Info-Brief Schülerbeförderung (application/pdf 36.2 KB)
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Nächstgelegene Schule<br />
Die nächstgelegene Schule für Schüler der Grundschule, Regelschule, IGS, des Gymnasiums<br />
einschl. des beruflichen Gymnasiums, der zweijährigen Fachoberschule, des Berufsvorbereitungsjahrs<br />
und derjenigen Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,<br />
ist die nächstgelegene Schule die Schule, die den angestrebten Abschluss ermöglicht.<br />
Für die Bestimmung der „nächstgelegenen Schule“ ist es unerheblich, ob sie die vom Schüler<br />
gewünschte Spezialisierung, das Schulprofil bzw. das Berufsfeld vorhält. Für Förderzentren gelten<br />
festgelegte Schulbezirke.<br />
Besuch von Schulen außerhalb von Gera<br />
Erstattet werden anteilige Beförderungsaufwendungen max. in der Höhe, die beim Besuch der<br />
nächstgelegenen Geraer Schule anfallen würden.<br />
Beförderungskostenbeteiligung<br />
Eltern bzw. volljährige Schüler werden ab Klassenstufe 11 nach § 4 Abs. 3 Satz 2 ThürSchFG<br />
und Beförderungsbeteiligungssatzung der Stadt Gera vom 28. Oktober 2003 (Öffentliche Bekanntmachungen<br />
„Neues Gera“ Nr. 44 vom 07.11.2003) zu 50 v.H. an den jeweiligen Aufwendungen<br />
beteiligt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Kostenerlass möglich. Auskünfte<br />
erteilen die Schulen, der Fachdienst Bildung und Sport und der StadtService H 35.<br />
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