15.08.2013 Aufrufe

Allstedt_20_09 ges..pdf - Stadt Allstedt

Allstedt_20_09 ges..pdf - Stadt Allstedt

Allstedt_20_09 ges..pdf - Stadt Allstedt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn - 6-<br />

Nr. 5/<strong>20</strong><strong>09</strong><br />

Begründung<br />

Der Ausschluss der o. a. Flurstücke dient der sinnvollen Abgrenzung<br />

des Flurbereinigungsgebietes, um den Zweck dieser Flurbereinigung<br />

gem. § 1 FlurbG zu erreichen. Bei den Grundstücken<br />

handelt es sich um bebaute Wohngrundstücke, auf denen zum<br />

Teil noch getrenntes Eigentum an Grund und Boden herrscht.<br />

Diese Rechtsverhältnisse sollen in einem separat geführten Bodenordnungsverfahren<br />

nach dem Landwirtschaftsanpassungs<strong>ges</strong>etz<br />

geregelt werden.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach<br />

Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch<br />

beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd,<br />

Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhoben werden.<br />

Im Auftrag<br />

Dr. Lüs (DS)<br />

Hinweis:<br />

Die vorstehende Änderungsanordnung Nr. 5 mit Gebietskarte liegt<br />

in Originalgröße in der <strong>Stadt</strong>verwaltung Sangerhausen, Markt 1,<br />

06526 Sangerhausen sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung<br />

und Forsten Süd, Außenstelle Halle, Mühlweg 19, 06114<br />

Halle 2 Wochen lang nach der Bekanntmachung zur Einsichtnahme<br />

für die Beteiligten während der Dienststunden aus.<br />

Im Auftrag<br />

Schubert<br />

________________________________________________________<br />

Amt für Landwirtschaft, Halle/S., 24.04.<strong>20</strong><strong>09</strong><br />

Flurneuordnung und Forsten Süd<br />

Sitz: Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels<br />

Postanschrift: PF 16 55, 06655 Weißenfels<br />

Gemeinden: Wolferstedt, Nienstedt/Einzingen,<br />

Mittelhausen, Mittelhausen OT Einsdorf<br />

Flurbereinigung: Mittelhausen A38<br />

Verf.-Nr.: 61-7 SGH 014<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Flurbereinigungsverfahren „Mittelhausen A38“,<br />

Landkreis Mansfeld-Südharz<br />

Feststellungsbeschluss zum Flurbereinigungsverfahren<br />

„Mittelhausen A38“, Verf.-Nr. 61-7 SGH014<br />

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd<br />

stellt die Ergebnisse der Wertermittlung der in das Flurbereinigungsverfahren<br />

eingebrachten Grundstücke mit dem aus der<br />

Bodenwertkarte ersichtlichen Inhalt fest.<br />

Diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gilt für das<br />

ganze Flurbereinigungsgebiet und ist, sobald sie unanfechtbar<br />

geworden ist, für alle Beteiligten bindend.<br />

Als Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der<br />

Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes liegen<br />

- die Niederschriften über Einleitung und Durchführung der Wertermittlung,<br />

Ergebnisniederschrift zum Termin nach § 32 Flurbereinigungs<strong>ges</strong>etz,<br />

- die Niederschrift über die Änderung der Wertermittlung, Ergebnisniederschrift<br />

zum 2. Termin nach § 32 Flurbereinigungs<strong>ges</strong>etz<br />

- der Wertermittlungsrahmen sowie<br />

- die Bodenwertkarten,<br />

- die automatisierte Liegenschaftskarte mit den Ergebnissen<br />

der Reichsbodenschätzung und eingetragenen Änderungen<br />

zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom 18.05. bis<br />

15.06.<strong>20</strong><strong>09</strong><br />

in der<br />

Verwaltungsgemeinschaft:<br />

„<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn“<br />

Forststraße 9<br />

06542 <strong>Allstedt</strong><br />

und in den Gemeindeverwaltungen:<br />

Gemeinde Wolferstedt<br />

Dorfstraße 175<br />

06542 Wolferstedt<br />

Gemeinde Mittelhausen/Einsdorf<br />

Siedlerstraße 117<br />

06542 Mittelhausen<br />

Gemeinde Nienstedt/Einzingen<br />

Dorfstraße 79c<br />

06542 Nienstedt<br />

sowie im<br />

Amt für Landwirtschaft<br />

Flurneuordnung und Forsten Süd<br />

Außenstelle Halle<br />

Mühlweg 19<br />

06114 Halle/S.<br />

während der üblichen Dienststunden aus.<br />

Der Feststellungsbeschluss beruht auf § 32 Flurbereinigungs<strong>ges</strong>etz.<br />

Die o. g. Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung<br />

sind bereits zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom<br />

15.10.<strong>20</strong>08 bis 12.11.<strong>20</strong>08 ausgelegt und diesen in einem Termin<br />

am 29.10.<strong>20</strong>08 erläutert worden.<br />

Die o. g. Nachweisungen über die 1. Änderung der Ergebnisse<br />

der Wertermittlung sind zur Einsichtnahme für die Beteiligten in<br />

der Zeit vom 05.03.<strong>20</strong><strong>09</strong> bis 02.04.<strong>20</strong><strong>09</strong> ausgelegt und diesen in<br />

einem Termin am 18.03.<strong>20</strong><strong>09</strong> erläutert worden.<br />

Gegen die seinerzeit ausgelegten Ergebnisse der Wertermittlung<br />

wurden keine Einwendungen vorgebracht.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach<br />

Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist<br />

beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd,<br />

Müllnerstraße 56, 06667 Weißenfels schriftlich oder zur Niederschrift<br />

einzulegen.<br />

Dr. Lüs<br />

Sachgebietsleiter (DS)<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1. Am 07. Juni <strong>20</strong><strong>09</strong> findet in der Bundesrepublik Deutschland<br />

die Wahl zum Europäischen Parlament statt.<br />

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 1)<br />

2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> und die Gemeinden Mittelhausen und<br />

Nienstedt sind in 2 Wahlbezirke eingeteilt.<br />

Die Gemeinden Beyernaumburg, Blankenheim, Emseloh,<br />

Holdenstedt, Katharinenrieth, Liedersdorf, Niederröblingen,<br />

Pölsfeld, Sotterhausen und Wolferstedt bilden jeweils<br />

einen allgemeinen Wahlbezirk.<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />

in der Zeit vom 06.05.<strong>20</strong><strong>09</strong> bis zum 17.05.<strong>20</strong><strong>09</strong> zu<strong>ges</strong>tellt<br />

worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum<br />

angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!