Analytik an Betäubungsmitteln - Aqura Gmbh
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AQura – <strong>an</strong>alytical solution<br />
<strong>Analytik</strong> <strong>an</strong> <strong>Betäubungsmitteln</strong><br />
Betäubungsmittel sind starke Analgetika, Narkotika,<br />
Psychopharmaka und Halluzinogene, die teils medizinische<br />
Anwendungen finden (verkehrs- und verschreibungsfähige<br />
Betäubungsmittel), teils als illegale Suchtstoffe missbraucht werden.<br />
Während die Medizin für alle Arzneimittel, die in der Lage sind eine<br />
schmerzbetäubende Wirkung zu entfalten, bevorzugt den Begriff<br />
Anästhetikum benutzt, zählen zu den <strong>Betäubungsmitteln</strong> im<br />
juristischen Sinne Drogen, wie z.B. Heroin, Ecstasy oder C<strong>an</strong>nabis.<br />
Der Umg<strong>an</strong>g mit solchen Subst<strong>an</strong>zen ist in Deutschl<strong>an</strong>d im<br />
sogen<strong>an</strong>nten Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt, wobei z.B.<br />
in Anlage I bis III alle dazugehörenden Stoffe oder Zubereitungen<br />
aufgelistet sind. Anbau, Herstellung, H<strong>an</strong>del, Einfuhr, Ausfuhr,<br />
Abgabe, Veräußerung, Inverkehrbringung und Erwerb sind in diesem<br />
Gesetz geregelt und müssen gemäß §3 genehmigt werden. Da die<br />
<strong>Analytik</strong> solcher Subst<strong>an</strong>zen auch mit Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe oder<br />
Inverkehrbringung zu tun hat, benötigen die <strong>an</strong>alytischen<br />
Laboratorien, die diese Wirkstoffe untersuchen wollen, ebenfalls eine<br />
Erlaubnis gemäß § 3 BtMG.
Die AQura GmbH hat nach Etablierung der umf<strong>an</strong>greichen<br />
technischen Voraussetzungen diese Erlaubnis vom Bundesinstitut<br />
für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesopiumstelle) erhalten<br />
und k<strong>an</strong>n somit ihr umfassendes <strong>an</strong>alytisches Portfolio zur <strong>Analytik</strong><br />
von <strong>Betäubungsmitteln</strong> unter GMP-Bedingungen <strong>an</strong>bieten.<br />
In der Zwischenzeit, die Erlaubnis nach BTMG §3 liegt seit 2011 vor,<br />
hat die AQura GmbH für eine g<strong>an</strong>ze Reihe von <strong>Betäubungsmitteln</strong><br />
die notwendige Einzelumg<strong>an</strong>gserlaubnis be<strong>an</strong>tragt und erhalten.<br />
Haben Sie eine physikalisch-chemische <strong>an</strong>alytische Fragestellung<br />
die im Zusammenh<strong>an</strong>g mit einem Betäubungsmittel steht?<br />
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne beraten wir Sie<br />
hinsichtlich der Lösungsmöglichkeiten.<br />
Möglicherweise liegt uns schon die Einzelumg<strong>an</strong>gserlaubnis für das<br />
sie interessierende Betäubungsmittel vor. Sollte das nicht der Fall<br />
sein, wird die Erlaubnis be<strong>an</strong>tragt. In der Regel ergibt sich daraus<br />
eine Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen.<br />
D<strong>an</strong>ach stehen Ihnen für die Lösung ihrer <strong>an</strong>alytischen Fragestellung<br />
eine Vielzahl von Techniken und Methoden auch unter GMPkonformen<br />
Bedingungen zur Verfügung.<br />
Wir sichern Ihnen ein hohes Qualitätsniveau aller Untersuchungen<br />
zu. Mit der Erfahrung aus einer l<strong>an</strong>gen Konzerntradition werden Ihre<br />
<strong>an</strong>alytischen Aufgaben von unseren Spezialisten ideenreich und<br />
zielstrebig gelöst.<br />
Gerne erstellen wir Ihnen für Ihre speziellen Fragen ein individuelles<br />
Angebot.<br />
Bitte sprechen Sie uns <strong>an</strong>!<br />
AQura GmbH<br />
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45772 Marl 63457 H<strong>an</strong>au<br />
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