DER ERSTE BEIGEORDNETE INFORMIERT
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<strong>DER</strong> BÜRGERMEISTER <strong>INFORMIERT</strong><br />
LANDTAGSWAHL am Sonntag, 25. März 2012<br />
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,<br />
zur Landtagswahl am Sonntag, dem 25. März 2012, möchte ich Ihnen zu Ihrer besseren Information<br />
einige Hinweise geben:<br />
Zeitpunkt und Verfahren der Wahl<br />
Die Landtagswahl findet am Sonntag, dem 25. März 2012 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00<br />
Uhr statt. Die Anschrift Ihres Wahllokales finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Wählerkarte<br />
bei der Bezeichnung „Wahlraum“. Bitte bringen Sie Ihre Wählerkarte zur Wahl mit. Damit erleichtern<br />
Sie den Wahlvorständen vor Ort die Arbeit erheblich. Im Wahllokal erhalten Sie von<br />
einem Mitglied des Wahlvorstandes einen Stimmzettel. Da keine Stimmzettelumschläge verwendet<br />
werden, falten Sie den Stimmzettel, nachdem Sie diesen in der Wahlkabine gekennzeichnet<br />
haben, mindestens 2-fach. Anschließend begeben Sie sich zum Tisch des Wahlvorstandes und<br />
werfen Ihren Stimmzettel in die Wahlurne ein.<br />
Wahlamt und Briefwahlbüro<br />
Das Wahlamt befindet sich im Rathaus Wadgassen, Lindenstraße 114, 1. Stock, Zimmer 16 und<br />
Zimmer 18. Telefonisch erreichen Sie es unter der Durchwahl 06834/944126 (Herr Augustin)<br />
und 06834/944122 (Herr Hümbert), per FAX unter 06834/944127 und per e-mail unter:<br />
hauptamt@wadgassen.de.<br />
Das Briefwahlbüro finden Sie ebenfalls im Rathaus, 1. Stock, Zimmer 13. Telefonisch erreichen<br />
Sie das Briefwahlbüro unter der Durchwahl 06834/944118 und 06834/944125 (Frau Weber).<br />
Wahlamt und Briefwahlbüro sind zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis donnerstags von<br />
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr; freitags von 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr;<br />
am Freitag, dem 23. März 2012 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.<br />
Wählerkarten<br />
Die Wahlbenachrichtigungskarten (Wählerkarten) werden Ihnen bis zum 4. März 2012 durch<br />
die Deutsche Post AG zugestellt. Wenn Sie bis dahin keine oder eine fehlerhafte Wählerkarte<br />
erhalten haben, so wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Wer seine Wählerkarte nicht mehr hat,<br />
kann auch unter Vorlage des Personalausweises/Reisepasses im Wahllokal wählen.<br />
Briefwahl<br />
Wer per Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim Briefwahlbüro einen Wahlschein und<br />
Briefwahlunterlagen. Ein entsprechender Antrag ist auf der Rückseite der Wählerkarte aufgedruckt.<br />
Der Antrag kann auch auf elektronischem Weg unter „www.wadgassen.de“ gestellt werden.<br />
Die Briefwahlunterlagen werden durch die Deutsche Post AG zugestellt. Die Aushändigung<br />
von Briefwahlunterlagen erfolgt grundsätzlich nur an die/den Wahlberechtigte/n persönlich. Die<br />
Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich,<br />
wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen<br />
Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte<br />
vertritt; dies hat sie dem Gemeindewahlleiter vor Empfangnahme der Unterlagen<br />
schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen (daher<br />
muss in diesen Fällen die Rückseite der Wählerkarte bzgl. der Beantragung von Briefwahl<br />
vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein).
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können voraussichtlich im Laufe der 10. Kalenderwoche<br />
(ab 5. März 2012) ausgegeben werden. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können von<br />
in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, dem 23. März 2012<br />
(2. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr, beim Briefwahlbüro mündlich oder schriftlich beantragt werden.<br />
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung (in diesem Fall ist ein ärztliches Attest<br />
erforderlich), die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten<br />
möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag (Sonntag, der 25. März<br />
2012), 15.00 Uhr, gestellt werden.<br />
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft,<br />
dass ihr/ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr/ihm bis zum Tag vor der<br />
Wahl (Samstag, der 24. März 2012), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.<br />
Selbstverständlich besteht im Rathaus auch wieder Gelegenheit, die Briefwahl direkt auszuüben.<br />
Abschließend möchte ich Sie dazu aufrufen, von Ihrem demokratischen Grundrecht auf Teilnahme<br />
an der Wahl Gebrauch zu machen und am Wahlsonntag Ihre Stimme abzugeben.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Harald Braun<br />
Bürgermeister