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Allstedt_50-07 OK.pdf - Stadt Allstedt

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Jahrgang 3 · Mittwoch, den 12. Dezember 20<strong>07</strong> · Nummer 12<br />

Amtsblatt<br />

der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Allstedt</strong> – Kaltenborn<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!<br />

Zum bevorstehenden Weihnachtsfest übermittle ich Ihnen die herzlichsten<br />

Grüße. Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen gesunde<br />

und friedvolle Feiertage sowie einen guten Start ins Jahr 2008.<br />

Andrea Milde, Leiterin der VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />

mit den Orten <strong>Allstedt</strong>, Blankenheim u. OT Klosterrode, Beyernaumburg u. OT Othal, Emseloh, Holdenstedt,<br />

Katharinenrieth, Liedersdorf, Mittelhausen u. OT Einsdorf, Niederröblingen, Nienstedt u. OT Einzigen, Pölsfeld,<br />

Sotterhausen, Winkel, Wolferstedt u. OT Klosternaundorf


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn“<br />

Sitz <strong>Allstedt</strong>, Forststraße 9<br />

06542 <strong>Allstedt</strong><br />

Internet-Adresse: www.allstedt-kaltenborn.de<br />

E-Mail-Adresse: info@allstedt.info<br />

Öffnungszeiten des Verwaltungsamtes<br />

allgemeine Öffnungszeiten aller Ämter in <strong>Allstedt</strong>:<br />

Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

zusätzliche Öffnungszeiten (Einwohnermeldeamt, Standesamt,<br />

Kasse)<br />

Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung<br />

Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

Struktur des Verwaltungsamtes<br />

Sitz <strong>Allstedt</strong>, Forststraße 9 sind folgende Ämter zu finden:<br />

Tel.-Nr. 03 46 52/86 40<br />

Leiterin des gemeinsamen<br />

Verwaltungsamtes - Frau Blume Tel. 03 46 52/8 64 13<br />

Sekretariat - Frau Hoffmann Tel. 03 46 52/8 64 10<br />

Personal - Frau Bätz Tel. 03 46 52/8 64 12<br />

Fax Tel. 03 46 52/8 64 14<br />

Sachbereich 1<br />

Finanzen - Frau Peukert Tel. 03 46 52/8 64 20<br />

Frau Knorr Tel. 03 46 52/8 64 28<br />

Vollstreckung - Frau Benkenstein Tel. 03 46 52/8 64 27<br />

Kasse - Frau Kraus Tel. 03 46 52/8 64 22<br />

Frau Kirchner Tel. 03 46 52/8 64 23<br />

Frau Unger Tel. 03 46 52/8 64 26<br />

Steuern - Frau Rebhahn,<br />

Frau Gehlmann Tel. 03 46 52/8 64 25<br />

Sachbereich 2<br />

Ordnungsamt - Frau Rega Tel. 03 46 52/8 64 30<br />

Herr Bestel, Frau Meirich Tel. 03 46 52/8 64 31<br />

Herr Hofmann, Frau Kaul Tel. 03 46 52/8 64 32<br />

Friedhofsverwaltung, Frau Müller Tel. 03 46 52/8 64 35<br />

Meldestelle - Herr Böttger Tel. 03 46 52/8 64 33<br />

Standesamt - Frau Wengemuth Tel. 03 46 52/8 64 34<br />

Fax Ordnungsamt Tel. 03 46 52/8 64 36<br />

Sachbereich 3<br />

Hauptamt - Frau Kögel Tel. 03 46 52/8 64 11<br />

Allg. Verwaltung, Soziales<br />

Frau Stadermann, Tel. 03 46 52/8 64 16<br />

Frau Ehrich, Frau Scholz Tel. 03 46 52/8 64 17<br />

Märkte, Öffentlichkeitsarbeit -<br />

Frau Busch Tel. 03 46 52/8 64 16<br />

<strong>Allstedt</strong>, Markt 10, Rathaus ist folgendes Amt zu finden:<br />

Sachbereich 4<br />

Bauverwaltung - Frau Tetzel Tel. 03 46 52/67 05 51<br />

Herr Schüßler Tel. 03 46 52/67 05 53<br />

Herr Lisker Tel. 03 46 52/67 05 52<br />

Frau Schnetter Tel. 03 46 52/67 05 54<br />

Herr Fries Tel. 03 46 52/67 05 57<br />

Frau Scholz Tel. 03 46 52/67 05 <strong>50</strong><br />

Liegenschaften - Frau Wäldchen Tel. 03 46 52/67 05 56<br />

Fax Bauamt Tel. 03 46 52/67 05 58<br />

- 2 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn und ihre Sprechzeiten<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />

Bürgermeister: Herr Jürgen Richter<br />

Sprechzeit:<br />

Jeden Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr<br />

donnerstags 14.00 - 17.00 Uhr<br />

(geänderte Sprechzeit bitte beachten)<br />

Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter<br />

Telefon-Nr. 03 46 52/222 o. 223<br />

Gemeinde Beyernaumburg<br />

Bürgermeister: Jörg Schröder<br />

Sprechzeit:<br />

Jeden Montag von 17.00 bis 19.00 Uhr<br />

Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter<br />

Telefon-Nr. 0 34 64/57 17 16<br />

Gemeinde Blankenheim<br />

Bürgermeisterin: Frau Heidrun Hara<br />

Sprechzeit:<br />

Jeden Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr<br />

Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter<br />

Telefon-Nr. 03 46 59/6 <strong>07</strong> <strong>07</strong>, Fax: 03 46 59/6 <strong>07</strong> 92<br />

Sprechzeiten Bürgerbüro: Dienstag von 13.00 bis 14.00 Uhr<br />

Bürgerhaus, Kreisfelder Weg 165a, Tel. 03 46 59/6 <strong>07</strong> <strong>07</strong><br />

Gemeinde Emseloh<br />

Bürgermeister: Herr Gerold Münch<br />

Sprechzeit:<br />

tägl. ab 18.00 Uhr nach Vereinbarung (Tel.: 03 46 59/6 02 53)<br />

Gemeindebüro - Tel.: 03 46 59/6 04 04, Fax 6 03 70<br />

Bürgerbüro Emseloh: Dienstag von 14.15 bis 15.00 Uhr im Bürgermeisteramt,<br />

Eisleber Straße 1, Tel. 03 46 59/6 04 04<br />

Gemeinde Holdenstedt<br />

Bürgermeisterin: Frau Kerstin Ibe<br />

Sprechzeit:<br />

Jeden Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer<br />

Vereinbarung!<br />

Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter<br />

Telefon-Nr. 03 46 59/6 02 86<br />

Gemeinde Katharinenrieth<br />

Bürgermeister: Herr Andreas Loel<br />

Sprechzeit:<br />

Jeden Montag 18.00 - 19.00 Uhr und nach telef. Absprache<br />

Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter<br />

Telefon-Nr.: 03 46 52/775 (privat)<br />

Gemeinde Liedersdorf<br />

Bürgermeisterin: Frau Karin Höroldt<br />

Sprechzeit:<br />

Jeden Mitwoch von 16.00 bis 17.00 Uhr<br />

Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Tel.-Nr. 03 46 59/6 10 11<br />

Gemeinde Mittelhausen<br />

Bürgermeister: Frau Christel Kamprath<br />

Sprechzeit:<br />

Mittwoch in Mittelhausen 17.00 - 19.00 Uhr<br />

jeden letzten Mittwoch des Monats in Einsdorf<br />

(Dorfgemeinschaftshaus) 18.00 - 19.00 Uhr<br />

Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter<br />

Telefon-Nr. 01 51/18 32 27 <strong>07</strong><br />

Gemeinde Niederröblingen<br />

Bürgermeister: Herr Klaus-Dieter Pallmann<br />

Sprechzeit:<br />

Jeden Donnerstag 17.00 - 18.30 Uhr<br />

Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Telefon-Nr. 03 46 52/298<br />

Gemeinde Nienstedt/Einzingen<br />

Bürgermeister: Frau Margrit Kühne<br />

E-Mail-Adresse: BeutegreiferEinzingen@t-online.de<br />

Sprechzeit:<br />

in Nienstedt in der Feuerwehr<br />

Jeden Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr<br />

in Einzingen in der Feuerwehr<br />

Jeden Donnerstag 18.15 - 19.15 Uhr<br />

Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter<br />

Telefon-Nr. 03 46 52/590 in Nienstedt


Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Gemeinde Pölsfeld<br />

Bürgermeister: Herr Holger Reppin<br />

Sprechzeit: dienstags 15.30 - 16.30 Uhr<br />

Tel.-Nr.: 0 34 64/58 23 94 und 58 25 26<br />

Bürgerbüro Pölsfeld: Dienstag von 15.30 bis 16.30 Uhr,<br />

Schulgasse 82, Tel. 0 34 64/58 20 21<br />

Gemeinde Sotterhausen<br />

Bürgermeister: Herr Hagen Böttger<br />

Sprechzeit:<br />

Jeden Mittwoch von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

Tel. 0 34 64/57 30 08<br />

Gemeinde Winkel<br />

Bürgermeister: Frau Mathilde Kamprad<br />

Sprechzeit:<br />

Jeden Dienstag 9.00 - 13.00 Uhr<br />

Jeden Donnerstag 9.00 - 13.00 Uhr<br />

Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Telefon-Nr. 626<br />

Gemeinde Wolferstedt<br />

Bürgermeister: Herr Wolfgang Hoehne<br />

E-Mail-Adresse: Gemeinde.Wolferstedt@t-online.de<br />

Sprechzeit:<br />

Jeden Donnerstag 16.30 - 19.00 Uhr<br />

Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Telefon-Nr. 639<br />

Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />

Rathaus, Markt 10 in <strong>Allstedt</strong>, Sitzungssaal<br />

Sprechzeiten:<br />

Jeden 1. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.00 Uhr<br />

Tel.-Nr. am Sprechtag: 03 46 52/223<br />

Vorsitzender: Herr Herbert Fuß<br />

Stellvertreter: Frau Klaudia Tränkler, Frau Ina Schmidt<br />

Wohnungsgesellschaft <strong>Allstedt</strong> mbH<br />

06542 <strong>Allstedt</strong>, Markt 10<br />

Telefonisch zu erreichen unter Tel.-Nr. 03 46 52/1 08 <strong>07</strong> und 1 08<br />

08<br />

Sprechzeit:<br />

Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr<br />

und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 13.00 - 15.00 Uhr<br />

An anderen Tagen keine Sprechzeit.<br />

Polizeistation <strong>Allstedt</strong><br />

Die nicht ständig besetzte Polizeistation <strong>Allstedt</strong> befindet sich in<br />

der Bahnhofstraße 10 und ist unter der Telefon-Nr. 03 46 52/<br />

67 80 90 zu erreichen.<br />

Sprechzeiten: Jeden Montag 16.00 - 18.00 Uhr<br />

Bei Ereignissen von polizeilichem Interesse, Anfragen o. Ä. kann auch<br />

das Polizeirevier Sangerhausen unter der Tel.-Nr. 0 34 64/25 40 oder<br />

der Notruf 110 verständigt werden.<br />

Redaktions- und Annahmeschluss<br />

Die Annahme von Manuskripten für Ausgabe 01/08 des Amtsblattes<br />

der VGem „<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn“ kann bis zum 27.12.20<strong>07</strong><br />

- 17.00 Uhr - erfolgen. Später eingehende Beiträge können nicht<br />

mehr berücksichtigt werden. Veranstaltungstermine, die kostenlos<br />

veröffentlicht werden, können für den Zeitraum 09.01.2008<br />

bis 12.02.2008 gemeldet werden. Voraussichtlicher Auslieferungstermin<br />

von Ausgabe 01/08 ist Mittwoch, der 9. Januar 2008.<br />

Da das Amtsblatt für 14 Gemeinden gilt, bitte ich um Verständnis,<br />

dass in Zukunft nicht wie in gewohnter Weise, alle<br />

Artikel der Vereine veröffentlicht werden können. Aus Platzgründen<br />

entscheidet die Verwaltung über die Auswahl der<br />

Artikel. Eine Gemeinde oder ein Verein hat natürlich die Möglichkeit<br />

eine Seite käuflich zu erwerben.<br />

In unserem Amtsblatt können Sie auch mit einem Inserat für Ihr<br />

Produkt, welches Sie herstellen oder vertreiben bzw. für Ihre<br />

Dienstleistung werben.<br />

Auch Familienanzeigen, wie Glückwünsche zu besonderen Anlässen,<br />

Danksagungen zur Hochzeit, Silberhochzeit oder zum runden<br />

Geburtstag werden nach Ihren Wünschen veröffentlicht.<br />

- 3 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Verwaltungsamt der<br />

Verwaltungsgemeinschaft<br />

„<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn“<br />

Beschlüsse aus der Sitzung des<br />

Gemeinschaftsausschusses der VGem<br />

„<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn“ am 27.11.<strong>07</strong><br />

Beschluss - Nr.: 63-22/<strong>07</strong><br />

Berufung Wahlleiter und stellv. Wahlleiter für die Kommunalwahlen<br />

am 02.03.2008 Beschlusstext:<br />

01 Berufung von Frau Andrea Kögel zur Wahlleiterin<br />

und Frau Elke Stadermann zur Stellv. Wahlleiterin<br />

für die Kommunalwahl am 02.03.2008.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />

auszuführen.<br />

Pallmann, Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses<br />

Beschluss - Nr.: 64-22/<strong>07</strong><br />

Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen am 02.03.2008<br />

Beschlusstext:<br />

01 Aufgrund der Beschlüsse der Gemeinden Beyernaumburg,<br />

Emseloh, Holdenstedt, Katharinenrieth, Liedersdorf, Mittelhausen,<br />

Niederröblingen, Nienstedt und Wolferstedt zur Übertragung<br />

der Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt<br />

auf die Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes und die<br />

Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen<br />

vom Gemeinschaftsausschuss zu berufenden Wahlausschuss<br />

für die Kommunalwahl am 02.03.2008 ist ein gemeinsamer<br />

Wahlausschuss zu bilden.<br />

Pallmann, Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses<br />

Beschluss - Nr.: 65-22/<strong>07</strong><br />

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der VGem <strong>Allstedt</strong>-<br />

Kaltenborn Beschlusstext:<br />

01 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn wird in der vorliegenden<br />

Fassung beschlossen<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />

einzuleiten und auszuführen<br />

Pallmann, Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses<br />

VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn <strong>Allstedt</strong>, den 30.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Vorsitzende -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Hiermit mache ich gemäß § 3 der Kommunalwahlordnung Land<br />

Sachsen-Anhalt bekannt, dass folgende Personen Wahlleiter und<br />

Stellvertreter des Wahlleiters der Gemeinden Beyernaumburg,<br />

Emseloh, Holdenstedt, Katharinenrieth, Liedersdorf, Mittelhausen,<br />

Niederröblingen, Nienstedt und Wolferstedt für die Kommunalwahl<br />

am 02.03.2008 sind:<br />

Wahlleiter: Andrea Kögel<br />

Stellvertreter: Elke Stadermann<br />

Der Wahlleiter und sein Stellvertreter sind unter folgender Anschrift<br />

erreichbar:<br />

Verwaltungsamt der VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />

Forststraße 9<br />

06542 <strong>Allstedt</strong><br />

Telefon: 03 46 52/8 64 11<br />

Telefax: 03 46 52/8 64 18<br />

Pallmann<br />

Gemeinschaftsausschussvorsitzender der VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn <strong>Allstedt</strong>, d. 04.12.20<strong>07</strong><br />

- Der Wahlleiter -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für<br />

das Land Sachsen-Anhalt fordere ich alle im Wahlgebiet vertretenden<br />

Parteien und Wählergruppen auf, mir innerhalb eines<br />

Monats nach Erscheinen der öffentlichen Bekanntmachung Wahlberechtigte<br />

des Wahlgebietes als Beisitzer und als stellvertretende<br />

Beisitzer des Wahlausschusses der VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />

für die Kommunalwahl am 02.03.2008 vorzuschlagen.<br />

Ich mache darauf aufmerksam, dass ich für den Fall, dass nicht<br />

genügend Wahlberechtigte als Beisitzer und als stellvertretende<br />

Beisitzer vorgeschlagen werden, weitere Beisitzer und ihre Stellvertreter<br />

nach meinem Ermessen aus den Reihen der Wahlberechtigten<br />

berufen werden. Auf § 13 Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes<br />

des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.02.2004 in<br />

der zurzeit gültigen Fassung weise ich ausdrücklich hin.<br />

Kögel, Wahlleiter<br />

_________________________________________________________<br />

Landkreis Mansfeld-Südharz<br />

Der Landrat<br />

Wenn unzustellbar, zurück!<br />

Bei Umzug Anschriftenberichtigungskarte!<br />

Landkreis Mansfeld-Südharz<br />

Postfach 10 11 35 • 06511 Sangerhausen<br />

Ihr Zeichen Ihre Nachricht Unser Zeichen Datum<br />

vom Ku-BT 42284/2.1.1 9. Nov. 20<strong>07</strong><br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

1. Änderungsverfügung zur tierseuchenbehördlichen<br />

Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die<br />

Blauzungenkrankheit vom 13.09.20<strong>07</strong><br />

Gemäß § 79 Abs. 4 i. V. m. §§ 16, 17, 17b Abs. 1 Nr. 4, §§ 18 -<br />

30, §§ 63 - 65 und 78 des Tierseuchengesetzes (TierSG) in der<br />

Neufassung vom 22.06.04 (BGBl. I S. 1260), geändert durch<br />

Gesetz vom 01.09.05 (BGBl. I S. 2618) und des § 1 Abs. 2 Nr. 1<br />

der Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen<br />

im Bereich der Landwirtschaft vom 6. April 2005 (GVBI. LSA<br />

Nr. 20/2005, S. 176) sowie §§ 4 und 5 der Verordnung zum Schutz<br />

gegen die Blauzungenkrankheit vom 22.03.2002 (BGBl. I S. 1241)<br />

wird Folgendes bekannt gegeben und verfügt:<br />

Am 7. November 20<strong>07</strong> ist auch in Ditfurt (Landkreis Harz) der Ausbruch<br />

der Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt worden.<br />

§ 1 der Allgemeinverfügung des Landkreises Mansfeld-Südharz<br />

vom 13. September 20<strong>07</strong> wird daher folgendermaßen ergänzt:<br />

§ 1<br />

1. Zum Gefährdungsgebiet (20-km-Gebiet) werden die Gemeinden:<br />

Ulzigerode<br />

Welbsleben<br />

mit ihren Gemarkungen erklärt.<br />

2. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1, 3, 5 und 7 des § 2 der<br />

Allgemeinverfügung vom 13. September 20<strong>07</strong> wird für die<br />

Gemeinden Ulzigerode und Welbsleben ebenfalls angeordnet.<br />

3. § 4 der Allgemeinverfügung vom 13. September 20<strong>07</strong> gilt<br />

ebenfalls für die unter Ziffer 1 genannten Gemeinden.<br />

§ 2<br />

Die 1. Änderungsverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung<br />

in Kraft. Die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgt nachträglich.<br />

- 4 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diese Verfügung kann bei der Kreisverwaltung Mansfeld-<br />

Südharz, Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22 in 06526 Sangerhausen<br />

unter Angabe von Gründen schriftlich oder mündlich zu Protokoll<br />

innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch eingelegt werden.<br />

Wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung hat der Widerspruch<br />

gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung<br />

(§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO); das bedeutet, dass der<br />

Bescheid auch dann befolgt werden muss, wenn er mit Widerspruch<br />

angegriffen wird.<br />

Beim Verwaltungsgericht Halle/S., Thüringerstraße 16 in 06112 Halle<br />

kann die Aussetzung der Vollziehung oder die Wiederherstellung<br />

der aufschiebenden Wirkung beantragt werden (§ 80 Abs. 4<br />

Satz 1, Abs. 5 VwGO).<br />

Sangerhausen, den 09. Nov. 20<strong>07</strong><br />

Dirk Schatz<br />

Landrat<br />

Hinweis:<br />

Diese Verfügung und ihre Begründung kann beim Amt für Veterinärangelegenheiten<br />

und Lebensmittelüberwachung des Landkreises<br />

Mansfeld-Südharz in 06526 Sangerhausen, Dr. Wilhelm-<br />

Külz-Straße 12 während der Geschäftszeiten von 9.00 bis 15.00<br />

Uhr eingesehen werden.<br />

Bekanntmachung des Landkreises Saalekreis<br />

Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt<br />

i. V. m. § 73 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz wird<br />

hiermit Folgendes bekannt gemacht:<br />

Der Landkreis Saalekreis, als untere Wasserbehörde, beabsichtigt<br />

das Wasserschutzgebiet Ziegelrodaer Forst<br />

Begünstigter des Kyffhäuser Abwasser- und Trink-<br />

Wasserschutzgebietes: wasserverband, Am Westbahnhof<br />

in 06556 Artern<br />

Zweck: Schutz der Trinkwasserfassungen<br />

Örtliche Lage: Landkreis: Saalekreis (a) und<br />

Mansfeld-Südharz (b)<br />

Gemarkung: a: Gatterstädt,<br />

Grockstädt,<br />

Landgrafroda,<br />

Leimbach, Schmon,<br />

Schmon-Ziegelroda,<br />

Weißenschirmbach,<br />

Ziegelroda,<br />

b: <strong>Allstedt</strong>, Winkel<br />

entsprechend § 53 i. V. m. § 48 Abs. 2 Wassergesetz für das Land<br />

Sachsen-Anhalt (WG LSA) anzupassen.<br />

Die Anpassung betrifft die Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes<br />

Ziegelrodaer Forst und die Ausdehnung der<br />

Schutzzonen.<br />

Die Verordnung sowie die Wasserschutzgebietskarten sind zur<br />

Einsichtnahme ausgelegt:<br />

Ort: Verwaltungsgemeinschaft <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />

Forststr. 9<br />

06542 <strong>Allstedt</strong><br />

Zeitraum: 17. Dezember 20<strong>07</strong> bis 16. Januar 2008<br />

während der Dienststunden<br />

Di. 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00<br />

Uhr<br />

Do. 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00<br />

Uhr<br />

Einwendungsfrist: 17. Dezember 20<strong>07</strong> bis 30. Januar 2008<br />

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann<br />

Einwendungen zum Vorhaben innerhalb der Einwendungsfrist<br />

schriftlich oder zur Niederschrift am o. g. Auslegungsort, beim<br />

Landkreis Mansfeld-Südharz, R.-Breitscheid-Str. 20/22 in 06526


Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Sangerhausen oder beim Landkreis Saalekreis, Domplatz 9, 06217<br />

Merseburg vorbringen. Die Einwendung muss den geltend<br />

gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen<br />

lassen.<br />

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen,<br />

die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.<br />

Nachträgliche Einwendungen wegen nachteiliger Auswirkungen<br />

können nur nach § 16 WG LSA geltend gemacht werden.<br />

Der Termin, an dem form- und fristgemäß erhobene Einwendungen<br />

sowie die Stellungnahmen der Beteiligten erörtert werden, ist am<br />

26. Februar 2008, 09.00 Uhr.<br />

Der Versammlungsraum ist bei der<br />

Kreisverwaltung Saalekreis<br />

Schloss, Raum 357<br />

Domplatz 9, 06217 Merseburg.<br />

Bei Ausbleiben eines Beteiligten am Erörterungstermin kann auch<br />

ohne ihn verhandelt werden. Die Erörterung ist nichtöffentlich.<br />

Zugelassen sind nur der Träger des Vorhabens, Personen, die<br />

form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben, die Beteiligten<br />

und Betroffene.<br />

Die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen kann durch<br />

öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als <strong>50</strong><br />

Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.<br />

Merseburg, 19.10.20<strong>07</strong><br />

gez. Dr. Eichner<br />

Beigeordneter<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />

Beschlüsse aus der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> am 19.11.20<strong>07</strong><br />

Beschluss Nr. 113-24/<strong>07</strong><br />

Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />

Beschlusstext:<br />

01 Der Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> wird in der vorliegenden<br />

Fassung zugestimmt. Die Satzung ist Bestandteil des<br />

Beschlusses.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />

auszuführen.<br />

Richter, Bürgermeister<br />

Beschluss Nr. 114-24/<strong>07</strong><br />

Absichtserklärung der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> zur Bildung einer Einheitsgemeinde<br />

Beschlusstext:<br />

01 Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> erklärt die Absicht, mit den<br />

Gemeinden der VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn und ernsthaft<br />

interessierten weiteren Gemeinden eine Einheitsgemeinde<br />

zu bilden, wenn diese die entsprechenden Beschlüsse dazu<br />

fassen. Grundlage hierbei bildet der Entwurf eines Begleitgesetzes<br />

zur Gemeindegebietsreform.<br />

02 Die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> und die Gemeinden werden zum gegenseitigen<br />

Vorteil und zur Förderung des Gemeinwohls die vorhandenen<br />

Gemeinsamkeiten weiter stärken und entwickeln.<br />

03 Die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> achtet die Zielstellung der Gemeinden im<br />

Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die diese bei Erhalt<br />

der Eigenständigkeit verfolgen würde.<br />

04 Der Hauptausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> wird mit Vertretern der<br />

einzelnen Gemeinderäte in einer Arbeitsgruppe einen Vertragsentwurf<br />

zur Eingliederung erarbeiten.<br />

Richter, Bürgermeister<br />

Beschluss Nr. 115-24/<strong>07</strong><br />

Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2006<br />

der WG <strong>Allstedt</strong> mbH<br />

Beschlusstext:<br />

01 Der vorgelegte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2006<br />

wird genehmigt. Die Bilanzsumme beträgt 4.405,<strong>50</strong>3,61 €.<br />

- 5 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

02 Der Jahresüberschuss für das Wirtschaftsjahr 2006 beträgt<br />

152.330,03 €. Der Bilanzverlust ist noch in Höhe von<br />

424.019,66 € vorhanden.<br />

03 Dem Geschäftsführer der WG <strong>Allstedt</strong> mbH wird Entlastung<br />

erteilt.<br />

Richter, Bürgermeister<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />

Beschluss Nr.113-24/<strong>07</strong><br />

Amt: Ordnungsamt<br />

Bearbeiter: Ehrich<br />

Öffentlich Ja<br />

Vorlagen-Nr.: IV/867<br />

erstellt am: 25.10.20<strong>07</strong><br />

Beschlussgegenstand<br />

Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />

Beratungsfolge Hauptausschuss Sozialausschuss<br />

<strong>Stadt</strong>rat<br />

Sitzungstermin 05.11.20<strong>07</strong> 08.11.20<strong>07</strong><br />

19.11.20<strong>07</strong><br />

TOP 6.2. 5. 8.3.<br />

Öffentlich Ja Ja Ja<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja-Stimmen: 13<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 0<br />

Gesetzliche Grundlage:<br />

Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom<br />

05.10.1993 in der zurzeit gültigen Fassung.<br />

Beschlusstext:<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt:<br />

01 Der Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> wird in der vorliegenden<br />

Fassung zugestimmt. Die Satzung ist Bestandteil des<br />

Beschlusses.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />

auszuführen.<br />

Sachverhalt/Begründung:<br />

Aufgrund Anregungen aus der Diskussion zur Friedhofsgebührensatzung<br />

(2006) wurde im <strong>Stadt</strong>rat vorgeschlagen, die bestehende<br />

Friedhofssatzung zu überarbeiten. Dabei soll sowohl den<br />

rechtlichen als auch den kommunalen Entwicklungen Rechnung<br />

getragen werden.<br />

Richter<br />

Bürgermeister<br />

Anlage: Friedhofssatzung<br />

Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />

Präambel<br />

Aufgrund der §§ 6, 8 Nr. 1 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung<br />

für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober<br />

1993 (GVBI. LSA S. 568) zuletzt geändert durch das Dritte<br />

Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom <strong>07</strong>.11.20<strong>07</strong><br />

(GVBI. LSA Nr. 27 S. 352) und den Vorschriften des Bestattungsgesetzes<br />

über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen<br />

des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz) vom 05.<br />

Februar 2002 hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> in seiner Sitzung<br />

am 19.11.20<strong>07</strong> folgende Friedhofsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />

beschlossen.


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Inhaltsübersicht<br />

I. Allgemeine Vorschriften<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

§ 2 Friedhofszweck<br />

§ 3 Außerdienststellung und Entwidmung<br />

II. Ordnungsvorschriften<br />

§ 4 Öffnungszeiten<br />

§ 5 Verhalten auf dem Friedhof<br />

§ 6 Gewerbliche Arbeiten<br />

III. Bestattungsvorschriften<br />

§ 7 Allgemeines<br />

§ 8 Särge und Urnen<br />

§ 9 Grabherstellung<br />

§ 10 Ruhefrist<br />

§ 11 Ausgrabungen und Umbettungen<br />

IV. Grabstätten<br />

§ 12 Allgemeines, Grabarten<br />

§ 13 Nutzungsrecht<br />

§ 14 Erdreihengrabstätten<br />

§ 15 Urnengrabstätten<br />

§ 16 Erdwahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten<br />

§ 17 Ehrengrabstätten<br />

V. Gestaltung der Grabstätten<br />

§ 18 Gestaltungsgrundsätze<br />

§ 19 Grabmalbestimmungen<br />

§ 20 Vernachlässigte Grabstätten<br />

§ 21 Einebnung und Entfernung von Grabmalen<br />

VI. Trauerfeiern<br />

§ 22 Ablauf und Bestimmungen<br />

Vll. Schlussbestimmungen<br />

§ 23 Alte Rechte<br />

§ 24 Haftung<br />

§ 25 Gebühren<br />

§ 26 Ordnungswidrigkeiten<br />

§ 27 Gleichstellungsklausel<br />

§ 28 Inkrafttreten/Außerkrafttreten<br />

I. Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Diese Friedhofsatzung gilt für den städtischen Friedhof und die<br />

Friedhofseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>.<br />

§ 2<br />

Friedhofszweck<br />

Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>. Er<br />

dient der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> waren oder ein Recht auf Beisetzung<br />

in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung anderer<br />

Personen bedarf einer Ausnahmegenehmigung.<br />

§ 3<br />

Außerdienststellung und Entwidmung<br />

(1) Der Friedhof und einzelne Grabstätten können aus wichtigem öffentlichem<br />

Interesse geschlossen oder entwidmet werden. Durch Schließung<br />

wird die Möglichkeit weiterer Beisetzungen ausgeschlossen;<br />

durch die Entwidmung verliert der Friedhof seine Eigenschaft als öffentliche<br />

Bestattungseinrichtung. Besteht die Absicht der Schließung, so<br />

werden keine Nutzungsrechte mehr erteilt oder wiedererteilt.<br />

(2) Die Absicht der Schließung, die Schließung selbst und die Entwidmung<br />

sind jeweils öffentlich bekannt zu machen.<br />

(3) Die <strong>Stadt</strong> kann die Schließung verfügen, wenn keine Rechte<br />

auf Bestattung entgegenstehen.<br />

(4) Die <strong>Stadt</strong> kann die Entwidmung verfügen, wenn alle Nutzungsrechte<br />

und Ruhefristen abgelaufen sind.<br />

(5) Soweit zur Schließung oder Entwidmung Nutzungsrechte aufgehoben<br />

oder im Einvernehmen mit dem Berechtigten abgelöst<br />

werden sollen, sind unter ersatzweise Einräumung entsprechender<br />

Rechte auch Umbettungen ohne Kosten für den Nutzungsberechtigten<br />

möglich.<br />

- 6 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

II. Ordnungsvorschriften<br />

§ 4<br />

Öffnungszeiten<br />

(1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang<br />

bekannt gegeben.<br />

(2) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, das Betreten des Friedhofes<br />

oder bestimmter Friedhofsteile aus besonderem Anlass<br />

vorübergehend zu untersagen bzw. einzuschränken.<br />

§ 5<br />

Verhalten auf dem Friedhof<br />

(1) Auf dem Friedhof hat sich jeder ruhig und der Würde des Ortes<br />

entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals<br />

sind zu befolgen.<br />

(2) Kinder unter 7 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung<br />

und unter Verantwortung Erwachsener betreten.<br />

(3) Auf dem Friedhof ist es insbesondere nicht gestattet:<br />

a) Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als<br />

Ausdruck gemeinsamer politischer Gesinnung zu tragen,<br />

b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Kinderwagen<br />

und Rollstühle, zu befahren,<br />

c) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten (einschl.<br />

Kränze und Blumen),<br />

d) an Sonn- und Feiertagen bzw. in der Nähe einer Bestattung<br />

Arbeiten auszuführen,<br />

e) ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen und ohne Zustimmung<br />

der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren<br />

und zu filmen,<br />

f) Druckerzeugnisse zu verteilen,<br />

g) Den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten<br />

zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Grabstätten<br />

unberechtigt zu betreten.<br />

h) Hunde unangeleint mitzuführen,<br />

i) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen<br />

abzulagern, oder friedhofsfremden Abraum und Abfälle abzulegen,<br />

j) Blumen, Pflanzen, Sträucher, Erde und dergleichen widerrechtlich<br />

zu entfernen,<br />

k) Blumen oder Zweige abzuschneiden bzw. abzureißen,<br />

I) zu lärmen und zu spielen sowie zu lagern.<br />

Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen soweit sie<br />

mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar<br />

sind.<br />

(4) Totengedenkfeiern oder andere nicht mit der Bestattung zusammenhängende<br />

Veranstaltungen auf dem Friedhof (insbesondere<br />

öffentliche Versammlungen und Aufzüge) bedürfen der Ausnahmegenehmigung<br />

der Friedhofsverwaltung. Sie sind mindestens<br />

10 Werktage vorher anzumelden.<br />

§ 6<br />

Gewerbliche Arbeiten<br />

(1) Gewerbetreibende, insbesondere Steinmetze, Bildhauer, Gärtner<br />

und Bestatter bedürfen für die dem jeweiligen Berufsbild entsprechende<br />

gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen<br />

Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.<br />

(2) Zugelassen werden Gewerbetreibende, die<br />

a) In fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig<br />

sind und<br />

b) Selbst oder deren fachliche Vertreter die Meisterprüfung abgelegt<br />

haben oder in der Handwerksrolle eingetragen sind. Die<br />

Friedhofsverwaltung kann hierzu Ausnahmen zulassen, soweit<br />

diese mit dem Zweck dieser Satzung vereinbar sind.<br />

(3) Die Zulassung erfolgt durch das Ausstellen eines Zulassungsscheins<br />

und ist auf die im Zulassungsschein angegebenen<br />

Zeiten und Termine befristet.<br />

(4) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofsatzung<br />

und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten.<br />

Sie haften für alle im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem<br />

Friedhof schuldhaft verursachten Schäden.


Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

(5) Gewerbliche Arbeiten dürfen nur werktags während der Öffnungszeiten<br />

des Friedhofes ausgeführt werden. Einfahrtstore/türen<br />

sind nach Benutzung zu schließen.<br />

(6) Die für Arbeiten erforderlichen Geräte dürfen auf dem Friedhof<br />

nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an<br />

denen sie nicht stören. Bei Beendigung oder bei Unterbrechung<br />

der Tagesarbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in Ordnung<br />

zu bringen. Erde und sonstige Materialien sind auf die für<br />

sie bestimmten Plätze zu bringen. Abgeräumte Grabmale, Einfassungssteine,<br />

Fundamentplatten und andere nicht verrottbare<br />

Materialien sind vom Friedhof zu entfernen. Gewerbliche Geräte<br />

dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofes<br />

gereinigt werden.<br />

(7) Die Gewerbetreibenden dürfen zur Ausübung ihrer Tätigkeit nur die<br />

eingefassten Hauptwege mit geeigneten Fahrzeugen im Schritttempo<br />

befahren. Bei Frostaufbruch, starken Regenfällen und ähnlichen Situationen<br />

dürfen die Wege auf dem Friedhof nicht befahren werden.<br />

(8) Gewerbetreibenden, die trotz schriftlicher Mahnung gegen die<br />

Bestimmungen der Friedhofsatzung verstoßen, kann die Zulassung<br />

auf Zeit oder auf Dauer entzogen werden. Bei schwer wiegenden<br />

Verstößen ist eine Mahnung entbehrlich.<br />

III. Bestattungsvorschriften<br />

§ 7<br />

Allgemeines<br />

(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls<br />

bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung<br />

sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.<br />

(2) Bei einem Sterbefall ist die Beratung durch den Mitarbeiter der<br />

Friedhofsverwaltung erforderlich (Grabstättenauswahl, Gebühreninformationen).<br />

(3) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Grabstätte<br />

beantragt, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />

(4) Die Friedhofsverwaltung setzt den Zeitpunkt der Trauerfeier<br />

und der Bestattung im Zusammenwirken mit dem jeweils beteiligten<br />

Bestattungsinstitut fest. Soweit möglich werden die Wünsche<br />

der Hinterbliebenen berücksichtigt.<br />

(5) Verstorbene dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des<br />

Todes bestattet oder eingeäschert werden. Die Bestattung oder<br />

Einäscherung sollte innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Urnen, die<br />

nicht innerhalb drei Monate nach der Einäscherung beigesetzt<br />

werden, werden auf Kosten des Bestattungspflichtigen von Amts<br />

wegen in der Urnengemeinschaftsanlage beigesetzt. Fristverlängerungen<br />

bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung.<br />

§ 8<br />

Särge und Urnen<br />

(1) Jeder Verstorbene, der auf dem Friedhof bestattet werden soll,<br />

muss in einem Sarg oder einer Urne (den Vorschriften entsprechend)<br />

bestattet werden.<br />

(2) Särge, Urnen und alle mit der Bestattung in den Boden verbrachten<br />

Teile dürfen nur aus Materialien bestehen, die in einem<br />

der Ruhefrist angemessenen Zeitraum ohne Rückstände vergehen.<br />

Für die Bestattung sind zur Vermeidung von Umweltbelastungen<br />

nur Särge aus leicht abbaubarem Material (z. B. Vollholz) erlaubt,<br />

die keine PVC-, PCP-, Formaldehyd abspaltenden, nitrozellulosehaltigen<br />

oder sonstige umweltgefährdenden Lacke und Zusätze enthalten.<br />

Entsprechendes gilt für Sargzubehör und -ausstattung. Überurnen,<br />

die in die Erde eingesetzt werden, müssen aus leicht abbaubarem,<br />

umweltverträglichem Material bestehen.<br />

(3) Särge sollen bei Erdbestattungen höchstens 2,0 m lang, 0,7<br />

m hoch, am Fuß 0,6 m und am Kopf 0,7 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen<br />

größere Särge erforderlich, ist dies aus bestattungstechnischen<br />

Gründen der Friedhofsverwaltung bei der<br />

Anmeldung der Bestattung anzuzeigen.<br />

§ 9<br />

Grabherstellung<br />

(1) Die Gräber werden von dem für die Grabherstellung Beauftragten<br />

ausgehoben und wieder verfüllt.<br />

- 7 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber sind so auszuheben, dass der<br />

Abstand von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante<br />

des Sarges mind. 1,0 m, bis zur Oberkante der Urne mind. 0,5 m<br />

beträgt.<br />

(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch<br />

mind. 0,3 m starke Erdwände getrennt sein.<br />

§ 10<br />

Ruhefrist<br />

Die Ruhefrist für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre.<br />

§ 11<br />

Ausgrabungen und Umbettungen<br />

(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.<br />

(2) Umbettungen von einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab<br />

sind nicht gestattet.<br />

(3) Die Ausgrabung oder die Umbettung kann von dem Angehörigen<br />

der verstorbenen Person nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung<br />

veranlasst werden.<br />

(4) Die Genehmigung kann durch die Friedhofsverwaltung nur<br />

erteilt werden, wenn<br />

a) Ein wichtiger Grund vorliegt.<br />

b) Der Antrag von dem nächsten Angehörigen oder einem Beauftragten<br />

des Verstorbenen schriftlich gestellt wird. Soweit er<br />

nicht selbst nutzungsberechtigt ist, hat er die Zustimmung<br />

des Nutzungsberechtigten schriftlich nachzuweisen.<br />

c) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz der Schäden, die<br />

an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch die Umbettung<br />

entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.<br />

d) Der Ablauf der Ruhefrist wird durch eine Umbettung nicht<br />

unterbrochen.<br />

e) Die Ausgrabung bzw. Umbettung von Urnen erfolgt in Abstimmung<br />

mit der Friedhofsverwaltung durch ein beauftragtes<br />

Unternehmen oder den Friedhofsbeschäftigten.<br />

f) Aus- und Umbettungen aus dem Urnengemeinschaftsfeld sind<br />

nicht möglich.<br />

g) Das Ausgraben von Leichen und Aschen bedarf einer behördlichen<br />

oder richterlichen Anordnung, soweit es nicht zum<br />

Zwecke der Umbettung erfolgt.<br />

h) Wird eine Grabstätte durch eine Ausgrabung oder Umbettung<br />

frei, erlischt das Nutzungsrecht entschädigungslos.<br />

IV. Grabstätten<br />

§ 12<br />

Allgemeines, Grabarten<br />

(1) Grabstätten sind Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>. Das Nutzungsrecht<br />

an Grabstätten kann nur nach dieser Friedhofsatzung vergeben<br />

werden.<br />

(2) Die Grabstätten werden unterschieden in:<br />

• Erdreihengrabstätten<br />

• Urnenreihengrabstätten<br />

• Erdwahlgrabstätten<br />

• Urnenwahlgrabstätten<br />

• Urnengemeinschaftsanlage<br />

• Ehrengrabstätten<br />

(3) Ein Anspruch auf die Überlassung einer Grabstätte in bestimmter<br />

Lage sowie die Unveränderlichkeit der Umgebung einer Grabstätte<br />

besteht nicht.<br />

(4) Grüfte und Grabgebäude sind grundsätzlich auf dem Friedhof<br />

nicht zugelassen.<br />

(5) In jeder Grabstätte darf nur ein Verstorbener beigesetzt werden.<br />

Eine weitere Belegung mit Urnen darf nur erfolgen, wenn die<br />

Ruhefrist die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht<br />

für die gesamte Grabstätte mindestens für die Zeit bis zum<br />

Ablauf der Ruhezeit der letzten Urne hinzu erworben wird.<br />

(6) Jede Grabstätte ist so zu gestalten, dass der Charakter des<br />

Friedhofes und seiner Gesamtanlage angemessen gewahrt wird.<br />

(7) Pro Grabstätte können bis zu zwei weitere Urnen beigesetzt<br />

werden.


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

§ 13<br />

Nutzungsrecht<br />

(1) Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird bei Eintritt des<br />

Sterbefalles vergeben. In diesem Fall erhält der künftige Inhaber<br />

des Nutzungsrechtes einen Bescheid über den Erwerb des Nutzungsrechtes<br />

auf eine Grabstätte. Der Wechsel des Nutzungsrechtes<br />

sowie Wohnungswechsel sind der Friedhofsverwaltung<br />

unverzüglich schriftlich anzuzeigen.<br />

(2) Der Nutzungsberechtigte entscheidet in Abstimmung mit der<br />

Friedhofsverwaltung über weitere mögliche Bestattungen in der<br />

Grabstätte. Wesentliche Veränderungen, Umbettungen, Ausgrabungen<br />

usw. können nur mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />

und des Nutzungsberechtigten veranlasst werden.<br />

(3) Das Nutzungsrecht entsteht nach Zahlung der fälligen Gebühr.<br />

(4) Schon bei der Vergabe des Nutzungsrechtes soll der Erwerber<br />

für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht<br />

bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch schriftlichen<br />

Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige<br />

Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender<br />

Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten<br />

über.<br />

• Auf die Ehefrau oder den Ehemann,<br />

• auf die volljährigen Kinder,<br />

• auf die Eltern,<br />

• auf die Großeltern,<br />

• auf die volljährigen Geschwister,<br />

• auf die volljährigen Enkelkinder,<br />

•auf die nicht unter vorstehende Punkte fallenden Erben.<br />

In den einzelnen Gruppen wird der jeweils Älteste Nutzungsberechtigter.<br />

(5) Bei der Abgabe oder dem Entzug des Nutzungsrechtes der<br />

Grabstätte kann die Friedhofsverwaltung über diese Grabstätte<br />

nach Ablauf der Ruhefristen der Bestattungen entschädigungslos<br />

wieder frei verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung von<br />

Gebühren besteht nicht.<br />

§ 14<br />

Erdreihengrabstätten<br />

(1) Reihengrabstätten werden für die Dauer der Ruhezeit eines<br />

Verstorbenen im Beisetzungsfalle bereitgestellt. Sie werden in<br />

einer festgelegten Reihenfolge von der Friedhofsverwaltung vergeben.<br />

(2) Es werden eingerichtet:<br />

• In Grabfeldern für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr Grabstätten<br />

von 1,20 m Länge und 0,60 m Breite (Kindergrabstätte)<br />

• In Grabfeldern für Verstorbene vom 5. Lebensjahr ab Grabstätten<br />

von 2,10 m Länge und 0,90 m Breite (Einzelreihengrabstätte).<br />

• In Grabfeldern für Verstorbene vom 5. Lebensjahr ab Grabstätten<br />

von 2,10 m Länge und 2,10 m Breite (Doppelgrabstätte).<br />

(3) In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche (Doppelgrabstätte:<br />

2 Leichen) bestattet werden.<br />

§ 15<br />

Urnengrabstätten<br />

(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in:<br />

• Urnengrabstätten,<br />

• Grabstätten für Erdbeisetzungen,<br />

• Urnengemeinschaftsfeld (anonyme Urnengrabstätte).<br />

(2) Urnengrabstätten sind Aschegrabstätten, die erst im Todesfalle<br />

für die Dauer der Ruhefrist zur Beisetzung einer Asche abgegeben<br />

werden. Ein Urnengrab hat die Abmessung 1,00 m Länge<br />

und 0,80 m Breite.<br />

(3) Das Urnengemeinschaftsfeld wird ausgewiesen als anonyme<br />

Grabstätte, das der Reihe nach belegt wird. Die Entscheidung<br />

über die Belegung trifft die Friedhofsverwaltung. Pflanzungen und<br />

das Aufstellen von Grabmalen auf dem Urnengemeinschaftsfeld<br />

- 8 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

durch Angehörige sind nicht gestattet. Umbettungen sind nicht<br />

möglich. Für die Bestattung und die spätere Pflege der Anlagen<br />

ist eine einmalige Gebühr zu zahlen.<br />

(4) Soweit sich aus der Friedhofsatzung nichts anderes ergibt,<br />

gelten die Vorschriften für Reihengrabstätten.<br />

§ 16<br />

Erdwahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten<br />

(1) Erdwahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten in besonderer<br />

Lage sind Grabstätten für Erdbestattungen und Beisetzungen von<br />

Urnen, deren Lage dem Wunsch der Angehörigen entspricht und<br />

an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren<br />

erworben wird.<br />

(2) Ein Erwerb des Nutzungsrechtes kann auch bereits zu Lebzeiten<br />

erfolgen. Die Pflege der Grabstätte muss ab Erwerb des<br />

Nutzungsrechtes erfolgen. Für die Vergabe einer Wahlgrabstätte<br />

entsprechend dem Wunsch der Angehörigen wird ein Zuschlag<br />

entsprechend der Friedhofsgebührensatzung auf die Graberwerbskosten<br />

fällig.<br />

(3) Wahlgrabstätten und Wahlgrabstätten in besonderer Lage werden<br />

als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben.<br />

(4) Eine Beisetzung darf nur stattfinden, wenn die Ruhefrist die<br />

Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die<br />

Zeit bis zum Ablauf der Ruhefrist verlängert worden ist.<br />

(5) Das Nutzungsrecht kann für die gesamte Wahlgrabstätte in<br />

besonderer Lage im Rahmen der Friedhofsplanung wieder verliehen<br />

werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den<br />

zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt<br />

des Nutzungsrechtes und die zu zahlenden Gebühren.<br />

§ 17<br />

Ehrengrabstätten<br />

Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten<br />

obliegt ausschließlich der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>.<br />

V. Gestaltung der Grabstätten<br />

§ 18<br />

Gestaltungsgrundsätze<br />

(1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so der Umgebung<br />

anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen Einzelteilen<br />

und seiner Gesamtanlage gewahrt wird.<br />

(2) Die beauftragten Bestattungsinstitute sind für eine Vor- und<br />

Nachbereitung einer Bestattung, das Beräumen der Kränze<br />

und Gebinde, das Verdichten der Grabstätte, den Abtransport<br />

von überschüssigem Erdreich und das Anlegen eines provisorischen<br />

Grabhügels (bei Erdbestattungen) verantwortlich. Die Nachbereitung<br />

einer Bestattung erfolgt nach 4 Wochen.<br />

(3) Die Friedhofsverwaltung kann Grabfelder mit besonderen<br />

Gestaltungsvorschriften und Grabfelder mit allgemeinen<br />

Gestaltungsvorschriften festlegen.<br />

(4) Auf den Pflanzflächen der Grabstätten dürfen keine Pflanzen<br />

verwendet werden, die sofort oder später benachbarte<br />

Grabstätten oder Wege beeinträchtigen.<br />

§ 19<br />

Grabmalbestimmungen<br />

(1) Das Errichten von Grabmalen und baulichen Anlagen auf<br />

oder an Grabstätten sowie deren Veränderung oder Entfernung<br />

bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung.<br />

(2) Genehmigungen zum Aufstellen von Grabmalen oder Errichten<br />

baulicher Anlagen sind vor Beginn der Arbeiten durch den<br />

vom Inhaber des Nutzungsrechtes Beauftragten (Gewerbetreibende<br />

entsprechend des § 6 dieser Friedhofssatzung) bei<br />

der Friedhofsverwaltung zu beantragen.<br />

(3) Die Hersteller für Grabmale müssen sich über Gestaltungsvorschriften<br />

informieren, ehe sie einen Antrag einreichen.<br />

(4) Zur Herstellung und Aufstellung von Grabmalen auf dem<br />

städtischen Friedhof sind berechtigt:


Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

• Steinmetzbetriebe,<br />

• Steinbildhauer,<br />

• Holzbildhauer,<br />

• Kunstschmiede,<br />

• Bildende Künstler.<br />

Gewerbetreibende oder andere Personen, die nicht unter den<br />

§ 6 dieser Friedhofssatzung einzuordnen sind, müssen eine<br />

Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung beantragen.<br />

(5) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder sonstiges<br />

Grabzubehör nicht innerhalb von einem Jahr nach dessen Genehmigung<br />

aufgestellt wird.<br />

(6) Entsprechen Grabmale oder bauliche Anlagen nicht der erteilten<br />

Genehmigung oder werden sie ohne Genehmigung aufgestellt,<br />

so werden sie nach befristeter Aufforderung durch die Friedhofsverwaltung<br />

zulasten des Nutzungsberechtigten entfernt.<br />

(7) Grabmale und bauliche Anlagen müssen handwerklich einwandfrei<br />

und statisch unbedenklich gegründet und aufgestellt<br />

werden. Der Nutzungsberechtigte haftet für Schäden, die infolge<br />

mangelhafter Standfestigkeit entstehen.<br />

(8) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd<br />

in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie werden periodisch<br />

auf ihre Standsicherheit geprüft. Das Prüfergebnis wird<br />

schriftlich festgehalten (Unfallverhütungsvorschriften Gartenbau-<br />

Berufsgenossenschaft).<br />

(9) Ist die Standsicherheit von Grabmalen gefährdet, ist der Nutzungsberechtigte<br />

verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.<br />

Es wird ein entsprechender Hinweis an der Grabstätte angebracht.<br />

Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung<br />

der Friedhofsverwaltung innerhalb einer angemessenen Frist<br />

nicht beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal<br />

auf Kosten des Nutzungsberechtigten zu entfernen.<br />

(10) Bei Gefahr im Verzug ist die Friedhofsverwaltung verpflichtet,<br />

auf Kosten des Nutzungsberechtigten erforderliche Sicherungsmaßnahmen<br />

zu treffen (z. B. Absperrung, Umlegen des Grabmals).<br />

(11) Grabmale und bauliche Anlagen, die künstlerisch oder<br />

geschichtlich als wertvoll anerkannt wurden oder als besondere<br />

Eigenart des Friedhofes gelten, werden durch die Friedhofsverwaltung<br />

registriert. Sie dürfen ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />

nicht entfernt oder verändert werden. Die Anerkennung<br />

und Registrierung sind dem jeweiligen Nutzungsberechtigten<br />

anzuzeigen.<br />

(12) Die Bestimmungen des § 19 treffen auch beim Verlegen eines<br />

Grabmales von einer Grabstätte zu einer anderen zu.<br />

(13) Provisorische Namensschilder werden auf Antrag für einen<br />

Zeitraum von einem Jahr genehmigt.<br />

(14) Zulässig sind stehende oder liegende Grabmale. Stehende<br />

Grabmale sind allseitig gleichwertig zu entwickeln und können in<br />

Form und Größe unterschiedlich sein. Liegende Grabmale dürfen<br />

entweder nur flach oder bis zu einem Winkel von 15 Grad auf<br />

die Grabstätte gelegt werden. Grabmale sind in einer Flucht zu<br />

setzen. Grabmale, die gegen diese Vorschrift verstoßen, sind zu<br />

entfernen bzw. abzuändern.<br />

(15) Auf Grabstätten für Erdbeisetzungen sind stehende Grabmale<br />

bis zu folgenden Größen zulässig:<br />

• Reihengrabstätten bis 0,80 qm Ansichtsfläche,<br />

• Doppelgrabstätten bis 1,<strong>50</strong> qm Ansichtsfläche.<br />

Stehende Grabmale müssen mindestens 12 cm stark und dürfen bei<br />

Reihengrabstätten einschließlich Sockel nicht höher als 0,80 m und<br />

bei Doppelgrabstätten nicht höher als 1,20 m sein. Liegende Grabmale<br />

können bis zur Größe der Grabbeete zugelassen werden.<br />

(16) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale aus Naturstein bis 0,<strong>50</strong> qm<br />

Ansichtsfläche zulässig und müssen mindestens 12 cm stark sein.<br />

§ 20<br />

Vernachlässigte Grabstätten<br />

(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder<br />

gepflegt, hat der Nutzungsberechtigte auf schriftliche Aufforderung<br />

der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer ange-<br />

- 9 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

messenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Nutzungsberechtigte<br />

nicht bekannt oder nicht ohne Weiteres zu ermitteln, erfolgt<br />

ein 12-wöchiger Hinweis auf der Grabstätte.<br />

(2) Wird die Aufforderung nicht befolgt, werden die Grabstätten<br />

durch Beauftragte von der Friedhofsverwaltung abgeräumt und<br />

eingeebnet.<br />

§ 21<br />

Einebnung und Entfernung von Grabmalen<br />

(1) Grabmale dürfen vor Ablauf der Ruhefrist oder Nutzungszeit<br />

nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Friedhofsverwaltung<br />

unter Angabe der Gründe entfernt werden.<br />

(2) Nach Ablauf der Ruhe- oder Nutzungszeit sind die Grabmale<br />

in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung innerhalb von 3 Monaten<br />

durch den Nutzungsberechtigten oder deren Beauftragten zu<br />

entfernen. Nach dieser Frist fallen sie entschädigungslos in die<br />

Verfügungsgewalt der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> und werden zulasten des<br />

Nutzungsberechtigten beräumt.<br />

VI. Trauerfeiern<br />

§ 22<br />

Ablauf und Bestimmungen<br />

(1) Die Trauerfeiern können in der Feierhalle und am Grab des<br />

Friedhofes durchgeführt werden.<br />

(2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstige Bedenken bestehen,<br />

können die Angehörigen den Verstorbenen in dafür vorgesehenen<br />

Räumlichkeiten während der festgesetzten Zeiten sehen.<br />

(3) Die Aufbahrung des Verstorbenen in der Feierhalle kann untersagt<br />

werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen<br />

übertragbaren Krankheit erkrankt war oder Bedenken wegen des<br />

Zustandes der Leiche bestehen.<br />

VII. Schlussbestimmungen<br />

§ 23<br />

Alte Rechte<br />

(1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Friedhofssatzung<br />

bereits erworben sind, richten sich Ruhezeit und die Gestaltung<br />

nach den bisherigen Vorschriften.<br />

(2) Im Übrigen gilt diese Friedhofssatzung.<br />

§ 24<br />

Haftung<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße<br />

Benutzung des Friedhofes, seiner Anlagen und Einrichtungen,<br />

durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.<br />

Der <strong>Stadt</strong> obliegen keine über die Friedhofssatzung hinausgehenden<br />

Obhut- und Überwachungspflichten.<br />

(2) Die Wege, Plätze und Einrichtungen werden im Rahmen der<br />

bereitgestellten Mittel und des zur Verfügung stehenden Personals<br />

der Zweckbestimmung der Friedhöfe entsprechend unterhalten<br />

und gesichert.<br />

Eine Pflicht zur Beleuchtung und Beseitigung von Schnee- und<br />

Eisglätte besteht nicht. Eine Haftung der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> für Unfallschäden,<br />

die auf Missachtung des allgemeinen und witterungsbedingten<br />

Zustandes der Wege, Plätze und Einrichtungen zurückzuführen<br />

sind, ist ausgeschlossen.<br />

§ 25<br />

Gebühren<br />

Für die Inanspruchnahme der Friedhöfe einschließlich der Friedhofsleistungen<br />

sowie der Zulassung gewerblicher Arbeiten werden<br />

Gebühren nach Maßgabe der Gebührensatzung für den städtischen<br />

Friedhof der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> in der jeweils gültigen Fassung<br />

erhoben.


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

§ 26<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Mit Geldbuße kann gemäß § 6 Abs. 7 Satz I der Gemeindeordnung<br />

LSA belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig:<br />

1. sich als Besucher entgegen § 5 Abs. I nicht der Würde des<br />

Friedhofes entsprechend verhält oder Anordnungen des Friedhofspersonals<br />

nicht befolgt,<br />

2. entgegen § 5 Abs. 3<br />

a) Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke<br />

als Ausdruck gemeinsamer politischer Gesinnung trägt,<br />

b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt (außer Fahrzeuge<br />

der Friedhofsverwaltung und für den Friedhof zugelassene<br />

Gewerbetreibende mit den zugelassenen, Fahrzeugen und<br />

Hinterbliebene mit einer Fahrgenehmigung sowie motorisierte<br />

Krankenfahrstühle),<br />

c) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anbietet (einschl.<br />

Kränze und Blumen),<br />

d) an Sonn- und Feiertagen bzw. in der Nähe einer Bestattung<br />

Arbeiten ausführt,<br />

e) ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen bzw. ohne<br />

Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig fotografiert<br />

und filmt,<br />

f) Druckerzeugnisse verteilt,<br />

g) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten<br />

verunreinigt oder beschädigt sowie Grabstätten unberechtigt<br />

betritt,<br />

h) Hunde nicht an der Leine führt,<br />

i) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen<br />

ablagert, friedhofsfremden Abraum und Abfälle ablagert,<br />

j) Blumen, Pflanzen, Sträucher, Erde und dergleichen widerrechtlich<br />

entfernt,<br />

k) Blumen oder Zweige abschneidet bzw. abreißt,<br />

l) lärmt, spielt sowie lagert,<br />

3. entgegen § 5 Abs. 4 Totengedenkfeiern oder andere nicht mit<br />

einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen auf<br />

Friedhöfen (insbesondere öffentliche Versammlungen und Aufzüge)<br />

ohne Ausnahmegenehmigung der <strong>Stadt</strong> durchführt,<br />

4. als Gewerbetreibender entgegen § 6 Abs. I, 6 u. 7 ohne vorherige<br />

Zulassung tätig wird, außerhalb der festgesetzten Zeiten<br />

Arbeiten durchführt sowie Werkzeuge und Materialien<br />

unzulässig lagert,<br />

5. entgegen § 19 Abs. I ohne vorherige Zustimmung Grabmale<br />

oder bauliche Anlagen errichtet, verändert oder entfernt,<br />

6. Grabstätten entgegen § 20 vernachlässigt.<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeiten gemäß § 6 Abs. 7 Satz 2 der<br />

Gemeindeordnung LSA können mit einer Geldbuße bis zu 2.<strong>50</strong>0,00<br />

EUR geahndet werden.<br />

§ 27<br />

Gleichstellungsklausel<br />

Die Funktions- und Personenbezeichnungen gelten jeweils in ihrer<br />

weiblichen und männlichen Form.<br />

§ 28<br />

Inkrafttreten/Außerkrafttreten<br />

(1) Diese Friedhofssatzung tritt am 01.01.2008 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die bisherige Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />

außer Kraft.<br />

<strong>Allstedt</strong>, den 19.11.20<strong>07</strong><br />

Richter<br />

Bürgermeister<br />

- 10 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Ausfertigung der Satzung<br />

Die vorstehende, durch den <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> am<br />

19.11.20<strong>07</strong> beschlossene Friedhofssatzung wird hiermit ausgefertigt.<br />

<strong>Allstedt</strong>, den 03.12.<strong>07</strong><br />

Richter<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung der Satzung<br />

Die vorstehende, durch den <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> am<br />

19.11.20<strong>07</strong> beschlossene Friedhofssatzung wird hiermit öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

<strong>Allstedt</strong>, den 04.12.<strong>07</strong><br />

Richter<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Beyernaumburg<br />

Beschlüsse aus der Sitzung des<br />

Gemeinderates der Gemeinde<br />

Beyernaumburg am 19.11.20<strong>07</strong><br />

Beschluss - Nr.: 97-26/<strong>07</strong><br />

Grundsatzbeschluss zum Leitbild der Gemeindegebietsreform<br />

im Land Sachsen-Anhalt<br />

Beschlusstext:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Beyernaumburg beschließt<br />

nachfolgendes Leitbild einer künftigen Zusammenarbeit mit<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>:<br />

1. Die Gemeinde Beyernaumburg und die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> werden<br />

zum gegenseitigen Vorteil und zur Förderung des<br />

Gemeinwohls die vorhandenen Gemeinsamkeiten weiter<br />

stärken und entwickeln.<br />

2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> achtet und sichert die Zielstellung der<br />

Gemeinde, die diese bei Erhalt der Eigenständigkeit verfolgen<br />

würde.<br />

3. Die Gemeinde Beyernaumburg erwägt die Eingliederung<br />

in die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>.<br />

4. Die Gemeinde Beyernaumburg wird aus Vertretern des<br />

Rates 3 seiner Mitglieder benennen, die mit Vertretern <strong>Allstedt</strong>s<br />

in einer Arbeitsgruppe einen Vertragsentwurf zur Eingliederung<br />

der Gemeinde Beyernaumburg nach <strong>Allstedt</strong><br />

erarbeiten.<br />

5. Der Gemeinderat beschließt die Anhörung der Bürger zur<br />

beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong> am Sonntag,<br />

dem 02.03.2008, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr durchzuführen.<br />

Der Stimmzettel soll nachfolgende Frage enthalten:<br />

„Stimmen Sie für eine Eingliederung der Gemeinde Beyernaumburg<br />

als räumlich getrennter Ortsteil in die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />

in der freiwilligen Phase unter Einführung einer Ortschaftsverfassung<br />

gemäß §§ 86 ff. GO LSA“.<br />

Ja Nein<br />

Schröder, Bürgermeister


Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Gemeinde Beyernaumburg Beyernaumburg, d. 23.10.20<strong>07</strong><br />

- Der Bürgermeister -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gemäß des Beschlusses Nr. 92-25/<strong>07</strong> vom 15.10.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Beyernaumburg gebe ich bekannt, dass<br />

die Bürgermeisterwahl<br />

am Sonntag, dem 02. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

und die notwendige Stichwahl<br />

am Sonntag, dem 16. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

stattfindet.<br />

Schröder, Bürgermeister<br />

Gemeinde Beyernaumburg Beyernaumburg, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Bürgermeister -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gemäß des Beschlusses Nr. 97-26/<strong>07</strong> vom 19.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Beyernaumburg gebe ich bekannt, dass<br />

die Bürgeranhörung zur beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong><br />

am Sonntag, dem 02. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

stattfindet.<br />

Schröder, Bürgermeister<br />

Gemeinde Beyernaumburg Beyernaumburg, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Wahlleiter -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Stellenausschreibung<br />

In der Gemeinde Beyernaumburg ist die Stelle<br />

des ehrenamtlichen Bürgermeisters zum 01.<strong>07</strong>.2008<br />

neu zu besetzen.<br />

Der Bürgermeister wird am 02.03.2008 von den wahlberechtigten<br />

Bürgern der Gemeinde Beyernaumburg für die Dauer von sieben<br />

Jahren direkt gewählt und als Ehrenbeamter auf Zeit in das<br />

Beamtenverhältnis berufen.<br />

Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.<br />

Fällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen<br />

Stimmen, findet am 16.03.2008 unter den beiden Bewerbern<br />

mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit<br />

entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.<br />

Zum Bürgermeister wählbar ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels<br />

116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten<br />

der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten,<br />

dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung<br />

im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung<br />

eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge<br />

Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter verloren und am Wahltag das 18. Lebensjahr<br />

vollendet haben.<br />

In der Bewerbung müssen enthalten sein<br />

Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Hauptwohnung.<br />

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt am 13.12.20<strong>07</strong><br />

und endet am 04.02.2008, 18.00 Uhr.<br />

Die Bewerbungen sind einzureichen bei:<br />

Wahlleiter der Gemeinde Beyernaumburg<br />

über VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />

Forststraße 9<br />

06542 <strong>Allstedt</strong><br />

unter dem Kennwort: Bürgermeisterwahl!<br />

Kögel, Wahlleiter<br />

- 11 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Hinweis: Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss<br />

von mindestens ein von Hundert der Wahlberechtigten, jedoch<br />

nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, des Wahlgebietes persönlich<br />

und handschriftlich unterzeichnet sein. Für Bewerber, die<br />

einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des<br />

§ 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG entsprechend, wenn für den Bewerber<br />

eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24<br />

des KWG abgegeben wurde.<br />

Gemeinde Beyernaumburg<br />

Beschluss<br />

Nr. 91-25/<strong>07</strong><br />

Amt: Kämmerei<br />

Bearbeiter: Knorr<br />

Öffentlich Ja<br />

Vorlagen-Nr.: IV/825<br />

erstellt am: 27.09.20<strong>07</strong><br />

Beschlussgegenstand<br />

1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 20<strong>07</strong> der Gemeinde<br />

Beyernaumburg<br />

Beratungsfolge Gemeinderat Beyernaumburg<br />

Sitzungstermin 15.10.20<strong>07</strong><br />

TOP 6.1<br />

Öffentlich Ja<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja-Stimmen: 8<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 0<br />

Gesetzliche Grundlage:<br />

Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom<br />

05.10.1993 in der zurzeit gültigen Fassung.<br />

Beschlusstext:<br />

Der Gemeinderat beschließt:<br />

01 Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 20<strong>07</strong> der Gemeinde Beyernaumburg<br />

Die erste Nachtragssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />

einzuleiten und auszuführen.<br />

Schröder<br />

Bürgermeister<br />

Anlage:<br />

Nachtragshaushaltssatzung<br />

Gemeinde Beyernaumburg<br />

Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung<br />

der Nachtragshaushaltssatzung<br />

Aufgrund des § 95 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-<br />

Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBI. LSA S. 568) in der zurzeit<br />

gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Beyernaumburg<br />

in seiner Sitzung am 15.10.20<strong>07</strong> folgende 1. Nachtragssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 20<strong>07</strong> beschlossen:


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

§ 1<br />

mit dem Nachtragshaushaltsplan werden:<br />

Erhöht Vermindert und damit der Gesamt<br />

um um betrag des Haushaltsplanes<br />

einschl.Nachträge<br />

gegenüber nunmehr<br />

bisher festgesetzt<br />

auf<br />

_________________________________________________________<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

a) im Verwaltungshaushalt<br />

die Einnahmen<br />

21.600 0 641.100 662.700<br />

die Ausgaben<br />

21.600 0 641.100 662.700<br />

b) im Vermögenshaushalt<br />

die Einnahmen<br />

0 30.200 136.<strong>50</strong>0 106.300<br />

die Ausgaben<br />

0 16.600 167.700 151.100<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Haushalt 20<strong>07</strong> zur rechtzeitigen<br />

Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden<br />

dürfen, wird auf 200.000 Euro festgelegt.<br />

§ 5<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für Realsteuern werden nicht geändert.<br />

§ 6<br />

Die Regelung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird<br />

nicht geändert.<br />

§ 7<br />

Beyernaumburg, den 15.10.20<strong>07</strong><br />

Schröder<br />

Bürgermeister<br />

1. Ausfertigung der Satzung<br />

Die vorstehende, durch den Gemeinderat am 15.10.20<strong>07</strong><br />

beschlossene 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das<br />

Haushaltsjahr 20<strong>07</strong> wird hiermit ausgefertigt.<br />

Beyernaumburg, den 26.11.20<strong>07</strong><br />

Schröder<br />

Bürgermeister<br />

2. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

Die vorstehende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für<br />

das Haushaltsjahr 20<strong>07</strong> wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

- 12 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist nicht genehmigungspflichtig.<br />

Der Haushaltsplan und seine Anlagen liegen nach Anzeige bei<br />

der Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld-Südharz entsprechend<br />

§ 93 (3) GO LSA zu den Dienstzeiten des Verwaltungsamtes<br />

in der Zeit vom 13.12.<strong>07</strong> bis 28.12.<strong>07</strong> zur Einsichtnahme<br />

im Verwaltungsamt in <strong>Allstedt</strong>, Forststraße 9 in der Kämmerei<br />

öffentlich aus.<br />

Beyernaumburg, den 04.12.20<strong>07</strong><br />

Gemeinde Blankenheim<br />

Schröder<br />

Bürgermeister<br />

Beschlüsse aus der Sitzung des<br />

Gemeinderates der Gemeinde Blankenheim<br />

am 08.10.20<strong>07</strong><br />

Beschluss-Nr.: 092-24/<strong>07</strong><br />

Übertragung der Kindertagesstätte der Gemeinde Blankenheim<br />

in freie Trägerschaft<br />

Beschlusstext:<br />

01 Übertragung der Kindertagesstätte „Storchennest“ der<br />

Gemeinde Blankenheim mit Wirkung ab 01.01.2008 an Kinderland<br />

2000 GmbH, Steinbeckstraße 19a, <strong>07</strong>552 Gera.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt alle notwendigen rechtlichen<br />

Schritte einzuleiten und auszuführen.<br />

Hara, Bürgermeisterin<br />

Beschluss-Nr.: 093-24/<strong>07</strong><br />

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenheim<br />

Beschlusstext:<br />

01 Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der<br />

Hauptsatzung der Gemeinde Blankenheim. Die Satzung ist<br />

Bestandteil des Beschlusses.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt alle weiteren Schritte einzuleiten<br />

und auszuführen.<br />

Hara, Bürgermeisterin<br />

Protokollbeschluss-Nr.: 094-24/<strong>07</strong><br />

Antrag auf Einberufung einer Einwohnerversammlung bzgl. der<br />

Eingemeindung nach <strong>Allstedt</strong> oder Sangerhausen<br />

Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.<br />

Hara, Bürgermeisterin<br />

Beschluss-Nr.: 095-24/<strong>07</strong><br />

Klärung des Eigentumsübergangs von Anlagevermögen im Bereich<br />

Abwasserentsorgung<br />

Beschlusstext:<br />

Der Gemeinderat beauftragt die Bürgermeisterin unter Zuhilfenahme<br />

eines Rechtsanwaltes eine Klärung herbeizuführen, inwieweit<br />

die MIDEWA berechtigt war, das Anlagevermögen der<br />

Gemeinde Blankenheim im Bereich Abwasserentsorgung in ihr<br />

Eigentum zu übernehmen. Dies betrifft insbesondere das Jahr<br />

1996.<br />

Hara, Bürgermeisterin


Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Gemeinde Emseloh<br />

Beschlüsse aus der Sitzung des<br />

Gemeinderates der Gemeinde Emseloh<br />

am 20.11.20<strong>07</strong><br />

Beschluss-Nr.: <strong>07</strong>2-24/<strong>07</strong><br />

Festlegung des Wahltages<br />

01 Die Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Emseloh<br />

findet am Sonntag, dem 02.03.2008 in der Zeit von 08.00 bis<br />

18.00 Uhr statt.<br />

02 Bei einer eventuell notwendigen Stichwahl findet diese am Sonntag,<br />

dem 16.03.2008 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr statt.<br />

Münch, Bürgermeister<br />

Beschluss-Nr.: <strong>07</strong>3-24/<strong>07</strong><br />

Beschlusstext:<br />

Übertragung der Aufgabe des Gemeindewahlleiters insgesamt<br />

auf die Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes der VGem<br />

<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses<br />

insgesamt auf einen vom Gemeinschaftsausschuss<br />

zu berufenden Wahlausschuss<br />

Münch, Bürgermeister<br />

Gemeinde Emseloh Emseloh, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Bürgermeister -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gemäß des Beschlusses Nr. 72-24/<strong>07</strong> vom 20.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Emseloh gebe ich bekannt, dass die Bürgermeisterwahl<br />

am Sonntag, dem 2. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

und die notwendige Stichwahl<br />

am Sonntag, dem 16. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

stattfindet.<br />

Münch, Bürgermeister<br />

Gemeinde Emseloh Emseloh, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Wahlleiter -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Stellenausschreibung<br />

In der Gemeinde Emseloh ist die Stelle<br />

des ehrenamtlichen Bürgermeisters zum 01.<strong>07</strong>.2008<br />

neu zu besetzen.<br />

Der Bürgermeister wird am 02.03.2008 von den wahlberechtigten<br />

Bürgern der Gemeinde Emseloh für die Dauer von sieben Jahren<br />

direkt gewählt und als Ehrenbeamter auf Zeit in das Beamtenverhältnis<br />

berufen.<br />

Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.<br />

Fällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen<br />

Stimmen, findet am 16.03.2008 unter den beiden Bewerbern<br />

mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt.<br />

Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende<br />

Los.<br />

Zum Bürgermeister wählbar ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels<br />

116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten<br />

der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten,<br />

dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung<br />

im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung<br />

eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infol-<br />

- 13 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

ge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter verloren und am Wahltag das 18. Lebensjahr<br />

vollendet haben.<br />

In der Bewerbung müssen enthalten sein<br />

Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Hauptwohnung.<br />

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt am 13.12.20<strong>07</strong><br />

und endet am 04.02.2008, 18.00 Uhr.<br />

Die Bewerbungen sind einzureichen bei:<br />

Wahlleiter der Gemeinde Emseloh<br />

über VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />

Forststraße 9<br />

06542 <strong>Allstedt</strong><br />

unter dem Kennwort: Bürgermeisterwahl!<br />

Kögel, Wahlleiter<br />

Hinweis: Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss<br />

von mindestens ein von Hundert der Wahlberechtigten, jedoch<br />

nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, des Wahlgebietes persönlich<br />

und handschriftlich unterzeichnet sein. Für Bewerber, die<br />

einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des<br />

§ 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG entsprechend, wenn für den Bewerber<br />

eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24<br />

des KWG abgegeben wurde.<br />

Gemeinde Holdenstedt<br />

Beschlüsse aus der Sitzung des<br />

Gemeinderates der Gemeinde Holdenstedt<br />

am 04.12.20<strong>07</strong><br />

Beschluss-Nr.: 77-24/<strong>07</strong><br />

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde Holdenstedt<br />

Beschlusstext:<br />

01 Der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde<br />

Holdenstedt wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung ist<br />

Bestandteil des Beschlusses.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />

einzuleiten und auszuführen.<br />

Ibe, Bürgermeisterin<br />

Beschluss-Nr. 78-24/<strong>07</strong><br />

Grundsatzbeschluss zum Leitbild der Gemeindegebietsreform im<br />

Land Sachsen-Anhalt<br />

Beschlusstext:<br />

1. Der Gemeinderat beschließt die Anhörung der Bürger zur<br />

beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong> am Sonntag, dem<br />

02.03.2008, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr durchzuführen.<br />

Der Stimmzettel soll nachfolgende Frage enthalten:<br />

„Stimmen Sie für eine Eingliederung der Gemeinde Holdenstedt<br />

als räumlich getrennter Ortsteil in die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> in<br />

der freiwilligen Phase unter Einführung einer Ortschaftsverfassung<br />

gemäß §§ 86 ff. GO LSA“.<br />

Ja Nein<br />

Ibe, Bürgermeisterin<br />

Beschluss-Nr.: 79-24/<strong>07</strong><br />

Auftragsvergabe Reparaturarbeiten-Innenputzsanierung Grundschule<br />

Beschlusstext:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Holdenstedt beschließt die Vergabe<br />

der Reparaturarbeiten „Innenputzsanierung Grundschule<br />

Holdenstedt Klassenraum 01“ an die Firma Herbst, Beyernaumburg.<br />

Ibe, Bürgermeisterin


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Beschluss-Nr. 80-24/<strong>07</strong><br />

Auftragsvergabe einer Ingenieurleistung<br />

Beschlusstext:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Holdenstedt beschließt die Beauftragung<br />

der Ingenieurleistungen „Sanierungsplanung der Feuchtschäden“<br />

an das Ingenieurbüro Dipl. Ing. Frank Suchanek aus<br />

Blankenheim.<br />

Ibe, Bürgermeisterin<br />

Gemeinde Holdenstedt<br />

- Der Bürgermeister - Holdenstedt, d. 05.12.20<strong>07</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gemäß des Beschlusses Nr. 78-24/<strong>07</strong> vom 04.12.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Holdenstedt gebe ich bekannt, dass die<br />

Bürgeranhörung zur beabsichtigten Eingemeindung nach <strong>Allstedt</strong><br />

am Sonntag, dem 02. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

stattfindet.<br />

Ibe, Bürgermeisterin<br />

Gemeinde Katharinenrieth<br />

Beschlüsse aus der Sitzung des<br />

Gemeinderatesder Gemeinde<br />

Katharinenrieth am 26.11.20<strong>07</strong><br />

Beschluss-Nr.: 54-24/<strong>07</strong><br />

Beschlusstext:<br />

Grundsatzbeschluss zum Leitbild der Gemeindegebietsreform im<br />

Land Sachsen-Anhalt<br />

Beschlusstext:<br />

1. Der Gemeinderat beschließt die Anhörung der Bürger zur<br />

beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong> am Sonntag, dem<br />

02.03.2008, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr durchzuführen.<br />

Der Stimmzettel soll nachfolgende Frage enthalten:<br />

„Stimmen Sie für eine Eingliederung der Gemeinde Katharinenrieth<br />

als räumlich getrennter Ortsteil in die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />

in der freiwilligen Phase unter Einführung einer Ortschaftsverfassung<br />

gemäß §§ 86 ff. GO LSA“.<br />

Ja Nein<br />

Loel, Bürgermeister<br />

Beschluss-Nr.: 56-24/<strong>07</strong><br />

Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Katharinenrieth<br />

Beschlusstext:<br />

Die Gemeinde Katharinenrieth beschließt, den Flächennutzungsplan<br />

der Gemeinde dahingehend zu ändern, dass im westlichen<br />

Gebiet der Gemarkung Katharinenrieth Flächen für die Aufstellung<br />

von Windkraftanlagen ausgewiesen werden.<br />

Loel, Bürgermeister<br />

Beschluss-Nr.: 57-24/<strong>07</strong><br />

Änderung städtebaulicher Vertrag Windkraftanlagen<br />

Beschlusstext:<br />

Die Gemeinde Katharinenrieth beschließt, den Städtebaulichen<br />

Vertrag vom 17.<strong>07</strong>.20<strong>07</strong> zwischen der Gemeinde und der GoEn<br />

Planungsgesellschaft mbH Halle, vertreten durch Herrn Frank<br />

Bogisch, im § 1 Abs. 1 Satz 1 wie folgt zu ändern:<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

(1) Der Vorhabenträger plant in der Gemeinde Katharinenrieth die<br />

Errichtung von maximal 5 Windenergieanlagen mit maximal 3,0<br />

Megawatt Leistung und einer maximalen Gesamtbauhöhe von<br />

182 m und den Bau und Betrieb von Solaranlagen im zukünftigen<br />

Eignungsgebiet von Katharinenrieth.<br />

Loel, Bürgermeister<br />

- 14 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Beschluss-Nr.: 58-24/<strong>07</strong><br />

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde<br />

Katharinenrieth<br />

Beschlusstext:<br />

01 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird in der<br />

vorliegenden Fassung beschlossen.<br />

Die Haushaltssatzung und Anlagen sind Bestandteil des<br />

Beschlusses.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />

einzuleiten und auszuführen.<br />

Loel, Bürgermeister<br />

Gemeinde Katharinenrieth Katharinenrieth, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Bürgermeister -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gemäß des Beschlusses Nr. <strong>50</strong>-23/<strong>07</strong> vom 29.10.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Katharinenrieth gebe ich bekannt, dass<br />

die Bürgermeisterwahl<br />

am Sonntag, dem 02. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

und die notwendige Stichwahl<br />

am Sonntag, dem 16. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

stattfindet.<br />

Loel, Bürgermeister<br />

Gemeinde Katharinenrieth Katharinenrieth, d. 27.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Bürgermeister -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gemäß des Beschlusses Nr. 54-24/<strong>07</strong> vom 26.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Katharinenrieth gebe ich bekannt, dass<br />

die Bürgeranhörung zur beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong><br />

am Sonntag, dem 02. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

stattfindet.<br />

Loel, Bürgermeister<br />

Gemeinde Katharinenrieth Katharinenrieth, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Wahlleiter -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Stellenausschreibung<br />

In der Gemeinde Katharinenrieth ist die Stelle<br />

des ehrenamtlichen Bürgermeisters zum 01.<strong>07</strong>.2008<br />

neu zu besetzen.<br />

Der Bürgermeister wird am 02.03.2008 von den wahlberechtigten<br />

Bürgern der Gemeinde Katharinenrieth für die Dauer von sieben<br />

Jahren direkt gewählt und als Ehrenbeamter auf Zeit in das<br />

Beamtenverhältnis berufen.<br />

Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.<br />

Fällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen,<br />

findet am 16.03.2008 unter den beiden Bewerbern mit den<br />

meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />

das vom Wahlleiter zu ziehende Los.<br />

Zum Bürgermeister wählbar ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels<br />

116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten<br />

der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten,<br />

dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung<br />

im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung<br />

eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infol-


Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

ge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter verloren und am Wahltag das 18. Lebensjahr<br />

vollendet haben.<br />

In der Bewerbung müssen enthalten sein<br />

Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Hauptwohnung.<br />

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt am 13.12.20<strong>07</strong><br />

und endet am 04.02.2008, 18.00 Uhr.<br />

Die Bewerbungen sind einzureichen bei:<br />

Wahlleiter der Gemeinde Katharinenrieth<br />

über VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />

Forststraße 9<br />

06542 <strong>Allstedt</strong><br />

unter dem Kennwort: Bürgermeisterwahl!<br />

Kögel, Wahlleiter<br />

Hinweis: Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss<br />

von mindestens ein von Hundert der Wahlberechtigten, jedoch<br />

nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, des Wahlgebietes persönlich<br />

und handschriftlich unterzeichnet sein. Für Bewerber, die<br />

einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des<br />

§ 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG entsprechend, wenn für den Bewerber<br />

eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24<br />

des KWG abgegeben wurde.<br />

Bekanntmachung<br />

Hiermit werden alle Einwohner der Gemeinde Katharinenrieth<br />

zu einer<br />

Einwohnerversammlung<br />

am 14.01.2008, um 19.00 Uhr<br />

in den Versammlungsraum der Feuerwehr Katharinenrieth<br />

recht herzlich eingeladen.<br />

Thema: Gemeindegebietsreform und Bürgeranhörung am<br />

02.03.2008<br />

gez. Loel<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Liedersdorf<br />

Beschlüsse aus der Sitzung des<br />

Gemeinderates der Gemeinde Liedersdorf<br />

am 21.11.20<strong>07</strong><br />

Beschluss-Nr.: 069-17/<strong>07</strong><br />

Festlegung des Wahltages für die Wahl des Bürgermeisters<br />

01 Die Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Liedersdorf<br />

findet am Sonntag, dem 02.03.2008 in der Zeit von 08.00<br />

bis 18.00 Uhr statt.<br />

02 Bei einer eventuell notwendigen Stichwahl findet diese am<br />

Sonntag, dem 16.03.2008 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr<br />

statt.<br />

Höroldt, Bürgermeisterin<br />

Beschluss-Nr.: 70 -17/<strong>07</strong><br />

Übertragung der Aufgabe des Gemeindewahlleiters insgesamt<br />

auf die Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes der VGem<br />

<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses<br />

insgesamt auf einen vom Gemeinschaftsausschuss<br />

zu berufenden Wahlausschuss.<br />

Höroldt, Bürgermeisterin<br />

Beschluss-Nr.: <strong>07</strong>1-17/<strong>07</strong><br />

Grundsatzbeschluss zum Leitbild der Gemeindegebietsreform im<br />

Land Sachsen-Anhalt<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Liedersdorf beschließt nachfolgendes<br />

Leitbild einer künftigen Zusammenarbeit mit der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Allstedt</strong>:<br />

- 15 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

1. Die Gemeinde Liedersdorf und die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> werden zum<br />

gegenseitigen Vorteil und zur Förderung des Gemeinwohls die<br />

vorhandenen Gemeinsamkeiten weiter stärken und entwickeln.<br />

2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> achtet und sichert die Zielstellung der<br />

Gemeinde, die diese bei Erhalt der Eigenständigkeit verfolgen<br />

würde.<br />

3. Die Gemeinde Liedersdorf erwägt die Eingliederung in die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>.<br />

4. Die Gemeinde Liedersdorf wird aus Vertretern des Rates 3<br />

seiner Mitglieder benennen, die mit Vertretern <strong>Allstedt</strong>s in einer<br />

Arbeitsgruppe einen Vertragsentwurf zur Eingliederung der<br />

Gemeinde Liedersdorf nach <strong>Allstedt</strong> erarbeiten.<br />

5. Der Gemeinderat beschließt die Anhörung der Bürger zur<br />

beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong> am Sonntag, dem<br />

02.03.2008, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr durchzuführen.<br />

Der Stimmzettel soll nachfolgende Frage enthalten:<br />

„Stimmen Sie für eine Eingliederung der Gemeinde Liedersdorf<br />

als räumlich getrennter Ortsteil in die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> in der<br />

freiwilligen Phase unter Einführung einer Ortschaftsverfassung<br />

gemäß §§ 86 ff. GO LSA“.<br />

Ja Nein<br />

Höroldt, Bürgermeisterin<br />

Beschluss-Nr. 72 -17/<strong>07</strong><br />

Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung<br />

Beschlusstext:<br />

01 Der Gemeinderat der Gemeinde Liedersdorf beschließt die<br />

Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung vom<br />

04.02.2002. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />

auszuführen.<br />

Höroldt, Bürgermeisterin<br />

Beschluss-Nr.: 73-17/<strong>07</strong><br />

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde Liedersdorf<br />

Beschlusstext:<br />

01 Der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde<br />

Liedersdorf wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung ist<br />

Bestandteil des Beschlusses.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />

einzuleiten und auszuführen.<br />

Höroldt, Bürgermeisterin<br />

Gemeinde Liedersdorf Liedersdorf, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Bürgermeister -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gemäß des Beschlusses Nr. 69-17/<strong>07</strong> vom 21.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Liedersdorf gebe ich bekannt, dass die<br />

Bürgermeisterwahl<br />

am Sonntag, dem 2. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

und die notwendigen Stichwahl<br />

am Sonntag, dem 16. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

stattfindet.<br />

Höroldt, Bürgermeisterin<br />

Gemeinde Liedersdorf Liedersdorf, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Bürgermeister -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gemäß des Beschlusses Nr. 71-17/<strong>07</strong> vom 21.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Liedersdorf gebe ich bekannt, dass die


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Bürgeranhörung zur beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong><br />

am Sonntag, dem 02. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

stattfindet.<br />

Höroldt, Bürgermeister<br />

Gemeinde Liedersdorf Liedersdorf, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Wahlleiter -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Stellenausschreibung<br />

In der Gemeinde Liedersdorf ist die Stelle<br />

des ehrenamtlichen Bürgermeisters zum 01.<strong>07</strong>.2008<br />

neu zu besetzen.<br />

Der Bürgermeister wird am 02.03.2008 von den wahlberechtigten<br />

Bürgern der Gemeinde Liedersdorf für die Dauer von sieben<br />

Jahren direkt gewählt und als Ehrenbeamter auf Zeit in das Beamtenverhältnis<br />

berufen.<br />

Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.<br />

Fällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen<br />

Stimmen, findet am 16.03.2008 unter den beiden Bewerbern<br />

mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit<br />

entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.<br />

Zum Bürgermeister wählbar ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels<br />

116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten<br />

der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten,<br />

dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung<br />

im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung<br />

eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge<br />

Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter verloren und am Wahltag das 18. Lebensjahr<br />

vollendet haben.<br />

In der Bewerbung müssen enthalten sein<br />

Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Hauptwohnung.<br />

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt am 13.12.20<strong>07</strong><br />

und endet am 04.02.2008, 18.00 Uhr.<br />

Die Bewerbungen sind einzureichen bei:<br />

Wahlleiter der Gemeinde Liedersdorf<br />

über VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />

Forststraße 9<br />

06542 <strong>Allstedt</strong><br />

unter dem Kennwort: Bürgermeisterwahl!<br />

Kögel, Wahlleiter<br />

Hinweis: Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss<br />

von mindestens ein von Hundert der Wahlberechtigten, jedoch<br />

nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, des Wahlgebietes persönlich<br />

und handschriftlich unterzeichnet sein. Für Bewerber, die<br />

einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des<br />

§ 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG entsprechend, wenn für den Bewerber<br />

eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24<br />

des KWG abgegeben wurde.<br />

Gemeinde Liedersdorf<br />

Beschluss<br />

Nr. 72-17/<strong>07</strong><br />

Amt: Allgemeine Verwaltung<br />

Bearbeiter: Kögel<br />

Öffentlich Ja<br />

Vorlagen-Nr.: IV/871<br />

erstellt am: 30.10.20<strong>07</strong><br />

Beschlussgegenstand<br />

Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung<br />

Beratungsfolge Gemeinderat Liedersdorf<br />

- 16 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Sitzungstermin 21.11.20<strong>07</strong><br />

TOP 5.4.<br />

Öffentlich Ja<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja-Stimmen: 6<br />

Nein-Stimmen: 1<br />

Enthaltungen: 0<br />

Gesetzliche Grundlage:<br />

Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom<br />

05.10.1993 in der zurzeit gültigen Fassung.<br />

Beschlusstext:<br />

Der Gemeinderat beschließt:<br />

01 Der Gemeinderat der Gemeinde Liedersdorf beschließt die<br />

Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung vom<br />

04.02.2002. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />

einzuleiten und auszuführen.<br />

Finanzielle Auswirkungen Ja Verwaltungshaushalt<br />

Haushaltsjahr 20<strong>07</strong><br />

Haushaltsstelle 0000.4000<br />

Bedarf 200,00 €<br />

Jährliche Folgekosten 600,00 €<br />

Mittel vorhanden (ja/nein) Ja<br />

Höroldt<br />

Bürgermeisterin<br />

Gemeinde Liedersdorf<br />

Satzung zur Änderung der Satzung über die<br />

Entschädigung ehrenamtliche tätiger Bürger<br />

(1) § 2 - Sitzungsgeld -<br />

§ 2 (1) erhält folgenden Wortlaut:<br />

(1) Das Sitzungsgeld wird für die Gemeinderäte auf 13,00 € je Sitzung<br />

und Tag festgelegt. Sitzungsgeld erhalten die Gemeinderäte<br />

nur für Gemeinderatssitzungen.<br />

(2) Inkrafttreten<br />

Diese Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung<br />

ehrenamtlich tätiger Bürger tritt am Tage nach der Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Liedersdorf, den 21.11.20<strong>07</strong><br />

Höroldt<br />

Bürgermeisterin<br />

Ausfertigung der Satzung:<br />

Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Liedersdorf<br />

am 21.11.20<strong>07</strong> beschlossene Satzung zur Änderung der<br />

Entschädigungssatzung wird hiermit ausgefertigt.<br />

Liedersdorf, den 04.12.<strong>07</strong><br />

Höroldt<br />

Bürgermeisterin


Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Bekanntmachung der Satzung:<br />

Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Liedersdorf<br />

am 21.11.20<strong>07</strong> beschlossene Satzung zur Änderung der<br />

Entschädigungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Liedersdorf, den 05.12.<strong>07</strong><br />

Höroldt<br />

Bürgermeisterin<br />

Gemeinde Mittelhausen<br />

Beschlüsse aus der Sitzung des<br />

Gemeinderates der Gemeinde Mittelhausen<br />

am 06.12.20<strong>07</strong><br />

Beschluss-Nr.: 78-24/<strong>07</strong><br />

Grundsatzbeschluss zum Leitbild der Gemeindegebietsreform im<br />

Land Sachsen-Anhalt<br />

Beschlusstext:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Mittelhausen beschließt nachfolgendes<br />

Leitbild einer künftigen Zusammenarbeit mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>:<br />

1. Die Gemeinde Mittelhausen und die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> werden<br />

zum gegenseitigen Vorteil und zur Förderung des Gemeinwohls<br />

die vorhandenen Gemeinsamkeiten weiter stärken und<br />

entwickeln.<br />

2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> achtet und sichert die Zielstellung der<br />

Gemeinde, die diese bei Erhalt der Eigenständigkeit verfolgen<br />

würde.<br />

3. Die Gemeinde Mittelhausen erwägt die Eingliederung in die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>.<br />

4. Die Gemeinde Mittelhausen wird aus Vertretern des Rates 3<br />

seiner Mitglieder benennen, die mit Vertretern <strong>Allstedt</strong>s in einer<br />

Arbeitsgruppe einen Vertragsentwurf zur Eingliederung der<br />

Gemeinde Mittelhausen nach <strong>Allstedt</strong> erarbeiten.<br />

5. Der Gemeinderat beschließt die Anhörung der Bürger zur<br />

beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong> am Sonntag, dem<br />

02.03.2008, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr durchzuführen.<br />

Der Stimmzettel soll nachfolgende Frage enthalten:<br />

„Stimmen Sie für eine Eingliederung der Gemeinde Mittelhausen<br />

als räumlich getrennter Ortsteil in die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> in der freiwilligen<br />

Phase unter Einführung einer Ortschaftsverfassung gemäß<br />

§§ 86 ff. GO LSA“.<br />

Ja Nein<br />

Kamprath, Bürgermeisterin<br />

Beschluss-Nr.: 79-24/<strong>07</strong><br />

Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung<br />

Beschlusstext:<br />

01 Der Gemeinderat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der<br />

Friedhofssatzung der Gemeinde Mittelhausen.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle notwendigen Schritte<br />

auszuführen.<br />

Kamprath, Bürgermeisterin<br />

Beschluss-Nr.: 80-24/<strong>07</strong><br />

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde Mittelhausen<br />

Beschlusstext:<br />

01 Der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde<br />

Mittelhausen wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung ist<br />

Bestandteil des Beschlusses.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />

einzuleiten und auszuführen.<br />

Kamprath, Bürgermeisterin<br />

- 17 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Gemeinde Mittelhausen Mittelhausen, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Bürgermeister -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gemäß des Beschlusses Nr. 76-23/<strong>07</strong> vom 25.10.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Mittelhausen gebe ich bekannt, dass die<br />

Bürgermeisterwahl<br />

am Sonntag, dem 02. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

und die notwendigen Stichwahl<br />

am Sonntag, dem 16. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

stattfindet.<br />

Kamprath, Bürgermeisterin<br />

Gemeinde Mittelhausen Mittelhausen, d. <strong>07</strong>.12.20<strong>07</strong><br />

- Der Bürgermeister -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gemäß des Beschlusses Nr. 78-24/<strong>07</strong> vom 06.12.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Mittelhausen gebe ich bekannt, dass die<br />

Bürgeranhörung zur beabsichtigten Eingemeindung nach <strong>Allstedt</strong><br />

am Sonntag, dem 02. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

stattfindet.<br />

Kamprath, Bürgermeisterin<br />

Gemeinde Mittelhausen Mittelhausen, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Wahlleiter -<br />

öffentliche Bekanntmachung<br />

Stellenausschreibung<br />

In der Gemeinde Mittelhausen ist die Stelle<br />

des ehrenamtlichen Bürgermeisters zum 01.<strong>07</strong>.2008<br />

neu zu besetzen.<br />

Der Bürgermeister wird am 02.03.2008 von den wahlberechtigten<br />

Bürgern der Gemeinde Mittelhausen für die Dauer von sieben<br />

Jahren direkt gewählt und als Ehrenbeamter auf Zeit in das<br />

Beamtenverhältnis berufen.<br />

Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.<br />

Fällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen<br />

Stimmen, findet am 16.03.2008 unter den beiden Bewerbern<br />

mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit<br />

entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.<br />

Zum Bürgermeister wählbar ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels<br />

116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten<br />

der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten,<br />

dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung<br />

im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung<br />

eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge<br />

Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter verloren und am Wahltag das 18. Lebensjahr<br />

vollendet haben.<br />

In der Bewerbung müssen enthalten sein<br />

Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Hauptwohnung.<br />

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt am 13.12.20<strong>07</strong><br />

und endet am 04.02.2008,<br />

18.00 Uhr.<br />

Die Bewerbungen sind einzureichen bei:<br />

Wahlleiter der Gemeinde Mittelhausen<br />

über VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />

Forststraße 9<br />

06542 <strong>Allstedt</strong><br />

unter dem Kennwort: Bürgermeisterwahl!<br />

Kögel, Wahlleiter


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Hinweis: Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss<br />

von mindestens ein von Hundert der Wahlberechtigten, jedoch<br />

nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, des Wahlgebietes persönlich<br />

und handschriftlich unterzeichnet sein. Für Bewerber, die<br />

einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des<br />

§ 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG entsprechend, wenn für den Bewerber<br />

eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24<br />

des KWG abgegeben wurde.<br />

__________________________________________________________<br />

Bodenordnungsverfahren: Mittelhausen III, Verf.-Nr. 611/2 10 SGH <strong>07</strong>8<br />

Gemarkung: Mittelhausen<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Ausführungsanordnung<br />

vom 26.11.20<strong>07</strong> nach § 61 (1) LwAnpG<br />

1.<br />

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd<br />

ordnet die Ausführung des Bodenordnungsplanes Mittelhausen<br />

III, Verf.-Nr. 611/2 10 SGH <strong>07</strong>8 für das gesamte Bodenordnungsgebiet<br />

an.<br />

Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes wurde<br />

auf den 01.12.20<strong>07</strong>, 0.00 Uhr festgesetzt. Mit diesem Zeitpunkt<br />

geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf den Empfänger<br />

über. Der im Bodenordnungsplan vorgesehene neue<br />

Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.<br />

2. Begründung<br />

Die Voraussetzungen nach § 61 Abs. 1 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes<br />

(LwAnpG) liegen vor, d. h. der Bodenordnungsplan<br />

ist unanfechtbar. Der Bodenordnungsplan ist den Beteiligten<br />

bekannt gegeben worden. Widersprüche gegen den Bodenordnungsplan<br />

wurden nicht vorgebracht.<br />

3. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats<br />

nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch<br />

beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd,<br />

Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhoben werden.<br />

Im Auftrag<br />

Schott<br />

Gemeinde Mittelhausen<br />

1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung<br />

der Gemeinde Mittelhausen<br />

Aufgrund der §§ 6, 8 Satz 1 Nr. 1, 44 der Gemeindeordnung für<br />

das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBI.<br />

LSA Nr. 43/93 S. 568) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes<br />

über ein neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen<br />

für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt vom 22. März 2006<br />

(GVBI. LSA Nr. 10 vom 28.03.06 S. 128) und den Vorschriften des<br />

Bestattungsgesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen<br />

des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz) vom<br />

05. Februar 2002 hat der Gemeinderat der Gemeinde Mittelhausen<br />

in seiner Sitzung am 06.12.20<strong>07</strong> folgende Änderung der Friedhofsatzung<br />

der Gemeinde Mittelhausen beschlossen.<br />

- 18 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

(1) § 9 - Ruhefrist - erhält folgende neue Fassung:<br />

Die Ruhefrist für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre.<br />

(2) Inkrafttreten<br />

Die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung tritt zum<br />

01.01.2008 in Kraft.<br />

Mittelhausen, den 06.12.20<strong>07</strong><br />

Kamprath<br />

Bürgermeisterin<br />

Ausfertigung der Satzung:<br />

Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Mittelhausen<br />

am 06.12.20<strong>07</strong> beschlossene Satzung zur Änderung der<br />

Friedhofssatzung wird hiermit ausgefertigt.<br />

Mittelhausen, den <strong>07</strong>.12.20<strong>07</strong><br />

Kamprath<br />

Bürgermeisterin<br />

Bekanntmachung der Satzung:<br />

Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Mittelhausen<br />

am 06.12.20<strong>07</strong> beschlossene Satzung zur Änderung der<br />

Friedhofssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Mittelhausen, den 10.12.20<strong>07</strong><br />

Kamprath<br />

Bürgermeisterin<br />

Gemeinde Niederröblingen<br />

Beschlüsse aus der Sitzung des<br />

Gemeinderates der Gemeinde<br />

Niederröblingen am 28.11.20<strong>07</strong><br />

Beschluss-Nr.: 52-17/<strong>07</strong><br />

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde Niederröblingen<br />

Beschlusstext:<br />

01 Der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde<br />

Niederröblingen wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.<br />

Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />

einzuleiten und auszuführen.<br />

Pallmann, Bürgermeister<br />

Beschluss-Nr.: 53-17/<strong>07</strong><br />

Grundsatzbeschluss zum Leitbild der Gemeindegebietsreform im<br />

Land Sachsen-Anhalt<br />

Beschlusstext:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Niederröblingen beschließt nachfolgendes<br />

Leitbild einer künftigen Zusammenarbeit mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>:<br />

1. Die Gemeinde Niederröblingen und die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> werden<br />

zum gegenseitigen Vorteil und zur Förderung des Gemeinwohls<br />

die vorhandenen Gemeinsamkeiten weiter stärken und<br />

entwickeln.


Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> achtet und sichert die Zielstellung der<br />

Gemeinde, die diese bei Erhalt der Eigenständigkeit verfolgen<br />

würde.<br />

3. Die Gemeinde Niederröblingen erwägt die Eingliederung<br />

in die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>.<br />

4. Die Gemeinde Niederröblingen wird aus Vertretern des<br />

Rates 3 seiner Mitglieder benennen, die mit Vertretern <strong>Allstedt</strong>s<br />

in einer Arbeitsgruppe einen Vertragsentwurf zur<br />

Eingliederung der Gemeinde Niederröblingen nach <strong>Allstedt</strong><br />

erarbeiten.<br />

5. Der Gemeinderat beschließt die Anhörung der Bürger zur<br />

beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong> am Sonntag,<br />

dem 02.03.2008, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr durchzuführen.<br />

Der Stimmzettel soll nachfolgende Frage enthalten:<br />

„Stimmen Sie für eine Eingliederung der Gemeinde Niederröblingen<br />

als räumlich getrennter Ortsteil in die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />

in der freiwilligen Phase unter Einführung einer Ortschaftsverfassung<br />

gemäß §§ 86 ff. GO LSA“.<br />

Ja Nein<br />

Pallmann, Bürgermeister<br />

Beschluss-Nr. 54-17/<strong>07</strong><br />

Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung Beschlusstext:<br />

01 Der Gemeinderat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der<br />

Friedhofssatzung der Gemeinde Niederröblingen.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle notwendigen Schritte<br />

auszuführen.<br />

Pallmann, Bürgermeister<br />

Beschluss-Nr.: 55-17/<strong>07</strong><br />

Personalangelegenheiten Gemeindearbeiter<br />

Dem Beschluss wurde zugestimmt.<br />

Pallmann, Bürgermeister<br />

Gemeinde Niederröblingen Niederröblingen, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Bürgermeister -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gemäß des Beschlusses Nr. 48-16/<strong>07</strong> vom 24.10.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Niederröblingen gebe ich bekannt, dass<br />

die Bürgermeisterwahl<br />

am Sonntag, dem 02. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

und die notwendige Stichwahl<br />

am Sonntag, dem 16. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

stattfindet.<br />

Pallmann, Bürgermeister<br />

Gemeinde Niederröblingen Niederröblingen, d. 29.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Bürgermeister -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gemäß des Beschlusses Nr. 53-17/<strong>07</strong> vom 28.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Niederröblingen gebe ich bekannt, dass<br />

die Bürgeranhörung zur beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong><br />

am Sonntag, dem 02. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

stattfindet.<br />

Pallmann, Bürgermeister<br />

- 19 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Gemeinde Niederröblingen Niederröblingen, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Wahlleiter -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Stellenausschreibung<br />

In der Gemeinde Niederröblingen ist die Stelle<br />

des ehrenamtlichen Bürgermeisters zum 01.<strong>07</strong>.2008<br />

neu zu besetzen.<br />

Der Bürgermeister wird am 02.03.2008 von den wahlberechtigten<br />

Bürgern der Gemeinde Niederröblingen für die Dauer von sieben<br />

Jahren direkt gewählt und als Ehrenbeamter auf Zeit in das<br />

Beamtenverhältnis berufen.<br />

Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.<br />

Fällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen<br />

Stimmen, findet am 16.03.2008 unter den beiden Bewerbern<br />

mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit<br />

entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.<br />

Zum Bürgermeister wählbar ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels<br />

116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten<br />

der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten,<br />

dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung<br />

im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung<br />

eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge<br />

Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter verloren und am Wahltag das 18. Lebensjahr<br />

vollendet haben.<br />

In der Bewerbung müssen enthalten sein<br />

Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Hauptwohnung.<br />

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt am 13.12.20<strong>07</strong><br />

und endet am 04.02.2008, 18.00 Uhr.<br />

Die Bewerbungen sind einzureichen bei:<br />

Wahlleiter der Gemeinde Niederröblingen<br />

über VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />

Forststraße 9<br />

06542 <strong>Allstedt</strong><br />

unter dem Kennwort: Bürgermeisterwahl!<br />

Kögel, Wahlleiter<br />

Hinweis: Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss<br />

von mindestens ein von Hundert der Wahlberechtigten, jedoch<br />

nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, des Wahlgebietes persönlich<br />

und handschriftlich unterzeichnet sein. Für Bewerber, die<br />

einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des<br />

§ 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG entsprechend, wenn für den Bewerber<br />

eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24<br />

des KWG abgegeben wurde.<br />

Gemeinde Niederröblingen (Helme)<br />

Öffentliche Stellenausschreibung<br />

Die Gemeinde Niederröblingen beabsichtigt die Stelle<br />

eines Gemeindearbeiters/einer Gemeindearbeiterin<br />

neu zu besetzen.<br />

Die Stelle wird ab 01.03.2008 mit 40 Wochenstunden besetzt.<br />

Vorwiegend soll der Einsatz in der Gemeinde Niederröblingen<br />

erfolgen.<br />

Das Arbeitsverhältnis unterliegt dem Tarifvertrag für den öffentlichen<br />

Dienst (VKA).<br />

Schwerpunktaufgaben:<br />

- Unterhaltungsarbeiten und Reparaturmaßnahmen an gemeindlichen<br />

Einrichtungen<br />

- Mitwirkung bei den Aufgaben der Verkehrssicherungspflicht<br />

- Pflegemaßnahmen in Grünanlagen, Baumschnittarbeiten<br />

- Winterdienst<br />

- Bevorzugt wird ein Bewerber, der die Einsatzbereitschaft der<br />

FFW Niederröblingen mit absichern kann


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Voraussetzungen:<br />

- Abgeschlossene Ausbildung zum Garten- und Landschaftsbauer<br />

oder vergleichbarer anderer Facharbeiterabschluss in<br />

ähnlichen Fachrichtungen<br />

- Besitz des Führerscheins Klasse B wird gefordert, bevorzugt<br />

wird Führerschein Klasse C<br />

- Praktische Erfahrungen im Bedienen von Baumaschinen und<br />

Hebewerkzeugen<br />

- Berechtigung zum Führen einer Motorkettensäge<br />

- Gesundheitliche Eignung für körperlich schwere Arbeiten im<br />

Freien<br />

- Zuverlässige und selbstständige Arbeitsweise<br />

- Flexibilität in fachlicher und zeitlicher Hinsicht<br />

- Ortskundigkeit<br />

Schriftliche Bewerbungen mit Zeugnissen und entsprechenden<br />

Nachweisen sind bis zum 15.01.2008, 18.00 Uhr in der Personalabteilung<br />

des Verwaltungsamtes der VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn,<br />

Forststraße 9 in 06542 <strong>Allstedt</strong> unter dem Kennwort: „Bewerbung<br />

Niederröblingen“ einzureichen.<br />

gez. Pallmann, Bürgermeister<br />

Gemeinde Niederröblingen (Helme)<br />

Beschluss Nr. 54-17/<strong>07</strong><br />

Amt: Ordnungsamt<br />

Bearbeiter: Bestel<br />

Öffentlich Ja<br />

Vorlagen-Nr.: IV/882<br />

erstellt am: 15.11.20<strong>07</strong><br />

Beschlussgegenstand<br />

Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung<br />

Beratungsfolge Gemeinde Niederröblingen<br />

Sitzungstermin 28.11.20<strong>07</strong><br />

TOP 7.3<br />

Öffentlich Ja<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja-Stimmen 8<br />

Nein-Stimmen 0<br />

Enthaltungen 0<br />

Gesetzliche Grundlage:<br />

Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom<br />

05.10.1993 in der zurzeit gültigen Fassung.<br />

Beschlusstext:<br />

Der Gemeinderat beschließt:<br />

01 Der Gemeinderat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der<br />

Friedhofssatzung der Gemeinde Niederröblingen.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle notwendigen Schritte<br />

auszuführen.<br />

Sachverhalt/Begründung:<br />

Die Herabsetzung der Ruhezeit von 30 Jahren auf 25 Jahre trägt<br />

insbesondere der Problematik Rechnung, dass in zunehmendem<br />

Maße den Nutzungsrechten und -pflichten nicht mehr nachgekommen<br />

werden kann. Vor allem bei älteren und alleinstehenden<br />

Nutzungsberechtigten ist die Unterhaltung der Grabstätten teilweise<br />

mit erheblichen Schwierigkeiten behaftet.<br />

Das Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt schreibt im<br />

§ 22 Abs. 2 eine Mindestruhezeit bei Kindern von 10 Jahren und<br />

im Übrigen von 15 Jahren vor.<br />

Ein weiterer Aspekt, über die Ruhezeit zu befinden, ist der Tatsache<br />

geschuldet, dass Anfang des kommenden Jahres die Gemeinde<br />

sowohl die Gebührenkalkulation als auch die Gebührensatzung neu<br />

zu beschließen hat. Dabei spielt die Ruhezeit bei der Ermittlung der<br />

Gebühren für den Erwerb von Grabstätten eine maßgebliche Rolle.<br />

- 20 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Gemeinde Niederröblingen (Helme)<br />

1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung<br />

der Gemeinde Niederröblingen<br />

Aufgrund der §§ 6, 8 Satz 1 Nr. 1, 44 der Gemeindeordnung für<br />

das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBI.<br />

LSA Nr. 43/93 S. 568) zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz<br />

zur Änderung der Gemeindeordnung vom <strong>07</strong>.11.20<strong>07</strong> (GVBI. LSA<br />

Nr. 27 S. 352) und den Vorschriften des Bestattungsgesetzes über<br />

das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt<br />

(Bestattungsgesetz) vom 05. Februar 2002 hat der<br />

Gemeinderat der Gemeinde Niederröblingen in seiner Sitzung am<br />

28.11.20<strong>07</strong> folgende Änderung der Friedhofsatzung der Gemeinde<br />

Niederröblingen beschlossen.<br />

(1) § 9 - Ruhefrist - erhält folgende neue Fassung:<br />

Die Ruhefrist für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre.<br />

(2) Inkrafttreten<br />

Die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung tritt zum<br />

01.01.2008 in Kraft.<br />

Niederröblingen, den 28.11.20<strong>07</strong><br />

Ausfertigung der Satzung<br />

Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Niederröblingen<br />

am 28.11.20<strong>07</strong> beschlossene Satzung zur Änderung<br />

der Friedhofssatzung wird hiermit ausgefertigt.<br />

Niederröblingen, den 30.11.<strong>07</strong><br />

Bekanntmachung der Satzung<br />

Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Niederröblingen<br />

am 26.11.20<strong>07</strong> beschlossene Satzung zur Änderung<br />

der Friedhofssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Niederröblingen, den 04.12.<strong>07</strong>


Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Gemeinde Nienstedt<br />

Gemeinde Nienstedt Nienstedt, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Bürgermeister -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gemäß des Beschlusses Nr. 38-17/<strong>07</strong> vom 02.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Nienstedt gebe ich bekannt, dass die Bürgermeisterwahl<br />

am Sonntag, dem 2. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

und die notwendige Stichwahl<br />

am Sonntag, dem 16. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

stattfindet.<br />

Kühne, Bürgermeisterin<br />

Gemeinde Nienstedt Nienstedt, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Bürgermeister -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gemäß des Beschlusses Nr. 39-17/<strong>07</strong> vom 02.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Nienstedt gebe ich bekannt, dass die Bürgeranhörung<br />

zur beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong><br />

am Sonntag, dem 2. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

stattfindet.<br />

Kühne, Bürgermeisterin<br />

Gemeinde Nienstedt Nienstedt, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Wahlleiter -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Stellenausschreibung<br />

In der Gemeinde Nienstedt ist die Stelle<br />

des ehrenamtlichen Bürgermeisters zum 01.<strong>07</strong>.2008<br />

neu zu besetzen.<br />

Der Bürgermeister wird am 02.03.2008 von den wahlberechtigten<br />

Bürgern der Gemeinde Nienstedt für die Dauer von sieben<br />

Jahren direkt gewählt und als Ehrenbeamter auf Zeit in das Beamtenverhältnis<br />

berufen.<br />

Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.<br />

Fällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen<br />

Stimmen, findet am 16.03.2008 unter den beiden Bewerbern<br />

mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit<br />

entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.<br />

Zum Bürgermeister wählbar ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels<br />

116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten<br />

der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten, dass<br />

sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne<br />

des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, nicht vom<br />

Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit<br />

oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren<br />

und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br />

In der Bewerbung müssen enthalten sein<br />

Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Hauptwohnung.<br />

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt am 13.12.20<strong>07</strong><br />

und endet am 04.02.2008, 18.00 Uhr.<br />

Die Bewerbungen sind einzureichen bei:<br />

Wahlleiter der Gemeinde Nienstedt<br />

über VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />

Forststraße 9<br />

06542 <strong>Allstedt</strong><br />

unter dem Kennwort: Bürgermeisterwahl!<br />

Kögel, Wahlleiter<br />

- 21 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Hinweis: Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss<br />

von mindestens ein von Hundert der Wahlberechtigten, jedoch<br />

nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, des Wahlgebietes persönlich<br />

und handschriftlich unterzeichnet sein. Für Bewerber, die<br />

einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des<br />

§ 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG entsprechend, wenn für den Bewerber<br />

eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24<br />

des KWG abgegeben wurde.<br />

Bekanntmachung<br />

Hiermit werden alle Einwohner des Ortes Nienstedt zu einer<br />

Einwohnerversammlung<br />

am 10.01.2008 um 18.00 Uhr<br />

in den Versammlungsraum der Feuerwehr Nienstedt recht<br />

herzlich eingeladen. Thema: Gemeindegebietsreform und<br />

Bürgeranhörung am 02.03.2008<br />

gez. Kühne, Bürgermeisterin<br />

Bekanntmachung<br />

Hiermit werden alle Einwohner des Ortes Einzingen zu einer<br />

Einwohnerversammlung<br />

am 08.01.2008 um 18.00 Uhr<br />

in den Saal der Gaststätte „Zur Erdachse“ Einzingen recht<br />

herzlich eingeladen. Thema: Gemeindegebietsreform und<br />

Bürgeranhörung am 02.03.2008<br />

Kühne, Bürgermeisterin<br />

Gemeinde Sotterhausen<br />

Gemeinde Sotterhausen<br />

Beschluss Nr. 60-23/<strong>07</strong><br />

Amt: Kämmerei<br />

Bearbeiter: Peukert<br />

Öffentlich Ja<br />

Vorlagen-Nr.: IV/853<br />

erstellt am: 11.10.20<strong>07</strong><br />

Beschlussgegenstand<br />

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Sotterhausen<br />

für das Haushaltsjahr 20<strong>07</strong><br />

Beratungsfolge Gemeinde Sotterhausen<br />

Sitzungstermin 24.10.20<strong>07</strong><br />

TOP 5<br />

Öffentlich Ja<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja-Stimmen 5<br />

Nein-Stimmen 0<br />

Enthaltungen 0<br />

Gesetzliche Grundlage:<br />

Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom<br />

05.10.1993 in der zurzeit gültigen Fassung.<br />

Beschlusstext:<br />

Der Gemeinderat beschließt:<br />

01 Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 20<strong>07</strong> der Gemeinde Sotterhausen.<br />

Die erste Nachtragssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />

einzuleiten und auszuführen.<br />

Böttger<br />

Bürgermeister<br />

Anlage: Nachtragshaushaltssatzung


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Gemeinde Sotterhausen<br />

Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung<br />

der Nachtragshaushaltssatzung<br />

Aufgrund des § 95 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-<br />

Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBI. LSA S. 568) in der zurzeit<br />

gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Sotterhausen<br />

in seiner Sitzung am 24.10.20<strong>07</strong> folgende 1. Nachtragssatzung<br />

für das Haushaltsjahr 20<strong>07</strong> beschlossen:<br />

§ 1<br />

mit dem Nachtragshaushaltsplan werden:<br />

Erhöht Vermindert und damit der Gesamtbe<br />

um um trag des Haushaltsplanes<br />

einschl. Nachträge<br />

gegenüber nunmehr<br />

bisher festgesetzt<br />

auf<br />

__________________________________________________________<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

a) im Verwaltungshaushalt<br />

die Einnahmen<br />

3.200 0 173.600 176.800<br />

die Ausgaben<br />

3.200 0 173.600 176.800<br />

b) im Vermögenshaushalt<br />

die Einnahmen<br />

11.200 0 219.900 231.100<br />

die Ausgaben<br />

11.200 0 219.900 231.100<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird gegenüber<br />

der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 € um 9.100 €<br />

erhöht und damit auf 9.100 € festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden<br />

dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht<br />

verändert.<br />

§ 5<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für Realsteuern werden nicht geändert.<br />

§ 6<br />

Die Regelung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird<br />

nicht geändert.<br />

§ 7<br />

Sotterhausen, den 24.10.10<strong>07</strong><br />

Böttger<br />

Bürgermeister<br />

- 22 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

1. Ausfertigung der Satzung<br />

Die vorstehende, durch den Gemeinderat am 24.10.20<strong>07</strong><br />

beschlossene 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das<br />

Haushaltsjahr 20<strong>07</strong> wird hiermit ausgefertigt.<br />

Sotterhausen, den 21.11.20<strong>07</strong><br />

Böttger<br />

Bürgermeister<br />

2. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />

Die vorstehende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das<br />

Haushaltsjahr 20<strong>07</strong> wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist nicht genehmigungspflichtig.<br />

Der Haushaltsplan und seine Anlagen liegen nach Anzeige bei<br />

der Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld - Südharz entsprechend<br />

§ 93 (3) GO LSA zu den Dienstzeiten des Verwaltungsamtes<br />

in der Zeit von 13.12.<strong>07</strong> bis 28.12.<strong>07</strong> zur Einsichtnahme<br />

im Verwaltungsamt in <strong>Allstedt</strong>, Forststraße 9 in der Kämmerei<br />

öffentlich aus.<br />

Sotterhausen, den 04.12.20<strong>07</strong><br />

Böttger<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Winkel<br />

Gemeinde Winkel Winkel, d. 29.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Bürgermeister -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gemäß des Beschlusses Nr. 42-11/<strong>07</strong> vom 26.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Winkel gebe ich bekannt, dass die Bürgermeisterwahl<br />

am Sonntag, dem 02. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

und die notwendige Stichwahl<br />

am Sonntag, dem 16. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

stattfindet.<br />

Kamprad, Bürgermeisterin<br />

Beschlussvorlage an den Gemeinderat<br />

der Gemeinde Winkel<br />

Beschlussgegenstand:<br />

Satzung über die Erhebung wiederkehrender<br />

Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen<br />

der Gemeinde Winkel<br />

Beschluss-Nr.: 41-11/<strong>07</strong><br />

Beschluss-Tag: 26.11.20<strong>07</strong><br />

Gesetzliche<br />

Grundlage: § 4, 6, 44 und 91 GO LSA<br />

§ 2, 6 und 6a KAG LSA<br />

beraten mit: Gemeinderat<br />

Einbringer: Bürgermeisterin<br />

Beschlusstext:<br />

(1) Der Gemeinderat Winkel stimmt der vorliegenden Satzung<br />

über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen<br />

Verkehrsanlagen der Gemeinde Winkel zu.


Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

(2) Die Satzung tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />

(3) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung wiederkehrender<br />

Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde<br />

Winkel Beschluss-Nr: 05-2/99 vom 20.09.1999 außer Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des<br />

Gemeinderates einschließlich Bürgermeister: 7<br />

davon anwesend: 6<br />

Ja-Stimmen: 6<br />

Nein-Stimmen: -<br />

Stimmenthaltungen: -<br />

Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt.<br />

Nach § 31 GO LSA konnte/n/Gemeinderat/räte an der Beratung<br />

und Abstimmung nicht teilnehmen.<br />

M. Kamprad<br />

Bürgermeisterin<br />

Satzung<br />

über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die<br />

öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Winkel<br />

Aufgrund der §§ 4, 6, 44 und 91 der Gemeindeordnung für das Land<br />

Sachsen-Anhalt (GO-LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568),<br />

zuletzt geändert durch das Gesetz zur Förderung der Kommunalen<br />

Mandatstätigkeit vom 26.04.99 (GVBl. LSA S. 152), in Verbindung<br />

mit § 2, § 6 und § 6a des Kommunalabgabengesetzes für<br />

das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) vom 11.06.1991 (GVBI. LSA<br />

S. 105) i. d. F. der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBI. LSA<br />

S. 406), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des<br />

Kommunalabgabengesetzes vom 16.04.1999 (GVBl. LSA S. 1<strong>50</strong>),<br />

hat der Gemeinderat der Gemeinde Winkel in seiner Sitzung vom<br />

26.11.20<strong>07</strong> folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen<br />

(1) Die Gemeinde Winkel erhebt wiederkehrende Beiträge für Investitionsaufwendungen,<br />

die durch das Vorhalten von Verkehrsanlagen<br />

(öffentliche Straßen, Wege, Plätze sowie selbstständige<br />

Grünanlagen und Parkeinrichtungen) entstehen. Ausgenommen<br />

ist der Aufwand für die laufende Unterhaltung.<br />

(2) Ausbaubeiträge werden für die Maßnahmen an erstmals hergestellten<br />

Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung,<br />

dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben.<br />

1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen,<br />

ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften<br />

Anlage in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen<br />

genügenden Zustand.<br />

2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertig<br />

gestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile.<br />

3. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion,<br />

der Änderung der Verkehrsbedeutung sowie der Beschaffung<br />

und Leistungsfähigkeit einer Anlage.<br />

(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung<br />

von Verkehrsanlagen, soweit diese nicht als Erschließungsanlagen<br />

im Sinne von § 127 Abs. 2 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) i. d. F. vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 10 Abs. 1 des Bau- und Raumordnungsgesetzes<br />

1998 vom 18.08.1997 (BGBl. I S. 2031) beitragsfähig sind.<br />

(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeiträge<br />

nach § 8a des Bundesnaturschutzgesetzes<br />

i. d. F. vom 12.03.1987 (BGBl. I S. 889), zuletzt geändert durch<br />

Art. 5 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der<br />

Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22.04.1993<br />

(BGBl. I S. 446), zu erheben sind.<br />

- 23 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

§ 2<br />

Abrechnungseinheiten<br />

(1) Der beitragsfähige Aufwand wird für die im räumlichen und<br />

funktionalen Zusammenhang stehenden Verkehrsanlagen (Abrechnungseinheit)<br />

nach dem jährlichen Investitionsaufwendungen nach<br />

Abs. 2 ermittelt.<br />

(2) Alle Verkehrsanlagen der Gemeinde werden zu einer Abrechnungseinheit<br />

zusammengefasst, wie sie sich aus dem in der Anlage<br />

beigefügtem Plan ergeben.<br />

1. Zu der Abrechnungseinheit Ortslage Winkel gehören folgende<br />

Verkehrsanlagen<br />

1. - Hauptstraße<br />

2. - Zum Hasselweg<br />

3. - Schulgasse<br />

4. - An der Kirche<br />

5. - Ringstraße<br />

6. - Bäckergasse<br />

7. - Jakobsgasse<br />

8. - Mittelhäuser Weg<br />

9. - Neue Riege<br />

10. - Steinberg<br />

11. - Zur Försterei<br />

12. - Hertrain<br />

13. - Am Teichdamm<br />

14. - Im Felde<br />

§ 3<br />

Beitragsfähiger Aufwand<br />

(1) Beitragsfähig sind die Investitionsaufwendungen für die Erweiterung,<br />

Verbesserung und Erneuerung von<br />

1. Fahrbahnen<br />

2. Gehwegen<br />

3. Parkflächen<br />

4. unselbstständige Grünanlagen/Straßenbegleitgrün<br />

5. Straßenbeleuchtung<br />

6. Oberflächenentwässerung<br />

7. Böschungen, Schutz- und Stützmauern<br />

8. Radwegen<br />

(2) Nicht beitragsfähig sind die Kosten<br />

1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der in Abs. 1<br />

genannten Anlagen.<br />

2. für die Herstellung von Kinderspielplätzen.<br />

§ 4<br />

Beitragstatbestand<br />

(1) Die wiederkehrenden Beiträge werden für alle in der Abrechnungseinheit<br />

gelegenen Grundstücke erhoben, die die Möglichkeit<br />

einer Zufahrt oder eines Zuganges zu den in der Abrechnungseinheit<br />

zusammengefassten Verkehrsanlagen haben.<br />

§ 5<br />

Gemeindeanteil<br />

Der Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Aufwand beträgt<br />

(70 v. H.) für alle in § 3 Abs. 1 genannten Investitionsmaßnahmen.<br />

§ 6<br />

Beitragsmaßstab<br />

(1) Grundstück nach dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück<br />

im Sinne des Grundbuchrechtes. Ist ein vermessenes und<br />

im Bestandsverzeichnis des Grundbuches unter einer eigenen<br />

Nummer eingetragenes Grundstück nicht vorhanden, so gilt die<br />

von dem Beitragspflichtigen zusammenhängend genutzte Fläche<br />

als Grundstück.<br />

(2) Der nach dem § 3 ermittelte Aufwand wird nach Maßgabe ihrer<br />

Flächen auf die Grundstücke verteilt, denen die Inanspruchnahmemöglichkeit<br />

der Verkehrsanlage besondere Vorteile vermittelt<br />

(erschlossene Grundstücke). Dabei wird die unterschiedliche Nutzung<br />

der erschlossenen Grundstücke nach Art und Maß durch


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Vervielfachung der maßgeblichen Grundstücksfläche mit dem<br />

nach Absatz 4 maßgeblichen Nutzungsfaktor berücksichtigt.<br />

(3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei erschlossenen<br />

Grundstücken:<br />

a) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des<br />

Grundstückes.<br />

b) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34<br />

BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 Bau GB) liegen,<br />

die Gesamtfläche des Grundstückes, höchstens jedoch die<br />

Fläche zwischen der Verkehrsanlage und einer Linie, die in<br />

einem gleichmäßigen Abstand von <strong>50</strong> m dazu verläuft, bei<br />

Grundstücken, die nicht an die Verkehrsanlage angrenzen<br />

oder lediglich durch zum Grundstück gehörenden Weg mit ihr<br />

verbunden sind, die Fläche zwischen der der Verkehrsanlage<br />

zugewandten Grundstücksseite und einer Linie, die in einem<br />

gleichmäßigen Abstand vom <strong>50</strong> m verläuft.<br />

(4) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung<br />

wird die Fläche (Abs. 2 und 3) vervielfacht mit<br />

a) 0,5 bei Grundstücken, die in einer der baulichen oder gewerblichen<br />

Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden können<br />

(z. B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze, Dauerkleingärten)<br />

b) 0,5 bei Grundstücken, die weder baulich noch gewerblich<br />

genutzt werden können.<br />

c) 1,0 bei Grundstücken mit Kirchengebäuden.<br />

(5) Bei bebauten oder bebaubaren und bei gewerblich genutzten<br />

oder gewerblich nutzbaren Grundstücken wird zu der festgestellten<br />

Grundstücksfläche je Vollgeschoss 25 v. H. der Grundstücksfläche<br />

hinzugezählt.<br />

Als Vollgeschoss gelten alle Geschosse, die nach landesrechtlichen<br />

Vorschriften Vollgeschosse sind (BauO LSA § 2 Abs. 4).<br />

Für Grundstücke ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse<br />

a) bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich<br />

vorhandenen Vollgeschosse. Ist die Zahl der Vollgeschosse<br />

wegen der Besonderheit des Bauwerkes nicht feststellbar, gilt<br />

als Zahl der Vollgeschosse die Höhe des Bauwerkes geteilt<br />

durch 3,5 (wobei bei Bruchzahlen ab 0,45 aufgerundet wird).<br />

b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der Zahl<br />

der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend<br />

vorhandenen Vollgeschosse.<br />

c) bei Grundstücken auf denen keine Bebauung zulässig ist, die<br />

aber gewerblich genutzt werden, wird ein Vollgeschoss zu<br />

Grunde gelegt.<br />

d) Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze<br />

vorhanden sind, wird ein Vollgeschoss zu Grunde gelegt.<br />

§ 7<br />

Beitragssatz<br />

Der Beitragssatz wird aus den jährlichen Investitionsaufwendungen,<br />

abzüglich erhaltener Fördermittel, ermittelt.<br />

§ 8<br />

Beitragspflichtige<br />

(1) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des<br />

Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das<br />

Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist anstelle des<br />

Eigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig. Ist das<br />

Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Art. 233<br />

§ 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch<br />

(EGBGB) in der Fassung vom 21.09.1994 (BGBl. I S. 2494),<br />

zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur erbrechtlichen<br />

Gleichstellung nichtehelicher Kinder (ErbGIeichG) vom 16.12.1997<br />

(BGBl. I S. 2968) belastet, so ist anstelle des Eigentümers der<br />

Inhaber dieses Rechts beitragspflichtig. Mehrere Beitragspflichtige<br />

haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- oder Teileigentum<br />

sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend<br />

ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.<br />

(2) Soweit Beitragspflichtiger der Eigentümer oder Erbbauberechtigte<br />

eines Grundstückes ist und dieser nicht im Grundbuch<br />

- 24 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

eingetragen ist oder sonst die Eigentums- oder Berechtigungslage<br />

ungeklärt ist, so ist derjenige abgabenpflichtig, der im Zeitpunkt<br />

des Entstehens der Beitragsschuld der Besitzer des betroffenen<br />

Grundstückes ist. Bei einer Mehrheit von Besitzern ist jeder<br />

entsprechend der Höhe seines Anteils am Mitbesitz beitragspflichtig.<br />

(3) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als<br />

Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Eigentümers<br />

der Verfügungsberechtigte im Sinne von § 8 Abs. 1 des<br />

Vermögenszuordnungsgesetzes (VZOG) i. d. F. vom 29.03.1994<br />

(BGBl. I S. 709), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur<br />

Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts vom 22.12.1997 (BGBl.<br />

I S. 3224).<br />

§ 9<br />

Entstehung, Veranlagung und Fälligkeit<br />

des Beitragssatzes<br />

(1) Die Beitragsschuld entsteht jeweils mit Ablauf des 31. Dezember<br />

für das abgelaufene Kalenderjahr.<br />

(2) Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides<br />

fällig.<br />

(3) Der Beitragsbescheid enthält mindestens:<br />

1. die Bezeichnung des Beitrages,<br />

2. den Namen des Beitragsschuldners,<br />

3. die Bezeichnung des Grundstückes,<br />

4. den zu zahlenden Betrag,<br />

5. die Berechnung des zu zahlenden Beitrages unter Mitteilung<br />

der beitragsfähigen Kosten des Gemeindeanteils und der<br />

Berechnungsgrundlage nach dieser Satzung,<br />

5. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,<br />

7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem<br />

Grundstück ruht, und<br />

8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.<br />

§ 10<br />

Vorausleistungen<br />

(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde<br />

Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden.<br />

(2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe<br />

für das laufende Jahr bemessen.<br />

§ 11<br />

Auskunftspflicht<br />

Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet; der Gemeinde alle zur Ermittlung<br />

der Beitragsgrundlagen erforderlichen Auskünfte zu erteilen, auf<br />

Verlangen geeignete Unterlagen vorzulegen und jeden Eigentumswechsel,<br />

jede Veränderung der Grundstücksfläche bzw. der Anzahl<br />

der Vollgeschosse sowie jede Nutzungsänderung anzuzeigen.<br />

§ 12<br />

Billigkeitsregelungen<br />

(1) Ansprüche aus dem Beitragsschuldverhältnis können ganz<br />

oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit<br />

eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde<br />

und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.<br />

Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können<br />

sie ganz oder zum Teil erlassen werden.<br />

(2) Die durchschnittliche Grundstücksfläche der Grundstücke, die<br />

nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienen<br />

oder dienen werden beträgt 1.146 m2 .<br />

(3) Ein Grundstück, dessen Fläche über die durchschnittliche<br />

Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 2 hinausgeht (übergroßes<br />

Wohngrundstück), wird bei der Heranziehung nur begrenzt<br />

wie folgt berücksichtigt:<br />

a) bis zur durchschnittlichen Grundstücksfläche mit 100 v. H.<br />

(des Beitragssatzes).<br />

b) die (restliche) Grundstücksfläche die über die durchschnittliche<br />

Grundstücksfläche hinausgeht, nur noch zu <strong>50</strong> v. H. (des<br />

Beitragssatzes).


Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

§ 13<br />

Übergangsregelung<br />

Waren vor Inkrafttreten dieser Satzung für in Abrechnungsgebieten<br />

liegende Grundstücke Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch<br />

oder Beiträge nach § 6 KAG-LSA entstanden, so bleiben<br />

diese Grundstücke bei der Ermittlung des wiederkehrenden<br />

Beitrages für das Abrechnungsgebiet unberücksichtigt und für<br />

wiederkehrende Beiträge so lange beitragsfrei, bis die Gesamtsumme<br />

der wiederkehrenden Beiträge aus den einzelnen Jahresbeiträgen<br />

bei Veranlagung zum wiederkehrenden Beitrag den<br />

Beitrag des entstandenen einmaligen Beitrages überschritten<br />

hätte, längstens jedoch auf die Dauer von 20 Jahren seit Entstehung<br />

des einmaligen Beitrages.<br />

§ 14<br />

Inkrafttreten<br />

Die Satzung tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung wiederkehrender<br />

Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Winkel<br />

vom 20.09.1999, Beschluss-Nr: 05-2/99 außer Kraft.<br />

Winkel, den 26.11.20<strong>07</strong><br />

M. Kamprad<br />

Bürgermeisterin<br />

Gemeinde Wolferstedt<br />

Beschlüsse aus der Sitzung des<br />

Gemeinderates der Gemeinde Wolferstedt<br />

am 15.11.20<strong>07</strong><br />

Beschluss - Nr.: 58-23/<strong>07</strong><br />

Festlegung des Wahltages für die Wahl des Bürgermeisters<br />

Beschlusstext:<br />

01 Die Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Wolferstedt<br />

findet am Sonntag, dem 02.03.2008 in der Zeit von 08.00<br />

bis 18.00 Uhr statt.<br />

02 Bei einer eventuell notwendigen Stichwahl findet diese am<br />

Sonntag, dem 16.03.2008 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr<br />

statt.<br />

Hoehne, Bürgermeister<br />

Beschluss - Nr.: 59-23/<strong>07</strong><br />

Grundsatzbeschluss zum Leitbild der Gemeindegebietsreform im<br />

Land Sachsen-Anhalt<br />

Beschlusstext:<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Wolferstedt beschließt nachfolgendes<br />

Leitbild einer künftigen Zusammenarbeit mit der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Allstedt</strong>:<br />

1. Die Gemeinde Wolferstedt und die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> werden zum<br />

gegenseitigen Vorteil und zur Förderung des Gemeinwohls<br />

die vorhandenen Gemeinsamkeiten weiter stärken und entwickeln.<br />

2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> achtet und sichert die Zielstellung der<br />

Gemeinde, die diese bei Erhalt der Eigenständigkeit verfolgen<br />

würde.<br />

3. Die Gemeinde Wolferstedt erwägt die Eingliederung in die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>.<br />

4. Die Gemeinde Wolferstedt wird aus Vertretern des Rates 3<br />

seiner Mitglieder benennen, die mit Vertretern <strong>Allstedt</strong>s in einer<br />

Arbeitsgruppe einen Vertragsentwurf zur Eingliederung der<br />

Gemeinde Wolferstedt nach <strong>Allstedt</strong> erarbeiten.<br />

- 25 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

5. Der Gemeinderat beschließt die Anhörung der Bürger zur<br />

beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong> am Sonntag, dem<br />

02.03.2008, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr durchzuführen.<br />

Der Stimmzettel soll nachfolgende Frage enthalten:<br />

„Stimmen Sie für eine Eingliederung der Gemeinde Wolferstedt<br />

als räumlich getrennter Ortsteil in die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> in der freiwilligen<br />

Phase unter Einführung einer Ortschaftsverfassung gemäß<br />

§§ 86 ff GO LSA“.<br />

Ja Nein<br />

Hoehne, Bürgermeister<br />

Beschluss - Nr.: 60-23/<strong>07</strong><br />

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde Wolferstedt<br />

Beschlusstext:<br />

01 Der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde<br />

Wolferstedt wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung ist<br />

Bestandteil des Beschlusses.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />

einzuleiten und auszuführen.<br />

Hoehne, Bürgermeister<br />

Beschluss - Nr.: 61-23/<strong>07</strong><br />

Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung<br />

Beschlusstext:<br />

01 Der Gemeinderat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der<br />

Friedhofssatzung der Gemeinde Wolferstedt.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle notwendigen Schritte<br />

auszuführen.<br />

Hoehne, Bürgermeister<br />

Beschluss - Nr.: 62-23/<strong>07</strong><br />

Veräußerung von Gemeindevermögen<br />

Beschlusstext:<br />

Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer noch zu vermessenden<br />

Teilfläche vom Grundstück in der Gemarkung Wolferstedt,<br />

Flur 2, Flurstück 51/1.<br />

Hoehne, Bürgermeister<br />

Gemeinde Wolferstedt Wolferstedt, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Bürgermeister -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gemäß des Beschlusses Nr. 58 - 23/<strong>07</strong> vom 15.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Wolferstedt gebe ich bekannt, dass die<br />

Bürgermeisterwahl<br />

am Sonntag, dem 02. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

und die notwendige Stichwahl<br />

am Sonntag, dem 16. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

stattfindet.<br />

Hoehne, Bürgermeister<br />

Gemeinde Wolferstedt Wolferstedt, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Bürgermeister -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Gemäß des Beschlusses Nr. 59 - 23/<strong>07</strong> vom 15.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />

der Gemeinde Wolferstedt gebe ich bekannt, dass die<br />

Bürgeranhörung zur beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong><br />

am Sonntag, dem 2. März 2008<br />

in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />

stattfindet.<br />

Hoehne, Bürgermeister


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Gemeinde Wolferstedt Wolferstedt, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />

- Der Wahlleiter -<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Stellenausschreibung<br />

In der Gemeinde Wolferstedt ist die Stelle<br />

des ehrenamtlichen Bürgermeisters zum 01.<strong>07</strong>.2008<br />

neu zu besetzen.<br />

Der Bürgermeister wird am 02.03.2008 von den wahlberechtigten<br />

Bürgern der Gemeinde Wolferstedt für die Dauer von sieben<br />

Jahren direkt gewählt und als Ehrenbeamter auf Zeit in das Beamtenverhältnis<br />

berufen.<br />

Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.<br />

Fällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen<br />

Stimmen, findet am 16.03.2008 unter den beiden Bewerbern<br />

mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt.<br />

Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende<br />

Los.<br />

Zum Bürgermeister wählbar ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels<br />

116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten<br />

der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten,<br />

dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung<br />

im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung<br />

eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge<br />

Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />

öffentlicher Ämter verloren und am Wahltag das 18. Lebensjahr<br />

vollendet haben.<br />

In der Bewerbung müssen enthalten sein<br />

Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Hauptwohnung.<br />

Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt am 13.12.20<strong>07</strong><br />

und endet am 04.02.2008, 18.00 Uhr.<br />

Die Bewerbungen sind einzureichen bei:<br />

Wahlleiter der Gemeinde Wolferstedt<br />

über VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />

Forststraße 9<br />

06542 <strong>Allstedt</strong><br />

unter dem Kennwort: Bürgermeisterwahl!<br />

Kögel, Wahlleiter<br />

Hinweis: Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss<br />

von mindestens ein von Hundert der Wahlberechtigten, jedoch<br />

nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, des Wahlgebietes persönlich<br />

und handschriftlich unterzeichnet sein. Für Bewerber, die<br />

einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des<br />

§ 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG entsprechend, wenn für den Bewerber<br />

eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24<br />

des KWG abgegeben wurde.<br />

Gemeinde Wolferstedt<br />

Beschluss Nr. 61-23/<strong>07</strong><br />

Amt: Allgemeine Verwaltung<br />

Bearbeiter: Kögel<br />

Öffentlich Ja<br />

Vorlagen-Nr.: IV/880<br />

erstellt am: 14.11.20<strong>07</strong><br />

Beschlussgegenstand<br />

Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung<br />

Beratungsfolge Gemeinderat Wolferstedt<br />

Sitzungstermin 15.11.20<strong>07</strong><br />

TOP 8.4.<br />

Öffentlich Ja<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Ja-Stimmen 9<br />

Nein-Stimmen 0<br />

Enthaltungen 0<br />

- 26 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Gesetzliche Grundlage:<br />

Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom<br />

05.10.1993 in der zurzeit gültigen Fassung.<br />

Beschlusstext:<br />

Der Gemeinderat beschließt:<br />

01 Der Gemeinderat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der<br />

Friedhofssatzung der Gemeinde Wolferstedt.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle notwendigen Schritte<br />

auszuführen.<br />

Sachverhalt/Begründung:<br />

Die Herabsetzung der Ruhezeit von 30 Jahren auf 25 Jahre trägt<br />

insbesondere der Problematik Rechnung, dass in zunehmendem<br />

Maße den Nutzungsrechten und -pflichten nicht mehr nachgekommen<br />

werden kann.<br />

Vor allem bei älteren und alleinstehenden Nutzungsberechtigten<br />

ist die Unterhaltung der Grabstätten teilweise mit erheblichen<br />

Schwierigkeiten behaftet.<br />

Das Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt schreibt im<br />

§ 22 Abs. 2 eine Mindestruhezeit bei Kindern von 10 Jahren und<br />

im Übrigen von 15 Jahren vor.<br />

Ein weiterer Aspekt, über die Ruhezeit zu befinden, ist der Tatsache<br />

geschuldet, dass Anfang des kommenden Jahres die<br />

Gemeinde sowohl die Gebührenkalkulation als auch die Gebührensatzung<br />

neu zu beschließen hat. Dabei spielt die Ruhezeit bei<br />

der Ermittlung der Gebühren für den Erwerb von Grabstätten eine<br />

maßgebliche Rolle.<br />

Hoehne<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Wolferstedt<br />

1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung<br />

der Gemeinde Wolferstedt<br />

Aufgrund der §§ 6, 8 Satz 1 Nr. 1, 44 der Gemeindeordnung für<br />

das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBI.<br />

LSA Nr. 43/93 S. 568) zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz<br />

zur Änderung der Gemeindeordnung vom <strong>07</strong>.11.20<strong>07</strong> (GVBI. LSA<br />

Nr. 27 S. 352) und den Vorschriften des Bestattungsgesetzes über<br />

das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt<br />

(Bestattungsgesetz) vom 05. Februar 2002 hat der<br />

Gemeinderat der Gemeinde Wolferstedt in seiner Sitzung am<br />

15.11.20<strong>07</strong> folgende Änderung der Friedhofsatzung beschlossen.<br />

(1) § 10 - Ruhefrist - erhält folgende neue Fassung:<br />

Die Ruhefrist für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre.<br />

(2) Inkrafttreten<br />

Die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung tritt zum<br />

01.01.2008 in Kraft.<br />

Wolferstedt, den 15.11.20<strong>07</strong><br />

Hoehne<br />

Bürgermeister


Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Ausfertigung der Satzung:<br />

Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Wolferstedt<br />

am 15.11.20<strong>07</strong> beschlossene Satzung zur Änderung der<br />

Friedhofssatzung wird hiermit ausgefertigt.<br />

Wolferstedt, den 28.11.20<strong>07</strong><br />

Hoehne<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung der Satzung:<br />

Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Wolferstedt<br />

am 15.11.20<strong>07</strong> beschlossene Satzung zur Änderung der<br />

Friedhofssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Wolferstedt, den 04.12.20<strong>07</strong><br />

Hoehne<br />

Bürgermeister<br />

Geschäftserfolg.<br />

Mit einer Anzeige in ihren Heimat- und<br />

Bürgerzeitungen erreichen sie ihre Region.<br />

IMPRESSUM<br />

Amtsblatt der VGem <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Monatsblatt<br />

mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung<br />

Die Bürgerzeitung erscheint monatlich.<br />

- VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG<br />

04916 Herzberg, An den Steinenden 10<br />

Telefon: (0 35 35) 48 9 - 0, Telefax: (0 35 35) 48 91 15,<br />

Telefax-Redaktion: (0 35 35) 48 91 55<br />

- Geschäftsführer: Marco Müller<br />

- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Die Verwaltungsamtsleiterin Frau Blume<br />

- Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG,<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller<br />

- Anzeigenannahme/Beilagen:<br />

Herr Hans-Joachim Liske, Fabrikstraße 12c, 06542 <strong>Allstedt</strong>,<br />

Telefon: 034652/10399<br />

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.<br />

Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder<br />

anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar<br />

gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz,<br />

sind ausdrücklich ausgeschlossen.<br />

www.wittich.de<br />

- 27 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Aus dem Verwaltungsamt<br />

Trinkwasserzweckverband „Südharz“<br />

Sangerhausen<br />

Der Trinkwasserzweckverband „Südharz“ hat für gärtnerische<br />

Nutzung ein Grundstück zu verpachten<br />

Ortslage Wallhausen<br />

Unter dem Rasenweg<br />

Größe ca. 1200 m 2<br />

Anfragen nur schriftlich an den Trinkwasserzweckverband „Südharz“,<br />

Lengefelder Straße 2, 06526 Sangerhausen.<br />

Veröffentlichung Beschlüsse zur<br />

11. Ausschusssitzung und 38. Verbandsversammlung<br />

des Trinkwasserzweckverbandes<br />

„Südharz“<br />

Hinweis!<br />

Die Beschlüsse der 11. Ausschusssitzung am 19.11.20<strong>07</strong> sowie<br />

zur 38. Verbandsversammlung am 22.11.20<strong>07</strong> des Trinkwasserzweckverbandes<br />

„Südharz“ werden in den „Sangerhäuser Nachrichten,<br />

Ausgabe vom 14.12.20<strong>07</strong> veröffentlicht.<br />

Bekanntmachung des Trinkwasserzweckverbandes<br />

„Südharz“<br />

Schließtag am 14.12.20<strong>07</strong>/Änderung der Anschrift<br />

Aufgrund technischer Umstellungen ist der Trinkwasserzweckverband<br />

„Südharz“<br />

am Freitag, dem 14.12.20<strong>07</strong><br />

nur über die bekannten Rufnummern zu erreichen.<br />

Ab dem 17.12.20<strong>07</strong> erreichen Sie den Trinkwasserzweckverband<br />

„Südharz“ zukünftig unter folgender Anschrift:<br />

Trinkwasserzweckverband „Südharz“<br />

Am Brühl 7, 06526 Sangerhausen<br />

Tel.: 0 34 64/2 77 19 -0, Fax: 0 34 64/2 77 19 -1 <strong>50</strong><br />

Wir bitten die Bürger um Verständnis.<br />

Ihr Trinkwasserzweckverband „Südharz“<br />

Der Abwasserzweckverband „Südharz“ informiert<br />

über folgende Veröffentlichung im Amtsblatt<br />

„Sangerhäuser Nachrichten“ Nr. 35<br />

Ausschusssitzung des Abwasserzweckverbandes<br />

„Südharz“<br />

1. Beschluss des Positionspapiers zum<br />

Zusammenschluss der Verbände -<br />

Beschluss-Nr.: 1-6/<strong>07</strong><br />

2. Einladung zur 7. Sitzung des beschließenden Ausschusses<br />

des Abwasserzweckverbandes „Südharz“<br />

Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Südharz“<br />

1. Beschluss zur Geldausgabe (Ankauf Fahrzeuge) - Beschluss-<br />

Nr.: 1-36/<strong>07</strong><br />

2. Beschluss zur Planungsentscheidung Beitragsgebiet 3 -<br />

Beschluss-Nr.: 3-36/<strong>07</strong><br />

3. Beschluss zur Kostenbeteiligung am ERP-Programm -<br />

Beschluss-Nr.: 4-36/<strong>07</strong><br />

4. Beschluss zur 6. Änderung der Verbandssatzung - Beschluss-<br />

Nr.: 5-36/<strong>07</strong><br />

5. Einladung zur 37. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes<br />

„Südharz“


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn - 28 -<br />

Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Besichtigung der Trinkwasseraufbereitungsanlage<br />

Breitenstein am 06.11.20<strong>07</strong><br />

Oberbürgermeister Fritz-Dieter Kupfernagel, ehrenamtlicher Verbandsgeschäftsführer<br />

des Trinkwasserzweckverbandes „Südharz“,<br />

besichtigte zusammen mit einigen Verbandsausschussmitgliedern<br />

am 06.11.20<strong>07</strong> die kürzlich in Betrieb genommene<br />

Ultrafiltrationsanlage für die Trinkwasseraufbereitung in Breitenstein.<br />

Diese wurde aufgrund der nicht ausreichenden Trinkwasserqualität<br />

in Breitenstein notwendig.<br />

Im Juni 1997 wurde durch den Verband die Aufgabe der Trinkwasserversorgung<br />

von Breitenstein übernommen. Das Bachwasser<br />

wurde damals durch einen provisorischen Kiesfilter filtriert<br />

und in das Trinkwassernetz eingespeist. Der Trinkwasserzweckverband<br />

„Südharz“ hat den Kiesfilter im Außenbereich verbessert<br />

und damit erstmals Inhaltsstoffe wie Eisen und Mangan<br />

entfernt. Das Wasser entsprach jedoch weiterhin nicht der Trinkwasserverordnung,<br />

da die Trübung außerhalb der Grenzwerte lag.<br />

Die organische Fracht machte eine starke Chlorung erforderlich,<br />

um den mikrobiologischen Anforderungen zu entsprechen. Die<br />

Versorgung mit Trinkwasser war aus diesem Grunde immer eine<br />

Gratwanderung.<br />

Da die Wasserqualität über die Jahre nicht den Erfordernissen<br />

entsprach wurde der Trinkwasserzweckverband „Südharz“ seitens<br />

der Gesundheitsbehörde verpflichtet, das Wasser entsprechend<br />

aufzubereiten. Zur planerischen Unterstützung hat sich der<br />

Verband an das „Technologiezentrum Wasser“ in Karlsruhe<br />

gewandt. In Zusammenarbeit mit Frau Dr. Lipp, Mitarbeiterin des<br />

Technologiezentrums, wurde eine Ultrafiltrationsanlage als Lösung<br />

vorgeschlagen und ausgeschrieben.<br />

Als Fertigstellungstermin für die Aufbereitungsanlage war der<br />

31.08.<strong>07</strong> angesetzt, welcher auch eingehalten wurde. Seitdem<br />

befindet sich die Anlage im Betrieb. Die Um- und Einbaukosten<br />

beliefen sich auf ca. 70.000,- €, bei einer zu versorgenden Einwohnerzahl<br />

von 499 ein immenses finanzielles Aufkommen.<br />

Die Aufbereitungsanlage liefert Wasser weit unterhalb des Trübungs-Grenzwertes<br />

und erfüllt bisher alle Erwartungen. Es ist<br />

geplant eine ähnliche Aufbereitungsanlage für die Bachwasserfassung<br />

Hayn/Schwenda und die Quellfassung Blankenheim zu<br />

bauen. Auch hier unterliegt das Oberflächenwasser sehr stark<br />

den Witterungseinflüssen und entspricht hin und wieder nicht den<br />

Anforderungen.<br />

Der Vorstand der Jägerschaft Sangerhausen<br />

e. V. wünscht allen seinen<br />

Mitgliedern nebst Familien ein frohes<br />

Weihnachtsfest, einen gesunden Jahreswechsel,<br />

sowie ein kräftiges Weidmannsheil<br />

für das Jagdjahr 2008.<br />

Verliebt, verlobt, verheiratet.<br />

Teilen Sie Ihren Freunden, Nachbarn und<br />

Mitmenschen Freud und Leid mit.<br />

Geburt, Taufe, Hochzeit, Geburtstage –<br />

eine Familienanzeige im lokalen<br />

Amtsblatt ist genau das Richtige.<br />

www.wittich.de<br />

<strong>Allstedt</strong><br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />

Ganz persönlich - aber auch im Namen des <strong>Stadt</strong>rates<br />

- wünsche ich Ihnen allen<br />

ein recht frohes und besinnliches Weihnachtsfest<br />

sowie<br />

für das neue Jahr 2008 alles erdenklich GUTE,<br />

vor allen Dingen aber Gesundheit und persönliches<br />

Wohlergehen in der Familie.<br />

Mögen alle Ihre Wünsche in Erfüllung gehen.<br />

Ich verbinde meine guten Wünsche mit dem Dank für<br />

Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken bei der Lösung unserer<br />

kommunalen Aufgaben, ohne dem die weitere Entwicklung<br />

unserer <strong>Stadt</strong> nicht möglich ist.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Jürgen Richter<br />

Bürgermeister<br />

Aus dem Rathaus berichtet<br />

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die AWG ernsthaft gegen das<br />

Hornfeld zieht, nur weil das Hornfeld eine neue Straßenanbindung<br />

an die Landesstraße hat.<br />

Da muss ich wirklich schlichten, da für diesen Wegebau das Amt<br />

für Flurneuordnung sich verantwortlich zeigt und nicht zulasten<br />

der <strong>Stadt</strong> geht. Haben einige Bürger wirklich gedacht wir machen<br />

Straßenbau nach Gießkannenart? Ich hoffe und wünsche, wenn<br />

Sie diese Zeilen lesen, liebe AWG-Mitglieder, dass wir auf Kosten<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> auch ein weiteres Teilstück in Ihrem Wohnbereich<br />

repariert haben. Davon habe ich immer gesprochen, nun<br />

muss das Wetter aber auch noch mitspielen.<br />

Wenn ja, dann ist es eben ein kleines Weihnachtsgeschenk.<br />

Im Sommer um die Wette gelaufen und 540 € kassiert. Im Winter<br />

um die Meisterschaft gesungen <strong>50</strong>0 € in die Kasse - all das<br />

für einen guten Zweck. Das Geld für den Lauf zum Lindenmarkt<br />

haben wir für einen neuen Server im Computerkabinett der Grundschule<br />

investiert. Das Sternenstundengeld werden wir für die<br />

Orgelreparatur verwenden. Und wenn Sie am Telefonruf mitmachen,<br />

kann es noch 1000 € mehr werden. Bitte verfolgen Sie dazu<br />

MDR und die Presse. All denen die uns geholfen haben, gebührt<br />

mein herzlicher Dank. Ich fand, wir waren eine tolle Einheit.<br />

Einheit - Einheitsgemeinde, auch das betrifft uns in Größenordnung.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat hat einen richtungweisenden Beschluss<br />

gefasst, über das Wohl der <strong>Stadt</strong> hinaus. Ich weiß, dass einige<br />

Gemeinden in unserer Verwaltungsgemeinschaft sich auch schon<br />

akribisch mit dem Thema befassen. Es gibt auch sicherlich hier<br />

und da Befindlichkeiten, die wir im gegenseitigen Vertrauen und<br />

Nutzen ausdiskutieren können und müssen.<br />

Die freiwillige Phase ist dafür geschaffen. Nutzen wir Sie, damit wir<br />

uns im Großkreis Mansfeld-Südharz und zwischen den Mittelzentren<br />

Sangerhausen und Eisleben als feste Gemeinde wiederfinden.<br />

Ich bin dafür!<br />

Der Haushalt für 2008 ist zu beschließen, am 17.12.<strong>07</strong>. Wir haben<br />

dabei großes Gewicht auf die Baumaßnahme Markt/Erdmannstraße<br />

gelegt. Im Moment geht es sowohl im Verwaltungshaushalt<br />

und im Vermögenshaushalt mit einer positiven Bilanz in das<br />

neue Jahr. Der <strong>Stadt</strong>rat und auch ich sind sich einig, wenn wir<br />

finanziell noch was drauflegen können, dann mit einem Nachtragshaushalt.<br />

Na wer sagt’s denn: Frohe Weihnacht!<br />

Ihr Bürgermeister<br />

J. Richter


Nr. 12/20<strong>07</strong> - 29 -<br />

<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Wir wünschen allen Jubilaren<br />

und Jubilarinnen von <strong>Allstedt</strong><br />

alles Gute zum Geburtstag<br />

und persönliches Wohlergehen.<br />

am 13.12. Frau Gertrud Kurch zum 87. Geburtstag<br />

am 14.12. Frau Marta Kerl zum 84. Geburtstag<br />

am 14.12. Frau Marianne Kollomasnick zum 73. Geburtstag<br />

am 14.12. Frau Gerda Stahl zum 84. Geburtstag<br />

am 15.12. Frau Marta Deutschmann zum 81. Geburtstag<br />

am 15.12. Herrn Hans Ehrt zum 84. Geburtstag<br />

am 16.12. Frau Adelheid Schlenzka zum 87. Geburtstag<br />

am 17.12. Frau Martha Breier zum 79. Geburtstag<br />

am 17.12. Frau Gerda Schlennstedt zum 72. Geburtstag<br />

am 18.12. Frau Erika Hohmann zum 81. Geburtstag<br />

am 18.12. Frau Ruth Mucha zum 78. Geburtstag<br />

am 19.12. Frau Lucie Wagner zum 83. Geburtstag<br />

am 21.12. Herrn Horst Norgel zum 76. Geburtstag<br />

am 22.12. Herrn Friedrich Goldschmidt zum 73. Geburtstag<br />

am 22.12. Herrn Erich Reinke zum 75. Geburtstag<br />

am 24.12. Herrn Rudolf Lichner zum 71. Geburtstag<br />

am 25.12. Herrn Kurt Trillhase zum 76. Geburtstag<br />

am 26.12. Herrn Klaus Stahr zum 76. Geburtstag<br />

am 27.12. Herrn Helmut Füchsel zum 77. Geburtstag<br />

am 27.12. Frau Ursula Gallus zum 80. Geburtstag<br />

am 27.12. Frau Christel Wäldchen zum 71. Geburtstag<br />

am 28.12. Herrn Klaus Loel zum 70. Geburtstag<br />

am 29.12. Herrn Karl Heinz Läufer zum 72. Geburtstag<br />

am 30.12. Herrn Dieter Hagel zum 72. Geburtstag<br />

am 30.12. Frau Käthe Orlowski zum 75. Geburtstag<br />

am 30.12. Frau Inge Wagner zum 74. Geburtstag<br />

am 31.12. Frau Liesa Pickardt zum 79. Geburtstag<br />

am 01.01. Herrn Karl Reimann zum 80. Geburtstag<br />

am 02.01. Herrn Kurt Gärtner zum 74. Geburtstag<br />

am 02.01. Herrn Siegfried Gille zum 87. Geburtstag<br />

am 03.01. Herrn Herbert Stolle zum 76. Geburtstag<br />

am 03.01. Herrn Herbert Wagner zum 74. Geburtstag<br />

am 04.01. Frau Helene Wagner zum 82. Geburtstag<br />

am 06.01. Herrn Gerhard Link zum 74. Geburtstag<br />

am 06.01. Frau Gertrud Queisser zum 77. Geburtstag<br />

am 06.01. Frau Irma Wagner zum 83. Geburtstag<br />

am 08.01. Frau Ruth Gehnen zum 72. Geburtstag<br />

RES Recycling und Entsorgungsservice<br />

Sangerhausen informiert<br />

Entsorgung „gelber Sack“ jeweils Montag/14-täglich an<br />

„ungeraden Wochen“<br />

Abfuhr 17.12., 31.12.<br />

Am Entsorgungstag ist der „gelbe Sack“ bis 6.00 Uhr vor dem<br />

Haus bzw. am Stellplatz der Müllentsorgungstonnen abzustellen.<br />

Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Mittwoch<br />

Abfuhr 14-täglich 12.12., 28.12.<br />

Abfuhr 4-wöchentlich 12.12.<br />

Abfuhr 6-wöchentlich 28.12.<br />

Abfuhr 8-wöchentlich 14.11.<br />

Abfuhr der Bio-Tonne jeweils Dienstag/14-täglich an „geraden<br />

Wochen“<br />

Abfuhr 29.12.<br />

In die Bio-Tonne gehören nur kompostierbare Abfälle.<br />

Auf keinen Fall:<br />

Beutel aus Plaste, Kronkorken, Flaschen und Tetrapacks. Benutzen<br />

Sie das Bio-Vorsortier-Gefäß.<br />

Sollte doch in Plastbeuteln gesammelt werden, sind diese in der<br />

Bio-Tonne zu entleeren.<br />

In die Bio-Tonne gehören auch kein Straßenkehricht und kein<br />

Laub von an der Straße stehenden Bäumen.<br />

Bibliothek <strong>Allstedt</strong><br />

Die Bibliothek in <strong>Allstedt</strong> befindet sich in den Räumlichkeiten des<br />

ehemaligen Schreib- und Spielwarenladens Markt 18. Öffnungszeiten<br />

Mittwoch 11.00 - 14.00 Uhr<br />

Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />

Der Wochenmarkt entfällt am Montag, dem 17. Dezember 20<strong>07</strong>.<br />

Burg- und Schlossmuseum <strong>Allstedt</strong><br />

Internet-Adresse: www.schloss-allstedt.de<br />

www.schloss-allstedt.com<br />

E-Mail-Adresse: schloss@allstedt.info<br />

Tel.: 03 46 52/5 19 Museum<br />

Fax 03 46 52/6 77 54 Museum<br />

Tel. 03 46 52/67 04 18 Info und Museumsshop<br />

Öffnungszeiten:<br />

Dienstag - Freitag 10.00 - 16.30 Uhr<br />

Sa./So. 13.00 - 17.00 Uhr<br />

Montag Ruhetag<br />

Führungen nach vorheriger Vereinbarung<br />

Folgende museale Bereiche und Ausstellungen können<br />

besichtigt werden:<br />

- spätgotische Burgküche mit Großkamin<br />

- Burg & Schloss <strong>Allstedt</strong> - Baugeschichte und Denkmalpflege<br />

- J. W. von Goethe und seine <strong>Allstedt</strong>er Besuche<br />

- Barocke Wohnräume mit schönen Stuckdecken<br />

- Eisenkunstgussausstellung aus Mägdesprung/Harz<br />

- <strong>Allstedt</strong>-Siedlung-Pfalz-<strong>Stadt</strong> - kurzer geschichtlicher Überblick<br />

- Thomas-Müntzer-Ausstellung mit Schlosskapelle<br />

- Sonderausstellung „Das Geheimnis der Wünschelrute“ in der<br />

Galerie<br />

Weitere Angebote:<br />

Kinderresidenz<br />

- Märchenreisen, Kindergeburtstage und Schulprojekttage zum<br />

Thema „Erlebnis Burg“<br />

- Eigener Kostümfundus<br />

Kontakt: Heike Baberowski, Tel. 0 34 64/57 96 96<br />

Schlosscafé<br />

Öffnungszeiten:<br />

- Dienstag bis Sonntag 11.00 - 18.00 Uhr<br />

- Montag Ruhetag<br />

Kontakt: Renate Becke (Hexe Tilly), Tel. 03 46 52/6 77 53<br />

MDR - Sternstunden im Rahmen des<br />

3. Adventsmarktes auf Burg & Schloss <strong>Allstedt</strong><br />

Weihnachtschor 20<strong>07</strong> wird ermittelt!<br />

Am 01.12.20<strong>07</strong> kamen schätzungsweise 800 - 1000 Besucher in


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

die schöne Kulisse unseres <strong>Allstedt</strong>er Kernburghofes, um die<br />

MDR-Sternstunden im Rahmen des 3. Adventsmarktes auf Burg<br />

& Schloss <strong>Allstedt</strong> mitzuerleben.<br />

Die Stimmung war riesig, als um 18.00 Uhr Stargast Ute Freudenberg<br />

die MDR-Showbühne betrat. Bei ihrem Superhit „Jugendliebe“<br />

stimmte der ganze Burghof in den Refrain mit ein, es war<br />

faszinierend. Bürgermeister Jürgen Richter und Museumsleiter<br />

Rainer Böge dankten der kleinen Frau mit der großen Stimme im<br />

Namen des zahlreichen Publikums aus dem gesamten Mansfeld-<br />

Südharz-Kreis. Auch Landrat Dirk Schatz war mit seiner Frau noch<br />

kurzfristig nach <strong>Allstedt</strong> gekommen, um die Sternstunden zu erleben.<br />

Dann kam Chorleiter - Legende Gotthilf Fischer auf die Bühne,<br />

um mit dem zahlreichen Publikum das bekannte Weihnachtslied<br />

„Alle Jahre wieder“ zu singen, das erst kurz vorher ausgelost worden<br />

war. Nach kurzem Probesingen wurde das Lied um 19.00 Uhr<br />

live bei „SACHSEN-ANHALT HEUTE“ den Fernsehzuschauern<br />

präsentiert. Unser schöner Kernburghof bot mit dem begeisternd<br />

singenden Publikum dafür eine wunderbare Kulisse. Im Anschluss<br />

an die Live-Übertragung sang Gotthilf Fischer mit dem zahlreichen<br />

Publikum noch eine Reihe bekannter Heimat- und Volkslieder,<br />

bevor er unter stürmischem Beifall die Bühne verlassen konnte.<br />

Wie geht es nun weiter?<br />

Ob letztlich <strong>Allstedt</strong> oder die vom MDR an den folgenden Adventssamstagen<br />

besuchten Städte Quedlinburg, Gardelegen oder Annaburg<br />

sich mit dem Titel „Weihnachtschor 20<strong>07</strong>“ schmücken darf,<br />

entscheiden die MDR-Hörer und Zuschauer!<br />

Das Ergebnis wird am 23. Dezember ab 19.00 Uhr in der SACH-<br />

SEN-ANHALT HEUTE live Sendung aus dem MDR- Landesfunkhaus<br />

in Magdeburg sowie zeitgleich auf MDR 1 RADIO SACH-<br />

SEN-ANHALT verkündet.<br />

(SACHSEN-ANHALT HEUTE - täglich 19.00 bis 19.30 Uhr im MDR<br />

FERNSEHEN über Kabel und DVB-T sowie per Digital- Reciver<br />

auch via Satellit;<br />

MDR 1 RADIO SACHSEN-ANHALT - im Südharz auf 94,6 MHz.)<br />

Und so können Sie Ihre Stimme für <strong>Allstedt</strong> vom 11.<br />

Dezember, 20.00 Uhr, bis zum 23. Dezember 19.00 Uhr bei<br />

den MDR-Sternstunden abgeben: Telefon 01 37/40 13 71<br />

(14 Cent/min aus dem Festnetz)<br />

Wichtig ist die letzte Ziffer 1, denn diese zählt die Stimme für <strong>Allstedt</strong>.<br />

oder per Internet: www.mdr.de/sternstunden<br />

Unterstützen Sie <strong>Allstedt</strong> und damit unsere Region mit Ihrer Stimme,<br />

denn dem Siegerort winkt Geld für einen guten Zweck!<br />

Allen emsigen Helfern, Mitwirkenden und Organisatoren des 3.<br />

Adventsmarktes auf Burg & Schloss <strong>Allstedt</strong> sei auf diesem Wege<br />

nochmals herzlich gedankt! Ohne finanzielle Mittel und ohne die<br />

Kassierung von Eintrittsgeld wurde in historischer Kulisse wiederum<br />

ein schöner vorweihnachtlicher Markt organisiert, der für<br />

die Zukunft noch weiter ausbaufähig ist.<br />

Ein herzliches Dankeschön gilt neben den auswärtigen Mitwirkenden<br />

u. a. dem Verband Deutscher Schwarzpulverkanoniere<br />

und dessen Vorsitzenden Volker Grabow, dem Verein „Müntzers<br />

Erben“, dem Förderkreis <strong>Allstedt</strong> e. V. und dem Grafik- und Fotostudio<br />

ReckART sowie dem Team der Gebrauchtbücherstube im<br />

Vorschloss, dem Landwirtschaftsbetrieb Helmut Lohöfener für<br />

die gewährte Unterstützung, dem Brauchtumsverein <strong>Allstedt</strong>er<br />

Trotteldatschen e. V., Andrea Siegmann, dem Team der Bäckerei<br />

Richter <strong>Allstedt</strong>, Familie Frank Tambach, dem Floristikgeschäft<br />

Simone Kosiol, Fam. Nauendorf- Keramikmanufaktur Mönchpfiffel,<br />

Herrn Horst Launert, Herrn Joachim Hagel, der Kinderresidenz<br />

mit Heike Baberowski, dem Museumsshop mit Sonja Becker<br />

für Organisation und Vorbereitung, dem Team des Schlosscafés um<br />

Kräuterhexe Tilly, Diana Haufe, dem Weihnachtsmann und dem<br />

Nicolaus, Herrn Fries von der Bauverwaltung und den <strong>Allstedt</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>arbeitern, Hans Tetzel, Bürgermeister Jürgen Richter sowie<br />

nicht zuletzt den fleißigen 1-Euro-Job Mitarbeitern des Schloss-<br />

Außenbereiches sowie den zeitweiligen Mitarbeitern und ehrenamtlichen<br />

Helfern im Schlossmuseum <strong>Allstedt</strong>.<br />

- 30 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Gemeinsam mit den Einwohnern der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn freuen wir uns bereits jetzt auf das nächste<br />

Jahr, wenn es wiederum gilt, einen stimmungsvollen Advent im<br />

Schloss für Sie zu organisieren!<br />

Adventskonzert in der Schlosskapelle<br />

Das diesjährige Adventskonzert mit dem Kammerchor des<br />

Geschwister-Scholl-Gymnasiums Sangerhausen unter Leitung<br />

von Jürgen Marx findet am 09.12. um 16.00 Uhr in der Schlosskapelle<br />

statt.<br />

Im ersten Teil erklingen anspruchsvolle Chorsätze aus unterschiedlichen<br />

Jahrhunderten, u. a. Madrigale, Volkslieder und Spirituals.<br />

Im zweiten Teil möchte der Chor seine Zuhörer am zweiten Advent<br />

in eine vorweihnachtliche Stimmung versetzen. Neben vielen deutschen<br />

Weihnachtsliedern werden auch besinnliche und temperamentvolle<br />

Weisen anderer Völker zu hören sein.<br />

Weihnachtskonzert am 26. Dezember<br />

Traditionell am zweiten Weihnachtstag um 16.00 Uhr findet in der<br />

Schlosskapelle das Weihnachtskonzert mit Götz Schneegaß und<br />

Freunden statt. Ein kultureller Höhepunkt, auf den sich viele schon<br />

freuen.<br />

Nach dem Auftakt aus „Die Jahreszeiten“ von Antonio Vivaldi<br />

erklingen u. a. Melodien von Mozart, Bach, Tschaikowski, Franck<br />

und Reger sowie einige deutsche Volkslieder.<br />

Den Abschluss bildet wie immer das gemeinsame Weihnachtsliedersingen.<br />

Die Mischung aus festlicher Musik, bekannten Weihnachtsliedern<br />

und weihnachtlichen Geschichten und Gedichten macht den Reiz<br />

dieser Veranstaltung aus.<br />

Die Aufführenden sind Götz Schneegaß, Bariton und Moderation;<br />

Diana Kirchner, Sopran; Petra Meseck, Klavier; Jens Schneegaß,<br />

Fagott und Alexander Karadschow, Violine.<br />

Kartenvorbestellungen werden unter Tel. 03 46 52/5 19 (Museum)<br />

bzw. 03 46 52/67 04 18 (Museumsshop) entgegen genommen.<br />

Am Ende des alten Jahres möchte ich mich auf diesem Wege bei<br />

allen zeitweiligen und ehrenamtlichen Mitarbeitern und Helfern<br />

des Schlossmuseums, unseren das Schloss-Umfeld betreuenden<br />

1-Euro-Job-Arbeitern sowie den privaten Gewerbetreibenden<br />

im Schloss für ihre gute Arbeit ganz herzlich bedanken. Mein<br />

Dank gilt darüber hinaus dem Vorstand und den Mitgliedern des<br />

Schlossbeleuchtungs- und Fördervereins <strong>Allstedt</strong> e. V. für ihr Engagement<br />

zum Wohle unseres <strong>Allstedt</strong>er Schlosses sowie Bürgermeister<br />

Jürgen Richter und Verwaltungsamtsleiterin Andrea Milde<br />

und deren Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit.<br />

Ihnen allen und den Lesern des Amtsblattes ein frohes Weihnachtsfest<br />

und ein glückliches neues Jahr 2008!<br />

Ihr<br />

Rainer Böge<br />

Leiter Burg- und Schlossmuseum <strong>Allstedt</strong><br />

Museums-Öffnungszeiten an den Weihnachtsfeiertagen<br />

und zum Jahreswechsel:<br />

24. Dezember (Heiligabend) - geschlossen<br />

25. Dezember (erster Weihnachtsfeiertag) - geschlossen<br />

26. Dezember<br />

(zweiter Weihnachtsfeiertag) -13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet<br />

16.00 Uhr Weihnachtskonzert<br />

27./28.Dez. - 10.00 bis 16.30 Uhr geöffnet<br />

29. /30. Dez. - 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet<br />

31. Dezember (Silvester) - geschlossen<br />

1. Januar (Neujahr) - 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet<br />

Anschließend gelten die Winteröffnungszeiten wie folgt:<br />

Di. - Fr. 10.00 bis 16.30 Uhr<br />

Sa./So. 13.00 bis 17.00 Uhr<br />

Mo. Ruhetag


Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Burg & Schloss <strong>Allstedt</strong><br />

Internet-Adresse: www.schloss-allstedt.de<br />

E-Mail-Adresse: schloss@allstedt.info<br />

Tel.: 03 46 52/5 19 Museumsleitung<br />

03 46 52/67 04 18 Info und Museumsshop<br />

Fax: 03 46 52/6 77 54<br />

Der Büchermarkt im Vorschloss<br />

ist Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und<br />

Sonntag von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.<br />

Achtung! Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag<br />

(25. und 26. Dezember 20<strong>07</strong>) bleibt der<br />

Büchermarkt geschlossen.<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Ev.-Luth. Pfarramt <strong>Allstedt</strong><br />

Pfarrer Joachim Breithaupt,<br />

Kirchplatz 5, in <strong>Allstedt</strong><br />

Tel.-Nr. <strong>50</strong>1; Fax-Nr. 687<br />

Gottesdienst: sonntags 9:30 Uhr<br />

Regelmäßige Kreise in der Winterkirche<br />

Chorprobe montags, 20:00 Uhr<br />

Gospelchorprobe montags, 18:30 Uhr<br />

Konfirmanden I montags, 17:15 Uhr<br />

Konfirmanden II dienstags, 16:30 Uhr<br />

Kinderkirche, Klasse 1 - 3 donnerstags, 14:45 Uhr<br />

Kinderchor donnerstags, 15:45 Uhr<br />

Flötenkreis donnerstags, 16:30 Uhr<br />

Regelmäßige Kreise im Pfarrhaus<br />

Bibelhauskreis dienstags, 18:30 Uhr<br />

Gitarrenkreis freitags, 14:30 Uhr<br />

Indiaca-Trainingsgruppe freitags, 16:30 Uhr<br />

Turnhalle der Grundschule<br />

Das weihnachtliche Schulfest<br />

Weihnachtsduft und Sternenglanz - unter diesem Motto stand<br />

unser diesjähriges Weihnachtsprogramm am 29.11.<strong>07</strong> in der<br />

Grundschule <strong>Allstedt</strong>. Schon Wochen vor dem großen Auftritt der<br />

Kinder wurde gebastelt und gebacken, wurden Fensterbilder<br />

geschnitten. Festlich geschmückt lud das Schulhaus alle Gäste<br />

zu einem Bummel über unseren Weihnachtsmarkt ein. Alle Stände<br />

waren schön geschmückt und es roch lecker.<br />

Hier fanden Kinder, Eltern oder Großeltern die Möglichkeit, so<br />

manchen hübschen Weihnachtsschmuck mit nach Hause zu nehmen.<br />

Der Stand unserer Klasse bot Kerzenständer, Windspiele<br />

und kleine Holzmännchen an.<br />

Auch das Essen war gut organisiert. Es gab Bratwürste, Wiener<br />

Würstchen, Schokoäpfel und Plätzchen.<br />

Anschließend konnte man sich in der Turnhalle einfinden, um das<br />

Weihnachtsprogramm der einzelnen Klassen zu sehen.<br />

Durch das Programm führte Sophie als Sterntaler und nach jeweils<br />

einem goldenen Sternenwunsch folgte eine Szene zur Weihnachtszeit.<br />

So wurde mancher Wunsch der Kinder in der Vorweihnachtszeit<br />

zum Ausdruck gebracht. Am besten war das Weihnachtsstück<br />

der Klasse 3b mit Olaf als Opa, Franziska als Tante<br />

Frieda und Vanessa als Mutti. Das war besonders lustig.<br />

Mit viel Applaus wurden die Kinder für ihre Darbietungen belohnt.<br />

Allen Gästen, die unserer Einladung gefolgt sind, sei an dieser<br />

Stelle Danke gesagt.<br />

Vielen Dank auch an unseren Bürgermeister, Herrn Richter, die<br />

fleißigen Helfer in und außerhalb der Schule, die zum Gelingen<br />

des Festes beigetragen haben.<br />

Das Fest hat allen sehr viel Spaß gemacht.<br />

Wir wünschen allen Lesern ein schönes Weihnachtsfest.<br />

Die Kinder der Klasse 4a<br />

- 31 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Grundschule <strong>Allstedt</strong><br />

Foto: Frau Hussels<br />

Die Kinder der Klassen 4a, 4b und 3a, 3b<br />

Neues aus der AWO-Kita „Am Kreuzberg“<br />

in <strong>Allstedt</strong><br />

Dass der Herbst auch eine schöne Jahreszeit sein kann, stellten<br />

wir Kinder der AWO-Kita „Am Kreuzberg“ bei vielen Aktivitäten<br />

fest.<br />

Mit einer Herbstwoche haben wir diese Zeit eingeleitet. Die Sommerdeko<br />

wich einem herbstlichen Flair. Es wurde gebastelt und<br />

die Kinder bemalten die Fenster mit Herbstmotiven.<br />

Wir buken Brot aus verschiedenen Ländern und stellten fest, dass<br />

Brot mit Butter sehr lecker schmeckt.<br />

Darauf folgte unsere Kartoffelwoche.<br />

Einen Kartoffelkönig wollten wir uns basteln. Unsere Eltern begaben<br />

sich also auf die Suche nach möglichst großen Kartoffeln,<br />

denn jeder wollte außerdem noch Kartoffelkönig in seiner Gruppe<br />

werden. Tatsächlich wurden einige Riesenexemplare aufgetrieben<br />

und es ging ans Wiegen und Basteln. Der Kartoffelkönig<br />

der Gruppe bekam noch extra eine goldene Krone. Kartoffelspiele,<br />

Kartoffeldruck und Verkostung der Kartoffeln mit Butter rundeten<br />

die Woche ab.<br />

Halloween wurde natürlich auch zünftig gefeiert, so mit Kostüm<br />

und Geisterdisco, bereitete es allen großen Spaß. Jeden Montag<br />

können die Kinder, welche Freude an der Musik haben, bei uns<br />

musikalisch tätig sein. Die Musikschule Heintze kommt dazu in<br />

unsere Kita. Die Kinder haben schon viel gelernt und luden alle<br />

Kinder, Erzieher und Eltern zu einem kleinen Konzert am 03.12.<br />

ein.<br />

Im Anschluss waren alle Eltern mit ihren Kindern zu einem gemütlichen<br />

vorweihnachtlichen Bastelnachmittag eingeladen. Am 06.12.<br />

wird uns der Nikolaus hoffentlich etwas in die Schuhe legen.<br />

Unsere Kinderweihnachtsfeier haben wir für den 14.12. vormittags<br />

eingeplant. Mit Überraschungen vom Weihnachtsmann rechnen<br />

wir ganz fest. Der hat ja bis dahin noch ein wenig Zeit und<br />

kann sich vorbereiten und unsere Wünsche hoffentlich erfüllen.<br />

Die sind ja vielseitig und manchmal ganz schön verzwickt.<br />

Da sagen wir nur armer Weihnachtsmann, du hast es nicht leicht<br />

mit uns.<br />

Doch wir sind voller Neugier und freuen uns schon auf dich.<br />

Die Kinder und Erzieher vom Kreuzberg<br />

Halloween<br />

Am 30.10.20<strong>07</strong> fand für uns Hortkinder in der AWO-Kita am Kreuzberg<br />

eine tolle Party statt. Im gruselig ausgestalteten<br />

Raum, bei Spielen und Discomusik<br />

verging die Zeit viel zu schnell. Für diese schönen<br />

Stunden möchten wir uns bei DJ Karl-Heinz<br />

Pescht und bei unseren Erzieherinnen bedanken.<br />

Die Hortkinder vom Kreuzberg <strong>Allstedt</strong>


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Kita „Rotkäppchen“ - Aktivitäten und<br />

Höhepunkte im Kind-Eltern-Zentrum<br />

Wir machen uns auf den Weg - so lautet dass Motto unseres Kind-<br />

Eltern-Zentrums. In Zusammenarbeit mit der internen Netzwerkgruppe<br />

wurden von Oktober bis Dezember einige Höhepunkte im<br />

Rahmen verschiedener Veranstaltungen festgelegt. Los ging es<br />

Ende Oktober mit einem Familiensportnachmittag, der recht<br />

guten Anklang fand. Für den 27.10. war dann auch eine kleiner<br />

Flohmarkt geplant, dieser wurde auch durchgeführt, leider müssen<br />

wir aber einschätzen, dass wir mit mehr Resonanz gerechnet<br />

hatten, sicher wird dieser beim nächsten Mal mehr Zuspruch<br />

finden. Einen interessanten Vormittag verbrachten einige Großeltern<br />

in den jeweiligere Gruppen ihrer Enkelkinder, hier waren sie<br />

zum Oma-Opa-Frühstück eingeladen. Unsere Kinder waren sichtlich<br />

stolz zusammen in der Kindereinrichtung mal mit Oma und<br />

Opa zu frühstücken.<br />

Am 10.11. hatten wir alle Vatis zusammen mit ihren Kindern in die<br />

Einrichtung zu einem zünftigen Väterfrühstück eingeladen. Einige<br />

Vatis waren auch unserer Einladung gefolgt, vielleicht ein wenig<br />

skeptisch, was sie wohl erwartete, aber wir denken doch, dass<br />

alle Anwesende diesen Vormittag sichtlich genossen haben. Weiter<br />

ging es dann am 21.11. mit einem Familien-Musiknachmittag.<br />

Wir hatten in einer kleinen Mappe verschiedene Lieder und Reime<br />

zusammengetragen, die bei uns am häufigsten gesungen und<br />

auch gespielt werden. Diese wurden zusammen mit allen<br />

Eltern/Großeltern und natürlich auch den Kindern musikalisch<br />

und rhythmisch umgesetzt. Unserer nächster Höhepunkt waren<br />

die Bastelnachmittage in der Vorweihnachtszeit. Hier hatten wir<br />

gleich zweimal die Kinder und Eltern, je nach Alter der Kinder<br />

gestaffelt zum Basteln eingeladen. Auch hier war das Interesse<br />

groß und der Spaßfaktor garantiert.<br />

Unserer nächstes Highlight ist der am <strong>07</strong>.12. stattfindende Nikolausmarkt<br />

in unserer Einrichtung, der hoffentlich auch wieder<br />

zahlreiche Besucher anlockt.<br />

Durch die Unterstützung von Fördermitteln, die das Land für die<br />

Förderung von Kind-Eltern-Zentren bereitstellt, konnten wie auch<br />

inhaltlich einiges bewegen.<br />

So soll im kommenden Jahr eine Bewegungsstrecke auf unserem<br />

Freigelände entstehen, es soll den Kindern ein ganzjähriger<br />

bewegungsreicher Aufenthalt im Freien angeboten werden, dazu<br />

schaffen wir im Moment auch die entsprechenden Voraussetzungen.<br />

Einen hohen Stellenwert nimmt auch die Mitarbeiter- und<br />

Elternbildung ein, die uns ebenso wichtig erscheint und mithilfe<br />

dieser Fördermittel realisiert werden kann.<br />

Im Moment sind wir schon wieder bei der Planung für das Jahr<br />

2008. Wir sind bemüht längerfristige Termine allen Eltern zugänglich<br />

zu machen, um eine höchstmögliche Beteiligung zu erreichen.<br />

Anglersportverein <strong>Allstedt</strong> e. V.<br />

Vorsitzender: Herr Michael Eberhardt<br />

Am Samstag, d. 15. Dezember 20<strong>07</strong>, führen wir<br />

ab 9.00 Uhr unsere Wahlveranstaltung durch.<br />

Der Anglersportverein <strong>Allstedt</strong> e. V. wünscht allen Vereinsmitgliedern,<br />

friedvolle und erholsame Feiertage<br />

und ein neues Jahr voller Gesundheit, Erfolg und Zuversicht.<br />

- 32 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

<strong>Allstedt</strong>er Gesellenverein 18<strong>50</strong> e. V.<br />

Ansprechpartner und Vorsitzender:<br />

Hagen Waßmann, Fabrikstraße 14F<br />

06542 <strong>Allstedt</strong><br />

Die Faschingszeit ist „die kürzeste, aber schönste“<br />

Zeit.<br />

Deshalb laden die <strong>Allstedt</strong>er Gesellen zur letzten Faschingsveranstaltung<br />

der Saison 20<strong>07</strong>/2008 am 19.01.2008 in das Vereinslokal<br />

der Kaninchenzüchter.<br />

Beginnen wird das Programm um 19.11 Uhr und der Eintritt<br />

beträgt 7,<strong>50</strong> €. Für das leibliche Wohl und Unterhaltung sorgt der<br />

AGV:<br />

Achtung ... Achtung ... Achtung!!!<br />

Der Kartenvorverkauf findet im Heimathaus bereits schon am<br />

04.01.08, ab 19.00 Uhr statt. Zu diesem Termin werden auch die<br />

Karten für den WEIBER-Fasching, der am 31.01.08, um 19.11 Uhr<br />

im oben genannten Lokal stattfindet, verkauft. Der Eintritt zu dieser<br />

Veranstaltung beträgt 8,00 €.<br />

Des Weiteren wünscht der <strong>Allstedt</strong>er Gesellenverein<br />

allen Bürgern der VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />

ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes<br />

neues Jahr.<br />

Der Vorstand<br />

Der Hundeverein „SV (OG) <strong>Allstedt</strong> e. V“<br />

Vorsitzender Herr K. Schlennstedt<br />

Tel. 03 46 52/1 27 33 ab 20:00 Uhr<br />

Ansprechpartner Herr T. Esther<br />

Tel. 01 51/15 63 64 14 ab 18:00 Uhr<br />

Werte Hundefreunde!<br />

Auch bei schlechtem Wetter waren letzten Sonntag wieder zahlreiche<br />

Mitglieder und Neulinge bei unserem gemeinsamen Training<br />

dabei. Wir freuen uns sehr, dass die Anzeigen im „Amtsblatt“<br />

nun endlich Früchte tragen und wir dadurch auch einen Sponsor<br />

für uns gewinnen konnten. Der Trainingsleiter K. Schlennstedt<br />

begrüßte dann um Punkt 10:00 Uhr die Teilnehmer und wies diese<br />

dann in das allgemeine Training ein. Auf dem Programm stand<br />

dann das Gruppentraining was von Tier und Mensch sehr gut<br />

angenommen wird und es ist dabei zu beobachten, dass sich die<br />

erste Erfolge einstellen. Dabei ist zu beachten, dass das Erlernte<br />

bei den alltäglichen Spaziergängen auch immer angewandt<br />

werden sollte.<br />

Mitglied Jan Hammer stellt vor:<br />

Fila vom Hasseltal<br />

Ausstellungen:<br />

- 05.05.<strong>07</strong> - in Schmalkalden V 6 Ortsgruppenschau<br />

- 24.06.<strong>07</strong> - in Erfurt V 18 Landesgruppenschau<br />

- 23.09.<strong>07</strong> - in Freyburg V 6 Ortsgruppenschau<br />

Prüfungen:<br />

- 04.05.<strong>07</strong> - in Freyburg Sch1


Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Körung:<br />

- 21.<strong>07</strong>.<strong>07</strong> - in Markranstädt Kkl. 1<br />

Der SV (OG) <strong>Allstedt</strong> e. V möchte sich bei seinen ersten Sponsor<br />

ganz herzlich bedanken.<br />

<strong>Allstedt</strong>er <strong>Stadt</strong>schwalben<br />

Vorsitzende Marianne Niemeyer<br />

Tel.-Nr. 03 46 52/708<br />

Wir treffen uns jeden Dienstag um 19.00 Uhr in der Grundschule<br />

<strong>Allstedt</strong> im Raum der Volkssolidarität zur Gesangsstunde. Information<br />

bei M. Niemeyer.<br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>Allstedt</strong><br />

Wehrleiter: Hbm Ronald Hahn,<br />

Thomas-Müntzer-Str. 9,<br />

06542 <strong>Allstedt</strong>, Tel. 733<br />

Stellv. Wehrleiter: Kamerad Siegfried Hahn, Junior<br />

Thomas-Müntzer-Straße 11<br />

06542 <strong>Allstedt</strong>, Tel. 727<br />

Im Einsatz<br />

Zu einer verunreinigten Straße, <strong>Allstedt</strong>-Nienstedt, im Bereich zur<br />

Ausfahrt der BAB 38, wurden die <strong>Allstedt</strong>er Kameraden am Donnerstag,<br />

dem 8. November 20<strong>07</strong>, gegen 7.25 Uhr, beordert. Eine<br />

ausgelaufene Flüssigkeit legte förmlich den ganzen Verkehr lahm.<br />

Als die <strong>Allstedt</strong>er Kameraden am Einsatzort eintrafen, hatte sich<br />

in der Zwischenzeit ein Verkehrsunfall ereignet. Ob die ausgelaufene<br />

Flüssigkeit für den Unfall ausschlaggebend war, konnte von der<br />

Polizei nicht bestätigt werden. Beim verursachten Verkehrsunfall<br />

brauchten die Kameraden keine Hilfe leisten. Mit Bindemitteln wurde<br />

die Flüssigkeit bearbeitet und danach der Abschnitt gesäubert.<br />

- 33 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Wir wünschen allen Mitgliedern und Tierfreunden ein gesegnetes<br />

Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Der Vorstand des SV (OG) <strong>Allstedt</strong> e. V.<br />

Ferrari Fanclub Jolo e. V.<br />

06542 <strong>Allstedt</strong>, Schlossstraße 9d<br />

Funk-Tel. 01 72/3 44 75 18<br />

Ansprechpartner: Hans-Dieter Grützner<br />

Text: hjl, nach Information der Wehrleitung<br />

Foto: Feuerwehr<br />

Die <strong>Allstedt</strong>er Kameraden bei der Reinigung der Landstraße Richtung<br />

Nienstedt. Im Hintergrund, rechts, passierte der Verkehrsunfall.


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Zu einem ungewöhnlichen Unfall wurden die <strong>Allstedt</strong>er Kameraden<br />

am Dienstag, dem 13. November 20<strong>07</strong>, gegen 14.35 Uhr,<br />

gerufen. Auf dem Parkplatz der NP-Kaufhalle hatte wahrscheinlich<br />

ein Pkw-Fahrer anstelle des Rückwärtsganges den Vorwärtsgang<br />

geschalten. Der Pkw machte einen Satz nach vorn,<br />

durchbrach einen leichten Holzzaun und landete im dahinter stehenden<br />

Campingwohnwagen. Der Fahrer wurde aus seiner misslichen<br />

Lage befreit. Nachdem ihn der Notarzt untersucht hatte<br />

wurde er den Rettungssanitätern von den Johannitern übergeben,<br />

diese fuhren den Bürger zur Beobachtung in das Krankenhaus<br />

am Rosarium nach Sangerhausen. Es entstand Sachschaden.<br />

Alarm am Sonnabend, dem 17. November 20<strong>07</strong>, gegen 12.30<br />

Uhr, für die <strong>Allstedt</strong>er Kameraden. Auf der BAB 38 wurde ein Tanksattelzug<br />

festgestellt, der ein Leck hatte. Das Fahrzeug wurde<br />

vorsorglich auf den Parkplatz Rohnetal Wolferstedt gelotst. Die<br />

Zufahrt wurde gesperrt und es wurden Maßnahmen zur Leckabdichtung<br />

eingeleitet. Da es eine leicht brennbare Flüssigkeit war,<br />

wurde ein anderer Tanksattelzug angefordert und es wurden 30000<br />

Liter dieser brennbaren Flüssigkei umgepumpt.<br />

Der gesamte Löschzug war im Einsatz mit dem ABC-Dekontaminierungsfahrzeug.<br />

Erst als alles ordentlich abgelaufen war,<br />

wurde der Parkplatz wieder freigegeben.<br />

Termine<br />

Die Kameradinnen und Kameraden der Jugendwehr treffen sich<br />

am Montag, dem 17. Dezember 20<strong>07</strong>, zur letzten Ausbildung im<br />

Jahre 20<strong>07</strong>. Treffpunkt ist 17.00 Uhr, vor dem Feuerwehrgerätehaus.<br />

Die Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Allstedt</strong> treffen sich<br />

zur letzten Schulung im Jahre 20<strong>07</strong>, am Mittwoch, dem 12.<br />

Dezember 20<strong>07</strong>, 19.00 Uhr, im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses.<br />

An diesem Tage wird auch der Terminplan für 2008<br />

bekannt gemacht.<br />

Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Allstedt</strong> treffen sich<br />

am Donnerstag, dem 20. Dezember 20<strong>07</strong>, 19.00 Uhr, zum Jahresabschluss<br />

im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses.<br />

Die erste Schulung im neuen Jahr findet am Donnerstag, dem 3.<br />

Januar 2008, 19.00 Uhr, im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses<br />

statt. Eine rege Teilnahme der Mitglieder ist erwünscht.<br />

Die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Allstedt</strong> wünscht allen<br />

Kameradinnen und Kameraden, den Familienangehörigen und<br />

allen Sponsoren frohe und besinnliche Weihnachtstage sowie ein<br />

gutes und erfolgreiches Jahr 2008.<br />

Gewerbeverein <strong>Allstedt</strong> e. V.<br />

Ansprechpartner und Vorsitzender:<br />

Herr Hans-Dieter Krause, Gerstenstraße 3, 06542 <strong>Allstedt</strong><br />

Tel. 03 46 52/372<br />

Mitgliederversammlung<br />

Der Gewerbeverein <strong>Allstedt</strong> e. V. hatte zur letzten Mitgliederversammlung<br />

im Jahre 20<strong>07</strong>, in den Saal des „Ratskellers“ eingeladen.<br />

Aufgrund der Wichtigkeit der Themen die behandelt wurden,<br />

hätte man einen größeren Besuch der Mitglieder erwünscht.<br />

Nach der offiziellen Begrüßung durch den Vorsitzenden, Hans-<br />

Dieter Krause, wurden die einzelnen Punkte verlesen, die durchgesprochen<br />

werden sollten. Schwerpunkt war die Absprache<br />

Weihnachtsmarkt in <strong>Allstedt</strong>, am 3. Adventssonntag, dem 16.<br />

Dezember 20<strong>07</strong>, wieder in der Gerstenstraße. Zusagen gibt es<br />

schon vom Schneemann, dem Leierkastenmann und dem kleinen<br />

Kinderkarussell. Auch Hexe Tilly wird wieder dabei sein und<br />

vor allem der Weihnachtsmann. Der Aufbau der Verkaufsbuden<br />

soll am Sonnabend, dem 15. Dezember 20<strong>07</strong>, ab 10.00 Uhr, erfolgen.<br />

Die Eröffnung ist am Sonntag, dem 16. Dezember 20<strong>07</strong>,<br />

14.00 Uhr, und der Abbau erfolgt am Montag, dem 17. Dezember<br />

20<strong>07</strong>, ab 14.00 Uhr.<br />

Die Verkaufsbuden, bis jetzt auf dem Grundstück von Herrn Hartmann<br />

gelagert, werden in einer Scheune beim Abbau, bei Frau<br />

Wallborn eingelagert.<br />

- 34 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Am Sonntag, dem 23. Dezember 20<strong>07</strong>, können die Geschäfte<br />

in unserer <strong>Stadt</strong> öffnen um noch weihnachtliche Einkäufe<br />

zu tätigen. Die Öffnungszeit ist von 10.00 bis 16.00 Uhr.<br />

Die Anwesenden wurden informiert, dass zwei Mitglieder aus<br />

unserem Verein ausgetreten sind. Gleichzeitig gab der Vorsitzende<br />

bekannt, fünf Geschäftsleute haben die Absicht ab 1. Januar 2008<br />

Mitglied zu werden.<br />

Mit kurzen Worten wurde die Vereinsfahrt ausgewertet, die gut<br />

organisiert war. Vor allem war man sehr erfreut über den Abstecher<br />

nach Dresden.<br />

In Auswertung des Wirtschaftsstammtisches gab es negative Meinungen.<br />

Vom offiziell vorher abgesprochenen Thema ist abgewichen<br />

worden. Ein Wirtschaftsstammtisch im Jahre 2008 muss<br />

mehr auf die Belange der Geschäftsleute und Gewerbetreibenden<br />

eingehen.<br />

hjl<br />

Der Vorstand des Gewerbevereins <strong>Allstedt</strong> e. V.<br />

wünscht allen Mitgliedern und ihren Familienangehörigen<br />

ein recht frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches<br />

Geschäftsjahr 2008.<br />

Heimatverein <strong>Allstedt</strong> e. V.<br />

Kontakt:<br />

Vorsitzender: Jürgen Kawan<br />

Vereinstelefon: 01 71/8 06 54 66<br />

Vors. dienstl.: 01 51/18 01 80 38<br />

Hinweise und Anfragen auch an Rainer Böge, verantwortlich für<br />

Öffentlichkeitsarbeit des Vereins, Tel. 01 73/1 04 90 23<br />

Vereinsanschrift:<br />

Heimatverein <strong>Allstedt</strong> e. V.<br />

Am Schild 17a<br />

06542 <strong>Allstedt</strong><br />

Mitgliederversammlung jeweils am ersten Freitag des Monats im<br />

Vereinshaus „Am Schild“ Nr. 17a.<br />

Informationen für Mitglieder und Freunde:<br />

Rückblick<br />

19.11.20<strong>07</strong> - Volkstrauertag<br />

Zum Volkstrauertag am 19. November 20<strong>07</strong> wurde auch in diesem<br />

Jahr vom Heimatverein <strong>Allstedt</strong> e. V. in Abstimmung mit Bürgermeister<br />

Jürgen Richter ein Kranz am Schlossbergdenkmal niedergelegt<br />

und unserer Opfer aus Kriegen und Gewaltherrschaft<br />

gedacht.<br />

23.11.20<strong>07</strong> - Eisbeinessen<br />

Das bereits traditionelle Eisbeinessen unseres Vereins fand wie<br />

immer regen Zuspruch. Das deftige Mahl und die gemütliche<br />

Atmosphäre trugen ihren Teil zur guten Stimmung bei und so hatten<br />

die Anwesenden wie bereits bei den vergangenen Essen viel<br />

Spaß miteinander.<br />

01.12.20<strong>07</strong> - Fahrt nach Dresden<br />

Am 1. Dezember folgten wir einer Einladung unserer Freunde vom<br />

Heimatverein Mönchpfiffel-Nikolausrieth zur Mitfahrt nach Dresden.<br />

Gerade in der Vorweihnachtszeit ist ein Besuch der sächsischen<br />

Elbmetropole mit ihren zahllosen Sehenswürdigkeiten und dem<br />

berühmten Striezelmarkt besonders reizvoll.<br />

Neben der Besichtigung des Dresdner Zwingers erfuhren wir im<br />

Rahmen einer zweistündigen <strong>Stadt</strong>rundfahrt mit dem Reiseunternehmen<br />

Pohl und einer Dresdener <strong>Stadt</strong>führerin viel Wissenswertes<br />

über die sächsische Kulturhauptstadt. Leider war die Frauenkirche<br />

geschlossen und konnte nur von außen besichtigt werden.<br />

Natürlich stand auch der Besuch des Striezelmarktes auf<br />

unserem Programm. Tausende von Besuchern drängten sich dort<br />

durch die unzähligen Marktstände mit ihrem weihnachtlichen<br />

Angebot.


Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Nach einem erlebnisreichen Tag traten wir um 17.30 Uhr die Heimreise<br />

an und waren um 20.15 Uhr pünktlich in <strong>Allstedt</strong> zurück.<br />

Für die Einladung zu dieser Fahrt nochmals ein herzliches Dankeschön<br />

an den Heimatverein Mönchpfiffel-Nikolausrieth sowie<br />

an den Busfahrer Torsten Kramer von „Pohl-Reisen“.<br />

Mitglieder der Heimatvereine Mönchpfiffel-Nikolausrieth und <strong>Allstedt</strong><br />

vor der Semper-Oper in Dresden<br />

Grüße zum Weihnachtsfest und<br />

zum bevorstehenden Jahreswechsel<br />

Liebe Freunde - das Jahr 20<strong>07</strong> geht zur<br />

Neige.<br />

Der Vorstand des Heimatvereins <strong>Allstedt</strong> e.<br />

V. möchte auf diesem Wege allen Vereinsmitgliederrn<br />

und deren Angehörigen sowie<br />

unseren zahlreichen Helfern und Sponsoren<br />

für das im zurückliegenden Jahr Geleistete<br />

und das vielfältige Engagement zum Nutzen des Vereins und unserer<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> recht herzlich danken!<br />

Wir wünsche allen Genannten sowie den Lesern des Amtsblattes<br />

eine besinnliche Weihnachtszeit und ein glückliches und erfolgreiches<br />

neues Jahr!<br />

Jürgen Kawan<br />

Vorsitzender<br />

Rainer Böge<br />

Öffentlichkeitsarbeit des Vereins<br />

Schrebergartenverein<br />

„Schloßbergblick“<br />

<strong>Allstedt</strong> e. V.<br />

Vorsitzender Herr Rensch<br />

AWG Nr. 18, 06542 <strong>Allstedt</strong>, Tel. 549<br />

Bringt Dezember Kält’ und Schnee ins Land,<br />

dann wächst das Korn gut, selbst auf Sand.<br />

Werte Vereinsmitglieder,<br />

unsere Jahreshauptversammlung fand wie angekündigt am Donnerstag,<br />

dem 8. November um 19.00 Uhr in der „Anglerklause“<br />

statt. Leider waren wie so oft zu wenig Gartenpächter zugegen.<br />

Trotzdem war unsere Mitgliederversammlung laut Satzung<br />

beschlussfähig. Folgende Beschlüsse wurden gefasst oder bestätigt,<br />

welche für alle Vereinsmitglieder bindend sind:<br />

1. Jedes Vereinsmitglied hat pro Jahr 3 Pflichtstunden zu leisten.<br />

Kann er dies aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen<br />

nicht, so muss er 7,<strong>50</strong> €/Jahr als Ausgleich zahlen. (Meldungen<br />

bitte an Gartenbeauftragte oder Vorstandsmitglieder)<br />

2. 3 Mitglieder wurden laut Satzung Artikel § 6/2a, b, c aus dem<br />

Gartenverein ausgeschlossen und ihre Parzellen entschädigungslos<br />

gekündigt.<br />

- 35 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

3. Bei Arbeitseinsätzen sind unsere Gartenfreunde unfallversichert.<br />

4. Wasser- und Stromgeld sowie Pacht- und Vereinsbeitrag sind<br />

bringepflichtig und können bei stetigem Verzug laut Satzung<br />

die Kündigung bewirken.<br />

5. Bei beabsichtigter Kündigung des Gartens ist laut Beschluss<br />

von 1998 der Vorstand so schnell wie möglich zu informieren<br />

und Pacht- und Vereinsbeitrag so lange zu zahlen, bis ein<br />

Nachfolger den Garten übernimmt. Wird dies nicht beachtet,<br />

entfällt jeglicher finanzieller Anspruch auf Entschädigung (z.<br />

B. der Laube).<br />

6. Jeder Gartenfreund wirbt offensiv für neue Garten- und Vereinsmitglieder,<br />

um einen größeren Leerstand von Gärten zu<br />

vermeiden, um unseren Verein auf eine finanziell gesunde<br />

Basis zu stellen. Daraus ergibt sich, dass im Jahr 2008 laut<br />

Finanzbericht 20<strong>07</strong> jegliche größere Ausgabe vermieden wird.<br />

Werte Gartenfreunde von <strong>Allstedt</strong>, der Vorstand möchte darauf<br />

hinweisen, dass besonders in der Anlage „Zwinger“ preiswert<br />

Gärten zu vergeben sind.<br />

Wasseranschlüsse sind vorhanden. Wir zahlen für einen Garten<br />

25,00 €/Jahr plus<br />

Wasser- und Stromkosten nach individuellem Verbrauch. In der<br />

Anlage „Hornberg“ sind 3 Gärten zu vergeben (Wasser und Strom<br />

vorhanden) Die nächste Vorstandssitzung findet voraussichtlich<br />

erst im März statt. Wer vorher Anfragen hat, wendet sich an o. a.<br />

Anschrift.<br />

Werte Vereinsmitglieder,<br />

der Vorstand wünscht allen Mitgliedern und<br />

ihren Angehörigen eine besinnliche Vorweihnachtszeit,<br />

ein frohes Fest sowie einen guten<br />

Rutsch ins neue Jahr, vor allem Gesundheit<br />

und Erfolg im Jahr 2008.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

H. Rensch<br />

Vereinsvorsitzender<br />

Abt. Callanetics, Fußball, Gesundheitssport, Goja-Ryu-. Karate-<br />

Do, Handball, Kegeln, Rollhockey, Senioren Frauengymnastik,<br />

Tennis, Tischtennis, Volleyball, Vorschulsport<br />

Danke an alle Abteilungen<br />

Der Vorstand des Sportvereins <strong>Allstedt</strong> e. V. wünscht allen aktiven<br />

und passiven Mitgliedern, allen Fans und Sponsoren ein<br />

recht frohes Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches neues Jahr.<br />

pstungen zu würdigen.<br />

Danke den Übungsleitern und Betreuern für ihre gute Leitungstätigkeit,<br />

ihren Einsatz bei der sportlichen Ausbildung, insbesondere<br />

des Nachwuchses.<br />

Den Fans jeder Abteilung sei Danke gesagt, für die unerschütterliche<br />

Treue.<br />

Ein herzliches Dankeschön geht auch an die Kommune unserer<br />

<strong>Stadt</strong> sowie das Verwaltungsamt für die stete Unterstützung und<br />

Hilfe.<br />

Besonderer Dank an die Geschäftsleute und Unternehmen, ohne<br />

deren finanzielle und materielle Unterstützung als Sponsoren<br />

wären die sportlichen Erfolge in den Abteilungen nicht möglich<br />

gewesen.<br />

Wir zählen auch im Jahre 2008 auf die Unterstützung all derer,<br />

die uns so vorbildlich geholfen haben.<br />

hjl


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Abteilung Rollhockey<br />

Abteilungsleiter Rollhockey:<br />

Thomas Schlennstedt, Mühlstraße 4,<br />

06542 <strong>Allstedt</strong><br />

Tel. 03 46 52/1 24 46<br />

Rückschau der ausgetragenen Spiele<br />

Die <strong>Allstedt</strong>er Rollhockeyer setzten ihren Weg auf der mit Stolpersteinen<br />

übersäten Straße fort. Beim vorletzten Heimspiel gegen<br />

TuS Düsseldorf-Nord gab es eine lange Wartezeit, weil die angesetzten<br />

Schiedsrichter in irgendeinem Stau auf der Autobahn<br />

steckten. Das Spiel wurde dann eineinhalb Stunden später angepfiffen.<br />

Es sah gut aus für <strong>Allstedt</strong>, mit 0 : 0 ging es in die Halbzeitpause.<br />

In der zweiten Spielhälfte kam dann das böse Erwachen.<br />

Mit 0 : 3 verlor man. Es war das fairste und schönste Heimspiel<br />

der Saison.<br />

Etwas anders sah es gegen den HSV Krefeld aus. Hier war eine<br />

sehr ruppig spielende Mannschaft angereist. Unschöne Szenen<br />

spielten sich ab. Die Schiedsrichterleistung war auch nicht die<br />

beste. Das Spiel ging mit 3 : 4 verloren. Hier kann man sagen die<br />

<strong>Allstedt</strong>er boten das schlechteste Spiel der Saison, man ließ sich<br />

die unfaire Spielweise förmlich aufdrängen und wurde entsprechend<br />

bestraft. Gleich ging es mit der Rückrunde weiter und das<br />

erste Rückrundenspiel musste in Darmstadt ausgetragen werden.<br />

Die Darmstädter machten in der Halle eine förmliche Lehrvorführung.<br />

Mit einer 1 : 11-Niederlage schickte man die Gäste<br />

aus <strong>Allstedt</strong> auf die Heimreise.<br />

Am 15. Dezember 20<strong>07</strong> geht es nach Cronenberg zum derzeitigen<br />

Spitzenreiter in der Wertungstabelle.<br />

Die weiteren Rückspiele werden ab 19. Januar 2008, wieder jedes<br />

Wochenende ausgetragen.<br />

hjl<br />

Abteilung Fußball<br />

„Mit dem Punktekonto können wir zufrieden sein, jedoch an der<br />

Spielweise müssen wir noch arbeiten.“ Diese Worte stammen<br />

vom Trainer der I. Mannschaft Karl Heinz Wagner. Damit trifft er<br />

den Nagel auf den Kopf. Allerdings plagten viele personelle Sorgen<br />

die I. Mannschaft. Nach dem goldenen Oktober, folgten<br />

schwere Wochen im November. Teilweise musste die erste Mannschaft<br />

mit mehr Spielern aus den alten Herren antreten, als aus<br />

den eigenen Reihen. Die Gründe sind unterschiedlich, ob verletzt,<br />

oder arbeitsmäßig verhindert, oder im Urlaub, oder gesperrt.<br />

Trotzdem gelang es immer wieder ein gutes Team auf die Beine<br />

zu stellen. Sogar Fußballoldies wie Andres „Bummel“ Aurich, Gerd<br />

„Gerdi“ Ludwig, Jürgen „Pele“ Reinhardt oder Mario „Mano“<br />

Aurich wurden verpflichtet um auszuhelfen.<br />

Somit musste Trainer Karl Heinz Wagner jede Woche mit einer<br />

anderen Mannschaft den Kampf aufnehmen.<br />

Besonderen Dank gilt hier Klaus Dieter Becker, der Karl Heinz<br />

Wagner wirkungsvoll in jeder Hinsicht unterstützt.<br />

In den nächsten drei Spielen bekommen wir es mit der Creme de<br />

la Creme der Kreisliga zu tun. Emseloh, Oberröblingen und Anhalt<br />

Sangerhausen heißen unsere Gegner. Damit stellen sich der 1.,<br />

der 2. und der 4. der Kreisliga bei uns vor.<br />

Hier heißt es Farbe zu bekennen und zeigen was in unserer Mannschaft<br />

steckt.<br />

Um das Ziel (unter die ersten 6 zu kommen) zu erreichen, müssen<br />

wir in den nächsten drei Spielen unbedingt punkten.<br />

Die alten Herren haben in der Zwischenzeit ihre Saison 20<strong>07</strong> abgeschlossen.<br />

Im Großen und Ganzen sind die Spiele doch sehr<br />

erfolgreich abgeschlossen worden. Tragischer Höhepunkt der<br />

Saison 20<strong>07</strong> der alten Herren, war der Achillessehnenabriss von<br />

Uwe Richter. Dieser ist aber wieder auf den Weg der Besserung<br />

und freut sich auf die Saison 2008 der alten Herren.<br />

Großer Höhepunkt im November, war der <strong>50</strong>. Geburtstag unse-<br />

- 36 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

res Präsidenten Andreas Coccejus. An seinem Ehrentag erhielt<br />

er die Ehrennadel des DFB in Gold. Alles Liebe und Gute an dieser<br />

Stelle noch einmal von allen Mitgliedern.<br />

Da wir in den letzten Jahren gute Erfahrungen gesammelt haben,<br />

die Weihnachtsfeier für die I., II. Männermannschaft und die alten<br />

Herren gemeinsam zu machen, findet am 22. Dezember unser<br />

gemeinsame Weihnachtsfeier statt. Treffpunkt ist die Sportlergaststätte<br />

am Waldsportplatz.<br />

Wir wünschen allen Mitgliedern ein besinnliches Weihnachtsfest<br />

im Kreise der Familie und einen guten Rutsch ins neue Jahr. In<br />

diesem Zusammenhang wünsche ich uns ein sportlich und privat<br />

erfolgreiches Jahr 2008“<br />

MfG<br />

Maik Walther<br />

Abteilung Fußball<br />

F-Junioren SG <strong>Allstedt</strong><br />

Am 08.09.20<strong>07</strong> starteten die neuen F-Junioren der SG <strong>Allstedt</strong> mit<br />

den Trainern Frank Ließmann und Daniel Reiche die Saison 20<strong>07</strong>/2008.<br />

Trotz der Niederlagen in den ersten Spielen haben die Kinder im Alter<br />

von 5 bis 7 Jahren weder Mut noch Ehrgeiz verloren und versuchten<br />

immer wieder, den ersten Sieg für sich zu erkämpfen. Am 28.10.20<strong>07</strong><br />

konnten unsere Spieler ihren ersten Erfolg verzeichnen. Gegen die<br />

Mannschaft des SG Kaltenborn gewannen wir mit 0 : 4 und die Freude<br />

bei unseren Kleinen war riesengroß.<br />

Am 04.11.20<strong>07</strong> stand das nächsten Heimspiel gegen die KSG<br />

Holdenstedt an. Dies war für unsere Kinder ein besonderer Tag.<br />

Nicht nur, dass wir das vorangegangene Spiel gewonnen hatten<br />

und an dieser guten Leistung anknüpfen wollten, vielmehr war es<br />

die Übergabe der neuen Trikots. Das Transportunternehmen<br />

Michael Teske aus Niederröblingen hatte unserer Mannschaft<br />

neue Kurzarm-Trikots gesponsort, welche wir an diesem Tag unseren<br />

Spielern präsentieren konnten. Auch die Familie Ließmann<br />

hatte für unsere Kleinen eine Überraschung. Wir bekamen neue<br />

Langarm-Trikots, welche wir auch gleich zum Punktspiel trugen.<br />

Wir möchten uns hiermit recht herzlich bei Herrn Michael Teske<br />

und der Familie Ließmann bedanken und würden uns freuen, wenn<br />

sie uns weiterhin so tatkräftig unterstützen würden.<br />

Langarm-Trikots von Familie Ließmann<br />

Einen weiteren Erfolg konnten wir zu unserem ersten Hallenturnier<br />

verzeichnen. In der Vorrunde der Hallenkreismeisterschaften<br />

am 03.11.20<strong>07</strong> in Riestedt erreichten wir den 2. Platz und qualifizierten<br />

uns somit für die nächste Runde.<br />

Da nunmehr unsere Mannschaft aus mehr als 20 aktiven Kindern<br />

- nicht nur aus <strong>Allstedt</strong>, sondern auch aus den umliegenden<br />

Gemeinden - bestand, hatten wir im November 20<strong>07</strong> beschlossen,<br />

eine F-Junioren II zu bilden. Mit voller Stolz können wir sagen,<br />

das unter der Leitung von Frau Monique Zollatz und Frau Yvonne<br />

Zesor unsere F-Junioren II den Trainingsbetrieb und zukünftigen<br />

Spielbetrieb aufgenommen haben. Auch hier möchten wir uns für<br />

ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft bedanken.<br />

Ein weiteres Dankeschön geht an die Eltern unserer jungen Spieler,<br />

die uns z. T. unter hohem persönlichen Aufwand besonders<br />

am Wochenende tatkräftig unterstützen.<br />

Text und Fotos: Daniel Reiche


Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Abteilung Handball<br />

Abteilungsleiter Handball:<br />

Matthias Rudolf, Pfiffeler Straße 21, 06542 <strong>Allstedt</strong><br />

Tel. 03 46 52/1 20 30<br />

Rückschau der ausgetragenen Spiele<br />

Frauenmannschaft<br />

Die 2. Mannschaft des SV Großgrimma war am 3. November 20<strong>07</strong><br />

Gastgeber für das Punktspiel gegen die <strong>Allstedt</strong>er Frauen-Handballer.<br />

Die Gastgeber hatten nicht viel zuzusetzen und mit einem<br />

16 : 7-Sieg kehrte man nach <strong>Allstedt</strong> zurück. Eine Woche später<br />

hatten die <strong>Allstedt</strong>er „Heimrecht“ und Gegner war der HSV Naumburg-Stößen.<br />

Schon zur Halbzeitpause zeichnete sich ein Sieg<br />

für <strong>Allstedt</strong> ab. Halbzeitstand 10 : 3. In der zweiten Spielhälfte<br />

setzte man noch was dazu und mit 19 : 8 war der Sieg nie gefährdet.<br />

In Bestbesetzung fuhr man am 17. November 20<strong>07</strong> nach Mücheln.<br />

Gastgeber waren der SV Geiseltal-Mücheln. Auch dieses Spiel<br />

wurde vom <strong>Allstedt</strong>er Team souverän mit 16 : 11 gewonnen.<br />

Tabellenstand vom 20. November 20<strong>07</strong> sieht die Frauenmannschaft<br />

auf Platz 2 mit 10 : 2 Punkten. Ein Punkt fehlt zur Tabellenspitze.<br />

Männermannschaft<br />

Nach Frankleben reisten <strong>Allstedt</strong>s Handball-Männer am 3. November<br />

20<strong>07</strong>, Gegner war die 2. Mannschaft vom SV Friesen Frankleben.<br />

Eine spielstarke und ruppig spielende Mannschaft stand<br />

den <strong>Allstedt</strong>ern gegenüber. Halbzeitstand 18 : 12 für Frankleben.<br />

Nachdem zwei <strong>Allstedt</strong>er die Halle mit Rot „bedient“, die Halle<br />

verlassen mussten, erwischte es jetzt zwei Franklebener Spieler.<br />

Mit viel Mühe gewannen die <strong>Allstedt</strong>er knapp mit 26 : 25. Gegner<br />

am 10. November 20<strong>07</strong> war das 2. Team des HSV Sangerhausen.<br />

Man schenkte sich nichts, vor allem die Sangerhäuser<br />

dachten sie könnten <strong>Allstedt</strong>s junge Mannschaft vernaschen.<br />

Halbzeitstand 13 : 14 für Sangerhausen.<br />

Auch in der zweiten Spielhälfte wurde weiter hart gespielt, bis ein<br />

Sangerhäuser mit Rot bedacht die Halle verlassen musste und<br />

etwas Ruhe eintrat. Endresultat 25 : 25, ein gerechtes Ergebnis.<br />

Ein zweites Mal mussten <strong>Allstedt</strong>s Handball-Männer, am 17.<br />

November 20<strong>07</strong>, nach Frankleben. Gegner war diesmal TSV 93<br />

Großkorbetha. <strong>Allstedt</strong> ersatzgeschwächt konnte sich gegen den<br />

starken Gegner nicht behaupten und somit ging das Spiel mit 30<br />

: 23 verloren. Tabellenstand vom 20. November 20<strong>07</strong>. <strong>Allstedt</strong><br />

steht auf Platz 4 mit 9 : 5 Punkten.<br />

hjl<br />

Abteilung Vorschulsport<br />

Im September war es wieder so weit. Die Sommerpause ging zu<br />

Ende und der Vorschulsport findet wieder mittwochs in der Zeit<br />

von 17.00 bis 18.00 Uhr in der Turnhalle der Grundschule <strong>Allstedt</strong><br />

statt. Als Übungsleiter bzw. Betreuer sind weiterhin tätig: Franka<br />

Reiche, Sandra Dybiona, Kristin Hilpert und Sandra Schlegelmilch.<br />

Viele neue Kinder im Alter von 3 und 4 Jahren schauten<br />

neugierig vorbei und konnten ihre Muttis letztendlich überzeugen,<br />

das Anmeldeformular auszufüllen. Da auch unsere Kapazitäten<br />

begrenzt sind, bitten wir um Verständnis, wenn wir das ein<br />

oder andere Kind noch nicht aufnehmen konnten.<br />

Ziel des Vorschulsportes ist es, Ihren Kindern dabei zu helfen,<br />

Spaß und Freude an verschiedenartigen Bewegungen zu haben.<br />

Somit erproben sie sich und lernen durch gezielte Übungen, ihren<br />

eigenen Körper einzuschätzen. Sie lernen zudem, Bewegungen<br />

bewusst einzusetzen und erleben Erfolgserlebnisse.<br />

- 37 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

In diesem Rahmen bedanken wir uns ganz herzlich bei der DAK<br />

in Sangerhausen, die uns als einzige Krankenkasse mit kindgerechten<br />

Konzepten und zahlreichen Sachspenden unterstützt hat<br />

und somit zur qualitativen Verbesserung unseres Vorschulsportes<br />

beigetragen hat. Unter dem Motto „Der Zoo macht Gymnastik“<br />

oder „Der Bauernhof macht Gymnastik“ imitieren unsere Kleinsten<br />

die Bewegungen verschiedener Tiere und profitieren zudem von<br />

den neuesten Erkenntnissen der kindlichen Rückenschule. Während<br />

die Kleinen spielerisch an den Sport herangeführt werden,<br />

lernen unsere fünf- und sechsjährigen Kinder bei Staffelspielen<br />

und Hindernisparcours den Wettkampfcharakter kennen und entwickeln<br />

sportlichen Ehrgeiz.<br />

Um auch in Zukunft den Vorschulsport optimal gestalten zu können,<br />

suchen wir engagierte Muttis und Vatis, die mit uns die<br />

Übungsstunden gestalten. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich<br />

bei uns melden!<br />

Text und Foto: Franka Reiche<br />

Volkssolidarität<br />

Ortsgruppe <strong>Allstedt</strong><br />

Ansprechpartner: Freundin Hiltrud Friedrich - Tel. 03 46 52/67 02 70<br />

Öffnungszeiten des Vereinsraumes: Montag - Freitag von 13.00<br />

bis 17.00 Uhr<br />

Veranstaltungstermine im Dezember 20<strong>07</strong>/Januar<br />

2008<br />

Mittwoch, 12. Dezember 20<strong>07</strong>, 14.00 Uhr<br />

Zu unserer 2. Advent-Kaffeetafel laden wir alle Senioren recht<br />

herzlich ein.<br />

Donnerstag, 13. Dezember 20<strong>07</strong>, 14.00 Uhr<br />

Wir besuchen das Seniorenzentrum Haus „Am Wald“ und Haus<br />

„Schlossblick“ und richten alles her zu einer Weihnachtsfeier mit<br />

den Bewohnern des Seniorenzentrums. Wer Interesse hat kann<br />

sich uns anschließen.<br />

Mittwoch, 19. Dezember 20<strong>07</strong>, 14.00 Uhr<br />

In unserem Vereinslokal feiern wir Weihnachten mit Tombola, jedes<br />

Los gewinnt, und einem Kulturprogramm. Alle Senioren sind dazu<br />

recht herzlich eingeladen.<br />

Es ist die letzte Veranstaltung im Jahre 20<strong>07</strong> in unserem Vereinsraum.<br />

Mittwoch, 9. Januar 2008, 14.00 Uhr<br />

Wir begrüßen das neue Jahr. Zu einem kleinen Neujahrsempfang<br />

lädt die Ortsgruppe der Volkssolidarität recht herzlich ein.<br />

Schon jetzt möchten wir aufmerksam machen auf die Veranstaltung<br />

des <strong>Allstedt</strong>er Gesellenvereins (AGV) am Sonnabend, dem<br />

19. Januar 2008, ab 13.00 Uhr, extra für die Senioren, im Vereinslokal<br />

des Kaninchenzüchterverbandes. Lassen Sie sich schon<br />

vormerken.<br />

Programmänderungen aus aktuellem Anlass behalten wir uns vor.


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn - 38 -<br />

Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Das war bei uns los<br />

Anlässlich des 62. Jahrestages der Gründung der Volkssolidarität<br />

wurde in unserem Vereinsraum eine kleine Feierstunde durchgeführt.<br />

Alle Mitglieder unserer Ortsgruppe wurden dazu herzlich<br />

eingeladen. Freundin Friedrich hielt Rückschau über die Arbeit<br />

der vergangenen Jahre und was bezweckt die Volkssolidarität.<br />

Sie verwies auf die kulturellen Angebote unserer Ortsgruppe. Ein<br />

besonderer Höhepunkt, als kulturelle Darbietung, war der Auftritt<br />

der <strong>Allstedt</strong>er Vocalisten unter der Leitung von Herrn Jürgen Marx.<br />

Mit den wunderbar einstudierten Liedern wurde der Nachmittag<br />

richtig feierlich. Ein herzliches Dankeschön an die <strong>Allstedt</strong>er Vocalisten.<br />

Am 7. November 20<strong>07</strong> wurde wieder das Seniorenzentrum<br />

Haus „Am Wald“ besucht. Vom Haus „Schlossblick“ waren auch<br />

einige Senioren an der gemütlichen Tafel. Mit gemeinsamem<br />

Gesang und Wortspielen wurden alle zum Mitmachen animiert. Es<br />

wurde viel gelacht, was mit den Wortspielen auch der Sinn war.<br />

Etwas spät, aber nicht zu spät, wurde im Vereinsraum der Volkssolidarität,<br />

am 15. November 20<strong>07</strong>, der Fasching eingeläutet. Herr<br />

Eberhard Marx, der für die entsprechende Musik zuständig war,<br />

brachte mit seiner Musikauswahl richtig Stimmung auf. Bekannte<br />

Weisen wurden mitgesungen. Mit Sketchen von Familie Meyer<br />

und Frau Mehmel traf man den richtigen Geschmack. So was ist<br />

auch mal schön, selbst was auf die Beine zu stellen.<br />

Der Vorstand der Ortsgruppe der Volkssolidarität <strong>Allstedt</strong><br />

wünscht allen Freundinnen und Freunden, den<br />

Familienangehörigen und den Sponsoren ein frohes<br />

Weihnachtsfest sowie alles Gute, vor allem Gesundheit<br />

für das Jahr 2008.<br />

hjl<br />

Erste Blutspendeaktion im Jahre 2008 in <strong>Allstedt</strong><br />

Die Frauen von der Interessengemeinschaft „Blutspende“, zusammen<br />

mit dem Blutspendedienst Dessau vom Roten Kreuz, rufen<br />

auf zur ersten Blutspendeaktion im Jahre 2008.<br />

Termin ist Montag, 7. Januar 2008, ab 16.00 Uhr, in den Räumlichkeiten<br />

(Vereinsraum und Speiseraum der Grundschule) auf<br />

dem Schulhof.<br />

Was passiert, wenn ein Bürger Blut spendet? Zuerst werden die<br />

Personalien aufgenommen, Personalausweis bei Erstspendern<br />

bzw. Spenderausweis mitbringen. Mit einem Fragebogen und<br />

einer Blutvorsorgeuntersuchung geht es weiter. Am Ohr wird ein<br />

Tropfen Blut entnommen und untersucht. Nach dem Gespräch<br />

mit dem anwesenden Arzt, er will wissen, was gab es für Vorerkrankungen<br />

und was wurden oder werden noch für Medikamente<br />

genommen. Wenn alles in Ordnung ist geht es zur offiziellen<br />

Blutspende. Die eigentliche Blutspende, 10 bis 12 Minuten, findet<br />

im Liegen statt. Es ist wichtig, dass man nach der Spende<br />

noch etwas liegen bleibt bzw. sich ausruht. Am Schluss kann man<br />

mit einem bereitgestellten Imbiss und Getränken den Körper wieder<br />

kräftigen.<br />

Die Frauen von der Interessengemeinschaft „Blutspende“ wünschen<br />

allen Spendern und Familienangehörigen frohe Weihnachtstage<br />

und ein gutes neues Jahr.<br />

hjl<br />

Seniorenzentrum Haus „Am Wald“<br />

und „Schlossblick“ <strong>Allstedt</strong><br />

Leiterin der Einrichtung:<br />

Frau Elke Aulich<br />

Karlstraße 3; 06542 <strong>Allstedt</strong>,<br />

Tel.: 03 46 52/8 61 30<br />

Zu Gast bei Hexe Tilly<br />

Im November organisierte die Leitung des Seniorenzentrums für<br />

beide Häuser einen Besuch im Schlosscafé bei Hexe Tilly.<br />

Nachdem eine entsprechende Fahrbereitschaft hergestellt war,<br />

zum Wandern ist es zu weit, wurden die Senioren vom Haus „Am<br />

Wald“ und Haus „Schlossblick“ in den Schlosskomplex gefahren.<br />

Aufgrund des schlechten Wetters, leichter Schneefall setzte ein,<br />

begab man sich gleich in die Räumlichkeiten des Schlosscafés.<br />

Vom Personal wurden wir herzlich begrüßt und bei Kaffee, Tee,<br />

Kuchen, Fettbemme mit saurer Gurke wurde ein kleiner Schmaus<br />

gehalten.<br />

Anschließend fanden interessante Gespräche statt und immer<br />

ging es los „Weißt du noch ...?“ Man schwelgte in Erinnerungen.<br />

Im kleinen Kräuterladen konnte wer wollte etwas kaufen. Die Zeit<br />

eilte und man musste schon wieder an den Rücktransport denken.<br />

Im Seniorenzentrum angekommen wurde natürlich den Daheimgebliebenen<br />

berichtet was man erlebt hatte.<br />

Ein herzliches Dankeschön an Taxi Schebesta, der die Fahrten<br />

gut uns sicher ausführte.<br />

hjl, nach Information von M. Haftendorn<br />

Foto: Haftendorn<br />

ZEIT SPAREN – private Kleinanzeigen<br />

ONLINE BUCHEN: www.wittich.de


Nr. 12/20<strong>07</strong> - 39 -<br />

<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Liebe Bürgerinnen<br />

und Bürger!<br />

Wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu und<br />

wir hoffen, dass es für jeden erfolgreich war.<br />

Die FDP-<strong>Stadt</strong>ratsfraktion wird sich auch<br />

nächstes Jahr dafür stark machen, dass<br />

sich die Wirtschaft in <strong>Allstedt</strong> weiter entwickelt<br />

und wächst. Am wichtigsten ist hier<br />

die Ansiedlung von Firmen auf dem <strong>Allstedt</strong>er<br />

Flugplatzgelände.<br />

Nur eine starke Wirtschaft schafft Arbeitsplätze<br />

und Wohlstand für alle.<br />

Für <strong>Allstedt</strong> sind vier Säulen wichtig: die<br />

Industrie, das Handwerk, der Einzel- und<br />

Großhandel sowie der Tourismus.<br />

Der FDP-Ortsverband <strong>Allstedt</strong> wünscht allen Bürgerinnen<br />

und Bürgern ein gesegnetes Weihnachtsfest,<br />

besinnliche Feiertage und ein gesundes<br />

neues Jahr!<br />

FDP <strong>Allstedt</strong><br />

Im Namen des Gemeinderates, aber<br />

auch persönlich wünsche ich allen<br />

Bürgerinnen und Bürgern von Beyernaumburg<br />

und Othal von ganzen<br />

Herzen ein frohes und gesegnetes<br />

Weihnachtsfest.<br />

Wir wünschen allen Jubilarinnen<br />

und Jubilaren von Beyernaumburg<br />

alles Gute zum Geburtstag<br />

und persönliches Wohlergehen.<br />

Weiterhin einen guten Rutsch<br />

ins neue Jahr sowie für 2008<br />

Gesundheit, Wohlergehen und<br />

viel Glück.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Jörg Schröder<br />

am 17.12. Frau Hannelore Goldschmidt zum 76. Geburtstag<br />

am 20.12. Frau Doris Bierwisch zum 71. Geburtstag<br />

am 20.12. Herrn Hermann Bosse zum 72. Geburtstag<br />

am 20.12. Frau Emma Weiße zum 87. Geburtstag<br />

am 23.12. Frau Ingrid Wiele zum 70. Geburtstag<br />

am 24.12. Frau Else Kirchhof zum 89. Geburtstag<br />

am 25.12. Herrn Emil Slomp zum 78. Geburtstag<br />

am 02.01. Frau Christa Hartung zum 77. Geburtstag<br />

am 05.01. Herrn Walter Rosenhahn zum 72. Geburtstag<br />

am 05.01. Herrn Alfred Töpfer zum 81. Geburtstag<br />

RES Recycling und Entsorgungsservice<br />

Sangerhausen informiert<br />

Entsorgung „Gelber Sack“ jeweils Donnertag/14-täglich an<br />

„ungeraden Wochen“<br />

Abfuhr 20.12.<br />

Der „Gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />

Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />

Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Donnerstag<br />

Abfuhr 14-täglich 20.12.<br />

Abfuhr 4-wöchentlich 20.12.<br />

Abfuhr 6-wöchentlich 20.12.<br />

Abfuhr 8-wöchentlich<br />

Abfuhr der Bio-Tonne jeweils Donnerstag/14-täglich an „geraden<br />

Wochen“<br />

Abfuhr 13.12., 27.12.<br />

Kinderstunde/Christenlehre unter Leitung<br />

von Frau Kamossa<br />

Wöchentlich montags von 16.00 - 17.00 Uhr im Pfarrhaus Beyernaumburg<br />

Konfirmandenunterricht<br />

Jeden Montag von 16.15 - 17.15 Uhr im Pfarrhaus<br />

Gottesdienste<br />

24.12.<strong>07</strong><br />

16.30 Uhr Hl. Abend<br />

25.12.<strong>07</strong>, 9.30 Uhr<br />

31.12.<strong>07</strong><br />

16.45 Uhr mit Abendmahl<br />

Bereitschaftsplan des Diakonischen sozialen Dienstes<br />

Ein Mitarbeiter der Sozialstation ist über die Bereitschaftsnummer<br />

0 34 64/57 22 36 Tag und Nacht erreichbar und informiert<br />

bei Bedarf die Dienst habende Schwester.<br />

Jugend- und Schulbauernhof Othal<br />

Noch freie Schullandheimtermine für Winterprojekte, sowie einzelne<br />

freie Termine im Frühjahr und Sommer 2008. Unser Team<br />

und alle Bauernhoftiere freuen sich auf euren Besuch.<br />

Achtung! bis 7. März 2008 20 % Bonus für Kindergruppen ab 2<br />

Übernachtungen.<br />

Wir nehmen ab sofort Anmeldungen für das Winterferienlager:<br />

4. bis 9. Feb 2008 an.<br />

www.schulbauernhof-othal.de<br />

Tel./Fax: 0 34 64/27 92 09<br />

Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünsche ich im<br />

Namen des Gemeinderates für die Festtage Freude,<br />

innere Ruhe und Frieden sowie im Jahr 2008 Gesundheit,<br />

Erfolg und die Gabe, sich<br />

über alles, was zu erreichen WA 33/<strong>07</strong> ist,<br />

80 x 90 mm<br />

zu freuen.<br />

Ihre Bürgermeisterin<br />

Heidrun Hara


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Wir wünschen allen<br />

Jubilarinnen und Jubilaren<br />

von Blankenheim alles Gute<br />

zum Geburtstag und<br />

persönliches Wohlergehen.<br />

am 14.12. Herrn Karl Heinz Thieme zum 74. Geburtstag<br />

am 15.12. Herrn Richard Kleemann zum 74. Geburtstag<br />

am 15.12. Herrn Rudi Schaaf zum 81. Geburtstag<br />

am 17.12. Frau Annarose Rothe zum 73. Geburtstag<br />

am 18.12. Frau Lieselotte Stockhaus zum 73. Geburtstag<br />

am 20.12. Frau Elli Lachmund zum 70. Geburtstag<br />

am 20.12. Frau Jutta Steiner zum 75. Geburtstag<br />

am 21.12. Herrn Werner Bengsch zum 73. Geburtstag<br />

am 22.12. Herrn Ralf-Hilmar Schröder zum 70. Geburtstag<br />

am 23.12. Frau Gerda Sieber zum 70. Geburtstag<br />

am 26.12. Frau Lina Wiemann zum 98. Geburtstag<br />

am 29.12. Frau Christa Scharfe zum 71. Geburtstag<br />

am 30.12. Frau Lina Naumann zum 84. Geburtstag<br />

am 31.12. Frau Waltraud Ehrhardt zum 70. Geburtstag<br />

am 31.12. Herrn Erich Waschkuhn zum 73. Geburtstag<br />

am 01.01. Frau Marlene Breitrück zum 74. Geburtstag<br />

am 02.01. Frau Margot Trinks zum 70. Geburtstag<br />

am <strong>07</strong>.01. Frau Herta Wischmann zum 74. Geburtstag<br />

am <strong>07</strong>.01. Herrn Günter Würzburg zum 71. Geburtstag<br />

am 08.01. Frau Ruth Fiebrig zum 71. Geburtstag<br />

am 08.01. Frau Gerda Kerber zum 70. Geburtstag<br />

RES Recycling und Entsorgungsservice<br />

Sangerhausen informiert<br />

Entsorgung „gelber Sack“ jeweils Montag/14-täglich an<br />

„ungeraden Wochen“<br />

Abfuhr 17.12., 31.12.<br />

Der „gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />

Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />

Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Donnerstag<br />

Abfuhr 14-täglich 13.12., 27.12.<br />

Abfuhr 4-wöchentlich 13.12.<br />

Abfuhr 6-wöchentlich 27.12.<br />

Abfuhr 8-wöchentlich<br />

Abfuhr der Bio-Tonne jeweils Donnerstag/14-täglich an<br />

„geraden Wochen“<br />

Abfuhr 24.12.<br />

Gottesdienste<br />

16.12.<strong>07</strong> 9.30 Uhr 3. Advent<br />

24.12.<strong>07</strong> 17.00 Uhr Hl. Abend mit H. Otto<br />

30.12.<strong>07</strong> 14.00 Uhr mit Abendmahl<br />

Herzliche Einladung zur Adventsfeier<br />

Am Donnerstag, dem 13.12.<strong>07</strong>, um 16.00 Uhr, im Pfarrhaus.<br />

Bereitschaftsplan des Diakonischen<br />

sozialen Dienstes<br />

Ein Mitarbeiter der Sozialstation ist über die Bereitschaftsnummer<br />

0 34 64/57 22 36 Tag und Nacht erreichbar und informiert<br />

bei Bedarf die Dienst habende Schwester.<br />

Aufforderung<br />

an die Erziehungsberechtigten zur Anmeldung der<br />

schulpflichtig werdenden Kinder an der zuständigen<br />

Grundschule<br />

Liebe Eltern, hiermit fordern wir Sie auf, Ihr schulpflichtig werdendes<br />

Kind für die Aufnahme in die Grundschule Blankenheim-<br />

Riestedt anzumelden.<br />

- 40 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Termin der<br />

Anmeldung: 14. Februar 2008<br />

Ort: Sekretariat der Grundschule Blankenheim-<br />

Riestedt<br />

Zeit: 7.00 - 13.00 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr<br />

Kinder, die bis zum 30. Juni 2009 das sechste Lebensjahr vollendet<br />

haben, sind anzumelden.<br />

Kinder, die bis zum 30. Juni 2009 das fünfte Lebensjahr vollendet<br />

haben, können angemeldet werden, wenn es die Eltern wünschen.<br />

Mitzubringen sind:<br />

Geburtsurkunde oder Familienstammbuch<br />

Das anzumeldende Kind ist von den Erziehungsberechtigten persönlich<br />

vorzustellen.<br />

Eine terminliche Vereinbarung ist nicht nötig.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

Hara<br />

Bürgermeisterin<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

Weihnachten steht vor der Tür,<br />

Fest des Friedens und der Freude,<br />

Tage der Besinnung.<br />

Nutzen wir diese Zeit, innezuhalten,<br />

Hektik, Angst, Stress abzubauen<br />

und in unseren Familien und Herzen Frieden<br />

und Ruhe einkehren zu lassen.<br />

In diesem Sinne wünsche ich allen ein<br />

friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest<br />

und alles erdenklich Gute im Jahr 2008.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Gerold Münch<br />

Wir gratulieren!<br />

Wir wünschen allen<br />

Jubilarinnen und Jubilaren<br />

von Emseloh alles Gute und<br />

vor allem persönliches Wohlergehen.<br />

am 23.12. Frau Christine Otto zum 70. Geburtstag<br />

am 23.12. Herrn Friedrich Pöland zum 80. Geburtstag<br />

am 28.12. Frau Elisabeth Richau zum 82. Geburtstag<br />

am 29.12. Herrn Erhard Hildebrandt zum 72. Geburtstag<br />

am 03.01. Frau Renate Steinbrecher zum 72. Geburtstag<br />

RES-Recycling und Entsorgungsservice<br />

Sangerhausen informiert<br />

Entsorgung „gelber Sack“ jeweils Montag/14-täglich an<br />

„ungeraden Wochen“<br />

Abfuhr 17.12., 31.12.<br />

Der „gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />

Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />

Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Mittwoch<br />

Abfuhr 14-täglich 19.12.<br />

Abfuhr 4-wöchentlich 19.12.<br />

Abfuhr 6-wöchentlich<br />

Abfuhr 8-wöchentlich


Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Abfuhr Bio-Tonne jeweils Montag/14-täglich an „geraden<br />

Wochen“<br />

Abfuhr 24.12.<br />

Gottesdienste<br />

24.12.<strong>07</strong><br />

15.30 Uhr Hl. Abend mit H. Otto<br />

Bereitschaftsplan des Diakonischen<br />

sozialen Dienstes<br />

Ein Mitarbeiter der Sozialstation ist über die Bereitschaftsnummer<br />

0 34 64/57 22 36 Tag und Nacht erreichbar und informiert<br />

bei Bedarf die Dienst habende Schwester.<br />

Veranstaltungen im Rentnertreff<br />

Emseloh im 1. Quartal 2008<br />

am 10.01.2008 Kaffeenachmittag<br />

am 24.01.2008 Spielenachmittag<br />

am <strong>07</strong>.02.2008 Faschingsfeier<br />

am 21.02.2008 Apotheke<br />

am 06.03.2008 Avon-Beratung<br />

am 20.03.2008 Osterbastelei<br />

Gestaltung des „Vogelherdsweg“ Emseloh<br />

zum Vitalis-Weg<br />

- 41 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Um die touristische Infra-Struktur in der Gemeinde Emseloh weiter<br />

zu verbessern, führte die GSG Helbra in der Zeit vom<br />

01.04.20<strong>07</strong> bis 30.09.20<strong>07</strong> Gestaltungsarbeiten am Rad- und<br />

Wanderweg „Vogelherdsweg“ Emseloh durch. Vier beschäftigte<br />

Arbeitnehmer hatten hier die Möglichkeit, für 6 Monate eine<br />

Beschäftigung auf dem 2. Arbeitsmarkt über eine AB-Maßnahme<br />

auszuführen.<br />

Inhalt der Maßnahme war, eine Vital-Strecke zu errichten, die den<br />

Bürgern und Besuchern die Möglichkeit zu sportlichen Aktivitäten<br />

in freier Natur gibt. Durch seine Schönheit, Verschwiegenheit<br />

und seinen Artenreichtum aus der Tier- und Pflanzenwelt wird so<br />

mancher Wanderer von dem romantischen Tal der Pfaffenfahrt<br />

mit seinem reizvollen Wiesengrund angezogen, welcher die Urtümlichkeit<br />

der Natur und die Bewegung in ihr schätzt. Seit Jahren<br />

wird der Vogelherdsweg bereits als Rad- und Wanderweg von<br />

den Bürgern und Besuchern der Region genutzt.<br />

Im Rahmen der oben genannten Maßnahme wurden Arbeiten zur<br />

Vorbereitung und Errichtung einer Vital-Strecke durchgeführt. Entlang<br />

des Wegrandes beseitigte man den Wildwuchs und verrichtete<br />

Grünschnittarbeiten. Kleinere Löcher und Unebenheiten wurden<br />

beseitigt, um den Randstreifen des Weges als Laufstrecke<br />

nutzen zu können.<br />

Auf den übererdeten Stellen brachten die Arbeiter Grassamen<br />

ein. Zur Aufnahme der wegbegleitenden Fitnessgeräte legte man<br />

kleine Inseln an. Von Hand wurden die Flächen profiliert und gegebenenfalls<br />

Schotter und Erde aufgebracht. Die zur Aufnahme der<br />

Geräte erforderlichen Fundamentlöcher und Fundamente wurden<br />

hergestellt. Für die errichtete Ruhezone entlang des Weges<br />

stellten die Mitarbeiter Sitzgruppen und eine Schutzhütte auf, die<br />

ebenfalls von Hand hergestellt wurden. Durch aufgestellte Hinweistafeln<br />

und Wegweiser wird der Wanderer auf die Strecke aufmerksam<br />

gemacht.


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn - 42 -<br />

Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Ihnen allen, liebe Mitbürgerinnen<br />

und Mitbürger, wünsche ich friedvolle<br />

und erholsame Feiertage und<br />

ein neues Jahr voller Gesundheit,<br />

Erfolg und Zuversicht.<br />

Ihre Bürgermeisterin<br />

Kerstin Ibe<br />

Wir wünschen allen<br />

Jubilarinnen und<br />

Jubilaren von Holdenstedt<br />

alles Gute zum Geburtstag<br />

und persönliches Wohlergehen.<br />

am 14.12. Frau Christiane Katz zum 78. Geburtstag<br />

am 16.12. Frau Christa Regenhardt zum 76. Geburtstag<br />

am 17.12. Frau Herma Böttger zum 74. Geburtstag<br />

am 25.12. Herrn Karl West zum 77. Geburtstag<br />

am 28.12. Herrn Gerhard Forth zum 79. Geburtstag<br />

am 29.12. Frau Christel Schröder zum 70. Geburtstag<br />

am 29.12. Frau Dora Wicht zum 83. Geburtstag<br />

am 30.12. Herrn Harry Blesse zum 71. Geburtstag<br />

am 30.12. Herrn Edgar Franke zum 73. Geburtstag<br />

RES Recycling und Entsorgungsservice<br />

Sangerhausen informiert<br />

Entsorgung „gelber Sack“ jeweils Donnerstag/14-täglich<br />

an „ungeraden Wochen“<br />

Abfuhr 20.12.<br />

Der „gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />

Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />

Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Donnerstag<br />

Abfuhr 14-täglich 20.12.<br />

Abfuhr 4-wöchentlich<br />

Abfuhr 6-wöchentlich<br />

Abfuhr 8-wöchentlich<br />

Abfuhr der Bio-Tonne jeweils Donnerstag/14-täglich an „geraden<br />

Wochen“<br />

Abfuhr 13.12., 27.12.<br />

Kinderstunde/Christenlehre unter<br />

Leitung von Frau Kamossa<br />

Jeden Dienstag von 15.00 bis 16.00 Uhr bei Familie Doleschal in<br />

der Gartenstraße 6a<br />

Konfirmandenunterricht<br />

Mittwochs von 16.00 bis 17.00 Uhr<br />

Gottesdienste<br />

24.12.<strong>07</strong><br />

16.30 Uhr Hl. Abend<br />

31.12.<strong>07</strong><br />

14.00 Uhr ök. Gottesdienst zum Jahreswechsel<br />

„St. Maria“ Sittichenbach<br />

jeden Sonntag:<br />

10.00 Uhr Hl. Messe<br />

jeden Donnerstag:<br />

9.00 Uhr „Morgenlob“: Werktagsgottesdienst der Gemeinde<br />

in Sittichenbach (außer 20.12., 27.12.)<br />

Sonntag, 16.12.20<strong>07</strong><br />

15.00 Uhr Hl. Messe und Adventsfeier<br />

Donnerstag, 20.12.20<strong>07</strong><br />

19.00 Uhr Buß-Gottesdienst<br />

Sonntag, 23.12.20<strong>07</strong><br />

10.00 Uhr Hl. Messe - 4. Advent<br />

Montag, 24.12.20<strong>07</strong><br />

20.30 Uhr Christmette<br />

Dienstag, 25.12.20<strong>07</strong><br />

10.00 Uhr Hochamt<br />

Mittwoch, 26.12.20<strong>07</strong><br />

10.00 Uhr Ök. Weihnachts-Gottesdienst<br />

Sonntag, 30.12.20<strong>07</strong><br />

10.00 Uhr Hl. Messe<br />

Sonntag, 06.01.2008<br />

9.30 Uhr Hochamt<br />

Besondere Veranstaltungen<br />

Dienstag, 01.01.2008<br />

15.00 Uhr Klosterkirche Helfta; Verbundsmesse für alle<br />

Gemeinden mit Neujahrsempfang im Gästehaus<br />

Bereitschaftsplan des Diakonischen<br />

sozialen Dienstes<br />

Ein Mitarbeiter der Sozialstation ist über die Bereitschaftsnummer<br />

0 34 64/57 22 36 Tag und Nacht erreichbar und informiert<br />

bei Bedarf die Dienst habende Schwester.<br />

Diakonie-Sozialstation<br />

Der nächste Seniorennachmittag in Holdenstedt findet am Freitag,<br />

dem 14.12.20<strong>07</strong> statt. Fahrt zur Hallorenfabrik! Ansprechpartner:<br />

Frau Hörschelmann<br />

Oma-Opa-Tag<br />

Unser Oma-Opa-Tag am 06.11.20<strong>07</strong> war wie jedes Jahr wieder<br />

gut besucht.<br />

Das Interesse am Programm der Kinder ist immer sehr groß. Oma<br />

und Opa sind stets gute Zuhörer. Auch die Rentner vom Sozialtreff<br />

folgen gern unserer Einladung und lauschen aufmerksam<br />

den Darbietungen der Kinder.<br />

Die Kleinsten machten diesmal den Anfang mit der Geschichte<br />

vom Struwelpeter und den Hexen von Putzlape.<br />

Danach hatten die Hortkinder ihren Auftritt mit selbst getexteten<br />

Liedern, Gedichten und gespielten Witzen. Den Abschluss bildeten<br />

unsere 2 Theatergruppen mit alten Kinderliedern und Tänzen,<br />

die Oma und Opa aus ihrer Zeit noch bekannt waren.<br />

Natürlich wurden auch wieder selbst gebastelte Geschenke den<br />

Omas und Opas überreicht.<br />

Anschließend gibt es immer reichlich selbst gebackenen Kuchen<br />

und Kaffee. Einige Muttis und Omas unterstützen uns immer tatkräftig<br />

beim Backen.<br />

Ihnen gilt unser besonderer Dank. Natürlich werden auch viele<br />

Hände bei der Betreuung der Kinder gebraucht. Hier erhielten wir<br />

Unterstützung durch Frau Kuhn, Rappsilber, Exner, Striebing,<br />

Enke, Herrn Uttner, Frau Patzelt.<br />

Auch die fleißigen Küchenfeen Frau Breyer, Frau Striebing und<br />

Frau Töpfer wollen wir natürlich nicht vergessen zu erwähnen.<br />

Die vielen lobenden Worte und großzügigen Spenden der Großeltern<br />

und Rentner zeigen uns die große Wertschätzung unserer<br />

Arbeit mit den Kindern, worauf wir besonders stolz sind.<br />

Kinder und Mitarbeiter der Kita<br />

„Märchenwelt“ Holdenstedt


Nr. 12/20<strong>07</strong> - 43 -<br />

<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Laternen- und Gespensterfest<br />

Nebel, Nieselregen, zeitiges Dunkelwerden beschert<br />

uns der Herbst. Ideal für kleine Gespenster. Sie trieben<br />

auch bei uns ihr Unwesen in selbst gebauten<br />

finsteren Höhlen.<br />

Gespenstertanz, Verstecken, Gruselgeschichten usw.<br />

waren bei ihnen besonders beliebt. Beim Umzug durch den Ort<br />

gelang es den kleinen Gespenstern mit ihrem Spruch „Gebt uns<br />

Süßes, sonst gibt’s Saures“ viele Süßigkeiten und Spenden zu<br />

erhaschen. Die kleinen Gespenster danken dafür auch recht herzlich<br />

den großzügigen Spendern, dem Fußpflegesalon Goymann;<br />

Bäckerei Rabenstein; Fleischerei, Grundschule Holdenstedt;<br />

Lebensmittelgeschäft Kopper.<br />

Am Abend trafen sich die Gespenster noch einmal in der Einrichtung.<br />

Diesmal hatten sie aber Mutti, Vati und Geschwister mitgebracht<br />

oder auch Oma und Opa.<br />

Auf dem Spielplatzgelände leuchteten gruselige und lustige Kürbisgesichter.<br />

Wie jedes Jahr hatten uns viele Familien Kürbisse gespendet.<br />

Familie Dobschal, Böttcher, Hentschel, Hörschelmann, Enke, Patzelt.<br />

Auch bei ihnen möchten wir uns bedanken.<br />

Bald hatten sich alle mit ihren bunten Laternen versammelt. Auch<br />

unsere neue Bürgermeisterin Frau Ibe war unserer Einladung<br />

gefolgt, worüber wir uns sehr freuten.<br />

Plötzlich ertönte Musik und der Spielmannszug Erdeborn marschierte<br />

heran. Alle schlossen sich an und der Umzug setzte sich<br />

in Bewegung. Die Feuerwehrmänner begleiteten uns und sorgten<br />

für Sicherheit während des Umzugs. Vor vielen Häusern leuchteten<br />

ebenfalls Kürbisgesichter. Bei der Rückkehr loderte bereits<br />

das Lagerfeuer. Es duftete schon nach Würstchen und heißen<br />

Getränken. Die Erzieherinnen hatten alle Hände voll zu tun, bis<br />

alle gut versorgt waren. Der Renner war frisch zubereitetes Popcorn.<br />

Trotz Nieselwetter war die Stimmung gut und das Fest fand<br />

bei allen wieder Gefallen.<br />

Kinder und Mitarbeiter der Kita „Märchenwelt“<br />

Werte Einwohnerinnen und Einwohner,<br />

auch in diesem Jahr möchte ich wieder<br />

die Gelegenheit nutzen und Ihnen für<br />

das entgegengebrachte Vertrauen und<br />

für die Mitarbeit bei den Belangen unseres<br />

Ortes danken.<br />

Der besondere Dank gilt natürlich unseren<br />

Vereinen, die wie jedes Jahr aktiv<br />

bei der Gestaltung des dörflichen Lebens mitgewirkt haben.<br />

Ebenso möchte ich auch dem Gemeinderat für die konstruktive<br />

Arbeit Dank sagen.<br />

Die nächste Zeit wird auch in unserem Ort einige Veränderungen<br />

mit sich bringen. Die größte Veränderung wird die<br />

bevorstehende Gemeindegebietsreform sein. Aus diesem<br />

Anlass möchte ich Sie schon jetzt bitten, sich allseitig zu informieren.<br />

Auch die bevorstehende Bürgermeisterwahl gilt es in aller<br />

Ruhe vorzubereiten. Bitte nutzen Sie dazu die Möglichkeit<br />

Vorschläge zu unterbreiten.<br />

Wegen diesen beiden wichtigen Gemeindeangelegenheiten<br />

möchte ich Sie auch heute schon zu unserer im Januar<br />

geplanten Einwohnerversammlung um rege Teilnahme bitten,<br />

denn Ihre persönliche Meinung ist uns wichtig.<br />

In diesem Sinne möchte ich Ihnen und Ihren Familien im<br />

Namen des Gemeinderates ein ruhiges und besinnliches<br />

Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr sowie<br />

persönlichen Erfolg und vor allem Gesundheit wünschen.<br />

Ihr Bürgermeister Andreas Loel<br />

Wir wünschen allen Jubilarinnen<br />

und Jubilaren von Katharinenrieth<br />

alles Gute zum Geburtstag<br />

und persönliches Wohlergehen.<br />

am 12.12. Frau Lisbeth Reinsch zum 78. Geburtstag<br />

am 13.12. Frau Renate Thörmer zum 71. Geburtstag<br />

am 15.12. Herrn Wilmar Peinhardt zum 75. Geburtstag<br />

am 20.12. Frau Margot Peinhardt zum 73. Geburtstag<br />

am 25.12. Herrn Günther Thörmer zum 78. Geburtstag<br />

am 30.12. Herrn Hartmut Reinsch zum 66. Geburtstag<br />

RES Recycling und Entsorgungsservice<br />

Sangerhausen informiert<br />

Entsorgung „Gelber Sack“ jeweils Montag/14-täglich an<br />

„ungeraden Wochen“<br />

Abfuhr 17.12., 31.12.<br />

Der „Gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />

Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />

Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Donnerstag<br />

Abfuhr 14-täglich 20.12.<br />

Abfuhr 4-wöchentlich 20.12.<br />

Abfuhr 6-wöchentlich 20.12.<br />

Abfuhr 8-wöchentlich<br />

Abfuhr der Bio-Tonne jeweils Dienstag/14-täglich an „geraden<br />

Wochen“<br />

Abfuhr 29.12.<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Gottesdienste<br />

24.12.<strong>07</strong><br />

17.00 Uhr Hl. Abend<br />

Achtung 2. Verkehrsteilnehmerschulung<br />

Die Freiwillige Feuerwehr Katharinenrieth bietet mit Unterstützung<br />

der Fahrschule Sochor am 18. Januar 2008 um 19.00 Uhr in<br />

Katharinenrieth, Versammlungsraum Feuerwehrgerätehaus den<br />

Einwohnern der Gemeinde erneut die Teilnahme an einer kostenfreien<br />

Verkehrsteilnehmerschulung an.<br />

Ihnen wird damit die Gelegenheit gegeben, die neuesten verkehrsrechtlichen<br />

Vorschriften der StVO kennen zu lernen bzw. die<br />

vorhandenen aufzufrischen.<br />

Loel, Bürgermeister<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

die Advents- und Weihnachtszeit<br />

ist eine Zeit der Besinnung,<br />

aber auch der Freude zusammen<br />

mit der Familie und Freunden.<br />

Unsere Gedanken sind aber auch<br />

bei denen, die das Weihnachtsfest<br />

und den Jahreswechsel nicht in<br />

Glück und Frieden erleben können.<br />

Ich danke Ihnen allen für die Unterstützung<br />

und Hilfe und wünsche<br />

Ihnen allen ein gesegnetes und frohes<br />

Weihnachtsfest sowie ein<br />

gutes und gesundes neues Jahr.<br />

Ihre Bürgermeisterin<br />

Karin Höroldt


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

RES Recycling und Entsorgungsservice Sangerhausen<br />

informiert<br />

Entsorgung „gelber Sack“ jeweils Donnerstag/14-täglich an<br />

„ungeraden Wochen“<br />

Abfuhr 20.12.<br />

Der „gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />

Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />

Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Donnerstag<br />

Abfuhr 14-täglich 20.12.<br />

Abfuhr 4-wöchentlich<br />

Abfuhr 6-wöchentlich<br />

Abfuhr 8-wöchentlich<br />

Wort zum Jahreswechsel<br />

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,<br />

Gemeinde Mittelhausen<br />

wieder einmal neigt sich das Jahr dem Ende zu.<br />

Zwar liegen noch einige stressige Wochen vor uns, doch gerade die Weihnachtszeit<br />

bzw. der Jahreswechsel dienen dazu Rückschau zu halten auf die zurückliegende<br />

Zeit, die sicher nicht immer nur vom Angenehmen geprägt war, sondern<br />

für den Einen oder den Anderen auch manchen Rückschlag bereit hielt. Doch<br />

durch Rückschläge wächst der Mensch, ähnlich geht es auch mir, als ihrer Bürgermeisterin.<br />

Auch das vergangene Jahr beinhaltete Schwierigkeiten sowie Höhen und Tiefen,<br />

die einige Herausforderungen für mich und den Gemeinderat darstellten.<br />

Speziell denke ich da an die neu entstandene Abwasserleitung,<br />

gegen die ich mich persönlich lange Zeit gewehrt habe aber<br />

letztlich doch gesetzliche Entscheidungsträger und Standards<br />

sich durchsetzten.<br />

Ich hatte in der letzten Zeit größtes Verständnis für Unmut und<br />

Kritik, zum Beispiel, wenn ich mir die Siedlerstraße gegenwärtig<br />

ansehe und den Vergleich zu früher betrachte, als sie als<br />

eine blühende grüne Lunge unseres Ortes galt, die von den<br />

Anwohnern liebevoll gepflegt wurde. Ich bin mir jedoch sicher,<br />

dass die geplanten Anpflanzungen mittelfristig dieses gewohnte<br />

Bild wieder herstellen können, auch den gesamten Straßenzustand<br />

betreffend.<br />

Ähnliches erfahren zurzeit die Anwohner in der Einsdorfer Bäckergasse,<br />

auch hier ist sicher noch eine Weile mit Beeinträchtigungen<br />

zu rechnen. Doch ich denke, die jetzigen Einschränkungen werden<br />

letztlich doch durch eine vorzeigbare Straße belohnt. Darüberhinaus<br />

möchte ich mich für die von Ihnen aufgebrachte<br />

Geduld in den ganzen Monaten des Baugeschehens bedanken.<br />

Wir gratulieren!<br />

Wir wünschen allen<br />

Jubilarinnen und Jubilaren<br />

von Mittelhausen und Einsdorf<br />

alles allem persönliches Wohlergehen.<br />

am 14.12. Frau Friedgard Kolbe zum 62. Geburtstag<br />

am 15.12. Frau Marlene Kögel zum 70. Geburtstag<br />

am 15.12. Herrn Harald Schlißke zum 78. Geburtstag<br />

am 18.12. Herrn Georg Claußing zum 69. Geburtstag<br />

am 19.12. Herrn Gerhard Kögel zum 73. Geburtstag<br />

- 44 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Abfuhr der Bio-Tonne jeweils Donnerstag/14-täglich an „geraden<br />

Wochen“<br />

Abfuhr 13.12., 27.12.<br />

Gottesdienste<br />

16.12.<strong>07</strong> 14.00 Uhr<br />

24.12.<strong>07</strong> 15.30 Uhr Hl. Abend mit H. Kamossa<br />

Bereitschaftsplan des Diakonischen sozialen<br />

Dienstes<br />

Ein Mitarbeiter der Sozialstation ist über die Bereitschaftsnummer<br />

0 34 64/57 22 36 Tag und Nacht erreichbar und informiert bei<br />

Bedarf die Dienst habende Schwester.<br />

Trotz angespannter Haushaltslage in diesem Jahr hat der<br />

Gemeinderat versucht Prioritäten zu setzen. Es entstand zum<br />

Beispiel eine eigenständige Heizung im Gemeindegebäude.<br />

Somit hat hoffentlich das „frieren“ auch dort ein Ende.<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

ich möchte mich an dieser Stelle besonders bei denjenigen<br />

von Ihnen bedanken, die auch in diesem Jahr wieder zur Verschönerung<br />

unseres Ortsbildes beigetragen haben oder auf<br />

andere Art und Weise das Dorfgeschehen belebten.<br />

Besonders danke ich den ansässigen Vereinen und der Freiwilligen<br />

Feuerwehr für die gute Zusammenarbeit.<br />

Allen ortsansässigen Betrieben und Gewerbetreibenden wünsche<br />

ich auch weiterhin viel Erfolg.<br />

Ihnen Allen wünsche ich, auch im Namen des Gemeinderates,<br />

eine besinnliche, friedvolle Weihnachtszeit, ein schönes Weihnachtsfest,<br />

sowie ein frohes und gesundes neues Jahr 2008!<br />

Christel Kamprath<br />

Bürgermeisterin<br />

am 21.12. Frau Bärbel Weidelt zum 69. Geburtstag<br />

am 28.12. Herrn Udo Grabow zum 67. Geburtstag<br />

am 29.12. Frau Ursula Claußing zum 63. Geburtstag<br />

am 31.12. Herrn Erhard Hesse zum 70. Geburtstag<br />

am 02.01. Frau Elly Kaul zum 85. Geburtstag<br />

am 03.01. Herrn Hubert Bauerfeld zum 65. Geburtstag<br />

am 03.01. Herrn Artur Ulle zum 74. Geburtstag<br />

OT Einsdorf<br />

am 06.01. Frau Antonie Glaser zum 82. Geburtstag<br />

am 06.01. Herrn Alfred Hindemith zum 77. Geburtstag<br />

am 06.01. Herrn Erhard Schulze zum 77. Geburtstag<br />

am 06.01. Herrn Klaus-Dieter<br />

Stephan zum 61. Geburtstag<br />

am 08.01. Frau Ruth Kögel zum 81. Geburtstag


Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

RES-Recycling und Entsorgungsservice<br />

Sangerhausen informiert<br />

Entsorgung „gelber Sack“ jeweils Mittwoch/14-täglich an<br />

„geraden Wochen“<br />

Abfuhr 12.12., 29.12.<br />

Der „gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />

Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />

Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Mittwoch<br />

Abfuhr 14-täglich 12.12., 29.12.<br />

Abfuhr 4-wöchentlich 12.12.<br />

Abfuhr 6-wöchentlich 12.12.<br />

Abfuhr 8-wöchentlich 28.12.<br />

Abfuhr Bio-Tonne jeweils Donnerstag/14-täglich an „geraden<br />

Wochen“<br />

Abfuhr 13.12., 27.12.<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Gottesdienste in Mittelhausen<br />

24. Dezember 20<strong>07</strong> um 16.30 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel<br />

(Pfr. Hoffmann)<br />

25. Dezember 20<strong>07</strong> um 10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Hoffmann)<br />

31. Dezember 20<strong>07</strong> um 17.00 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl<br />

(Pfr. Hoffmann)<br />

Frauenkreis, donnerstags um 15.00 Uhr: 20. Dezember 20<strong>07</strong> jeden<br />

Mittwoch um 19.30 Uhr Kirchenchor<br />

Gottesdienste in Einsdorf<br />

24. Dezember 20<strong>07</strong> um 15.00 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel<br />

(Pfr. Hoffmann)<br />

25. Dezember 20<strong>07</strong> um 9.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Hoffmann)<br />

1. Januar 2008 um 16.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr.<br />

Hoffmann)<br />

Sportkita Mittelhausen<br />

Am 19.11.20<strong>07</strong> lud die Sportkita Mittelhausen zu einem Tag der<br />

offenen Tür ein. Am Vormittag begrüßten wir in unserer Kita Frau<br />

Nicole Rotzsch, Landtagsabgeordnete der CDU, Frau Nadine<br />

Hampel Landtagsabgeordnete der SPD, Herrn Holger Scholz,<br />

Vizepräsident des KSB Mansfeld-Südharz, Herrn Königshausen,<br />

Geschäftsführer des KSB Mansfeld-Südharz, Frau Andrea Kögel,<br />

VG <strong>Allstedt</strong>- Kaltenborn, Frau Wantulla als Stellvertretende Bürgermeisterin<br />

Mittelhausen, Frau M. Kamprad, Bürgermeisterin Winkel,<br />

Pfarrer Hoffmann aus Wolferstedt, Frau Klaschka von der Kreissparkasse<br />

Sangerhausen, Frau Thomashausen, Mitteldeutsche Zeitung<br />

und das „Herzstück“ unserer Sportkita H.-J. Sandrock.<br />

Nach einer kleinen Begrüßung konnten sich die Besucher ein Bild<br />

von unserer Einrichtung, der Außenfläche und dem Konzept<br />

machen. Besonders stolz sind wir auf unser neues Bad im Krippenbereich,<br />

welches von der Heizungsfirma Andre Hilmer Sangerhausen,<br />

dem Fliesenleger Ralf Eilert und von Panorama Möbel<br />

umgebaut wurde.<br />

Nun können auch die Krippenkinder unter modernsten Bedingungen<br />

ihre „Geschäfte“ erledigen.<br />

Für unsere Kinder gab es auch an diesem Tag einige Überraschungen.<br />

Herr Königshausen brachte für die Kinder ein Netz mit vielen<br />

Bällen mit. Besonders freuten wir uns über den Scheck den uns Frau<br />

Klaschka von der Kreissparkasse Sangerhausen überreichte. Damit<br />

konnten wir 2 Laufräder für unsere Kinder, die das Gleichgewicht<br />

schulen, kaufen. Auf diesem Weg möchten wir „Danke“ sagen.<br />

Am Nachmittag kamen aus den umliegenden Orten interessierte<br />

Bürger um sich unsere Einrichtung anzusehen.<br />

Besonders freuten wir uns über Besucher der Grundschule Osterhausen.<br />

Frau Kunkel und Frau Ludwar ließen es sich nicht nehmen<br />

uns zu besuchen. Ein weiteres Dankeschön möchten wir<br />

Herrn Zobywalski von der Großküchen Ostharz GmbH für die<br />

finanzielle und leckere Zuwendung für die Kinder sagen. Dafür<br />

können wir wieder einige Hilfsmittel für den sportlichen Bereich<br />

kaufen. Der Tag ging für alle bei einer gemütlichen Tasse Kaffee,<br />

Schnittchen und Plätzchen zu Ende.<br />

Die Kinder und das Team<br />

- 45 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

Oma-Opa-Tag am 26.11.20<strong>07</strong><br />

„Oma so lieb, Oma so nett, ach wenn ich dich meine Oma nicht<br />

hätt’ ...“ - so könnten alle Kinder weitersingen, und weil sie doch<br />

ihre Omas und natürlich auch die Opas so gern haben, wollten<br />

sie ihnen am Montag, dem 26.11.<strong>07</strong> eine Freude mit ihrem Programm<br />

bereiten.<br />

Dabei zeigten die Musikschulkinder unter der Leitung von M. Menzel<br />

ihr Gelerntes.<br />

Die Jüngsten versteckten sich schon mal unterm frischen Schnee<br />

und sogar die ersten kleinen Schneemänner tanzten ganz niedlich.<br />

Auch Weihnachtswichtel waren mit von der Partie.<br />

Die Kinder der mittleren Gruppe tanzten gar als Omas und Opas<br />

selbst, wie z. B. Paula und Collin.<br />

Den lustigen Abschluss mit einem „Weihnachtsbaumkaktuslied“<br />

machten die Hortkinder. Wir hatten an diesem Nachmittag auch<br />

ein Geburtstagskind unter den Gästen. Zur Überraschung wurde<br />

Oma Bornhake nach vom gebeten, auf der Bühne Platz zu nehmen,<br />

und Felix stimmte mit den Kindern seiner Gruppe das Extraständchen<br />

für seine Oma an.<br />

Wir hoffen, dass es den zahlreich erschienen Gästen gefallen und<br />

auch der von den Muttis selbst gebackene Kuchen wohl gemundet<br />

hat!<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger!<br />

Am Ende des alten Jahres wünsche ich Ihnen ein gesegnetes<br />

Weihnachtsfest und ein friedvolles neues Jahr in<br />

Glück, Zufriedenheit und Gesundheit. Ich möchte aber<br />

auch nicht versäumen, an dieser Stelle Ihnen meinen herzlichsten<br />

Dank für das mir entgegengebrachte Vertrauen<br />

auszusprechen. Ein Dankeschön besonders auch an all<br />

jene, die sich im zurückliegenden Jahr<br />

für die Gemeinde und ihre Bürger und<br />

die Realisierung kommunaler Ziele eingesetzt<br />

haben; die uns Vertrauen<br />

schenkten und mit dem Gemeinderat<br />

zusammen versuchten, das Beste für<br />

die Gemeinde zu erreichen; die Verantwortung<br />

übernahmen, um das<br />

Leben in der Gemeinde positiv zu<br />

beeinflussen.<br />

Allen ein frohes Fest!<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Dieter Pallmann<br />

Wir gratulieren!<br />

Wir wünschen allen<br />

Jubilarinnen und Jubilaren<br />

von Niederröblingen alles Gute<br />

zum Geburtstag sowie<br />

persönliches Wohlergehen.<br />

am 13.12. Frau Elsa Lange zum 81. Geburtstag<br />

am 15.12. Herrn Franz Grundler zum 75. Geburtstag<br />

am 17.12. Herrn Friedrich Dittmann zum 63. Geburtstag<br />

am 19.12. Frau Rosmarie Krempler zum 73. Geburtstag<br />

am 24.12. Frau Waltraut Wittenbecher zum 83. Geburtstag<br />

am 28.12. Frau Anna Kamprath zum 79. Geburtstag<br />

am 01.01. Herrn Ralf Mund zum 67. Geburtstag<br />

am 01.01. Herrn Arno Sturm zum 69. Geburtstag<br />

am 02.01. Frau Anna Wittenbecher zum 74. Geburtstag<br />

am 06.01. Herrn Jürgen Meye zum 64. Geburtstag


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

RES - Recycling und Entsorgungsservice<br />

Sangerhausen informiert<br />

Entsorgung „Gelber Sack“ jeweils Donnerstag/14-täglich<br />

an „ungeraden Wochen“<br />

Abfuhr 20.12.<br />

Der „Gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />

Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />

Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Donnerstag<br />

Abfuhr 14-täglich 20.12.<br />

Abfuhr 4-wöchentlich 20.12.<br />

Abfuhr 6-wöchentlich 20.12.<br />

Abfuhr 8-wöchentlich<br />

Abfuhr Bio-Tonne jeweils Dienstag/14-täglich an „geraden<br />

Wochen“<br />

Abfuhr 29.12.<br />

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner!<br />

Im Namen des Gemeinderates aber auch persönlich wünsche<br />

ich allen von ganzen Herzen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest.<br />

Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle auch für das mir<br />

entgegengebrachte Vertrauen. Es ist nicht immer leicht, allen<br />

Wünschen gerecht zu werden, trotzdem setzen wir alles daran,<br />

die gesteckten Ziele zu erreichen.<br />

Dank sagen möchte ich auch allen Ehrenamtlichen, die stets<br />

Verantwortung zum Wohl unserer Gemeinde und damit auch<br />

der Allgemeinheit übernommen haben.<br />

Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen Gesundheit, Wohlergehen<br />

und viel Glück.<br />

Ihre Bürgermeisterin<br />

Margrit Kühne<br />

Wir gratulieren!<br />

Allen Jubilarinnen und<br />

Jubilaren von Nienstedt<br />

und Einzingen alles Gute<br />

zum Geburtstag sowie<br />

persönliches Wohlergehen.<br />

in Nienstedt<br />

am 12.12. Frau Wally Eichentopf zum 75. Geburtstag<br />

am 15.12. Herrn Karl-Heinz Franke zum 79. Geburtstag<br />

am 16.12. Frau Henni Jödicke zum 77. Geburtstag<br />

am 17.12. Frau Heidrun Wagner zum 61. Geburtstag<br />

am 20.12. Herrn Hermann Pauland zum 84. Geburtstag<br />

am 20.12. Frau Annerose Scheffel zum 60. Geburtstag<br />

am 21.12. Frau Ingrid Eckstein zum 66. Geburtstag<br />

am 23.12. Herrn Kurt Hebner zum 73. Geburtstag<br />

am 24.12. Herrn Helmut Wagner zum 66. Geburtstag<br />

am 26..12. Herrn Gerhard Lucas zum 75. Geburtstag<br />

am 02.01. Frau Lisa Horcher zum 67. Geburtstag<br />

- 46 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

RES -Recycling und Entsorgungsservice<br />

Sangerhausen informiert<br />

Entsorgung „gelber Sack“ jeweils Donnerstag / 14-täglich<br />

an „ungeraden Wochen“<br />

Abfuhr 20.12.<br />

Der „gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />

Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />

Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Donnerstag<br />

Abfuhr 14-täglich 20.12.<br />

Abfuhr 4-wöchentlich 20.12.<br />

Abfuhr 6-wöchentlich<br />

Abfuhr 8-wöchentlich<br />

Abfuhr Bio-Tonne jeweils Donnerstag/14-täglich an „geraden<br />

Wochen“<br />

Abfuhr 13.12., 27.12.<br />

Kirchliche Nachrichten für Nienstedt<br />

24.12.<strong>07</strong><br />

15.30 Uhr Hl. Abend<br />

30.12.<strong>07</strong><br />

9.15 Uhr gemeinsamer Gottesdienst in Sotterhausen mit<br />

Abendmahl<br />

Diakonie-Sozialstation<br />

Der nächste Seniorennachmittag findet am Donnerstag, dem<br />

13.12.20<strong>07</strong> um 14.00 Uhr in der Gaststätte Agthe statt. Ansprechpartner<br />

ist Frau Hörschelmann.<br />

Kirchliche Nachrichten für Einzingen<br />

16. Dezember 20<strong>07</strong><br />

um 14.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Hoffmann)<br />

24. Dezember 20<strong>07</strong><br />

um 15.00 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel (Pfr. Hoffmann)<br />

26. Dezember 20<strong>07</strong><br />

um 14.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Hoffmann)<br />

1. Januar 2008<br />

um 14.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr. Hoffmann)<br />

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!<br />

Das Weihnachtsfest steht vor der Tür - das Jahr neigt sich<br />

dem Ende zu -.<br />

Mit meinen Weihnachtsgrüßen möchte ich besonders herzlichen<br />

Dank sagen für die Unterstützung der Vereine, die das<br />

gesellschaftliche Leben in unserer Gemeinde bereichern und<br />

erhalten.<br />

Dank sagen möchte ich auch allen Ehrenamtlichen, die stets<br />

Verantwortung zum Wohl unserer Gemeinde und damit auch<br />

der Allgemeinheit übernommen haben.<br />

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien, auch<br />

im Namen des Gemeinderates, ein frohes und gesegnetes<br />

Weihnachtsfest und für das neue Jahr Zuversicht, Erfolg und<br />

vor allem Gesundheit.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Holger Reppin


Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Wir wünschen allen<br />

Jubilarinnen und Jubilaren<br />

von Pölsfeld alles Gute<br />

zum Geburtstag und<br />

persönliches Wohlergehen.<br />

am 18.12. Herrn Horst Hilbrecht zum 76. Geburtstag<br />

am 23.12. Frau Anni Ringleb zum 87. Geburtstag<br />

am 28.12. Frau Irmgard Lässing zum 85. Geburtstag<br />

am 05.01. Herrn Helmut Brehme zum 71. Geburtstag<br />

am 08.01. Herrn Hans Horlbog zum 80. Geburtstag<br />

RES Recycling und Entsorgungsservice<br />

Sangerhausen informiert<br />

Entsorgung „gelber Sack“ jeweils Freitag/14-täglich an „ungeraden<br />

Wochen“<br />

Abfuhr 14.12., 28.12.<br />

Der „Gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />

Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />

Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Freitag<br />

Abfuhr 14-täglich 14.12., 28.12.<br />

Abfuhr 4-wöchentlich 28.12.<br />

Abfuhr 6-wöchentlich 14.12.<br />

Abfuhr 8-wöchentlich 14.12.<br />

Abfuhr der Bio-Tonne jeweils Freitag/14-täglich an „ungeraden<br />

Wochen“<br />

Abfuhr 21.12.<br />

Wir wünschen allen<br />

Jubilarinnen und Jubilaren<br />

von Sotterhausen alles Gute<br />

zum Geburtstag und<br />

persönliches Wohlergehen.<br />

Liebe Mitbürgerinnen<br />

und Mitbürger,<br />

die Weihnachtsbotschaft gibt<br />

uns auf,<br />

mit Hoffnung und mit Glauben<br />

an das Gute im Menschen zu<br />

denken.<br />

Nicht Neid und Intoleranz, sondern<br />

Wertebewusstsein, Mitmenschlichkeit,Hilfsbereitschaft<br />

und Eigenverantwortlichkeit<br />

sind für die Zukunft<br />

wieder notwendiger denn je.<br />

Toleranz, Akzeptanz, Vertrauen, Geduld, Zuversicht und Verantwortung<br />

für die Gemeinschaft sind von uns allen gefordert.<br />

Sicherlich wird auch das neue Jahr nicht einfach werden,<br />

doch wir werden es mit Zusammenhalt, Hoffnung und Engagement<br />

angehen, damit unsere Gemeinde lebens- und liebenswert<br />

bleibt.<br />

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein friedvolles Weihnachtsfest<br />

und alles erdenklich Gute im Jahr 2008.<br />

Ihr Bürgermeister Hagen Böttger<br />

am 23.12. Herrn Jürgen Schmude zum 64. Geburtstag<br />

am 27.12. Frau Bertholde Wilke zum 74. Geburtstag<br />

am 08.01. Frau Margarete Trautmann zum 82. Geburtstag<br />

- 47 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />

RES Recycling und Entsorgungsservice<br />

Sangerhausen informiert<br />

Entsorgung „gelber Sack“ jeweils Donnerstag/14-täglich<br />

an „ungeraden Wochen“<br />

Abfuhr 20.12.<br />

Der „gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />

Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />

Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Donnerstag<br />

Abfuhr 14-täglich 20.12.<br />

Abfuhr 4-wöchentlich 20.12.<br />

Abfuhr 6-wöchentlich 20.12.<br />

Abfuhr 8-wöchentlich<br />

Abfuhr der Bio-Tonne jeweils Donnerstag/14-täglich an<br />

„geraden Wochen“<br />

Abfuhr 13.12., 27.12.<br />

Gottesdienste<br />

24.12.<strong>07</strong><br />

15.30 Uhr Hl. Abend<br />

30.12.<strong>07</strong><br />

9.15 Uhr mit Abendmahl<br />

Diakonie-Sozialstation<br />

Ansprechpartner ist Frau Hörschelmann.<br />

Bereitschaftsplan des Diakonischen sozialen<br />

Dienstes<br />

Ein Mitarbeiter der Sozialstation ist über die Bereitschaftsnummer<br />

0 34 64/57 22 36 Tag und Nacht erreichbar und informiert<br />

bei Bedarf die Dienst habende Schwester.<br />

Liebe Mitbürgerinnen, liebe<br />

Mitbürger<br />

G<br />

Es neigt sich wieder ein ereignisreiches<br />

Jahr dem Ende entgegen. Wir haben doch<br />

wieder viel geschafft, aber einiges doch<br />

nicht erreicht.<br />

Wie in jedem Jahr ist es mir ein großes Bedürfnis, allen Bürgerinnen<br />

und Bürgern für ihre gute Unterstützung zu danken.<br />

Unsere Hauptinvestition in diesem Jahr war die Sanierung<br />

der Mauer des Feuerlöschteiches sowie die Erneuerung des<br />

Ablassschachtes.<br />

Weiterhin erfolgten viele kleine Verschönerungen in unserer<br />

Gemeinde.<br />

Ich hoffe, mit Ihrer Hilfe auch im kommenden Jahr anstehende<br />

gemeindliche Probleme lösen zu können.<br />

Somit wünsche ich Ihnen allen ein frohes und gesegnetes<br />

Weihnachtsfest sowie für das neue Jahr 2008 alles Gute,<br />

Gesundheit, Erfolg und persönliches Wohlergehen.<br />

Ihre Bürgermeisterin<br />

Mathilde Kamprad<br />

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www.wittich.de


<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn - 48 -<br />

Nr. 12/20<strong>07</strong><br />

Wir gratulieren!<br />

Allen Jubilarinnen und Jubilaren der<br />

Gemeinde Winkel allesGute zum<br />

Geburtstag sowie persönliches Wohlergehen.<br />

am 12.12. Herrn Karl Böttger zum 80. Geburtstag<br />

am 17.12. Frau Christel Knotek zum 67. Geburtstag<br />

am 20.12. Frau Ingeburg Ebhardt zum 81. Geburtstag<br />

am 23.12. Frau Christa Böttcher zum 68. Geburtstag<br />

am 29.12. Herrn Heinz Karge zum 78. Geburtstag<br />

am 29.12. Herrn Heinz Rösner zum 67. Geburtstag<br />

am 30.12. Frau Anna Maria Gebhardt zum 69. Geburtstag<br />

am 31.12. Frau Christa Ehrich zum 73. Geburtstag<br />

am 01.01. Frau Eva Kirschmann zum 79. Geburtstag<br />

am 04.01. Frau Ingrid Hebner zum 70. Geburtstag<br />

am 05.01. Frau Irmgard Förster zum 69. Geburtstag<br />

RES Recycling und Entsorgungsservice<br />

Sangerhausen informiert<br />

Entsorgung „Gelber Sack“ jeweils Mittwoch/14-täglich an<br />

„geraden Wochen“<br />

Abfuhr 12.12., 29.12.<br />

Der „Gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />

Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />

Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Mittwoch<br />

Abfuhr 14-täglich 12.12., 28.12.<br />

Abfuhr 4-wöchentlich 12.12.<br />

Abfuhr 6-wöchentlich 12.12., 28.12.<br />

Abfuhr 8-wöchentlich 28.12.<br />

Abfuhr Bio-Tonne jeweils Donnerstag/14-täglich an „geraden<br />

Wochen“<br />

Abfuhr 13.12., 27.12.<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

16. Dezember 20<strong>07</strong><br />

um 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr. Hoffmann)<br />

24. Dezember 20<strong>07</strong><br />

um 18.00 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel (Pfr. Hoffmann)<br />

26. Dezember 20<strong>07</strong><br />

um 9.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Hoffmann)<br />

1. Januar 2008<br />

um 17.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr. Hoffmann)<br />

Seniorenkreis: Mittwoch um 14.00 Uhr: 12. Dezember 20<strong>07</strong><br />

Gemeinde Wolferstedt<br />

Allen Mitbürgerinnen<br />

und Mitbürgern<br />

wünsche ich im Namen des Gemeinderates<br />

für die bevorstehenden Festtage<br />

Freude, innere Ruhe und Frieden<br />

sowie im Jahr 2008 Gesundheit,<br />

Erfolg und die Gabe, sich über alles,<br />

was sie erreichen, zu freuen.<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Wolfgang Hoehne<br />

Die Fußballabteilung des SV Rohnetal Wolferstedt wünscht<br />

allen aktiven und passiven Mitgliedern, allen treuen Fans und<br />

Sponsoren ein recht frohes Weihnachtsfest sowie ein gesundes<br />

und erfolgreiches Jahr 2008.<br />

Fries<br />

Abteilungsleiter Fußball<br />

Wir gratulieren!<br />

Allen Jubilarinnen und Jubilaren der<br />

Gemeinde Wolferstedt und Klosternaundorf<br />

alles Gute zum Geburtstag sowie persönliches<br />

Wohlergehen<br />

.<br />

am 12.12. Herrn Günter Aderhold zum 61. Geburtstag<br />

am 13.12. Frau Ursula Vollrath zum 64. Geburtstag<br />

OT Klosternaundorf<br />

am 16.12. Frau Sieglinde Herrmann zum 64. Geburtstag<br />

am 16.12. Herrn Gerd Kampfrath zum 69. Geburtstag<br />

am 16.12. Frau Erna Pescht zum 74. Geburtstag<br />

am 16.12. Frau Hildegard Wagner zum 83. Geburtstag<br />

am 18.12. Herrn Horst Schönau zum 60. Geburtstag<br />

am 21.12. Herrn Robert Frieß zum 71. Geburtstag<br />

am 27.12. Frau Anneliese Kleinert zum 80. Geburtstag<br />

am 28.12. Frau Ellen Kulka zum 72. Geburtstag<br />

am 30.12. Herrn Ernst Friedrich zum 85. Geburtstag<br />

am 30.12. Herrn Werner Groll zum 80. Geburtstag<br />

am 01.01. Herrn Carl Grosch zum 79. Geburtstag<br />

am 01.01. Frau Elisabeth Ottilie zum 78. Geburtstag<br />

am 01.01. Herrn Manfred Pönitz zum 76. Geburtstag<br />

am 02.01. Frau Herta Hungsberg zum 71. Geburtstag<br />

am 02.01. Herrn Helmut Wäldchen zum 60. Geburtstag<br />

am 05.01. Frau Marianne Klinger zum 76. Geburtstag<br />

am 05.01. Frau Ursula Köhler zum 71. Geburtstag<br />

OT Klosternaundorf<br />

am 06.01. Frau Irene Schmidt zum 72. Geburtstag<br />

am <strong>07</strong>.01. Frau Anni Wagner zum 78. Geburtstag<br />

am 08.01. Herrn Helmut Hungsberg zum 66. Geburtstag<br />

RES Recycling und Entsorgungsservice<br />

Sangerhausen informiert<br />

Entsorgung „Gelber Sack“ jeweils Mittwoch/14-täglich an<br />

„geraden Wochen“ in Wolferstedt und in Klostenaundorf<br />

Abfuhr 12.12., 29.12.<br />

Der „Gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />

Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />

Entsorgung Hausmülltonne in Wolferstedt jeweils Donnerstag<br />

Abfuhr 14-täglich 20.12.<br />

Abfuhr 4-wöchentlich<br />

Abfuhr 6-wöchentlich<br />

Abfuhr 8-wöchentlich<br />

Entsorgung der Hausmülltonne in Klosternaundorf jeweils<br />

Mittwoch<br />

Abfuhr 14-täglich 12.12., 28.12.<br />

Abfuhr 4-wöchentlich 12.12.<br />

Abfuhr 6-wöchentlich 12.12., 28.12.<br />

Abfuhr 8-wöchentlich 28.12.<br />

Abfuhr der Bio-Tonne jeweils Donnerstag/14-täglich an<br />

„geraden Wochen“<br />

Abuhr 13.12., 27.12.<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Ev.-Luth. Pfarramt Wolferstedt<br />

Dorfstr. 183, 06542 Wolferstedt<br />

Tel. 03 46 52/6 75 34 u. Fax: 03 46 52/6 75 35<br />

E-Mail: pfarramt.wolferstedt@t-online-de<br />

Gottesdienste<br />

16. Dezember 20<strong>07</strong><br />

um 15.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Hoffmann)<br />

24. Dezember 20<strong>07</strong><br />

um 16.30 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel (Pfr. Hoffmann)<br />

26. Dezember 20<strong>07</strong><br />

um 10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Hoffmann)<br />

31. Dezember 20<strong>07</strong><br />

um 16.00 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl (Pfr. Hoffmann)

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