V orwort - Patientenanwaltschaft für das Land Vorarlberg
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Geschäftsstellenleiterin<br />
Karin Holler<br />
Jahrgang 1973<br />
Patientenanwalt<br />
Mag. Alexander Wof<br />
Jahrgang 1964<br />
Darüber hinaus ist zu erwähnen, <strong>das</strong>s bei der Behandlung von<br />
Beschwerden auf eine außergerichtliche Bereinigung hinzuwirken ist.<br />
Der Patientenanwalt kann Empfehlungen darüber abgeben, wie ein<br />
festgestellter Mangel beseitigt und künftig vermieden werden kann.<br />
Auch hat der Patientenanwalt, soweit zweckmäßig, mit jenen Einrichtungen,<br />
Vereinigungen und Personen zusammenzuarbeiten, die ebenfalls<br />
Patienten- und Klienteninteressen wahrnehmen. Entsprechend<br />
dieser gesetzlichen Vorgabe hat der Patientenanwalt, wie die bisherige<br />
Tätigkeit gezeigt hat, die Rolle eines Vermittlers zwischen Patienten<br />
und Klienten einerseits und Rechtsträgern und Versicherungen andererseits<br />
wahrzunehmen. Diese Vermittlertätigkeit soll Gewähr da<strong>für</strong><br />
sein, <strong>das</strong>s die Sache im Sinne einer objektiven Prüfung bearbeitet wird<br />
und eine Lösung zur Ausarbeitung kommt, die beiden Parteien gerecht<br />
wird.<br />
Zu betonen ist, <strong>das</strong>s der Patientenanwalt seinen Wirkungsbereich nicht<br />
in der Kontrolle sieht, sondern nach der gesetzlichen Diktion die Vermittler-rolle<br />
einnimmt.<br />
Die große Akzeptanz bei den Vertragspartnern und Krankenanstalten<br />
zeigt, <strong>das</strong>s der richtige Weg eingeschlagen worden ist.<br />
Vorstellung der Institution<br />
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