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Allstedt_11-08 OK.pdf - Stadt Allstedt

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<strong>Allstedt</strong> - Kaltenborn - 12 -<br />

Nr. 3/20<strong>08</strong><br />

02 Der gebildete Arbeitskreis wird mit Vertretern <strong>Allstedt</strong>s in einer<br />

Arbeitsgruppe den Vertragsentwurf zur Eingliederung der<br />

Gemeinde Holdenstedt nach <strong>Allstedt</strong> verhandeln.<br />

03 Folgende Mitglieder des Rates werden in den Arbeitskreis<br />

berufen:<br />

- Jens Kaletsch, Michael Böttger, Gerhard Vater<br />

Ibe, Bürgermeisterin<br />

Beschluss-Nr. 82-25/<strong>08</strong><br />

Änderung der Benutzerordnung der Gemeinde Holdenstedt für<br />

die gemeindeeigenen Objekte<br />

Beschlusstext:<br />

01 Der Änderung der Benutzerordnung der Gemeinde Holdenstedt<br />

für die gemeindeeigenen Objekte wird zugestimmt.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt alle weiteren Schritte einzuleiten<br />

und auszuführen.<br />

Ibe, Bürgermeisterin<br />

Beschluss-Nr.: 83-25/<strong>08</strong><br />

Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die<br />

Benutzung gemeindeeigener Objekte<br />

Beschlusstext:<br />

01 Der Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung<br />

von Gebühren für die Benutzung gemeindeeigener Objekte<br />

wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Die Änderung der<br />

Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.<br />

02 Das Verwaltungsamt wird beauftragt alle weiteren Schritte einzuleiten<br />

und auszuführen.<br />

Ibe, Bürgermeisterin<br />

Beschluss-Nr. 84-25/<strong>08</strong><br />

Veräußerung von Gemeindevermögen, Flur 3, Flurstück 342 in<br />

der Gemarkung Holdenstedt<br />

Dem Beschluss wurde zugestimmt.<br />

Ibe, Bürgermeisterin<br />

Änderung der Benutzerordnung für die<br />

gemeindeeigenen Objekte der Gemeinde<br />

Holdenstedt<br />

Aufgrund der §§ 6, 8 und 44 Abs. 1 der Gemeindeordnung für<br />

das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBI. LSA<br />

S. 568) zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung<br />

der Gemeindeordnung vom 07.<strong>11</strong>.2007 (GVBI. LSA S. 352) hat<br />

der Gemeinderat der Gemeinde Holdenstedt in seiner Sitzung am<br />

14.02.20<strong>08</strong> nachfolgende Änderung der Benutzerordnung für<br />

gemeindeeigene Objekte beschlossen:<br />

(1) § 3 - Art und Umfang der Benutzung - erhält folgenden<br />

neuen Wortlaut:<br />

1. Die Gemeinde Holdenstedt bietet nachfolgende Räumlichkeiten<br />

im Haus der Vereine zur Benutzung an:<br />

- Saal einschließlich Küche (ehemalige Schulküche)<br />

- 2 Räume und Küche (ehemalige Gaststätte)<br />

(2) Inkrafttreten<br />

Die Änderung der Benutzerordnung tritt am Tage nach der<br />

Bekanntmachung in Kraft.<br />

Holdenstedt, den 14.02.20<strong>08</strong><br />

Ibe<br />

Bürgermeisterin<br />

Bekanntmachung:<br />

Die vorstehende, am 14.02.20<strong>08</strong> beschlossene Änderung der<br />

Benutzerordnung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Holdenstedt, den 03.03.20<strong>08</strong><br />

Ibe<br />

Bürgermeisterin<br />

Satzung zur Änderung der Satzung über<br />

die Erhebung von Gebühren für die<br />

Benutzung gemeindeeigener Objekte<br />

Aufgrund der §§ 6, 8 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung<br />

für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBI.<br />

LSA S. 568) zuletzt geändert durch das Dritte Gesetz zur Änderung<br />

der Gemeindeordnung vom 07.<strong>11</strong>.2007 (GVBI. LSA S. 352)<br />

hat der Gemeinderat der Gemeinde Holdenstedt in seiner Sitzung<br />

am 14.02.20<strong>08</strong> nachfolgende Satzungsänderung beschlossen:<br />

(1) § 2 - Gebührenmaßstab - Nr. 3 wird wie folgt neu gefasst:<br />

3. Die Nutzungsgebühr im Haus der Vereine wird wie folgt festgesetzt:<br />

- Nutzung des Saales einschl. ehem. Schulküche<br />

pro Tag 100,00 €<br />

- 2 Räume einschließlich Küche<br />

(ehemalige Gaststätte) 50,00 €<br />

(2) § 3 - Entrichtung der Gebühren - erhält folgenden neuen<br />

Wortlaut:<br />

Die Gebühr ist mit Abschluss des Nutzungsvertrages zwischen<br />

der Gemeinde und dem Nutzer fällig. Die Zahlung kann in bar bei<br />

der Kasse des Verwaltungsamtes in <strong>Allstedt</strong> bzw. durch Überweisung<br />

auf das Konto der Gemeinde Holdenstedt erfolgen.<br />

(3) § 4 - Ausnahmeregelungen - erhält folgenden neuen Wortlaut:<br />

1. In begründeten Fällen kann die Gemeinde die zu zahlende<br />

Gebühr ermäßigen oder erlassen.<br />

2. Für vereinsinterne Veranstaltungen der gemeinnützigen Vereine,<br />

Verbände und Kirchgemeinde wird kein Nutzungsentgelt<br />

erhoben.<br />

(4) Inkrafttreten<br />

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von<br />

Gebühren für die Benutzung gemeindeeigener Objekte tritt am<br />

Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle<br />

entgegenstehenden Regelungen dieser Satzung außer Kraft.<br />

Holdenstedt, den 14.02.20<strong>08</strong><br />

Ibe<br />

Bürgermeisterin<br />

Ausfertigung der Satzung:<br />

Die vorstehende, am 14.02.<strong>08</strong> beschlossene Satzung zur Änderung<br />

der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung<br />

gemeindeeigener Objekte wird hiermit ausgefertigt.<br />

Holdenstedt, den 28.02.20<strong>08</strong><br />

Ibe<br />

Bürgermeisterin<br />

Bekanntmachung der Satzung:<br />

Die vorstehende, am 14.02.20<strong>08</strong> beschlossene Satzung zur Änderung<br />

der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung<br />

gemeindeeigener Objekte wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Holdenstedt, den 03.03.20<strong>08</strong><br />

lbe

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