Allstedt_11-08 OK.pdf - Stadt Allstedt
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<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn - 12 -<br />
Nr. 3/20<strong>08</strong><br />
02 Der gebildete Arbeitskreis wird mit Vertretern <strong>Allstedt</strong>s in einer<br />
Arbeitsgruppe den Vertragsentwurf zur Eingliederung der<br />
Gemeinde Holdenstedt nach <strong>Allstedt</strong> verhandeln.<br />
03 Folgende Mitglieder des Rates werden in den Arbeitskreis<br />
berufen:<br />
- Jens Kaletsch, Michael Böttger, Gerhard Vater<br />
Ibe, Bürgermeisterin<br />
Beschluss-Nr. 82-25/<strong>08</strong><br />
Änderung der Benutzerordnung der Gemeinde Holdenstedt für<br />
die gemeindeeigenen Objekte<br />
Beschlusstext:<br />
01 Der Änderung der Benutzerordnung der Gemeinde Holdenstedt<br />
für die gemeindeeigenen Objekte wird zugestimmt.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt alle weiteren Schritte einzuleiten<br />
und auszuführen.<br />
Ibe, Bürgermeisterin<br />
Beschluss-Nr.: 83-25/<strong>08</strong><br />
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die<br />
Benutzung gemeindeeigener Objekte<br />
Beschlusstext:<br />
01 Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung<br />
von Gebühren für die Benutzung gemeindeeigener Objekte<br />
wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Die Änderung der<br />
Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.<br />
02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt alle weiteren Schritte einzuleiten<br />
und auszuführen.<br />
Ibe, Bürgermeisterin<br />
Beschluss-Nr. 84-25/<strong>08</strong><br />
Veräußerung von Gemeindevermögen, Flur 3, Flurstück 342 in<br />
der Gemarkung Holdenstedt<br />
Dem Beschluss wurde zugestimmt.<br />
Ibe, Bürgermeisterin<br />
Änderung der Benutzerordnung für die<br />
gemeindeeigenen Objekte der Gemeinde<br />
Holdenstedt<br />
Aufgrund der §§ 6, 8 und 44 Abs. 1 der Gemeindeordnung für<br />
das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBI. LSA<br />
S. 568) zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung<br />
der Gemeindeordnung vom 07.<strong>11</strong>.2007 (GVBI. LSA S. 352) hat<br />
der Gemeinderat der Gemeinde Holdenstedt in seiner Sitzung am<br />
14.02.20<strong>08</strong> nachfolgende Änderung der Benutzerordnung für<br />
gemeindeeigene Objekte beschlossen:<br />
(1) § 3 - Art und Umfang der Benutzung - erhält folgenden<br />
neuen Wortlaut:<br />
1. Die Gemeinde Holdenstedt bietet nachfolgende Räumlichkeiten<br />
im Haus der Vereine zur Benutzung an:<br />
- Saal einschließlich Küche (ehemalige Schulküche)<br />
- 2 Räume und Küche (ehemalige Gaststätte)<br />
(2) Inkrafttreten<br />
Die Änderung der Benutzerordnung tritt am Tage nach der<br />
Bekanntmachung in Kraft.<br />
Holdenstedt, den 14.02.20<strong>08</strong><br />
Ibe<br />
Bürgermeisterin<br />
Bekanntmachung:<br />
Die vorstehende, am 14.02.20<strong>08</strong> beschlossene Änderung der<br />
Benutzerordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Holdenstedt, den 03.03.20<strong>08</strong><br />
Ibe<br />
Bürgermeisterin<br />
Satzung zur Änderung der Satzung über<br />
die Erhebung von Gebühren für die<br />
Benutzung gemeindeeigener Objekte<br />
Aufgrund der §§ 6, 8 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung<br />
für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBI.<br />
LSA S. 568) zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung<br />
der Gemeindeordnung vom 07.<strong>11</strong>.2007 (GVBI. LSA S. 352)<br />
hat der Gemeinderat der Gemeinde Holdenstedt in seiner Sitzung<br />
am 14.02.20<strong>08</strong> nachfolgende Satzungsänderung beschlossen:<br />
(1) § 2 - Gebührenmaßstab - Nr. 3 wird wie folgt neu gefasst:<br />
3. Die Nutzungsgebühr im Haus der Vereine wird wie folgt festgesetzt:<br />
- Nutzung des Saales einschl. ehem. Schulküche<br />
pro Tag 100,00 €<br />
- 2 Räume einschließlich Küche<br />
(ehemalige Gaststätte) 50,00 €<br />
(2) § 3 - Entrichtung der Gebühren - erhält folgenden neuen<br />
Wortlaut:<br />
Die Gebühr ist mit Abschluss des Nutzungsvertrages zwischen<br />
der Gemeinde und dem Nutzer fällig. Die Zahlung kann in bar bei<br />
der Kasse des Verwaltungsamtes in <strong>Allstedt</strong> bzw. durch Überweisung<br />
auf das Konto der Gemeinde Holdenstedt erfolgen.<br />
(3) § 4 - Ausnahmeregelungen - erhält folgenden neuen Wortlaut:<br />
1. In begründeten Fällen kann die Gemeinde die zu zahlende<br />
Gebühr ermäßigen oder erlassen.<br />
2. Für vereinsinterne Veranstaltungen der gemeinnützigen Vereine,<br />
Verbände und Kirchgemeinde wird kein Nutzungsentgelt<br />
erhoben.<br />
(4) Inkrafttreten<br />
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von<br />
Gebühren für die Benutzung gemeindeeigener Objekte tritt am<br />
Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle<br />
entgegenstehenden Regelungen dieser Satzung außer Kraft.<br />
Holdenstedt, den 14.02.20<strong>08</strong><br />
Ibe<br />
Bürgermeisterin<br />
Ausfertigung der Satzung:<br />
Die vorstehende, am 14.02.<strong>08</strong> beschlossene Satzung zur Änderung<br />
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung<br />
gemeindeeigener Objekte wird hiermit ausgefertigt.<br />
Holdenstedt, den 28.02.20<strong>08</strong><br />
Ibe<br />
Bürgermeisterin<br />
Bekanntmachung der Satzung:<br />
Die vorstehende, am 14.02.20<strong>08</strong> beschlossene Satzung zur Änderung<br />
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung<br />
gemeindeeigener Objekte wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Holdenstedt, den 03.03.20<strong>08</strong><br />
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