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V orwort - Patientenanwaltschaft für das Land Vorarlberg

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Auch unter der Vorgabe, <strong>das</strong>s sich die Betreuungseinrichtungen an der<br />

Finanzierung des Patientenanwaltes durch Entgeltsleistungen beteiligen<br />

müssen (sollte ein zuständigkeitsbegründender Vertrag abgeschlossen<br />

werden), haben sich all jene Betreuungseinrichtungen zu<br />

einer Zusammenarbeit<br />

bekannt, mit denen Gespräche geführt worden sind. Es ist<br />

nicht möglich, eine Institution besonders hervorzuheben, weil <strong>das</strong><br />

Gesprächsklima gesamthaft als sehr gut bezeichnet werden kann. Folgende<br />

Institutionen sind Partner der <strong>Patientenanwaltschaft</strong>: Institut<br />

<strong>für</strong> Sozialdienste, Arbeitskreis <strong>für</strong> Vorsorge- und Sozialmedizin, <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Kinderdorf, Sozialmedizinische Organisation, Caritas <strong>Vorarlberg</strong>,<br />

Lebens-hilfe <strong>Vorarlberg</strong> gemeinnützige GmbH und Lebenshilfe <strong>Vorarlberg</strong><br />

Arbeits- und Arbeitsintegrationsgesellschaft.<br />

Der <strong>Patientenanwaltschaft</strong> wurde seitens der Caritas mitgeteilt, <strong>das</strong>s<br />

derzeit ein Vertragsabschluss nicht in Frage kommt. Auch wenn <strong>das</strong><br />

Gesprächsklima als gut bezeichnet werden kann, muss diese Entscheidung<br />

als negativ bewertet werden. Es wird wohl dargelegt, <strong>das</strong>s man<br />

eine<br />

Zusammenarbeit mit der <strong>Patientenanwaltschaft</strong> wünscht, die grundsätzliche<br />

Frage der Finanzierung muss jedoch noch einer Klärung<br />

zuge-führt werden. Seitens der <strong>Patientenanwaltschaft</strong> wird diese<br />

Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis genommen, wobei an<br />

eine mögliche Zusammenarbeit noch geglaubt wird, weil der bisher<br />

geführte Dialog als sehr gut bezeichnet werden kann.<br />

Sozialeinrichtungen<br />

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