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DER ERSTE BEIGEORDNETE INFORMIERT

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<strong>DER</strong> BÜRGERMEISTER <strong>INFORMIERT</strong><br />

LANDTAGSWAHL am Sonntag, 25. März 2012<br />

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />

zur Landtagswahl am Sonntag, dem 25. März 2012, möchte ich Ihnen zu Ihrer besseren Information<br />

einige Hinweise geben:<br />

Zeitpunkt und Verfahren der Wahl<br />

Die Landtagswahl findet am Sonntag, dem 25. März 2012 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00<br />

Uhr statt. Die Anschrift Ihres Wahllokales finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Wählerkarte<br />

bei der Bezeichnung „Wahlraum“. Bitte bringen Sie Ihre Wählerkarte zur Wahl mit. Damit erleichtern<br />

Sie den Wahlvorständen vor Ort die Arbeit erheblich. Im Wahllokal erhalten Sie von<br />

einem Mitglied des Wahlvorstandes einen Stimmzettel. Da keine Stimmzettelumschläge verwendet<br />

werden, falten Sie den Stimmzettel, nachdem Sie diesen in der Wahlkabine gekennzeichnet<br />

haben, mindestens 2-fach. Anschließend begeben Sie sich zum Tisch des Wahlvorstandes und<br />

werfen Ihren Stimmzettel in die Wahlurne ein.<br />

Wahlamt und Briefwahlbüro<br />

Das Wahlamt befindet sich im Rathaus Wadgassen, Lindenstraße 114, 1. Stock, Zimmer 16 und<br />

Zimmer 18. Telefonisch erreichen Sie es unter der Durchwahl 06834/944126 (Herr Augustin)<br />

und 06834/944122 (Herr Hümbert), per FAX unter 06834/944127 und per e-mail unter:<br />

hauptamt@wadgassen.de.<br />

Das Briefwahlbüro finden Sie ebenfalls im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 13. Telefonisch erreichen<br />

Sie das Briefwahlbüro unter der Durchwahl 06834/944118 und 06834/944125 (Frau Weber).<br />

Wahlamt und Briefwahlbüro sind zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis donnerstags von<br />

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr; freitags von 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr;<br />

am Freitag, dem 23. März 2012 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />

Wählerkarten<br />

Die Wahlbenachrichtigungskarten (Wählerkarten) werden Ihnen bis zum 4. März 2012 durch<br />

die Deutsche Post AG zugestellt. Wenn Sie bis dahin keine oder eine fehlerhafte Wählerkarte<br />

erhalten haben, so wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Wer seine Wählerkarte nicht mehr hat,<br />

kann auch unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses im Wahllokal wählen.<br />

Briefwahl<br />

Wer per Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim Briefwahlbüro einen Wahlschein und<br />

Briefwahlunterlagen. Ein entsprechender Antrag ist auf der Rückseite der Wählerkarte aufgedruckt.<br />

Der Antrag kann auch auf elektronischem Weg unter „www.wadgassen.de“ gestellt werden.<br />

Die Briefwahlunterlagen werden durch die Deutsche Post AG zugestellt. Die Aushändigung<br />

von Briefwahlunterlagen erfolgt grundsätzlich nur an die/den Wahlberechtigte/n persönlich. Die<br />

Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich,<br />

wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen<br />

Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte<br />

vertritt; dies hat sie dem Gemeindewahlleiter vor Empfangnahme der Unterlagen<br />

schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen (daher<br />

muss in diesen Fällen die Rückseite der Wählerkarte bzgl. der Beantragung von Briefwahl<br />

vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein).


Wahlschein und Briefwahlunterlagen können voraussichtlich im Laufe der 10. Kalenderwoche<br />

(ab 5. März 2012) ausgegeben werden. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können von<br />

in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, dem 23. März 2012<br />

(2. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr, beim Briefwahlbüro mündlich oder schriftlich beantragt werden.<br />

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung (in diesem Fall ist ein ärztliches Attest<br />

erforderlich), die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />

möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag (Sonntag, der 25. März<br />

2012), 15.00 Uhr, gestellt werden.<br />

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft,<br />

dass ihr/ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr/ihm bis zum Tag vor der<br />

Wahl (Samstag, der 24. März 2012), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />

Selbstverständlich besteht im Rathaus auch wieder Gelegenheit, die Briefwahl direkt auszuüben.<br />

Abschließend möchte ich Sie dazu aufrufen, von Ihrem demokratischen Grundrecht auf Teilnahme<br />

an der Wahl Gebrauch zu machen und am Wahlsonntag Ihre Stimme abzugeben.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Harald Braun<br />

Bürgermeister

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