Allstedt_50-07 OK.pdf - Stadt Allstedt
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Jahrgang 3 · Mittwoch, den 12. Dezember 20<strong>07</strong> · Nummer 12<br />
Amtsblatt<br />
der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Allstedt</strong> – Kaltenborn<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!<br />
Zum bevorstehenden Weihnachtsfest übermittle ich Ihnen die herzlichsten<br />
Grüße. Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen gesunde<br />
und friedvolle Feiertage sowie einen guten Start ins Jahr 2008.<br />
Andrea Milde, Leiterin der VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />
mit den Orten <strong>Allstedt</strong>, Blankenheim u. OT Klosterrode, Beyernaumburg u. OT Othal, Emseloh, Holdenstedt,<br />
Katharinenrieth, Liedersdorf, Mittelhausen u. OT Einsdorf, Niederröblingen, Nienstedt u. OT Einzigen, Pölsfeld,<br />
Sotterhausen, Winkel, Wolferstedt u. OT Klosternaundorf
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn“<br />
Sitz <strong>Allstedt</strong>, Forststraße 9<br />
06542 <strong>Allstedt</strong><br />
Internet-Adresse: www.allstedt-kaltenborn.de<br />
E-Mail-Adresse: info@allstedt.info<br />
Öffnungszeiten des Verwaltungsamtes<br />
allgemeine Öffnungszeiten aller Ämter in <strong>Allstedt</strong>:<br />
Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />
zusätzliche Öffnungszeiten (Einwohnermeldeamt, Standesamt,<br />
Kasse)<br />
Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Öffnungszeiten Friedhofsverwaltung<br />
Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />
Struktur des Verwaltungsamtes<br />
Sitz <strong>Allstedt</strong>, Forststraße 9 sind folgende Ämter zu finden:<br />
Tel.-Nr. 03 46 52/86 40<br />
Leiterin des gemeinsamen<br />
Verwaltungsamtes - Frau Blume Tel. 03 46 52/8 64 13<br />
Sekretariat - Frau Hoffmann Tel. 03 46 52/8 64 10<br />
Personal - Frau Bätz Tel. 03 46 52/8 64 12<br />
Fax Tel. 03 46 52/8 64 14<br />
Sachbereich 1<br />
Finanzen - Frau Peukert Tel. 03 46 52/8 64 20<br />
Frau Knorr Tel. 03 46 52/8 64 28<br />
Vollstreckung - Frau Benkenstein Tel. 03 46 52/8 64 27<br />
Kasse - Frau Kraus Tel. 03 46 52/8 64 22<br />
Frau Kirchner Tel. 03 46 52/8 64 23<br />
Frau Unger Tel. 03 46 52/8 64 26<br />
Steuern - Frau Rebhahn,<br />
Frau Gehlmann Tel. 03 46 52/8 64 25<br />
Sachbereich 2<br />
Ordnungsamt - Frau Rega Tel. 03 46 52/8 64 30<br />
Herr Bestel, Frau Meirich Tel. 03 46 52/8 64 31<br />
Herr Hofmann, Frau Kaul Tel. 03 46 52/8 64 32<br />
Friedhofsverwaltung, Frau Müller Tel. 03 46 52/8 64 35<br />
Meldestelle - Herr Böttger Tel. 03 46 52/8 64 33<br />
Standesamt - Frau Wengemuth Tel. 03 46 52/8 64 34<br />
Fax Ordnungsamt Tel. 03 46 52/8 64 36<br />
Sachbereich 3<br />
Hauptamt - Frau Kögel Tel. 03 46 52/8 64 11<br />
Allg. Verwaltung, Soziales<br />
Frau Stadermann, Tel. 03 46 52/8 64 16<br />
Frau Ehrich, Frau Scholz Tel. 03 46 52/8 64 17<br />
Märkte, Öffentlichkeitsarbeit -<br />
Frau Busch Tel. 03 46 52/8 64 16<br />
<strong>Allstedt</strong>, Markt 10, Rathaus ist folgendes Amt zu finden:<br />
Sachbereich 4<br />
Bauverwaltung - Frau Tetzel Tel. 03 46 52/67 05 51<br />
Herr Schüßler Tel. 03 46 52/67 05 53<br />
Herr Lisker Tel. 03 46 52/67 05 52<br />
Frau Schnetter Tel. 03 46 52/67 05 54<br />
Herr Fries Tel. 03 46 52/67 05 57<br />
Frau Scholz Tel. 03 46 52/67 05 <strong>50</strong><br />
Liegenschaften - Frau Wäldchen Tel. 03 46 52/67 05 56<br />
Fax Bauamt Tel. 03 46 52/67 05 58<br />
- 2 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn und ihre Sprechzeiten<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />
Bürgermeister: Herr Jürgen Richter<br />
Sprechzeit:<br />
Jeden Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr<br />
donnerstags 14.00 - 17.00 Uhr<br />
(geänderte Sprechzeit bitte beachten)<br />
Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter<br />
Telefon-Nr. 03 46 52/222 o. 223<br />
Gemeinde Beyernaumburg<br />
Bürgermeister: Jörg Schröder<br />
Sprechzeit:<br />
Jeden Montag von 17.00 bis 19.00 Uhr<br />
Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter<br />
Telefon-Nr. 0 34 64/57 17 16<br />
Gemeinde Blankenheim<br />
Bürgermeisterin: Frau Heidrun Hara<br />
Sprechzeit:<br />
Jeden Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr<br />
Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter<br />
Telefon-Nr. 03 46 59/6 <strong>07</strong> <strong>07</strong>, Fax: 03 46 59/6 <strong>07</strong> 92<br />
Sprechzeiten Bürgerbüro: Dienstag von 13.00 bis 14.00 Uhr<br />
Bürgerhaus, Kreisfelder Weg 165a, Tel. 03 46 59/6 <strong>07</strong> <strong>07</strong><br />
Gemeinde Emseloh<br />
Bürgermeister: Herr Gerold Münch<br />
Sprechzeit:<br />
tägl. ab 18.00 Uhr nach Vereinbarung (Tel.: 03 46 59/6 02 53)<br />
Gemeindebüro - Tel.: 03 46 59/6 04 04, Fax 6 03 70<br />
Bürgerbüro Emseloh: Dienstag von 14.15 bis 15.00 Uhr im Bürgermeisteramt,<br />
Eisleber Straße 1, Tel. 03 46 59/6 04 04<br />
Gemeinde Holdenstedt<br />
Bürgermeisterin: Frau Kerstin Ibe<br />
Sprechzeit:<br />
Jeden Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer<br />
Vereinbarung!<br />
Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter<br />
Telefon-Nr. 03 46 59/6 02 86<br />
Gemeinde Katharinenrieth<br />
Bürgermeister: Herr Andreas Loel<br />
Sprechzeit:<br />
Jeden Montag 18.00 - 19.00 Uhr und nach telef. Absprache<br />
Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter<br />
Telefon-Nr.: 03 46 52/775 (privat)<br />
Gemeinde Liedersdorf<br />
Bürgermeisterin: Frau Karin Höroldt<br />
Sprechzeit:<br />
Jeden Mitwoch von 16.00 bis 17.00 Uhr<br />
Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Tel.-Nr. 03 46 59/6 10 11<br />
Gemeinde Mittelhausen<br />
Bürgermeister: Frau Christel Kamprath<br />
Sprechzeit:<br />
Mittwoch in Mittelhausen 17.00 - 19.00 Uhr<br />
jeden letzten Mittwoch des Monats in Einsdorf<br />
(Dorfgemeinschaftshaus) 18.00 - 19.00 Uhr<br />
Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter<br />
Telefon-Nr. 01 51/18 32 27 <strong>07</strong><br />
Gemeinde Niederröblingen<br />
Bürgermeister: Herr Klaus-Dieter Pallmann<br />
Sprechzeit:<br />
Jeden Donnerstag 17.00 - 18.30 Uhr<br />
Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Telefon-Nr. 03 46 52/298<br />
Gemeinde Nienstedt/Einzingen<br />
Bürgermeister: Frau Margrit Kühne<br />
E-Mail-Adresse: BeutegreiferEinzingen@t-online.de<br />
Sprechzeit:<br />
in Nienstedt in der Feuerwehr<br />
Jeden Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr<br />
in Einzingen in der Feuerwehr<br />
Jeden Donnerstag 18.15 - 19.15 Uhr<br />
Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter<br />
Telefon-Nr. 03 46 52/590 in Nienstedt
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Gemeinde Pölsfeld<br />
Bürgermeister: Herr Holger Reppin<br />
Sprechzeit: dienstags 15.30 - 16.30 Uhr<br />
Tel.-Nr.: 0 34 64/58 23 94 und 58 25 26<br />
Bürgerbüro Pölsfeld: Dienstag von 15.30 bis 16.30 Uhr,<br />
Schulgasse 82, Tel. 0 34 64/58 20 21<br />
Gemeinde Sotterhausen<br />
Bürgermeister: Herr Hagen Böttger<br />
Sprechzeit:<br />
Jeden Mittwoch von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />
Tel. 0 34 64/57 30 08<br />
Gemeinde Winkel<br />
Bürgermeister: Frau Mathilde Kamprad<br />
Sprechzeit:<br />
Jeden Dienstag 9.00 - 13.00 Uhr<br />
Jeden Donnerstag 9.00 - 13.00 Uhr<br />
Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Telefon-Nr. 626<br />
Gemeinde Wolferstedt<br />
Bürgermeister: Herr Wolfgang Hoehne<br />
E-Mail-Adresse: Gemeinde.Wolferstedt@t-online.de<br />
Sprechzeit:<br />
Jeden Donnerstag 16.30 - 19.00 Uhr<br />
Am Sprechtag telefonisch zu erreichen unter Telefon-Nr. 639<br />
Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />
Rathaus, Markt 10 in <strong>Allstedt</strong>, Sitzungssaal<br />
Sprechzeiten:<br />
Jeden 1. Donnerstag im Monat von 16.00 bis 17.00 Uhr<br />
Tel.-Nr. am Sprechtag: 03 46 52/223<br />
Vorsitzender: Herr Herbert Fuß<br />
Stellvertreter: Frau Klaudia Tränkler, Frau Ina Schmidt<br />
Wohnungsgesellschaft <strong>Allstedt</strong> mbH<br />
06542 <strong>Allstedt</strong>, Markt 10<br />
Telefonisch zu erreichen unter Tel.-Nr. 03 46 52/1 08 <strong>07</strong> und 1 08<br />
08<br />
Sprechzeit:<br />
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr<br />
und 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 13.00 - 15.00 Uhr<br />
An anderen Tagen keine Sprechzeit.<br />
Polizeistation <strong>Allstedt</strong><br />
Die nicht ständig besetzte Polizeistation <strong>Allstedt</strong> befindet sich in<br />
der Bahnhofstraße 10 und ist unter der Telefon-Nr. 03 46 52/<br />
67 80 90 zu erreichen.<br />
Sprechzeiten: Jeden Montag 16.00 - 18.00 Uhr<br />
Bei Ereignissen von polizeilichem Interesse, Anfragen o. Ä. kann auch<br />
das Polizeirevier Sangerhausen unter der Tel.-Nr. 0 34 64/25 40 oder<br />
der Notruf 110 verständigt werden.<br />
Redaktions- und Annahmeschluss<br />
Die Annahme von Manuskripten für Ausgabe 01/08 des Amtsblattes<br />
der VGem „<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn“ kann bis zum 27.12.20<strong>07</strong><br />
- 17.00 Uhr - erfolgen. Später eingehende Beiträge können nicht<br />
mehr berücksichtigt werden. Veranstaltungstermine, die kostenlos<br />
veröffentlicht werden, können für den Zeitraum 09.01.2008<br />
bis 12.02.2008 gemeldet werden. Voraussichtlicher Auslieferungstermin<br />
von Ausgabe 01/08 ist Mittwoch, der 9. Januar 2008.<br />
Da das Amtsblatt für 14 Gemeinden gilt, bitte ich um Verständnis,<br />
dass in Zukunft nicht wie in gewohnter Weise, alle<br />
Artikel der Vereine veröffentlicht werden können. Aus Platzgründen<br />
entscheidet die Verwaltung über die Auswahl der<br />
Artikel. Eine Gemeinde oder ein Verein hat natürlich die Möglichkeit<br />
eine Seite käuflich zu erwerben.<br />
In unserem Amtsblatt können Sie auch mit einem Inserat für Ihr<br />
Produkt, welches Sie herstellen oder vertreiben bzw. für Ihre<br />
Dienstleistung werben.<br />
Auch Familienanzeigen, wie Glückwünsche zu besonderen Anlässen,<br />
Danksagungen zur Hochzeit, Silberhochzeit oder zum runden<br />
Geburtstag werden nach Ihren Wünschen veröffentlicht.<br />
- 3 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Verwaltungsamt der<br />
Verwaltungsgemeinschaft<br />
„<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn“<br />
Beschlüsse aus der Sitzung des<br />
Gemeinschaftsausschusses der VGem<br />
„<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn“ am 27.11.<strong>07</strong><br />
Beschluss - Nr.: 63-22/<strong>07</strong><br />
Berufung Wahlleiter und stellv. Wahlleiter für die Kommunalwahlen<br />
am 02.03.2008 Beschlusstext:<br />
01 Berufung von Frau Andrea Kögel zur Wahlleiterin<br />
und Frau Elke Stadermann zur Stellv. Wahlleiterin<br />
für die Kommunalwahl am 02.03.2008.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />
auszuführen.<br />
Pallmann, Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses<br />
Beschluss - Nr.: 64-22/<strong>07</strong><br />
Bildung des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen am 02.03.2008<br />
Beschlusstext:<br />
01 Aufgrund der Beschlüsse der Gemeinden Beyernaumburg,<br />
Emseloh, Holdenstedt, Katharinenrieth, Liedersdorf, Mittelhausen,<br />
Niederröblingen, Nienstedt und Wolferstedt zur Übertragung<br />
der Aufgaben des Gemeindewahlleiters insgesamt<br />
auf die Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes und die<br />
Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen<br />
vom Gemeinschaftsausschuss zu berufenden Wahlausschuss<br />
für die Kommunalwahl am 02.03.2008 ist ein gemeinsamer<br />
Wahlausschuss zu bilden.<br />
Pallmann, Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses<br />
Beschluss - Nr.: 65-22/<strong>07</strong><br />
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der VGem <strong>Allstedt</strong>-<br />
Kaltenborn Beschlusstext:<br />
01 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn wird in der vorliegenden<br />
Fassung beschlossen<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />
einzuleiten und auszuführen<br />
Pallmann, Vorsitzender des Gemeinschaftsausschusses<br />
VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn <strong>Allstedt</strong>, den 30.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Vorsitzende -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Hiermit mache ich gemäß § 3 der Kommunalwahlordnung Land<br />
Sachsen-Anhalt bekannt, dass folgende Personen Wahlleiter und<br />
Stellvertreter des Wahlleiters der Gemeinden Beyernaumburg,<br />
Emseloh, Holdenstedt, Katharinenrieth, Liedersdorf, Mittelhausen,<br />
Niederröblingen, Nienstedt und Wolferstedt für die Kommunalwahl<br />
am 02.03.2008 sind:<br />
Wahlleiter: Andrea Kögel<br />
Stellvertreter: Elke Stadermann<br />
Der Wahlleiter und sein Stellvertreter sind unter folgender Anschrift<br />
erreichbar:<br />
Verwaltungsamt der VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />
Forststraße 9<br />
06542 <strong>Allstedt</strong><br />
Telefon: 03 46 52/8 64 11<br />
Telefax: 03 46 52/8 64 18<br />
Pallmann<br />
Gemeinschaftsausschussvorsitzender der VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn <strong>Allstedt</strong>, d. 04.12.20<strong>07</strong><br />
- Der Wahlleiter -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für<br />
das Land Sachsen-Anhalt fordere ich alle im Wahlgebiet vertretenden<br />
Parteien und Wählergruppen auf, mir innerhalb eines<br />
Monats nach Erscheinen der öffentlichen Bekanntmachung Wahlberechtigte<br />
des Wahlgebietes als Beisitzer und als stellvertretende<br />
Beisitzer des Wahlausschusses der VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />
für die Kommunalwahl am 02.03.2008 vorzuschlagen.<br />
Ich mache darauf aufmerksam, dass ich für den Fall, dass nicht<br />
genügend Wahlberechtigte als Beisitzer und als stellvertretende<br />
Beisitzer vorgeschlagen werden, weitere Beisitzer und ihre Stellvertreter<br />
nach meinem Ermessen aus den Reihen der Wahlberechtigten<br />
berufen werden. Auf § 13 Abs. 1 bis 3 des Kommunalwahlgesetzes<br />
des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.02.2004 in<br />
der zurzeit gültigen Fassung weise ich ausdrücklich hin.<br />
Kögel, Wahlleiter<br />
_________________________________________________________<br />
Landkreis Mansfeld-Südharz<br />
Der Landrat<br />
Wenn unzustellbar, zurück!<br />
Bei Umzug Anschriftenberichtigungskarte!<br />
Landkreis Mansfeld-Südharz<br />
Postfach 10 11 35 • 06511 Sangerhausen<br />
Ihr Zeichen Ihre Nachricht Unser Zeichen Datum<br />
vom Ku-BT 42284/2.1.1 9. Nov. 20<strong>07</strong><br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
1. Änderungsverfügung zur tierseuchenbehördlichen<br />
Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die<br />
Blauzungenkrankheit vom 13.09.20<strong>07</strong><br />
Gemäß § 79 Abs. 4 i. V. m. §§ 16, 17, 17b Abs. 1 Nr. 4, §§ 18 -<br />
30, §§ 63 - 65 und 78 des Tierseuchengesetzes (TierSG) in der<br />
Neufassung vom 22.06.04 (BGBl. I S. 1260), geändert durch<br />
Gesetz vom 01.09.05 (BGBl. I S. 2618) und des § 1 Abs. 2 Nr. 1<br />
der Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen<br />
im Bereich der Landwirtschaft vom 6. April 2005 (GVBI. LSA<br />
Nr. 20/2005, S. 176) sowie §§ 4 und 5 der Verordnung zum Schutz<br />
gegen die Blauzungenkrankheit vom 22.03.2002 (BGBl. I S. 1241)<br />
wird Folgendes bekannt gegeben und verfügt:<br />
Am 7. November 20<strong>07</strong> ist auch in Ditfurt (Landkreis Harz) der Ausbruch<br />
der Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt worden.<br />
§ 1 der Allgemeinverfügung des Landkreises Mansfeld-Südharz<br />
vom 13. September 20<strong>07</strong> wird daher folgendermaßen ergänzt:<br />
§ 1<br />
1. Zum Gefährdungsgebiet (20-km-Gebiet) werden die Gemeinden:<br />
Ulzigerode<br />
Welbsleben<br />
mit ihren Gemarkungen erklärt.<br />
2. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1, 3, 5 und 7 des § 2 der<br />
Allgemeinverfügung vom 13. September 20<strong>07</strong> wird für die<br />
Gemeinden Ulzigerode und Welbsleben ebenfalls angeordnet.<br />
3. § 4 der Allgemeinverfügung vom 13. September 20<strong>07</strong> gilt<br />
ebenfalls für die unter Ziffer 1 genannten Gemeinden.<br />
§ 2<br />
Die 1. Änderungsverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung<br />
in Kraft. Die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgt nachträglich.<br />
- 4 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diese Verfügung kann bei der Kreisverwaltung Mansfeld-<br />
Südharz, Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22 in 06526 Sangerhausen<br />
unter Angabe von Gründen schriftlich oder mündlich zu Protokoll<br />
innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch eingelegt werden.<br />
Wegen der Anordnung der sofortigen Vollziehung hat der Widerspruch<br />
gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung<br />
(§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO); das bedeutet, dass der<br />
Bescheid auch dann befolgt werden muss, wenn er mit Widerspruch<br />
angegriffen wird.<br />
Beim Verwaltungsgericht Halle/S., Thüringerstraße 16 in 06112 Halle<br />
kann die Aussetzung der Vollziehung oder die Wiederherstellung<br />
der aufschiebenden Wirkung beantragt werden (§ 80 Abs. 4<br />
Satz 1, Abs. 5 VwGO).<br />
Sangerhausen, den 09. Nov. 20<strong>07</strong><br />
Dirk Schatz<br />
Landrat<br />
Hinweis:<br />
Diese Verfügung und ihre Begründung kann beim Amt für Veterinärangelegenheiten<br />
und Lebensmittelüberwachung des Landkreises<br />
Mansfeld-Südharz in 06526 Sangerhausen, Dr. Wilhelm-<br />
Külz-Straße 12 während der Geschäftszeiten von 9.00 bis 15.00<br />
Uhr eingesehen werden.<br />
Bekanntmachung des Landkreises Saalekreis<br />
Gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt<br />
i. V. m. § 73 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz wird<br />
hiermit Folgendes bekannt gemacht:<br />
Der Landkreis Saalekreis, als untere Wasserbehörde, beabsichtigt<br />
das Wasserschutzgebiet Ziegelrodaer Forst<br />
Begünstigter des Kyffhäuser Abwasser- und Trink-<br />
Wasserschutzgebietes: wasserverband, Am Westbahnhof<br />
in 06556 Artern<br />
Zweck: Schutz der Trinkwasserfassungen<br />
Örtliche Lage: Landkreis: Saalekreis (a) und<br />
Mansfeld-Südharz (b)<br />
Gemarkung: a: Gatterstädt,<br />
Grockstädt,<br />
Landgrafroda,<br />
Leimbach, Schmon,<br />
Schmon-Ziegelroda,<br />
Weißenschirmbach,<br />
Ziegelroda,<br />
b: <strong>Allstedt</strong>, Winkel<br />
entsprechend § 53 i. V. m. § 48 Abs. 2 Wassergesetz für das Land<br />
Sachsen-Anhalt (WG LSA) anzupassen.<br />
Die Anpassung betrifft die Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes<br />
Ziegelrodaer Forst und die Ausdehnung der<br />
Schutzzonen.<br />
Die Verordnung sowie die Wasserschutzgebietskarten sind zur<br />
Einsichtnahme ausgelegt:<br />
Ort: Verwaltungsgemeinschaft <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />
Forststr. 9<br />
06542 <strong>Allstedt</strong><br />
Zeitraum: 17. Dezember 20<strong>07</strong> bis 16. Januar 2008<br />
während der Dienststunden<br />
Di. 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00<br />
Uhr<br />
Do. 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00<br />
Uhr<br />
Einwendungsfrist: 17. Dezember 20<strong>07</strong> bis 30. Januar 2008<br />
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann<br />
Einwendungen zum Vorhaben innerhalb der Einwendungsfrist<br />
schriftlich oder zur Niederschrift am o. g. Auslegungsort, beim<br />
Landkreis Mansfeld-Südharz, R.-Breitscheid-Str. 20/22 in 06526
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Sangerhausen oder beim Landkreis Saalekreis, Domplatz 9, 06217<br />
Merseburg vorbringen. Die Einwendung muss den geltend<br />
gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen<br />
lassen.<br />
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen,<br />
die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.<br />
Nachträgliche Einwendungen wegen nachteiliger Auswirkungen<br />
können nur nach § 16 WG LSA geltend gemacht werden.<br />
Der Termin, an dem form- und fristgemäß erhobene Einwendungen<br />
sowie die Stellungnahmen der Beteiligten erörtert werden, ist am<br />
26. Februar 2008, 09.00 Uhr.<br />
Der Versammlungsraum ist bei der<br />
Kreisverwaltung Saalekreis<br />
Schloss, Raum 357<br />
Domplatz 9, 06217 Merseburg.<br />
Bei Ausbleiben eines Beteiligten am Erörterungstermin kann auch<br />
ohne ihn verhandelt werden. Die Erörterung ist nichtöffentlich.<br />
Zugelassen sind nur der Träger des Vorhabens, Personen, die<br />
form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben, die Beteiligten<br />
und Betroffene.<br />
Die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen kann durch<br />
öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als <strong>50</strong><br />
Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.<br />
Merseburg, 19.10.20<strong>07</strong><br />
gez. Dr. Eichner<br />
Beigeordneter<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />
Beschlüsse aus der Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> am 19.11.20<strong>07</strong><br />
Beschluss Nr. 113-24/<strong>07</strong><br />
Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />
Beschlusstext:<br />
01 Der Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> wird in der vorliegenden<br />
Fassung zugestimmt. Die Satzung ist Bestandteil des<br />
Beschlusses.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />
auszuführen.<br />
Richter, Bürgermeister<br />
Beschluss Nr. 114-24/<strong>07</strong><br />
Absichtserklärung der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> zur Bildung einer Einheitsgemeinde<br />
Beschlusstext:<br />
01 Der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> erklärt die Absicht, mit den<br />
Gemeinden der VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn und ernsthaft<br />
interessierten weiteren Gemeinden eine Einheitsgemeinde<br />
zu bilden, wenn diese die entsprechenden Beschlüsse dazu<br />
fassen. Grundlage hierbei bildet der Entwurf eines Begleitgesetzes<br />
zur Gemeindegebietsreform.<br />
02 Die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> und die Gemeinden werden zum gegenseitigen<br />
Vorteil und zur Förderung des Gemeinwohls die vorhandenen<br />
Gemeinsamkeiten weiter stärken und entwickeln.<br />
03 Die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> achtet die Zielstellung der Gemeinden im<br />
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die diese bei Erhalt<br />
der Eigenständigkeit verfolgen würde.<br />
04 Der Hauptausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> wird mit Vertretern der<br />
einzelnen Gemeinderäte in einer Arbeitsgruppe einen Vertragsentwurf<br />
zur Eingliederung erarbeiten.<br />
Richter, Bürgermeister<br />
Beschluss Nr. 115-24/<strong>07</strong><br />
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2006<br />
der WG <strong>Allstedt</strong> mbH<br />
Beschlusstext:<br />
01 Der vorgelegte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2006<br />
wird genehmigt. Die Bilanzsumme beträgt 4.405,<strong>50</strong>3,61 €.<br />
- 5 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
02 Der Jahresüberschuss für das Wirtschaftsjahr 2006 beträgt<br />
152.330,03 €. Der Bilanzverlust ist noch in Höhe von<br />
424.019,66 € vorhanden.<br />
03 Dem Geschäftsführer der WG <strong>Allstedt</strong> mbH wird Entlastung<br />
erteilt.<br />
Richter, Bürgermeister<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />
Beschluss Nr.113-24/<strong>07</strong><br />
Amt: Ordnungsamt<br />
Bearbeiter: Ehrich<br />
Öffentlich Ja<br />
Vorlagen-Nr.: IV/867<br />
erstellt am: 25.10.20<strong>07</strong><br />
Beschlussgegenstand<br />
Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />
Beratungsfolge Hauptausschuss Sozialausschuss<br />
<strong>Stadt</strong>rat<br />
Sitzungstermin 05.11.20<strong>07</strong> 08.11.20<strong>07</strong><br />
19.11.20<strong>07</strong><br />
TOP 6.2. 5. 8.3.<br />
Öffentlich Ja Ja Ja<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Ja-Stimmen: 13<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 0<br />
Gesetzliche Grundlage:<br />
Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom<br />
05.10.1993 in der zurzeit gültigen Fassung.<br />
Beschlusstext:<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt:<br />
01 Der Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> wird in der vorliegenden<br />
Fassung zugestimmt. Die Satzung ist Bestandteil des<br />
Beschlusses.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />
auszuführen.<br />
Sachverhalt/Begründung:<br />
Aufgrund Anregungen aus der Diskussion zur Friedhofsgebührensatzung<br />
(2006) wurde im <strong>Stadt</strong>rat vorgeschlagen, die bestehende<br />
Friedhofssatzung zu überarbeiten. Dabei soll sowohl den<br />
rechtlichen als auch den kommunalen Entwicklungen Rechnung<br />
getragen werden.<br />
Richter<br />
Bürgermeister<br />
Anlage: Friedhofssatzung<br />
Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />
Präambel<br />
Aufgrund der §§ 6, 8 Nr. 1 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung<br />
für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober<br />
1993 (GVBI. LSA S. 568) zuletzt geändert durch das Dritte<br />
Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom <strong>07</strong>.11.20<strong>07</strong><br />
(GVBI. LSA Nr. 27 S. 352) und den Vorschriften des Bestattungsgesetzes<br />
über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen<br />
des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz) vom 05.<br />
Februar 2002 hat der <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> in seiner Sitzung<br />
am 19.11.20<strong>07</strong> folgende Friedhofsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />
beschlossen.
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Inhaltsübersicht<br />
I. Allgemeine Vorschriften<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
§ 2 Friedhofszweck<br />
§ 3 Außerdienststellung und Entwidmung<br />
II. Ordnungsvorschriften<br />
§ 4 Öffnungszeiten<br />
§ 5 Verhalten auf dem Friedhof<br />
§ 6 Gewerbliche Arbeiten<br />
III. Bestattungsvorschriften<br />
§ 7 Allgemeines<br />
§ 8 Särge und Urnen<br />
§ 9 Grabherstellung<br />
§ 10 Ruhefrist<br />
§ 11 Ausgrabungen und Umbettungen<br />
IV. Grabstätten<br />
§ 12 Allgemeines, Grabarten<br />
§ 13 Nutzungsrecht<br />
§ 14 Erdreihengrabstätten<br />
§ 15 Urnengrabstätten<br />
§ 16 Erdwahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten<br />
§ 17 Ehrengrabstätten<br />
V. Gestaltung der Grabstätten<br />
§ 18 Gestaltungsgrundsätze<br />
§ 19 Grabmalbestimmungen<br />
§ 20 Vernachlässigte Grabstätten<br />
§ 21 Einebnung und Entfernung von Grabmalen<br />
VI. Trauerfeiern<br />
§ 22 Ablauf und Bestimmungen<br />
Vll. Schlussbestimmungen<br />
§ 23 Alte Rechte<br />
§ 24 Haftung<br />
§ 25 Gebühren<br />
§ 26 Ordnungswidrigkeiten<br />
§ 27 Gleichstellungsklausel<br />
§ 28 Inkrafttreten/Außerkrafttreten<br />
I. Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
Diese Friedhofsatzung gilt für den städtischen Friedhof und die<br />
Friedhofseinrichtungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>.<br />
§ 2<br />
Friedhofszweck<br />
Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>. Er<br />
dient der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> waren oder ein Recht auf Beisetzung<br />
in einer bestimmten Grabstätte besaßen. Die Bestattung anderer<br />
Personen bedarf einer Ausnahmegenehmigung.<br />
§ 3<br />
Außerdienststellung und Entwidmung<br />
(1) Der Friedhof und einzelne Grabstätten können aus wichtigem öffentlichem<br />
Interesse geschlossen oder entwidmet werden. Durch Schließung<br />
wird die Möglichkeit weiterer Beisetzungen ausgeschlossen;<br />
durch die Entwidmung verliert der Friedhof seine Eigenschaft als öffentliche<br />
Bestattungseinrichtung. Besteht die Absicht der Schließung, so<br />
werden keine Nutzungsrechte mehr erteilt oder wiedererteilt.<br />
(2) Die Absicht der Schließung, die Schließung selbst und die Entwidmung<br />
sind jeweils öffentlich bekannt zu machen.<br />
(3) Die <strong>Stadt</strong> kann die Schließung verfügen, wenn keine Rechte<br />
auf Bestattung entgegenstehen.<br />
(4) Die <strong>Stadt</strong> kann die Entwidmung verfügen, wenn alle Nutzungsrechte<br />
und Ruhefristen abgelaufen sind.<br />
(5) Soweit zur Schließung oder Entwidmung Nutzungsrechte aufgehoben<br />
oder im Einvernehmen mit dem Berechtigten abgelöst<br />
werden sollen, sind unter ersatzweise Einräumung entsprechender<br />
Rechte auch Umbettungen ohne Kosten für den Nutzungsberechtigten<br />
möglich.<br />
- 6 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
II. Ordnungsvorschriften<br />
§ 4<br />
Öffnungszeiten<br />
(1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang<br />
bekannt gegeben.<br />
(2) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, das Betreten des Friedhofes<br />
oder bestimmter Friedhofsteile aus besonderem Anlass<br />
vorübergehend zu untersagen bzw. einzuschränken.<br />
§ 5<br />
Verhalten auf dem Friedhof<br />
(1) Auf dem Friedhof hat sich jeder ruhig und der Würde des Ortes<br />
entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals<br />
sind zu befolgen.<br />
(2) Kinder unter 7 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung<br />
und unter Verantwortung Erwachsener betreten.<br />
(3) Auf dem Friedhof ist es insbesondere nicht gestattet:<br />
a) Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als<br />
Ausdruck gemeinsamer politischer Gesinnung zu tragen,<br />
b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art, ausgenommen Kinderwagen<br />
und Rollstühle, zu befahren,<br />
c) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten (einschl.<br />
Kränze und Blumen),<br />
d) an Sonn- und Feiertagen bzw. in der Nähe einer Bestattung<br />
Arbeiten auszuführen,<br />
e) ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen und ohne Zustimmung<br />
der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren<br />
und zu filmen,<br />
f) Druckerzeugnisse zu verteilen,<br />
g) Den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten<br />
zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Grabstätten<br />
unberechtigt zu betreten.<br />
h) Hunde unangeleint mitzuführen,<br />
i) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen<br />
abzulagern, oder friedhofsfremden Abraum und Abfälle abzulegen,<br />
j) Blumen, Pflanzen, Sträucher, Erde und dergleichen widerrechtlich<br />
zu entfernen,<br />
k) Blumen oder Zweige abzuschneiden bzw. abzureißen,<br />
I) zu lärmen und zu spielen sowie zu lagern.<br />
Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen soweit sie<br />
mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar<br />
sind.<br />
(4) Totengedenkfeiern oder andere nicht mit der Bestattung zusammenhängende<br />
Veranstaltungen auf dem Friedhof (insbesondere<br />
öffentliche Versammlungen und Aufzüge) bedürfen der Ausnahmegenehmigung<br />
der Friedhofsverwaltung. Sie sind mindestens<br />
10 Werktage vorher anzumelden.<br />
§ 6<br />
Gewerbliche Arbeiten<br />
(1) Gewerbetreibende, insbesondere Steinmetze, Bildhauer, Gärtner<br />
und Bestatter bedürfen für die dem jeweiligen Berufsbild entsprechende<br />
gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen<br />
Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.<br />
(2) Zugelassen werden Gewerbetreibende, die<br />
a) In fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig<br />
sind und<br />
b) Selbst oder deren fachliche Vertreter die Meisterprüfung abgelegt<br />
haben oder in der Handwerksrolle eingetragen sind. Die<br />
Friedhofsverwaltung kann hierzu Ausnahmen zulassen, soweit<br />
diese mit dem Zweck dieser Satzung vereinbar sind.<br />
(3) Die Zulassung erfolgt durch das Ausstellen eines Zulassungsscheins<br />
und ist auf die im Zulassungsschein angegebenen<br />
Zeiten und Termine befristet.<br />
(4) Die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten haben die Friedhofsatzung<br />
und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten.<br />
Sie haften für alle im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem<br />
Friedhof schuldhaft verursachten Schäden.
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
(5) Gewerbliche Arbeiten dürfen nur werktags während der Öffnungszeiten<br />
des Friedhofes ausgeführt werden. Einfahrtstore/türen<br />
sind nach Benutzung zu schließen.<br />
(6) Die für Arbeiten erforderlichen Geräte dürfen auf dem Friedhof<br />
nur vorübergehend und nur an Stellen gelagert werden, an<br />
denen sie nicht stören. Bei Beendigung oder bei Unterbrechung<br />
der Tagesarbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in Ordnung<br />
zu bringen. Erde und sonstige Materialien sind auf die für<br />
sie bestimmten Plätze zu bringen. Abgeräumte Grabmale, Einfassungssteine,<br />
Fundamentplatten und andere nicht verrottbare<br />
Materialien sind vom Friedhof zu entfernen. Gewerbliche Geräte<br />
dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen des Friedhofes<br />
gereinigt werden.<br />
(7) Die Gewerbetreibenden dürfen zur Ausübung ihrer Tätigkeit nur die<br />
eingefassten Hauptwege mit geeigneten Fahrzeugen im Schritttempo<br />
befahren. Bei Frostaufbruch, starken Regenfällen und ähnlichen Situationen<br />
dürfen die Wege auf dem Friedhof nicht befahren werden.<br />
(8) Gewerbetreibenden, die trotz schriftlicher Mahnung gegen die<br />
Bestimmungen der Friedhofsatzung verstoßen, kann die Zulassung<br />
auf Zeit oder auf Dauer entzogen werden. Bei schwer wiegenden<br />
Verstößen ist eine Mahnung entbehrlich.<br />
III. Bestattungsvorschriften<br />
§ 7<br />
Allgemeines<br />
(1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Beurkundung des Sterbefalls<br />
bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Der Anmeldung<br />
sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.<br />
(2) Bei einem Sterbefall ist die Beratung durch den Mitarbeiter der<br />
Friedhofsverwaltung erforderlich (Grabstättenauswahl, Gebühreninformationen).<br />
(3) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Grabstätte<br />
beantragt, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />
(4) Die Friedhofsverwaltung setzt den Zeitpunkt der Trauerfeier<br />
und der Bestattung im Zusammenwirken mit dem jeweils beteiligten<br />
Bestattungsinstitut fest. Soweit möglich werden die Wünsche<br />
der Hinterbliebenen berücksichtigt.<br />
(5) Verstorbene dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des<br />
Todes bestattet oder eingeäschert werden. Die Bestattung oder<br />
Einäscherung sollte innerhalb von 10 Tagen erfolgen. Urnen, die<br />
nicht innerhalb drei Monate nach der Einäscherung beigesetzt<br />
werden, werden auf Kosten des Bestattungspflichtigen von Amts<br />
wegen in der Urnengemeinschaftsanlage beigesetzt. Fristverlängerungen<br />
bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung.<br />
§ 8<br />
Särge und Urnen<br />
(1) Jeder Verstorbene, der auf dem Friedhof bestattet werden soll,<br />
muss in einem Sarg oder einer Urne (den Vorschriften entsprechend)<br />
bestattet werden.<br />
(2) Särge, Urnen und alle mit der Bestattung in den Boden verbrachten<br />
Teile dürfen nur aus Materialien bestehen, die in einem<br />
der Ruhefrist angemessenen Zeitraum ohne Rückstände vergehen.<br />
Für die Bestattung sind zur Vermeidung von Umweltbelastungen<br />
nur Särge aus leicht abbaubarem Material (z. B. Vollholz) erlaubt,<br />
die keine PVC-, PCP-, Formaldehyd abspaltenden, nitrozellulosehaltigen<br />
oder sonstige umweltgefährdenden Lacke und Zusätze enthalten.<br />
Entsprechendes gilt für Sargzubehör und -ausstattung. Überurnen,<br />
die in die Erde eingesetzt werden, müssen aus leicht abbaubarem,<br />
umweltverträglichem Material bestehen.<br />
(3) Särge sollen bei Erdbestattungen höchstens 2,0 m lang, 0,7<br />
m hoch, am Fuß 0,6 m und am Kopf 0,7 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen<br />
größere Särge erforderlich, ist dies aus bestattungstechnischen<br />
Gründen der Friedhofsverwaltung bei der<br />
Anmeldung der Bestattung anzuzeigen.<br />
§ 9<br />
Grabherstellung<br />
(1) Die Gräber werden von dem für die Grabherstellung Beauftragten<br />
ausgehoben und wieder verfüllt.<br />
- 7 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber sind so auszuheben, dass der<br />
Abstand von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante<br />
des Sarges mind. 1,0 m, bis zur Oberkante der Urne mind. 0,5 m<br />
beträgt.<br />
(3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch<br />
mind. 0,3 m starke Erdwände getrennt sein.<br />
§ 10<br />
Ruhefrist<br />
Die Ruhefrist für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre.<br />
§ 11<br />
Ausgrabungen und Umbettungen<br />
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.<br />
(2) Umbettungen von einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab<br />
sind nicht gestattet.<br />
(3) Die Ausgrabung oder die Umbettung kann von dem Angehörigen<br />
der verstorbenen Person nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung<br />
veranlasst werden.<br />
(4) Die Genehmigung kann durch die Friedhofsverwaltung nur<br />
erteilt werden, wenn<br />
a) Ein wichtiger Grund vorliegt.<br />
b) Der Antrag von dem nächsten Angehörigen oder einem Beauftragten<br />
des Verstorbenen schriftlich gestellt wird. Soweit er<br />
nicht selbst nutzungsberechtigt ist, hat er die Zustimmung<br />
des Nutzungsberechtigten schriftlich nachzuweisen.<br />
c) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz der Schäden, die<br />
an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch die Umbettung<br />
entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.<br />
d) Der Ablauf der Ruhefrist wird durch eine Umbettung nicht<br />
unterbrochen.<br />
e) Die Ausgrabung bzw. Umbettung von Urnen erfolgt in Abstimmung<br />
mit der Friedhofsverwaltung durch ein beauftragtes<br />
Unternehmen oder den Friedhofsbeschäftigten.<br />
f) Aus- und Umbettungen aus dem Urnengemeinschaftsfeld sind<br />
nicht möglich.<br />
g) Das Ausgraben von Leichen und Aschen bedarf einer behördlichen<br />
oder richterlichen Anordnung, soweit es nicht zum<br />
Zwecke der Umbettung erfolgt.<br />
h) Wird eine Grabstätte durch eine Ausgrabung oder Umbettung<br />
frei, erlischt das Nutzungsrecht entschädigungslos.<br />
IV. Grabstätten<br />
§ 12<br />
Allgemeines, Grabarten<br />
(1) Grabstätten sind Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>. Das Nutzungsrecht<br />
an Grabstätten kann nur nach dieser Friedhofsatzung vergeben<br />
werden.<br />
(2) Die Grabstätten werden unterschieden in:<br />
• Erdreihengrabstätten<br />
• Urnenreihengrabstätten<br />
• Erdwahlgrabstätten<br />
• Urnenwahlgrabstätten<br />
• Urnengemeinschaftsanlage<br />
• Ehrengrabstätten<br />
(3) Ein Anspruch auf die Überlassung einer Grabstätte in bestimmter<br />
Lage sowie die Unveränderlichkeit der Umgebung einer Grabstätte<br />
besteht nicht.<br />
(4) Grüfte und Grabgebäude sind grundsätzlich auf dem Friedhof<br />
nicht zugelassen.<br />
(5) In jeder Grabstätte darf nur ein Verstorbener beigesetzt werden.<br />
Eine weitere Belegung mit Urnen darf nur erfolgen, wenn die<br />
Ruhefrist die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht<br />
für die gesamte Grabstätte mindestens für die Zeit bis zum<br />
Ablauf der Ruhezeit der letzten Urne hinzu erworben wird.<br />
(6) Jede Grabstätte ist so zu gestalten, dass der Charakter des<br />
Friedhofes und seiner Gesamtanlage angemessen gewahrt wird.<br />
(7) Pro Grabstätte können bis zu zwei weitere Urnen beigesetzt<br />
werden.
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
§ 13<br />
Nutzungsrecht<br />
(1) Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird bei Eintritt des<br />
Sterbefalles vergeben. In diesem Fall erhält der künftige Inhaber<br />
des Nutzungsrechtes einen Bescheid über den Erwerb des Nutzungsrechtes<br />
auf eine Grabstätte. Der Wechsel des Nutzungsrechtes<br />
sowie Wohnungswechsel sind der Friedhofsverwaltung<br />
unverzüglich schriftlich anzuzeigen.<br />
(2) Der Nutzungsberechtigte entscheidet in Abstimmung mit der<br />
Friedhofsverwaltung über weitere mögliche Bestattungen in der<br />
Grabstätte. Wesentliche Veränderungen, Umbettungen, Ausgrabungen<br />
usw. können nur mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />
und des Nutzungsberechtigten veranlasst werden.<br />
(3) Das Nutzungsrecht entsteht nach Zahlung der fälligen Gebühr.<br />
(4) Schon bei der Vergabe des Nutzungsrechtes soll der Erwerber<br />
für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht<br />
bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch schriftlichen<br />
Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige<br />
Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender<br />
Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten<br />
über.<br />
• Auf die Ehefrau oder den Ehemann,<br />
• auf die volljährigen Kinder,<br />
• auf die Eltern,<br />
• auf die Großeltern,<br />
• auf die volljährigen Geschwister,<br />
• auf die volljährigen Enkelkinder,<br />
•auf die nicht unter vorstehende Punkte fallenden Erben.<br />
In den einzelnen Gruppen wird der jeweils Älteste Nutzungsberechtigter.<br />
(5) Bei der Abgabe oder dem Entzug des Nutzungsrechtes der<br />
Grabstätte kann die Friedhofsverwaltung über diese Grabstätte<br />
nach Ablauf der Ruhefristen der Bestattungen entschädigungslos<br />
wieder frei verfügen. Ein Anspruch auf Rückerstattung von<br />
Gebühren besteht nicht.<br />
§ 14<br />
Erdreihengrabstätten<br />
(1) Reihengrabstätten werden für die Dauer der Ruhezeit eines<br />
Verstorbenen im Beisetzungsfalle bereitgestellt. Sie werden in<br />
einer festgelegten Reihenfolge von der Friedhofsverwaltung vergeben.<br />
(2) Es werden eingerichtet:<br />
• In Grabfeldern für Verstorbene bis zum 5. Lebensjahr Grabstätten<br />
von 1,20 m Länge und 0,60 m Breite (Kindergrabstätte)<br />
• In Grabfeldern für Verstorbene vom 5. Lebensjahr ab Grabstätten<br />
von 2,10 m Länge und 0,90 m Breite (Einzelreihengrabstätte).<br />
• In Grabfeldern für Verstorbene vom 5. Lebensjahr ab Grabstätten<br />
von 2,10 m Länge und 2,10 m Breite (Doppelgrabstätte).<br />
(3) In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche (Doppelgrabstätte:<br />
2 Leichen) bestattet werden.<br />
§ 15<br />
Urnengrabstätten<br />
(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in:<br />
• Urnengrabstätten,<br />
• Grabstätten für Erdbeisetzungen,<br />
• Urnengemeinschaftsfeld (anonyme Urnengrabstätte).<br />
(2) Urnengrabstätten sind Aschegrabstätten, die erst im Todesfalle<br />
für die Dauer der Ruhefrist zur Beisetzung einer Asche abgegeben<br />
werden. Ein Urnengrab hat die Abmessung 1,00 m Länge<br />
und 0,80 m Breite.<br />
(3) Das Urnengemeinschaftsfeld wird ausgewiesen als anonyme<br />
Grabstätte, das der Reihe nach belegt wird. Die Entscheidung<br />
über die Belegung trifft die Friedhofsverwaltung. Pflanzungen und<br />
das Aufstellen von Grabmalen auf dem Urnengemeinschaftsfeld<br />
- 8 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
durch Angehörige sind nicht gestattet. Umbettungen sind nicht<br />
möglich. Für die Bestattung und die spätere Pflege der Anlagen<br />
ist eine einmalige Gebühr zu zahlen.<br />
(4) Soweit sich aus der Friedhofsatzung nichts anderes ergibt,<br />
gelten die Vorschriften für Reihengrabstätten.<br />
§ 16<br />
Erdwahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten<br />
(1) Erdwahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten in besonderer<br />
Lage sind Grabstätten für Erdbestattungen und Beisetzungen von<br />
Urnen, deren Lage dem Wunsch der Angehörigen entspricht und<br />
an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 25 Jahren<br />
erworben wird.<br />
(2) Ein Erwerb des Nutzungsrechtes kann auch bereits zu Lebzeiten<br />
erfolgen. Die Pflege der Grabstätte muss ab Erwerb des<br />
Nutzungsrechtes erfolgen. Für die Vergabe einer Wahlgrabstätte<br />
entsprechend dem Wunsch der Angehörigen wird ein Zuschlag<br />
entsprechend der Friedhofsgebührensatzung auf die Graberwerbskosten<br />
fällig.<br />
(3) Wahlgrabstätten und Wahlgrabstätten in besonderer Lage werden<br />
als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben.<br />
(4) Eine Beisetzung darf nur stattfinden, wenn die Ruhefrist die<br />
Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die<br />
Zeit bis zum Ablauf der Ruhefrist verlängert worden ist.<br />
(5) Das Nutzungsrecht kann für die gesamte Wahlgrabstätte in<br />
besonderer Lage im Rahmen der Friedhofsplanung wieder verliehen<br />
werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den<br />
zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt<br />
des Nutzungsrechtes und die zu zahlenden Gebühren.<br />
§ 17<br />
Ehrengrabstätten<br />
Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten<br />
obliegt ausschließlich der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>.<br />
V. Gestaltung der Grabstätten<br />
§ 18<br />
Gestaltungsgrundsätze<br />
(1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so der Umgebung<br />
anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen Einzelteilen<br />
und seiner Gesamtanlage gewahrt wird.<br />
(2) Die beauftragten Bestattungsinstitute sind für eine Vor- und<br />
Nachbereitung einer Bestattung, das Beräumen der Kränze<br />
und Gebinde, das Verdichten der Grabstätte, den Abtransport<br />
von überschüssigem Erdreich und das Anlegen eines provisorischen<br />
Grabhügels (bei Erdbestattungen) verantwortlich. Die Nachbereitung<br />
einer Bestattung erfolgt nach 4 Wochen.<br />
(3) Die Friedhofsverwaltung kann Grabfelder mit besonderen<br />
Gestaltungsvorschriften und Grabfelder mit allgemeinen<br />
Gestaltungsvorschriften festlegen.<br />
(4) Auf den Pflanzflächen der Grabstätten dürfen keine Pflanzen<br />
verwendet werden, die sofort oder später benachbarte<br />
Grabstätten oder Wege beeinträchtigen.<br />
§ 19<br />
Grabmalbestimmungen<br />
(1) Das Errichten von Grabmalen und baulichen Anlagen auf<br />
oder an Grabstätten sowie deren Veränderung oder Entfernung<br />
bedarf der Genehmigung der Friedhofsverwaltung.<br />
(2) Genehmigungen zum Aufstellen von Grabmalen oder Errichten<br />
baulicher Anlagen sind vor Beginn der Arbeiten durch den<br />
vom Inhaber des Nutzungsrechtes Beauftragten (Gewerbetreibende<br />
entsprechend des § 6 dieser Friedhofssatzung) bei<br />
der Friedhofsverwaltung zu beantragen.<br />
(3) Die Hersteller für Grabmale müssen sich über Gestaltungsvorschriften<br />
informieren, ehe sie einen Antrag einreichen.<br />
(4) Zur Herstellung und Aufstellung von Grabmalen auf dem<br />
städtischen Friedhof sind berechtigt:
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
• Steinmetzbetriebe,<br />
• Steinbildhauer,<br />
• Holzbildhauer,<br />
• Kunstschmiede,<br />
• Bildende Künstler.<br />
Gewerbetreibende oder andere Personen, die nicht unter den<br />
§ 6 dieser Friedhofssatzung einzuordnen sind, müssen eine<br />
Genehmigung bei der Friedhofsverwaltung beantragen.<br />
(5) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder sonstiges<br />
Grabzubehör nicht innerhalb von einem Jahr nach dessen Genehmigung<br />
aufgestellt wird.<br />
(6) Entsprechen Grabmale oder bauliche Anlagen nicht der erteilten<br />
Genehmigung oder werden sie ohne Genehmigung aufgestellt,<br />
so werden sie nach befristeter Aufforderung durch die Friedhofsverwaltung<br />
zulasten des Nutzungsberechtigten entfernt.<br />
(7) Grabmale und bauliche Anlagen müssen handwerklich einwandfrei<br />
und statisch unbedenklich gegründet und aufgestellt<br />
werden. Der Nutzungsberechtigte haftet für Schäden, die infolge<br />
mangelhafter Standfestigkeit entstehen.<br />
(8) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd<br />
in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie werden periodisch<br />
auf ihre Standsicherheit geprüft. Das Prüfergebnis wird<br />
schriftlich festgehalten (Unfallverhütungsvorschriften Gartenbau-<br />
Berufsgenossenschaft).<br />
(9) Ist die Standsicherheit von Grabmalen gefährdet, ist der Nutzungsberechtigte<br />
verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.<br />
Es wird ein entsprechender Hinweis an der Grabstätte angebracht.<br />
Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung<br />
der Friedhofsverwaltung innerhalb einer angemessenen Frist<br />
nicht beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das Grabmal<br />
auf Kosten des Nutzungsberechtigten zu entfernen.<br />
(10) Bei Gefahr im Verzug ist die Friedhofsverwaltung verpflichtet,<br />
auf Kosten des Nutzungsberechtigten erforderliche Sicherungsmaßnahmen<br />
zu treffen (z. B. Absperrung, Umlegen des Grabmals).<br />
(11) Grabmale und bauliche Anlagen, die künstlerisch oder<br />
geschichtlich als wertvoll anerkannt wurden oder als besondere<br />
Eigenart des Friedhofes gelten, werden durch die Friedhofsverwaltung<br />
registriert. Sie dürfen ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />
nicht entfernt oder verändert werden. Die Anerkennung<br />
und Registrierung sind dem jeweiligen Nutzungsberechtigten<br />
anzuzeigen.<br />
(12) Die Bestimmungen des § 19 treffen auch beim Verlegen eines<br />
Grabmales von einer Grabstätte zu einer anderen zu.<br />
(13) Provisorische Namensschilder werden auf Antrag für einen<br />
Zeitraum von einem Jahr genehmigt.<br />
(14) Zulässig sind stehende oder liegende Grabmale. Stehende<br />
Grabmale sind allseitig gleichwertig zu entwickeln und können in<br />
Form und Größe unterschiedlich sein. Liegende Grabmale dürfen<br />
entweder nur flach oder bis zu einem Winkel von 15 Grad auf<br />
die Grabstätte gelegt werden. Grabmale sind in einer Flucht zu<br />
setzen. Grabmale, die gegen diese Vorschrift verstoßen, sind zu<br />
entfernen bzw. abzuändern.<br />
(15) Auf Grabstätten für Erdbeisetzungen sind stehende Grabmale<br />
bis zu folgenden Größen zulässig:<br />
• Reihengrabstätten bis 0,80 qm Ansichtsfläche,<br />
• Doppelgrabstätten bis 1,<strong>50</strong> qm Ansichtsfläche.<br />
Stehende Grabmale müssen mindestens 12 cm stark und dürfen bei<br />
Reihengrabstätten einschließlich Sockel nicht höher als 0,80 m und<br />
bei Doppelgrabstätten nicht höher als 1,20 m sein. Liegende Grabmale<br />
können bis zur Größe der Grabbeete zugelassen werden.<br />
(16) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale aus Naturstein bis 0,<strong>50</strong> qm<br />
Ansichtsfläche zulässig und müssen mindestens 12 cm stark sein.<br />
§ 20<br />
Vernachlässigte Grabstätten<br />
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder<br />
gepflegt, hat der Nutzungsberechtigte auf schriftliche Aufforderung<br />
der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer ange-<br />
- 9 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
messenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Nutzungsberechtigte<br />
nicht bekannt oder nicht ohne Weiteres zu ermitteln, erfolgt<br />
ein 12-wöchiger Hinweis auf der Grabstätte.<br />
(2) Wird die Aufforderung nicht befolgt, werden die Grabstätten<br />
durch Beauftragte von der Friedhofsverwaltung abgeräumt und<br />
eingeebnet.<br />
§ 21<br />
Einebnung und Entfernung von Grabmalen<br />
(1) Grabmale dürfen vor Ablauf der Ruhefrist oder Nutzungszeit<br />
nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Friedhofsverwaltung<br />
unter Angabe der Gründe entfernt werden.<br />
(2) Nach Ablauf der Ruhe- oder Nutzungszeit sind die Grabmale<br />
in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung innerhalb von 3 Monaten<br />
durch den Nutzungsberechtigten oder deren Beauftragten zu<br />
entfernen. Nach dieser Frist fallen sie entschädigungslos in die<br />
Verfügungsgewalt der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> und werden zulasten des<br />
Nutzungsberechtigten beräumt.<br />
VI. Trauerfeiern<br />
§ 22<br />
Ablauf und Bestimmungen<br />
(1) Die Trauerfeiern können in der Feierhalle und am Grab des<br />
Friedhofes durchgeführt werden.<br />
(2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstige Bedenken bestehen,<br />
können die Angehörigen den Verstorbenen in dafür vorgesehenen<br />
Räumlichkeiten während der festgesetzten Zeiten sehen.<br />
(3) Die Aufbahrung des Verstorbenen in der Feierhalle kann untersagt<br />
werden, wenn der Verstorbene an einer meldepflichtigen<br />
übertragbaren Krankheit erkrankt war oder Bedenken wegen des<br />
Zustandes der Leiche bestehen.<br />
VII. Schlussbestimmungen<br />
§ 23<br />
Alte Rechte<br />
(1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Friedhofssatzung<br />
bereits erworben sind, richten sich Ruhezeit und die Gestaltung<br />
nach den bisherigen Vorschriften.<br />
(2) Im Übrigen gilt diese Friedhofssatzung.<br />
§ 24<br />
Haftung<br />
(1) Die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße<br />
Benutzung des Friedhofes, seiner Anlagen und Einrichtungen,<br />
durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.<br />
Der <strong>Stadt</strong> obliegen keine über die Friedhofssatzung hinausgehenden<br />
Obhut- und Überwachungspflichten.<br />
(2) Die Wege, Plätze und Einrichtungen werden im Rahmen der<br />
bereitgestellten Mittel und des zur Verfügung stehenden Personals<br />
der Zweckbestimmung der Friedhöfe entsprechend unterhalten<br />
und gesichert.<br />
Eine Pflicht zur Beleuchtung und Beseitigung von Schnee- und<br />
Eisglätte besteht nicht. Eine Haftung der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> für Unfallschäden,<br />
die auf Missachtung des allgemeinen und witterungsbedingten<br />
Zustandes der Wege, Plätze und Einrichtungen zurückzuführen<br />
sind, ist ausgeschlossen.<br />
§ 25<br />
Gebühren<br />
Für die Inanspruchnahme der Friedhöfe einschließlich der Friedhofsleistungen<br />
sowie der Zulassung gewerblicher Arbeiten werden<br />
Gebühren nach Maßgabe der Gebührensatzung für den städtischen<br />
Friedhof der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> in der jeweils gültigen Fassung<br />
erhoben.
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
§ 26<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Mit Geldbuße kann gemäß § 6 Abs. 7 Satz I der Gemeindeordnung<br />
LSA belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig:<br />
1. sich als Besucher entgegen § 5 Abs. I nicht der Würde des<br />
Friedhofes entsprechend verhält oder Anordnungen des Friedhofspersonals<br />
nicht befolgt,<br />
2. entgegen § 5 Abs. 3<br />
a) Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke<br />
als Ausdruck gemeinsamer politischer Gesinnung trägt,<br />
b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt (außer Fahrzeuge<br />
der Friedhofsverwaltung und für den Friedhof zugelassene<br />
Gewerbetreibende mit den zugelassenen, Fahrzeugen und<br />
Hinterbliebene mit einer Fahrgenehmigung sowie motorisierte<br />
Krankenfahrstühle),<br />
c) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anbietet (einschl.<br />
Kränze und Blumen),<br />
d) an Sonn- und Feiertagen bzw. in der Nähe einer Bestattung<br />
Arbeiten ausführt,<br />
e) ohne schriftlichen Auftrag der Angehörigen bzw. ohne<br />
Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig fotografiert<br />
und filmt,<br />
f) Druckerzeugnisse verteilt,<br />
g) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten<br />
verunreinigt oder beschädigt sowie Grabstätten unberechtigt<br />
betritt,<br />
h) Hunde nicht an der Leine führt,<br />
i) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen<br />
ablagert, friedhofsfremden Abraum und Abfälle ablagert,<br />
j) Blumen, Pflanzen, Sträucher, Erde und dergleichen widerrechtlich<br />
entfernt,<br />
k) Blumen oder Zweige abschneidet bzw. abreißt,<br />
l) lärmt, spielt sowie lagert,<br />
3. entgegen § 5 Abs. 4 Totengedenkfeiern oder andere nicht mit<br />
einer Bestattung zusammenhängende Veranstaltungen auf<br />
Friedhöfen (insbesondere öffentliche Versammlungen und Aufzüge)<br />
ohne Ausnahmegenehmigung der <strong>Stadt</strong> durchführt,<br />
4. als Gewerbetreibender entgegen § 6 Abs. I, 6 u. 7 ohne vorherige<br />
Zulassung tätig wird, außerhalb der festgesetzten Zeiten<br />
Arbeiten durchführt sowie Werkzeuge und Materialien<br />
unzulässig lagert,<br />
5. entgegen § 19 Abs. I ohne vorherige Zustimmung Grabmale<br />
oder bauliche Anlagen errichtet, verändert oder entfernt,<br />
6. Grabstätten entgegen § 20 vernachlässigt.<br />
(2) Die Ordnungswidrigkeiten gemäß § 6 Abs. 7 Satz 2 der<br />
Gemeindeordnung LSA können mit einer Geldbuße bis zu 2.<strong>50</strong>0,00<br />
EUR geahndet werden.<br />
§ 27<br />
Gleichstellungsklausel<br />
Die Funktions- und Personenbezeichnungen gelten jeweils in ihrer<br />
weiblichen und männlichen Form.<br />
§ 28<br />
Inkrafttreten/Außerkrafttreten<br />
(1) Diese Friedhofssatzung tritt am 01.01.2008 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die bisherige Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />
außer Kraft.<br />
<strong>Allstedt</strong>, den 19.11.20<strong>07</strong><br />
Richter<br />
Bürgermeister<br />
- 10 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Ausfertigung der Satzung<br />
Die vorstehende, durch den <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> am<br />
19.11.20<strong>07</strong> beschlossene Friedhofssatzung wird hiermit ausgefertigt.<br />
<strong>Allstedt</strong>, den 03.12.<strong>07</strong><br />
Richter<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung der Satzung<br />
Die vorstehende, durch den <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> am<br />
19.11.20<strong>07</strong> beschlossene Friedhofssatzung wird hiermit öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
<strong>Allstedt</strong>, den 04.12.<strong>07</strong><br />
Richter<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Beyernaumburg<br />
Beschlüsse aus der Sitzung des<br />
Gemeinderates der Gemeinde<br />
Beyernaumburg am 19.11.20<strong>07</strong><br />
Beschluss - Nr.: 97-26/<strong>07</strong><br />
Grundsatzbeschluss zum Leitbild der Gemeindegebietsreform<br />
im Land Sachsen-Anhalt<br />
Beschlusstext:<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Beyernaumburg beschließt<br />
nachfolgendes Leitbild einer künftigen Zusammenarbeit mit<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>:<br />
1. Die Gemeinde Beyernaumburg und die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> werden<br />
zum gegenseitigen Vorteil und zur Förderung des<br />
Gemeinwohls die vorhandenen Gemeinsamkeiten weiter<br />
stärken und entwickeln.<br />
2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> achtet und sichert die Zielstellung der<br />
Gemeinde, die diese bei Erhalt der Eigenständigkeit verfolgen<br />
würde.<br />
3. Die Gemeinde Beyernaumburg erwägt die Eingliederung<br />
in die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>.<br />
4. Die Gemeinde Beyernaumburg wird aus Vertretern des<br />
Rates 3 seiner Mitglieder benennen, die mit Vertretern <strong>Allstedt</strong>s<br />
in einer Arbeitsgruppe einen Vertragsentwurf zur Eingliederung<br />
der Gemeinde Beyernaumburg nach <strong>Allstedt</strong><br />
erarbeiten.<br />
5. Der Gemeinderat beschließt die Anhörung der Bürger zur<br />
beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong> am Sonntag,<br />
dem 02.03.2008, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr durchzuführen.<br />
Der Stimmzettel soll nachfolgende Frage enthalten:<br />
„Stimmen Sie für eine Eingliederung der Gemeinde Beyernaumburg<br />
als räumlich getrennter Ortsteil in die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />
in der freiwilligen Phase unter Einführung einer Ortschaftsverfassung<br />
gemäß §§ 86 ff. GO LSA“.<br />
Ja Nein<br />
Schröder, Bürgermeister
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Gemeinde Beyernaumburg Beyernaumburg, d. 23.10.20<strong>07</strong><br />
- Der Bürgermeister -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Gemäß des Beschlusses Nr. 92-25/<strong>07</strong> vom 15.10.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Beyernaumburg gebe ich bekannt, dass<br />
die Bürgermeisterwahl<br />
am Sonntag, dem 02. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
und die notwendige Stichwahl<br />
am Sonntag, dem 16. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
stattfindet.<br />
Schröder, Bürgermeister<br />
Gemeinde Beyernaumburg Beyernaumburg, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Bürgermeister -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Gemäß des Beschlusses Nr. 97-26/<strong>07</strong> vom 19.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Beyernaumburg gebe ich bekannt, dass<br />
die Bürgeranhörung zur beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong><br />
am Sonntag, dem 02. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
stattfindet.<br />
Schröder, Bürgermeister<br />
Gemeinde Beyernaumburg Beyernaumburg, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Wahlleiter -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Stellenausschreibung<br />
In der Gemeinde Beyernaumburg ist die Stelle<br />
des ehrenamtlichen Bürgermeisters zum 01.<strong>07</strong>.2008<br />
neu zu besetzen.<br />
Der Bürgermeister wird am 02.03.2008 von den wahlberechtigten<br />
Bürgern der Gemeinde Beyernaumburg für die Dauer von sieben<br />
Jahren direkt gewählt und als Ehrenbeamter auf Zeit in das<br />
Beamtenverhältnis berufen.<br />
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.<br />
Fällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen<br />
Stimmen, findet am 16.03.2008 unter den beiden Bewerbern<br />
mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit<br />
entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.<br />
Zum Bürgermeister wählbar ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels<br />
116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten<br />
der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten,<br />
dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung<br />
im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung<br />
eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge<br />
Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter verloren und am Wahltag das 18. Lebensjahr<br />
vollendet haben.<br />
In der Bewerbung müssen enthalten sein<br />
Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Hauptwohnung.<br />
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt am 13.12.20<strong>07</strong><br />
und endet am 04.02.2008, 18.00 Uhr.<br />
Die Bewerbungen sind einzureichen bei:<br />
Wahlleiter der Gemeinde Beyernaumburg<br />
über VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />
Forststraße 9<br />
06542 <strong>Allstedt</strong><br />
unter dem Kennwort: Bürgermeisterwahl!<br />
Kögel, Wahlleiter<br />
- 11 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Hinweis: Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss<br />
von mindestens ein von Hundert der Wahlberechtigten, jedoch<br />
nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, des Wahlgebietes persönlich<br />
und handschriftlich unterzeichnet sein. Für Bewerber, die<br />
einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des<br />
§ 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG entsprechend, wenn für den Bewerber<br />
eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24<br />
des KWG abgegeben wurde.<br />
Gemeinde Beyernaumburg<br />
Beschluss<br />
Nr. 91-25/<strong>07</strong><br />
Amt: Kämmerei<br />
Bearbeiter: Knorr<br />
Öffentlich Ja<br />
Vorlagen-Nr.: IV/825<br />
erstellt am: 27.09.20<strong>07</strong><br />
Beschlussgegenstand<br />
1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 20<strong>07</strong> der Gemeinde<br />
Beyernaumburg<br />
Beratungsfolge Gemeinderat Beyernaumburg<br />
Sitzungstermin 15.10.20<strong>07</strong><br />
TOP 6.1<br />
Öffentlich Ja<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Ja-Stimmen: 8<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 0<br />
Gesetzliche Grundlage:<br />
Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom<br />
05.10.1993 in der zurzeit gültigen Fassung.<br />
Beschlusstext:<br />
Der Gemeinderat beschließt:<br />
01 Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung<br />
für das Haushaltsjahr 20<strong>07</strong> der Gemeinde Beyernaumburg<br />
Die erste Nachtragssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />
einzuleiten und auszuführen.<br />
Schröder<br />
Bürgermeister<br />
Anlage:<br />
Nachtragshaushaltssatzung<br />
Gemeinde Beyernaumburg<br />
Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung<br />
der Nachtragshaushaltssatzung<br />
Aufgrund des § 95 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-<br />
Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBI. LSA S. 568) in der zurzeit<br />
gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Beyernaumburg<br />
in seiner Sitzung am 15.10.20<strong>07</strong> folgende 1. Nachtragssatzung<br />
für das Haushaltsjahr 20<strong>07</strong> beschlossen:
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
§ 1<br />
mit dem Nachtragshaushaltsplan werden:<br />
Erhöht Vermindert und damit der Gesamt<br />
um um betrag des Haushaltsplanes<br />
einschl.Nachträge<br />
gegenüber nunmehr<br />
bisher festgesetzt<br />
auf<br />
_________________________________________________________<br />
EUR EUR EUR EUR<br />
a) im Verwaltungshaushalt<br />
die Einnahmen<br />
21.600 0 641.100 662.700<br />
die Ausgaben<br />
21.600 0 641.100 662.700<br />
b) im Vermögenshaushalt<br />
die Einnahmen<br />
0 30.200 136.<strong>50</strong>0 106.300<br />
die Ausgaben<br />
0 16.600 167.700 151.100<br />
§ 2<br />
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
werden nicht veranschlagt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Haushalt 20<strong>07</strong> zur rechtzeitigen<br />
Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden<br />
dürfen, wird auf 200.000 Euro festgelegt.<br />
§ 5<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für Realsteuern werden nicht geändert.<br />
§ 6<br />
Die Regelung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird<br />
nicht geändert.<br />
§ 7<br />
Beyernaumburg, den 15.10.20<strong>07</strong><br />
Schröder<br />
Bürgermeister<br />
1. Ausfertigung der Satzung<br />
Die vorstehende, durch den Gemeinderat am 15.10.20<strong>07</strong><br />
beschlossene 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das<br />
Haushaltsjahr 20<strong>07</strong> wird hiermit ausgefertigt.<br />
Beyernaumburg, den 26.11.20<strong>07</strong><br />
Schröder<br />
Bürgermeister<br />
2. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />
Die vorstehende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für<br />
das Haushaltsjahr 20<strong>07</strong> wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
- 12 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist nicht genehmigungspflichtig.<br />
Der Haushaltsplan und seine Anlagen liegen nach Anzeige bei<br />
der Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld-Südharz entsprechend<br />
§ 93 (3) GO LSA zu den Dienstzeiten des Verwaltungsamtes<br />
in der Zeit vom 13.12.<strong>07</strong> bis 28.12.<strong>07</strong> zur Einsichtnahme<br />
im Verwaltungsamt in <strong>Allstedt</strong>, Forststraße 9 in der Kämmerei<br />
öffentlich aus.<br />
Beyernaumburg, den 04.12.20<strong>07</strong><br />
Gemeinde Blankenheim<br />
Schröder<br />
Bürgermeister<br />
Beschlüsse aus der Sitzung des<br />
Gemeinderates der Gemeinde Blankenheim<br />
am 08.10.20<strong>07</strong><br />
Beschluss-Nr.: 092-24/<strong>07</strong><br />
Übertragung der Kindertagesstätte der Gemeinde Blankenheim<br />
in freie Trägerschaft<br />
Beschlusstext:<br />
01 Übertragung der Kindertagesstätte „Storchennest“ der<br />
Gemeinde Blankenheim mit Wirkung ab 01.01.2008 an Kinderland<br />
2000 GmbH, Steinbeckstraße 19a, <strong>07</strong>552 Gera.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt alle notwendigen rechtlichen<br />
Schritte einzuleiten und auszuführen.<br />
Hara, Bürgermeisterin<br />
Beschluss-Nr.: 093-24/<strong>07</strong><br />
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenheim<br />
Beschlusstext:<br />
01 Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der<br />
Hauptsatzung der Gemeinde Blankenheim. Die Satzung ist<br />
Bestandteil des Beschlusses.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt alle weiteren Schritte einzuleiten<br />
und auszuführen.<br />
Hara, Bürgermeisterin<br />
Protokollbeschluss-Nr.: 094-24/<strong>07</strong><br />
Antrag auf Einberufung einer Einwohnerversammlung bzgl. der<br />
Eingemeindung nach <strong>Allstedt</strong> oder Sangerhausen<br />
Dem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.<br />
Hara, Bürgermeisterin<br />
Beschluss-Nr.: 095-24/<strong>07</strong><br />
Klärung des Eigentumsübergangs von Anlagevermögen im Bereich<br />
Abwasserentsorgung<br />
Beschlusstext:<br />
Der Gemeinderat beauftragt die Bürgermeisterin unter Zuhilfenahme<br />
eines Rechtsanwaltes eine Klärung herbeizuführen, inwieweit<br />
die MIDEWA berechtigt war, das Anlagevermögen der<br />
Gemeinde Blankenheim im Bereich Abwasserentsorgung in ihr<br />
Eigentum zu übernehmen. Dies betrifft insbesondere das Jahr<br />
1996.<br />
Hara, Bürgermeisterin
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Gemeinde Emseloh<br />
Beschlüsse aus der Sitzung des<br />
Gemeinderates der Gemeinde Emseloh<br />
am 20.11.20<strong>07</strong><br />
Beschluss-Nr.: <strong>07</strong>2-24/<strong>07</strong><br />
Festlegung des Wahltages<br />
01 Die Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Emseloh<br />
findet am Sonntag, dem 02.03.2008 in der Zeit von 08.00 bis<br />
18.00 Uhr statt.<br />
02 Bei einer eventuell notwendigen Stichwahl findet diese am Sonntag,<br />
dem 16.03.2008 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr statt.<br />
Münch, Bürgermeister<br />
Beschluss-Nr.: <strong>07</strong>3-24/<strong>07</strong><br />
Beschlusstext:<br />
Übertragung der Aufgabe des Gemeindewahlleiters insgesamt<br />
auf die Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes der VGem<br />
<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses<br />
insgesamt auf einen vom Gemeinschaftsausschuss<br />
zu berufenden Wahlausschuss<br />
Münch, Bürgermeister<br />
Gemeinde Emseloh Emseloh, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Bürgermeister -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Gemäß des Beschlusses Nr. 72-24/<strong>07</strong> vom 20.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Emseloh gebe ich bekannt, dass die Bürgermeisterwahl<br />
am Sonntag, dem 2. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
und die notwendige Stichwahl<br />
am Sonntag, dem 16. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
stattfindet.<br />
Münch, Bürgermeister<br />
Gemeinde Emseloh Emseloh, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Wahlleiter -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Stellenausschreibung<br />
In der Gemeinde Emseloh ist die Stelle<br />
des ehrenamtlichen Bürgermeisters zum 01.<strong>07</strong>.2008<br />
neu zu besetzen.<br />
Der Bürgermeister wird am 02.03.2008 von den wahlberechtigten<br />
Bürgern der Gemeinde Emseloh für die Dauer von sieben Jahren<br />
direkt gewählt und als Ehrenbeamter auf Zeit in das Beamtenverhältnis<br />
berufen.<br />
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.<br />
Fällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen<br />
Stimmen, findet am 16.03.2008 unter den beiden Bewerbern<br />
mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt.<br />
Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende<br />
Los.<br />
Zum Bürgermeister wählbar ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels<br />
116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten<br />
der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten,<br />
dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung<br />
im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung<br />
eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infol-<br />
- 13 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
ge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter verloren und am Wahltag das 18. Lebensjahr<br />
vollendet haben.<br />
In der Bewerbung müssen enthalten sein<br />
Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Hauptwohnung.<br />
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt am 13.12.20<strong>07</strong><br />
und endet am 04.02.2008, 18.00 Uhr.<br />
Die Bewerbungen sind einzureichen bei:<br />
Wahlleiter der Gemeinde Emseloh<br />
über VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />
Forststraße 9<br />
06542 <strong>Allstedt</strong><br />
unter dem Kennwort: Bürgermeisterwahl!<br />
Kögel, Wahlleiter<br />
Hinweis: Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss<br />
von mindestens ein von Hundert der Wahlberechtigten, jedoch<br />
nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, des Wahlgebietes persönlich<br />
und handschriftlich unterzeichnet sein. Für Bewerber, die<br />
einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des<br />
§ 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG entsprechend, wenn für den Bewerber<br />
eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24<br />
des KWG abgegeben wurde.<br />
Gemeinde Holdenstedt<br />
Beschlüsse aus der Sitzung des<br />
Gemeinderates der Gemeinde Holdenstedt<br />
am 04.12.20<strong>07</strong><br />
Beschluss-Nr.: 77-24/<strong>07</strong><br />
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde Holdenstedt<br />
Beschlusstext:<br />
01 Der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde<br />
Holdenstedt wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung ist<br />
Bestandteil des Beschlusses.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />
einzuleiten und auszuführen.<br />
Ibe, Bürgermeisterin<br />
Beschluss-Nr. 78-24/<strong>07</strong><br />
Grundsatzbeschluss zum Leitbild der Gemeindegebietsreform im<br />
Land Sachsen-Anhalt<br />
Beschlusstext:<br />
1. Der Gemeinderat beschließt die Anhörung der Bürger zur<br />
beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong> am Sonntag, dem<br />
02.03.2008, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr durchzuführen.<br />
Der Stimmzettel soll nachfolgende Frage enthalten:<br />
„Stimmen Sie für eine Eingliederung der Gemeinde Holdenstedt<br />
als räumlich getrennter Ortsteil in die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> in<br />
der freiwilligen Phase unter Einführung einer Ortschaftsverfassung<br />
gemäß §§ 86 ff. GO LSA“.<br />
Ja Nein<br />
Ibe, Bürgermeisterin<br />
Beschluss-Nr.: 79-24/<strong>07</strong><br />
Auftragsvergabe Reparaturarbeiten-Innenputzsanierung Grundschule<br />
Beschlusstext:<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Holdenstedt beschließt die Vergabe<br />
der Reparaturarbeiten „Innenputzsanierung Grundschule<br />
Holdenstedt Klassenraum 01“ an die Firma Herbst, Beyernaumburg.<br />
Ibe, Bürgermeisterin
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Beschluss-Nr. 80-24/<strong>07</strong><br />
Auftragsvergabe einer Ingenieurleistung<br />
Beschlusstext:<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Holdenstedt beschließt die Beauftragung<br />
der Ingenieurleistungen „Sanierungsplanung der Feuchtschäden“<br />
an das Ingenieurbüro Dipl. Ing. Frank Suchanek aus<br />
Blankenheim.<br />
Ibe, Bürgermeisterin<br />
Gemeinde Holdenstedt<br />
- Der Bürgermeister - Holdenstedt, d. 05.12.20<strong>07</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Gemäß des Beschlusses Nr. 78-24/<strong>07</strong> vom 04.12.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Holdenstedt gebe ich bekannt, dass die<br />
Bürgeranhörung zur beabsichtigten Eingemeindung nach <strong>Allstedt</strong><br />
am Sonntag, dem 02. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
stattfindet.<br />
Ibe, Bürgermeisterin<br />
Gemeinde Katharinenrieth<br />
Beschlüsse aus der Sitzung des<br />
Gemeinderatesder Gemeinde<br />
Katharinenrieth am 26.11.20<strong>07</strong><br />
Beschluss-Nr.: 54-24/<strong>07</strong><br />
Beschlusstext:<br />
Grundsatzbeschluss zum Leitbild der Gemeindegebietsreform im<br />
Land Sachsen-Anhalt<br />
Beschlusstext:<br />
1. Der Gemeinderat beschließt die Anhörung der Bürger zur<br />
beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong> am Sonntag, dem<br />
02.03.2008, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr durchzuführen.<br />
Der Stimmzettel soll nachfolgende Frage enthalten:<br />
„Stimmen Sie für eine Eingliederung der Gemeinde Katharinenrieth<br />
als räumlich getrennter Ortsteil in die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />
in der freiwilligen Phase unter Einführung einer Ortschaftsverfassung<br />
gemäß §§ 86 ff. GO LSA“.<br />
Ja Nein<br />
Loel, Bürgermeister<br />
Beschluss-Nr.: 56-24/<strong>07</strong><br />
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Katharinenrieth<br />
Beschlusstext:<br />
Die Gemeinde Katharinenrieth beschließt, den Flächennutzungsplan<br />
der Gemeinde dahingehend zu ändern, dass im westlichen<br />
Gebiet der Gemarkung Katharinenrieth Flächen für die Aufstellung<br />
von Windkraftanlagen ausgewiesen werden.<br />
Loel, Bürgermeister<br />
Beschluss-Nr.: 57-24/<strong>07</strong><br />
Änderung städtebaulicher Vertrag Windkraftanlagen<br />
Beschlusstext:<br />
Die Gemeinde Katharinenrieth beschließt, den Städtebaulichen<br />
Vertrag vom 17.<strong>07</strong>.20<strong>07</strong> zwischen der Gemeinde und der GoEn<br />
Planungsgesellschaft mbH Halle, vertreten durch Herrn Frank<br />
Bogisch, im § 1 Abs. 1 Satz 1 wie folgt zu ändern:<br />
§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />
(1) Der Vorhabenträger plant in der Gemeinde Katharinenrieth die<br />
Errichtung von maximal 5 Windenergieanlagen mit maximal 3,0<br />
Megawatt Leistung und einer maximalen Gesamtbauhöhe von<br />
182 m und den Bau und Betrieb von Solaranlagen im zukünftigen<br />
Eignungsgebiet von Katharinenrieth.<br />
Loel, Bürgermeister<br />
- 14 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Beschluss-Nr.: 58-24/<strong>07</strong><br />
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde<br />
Katharinenrieth<br />
Beschlusstext:<br />
01 Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wird in der<br />
vorliegenden Fassung beschlossen.<br />
Die Haushaltssatzung und Anlagen sind Bestandteil des<br />
Beschlusses.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />
einzuleiten und auszuführen.<br />
Loel, Bürgermeister<br />
Gemeinde Katharinenrieth Katharinenrieth, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Bürgermeister -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Gemäß des Beschlusses Nr. <strong>50</strong>-23/<strong>07</strong> vom 29.10.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Katharinenrieth gebe ich bekannt, dass<br />
die Bürgermeisterwahl<br />
am Sonntag, dem 02. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
und die notwendige Stichwahl<br />
am Sonntag, dem 16. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
stattfindet.<br />
Loel, Bürgermeister<br />
Gemeinde Katharinenrieth Katharinenrieth, d. 27.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Bürgermeister -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Gemäß des Beschlusses Nr. 54-24/<strong>07</strong> vom 26.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Katharinenrieth gebe ich bekannt, dass<br />
die Bürgeranhörung zur beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong><br />
am Sonntag, dem 02. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
stattfindet.<br />
Loel, Bürgermeister<br />
Gemeinde Katharinenrieth Katharinenrieth, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Wahlleiter -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Stellenausschreibung<br />
In der Gemeinde Katharinenrieth ist die Stelle<br />
des ehrenamtlichen Bürgermeisters zum 01.<strong>07</strong>.2008<br />
neu zu besetzen.<br />
Der Bürgermeister wird am 02.03.2008 von den wahlberechtigten<br />
Bürgern der Gemeinde Katharinenrieth für die Dauer von sieben<br />
Jahren direkt gewählt und als Ehrenbeamter auf Zeit in das<br />
Beamtenverhältnis berufen.<br />
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.<br />
Fällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen,<br />
findet am 16.03.2008 unter den beiden Bewerbern mit den<br />
meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />
das vom Wahlleiter zu ziehende Los.<br />
Zum Bürgermeister wählbar ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels<br />
116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten<br />
der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten,<br />
dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung<br />
im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung<br />
eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infol-
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
ge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter verloren und am Wahltag das 18. Lebensjahr<br />
vollendet haben.<br />
In der Bewerbung müssen enthalten sein<br />
Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Hauptwohnung.<br />
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt am 13.12.20<strong>07</strong><br />
und endet am 04.02.2008, 18.00 Uhr.<br />
Die Bewerbungen sind einzureichen bei:<br />
Wahlleiter der Gemeinde Katharinenrieth<br />
über VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />
Forststraße 9<br />
06542 <strong>Allstedt</strong><br />
unter dem Kennwort: Bürgermeisterwahl!<br />
Kögel, Wahlleiter<br />
Hinweis: Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss<br />
von mindestens ein von Hundert der Wahlberechtigten, jedoch<br />
nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, des Wahlgebietes persönlich<br />
und handschriftlich unterzeichnet sein. Für Bewerber, die<br />
einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des<br />
§ 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG entsprechend, wenn für den Bewerber<br />
eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24<br />
des KWG abgegeben wurde.<br />
Bekanntmachung<br />
Hiermit werden alle Einwohner der Gemeinde Katharinenrieth<br />
zu einer<br />
Einwohnerversammlung<br />
am 14.01.2008, um 19.00 Uhr<br />
in den Versammlungsraum der Feuerwehr Katharinenrieth<br />
recht herzlich eingeladen.<br />
Thema: Gemeindegebietsreform und Bürgeranhörung am<br />
02.03.2008<br />
gez. Loel<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Liedersdorf<br />
Beschlüsse aus der Sitzung des<br />
Gemeinderates der Gemeinde Liedersdorf<br />
am 21.11.20<strong>07</strong><br />
Beschluss-Nr.: 069-17/<strong>07</strong><br />
Festlegung des Wahltages für die Wahl des Bürgermeisters<br />
01 Die Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Liedersdorf<br />
findet am Sonntag, dem 02.03.2008 in der Zeit von 08.00<br />
bis 18.00 Uhr statt.<br />
02 Bei einer eventuell notwendigen Stichwahl findet diese am<br />
Sonntag, dem 16.03.2008 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr<br />
statt.<br />
Höroldt, Bürgermeisterin<br />
Beschluss-Nr.: 70 -17/<strong>07</strong><br />
Übertragung der Aufgabe des Gemeindewahlleiters insgesamt<br />
auf die Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes der VGem<br />
<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn und zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses<br />
insgesamt auf einen vom Gemeinschaftsausschuss<br />
zu berufenden Wahlausschuss.<br />
Höroldt, Bürgermeisterin<br />
Beschluss-Nr.: <strong>07</strong>1-17/<strong>07</strong><br />
Grundsatzbeschluss zum Leitbild der Gemeindegebietsreform im<br />
Land Sachsen-Anhalt<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Liedersdorf beschließt nachfolgendes<br />
Leitbild einer künftigen Zusammenarbeit mit der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Allstedt</strong>:<br />
- 15 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
1. Die Gemeinde Liedersdorf und die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> werden zum<br />
gegenseitigen Vorteil und zur Förderung des Gemeinwohls die<br />
vorhandenen Gemeinsamkeiten weiter stärken und entwickeln.<br />
2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> achtet und sichert die Zielstellung der<br />
Gemeinde, die diese bei Erhalt der Eigenständigkeit verfolgen<br />
würde.<br />
3. Die Gemeinde Liedersdorf erwägt die Eingliederung in die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>.<br />
4. Die Gemeinde Liedersdorf wird aus Vertretern des Rates 3<br />
seiner Mitglieder benennen, die mit Vertretern <strong>Allstedt</strong>s in einer<br />
Arbeitsgruppe einen Vertragsentwurf zur Eingliederung der<br />
Gemeinde Liedersdorf nach <strong>Allstedt</strong> erarbeiten.<br />
5. Der Gemeinderat beschließt die Anhörung der Bürger zur<br />
beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong> am Sonntag, dem<br />
02.03.2008, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr durchzuführen.<br />
Der Stimmzettel soll nachfolgende Frage enthalten:<br />
„Stimmen Sie für eine Eingliederung der Gemeinde Liedersdorf<br />
als räumlich getrennter Ortsteil in die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> in der<br />
freiwilligen Phase unter Einführung einer Ortschaftsverfassung<br />
gemäß §§ 86 ff. GO LSA“.<br />
Ja Nein<br />
Höroldt, Bürgermeisterin<br />
Beschluss-Nr. 72 -17/<strong>07</strong><br />
Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung<br />
Beschlusstext:<br />
01 Der Gemeinderat der Gemeinde Liedersdorf beschließt die<br />
Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung vom<br />
04.02.2002. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />
auszuführen.<br />
Höroldt, Bürgermeisterin<br />
Beschluss-Nr.: 73-17/<strong>07</strong><br />
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde Liedersdorf<br />
Beschlusstext:<br />
01 Der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde<br />
Liedersdorf wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung ist<br />
Bestandteil des Beschlusses.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />
einzuleiten und auszuführen.<br />
Höroldt, Bürgermeisterin<br />
Gemeinde Liedersdorf Liedersdorf, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Bürgermeister -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Gemäß des Beschlusses Nr. 69-17/<strong>07</strong> vom 21.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Liedersdorf gebe ich bekannt, dass die<br />
Bürgermeisterwahl<br />
am Sonntag, dem 2. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
und die notwendigen Stichwahl<br />
am Sonntag, dem 16. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
stattfindet.<br />
Höroldt, Bürgermeisterin<br />
Gemeinde Liedersdorf Liedersdorf, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Bürgermeister -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Gemäß des Beschlusses Nr. 71-17/<strong>07</strong> vom 21.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Liedersdorf gebe ich bekannt, dass die
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Bürgeranhörung zur beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong><br />
am Sonntag, dem 02. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
stattfindet.<br />
Höroldt, Bürgermeister<br />
Gemeinde Liedersdorf Liedersdorf, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Wahlleiter -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Stellenausschreibung<br />
In der Gemeinde Liedersdorf ist die Stelle<br />
des ehrenamtlichen Bürgermeisters zum 01.<strong>07</strong>.2008<br />
neu zu besetzen.<br />
Der Bürgermeister wird am 02.03.2008 von den wahlberechtigten<br />
Bürgern der Gemeinde Liedersdorf für die Dauer von sieben<br />
Jahren direkt gewählt und als Ehrenbeamter auf Zeit in das Beamtenverhältnis<br />
berufen.<br />
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.<br />
Fällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen<br />
Stimmen, findet am 16.03.2008 unter den beiden Bewerbern<br />
mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit<br />
entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.<br />
Zum Bürgermeister wählbar ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels<br />
116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten<br />
der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten,<br />
dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung<br />
im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung<br />
eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge<br />
Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter verloren und am Wahltag das 18. Lebensjahr<br />
vollendet haben.<br />
In der Bewerbung müssen enthalten sein<br />
Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Hauptwohnung.<br />
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt am 13.12.20<strong>07</strong><br />
und endet am 04.02.2008, 18.00 Uhr.<br />
Die Bewerbungen sind einzureichen bei:<br />
Wahlleiter der Gemeinde Liedersdorf<br />
über VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />
Forststraße 9<br />
06542 <strong>Allstedt</strong><br />
unter dem Kennwort: Bürgermeisterwahl!<br />
Kögel, Wahlleiter<br />
Hinweis: Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss<br />
von mindestens ein von Hundert der Wahlberechtigten, jedoch<br />
nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, des Wahlgebietes persönlich<br />
und handschriftlich unterzeichnet sein. Für Bewerber, die<br />
einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des<br />
§ 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG entsprechend, wenn für den Bewerber<br />
eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24<br />
des KWG abgegeben wurde.<br />
Gemeinde Liedersdorf<br />
Beschluss<br />
Nr. 72-17/<strong>07</strong><br />
Amt: Allgemeine Verwaltung<br />
Bearbeiter: Kögel<br />
Öffentlich Ja<br />
Vorlagen-Nr.: IV/871<br />
erstellt am: 30.10.20<strong>07</strong><br />
Beschlussgegenstand<br />
Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung<br />
Beratungsfolge Gemeinderat Liedersdorf<br />
- 16 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Sitzungstermin 21.11.20<strong>07</strong><br />
TOP 5.4.<br />
Öffentlich Ja<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Ja-Stimmen: 6<br />
Nein-Stimmen: 1<br />
Enthaltungen: 0<br />
Gesetzliche Grundlage:<br />
Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom<br />
05.10.1993 in der zurzeit gültigen Fassung.<br />
Beschlusstext:<br />
Der Gemeinderat beschließt:<br />
01 Der Gemeinderat der Gemeinde Liedersdorf beschließt die<br />
Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung vom<br />
04.02.2002. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />
einzuleiten und auszuführen.<br />
Finanzielle Auswirkungen Ja Verwaltungshaushalt<br />
Haushaltsjahr 20<strong>07</strong><br />
Haushaltsstelle 0000.4000<br />
Bedarf 200,00 €<br />
Jährliche Folgekosten 600,00 €<br />
Mittel vorhanden (ja/nein) Ja<br />
Höroldt<br />
Bürgermeisterin<br />
Gemeinde Liedersdorf<br />
Satzung zur Änderung der Satzung über die<br />
Entschädigung ehrenamtliche tätiger Bürger<br />
(1) § 2 - Sitzungsgeld -<br />
§ 2 (1) erhält folgenden Wortlaut:<br />
(1) Das Sitzungsgeld wird für die Gemeinderäte auf 13,00 € je Sitzung<br />
und Tag festgelegt. Sitzungsgeld erhalten die Gemeinderäte<br />
nur für Gemeinderatssitzungen.<br />
(2) Inkrafttreten<br />
Diese Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung<br />
ehrenamtlich tätiger Bürger tritt am Tage nach der Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Liedersdorf, den 21.11.20<strong>07</strong><br />
Höroldt<br />
Bürgermeisterin<br />
Ausfertigung der Satzung:<br />
Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Liedersdorf<br />
am 21.11.20<strong>07</strong> beschlossene Satzung zur Änderung der<br />
Entschädigungssatzung wird hiermit ausgefertigt.<br />
Liedersdorf, den 04.12.<strong>07</strong><br />
Höroldt<br />
Bürgermeisterin
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Bekanntmachung der Satzung:<br />
Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Liedersdorf<br />
am 21.11.20<strong>07</strong> beschlossene Satzung zur Änderung der<br />
Entschädigungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Liedersdorf, den 05.12.<strong>07</strong><br />
Höroldt<br />
Bürgermeisterin<br />
Gemeinde Mittelhausen<br />
Beschlüsse aus der Sitzung des<br />
Gemeinderates der Gemeinde Mittelhausen<br />
am 06.12.20<strong>07</strong><br />
Beschluss-Nr.: 78-24/<strong>07</strong><br />
Grundsatzbeschluss zum Leitbild der Gemeindegebietsreform im<br />
Land Sachsen-Anhalt<br />
Beschlusstext:<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Mittelhausen beschließt nachfolgendes<br />
Leitbild einer künftigen Zusammenarbeit mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>:<br />
1. Die Gemeinde Mittelhausen und die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> werden<br />
zum gegenseitigen Vorteil und zur Förderung des Gemeinwohls<br />
die vorhandenen Gemeinsamkeiten weiter stärken und<br />
entwickeln.<br />
2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> achtet und sichert die Zielstellung der<br />
Gemeinde, die diese bei Erhalt der Eigenständigkeit verfolgen<br />
würde.<br />
3. Die Gemeinde Mittelhausen erwägt die Eingliederung in die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>.<br />
4. Die Gemeinde Mittelhausen wird aus Vertretern des Rates 3<br />
seiner Mitglieder benennen, die mit Vertretern <strong>Allstedt</strong>s in einer<br />
Arbeitsgruppe einen Vertragsentwurf zur Eingliederung der<br />
Gemeinde Mittelhausen nach <strong>Allstedt</strong> erarbeiten.<br />
5. Der Gemeinderat beschließt die Anhörung der Bürger zur<br />
beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong> am Sonntag, dem<br />
02.03.2008, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr durchzuführen.<br />
Der Stimmzettel soll nachfolgende Frage enthalten:<br />
„Stimmen Sie für eine Eingliederung der Gemeinde Mittelhausen<br />
als räumlich getrennter Ortsteil in die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> in der freiwilligen<br />
Phase unter Einführung einer Ortschaftsverfassung gemäß<br />
§§ 86 ff. GO LSA“.<br />
Ja Nein<br />
Kamprath, Bürgermeisterin<br />
Beschluss-Nr.: 79-24/<strong>07</strong><br />
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung<br />
Beschlusstext:<br />
01 Der Gemeinderat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der<br />
Friedhofssatzung der Gemeinde Mittelhausen.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle notwendigen Schritte<br />
auszuführen.<br />
Kamprath, Bürgermeisterin<br />
Beschluss-Nr.: 80-24/<strong>07</strong><br />
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde Mittelhausen<br />
Beschlusstext:<br />
01 Der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde<br />
Mittelhausen wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung ist<br />
Bestandteil des Beschlusses.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />
einzuleiten und auszuführen.<br />
Kamprath, Bürgermeisterin<br />
- 17 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Gemeinde Mittelhausen Mittelhausen, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Bürgermeister -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Gemäß des Beschlusses Nr. 76-23/<strong>07</strong> vom 25.10.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Mittelhausen gebe ich bekannt, dass die<br />
Bürgermeisterwahl<br />
am Sonntag, dem 02. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
und die notwendigen Stichwahl<br />
am Sonntag, dem 16. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
stattfindet.<br />
Kamprath, Bürgermeisterin<br />
Gemeinde Mittelhausen Mittelhausen, d. <strong>07</strong>.12.20<strong>07</strong><br />
- Der Bürgermeister -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Gemäß des Beschlusses Nr. 78-24/<strong>07</strong> vom 06.12.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Mittelhausen gebe ich bekannt, dass die<br />
Bürgeranhörung zur beabsichtigten Eingemeindung nach <strong>Allstedt</strong><br />
am Sonntag, dem 02. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
stattfindet.<br />
Kamprath, Bürgermeisterin<br />
Gemeinde Mittelhausen Mittelhausen, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Wahlleiter -<br />
öffentliche Bekanntmachung<br />
Stellenausschreibung<br />
In der Gemeinde Mittelhausen ist die Stelle<br />
des ehrenamtlichen Bürgermeisters zum 01.<strong>07</strong>.2008<br />
neu zu besetzen.<br />
Der Bürgermeister wird am 02.03.2008 von den wahlberechtigten<br />
Bürgern der Gemeinde Mittelhausen für die Dauer von sieben<br />
Jahren direkt gewählt und als Ehrenbeamter auf Zeit in das<br />
Beamtenverhältnis berufen.<br />
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.<br />
Fällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen<br />
Stimmen, findet am 16.03.2008 unter den beiden Bewerbern<br />
mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit<br />
entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.<br />
Zum Bürgermeister wählbar ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels<br />
116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten<br />
der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten,<br />
dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung<br />
im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung<br />
eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge<br />
Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter verloren und am Wahltag das 18. Lebensjahr<br />
vollendet haben.<br />
In der Bewerbung müssen enthalten sein<br />
Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Hauptwohnung.<br />
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt am 13.12.20<strong>07</strong><br />
und endet am 04.02.2008,<br />
18.00 Uhr.<br />
Die Bewerbungen sind einzureichen bei:<br />
Wahlleiter der Gemeinde Mittelhausen<br />
über VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />
Forststraße 9<br />
06542 <strong>Allstedt</strong><br />
unter dem Kennwort: Bürgermeisterwahl!<br />
Kögel, Wahlleiter
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Hinweis: Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss<br />
von mindestens ein von Hundert der Wahlberechtigten, jedoch<br />
nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, des Wahlgebietes persönlich<br />
und handschriftlich unterzeichnet sein. Für Bewerber, die<br />
einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des<br />
§ 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG entsprechend, wenn für den Bewerber<br />
eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24<br />
des KWG abgegeben wurde.<br />
__________________________________________________________<br />
Bodenordnungsverfahren: Mittelhausen III, Verf.-Nr. 611/2 10 SGH <strong>07</strong>8<br />
Gemarkung: Mittelhausen<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Ausführungsanordnung<br />
vom 26.11.20<strong>07</strong> nach § 61 (1) LwAnpG<br />
1.<br />
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd<br />
ordnet die Ausführung des Bodenordnungsplanes Mittelhausen<br />
III, Verf.-Nr. 611/2 10 SGH <strong>07</strong>8 für das gesamte Bodenordnungsgebiet<br />
an.<br />
Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes wurde<br />
auf den 01.12.20<strong>07</strong>, 0.00 Uhr festgesetzt. Mit diesem Zeitpunkt<br />
geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf den Empfänger<br />
über. Der im Bodenordnungsplan vorgesehene neue<br />
Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.<br />
2. Begründung<br />
Die Voraussetzungen nach § 61 Abs. 1 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes<br />
(LwAnpG) liegen vor, d. h. der Bodenordnungsplan<br />
ist unanfechtbar. Der Bodenordnungsplan ist den Beteiligten<br />
bekannt gegeben worden. Widersprüche gegen den Bodenordnungsplan<br />
wurden nicht vorgebracht.<br />
3. Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats<br />
nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch<br />
beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd,<br />
Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels erhoben werden.<br />
Im Auftrag<br />
Schott<br />
Gemeinde Mittelhausen<br />
1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung<br />
der Gemeinde Mittelhausen<br />
Aufgrund der §§ 6, 8 Satz 1 Nr. 1, 44 der Gemeindeordnung für<br />
das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBI.<br />
LSA Nr. 43/93 S. 568) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes<br />
über ein neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen<br />
für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt vom 22. März 2006<br />
(GVBI. LSA Nr. 10 vom 28.03.06 S. 128) und den Vorschriften des<br />
Bestattungsgesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen<br />
des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz) vom<br />
05. Februar 2002 hat der Gemeinderat der Gemeinde Mittelhausen<br />
in seiner Sitzung am 06.12.20<strong>07</strong> folgende Änderung der Friedhofsatzung<br />
der Gemeinde Mittelhausen beschlossen.<br />
- 18 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
(1) § 9 - Ruhefrist - erhält folgende neue Fassung:<br />
Die Ruhefrist für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre.<br />
(2) Inkrafttreten<br />
Die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung tritt zum<br />
01.01.2008 in Kraft.<br />
Mittelhausen, den 06.12.20<strong>07</strong><br />
Kamprath<br />
Bürgermeisterin<br />
Ausfertigung der Satzung:<br />
Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Mittelhausen<br />
am 06.12.20<strong>07</strong> beschlossene Satzung zur Änderung der<br />
Friedhofssatzung wird hiermit ausgefertigt.<br />
Mittelhausen, den <strong>07</strong>.12.20<strong>07</strong><br />
Kamprath<br />
Bürgermeisterin<br />
Bekanntmachung der Satzung:<br />
Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Mittelhausen<br />
am 06.12.20<strong>07</strong> beschlossene Satzung zur Änderung der<br />
Friedhofssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Mittelhausen, den 10.12.20<strong>07</strong><br />
Kamprath<br />
Bürgermeisterin<br />
Gemeinde Niederröblingen<br />
Beschlüsse aus der Sitzung des<br />
Gemeinderates der Gemeinde<br />
Niederröblingen am 28.11.20<strong>07</strong><br />
Beschluss-Nr.: 52-17/<strong>07</strong><br />
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde Niederröblingen<br />
Beschlusstext:<br />
01 Der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde<br />
Niederröblingen wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.<br />
Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />
einzuleiten und auszuführen.<br />
Pallmann, Bürgermeister<br />
Beschluss-Nr.: 53-17/<strong>07</strong><br />
Grundsatzbeschluss zum Leitbild der Gemeindegebietsreform im<br />
Land Sachsen-Anhalt<br />
Beschlusstext:<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Niederröblingen beschließt nachfolgendes<br />
Leitbild einer künftigen Zusammenarbeit mit der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>:<br />
1. Die Gemeinde Niederröblingen und die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> werden<br />
zum gegenseitigen Vorteil und zur Förderung des Gemeinwohls<br />
die vorhandenen Gemeinsamkeiten weiter stärken und<br />
entwickeln.
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> achtet und sichert die Zielstellung der<br />
Gemeinde, die diese bei Erhalt der Eigenständigkeit verfolgen<br />
würde.<br />
3. Die Gemeinde Niederröblingen erwägt die Eingliederung<br />
in die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>.<br />
4. Die Gemeinde Niederröblingen wird aus Vertretern des<br />
Rates 3 seiner Mitglieder benennen, die mit Vertretern <strong>Allstedt</strong>s<br />
in einer Arbeitsgruppe einen Vertragsentwurf zur<br />
Eingliederung der Gemeinde Niederröblingen nach <strong>Allstedt</strong><br />
erarbeiten.<br />
5. Der Gemeinderat beschließt die Anhörung der Bürger zur<br />
beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong> am Sonntag,<br />
dem 02.03.2008, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr durchzuführen.<br />
Der Stimmzettel soll nachfolgende Frage enthalten:<br />
„Stimmen Sie für eine Eingliederung der Gemeinde Niederröblingen<br />
als räumlich getrennter Ortsteil in die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />
in der freiwilligen Phase unter Einführung einer Ortschaftsverfassung<br />
gemäß §§ 86 ff. GO LSA“.<br />
Ja Nein<br />
Pallmann, Bürgermeister<br />
Beschluss-Nr. 54-17/<strong>07</strong><br />
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung Beschlusstext:<br />
01 Der Gemeinderat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der<br />
Friedhofssatzung der Gemeinde Niederröblingen.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle notwendigen Schritte<br />
auszuführen.<br />
Pallmann, Bürgermeister<br />
Beschluss-Nr.: 55-17/<strong>07</strong><br />
Personalangelegenheiten Gemeindearbeiter<br />
Dem Beschluss wurde zugestimmt.<br />
Pallmann, Bürgermeister<br />
Gemeinde Niederröblingen Niederröblingen, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Bürgermeister -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Gemäß des Beschlusses Nr. 48-16/<strong>07</strong> vom 24.10.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Niederröblingen gebe ich bekannt, dass<br />
die Bürgermeisterwahl<br />
am Sonntag, dem 02. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
und die notwendige Stichwahl<br />
am Sonntag, dem 16. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
stattfindet.<br />
Pallmann, Bürgermeister<br />
Gemeinde Niederröblingen Niederröblingen, d. 29.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Bürgermeister -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Gemäß des Beschlusses Nr. 53-17/<strong>07</strong> vom 28.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Niederröblingen gebe ich bekannt, dass<br />
die Bürgeranhörung zur beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong><br />
am Sonntag, dem 02. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
stattfindet.<br />
Pallmann, Bürgermeister<br />
- 19 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Gemeinde Niederröblingen Niederröblingen, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Wahlleiter -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Stellenausschreibung<br />
In der Gemeinde Niederröblingen ist die Stelle<br />
des ehrenamtlichen Bürgermeisters zum 01.<strong>07</strong>.2008<br />
neu zu besetzen.<br />
Der Bürgermeister wird am 02.03.2008 von den wahlberechtigten<br />
Bürgern der Gemeinde Niederröblingen für die Dauer von sieben<br />
Jahren direkt gewählt und als Ehrenbeamter auf Zeit in das<br />
Beamtenverhältnis berufen.<br />
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.<br />
Fällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen<br />
Stimmen, findet am 16.03.2008 unter den beiden Bewerbern<br />
mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit<br />
entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.<br />
Zum Bürgermeister wählbar ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels<br />
116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten<br />
der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten,<br />
dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung<br />
im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung<br />
eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge<br />
Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter verloren und am Wahltag das 18. Lebensjahr<br />
vollendet haben.<br />
In der Bewerbung müssen enthalten sein<br />
Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Hauptwohnung.<br />
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt am 13.12.20<strong>07</strong><br />
und endet am 04.02.2008, 18.00 Uhr.<br />
Die Bewerbungen sind einzureichen bei:<br />
Wahlleiter der Gemeinde Niederröblingen<br />
über VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />
Forststraße 9<br />
06542 <strong>Allstedt</strong><br />
unter dem Kennwort: Bürgermeisterwahl!<br />
Kögel, Wahlleiter<br />
Hinweis: Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss<br />
von mindestens ein von Hundert der Wahlberechtigten, jedoch<br />
nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, des Wahlgebietes persönlich<br />
und handschriftlich unterzeichnet sein. Für Bewerber, die<br />
einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des<br />
§ 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG entsprechend, wenn für den Bewerber<br />
eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24<br />
des KWG abgegeben wurde.<br />
Gemeinde Niederröblingen (Helme)<br />
Öffentliche Stellenausschreibung<br />
Die Gemeinde Niederröblingen beabsichtigt die Stelle<br />
eines Gemeindearbeiters/einer Gemeindearbeiterin<br />
neu zu besetzen.<br />
Die Stelle wird ab 01.03.2008 mit 40 Wochenstunden besetzt.<br />
Vorwiegend soll der Einsatz in der Gemeinde Niederröblingen<br />
erfolgen.<br />
Das Arbeitsverhältnis unterliegt dem Tarifvertrag für den öffentlichen<br />
Dienst (VKA).<br />
Schwerpunktaufgaben:<br />
- Unterhaltungsarbeiten und Reparaturmaßnahmen an gemeindlichen<br />
Einrichtungen<br />
- Mitwirkung bei den Aufgaben der Verkehrssicherungspflicht<br />
- Pflegemaßnahmen in Grünanlagen, Baumschnittarbeiten<br />
- Winterdienst<br />
- Bevorzugt wird ein Bewerber, der die Einsatzbereitschaft der<br />
FFW Niederröblingen mit absichern kann
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Voraussetzungen:<br />
- Abgeschlossene Ausbildung zum Garten- und Landschaftsbauer<br />
oder vergleichbarer anderer Facharbeiterabschluss in<br />
ähnlichen Fachrichtungen<br />
- Besitz des Führerscheins Klasse B wird gefordert, bevorzugt<br />
wird Führerschein Klasse C<br />
- Praktische Erfahrungen im Bedienen von Baumaschinen und<br />
Hebewerkzeugen<br />
- Berechtigung zum Führen einer Motorkettensäge<br />
- Gesundheitliche Eignung für körperlich schwere Arbeiten im<br />
Freien<br />
- Zuverlässige und selbstständige Arbeitsweise<br />
- Flexibilität in fachlicher und zeitlicher Hinsicht<br />
- Ortskundigkeit<br />
Schriftliche Bewerbungen mit Zeugnissen und entsprechenden<br />
Nachweisen sind bis zum 15.01.2008, 18.00 Uhr in der Personalabteilung<br />
des Verwaltungsamtes der VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn,<br />
Forststraße 9 in 06542 <strong>Allstedt</strong> unter dem Kennwort: „Bewerbung<br />
Niederröblingen“ einzureichen.<br />
gez. Pallmann, Bürgermeister<br />
Gemeinde Niederröblingen (Helme)<br />
Beschluss Nr. 54-17/<strong>07</strong><br />
Amt: Ordnungsamt<br />
Bearbeiter: Bestel<br />
Öffentlich Ja<br />
Vorlagen-Nr.: IV/882<br />
erstellt am: 15.11.20<strong>07</strong><br />
Beschlussgegenstand<br />
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung<br />
Beratungsfolge Gemeinde Niederröblingen<br />
Sitzungstermin 28.11.20<strong>07</strong><br />
TOP 7.3<br />
Öffentlich Ja<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Ja-Stimmen 8<br />
Nein-Stimmen 0<br />
Enthaltungen 0<br />
Gesetzliche Grundlage:<br />
Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom<br />
05.10.1993 in der zurzeit gültigen Fassung.<br />
Beschlusstext:<br />
Der Gemeinderat beschließt:<br />
01 Der Gemeinderat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der<br />
Friedhofssatzung der Gemeinde Niederröblingen.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle notwendigen Schritte<br />
auszuführen.<br />
Sachverhalt/Begründung:<br />
Die Herabsetzung der Ruhezeit von 30 Jahren auf 25 Jahre trägt<br />
insbesondere der Problematik Rechnung, dass in zunehmendem<br />
Maße den Nutzungsrechten und -pflichten nicht mehr nachgekommen<br />
werden kann. Vor allem bei älteren und alleinstehenden<br />
Nutzungsberechtigten ist die Unterhaltung der Grabstätten teilweise<br />
mit erheblichen Schwierigkeiten behaftet.<br />
Das Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt schreibt im<br />
§ 22 Abs. 2 eine Mindestruhezeit bei Kindern von 10 Jahren und<br />
im Übrigen von 15 Jahren vor.<br />
Ein weiterer Aspekt, über die Ruhezeit zu befinden, ist der Tatsache<br />
geschuldet, dass Anfang des kommenden Jahres die Gemeinde<br />
sowohl die Gebührenkalkulation als auch die Gebührensatzung neu<br />
zu beschließen hat. Dabei spielt die Ruhezeit bei der Ermittlung der<br />
Gebühren für den Erwerb von Grabstätten eine maßgebliche Rolle.<br />
- 20 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Gemeinde Niederröblingen (Helme)<br />
1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung<br />
der Gemeinde Niederröblingen<br />
Aufgrund der §§ 6, 8 Satz 1 Nr. 1, 44 der Gemeindeordnung für<br />
das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBI.<br />
LSA Nr. 43/93 S. 568) zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz<br />
zur Änderung der Gemeindeordnung vom <strong>07</strong>.11.20<strong>07</strong> (GVBI. LSA<br />
Nr. 27 S. 352) und den Vorschriften des Bestattungsgesetzes über<br />
das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt<br />
(Bestattungsgesetz) vom 05. Februar 2002 hat der<br />
Gemeinderat der Gemeinde Niederröblingen in seiner Sitzung am<br />
28.11.20<strong>07</strong> folgende Änderung der Friedhofsatzung der Gemeinde<br />
Niederröblingen beschlossen.<br />
(1) § 9 - Ruhefrist - erhält folgende neue Fassung:<br />
Die Ruhefrist für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre.<br />
(2) Inkrafttreten<br />
Die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung tritt zum<br />
01.01.2008 in Kraft.<br />
Niederröblingen, den 28.11.20<strong>07</strong><br />
Ausfertigung der Satzung<br />
Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Niederröblingen<br />
am 28.11.20<strong>07</strong> beschlossene Satzung zur Änderung<br />
der Friedhofssatzung wird hiermit ausgefertigt.<br />
Niederröblingen, den 30.11.<strong>07</strong><br />
Bekanntmachung der Satzung<br />
Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Niederröblingen<br />
am 26.11.20<strong>07</strong> beschlossene Satzung zur Änderung<br />
der Friedhofssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Niederröblingen, den 04.12.<strong>07</strong>
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Gemeinde Nienstedt<br />
Gemeinde Nienstedt Nienstedt, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Bürgermeister -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Gemäß des Beschlusses Nr. 38-17/<strong>07</strong> vom 02.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Nienstedt gebe ich bekannt, dass die Bürgermeisterwahl<br />
am Sonntag, dem 2. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
und die notwendige Stichwahl<br />
am Sonntag, dem 16. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
stattfindet.<br />
Kühne, Bürgermeisterin<br />
Gemeinde Nienstedt Nienstedt, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Bürgermeister -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Gemäß des Beschlusses Nr. 39-17/<strong>07</strong> vom 02.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Nienstedt gebe ich bekannt, dass die Bürgeranhörung<br />
zur beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong><br />
am Sonntag, dem 2. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
stattfindet.<br />
Kühne, Bürgermeisterin<br />
Gemeinde Nienstedt Nienstedt, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Wahlleiter -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Stellenausschreibung<br />
In der Gemeinde Nienstedt ist die Stelle<br />
des ehrenamtlichen Bürgermeisters zum 01.<strong>07</strong>.2008<br />
neu zu besetzen.<br />
Der Bürgermeister wird am 02.03.2008 von den wahlberechtigten<br />
Bürgern der Gemeinde Nienstedt für die Dauer von sieben<br />
Jahren direkt gewählt und als Ehrenbeamter auf Zeit in das Beamtenverhältnis<br />
berufen.<br />
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.<br />
Fällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen<br />
Stimmen, findet am 16.03.2008 unter den beiden Bewerbern<br />
mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit<br />
entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.<br />
Zum Bürgermeister wählbar ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels<br />
116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten<br />
der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten, dass<br />
sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne<br />
des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, nicht vom<br />
Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit<br />
oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren<br />
und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.<br />
In der Bewerbung müssen enthalten sein<br />
Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Hauptwohnung.<br />
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt am 13.12.20<strong>07</strong><br />
und endet am 04.02.2008, 18.00 Uhr.<br />
Die Bewerbungen sind einzureichen bei:<br />
Wahlleiter der Gemeinde Nienstedt<br />
über VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />
Forststraße 9<br />
06542 <strong>Allstedt</strong><br />
unter dem Kennwort: Bürgermeisterwahl!<br />
Kögel, Wahlleiter<br />
- 21 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Hinweis: Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss<br />
von mindestens ein von Hundert der Wahlberechtigten, jedoch<br />
nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, des Wahlgebietes persönlich<br />
und handschriftlich unterzeichnet sein. Für Bewerber, die<br />
einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des<br />
§ 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG entsprechend, wenn für den Bewerber<br />
eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24<br />
des KWG abgegeben wurde.<br />
Bekanntmachung<br />
Hiermit werden alle Einwohner des Ortes Nienstedt zu einer<br />
Einwohnerversammlung<br />
am 10.01.2008 um 18.00 Uhr<br />
in den Versammlungsraum der Feuerwehr Nienstedt recht<br />
herzlich eingeladen. Thema: Gemeindegebietsreform und<br />
Bürgeranhörung am 02.03.2008<br />
gez. Kühne, Bürgermeisterin<br />
Bekanntmachung<br />
Hiermit werden alle Einwohner des Ortes Einzingen zu einer<br />
Einwohnerversammlung<br />
am 08.01.2008 um 18.00 Uhr<br />
in den Saal der Gaststätte „Zur Erdachse“ Einzingen recht<br />
herzlich eingeladen. Thema: Gemeindegebietsreform und<br />
Bürgeranhörung am 02.03.2008<br />
Kühne, Bürgermeisterin<br />
Gemeinde Sotterhausen<br />
Gemeinde Sotterhausen<br />
Beschluss Nr. 60-23/<strong>07</strong><br />
Amt: Kämmerei<br />
Bearbeiter: Peukert<br />
Öffentlich Ja<br />
Vorlagen-Nr.: IV/853<br />
erstellt am: 11.10.20<strong>07</strong><br />
Beschlussgegenstand<br />
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Sotterhausen<br />
für das Haushaltsjahr 20<strong>07</strong><br />
Beratungsfolge Gemeinde Sotterhausen<br />
Sitzungstermin 24.10.20<strong>07</strong><br />
TOP 5<br />
Öffentlich Ja<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Ja-Stimmen 5<br />
Nein-Stimmen 0<br />
Enthaltungen 0<br />
Gesetzliche Grundlage:<br />
Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom<br />
05.10.1993 in der zurzeit gültigen Fassung.<br />
Beschlusstext:<br />
Der Gemeinderat beschließt:<br />
01 Der Gemeinderat beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung<br />
für das Haushaltsjahr 20<strong>07</strong> der Gemeinde Sotterhausen.<br />
Die erste Nachtragssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />
einzuleiten und auszuführen.<br />
Böttger<br />
Bürgermeister<br />
Anlage: Nachtragshaushaltssatzung
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Gemeinde Sotterhausen<br />
Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung<br />
der Nachtragshaushaltssatzung<br />
Aufgrund des § 95 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-<br />
Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBI. LSA S. 568) in der zurzeit<br />
gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Sotterhausen<br />
in seiner Sitzung am 24.10.20<strong>07</strong> folgende 1. Nachtragssatzung<br />
für das Haushaltsjahr 20<strong>07</strong> beschlossen:<br />
§ 1<br />
mit dem Nachtragshaushaltsplan werden:<br />
Erhöht Vermindert und damit der Gesamtbe<br />
um um trag des Haushaltsplanes<br />
einschl. Nachträge<br />
gegenüber nunmehr<br />
bisher festgesetzt<br />
auf<br />
__________________________________________________________<br />
EUR EUR EUR EUR<br />
a) im Verwaltungshaushalt<br />
die Einnahmen<br />
3.200 0 173.600 176.800<br />
die Ausgaben<br />
3.200 0 173.600 176.800<br />
b) im Vermögenshaushalt<br />
die Einnahmen<br />
11.200 0 219.900 231.100<br />
die Ausgaben<br />
11.200 0 219.900 231.100<br />
§ 2<br />
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
werden nicht veranschlagt.<br />
§ 3<br />
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird gegenüber<br />
der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 € um 9.100 €<br />
erhöht und damit auf 9.100 € festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden<br />
dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht<br />
verändert.<br />
§ 5<br />
Die Steuersätze (Hebesätze) für Realsteuern werden nicht geändert.<br />
§ 6<br />
Die Regelung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird<br />
nicht geändert.<br />
§ 7<br />
Sotterhausen, den 24.10.10<strong>07</strong><br />
Böttger<br />
Bürgermeister<br />
- 22 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
1. Ausfertigung der Satzung<br />
Die vorstehende, durch den Gemeinderat am 24.10.20<strong>07</strong><br />
beschlossene 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das<br />
Haushaltsjahr 20<strong>07</strong> wird hiermit ausgefertigt.<br />
Sotterhausen, den 21.11.20<strong>07</strong><br />
Böttger<br />
Bürgermeister<br />
2. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung<br />
Die vorstehende 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung für das<br />
Haushaltsjahr 20<strong>07</strong> wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist nicht genehmigungspflichtig.<br />
Der Haushaltsplan und seine Anlagen liegen nach Anzeige bei<br />
der Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld - Südharz entsprechend<br />
§ 93 (3) GO LSA zu den Dienstzeiten des Verwaltungsamtes<br />
in der Zeit von 13.12.<strong>07</strong> bis 28.12.<strong>07</strong> zur Einsichtnahme<br />
im Verwaltungsamt in <strong>Allstedt</strong>, Forststraße 9 in der Kämmerei<br />
öffentlich aus.<br />
Sotterhausen, den 04.12.20<strong>07</strong><br />
Böttger<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Winkel<br />
Gemeinde Winkel Winkel, d. 29.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Bürgermeister -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Gemäß des Beschlusses Nr. 42-11/<strong>07</strong> vom 26.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Winkel gebe ich bekannt, dass die Bürgermeisterwahl<br />
am Sonntag, dem 02. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
und die notwendige Stichwahl<br />
am Sonntag, dem 16. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
stattfindet.<br />
Kamprad, Bürgermeisterin<br />
Beschlussvorlage an den Gemeinderat<br />
der Gemeinde Winkel<br />
Beschlussgegenstand:<br />
Satzung über die Erhebung wiederkehrender<br />
Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen<br />
der Gemeinde Winkel<br />
Beschluss-Nr.: 41-11/<strong>07</strong><br />
Beschluss-Tag: 26.11.20<strong>07</strong><br />
Gesetzliche<br />
Grundlage: § 4, 6, 44 und 91 GO LSA<br />
§ 2, 6 und 6a KAG LSA<br />
beraten mit: Gemeinderat<br />
Einbringer: Bürgermeisterin<br />
Beschlusstext:<br />
(1) Der Gemeinderat Winkel stimmt der vorliegenden Satzung<br />
über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen<br />
Verkehrsanlagen der Gemeinde Winkel zu.
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
(2) Die Satzung tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />
(3) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung wiederkehrender<br />
Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde<br />
Winkel Beschluss-Nr: 05-2/99 vom 20.09.1999 außer Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des<br />
Gemeinderates einschließlich Bürgermeister: 7<br />
davon anwesend: 6<br />
Ja-Stimmen: 6<br />
Nein-Stimmen: -<br />
Stimmenthaltungen: -<br />
Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt.<br />
Nach § 31 GO LSA konnte/n/Gemeinderat/räte an der Beratung<br />
und Abstimmung nicht teilnehmen.<br />
M. Kamprad<br />
Bürgermeisterin<br />
Satzung<br />
über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die<br />
öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Winkel<br />
Aufgrund der §§ 4, 6, 44 und 91 der Gemeindeordnung für das Land<br />
Sachsen-Anhalt (GO-LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568),<br />
zuletzt geändert durch das Gesetz zur Förderung der Kommunalen<br />
Mandatstätigkeit vom 26.04.99 (GVBl. LSA S. 152), in Verbindung<br />
mit § 2, § 6 und § 6a des Kommunalabgabengesetzes für<br />
das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) vom 11.06.1991 (GVBI. LSA<br />
S. 105) i. d. F. der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBI. LSA<br />
S. 406), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des<br />
Kommunalabgabengesetzes vom 16.04.1999 (GVBl. LSA S. 1<strong>50</strong>),<br />
hat der Gemeinderat der Gemeinde Winkel in seiner Sitzung vom<br />
26.11.20<strong>07</strong> folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen<br />
(1) Die Gemeinde Winkel erhebt wiederkehrende Beiträge für Investitionsaufwendungen,<br />
die durch das Vorhalten von Verkehrsanlagen<br />
(öffentliche Straßen, Wege, Plätze sowie selbstständige<br />
Grünanlagen und Parkeinrichtungen) entstehen. Ausgenommen<br />
ist der Aufwand für die laufende Unterhaltung.<br />
(2) Ausbaubeiträge werden für die Maßnahmen an erstmals hergestellten<br />
Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung,<br />
dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben.<br />
1. „Erneuerung“ ist die Wiederherstellung einer vorhandenen,<br />
ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften<br />
Anlage in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen<br />
genügenden Zustand.<br />
2. „Erweiterung“ ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertig<br />
gestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile.<br />
3. „Verbesserung“ sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion,<br />
der Änderung der Verkehrsbedeutung sowie der Beschaffung<br />
und Leistungsfähigkeit einer Anlage.<br />
(3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung<br />
von Verkehrsanlagen, soweit diese nicht als Erschließungsanlagen<br />
im Sinne von § 127 Abs. 2 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB) i. d. F. vom 08.12.1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 10 Abs. 1 des Bau- und Raumordnungsgesetzes<br />
1998 vom 18.08.1997 (BGBl. I S. 2031) beitragsfähig sind.<br />
(4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeiträge<br />
nach § 8a des Bundesnaturschutzgesetzes<br />
i. d. F. vom 12.03.1987 (BGBl. I S. 889), zuletzt geändert durch<br />
Art. 5 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der<br />
Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 22.04.1993<br />
(BGBl. I S. 446), zu erheben sind.<br />
- 23 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
§ 2<br />
Abrechnungseinheiten<br />
(1) Der beitragsfähige Aufwand wird für die im räumlichen und<br />
funktionalen Zusammenhang stehenden Verkehrsanlagen (Abrechnungseinheit)<br />
nach dem jährlichen Investitionsaufwendungen nach<br />
Abs. 2 ermittelt.<br />
(2) Alle Verkehrsanlagen der Gemeinde werden zu einer Abrechnungseinheit<br />
zusammengefasst, wie sie sich aus dem in der Anlage<br />
beigefügtem Plan ergeben.<br />
1. Zu der Abrechnungseinheit Ortslage Winkel gehören folgende<br />
Verkehrsanlagen<br />
1. - Hauptstraße<br />
2. - Zum Hasselweg<br />
3. - Schulgasse<br />
4. - An der Kirche<br />
5. - Ringstraße<br />
6. - Bäckergasse<br />
7. - Jakobsgasse<br />
8. - Mittelhäuser Weg<br />
9. - Neue Riege<br />
10. - Steinberg<br />
11. - Zur Försterei<br />
12. - Hertrain<br />
13. - Am Teichdamm<br />
14. - Im Felde<br />
§ 3<br />
Beitragsfähiger Aufwand<br />
(1) Beitragsfähig sind die Investitionsaufwendungen für die Erweiterung,<br />
Verbesserung und Erneuerung von<br />
1. Fahrbahnen<br />
2. Gehwegen<br />
3. Parkflächen<br />
4. unselbstständige Grünanlagen/Straßenbegleitgrün<br />
5. Straßenbeleuchtung<br />
6. Oberflächenentwässerung<br />
7. Böschungen, Schutz- und Stützmauern<br />
8. Radwegen<br />
(2) Nicht beitragsfähig sind die Kosten<br />
1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der in Abs. 1<br />
genannten Anlagen.<br />
2. für die Herstellung von Kinderspielplätzen.<br />
§ 4<br />
Beitragstatbestand<br />
(1) Die wiederkehrenden Beiträge werden für alle in der Abrechnungseinheit<br />
gelegenen Grundstücke erhoben, die die Möglichkeit<br />
einer Zufahrt oder eines Zuganges zu den in der Abrechnungseinheit<br />
zusammengefassten Verkehrsanlagen haben.<br />
§ 5<br />
Gemeindeanteil<br />
Der Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Aufwand beträgt<br />
(70 v. H.) für alle in § 3 Abs. 1 genannten Investitionsmaßnahmen.<br />
§ 6<br />
Beitragsmaßstab<br />
(1) Grundstück nach dieser Satzung ist grundsätzlich das Grundstück<br />
im Sinne des Grundbuchrechtes. Ist ein vermessenes und<br />
im Bestandsverzeichnis des Grundbuches unter einer eigenen<br />
Nummer eingetragenes Grundstück nicht vorhanden, so gilt die<br />
von dem Beitragspflichtigen zusammenhängend genutzte Fläche<br />
als Grundstück.<br />
(2) Der nach dem § 3 ermittelte Aufwand wird nach Maßgabe ihrer<br />
Flächen auf die Grundstücke verteilt, denen die Inanspruchnahmemöglichkeit<br />
der Verkehrsanlage besondere Vorteile vermittelt<br />
(erschlossene Grundstücke). Dabei wird die unterschiedliche Nutzung<br />
der erschlossenen Grundstücke nach Art und Maß durch
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Vervielfachung der maßgeblichen Grundstücksfläche mit dem<br />
nach Absatz 4 maßgeblichen Nutzungsfaktor berücksichtigt.<br />
(3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei erschlossenen<br />
Grundstücken:<br />
a) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des<br />
Grundstückes.<br />
b) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34<br />
BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 Bau GB) liegen,<br />
die Gesamtfläche des Grundstückes, höchstens jedoch die<br />
Fläche zwischen der Verkehrsanlage und einer Linie, die in<br />
einem gleichmäßigen Abstand von <strong>50</strong> m dazu verläuft, bei<br />
Grundstücken, die nicht an die Verkehrsanlage angrenzen<br />
oder lediglich durch zum Grundstück gehörenden Weg mit ihr<br />
verbunden sind, die Fläche zwischen der der Verkehrsanlage<br />
zugewandten Grundstücksseite und einer Linie, die in einem<br />
gleichmäßigen Abstand vom <strong>50</strong> m verläuft.<br />
(4) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung<br />
wird die Fläche (Abs. 2 und 3) vervielfacht mit<br />
a) 0,5 bei Grundstücken, die in einer der baulichen oder gewerblichen<br />
Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden können<br />
(z. B. Friedhöfe, Sport- und Festplätze, Dauerkleingärten)<br />
b) 0,5 bei Grundstücken, die weder baulich noch gewerblich<br />
genutzt werden können.<br />
c) 1,0 bei Grundstücken mit Kirchengebäuden.<br />
(5) Bei bebauten oder bebaubaren und bei gewerblich genutzten<br />
oder gewerblich nutzbaren Grundstücken wird zu der festgestellten<br />
Grundstücksfläche je Vollgeschoss 25 v. H. der Grundstücksfläche<br />
hinzugezählt.<br />
Als Vollgeschoss gelten alle Geschosse, die nach landesrechtlichen<br />
Vorschriften Vollgeschosse sind (BauO LSA § 2 Abs. 4).<br />
Für Grundstücke ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse<br />
a) bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich<br />
vorhandenen Vollgeschosse. Ist die Zahl der Vollgeschosse<br />
wegen der Besonderheit des Bauwerkes nicht feststellbar, gilt<br />
als Zahl der Vollgeschosse die Höhe des Bauwerkes geteilt<br />
durch 3,5 (wobei bei Bruchzahlen ab 0,45 aufgerundet wird).<br />
b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der Zahl<br />
der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend<br />
vorhandenen Vollgeschosse.<br />
c) bei Grundstücken auf denen keine Bebauung zulässig ist, die<br />
aber gewerblich genutzt werden, wird ein Vollgeschoss zu<br />
Grunde gelegt.<br />
d) Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze<br />
vorhanden sind, wird ein Vollgeschoss zu Grunde gelegt.<br />
§ 7<br />
Beitragssatz<br />
Der Beitragssatz wird aus den jährlichen Investitionsaufwendungen,<br />
abzüglich erhaltener Fördermittel, ermittelt.<br />
§ 8<br />
Beitragspflichtige<br />
(1) Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des<br />
Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstücks ist. Ist das<br />
Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so ist anstelle des<br />
Eigentümers der Erbbauberechtigte beitragspflichtig. Ist das<br />
Grundstück mit einem dinglichen Nutzungsrecht nach Art. 233<br />
§ 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch<br />
(EGBGB) in der Fassung vom 21.09.1994 (BGBl. I S. 2494),<br />
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur erbrechtlichen<br />
Gleichstellung nichtehelicher Kinder (ErbGIeichG) vom 16.12.1997<br />
(BGBl. I S. 2968) belastet, so ist anstelle des Eigentümers der<br />
Inhaber dieses Rechts beitragspflichtig. Mehrere Beitragspflichtige<br />
haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- oder Teileigentum<br />
sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend<br />
ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.<br />
(2) Soweit Beitragspflichtiger der Eigentümer oder Erbbauberechtigte<br />
eines Grundstückes ist und dieser nicht im Grundbuch<br />
- 24 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
eingetragen ist oder sonst die Eigentums- oder Berechtigungslage<br />
ungeklärt ist, so ist derjenige abgabenpflichtig, der im Zeitpunkt<br />
des Entstehens der Beitragsschuld der Besitzer des betroffenen<br />
Grundstückes ist. Bei einer Mehrheit von Besitzern ist jeder<br />
entsprechend der Höhe seines Anteils am Mitbesitz beitragspflichtig.<br />
(3) Für Grundstücke und Gebäude, die im Grundbuch noch als<br />
Eigentum des Volkes eingetragen sind, tritt an die Stelle des Eigentümers<br />
der Verfügungsberechtigte im Sinne von § 8 Abs. 1 des<br />
Vermögenszuordnungsgesetzes (VZOG) i. d. F. vom 29.03.1994<br />
(BGBl. I S. 709), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur<br />
Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts vom 22.12.1997 (BGBl.<br />
I S. 3224).<br />
§ 9<br />
Entstehung, Veranlagung und Fälligkeit<br />
des Beitragssatzes<br />
(1) Die Beitragsschuld entsteht jeweils mit Ablauf des 31. Dezember<br />
für das abgelaufene Kalenderjahr.<br />
(2) Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides<br />
fällig.<br />
(3) Der Beitragsbescheid enthält mindestens:<br />
1. die Bezeichnung des Beitrages,<br />
2. den Namen des Beitragsschuldners,<br />
3. die Bezeichnung des Grundstückes,<br />
4. den zu zahlenden Betrag,<br />
5. die Berechnung des zu zahlenden Beitrages unter Mitteilung<br />
der beitragsfähigen Kosten des Gemeindeanteils und der<br />
Berechnungsgrundlage nach dieser Satzung,<br />
5. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,<br />
7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem<br />
Grundstück ruht, und<br />
8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.<br />
§ 10<br />
Vorausleistungen<br />
(1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde<br />
Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden.<br />
(2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe<br />
für das laufende Jahr bemessen.<br />
§ 11<br />
Auskunftspflicht<br />
Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet; der Gemeinde alle zur Ermittlung<br />
der Beitragsgrundlagen erforderlichen Auskünfte zu erteilen, auf<br />
Verlangen geeignete Unterlagen vorzulegen und jeden Eigentumswechsel,<br />
jede Veränderung der Grundstücksfläche bzw. der Anzahl<br />
der Vollgeschosse sowie jede Nutzungsänderung anzuzeigen.<br />
§ 12<br />
Billigkeitsregelungen<br />
(1) Ansprüche aus dem Beitragsschuldverhältnis können ganz<br />
oder teilweise gestundet werden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit<br />
eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde<br />
und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint.<br />
Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können<br />
sie ganz oder zum Teil erlassen werden.<br />
(2) Die durchschnittliche Grundstücksfläche der Grundstücke, die<br />
nach der tatsächlichen Nutzung vorwiegend Wohnzwecken dienen<br />
oder dienen werden beträgt 1.146 m2 .<br />
(3) Ein Grundstück, dessen Fläche über die durchschnittliche<br />
Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 2 hinausgeht (übergroßes<br />
Wohngrundstück), wird bei der Heranziehung nur begrenzt<br />
wie folgt berücksichtigt:<br />
a) bis zur durchschnittlichen Grundstücksfläche mit 100 v. H.<br />
(des Beitragssatzes).<br />
b) die (restliche) Grundstücksfläche die über die durchschnittliche<br />
Grundstücksfläche hinausgeht, nur noch zu <strong>50</strong> v. H. (des<br />
Beitragssatzes).
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
§ 13<br />
Übergangsregelung<br />
Waren vor Inkrafttreten dieser Satzung für in Abrechnungsgebieten<br />
liegende Grundstücke Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch<br />
oder Beiträge nach § 6 KAG-LSA entstanden, so bleiben<br />
diese Grundstücke bei der Ermittlung des wiederkehrenden<br />
Beitrages für das Abrechnungsgebiet unberücksichtigt und für<br />
wiederkehrende Beiträge so lange beitragsfrei, bis die Gesamtsumme<br />
der wiederkehrenden Beiträge aus den einzelnen Jahresbeiträgen<br />
bei Veranlagung zum wiederkehrenden Beitrag den<br />
Beitrag des entstandenen einmaligen Beitrages überschritten<br />
hätte, längstens jedoch auf die Dauer von 20 Jahren seit Entstehung<br />
des einmaligen Beitrages.<br />
§ 14<br />
Inkrafttreten<br />
Die Satzung tritt nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung wiederkehrender<br />
Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Winkel<br />
vom 20.09.1999, Beschluss-Nr: 05-2/99 außer Kraft.<br />
Winkel, den 26.11.20<strong>07</strong><br />
M. Kamprad<br />
Bürgermeisterin<br />
Gemeinde Wolferstedt<br />
Beschlüsse aus der Sitzung des<br />
Gemeinderates der Gemeinde Wolferstedt<br />
am 15.11.20<strong>07</strong><br />
Beschluss - Nr.: 58-23/<strong>07</strong><br />
Festlegung des Wahltages für die Wahl des Bürgermeisters<br />
Beschlusstext:<br />
01 Die Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Wolferstedt<br />
findet am Sonntag, dem 02.03.2008 in der Zeit von 08.00<br />
bis 18.00 Uhr statt.<br />
02 Bei einer eventuell notwendigen Stichwahl findet diese am<br />
Sonntag, dem 16.03.2008 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr<br />
statt.<br />
Hoehne, Bürgermeister<br />
Beschluss - Nr.: 59-23/<strong>07</strong><br />
Grundsatzbeschluss zum Leitbild der Gemeindegebietsreform im<br />
Land Sachsen-Anhalt<br />
Beschlusstext:<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde Wolferstedt beschließt nachfolgendes<br />
Leitbild einer künftigen Zusammenarbeit mit der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Allstedt</strong>:<br />
1. Die Gemeinde Wolferstedt und die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> werden zum<br />
gegenseitigen Vorteil und zur Förderung des Gemeinwohls<br />
die vorhandenen Gemeinsamkeiten weiter stärken und entwickeln.<br />
2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> achtet und sichert die Zielstellung der<br />
Gemeinde, die diese bei Erhalt der Eigenständigkeit verfolgen<br />
würde.<br />
3. Die Gemeinde Wolferstedt erwägt die Eingliederung in die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>.<br />
4. Die Gemeinde Wolferstedt wird aus Vertretern des Rates 3<br />
seiner Mitglieder benennen, die mit Vertretern <strong>Allstedt</strong>s in einer<br />
Arbeitsgruppe einen Vertragsentwurf zur Eingliederung der<br />
Gemeinde Wolferstedt nach <strong>Allstedt</strong> erarbeiten.<br />
- 25 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
5. Der Gemeinderat beschließt die Anhörung der Bürger zur<br />
beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong> am Sonntag, dem<br />
02.03.2008, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr durchzuführen.<br />
Der Stimmzettel soll nachfolgende Frage enthalten:<br />
„Stimmen Sie für eine Eingliederung der Gemeinde Wolferstedt<br />
als räumlich getrennter Ortsteil in die <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> in der freiwilligen<br />
Phase unter Einführung einer Ortschaftsverfassung gemäß<br />
§§ 86 ff GO LSA“.<br />
Ja Nein<br />
Hoehne, Bürgermeister<br />
Beschluss - Nr.: 60-23/<strong>07</strong><br />
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde Wolferstedt<br />
Beschlusstext:<br />
01 Der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 der Gemeinde<br />
Wolferstedt wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung ist<br />
Bestandteil des Beschlusses.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle weiteren Schritte<br />
einzuleiten und auszuführen.<br />
Hoehne, Bürgermeister<br />
Beschluss - Nr.: 61-23/<strong>07</strong><br />
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung<br />
Beschlusstext:<br />
01 Der Gemeinderat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der<br />
Friedhofssatzung der Gemeinde Wolferstedt.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle notwendigen Schritte<br />
auszuführen.<br />
Hoehne, Bürgermeister<br />
Beschluss - Nr.: 62-23/<strong>07</strong><br />
Veräußerung von Gemeindevermögen<br />
Beschlusstext:<br />
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer noch zu vermessenden<br />
Teilfläche vom Grundstück in der Gemarkung Wolferstedt,<br />
Flur 2, Flurstück 51/1.<br />
Hoehne, Bürgermeister<br />
Gemeinde Wolferstedt Wolferstedt, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Bürgermeister -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Gemäß des Beschlusses Nr. 58 - 23/<strong>07</strong> vom 15.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Wolferstedt gebe ich bekannt, dass die<br />
Bürgermeisterwahl<br />
am Sonntag, dem 02. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
und die notwendige Stichwahl<br />
am Sonntag, dem 16. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
stattfindet.<br />
Hoehne, Bürgermeister<br />
Gemeinde Wolferstedt Wolferstedt, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Bürgermeister -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Gemäß des Beschlusses Nr. 59 - 23/<strong>07</strong> vom 15.11.<strong>07</strong> des Gemeinderates<br />
der Gemeinde Wolferstedt gebe ich bekannt, dass die<br />
Bürgeranhörung zur beabsichtigten Eingliederung nach <strong>Allstedt</strong><br />
am Sonntag, dem 2. März 2008<br />
in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr<br />
stattfindet.<br />
Hoehne, Bürgermeister
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Gemeinde Wolferstedt Wolferstedt, d. 22.11.20<strong>07</strong><br />
- Der Wahlleiter -<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Stellenausschreibung<br />
In der Gemeinde Wolferstedt ist die Stelle<br />
des ehrenamtlichen Bürgermeisters zum 01.<strong>07</strong>.2008<br />
neu zu besetzen.<br />
Der Bürgermeister wird am 02.03.2008 von den wahlberechtigten<br />
Bürgern der Gemeinde Wolferstedt für die Dauer von sieben<br />
Jahren direkt gewählt und als Ehrenbeamter auf Zeit in das Beamtenverhältnis<br />
berufen.<br />
Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt.<br />
Fällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen<br />
Stimmen, findet am 16.03.2008 unter den beiden Bewerbern<br />
mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt.<br />
Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende<br />
Los.<br />
Zum Bürgermeister wählbar ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels<br />
116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten<br />
der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten,<br />
dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung<br />
im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung<br />
eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge<br />
Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung<br />
öffentlicher Ämter verloren und am Wahltag das 18. Lebensjahr<br />
vollendet haben.<br />
In der Bewerbung müssen enthalten sein<br />
Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Hauptwohnung.<br />
Die Einreichungsfrist für Bewerbungen beginnt am 13.12.20<strong>07</strong><br />
und endet am 04.02.2008, 18.00 Uhr.<br />
Die Bewerbungen sind einzureichen bei:<br />
Wahlleiter der Gemeinde Wolferstedt<br />
über VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />
Forststraße 9<br />
06542 <strong>Allstedt</strong><br />
unter dem Kennwort: Bürgermeisterwahl!<br />
Kögel, Wahlleiter<br />
Hinweis: Die Bewerbung für die Wahl zum Bürgermeister muss<br />
von mindestens ein von Hundert der Wahlberechtigten, jedoch<br />
nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, des Wahlgebietes persönlich<br />
und handschriftlich unterzeichnet sein. Für Bewerber, die<br />
einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des<br />
§ 21 Abs. 10 Satz 1 des KWG entsprechend, wenn für den Bewerber<br />
eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24<br />
des KWG abgegeben wurde.<br />
Gemeinde Wolferstedt<br />
Beschluss Nr. 61-23/<strong>07</strong><br />
Amt: Allgemeine Verwaltung<br />
Bearbeiter: Kögel<br />
Öffentlich Ja<br />
Vorlagen-Nr.: IV/880<br />
erstellt am: 14.11.20<strong>07</strong><br />
Beschlussgegenstand<br />
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung<br />
Beratungsfolge Gemeinderat Wolferstedt<br />
Sitzungstermin 15.11.20<strong>07</strong><br />
TOP 8.4.<br />
Öffentlich Ja<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Ja-Stimmen 9<br />
Nein-Stimmen 0<br />
Enthaltungen 0<br />
- 26 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Gesetzliche Grundlage:<br />
Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom<br />
05.10.1993 in der zurzeit gültigen Fassung.<br />
Beschlusstext:<br />
Der Gemeinderat beschließt:<br />
01 Der Gemeinderat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der<br />
Friedhofssatzung der Gemeinde Wolferstedt.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt, alle notwendigen Schritte<br />
auszuführen.<br />
Sachverhalt/Begründung:<br />
Die Herabsetzung der Ruhezeit von 30 Jahren auf 25 Jahre trägt<br />
insbesondere der Problematik Rechnung, dass in zunehmendem<br />
Maße den Nutzungsrechten und -pflichten nicht mehr nachgekommen<br />
werden kann.<br />
Vor allem bei älteren und alleinstehenden Nutzungsberechtigten<br />
ist die Unterhaltung der Grabstätten teilweise mit erheblichen<br />
Schwierigkeiten behaftet.<br />
Das Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt schreibt im<br />
§ 22 Abs. 2 eine Mindestruhezeit bei Kindern von 10 Jahren und<br />
im Übrigen von 15 Jahren vor.<br />
Ein weiterer Aspekt, über die Ruhezeit zu befinden, ist der Tatsache<br />
geschuldet, dass Anfang des kommenden Jahres die<br />
Gemeinde sowohl die Gebührenkalkulation als auch die Gebührensatzung<br />
neu zu beschließen hat. Dabei spielt die Ruhezeit bei<br />
der Ermittlung der Gebühren für den Erwerb von Grabstätten eine<br />
maßgebliche Rolle.<br />
Hoehne<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Wolferstedt<br />
1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung<br />
der Gemeinde Wolferstedt<br />
Aufgrund der §§ 6, 8 Satz 1 Nr. 1, 44 der Gemeindeordnung für<br />
das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBI.<br />
LSA Nr. 43/93 S. 568) zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz<br />
zur Änderung der Gemeindeordnung vom <strong>07</strong>.11.20<strong>07</strong> (GVBI. LSA<br />
Nr. 27 S. 352) und den Vorschriften des Bestattungsgesetzes über<br />
das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt<br />
(Bestattungsgesetz) vom 05. Februar 2002 hat der<br />
Gemeinderat der Gemeinde Wolferstedt in seiner Sitzung am<br />
15.11.20<strong>07</strong> folgende Änderung der Friedhofsatzung beschlossen.<br />
(1) § 10 - Ruhefrist - erhält folgende neue Fassung:<br />
Die Ruhefrist für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre.<br />
(2) Inkrafttreten<br />
Die Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung tritt zum<br />
01.01.2008 in Kraft.<br />
Wolferstedt, den 15.11.20<strong>07</strong><br />
Hoehne<br />
Bürgermeister
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Ausfertigung der Satzung:<br />
Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Wolferstedt<br />
am 15.11.20<strong>07</strong> beschlossene Satzung zur Änderung der<br />
Friedhofssatzung wird hiermit ausgefertigt.<br />
Wolferstedt, den 28.11.20<strong>07</strong><br />
Hoehne<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung der Satzung:<br />
Die vorstehende, durch den Gemeinderat der Gemeinde Wolferstedt<br />
am 15.11.20<strong>07</strong> beschlossene Satzung zur Änderung der<br />
Friedhofssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Wolferstedt, den 04.12.20<strong>07</strong><br />
Hoehne<br />
Bürgermeister<br />
Geschäftserfolg.<br />
Mit einer Anzeige in ihren Heimat- und<br />
Bürgerzeitungen erreichen sie ihre Region.<br />
IMPRESSUM<br />
Amtsblatt der VGem <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Monatsblatt<br />
mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung<br />
Die Bürgerzeitung erscheint monatlich.<br />
- VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG<br />
04916 Herzberg, An den Steinenden 10<br />
Telefon: (0 35 35) 48 9 - 0, Telefax: (0 35 35) 48 91 15,<br />
Telefax-Redaktion: (0 35 35) 48 91 55<br />
- Geschäftsführer: Marco Müller<br />
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
Die Verwaltungsamtsleiterin Frau Blume<br />
- Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG,<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller<br />
- Anzeigenannahme/Beilagen:<br />
Herr Hans-Joachim Liske, Fabrikstraße 12c, 06542 <strong>Allstedt</strong>,<br />
Telefon: 034652/10399<br />
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste.<br />
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder<br />
anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar<br />
gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz,<br />
sind ausdrücklich ausgeschlossen.<br />
www.wittich.de<br />
- 27 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Aus dem Verwaltungsamt<br />
Trinkwasserzweckverband „Südharz“<br />
Sangerhausen<br />
Der Trinkwasserzweckverband „Südharz“ hat für gärtnerische<br />
Nutzung ein Grundstück zu verpachten<br />
Ortslage Wallhausen<br />
Unter dem Rasenweg<br />
Größe ca. 1200 m 2<br />
Anfragen nur schriftlich an den Trinkwasserzweckverband „Südharz“,<br />
Lengefelder Straße 2, 06526 Sangerhausen.<br />
Veröffentlichung Beschlüsse zur<br />
11. Ausschusssitzung und 38. Verbandsversammlung<br />
des Trinkwasserzweckverbandes<br />
„Südharz“<br />
Hinweis!<br />
Die Beschlüsse der 11. Ausschusssitzung am 19.11.20<strong>07</strong> sowie<br />
zur 38. Verbandsversammlung am 22.11.20<strong>07</strong> des Trinkwasserzweckverbandes<br />
„Südharz“ werden in den „Sangerhäuser Nachrichten,<br />
Ausgabe vom 14.12.20<strong>07</strong> veröffentlicht.<br />
Bekanntmachung des Trinkwasserzweckverbandes<br />
„Südharz“<br />
Schließtag am 14.12.20<strong>07</strong>/Änderung der Anschrift<br />
Aufgrund technischer Umstellungen ist der Trinkwasserzweckverband<br />
„Südharz“<br />
am Freitag, dem 14.12.20<strong>07</strong><br />
nur über die bekannten Rufnummern zu erreichen.<br />
Ab dem 17.12.20<strong>07</strong> erreichen Sie den Trinkwasserzweckverband<br />
„Südharz“ zukünftig unter folgender Anschrift:<br />
Trinkwasserzweckverband „Südharz“<br />
Am Brühl 7, 06526 Sangerhausen<br />
Tel.: 0 34 64/2 77 19 -0, Fax: 0 34 64/2 77 19 -1 <strong>50</strong><br />
Wir bitten die Bürger um Verständnis.<br />
Ihr Trinkwasserzweckverband „Südharz“<br />
Der Abwasserzweckverband „Südharz“ informiert<br />
über folgende Veröffentlichung im Amtsblatt<br />
„Sangerhäuser Nachrichten“ Nr. 35<br />
Ausschusssitzung des Abwasserzweckverbandes<br />
„Südharz“<br />
1. Beschluss des Positionspapiers zum<br />
Zusammenschluss der Verbände -<br />
Beschluss-Nr.: 1-6/<strong>07</strong><br />
2. Einladung zur 7. Sitzung des beschließenden Ausschusses<br />
des Abwasserzweckverbandes „Südharz“<br />
Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Südharz“<br />
1. Beschluss zur Geldausgabe (Ankauf Fahrzeuge) - Beschluss-<br />
Nr.: 1-36/<strong>07</strong><br />
2. Beschluss zur Planungsentscheidung Beitragsgebiet 3 -<br />
Beschluss-Nr.: 3-36/<strong>07</strong><br />
3. Beschluss zur Kostenbeteiligung am ERP-Programm -<br />
Beschluss-Nr.: 4-36/<strong>07</strong><br />
4. Beschluss zur 6. Änderung der Verbandssatzung - Beschluss-<br />
Nr.: 5-36/<strong>07</strong><br />
5. Einladung zur 37. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes<br />
„Südharz“
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn - 28 -<br />
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Besichtigung der Trinkwasseraufbereitungsanlage<br />
Breitenstein am 06.11.20<strong>07</strong><br />
Oberbürgermeister Fritz-Dieter Kupfernagel, ehrenamtlicher Verbandsgeschäftsführer<br />
des Trinkwasserzweckverbandes „Südharz“,<br />
besichtigte zusammen mit einigen Verbandsausschussmitgliedern<br />
am 06.11.20<strong>07</strong> die kürzlich in Betrieb genommene<br />
Ultrafiltrationsanlage für die Trinkwasseraufbereitung in Breitenstein.<br />
Diese wurde aufgrund der nicht ausreichenden Trinkwasserqualität<br />
in Breitenstein notwendig.<br />
Im Juni 1997 wurde durch den Verband die Aufgabe der Trinkwasserversorgung<br />
von Breitenstein übernommen. Das Bachwasser<br />
wurde damals durch einen provisorischen Kiesfilter filtriert<br />
und in das Trinkwassernetz eingespeist. Der Trinkwasserzweckverband<br />
„Südharz“ hat den Kiesfilter im Außenbereich verbessert<br />
und damit erstmals Inhaltsstoffe wie Eisen und Mangan<br />
entfernt. Das Wasser entsprach jedoch weiterhin nicht der Trinkwasserverordnung,<br />
da die Trübung außerhalb der Grenzwerte lag.<br />
Die organische Fracht machte eine starke Chlorung erforderlich,<br />
um den mikrobiologischen Anforderungen zu entsprechen. Die<br />
Versorgung mit Trinkwasser war aus diesem Grunde immer eine<br />
Gratwanderung.<br />
Da die Wasserqualität über die Jahre nicht den Erfordernissen<br />
entsprach wurde der Trinkwasserzweckverband „Südharz“ seitens<br />
der Gesundheitsbehörde verpflichtet, das Wasser entsprechend<br />
aufzubereiten. Zur planerischen Unterstützung hat sich der<br />
Verband an das „Technologiezentrum Wasser“ in Karlsruhe<br />
gewandt. In Zusammenarbeit mit Frau Dr. Lipp, Mitarbeiterin des<br />
Technologiezentrums, wurde eine Ultrafiltrationsanlage als Lösung<br />
vorgeschlagen und ausgeschrieben.<br />
Als Fertigstellungstermin für die Aufbereitungsanlage war der<br />
31.08.<strong>07</strong> angesetzt, welcher auch eingehalten wurde. Seitdem<br />
befindet sich die Anlage im Betrieb. Die Um- und Einbaukosten<br />
beliefen sich auf ca. 70.000,- €, bei einer zu versorgenden Einwohnerzahl<br />
von 499 ein immenses finanzielles Aufkommen.<br />
Die Aufbereitungsanlage liefert Wasser weit unterhalb des Trübungs-Grenzwertes<br />
und erfüllt bisher alle Erwartungen. Es ist<br />
geplant eine ähnliche Aufbereitungsanlage für die Bachwasserfassung<br />
Hayn/Schwenda und die Quellfassung Blankenheim zu<br />
bauen. Auch hier unterliegt das Oberflächenwasser sehr stark<br />
den Witterungseinflüssen und entspricht hin und wieder nicht den<br />
Anforderungen.<br />
Der Vorstand der Jägerschaft Sangerhausen<br />
e. V. wünscht allen seinen<br />
Mitgliedern nebst Familien ein frohes<br />
Weihnachtsfest, einen gesunden Jahreswechsel,<br />
sowie ein kräftiges Weidmannsheil<br />
für das Jagdjahr 2008.<br />
Verliebt, verlobt, verheiratet.<br />
Teilen Sie Ihren Freunden, Nachbarn und<br />
Mitmenschen Freud und Leid mit.<br />
Geburt, Taufe, Hochzeit, Geburtstage –<br />
eine Familienanzeige im lokalen<br />
Amtsblatt ist genau das Richtige.<br />
www.wittich.de<br />
<strong>Allstedt</strong><br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />
Ganz persönlich - aber auch im Namen des <strong>Stadt</strong>rates<br />
- wünsche ich Ihnen allen<br />
ein recht frohes und besinnliches Weihnachtsfest<br />
sowie<br />
für das neue Jahr 2008 alles erdenklich GUTE,<br />
vor allen Dingen aber Gesundheit und persönliches<br />
Wohlergehen in der Familie.<br />
Mögen alle Ihre Wünsche in Erfüllung gehen.<br />
Ich verbinde meine guten Wünsche mit dem Dank für<br />
Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken bei der Lösung unserer<br />
kommunalen Aufgaben, ohne dem die weitere Entwicklung<br />
unserer <strong>Stadt</strong> nicht möglich ist.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Jürgen Richter<br />
Bürgermeister<br />
Aus dem Rathaus berichtet<br />
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die AWG ernsthaft gegen das<br />
Hornfeld zieht, nur weil das Hornfeld eine neue Straßenanbindung<br />
an die Landesstraße hat.<br />
Da muss ich wirklich schlichten, da für diesen Wegebau das Amt<br />
für Flurneuordnung sich verantwortlich zeigt und nicht zulasten<br />
der <strong>Stadt</strong> geht. Haben einige Bürger wirklich gedacht wir machen<br />
Straßenbau nach Gießkannenart? Ich hoffe und wünsche, wenn<br />
Sie diese Zeilen lesen, liebe AWG-Mitglieder, dass wir auf Kosten<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> auch ein weiteres Teilstück in Ihrem Wohnbereich<br />
repariert haben. Davon habe ich immer gesprochen, nun<br />
muss das Wetter aber auch noch mitspielen.<br />
Wenn ja, dann ist es eben ein kleines Weihnachtsgeschenk.<br />
Im Sommer um die Wette gelaufen und 540 € kassiert. Im Winter<br />
um die Meisterschaft gesungen <strong>50</strong>0 € in die Kasse - all das<br />
für einen guten Zweck. Das Geld für den Lauf zum Lindenmarkt<br />
haben wir für einen neuen Server im Computerkabinett der Grundschule<br />
investiert. Das Sternenstundengeld werden wir für die<br />
Orgelreparatur verwenden. Und wenn Sie am Telefonruf mitmachen,<br />
kann es noch 1000 € mehr werden. Bitte verfolgen Sie dazu<br />
MDR und die Presse. All denen die uns geholfen haben, gebührt<br />
mein herzlicher Dank. Ich fand, wir waren eine tolle Einheit.<br />
Einheit - Einheitsgemeinde, auch das betrifft uns in Größenordnung.<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat hat einen richtungweisenden Beschluss<br />
gefasst, über das Wohl der <strong>Stadt</strong> hinaus. Ich weiß, dass einige<br />
Gemeinden in unserer Verwaltungsgemeinschaft sich auch schon<br />
akribisch mit dem Thema befassen. Es gibt auch sicherlich hier<br />
und da Befindlichkeiten, die wir im gegenseitigen Vertrauen und<br />
Nutzen ausdiskutieren können und müssen.<br />
Die freiwillige Phase ist dafür geschaffen. Nutzen wir Sie, damit wir<br />
uns im Großkreis Mansfeld-Südharz und zwischen den Mittelzentren<br />
Sangerhausen und Eisleben als feste Gemeinde wiederfinden.<br />
Ich bin dafür!<br />
Der Haushalt für 2008 ist zu beschließen, am 17.12.<strong>07</strong>. Wir haben<br />
dabei großes Gewicht auf die Baumaßnahme Markt/Erdmannstraße<br />
gelegt. Im Moment geht es sowohl im Verwaltungshaushalt<br />
und im Vermögenshaushalt mit einer positiven Bilanz in das<br />
neue Jahr. Der <strong>Stadt</strong>rat und auch ich sind sich einig, wenn wir<br />
finanziell noch was drauflegen können, dann mit einem Nachtragshaushalt.<br />
Na wer sagt’s denn: Frohe Weihnacht!<br />
Ihr Bürgermeister<br />
J. Richter
Nr. 12/20<strong>07</strong> - 29 -<br />
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Wir wünschen allen Jubilaren<br />
und Jubilarinnen von <strong>Allstedt</strong><br />
alles Gute zum Geburtstag<br />
und persönliches Wohlergehen.<br />
am 13.12. Frau Gertrud Kurch zum 87. Geburtstag<br />
am 14.12. Frau Marta Kerl zum 84. Geburtstag<br />
am 14.12. Frau Marianne Kollomasnick zum 73. Geburtstag<br />
am 14.12. Frau Gerda Stahl zum 84. Geburtstag<br />
am 15.12. Frau Marta Deutschmann zum 81. Geburtstag<br />
am 15.12. Herrn Hans Ehrt zum 84. Geburtstag<br />
am 16.12. Frau Adelheid Schlenzka zum 87. Geburtstag<br />
am 17.12. Frau Martha Breier zum 79. Geburtstag<br />
am 17.12. Frau Gerda Schlennstedt zum 72. Geburtstag<br />
am 18.12. Frau Erika Hohmann zum 81. Geburtstag<br />
am 18.12. Frau Ruth Mucha zum 78. Geburtstag<br />
am 19.12. Frau Lucie Wagner zum 83. Geburtstag<br />
am 21.12. Herrn Horst Norgel zum 76. Geburtstag<br />
am 22.12. Herrn Friedrich Goldschmidt zum 73. Geburtstag<br />
am 22.12. Herrn Erich Reinke zum 75. Geburtstag<br />
am 24.12. Herrn Rudolf Lichner zum 71. Geburtstag<br />
am 25.12. Herrn Kurt Trillhase zum 76. Geburtstag<br />
am 26.12. Herrn Klaus Stahr zum 76. Geburtstag<br />
am 27.12. Herrn Helmut Füchsel zum 77. Geburtstag<br />
am 27.12. Frau Ursula Gallus zum 80. Geburtstag<br />
am 27.12. Frau Christel Wäldchen zum 71. Geburtstag<br />
am 28.12. Herrn Klaus Loel zum 70. Geburtstag<br />
am 29.12. Herrn Karl Heinz Läufer zum 72. Geburtstag<br />
am 30.12. Herrn Dieter Hagel zum 72. Geburtstag<br />
am 30.12. Frau Käthe Orlowski zum 75. Geburtstag<br />
am 30.12. Frau Inge Wagner zum 74. Geburtstag<br />
am 31.12. Frau Liesa Pickardt zum 79. Geburtstag<br />
am 01.01. Herrn Karl Reimann zum 80. Geburtstag<br />
am 02.01. Herrn Kurt Gärtner zum 74. Geburtstag<br />
am 02.01. Herrn Siegfried Gille zum 87. Geburtstag<br />
am 03.01. Herrn Herbert Stolle zum 76. Geburtstag<br />
am 03.01. Herrn Herbert Wagner zum 74. Geburtstag<br />
am 04.01. Frau Helene Wagner zum 82. Geburtstag<br />
am 06.01. Herrn Gerhard Link zum 74. Geburtstag<br />
am 06.01. Frau Gertrud Queisser zum 77. Geburtstag<br />
am 06.01. Frau Irma Wagner zum 83. Geburtstag<br />
am 08.01. Frau Ruth Gehnen zum 72. Geburtstag<br />
RES Recycling und Entsorgungsservice<br />
Sangerhausen informiert<br />
Entsorgung „gelber Sack“ jeweils Montag/14-täglich an<br />
„ungeraden Wochen“<br />
Abfuhr 17.12., 31.12.<br />
Am Entsorgungstag ist der „gelbe Sack“ bis 6.00 Uhr vor dem<br />
Haus bzw. am Stellplatz der Müllentsorgungstonnen abzustellen.<br />
Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Mittwoch<br />
Abfuhr 14-täglich 12.12., 28.12.<br />
Abfuhr 4-wöchentlich 12.12.<br />
Abfuhr 6-wöchentlich 28.12.<br />
Abfuhr 8-wöchentlich 14.11.<br />
Abfuhr der Bio-Tonne jeweils Dienstag/14-täglich an „geraden<br />
Wochen“<br />
Abfuhr 29.12.<br />
In die Bio-Tonne gehören nur kompostierbare Abfälle.<br />
Auf keinen Fall:<br />
Beutel aus Plaste, Kronkorken, Flaschen und Tetrapacks. Benutzen<br />
Sie das Bio-Vorsortier-Gefäß.<br />
Sollte doch in Plastbeuteln gesammelt werden, sind diese in der<br />
Bio-Tonne zu entleeren.<br />
In die Bio-Tonne gehören auch kein Straßenkehricht und kein<br />
Laub von an der Straße stehenden Bäumen.<br />
Bibliothek <strong>Allstedt</strong><br />
Die Bibliothek in <strong>Allstedt</strong> befindet sich in den Räumlichkeiten des<br />
ehemaligen Schreib- und Spielwarenladens Markt 18. Öffnungszeiten<br />
Mittwoch 11.00 - 14.00 Uhr<br />
Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong><br />
Der Wochenmarkt entfällt am Montag, dem 17. Dezember 20<strong>07</strong>.<br />
Burg- und Schlossmuseum <strong>Allstedt</strong><br />
Internet-Adresse: www.schloss-allstedt.de<br />
www.schloss-allstedt.com<br />
E-Mail-Adresse: schloss@allstedt.info<br />
Tel.: 03 46 52/5 19 Museum<br />
Fax 03 46 52/6 77 54 Museum<br />
Tel. 03 46 52/67 04 18 Info und Museumsshop<br />
Öffnungszeiten:<br />
Dienstag - Freitag 10.00 - 16.30 Uhr<br />
Sa./So. 13.00 - 17.00 Uhr<br />
Montag Ruhetag<br />
Führungen nach vorheriger Vereinbarung<br />
Folgende museale Bereiche und Ausstellungen können<br />
besichtigt werden:<br />
- spätgotische Burgküche mit Großkamin<br />
- Burg & Schloss <strong>Allstedt</strong> - Baugeschichte und Denkmalpflege<br />
- J. W. von Goethe und seine <strong>Allstedt</strong>er Besuche<br />
- Barocke Wohnräume mit schönen Stuckdecken<br />
- Eisenkunstgussausstellung aus Mägdesprung/Harz<br />
- <strong>Allstedt</strong>-Siedlung-Pfalz-<strong>Stadt</strong> - kurzer geschichtlicher Überblick<br />
- Thomas-Müntzer-Ausstellung mit Schlosskapelle<br />
- Sonderausstellung „Das Geheimnis der Wünschelrute“ in der<br />
Galerie<br />
Weitere Angebote:<br />
Kinderresidenz<br />
- Märchenreisen, Kindergeburtstage und Schulprojekttage zum<br />
Thema „Erlebnis Burg“<br />
- Eigener Kostümfundus<br />
Kontakt: Heike Baberowski, Tel. 0 34 64/57 96 96<br />
Schlosscafé<br />
Öffnungszeiten:<br />
- Dienstag bis Sonntag 11.00 - 18.00 Uhr<br />
- Montag Ruhetag<br />
Kontakt: Renate Becke (Hexe Tilly), Tel. 03 46 52/6 77 53<br />
MDR - Sternstunden im Rahmen des<br />
3. Adventsmarktes auf Burg & Schloss <strong>Allstedt</strong><br />
Weihnachtschor 20<strong>07</strong> wird ermittelt!<br />
Am 01.12.20<strong>07</strong> kamen schätzungsweise 800 - 1000 Besucher in
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
die schöne Kulisse unseres <strong>Allstedt</strong>er Kernburghofes, um die<br />
MDR-Sternstunden im Rahmen des 3. Adventsmarktes auf Burg<br />
& Schloss <strong>Allstedt</strong> mitzuerleben.<br />
Die Stimmung war riesig, als um 18.00 Uhr Stargast Ute Freudenberg<br />
die MDR-Showbühne betrat. Bei ihrem Superhit „Jugendliebe“<br />
stimmte der ganze Burghof in den Refrain mit ein, es war<br />
faszinierend. Bürgermeister Jürgen Richter und Museumsleiter<br />
Rainer Böge dankten der kleinen Frau mit der großen Stimme im<br />
Namen des zahlreichen Publikums aus dem gesamten Mansfeld-<br />
Südharz-Kreis. Auch Landrat Dirk Schatz war mit seiner Frau noch<br />
kurzfristig nach <strong>Allstedt</strong> gekommen, um die Sternstunden zu erleben.<br />
Dann kam Chorleiter - Legende Gotthilf Fischer auf die Bühne,<br />
um mit dem zahlreichen Publikum das bekannte Weihnachtslied<br />
„Alle Jahre wieder“ zu singen, das erst kurz vorher ausgelost worden<br />
war. Nach kurzem Probesingen wurde das Lied um 19.00 Uhr<br />
live bei „SACHSEN-ANHALT HEUTE“ den Fernsehzuschauern<br />
präsentiert. Unser schöner Kernburghof bot mit dem begeisternd<br />
singenden Publikum dafür eine wunderbare Kulisse. Im Anschluss<br />
an die Live-Übertragung sang Gotthilf Fischer mit dem zahlreichen<br />
Publikum noch eine Reihe bekannter Heimat- und Volkslieder,<br />
bevor er unter stürmischem Beifall die Bühne verlassen konnte.<br />
Wie geht es nun weiter?<br />
Ob letztlich <strong>Allstedt</strong> oder die vom MDR an den folgenden Adventssamstagen<br />
besuchten Städte Quedlinburg, Gardelegen oder Annaburg<br />
sich mit dem Titel „Weihnachtschor 20<strong>07</strong>“ schmücken darf,<br />
entscheiden die MDR-Hörer und Zuschauer!<br />
Das Ergebnis wird am 23. Dezember ab 19.00 Uhr in der SACH-<br />
SEN-ANHALT HEUTE live Sendung aus dem MDR- Landesfunkhaus<br />
in Magdeburg sowie zeitgleich auf MDR 1 RADIO SACH-<br />
SEN-ANHALT verkündet.<br />
(SACHSEN-ANHALT HEUTE - täglich 19.00 bis 19.30 Uhr im MDR<br />
FERNSEHEN über Kabel und DVB-T sowie per Digital- Reciver<br />
auch via Satellit;<br />
MDR 1 RADIO SACHSEN-ANHALT - im Südharz auf 94,6 MHz.)<br />
Und so können Sie Ihre Stimme für <strong>Allstedt</strong> vom 11.<br />
Dezember, 20.00 Uhr, bis zum 23. Dezember 19.00 Uhr bei<br />
den MDR-Sternstunden abgeben: Telefon 01 37/40 13 71<br />
(14 Cent/min aus dem Festnetz)<br />
Wichtig ist die letzte Ziffer 1, denn diese zählt die Stimme für <strong>Allstedt</strong>.<br />
oder per Internet: www.mdr.de/sternstunden<br />
Unterstützen Sie <strong>Allstedt</strong> und damit unsere Region mit Ihrer Stimme,<br />
denn dem Siegerort winkt Geld für einen guten Zweck!<br />
Allen emsigen Helfern, Mitwirkenden und Organisatoren des 3.<br />
Adventsmarktes auf Burg & Schloss <strong>Allstedt</strong> sei auf diesem Wege<br />
nochmals herzlich gedankt! Ohne finanzielle Mittel und ohne die<br />
Kassierung von Eintrittsgeld wurde in historischer Kulisse wiederum<br />
ein schöner vorweihnachtlicher Markt organisiert, der für<br />
die Zukunft noch weiter ausbaufähig ist.<br />
Ein herzliches Dankeschön gilt neben den auswärtigen Mitwirkenden<br />
u. a. dem Verband Deutscher Schwarzpulverkanoniere<br />
und dessen Vorsitzenden Volker Grabow, dem Verein „Müntzers<br />
Erben“, dem Förderkreis <strong>Allstedt</strong> e. V. und dem Grafik- und Fotostudio<br />
ReckART sowie dem Team der Gebrauchtbücherstube im<br />
Vorschloss, dem Landwirtschaftsbetrieb Helmut Lohöfener für<br />
die gewährte Unterstützung, dem Brauchtumsverein <strong>Allstedt</strong>er<br />
Trotteldatschen e. V., Andrea Siegmann, dem Team der Bäckerei<br />
Richter <strong>Allstedt</strong>, Familie Frank Tambach, dem Floristikgeschäft<br />
Simone Kosiol, Fam. Nauendorf- Keramikmanufaktur Mönchpfiffel,<br />
Herrn Horst Launert, Herrn Joachim Hagel, der Kinderresidenz<br />
mit Heike Baberowski, dem Museumsshop mit Sonja Becker<br />
für Organisation und Vorbereitung, dem Team des Schlosscafés um<br />
Kräuterhexe Tilly, Diana Haufe, dem Weihnachtsmann und dem<br />
Nicolaus, Herrn Fries von der Bauverwaltung und den <strong>Allstedt</strong>er<br />
<strong>Stadt</strong>arbeitern, Hans Tetzel, Bürgermeister Jürgen Richter sowie<br />
nicht zuletzt den fleißigen 1-Euro-Job Mitarbeitern des Schloss-<br />
Außenbereiches sowie den zeitweiligen Mitarbeitern und ehrenamtlichen<br />
Helfern im Schlossmuseum <strong>Allstedt</strong>.<br />
- 30 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Gemeinsam mit den Einwohnern der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn freuen wir uns bereits jetzt auf das nächste<br />
Jahr, wenn es wiederum gilt, einen stimmungsvollen Advent im<br />
Schloss für Sie zu organisieren!<br />
Adventskonzert in der Schlosskapelle<br />
Das diesjährige Adventskonzert mit dem Kammerchor des<br />
Geschwister-Scholl-Gymnasiums Sangerhausen unter Leitung<br />
von Jürgen Marx findet am 09.12. um 16.00 Uhr in der Schlosskapelle<br />
statt.<br />
Im ersten Teil erklingen anspruchsvolle Chorsätze aus unterschiedlichen<br />
Jahrhunderten, u. a. Madrigale, Volkslieder und Spirituals.<br />
Im zweiten Teil möchte der Chor seine Zuhörer am zweiten Advent<br />
in eine vorweihnachtliche Stimmung versetzen. Neben vielen deutschen<br />
Weihnachtsliedern werden auch besinnliche und temperamentvolle<br />
Weisen anderer Völker zu hören sein.<br />
Weihnachtskonzert am 26. Dezember<br />
Traditionell am zweiten Weihnachtstag um 16.00 Uhr findet in der<br />
Schlosskapelle das Weihnachtskonzert mit Götz Schneegaß und<br />
Freunden statt. Ein kultureller Höhepunkt, auf den sich viele schon<br />
freuen.<br />
Nach dem Auftakt aus „Die Jahreszeiten“ von Antonio Vivaldi<br />
erklingen u. a. Melodien von Mozart, Bach, Tschaikowski, Franck<br />
und Reger sowie einige deutsche Volkslieder.<br />
Den Abschluss bildet wie immer das gemeinsame Weihnachtsliedersingen.<br />
Die Mischung aus festlicher Musik, bekannten Weihnachtsliedern<br />
und weihnachtlichen Geschichten und Gedichten macht den Reiz<br />
dieser Veranstaltung aus.<br />
Die Aufführenden sind Götz Schneegaß, Bariton und Moderation;<br />
Diana Kirchner, Sopran; Petra Meseck, Klavier; Jens Schneegaß,<br />
Fagott und Alexander Karadschow, Violine.<br />
Kartenvorbestellungen werden unter Tel. 03 46 52/5 19 (Museum)<br />
bzw. 03 46 52/67 04 18 (Museumsshop) entgegen genommen.<br />
Am Ende des alten Jahres möchte ich mich auf diesem Wege bei<br />
allen zeitweiligen und ehrenamtlichen Mitarbeitern und Helfern<br />
des Schlossmuseums, unseren das Schloss-Umfeld betreuenden<br />
1-Euro-Job-Arbeitern sowie den privaten Gewerbetreibenden<br />
im Schloss für ihre gute Arbeit ganz herzlich bedanken. Mein<br />
Dank gilt darüber hinaus dem Vorstand und den Mitgliedern des<br />
Schlossbeleuchtungs- und Fördervereins <strong>Allstedt</strong> e. V. für ihr Engagement<br />
zum Wohle unseres <strong>Allstedt</strong>er Schlosses sowie Bürgermeister<br />
Jürgen Richter und Verwaltungsamtsleiterin Andrea Milde<br />
und deren Mitarbeitern für die gute Zusammenarbeit.<br />
Ihnen allen und den Lesern des Amtsblattes ein frohes Weihnachtsfest<br />
und ein glückliches neues Jahr 2008!<br />
Ihr<br />
Rainer Böge<br />
Leiter Burg- und Schlossmuseum <strong>Allstedt</strong><br />
Museums-Öffnungszeiten an den Weihnachtsfeiertagen<br />
und zum Jahreswechsel:<br />
24. Dezember (Heiligabend) - geschlossen<br />
25. Dezember (erster Weihnachtsfeiertag) - geschlossen<br />
26. Dezember<br />
(zweiter Weihnachtsfeiertag) -13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet<br />
16.00 Uhr Weihnachtskonzert<br />
27./28.Dez. - 10.00 bis 16.30 Uhr geöffnet<br />
29. /30. Dez. - 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet<br />
31. Dezember (Silvester) - geschlossen<br />
1. Januar (Neujahr) - 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet<br />
Anschließend gelten die Winteröffnungszeiten wie folgt:<br />
Di. - Fr. 10.00 bis 16.30 Uhr<br />
Sa./So. 13.00 bis 17.00 Uhr<br />
Mo. Ruhetag
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Burg & Schloss <strong>Allstedt</strong><br />
Internet-Adresse: www.schloss-allstedt.de<br />
E-Mail-Adresse: schloss@allstedt.info<br />
Tel.: 03 46 52/5 19 Museumsleitung<br />
03 46 52/67 04 18 Info und Museumsshop<br />
Fax: 03 46 52/6 77 54<br />
Der Büchermarkt im Vorschloss<br />
ist Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und<br />
Sonntag von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.<br />
Achtung! Am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag<br />
(25. und 26. Dezember 20<strong>07</strong>) bleibt der<br />
Büchermarkt geschlossen.<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
Ev.-Luth. Pfarramt <strong>Allstedt</strong><br />
Pfarrer Joachim Breithaupt,<br />
Kirchplatz 5, in <strong>Allstedt</strong><br />
Tel.-Nr. <strong>50</strong>1; Fax-Nr. 687<br />
Gottesdienst: sonntags 9:30 Uhr<br />
Regelmäßige Kreise in der Winterkirche<br />
Chorprobe montags, 20:00 Uhr<br />
Gospelchorprobe montags, 18:30 Uhr<br />
Konfirmanden I montags, 17:15 Uhr<br />
Konfirmanden II dienstags, 16:30 Uhr<br />
Kinderkirche, Klasse 1 - 3 donnerstags, 14:45 Uhr<br />
Kinderchor donnerstags, 15:45 Uhr<br />
Flötenkreis donnerstags, 16:30 Uhr<br />
Regelmäßige Kreise im Pfarrhaus<br />
Bibelhauskreis dienstags, 18:30 Uhr<br />
Gitarrenkreis freitags, 14:30 Uhr<br />
Indiaca-Trainingsgruppe freitags, 16:30 Uhr<br />
Turnhalle der Grundschule<br />
Das weihnachtliche Schulfest<br />
Weihnachtsduft und Sternenglanz - unter diesem Motto stand<br />
unser diesjähriges Weihnachtsprogramm am 29.11.<strong>07</strong> in der<br />
Grundschule <strong>Allstedt</strong>. Schon Wochen vor dem großen Auftritt der<br />
Kinder wurde gebastelt und gebacken, wurden Fensterbilder<br />
geschnitten. Festlich geschmückt lud das Schulhaus alle Gäste<br />
zu einem Bummel über unseren Weihnachtsmarkt ein. Alle Stände<br />
waren schön geschmückt und es roch lecker.<br />
Hier fanden Kinder, Eltern oder Großeltern die Möglichkeit, so<br />
manchen hübschen Weihnachtsschmuck mit nach Hause zu nehmen.<br />
Der Stand unserer Klasse bot Kerzenständer, Windspiele<br />
und kleine Holzmännchen an.<br />
Auch das Essen war gut organisiert. Es gab Bratwürste, Wiener<br />
Würstchen, Schokoäpfel und Plätzchen.<br />
Anschließend konnte man sich in der Turnhalle einfinden, um das<br />
Weihnachtsprogramm der einzelnen Klassen zu sehen.<br />
Durch das Programm führte Sophie als Sterntaler und nach jeweils<br />
einem goldenen Sternenwunsch folgte eine Szene zur Weihnachtszeit.<br />
So wurde mancher Wunsch der Kinder in der Vorweihnachtszeit<br />
zum Ausdruck gebracht. Am besten war das Weihnachtsstück<br />
der Klasse 3b mit Olaf als Opa, Franziska als Tante<br />
Frieda und Vanessa als Mutti. Das war besonders lustig.<br />
Mit viel Applaus wurden die Kinder für ihre Darbietungen belohnt.<br />
Allen Gästen, die unserer Einladung gefolgt sind, sei an dieser<br />
Stelle Danke gesagt.<br />
Vielen Dank auch an unseren Bürgermeister, Herrn Richter, die<br />
fleißigen Helfer in und außerhalb der Schule, die zum Gelingen<br />
des Festes beigetragen haben.<br />
Das Fest hat allen sehr viel Spaß gemacht.<br />
Wir wünschen allen Lesern ein schönes Weihnachtsfest.<br />
Die Kinder der Klasse 4a<br />
- 31 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Grundschule <strong>Allstedt</strong><br />
Foto: Frau Hussels<br />
Die Kinder der Klassen 4a, 4b und 3a, 3b<br />
Neues aus der AWO-Kita „Am Kreuzberg“<br />
in <strong>Allstedt</strong><br />
Dass der Herbst auch eine schöne Jahreszeit sein kann, stellten<br />
wir Kinder der AWO-Kita „Am Kreuzberg“ bei vielen Aktivitäten<br />
fest.<br />
Mit einer Herbstwoche haben wir diese Zeit eingeleitet. Die Sommerdeko<br />
wich einem herbstlichen Flair. Es wurde gebastelt und<br />
die Kinder bemalten die Fenster mit Herbstmotiven.<br />
Wir buken Brot aus verschiedenen Ländern und stellten fest, dass<br />
Brot mit Butter sehr lecker schmeckt.<br />
Darauf folgte unsere Kartoffelwoche.<br />
Einen Kartoffelkönig wollten wir uns basteln. Unsere Eltern begaben<br />
sich also auf die Suche nach möglichst großen Kartoffeln,<br />
denn jeder wollte außerdem noch Kartoffelkönig in seiner Gruppe<br />
werden. Tatsächlich wurden einige Riesenexemplare aufgetrieben<br />
und es ging ans Wiegen und Basteln. Der Kartoffelkönig<br />
der Gruppe bekam noch extra eine goldene Krone. Kartoffelspiele,<br />
Kartoffeldruck und Verkostung der Kartoffeln mit Butter rundeten<br />
die Woche ab.<br />
Halloween wurde natürlich auch zünftig gefeiert, so mit Kostüm<br />
und Geisterdisco, bereitete es allen großen Spaß. Jeden Montag<br />
können die Kinder, welche Freude an der Musik haben, bei uns<br />
musikalisch tätig sein. Die Musikschule Heintze kommt dazu in<br />
unsere Kita. Die Kinder haben schon viel gelernt und luden alle<br />
Kinder, Erzieher und Eltern zu einem kleinen Konzert am 03.12.<br />
ein.<br />
Im Anschluss waren alle Eltern mit ihren Kindern zu einem gemütlichen<br />
vorweihnachtlichen Bastelnachmittag eingeladen. Am 06.12.<br />
wird uns der Nikolaus hoffentlich etwas in die Schuhe legen.<br />
Unsere Kinderweihnachtsfeier haben wir für den 14.12. vormittags<br />
eingeplant. Mit Überraschungen vom Weihnachtsmann rechnen<br />
wir ganz fest. Der hat ja bis dahin noch ein wenig Zeit und<br />
kann sich vorbereiten und unsere Wünsche hoffentlich erfüllen.<br />
Die sind ja vielseitig und manchmal ganz schön verzwickt.<br />
Da sagen wir nur armer Weihnachtsmann, du hast es nicht leicht<br />
mit uns.<br />
Doch wir sind voller Neugier und freuen uns schon auf dich.<br />
Die Kinder und Erzieher vom Kreuzberg<br />
Halloween<br />
Am 30.10.20<strong>07</strong> fand für uns Hortkinder in der AWO-Kita am Kreuzberg<br />
eine tolle Party statt. Im gruselig ausgestalteten<br />
Raum, bei Spielen und Discomusik<br />
verging die Zeit viel zu schnell. Für diese schönen<br />
Stunden möchten wir uns bei DJ Karl-Heinz<br />
Pescht und bei unseren Erzieherinnen bedanken.<br />
Die Hortkinder vom Kreuzberg <strong>Allstedt</strong>
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Kita „Rotkäppchen“ - Aktivitäten und<br />
Höhepunkte im Kind-Eltern-Zentrum<br />
Wir machen uns auf den Weg - so lautet dass Motto unseres Kind-<br />
Eltern-Zentrums. In Zusammenarbeit mit der internen Netzwerkgruppe<br />
wurden von Oktober bis Dezember einige Höhepunkte im<br />
Rahmen verschiedener Veranstaltungen festgelegt. Los ging es<br />
Ende Oktober mit einem Familiensportnachmittag, der recht<br />
guten Anklang fand. Für den 27.10. war dann auch eine kleiner<br />
Flohmarkt geplant, dieser wurde auch durchgeführt, leider müssen<br />
wir aber einschätzen, dass wir mit mehr Resonanz gerechnet<br />
hatten, sicher wird dieser beim nächsten Mal mehr Zuspruch<br />
finden. Einen interessanten Vormittag verbrachten einige Großeltern<br />
in den jeweiligere Gruppen ihrer Enkelkinder, hier waren sie<br />
zum Oma-Opa-Frühstück eingeladen. Unsere Kinder waren sichtlich<br />
stolz zusammen in der Kindereinrichtung mal mit Oma und<br />
Opa zu frühstücken.<br />
Am 10.11. hatten wir alle Vatis zusammen mit ihren Kindern in die<br />
Einrichtung zu einem zünftigen Väterfrühstück eingeladen. Einige<br />
Vatis waren auch unserer Einladung gefolgt, vielleicht ein wenig<br />
skeptisch, was sie wohl erwartete, aber wir denken doch, dass<br />
alle Anwesende diesen Vormittag sichtlich genossen haben. Weiter<br />
ging es dann am 21.11. mit einem Familien-Musiknachmittag.<br />
Wir hatten in einer kleinen Mappe verschiedene Lieder und Reime<br />
zusammengetragen, die bei uns am häufigsten gesungen und<br />
auch gespielt werden. Diese wurden zusammen mit allen<br />
Eltern/Großeltern und natürlich auch den Kindern musikalisch<br />
und rhythmisch umgesetzt. Unserer nächster Höhepunkt waren<br />
die Bastelnachmittage in der Vorweihnachtszeit. Hier hatten wir<br />
gleich zweimal die Kinder und Eltern, je nach Alter der Kinder<br />
gestaffelt zum Basteln eingeladen. Auch hier war das Interesse<br />
groß und der Spaßfaktor garantiert.<br />
Unserer nächstes Highlight ist der am <strong>07</strong>.12. stattfindende Nikolausmarkt<br />
in unserer Einrichtung, der hoffentlich auch wieder<br />
zahlreiche Besucher anlockt.<br />
Durch die Unterstützung von Fördermitteln, die das Land für die<br />
Förderung von Kind-Eltern-Zentren bereitstellt, konnten wie auch<br />
inhaltlich einiges bewegen.<br />
So soll im kommenden Jahr eine Bewegungsstrecke auf unserem<br />
Freigelände entstehen, es soll den Kindern ein ganzjähriger<br />
bewegungsreicher Aufenthalt im Freien angeboten werden, dazu<br />
schaffen wir im Moment auch die entsprechenden Voraussetzungen.<br />
Einen hohen Stellenwert nimmt auch die Mitarbeiter- und<br />
Elternbildung ein, die uns ebenso wichtig erscheint und mithilfe<br />
dieser Fördermittel realisiert werden kann.<br />
Im Moment sind wir schon wieder bei der Planung für das Jahr<br />
2008. Wir sind bemüht längerfristige Termine allen Eltern zugänglich<br />
zu machen, um eine höchstmögliche Beteiligung zu erreichen.<br />
Anglersportverein <strong>Allstedt</strong> e. V.<br />
Vorsitzender: Herr Michael Eberhardt<br />
Am Samstag, d. 15. Dezember 20<strong>07</strong>, führen wir<br />
ab 9.00 Uhr unsere Wahlveranstaltung durch.<br />
Der Anglersportverein <strong>Allstedt</strong> e. V. wünscht allen Vereinsmitgliedern,<br />
friedvolle und erholsame Feiertage<br />
und ein neues Jahr voller Gesundheit, Erfolg und Zuversicht.<br />
- 32 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
<strong>Allstedt</strong>er Gesellenverein 18<strong>50</strong> e. V.<br />
Ansprechpartner und Vorsitzender:<br />
Hagen Waßmann, Fabrikstraße 14F<br />
06542 <strong>Allstedt</strong><br />
Die Faschingszeit ist „die kürzeste, aber schönste“<br />
Zeit.<br />
Deshalb laden die <strong>Allstedt</strong>er Gesellen zur letzten Faschingsveranstaltung<br />
der Saison 20<strong>07</strong>/2008 am 19.01.2008 in das Vereinslokal<br />
der Kaninchenzüchter.<br />
Beginnen wird das Programm um 19.11 Uhr und der Eintritt<br />
beträgt 7,<strong>50</strong> €. Für das leibliche Wohl und Unterhaltung sorgt der<br />
AGV:<br />
Achtung ... Achtung ... Achtung!!!<br />
Der Kartenvorverkauf findet im Heimathaus bereits schon am<br />
04.01.08, ab 19.00 Uhr statt. Zu diesem Termin werden auch die<br />
Karten für den WEIBER-Fasching, der am 31.01.08, um 19.11 Uhr<br />
im oben genannten Lokal stattfindet, verkauft. Der Eintritt zu dieser<br />
Veranstaltung beträgt 8,00 €.<br />
Des Weiteren wünscht der <strong>Allstedt</strong>er Gesellenverein<br />
allen Bürgern der VGem <strong>Allstedt</strong>-Kaltenborn<br />
ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes<br />
neues Jahr.<br />
Der Vorstand<br />
Der Hundeverein „SV (OG) <strong>Allstedt</strong> e. V“<br />
Vorsitzender Herr K. Schlennstedt<br />
Tel. 03 46 52/1 27 33 ab 20:00 Uhr<br />
Ansprechpartner Herr T. Esther<br />
Tel. 01 51/15 63 64 14 ab 18:00 Uhr<br />
Werte Hundefreunde!<br />
Auch bei schlechtem Wetter waren letzten Sonntag wieder zahlreiche<br />
Mitglieder und Neulinge bei unserem gemeinsamen Training<br />
dabei. Wir freuen uns sehr, dass die Anzeigen im „Amtsblatt“<br />
nun endlich Früchte tragen und wir dadurch auch einen Sponsor<br />
für uns gewinnen konnten. Der Trainingsleiter K. Schlennstedt<br />
begrüßte dann um Punkt 10:00 Uhr die Teilnehmer und wies diese<br />
dann in das allgemeine Training ein. Auf dem Programm stand<br />
dann das Gruppentraining was von Tier und Mensch sehr gut<br />
angenommen wird und es ist dabei zu beobachten, dass sich die<br />
erste Erfolge einstellen. Dabei ist zu beachten, dass das Erlernte<br />
bei den alltäglichen Spaziergängen auch immer angewandt<br />
werden sollte.<br />
Mitglied Jan Hammer stellt vor:<br />
Fila vom Hasseltal<br />
Ausstellungen:<br />
- 05.05.<strong>07</strong> - in Schmalkalden V 6 Ortsgruppenschau<br />
- 24.06.<strong>07</strong> - in Erfurt V 18 Landesgruppenschau<br />
- 23.09.<strong>07</strong> - in Freyburg V 6 Ortsgruppenschau<br />
Prüfungen:<br />
- 04.05.<strong>07</strong> - in Freyburg Sch1
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Körung:<br />
- 21.<strong>07</strong>.<strong>07</strong> - in Markranstädt Kkl. 1<br />
Der SV (OG) <strong>Allstedt</strong> e. V möchte sich bei seinen ersten Sponsor<br />
ganz herzlich bedanken.<br />
<strong>Allstedt</strong>er <strong>Stadt</strong>schwalben<br />
Vorsitzende Marianne Niemeyer<br />
Tel.-Nr. 03 46 52/708<br />
Wir treffen uns jeden Dienstag um 19.00 Uhr in der Grundschule<br />
<strong>Allstedt</strong> im Raum der Volkssolidarität zur Gesangsstunde. Information<br />
bei M. Niemeyer.<br />
Freiwillige Feuerwehr <strong>Allstedt</strong><br />
Wehrleiter: Hbm Ronald Hahn,<br />
Thomas-Müntzer-Str. 9,<br />
06542 <strong>Allstedt</strong>, Tel. 733<br />
Stellv. Wehrleiter: Kamerad Siegfried Hahn, Junior<br />
Thomas-Müntzer-Straße 11<br />
06542 <strong>Allstedt</strong>, Tel. 727<br />
Im Einsatz<br />
Zu einer verunreinigten Straße, <strong>Allstedt</strong>-Nienstedt, im Bereich zur<br />
Ausfahrt der BAB 38, wurden die <strong>Allstedt</strong>er Kameraden am Donnerstag,<br />
dem 8. November 20<strong>07</strong>, gegen 7.25 Uhr, beordert. Eine<br />
ausgelaufene Flüssigkeit legte förmlich den ganzen Verkehr lahm.<br />
Als die <strong>Allstedt</strong>er Kameraden am Einsatzort eintrafen, hatte sich<br />
in der Zwischenzeit ein Verkehrsunfall ereignet. Ob die ausgelaufene<br />
Flüssigkeit für den Unfall ausschlaggebend war, konnte von der<br />
Polizei nicht bestätigt werden. Beim verursachten Verkehrsunfall<br />
brauchten die Kameraden keine Hilfe leisten. Mit Bindemitteln wurde<br />
die Flüssigkeit bearbeitet und danach der Abschnitt gesäubert.<br />
- 33 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Wir wünschen allen Mitgliedern und Tierfreunden ein gesegnetes<br />
Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Der Vorstand des SV (OG) <strong>Allstedt</strong> e. V.<br />
Ferrari Fanclub Jolo e. V.<br />
06542 <strong>Allstedt</strong>, Schlossstraße 9d<br />
Funk-Tel. 01 72/3 44 75 18<br />
Ansprechpartner: Hans-Dieter Grützner<br />
Text: hjl, nach Information der Wehrleitung<br />
Foto: Feuerwehr<br />
Die <strong>Allstedt</strong>er Kameraden bei der Reinigung der Landstraße Richtung<br />
Nienstedt. Im Hintergrund, rechts, passierte der Verkehrsunfall.
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Zu einem ungewöhnlichen Unfall wurden die <strong>Allstedt</strong>er Kameraden<br />
am Dienstag, dem 13. November 20<strong>07</strong>, gegen 14.35 Uhr,<br />
gerufen. Auf dem Parkplatz der NP-Kaufhalle hatte wahrscheinlich<br />
ein Pkw-Fahrer anstelle des Rückwärtsganges den Vorwärtsgang<br />
geschalten. Der Pkw machte einen Satz nach vorn,<br />
durchbrach einen leichten Holzzaun und landete im dahinter stehenden<br />
Campingwohnwagen. Der Fahrer wurde aus seiner misslichen<br />
Lage befreit. Nachdem ihn der Notarzt untersucht hatte<br />
wurde er den Rettungssanitätern von den Johannitern übergeben,<br />
diese fuhren den Bürger zur Beobachtung in das Krankenhaus<br />
am Rosarium nach Sangerhausen. Es entstand Sachschaden.<br />
Alarm am Sonnabend, dem 17. November 20<strong>07</strong>, gegen 12.30<br />
Uhr, für die <strong>Allstedt</strong>er Kameraden. Auf der BAB 38 wurde ein Tanksattelzug<br />
festgestellt, der ein Leck hatte. Das Fahrzeug wurde<br />
vorsorglich auf den Parkplatz Rohnetal Wolferstedt gelotst. Die<br />
Zufahrt wurde gesperrt und es wurden Maßnahmen zur Leckabdichtung<br />
eingeleitet. Da es eine leicht brennbare Flüssigkeit war,<br />
wurde ein anderer Tanksattelzug angefordert und es wurden 30000<br />
Liter dieser brennbaren Flüssigkei umgepumpt.<br />
Der gesamte Löschzug war im Einsatz mit dem ABC-Dekontaminierungsfahrzeug.<br />
Erst als alles ordentlich abgelaufen war,<br />
wurde der Parkplatz wieder freigegeben.<br />
Termine<br />
Die Kameradinnen und Kameraden der Jugendwehr treffen sich<br />
am Montag, dem 17. Dezember 20<strong>07</strong>, zur letzten Ausbildung im<br />
Jahre 20<strong>07</strong>. Treffpunkt ist 17.00 Uhr, vor dem Feuerwehrgerätehaus.<br />
Die Kameradinnen der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Allstedt</strong> treffen sich<br />
zur letzten Schulung im Jahre 20<strong>07</strong>, am Mittwoch, dem 12.<br />
Dezember 20<strong>07</strong>, 19.00 Uhr, im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses.<br />
An diesem Tage wird auch der Terminplan für 2008<br />
bekannt gemacht.<br />
Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Allstedt</strong> treffen sich<br />
am Donnerstag, dem 20. Dezember 20<strong>07</strong>, 19.00 Uhr, zum Jahresabschluss<br />
im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses.<br />
Die erste Schulung im neuen Jahr findet am Donnerstag, dem 3.<br />
Januar 2008, 19.00 Uhr, im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses<br />
statt. Eine rege Teilnahme der Mitglieder ist erwünscht.<br />
Die Wehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Allstedt</strong> wünscht allen<br />
Kameradinnen und Kameraden, den Familienangehörigen und<br />
allen Sponsoren frohe und besinnliche Weihnachtstage sowie ein<br />
gutes und erfolgreiches Jahr 2008.<br />
Gewerbeverein <strong>Allstedt</strong> e. V.<br />
Ansprechpartner und Vorsitzender:<br />
Herr Hans-Dieter Krause, Gerstenstraße 3, 06542 <strong>Allstedt</strong><br />
Tel. 03 46 52/372<br />
Mitgliederversammlung<br />
Der Gewerbeverein <strong>Allstedt</strong> e. V. hatte zur letzten Mitgliederversammlung<br />
im Jahre 20<strong>07</strong>, in den Saal des „Ratskellers“ eingeladen.<br />
Aufgrund der Wichtigkeit der Themen die behandelt wurden,<br />
hätte man einen größeren Besuch der Mitglieder erwünscht.<br />
Nach der offiziellen Begrüßung durch den Vorsitzenden, Hans-<br />
Dieter Krause, wurden die einzelnen Punkte verlesen, die durchgesprochen<br />
werden sollten. Schwerpunkt war die Absprache<br />
Weihnachtsmarkt in <strong>Allstedt</strong>, am 3. Adventssonntag, dem 16.<br />
Dezember 20<strong>07</strong>, wieder in der Gerstenstraße. Zusagen gibt es<br />
schon vom Schneemann, dem Leierkastenmann und dem kleinen<br />
Kinderkarussell. Auch Hexe Tilly wird wieder dabei sein und<br />
vor allem der Weihnachtsmann. Der Aufbau der Verkaufsbuden<br />
soll am Sonnabend, dem 15. Dezember 20<strong>07</strong>, ab 10.00 Uhr, erfolgen.<br />
Die Eröffnung ist am Sonntag, dem 16. Dezember 20<strong>07</strong>,<br />
14.00 Uhr, und der Abbau erfolgt am Montag, dem 17. Dezember<br />
20<strong>07</strong>, ab 14.00 Uhr.<br />
Die Verkaufsbuden, bis jetzt auf dem Grundstück von Herrn Hartmann<br />
gelagert, werden in einer Scheune beim Abbau, bei Frau<br />
Wallborn eingelagert.<br />
- 34 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Am Sonntag, dem 23. Dezember 20<strong>07</strong>, können die Geschäfte<br />
in unserer <strong>Stadt</strong> öffnen um noch weihnachtliche Einkäufe<br />
zu tätigen. Die Öffnungszeit ist von 10.00 bis 16.00 Uhr.<br />
Die Anwesenden wurden informiert, dass zwei Mitglieder aus<br />
unserem Verein ausgetreten sind. Gleichzeitig gab der Vorsitzende<br />
bekannt, fünf Geschäftsleute haben die Absicht ab 1. Januar 2008<br />
Mitglied zu werden.<br />
Mit kurzen Worten wurde die Vereinsfahrt ausgewertet, die gut<br />
organisiert war. Vor allem war man sehr erfreut über den Abstecher<br />
nach Dresden.<br />
In Auswertung des Wirtschaftsstammtisches gab es negative Meinungen.<br />
Vom offiziell vorher abgesprochenen Thema ist abgewichen<br />
worden. Ein Wirtschaftsstammtisch im Jahre 2008 muss<br />
mehr auf die Belange der Geschäftsleute und Gewerbetreibenden<br />
eingehen.<br />
hjl<br />
Der Vorstand des Gewerbevereins <strong>Allstedt</strong> e. V.<br />
wünscht allen Mitgliedern und ihren Familienangehörigen<br />
ein recht frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches<br />
Geschäftsjahr 2008.<br />
Heimatverein <strong>Allstedt</strong> e. V.<br />
Kontakt:<br />
Vorsitzender: Jürgen Kawan<br />
Vereinstelefon: 01 71/8 06 54 66<br />
Vors. dienstl.: 01 51/18 01 80 38<br />
Hinweise und Anfragen auch an Rainer Böge, verantwortlich für<br />
Öffentlichkeitsarbeit des Vereins, Tel. 01 73/1 04 90 23<br />
Vereinsanschrift:<br />
Heimatverein <strong>Allstedt</strong> e. V.<br />
Am Schild 17a<br />
06542 <strong>Allstedt</strong><br />
Mitgliederversammlung jeweils am ersten Freitag des Monats im<br />
Vereinshaus „Am Schild“ Nr. 17a.<br />
Informationen für Mitglieder und Freunde:<br />
Rückblick<br />
19.11.20<strong>07</strong> - Volkstrauertag<br />
Zum Volkstrauertag am 19. November 20<strong>07</strong> wurde auch in diesem<br />
Jahr vom Heimatverein <strong>Allstedt</strong> e. V. in Abstimmung mit Bürgermeister<br />
Jürgen Richter ein Kranz am Schlossbergdenkmal niedergelegt<br />
und unserer Opfer aus Kriegen und Gewaltherrschaft<br />
gedacht.<br />
23.11.20<strong>07</strong> - Eisbeinessen<br />
Das bereits traditionelle Eisbeinessen unseres Vereins fand wie<br />
immer regen Zuspruch. Das deftige Mahl und die gemütliche<br />
Atmosphäre trugen ihren Teil zur guten Stimmung bei und so hatten<br />
die Anwesenden wie bereits bei den vergangenen Essen viel<br />
Spaß miteinander.<br />
01.12.20<strong>07</strong> - Fahrt nach Dresden<br />
Am 1. Dezember folgten wir einer Einladung unserer Freunde vom<br />
Heimatverein Mönchpfiffel-Nikolausrieth zur Mitfahrt nach Dresden.<br />
Gerade in der Vorweihnachtszeit ist ein Besuch der sächsischen<br />
Elbmetropole mit ihren zahllosen Sehenswürdigkeiten und dem<br />
berühmten Striezelmarkt besonders reizvoll.<br />
Neben der Besichtigung des Dresdner Zwingers erfuhren wir im<br />
Rahmen einer zweistündigen <strong>Stadt</strong>rundfahrt mit dem Reiseunternehmen<br />
Pohl und einer Dresdener <strong>Stadt</strong>führerin viel Wissenswertes<br />
über die sächsische Kulturhauptstadt. Leider war die Frauenkirche<br />
geschlossen und konnte nur von außen besichtigt werden.<br />
Natürlich stand auch der Besuch des Striezelmarktes auf<br />
unserem Programm. Tausende von Besuchern drängten sich dort<br />
durch die unzähligen Marktstände mit ihrem weihnachtlichen<br />
Angebot.
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Nach einem erlebnisreichen Tag traten wir um 17.30 Uhr die Heimreise<br />
an und waren um 20.15 Uhr pünktlich in <strong>Allstedt</strong> zurück.<br />
Für die Einladung zu dieser Fahrt nochmals ein herzliches Dankeschön<br />
an den Heimatverein Mönchpfiffel-Nikolausrieth sowie<br />
an den Busfahrer Torsten Kramer von „Pohl-Reisen“.<br />
Mitglieder der Heimatvereine Mönchpfiffel-Nikolausrieth und <strong>Allstedt</strong><br />
vor der Semper-Oper in Dresden<br />
Grüße zum Weihnachtsfest und<br />
zum bevorstehenden Jahreswechsel<br />
Liebe Freunde - das Jahr 20<strong>07</strong> geht zur<br />
Neige.<br />
Der Vorstand des Heimatvereins <strong>Allstedt</strong> e.<br />
V. möchte auf diesem Wege allen Vereinsmitgliederrn<br />
und deren Angehörigen sowie<br />
unseren zahlreichen Helfern und Sponsoren<br />
für das im zurückliegenden Jahr Geleistete<br />
und das vielfältige Engagement zum Nutzen des Vereins und unserer<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> recht herzlich danken!<br />
Wir wünsche allen Genannten sowie den Lesern des Amtsblattes<br />
eine besinnliche Weihnachtszeit und ein glückliches und erfolgreiches<br />
neues Jahr!<br />
Jürgen Kawan<br />
Vorsitzender<br />
Rainer Böge<br />
Öffentlichkeitsarbeit des Vereins<br />
Schrebergartenverein<br />
„Schloßbergblick“<br />
<strong>Allstedt</strong> e. V.<br />
Vorsitzender Herr Rensch<br />
AWG Nr. 18, 06542 <strong>Allstedt</strong>, Tel. 549<br />
Bringt Dezember Kält’ und Schnee ins Land,<br />
dann wächst das Korn gut, selbst auf Sand.<br />
Werte Vereinsmitglieder,<br />
unsere Jahreshauptversammlung fand wie angekündigt am Donnerstag,<br />
dem 8. November um 19.00 Uhr in der „Anglerklause“<br />
statt. Leider waren wie so oft zu wenig Gartenpächter zugegen.<br />
Trotzdem war unsere Mitgliederversammlung laut Satzung<br />
beschlussfähig. Folgende Beschlüsse wurden gefasst oder bestätigt,<br />
welche für alle Vereinsmitglieder bindend sind:<br />
1. Jedes Vereinsmitglied hat pro Jahr 3 Pflichtstunden zu leisten.<br />
Kann er dies aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen<br />
nicht, so muss er 7,<strong>50</strong> €/Jahr als Ausgleich zahlen. (Meldungen<br />
bitte an Gartenbeauftragte oder Vorstandsmitglieder)<br />
2. 3 Mitglieder wurden laut Satzung Artikel § 6/2a, b, c aus dem<br />
Gartenverein ausgeschlossen und ihre Parzellen entschädigungslos<br />
gekündigt.<br />
- 35 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
3. Bei Arbeitseinsätzen sind unsere Gartenfreunde unfallversichert.<br />
4. Wasser- und Stromgeld sowie Pacht- und Vereinsbeitrag sind<br />
bringepflichtig und können bei stetigem Verzug laut Satzung<br />
die Kündigung bewirken.<br />
5. Bei beabsichtigter Kündigung des Gartens ist laut Beschluss<br />
von 1998 der Vorstand so schnell wie möglich zu informieren<br />
und Pacht- und Vereinsbeitrag so lange zu zahlen, bis ein<br />
Nachfolger den Garten übernimmt. Wird dies nicht beachtet,<br />
entfällt jeglicher finanzieller Anspruch auf Entschädigung (z.<br />
B. der Laube).<br />
6. Jeder Gartenfreund wirbt offensiv für neue Garten- und Vereinsmitglieder,<br />
um einen größeren Leerstand von Gärten zu<br />
vermeiden, um unseren Verein auf eine finanziell gesunde<br />
Basis zu stellen. Daraus ergibt sich, dass im Jahr 2008 laut<br />
Finanzbericht 20<strong>07</strong> jegliche größere Ausgabe vermieden wird.<br />
Werte Gartenfreunde von <strong>Allstedt</strong>, der Vorstand möchte darauf<br />
hinweisen, dass besonders in der Anlage „Zwinger“ preiswert<br />
Gärten zu vergeben sind.<br />
Wasseranschlüsse sind vorhanden. Wir zahlen für einen Garten<br />
25,00 €/Jahr plus<br />
Wasser- und Stromkosten nach individuellem Verbrauch. In der<br />
Anlage „Hornberg“ sind 3 Gärten zu vergeben (Wasser und Strom<br />
vorhanden) Die nächste Vorstandssitzung findet voraussichtlich<br />
erst im März statt. Wer vorher Anfragen hat, wendet sich an o. a.<br />
Anschrift.<br />
Werte Vereinsmitglieder,<br />
der Vorstand wünscht allen Mitgliedern und<br />
ihren Angehörigen eine besinnliche Vorweihnachtszeit,<br />
ein frohes Fest sowie einen guten<br />
Rutsch ins neue Jahr, vor allem Gesundheit<br />
und Erfolg im Jahr 2008.<br />
Mit freundlichem Gruß<br />
H. Rensch<br />
Vereinsvorsitzender<br />
Abt. Callanetics, Fußball, Gesundheitssport, Goja-Ryu-. Karate-<br />
Do, Handball, Kegeln, Rollhockey, Senioren Frauengymnastik,<br />
Tennis, Tischtennis, Volleyball, Vorschulsport<br />
Danke an alle Abteilungen<br />
Der Vorstand des Sportvereins <strong>Allstedt</strong> e. V. wünscht allen aktiven<br />
und passiven Mitgliedern, allen Fans und Sponsoren ein<br />
recht frohes Weihnachtsfest sowie ein erfolgreiches neues Jahr.<br />
pstungen zu würdigen.<br />
Danke den Übungsleitern und Betreuern für ihre gute Leitungstätigkeit,<br />
ihren Einsatz bei der sportlichen Ausbildung, insbesondere<br />
des Nachwuchses.<br />
Den Fans jeder Abteilung sei Danke gesagt, für die unerschütterliche<br />
Treue.<br />
Ein herzliches Dankeschön geht auch an die Kommune unserer<br />
<strong>Stadt</strong> sowie das Verwaltungsamt für die stete Unterstützung und<br />
Hilfe.<br />
Besonderer Dank an die Geschäftsleute und Unternehmen, ohne<br />
deren finanzielle und materielle Unterstützung als Sponsoren<br />
wären die sportlichen Erfolge in den Abteilungen nicht möglich<br />
gewesen.<br />
Wir zählen auch im Jahre 2008 auf die Unterstützung all derer,<br />
die uns so vorbildlich geholfen haben.<br />
hjl
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Abteilung Rollhockey<br />
Abteilungsleiter Rollhockey:<br />
Thomas Schlennstedt, Mühlstraße 4,<br />
06542 <strong>Allstedt</strong><br />
Tel. 03 46 52/1 24 46<br />
Rückschau der ausgetragenen Spiele<br />
Die <strong>Allstedt</strong>er Rollhockeyer setzten ihren Weg auf der mit Stolpersteinen<br />
übersäten Straße fort. Beim vorletzten Heimspiel gegen<br />
TuS Düsseldorf-Nord gab es eine lange Wartezeit, weil die angesetzten<br />
Schiedsrichter in irgendeinem Stau auf der Autobahn<br />
steckten. Das Spiel wurde dann eineinhalb Stunden später angepfiffen.<br />
Es sah gut aus für <strong>Allstedt</strong>, mit 0 : 0 ging es in die Halbzeitpause.<br />
In der zweiten Spielhälfte kam dann das böse Erwachen.<br />
Mit 0 : 3 verlor man. Es war das fairste und schönste Heimspiel<br />
der Saison.<br />
Etwas anders sah es gegen den HSV Krefeld aus. Hier war eine<br />
sehr ruppig spielende Mannschaft angereist. Unschöne Szenen<br />
spielten sich ab. Die Schiedsrichterleistung war auch nicht die<br />
beste. Das Spiel ging mit 3 : 4 verloren. Hier kann man sagen die<br />
<strong>Allstedt</strong>er boten das schlechteste Spiel der Saison, man ließ sich<br />
die unfaire Spielweise förmlich aufdrängen und wurde entsprechend<br />
bestraft. Gleich ging es mit der Rückrunde weiter und das<br />
erste Rückrundenspiel musste in Darmstadt ausgetragen werden.<br />
Die Darmstädter machten in der Halle eine förmliche Lehrvorführung.<br />
Mit einer 1 : 11-Niederlage schickte man die Gäste<br />
aus <strong>Allstedt</strong> auf die Heimreise.<br />
Am 15. Dezember 20<strong>07</strong> geht es nach Cronenberg zum derzeitigen<br />
Spitzenreiter in der Wertungstabelle.<br />
Die weiteren Rückspiele werden ab 19. Januar 2008, wieder jedes<br />
Wochenende ausgetragen.<br />
hjl<br />
Abteilung Fußball<br />
„Mit dem Punktekonto können wir zufrieden sein, jedoch an der<br />
Spielweise müssen wir noch arbeiten.“ Diese Worte stammen<br />
vom Trainer der I. Mannschaft Karl Heinz Wagner. Damit trifft er<br />
den Nagel auf den Kopf. Allerdings plagten viele personelle Sorgen<br />
die I. Mannschaft. Nach dem goldenen Oktober, folgten<br />
schwere Wochen im November. Teilweise musste die erste Mannschaft<br />
mit mehr Spielern aus den alten Herren antreten, als aus<br />
den eigenen Reihen. Die Gründe sind unterschiedlich, ob verletzt,<br />
oder arbeitsmäßig verhindert, oder im Urlaub, oder gesperrt.<br />
Trotzdem gelang es immer wieder ein gutes Team auf die Beine<br />
zu stellen. Sogar Fußballoldies wie Andres „Bummel“ Aurich, Gerd<br />
„Gerdi“ Ludwig, Jürgen „Pele“ Reinhardt oder Mario „Mano“<br />
Aurich wurden verpflichtet um auszuhelfen.<br />
Somit musste Trainer Karl Heinz Wagner jede Woche mit einer<br />
anderen Mannschaft den Kampf aufnehmen.<br />
Besonderen Dank gilt hier Klaus Dieter Becker, der Karl Heinz<br />
Wagner wirkungsvoll in jeder Hinsicht unterstützt.<br />
In den nächsten drei Spielen bekommen wir es mit der Creme de<br />
la Creme der Kreisliga zu tun. Emseloh, Oberröblingen und Anhalt<br />
Sangerhausen heißen unsere Gegner. Damit stellen sich der 1.,<br />
der 2. und der 4. der Kreisliga bei uns vor.<br />
Hier heißt es Farbe zu bekennen und zeigen was in unserer Mannschaft<br />
steckt.<br />
Um das Ziel (unter die ersten 6 zu kommen) zu erreichen, müssen<br />
wir in den nächsten drei Spielen unbedingt punkten.<br />
Die alten Herren haben in der Zwischenzeit ihre Saison 20<strong>07</strong> abgeschlossen.<br />
Im Großen und Ganzen sind die Spiele doch sehr<br />
erfolgreich abgeschlossen worden. Tragischer Höhepunkt der<br />
Saison 20<strong>07</strong> der alten Herren, war der Achillessehnenabriss von<br />
Uwe Richter. Dieser ist aber wieder auf den Weg der Besserung<br />
und freut sich auf die Saison 2008 der alten Herren.<br />
Großer Höhepunkt im November, war der <strong>50</strong>. Geburtstag unse-<br />
- 36 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
res Präsidenten Andreas Coccejus. An seinem Ehrentag erhielt<br />
er die Ehrennadel des DFB in Gold. Alles Liebe und Gute an dieser<br />
Stelle noch einmal von allen Mitgliedern.<br />
Da wir in den letzten Jahren gute Erfahrungen gesammelt haben,<br />
die Weihnachtsfeier für die I., II. Männermannschaft und die alten<br />
Herren gemeinsam zu machen, findet am 22. Dezember unser<br />
gemeinsame Weihnachtsfeier statt. Treffpunkt ist die Sportlergaststätte<br />
am Waldsportplatz.<br />
Wir wünschen allen Mitgliedern ein besinnliches Weihnachtsfest<br />
im Kreise der Familie und einen guten Rutsch ins neue Jahr. In<br />
diesem Zusammenhang wünsche ich uns ein sportlich und privat<br />
erfolgreiches Jahr 2008“<br />
MfG<br />
Maik Walther<br />
Abteilung Fußball<br />
F-Junioren SG <strong>Allstedt</strong><br />
Am 08.09.20<strong>07</strong> starteten die neuen F-Junioren der SG <strong>Allstedt</strong> mit<br />
den Trainern Frank Ließmann und Daniel Reiche die Saison 20<strong>07</strong>/2008.<br />
Trotz der Niederlagen in den ersten Spielen haben die Kinder im Alter<br />
von 5 bis 7 Jahren weder Mut noch Ehrgeiz verloren und versuchten<br />
immer wieder, den ersten Sieg für sich zu erkämpfen. Am 28.10.20<strong>07</strong><br />
konnten unsere Spieler ihren ersten Erfolg verzeichnen. Gegen die<br />
Mannschaft des SG Kaltenborn gewannen wir mit 0 : 4 und die Freude<br />
bei unseren Kleinen war riesengroß.<br />
Am 04.11.20<strong>07</strong> stand das nächsten Heimspiel gegen die KSG<br />
Holdenstedt an. Dies war für unsere Kinder ein besonderer Tag.<br />
Nicht nur, dass wir das vorangegangene Spiel gewonnen hatten<br />
und an dieser guten Leistung anknüpfen wollten, vielmehr war es<br />
die Übergabe der neuen Trikots. Das Transportunternehmen<br />
Michael Teske aus Niederröblingen hatte unserer Mannschaft<br />
neue Kurzarm-Trikots gesponsort, welche wir an diesem Tag unseren<br />
Spielern präsentieren konnten. Auch die Familie Ließmann<br />
hatte für unsere Kleinen eine Überraschung. Wir bekamen neue<br />
Langarm-Trikots, welche wir auch gleich zum Punktspiel trugen.<br />
Wir möchten uns hiermit recht herzlich bei Herrn Michael Teske<br />
und der Familie Ließmann bedanken und würden uns freuen, wenn<br />
sie uns weiterhin so tatkräftig unterstützen würden.<br />
Langarm-Trikots von Familie Ließmann<br />
Einen weiteren Erfolg konnten wir zu unserem ersten Hallenturnier<br />
verzeichnen. In der Vorrunde der Hallenkreismeisterschaften<br />
am 03.11.20<strong>07</strong> in Riestedt erreichten wir den 2. Platz und qualifizierten<br />
uns somit für die nächste Runde.<br />
Da nunmehr unsere Mannschaft aus mehr als 20 aktiven Kindern<br />
- nicht nur aus <strong>Allstedt</strong>, sondern auch aus den umliegenden<br />
Gemeinden - bestand, hatten wir im November 20<strong>07</strong> beschlossen,<br />
eine F-Junioren II zu bilden. Mit voller Stolz können wir sagen,<br />
das unter der Leitung von Frau Monique Zollatz und Frau Yvonne<br />
Zesor unsere F-Junioren II den Trainingsbetrieb und zukünftigen<br />
Spielbetrieb aufgenommen haben. Auch hier möchten wir uns für<br />
ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft bedanken.<br />
Ein weiteres Dankeschön geht an die Eltern unserer jungen Spieler,<br />
die uns z. T. unter hohem persönlichen Aufwand besonders<br />
am Wochenende tatkräftig unterstützen.<br />
Text und Fotos: Daniel Reiche
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Abteilung Handball<br />
Abteilungsleiter Handball:<br />
Matthias Rudolf, Pfiffeler Straße 21, 06542 <strong>Allstedt</strong><br />
Tel. 03 46 52/1 20 30<br />
Rückschau der ausgetragenen Spiele<br />
Frauenmannschaft<br />
Die 2. Mannschaft des SV Großgrimma war am 3. November 20<strong>07</strong><br />
Gastgeber für das Punktspiel gegen die <strong>Allstedt</strong>er Frauen-Handballer.<br />
Die Gastgeber hatten nicht viel zuzusetzen und mit einem<br />
16 : 7-Sieg kehrte man nach <strong>Allstedt</strong> zurück. Eine Woche später<br />
hatten die <strong>Allstedt</strong>er „Heimrecht“ und Gegner war der HSV Naumburg-Stößen.<br />
Schon zur Halbzeitpause zeichnete sich ein Sieg<br />
für <strong>Allstedt</strong> ab. Halbzeitstand 10 : 3. In der zweiten Spielhälfte<br />
setzte man noch was dazu und mit 19 : 8 war der Sieg nie gefährdet.<br />
In Bestbesetzung fuhr man am 17. November 20<strong>07</strong> nach Mücheln.<br />
Gastgeber waren der SV Geiseltal-Mücheln. Auch dieses Spiel<br />
wurde vom <strong>Allstedt</strong>er Team souverän mit 16 : 11 gewonnen.<br />
Tabellenstand vom 20. November 20<strong>07</strong> sieht die Frauenmannschaft<br />
auf Platz 2 mit 10 : 2 Punkten. Ein Punkt fehlt zur Tabellenspitze.<br />
Männermannschaft<br />
Nach Frankleben reisten <strong>Allstedt</strong>s Handball-Männer am 3. November<br />
20<strong>07</strong>, Gegner war die 2. Mannschaft vom SV Friesen Frankleben.<br />
Eine spielstarke und ruppig spielende Mannschaft stand<br />
den <strong>Allstedt</strong>ern gegenüber. Halbzeitstand 18 : 12 für Frankleben.<br />
Nachdem zwei <strong>Allstedt</strong>er die Halle mit Rot „bedient“, die Halle<br />
verlassen mussten, erwischte es jetzt zwei Franklebener Spieler.<br />
Mit viel Mühe gewannen die <strong>Allstedt</strong>er knapp mit 26 : 25. Gegner<br />
am 10. November 20<strong>07</strong> war das 2. Team des HSV Sangerhausen.<br />
Man schenkte sich nichts, vor allem die Sangerhäuser<br />
dachten sie könnten <strong>Allstedt</strong>s junge Mannschaft vernaschen.<br />
Halbzeitstand 13 : 14 für Sangerhausen.<br />
Auch in der zweiten Spielhälfte wurde weiter hart gespielt, bis ein<br />
Sangerhäuser mit Rot bedacht die Halle verlassen musste und<br />
etwas Ruhe eintrat. Endresultat 25 : 25, ein gerechtes Ergebnis.<br />
Ein zweites Mal mussten <strong>Allstedt</strong>s Handball-Männer, am 17.<br />
November 20<strong>07</strong>, nach Frankleben. Gegner war diesmal TSV 93<br />
Großkorbetha. <strong>Allstedt</strong> ersatzgeschwächt konnte sich gegen den<br />
starken Gegner nicht behaupten und somit ging das Spiel mit 30<br />
: 23 verloren. Tabellenstand vom 20. November 20<strong>07</strong>. <strong>Allstedt</strong><br />
steht auf Platz 4 mit 9 : 5 Punkten.<br />
hjl<br />
Abteilung Vorschulsport<br />
Im September war es wieder so weit. Die Sommerpause ging zu<br />
Ende und der Vorschulsport findet wieder mittwochs in der Zeit<br />
von 17.00 bis 18.00 Uhr in der Turnhalle der Grundschule <strong>Allstedt</strong><br />
statt. Als Übungsleiter bzw. Betreuer sind weiterhin tätig: Franka<br />
Reiche, Sandra Dybiona, Kristin Hilpert und Sandra Schlegelmilch.<br />
Viele neue Kinder im Alter von 3 und 4 Jahren schauten<br />
neugierig vorbei und konnten ihre Muttis letztendlich überzeugen,<br />
das Anmeldeformular auszufüllen. Da auch unsere Kapazitäten<br />
begrenzt sind, bitten wir um Verständnis, wenn wir das ein<br />
oder andere Kind noch nicht aufnehmen konnten.<br />
Ziel des Vorschulsportes ist es, Ihren Kindern dabei zu helfen,<br />
Spaß und Freude an verschiedenartigen Bewegungen zu haben.<br />
Somit erproben sie sich und lernen durch gezielte Übungen, ihren<br />
eigenen Körper einzuschätzen. Sie lernen zudem, Bewegungen<br />
bewusst einzusetzen und erleben Erfolgserlebnisse.<br />
- 37 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
In diesem Rahmen bedanken wir uns ganz herzlich bei der DAK<br />
in Sangerhausen, die uns als einzige Krankenkasse mit kindgerechten<br />
Konzepten und zahlreichen Sachspenden unterstützt hat<br />
und somit zur qualitativen Verbesserung unseres Vorschulsportes<br />
beigetragen hat. Unter dem Motto „Der Zoo macht Gymnastik“<br />
oder „Der Bauernhof macht Gymnastik“ imitieren unsere Kleinsten<br />
die Bewegungen verschiedener Tiere und profitieren zudem von<br />
den neuesten Erkenntnissen der kindlichen Rückenschule. Während<br />
die Kleinen spielerisch an den Sport herangeführt werden,<br />
lernen unsere fünf- und sechsjährigen Kinder bei Staffelspielen<br />
und Hindernisparcours den Wettkampfcharakter kennen und entwickeln<br />
sportlichen Ehrgeiz.<br />
Um auch in Zukunft den Vorschulsport optimal gestalten zu können,<br />
suchen wir engagierte Muttis und Vatis, die mit uns die<br />
Übungsstunden gestalten. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich<br />
bei uns melden!<br />
Text und Foto: Franka Reiche<br />
Volkssolidarität<br />
Ortsgruppe <strong>Allstedt</strong><br />
Ansprechpartner: Freundin Hiltrud Friedrich - Tel. 03 46 52/67 02 70<br />
Öffnungszeiten des Vereinsraumes: Montag - Freitag von 13.00<br />
bis 17.00 Uhr<br />
Veranstaltungstermine im Dezember 20<strong>07</strong>/Januar<br />
2008<br />
Mittwoch, 12. Dezember 20<strong>07</strong>, 14.00 Uhr<br />
Zu unserer 2. Advent-Kaffeetafel laden wir alle Senioren recht<br />
herzlich ein.<br />
Donnerstag, 13. Dezember 20<strong>07</strong>, 14.00 Uhr<br />
Wir besuchen das Seniorenzentrum Haus „Am Wald“ und Haus<br />
„Schlossblick“ und richten alles her zu einer Weihnachtsfeier mit<br />
den Bewohnern des Seniorenzentrums. Wer Interesse hat kann<br />
sich uns anschließen.<br />
Mittwoch, 19. Dezember 20<strong>07</strong>, 14.00 Uhr<br />
In unserem Vereinslokal feiern wir Weihnachten mit Tombola, jedes<br />
Los gewinnt, und einem Kulturprogramm. Alle Senioren sind dazu<br />
recht herzlich eingeladen.<br />
Es ist die letzte Veranstaltung im Jahre 20<strong>07</strong> in unserem Vereinsraum.<br />
Mittwoch, 9. Januar 2008, 14.00 Uhr<br />
Wir begrüßen das neue Jahr. Zu einem kleinen Neujahrsempfang<br />
lädt die Ortsgruppe der Volkssolidarität recht herzlich ein.<br />
Schon jetzt möchten wir aufmerksam machen auf die Veranstaltung<br />
des <strong>Allstedt</strong>er Gesellenvereins (AGV) am Sonnabend, dem<br />
19. Januar 2008, ab 13.00 Uhr, extra für die Senioren, im Vereinslokal<br />
des Kaninchenzüchterverbandes. Lassen Sie sich schon<br />
vormerken.<br />
Programmänderungen aus aktuellem Anlass behalten wir uns vor.
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn - 38 -<br />
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Das war bei uns los<br />
Anlässlich des 62. Jahrestages der Gründung der Volkssolidarität<br />
wurde in unserem Vereinsraum eine kleine Feierstunde durchgeführt.<br />
Alle Mitglieder unserer Ortsgruppe wurden dazu herzlich<br />
eingeladen. Freundin Friedrich hielt Rückschau über die Arbeit<br />
der vergangenen Jahre und was bezweckt die Volkssolidarität.<br />
Sie verwies auf die kulturellen Angebote unserer Ortsgruppe. Ein<br />
besonderer Höhepunkt, als kulturelle Darbietung, war der Auftritt<br />
der <strong>Allstedt</strong>er Vocalisten unter der Leitung von Herrn Jürgen Marx.<br />
Mit den wunderbar einstudierten Liedern wurde der Nachmittag<br />
richtig feierlich. Ein herzliches Dankeschön an die <strong>Allstedt</strong>er Vocalisten.<br />
Am 7. November 20<strong>07</strong> wurde wieder das Seniorenzentrum<br />
Haus „Am Wald“ besucht. Vom Haus „Schlossblick“ waren auch<br />
einige Senioren an der gemütlichen Tafel. Mit gemeinsamem<br />
Gesang und Wortspielen wurden alle zum Mitmachen animiert. Es<br />
wurde viel gelacht, was mit den Wortspielen auch der Sinn war.<br />
Etwas spät, aber nicht zu spät, wurde im Vereinsraum der Volkssolidarität,<br />
am 15. November 20<strong>07</strong>, der Fasching eingeläutet. Herr<br />
Eberhard Marx, der für die entsprechende Musik zuständig war,<br />
brachte mit seiner Musikauswahl richtig Stimmung auf. Bekannte<br />
Weisen wurden mitgesungen. Mit Sketchen von Familie Meyer<br />
und Frau Mehmel traf man den richtigen Geschmack. So was ist<br />
auch mal schön, selbst was auf die Beine zu stellen.<br />
Der Vorstand der Ortsgruppe der Volkssolidarität <strong>Allstedt</strong><br />
wünscht allen Freundinnen und Freunden, den<br />
Familienangehörigen und den Sponsoren ein frohes<br />
Weihnachtsfest sowie alles Gute, vor allem Gesundheit<br />
für das Jahr 2008.<br />
hjl<br />
Erste Blutspendeaktion im Jahre 2008 in <strong>Allstedt</strong><br />
Die Frauen von der Interessengemeinschaft „Blutspende“, zusammen<br />
mit dem Blutspendedienst Dessau vom Roten Kreuz, rufen<br />
auf zur ersten Blutspendeaktion im Jahre 2008.<br />
Termin ist Montag, 7. Januar 2008, ab 16.00 Uhr, in den Räumlichkeiten<br />
(Vereinsraum und Speiseraum der Grundschule) auf<br />
dem Schulhof.<br />
Was passiert, wenn ein Bürger Blut spendet? Zuerst werden die<br />
Personalien aufgenommen, Personalausweis bei Erstspendern<br />
bzw. Spenderausweis mitbringen. Mit einem Fragebogen und<br />
einer Blutvorsorgeuntersuchung geht es weiter. Am Ohr wird ein<br />
Tropfen Blut entnommen und untersucht. Nach dem Gespräch<br />
mit dem anwesenden Arzt, er will wissen, was gab es für Vorerkrankungen<br />
und was wurden oder werden noch für Medikamente<br />
genommen. Wenn alles in Ordnung ist geht es zur offiziellen<br />
Blutspende. Die eigentliche Blutspende, 10 bis 12 Minuten, findet<br />
im Liegen statt. Es ist wichtig, dass man nach der Spende<br />
noch etwas liegen bleibt bzw. sich ausruht. Am Schluss kann man<br />
mit einem bereitgestellten Imbiss und Getränken den Körper wieder<br />
kräftigen.<br />
Die Frauen von der Interessengemeinschaft „Blutspende“ wünschen<br />
allen Spendern und Familienangehörigen frohe Weihnachtstage<br />
und ein gutes neues Jahr.<br />
hjl<br />
Seniorenzentrum Haus „Am Wald“<br />
und „Schlossblick“ <strong>Allstedt</strong><br />
Leiterin der Einrichtung:<br />
Frau Elke Aulich<br />
Karlstraße 3; 06542 <strong>Allstedt</strong>,<br />
Tel.: 03 46 52/8 61 30<br />
Zu Gast bei Hexe Tilly<br />
Im November organisierte die Leitung des Seniorenzentrums für<br />
beide Häuser einen Besuch im Schlosscafé bei Hexe Tilly.<br />
Nachdem eine entsprechende Fahrbereitschaft hergestellt war,<br />
zum Wandern ist es zu weit, wurden die Senioren vom Haus „Am<br />
Wald“ und Haus „Schlossblick“ in den Schlosskomplex gefahren.<br />
Aufgrund des schlechten Wetters, leichter Schneefall setzte ein,<br />
begab man sich gleich in die Räumlichkeiten des Schlosscafés.<br />
Vom Personal wurden wir herzlich begrüßt und bei Kaffee, Tee,<br />
Kuchen, Fettbemme mit saurer Gurke wurde ein kleiner Schmaus<br />
gehalten.<br />
Anschließend fanden interessante Gespräche statt und immer<br />
ging es los „Weißt du noch ...?“ Man schwelgte in Erinnerungen.<br />
Im kleinen Kräuterladen konnte wer wollte etwas kaufen. Die Zeit<br />
eilte und man musste schon wieder an den Rücktransport denken.<br />
Im Seniorenzentrum angekommen wurde natürlich den Daheimgebliebenen<br />
berichtet was man erlebt hatte.<br />
Ein herzliches Dankeschön an Taxi Schebesta, der die Fahrten<br />
gut uns sicher ausführte.<br />
hjl, nach Information von M. Haftendorn<br />
Foto: Haftendorn<br />
ZEIT SPAREN – private Kleinanzeigen<br />
ONLINE BUCHEN: www.wittich.de
Nr. 12/20<strong>07</strong> - 39 -<br />
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Liebe Bürgerinnen<br />
und Bürger!<br />
Wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu und<br />
wir hoffen, dass es für jeden erfolgreich war.<br />
Die FDP-<strong>Stadt</strong>ratsfraktion wird sich auch<br />
nächstes Jahr dafür stark machen, dass<br />
sich die Wirtschaft in <strong>Allstedt</strong> weiter entwickelt<br />
und wächst. Am wichtigsten ist hier<br />
die Ansiedlung von Firmen auf dem <strong>Allstedt</strong>er<br />
Flugplatzgelände.<br />
Nur eine starke Wirtschaft schafft Arbeitsplätze<br />
und Wohlstand für alle.<br />
Für <strong>Allstedt</strong> sind vier Säulen wichtig: die<br />
Industrie, das Handwerk, der Einzel- und<br />
Großhandel sowie der Tourismus.<br />
Der FDP-Ortsverband <strong>Allstedt</strong> wünscht allen Bürgerinnen<br />
und Bürgern ein gesegnetes Weihnachtsfest,<br />
besinnliche Feiertage und ein gesundes<br />
neues Jahr!<br />
FDP <strong>Allstedt</strong><br />
Im Namen des Gemeinderates, aber<br />
auch persönlich wünsche ich allen<br />
Bürgerinnen und Bürgern von Beyernaumburg<br />
und Othal von ganzen<br />
Herzen ein frohes und gesegnetes<br />
Weihnachtsfest.<br />
Wir wünschen allen Jubilarinnen<br />
und Jubilaren von Beyernaumburg<br />
alles Gute zum Geburtstag<br />
und persönliches Wohlergehen.<br />
Weiterhin einen guten Rutsch<br />
ins neue Jahr sowie für 2008<br />
Gesundheit, Wohlergehen und<br />
viel Glück.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Jörg Schröder<br />
am 17.12. Frau Hannelore Goldschmidt zum 76. Geburtstag<br />
am 20.12. Frau Doris Bierwisch zum 71. Geburtstag<br />
am 20.12. Herrn Hermann Bosse zum 72. Geburtstag<br />
am 20.12. Frau Emma Weiße zum 87. Geburtstag<br />
am 23.12. Frau Ingrid Wiele zum 70. Geburtstag<br />
am 24.12. Frau Else Kirchhof zum 89. Geburtstag<br />
am 25.12. Herrn Emil Slomp zum 78. Geburtstag<br />
am 02.01. Frau Christa Hartung zum 77. Geburtstag<br />
am 05.01. Herrn Walter Rosenhahn zum 72. Geburtstag<br />
am 05.01. Herrn Alfred Töpfer zum 81. Geburtstag<br />
RES Recycling und Entsorgungsservice<br />
Sangerhausen informiert<br />
Entsorgung „Gelber Sack“ jeweils Donnertag/14-täglich an<br />
„ungeraden Wochen“<br />
Abfuhr 20.12.<br />
Der „Gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />
Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />
Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Donnerstag<br />
Abfuhr 14-täglich 20.12.<br />
Abfuhr 4-wöchentlich 20.12.<br />
Abfuhr 6-wöchentlich 20.12.<br />
Abfuhr 8-wöchentlich<br />
Abfuhr der Bio-Tonne jeweils Donnerstag/14-täglich an „geraden<br />
Wochen“<br />
Abfuhr 13.12., 27.12.<br />
Kinderstunde/Christenlehre unter Leitung<br />
von Frau Kamossa<br />
Wöchentlich montags von 16.00 - 17.00 Uhr im Pfarrhaus Beyernaumburg<br />
Konfirmandenunterricht<br />
Jeden Montag von 16.15 - 17.15 Uhr im Pfarrhaus<br />
Gottesdienste<br />
24.12.<strong>07</strong><br />
16.30 Uhr Hl. Abend<br />
25.12.<strong>07</strong>, 9.30 Uhr<br />
31.12.<strong>07</strong><br />
16.45 Uhr mit Abendmahl<br />
Bereitschaftsplan des Diakonischen sozialen Dienstes<br />
Ein Mitarbeiter der Sozialstation ist über die Bereitschaftsnummer<br />
0 34 64/57 22 36 Tag und Nacht erreichbar und informiert<br />
bei Bedarf die Dienst habende Schwester.<br />
Jugend- und Schulbauernhof Othal<br />
Noch freie Schullandheimtermine für Winterprojekte, sowie einzelne<br />
freie Termine im Frühjahr und Sommer 2008. Unser Team<br />
und alle Bauernhoftiere freuen sich auf euren Besuch.<br />
Achtung! bis 7. März 2008 20 % Bonus für Kindergruppen ab 2<br />
Übernachtungen.<br />
Wir nehmen ab sofort Anmeldungen für das Winterferienlager:<br />
4. bis 9. Feb 2008 an.<br />
www.schulbauernhof-othal.de<br />
Tel./Fax: 0 34 64/27 92 09<br />
Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wünsche ich im<br />
Namen des Gemeinderates für die Festtage Freude,<br />
innere Ruhe und Frieden sowie im Jahr 2008 Gesundheit,<br />
Erfolg und die Gabe, sich<br />
über alles, was zu erreichen WA 33/<strong>07</strong> ist,<br />
80 x 90 mm<br />
zu freuen.<br />
Ihre Bürgermeisterin<br />
Heidrun Hara
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Wir wünschen allen<br />
Jubilarinnen und Jubilaren<br />
von Blankenheim alles Gute<br />
zum Geburtstag und<br />
persönliches Wohlergehen.<br />
am 14.12. Herrn Karl Heinz Thieme zum 74. Geburtstag<br />
am 15.12. Herrn Richard Kleemann zum 74. Geburtstag<br />
am 15.12. Herrn Rudi Schaaf zum 81. Geburtstag<br />
am 17.12. Frau Annarose Rothe zum 73. Geburtstag<br />
am 18.12. Frau Lieselotte Stockhaus zum 73. Geburtstag<br />
am 20.12. Frau Elli Lachmund zum 70. Geburtstag<br />
am 20.12. Frau Jutta Steiner zum 75. Geburtstag<br />
am 21.12. Herrn Werner Bengsch zum 73. Geburtstag<br />
am 22.12. Herrn Ralf-Hilmar Schröder zum 70. Geburtstag<br />
am 23.12. Frau Gerda Sieber zum 70. Geburtstag<br />
am 26.12. Frau Lina Wiemann zum 98. Geburtstag<br />
am 29.12. Frau Christa Scharfe zum 71. Geburtstag<br />
am 30.12. Frau Lina Naumann zum 84. Geburtstag<br />
am 31.12. Frau Waltraud Ehrhardt zum 70. Geburtstag<br />
am 31.12. Herrn Erich Waschkuhn zum 73. Geburtstag<br />
am 01.01. Frau Marlene Breitrück zum 74. Geburtstag<br />
am 02.01. Frau Margot Trinks zum 70. Geburtstag<br />
am <strong>07</strong>.01. Frau Herta Wischmann zum 74. Geburtstag<br />
am <strong>07</strong>.01. Herrn Günter Würzburg zum 71. Geburtstag<br />
am 08.01. Frau Ruth Fiebrig zum 71. Geburtstag<br />
am 08.01. Frau Gerda Kerber zum 70. Geburtstag<br />
RES Recycling und Entsorgungsservice<br />
Sangerhausen informiert<br />
Entsorgung „gelber Sack“ jeweils Montag/14-täglich an<br />
„ungeraden Wochen“<br />
Abfuhr 17.12., 31.12.<br />
Der „gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />
Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />
Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Donnerstag<br />
Abfuhr 14-täglich 13.12., 27.12.<br />
Abfuhr 4-wöchentlich 13.12.<br />
Abfuhr 6-wöchentlich 27.12.<br />
Abfuhr 8-wöchentlich<br />
Abfuhr der Bio-Tonne jeweils Donnerstag/14-täglich an<br />
„geraden Wochen“<br />
Abfuhr 24.12.<br />
Gottesdienste<br />
16.12.<strong>07</strong> 9.30 Uhr 3. Advent<br />
24.12.<strong>07</strong> 17.00 Uhr Hl. Abend mit H. Otto<br />
30.12.<strong>07</strong> 14.00 Uhr mit Abendmahl<br />
Herzliche Einladung zur Adventsfeier<br />
Am Donnerstag, dem 13.12.<strong>07</strong>, um 16.00 Uhr, im Pfarrhaus.<br />
Bereitschaftsplan des Diakonischen<br />
sozialen Dienstes<br />
Ein Mitarbeiter der Sozialstation ist über die Bereitschaftsnummer<br />
0 34 64/57 22 36 Tag und Nacht erreichbar und informiert<br />
bei Bedarf die Dienst habende Schwester.<br />
Aufforderung<br />
an die Erziehungsberechtigten zur Anmeldung der<br />
schulpflichtig werdenden Kinder an der zuständigen<br />
Grundschule<br />
Liebe Eltern, hiermit fordern wir Sie auf, Ihr schulpflichtig werdendes<br />
Kind für die Aufnahme in die Grundschule Blankenheim-<br />
Riestedt anzumelden.<br />
- 40 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Termin der<br />
Anmeldung: 14. Februar 2008<br />
Ort: Sekretariat der Grundschule Blankenheim-<br />
Riestedt<br />
Zeit: 7.00 - 13.00 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr<br />
Kinder, die bis zum 30. Juni 2009 das sechste Lebensjahr vollendet<br />
haben, sind anzumelden.<br />
Kinder, die bis zum 30. Juni 2009 das fünfte Lebensjahr vollendet<br />
haben, können angemeldet werden, wenn es die Eltern wünschen.<br />
Mitzubringen sind:<br />
Geburtsurkunde oder Familienstammbuch<br />
Das anzumeldende Kind ist von den Erziehungsberechtigten persönlich<br />
vorzustellen.<br />
Eine terminliche Vereinbarung ist nicht nötig.<br />
Mit freundlichem Gruß<br />
Hara<br />
Bürgermeisterin<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
Weihnachten steht vor der Tür,<br />
Fest des Friedens und der Freude,<br />
Tage der Besinnung.<br />
Nutzen wir diese Zeit, innezuhalten,<br />
Hektik, Angst, Stress abzubauen<br />
und in unseren Familien und Herzen Frieden<br />
und Ruhe einkehren zu lassen.<br />
In diesem Sinne wünsche ich allen ein<br />
friedvolles und gesegnetes Weihnachtsfest<br />
und alles erdenklich Gute im Jahr 2008.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Gerold Münch<br />
Wir gratulieren!<br />
Wir wünschen allen<br />
Jubilarinnen und Jubilaren<br />
von Emseloh alles Gute und<br />
vor allem persönliches Wohlergehen.<br />
am 23.12. Frau Christine Otto zum 70. Geburtstag<br />
am 23.12. Herrn Friedrich Pöland zum 80. Geburtstag<br />
am 28.12. Frau Elisabeth Richau zum 82. Geburtstag<br />
am 29.12. Herrn Erhard Hildebrandt zum 72. Geburtstag<br />
am 03.01. Frau Renate Steinbrecher zum 72. Geburtstag<br />
RES-Recycling und Entsorgungsservice<br />
Sangerhausen informiert<br />
Entsorgung „gelber Sack“ jeweils Montag/14-täglich an<br />
„ungeraden Wochen“<br />
Abfuhr 17.12., 31.12.<br />
Der „gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />
Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />
Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Mittwoch<br />
Abfuhr 14-täglich 19.12.<br />
Abfuhr 4-wöchentlich 19.12.<br />
Abfuhr 6-wöchentlich<br />
Abfuhr 8-wöchentlich
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Abfuhr Bio-Tonne jeweils Montag/14-täglich an „geraden<br />
Wochen“<br />
Abfuhr 24.12.<br />
Gottesdienste<br />
24.12.<strong>07</strong><br />
15.30 Uhr Hl. Abend mit H. Otto<br />
Bereitschaftsplan des Diakonischen<br />
sozialen Dienstes<br />
Ein Mitarbeiter der Sozialstation ist über die Bereitschaftsnummer<br />
0 34 64/57 22 36 Tag und Nacht erreichbar und informiert<br />
bei Bedarf die Dienst habende Schwester.<br />
Veranstaltungen im Rentnertreff<br />
Emseloh im 1. Quartal 2008<br />
am 10.01.2008 Kaffeenachmittag<br />
am 24.01.2008 Spielenachmittag<br />
am <strong>07</strong>.02.2008 Faschingsfeier<br />
am 21.02.2008 Apotheke<br />
am 06.03.2008 Avon-Beratung<br />
am 20.03.2008 Osterbastelei<br />
Gestaltung des „Vogelherdsweg“ Emseloh<br />
zum Vitalis-Weg<br />
- 41 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Um die touristische Infra-Struktur in der Gemeinde Emseloh weiter<br />
zu verbessern, führte die GSG Helbra in der Zeit vom<br />
01.04.20<strong>07</strong> bis 30.09.20<strong>07</strong> Gestaltungsarbeiten am Rad- und<br />
Wanderweg „Vogelherdsweg“ Emseloh durch. Vier beschäftigte<br />
Arbeitnehmer hatten hier die Möglichkeit, für 6 Monate eine<br />
Beschäftigung auf dem 2. Arbeitsmarkt über eine AB-Maßnahme<br />
auszuführen.<br />
Inhalt der Maßnahme war, eine Vital-Strecke zu errichten, die den<br />
Bürgern und Besuchern die Möglichkeit zu sportlichen Aktivitäten<br />
in freier Natur gibt. Durch seine Schönheit, Verschwiegenheit<br />
und seinen Artenreichtum aus der Tier- und Pflanzenwelt wird so<br />
mancher Wanderer von dem romantischen Tal der Pfaffenfahrt<br />
mit seinem reizvollen Wiesengrund angezogen, welcher die Urtümlichkeit<br />
der Natur und die Bewegung in ihr schätzt. Seit Jahren<br />
wird der Vogelherdsweg bereits als Rad- und Wanderweg von<br />
den Bürgern und Besuchern der Region genutzt.<br />
Im Rahmen der oben genannten Maßnahme wurden Arbeiten zur<br />
Vorbereitung und Errichtung einer Vital-Strecke durchgeführt. Entlang<br />
des Wegrandes beseitigte man den Wildwuchs und verrichtete<br />
Grünschnittarbeiten. Kleinere Löcher und Unebenheiten wurden<br />
beseitigt, um den Randstreifen des Weges als Laufstrecke<br />
nutzen zu können.<br />
Auf den übererdeten Stellen brachten die Arbeiter Grassamen<br />
ein. Zur Aufnahme der wegbegleitenden Fitnessgeräte legte man<br />
kleine Inseln an. Von Hand wurden die Flächen profiliert und gegebenenfalls<br />
Schotter und Erde aufgebracht. Die zur Aufnahme der<br />
Geräte erforderlichen Fundamentlöcher und Fundamente wurden<br />
hergestellt. Für die errichtete Ruhezone entlang des Weges<br />
stellten die Mitarbeiter Sitzgruppen und eine Schutzhütte auf, die<br />
ebenfalls von Hand hergestellt wurden. Durch aufgestellte Hinweistafeln<br />
und Wegweiser wird der Wanderer auf die Strecke aufmerksam<br />
gemacht.
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn - 42 -<br />
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Ihnen allen, liebe Mitbürgerinnen<br />
und Mitbürger, wünsche ich friedvolle<br />
und erholsame Feiertage und<br />
ein neues Jahr voller Gesundheit,<br />
Erfolg und Zuversicht.<br />
Ihre Bürgermeisterin<br />
Kerstin Ibe<br />
Wir wünschen allen<br />
Jubilarinnen und<br />
Jubilaren von Holdenstedt<br />
alles Gute zum Geburtstag<br />
und persönliches Wohlergehen.<br />
am 14.12. Frau Christiane Katz zum 78. Geburtstag<br />
am 16.12. Frau Christa Regenhardt zum 76. Geburtstag<br />
am 17.12. Frau Herma Böttger zum 74. Geburtstag<br />
am 25.12. Herrn Karl West zum 77. Geburtstag<br />
am 28.12. Herrn Gerhard Forth zum 79. Geburtstag<br />
am 29.12. Frau Christel Schröder zum 70. Geburtstag<br />
am 29.12. Frau Dora Wicht zum 83. Geburtstag<br />
am 30.12. Herrn Harry Blesse zum 71. Geburtstag<br />
am 30.12. Herrn Edgar Franke zum 73. Geburtstag<br />
RES Recycling und Entsorgungsservice<br />
Sangerhausen informiert<br />
Entsorgung „gelber Sack“ jeweils Donnerstag/14-täglich<br />
an „ungeraden Wochen“<br />
Abfuhr 20.12.<br />
Der „gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />
Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />
Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Donnerstag<br />
Abfuhr 14-täglich 20.12.<br />
Abfuhr 4-wöchentlich<br />
Abfuhr 6-wöchentlich<br />
Abfuhr 8-wöchentlich<br />
Abfuhr der Bio-Tonne jeweils Donnerstag/14-täglich an „geraden<br />
Wochen“<br />
Abfuhr 13.12., 27.12.<br />
Kinderstunde/Christenlehre unter<br />
Leitung von Frau Kamossa<br />
Jeden Dienstag von 15.00 bis 16.00 Uhr bei Familie Doleschal in<br />
der Gartenstraße 6a<br />
Konfirmandenunterricht<br />
Mittwochs von 16.00 bis 17.00 Uhr<br />
Gottesdienste<br />
24.12.<strong>07</strong><br />
16.30 Uhr Hl. Abend<br />
31.12.<strong>07</strong><br />
14.00 Uhr ök. Gottesdienst zum Jahreswechsel<br />
„St. Maria“ Sittichenbach<br />
jeden Sonntag:<br />
10.00 Uhr Hl. Messe<br />
jeden Donnerstag:<br />
9.00 Uhr „Morgenlob“: Werktagsgottesdienst der Gemeinde<br />
in Sittichenbach (außer 20.12., 27.12.)<br />
Sonntag, 16.12.20<strong>07</strong><br />
15.00 Uhr Hl. Messe und Adventsfeier<br />
Donnerstag, 20.12.20<strong>07</strong><br />
19.00 Uhr Buß-Gottesdienst<br />
Sonntag, 23.12.20<strong>07</strong><br />
10.00 Uhr Hl. Messe - 4. Advent<br />
Montag, 24.12.20<strong>07</strong><br />
20.30 Uhr Christmette<br />
Dienstag, 25.12.20<strong>07</strong><br />
10.00 Uhr Hochamt<br />
Mittwoch, 26.12.20<strong>07</strong><br />
10.00 Uhr Ök. Weihnachts-Gottesdienst<br />
Sonntag, 30.12.20<strong>07</strong><br />
10.00 Uhr Hl. Messe<br />
Sonntag, 06.01.2008<br />
9.30 Uhr Hochamt<br />
Besondere Veranstaltungen<br />
Dienstag, 01.01.2008<br />
15.00 Uhr Klosterkirche Helfta; Verbundsmesse für alle<br />
Gemeinden mit Neujahrsempfang im Gästehaus<br />
Bereitschaftsplan des Diakonischen<br />
sozialen Dienstes<br />
Ein Mitarbeiter der Sozialstation ist über die Bereitschaftsnummer<br />
0 34 64/57 22 36 Tag und Nacht erreichbar und informiert<br />
bei Bedarf die Dienst habende Schwester.<br />
Diakonie-Sozialstation<br />
Der nächste Seniorennachmittag in Holdenstedt findet am Freitag,<br />
dem 14.12.20<strong>07</strong> statt. Fahrt zur Hallorenfabrik! Ansprechpartner:<br />
Frau Hörschelmann<br />
Oma-Opa-Tag<br />
Unser Oma-Opa-Tag am 06.11.20<strong>07</strong> war wie jedes Jahr wieder<br />
gut besucht.<br />
Das Interesse am Programm der Kinder ist immer sehr groß. Oma<br />
und Opa sind stets gute Zuhörer. Auch die Rentner vom Sozialtreff<br />
folgen gern unserer Einladung und lauschen aufmerksam<br />
den Darbietungen der Kinder.<br />
Die Kleinsten machten diesmal den Anfang mit der Geschichte<br />
vom Struwelpeter und den Hexen von Putzlape.<br />
Danach hatten die Hortkinder ihren Auftritt mit selbst getexteten<br />
Liedern, Gedichten und gespielten Witzen. Den Abschluss bildeten<br />
unsere 2 Theatergruppen mit alten Kinderliedern und Tänzen,<br />
die Oma und Opa aus ihrer Zeit noch bekannt waren.<br />
Natürlich wurden auch wieder selbst gebastelte Geschenke den<br />
Omas und Opas überreicht.<br />
Anschließend gibt es immer reichlich selbst gebackenen Kuchen<br />
und Kaffee. Einige Muttis und Omas unterstützen uns immer tatkräftig<br />
beim Backen.<br />
Ihnen gilt unser besonderer Dank. Natürlich werden auch viele<br />
Hände bei der Betreuung der Kinder gebraucht. Hier erhielten wir<br />
Unterstützung durch Frau Kuhn, Rappsilber, Exner, Striebing,<br />
Enke, Herrn Uttner, Frau Patzelt.<br />
Auch die fleißigen Küchenfeen Frau Breyer, Frau Striebing und<br />
Frau Töpfer wollen wir natürlich nicht vergessen zu erwähnen.<br />
Die vielen lobenden Worte und großzügigen Spenden der Großeltern<br />
und Rentner zeigen uns die große Wertschätzung unserer<br />
Arbeit mit den Kindern, worauf wir besonders stolz sind.<br />
Kinder und Mitarbeiter der Kita<br />
„Märchenwelt“ Holdenstedt
Nr. 12/20<strong>07</strong> - 43 -<br />
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Laternen- und Gespensterfest<br />
Nebel, Nieselregen, zeitiges Dunkelwerden beschert<br />
uns der Herbst. Ideal für kleine Gespenster. Sie trieben<br />
auch bei uns ihr Unwesen in selbst gebauten<br />
finsteren Höhlen.<br />
Gespenstertanz, Verstecken, Gruselgeschichten usw.<br />
waren bei ihnen besonders beliebt. Beim Umzug durch den Ort<br />
gelang es den kleinen Gespenstern mit ihrem Spruch „Gebt uns<br />
Süßes, sonst gibt’s Saures“ viele Süßigkeiten und Spenden zu<br />
erhaschen. Die kleinen Gespenster danken dafür auch recht herzlich<br />
den großzügigen Spendern, dem Fußpflegesalon Goymann;<br />
Bäckerei Rabenstein; Fleischerei, Grundschule Holdenstedt;<br />
Lebensmittelgeschäft Kopper.<br />
Am Abend trafen sich die Gespenster noch einmal in der Einrichtung.<br />
Diesmal hatten sie aber Mutti, Vati und Geschwister mitgebracht<br />
oder auch Oma und Opa.<br />
Auf dem Spielplatzgelände leuchteten gruselige und lustige Kürbisgesichter.<br />
Wie jedes Jahr hatten uns viele Familien Kürbisse gespendet.<br />
Familie Dobschal, Böttcher, Hentschel, Hörschelmann, Enke, Patzelt.<br />
Auch bei ihnen möchten wir uns bedanken.<br />
Bald hatten sich alle mit ihren bunten Laternen versammelt. Auch<br />
unsere neue Bürgermeisterin Frau Ibe war unserer Einladung<br />
gefolgt, worüber wir uns sehr freuten.<br />
Plötzlich ertönte Musik und der Spielmannszug Erdeborn marschierte<br />
heran. Alle schlossen sich an und der Umzug setzte sich<br />
in Bewegung. Die Feuerwehrmänner begleiteten uns und sorgten<br />
für Sicherheit während des Umzugs. Vor vielen Häusern leuchteten<br />
ebenfalls Kürbisgesichter. Bei der Rückkehr loderte bereits<br />
das Lagerfeuer. Es duftete schon nach Würstchen und heißen<br />
Getränken. Die Erzieherinnen hatten alle Hände voll zu tun, bis<br />
alle gut versorgt waren. Der Renner war frisch zubereitetes Popcorn.<br />
Trotz Nieselwetter war die Stimmung gut und das Fest fand<br />
bei allen wieder Gefallen.<br />
Kinder und Mitarbeiter der Kita „Märchenwelt“<br />
Werte Einwohnerinnen und Einwohner,<br />
auch in diesem Jahr möchte ich wieder<br />
die Gelegenheit nutzen und Ihnen für<br />
das entgegengebrachte Vertrauen und<br />
für die Mitarbeit bei den Belangen unseres<br />
Ortes danken.<br />
Der besondere Dank gilt natürlich unseren<br />
Vereinen, die wie jedes Jahr aktiv<br />
bei der Gestaltung des dörflichen Lebens mitgewirkt haben.<br />
Ebenso möchte ich auch dem Gemeinderat für die konstruktive<br />
Arbeit Dank sagen.<br />
Die nächste Zeit wird auch in unserem Ort einige Veränderungen<br />
mit sich bringen. Die größte Veränderung wird die<br />
bevorstehende Gemeindegebietsreform sein. Aus diesem<br />
Anlass möchte ich Sie schon jetzt bitten, sich allseitig zu informieren.<br />
Auch die bevorstehende Bürgermeisterwahl gilt es in aller<br />
Ruhe vorzubereiten. Bitte nutzen Sie dazu die Möglichkeit<br />
Vorschläge zu unterbreiten.<br />
Wegen diesen beiden wichtigen Gemeindeangelegenheiten<br />
möchte ich Sie auch heute schon zu unserer im Januar<br />
geplanten Einwohnerversammlung um rege Teilnahme bitten,<br />
denn Ihre persönliche Meinung ist uns wichtig.<br />
In diesem Sinne möchte ich Ihnen und Ihren Familien im<br />
Namen des Gemeinderates ein ruhiges und besinnliches<br />
Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr sowie<br />
persönlichen Erfolg und vor allem Gesundheit wünschen.<br />
Ihr Bürgermeister Andreas Loel<br />
Wir wünschen allen Jubilarinnen<br />
und Jubilaren von Katharinenrieth<br />
alles Gute zum Geburtstag<br />
und persönliches Wohlergehen.<br />
am 12.12. Frau Lisbeth Reinsch zum 78. Geburtstag<br />
am 13.12. Frau Renate Thörmer zum 71. Geburtstag<br />
am 15.12. Herrn Wilmar Peinhardt zum 75. Geburtstag<br />
am 20.12. Frau Margot Peinhardt zum 73. Geburtstag<br />
am 25.12. Herrn Günther Thörmer zum 78. Geburtstag<br />
am 30.12. Herrn Hartmut Reinsch zum 66. Geburtstag<br />
RES Recycling und Entsorgungsservice<br />
Sangerhausen informiert<br />
Entsorgung „Gelber Sack“ jeweils Montag/14-täglich an<br />
„ungeraden Wochen“<br />
Abfuhr 17.12., 31.12.<br />
Der „Gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />
Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />
Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Donnerstag<br />
Abfuhr 14-täglich 20.12.<br />
Abfuhr 4-wöchentlich 20.12.<br />
Abfuhr 6-wöchentlich 20.12.<br />
Abfuhr 8-wöchentlich<br />
Abfuhr der Bio-Tonne jeweils Dienstag/14-täglich an „geraden<br />
Wochen“<br />
Abfuhr 29.12.<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
Gottesdienste<br />
24.12.<strong>07</strong><br />
17.00 Uhr Hl. Abend<br />
Achtung 2. Verkehrsteilnehmerschulung<br />
Die Freiwillige Feuerwehr Katharinenrieth bietet mit Unterstützung<br />
der Fahrschule Sochor am 18. Januar 2008 um 19.00 Uhr in<br />
Katharinenrieth, Versammlungsraum Feuerwehrgerätehaus den<br />
Einwohnern der Gemeinde erneut die Teilnahme an einer kostenfreien<br />
Verkehrsteilnehmerschulung an.<br />
Ihnen wird damit die Gelegenheit gegeben, die neuesten verkehrsrechtlichen<br />
Vorschriften der StVO kennen zu lernen bzw. die<br />
vorhandenen aufzufrischen.<br />
Loel, Bürgermeister<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
die Advents- und Weihnachtszeit<br />
ist eine Zeit der Besinnung,<br />
aber auch der Freude zusammen<br />
mit der Familie und Freunden.<br />
Unsere Gedanken sind aber auch<br />
bei denen, die das Weihnachtsfest<br />
und den Jahreswechsel nicht in<br />
Glück und Frieden erleben können.<br />
Ich danke Ihnen allen für die Unterstützung<br />
und Hilfe und wünsche<br />
Ihnen allen ein gesegnetes und frohes<br />
Weihnachtsfest sowie ein<br />
gutes und gesundes neues Jahr.<br />
Ihre Bürgermeisterin<br />
Karin Höroldt
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
RES Recycling und Entsorgungsservice Sangerhausen<br />
informiert<br />
Entsorgung „gelber Sack“ jeweils Donnerstag/14-täglich an<br />
„ungeraden Wochen“<br />
Abfuhr 20.12.<br />
Der „gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />
Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />
Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Donnerstag<br />
Abfuhr 14-täglich 20.12.<br />
Abfuhr 4-wöchentlich<br />
Abfuhr 6-wöchentlich<br />
Abfuhr 8-wöchentlich<br />
Wort zum Jahreswechsel<br />
Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,<br />
Gemeinde Mittelhausen<br />
wieder einmal neigt sich das Jahr dem Ende zu.<br />
Zwar liegen noch einige stressige Wochen vor uns, doch gerade die Weihnachtszeit<br />
bzw. der Jahreswechsel dienen dazu Rückschau zu halten auf die zurückliegende<br />
Zeit, die sicher nicht immer nur vom Angenehmen geprägt war, sondern<br />
für den Einen oder den Anderen auch manchen Rückschlag bereit hielt. Doch<br />
durch Rückschläge wächst der Mensch, ähnlich geht es auch mir, als ihrer Bürgermeisterin.<br />
Auch das vergangene Jahr beinhaltete Schwierigkeiten sowie Höhen und Tiefen,<br />
die einige Herausforderungen für mich und den Gemeinderat darstellten.<br />
Speziell denke ich da an die neu entstandene Abwasserleitung,<br />
gegen die ich mich persönlich lange Zeit gewehrt habe aber<br />
letztlich doch gesetzliche Entscheidungsträger und Standards<br />
sich durchsetzten.<br />
Ich hatte in der letzten Zeit größtes Verständnis für Unmut und<br />
Kritik, zum Beispiel, wenn ich mir die Siedlerstraße gegenwärtig<br />
ansehe und den Vergleich zu früher betrachte, als sie als<br />
eine blühende grüne Lunge unseres Ortes galt, die von den<br />
Anwohnern liebevoll gepflegt wurde. Ich bin mir jedoch sicher,<br />
dass die geplanten Anpflanzungen mittelfristig dieses gewohnte<br />
Bild wieder herstellen können, auch den gesamten Straßenzustand<br />
betreffend.<br />
Ähnliches erfahren zurzeit die Anwohner in der Einsdorfer Bäckergasse,<br />
auch hier ist sicher noch eine Weile mit Beeinträchtigungen<br />
zu rechnen. Doch ich denke, die jetzigen Einschränkungen werden<br />
letztlich doch durch eine vorzeigbare Straße belohnt. Darüberhinaus<br />
möchte ich mich für die von Ihnen aufgebrachte<br />
Geduld in den ganzen Monaten des Baugeschehens bedanken.<br />
Wir gratulieren!<br />
Wir wünschen allen<br />
Jubilarinnen und Jubilaren<br />
von Mittelhausen und Einsdorf<br />
alles allem persönliches Wohlergehen.<br />
am 14.12. Frau Friedgard Kolbe zum 62. Geburtstag<br />
am 15.12. Frau Marlene Kögel zum 70. Geburtstag<br />
am 15.12. Herrn Harald Schlißke zum 78. Geburtstag<br />
am 18.12. Herrn Georg Claußing zum 69. Geburtstag<br />
am 19.12. Herrn Gerhard Kögel zum 73. Geburtstag<br />
- 44 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Abfuhr der Bio-Tonne jeweils Donnerstag/14-täglich an „geraden<br />
Wochen“<br />
Abfuhr 13.12., 27.12.<br />
Gottesdienste<br />
16.12.<strong>07</strong> 14.00 Uhr<br />
24.12.<strong>07</strong> 15.30 Uhr Hl. Abend mit H. Kamossa<br />
Bereitschaftsplan des Diakonischen sozialen<br />
Dienstes<br />
Ein Mitarbeiter der Sozialstation ist über die Bereitschaftsnummer<br />
0 34 64/57 22 36 Tag und Nacht erreichbar und informiert bei<br />
Bedarf die Dienst habende Schwester.<br />
Trotz angespannter Haushaltslage in diesem Jahr hat der<br />
Gemeinderat versucht Prioritäten zu setzen. Es entstand zum<br />
Beispiel eine eigenständige Heizung im Gemeindegebäude.<br />
Somit hat hoffentlich das „frieren“ auch dort ein Ende.<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
ich möchte mich an dieser Stelle besonders bei denjenigen<br />
von Ihnen bedanken, die auch in diesem Jahr wieder zur Verschönerung<br />
unseres Ortsbildes beigetragen haben oder auf<br />
andere Art und Weise das Dorfgeschehen belebten.<br />
Besonders danke ich den ansässigen Vereinen und der Freiwilligen<br />
Feuerwehr für die gute Zusammenarbeit.<br />
Allen ortsansässigen Betrieben und Gewerbetreibenden wünsche<br />
ich auch weiterhin viel Erfolg.<br />
Ihnen Allen wünsche ich, auch im Namen des Gemeinderates,<br />
eine besinnliche, friedvolle Weihnachtszeit, ein schönes Weihnachtsfest,<br />
sowie ein frohes und gesundes neues Jahr 2008!<br />
Christel Kamprath<br />
Bürgermeisterin<br />
am 21.12. Frau Bärbel Weidelt zum 69. Geburtstag<br />
am 28.12. Herrn Udo Grabow zum 67. Geburtstag<br />
am 29.12. Frau Ursula Claußing zum 63. Geburtstag<br />
am 31.12. Herrn Erhard Hesse zum 70. Geburtstag<br />
am 02.01. Frau Elly Kaul zum 85. Geburtstag<br />
am 03.01. Herrn Hubert Bauerfeld zum 65. Geburtstag<br />
am 03.01. Herrn Artur Ulle zum 74. Geburtstag<br />
OT Einsdorf<br />
am 06.01. Frau Antonie Glaser zum 82. Geburtstag<br />
am 06.01. Herrn Alfred Hindemith zum 77. Geburtstag<br />
am 06.01. Herrn Erhard Schulze zum 77. Geburtstag<br />
am 06.01. Herrn Klaus-Dieter<br />
Stephan zum 61. Geburtstag<br />
am 08.01. Frau Ruth Kögel zum 81. Geburtstag
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
RES-Recycling und Entsorgungsservice<br />
Sangerhausen informiert<br />
Entsorgung „gelber Sack“ jeweils Mittwoch/14-täglich an<br />
„geraden Wochen“<br />
Abfuhr 12.12., 29.12.<br />
Der „gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />
Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />
Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Mittwoch<br />
Abfuhr 14-täglich 12.12., 29.12.<br />
Abfuhr 4-wöchentlich 12.12.<br />
Abfuhr 6-wöchentlich 12.12.<br />
Abfuhr 8-wöchentlich 28.12.<br />
Abfuhr Bio-Tonne jeweils Donnerstag/14-täglich an „geraden<br />
Wochen“<br />
Abfuhr 13.12., 27.12.<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
Gottesdienste in Mittelhausen<br />
24. Dezember 20<strong>07</strong> um 16.30 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel<br />
(Pfr. Hoffmann)<br />
25. Dezember 20<strong>07</strong> um 10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Hoffmann)<br />
31. Dezember 20<strong>07</strong> um 17.00 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl<br />
(Pfr. Hoffmann)<br />
Frauenkreis, donnerstags um 15.00 Uhr: 20. Dezember 20<strong>07</strong> jeden<br />
Mittwoch um 19.30 Uhr Kirchenchor<br />
Gottesdienste in Einsdorf<br />
24. Dezember 20<strong>07</strong> um 15.00 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel<br />
(Pfr. Hoffmann)<br />
25. Dezember 20<strong>07</strong> um 9.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Hoffmann)<br />
1. Januar 2008 um 16.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr.<br />
Hoffmann)<br />
Sportkita Mittelhausen<br />
Am 19.11.20<strong>07</strong> lud die Sportkita Mittelhausen zu einem Tag der<br />
offenen Tür ein. Am Vormittag begrüßten wir in unserer Kita Frau<br />
Nicole Rotzsch, Landtagsabgeordnete der CDU, Frau Nadine<br />
Hampel Landtagsabgeordnete der SPD, Herrn Holger Scholz,<br />
Vizepräsident des KSB Mansfeld-Südharz, Herrn Königshausen,<br />
Geschäftsführer des KSB Mansfeld-Südharz, Frau Andrea Kögel,<br />
VG <strong>Allstedt</strong>- Kaltenborn, Frau Wantulla als Stellvertretende Bürgermeisterin<br />
Mittelhausen, Frau M. Kamprad, Bürgermeisterin Winkel,<br />
Pfarrer Hoffmann aus Wolferstedt, Frau Klaschka von der Kreissparkasse<br />
Sangerhausen, Frau Thomashausen, Mitteldeutsche Zeitung<br />
und das „Herzstück“ unserer Sportkita H.-J. Sandrock.<br />
Nach einer kleinen Begrüßung konnten sich die Besucher ein Bild<br />
von unserer Einrichtung, der Außenfläche und dem Konzept<br />
machen. Besonders stolz sind wir auf unser neues Bad im Krippenbereich,<br />
welches von der Heizungsfirma Andre Hilmer Sangerhausen,<br />
dem Fliesenleger Ralf Eilert und von Panorama Möbel<br />
umgebaut wurde.<br />
Nun können auch die Krippenkinder unter modernsten Bedingungen<br />
ihre „Geschäfte“ erledigen.<br />
Für unsere Kinder gab es auch an diesem Tag einige Überraschungen.<br />
Herr Königshausen brachte für die Kinder ein Netz mit vielen<br />
Bällen mit. Besonders freuten wir uns über den Scheck den uns Frau<br />
Klaschka von der Kreissparkasse Sangerhausen überreichte. Damit<br />
konnten wir 2 Laufräder für unsere Kinder, die das Gleichgewicht<br />
schulen, kaufen. Auf diesem Weg möchten wir „Danke“ sagen.<br />
Am Nachmittag kamen aus den umliegenden Orten interessierte<br />
Bürger um sich unsere Einrichtung anzusehen.<br />
Besonders freuten wir uns über Besucher der Grundschule Osterhausen.<br />
Frau Kunkel und Frau Ludwar ließen es sich nicht nehmen<br />
uns zu besuchen. Ein weiteres Dankeschön möchten wir<br />
Herrn Zobywalski von der Großküchen Ostharz GmbH für die<br />
finanzielle und leckere Zuwendung für die Kinder sagen. Dafür<br />
können wir wieder einige Hilfsmittel für den sportlichen Bereich<br />
kaufen. Der Tag ging für alle bei einer gemütlichen Tasse Kaffee,<br />
Schnittchen und Plätzchen zu Ende.<br />
Die Kinder und das Team<br />
- 45 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
Oma-Opa-Tag am 26.11.20<strong>07</strong><br />
„Oma so lieb, Oma so nett, ach wenn ich dich meine Oma nicht<br />
hätt’ ...“ - so könnten alle Kinder weitersingen, und weil sie doch<br />
ihre Omas und natürlich auch die Opas so gern haben, wollten<br />
sie ihnen am Montag, dem 26.11.<strong>07</strong> eine Freude mit ihrem Programm<br />
bereiten.<br />
Dabei zeigten die Musikschulkinder unter der Leitung von M. Menzel<br />
ihr Gelerntes.<br />
Die Jüngsten versteckten sich schon mal unterm frischen Schnee<br />
und sogar die ersten kleinen Schneemänner tanzten ganz niedlich.<br />
Auch Weihnachtswichtel waren mit von der Partie.<br />
Die Kinder der mittleren Gruppe tanzten gar als Omas und Opas<br />
selbst, wie z. B. Paula und Collin.<br />
Den lustigen Abschluss mit einem „Weihnachtsbaumkaktuslied“<br />
machten die Hortkinder. Wir hatten an diesem Nachmittag auch<br />
ein Geburtstagskind unter den Gästen. Zur Überraschung wurde<br />
Oma Bornhake nach vom gebeten, auf der Bühne Platz zu nehmen,<br />
und Felix stimmte mit den Kindern seiner Gruppe das Extraständchen<br />
für seine Oma an.<br />
Wir hoffen, dass es den zahlreich erschienen Gästen gefallen und<br />
auch der von den Muttis selbst gebackene Kuchen wohl gemundet<br />
hat!<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger!<br />
Am Ende des alten Jahres wünsche ich Ihnen ein gesegnetes<br />
Weihnachtsfest und ein friedvolles neues Jahr in<br />
Glück, Zufriedenheit und Gesundheit. Ich möchte aber<br />
auch nicht versäumen, an dieser Stelle Ihnen meinen herzlichsten<br />
Dank für das mir entgegengebrachte Vertrauen<br />
auszusprechen. Ein Dankeschön besonders auch an all<br />
jene, die sich im zurückliegenden Jahr<br />
für die Gemeinde und ihre Bürger und<br />
die Realisierung kommunaler Ziele eingesetzt<br />
haben; die uns Vertrauen<br />
schenkten und mit dem Gemeinderat<br />
zusammen versuchten, das Beste für<br />
die Gemeinde zu erreichen; die Verantwortung<br />
übernahmen, um das<br />
Leben in der Gemeinde positiv zu<br />
beeinflussen.<br />
Allen ein frohes Fest!<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Dieter Pallmann<br />
Wir gratulieren!<br />
Wir wünschen allen<br />
Jubilarinnen und Jubilaren<br />
von Niederröblingen alles Gute<br />
zum Geburtstag sowie<br />
persönliches Wohlergehen.<br />
am 13.12. Frau Elsa Lange zum 81. Geburtstag<br />
am 15.12. Herrn Franz Grundler zum 75. Geburtstag<br />
am 17.12. Herrn Friedrich Dittmann zum 63. Geburtstag<br />
am 19.12. Frau Rosmarie Krempler zum 73. Geburtstag<br />
am 24.12. Frau Waltraut Wittenbecher zum 83. Geburtstag<br />
am 28.12. Frau Anna Kamprath zum 79. Geburtstag<br />
am 01.01. Herrn Ralf Mund zum 67. Geburtstag<br />
am 01.01. Herrn Arno Sturm zum 69. Geburtstag<br />
am 02.01. Frau Anna Wittenbecher zum 74. Geburtstag<br />
am 06.01. Herrn Jürgen Meye zum 64. Geburtstag
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
RES - Recycling und Entsorgungsservice<br />
Sangerhausen informiert<br />
Entsorgung „Gelber Sack“ jeweils Donnerstag/14-täglich<br />
an „ungeraden Wochen“<br />
Abfuhr 20.12.<br />
Der „Gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />
Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />
Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Donnerstag<br />
Abfuhr 14-täglich 20.12.<br />
Abfuhr 4-wöchentlich 20.12.<br />
Abfuhr 6-wöchentlich 20.12.<br />
Abfuhr 8-wöchentlich<br />
Abfuhr Bio-Tonne jeweils Dienstag/14-täglich an „geraden<br />
Wochen“<br />
Abfuhr 29.12.<br />
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner!<br />
Im Namen des Gemeinderates aber auch persönlich wünsche<br />
ich allen von ganzen Herzen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest.<br />
Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle auch für das mir<br />
entgegengebrachte Vertrauen. Es ist nicht immer leicht, allen<br />
Wünschen gerecht zu werden, trotzdem setzen wir alles daran,<br />
die gesteckten Ziele zu erreichen.<br />
Dank sagen möchte ich auch allen Ehrenamtlichen, die stets<br />
Verantwortung zum Wohl unserer Gemeinde und damit auch<br />
der Allgemeinheit übernommen haben.<br />
Für das neue Jahr wünsche ich Ihnen Gesundheit, Wohlergehen<br />
und viel Glück.<br />
Ihre Bürgermeisterin<br />
Margrit Kühne<br />
Wir gratulieren!<br />
Allen Jubilarinnen und<br />
Jubilaren von Nienstedt<br />
und Einzingen alles Gute<br />
zum Geburtstag sowie<br />
persönliches Wohlergehen.<br />
in Nienstedt<br />
am 12.12. Frau Wally Eichentopf zum 75. Geburtstag<br />
am 15.12. Herrn Karl-Heinz Franke zum 79. Geburtstag<br />
am 16.12. Frau Henni Jödicke zum 77. Geburtstag<br />
am 17.12. Frau Heidrun Wagner zum 61. Geburtstag<br />
am 20.12. Herrn Hermann Pauland zum 84. Geburtstag<br />
am 20.12. Frau Annerose Scheffel zum 60. Geburtstag<br />
am 21.12. Frau Ingrid Eckstein zum 66. Geburtstag<br />
am 23.12. Herrn Kurt Hebner zum 73. Geburtstag<br />
am 24.12. Herrn Helmut Wagner zum 66. Geburtstag<br />
am 26..12. Herrn Gerhard Lucas zum 75. Geburtstag<br />
am 02.01. Frau Lisa Horcher zum 67. Geburtstag<br />
- 46 - Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
RES -Recycling und Entsorgungsservice<br />
Sangerhausen informiert<br />
Entsorgung „gelber Sack“ jeweils Donnerstag / 14-täglich<br />
an „ungeraden Wochen“<br />
Abfuhr 20.12.<br />
Der „gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />
Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />
Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Donnerstag<br />
Abfuhr 14-täglich 20.12.<br />
Abfuhr 4-wöchentlich 20.12.<br />
Abfuhr 6-wöchentlich<br />
Abfuhr 8-wöchentlich<br />
Abfuhr Bio-Tonne jeweils Donnerstag/14-täglich an „geraden<br />
Wochen“<br />
Abfuhr 13.12., 27.12.<br />
Kirchliche Nachrichten für Nienstedt<br />
24.12.<strong>07</strong><br />
15.30 Uhr Hl. Abend<br />
30.12.<strong>07</strong><br />
9.15 Uhr gemeinsamer Gottesdienst in Sotterhausen mit<br />
Abendmahl<br />
Diakonie-Sozialstation<br />
Der nächste Seniorennachmittag findet am Donnerstag, dem<br />
13.12.20<strong>07</strong> um 14.00 Uhr in der Gaststätte Agthe statt. Ansprechpartner<br />
ist Frau Hörschelmann.<br />
Kirchliche Nachrichten für Einzingen<br />
16. Dezember 20<strong>07</strong><br />
um 14.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Hoffmann)<br />
24. Dezember 20<strong>07</strong><br />
um 15.00 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel (Pfr. Hoffmann)<br />
26. Dezember 20<strong>07</strong><br />
um 14.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Hoffmann)<br />
1. Januar 2008<br />
um 14.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr. Hoffmann)<br />
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!<br />
Das Weihnachtsfest steht vor der Tür - das Jahr neigt sich<br />
dem Ende zu -.<br />
Mit meinen Weihnachtsgrüßen möchte ich besonders herzlichen<br />
Dank sagen für die Unterstützung der Vereine, die das<br />
gesellschaftliche Leben in unserer Gemeinde bereichern und<br />
erhalten.<br />
Dank sagen möchte ich auch allen Ehrenamtlichen, die stets<br />
Verantwortung zum Wohl unserer Gemeinde und damit auch<br />
der Allgemeinheit übernommen haben.<br />
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Familien, auch<br />
im Namen des Gemeinderates, ein frohes und gesegnetes<br />
Weihnachtsfest und für das neue Jahr Zuversicht, Erfolg und<br />
vor allem Gesundheit.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Holger Reppin
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Wir wünschen allen<br />
Jubilarinnen und Jubilaren<br />
von Pölsfeld alles Gute<br />
zum Geburtstag und<br />
persönliches Wohlergehen.<br />
am 18.12. Herrn Horst Hilbrecht zum 76. Geburtstag<br />
am 23.12. Frau Anni Ringleb zum 87. Geburtstag<br />
am 28.12. Frau Irmgard Lässing zum 85. Geburtstag<br />
am 05.01. Herrn Helmut Brehme zum 71. Geburtstag<br />
am 08.01. Herrn Hans Horlbog zum 80. Geburtstag<br />
RES Recycling und Entsorgungsservice<br />
Sangerhausen informiert<br />
Entsorgung „gelber Sack“ jeweils Freitag/14-täglich an „ungeraden<br />
Wochen“<br />
Abfuhr 14.12., 28.12.<br />
Der „Gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />
Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />
Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Freitag<br />
Abfuhr 14-täglich 14.12., 28.12.<br />
Abfuhr 4-wöchentlich 28.12.<br />
Abfuhr 6-wöchentlich 14.12.<br />
Abfuhr 8-wöchentlich 14.12.<br />
Abfuhr der Bio-Tonne jeweils Freitag/14-täglich an „ungeraden<br />
Wochen“<br />
Abfuhr 21.12.<br />
Wir wünschen allen<br />
Jubilarinnen und Jubilaren<br />
von Sotterhausen alles Gute<br />
zum Geburtstag und<br />
persönliches Wohlergehen.<br />
Liebe Mitbürgerinnen<br />
und Mitbürger,<br />
die Weihnachtsbotschaft gibt<br />
uns auf,<br />
mit Hoffnung und mit Glauben<br />
an das Gute im Menschen zu<br />
denken.<br />
Nicht Neid und Intoleranz, sondern<br />
Wertebewusstsein, Mitmenschlichkeit,Hilfsbereitschaft<br />
und Eigenverantwortlichkeit<br />
sind für die Zukunft<br />
wieder notwendiger denn je.<br />
Toleranz, Akzeptanz, Vertrauen, Geduld, Zuversicht und Verantwortung<br />
für die Gemeinschaft sind von uns allen gefordert.<br />
Sicherlich wird auch das neue Jahr nicht einfach werden,<br />
doch wir werden es mit Zusammenhalt, Hoffnung und Engagement<br />
angehen, damit unsere Gemeinde lebens- und liebenswert<br />
bleibt.<br />
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein friedvolles Weihnachtsfest<br />
und alles erdenklich Gute im Jahr 2008.<br />
Ihr Bürgermeister Hagen Böttger<br />
am 23.12. Herrn Jürgen Schmude zum 64. Geburtstag<br />
am 27.12. Frau Bertholde Wilke zum 74. Geburtstag<br />
am 08.01. Frau Margarete Trautmann zum 82. Geburtstag<br />
- 47 - <strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn<br />
RES Recycling und Entsorgungsservice<br />
Sangerhausen informiert<br />
Entsorgung „gelber Sack“ jeweils Donnerstag/14-täglich<br />
an „ungeraden Wochen“<br />
Abfuhr 20.12.<br />
Der „gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />
Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />
Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Donnerstag<br />
Abfuhr 14-täglich 20.12.<br />
Abfuhr 4-wöchentlich 20.12.<br />
Abfuhr 6-wöchentlich 20.12.<br />
Abfuhr 8-wöchentlich<br />
Abfuhr der Bio-Tonne jeweils Donnerstag/14-täglich an<br />
„geraden Wochen“<br />
Abfuhr 13.12., 27.12.<br />
Gottesdienste<br />
24.12.<strong>07</strong><br />
15.30 Uhr Hl. Abend<br />
30.12.<strong>07</strong><br />
9.15 Uhr mit Abendmahl<br />
Diakonie-Sozialstation<br />
Ansprechpartner ist Frau Hörschelmann.<br />
Bereitschaftsplan des Diakonischen sozialen<br />
Dienstes<br />
Ein Mitarbeiter der Sozialstation ist über die Bereitschaftsnummer<br />
0 34 64/57 22 36 Tag und Nacht erreichbar und informiert<br />
bei Bedarf die Dienst habende Schwester.<br />
Liebe Mitbürgerinnen, liebe<br />
Mitbürger<br />
G<br />
Es neigt sich wieder ein ereignisreiches<br />
Jahr dem Ende entgegen. Wir haben doch<br />
wieder viel geschafft, aber einiges doch<br />
nicht erreicht.<br />
Wie in jedem Jahr ist es mir ein großes Bedürfnis, allen Bürgerinnen<br />
und Bürgern für ihre gute Unterstützung zu danken.<br />
Unsere Hauptinvestition in diesem Jahr war die Sanierung<br />
der Mauer des Feuerlöschteiches sowie die Erneuerung des<br />
Ablassschachtes.<br />
Weiterhin erfolgten viele kleine Verschönerungen in unserer<br />
Gemeinde.<br />
Ich hoffe, mit Ihrer Hilfe auch im kommenden Jahr anstehende<br />
gemeindliche Probleme lösen zu können.<br />
Somit wünsche ich Ihnen allen ein frohes und gesegnetes<br />
Weihnachtsfest sowie für das neue Jahr 2008 alles Gute,<br />
Gesundheit, Erfolg und persönliches Wohlergehen.<br />
Ihre Bürgermeisterin<br />
Mathilde Kamprad<br />
Familienanzeigen online buchen<br />
www.wittich.de
<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn - 48 -<br />
Nr. 12/20<strong>07</strong><br />
Wir gratulieren!<br />
Allen Jubilarinnen und Jubilaren der<br />
Gemeinde Winkel allesGute zum<br />
Geburtstag sowie persönliches Wohlergehen.<br />
am 12.12. Herrn Karl Böttger zum 80. Geburtstag<br />
am 17.12. Frau Christel Knotek zum 67. Geburtstag<br />
am 20.12. Frau Ingeburg Ebhardt zum 81. Geburtstag<br />
am 23.12. Frau Christa Böttcher zum 68. Geburtstag<br />
am 29.12. Herrn Heinz Karge zum 78. Geburtstag<br />
am 29.12. Herrn Heinz Rösner zum 67. Geburtstag<br />
am 30.12. Frau Anna Maria Gebhardt zum 69. Geburtstag<br />
am 31.12. Frau Christa Ehrich zum 73. Geburtstag<br />
am 01.01. Frau Eva Kirschmann zum 79. Geburtstag<br />
am 04.01. Frau Ingrid Hebner zum 70. Geburtstag<br />
am 05.01. Frau Irmgard Förster zum 69. Geburtstag<br />
RES Recycling und Entsorgungsservice<br />
Sangerhausen informiert<br />
Entsorgung „Gelber Sack“ jeweils Mittwoch/14-täglich an<br />
„geraden Wochen“<br />
Abfuhr 12.12., 29.12.<br />
Der „Gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />
Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />
Entsorgung der Hausmülltonne jeweils Mittwoch<br />
Abfuhr 14-täglich 12.12., 28.12.<br />
Abfuhr 4-wöchentlich 12.12.<br />
Abfuhr 6-wöchentlich 12.12., 28.12.<br />
Abfuhr 8-wöchentlich 28.12.<br />
Abfuhr Bio-Tonne jeweils Donnerstag/14-täglich an „geraden<br />
Wochen“<br />
Abfuhr 13.12., 27.12.<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
16. Dezember 20<strong>07</strong><br />
um 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr. Hoffmann)<br />
24. Dezember 20<strong>07</strong><br />
um 18.00 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel (Pfr. Hoffmann)<br />
26. Dezember 20<strong>07</strong><br />
um 9.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Hoffmann)<br />
1. Januar 2008<br />
um 17.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr. Hoffmann)<br />
Seniorenkreis: Mittwoch um 14.00 Uhr: 12. Dezember 20<strong>07</strong><br />
Gemeinde Wolferstedt<br />
Allen Mitbürgerinnen<br />
und Mitbürgern<br />
wünsche ich im Namen des Gemeinderates<br />
für die bevorstehenden Festtage<br />
Freude, innere Ruhe und Frieden<br />
sowie im Jahr 2008 Gesundheit,<br />
Erfolg und die Gabe, sich über alles,<br />
was sie erreichen, zu freuen.<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Wolfgang Hoehne<br />
Die Fußballabteilung des SV Rohnetal Wolferstedt wünscht<br />
allen aktiven und passiven Mitgliedern, allen treuen Fans und<br />
Sponsoren ein recht frohes Weihnachtsfest sowie ein gesundes<br />
und erfolgreiches Jahr 2008.<br />
Fries<br />
Abteilungsleiter Fußball<br />
Wir gratulieren!<br />
Allen Jubilarinnen und Jubilaren der<br />
Gemeinde Wolferstedt und Klosternaundorf<br />
alles Gute zum Geburtstag sowie persönliches<br />
Wohlergehen<br />
.<br />
am 12.12. Herrn Günter Aderhold zum 61. Geburtstag<br />
am 13.12. Frau Ursula Vollrath zum 64. Geburtstag<br />
OT Klosternaundorf<br />
am 16.12. Frau Sieglinde Herrmann zum 64. Geburtstag<br />
am 16.12. Herrn Gerd Kampfrath zum 69. Geburtstag<br />
am 16.12. Frau Erna Pescht zum 74. Geburtstag<br />
am 16.12. Frau Hildegard Wagner zum 83. Geburtstag<br />
am 18.12. Herrn Horst Schönau zum 60. Geburtstag<br />
am 21.12. Herrn Robert Frieß zum 71. Geburtstag<br />
am 27.12. Frau Anneliese Kleinert zum 80. Geburtstag<br />
am 28.12. Frau Ellen Kulka zum 72. Geburtstag<br />
am 30.12. Herrn Ernst Friedrich zum 85. Geburtstag<br />
am 30.12. Herrn Werner Groll zum 80. Geburtstag<br />
am 01.01. Herrn Carl Grosch zum 79. Geburtstag<br />
am 01.01. Frau Elisabeth Ottilie zum 78. Geburtstag<br />
am 01.01. Herrn Manfred Pönitz zum 76. Geburtstag<br />
am 02.01. Frau Herta Hungsberg zum 71. Geburtstag<br />
am 02.01. Herrn Helmut Wäldchen zum 60. Geburtstag<br />
am 05.01. Frau Marianne Klinger zum 76. Geburtstag<br />
am 05.01. Frau Ursula Köhler zum 71. Geburtstag<br />
OT Klosternaundorf<br />
am 06.01. Frau Irene Schmidt zum 72. Geburtstag<br />
am <strong>07</strong>.01. Frau Anni Wagner zum 78. Geburtstag<br />
am 08.01. Herrn Helmut Hungsberg zum 66. Geburtstag<br />
RES Recycling und Entsorgungsservice<br />
Sangerhausen informiert<br />
Entsorgung „Gelber Sack“ jeweils Mittwoch/14-täglich an<br />
„geraden Wochen“ in Wolferstedt und in Klostenaundorf<br />
Abfuhr 12.12., 29.12.<br />
Der „Gelbe Sack“ ist am Entsorgungstag bis 6.00 Uhr vor dem<br />
Haus abzustellen. Bitte sauber und ohne Inhaltsreste sammeln.<br />
Entsorgung Hausmülltonne in Wolferstedt jeweils Donnerstag<br />
Abfuhr 14-täglich 20.12.<br />
Abfuhr 4-wöchentlich<br />
Abfuhr 6-wöchentlich<br />
Abfuhr 8-wöchentlich<br />
Entsorgung der Hausmülltonne in Klosternaundorf jeweils<br />
Mittwoch<br />
Abfuhr 14-täglich 12.12., 28.12.<br />
Abfuhr 4-wöchentlich 12.12.<br />
Abfuhr 6-wöchentlich 12.12., 28.12.<br />
Abfuhr 8-wöchentlich 28.12.<br />
Abfuhr der Bio-Tonne jeweils Donnerstag/14-täglich an<br />
„geraden Wochen“<br />
Abuhr 13.12., 27.12.<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
Ev.-Luth. Pfarramt Wolferstedt<br />
Dorfstr. 183, 06542 Wolferstedt<br />
Tel. 03 46 52/6 75 34 u. Fax: 03 46 52/6 75 35<br />
E-Mail: pfarramt.wolferstedt@t-online-de<br />
Gottesdienste<br />
16. Dezember 20<strong>07</strong><br />
um 15.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Hoffmann)<br />
24. Dezember 20<strong>07</strong><br />
um 16.30 Uhr Gottesdienst mit Krippenspiel (Pfr. Hoffmann)<br />
26. Dezember 20<strong>07</strong><br />
um 10.00 Uhr Gottesdienst (Pfr. Hoffmann)<br />
31. Dezember 20<strong>07</strong><br />
um 16.00 Uhr Gottesdienst m. Abendmahl (Pfr. Hoffmann)