Allstedt_20_09 ges..pdf - Stadt Allstedt
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<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn - 6-<br />
Nr. 5/<strong>20</strong><strong>09</strong><br />
Begründung<br />
Der Ausschluss der o. a. Flurstücke dient der sinnvollen Abgrenzung<br />
des Flurbereinigungsgebietes, um den Zweck dieser Flurbereinigung<br />
gem. § 1 FlurbG zu erreichen. Bei den Grundstücken<br />
handelt es sich um bebaute Wohngrundstücke, auf denen zum<br />
Teil noch getrenntes Eigentum an Grund und Boden herrscht.<br />
Diese Rechtsverhältnisse sollen in einem separat geführten Bodenordnungsverfahren<br />
nach dem Landwirtschaftsanpassungs<strong>ges</strong>etz<br />
geregelt werden.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach<br />
Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch<br />
beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd,<br />
Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhoben werden.<br />
Im Auftrag<br />
Dr. Lüs (DS)<br />
Hinweis:<br />
Die vorstehende Änderungsanordnung Nr. 5 mit Gebietskarte liegt<br />
in Originalgröße in der <strong>Stadt</strong>verwaltung Sangerhausen, Markt 1,<br />
06526 Sangerhausen sowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung<br />
und Forsten Süd, Außenstelle Halle, Mühlweg 19, 06114<br />
Halle 2 Wochen lang nach der Bekanntmachung zur Einsichtnahme<br />
für die Beteiligten während der Dienststunden aus.<br />
Im Auftrag<br />
Schubert<br />
________________________________________________________<br />
Amt für Landwirtschaft, Halle/S., 24.04.<strong>20</strong><strong>09</strong><br />
Flurneuordnung und Forsten Süd<br />
Sitz: Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels<br />
Postanschrift: PF 16 55, 06655 Weißenfels<br />
Gemeinden: Wolferstedt, Nienstedt/Einzingen,<br />
Mittelhausen, Mittelhausen OT Einsdorf<br />
Flurbereinigung: Mittelhausen A38<br />
Verf.-Nr.: 61-7 SGH 014<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Flurbereinigungsverfahren „Mittelhausen A38“,<br />
Landkreis Mansfeld-Südharz<br />
Feststellungsbeschluss zum Flurbereinigungsverfahren<br />
„Mittelhausen A38“, Verf.-Nr. 61-7 SGH014<br />
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd<br />
stellt die Ergebnisse der Wertermittlung der in das Flurbereinigungsverfahren<br />
eingebrachten Grundstücke mit dem aus der<br />
Bodenwertkarte ersichtlichen Inhalt fest.<br />
Diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gilt für das<br />
ganze Flurbereinigungsgebiet und ist, sobald sie unanfechtbar<br />
geworden ist, für alle Beteiligten bindend.<br />
Als Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der<br />
Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes liegen<br />
- die Niederschriften über Einleitung und Durchführung der Wertermittlung,<br />
Ergebnisniederschrift zum Termin nach § 32 Flurbereinigungs<strong>ges</strong>etz,<br />
- die Niederschrift über die Änderung der Wertermittlung, Ergebnisniederschrift<br />
zum 2. Termin nach § 32 Flurbereinigungs<strong>ges</strong>etz<br />
- der Wertermittlungsrahmen sowie<br />
- die Bodenwertkarten,<br />
- die automatisierte Liegenschaftskarte mit den Ergebnissen<br />
der Reichsbodenschätzung und eingetragenen Änderungen<br />
zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom 18.05. bis<br />
15.06.<strong>20</strong><strong>09</strong><br />
in der<br />
Verwaltungsgemeinschaft:<br />
„<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn“<br />
Forststraße 9<br />
06542 <strong>Allstedt</strong><br />
und in den Gemeindeverwaltungen:<br />
Gemeinde Wolferstedt<br />
Dorfstraße 175<br />
06542 Wolferstedt<br />
Gemeinde Mittelhausen/Einsdorf<br />
Siedlerstraße 117<br />
06542 Mittelhausen<br />
Gemeinde Nienstedt/Einzingen<br />
Dorfstraße 79c<br />
06542 Nienstedt<br />
sowie im<br />
Amt für Landwirtschaft<br />
Flurneuordnung und Forsten Süd<br />
Außenstelle Halle<br />
Mühlweg 19<br />
06114 Halle/S.<br />
während der üblichen Dienststunden aus.<br />
Der Feststellungsbeschluss beruht auf § 32 Flurbereinigungs<strong>ges</strong>etz.<br />
Die o. g. Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung<br />
sind bereits zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom<br />
15.10.<strong>20</strong>08 bis 12.11.<strong>20</strong>08 ausgelegt und diesen in einem Termin<br />
am 29.10.<strong>20</strong>08 erläutert worden.<br />
Die o. g. Nachweisungen über die 1. Änderung der Ergebnisse<br />
der Wertermittlung sind zur Einsichtnahme für die Beteiligten in<br />
der Zeit vom 05.03.<strong>20</strong><strong>09</strong> bis 02.04.<strong>20</strong><strong>09</strong> ausgelegt und diesen in<br />
einem Termin am 18.03.<strong>20</strong><strong>09</strong> erläutert worden.<br />
Gegen die seinerzeit ausgelegten Ergebnisse der Wertermittlung<br />
wurden keine Einwendungen vorgebracht.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach<br />
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist<br />
beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd,<br />
Müllnerstraße 56, 06667 Weißenfels schriftlich oder zur Niederschrift<br />
einzulegen.<br />
Dr. Lüs<br />
Sachgebietsleiter (DS)<br />
Wahlbekanntmachung<br />
1. Am 07. Juni <strong>20</strong><strong>09</strong> findet in der Bundesrepublik Deutschland<br />
die Wahl zum Europäischen Parlament statt.<br />
Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 1)<br />
2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> und die Gemeinden Mittelhausen und<br />
Nienstedt sind in 2 Wahlbezirke eingeteilt.<br />
Die Gemeinden Beyernaumburg, Blankenheim, Emseloh,<br />
Holdenstedt, Katharinenrieth, Liedersdorf, Niederröblingen,<br />
Pölsfeld, Sotterhausen und Wolferstedt bilden jeweils<br />
einen allgemeinen Wahlbezirk.<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />
in der Zeit vom 06.05.<strong>20</strong><strong>09</strong> bis zum 17.05.<strong>20</strong><strong>09</strong> zu<strong>ges</strong>tellt<br />
worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum<br />
angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.