<strong>an</strong>d Stadtkapelle Werner Feuerer<br />

Ansprechpartner des Sinfonieorchesters<br />

Orchestervorst<strong>an</strong>d Klaus Pfalzer<br />

Stellvertreter Edgar Finkbeiner<br />

weitere Ausschussmitglie<strong>der</strong> Kristina Kopp<br />

Beate Nonn<br />

Esther Pfalzer<br />

Ansprechpartner <strong>der</strong> Stadtkapelle<br />

Orchestervorst<strong>an</strong>d Werner Feuerer<br />

Stellvertreter Klaus Geyer<br />

weitere Ausschussmitglie<strong>der</strong> Ralph Gu<strong>der</strong>lei<br />

S<strong>an</strong>dra Haag<br />

Wolfg<strong>an</strong>g Fritzenschaft<br />

Homepage<br />

Alle wichtigen Informationen werden in <strong>der</strong> Probe <strong>an</strong>gesagt. Terminpläne, Telefonnummern<br />

<strong>der</strong> Ansprechpartner und viele weitere Informationen über den <strong>Musikverein</strong>, unter <strong>an</strong><strong>der</strong>em<br />

auch die Satzung und die <strong>Vereinsordnung</strong>, findet m<strong>an</strong> im Internet unter www.mvbiberach.de<br />

Email<br />

vorname.nachname@mvbiberach.de<br />

Jedes Orchestermitglied erhält eine Email-Adresse in dieser Form. Die Email-Adresse dient<br />

als wichtiger Kommunikationsweg im Verein. Auf dem Vereinsserver können eigenständige<br />

Postfächer eingerichtet werden, aber auch eine Weiterleitung auf eine schon bestehende<br />

Email-Adresse des Mitglieds ist möglich.<br />

Zuständig für die Einrichtung: klaus.geyer@mvbiberach.de<br />

vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 15


<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />

Anwesenheit<br />

Die regelmäßige Anwesenheit bei allen Proben- und Auftrittsterminen ist dringend<br />

erfor<strong>der</strong>lich. In Ausnahmefällen sollten Entschuldigungen rechtzeitig am besten per Email<br />

o<strong>der</strong> telefonisch erfolgen, im Sinfonieorchester beim Orchestervorst<strong>an</strong>d, in <strong>der</strong> Stadtkapelle<br />

beim Listen- und dem Registerführer. Sie werden d<strong>an</strong>n gesammelt <strong>an</strong> den musikalischen<br />

Leiter weitergegeben.<br />

Noten<br />

Noten erhält m<strong>an</strong> vom Notenwart.<br />

Notenwart Sinfonieorchester: Mathilde Gering<br />

Notenwart Stadtkapelle: Ralph Gu<strong>der</strong>lei, Bernhard Schmid<br />

Stadtkapelle: Neben dem aktuellen Konzertprogramm benötigt m<strong>an</strong> zwei Marschbücher und<br />

die „blaue Mappe“. Im Konzert ist ein „schwarzer Rücken“ als Hintergrund auf den<br />

Notenstän<strong>der</strong>n vorgesehen.<br />

Uniformen<br />

Bei Ausgabe <strong>der</strong> Uniform ist ein Nutzungsvertrag zu unterschreiben und es ist eine Kaution<br />

von 50 EUR zu bezahlen.<br />

Uniformwarte Stadtkapelle: Isabel Fel<strong>der</strong>, Martin Geyer<br />

Instrumente<br />

Bei <strong>der</strong> Ausgabe von vereinseigenen Instrumenten ist ein Nutzungsvertrag zu<br />

unterschreiben. Weitere Details sind in <strong>der</strong> <strong>Vereinsordnung</strong> geregelt.<br />

Es besteht die Möglichkeit auch Privatinstrumente über die Bruno-Frey-Musikschule<br />

kostengünstig zu versichern.<br />

Instrumentenwart: Rolf Wohlfahrt<br />

vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 16


<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />

13.3 Leihvertrag für vereinseigene Musikinstrumente<br />

Leihvertrag<br />

zwischen dem<br />

<strong>Musikverein</strong> <strong>Biberach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Riß</strong> e.V.<br />

und<br />

Name, Vorname __________________________________________________<br />

Verliehenes Musikinstrument __________________________________________________<br />

Zust<strong>an</strong>d des Musikinstruments uneingeschränkt spielbar<br />

eingeschränkt spielbar<br />

Bemerkungen __________________________________________________<br />

__________________________________________________<br />

Hinweise Der Leihvertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.<br />

Eine Leihgebühr wird nicht erhoben. Es gelten die Instrumentenregeln<br />

<strong>der</strong> <strong>Vereinsordnung</strong> in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung.<br />

Der <strong>Musikverein</strong> schließt eine Instrumentenversicherung ab.<br />

Datum __________________________________________________<br />

Unterschriften __________________________________________________<br />

Leihnehmer Instrumentenwart<br />

Rückgabe des Instruments<br />

Bemerkungen __________________________________________________<br />

__________________________________________________<br />

__________________________________________________<br />

Datum __________________________________________________<br />

Unterschriften __________________________________________________<br />

Leihnehmer Instrumentenwart<br />

vereinsordnung-mvb-2009-02-07.doc Seite 17

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