Allstedt_13-10 gesamt.pdf - Stadt Allstedt
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<strong>Allstedt</strong> - <strong>10</strong> -<br />
Nr. 4/20<strong>10</strong><br />
Verehrte Bürgerinnen und Bürger von <strong>Allstedt</strong><br />
Sicherlich haben sich einige gewundert, dass drei am 07.06.2009 gewählte <strong>Stadt</strong>räte der <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> nunmehr ihr Mandat als<br />
Ortschaftsrat der Ortschaft <strong>Allstedt</strong> aus persönlichen Gründen niederlegten.<br />
Mit Wirksamwerden der Einheitsgemeinde <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> zum 01.01.20<strong>10</strong> wurden die eingemeindeten Gemeinden sowie auch<br />
<strong>Allstedt</strong> zu Ortschaften der neuen Einheitsgemeinde <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong>.<br />
Jede Ortschaft verfügt über einen Ortschaftsrat, der sich aus den gewählten Vertretern der Wahl am 07.06.2009 zusammensetzt.<br />
Da die <strong>Stadt</strong>räte Horst Werner und Jörg Buchmann sich für den <strong>Stadt</strong>rat der neuen Einheitsgemeinde <strong>Allstedt</strong> erneut am 29.11.2009<br />
zur Wahl gestellt haben und wiederum ein Mandat erhielten, legten sie das am 07.06.2009 erhaltene Mandat, welches am<br />
01.01.20<strong>10</strong> in ein Ortschaftsratsmandat umgewandelt wurde, nieder. Damit gaben sie weiteren Kandidaten die Möglichkeit als<br />
Ortschaftsratsmitglied speziell der Ortschaft <strong>Allstedt</strong> nachzurücken und kommunalpolitisch mitzuarbeiten.<br />
Somit stehen ihnen die <strong>Stadt</strong>räte Buchmann und Werner auch weiterhin als Ansprechpartner für Fragen und Probleme nicht nur<br />
der Ortschaft <strong>Allstedt</strong> sondern der <strong>gesamt</strong>en Einheitsgemeinde <strong>Stadt</strong> <strong>Allstedt</strong> zur Verfügung.<br />
Ortschaftsratsmitglied Hans Tetzel legte sein Mandat aus gesundheitlichen Gründen nieder.<br />
Kögel<br />
Sachbereichsleiterin<br />
Das Ordnungsamt informiert<br />
Achtung Hundebesitzer, am 1. März 2009 ist das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz)<br />
in Kraft getreten.<br />
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet:<br />
• dem Ordnungsamt unverzüglich den oder die gehaltenen Hunde gemäß dem im Folgenden abgebildeten Formular zu melden,<br />
• spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro für Personen-<br />
und Sachschäden sowie über 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten,<br />
• den Hund spätestens sechs Monate nach Geburt durch einen Tierarzt mit einem Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip)<br />
kennzeichnen zu lassen,<br />
• das Ordnungsamt über die Abgabe oder den Tod jedes Hundes unter Angabe des Abgabe- oder Todestages, über eine Änderung<br />
der Anschrift der Halterin oder des Halters sowie über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers zu unterrichten.<br />
Formular siehe nächste Seite