12.08.2013 Aufrufe

Info-Brief Schülerbeförderung (application/pdf 36.2 KB)

Info-Brief Schülerbeförderung (application/pdf 36.2 KB)

Info-Brief Schülerbeförderung (application/pdf 36.2 KB)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nächstgelegene Schule<br />

Die nächstgelegene Schule für Schüler der Grundschule, Regelschule, IGS, des Gymnasiums<br />

einschl. des beruflichen Gymnasiums, der zweijährigen Fachoberschule, des Berufsvorbereitungsjahrs<br />

und derjenigen Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,<br />

ist die nächstgelegene Schule die Schule, die den angestrebten Abschluss ermöglicht.<br />

Für die Bestimmung der „nächstgelegenen Schule“ ist es unerheblich, ob sie die vom Schüler<br />

gewünschte Spezialisierung, das Schulprofil bzw. das Berufsfeld vorhält. Für Förderzentren gelten<br />

festgelegte Schulbezirke.<br />

Besuch von Schulen außerhalb von Gera<br />

Erstattet werden anteilige Beförderungsaufwendungen max. in der Höhe, die beim Besuch der<br />

nächstgelegenen Geraer Schule anfallen würden.<br />

Beförderungskostenbeteiligung<br />

Eltern bzw. volljährige Schüler werden ab Klassenstufe 11 nach § 4 Abs. 3 Satz 2 ThürSchFG<br />

und Beförderungsbeteiligungssatzung der Stadt Gera vom 28. Oktober 2003 (Öffentliche Bekanntmachungen<br />

„Neues Gera“ Nr. 44 vom 07.11.2003) zu 50 v.H. an den jeweiligen Aufwendungen<br />

beteiligt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Kostenerlass möglich. Auskünfte<br />

erteilen die Schulen, der Fachdienst Bildung und Sport und der StadtService H 35.<br />

Seite 2 von 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!