Gutachten 366-0242-03-MURD/N3 zur Erteilung der ... - Reifen.com
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<strong>Gutachten</strong> <strong>366</strong>-<strong>0242</strong>-<strong>03</strong>-<strong>MURD</strong>/<strong>N3</strong><br />
<strong>zur</strong> <strong>Erteilung</strong> <strong>der</strong> ABE 45353<br />
ANLAGE: 29 PEUGEOT Radtyp: EOL_A<br />
Hersteller: AEZ Leichtmetallrä<strong>der</strong> GmbH Stand: 04.10.2004<br />
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TÜV AUTOMOTIVE GMBH UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND RIDLERSTRAßE 57 8<strong>03</strong>39 MÜNCHEN<br />
Seite: 6 von 6<br />
5EM) Die Verwendung dieser <strong>Reifen</strong>größe ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen<br />
Achslast von 1060kg.<br />
65A) Es dürfen nur folgende <strong>Reifen</strong>fabrikate verwendet werden:<br />
Hersteller: Typ:<br />
BRIDGESTONE S-01<br />
DUNLOP SP Sport 2000, D40<br />
CONTINENTAL CZ 91<br />
Werden <strong>Reifen</strong> an<strong>der</strong>er Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des <strong>Reifen</strong>herstellers über die<br />
Montierbarkeit <strong>der</strong> <strong>Reifen</strong> auf dieser Felgengröße erfor<strong>der</strong>lich; <strong>der</strong> Nachweis <strong>der</strong> Eignung ist bei den<br />
Fahrzeugpapieren mitzuführen.<br />
71K) Zum Auswuchten <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>rä<strong>der</strong> dürfen an <strong>der</strong> Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des<br />
Tiefbetts angebracht werden.<br />
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen o<strong>der</strong> Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von<br />
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen<br />
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.<br />
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.<br />
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen <strong>Reifen</strong> zulässig.<br />
744) Das Anzugsmoment <strong>der</strong> Befestigungsteile <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>rä<strong>der</strong> ist <strong>der</strong> Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu<br />
entnehmen, falls dort keine Angaben zu finden sind, gilt das Anzugsmoment, das im <strong>Gutachten</strong><br />
aufgeführt ist.<br />
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist<br />
die Gewindegröße <strong>der</strong> serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von<br />
Radschrauben, ist die, in <strong>der</strong> Anlage zum <strong>Gutachten</strong>, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu<br />
beachten.<br />
74H) Die Son<strong>der</strong>rä<strong>der</strong> müssen an <strong>der</strong> Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses<br />
verhin<strong>der</strong>n, müssen entfernt werden.<br />
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer als das Zweifache <strong>der</strong> auf Seite 1 dieser Anlage<br />
angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges sein.<br />
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit<br />
mindestens 16-Zoll-Rä<strong>der</strong>n ausgerüstet sind.<br />
PC5) Die Verwendung dieser Rad/<strong>Reifen</strong>-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die in den<br />
Fahrzeugpapieren die <strong>Reifen</strong>größe 175/65R14 bzw. 175/70R14 serienmäßig eingetragen haben.<br />
RAQ) Durch Nacharbeit <strong>der</strong> Brems- bzw. ABS-Leitungen sowie <strong>der</strong>en Halterungen in den vor<strong>der</strong>en Radhäusern<br />
ist eine ausreichende Freigängigkeit <strong>der</strong> Rad/<strong>Reifen</strong>-Kombination herzustellen.