22.10.2012 Aufrufe

Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach eV

Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach eV

Arbeitslosenzentrum Mönchengladbach eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Psychosoziale Betreuung<br />

Konzept<br />

<strong>Arbeitslosenzentrum</strong><br />

<strong>Mönchengladbach</strong> e.V.<br />

www.arbeitslosenzentrum-mg.de


Psychosoziale Betreuung für Arbeitslose<br />

nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch II (SGB II )<br />

<strong>Arbeitslosenzentrum</strong><br />

<strong>Mönchengladbach</strong> e. V.<br />

Der Gesetzgeber hat die Kommunen als Träger der Leistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3<br />

Sozialgesetzbuch II (SGB II) bestimmt. Die Leistungserbringung erfolgt zum Teil durch die<br />

Kommunen selbst, zum Teil durch beauftragte Dritte. Durch eine bedarfsgerechte, passgenaue<br />

und zielorientierte Gewährung stellen die Kommunen ihre Leistungsfähigkeit, Vielfalt und<br />

Innovationskraft unter Beweis. Gleichzeitig leisten sie damit einen unverzichtbaren Beitrag zur<br />

Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende<br />

Die Leistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 – 4 SGB II – die Kinderbetreuung bzw. die Pflege<br />

von Angehörigen, die Schuldnerberatung, die psychosoziale Betreuung und die Suchtberatung<br />

– sollen bei Bedarf den Prozess der Wiedereingliederung in Arbeit unterstützen und flankieren.<br />

Bereits vor der Einführung des SGB II wurden diese Leistungen nach Maßgabe des<br />

BSHG, des SGB III, der Arbeitslosenhilfe, des SGB I, SGB X und des SGB XII in <strong>Mönchengladbach</strong><br />

unter Beteiligung des <strong>Arbeitslosenzentrum</strong>s <strong>Mönchengladbach</strong> e.V. umgesetzt.<br />

Der Gesetzgeber definiert mit der Verabschiedung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) die<br />

sozialen Eingliederungsleistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1-4 SGB II als originär kommunale<br />

Leistungen und damit als ein wichtiges Handlungsfeld für die kommunale Aufgabenwahrnehmung<br />

nach dem SGB II. Hierzu zählt die psychosoziale Betreuung nach § 16 Abs. 2<br />

Satz 2 Nr. 3 SGB II.<br />

Die Angebote der psychosozialen Betreuung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB II sind unterschiedlich<br />

und sind nach Bedarf vor Ort zu entwickeln und festzulegen.<br />

Der Begriff der psychosozialen Betreuung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB II ist bisher in<br />

der Fachdiskussion nicht konkret gefasst. Generell dient die psychosoziale Betreuung dem<br />

Abbau von psychosozialen Problemlagen, der Reduzierung von psychosozialen Belastungen,<br />

die aus der Arbeitslosigkeit resultieren und der Bearbeitung von psycho-sozialen Problemlagen,<br />

die eine Vermittlung in Arbeit behindern und nicht auf einem diagnostizierten Krankheitsbild<br />

beruhen. Die Grenzen zum psychiatrischen und medizinischen Bereich auf der einen Seite<br />

und zur sozialpädagogischen und sozialen Seite auf der anderen Seite sind fließend. Gleiches<br />

gilt zu den übrigen sozialen Leistungen nach dem SGB I, SGB II, SGB III, SGB VI, SGB<br />

VIII, SGB IX, SGB X, SGB XI; SGB XII.<br />

Die Ergebnisse der modernen Arbeitslosenforschung bilden den Hintergrund, die den Gesetzgeber<br />

veranlasst haben, die psychosoziale Betreuung in § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB II als<br />

zu erbringende Leistung zu definieren.<br />

Psychosoziale Folgen der Arbeitslosigkeit<br />

Bereits die klassische Arbeitslosen-Studie von Marie Jahoda und Paul Lazarsfeld in den 30er<br />

Jahren des vergangenen Jahrhunderts zeigt auf, dass Menschen in der Langzeitarbeitslosigkeit<br />

• Zeitstruktur<br />

• Tägliche Erfahrung von Aufgaben und Kooperation


• Erweiterung des sozialen Gesichtskreises über die Familie hinaus<br />

• Status und Identität<br />

• Zwang zur Aktivität<br />

verlieren.<br />

Die Ergebnisse der moderne Arbeitslosenforschung zeigen klar, dass die psychosozialen Folgen<br />

von Arbeitslosigkeit weit tiefer gehen, als „nur“ in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu kommen<br />

und Hilfe bei der Arbeitssuche zu benötigen (vgl. Wacker, Kieselbach, Heinemeier u.a.).<br />

An Hand der drei bzw. fünf Phasen in der Bewältigung von Arbeitslosigkeit nach Heinemeier<br />

wird dies deutlich. Nach einer „Frühphase“, die durch allg. Verunsicherung, Entlastungs- und<br />

Lähmungsmomente, Kompensation durch andere Tätigkeiten geprägt ist, folgt die Phase des<br />

„Ernst-Werdens der Arbeitslosigkeit“. Diese kann wiederum in drei Unterphasen klassifiziert<br />

werden. Die erste Phase lässt sich als „Zermürben der biografischen Orientierungen“ beschreiben.<br />

Dies geschieht insbesondere durch die Erfahrung, im Kontrast zu gesellschaftlichen<br />

Normen leben zu müssen, durch Erfahrungen mit der Arbeitsverwaltung und durch<br />

scheiternde Bewerbungen. Dieser Phase folgt der „Zusammenbruch der biografischen Perspektive<br />

mit dem Eintritt der Krise“. Diese Phase wird ausgelöst und verstärkt durch negative<br />

Erlebnisse mit Behörden, dadurch, dass sich bisherige Bewältigungsstrategien als Sackgasse<br />

erweisen, durch die Zunahme an Konflikten und dem immer deutlicher werdenden Verlust von<br />

Routinen. Die dritte typisierbare Phase kann als „Umorientierung der Lebensplanung und<br />

Handlungen“ beschrieben werden. Diese nimmt sehr unterschiedliche Verläufe. Der Verlauf<br />

hängt stark von individuellen Handlungsspielräumen und Entscheidungen ab. Letztlich folgt<br />

die Phase der „Verfestigung in der Arbeitslosigkeit“, die nicht selten mit dem Verzicht auf eine<br />

weitere Erwerbsperspektive verbunden ist oder einen Entwurf eines berufsbiografischen Neubeginns<br />

mit neuer Perspektive umfassen kann.<br />

Die in der modernen Arbeitslosenforschung festgestellten Bewältigungsmuster wie 1. Hoffnungslosigkeit<br />

und Leere und 2. Arrangieren und Wege in Nischen suchen, treten insbesondere<br />

dann auf, wenn schnelle Abhilfe nicht in Sicht ist oder nicht im Sinne der Betroffenen gegeben<br />

wird. Menschen, die Einrichtungen der Arbeitslosenarbeit aufsuchen, haben häufig Arbeitslosigkeitsverläufe<br />

hinter sich, die mit vielen Versagenserlebnissen, nicht wirksamen Hilfen<br />

und Erfahrungen von Drucksituationen in der Arbeitsagentur oder bei der ARGE verbunden<br />

sind, aber zugleich keine eigenen wirksamen Handlungsoptionen eröffnet haben.<br />

Die Folgen sind entsprechend:<br />

• Existenzsicherungsprobleme mit Verlust bisher gewohnter wirtschaftlicher Standards<br />

zumeist nach einem Jahr,<br />

• Veränderung der Zeitstrukturen hinsichtlich Alltagszeit und Zeitverläufen im biografischen<br />

Prozess,<br />

• Verlust sozialer Bindungen in der Freizeit auch wegen eingeschränkter finanzieller<br />

Möglichkeiten und der Verlagerung auf familiäre Bindungen mit entsprechenden Belastungen<br />

sowie gesellschaftlichen Folgewirkung wie dem allmählichen Verlust der Fähigkeit,<br />

gesellschaftlich zu kommunizieren,<br />

• Stigmatisierung, z.B. durch die Anklage von Arbeitslosen als Faulenzer und die öffentliche,<br />

immer wieder aufkeimende Missbrauchsdebatte sowie der Diskussion um vermeintlich<br />

zu hohe Sozialleistungen,<br />

• Verpuffen von Interventionen, weil die Hilfen gerade zu Beginn, bei neu einsetzender<br />

Arbeitslosigkeit zu gering ausfallen, später aber, wenn das Aktivitätsniveau schon abgeflaut<br />

ist, die Forderung von hoher Eigenaktivität gestellt wird,<br />

• Enttäuschung und Resignation, weil Hilfen oft unangemessen, zu spät, nicht passend<br />

sind und Widersprüche zwischen institutionellen Anforderungen an arbeitslose Men-<br />

2


schen und die individuellen Erwartungen der Betroffenen bestehen. (Mehlich, 2005, S.<br />

117 ff.).<br />

Psychosoziale Probleme entstehen oft durch persönliche Lebenskrisen. Indikatoren für solche<br />

Problemlagen sind z. B. Probleme bei der Alltagsbewältigung, Verarmung, Erkrankung, Wohnungslosigkeit,<br />

Verschuldung, Sucht und soziale Isolation. Für den Erfolg der Wiedereingliederung<br />

von (Langzeit-)Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt sind die sozialen Leistungen von hoher<br />

Bedeutung. In vielen Fällen können berufliche Eingliederungsmaßnahmen und Vermittlungsbemühungen<br />

überhaupt erst durch die Bearbeitung von bestehenden persönlichen Problemlagen<br />

bzw. nach einer wirtschaftlichen Stabilisierung greifen und wirksam werden.<br />

Auf Grund der Zunahme der individuellen und der sozialen Hilfebedürftigkeit sollten Angebote<br />

der Psychosozialen Betreuung für Arbeitslose auf der Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3<br />

Sozialgesetzbuch II (SGB II ) sich zum einen auf den Einsatz von Angeboten, wie z.B.<br />

• Sozialberatung,<br />

• Krisenintervention/Vermeidung erneuter Krisen,<br />

• Clearingfunktion/vermittelnde Hilfs- und Beratungsleistungen,<br />

die methodisch der Einzelfallhilfe zugerechnet werden, bedienen. Zum anderen sollte die psychosozialen<br />

Betreuung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB II<br />

sich zur<br />

1. Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen/Motivationsarbeit<br />

2. Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten,<br />

3. Stärkung sozialer Kompetenzen und Potentiale<br />

4. psychosozialen Betreuung, die der sozialen Isolation durch Integration entgegenwirkt,<br />

auf offene Begegnungsangebote, die zur sozialen Gruppenarbeit gehören, stützen.<br />

Aufgaben einer psychosozialen Beratung<br />

Beratung bietet sich vor allem dort an, wo eine reine Informationsvermittlung zu unverbindlich<br />

bleiben würde, andererseits ein therapeutisches Vorgehen nicht problemangemessen erscheint<br />

oder von der Zielgruppe nicht akzeptiert würde. Psychologische Beratung ist vor allem<br />

durch die Betonung eines präventiven Ansatzes gekennzeichnet. Von Ansätzen, die sich allein<br />

auf das Individuum beziehen, unterscheidet sie sich durch die Berücksichtigung von Umgebungsfaktoren<br />

bei der Problemanalyse und der Entwicklung von Bewältigungsstrategien. Als<br />

weitere Charakteristika sind zu nennen:<br />

• Freiwilligkeit der Inanspruchnahme, als Anlass des Kommens liegt ein konkret umrissenes<br />

Problem vor,<br />

• Beratung ist immer bereichsbezogen beispielsweise: Arbeitslosenberatung,<br />

Erziehungsberatung etc., d.h., das Hinterfragen von Persönlichkeitsstrukturen, wie es<br />

in der Psychotherapie angelegt ist, ist hier nur insofern angezeigt als diese das direkte<br />

Problemumfeld beeinflussen,<br />

• Beratung ist handlungsorientiert ausgerichtet<br />

• und findet in multiprofessionellen, d.h. interdisziplinär arbeitenden<br />

Teams statt<br />

Stabilisierung der persönlichen Situation<br />

Übergeordnetes Ziel ist die Wiedererlangung von Handlungsfähigkeit und die Reintegration<br />

der Ratsuchenden in soziale Bezüge. In der konkreten Beratungssituation geht es zunächst<br />

3


darum, einen Überblick über primäre Problemfelder zu gewinnen, die bei der Bewältigung von<br />

Arbeitslosigkeit zentral sind:<br />

• materielle Probleme: Finanzielle Schwierigkeiten, Verschuldung, Wohnungsprobleme;<br />

• arbeitsbezogene Probleme. Ärger mit Ämtern, fehlendes Zutrauen<br />

in die eigene Arbeits- und Leistungsfähigkeit;<br />

• gesundheitliche Probleme: gesundheitliche Einschränkungen, Rehabilitation;<br />

• psychische Probleme: Zeitverwendung, Selbstwertkrisen, Angst vor neuen Situationen;<br />

• soziale Probleme: Isolation, Erziehungsschwierigkeiten, Partnerprobleme.<br />

Der Überblick über die Problemfelder und das Erarbeiten einer Rangfolge sollte, je nach Problemlage,<br />

ein bis zwei Beratungskontakte in Anspruch nehmen. Diese Reihenfolge ergibt sich<br />

aus der Dringlichkeit der Bearbeitung bzw. der Lösbarkeit der Probleme. Beispiele für Strategien<br />

zur Lösung von Identitätsproblemen sind z.B.:<br />

• Die Erarbeitung eines angemessenen Stellenwertes von Arbeit, d.h. die Aufrechterhaltung<br />

einer Arbeitsmotivation, die sich auch auf andere Tätigkeitsfelder außerhalb von<br />

Erwerbsarbeit (ehrenamtliche Aktivitäten, Freiwilligenarbeit etc.) beziehen kann.<br />

• Die Auflockerung festgelegter familiäre Rollen, wie die des alleinigen "Familienernährers",<br />

die sich in der Arbeitslosigkeit als besonders belastend erweisen kann.<br />

• Darüber hinaus können Erziehungsfragen oder Veränderungen des Verhaltens der<br />

Kinder durch die Arbeitslosigkeit eines Elternteils behandelt oder allgemeine Probleme<br />

in der Arbeitslosigkeit herausgearbeitet werden, die sich nicht vorrangig auf individuelles<br />

Versagen zurückführen lassen.<br />

• bei Schwierigkeiten mit der Zeitverwendung (Langeweile): Erarbeiten von Möglichkeiten<br />

der Zeitgestaltung, Aktivierung von Hobbys etc.<br />

Der Aufbau sozialer und handlungsorientierter Kompetenzen, die eine Bewältigung der Arbeitslosigkeit<br />

ermöglichen, kann soweit nicht allein durch die Einzelberatung zu bewältigen,<br />

durch die Einbeziehung von Gruppenangeboten unterstützt werden. Bei solchen Angeboten<br />

kommt den anderen Teilnehmern dieser Gruppen eine wichtige Funktion der sozialen Unterstützung<br />

zu. Ziel ist hierbei der Aufbau von SelbsthilfepotentiaIen, die eine Fixierung der Arbeitslosen<br />

auf den professionellen Helfer verhindern.<br />

Akute Krisenintervention<br />

Bei akuten Krisen in denen Ratsuchende stehen wie z.B.<br />

• einer zugespitzten Familiensituation,<br />

• bei Alkoholmissbrauch,<br />

• oder bei Suizidgefahr<br />

sollte die psychosoziale Beratung so aufgebaut sein, dass sie in der Lage ist, eine akute Krisensituation<br />

zu entschärfen und die Betroffenen durch weitere Gespräche bzw. durch die Einbindung<br />

in die Gruppenarbeit zu stabilisieren. Je nach Lage kann allerdings auch die Intervention<br />

in einer Überweisung an den Sozialpsychiatrischen Dienst, eine Klinik oder Alkoholtherapieeinrichtung<br />

bestehen. Aufgrund einer solchen frühzeitigen Intervention kann verhindert<br />

werden, dass Arbeitslose in akuten Krisensituationen institutionellen Interventionen ausgesetzt<br />

werden (Gefahr der Psychiatrisierung). Wichtig in diesen Zusammenhängen ist hierbei, dass<br />

die Beratung auch für die Angehörigen der ratsuchenden Arbeitslosen erreichbar ist.<br />

Weitervermittlung und Kooperation<br />

Da die Beratungsstelle keine therapeutische, d.h. längerfristige und intensivere Arbeit z.B. bei<br />

Ehe- oder Erziehungsproblemen leisten kann, sind Ratsuchende mit solchen Problemen an<br />

4


die entsprechenden Beratungsstellen weiterzuverweisen, auch wenn deutlich wird, dass die<br />

Probleme erst durch Arbeitslosigkeit hervorgerufen, aktualisiert oder verstärkt worden sind.<br />

Die Aufgabe der Weitervermittlung bezieht sich auf alle Beratungsbereiche, für die es Stellen<br />

gibt, die kompetenter sind bzw. für die Bearbeitung bestimmter Probleme über mehr Zeit und<br />

Ressourcen verfügen. So ist klar, dass ein wegen seiner finanziellen Lage verzweifelter Ratsuchender<br />

an eine Schuldnerberatung verwiesen werden muss.<br />

Entscheidend für diesen Bereich ist das Vorhandensein langfristiger Kooperationsstrukturen,<br />

z.B. mit dem sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes sowie Einrichtungen der<br />

psychosozialen Versorgung und kirchlichen Stellen.<br />

Präventive Arbeit: Offene Angebote und Wochenseminare<br />

Die der Beratungsstelle angegliederten Angebote sollten thematisch folgende Inhalte umfassen:<br />

• Bewerbungstraining zur besseren Bewältigung und Kontrolle von Stresssituationen bezogen<br />

auf den Umgang mit potentiellen Arbeitgebern,<br />

• Gruppenangebote, die sich an einer spezifischen Problematik wie z.B. Spielsucht orientieren.<br />

Das <strong>Arbeitslosenzentrum</strong> <strong>Mönchengladbach</strong> bietet der Selbsthilfe dafür eine<br />

entsprechende Plattform.<br />

Daneben können Seminare mit Arbeitslosen-Familien, wie sie beispielsweise von der Katholischen<br />

Arbeitnehmerbildungsstätte in Herzogenrath und Ev. Landeskirche im Rheinland und<br />

Westfalen für Familien oder vom DGB für Einzelpersonen seit 1984 durchgeführt wurden, ein<br />

wichtiges Angebot psychosozialer Prävention sein. Die Seminare bieten Gesprächskreise für<br />

Arbeitslose und Partner mit dem Ziel der Entindividualisierung familiärer Konflikte und dem<br />

Herausarbeiten der Mechanismen, durch die Arbeitslosigkeit auf die Privatsphäre der Betroffenen<br />

einwirkt,<br />

Die Seminare haben gezeigt, dass auch eine Kombination von psychosozialer Arbeit, Rechtsberatung<br />

und dem Aufzeigen politischer Handlungsmöglichkeiten den Bedürfnissen Arbeitsloser<br />

entspricht.<br />

Unterstützung von Rechts- und Bildungsberatung<br />

Eine Unterstützung der Sozialberatung durch psychosoziale Anteile ist besonders da nötig, wo<br />

subjektive Gründe die Ratsuchenden an der Inanspruchnahme ihrer Rechte hindern. Hiermit<br />

ist besonders das Gefühl gemeint, durch die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zum<br />

Almosenempfänger zu werden und die damit einhergehende Bedrohung des Selbstwertgefühls.<br />

Eine psychosoziale Intervention kann auch dazu beitragen, überzogene, unrealistische<br />

Erwartungen an Hilfe und Unterstützung zu hinterfragen und auf ein angemessenes Niveau zu<br />

reduzieren.<br />

Auch für den Weiterbildungsbereich gilt, dass sowohl übertrieben pessimistische Einschätzungen<br />

wie unrealistisch hohe Ansprüche an Bildungs- und Berufschancen schädlich für arbeitslose<br />

Ratsuchende sind. Wo die Diskrepanz zwischen Selbstwahrnehmung und Realität nicht<br />

auszuräumen ist, sollte ein psychosozialer Berater hinzugezogen werden<br />

Psychosoziale Betreuung in der Praxis des <strong>Arbeitslosenzentrum</strong>s <strong>Mönchengladbach</strong><br />

Seit ihren Anfängen in den 70er Jahren basieren die psychosozialen Angebote für (Langzeit-)<br />

Arbeitslose, die im Kontext der in den Arbeitslosenzentren geleisteten Arbeitslosenarbeit entwickelt<br />

wurden, auf den miteinander vernetzten Projektbereichen: Beratung, Begegnung und<br />

Betreuung.<br />

5


Unbeschadet der mit dem SGB II erfolgten neuen Ausrichtung dieser Leistungen auf die Eingliederung<br />

in das Erwerbsleben kann die Stadt <strong>Mönchengladbach</strong> auf jahrelang eingespielte,<br />

funktionierende Strukturen und Netzwerke mit den Leistungserbringern zurückgreifen. Zu diesen<br />

Leistungserbringern gehört seit Jahrzehnten das <strong>Arbeitslosenzentrum</strong> <strong>Mönchengladbach</strong><br />

e.V. Daneben existieren für besondere Zielgruppen wie Strafentlassene, Migranten mit Integrationsproblemen,<br />

Frauen in Frauenhäusern, psychisch oder körperlich Kranke, schwer vermittelbare<br />

Jugendliche und junge Erwachsene, Suchtkranke, Personen mit besonderen sozialen<br />

Schwierigkeiten, spezielle Angebote und Einrichtungen der psychosozialen Betreuung.<br />

In Trägerschaft des <strong>Arbeitslosenzentrum</strong>s <strong>Mönchengladbach</strong> e.V. vereinigen sich die Projektbereiche<br />

<strong>Arbeitslosenzentrum</strong> (Begegnung) und Beratungsstelle für Arbeitslose (Beratung) zu<br />

einem niederschwelligen Angebot Psychosozialer Betreuung für Arbeitslose<br />

Die sozialen Angebote des <strong>Arbeitslosenzentrum</strong>s <strong>Mönchengladbach</strong> e.V. unter dem Dach des<br />

Hauses Lüpertzender Str. 69 basieren konzeptionell auf den drei Angeboten Beratung, Begegnung<br />

und psychosoziale Betreuung und bilden seit Jahren erfolgreich eine konzeptionelle<br />

Einheit. Ratsuchende finden im <strong>Arbeitslosenzentrum</strong> <strong>Mönchengladbach</strong> e.V. in einem niederschwelligen,<br />

auf Freiwilligkeit und Vertraulichkeit basierenden Angebot bei allen materiellen<br />

und psychosozialen Problemen und Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit kompetenten<br />

Rat. Daneben bietet die Einrichtung Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, der Stellensuche<br />

und bei Bewerbungsbemühungen. Das <strong>Arbeitslosenzentrum</strong> <strong>Mönchengladbach</strong> trägt<br />

mit seinem breit gefächerten Leistungsangebot im Zusammenwirken mit der lokalen sozialen<br />

Infrastruktur <strong>Mönchengladbach</strong>s zur Minderung von Armutsrisiken, psychosozialen Belastungen<br />

zur Vermeidung sozialer Ausgrenzung und zum sozialen Frieden bei.<br />

Neben der Beratung bietet das <strong>Arbeitslosenzentrum</strong> <strong>Mönchengladbach</strong> (Langzeit-) Arbeitslosen<br />

zur psychosozialen Unterstützung ein Begegnungsangebot an, das dem Erhalt bzw. Wiederaufbau<br />

der Beschäftigungsfähigkeit und der Stärkung der Gesundheitskompetenz der Zielgruppe<br />

dient. Mittlerweile werden in diesem Projektbereich über 11.000 Besuchskontakte jährlich<br />

erfasst. Der Ansatz zielt unter dem Stichwort „Beschäftigungsfähigkeit“ neben der Prävention<br />

auf die Vermeidung und Reduzierung der vielfältigen psychosozialen Folgewirkungen von<br />

Arbeitslosigkeit.<br />

Entscheidend für den Erfolg der im <strong>Arbeitslosenzentrum</strong> niedrigschwellig angelegten Angebote,<br />

die psychosoziale Betreuung, Begegnung und Beratung miteinander kombinieren, ist, dass<br />

sie sich an alle Personen wenden, die hinsichtlich materieller Notlagen, drohender oder bereits<br />

eingetretener Erwerbslosigkeit oder auch bei Unterstützungsbedarfen im sozialen Umfeld<br />

Hilfe benötigen.<br />

Das <strong>Arbeitslosenzentrum</strong> leistet damit nicht nur eine integrationsorientierte Arbeit in Bezug auf<br />

den Arbeitsmarkt, sondern auch und besonders in soziale Bezugssysteme abseits des Arbeitsmarktes,<br />

der einem großen Teil der (Langzeit-) Arbeitslosen in <strong>Mönchengladbach</strong> aus<br />

den verschiedensten Gründen aber auch aufgrund besonderer Lebenslagen langfristig nicht<br />

zugänglich ist. Damit betreut der Projektbereich <strong>Arbeitslosenzentrum</strong> viele seiner Besucherinnen<br />

und Besucher psychosozial, in dem er wichtige Beiträge zur Inklusion dadurch leistet,<br />

dass sich unter seinem Dach Menschen treffen, die unterschiedliche Erfahrungen mit der Erwerbslosigkeit<br />

gemacht haben. Hierbei handelt es sich um Leistungen nach § 16 Abs. 2 Satz<br />

2 Nr. 3 Sozialgesetzbuch II (SGB II).<br />

Das <strong>Arbeitslosenzentrum</strong> <strong>Mönchengladbach</strong> ist stadtweit eine wichtige und zentrale Anlaufstelle<br />

für:<br />

• Langzeitarbeitslose Menschen<br />

• Menschen ohne Leistungen aus dem SGB III oder SGB II-Kreis, die aber dennoch in<br />

Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug stehen,<br />

• Menschen in Situationen der Unterbeschäftigung oder prekären Beschäftigung<br />

6


• Menschen, die zwar in Arbeit sind, jedoch aus anderen Gründen der Hilfe bedürfen<br />

(Unterbeschäftigung, geringfügige Beschäftigung, Leiharbeit, Niedriglohnbeschäftigung<br />

u.v.m., die die Existenz nicht sichern).<br />

• Menschen, die mit den Unterstützungssystemen im SGB III und SGB II Schwierigkeiten<br />

haben, rechtlichen Rat benötigen und sich dort unter ungerechtfertigtem Druck fühlen.<br />

• Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten<br />

Neben Langzeitarbeitslosen sind folgende Zielgruppen im <strong>Arbeitslosenzentrum</strong> anzutreffen:<br />

• Alleinstehende Erwerbslose beider Geschlechter<br />

• Ältere Erwerbslose über 45 Jahre beider Geschlechter<br />

• BerufsrückkehrerInnen<br />

• Jugendliche ohne und nach der Ausbildung ohne Arbeitsplatz<br />

• Menschen aus der Stillen Reserve Minijobber<br />

• MigrantInnen<br />

• Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen<br />

• von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen<br />

Im Sinne einer inklusionsorientierten Ausrichtung ist das <strong>Arbeitslosenzentrum</strong> damit z.T. aber<br />

auch Anlaufstelle für Beschäftigte und damit wichtiger Bestandteil für die Aufhebung der Trennung<br />

zwischen Arbeitenden und Arbeitslosen. Zum anderen steht die Einrichtung auch Menschen,<br />

die Leistungen z.B. nach dem Sozialgesetzbuch XII oder Renten erhalten, offen. Durch<br />

die Möglichkeit, Beratung, Begegnung und psychosoziale Betreuung gemeinsam nutzen zu<br />

können, ergibt sich für die genannten Zielgruppen die Möglichkeit, Ausgrenzung zu reduzieren.<br />

Das <strong>Arbeitslosenzentrum</strong> <strong>Mönchengladbach</strong> erfüllt als Einrichtung die wesentlichen Anforderungen<br />

an ein niedrigschwelliges, ganzheitliches Angebot:<br />

• es ist räumlich leicht erreichbar,<br />

• Ratsuchende unterliegen keinen langen Wartezeiten,<br />

• der Zugang beruht auf Freiwilligkeit und Vertraulichkeit,<br />

• es unterliegt nicht der Prüfung formaler Leistungsansprüche,<br />

• die Beratungstätigkeit steht nicht im Zusammenhang mit Sanktionsmöglichkeiten,<br />

• für die Beratung steht den Ratsuchenden ausreichend Zeit zur Verfügung,<br />

• Beratung, Begegnung und psychosoziale Betreuung sind konzeptionell integriert,<br />

• es ist offen für alle anstehenden Problemstellungen, offen für alle Ratsuchenden im<br />

Umfeld von Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung,<br />

• es baut Brücken zu anderen Beratungs- und Hilfsangeboten in der Umgebung,<br />

• es ist innerhalb der Stadt und Region bekannt und vernetzt,<br />

• Mitarbeitende werden kontinuierlich durch Fort- und Weiterbildung qualifiziert,<br />

• es bietet Ratsuchenden Hilfe zur Selbsthilfe.<br />

Das <strong>Arbeitslosenzentrum</strong> <strong>Mönchengladbach</strong> ist zu den folgenden Zeiten geöffnet:<br />

Montag und Dienstag: 10:00 – 17:00 Uhr<br />

Mittwoch und Freitag 10:00 – 14:00 Uhr<br />

Donnerstag 10:00 – 18:00 Uhr<br />

Die wöchentliche Gesamtöffnungszeit beträgt 30 Stunden.<br />

Das <strong>Arbeitslosenzentrum</strong> <strong>Mönchengladbach</strong> gehört als niederschwelliges, eingeführtes und<br />

von den Zielgruppen akzeptiertes Angebot zu den wichtigen Anlaufstellen, um Bewältigungs-<br />

7


essourcen wieder zu aktivieren und den Menschen Rückenstärkung zu geben, um mit den<br />

Anforderungen der ARGE, der Arbeitsagentur und dem sozialen Umfeld (wieder) zurecht zukommen<br />

.<br />

Dabei kommt einer nicht zweckrationalen Beratung und Betreuung eine wichtige Funktion zu.<br />

Im Sinne des von Antonovsky formulierten Konzeptes der Salutogenese ist es notwendig für<br />

Menschen, Kontrollkompetenz in Bezug auf die Gestaltung ihrer Lebensumstände zu haben.<br />

Die Bewältigung von Krisensituationen funktioniert um so besser, je stärker der Mensch sein<br />

Leben selber kontrollieren kann, sich selber als wirksam dabei erfährt und in der biografischen<br />

Perspektive auch die Erfolge seines Handelns erkennen kann. Bei Menschen in Situationen<br />

von Armut und Langzeitarbeitslosigkeit ist die Selbstwirksamkeitsüberzeugung häufig stark<br />

beeinträchtigt, da sie sich immer wieder in Situationen wieder finden, in denen sie nicht selber<br />

gestaltend handeln können. Arbeitslosigkeit bringt hinsichtlich der Aspekte des Kohärenzsinnes<br />

(dazu gehören Verstehbarkeit des Lebens, Handhabbarkeit von Lebensanforderungen<br />

und Sinnhaftigkeit bzw. Bedeutsamkeit von Leben) unterschiedliche Beeinträchtigungen mit<br />

sich. Dazu gehören die Erfahrung der Inkonsistenz, der Unter- und Überforderung, der fehlenden<br />

Teilhabe an Entscheidungsprozessen, verbunden mit dem Gefühl des Ausgeliefertseins.<br />

Schwere physische und psychische Gesundheitsstörungen sind die Folge.<br />

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse kann eine stärkende und somit auch integrierende/<br />

inkludierende Konzeption der psychosozialen Betreuung, die Beratung und Begegnung einschließt,<br />

Selbstwirksamkeitserfahrung erreichen und Beschäftigungsfähigkeit erhalten.<br />

Die Reduktion der Stressoren aus und in der Arbeitslosigkeit kann durch kognitive und emotionale<br />

Aspekte sozialer Unterstützung erreicht werden. Dazu sind Angebote der Information<br />

mit dem Ziel der Reduzierung von Mehrdeutigkeiten und Unklarheiten einerseits notwendig,<br />

andererseits aber auch Angebote der reflektierten Unterstützung bei Selbstbewertungsprozessen.<br />

Für diese Prozesse ist die Rückkopplung mit der Wahrnehmung anderer in vergleichbarer<br />

Situation als hilfreich anzusehen. Dies gilt insbesondere für solche (Langzeit-) arbeitslosen,<br />

die mit einem rein auf Beratung basierten Konzept der Ansprache nicht erreicht werden.<br />

Darüber hinaus entbehren Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit häufig Umgebungen, die Vertrautheit<br />

und Geborgenheit anbieten. Insofern wird dies in öffentlich zugänglichen Räumen<br />

benötigt.<br />

Kuhnert zeigt den Bedarf wie folgt auf:<br />

1. „Informative Beratung und Anleitung zum sozialen Umfeld, Problemen und Umgang<br />

mit diesem.<br />

2. Unterstützung und Rückmeldung zu den Bewältigungsversuchen, mit Hilfe derer Identität<br />

bewahrt bzw. wiederhergestellt wird und langfristig Kompetenzen verbessert werden.<br />

3. Bindung (attachment), die auf emotional befriedigender Kommunikation mit Personen<br />

beruht, zu denen eine Vertrauensbeziehung besteht.“ (Kuhnert, 1999, S. 71)<br />

Langzeitstudien zeigen, dass Negativsymptome (Krankheit, Ängstlichkeit, Depressivität) abnehmen,<br />

wenn soziale Unterstützung gegeben ist. Dies kann durch private Unterstützungsnetzwerke<br />

oder durch niedrigschwellige öffentliche Angebote erfolgen. Da die privaten Netze<br />

nach lang anhaltender Arbeitslosigkeit oft versagen, ist dies eine gesellschaftliche Aufgabe,<br />

die gelöst werden muss, wenn die gesellschaftlichen Langfristfolgen minimiert werden sollen.<br />

Die Arbeitslosenzentren setzen genau hier an und helfen, auch private Netze wieder zu stärken<br />

und zu aktivieren.<br />

Alle Ausführungen und Erkenntnisse sowohl der Arbeitslosenforschung als auch der psychologischen<br />

Gesundheitsforschung zusammengefasst zeigen die Notwendigkeit von Angeboten:<br />

8


• der Beratung (unabhängig von Sanktionsmechanismen),<br />

• der Sozialen Arbeit im breiten Sinne einer Stärkung der Selbstwirksamkeit der Betroffenen<br />

(Gesundheitsförderung, Linderung von Armutsfolgen, soziale Kontaktgestaltung,<br />

Bildung auf einfachem Niveau) durch Begegnung,<br />

• der Zeitstrukturierung,<br />

• der Stärkung von Selbsthilfepotentialen,<br />

• der sozialräumlichen Orientierung,<br />

• ohne Einschränkung durch sozialrechtliche Zugangsbarrieren,<br />

• mit ergebnisoffenen Prozessen,<br />

• in enger Vernetzung mit Fachberatungs- und Qualifizierungsangeboten sowie ARGE<br />

und der Agentur für Arbeit.<br />

Kurz- und zusammengefasst lassen sich diese Aufgaben und Inhalte als Konzeption einer<br />

psychosozialen Betreuung nach § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB II, wie sie in Trägerschaft des<br />

<strong>Arbeitslosenzentrum</strong>s <strong>Mönchengladbach</strong> seit vielen Jahren erfolgreich realisiert wird, beschreiben.<br />

Literatur:<br />

Jahoda, Marie (1983): Wieviel Arbeit braucht der Mensch? Arbeit und Arbeitslosigkeit im 20.<br />

Jahrhundert. Weinheim, Basel<br />

Jahoda, Marie; Lazarsfeld, Paul F.; Zeisel, Hans (2007): Die Arbeitslosen von Marienthal.<br />

Frankf./M.<br />

Heinemeier, Siegfried (1991): Zeitstrukturkrisen. Opladen<br />

Mehlich, Michael (2005): Langzeitarbeitslosigkeit. Individuelle Bewältigung im gesellschaftlichen<br />

Kontext. Baden-Baden.<br />

Antonovsky, Aaron (1997): Salutogenese. Zur Entmystifizierung der Gesundheit. Dt. erweiterte<br />

Herausgabe von A. Franke. Tübingen.<br />

Kuhnert, Peter (1999): Bewältigungskompetenzen und Beratung von Langzeitarbeitslosen.<br />

Diss. Dortmund<br />

Spindler, Helga (2007): Aufgaben und Inhalte sozialer Beratung in Zeiten nach Hartz. In:1982-<br />

2007. 25 Jahre <strong>Arbeitslosenzentrum</strong> <strong>Mönchengladbach</strong> e.V. Kompetenz, Politik und ein gutes<br />

Herz. Festschrift zum Jubiläum, Juni 2007. <strong>Mönchengladbach</strong><br />

Vomberg, Prof. Dr. Edeltraud Stellungnahme zur Anhörung am 13.2.2008 im Ausschuss für<br />

Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen zu „Finanzierung und Leistungsangebot<br />

der Arbeitslosenzentren und –beratungsstellen sichern“ Drucksache 14/4866<br />

Dieser Beitrag unterliegt dem Urheberrecht. Vervielfältigungen, Weitergabe oder Veröffentlichung<br />

des Textes in Teilen oder als Ganzes sind nur nach vorheriger Genehmigung und unter<br />

Angabe der Quelle erlaubt, soweit mit dem Verfasser nichts anderes vereinbart ist.<br />

<strong>Mönchengladbach</strong> Juli 2010<br />

© <strong>Arbeitslosenzentrum</strong> <strong>Mönchengladbach</strong> e.V.<br />

Lüpertzender Str. 69<br />

41061 <strong>Mönchengladbach</strong><br />

Tel : 02161 20195<br />

FAX : 02161 179981<br />

Email: info@arbeitslosenzentrum-mg.de<br />

Internet: http://www.arbeitslosenzentrum-mg.de<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!