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Sitzung 06.11.2001

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GEMEINDE SEIERSBERG<br />

Bezirk Graz-Umgebung<br />

GZ.: 1/004-1/GR.Sitzg.<strong>06.11.2001</strong>/29188/2001/3/Bgmstr/St Seiersberg, 12.11.2001<br />

VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />

über die <strong>Sitzung</strong> des Gemeinderates<br />

am <strong>06.11.2001</strong> im Gemeindeamt Seiersberg, Feldkirchnerstraße 21, 8054 Seiersberg.<br />

Beginn der <strong>Sitzung</strong>: 18.30 Uhr<br />

Die Einladung erfolgte am 23.10.2001 durch Einzelladung.<br />

Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des<br />

Gemeinderates ist in der Anlage beigeschlossen.<br />

Anwesend waren:<br />

Bürgermeister: Werner BREITHUBER<br />

1. Vizebürgermeister: Franz RAGGER<br />

2. Vizebürgermeister: Gerhard HAMMER<br />

Gemeindekassier: Erwin POLZHOFER<br />

weiteres Vorstandsmitglied: GR. Günter Josef GRAIN<br />

GR. Werner August RIEGLER GR. Gerald PRATSCHER<br />

GR. Silvia GLATZ GR. Magdalena SCHLACHTER<br />

GR. Konrad Heinz SCHIRGI GR Josef EIBINGER<br />

GR. Manfred RUDERES GR. Ingrid SCHERJAU<br />

GR. Günther SCHWARZL GR. Peter Alfred GREIFONER<br />

GR. Robert NEUHOLD GR. Sabine FROMMWALD<br />

GR. Mag. Kurt PERNER GR. Anna Maria SPRINGLE<br />

GR. Walter ASCHBACHER GR. Karlheinz PLODER<br />

Entschuldigt war: GR. Franz GARTLER (GR. Günter Josef Grain verließ nach dem TOP 16.)<br />

entschuldigt die Gemeinderatssitzung));<br />

Nicht entschuldigt war: -----------<br />

Sonstige Anwesende: RA Dr. Werner Mecenovic, Mag. Michael Temm v. Notariat Dr.<br />

Perscha, Reinhard Pöttler, Ing. Robert Lichtenegger;<br />

Protokollführer: AL Werner HOCHAPFEL;<br />

A-8054 Seiersberg<br />

Feldkirchnerstraße 21


Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Die <strong>Sitzung</strong> ist öffentlich.<br />

Vorsitzender: Bürgermeister Werner BREITHUBER<br />

Dieses Protokoll wurde gemäß den Bestimmungen der Stmk. Gemeindeordnung 1967, § 60,<br />

über den Inhalt einer Verhandlungsschrift erstellt.<br />

Tagesordnung:<br />

1.) Eröffnung und Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit;<br />

2.) Fragestunde gemäß § 54 Abs. 4 der Stmk. Gemeindeordnung 1967, i.d.g.F.;<br />

3.) Genehmigung des öffentlichen Gemeinderatssitzungsprotokolles vom 26.09.2001;<br />

4.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, 1. Nachtragsvoranschlag 2001;<br />

5.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, Genehmigung des Untervoranschlages 2002 des<br />

Standesamtsverbandes Seiersberg;<br />

6.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, Genehmigung des Untervoranschlages 2002 des<br />

Staatsbürgerschaftsverbandes Seiersberg;<br />

7.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, Genehmigung des Untervoranschlages 2002 der<br />

Volksschule Seiersberg;<br />

8.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, EURO-Begleitmaßnahmen;<br />

9.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, Darlehensaufnahme für Ankauf Liegenschaft DI. E.<br />

Franz (Wirtschaftshof);<br />

10.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der<br />

Raiffeisenbank Seiersberg bzgl. Parkplatzerrichtung Dorfstraße;<br />

11.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, Vermietung einer Kellerfläche im neuen<br />

Wirtschaftshof an die Fa. Lieferbeton;<br />

12.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, Übernahme von Teilflächen der Grundstücke 3/1


und 3/4 KG Seiersberg von der GWS im Gesamtausmaß von 181 m 2 in das öffentliche<br />

Gut der Gemeinde Seiersberg (Robert Kochstraße);<br />

13.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, Übernahme der Paula Groggergasse, Grundstück<br />

Nr. 1006/12 in das öffentliche Gut der Gemeinde Seiersberg;<br />

14.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, Übernahme von Abtretungsteilflächen aus den<br />

Grundstücken 518/2, 518/3 und 518/4 alle KG Seiersberg in das öffentliche Gut der<br />

Gemeinde Seiersberg (Rebenweg);<br />

15.) Beratung und Beschlussfassung, Biomüllabfuhrregelung in den Sommermonaten 2002;<br />

16.) Allfälliges – öffentlich;<br />

Die folgenden Tagesordnungspunkte sind infolge datenschutzrechtlicher<br />

Bestimmungen sowie der Bestimmungen über das Amtsgeheimnis und der damit<br />

gebotenen Vertraulichkeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.<br />

17.) Vertraulicherklärung der folgenden Tagesordnungspunkte 18.) bis 22.);<br />

18.) Beratung und Beschlussfassung, Kündigung einer Vertragsbediensteten in<br />

handwerklicher Verwendung per 14.11.2001;<br />

19.) Beratung und Beschlussfassung, Aufnahme einer Vertragsbediensteten für den<br />

Bereich Raumpflege Volksschule Seiersberg mit Wirkung vom 15.11.2001, befristet auf<br />

die Dauer eines Jahres;<br />

20.) Beratung und Beschlussfassung, Berufungsentscheidung Bausache Gedersberg;<br />

21.) Genehmigung des nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungsprotokolles vom 26.09.2001;<br />

22.) Allfälliges – vertraulich;<br />

1.) Eröffnung und Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit;<br />

Der Bürgermeister begrüßte die Mitglieder des Gemeinderates, stellte die Beschlussfähigkeit<br />

fest und eröffnete die <strong>Sitzung</strong>. Insbesondere begrüßte der Bürgermeister auch Herrn RA Dr.<br />

Werner Mecenovic von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Norbert Scherbaum und Herrn Mag.<br />

Michael Temm vom Notariat Dr. W. Perscha sowie das neue Gemeinderatsmitglied, Herrn<br />

Karlheinz Ploder. Insbesondere begrüßte der Bürgermeister das ausgeschiedene Mitglied<br />

des Gemeinderates, Herrn Jürgen Herrak.<br />

Der Bürgermeister teilte mit, dass Herr GR. Franz GARTLER für sein Fernbleiben<br />

entschuldigt ist.<br />

Der Bürgermeister teilte ferner mit, dass die Tagesordnung allen Mitgliedern des<br />

Gemeinderates ordnungsgemäß zugestellt wurde und erkundigte sich, ob es Einwände zur


Tagesordnung geben würde. Zu dieser Frage des Bürgermeisters erfolgten keine<br />

Wortmeldungen.<br />

Der Bürgermeister stellte hierauf infolge Dringlichkeit gemäß § 54 Abs. 3 der Stmk.<br />

Gemeindeordnung den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung wie folgt:<br />

Der bisherige Tagesordnungspunkt 2.) möge in 2.) e) umbenannt und diesem folgende<br />

Tagesordnungspunkte vorangestellt werden:<br />

2.) a) Angelobung von Herrn Karlheinz Ploder als Gemeinderat;<br />

2.) b) Um- bzw. Nachbesetzung in den Fachausschüssen;<br />

2.) c) Neuwahl des Umweltreferenten;<br />

2.) d) Neuwahl eines Vertreters im Abfallwirtschaftsverband Graz-Umgebung;<br />

Dem Tagesordnungspunkt 7.) mögen noch folgende Unterteilungen hinzugefügt werden:<br />

7.) c) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF.<br />

LGBl. Nr. 51/1999;<br />

7.) d) Beratung und Beschlussfassung, Genehmigung des Untervoranschlages 2002<br />

der Freiwilligen Feuerwehr Seiersberg;<br />

Der bisherige Tagesordnungspunkt 11.) b), Beratung und Beschlussfassung, Vermietung<br />

einer Kellerfläche im neuen Wirtschaftshof an die Fa. Lieferbeton, wird von der<br />

Tagesordnung abgesetzt und an dessen Stelle folgender Tagesordnungspunkt<br />

aufgenommen:<br />

11.) b) Beratung und Beschlussfassung, Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses<br />

vom 26.09.2001, TOP 5.) b), betreffend Kaufvertrag DI E. Franz und Abschluss eines<br />

neuen Kaufvertrages für den Ankauf des Wirtschaftshofes;<br />

Im vertraulichen Teil der Gemeinderatssitzung möge der bisherige Tagesordnungspunkt 21.)<br />

in 21.) a) umbenannt und diesem folgender Tagesordnungspunkt hinzugefügt werden:<br />

21.) b) Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes der Bezirkshauptmannschaft Graz-<br />

Umgebung vom 3.10.2001 bzgl. Gebahrungsüberprüfung und Abgabe einer<br />

Stellungnahme;<br />

Die Tagesordnung für diese Gemeinderatssitzung lautet somit wie folgt:<br />

1.) Eröffnung und Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit;<br />

2.) a) Angelobung von Herrn Karlheinz Ploder als Gemeinderat;<br />

b) Um- bzw. Nachbesetzung in den Fachausschüssen;<br />

c) Neuwahl des Umweltreferenten;


d) Neuwahl eines Vertreters im Abfallwirtschaftsverband Graz-Umgebung;<br />

e) Fragestunde gemäß § 54 Abs. 4 der Stmk. Gemeindeordnung 1967, i.d.g.F.;<br />

3.) Genehmigung des öffentlichen Gemeinderatssitzungsprotokolles vom 26.09.2001;<br />

4.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, 1. Nachtragsvoranschlag 2001;<br />

5.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, Genehmigung des Untervoranschlages 2002 des<br />

Standesamtsverbandes Seiersberg;<br />

6.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, Genehmigung des Untervoranschlages 2002 des<br />

Staatsbürgerschaftsverbandes Seiersberg;<br />

7.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, Genehmigung des Untervoranschlages 2002 der<br />

Volksschule Seiersberg;<br />

c) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

d) Beratung und Beschlussfassung, Genehmigung des Untervoranschlages 2002 der<br />

Freiwilligen Feuerwehr Seiersberg;<br />

8.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, EURO-Begleitmaßnahmen;<br />

9.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, Darlehensaufnahme für Ankauf Liegenschaft DI. E.<br />

Franz (Wirtschaftshof);<br />

10.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der<br />

Raiffeisenbank Seiersberg bzgl. Parkplatzerrichtung Dorfstraße;<br />

11.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom<br />

26.09.2001, TOP 5.) b), betreffend Kaufvertrag DI E. Franz und Abschluss eines neuen<br />

Kaufvertrages für den Ankauf des Wirtschaftshofes;<br />

12.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, Übernahme von Teilflächen der Grundstücke 3/1<br />

und 3/4 KG Seiersberg von der GWS im Gesamtausmaß von 181 m 2 in das öffentliche<br />

Gut der Gemeinde Seiersberg (Robert Kochstraße);<br />

13.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;


) Beratung und Beschlussfassung, Übernahme der Paula Groggergasse, Grundstück<br />

Nr. 1006/12 in das öffentliche Gut der Gemeinde Seiersberg;<br />

14.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

b) Beratung und Beschlussfassung, Übernahme von Abtretungsteilflächen aus den<br />

Grundstücken 518/2, 518/3 und 518/4 alle KG Seiersberg in das öffentliche Gut der<br />

Gemeinde Seiersberg (Rebenweg);<br />

15.) Beratung und Beschlussfassung, Biomüllabfuhrregelung in den Sommermonaten 2002;<br />

16.) Allfälliges – öffentlich;<br />

Die folgenden Tagesordnungspunkte sind infolge datenschutzrechtlicher<br />

Bestimmungen sowie der Bestimmungen über das Amtsgeheimnis und der damit<br />

gebotenen Vertraulichkeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.<br />

17.) Vertraulicherklärung der folgenden Tagesordnungspunkte 18.) bis 22.);<br />

18.) Beratung und Beschlussfassung, Kündigung einer Vertragsbediensteten in<br />

handwerklicher Verwendung per 14.11.2001;<br />

19.) Beratung und Beschlussfassung, Aufnahme einer Vertragsbediensteten für den<br />

Bereich Raumpflege Volksschule Seiersberg mit Wirkung vom 15.11.2001, befristet auf<br />

die Dauer eines Jahres;<br />

20.) Beratung und Beschlussfassung, Berufungsentscheidung Bausache Gedersberg;<br />

21.) a) Genehmigung des nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungsprotokolles vom<br />

26.09.2001;<br />

b) Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes der Bezirkshauptmannschaft Graz-<br />

Umgebung vom 3.10.2001 bzgl. Gebahrungsüberprüfung und Abgabe einer<br />

Stellungnahme;<br />

22.) Allfälliges – vertraulich;<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat genehmigte den Antrag des Bürgermeisters einstimmig und nahm hierauf<br />

die erweiterte Tagesordnung zustimmend zur Kenntnis.<br />

Der Bürgermeister ersuchte ferner, dass die einzeln und individuell zu den<br />

Tagesordnungspunkten vorgegebenen Dringlichkeitsbeschlüsse nicht zusätzlich zur<br />

Abstimmung gelangen, sondern – wie in den <strong>Sitzung</strong>en zuvor – generell die Zustimmung<br />

erteilt wird. Sollte hingegen zu einem solchen Tagesordnungspunkt ein Einwand bestehen,<br />

so wird dies vom jeweiligen Gemeinderatsmitglied bzw. der Fraktion geltend gemacht.<br />

Dieser Vorgangsweise wurde – wie in den <strong>Sitzung</strong>en zuvor – seitens des Gemeinderates<br />

einstimmig die Zustimmung erteilt.


2.) a) Angelobung von Herrn Karlheinz Ploder als Gemeinderat;<br />

Gz.: 2/004-1/MandatsrücklegHerrak/<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Bürgermeister nochmals Herrn Jürgen Herrak,<br />

welcher mit Wirkung vom 31.10.2001 aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist. Der<br />

Bürgermeister hob hervor, dass Herr Jürgen Herrak jahrzehntelang dem Gemeinderat<br />

angehört und für die Gemeinde gearbeitet hat. Aus diesem Grunde soll ihm ein „erster“ Dank<br />

seitens des Gemeinderates ausgesprochen werden. Der Bürgermeister betonte wie sehr<br />

sich Herr Herrak für alle Belange innerhalb der Gemeinde eingesetzt hat und oft mit seinem<br />

Arbeitseinsatz und Arbeitstempo die Gemeinde unter Zugzwang brachte. Insbesondere sei<br />

es stets das Bemühen von Herrn Herrak gewesen, Konflikte zu schlichten, die Gemüter zu<br />

beruhigen. Seinem Wesen entsprach es auch mit den Kollegen aller Coleurs und allen<br />

Mitarbeitern der Gemeinde gut auszukommen. Nicht spitzfindig, sondern liebevoll sei er<br />

deshalb mit „Umweltminister“ betitelt worden. Es war seine charmante Art mit der er alle<br />

Mitarbeiter der Gemeinde motivieren konnte. Der Bürgermeister sprach Herrn Jürgen Herrak<br />

namens des Gemeinderates den herzlichsten Dank aus, verbunden mit den besten<br />

Wünschen für den weiteren Lebensabschnitt. Diese Wünsche wurden von allgemeinen<br />

Applaus aller Gemeinderatsmitglieder begleitet.<br />

Herr Jürgen Herrak erklärte dankend, dass für ihn nunmehr eine mehr als 21-jährige Ära zu<br />

Ende gehe. Eine Zeit, in der es ihm gelungen war das System im Bereich Müllabfuhr total zu<br />

ändern. Sein Dank gelte vor allem für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und die ihm<br />

zuteil gewordene Objektivität. In diesem Sinne verabschiede er sich von dieser Tätigkeit,<br />

verbunden mit den besten Wünschen für die Arbeit im Gemeinderat.<br />

Vorstandsmitglied GR. Günter Josef Grain dankte namens der Bürgerliste dem scheidenden<br />

Gemeinderatsmitglied Jürgen Herrak herzlichst. GR. Günter Josef Grain verwies in seinen<br />

Dankesworten auf eine 17 Jahre andauernde gute Zusammenarbeit mit Herrn Jürgen<br />

Herrak. Insbesondere regte GR. Günter Josef Grain an, dem scheidenden<br />

Gemeinderatsmitglied eine offizielle Ehrung zuteil werden zu lassen.<br />

Der 2. Vizebürgermeister dankte namens der ÖVP-Fraktion Herrn Jürgen Herrak für dessen<br />

geleistete Arbeit und sprach ihm dafür Anerkennung aus. Insbesondere hob er die korrekte<br />

Zusammenarbeit hervor und bezeichnete Jürgen Herrak als seinen Lehrmeister in vielen<br />

Belangen wie beispielsweise die Sperrmüllabfuhr. Er wünschte abschließend Herrn Jürgen<br />

Herrak und dessen Gattin für die weitere neue Epoche in deren Leben viel Gesundheit und<br />

die Erfüllung aller Wünsche.<br />

Namens der FPÖ-Fraktion dankte GR. Werner August Riegler dafür, dass die<br />

Zusammenarbeit mit Herrn Jürgen Herrak stets klaglos funktioniert hat und einfach „super“<br />

gewesen sei. Ganz besonders habe er das persönliche Naheverhältnis geschätzt und hoffe<br />

daher, dass weiterhin ein Kontakt bestehen bleibt. Herrn und Frau Herrak wünschte GR.<br />

Werner August Riegler für deren Zukunft alles Gute.<br />

Vor Übergang zur eigentlichen Angelobung von GR. Karlheinz Ploder stellte der<br />

Bürgermeister diesen den Mitgliedern des Gemeinderates vor und gab der Hoffnung<br />

Ausdruck, GR. Karlheinz Ploder möge hoffentlich mit dem gleichen Maß und Anstand im<br />

Gemeinderat arbeiten, wie dies den Gepflogenheiten des Gremiums entspricht.<br />

Der Bürgermeister bat Herrn Gemeinderat Karlheinz Ploder vorzutreten. Der Bürgermeister<br />

verlas hierauf die Gelöbnisformel wie folgt:<br />

„Ich gelobe, der Republik Österreich und dem Land Steiermark unverbrüchliche Treue zu<br />

bewahren, die Bundesverfassung und die Landesverfassung, sowie alle übrigen Gesetze<br />

gewissenhaft zu beachten, meine Aufgaben unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die


Amtsverschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und<br />

Gewissen zu fördern.“<br />

Herr Gemeinderat Karlheinz Ploder sprach anschließend, bei Handschlag in die Hand des<br />

Bürgermeisters, die Worte: „Ich gelobe.“<br />

Im Anschluss an die Angelobung stellte sich GR. Karlheinz Ploder kurz vor, wobei er auf<br />

seine Person und Familie einging, seiner Freude, dem Gemeinderat angehören zu können,<br />

Ausdruck verlieh und mit den Worten „schau’n ma mal“ seine Präsentation schloss.<br />

Dem Bürgerservice im Hause mit dem Auftrag ein entsprechendes Verständigungsschreiben an die<br />

BH Graz-Umgebung zu konzipieren und dem Bürgermeister zur Unterfertigung vorzulegen;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, Internetkorrektur, im Hause zwecks Berichterstattung;<br />

2.) b) Um- bzw. Nachbesetzung in den Fachausschüssen;<br />

Gz.: 2/004-4/Nachbesetzung/<br />

Der Bürgermeister erklärte, dass aufgrund des Wechsels in der Besetzung des<br />

Gemeinderates nunmehr eine Um- bzw. Nachbesetzung in den Fachausschüssen<br />

erforderlich ist.<br />

Der Bürgermeister gab hierauf über Vorschlag der SPÖ-Fraktion die Um- bzw.<br />

Nachbesetzungen für die Fachausschüsse wie folgt bekannt:<br />

Im Prüfungsausschuss scheidet Herr GR. Jürgen Herrak als Ersatzmitglied aus und wird<br />

diese Stelle von Herrn GR. Karlheinz PLODER eingenommen.<br />

Im Rechtsmittelausschuss scheidet Herr GR. Jürgen Herrak als Ersatzmitglied aus und<br />

wird diese Stelle von Herrn GR. Karlheinz PLODER eingenommen.<br />

In der Gemeindepersonalkommission scheidet Herr GR. Jürgen Herrak als<br />

Ersatzmitglied aus und wird diese Stelle von Herrn GR. Gerald PRATSCHER<br />

eingenommen.<br />

Im Umweltausschuss scheidet Herr GR. Jürgen Herrak als Mitglied aus und wird diese<br />

Stelle vom bisherigen Ersatzmitglied Herrn GR. Gerald PRATSCHER eingenommen. Als<br />

neues Ersatzmitglied wird Herr GR. Manfred RUDERES nominiert.<br />

Im Landwirtschaftsausschuss scheidet Herr GR. Jürgen Herrak als Mitglied aus und wird<br />

diese Stelle von Herrn GR. Karlheinz PLODER eingenommen.<br />

Im Bau- und Raumordnungsausschuss scheidet Herr GR. Jürgen Herrak als Mitglied aus<br />

und wird diese Stelle von Herrn GR. Karlheinz PLODER eingenommen.<br />

Im Verkehrsausschuss scheidet Herr GR. Jürgen Herrak als Ersatzmitglied aus und wird<br />

diese Stelle von Frau GR. Ingrid SCHERJAU eingenommen.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.


Der Bürgermeister stellte hierauf den Antrag, der Gemeinderat möge die vorgeschlagenen<br />

Um- bzw. Nachbesetzungen für die Fachausschüsse genehmigen.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag das Verzeichnis der Mitglieder der Fachausschüsse<br />

entsprechend zu berichtigen und jedem Referatsleiter eine Ausfertigung desselben auszufolgen;<br />

Dem Bürgerservice im Hause mit dem Auftrag für die Kundmachung der Ausschüsse in der neuen<br />

Zusammensetzung zu sorgen;<br />

Der Amtsleitung, Personalverwaltung, im Hause zur informellen Kenntnisnahme für die Auszahlung<br />

der <strong>Sitzung</strong>sgelder;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, zur Internetkorrektur bzw. Veröffentlichung der<br />

Ausschusszusammensetzungen;<br />

2.) c) Neuwahl des Umweltreferenten;<br />

Gz.: 2/004-4/Umweltreferent/<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund des Ausscheidens<br />

des Umweltreferenten GR. Jürgen Herrak aus dem Gemeinderat nunmehr das Mitglied des<br />

Gemeinderates<br />

Frau GR. Silvia GLATZ<br />

zur Umweltreferentin und somit zu einer Gemeinderätin mit besonderen Aufgaben wählen.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte hierauf um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Frau GR. Silvia Glatz bedankte sich hierauf in herzlich gehaltenem Wort für das ihr<br />

erwiesene Vertrauen seitens aller Fraktionen. Frau GR. Silvia Glatz sprach die Bitte um<br />

Zusammenarbeit aus und betonte, sich einarbeiten zu müssen und daher für jede Hilfe<br />

dankbar zu sein.<br />

Der Amtsleitung, Personalverwaltung, im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren<br />

Durchführung;<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme;<br />

Dem Bürgerservice, Referatsleitung, im Hause mit dem Auftrag zur Kundmachung;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag zur Internetkorrektur und<br />

Bekanntmachung in der Bürgerinformation;<br />

Rundlauf bei allen Gemeindemitarbeitern;


2.) d) Neuwahl eines Vertreters im Abfallwirtschaftsverband Graz-Umgebung;<br />

Gz.: 2/813-0/Verbandsversammlung/<br />

Der Bürgermeister berichtete, dass aufgrund des Ausscheidens von Herrn GR. Jürgen<br />

Herrak aus dem Gemeinderat nunmehr auch der seitens der SPÖ-Fraktion mit<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 02.05.2000 gemäß § 13 Abs. 1 des GVOG 1997 gewählte<br />

Vertreter in den Abfallwirtschaftsverband Graz-Umgebung neu zu wählen bzw.<br />

nachzubesetzen ist.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte hierauf die SPÖ-Fraktion um die Einbringung ihres<br />

Wahlvorschlages.<br />

1. Vizebgmstr. Franz Ragger schlug hierauf im Namen der SPÖ-Fraktion das<br />

Gemeinderatsmitglied<br />

GR. Silvia GLATZ<br />

als Mitglied im Abfallwirtschaftsverband Graz-Umgebung vor.<br />

Der Bürgermeister ersuchte hierauf den Gemeinderat um Abstimmung über den<br />

eingebrachten Wahlvorschlag durch Erheben der Hand.<br />

Der Gemeinderat beschloss den eingebrachten Wahlvorschlag der SPÖ einstimmig.<br />

Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag, umgehend ein entsprechendes Verständigungsschreiben<br />

an den Abfallwirtschaftsverband Graz-Umgebung zu konzipieren und dem Bürgermeister zur<br />

Unterfertigung vorzulegen;<br />

2.) e) Fragestunde gemäß § 54 Abs. 4 der Stmk. Gemeindeordnung 1967,<br />

i.d.g.F.;<br />

a) Der 2. Vizebürgermeister erkundigte sich, ob die zuvor im Bereich des nunmehrigen<br />

Wirtschaftshofes bestandenen Privatzufahrten wiederhergestellt werden.<br />

Der Bürgermeister teilte dazu mit, dass diese Privatzufahrten wiederhergestellt werden. Bei<br />

der Wiederherstellung gebe es zwei Möglichkeiten. Entweder erfolge eine<br />

Zufahrtseinbindung über den Kreisverkehr oder aber eine direkte Form in den<br />

Straßenbereich.<br />

Der 2. Vizebürgermeister fragte in weiterer Folge, ob mit den betroffenen<br />

Liegenschaftseigentümern bereits Kontakt aufgenommen wurde?<br />

Der Bürgermeister bejahte dies und fügte ergänzend hinzu, dass seitens der<br />

Liegenschaftseigentümer noch keine Entscheidung getroffen wurde, in welcher Form der<br />

Anschluss erfolgen soll. Grundsätzlich, so meinte der Bürgermeister, sei ein Anschluss in


den Kreisverkehr, aus Gründen der Flüssigkeit des Verkehrs, plausibler als ein direkter<br />

Anschluss in den Straßenbereich, welcher nur eine direkte Fahrtrichtung ermögliche.<br />

Weitere Anfragen erfolgten nicht.<br />

Dem Leiter des Bauamtes im Hause mit dem Auftrag zur weiteren Durchführung;<br />

3.) Genehmigung des öffentlichen Gemeinderatssitzungsprotokolles vom<br />

26.09.2001;<br />

Gz.: 2/004-1/GR.Sitzg.26.09.2001/<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge das öffentliche Protokoll der<br />

Gemeinderatssitzung vom 26.09.2001, welches im Entwurf bereits von den Schriftführern<br />

und dem Vorsitzenden des Gemeinderates unterfertigt wurde, genehmigen. Der<br />

Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine. Der<br />

Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

4.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes<br />

1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den folgenden<br />

Tagesordnungspunkt 4.) b) insofern für dringlich erklären, als die Nachführung zum<br />

Voranschlag 2001 in Form eines Nachtragsvoranschlages für die Finanzierung und<br />

Überschaubarkeit der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde im öffentlichen Interesse<br />

gelegen und daher unbedingt erforderlich ist.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

4.) b) Beratung und Beschlussfassung, 1. Nachtragsvoranschlag 2001;<br />

Gz.: 2/902/NVA2001/<br />

Der Bürgermeister berichtete, dass der 1. Nachtragsvoranschlagsentwurf 2001 durch zwei<br />

Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt wurde und nunmehr<br />

beschlossen werden soll. Einwendungen wurden keine eingebracht. Der Bürgermeister<br />

übergab das Wort an den Leiter der Finanzverwaltung Herrn Reinhard Pöttler. Dieser<br />

erläuterte anhand einer Overheadfolie die Zusammenhänge des 1. Nachtragsvoranschlages<br />

2001.


Der Bürgermeister ersuchte hierauf um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister stellte hierauf den Antrag, der Gemeinderat möge folgenden Beschluss<br />

fassen:<br />

Der 1. Nachtrags-Voranschlagsentwurf 2001 wurde durch zwei Wochen im Gemeindeamt<br />

zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die mit der Anschlags- und Abnahmeklausel versehene<br />

Kundmachung ist beigefügt. Schriftliche Einwendungen wurden zum Voranschlagsentwurf<br />

nicht eingebracht. Nach Beratung des 1. Nachtrags-Voranschlagsentwurfes hat der<br />

Gemeinderat, mittels Dringlichkeitsbeschluss, im Sinne des § 131 des Stmk.<br />

Volksrechtegesetzes 1990, idF. LGBl. Nr. 75/1995, in der derzeit geltenden Fassung,<br />

beschlossen:<br />

Festsetzung des 1. Nachtrags-Voranschlages<br />

Der 1. Nachtrags-Voranschlag für das Haushaltsjahr 2001 wird wie folgt in ATS festgesetzt:<br />

1. Ordentlicher Haushalt: Alter Betrag Neuer Betrag<br />

Summe der Einnahmen 95.493.000 110.920.000<br />

Summe der Ausgaben 99.462.000 110.920.000<br />

Überschuß – Abgang - 3.969.000 0<br />

2. Außerordentlicher Haushalt:<br />

Summe der Einnahmen 2.111.000 43.539.000<br />

Summe der Ausgaben 1.621.000 43.592.000<br />

Überschuß – Abgang 490.000 - 53.000<br />

Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen,<br />

die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes bestimmt sind, wird mit<br />

festgesetzt.<br />

ATS 28.000.000,-- für das Vorhaben Wirtschaftshofkauf<br />

Der Bürgermeister ersuchte, den 1. Nachtragsvoranschlag 2001, welcher in Fotokopie die<br />

Beilage A) zu diesem Protokoll bildet, zu genehmigen.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur weiteren Durchführung;


5.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes<br />

1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den folgenden<br />

Tagesordnungspunkt 5.) b) insofern für dringlich erklären, als die Beschlussfassung über den<br />

Untervoranschlag 2002 für den Standesamtsverband Seiersberg zeitgerecht zu erfolgen hat.<br />

Dies deshalb, damit die Gemeinden Pirka und Seiersberg zeitgerecht ihre Voranschläge für<br />

das Jahr 2002 beschließen können. Die Angelegenheit steht daher im öffentlichen Interesse,<br />

da die zeitgerechte Beschlussfassung des Voranschlages 2002 zu gewährleisten ist.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

5.) b) Beratung und Beschlussfassung, Genehmigung des Untervoranschlages<br />

2002 des Standesamtsverbandes Seiersberg;<br />

Gz.: 2/902/UVA2002Pirka/<br />

Der Bürgermeister berichtete, dass der Untervoranschlag für den Standesamtsverband<br />

Seiersberg in der Verbandsversammlung des Standesamtsverbandes Seiersberg am<br />

30.10.2001 eingehend beraten wurde.<br />

Der Bürgermeister erläuterte in der Folge den Untervoranschlag 2002. Die diesbezüglichen<br />

Erläuterungen bilden in Fotokopie die Beilage B) zu diesem Protokoll. Der Bürgermeister<br />

führte weiters dazu aus, dass der Voranschlag 2002 von den Rechnungsprüfern des<br />

Verbandes geprüft wurde.<br />

Die Gesamtdarstellung des Untervoranschlages 2002 stellt sich wie folgt dar:<br />

Einnahmensumme laut Untervoranschlag € 0,00<br />

Verwaltungsabgabe laut Voranschlag € 1.200,00<br />

Gesamtsumme der Einnahmen € 1.200,00<br />

Gesamtsumme der Ausgaben laut Untervoranschlag € 60.500,00<br />

Auf Führungsgemeinde und beitragspflichtige<br />

Gemeinde aufzuteilender Gesamtbetrag € 59.300,00<br />

===========<br />

Beitragspflichtige Gemeinde Pirka 32,30 % € 19.153,90<br />

Gemeinde Seiersberg 67,70 % € 40.146,10<br />

Summe 100,00 % € 59.300,00<br />

===========<br />

Der Untervoranschlag bildet in Fotokopie die Beilage C) zu diesem Protokoll.


Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den Untervoranschlag für den<br />

Standesamtsverband Seiersberg für das Jahr 2002 genehmigen.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur weiteren Durchführung;<br />

6.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes<br />

1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den folgenden<br />

Tagesordnungspunkt 6.) b) insofern für dringlich erklären, als die Beschlussfassung über den<br />

Untervoranschlag 2002 für den Staatsbürgerschaftsverband Seiersberg zeitgerecht zu<br />

erfolgen hat. Dies deshalb, damit die Gemeinden Pirka und Seiersberg zeitgerecht ihre<br />

Voranschläge für das Jahr 2002 beschließen können. Die Angelegenheit steht daher im<br />

öffentlichen Interesse, da die zeitgerechte Beschlussfassung des Voranschlages 2002 zu<br />

gewährleisten ist.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

6.) b) Beratung und Beschlussfassung, Genehmigung des Untervoranschlages<br />

2002 des Staatsbürgerschaftsverbandes Seiersberg;<br />

Gz.: 2/902/UVA2002Pirka/<br />

Der Bürgermeister berichtete, dass der Untervoranschlag für den<br />

Staatsbürgerschaftsverband Seiersberg in der Verbandsversammlung des<br />

Staatsbürgerschaftsverbandes Seiersberg am 30.10.2001 eingehend beraten wurde.<br />

Der Bürgermeister erläuterte in der Folge den Untervoranschlag 2002. Die diesbezüglichen<br />

Erläuterungen bilden in Fotokopie die Beilage D) zu diesem Protokoll. Der Bürgermeister<br />

führte weiters dazu aus, dass der Voranschlag 2002 von den Rechnungsprüfern des<br />

Verbandes geprüft wurde.<br />

Die Gesamtdarstellung des Untervoranschlages 2002 stellt sich wie folgt dar:


Einnahmensumme laut Untervoranschlag € 900,00<br />

Verwaltungsabgabe laut Voranschlag € 800,00<br />

Gesamtsumme der Einnahmen € 1.700,00<br />

Gesamtsumme der Ausgaben laut Untervoranschlag € 18.300,00<br />

Auf Führungsgemeinde und beitragspflichtige<br />

Gemeinde aufzuteilender Gesamtbetrag € 16.600,00<br />

===========<br />

Beitragspflichtige Gemeinde Pirka 32,30 % € 5.361,80<br />

Gemeinde Seiersberg 67,70 % € 11.238,20<br />

Summe 100,00 % € 16.600,00<br />

===========<br />

Der Untervoranschlag bildet in Fotokopie die Beilage E) zu diesem Protokoll.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den Untervoranschlag für den<br />

Staatsbürgerschaftsverband Seiersberg für das Jahr 2002 genehmigen.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur weiteren Durchführung;<br />

7.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes<br />

1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den folgenden<br />

Tagesordnungspunkt 7.) b) insofern für dringlich erklären, als die Beschlussfassung des<br />

Untervoranschlages für die Volksschule Seiersberg für die Erstellung des Voranschlages<br />

2002 von äußerster Wichtigkeit ist und die Beschlussfassung daher im öffentlichen Interesse<br />

als dringlich zu bezeichnen ist.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.


7.) b) Beratung und Beschlussfassung, Genehmigung des Untervoranschlages<br />

2002 der Volksschule Seiersberg;<br />

Gz.: 2/902/UVAVS2002/<br />

Der Bürgermeister berichtete, dass der Untervoranschlag für die Volksschule Seiersberg in<br />

der Schulausschusssitzung vom 30.10.2001 eingehend erörtert worden ist.<br />

Der Bürgermeister erläuterte in der Folge den Untervoranschlag der Volksschule Seiersberg.<br />

Die diesbezüglichen Unterlagen bilden in Fotokopie die Beilage F) zu diesem Protokoll.<br />

Gesamtübersicht über die von der Gemeinde zu leistenden Schulerhaltungsbeiträge:<br />

Dies stellt sich laut Seite 1 des Untervoranschlages wie folgt dar:<br />

Gesamtübersicht über die von den Gemeinden zu leistenden Schulerhaltungsbeiträge<br />

Ordentlicher<br />

Aufwand<br />

€<br />

Außerordentlicher<br />

Aufwand<br />

€<br />

Summe<br />

€<br />

Einnahmen (Eigenbedeckung) 45.500 0 45.500<br />

Ordentlicher Gesamtaufwand 579.600 0 579.600<br />

Umzulegender Aufwand 534.100 0 534.100<br />

Aufteilung auf die beitragspflichtigen Gemeinden<br />

Gemeinde<br />

Anzahl der<br />

Schüler zu<br />

Beging des<br />

Schuljahres<br />

2001/02<br />

Beitrag ordentl.Aufwand<br />

außerordentlicher<br />

Aufwand<br />

Zusammen<br />

Graz 8 1.076 8.608 0 8.608<br />

Unterpremstätten 2 1.076 2.152 0 2.152<br />

Pirka 7 1.076 7.532 0 7.532<br />

Attendorf 1 1.076 1.076 0 1.076<br />

St. Andrä Höch 2 1.076 2.152 0 2.152<br />

Zwischensumme I 20 1.076 21.520 0 21.520<br />

Eingeschulte Gemeinden %<br />

0 0,00% 0 0 0<br />

Zwischensumme II + I 20 0,00% 21.520 0 21.520<br />

Schulsitzgemeinde 272 100,00% 512.580 0 512.580<br />

Gesamtsumme<br />

(=umzul.Aufwand)<br />

292 100,00% 534.100 0 534.100<br />

Berechnung der Kopfquote nach der Schülerzahl (für die Vorschreibung der<br />

Gastschulbeiträge:)<br />

Umzulegender Aufwand<br />

abzgl. Leasingaufwand u. Transferzhlg.<br />

dividiert durch Schülerzahl für das<br />

laufende Schuljahr<br />

Kopfquote je Schüler<br />

314.100 : 292 1.076<br />

Leasingaufwand 147.300,00<br />

Transferzahlung Gemeinde Pirka 72.700,00


Die Kopfquote beträgt pro Schüler im Schuljahr 2001/2002: € 1.076<br />

Der Bürgermeister berichtete, dass Seiersberg nunmehr einen ausschließlich eigenen<br />

Schulsprengel bildet, da die Volksschule Pirka mit Schulbeginn im September d. J. in Betrieb<br />

gegangen ist.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister stellte hierauf den Antrag, der Gemeinderat möge den Untervoranschlag<br />

für die Volksschule Seiersberg für das Jahr 2002, welcher in Fotokopie die Beilage G) zu<br />

diesem Protokoll bildet, genehmigen.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur weiteren Durchführung;<br />

7.) c) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes<br />

1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den folgenden<br />

Tagesordnungspunkt 7.) d) insofern für dringlich erklären, als die zeitgerechte<br />

Beschlussfassung des Untervoranschlages 2002 für die weitere Handlungsfähigkeit der<br />

Freiwilligen Feuerwehr Seiersberg unbedingt erforderlich ist.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

7.) d) Beratung und Beschlussfassung, Genehmigung des Untervoranschlages<br />

2002 der Freiwilligen Feuerwehr Seiersberg;<br />

Gz.: 2/163/Voranschlag2002/<br />

Der Bürgermeister stellte den Untervoranschlag der Freiwilligen Feuerwehr Seiersberg wie<br />

folgt dar:<br />

Einnahmen: € 69.040,00<br />

Ausgaben: € 42.240,00


Der Bürgermeister führte aus, dass der Entwurf für das Jahr 2002 Ausgaben in Höhe von<br />

€ 42.240,00 vorsieht, während es im Jahr 2001 Ausgaben in Höhe von € 42.244,69 waren.<br />

Der Bürgermeister erläuterte hierauf die einzelnen bezughabenden Voranschlagsstellen.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister stellte hierauf den Antrag, der Gemeinderat möge den Untervoranschlag<br />

der Freiwilligen Feuerwehr Seiersberg für 2002, welcher in Fotokopie die Beilage H) zu<br />

diesem Protokoll bildet, genehmigen.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur weiteren Durchführung;<br />

8.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes<br />

1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den folgenden<br />

Tagesordnungspunkt 8.) b) mit den Unterteilungen b/1) bis b/14) insofern für dringlich<br />

erklären, als die Beschlussfassung über die EURO-Umstellungen in den einzelnen<br />

Verordnungen der Gemeinde von äußerster Wichtigkeit ist, da der EURO per 1.1.2002 den<br />

Schilling als gesetzliches Zahlungsmittel ersetzt und die Beschlussfassung daher im<br />

öffentlichen Interesse als dringlich zu bezeichnen ist.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

8.) b) Beratung und Beschlussfassung, EURO-Begleitmaßnahmen;<br />

Der Bürgermeister stellte zu Beginn des Tagesordnungspunktes 8.) b) den Antrag, dass<br />

dieser Tagesordnungspunkt in die Tagesordnungspunkte b/1) bis b/14) wie folgt unterteilt<br />

werden möge:<br />

b/1) Allgemeine Tarife;<br />

b/2) Tarife im Bereich der Schiliftanlage Gedersberg;<br />

b/3) Tarife der Nachmittagsbetreuung;<br />

b/4) Kindergartentarife;<br />

b/5) Änderung der Wirtschaftsförderungsrichtlinie;<br />

b/6) Diverse Mieten;<br />

b/7) Änderung der Kanalabgabenordnung;<br />

b/8) Änderung der Wasserleitungsgebührenordnung;<br />

b/9) Festsetzung der Höhe der Wasserleitungsanschlussgebühr 2002;<br />

b/10) Änderung der Müllabfuhrordnung;


11) Änderung der Lustbarkeitsabgabenordnung;<br />

b/12) Änderung der Hundeabgabenordnung;<br />

b/13) Leistungen an Bedienstete;<br />

b/14) Freiwillige Leistungen und Zuschüsse;<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Hierauf leitete der Bürgermeister über zu TOP 8.)b/1).<br />

b/1) Allgemeine Tarife;<br />

Gz.: 2/920-14/Allgem.Tarife/<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der einstimmigen<br />

Empfehlung des Prüfungsausschusses vom 05.11.2001 im Zusammenhang mit der<br />

Umstellung auf den EURO als gesetzliches Zahlungsmittel per 01.01.2002 die allgemeinen<br />

Tarife für die Gemeindebücherei, das Bürgerservice und das Bauamt wie folgt festlegen bzw.<br />

genehmigen und diesen Beschluss wie folgt kundmachen:<br />

„KUNDMACHUNG<br />

ALLGEMEINE TARIFE<br />

Mit Beschluss des Gemeinderates vom <strong>06.11.2001</strong> wurden folgende Tarife festgelegt:<br />

Gemeindebücherei:<br />

Kinderbücher S 3,-- pro Buch, in der Folge 0,20 Cent<br />

Erwachsenenbücher S 5,-- pro Buch, in der Folge 0,40 Cent<br />

Mahngebühr pro Woche S 5,-- pro Buch, in der Folge 0,40 Cent<br />

Bürgerservice:<br />

Gästebuch S 50,-- pro Buch, in der Folge 3,60 Euro<br />

Hundemarke S 15,-- pro Marke, in der Folge 1,10 Euro


Aschensäcke S 23,10 pro Sack, in der Folge 1,70 Euro<br />

Kopien S 3,50 pro Kopie, in der Folge 0,25 Cent<br />

Bauamt:<br />

Kehrbuch S 23,-- pro Buch, in der Folge 1,70 Euro<br />

Dieser Beschluss des Gemeinderates, welcher eine ausschließliche Anpassung im Sinne der<br />

EURO-Umstellung darstellt, tritt mit Wirkung vom 1. Jänner 2002 in Kraft.<br />

Für den Gemeinderat:<br />

Der Bürgermeister:<br />

(Werner BREITHUBER)“<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag für die ordnungsgemäße Kundmachung des<br />

Gemeinderatsbeschlusses Sorge zu tragen;<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren<br />

Durchführung ab 01.01.2002; ferner mit dem Auftrag diesen Beschluss in der nächstfolgenden<br />

Ausgabe der Bürgerinformation zu berücksichtigen;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag diesen Beschluss auf der<br />

Homepage der Gemeinde Seiersberg im Internet zu berücksichtigen;<br />

Dem Bauamt im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren Durchführung ab<br />

01.01.2002;<br />

Der Leiterin der Gemeindebücherei, Frau Andrea Tamm, im Hause mit dem Auftrag zur<br />

Kenntnisnahme und weiteren Durchführung ab 01.01.2002;<br />

b/2) Tarife im Bereich der Schiliftanlage Gedersberg;<br />

Gz.: 2/898/Liftkarten/


Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der einstimmigen<br />

Empfehlung des Prüfungsausschusses vom 05.11.2001 im Zusammenhang mit der<br />

Umstellung auf den EURO als gesetzliches Zahlungsmittel per 01.01.2002 die Tarife für die<br />

Schiliftanlage Gedersberg wie folgt festlegen bzw. genehmigen und diesen Beschluss wie<br />

folgt kundmachen:<br />

„KUNDMACHUNG<br />

TARIFE<br />

im Bereich der<br />

SCHILIFTANLAGE GEDERSBERG<br />

Mit Beschluss des Gemeinderates vom <strong>06.11.2001</strong> werden die Tarife für den Schilift<br />

Seiersberg wie folgt festgelegt:<br />

Einzelfahrt Kinder bis 15 Jahre 0,40 Euro<br />

Einzelfahrt Jugend/Erwachsene u. Stundenpreis 0,70 Euro<br />

10er Block Kinder bis 15 Jahre 3,30 Euro<br />

10er Block Jugend/Erwachsene 6,50 Euro<br />

Halbtageskarte Kinder bis 15 Jahre 3,60 Euro<br />

Tageskarte Kinder bis 15 Jahre 5,80 Euro<br />

Halbtageskarte Jugend/Erwachsene 7,30 Euro<br />

Tageskarte Jugend/Erwachsene. 10,90 Euro<br />

Saisonkarte Kinder bis 15 Jahre 14,50 Euro<br />

(nur für Seiersberger mit HWS)<br />

Saisonkarte Jugend/Erwachsene 29,10 Euro<br />

(nur für Seiersberger mit HWS)<br />

Dieser Beschluss des Gemeinderates, welcher eine ausschließliche Anpassung im Sinne der<br />

EURO-Umstellung darstellt, tritt mit Wirkung vom 1. Jänner 2002 in Kraft.<br />

Für den Gemeinderat:<br />

Der Bürgermeister:<br />

(Werner BREITHUBER)“<br />

Ferner möge die Kosten für den Liftwart pro Stunde mit 7,30 EURO festgesetzt werden.


Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag für die ordnungsgemäße Kundmachung des<br />

Gemeinderatsbeschlusses Sorge zu tragen;<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme; ferner mit<br />

dem Auftrag diesen Beschluss in der nächstfolgenden Ausgabe der Bürgerinformation zu<br />

berücksichtigen;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag diesen Beschluss auf der<br />

Homepage der Gemeinde Seiersberg im Internet zu berücksichtigen;<br />

Frau Andrea Tamm, im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren Durchführung ab<br />

01.01.2002;<br />

b/3) Tarife der Nachmittagsbetreuung;<br />

Gz.: 2/250/Elternbeiträge/<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der einstimmigen<br />

Empfehlung des Prüfungsausschusses vom 05.11.2001 im Zusammenhang mit der<br />

Umstellung auf den EURO als gesetzliches Zahlungsmittel per 01.01.2002 die Tarife für die<br />

Nachmittagsbetreuung an der Volksschule Seiersberg wie folgt festlegen bzw. genehmigen<br />

und diesen Beschluss wie folgt kundmachen:<br />

„KUNDMACHUNG<br />

TARIFE<br />

der NACHMITTAGSBETREUUNG<br />

an der Volksschule Seiersberg<br />

Mit Beschluss des Gemeinderates vom <strong>06.11.2001</strong> werden die Tarife für die<br />

Nachmittagsbetreuung wie folgt festgelegt:<br />

Jahresbeitrag 726,70 Euro<br />

Monatsbeitrag 72,67 Euro<br />

Tagestarif 3,63 Euro


Essenbeitrag 2,97 Euro<br />

Diese Tarife sind exklusive 10% Mehrwertsteuer.<br />

Dieser Beschluss des Gemeinderates, welcher eine ausschließliche Anpassung im Sinne der<br />

EURO-Umstellung darstellt, tritt mit Wirkung vom 1. Jänner 2002 in Kraft.<br />

Für den Gemeinderat:<br />

Der Bürgermeister:<br />

(Werner BREITHUBER)“<br />

Ferner möge der Gemeinderat für die Förderung der Nachmittagsbetreuung folgende<br />

Umrechnung bei den Einkommensgrenzen bzw. Förderungshöhen festsetzen:<br />

Text Tarif ATS Netto<br />

Alternativ<br />

Tarif EURO<br />

Auschussempfehlung<br />

Alternativ<br />

in ATS<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Differenz<br />

in ATS<br />

Förderung Nachmittagsbetreuung<br />

Umrechnung Einkommensgrenzen 7.000,00 508,71 7.000,00 + 0,00<br />

8.000,00 581,38 7.999,96 -0,04<br />

9.000,00 654,06 9.000,06 + 0,06<br />

10.000,00 726,73 10.000,02 + 0,02<br />

11.000,00 799,40 10.999,98 -0,02<br />

12.000,00 872,07 11.999,94 -0,06<br />

13.000,00 944,75 13.000,04 + 0,04<br />

14.000,00 1.017,42 14.000,00 + 0,00<br />

15.000,00 1.090,09 14.999,97 -0,03<br />

16.000,00 1.162,77 16.000,06 + 0,06<br />

Förderungshöhe<br />

600,00 43,60 599,95 -0,05<br />

550,00 39,97 550,00 -0,00<br />

500,00 36,34 500,05 + 0,05<br />

450,00 32,70 449,96 -0,04<br />

400,00 29,07 400,01 + 0,01<br />

350,00 25,44 350,06 + 0,06<br />

300,00 21,80 299,97 -0,03<br />

250,00 18,17 250,02 + 0,02<br />

200,00 14,53 199,94 -0,06<br />

150,00 10,90 149,99 -0,01


Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag für die ordnungsgemäße Kundmachung des<br />

Gemeinderatsbeschlusses Sorge zu tragen;<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme; ferner mit dem<br />

Auftrag diesen Beschluss in der nächstfolgenden Ausgabe der Bürgerinformation zu berücksichtigen;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag diesen Beschluss auf der<br />

Homepage der Gemeinde Seiersberg im Internet zu berücksichtigen;<br />

b/4) Kindergartentarife;<br />

Gz.: 2/240-3/Elternbeiträge<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der einstimmigen<br />

Empfehlung des Prüfungsausschusses vom 05.11.2001 im Zusammenhang mit der<br />

Umstellung auf den EURO als gesetzliches Zahlungsmittel per 01.01.2002 die<br />

Kindergartentarife wie folgt festlegen bzw. genehmigen und diesen Beschluss wie folgt<br />

kundmachen:<br />

„KUNDMACHUNG<br />

KINDERGARTENTARIFE<br />

Mit Beschluss des Gemeinderates vom <strong>06.11.2001</strong> werden die Tarife für den Besuch der<br />

Kindergärten bzw. des Erntekindergartens wie folgt festgelegt:<br />

Ganztagestarif mtl. 87,21 Euro<br />

Halbtagestarif mtl. 58,14 Euro<br />

Dreivierteltagestarif 72,67 Euro<br />

mtl.<br />

Essenbeitrag tgl. 2,51 Euro<br />

Diese Tarife sind exklusive 10% Mehrwertsteuer.


Dieser Beschluss des Gemeinderates, welcher eine ausschließliche Anpassung im Sinne der<br />

EURO-Umstellung darstellt, tritt mit Wirkung vom 1. Jänner 2002 in Kraft.<br />

Für den Gemeinderat:<br />

Der Bürgermeister:<br />

(Werner BREITHUBER)“<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag für die ordnungsgemäße Kundmachung des<br />

Gemeinderatsbeschlusses Sorge zu tragen;<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme; ferner mit dem<br />

Auftrag diesen Beschluss in der nächstfolgenden Ausgabe der Bürgerinformation zu berücksichtigen;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag diesen Beschluss auf der<br />

Homepage der Gemeinde Seiersberg im Internet zu berücksichtigen;<br />

b/5) Änderung der Wirtschaftsförderungsrichtlinie;<br />

Gz.: 2/782/Wirtschaftsförderung/<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der einstimmigen<br />

Empfehlung des Prüfungsausschusses vom 05.11.2001 im Zusammenhang mit der<br />

Umstellung auf den EURO als gesetzliches Zahlungsmittel per 01.01.2002 die Änderung der<br />

Wirtschaftsförderungsrichtlinie wie folgt genehmigen:<br />

„WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSRICHTLINIE<br />

Die mit Gemeinderatsbeschluss vom 18.5.1999 festgelegte Wirtschaftsförderungsrichtlinie<br />

der Gemeinde Seiersberg wird mit Beschluss des Gemeinderates vom <strong>06.11.2001</strong> wie folgt<br />

geändert:<br />

1.) Die Wortfolge „und Getränkeabgaben“ im Punkt 1.07 wird ersatzlos gestrichen.<br />

2.) Der Punkt 1.08 wird ersatzlos gestrichen.


3.) Die Wortfolge „und der Getränkeabgabe“ im Punkt 4.0 wird ersatzlos gestrichen.<br />

4.) Die Wortfolge „der Getränkeabgabe und“ im Punkt 4.01 wird ersatzlos gestrichen.<br />

5.) Die Wortfolge „bzw. Getränkeabgabe“ im Punkt 4.02 wird ersatzlos gestrichen.<br />

6.) Die Wortfolge „und Getränkeabgabe“ im Punkt 4.03 wird ersatzlos gestrichen.<br />

7.) Die Wortfolge „und Getränke...“ im Punkt 4.04 wird ersatzlos gestrichen.<br />

8.) Die Wortfolge „bzw. Getränkeabgabe...“ sowie „und Getränkeabgabe“ im Punkt 4.05<br />

wird ersatzlos gestrichen;<br />

9.) Die Wortfolge „und einem Getränkeabgabeaufkommen von weniger als S 500.000,--„<br />

sowie „also auch insgesamt weniger als S 500.000,--“ im Punkt 4.06 wird ersatzlos<br />

gestrichen.<br />

10.) Die Wortfolge „und einem Getränkeabgabeaufkommen von mehr als S 500.000,--“<br />

sowie „also auch insgesamt mehr als S 500.000,--“ im Punkt 4.07 wird ersatzlos<br />

gestrichen.<br />

11.) Die Wortfolge „und Getränkeabgabe“ im Punkt 5.06 wird ersatzlos gestrichen.<br />

12.) Zu Punkt 2.0, 2.01 ist die Wortfolge „S 200.000,--“ durch „14.500 Euro“ und ferner die<br />

Wortfolgen „S 500.000,--“ durch „36.300 Euro“ zu ersetzen.<br />

13.) Zu Punkt 4.03 ist die Wortfolge „S 500.000,--“ durch „36.300 Euro“ zu ersetzen.<br />

14.) Zu Punkt 4.06 sind die Wortfolgen „S 500.000,--“ durch „36.300 Euro“ zu ersetzen.<br />

15.) Zu Punkt 4.07 sind die Wortfolgen „S 500.000,--“ durch „36.300 Euro“ zu ersetzen.<br />

16.) Zu Punkt 6.01 ist die Wortfolge „S 500.000,--“ durch „36.300 Euro“ zu ersetzen.<br />

17.) Zu Punkt 7.01 ist die Wortfolge „S 1,000.000,--“ durch „72.700 Euro“ zu ersetzen.<br />

18.) Zu Punkt 8.01.0 ist die Wortfolge „S 100.000,--“ durch „7.300 Euro“ zu ersetzen.<br />

19.) Zu Punkt 8.01.2 sind die Wortfolgen „S 500.000,--“ durch „36.300 Euro“ zu ersetzen.<br />

20.) Das Ersetzen der Wortfolgen hat im Sinne des Punktes 8.01.1 der<br />

Wirtschaftsförderungsrichtlinie mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2002 zu erfolgen.<br />

Für den Gemeinderat:<br />

Der Bürgermeister:<br />

(Werner BREITHUBER)“<br />

Dieser Beschluss des Gemeinderates ist ordnungsgemäß kundzumachen.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.


Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme;<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme;<br />

Der Baukanzlei, Frau Hillebrand, im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme;<br />

b/6) Diverse Mieten;<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der einstimmigen<br />

Empfehlung des Prüfungsausschusses vom 05.11.2001 im Zusammenhang mit der<br />

Umstellung auf den EURO als gesetzliches Zahlungsmittel per 01.01.2002 die Änderung<br />

diverser Mieten wie folgt genehmigen:<br />

Text Tarif ATS Netto<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme;<br />

Alternativ<br />

Tarif EURO<br />

Auschussempfehlung<br />

Alternativ<br />

in ATS<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren Durchführung;<br />

Differenz<br />

in ATS<br />

Diverse Mieten<br />

Facharbeiter/Stunde 440,00 32,00 440,33 + 0,33<br />

Toilettenwagen f. Ortsansässige/Tag 500,00 36,00 495,37 -4,63<br />

Toilettenwagen f. Auswärtige/Tag 2.000,00 145,00 1.995,24 -4,76<br />

Küchencontainer f. Ortsansässige/Tag 500,00 36,00 495,37 -4,63<br />

Küchencontainer f. Auswärtige/Tag 3.000,00 218,00 2.999,75 -0,25<br />

Turnsaalbenützung/Stunde 432,84 31,00 426,57 -6,27<br />

Häcksler An- u. Abtransport , /Stunde 54,55 4,00 55,04 + 0,49<br />

Kehrmaschine /Stunde 330,00 24,00 330,25 + 0,25<br />

JCB mit Fahrer /Stunde 666,30 48,00 660,49 -5,81<br />

JCB ohne Fahrer /Stunde 427,60 31,00 426,57 -1,03


Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag diesen Beschluss in der<br />

nächstfolgenden Ausgabe der Bürgerinformation zu berücksichtigen;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag diesen Beschluss auf der<br />

Homepage der Gemeinde Seiersberg im Internet zu berücksichtigen;<br />

Dem Bauamt im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren Durchführung;<br />

b/7) Änderung der Kanalabgabenordnung;<br />

Gz.: 2/811-0/Kanalabgabenordnung/<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der einstimmigen<br />

Empfehlung des Prüfungsausschusses vom 05.11.2001 im Zusammenhang mit der<br />

Umstellung auf den EURO als gesetzliches Zahlungsmittel per 01.01.2002 die Änderung der<br />

Kanalabgabenordnung wie folgt genehmigen:<br />

„KANALABGABENORDNUNG<br />

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Seiersberg vom 15.12.1993 –<br />

Kanalabgabenordnung der Gemeinde Seiersberg -, welche gemäß der §§ 6 und 7 des<br />

Kanalabgabengesetzes 1955, LGBl. Nr. 71, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 158/1963,<br />

LGBl. Nr. 40/1971, LGBl. Nr. 67/1986 und LGBl. Nr. 80/1988 erlassen wurde, wird wie folgt<br />

abgeändert:<br />

§ 1<br />

(1) In (2) wird die Wortfolge „S 200,--“ durch die Wortfolge „14,53 Euro“ ersetzt.<br />

(2) In (7) Absatz 2 wird die Wortfolge „S 12,--“ durch die Wortfolge „0,87 Euro“ ersetzt.<br />

(3) In (7a) (2) wird die Wortfolge „S 428,--“ durch die Wortfolge „31,10 Euro“ ersetzt.<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten der Verordnungsänderung<br />

Die Neufassung der Bestimmungen zu (2), (7) und (7a) durch den Gemeinderatsbeschluss<br />

vom <strong>06.11.2001</strong> tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.<br />

Für den Gemeinderat:<br />

Der Bürgermeister:


(Werner BREITHUBER)“<br />

Dieser Beschluss des Gemeinderates ist ordnungsgemäß kundzumachen.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag für die ordnungsgemäße Kundmachung Sorge zu tragen<br />

und ferner diese Verordnungsänderung zur Verordnungsprüfung an das Amt der Stmk.<br />

Landesregierung, RA 3 und 7, mit einem Auszug aus dem <strong>Sitzung</strong>sprotokoll samt einer Kopie der<br />

Einladung und der Zustellnachweise vorzulegen;<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren Durchführung;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag diesen Beschluss in der<br />

nächstfolgenden Ausgabe der Bürgerinformation zu berücksichtigen;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag diesen Beschluss auf der<br />

Homepage der Gemeinde Seiersberg im Internet zu berücksichtigen;<br />

Dem Bauamt im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren Durchführung;<br />

b/8) Änderung der Wasserleitungsgebührenordnung;<br />

Gz.: 2/810-0/Wassergebührenordnu/<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der einstimmigen<br />

Empfehlung des Prüfungsausschusses vom 05.11.2001 im Zusammenhang mit der<br />

Umstellung auf den EURO als gesetzliches Zahlungsmittel per 01.01.2002 die Änderung der<br />

Wasserleitungsgebührenordnung wie folgt genehmigen:<br />

„WASSERLEITUNGSGEBÜHRENORDNUNG<br />

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Seiersberg vom 15.12.1993, mit welcher<br />

die Wasserleitungsgebührenordnung 1994, gemäß den Bestimmungen des<br />

Wasserleitungsbeitragsgesetzes, LGBl. Nr. 137/1962, in der geltenden Fassung, erlassen<br />

wurde, wird wie folgt geändert:<br />

§ 1<br />

(1) Im § 2 Abs. 1 wird die Wortfolge „S 133,--“ durch „9,67 Euro“ ersetzt.


(2) Im § 2 Abs. 2 lit. a) wird die Wortfolge „S 58,933.500,--“ durch „4,282.864,47 Euro“<br />

ersetzt.<br />

(3) Im § 2 Abs. 2 lit. a) Z 1. wird die Wortfolge „S 73,665.000,--“ durch “5,353.444,33 Euro“<br />

ersetzt.<br />

(4) Im § 2 Abs. 2 lit. a) Z 2. werden die Wortfolgen „S 16,389.000,--“ durch<br />

„1,191.035,08 Euro“ und „S 8,194.500,--“ durch „595.517,54 Euro“ ersetzt.<br />

(5) Im § 2 Abs. 2 lit. a) Z 3. wird die Wortfolge „S 6,537.000,--“ durch „475.062,32 Euro“<br />

ersetzt.<br />

(6) Im § 2 Abs. 2 lit. c) wird die Wortfolge „S 2.666,67“ durch „193,79 Euro“ ersetzt.<br />

(7) Im § 8 Abs. 1 wird die Wortfolge „S 15,--“ durch „1,09 Euro“ ersetzt.<br />

(8) Im § 11 Abs. 1 wird die Wortfolge „S 50,--“ durch „3,63 Euro“ ersetzt.<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten der Verordnungsänderung<br />

Die Neufassung der Bestimmungen des § 1 durch den Gemeinderatsbeschluss vom<br />

<strong>06.11.2001</strong> tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.<br />

Für den Gemeinderat:<br />

Der Bürgermeister:<br />

(Werner BREITHUBER)“<br />

Dieser Beschluss des Gemeinderates ist ordnungsgemäß kundzumachen.<br />

Ferner möge der Gemeinderat den Überlandzuschlag mit 726,73 Euro festsetzen.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.


Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag für die ordnungsgemäße Kundmachung Sorge zu tragen<br />

und ferner diese Verordnungsänderung zur Verordnungsprüfung an das Amt der Stmk.<br />

Landesregierung, RA 3 und 7, mit einem Auszug aus dem <strong>Sitzung</strong>sprotokoll samt einer Kopie der<br />

Einladung und der Zustellnachweise vorzulegen;<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren Durchführung;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag diesen Beschluss in der<br />

nächstfolgenden Ausgabe der Bürgerinformation zu berücksichtigen;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag diesen Beschluss auf der<br />

Homepage der Gemeinde Seiersberg im Internet zu berücksichtigen;<br />

Dem Bauamt im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren Durchführung;<br />

b/9) Festsetzung der Höhe der Wasserleitungsanschlussgebühr 2002;<br />

Gz.: 2/810-0/Wassergebührenordnu/<br />

Der Bürgermeister stellte folgenden Antrag:<br />

Der Gemeinderat möge aufgrund der einstimmigen Empfehlung des Prüfungsausschusses<br />

vom 05.11.2001 im Zusammenhang mit der Umstellung auf den EURO als gesetzliches<br />

Zahlungsmittel per 01.01.2002 folgende Höhe der Anschlussgebühren für das Kalenderjahr<br />

2002, gemäß § 5 des Stmk. Gemeindewasserleitungsgesetzes 1971, LGBl. Nr. 42/1971, in<br />

der geltenden Fassung, und § 6 der Wasserleitungsgebührenordnung 1994 der Gemeinde<br />

Seiersberg, in der Fassung des Gemeinderatsbeschlusses vom <strong>06.11.2001</strong>, festlegen:<br />

„KUNDMACHUNG<br />

Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Seiersberg vom <strong>06.11.2001</strong>, mit welchem<br />

gemäß § 5 des Steiermärkischen Gemeindewasserleitungsgesetzes 1971, LGBl. Nr.<br />

42/1971, in der geltenden Fassung, und § 6 der Wasserleitungsgebührenordnung 1994 die<br />

H Ö H E D E R A N S C H L U S S G E B Ü H R<br />

für das Kalenderjahr 2002 festgelegt wird:<br />

Aufgrund der tatsächlich für die Herstellung von Anschlussleitungen der Gemeinde<br />

erwachsenden durchschnittlichen Kosten von € 1.337,18 exkl. 20 % Mehrwertsteuer pro ca.<br />

20 m Anschlussleitung, darin enthalten<br />

€ 624,99 für Aushub und Verfüllung, für die Bodenklassen 1-5 als Mischpreis,<br />

€ 159,88 für Abtragung und Erneuerung der Asphaltdecke im Anschlussbereich,<br />

€ 512,34 für die PE-Rohre DN 1“ – 2“ inkl. Absperrschieber, Einbaugarnitur usw.,<br />

€ 39,97 Erschwernispauschale für das Unterfahren von Zäunen, Kabeln, Rohren usw.,


ergibt sich eine Anschlussgebühr von<br />

€ 66,86<br />

zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer<br />

pro Laufmeter Anschlussleitung für die Bodenklassen 1-5, mit welcher Höhe die<br />

Anschlussgebühr für das Kalenderjahr 2002 festgelegt wird.<br />

Für die Bodenklassen 6-7 wird ein Zuschlag von € 13,37 pro Laufmeter verrechnet. Die<br />

Beurteilung der Bodenklassen erfolgt laut ÖNORM B 4400 und B 2205 für Erdarbeiten.<br />

Für den Anschlusswerber besteht jedoch die Möglichkeit, auf dem eigenen Grundstück die<br />

Grabungsarbeiten, die Verfüllung der Künette und die Wiederherstellungsarbeiten in<br />

Eigenregie herzustellen.<br />

Sollten diese Leistungen in Eigenregie erbracht werden, wird für die Verrechnung der<br />

Anschlussgebühr auf dem eigenen Grundstück lediglich der tatsächliche Aufwand des<br />

Wasserwerkes Seiersberg für den Materialaufwand, bzw. für die Arbeiten zur Verlegung,<br />

Montage und Inbetriebnahme vorgeschrieben.<br />

Für den Gemeinderat:<br />

Der Bürgermeister:<br />

(Werner BREITHUBER)“<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Dem Leiter des Bauamtes im Hause mit dem Auftrag zur weiteren Durchführung;<br />

Der Baukanzlei im Hause mit dem Auftrag zur informellen Kenntnisnahme;<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur weiteren Durchführung;<br />

Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag die erforderliche Kundmachung durchzuführen bzw. die<br />

entsprechende Vorlage zu veranlassen;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag diesen Beschluss in der<br />

nächstfolgenden Ausgabe der Bürgerinformation zu berücksichtigen;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag diesen Beschluss auf der<br />

Homepage der Gemeinde Seiersberg im Internet zu berücksichtigen;


10) Änderung der Müllabfuhrordnung;<br />

Gz.: 2/813-0/Müllabfuhrordnung/<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der einstimmigen<br />

Empfehlung des Prüfungsausschusses vom 05.11.2001 im Zusammenhang mit der<br />

Umstellung auf den EURO als gesetzliches Zahlungsmittel per 01.01.2002 die Änderung der<br />

Müllabfuhrordnung wie folgt genehmigen:<br />

„MÜLLABFUHRORDNUNG<br />

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Seiersberg vom 15.12.1993, mit welcher<br />

gemäß § 15 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes StAWG 1987, LGBl. Nr.<br />

68/1990, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit den Bestimmungen des<br />

Finanzverfassungsgesetzes 1948, BGBl Nr. 45/1948, in der geltenden Fassung und § 15<br />

Abs. 3 Z 5 des Finanzausgleichsgesetzes 1993 – FAG 1993, BGBl. Nr. 30/1993, in der<br />

geltenden Fassung, die Besorgung der öffentlichen Müllabfuhr geregelt ist, wird wie folgt<br />

geändert:<br />

(1) Im § 7 Abs. 4c wird die Wortfolge<br />

„S 480,--“ durch „ 34,88 Euro“<br />

„S 3.080,--“ durch „223,83 Euro“<br />

„S 4.400,--“ durch „319,76 Euro“<br />

„S 96,--“ durch „ 6,98 Euro“<br />

„S 616,--“ durch „ 44,77 Euro“<br />

„S 880,--“ durch „ 63,95 Euro“<br />

ersetzt.<br />

(2) Im § 7 Abs. 4d wird die Wortfolge<br />

„S 2.496,--“ durch „ 181,39 Euro“<br />

„S 16.016,--“ durch „1.163,93 Euro“<br />

„S 22.880,--“ durch „1.662,75 Euro“<br />

„S 4.992,--“ durch „ 362,78 Euro“<br />

„S 32.032,--“ durch „2.327,86 Euro“<br />

„S 45.760,--“ durch „3.325,51 Euro“<br />

ersetzt.<br />

§ 1<br />

(3) Im § 7 Abs. 5 wird die Wortfolge „S 5,40“ durch „39 Cent“ ersetzt.<br />

(4) Im § 7 Abs. 6a wird die Wortfolge „S 1.200,--“ durch „87,21 Euro“ ersetzt.


(5) Im § 7 Abs. 6b wird die Wortfolge „S 1,--“ durch .“7 Cent“ ersetzt.<br />

(6) Im § 7 Abs. 7 wird die Wortfolge „S 5.000,--“ durch die Wortfolge „363,36 Euro“<br />

ersetzt.<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten der Verordnungsänderung<br />

Die Neufassung der Bestimmungen des § 1 durch den Gemeinderatsbeschluss vom<br />

<strong>06.11.2001</strong> tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.<br />

Für den Gemeinderat:<br />

Der Bürgermeister:<br />

(Werner BREITHUBER)“<br />

Dieser Beschluss des Gemeinderates ist ordnungsgemäß kundzumachen.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag für die ordnungsgemäße Kundmachung Sorge zu tragen<br />

und ferner diese Verordnungsänderung zur Verordnungsprüfung an das Amt der Stmk.<br />

Landesregierung, RA 3 und 7, mit einem Auszug aus dem <strong>Sitzung</strong>sprotokoll samt einer Kopie der<br />

Einladung und der Zustellnachweise vorzulegen;<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren Durchführung;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren<br />

Durchführung; ferner mit dem Auftrag diesen Beschluss in der nächstfolgenden Ausgabe der<br />

Bürgerinformation zu berücksichtigen;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag diesen Beschluss auf der<br />

Homepage der Gemeinde Seiersberg im Internet zu berücksichtigen;


11) Änderung der Lustbarkeitsabgabenordnung;<br />

Gz.: 2/920-6/Lustbarkeitordnung/<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der einstimmigen<br />

Empfehlung des Prüfungsausschusses vom 05.11.2001 im Zusammenhang mit der<br />

Umstellung auf den EURO als gesetzliches Zahlungsmittel per 01.01.2002 die Änderung der<br />

Lustbarkeitsabgabenordnung wie folgt genehmigen:<br />

„LUSTBARKEITSABGABENORDNUNG<br />

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Seiersberg vom 05.05.1994, mit welcher<br />

aufgrund des freien Beschlussrechtes nach den Bestimmungen der §§ 7 und 8<br />

Finanz-Verfassungsgesetz 1948, BGBl. Nr. 45/1948, in der geltenden Fassung, und des § 15<br />

des Finanzausgleichsgesetzes 1993, BGBl. Nr. 30/1993, in der geltenden Fassung, in<br />

Verbindung mit dem Gesetz vom 20. Juli 1950 über die Einhebung einer Lustbarkeitsabgabe<br />

(Lustbarkeitsabgabengesetz), LGBl. Nr. 37, in der geltenden Fassung, sowie in Verbindung<br />

mit § 5a Abs.3 des Stmk. Veranstaltungsgesetzes, LGBl. Nr. 192/1969, in der geltenden<br />

Fassung, gemäß § 40 Abs. 2 Zahl 4 der Stmk. Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der<br />

geltenden Fassung, eine Abgabenordnung für das Veranstalten von Lustbarkeiten erlassen<br />

wurde, wird wie folgt geändert:<br />

(1) Im II. Abschnitt § 8 wird die Wortfolge<br />

§ 1<br />

„von 1,000.000,-- Schilling“ durch “ 72.700,00 Euro“<br />

„von 2,000.000,-- Schilling“ durch „145.300,00 Euro“<br />

„von 3,000.000,-- Schilling“ durch „218.000,00 Euro“<br />

„von 4,000.000,-- Schilling“ durch „290.700,00 Euro“<br />

„von 5,000.000,-- Schilling“ durch „363.400,00 Euro“<br />

„über 5,000.000,-- Schilling“ durch „363.400,00 Euro“<br />

ersetzt.<br />

(2) § 9 Abs. 1 entfällt.<br />

(3) § 9 Abs. 2 erhält die Bezeichnung Abs. 1.<br />

(4) Im § 11 Abs. 1 wird die Wortfolge „Allgemeine Verwaltung“ durch „Bürgerservice“<br />

ersetzt.<br />

(5) Im § 16 Abs. 2 wird gemäß dem Steiermärkischen Landesgesetzes vom 03.07.2001,<br />

LGBl. Nr. 62, die Wortfolge „ 3 Schilling“ durch „22 Cent“ und „2 Schilling“ durch „15<br />

Cent“, ersetzt.


(6) Im § 18 Abs. 1 wird “ gemäß dem Steiermärkischen Landesgesetz vom 03.07.2001,<br />

LGBl. Nr. 62, die Wortfolge „4.000 Schilling“ durch „290,69 Euro ersetzt.<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten der Verordnungsänderung<br />

Die Neufassung der Bestimmungen des § 1 durch den Gemeinderatsbeschluss vom<br />

<strong>06.11.2001</strong> tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.<br />

Für den Gemeinderat:<br />

Der Bürgermeister:<br />

(Werner BREITHUBER)“<br />

Dieser Beschluss des Gemeinderates ist ordnungsgemäß kundzumachen.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag für die ordnungsgemäße Kundmachung Sorge zu tragen<br />

und ferner diese Verordnungsänderung zur Verordnungsprüfung an das Amt der Stmk.<br />

Landesregierung, RA 3 und 7, mit einem Auszug aus dem <strong>Sitzung</strong>sprotokoll samt einer Kopie der<br />

Einladung und der Zustellnachweise vorzulegen;<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren Durchführung;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren<br />

Durchführung; ferner mit dem Auftrag diesen Beschluss in der nächstfolgenden Ausgabe der<br />

Bürgerinformation zu berücksichtigen;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag diesen Beschluss auf der<br />

Homepage der Gemeinde Seiersberg im Internet zu berücksichtigen;<br />

b/12) Änderung der Hundeabgabenordnung;<br />

Gz.: 2/920-5/Hundeabgabenordnung/<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der einstimmigen<br />

Empfehlung des Prüfungsausschusses vom 05.11.2001 im Zusammenhang mit der


Umstellung auf den EURO als gesetzliches Zahlungsmittel per 01.01.2002 die Änderung der<br />

Hundeabgabenordnung wie folgt genehmigen:<br />

„HUNDEABGABENORDNUNG<br />

Die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Seiersberg vom 12.05.1992, welche<br />

gemäß § 14 Abs. 1 Z 10 des Finanzausgleichsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 687/1989, in der<br />

geltenden Fassung, in Verbindung mit § 15 Abs. 3 Z 3 des zuvor zitierten Gesetzes und des<br />

Landesgesetzes vom 14.03.1950, LGBl. Nr. 24/1950, in Verbindung mit § 244 lit. d der Stmk.<br />

Landesabgabenordnung 1963, LGBl. Nr. 158/1963, in der geltenden Fassung, betreffend die<br />

Einhebung einer Abgabe für das Halten von Hunden (Hundeabgabengesetz) –<br />

Hundeabgabenordnung – erlassen wurde, wird wie folgt geändert:<br />

§ 1<br />

(1) Im § 3 Abs. 1 wird die Wortfolge „S 100,--“ durch die Wortfolge „7,27 Euro“ ersetzt.<br />

(2) Im § 3 Abs. 2 werden die Wortfolgen „für den zweiten Hund S 100,--“ durch die<br />

Wortfolge „für den zweiten Hund 7,27 Euro“ und die Wortfolge „jeden weiteren Hund<br />

S 100,--“ durch die Wortfolge „jeden weiteren Hund 7,27 Euro“ ersetzt.<br />

(3) Im § 4 letzter Satz wird gemäß dem Steiermärkischen Landesgesetz vom 03.07.2001,<br />

LGBl. Nr. 62, die Wortfolge „S 30,--“ durch die Wortfolge „2,18 Euro“ ersetzt.<br />

(4) Im § 12 Abs. 2 wird die Wortfolge S 60.000,--“ gemäß dem § 240 der Stmk.<br />

Landesabgabenordnung, LGBl.Nr. 158/1963, in der Fassung des Stmk.<br />

Landesgesetzes vom 03.07.2001, LGBl. Nr. 69, durch die Wortfolge „4.360 Euro“<br />

ersetzt.<br />

§ 2<br />

In-Kraft-Treten der Verordnungsänderung<br />

Die Neufassung der §§ 3 Abs. 1, 3 Abs. 2, 4 letzter Satz und 12 Abs. 2, durch den<br />

Gemeinderatsbeschluss vom <strong>06.11.2001</strong> tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.<br />

Für den Gemeinderat:<br />

Der Bürgermeister:


(Werner BREITHUBER)“<br />

Dieser Beschluss des Gemeinderates ist ordnungsgemäß kundzumachen.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag für die ordnungsgemäße Kundmachung Sorge zu tragen<br />

und ferner diese Verordnungsänderung zur Verordnungsprüfung an das Amt der Stmk.<br />

Landesregierung, RA 3 und 7, mit einem Auszug aus dem <strong>Sitzung</strong>sprotokoll samt einer Kopie der<br />

Einladung und der Zustellnachweise vorzulegen;<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren Durchführung;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren<br />

Durchführung; ferner mit dem Auftrag diesen Beschluss in der nächstfolgenden Ausgabe der<br />

Bürgerinformation zu berücksichtigen;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag diesen Beschluss auf der<br />

Homepage der Gemeinde Seiersberg im Internet zu berücksichtigen;<br />

b/13) Leistungen an Bedienstete;<br />

Gz.: 2/011-20/Essenbon/<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der einstimmigen<br />

Empfehlung des Prüfungsausschusses vom 05.11.2001 beschließen, dass die Leistungen<br />

für die Bediensteten in EURO Beträge umgerechnet werden und die Rundung auf 2<br />

Kommastellen erfolgt, gemäß der Rundungsregelung für die Rundung von EURO-<br />

Umrechnungsbeträgen, wie sie im EURO-Wegweiser für Gemeinden, hrsg. vom Österr.<br />

Gemeindebund – Ausgabe 3/2001 – festgelegt wird.<br />

Die Essenmarken werden auf 2 Euro gerundet.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Amtsleitung, Personalverwaltung, im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme und weiteren<br />

Durchführung;<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme;


14) Freiwillige Leistungen und Zuschüsse;<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der einstimmigen<br />

Empfehlung des Prüfungsausschusses vom <strong>06.11.2001</strong> beschließen, dass alle freiwilligen<br />

Leistungen und Zuschüsse, die von der Gemeinde gewährt werden, in EURO Beträge<br />

umgerechnet werden und die Rundung auf 2 Kommastellen erfolgt, gemäß der<br />

Rundungsregelung für die Rundung von EURO-Umrechnungsbeträgen, wie sie im EURO-<br />

Wegweiser für Gemeinden, hrsg. vom Österr. Gemeindebund – Ausgabe 3/2001 – festgelegt<br />

wird.<br />

Ferner möge der Gemeinderat aufgrund der einstimmigen Empfehlung des<br />

Prüfungsausschusses vom 05.11.2001 beschließen, dass dem Gemeindevorstand das<br />

Pouvoir erteilt wird, einzelne freiwillige Leistungen oder Zuschüsse abzuändern, wenn sich<br />

dies im Rahmen der laufenden Verwaltung als notwendig herausstellt.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme;<br />

Die Auflistung über die erfolgte Umrechnung sämtlicher Abgaben und sonstiger Tarife<br />

hinsichtlich der Punkte b/1) bis b/14) bildet in Fotokopie die Beilage I) zu diesem Protokoll.<br />

9.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes<br />

1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den folgenden<br />

Tagesordnungspunkt 9.) b) insofern für dringlich erklären, als nunmehr eine<br />

Darlehensaufnahme für den Ankauf der Liegenschaft DI E. Franz (neuer Wirtschaftshof) zu<br />

erfolgen hat, um die Finanzierung desselben sicherstellen zu können. Da dies im öffentlichen<br />

und wirtschaftlichen Interesse der Gemeinde gelegen ist, ist diese Angelegenheit als<br />

dringlich zu bezeichnen.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

9.) b) Beratung und Beschlussfassung, Darlehensaufnahme für Ankauf<br />

Liegenschaft DI E. Franz (Wirtschaftshof);<br />

Gz.: 2/617-9/Wirtschaftshof/


Der Bürgermeister erteilte zu diesem Tagesordnungspunkt dem Leiter der Finanzverwaltung,<br />

Herrn Reinhard Pöttler, das Wort und ersuchte um dessen Bericht.<br />

Herr Pöttler berichtete hierauf dem Gemeinderat wie folgt:<br />

Ausgangsbasis für die Darlehensausschreibung war eine Investitionssumme von ATS 32<br />

Mio.<br />

Von dem Verkaufserlös von ATS 7.500.000,-- für das nicht benötigte Grundstück werden<br />

ATS 3,5 Mio. für die Adaptierung des Bauhofes verwendet. Der Rest von ATS 4 Mio. kann<br />

als vorzeitige Darlehensrückzahlung verwendet werden, wodurch sich die Darlehenssumme<br />

auf ATS 28 Mio verringert.<br />

Von diesen 28 Mio. wird es der Gemeinde Seiersberg möglich sein, 10 Mio. vorzeitig<br />

zurückzuzahlen. Diese Rückzahlungsmittel werden aus Liegenschaftsveräußerungen<br />

kommen.<br />

Aufgrund dieser Gegebenheiten wurde im Verhandlungsverfahren im Zuge der<br />

Ausschreibung eine Teilung des Finanzierungsbedarfes festgelegt zu folgenden Konditionen:<br />

variable Verzinsung<br />

20 Jahre<br />

Variable Verzinsung<br />

5 Jahre endfällig<br />

Gesamtsummen<br />

Darlehenshöhe 18.000.000,00 10.000.000,00 28.000.000,00<br />

Kondition Variable Verzinsung Variable Verzinsung<br />

Bindung 6 Monats EURIBOR 6 Monats EURIBOR<br />

Zinssatz 4,031% 4,310%<br />

Laufzeit 20 Jahre 5 Jahre<br />

Sicherheit Pfandrecht Grundstück Keine<br />

mtl. Belastung 109.068,00 0,00 109.068,00<br />

Jähl.Belastung 1.308.816,00 201.550,00 1.510.366,00<br />

Gesamtbelastung 26.176.089,19 12.016.620,00 38.192.709,19<br />

Zinsenbelastung 8.176.089,19 2.016.620,00 10.192.709,19<br />

Pönalvereinbarung keine keine<br />

Berechnung im schlechtesten Fall, wenn keine vorzeitige Tilgung erfolgen sollte.<br />

Zinsbelastung:<br />

Variante A: 15.093.378,00 Maximale Belastung<br />

Variante B: 10.192.709,19 Unterste Belasung<br />

Spielraum 4.900.668,81 Günstiger gegenüber Fixzinssatz<br />

Aufgrund der enthaltenen Regelung, dass der Sollzinssatz maximal 6,125 % betragen darf (=<br />

der Fixzinssatz) kann eine maximale Zinsbelastung von ATS 15.093.378,-- entstehen. Bei<br />

der variablen Verzinsung entsteht eine Zinsbelastung von ATS 10.192.709,19. Diese<br />

Zinsbelastung entsteht wenn keine vorzeitige Rückzahlung erfolgen würde. Jede vorzeitige<br />

Rückzahlung verringert die Zinsbelastung, wobei die vorzeitige (Teil-)Rückführung des<br />

Kreditbetrages jederzeit spesenfrei möglich ist.<br />

Die variable Zinssatzvariante ist gegenüber der Fixzinsvariante unter den vorgenannten<br />

Voraussetzungen um ATS 4.900.668,81 günstiger.<br />

Als Sicherstellung wird der Darlehensbetrag von ATS 18.000.000,- samt Zinsen, Verzugsund<br />

Zinseszinsen durch Verpfändung der Liegenschaften EZ 1979, 2202, 2205 erfolgen.


Die Eintragung ist laut Auskunft der Raika Straßgang und Bestätigung dieser Auskunft durch<br />

die Kanzlei Scherbaum, Schmied & Seebacher (Dr. Mecenovic) Gebührenbefreit.<br />

Der Bürgermeister ersuchte hierauf um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten durch<br />

Vorstandsmitglied Günter Josef Grain und dem 1. Vizebürgermeister.<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen dem Angebot der<br />

Raiffeisenbank Graz-Straßgang nach Ablauf der 14-tägigen Stillhaltefrist den Zuschlag zu<br />

erteilen:<br />

1. Darlehen ATS 18 Mio, Laufzeit 20 Jahre, variable Verzinsung, Bindung an den 6 Monate<br />

EURIBOR + 0,375 %-Punkte Aufschlag (Darlehensvertrag als Beilage J) zum Protokoll))<br />

2. Darlehen ATS 10 Mio, Laufzeit bis zum 01.01.2007 (Endfällig), variable Verzinsung,<br />

Bindung an den 6 Monate EURIBOR + 0,375 %-Punkte Aufschlag (Darlehensvertrag als<br />

Beilage K) zum Protokoll))<br />

3. Sicherstellung des Darlehens über ATS 18.000.000,-- auf EZ 1979, 2202, 2205<br />

(Pfandurkunde als Beilage L) zum Protokoll)).<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Dem Leiter der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur weiteren Durchführung;<br />

10.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes<br />

1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass der<br />

folgende Tagesordnungspunkt 10.) b) insofern für dringlich erklärt wird, als der Abschluss<br />

eines Gestattungsvertrages mit der Raiffeisenbank Graz-Straßgang zwecks Verbesserung<br />

der Parkplatzsituation bei der Zweigstelle Seiersberg im Bereich der Dorfstraße im<br />

öffentlichen Interesse gelegen und damit als dringlich zu bezeichnen ist.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

10.) b) Beratung und Beschlussfassung, Abschluss eines<br />

Gestattungsvertrages mit der Raiffeisenbank Seiersberg bzgl.<br />

Parkplatzerrichtung Dorfstraße;<br />

Gz.: 2/841/Raiba/


Der Bürgermeister erteilte dem Obmann des Rechtsmittelausschusses, Herrn GR. Günther<br />

Schwarzl, das Wort und ersuchte um dessen Bericht.<br />

GR. Schwarzl berichtete hierauf, dass seitens des Rechtsmittelausschusses in dessen<br />

<strong>Sitzung</strong> am 6.11.2001 die einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben wurde,<br />

den im Entwurf vorliegenden Gestattungsvertrag mit der Raiffeisenbank Graz-Straßgang<br />

regGenmbH, bzgl. Errichtung von 4 Autoabstellflächen im Bereich der Dorfstraße für die<br />

Zweigstelle Seiersberg, zu genehmigen.<br />

Der Bürgermeister stellte hierauf den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der<br />

einstimmigen Empfehlung des Rechtsmittelausschusses vom 6.11.2001 folgenden<br />

Gestattungsvertrag genehmigen:<br />

1.) abgeschlossen zwischen der<br />

„GESTATTUNGSVERTRAG<br />

POLITISCHEN GEMEINDE SEIERSBERG, Bezirk Graz-Umgebung,<br />

Feldkirchnerstraße 21, 8054 Seiersberg, vertreten durch den Bürgermeister Werner<br />

Breithuber, 1. Vizebürgermeister Franz Ragger, 2. Vizebürgermeister Gerhard<br />

Hammer, Gemeindekassier Erwin Polzhofer und weiteres Vorstandsmitglied GR.<br />

Günter Josef Grain, im Folgenden kurz Gemeinde genannt<br />

und der<br />

RAIFFEISENBANK GRAZ-Straßgang regGenmbH, Kärntnerstraße 394, 8054 Graz,<br />

vertreten durch Dir. Josef Lanzinger und Dir. Mag. Josef Scherounigg, im Folgenden<br />

kurz Raiffeisenbank genannt.<br />

2.) Vorbemerkungen, Vertragsgegenstand und Umfang der Gestattung:<br />

Die Gemeinde Seiersberg ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 373/1, EZ 329, KG<br />

63281 Seiersberg. An der Nordseite des Grundstückes, unmittelbar an die Dorfstraße<br />

angrenzend, wurden vier Autoabstellflächen (1-4) errichtet.<br />

Diese Autoabstellflächen werden der Raiffeisenbank für die Dauer der jeweiligen<br />

Betriebszeiten uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Außerhalb der Betriebszeiten<br />

stehen diese Autoabstellflächen der Allgemeinheit zum Abstellen von PKW’s zur<br />

Verfügung.<br />

3.) Entschädigung:


Die Raiffeisenbank hat zum Errichtungsaufwand der Autoabstellflächen einen Beitrag<br />

in Höhe von 50 % an die Gemeinde geleistet, weshalb für die Dauer des<br />

Gestattungsvertrages kein weiteres Nutzungsentgelt von der Raiffeisenbank zu<br />

entrichten ist.<br />

4.) Die Gestattung zur Nutzung der vier Autoabstellflächen, während der Betriebszeiten<br />

der Raiffeisenbank, wird vorerst auf die Dauer von 25 Jahren, ab Abschluss dieser<br />

Gestattungsvereinbarung, eingeräumt. Diese Vereinbarung ist die ersten 10 Jahre<br />

unkündbar. Nach Ablauf von 10 Jahren steht es beiden Parteien frei jeweils zum 30.09.<br />

jeden Jahres die Aufkündigung der Gestattungsvereinbarung zum 01.01. des<br />

Folgejahres auszusprechen.<br />

Die Übertragung dieser Gestattungseinräumung auf allfällige Rechtsnachfolger im<br />

Eigentum an der Liegenschaft der Raiffeisenbank, Grundstück Baufläche .144/1, KG<br />

63281 Seiersberg, wird von beiden Vereinbarungsteilen Gemeinde und Raiffeisenbank<br />

ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt auch für allfällige Mieter oder<br />

Pächter an der zuvor genannten Liegenschaft der Raiffeisenbank.<br />

Ebenso wird von der Raiffeisenbank ausdrücklich erklärt, dass eine Übertragung<br />

dieses Gestattungsrechtes an Dritte, auch wenn dies nur zeitweilig erfolgen würde,<br />

ausdrücklich vereinbart und bedungen ausgeschlossen wird.<br />

5.) Dieser Gestattungsvertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, wovon jeder<br />

Vertragspartner ein Exemplar erhält.<br />

6.) Änderungen oder Ergänzungen dieses Übereinkommens bedürfen zu ihrer<br />

Rechtswirksamkeit der Schriftform.<br />

7.) Allfällige aus diesem Gestattungsvertrag resultierende Kosten und Gebühren werden<br />

von der Raiffeisenbank getragen.<br />

8.) Das zuständige Gericht ist das, in dessen Sprengel sich die Liegenschaft befindet.<br />

9.) Dieser Vertrag wurde in der <strong>Sitzung</strong> des Gemeinderates vom <strong>06.11.2001</strong> genehmigt.


Seiersberg, den ..........................<br />

Für die Gemeinde Seiersberg: Für die Raiffeisenbank<br />

Graz-Straßgang regGenmbH.:“<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten durch den<br />

Bürgermeister, welcher erklärte, dass in weiterer Folge diese Parkplätze, außerhalb der<br />

Betriebszeiten der RAIBA, für den ESV Alte Maut Seiersberg gesichert werden sollen.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag für die ordnungsgemäße Ausfertigung des<br />

Gestattungsvertrages und Unterfertigung desselben in der nächstfolgenden Vorstandssitzung Sorge<br />

zu tragen;<br />

11.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes<br />

1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass der<br />

folgende Tagesordnungspunkt 11.) b) insofern für dringlich erklärt wird, als die Aufhebung<br />

des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.9.2001, TOP 5.)b) und der Abschluss eines neuen<br />

Kaufvertrages mit der Fa. DI E. Franz für den Ankauf des Wirtschaftshofes im öffentlichen<br />

und wirtschaftlichen Interesse der Gemeinde gelegen und damit als dringlich zu bezeichnen<br />

ist.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

11.) b) Beratung und Beschlussfassung, Aufhebung des<br />

Gemeinderatsbeschlusses vom 26.09.2001, TOP 5.) b), betreffend Kaufvertrag<br />

DI E. FRANZ und Abschluss eines neuen Kaufvertrages für den Ankauf des<br />

Wirtschaftshofes;<br />

Gz.: 2/617-9/Wirtschaftshof/<br />

Der Bürgermeister begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn RA Dr. Werner<br />

Mecenovic von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Scherbaum, Schmied & Seebacher, Graz, und<br />

ersuchte um dessen Bericht.


RA Dr. Mecenovic berichtete hierauf dem Gemeinderat, dass die mit<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 26.9.2001, TOP 5.) b), bereits genehmigten und unterfertigten<br />

Kaufverträge mit der Baufirma DI E. Franz bzw. der STEG<br />

Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft m.b.H. hinfällig geworden sind, da sich nunmehr das<br />

Ausmaß der Flächen und der Kaufpreis in beiden Verträgen geändert hat. Die<br />

Vorgangsweise in den beiden Verträgen lt. GR-Beschluss vom 26.09.2001 wäre diese<br />

gewesen, dass die Gemeinde und die STEG Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft m.b.H.<br />

die dort genannten Liegenschaften kaufen und danach die Gemeinde von der STEG eine<br />

Fläche im Ausmaß von 92 m 2 kauft. In den neuen Vertragsentwürfen ist die Teilung der<br />

Flächen gleich augrund des Lageplanes von DI Breinl vom 29.06.2001 GZ 4598/01<br />

eingearbeitet und es ist daher nicht notwendig noch einen weiteren Kaufvertrag<br />

abzuschließen. Die Änderungen für die Gemeinde sind: in § 1 wurde das Flächenausmaß<br />

zugunsten der Gemeinde um 92 m 2 auf Grund des Lageplanes von DI Breinl vom<br />

29.06.2001, GZ 4598/01, erhöht; In § 4 erhöht sich dadurch der Kaufpreis um S 183.420,-auf<br />

S 22,683.420,--.<br />

Aus diesem Grund ist daher der Gemeinderatsbeschluss vom 26.9.2001, TOP 5.) b),<br />

hinsichtlich des Abschlusses der beiden Kaufverträge aufzuheben und ein neuer Beschluss<br />

über die nunmehr vorliegende Neufassung der Kaufverträge zu fassen. Die ebenfalls mit<br />

Gemeinderatsbeschluss v. 26.9.2001, TOP 5.) b), genehmigte Aufhebungsvereinbarung<br />

bleibt jedoch nach wie vor aufrecht.<br />

RA Dr. Mecenovic brachte dem Gemeinderat hierauf die Neufassungen der Kaufverträge wie<br />

folgt zur Kenntnis:<br />

verabredet und abgeschlossen zwischen<br />

„KAUFVERTRAG<br />

Dr. Alexander ISOLA, geb. 24.7.1957, Rechtsanwalt, Marburger Kai 47, 8010 Graz,<br />

als Masseverwalter im Konkurs der Bauunternehmung Dipl.-Ing. E. Franz Ges.m.b.H.<br />

KG, Keplerstraße 105, 8020 Graz, (FN 57627x, GF: Dipl.-Ing. Gerhard Franz, geb.<br />

23.2.1942, 8010 Graz, Charlottendorfgasse 34), 26 S 5/01g des LG für ZRS Graz, im<br />

folgenden kurz Verkäufer genannt, einerseits<br />

und<br />

Gemeinde Seiersberg, Feldkirchner Straße 21, 8054 Graz, im folgenden kurz Käufer<br />

genannt, andererseits.


§ 1<br />

Kaufgegenstand<br />

(1) Die im Konkurs befindliche Bauunternehmung Dipl.-Ing. E. Franz Ges.m.b.H. KG<br />

ist grundbücherliche Alleineigentümerin nachstehend angeführter Liegenschaften<br />

der KG 63281 Seiersberg, BG für Zivilrechtssachen Graz, nämlich der EZ 1979,<br />

bestehend aus den Grundstücken 307/19 und 307/20 mit einer Gesamtfläche von<br />

5181 m², der EZ 2202, bestehend aus dem Grundstück 307/5 mit einer Fläche von<br />

842 m², der EZ 2204, bestehend aus dem Grundstück 307/21 mit einer Fläche von<br />

3721 m² und der EZ 2205, bestehend aus dem Grundstück 313/6 mit einer Fläche<br />

von 51 m 2 .<br />

(2) Mit Lageplan des Dipl. Ing. Meinrad Breinl vom 29.6.2001 GZ 4598/01 wird das<br />

Grundstücke 307/20 mit dem Grundstück 307/19 vereinigt, das Grundstück 307/5<br />

von der EZ 2202 abgeschrieben und der EZ 1979 unter gleichzeitiger Vereinigung<br />

mit dem Grundstück 307/19 zugeschrieben, weiters das Grundstück 313/6 von der<br />

EZ 2205 abgeschrieben und der EZ 1979 unter gleichzeitiger Vereinigung mit dem<br />

Grundstück 307/19 zugeschrieben und das mit 1 bezeichnete Trennstück von der<br />

EZ 2204 abgeschrieben und der EZ 1979 unter gleichzeitiger Vereinigung mit dem<br />

Grundstück 307/19 zugeschrieben. Die nunmehrige Liegenschaft EZ 1979,<br />

bestehend aus dem Grundstück 307/19, im unverbürgten Flächenausmaß von 6166<br />

m², mitsamt den auf der vorgenannten Liegenschaft errichteten Baulichkeiten und<br />

Anlagen bildet den Kaufgegenstand.<br />

(3) Der Verkäufer verweist auf das Gutachten des Sachverständigen Dir. Dagobert<br />

Pantschier vom 16.11.2000 und den Lageplan des Dipl. Ing. Meinrad Breinl vom<br />

29.6.2001 GZ 4598/01, deren Inhalt dem Käufer bekannt ist.<br />

§ 2<br />

Willenseinigung<br />

Der Verkäufer verkauft und übergibt an den Käufer und der Käufer kauft und<br />

übernimmt in sein Eigentum die zu § 1 näher bezeichneten Liegenschaften, und zwar<br />

so, wie diese liegen und stehen, mit allem rechtlichen und natürlichen Zubehör, um<br />

den in § 4 vereinbarten Kaufpreis.


§ 3<br />

Grundbücherliche Belastungen<br />

Die Lastenstand des Kaufgegenstandes ergibt sich aus den nicht-amtlichen<br />

Grundbuchauszügen Beilagen ./1 bis ./4; sie sind integrierender Bestandteil dieses<br />

Vertrages.<br />

Dem Käufer ist der Grundeinlöseplan und das Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Rudolf<br />

Zahlbruckner vom 15.2.2001 betreffend die Abtretung von 50 m 2 des Grundstückes Nr.<br />

307/21 der EZ 2204 Grundbuch 63281 Seiersberg ins öffentliche Gut bekannt. Der<br />

Verkäufer übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung. Eine nachträgliche<br />

Minderung des Kaufpreises ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.<br />

§ 4<br />

Kaufpreis<br />

Als Kaufpreis für den oben in § 1 näher bezeichneten Kaufgegenstand vereinbaren die<br />

Vertragsteile den Betrag von ATS 22,683,420,00 (in Worten: Schilling<br />

zweiundzwanzig Millionen sechshundertdreiundachtzigtausendvierhundertzwanzig),<br />

das sind € 1,648.468,42 (in Worten: Euro eine Million<br />

sechshundertachtundvierzigtausendvierhundertachtundsechzigkommazweiundvierzig).<br />

Dieser Betrag versteht sich exklusive Mehrwertsteuer. Der Verkäufer macht aber von<br />

der Bestimmung des § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 Gebrauch, nachdem eine<br />

Umsatzsteuerkorrektur nicht erforderlich ist.<br />

Der Kaufpreis wurde bei der Vertragserrichterin als Treuhänderin der Vertragsteile<br />

bereits erlegt. Dies mit dem unwiderruflichen Auftrag der Vertragsteile an die<br />

Treuhänderin, diesen Betrag zuzüglich Guthabenszinsen, jedoch abzüglich<br />

Kapitalerstragssteuer und Kontoführungsspesen, zur Geldlastenfreistellung des<br />

Kaufgegenstandes zu verwenden und den danach verbleibenden Betrag Zug um Zug<br />

gegen Verbücherung des Eigentumsrechtes des Käufers auf das<br />

Konkursabwicklungskonto des Verkäufers zu überweisen.<br />

§ 5<br />

Übergabe- und Verrechnungsstichtag<br />

Die physische Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes in der Natur in den<br />

Besitz und Genuß des Käufers erfolgte am Tage des Zahlungseinganges des<br />

vereinbarten Kaufpreises („Übergabestichtag“). An diesem Tag gingen auch alle<br />

Gefahren, Last und Nutzen vom Kaufgegenstand auf den Käufer über. Als Stichtag für<br />

die Verrechnung der für den Kaufgegenstand anfallenden öffentlichen Abgaben und<br />

Gebühren gilt der 29.5.2001.


§ 6<br />

Bestandrechte Lieferbeton<br />

Dem Käufer ist der Bestandsvertrag, abgeschlossen zwischen der Gemeinschuldnerin<br />

und der Lieferbetongesellschaft m.b.H. vom September 1991 samt Nachtrag vom April<br />

1997 bekannt und er übernimmt im Wege der Vertragsübernahme die sich daraus<br />

ergebenden Rechte und Pflichen. Er erklärt, den Verkäufer insoweit schad- und<br />

klaglos zu halten.<br />

§ 7<br />

Räumung<br />

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, daß der Verkäufer das bewegliche Anlage- und<br />

Umlaufvermögen der Gemeinschuldnerin verkauft hat. Der Käufer dieser Fahrnisse<br />

(„Fahrniskäufer“) hat sich verpflichtet, den Kaufgegenstand von diesen Fahrnissen<br />

bis längstens 31.5.2001 zu räumen. Sollte der Fahrniskäufer den Kaufgegenstand zum<br />

Stichtag 31.5.2001 nicht vollständig von den von ihm erworbenen Fahrnissen geräumt<br />

haben, ist es allein Sache des Käufers, die Räumung der Liegenschaft durchzusetzen.<br />

Den Verkäufer trifft insoweit keine Haftung und keine Räumungsverpflichtung, auch<br />

nicht betreffend Fahrnisse, die vom Fahrniskäufer nicht erworben wurden, etwa weil<br />

eine Inventarisierung dieser Fahrnisse unterblieb und sie daher nicht<br />

Vertragsgegenstand des Fahrniskaufvertrages wurden. Wohl aber verpflichtet sich der<br />

Verkäufer zu den allenfalls insoweit entstehenden Kosten der (zwangsweisen)<br />

Räumung einen Beitrag bis zum Höchstbetrag von ATS 150.000,00 netto gegen<br />

Rechnungslegung beizutragen.<br />

§ 8<br />

Gewährleistung<br />

Der Verkäufer übernimmt, soweit im gegenständlichen Vertrag nicht anderslautend<br />

vereinbart, dem Käufer gegenüber keine Haftung für ein besonderes Ausmaß,<br />

Erträgnis, eine bestimmte Eignung oder einen bestimmten Bauzustand des<br />

Kaufgegenstandes, wohl aber dafür, daß dieser geldlastenfrei in das Eigentum des<br />

Käufers übergeht.<br />

Der Käufer bestätigt, ausreichend Gelegenheit zur Prüfung und Besichtigung des<br />

Kaufgegenstandes und zur Einsichtnahme in die auf den Kaufgegenstand Bezug<br />

habenden Urkunden und Unterlagen erhalten zu haben.


§ 9<br />

Bedingungen<br />

Das gegenständliche Rechtsgeschäft ist aufschiebend bedingt durch (i) die Zahlung<br />

des Kaufpreises, (ii) die allenfalls erforderliche Zustimmung der<br />

Grundverkehrsbehörde, (iii) die Genehmigung/Nichtuntersagung durch den<br />

Gläubigerausschuß bzw das Konkursgericht, (iv) die Unterfertigung der<br />

Aufhebungsvereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unter Beitritt der<br />

Wegraz Gesellschaft für Stadterneuerung und Assanierung m.b.H. und (v) die<br />

Genehmigung/Nichtuntersagung dieser Aufhebungsvereinbarung durch den<br />

Gläubigerausschuß bzw das Konkursgericht.<br />

§ 10<br />

Kosten und Gebühren<br />

Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages im<br />

Zusammenhang stehenden tarifmäßigen Kosten der Vertragserrichterin, die Gebühren<br />

und Abgaben, darunter insbesondere auch die Grunderwerbsteuer und<br />

Eintagungsgebühr, sind vom Käufer zu tragen, der auch den Auftrag zur<br />

Vertragserrichtung erteilt hat.<br />

§ 11<br />

Anfechtungsverzicht<br />

Die Vertragsteile stellen einvernehmlich und einseitig unwiderruflich fest, daß die<br />

ausbedungenen Gegenleistungen dem gemeinen Wert der verkauften Sache<br />

entsprechen. Sie erklären, selbst für den Fall des Bestehens eines Mißverhältnisses<br />

zwischen Leistungen und Gegenleistungen, sich zu diesem Rechtsgeschäft verstanden<br />

zu haben. Die Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte im Sinne des §<br />

935 ABGB ist daher ausgeschlossen.<br />

Die Vertragsteile verzichten überdies auf eine Anfechtung dieses Rechtsgeschäftes<br />

wegen Irrtums oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage und nehmen diesen Verzicht<br />

gegenseitig an.<br />

§ 12<br />

Erklärung über die Staatsbürgerschaft<br />

Der Verkäufer und der Käufer erklären an Eides statt, österreichische Staatsbürger<br />

und Deviseninländer bzw. eine juristische Person mit dem Sitz in einem Mitgliedsstaat<br />

der Europäischen Union zu sein, an der keine Ausländer beteiligt sind.


§ 13<br />

Schriftform<br />

Die Vertragsteile vereinbaren den Schriftformvorbehalt gemäß § 884 ABGB.<br />

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen demnach zu ihrer<br />

Rechtswirksamkeit der Schriftform, ebenso das Abgehen von dieser Vereinbarung.<br />

§ 14<br />

Aufsandung<br />

Dr. Alexander Isola, geb. 1957-07-24, erteilt hiemit als Masseverwalter im Konkurs über das<br />

Vermögen der Bauunternehmung Dipl.-Ing. E. Franz Ges.m.b.H. KG seine ausdrückliche<br />

Einwilligung dazu, daß ob der im Lageplan des Dipl. Ing. Meinrad Breinl vom 29.6.2001 neu<br />

vermessenen Liegenschaft EZ 1979 KG 63281 Seiersberg, BG für Zivilrechtssachen Graz,<br />

das Eigentumsrecht für die<br />

einverleibt wird.<br />

Gemeinde Seiersberg<br />

§ 15<br />

Vollmacht<br />

Sämtliche Vertragsteile beauftragen und bevollmächtigen die Vertragserrichterin<br />

Schönherr Barfuß Torggler & Partner, Büro Graz, Marburger Kai 47, 8010 Graz mit<br />

der grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages. Die Vertragsteile erteilen ihr<br />

zu diesem Zwecke Vollmacht zum Einschreiten vor Gerichten und Behörden mit der<br />

gleichzeitigen Ermächtigung, Schriftstücke und Bescheide entgegenzunehmen,<br />

Rechtsmittel einzubringen, Pfandrechts- bzw. Servitutseintragungen oder Löschungen<br />

auf Grund der entsprechenden Urkunden zu beantragen und Ergänzungen sowie<br />

Aufsandungserklärungen mit Wirksamkeit für die Parteien auch durch<br />

Selbstkontrahieren abzugeben und zu fertigen, sofern dies für die grundbücherliche<br />

Durchführung des Vertrages erforderlich ist.


§ 16<br />

Treuhandstatut<br />

(a) Die Vertragsteile haben zur Kenntnis genommen, daß die Vertragserrichterin und<br />

Treuhänderin Mitglied der Treuhand-Revision der Steiermärkischen<br />

Rechtsanwaltskammer ist. Die Vertragsteile bestätigen, daß die<br />

Vertragserrichterin den Vertragsteilen das Informationsblatt über das<br />

Treuhandbuch der Steirischen Rechtsanwälte bei Vertragsunterfertigung zur<br />

Kenntnis gebracht und ihnen eine Ausfertigung desselben überlassen hat.<br />

(b) Von den Vertragsteilen wird zur Kenntnis genommen, daß das Statut der<br />

Treuhandrevision der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer<br />

Vertragsbestandteil des der Vertragserrichterin erteilten Treuhandauftrages ist.<br />

(c) Die Vertragsteile wurden von der Vertragserrichterin darüber belehrt, daß eine<br />

Verfügung über den Treuhandbetrag abweichend von dem in der<br />

Treuhandvereinbarung festgelegten Fälligkeitszeitpunkt oder abweichend von den<br />

darin festgelegten Bedingungen nur mit Zustimmung des(r) Treugeber(s), aller aus<br />

der Treuhandvereinbarung Berechtigten und gegebenenfalls des finanzierenden<br />

Kreditinstitutes zulässig ist.<br />

(d) Die Vertragsteile erteilen ihre ausdrückliche Zustimmung auf Akteneinsicht durch<br />

die Revisionsbeauftragten der freiwilligen Treuhand-Revision der<br />

Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer und entbinden die Vertragserrichterin<br />

ausdrücklich von der Wahrung ihrer beruflichen Verschwiegenheitspflicht über<br />

die Abwicklung der Treuhandschaft gegenüber den Revisionsbeauftragten.<br />

(a) Die Vertragsteile erklären ihr ausdrückliches Einverständnis, daß die<br />

Vertragserrichterin der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer sämtliche Daten<br />

über die gegenständliche Treuhandschaft bekannt gibt.<br />

Graz, am __.__. 2001<br />

___________________________________________<br />

Alexander ISOLA, geb. 24.7.1957,<br />

Rechtsanwalt, Marburger Kai 47, 8010 Graz,<br />

als Masseverwalter im Konkurs der<br />

Bauunternehmung Dipl.-Ing. E. Franz Ges.m.b.H. KG<br />

Keplerstraße 105, 8020 Graz, (FN 57627x)<br />

26 S 5/01g des LG für ZRS Graz


als Verkäufer<br />

___________________________________________<br />

Gemeinde Seiersberg, Feldkirchner Straße 21, 8054 Graz,<br />

als Käufer“<br />

verabredet und abgeschlossen zwischen<br />

KAUFVERTRAG<br />

Dr. Alexander ISOLA, geb. 24.7.1957, Rechtsanwalt, Marburger Kai 47, 8010 Graz,<br />

als Masseverwalter im Konkurs der Bauunternehmung Dipl.-Ing. E. Franz Ges.m.b.H.<br />

KG, Keplerstraße 105, 8020 Graz, (FN 57627x, GF: Dipl.-Ing. Gerhard Franz, geb.<br />

23.2.1942, 8010 Graz, Charlottendorfgasse 34), 26 S 5/01g des LG für ZRS Graz, im<br />

folgenden kurz Verkäufer genannt, einerseits<br />

und<br />

STEG Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft m.b.H., FN 206095g des HG Wien,<br />

Seidlgasse 22, 1030 Wien, im folgenden kurz Käufer genannt, andererseits.<br />

§ 1<br />

Kaufgegenstand<br />

(1) Die im Konkurs befindliche Bauunternehmung Dipl.-Ing. E. Franz Ges.m.b.H. KG<br />

ist grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 2204 KG 63281<br />

Seiersberg, BG für Zivilrechtssachen Graz, bestehend aus dem Grundstück 307/21<br />

mit einer unverbürgten Gesamtfläche von 3721 m².<br />

(2) Mit Lageplan des Dipl. Ing. Meinrad Breinl vom 29.6.2001 GZ 4598/01 wird unter<br />

anderem das mit 1 bezeichnete Trennstück von der EZ 2204 abgeschrieben und<br />

der EZ 1979 unter gleichzeitiger Vereinigung mit dem Grundstück 307/19<br />

zugeschrieben. Die nunmehrige Liegenschaft EZ 2204 KG 63281 Seiersberg, BG<br />

für Zivilrechtssachen Graz, bestehend aus dem neu vermessenen Grundstück<br />

307/21, in dem unverbürgten Flächenausmaß von 3630 m², mitsamt den auf der


vorgenannten Liegenschaft errichteten Baulichkeiten und Anlagen bildet den<br />

Kaufgegenstand.<br />

(3) Der Verkäufer verweist auf das Gutachten des Sachverständigen Dir. Dagobert<br />

Pantschier vom 16.11.2000 und den Lageplan des Dipl. Ing. Meinrad Breinl vom<br />

29.6.2001 GZ 4598/01, deren Inhalt dem Käufer bekannt ist.<br />

§ 2<br />

Willenseinigung<br />

Der Verkäufer verkauft und übergibt an den Käufer und der Käufer kauft und<br />

übernimmt in sein Eigentum die zu § 1 näher bezeichneten Liegenschaften, und zwar<br />

so, wie diese liegen und stehen, mit allem rechtlichen und natürlichen Zubehör, um<br />

den in § 4 vereinbarten Kaufpreis.<br />

§ 3<br />

Grundbücherliche Belastungen<br />

Der Lastenstand des Kaufgegenstandes ergibt sich aus dem nicht-amtlichen<br />

Grundbuchauszug Beilage ./1; er ist integrierender Bestandteil dieses Vertrages.<br />

Dem Käufer ist der Grundeinlöseplan und das Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Rudolf<br />

Zahlbruckner vom 15.2.2001 betreffend die Abtretung von 50 m 2 des Grundstückes Nr.<br />

307/21 der EZ 2204 Grundbuch 63281 Seiersberg ins öffentliche Gut bekannt. Der<br />

Verkäufer übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung. Eine nachträgliche<br />

Minderung des Kaufpreises ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.<br />

§ 4<br />

Kaufpreis<br />

Als Kaufpreis für den oben in § 1 näher bezeichneten Kaufgegenstand vereinbaren die<br />

Vertragsteile den Betrag von ATS 7,316.580,00 (in Worten: Schilling sieben Millionen<br />

dreihundertsechzehntausendfünfhundertachtzig), das sind € 531.716,61 (in Worten:<br />

Euro fünfhunderteinunddreißigtausendsiebenhundertsechzehnkommaeinundsechzig).<br />

Dieser Betrag versteht sich exklusive Mehrwertsteuer. Der Verkäufer macht aber von<br />

der Bestimmung des § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 Gebrauch, nachdem eine<br />

Umsatzsteuerkorrektur nicht erforderlich ist.<br />

Der Kaufpreis wurde bei der Vertragserrichterin als Treuhänderin der Vertragsteile<br />

bereits erlegt. Dies mit dem unwiderruflichen Auftrag der Vertragsteile an die


Treuhänderin, diesen Betrag zuzüglich Guthabenszinsen, jedoch abzüglich<br />

Kapitalerstragssteuer und Kontoführungsspesen, zur Geldlastenfreistellung des<br />

Kaufgegenstandes zu verwenden und den danach verbleibenden Betrag Zug um Zug<br />

gegen Verbücherung des Eigentumsrechtes des Käufers auf das<br />

Konkursabwicklungskonto des Verkäufers zu überweisen.<br />

§ 5<br />

Übergabe- und Verrechnungsstichtag<br />

Die physische Übergabe und Übernahme des Kaufgegenstandes in der Natur in den<br />

Besitz und Genuß des Käufers erfolgte am Tage des Zahlungseinganges des<br />

vereinbarten Kaufpreises („Übergabestichtag“). An diesem Tag gingen auch alle<br />

Gefahren, Last und Nutzen vom Kaufgegenstand auf den Käufer über. Als Stichtag für<br />

die Verrechnung der für den Kaufgegenstand anfallenden öffentlichen Abgaben und<br />

Gebühren gilt der 29.5.2001.<br />

§ 6<br />

Bestandrechte Lieferbeton<br />

Dem Käufer ist der Bestandsvertrag, abgeschlossen zwischen der Gemeinschuldnerin<br />

und der Lieferbetongesellschaft m.b.H. vom September 1991 samt Nachtrag vom April<br />

1997 bekannt und er übernimmt im Wege der Vertragsübernahme die sich daraus<br />

ergebenden Rechte und Pflichen. Er erklärt, den Verkäufer insoweit schad- und<br />

klaglos zu halten.<br />

§ 7<br />

Räumung<br />

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, daß der Verkäufer das bewegliche Anlage- und<br />

Umlaufvermögen der Gemeinschuldnerin verkauft hat. Der Käufer dieser Fahrnisse<br />

(„Fahrniskäufer“) hat sich verpflichtet, den Kaufgegenstand von diesen Fahrnissen<br />

bis längstens 31.5.2001 zu räumen. Sollte der Fahrniskäufer den Kaufgegenstand zum<br />

Stichtag 31.5.2001 nicht vollständig von den von ihm erworbenen Fahrnissen geräumt<br />

haben, ist es allein Sache des Käufers, die Räumung der Liegenschaft durchzusetzen.<br />

Den Verkäufer trifft insoweit keine Haftung und keine Räumungsverpflichtung, auch<br />

nicht betreffend Fahrnisse, die vom Fahrniskäufer nicht erworben wurden, etwa weil<br />

eine Inventarisierung dieser Fahrnisse unterblieb und sie daher nicht<br />

Vertragsgegenstand des Fahrniskaufvertrages wurden. Wohl aber verpflichtet sich der<br />

Verkäufer zu den allenfalls insoweit entstehenden Kosten der (zwangsweisen)<br />

Räumung einen Beitrag bis zum Höchstbetrag von ATS 150.000,00 netto gegen<br />

Rechnungslegung beizutragen.


§ 8<br />

Gewährleistung<br />

Der Verkäufer übernimmt, soweit im gegenständlichen Vertrag nicht anderslautend<br />

vereinbart, dem Käufer gegenüber keine Haftung für ein besonderes Ausmaß,<br />

Erträgnis, eine bestimmte Eignung oder einen bestimmten Bauzustand des<br />

Kaufgegenstandes, wohl aber dafür, daß dieser geldlastenfrei in das Eigentum des<br />

Käufers übergeht.<br />

Der Käufer bestätigt, ausreichend Gelegenheit zur Prüfung und Besichtigung des<br />

Kaufgegenstandes und zur Einsichtnahme in die auf den Kaufgegenstand Bezug<br />

habenden Urkunden und Unterlagen erhalten zu haben.<br />

§ 9<br />

Bedingungen<br />

Das gegenständliche Rechtsgeschäft ist aufschiebend bedingt durch (i) die Zahlung<br />

des Kaufpreises, (ii) die allenfalls erforderliche Zustimmung der<br />

Grundverkehrsbehörde, (iii) die Genehmigung/Nichtuntersagung durch den<br />

Gläubigerausschuß bzw das Konkursgericht, (iv) die Unterfertigung der<br />

Aufhebungsvereinbarung zwischen dem Verkäufer und der Gemeinde Seiersberg unter<br />

Beitritt der Wegraz Gesellschaft für Stadterneuerung und Assanierung m.b.H. und (v)<br />

die Genehmigung/Nichtuntersagung dieser Aufhebungsvereinbarung durch den<br />

Gläubigerausschuß bzw das Konkursgericht.<br />

§ 10<br />

Kosten und Gebühren<br />

Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages im<br />

Zusammenhang stehenden tarifmäßigen Kosten der Vertragserrichterin, die Gebühren<br />

und Abgaben, darunter insbesondere auch die Grunderwerbsteuer und<br />

Eintagungsgebühr, sind vom Käufer zu tragen, der auch den Auftrag zur<br />

Vertragserrichtung erteilt hat.<br />

§ 11<br />

Anfechtungsverzicht<br />

Die Vertragsteile stellen einvernehmlich und einseitig unwiderruflich fest, daß die<br />

ausbedungenen Gegenleistungen dem gemeinen Wert der verkauften Sache<br />

entsprechen. Sie erklären, selbst für den Fall des Bestehens eines Mißverhältnisses<br />

zwischen Leistungen und Gegenleistungen, sich zu diesem Rechtsgeschäft verstanden


zu haben. Die Vertragsanfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte im Sinne des §<br />

935 ABGB ist daher ausgeschlossen.<br />

Die Vertragsteile verzichten überdies auf eine Anfechtung dieses Rechtsgeschäftes<br />

wegen Irrtums oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage und nehmen diesen Verzicht<br />

gegenseitig an.<br />

§ 12<br />

Erklärung über die Staatsbürgerschaft<br />

Der Verkäufer und der Käufer erklären an Eides statt, österreichische Staatsbürger<br />

und Deviseninländer bzw. eine juristische Person mit dem Sitz in einem Mitgliedsstaat<br />

der Europäischen Union zu sein, an der keine Ausländer beteiligt sind.<br />

§ 13<br />

Schriftform<br />

Die Vertragsteile vereinbaren den Schriftformvorbehalt gemäß § 884 ABGB.<br />

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen demnach zu ihrer<br />

Rechtswirksamkeit der Schriftform, ebenso das Abgehen von dieser Vereinbarung.<br />

§ 14<br />

Aufsandung<br />

Dr. Alexander Isola, geb. 1957-07-24, erteilt hiemit als Masseverwalter im Konkurs<br />

über das Vermögen der Bauunternehmung Dipl.-Ing. E. Franz Ges.m.b.H. KG seine<br />

ausdrückliche Einwilligung dazu, daß ob der im Lageplan des Dipl. Ing. Meinrad<br />

Breinl vom 29.6.2001 neu vermessenen Liegenschaft EZ 2204, KG 63281 Seiersberg,<br />

BG für Zivilrechtssachen Graz, das Eigentumsrecht für<br />

einverleibt wird.<br />

STEG Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft m.b.H.


§ 15<br />

Vollmacht<br />

Sämtliche Vertragsteile beauftragen und bevollmächtigen die Vertragserrichterin<br />

Schönherr Barfuß Torggler & Partner, Büro Graz, Marburger Kai 47, 8010 Graz mit<br />

der grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages. Die Vertragsteile erteilen ihr<br />

zu diesem Zwecke Vollmacht zum Einschreiten vor Gerichten und Behörden mit der<br />

gleichzeitigen Ermächtigung, Schriftstücke und Bescheide entgegenzunehmen,<br />

Rechtsmittel einzubringen, Pfandrechts- bzw. Servitutseintragungen oder Löschungen<br />

auf Grund der entsprechenden Urkunden zu beantragen und Ergänzungen sowie<br />

Aufsandungserklärungen mit Wirksamkeit für die Parteien auch durch<br />

Selbstkontrahieren abzugeben und zu fertigen, sofern dies für die grundbücherliche<br />

Durchführung des Vertrages erforderlich ist.<br />

§ 16<br />

Treuhandstatut<br />

(a) Die Vertragsteile haben zur Kenntnis genommen, daß die Vertragserrichterin und<br />

Treuhänderin Mitglied der Treuhand-Revision der Steiermärkischen<br />

Rechtsanwaltskammer ist. Die Vertragsteile bestätigen, daß die<br />

Vertragserrichterin den Vertragsteilen das Informationsblatt über das<br />

Treuhandbuch der Steirischen Rechtsanwälte bei Vertragsunterfertigung zur<br />

Kenntnis gebracht und ihnen eine Ausfertigung desselben überlassen hat.<br />

(b) Von den Vertragsteilen wird zur Kenntnis genommen, daß das Statut der<br />

Treuhandrevision der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer<br />

Vertragsbestandteil des der Vertragserrichterin erteilten Treuhandauftrages ist.<br />

(c) Die Vertragsteile wurden von der Vertragserrichterin darüber belehrt, daß eine<br />

Verfügung über den Treuhandbetrag abweichend von dem in der<br />

Treuhandvereinbarung festgelegten Fälligkeitszeitpunkt oder abweichend von den<br />

darin festgelegten Bedingungen nur mit Zustimmung des(r) Treugeber(s), aller aus<br />

der Treuhandvereinbarung Berechtigten und gegebenenfalls des finanzierenden<br />

Kreditinstitutes zulässig ist.<br />

(d) Die Vertragsteile erteilen ihre ausdrückliche Zustimmung auf Akteneinsicht durch<br />

die Revisionsbeauftragten der freiwilligen Treuhand-Revision der<br />

Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer und entbinden die Vertragserrichterin<br />

ausdrücklich von der Wahrung ihrer beruflichen Verschwiegenheitspflicht über<br />

die Abwicklung der Treuhandschaft gegenüber den Revisionsbeauftragten.


(b) Die Vertragsteile erklären ihr ausdrückliches Einverständnis, daß die<br />

Vertragserrichterin der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer sämtliche Daten<br />

über die gegenständliche Treuhandschaft bekannt gibt.<br />

Graz, am __.__. 2001<br />

___________________________________________<br />

Alexander ISOLA, geb. 24.7.1957,<br />

Rechtsanwalt, Marburger Kai 47, 8010 Graz,<br />

als Masseverwalter im Konkurs der<br />

Bauunternehmung Dipl.-Ing. E. Franz Ges.m.b.H. KG<br />

Keplerstraße 105, 8020 Graz, (FN 57627x)<br />

26 S 5/01g des LG für ZRS Graz<br />

als Verkäufer<br />

_________________________________________<br />

STEG Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft m.b.H.<br />

als Käufer“<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister stellte hierauf den Antrag, der Gemeinderat möge in Anlehnung an den<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 21.03.2001, TOP 3.) b) lit. e), sowie aufgrund der einstimmigen<br />

Empfehlung des Rechtsmittelausschusses vom <strong>06.11.2001</strong> den Gemeinderatsbeschluss<br />

vom 26.09.2001, TOP 5.) b), hinsichtlich der beiden Kaufverträge aufheben und die zuvor<br />

zitierten Endfassungen der beiden Kaufverträge Gemeinde Seiersberg und STEG<br />

Liegenschaftsverwaltungsgesellschaft m.b.H. jeweils mit Herrn Dr. Alexander ISOLA als<br />

Masseverwalter im Konkurs der Bauunternehmung Dipl.-Ing. E. Franz Ges.m.b.H. KG,<br />

genehmigen.<br />

Die ebenfalls mit Gemeinderatsbeschluss v. 26.9.2001, TOP 5.) b), genehmigte<br />

Aufhebungsvereinbarung bleibt nach wie vor aufrecht.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Amtsleitung, Herrn Zenz, im Hause mit dem Auftrag im Einvernehmen mit Herrn Dr. Mecenovic<br />

und dem Leiter der Finanzverwaltung, Herrn Pöttler, für die weitere Durchführung zu sorgen;<br />

Dem Leiter des Bauamtes im Hause mit dem Auftrag für die geordnete Darstellung der<br />

Besitzverhältnisse der Gemeinde und für die ordnungsgemäße Verbücherung zu sorgen;


Der Amtsleitung, Frau Stolz, im Hause mit dem Auftrag für die Vertragsaktenanlegung zu sorgen;<br />

12.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes<br />

1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den folgenden<br />

Tagesordnungspunkt 12.) b) insofern für dringlich erklären, als die Übernahme von<br />

Teilflächen der Grundstücke 3/1 und 3/4, KG Seiersberg, ins öffentliche Gut Robert<br />

Kochstraße im öffentlichen Interesse gelegen und damit als dringlich zu bezeichnen ist.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

12.) b) Beratung und Beschlussfassung, Übernahme von Teilflächen der<br />

Grundstücke 3/1 und 3/4 KG Seiersberg von der GWS im Gesamtausmaß von<br />

181 m2 in das öffentliche Gut der Gemeinde Seiersberg (Robert Kochstraße);<br />

Gz.: 2/612-5/69/<br />

Der Bürgermeister erteilte dem Obmann des Verkehrsausschusses, Herrn GR. Konrad Heinz<br />

Schirgi, das Wort und ersuchte um dessen Bericht.<br />

GR. Schirgi berichtete, dass der Verkehrsausschuss in seiner <strong>Sitzung</strong> vom 30.10.2001 an<br />

den Gemeinderat die Empfehlung ausgesprochen hat, dass grundsätzlich das Trennstück 1<br />

des Grundstückes Nr. 3/1 und das Trennstück 4 des Grundstückes 3/4, KG Seiersberg,<br />

soweit diese Teile der Robert Kochstraße sind, nach Herstellung des mit<br />

Baubewilligungsbescheid vom 14.08.2001 vorgeschriebenen Straßenzustandes seitens der<br />

GWS, kostenlos und lastenfrei in das öffentliche Gut als Bestandteil der Robert Kochstraße<br />

seitens der Gemeinde Seiersberg übernommen werden.<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund des Teilungsplanes<br />

von Herrn Dipl. Ing. Meinrad Breinl vom 16. Mai 2001, Gz.: 4572/01, welcher in Fotokopie die<br />

Beilage M) zu diesem Protokoll bildet, sowie der Empfehlung des Verkehrsausschusses<br />

vom 30.10.2001 beschließen, dass grundsätzlich einer Übernahme der Teilflächen der<br />

Grundstücke 3/1 (Trennstück 1) und 3/4 (Trennstück 4), KG Seiersberg, die Zustimmung<br />

erteilt wird, soferne seitens der Liegenschaftseigentümer GWS der mit<br />

Baubewilligungsbescheid vom 14.08.2001 vorgeschriebene Straßenzustand hergestellt ist.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.


Dem Baureferat im Hause mit dem Auftrag ein entsprechendes Verständigungsschreiben an den<br />

Liegenschaftseigentümer zu konzipieren und dem Bürgermeister zur Unterfertigung vorzulegen, aus<br />

welchem hervorgeht, dass eine Übernahme der Teilfläche in das öffentliche Gut nach Herstellung und<br />

Abnahme des Gehsteiges, lt. Baubewilligungsbescheid vom 14.08.2001, Gz.: 1/131-91/0/137-<br />

2/20966/2001/20/Bgmstr/Hi, erfolgen wird, wobei auf die Gültigkeit des Bescheides des<br />

Vermessungsamtes vom 18.09.2001 bis 18.09.2003 hinzuweisen ist, da nach Ablauf dieser Frist ein<br />

neuer Bescheid unter Kosten zu erwirken wäre;<br />

13.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes<br />

1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den folgenden<br />

Tagesordnungspunkt 13.) b) insofern für dringlich erklären, als die Übernahme des<br />

Grundstückes Nr. 1006/12, KG Seiersberg, ins öffentliche Gut Paula Groggergasse als<br />

Gemeindestraße, im öffentlichen Interesse gelegen und damit als dringlich zu bezeichnen ist.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

13.) b) Beratung und Beschlussfassung, Übernahme der Paula Groggergasse,<br />

Grundstück Nr. 1006/12 in das öffentliche Gut der Gemeinde Seiersberg;<br />

Gz.: 2/612-5/63/<br />

Der Bürgermeister erteilte dem Obmann des Verkehrsausschusses, Herrn GR. Konrad Heinz<br />

Schirgi, das Wort und ersuchte um dessen Bericht.<br />

GR. Schirgi berichtete, dass der Verkehrsausschuss in seiner <strong>Sitzung</strong> vom 30.10.2001 an<br />

den Gemeinderat die Empfehlung ausgesprochen hat, aufgrund der Zustimmungserklärung<br />

des betroffenen Liegenschaftseigentümers sowie des Katasterplanes das Grundstück Nr.<br />

1006/12, KG Seiersberg, kostenlos und lastenfrei als Gemeindestraße „Paula Groggergasse“<br />

in das öffentliche Gut zu übernehmen.<br />

Der Bürgermeister stellte hierauf den Antrag, der Gemeinderat möge im Sinne der<br />

Empfehlung des Verkehrsausschusses den Beschluss fassen, das Grundstück Nr. 1006/12,<br />

KG Seiersberg, in das öffentliche Gut als Gemeindestraße „Paula Groggergasse“ zu<br />

übernehmen.<br />

Ferner ist diese Übernahme gemäß § 8 des Stmk. LStVG 1964 wie folgt kundzumachen:<br />

„KUNDMACHUNG<br />

VERORDNUNG


des Gemeinderates der Gemeinde Seiersberg vom <strong>06.11.2001</strong> betreffend die Übernahme<br />

des Grundstückes Nr. 1006/12, KG Seiersberg, in das öffentliche Gut ‚Paula Groggergasse‘<br />

als Gemeindestraße, gemäß § 8 Abs. 3 des Stmk. Landesstraßenverwaltungsgesetzes<br />

1964, LGBl. Nr. 154, i.d.g.F.:<br />

1.0) Gemäß § 8 Abs. 3 des Stmk. Landesstraßenverwaltungsgesetzes 1964, LGBl. Nr.<br />

154, i.d.g.F., wird aufgrund der vorliegenden Zustimmungserklärung des betroffenen<br />

Liegenschaftseigentümers sowie des Katasterplanes und der Empfehlung des<br />

Verkehrsausschusses vom 30.10.2001, das Grundstück Nr. 1006/12, KG Seiersberg,<br />

kostenlos und lastenfrei ins öffentliche Gut ‚Paula Groggergasse‘ als Gemeindestraße<br />

übernommen.<br />

2.0) In den diesbezüglichen Verfahrensakt der Gemeinde Seiersberg kann in der Zeit vom<br />

13.11.2001 bis einschließlich 27.11.2001 während der Amtsstunden Einsicht<br />

genommen werden.<br />

3.0) Diese Verordnung wird mit dem auf den letzten Tag der Kundmachungsfrist folgenden<br />

Tag rechtswirksam.<br />

Für den Gemeinderat:<br />

Der Bürgermeister:“<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Baukanzlei im Hause mit dem Auftrag zur weiteren Durchführung insbesondere Vorlage eines<br />

Auszuges aus dem Gemeinderatssitzungsprotokoll an das Notariat Dr. Perscha zwecks<br />

Vertragserrichtung für die grundbücherliche Durchführung der Übernahme von Privatstraßen ins<br />

öffentliche Gut;<br />

Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag einen entsprechenden Auszug aus dem<br />

Gemeinderatssitzungsprotokoll, samt einer Fotokopie der Einladung und Zustellnachweise<br />

herzustellen und ferner für die ordnungsgemäße Kundmachung des Beschlusses Sorge zu tragen<br />

sowie die Kundmachung gemäß § 8 LStVG der Aufsichtsbehörde zur Verordnungsprüfung<br />

vorzulegen;<br />

14.) a) Dringlichkeitsbeschluss gemäß § 131 des Stmk. Volksrechtegesetzes<br />

1990, idF. LGBl. Nr. 51/1999;<br />

Der Bürgermeister stellte den Antrag, der Gemeinderat möge den folgenden<br />

Tagesordnungspunkt 14.) b) insofern für dringlich erklären, als die Übernahme von<br />

Teilflächen der Grundstücke 518/2, 518/3 und 518/4, alle KG Seiersberg, ins öffentliche Gut<br />

als Bestandteil des Rebenweges, im öffentlichen Interesse gelegen und damit als dringlich<br />

zu bezeichnen ist.


Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

14.) b) Beratung und Beschlussfassung, Übernahme von Abtretungsteilflächen<br />

aus den Grundstücken 518/2, 518/3 und 518/4 alle KG Seiersberg in das<br />

öffentliche Gut der Gemeinde Seiersberg (Rebenweg);<br />

Gz.: 2/612-5/67/<br />

Der Bürgermeister erteilte dem Obmann des Verkehrsausschusses, Herrn GR. Konrad Heinz<br />

Schirgi, das Wort und ersuchte um dessen Bericht.<br />

GR. Schirgi berichtete, dass der Verkehrsausschuss in seiner <strong>Sitzung</strong> vom 30.10.2001 an<br />

den Gemeinderat die Empfehlung ausgesprochen hat, aufgrund des vorliegenden<br />

Teilungsplanes von DI Meinrad Breinl vom 30.03.2001, Gz.: 4474/01, sowie der betreffenden<br />

Baubewilligungsbescheide vom 14.09.1998, 31.08.2000 und 18.10.2000 und der darin<br />

enthaltenen Grundabtretungsvorschreibungen gegenüber der betroffenen<br />

Liegenschaftseigentümer, die Teilflächen der Grundstücke Nr. 518/2, 518/3 und 518/4, alle<br />

KG Seiersberg, kostenlos und lastenfrei als Bestandteil der Gemeindestraße „Rebenweg“ in<br />

das öffentliche Gut zu übernehmen.<br />

Der Bürgermeister stellte hierauf den Antrag, der Gemeinderat möge im Sinne der<br />

Empfehlung des Verkehrsausschusses beschließen, dass die Teilflächen der Grundstücke<br />

Nr. 518/2 (Trennstücke 1 und 4), 518/3 (Trennstück 2) und 518/4 (Trennstück 3), alle KG<br />

Seiersberg, aufgrund des Teilungsplanes von Herrn Dipl.-Ing. Meinrad Breinl vom<br />

30.03.2001, GZ.: 4474/01, und der betreffenden Baubewilligungsbescheide vom 14.09.1998,<br />

31.08.2000 und 18.10.2000 und der darin enthaltenen Grundabtretungsvorschreibungen<br />

gegenüber der betroffenen Liegenschaftseigentümer sowie der Empfehlung des<br />

Verkehrsausschusses vom 30.10.2001, in das öffentliche Gut als Bestandteil der<br />

Gemeindestraße „Rebenweg“ übernommen werden und die Grundbuchsordnung gemäß §<br />

15 Liegenschaftsteilungsgesetz herzustellen ist.<br />

Ferner ist diese Übernahme gemäß § 8 des Stmk. LStVG 1964 wie folgt kundzumachen:<br />

„KUNDMACHUNG<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Seiersberg vom <strong>06.11.2001</strong> betreffend die Übernahme<br />

von Teilflächen der Grundstücke Nr. 518/2, 518/3 und 518/4, alle KG Seiersberg, in das<br />

öffentliche Gut ‚Rebenweg‘, gemäß § 8 Abs. 3 des Stmk.<br />

Landesstraßenverwaltungsgesetzes 1964, LGBl. Nr. 154, i.d.g.F.:


1.0) Gemäß § 8 Abs. 3 des Stmk. Landesstraßenverwaltungsgesetzes 1964, LGBl. Nr.<br />

154, i.d.g.F., wird aufgrund des Teilungsplanes von Herrn Dipl.-Ing. Meinrad Breinl<br />

vom 30.03.2001, GZ.: 4474/01, und der betreffenden Baubewilligungsbescheide vom<br />

14.09.1998, 31.08.2000 und 18.10.2000 und der darin enthaltenen<br />

Grundabtretungsvorschreibungen gegenüber der betroffenen<br />

Liegenschaftseigentümer sowie der Empfehlung des Verkehrsausschusses vom<br />

30.10.2001,<br />

das Trennstück 1 des Grundstückes Nr. 518/2 im Ausmaß von 10 m2,<br />

das Trennstück 4 des Grundstückes Nr. 518/2 im Ausmaß von 3 m2,<br />

das Trennstück 2 des Grundstückes Nr. 518/3 im Ausmaß von 29 m2,<br />

das Trennstück 3 des Grundstückes Nr. 518/4 im Ausmaß von 30 m2,<br />

soweit diese Teile des Rebenweges sind, kostenlos und lastenfrei ins öffentliche Gut<br />

als Bestandteil des Rebenweges übernommen.<br />

2.0) In den diesbezüglichen Verfahrensakt der Gemeinde Seiersberg kann in der Zeit vom<br />

13.11.2001 bis einschließlich 27.11.2001 während der Amtsstunden Einsicht<br />

genommen werden.<br />

3.0) Diese Verordnung wird mit dem auf den letzten Tag der Kundmachungsfrist folgenden<br />

Tag rechtswirksam.<br />

Für den Gemeinderat:<br />

Der Bürgermeister:“<br />

Der diesbezügliche Teilungsplan von DI Meinrad Breinl vom 30.3.2001, Gz.: 4474/01, bildet<br />

in Fotokopie die Beilage N) zu diesem Protokoll.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten keine.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Dem Baureferat im Hause mit dem Auftrag beim zuständigen Bezirksgericht die Herstellung der<br />

Grundbuchsordnung gemäß den Sonderbestimmungen der §§ 15 Liegenschaftsteilungsgesetz zu<br />

beantragen;<br />

Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag einen entsprechenden Auszug aus dem<br />

Gemeinderatssitzungsprotokoll, samt einer Fotokopie der Einladung und Zustellnachweise<br />

herzustellen und ferner für die ordnungsgemäße Kundmachung des Beschlusses Sorge zu tragen<br />

sowie die Kundmachung gemäß § 8 LStVG der Aufsichtsbehörde zur Verordnungsprüfung<br />

vorzulegen;


15.) Beratung und Beschlussfassung, Biomüllabfuhrregelung in den<br />

Sommermonaten 2002;<br />

Gz.: 2/813-0/Kompost/<br />

Der Bürgermeister erteilte der Obfrau des Umweltausschusses, Frau GR. Silvia Glatz, das<br />

Wort und ersuchte um deren Bericht.<br />

GR. Glatz berichtete hierauf, dass seitens des Umweltausschusses in dessen <strong>Sitzung</strong> am<br />

27.09.2001 die einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben wurde, die<br />

Biomüllsammlung jährlich von Mai bis einschließlich September aus hygienischen Gründen<br />

wöchentlich durchzuführen.<br />

Der Bürgermeister ersuchte hierauf um Wortmeldungen. Wortmeldungen erfolgten durch<br />

Frau GR. Silvia Glatz.<br />

Der Bürgermeister stellte hierauf den Antrag, der Gemeinderat möge einer zukünftig<br />

wöchentlichen Biomüllsammlung im Zeitraum Mai bis einschließlich September die<br />

Zustimmung erteilen.<br />

Der Bürgermeister ersuchte um Abstimmung über seinen Antrag.<br />

Der Gemeinderat beschloss den Antrag des Bürgermeisters einstimmig.<br />

Der Amtsleitung im Hause mit dem Auftrag ein entsprechendes Verständigungsschreiben an die Fa.<br />

A.S.A. zu konzipieren und dem Bürgermeister zur Unterfertigung vorzulegen;<br />

Der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme;<br />

Dem Bürgerservice im Hause mit dem Auftrag zur Kenntnisnahme;<br />

Dem Bürgerservice, Bürgerinformation, im Hause mit dem Auftrag rechtzeitig einen entsprechenden<br />

Artikel in der Bürgerinformation sowie im Internet im Jahr 2002 zu veröffentlichen;<br />

16.) Allfälliges – öffentlich;<br />

a) Frau GR. Anna Maria Springle berichtete, dass im Bereich der Bertha v. Suttnerstraße,<br />

entlang der GKE, insofern ein Problem gegeben sei, als das Zauntürl, welches von den<br />

Liegenschaftseigentümern Kaps, Karl Maiselstraße, betreut wird, immer offen stehe und<br />

damit für die Schulkinder die Möglichkeit bestehe auf die Geleise zu gelangen. Das Türl<br />

stehe regelrecht offen, sei nicht einmal angelehnt, geschweige denn versperrt und lade<br />

daher zu einem Begehen des Schienenbereiches durch die Kinder regelrecht ein.<br />

Frau GR. Anna Maria Springle sprach daher die Bitte aus, den Schlüsselinhaber seitens der<br />

Gemeinde anzuschreiben und ihn zu ersuchen, das Türl regelmäßig zu versperren. Der<br />

Bürgermeister sagte dies zu.<br />

Dem Leiter des Bauamtes im Hause mit dem Auftrag zur weiteren Durchführung;


) Frau GR. Anna Maria Springle ersuchte den Bürgermeister am Spielplatz<br />

Heidenreichsiedlung, bei der Trinkbrunnenanlage, Steinplatten im Bodenbereich anbringen<br />

zu lassen, da durch überlaufendes Wasser Bodenverschmutzungen entstehen. Der<br />

Bürgermeister sagte dies zu.<br />

Dem Leiter des Bauamtes mit dem Auftrag zur weiteren Durchführung;<br />

c) Frau GR. Anna Maria Springle berichtete, dass die Bewohner im Bereich der Andreas<br />

Hammergasse, im Zuge der Kurve, gerne ein sogenanntes „Hupferl“ hätten, um die allzu<br />

schnellen Autofahrer zu einer vermehrten Geschwindigkeitsdisziplin bewegen zu können.<br />

Die Mitglieder des Gemeinderates kamen einhellig überein, diese Angelegenheit zur<br />

weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss zu verweisen.<br />

Dem Obmann des Verkehrsausschusses im Hause mit dem Ersuchen diese Angelegenheit in der<br />

nächstfolgenden Ausschusssitzung zu beraten;<br />

Dem Leiter des Bauamtes im Hause mit dem Auftrag diese Angelegenheit für die nächstfolgende<br />

<strong>Sitzung</strong> des Verkehrsausschusses aufzubereiten und in Evidenz zu halten;<br />

d) Vorstandsmitglied GR. Günter Josef Grain erinnerte daran, dass er in der<br />

Vorstandssitzung vom 06.02.2001 erstmalige die Ausschreibung aller<br />

Versicherungserfordernisse der Gemeinde beantragt habe. Bis zum heutigen Tage sei<br />

jedoch dieser Vorgang, welcher im Vorstand Zustimmung gefunden hat, nicht eingeleitet<br />

worden.<br />

Der Bürgermeister teilte dazu mit, dass der Kommunalversicherungsdienst bereits die<br />

Ausschreibungsunterlagen vorgelegt hat und diese demnächst beraten werden.<br />

Dem Leiter der Finanzverwaltung im Hause mit dem Auftrag zur Vorbereitung für die nächstfolgende<br />

Vorstandssitzung;<br />

Vorstandsmitglied GR. Günter Josef Grain begab sich hierauf entschuldigt aus der<br />

Gemeinderatssitzung.<br />

Weitere Wortmeldungen zum Tagesordnungspunkt Allfälliges erfolgten keine.<br />

Damit wurde der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung vom <strong>06.11.2001</strong> beendet.<br />

Der Bürgermeister schloss die <strong>Sitzung</strong> des Gemeinderates um 20.05 Uhr.<br />

Die Verhandlungsschrift für diese <strong>Sitzung</strong> besteht aus 78 Seiten.


Seiersberg, am ................<br />

Vorgelesen – genehmigt - unterschrieben<br />

..........................................<br />

Vorsitzender<br />

............................ .............................<br />

Schriftführer Schriftführer<br />

............................ .............................<br />

Schriftführer Schriftführer

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