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Gutachten 366-0242-03-MURD/N3 zur Erteilung der ... - Reifen.com

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<strong>Gutachten</strong> <strong>366</strong>-<strong>0242</strong>-<strong>03</strong>-<strong>MURD</strong>/<strong>N3</strong><br />

<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>der</strong> ABE 45353<br />

ANLAGE: 29 PEUGEOT Radtyp: EOL_A<br />

Hersteller: AEZ Leichtmetallrä<strong>der</strong> GmbH Stand: 04.10.2004<br />

_______________________________________________________________________________________________________________<br />

TÜV AUTOMOTIVE GMBH UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND RIDLERSTRAßE 57 8<strong>03</strong>39 MÜNCHEN<br />

Seite: 4 von 6<br />

Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT 405<br />

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW <strong>Reifen</strong> Auflagen zu <strong>Reifen</strong> Auflagen<br />

4 B E666/2 47 - 112 195/50R15-82 RAQ; 11A; 22B Frontantrieb;<br />

195/55R15 RAQ; 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;<br />

195/55R15-84 RAQ; 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 721;<br />

73C; 74A; 74H<br />

4 E E815/2 47 - 89 195/50R15-82 RAQ; 11A; 22B Frontantrieb;<br />

195/55R15-83 RAQ; 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;<br />

12A; 51A; 71K; 721;<br />

73C; 74A; 74H<br />

Auflagen<br />

10B) Die mindestens erfor<strong>der</strong>lichen Geschwindigkeitsbereiche <strong>der</strong> zu verwendenden <strong>Reifen</strong> sind, mit<br />

Ausnahme <strong>der</strong> <strong>Reifen</strong> mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im<br />

Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.<br />

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen<br />

o<strong>der</strong> Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr o<strong>der</strong> einen Kraftfahrzeugsachverständigen o<strong>der</strong> einen<br />

Angestellten nach Abschnitt 7.4a <strong>der</strong> Anlage VIII <strong>zur</strong> StVZO unter Angabe von<br />

FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem<br />

Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu<br />

lassen.<br />

11B) Wird eine in diesem <strong>Gutachten</strong> aufgeführte <strong>Reifen</strong>größe verwendet, die nicht bereits in den<br />

Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die <strong>Reifen</strong>größen in den Fahrzeugpapieren bei<br />

<strong>der</strong> nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage <strong>der</strong><br />

Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. <strong>der</strong> Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 <strong>der</strong> StVZO berichtigen zu<br />

lassen.Diese Berichtigung ist dann nicht erfor<strong>der</strong>lich, wenn die ABE des Son<strong>der</strong>rades eine Freistellung<br />

von <strong>der</strong> Pflicht <strong>zur</strong> Berichtigung <strong>der</strong> Fahrzeugpapiere enthält.<br />

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Son<strong>der</strong>-Fahrwerksfe<strong>der</strong>n müssen,<br />

sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die<br />

Son<strong>der</strong>-Fahrwerksfe<strong>der</strong>n muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis o<strong>der</strong> ein Teilegutachten vorliegen;<br />

gegen die Verwendung <strong>der</strong> Rad/<strong>Reifen</strong>kombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird<br />

gleichzeitig mit dem Anbau <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>rä<strong>der</strong> eine Fahrwerksän<strong>der</strong>ung vorgenommen, so ist diese und<br />

ihre Auswirkung auf den Anbau <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>rä<strong>der</strong> geson<strong>der</strong>t zu beurteilen.<br />

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als<br />

erfor<strong>der</strong>lich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.<br />

Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß<br />

nur <strong>Reifen</strong> mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.<br />

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten<br />

Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im <strong>Gutachten</strong> aufgeführt ist.<br />

Für diese Umrüstung mit <strong>der</strong> Einschränkung in Spalte Auflagen "<strong>Reifen</strong> mit Schneeketten" sind die dort<br />

aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten..<br />

21B) Durch Nacharbeit im Bereich <strong>der</strong> vor<strong>der</strong>en Radhausausschnittkanten bzw. <strong>der</strong> Kunststoffinnenkotflügel in<br />

diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit <strong>der</strong> Rad/<strong>Reifen</strong>-Kombination herzustellen.<br />

21L) Durch Nacharbeit <strong>der</strong> vor<strong>der</strong>en Radhäuser im Bereich über <strong>der</strong> <strong>Reifen</strong>lauffläche ist eine ausreichende<br />

Freigängigkeit <strong>der</strong> Rad/<strong>Reifen</strong>-Kombination herzustellen.<br />

21P) Durch Nacharbeit im Bereich <strong>der</strong> vor<strong>der</strong>en Radhausausschnittkanten bzw. <strong>der</strong> Kunststoffinnenkotflügel in<br />

diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit <strong>der</strong> Rad/<strong>Reifen</strong>-Kombination unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.<br />

22B) Durch Nacharbeit im Bereich <strong>der</strong> hinteren Radhausausschnittkanten bzw. <strong>der</strong> Kunststoffinnenkotflügel in<br />

diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit <strong>der</strong> Rad/<strong>Reifen</strong>-Kombination herzustellen.<br />

22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen <strong>der</strong> hinteren Radhäuser im Bereich <strong>der</strong> Radaußenseite ist eine<br />

ausreichende Freigängigkeit <strong>der</strong> Rad/<strong>Reifen</strong>-Kombination herzustellen.

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